ikt-dienstanweisung-des-bmu-v201904

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hausinterne Regelungen zur Nutzung von Messenger-Diensten

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IKT-Dienstanweisung des BMU                                                    April 2019



10 IVBB/NdB-Intranet

10.1 Inhalte
Das Intranet der Bundesregierung ist das elektronische Informationssystem der
obersten und oberen Bundesbehörden, soweit diese an den Informationsverbund
Berlin Bonn (IVBB) bzw. die Netze des Bundes (NdB) angeschlossen sind. Es enthält
Angebote, bei denen die jeweils veröffentlichende Stelle von einer über die eigene
Behörde hinausgehende Bedeutung ausgeht und/oder Interesse an anderer Stelle
unterstellt. Für den jeweiligen Inhalt ist die jeweils veröffentlichende Stelle zuständig.
Eine zentrale Redaktion ist nicht vorhanden.

10.2 Zugang zum IVBB/NdB-Intranet
Der Zugang zum IVBB/NdB-Intranet ist über die Startseite des BMU-Intranets mög-
lich sowie über die Adresse: https://www.intranet.bund.de.

10.3 Nutzungsregeln
Die Regelungen der „ Dienstvereinbarung über die Nutzung von E-Mail und Internet-
Diensten“ gelten entsprechend. Ergänzend sind folgende Regelungen einzuhalten:

Das Herunterladen (Download) von Dateien, insbesondere von Dokumenten aus dem
Intranet der Bundesregierung, ist grundsätzlich erlaubt. Der Download von ausführ-
baren Dateien (Dateien mit den Endungen .exe, .bat, .com, .vbx etc.) ist grundsätz-
lich nicht zulässig. Soweit der Download derartiger Dateien dienstlich notwendig ist,
kann dieser durch den IT-Benutzerservice erfolgen. Auf das Verbot der selbstständi-
gen Installation von nicht zum Standardumfang gehöriger Software (vgl. 3.3) wird
ausdrücklich hingewiesen.

10.4 Einschränkungen in der Nutzbarkeit bestimmter Angebote
Aufgrund von Gefährdungen, die durch die Verwendung bestimmter Internet-Tech-
nologien entstehen, sind nicht alle Angebote im IVBB in vollem Funktionsumfang
nutzbar. Sollte die Nutzung derartiger Angebote aus dienstlichen Gründen notwendig
sein, ist ein entsprechender Antrag über die zuständige Referatsleitung an den IT-Be-
nutzerservice zu richten.

10.5 IVBB-X.500-Verzeichnisdienst
Die Erreichbarkeitsinformationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMU wer-
den im X.500-Verzeichnisdienst des IVBB veröffentlicht. Hier können auch Informati-
onen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der übrigen an den IVBB angeschlossenen
Behörden abgefragt werden.

Erreichbar ist der Verzeichnisdienst über das Portal des IVBB unter der Schaltfläche
„Adressen“: http://x500.intranet.bund.de/ .


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11 Videokonferenzen und Medientechnik
Einrichtungen für Videokonferenzen und Medientechnik werden vom IKT-Referat be-
darfsorientiert an den Standorten des BMU bereitgestellt.

11.1 Videokonferenzen
Die Buchung von Videokonferenzräumen erfolgt über das Postfach IT-VKTK-Konfe-
renz@bmu.bund.de in der Regel mindestens 3 Werktage im Voraus. Vor allem zur
Koordination mit externen Partnern ist ohne diesen Vorlauf eine Bereitstellung nicht
zuverlässig möglich.

Sollte zusätzliche Technik (Laptop, USB-Stick) für Videokonferenzen benötigt werden,
ist diese bei der Buchung mit anzugeben.

Nach dem Beenden einer Videokonferenz sind alle eingesetzten Komponenten ent-
sprechend der in den Räumen ausgehängten Anleitungen ordnungsgemäß zu been-
den oder auszuschalten.

Sollten Fehler, Beschädigungen oder Einschränkungen bei der Nutzung von Video-
konferenztechnik bemerkt werden, so sind diese an IT-VKTK-Konfe-
renz@bmu.bund.de zu melden und nicht selbst zu beheben.

11.2 Medientechnik
Medientechnik (Mikrofone, Laptop, Beamer, …) kann in allen Besprechungsräumen
nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Die Buchung ist mindestens 3 Werktage im
Voraus über das Postfach IT-Medientechnik@bmu.bund.de vorzunehmen.

Falls Störungen oder Probleme mit der Technik auftreten, so sind diese an IT-Medi-
entechnik@bmu.bund.de zu melden und nicht selbst zu beheben.




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12 IT-Benutzerservice

12.1 Aufgaben
Der Benutzerservice ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen, Anregungen und Prob-
leme in der Nutzung der IKT-Einrichtungen des BMU. Hierzu zählen:

   Unterstützung der IT-Nutzerinnen und -Nutzer bei der Lösung technischer Prob-
    leme, sowohl am Telefon als auch vor Ort,

   Hilfestellung bei Fragen zur Bedienung der Standardsoftware,

   Betreuung und Beratung der Nutzer zu allen sonstigen IT-spezifischen Fragestel-
    lungen,

   zeitnahe Weiterleitung von Vorgängen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des IT-
    Benutzerservice liegen, an das IKT-Referat.

12.2 Kontakt
Die Kontaktaufnahme mit dem IT-Benutzerservice kann erfolgen:

   per Telefon über die Durchwahl 55555,

   per E-Mail über IT-Benutzerservice@bmu.bund.de

12.3 Servicezeiten
Der IT-Benutzerservice steht an Werktagen in der Zeit von 7:00 - 18:00 Uhr zur Ver-
fügung. Außerhalb dieser Zeiten kann unter der Durchwahl 55555 eine Nachricht auf
dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

Bei Ausfall von zentralen Komponenten außerhalb der Servicezeiten steht eine Rufbe-
reitschaft Werktags von 18:00 - 20:00 Uhr, am Wochenende und feiertags von 7:00 -
17:00 Uhr zur Verfügung, die über den BMU-Bereitschaftsdienst zu erreichen ist.

Änderungen besonders zu Servicezeiten an Feiertagen werden über das Intranet be-
kannt gegeben.




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13 IT-Schulungen

13.1 Bedarfsmeldung
Der Bedarf zu IT-Schulungen von Standardanwendungen wird formlos per E-Mail (CC
an Vorgesetzte/n) an das Postfach IT-Schulung (IT-Schulung@bmu.bund.de) gemel-
det.

Die aktuellen IT-Schulungstermine zu Standardanwendungen in Bonn und Berlin fin-
den Sie hier. Sollte eine Schulung wegen einer zu geringen Zahl von Teilnehmern
nicht zu Stande kommen oder sollten einzelne Bedarfsträger wegen einer zu hohen
Zahl von Anträgen nicht berücksichtigt werden können, erfolgt eine entsprechende
Mitteilung durch das IKT-Referat. Die Teilnehmer werden automatisch über den
nächsten Schulungstermin informiert.

Der Bedarf an Schulungen zu Fachanwendungen wird nach Bedarfsmeldung individu-
ell abgestimmt. Da für Schulungen zu Fachanwendungen keine Rahmenverträge
existieren, ist ausreichend Zeit für die Planung und das Vergabeverfahren einzupla-
nen.

13.2 Durchführung
Die Durchführung der IT-Schulungen obliegt dem IKT-Referat und wird in der Regel
durch von dort beauftragte Firmen durchgeführt.

13.3 Zertifikat
Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses eine
Teilnahmebestätigung. Eine Kopie dieses Zertifikats wird vom IKT-Referat an das
Personalreferat gesendet. Es wird dort zur Personalakte genommen.

13.4 Wiederholung von Schulungen
Entsteht zwischen der Schulung und der Möglichkeit zur Anwendung des Gelernten
eine zu lange Zeitspanne oder liegen andere wichtige Gründe für eine Wiederholung
der Schulung vor, kann diese unter Nennung der Gründe gegenüber dem IKT-Referat
beantragt werden.




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