ikt-dienstanweisung-des-bmu-v201904
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hausinterne Regelungen zur Nutzung von Messenger-Diensten“
IKT-Dienstanweisung des BMU April 2019 11 Videokonferenzen und Medientechnik Einrichtungen für Videokonferenzen und Medientechnik werden vom IKT-Referat be- darfsorientiert an den Standorten des BMU bereitgestellt. 11.1 Videokonferenzen Die Buchung von Videokonferenzräumen erfolgt über das Postfach IT-VKTK-Konfe- renz@bmu.bund.de in der Regel mindestens 3 Werktage im Voraus. Vor allem zur Koordination mit externen Partnern ist ohne diesen Vorlauf eine Bereitstellung nicht zuverlässig möglich. Sollte zusätzliche Technik (Laptop, USB-Stick) für Videokonferenzen benötigt werden, ist diese bei der Buchung mit anzugeben. Nach dem Beenden einer Videokonferenz sind alle eingesetzten Komponenten ent- sprechend der in den Räumen ausgehängten Anleitungen ordnungsgemäß zu been- den oder auszuschalten. Sollten Fehler, Beschädigungen oder Einschränkungen bei der Nutzung von Video- konferenztechnik bemerkt werden, so sind diese an IT-VKTK-Konfe- renz@bmu.bund.de zu melden und nicht selbst zu beheben. 11.2 Medientechnik Medientechnik (Mikrofone, Laptop, Beamer, …) kann in allen Besprechungsräumen nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Die Buchung ist mindestens 3 Werktage im Voraus über das Postfach IT-Medientechnik@bmu.bund.de vorzunehmen. Falls Störungen oder Probleme mit der Technik auftreten, so sind diese an IT-Medi- entechnik@bmu.bund.de zu melden und nicht selbst zu beheben. ZI5 Seite 26 von 28
IKT-Dienstanweisung des BMU April 2019
12 IT-Benutzerservice
12.1 Aufgaben
Der Benutzerservice ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen, Anregungen und Prob-
leme in der Nutzung der IKT-Einrichtungen des BMU. Hierzu zählen:
Unterstützung der IT-Nutzerinnen und -Nutzer bei der Lösung technischer Prob-
leme, sowohl am Telefon als auch vor Ort,
Hilfestellung bei Fragen zur Bedienung der Standardsoftware,
Betreuung und Beratung der Nutzer zu allen sonstigen IT-spezifischen Fragestel-
lungen,
zeitnahe Weiterleitung von Vorgängen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des IT-
Benutzerservice liegen, an das IKT-Referat.
12.2 Kontakt
Die Kontaktaufnahme mit dem IT-Benutzerservice kann erfolgen:
per Telefon über die Durchwahl 55555,
per E-Mail über IT-Benutzerservice@bmu.bund.de
12.3 Servicezeiten
Der IT-Benutzerservice steht an Werktagen in der Zeit von 7:00 - 18:00 Uhr zur Ver-
fügung. Außerhalb dieser Zeiten kann unter der Durchwahl 55555 eine Nachricht auf
dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Bei Ausfall von zentralen Komponenten außerhalb der Servicezeiten steht eine Rufbe-
reitschaft Werktags von 18:00 - 20:00 Uhr, am Wochenende und feiertags von 7:00 -
17:00 Uhr zur Verfügung, die über den BMU-Bereitschaftsdienst zu erreichen ist.
Änderungen besonders zu Servicezeiten an Feiertagen werden über das Intranet be-
kannt gegeben.
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IKT-Dienstanweisung des BMU April 2019 13 IT-Schulungen 13.1 Bedarfsmeldung Der Bedarf zu IT-Schulungen von Standardanwendungen wird formlos per E-Mail (CC an Vorgesetzte/n) an das Postfach IT-Schulung (IT-Schulung@bmu.bund.de) gemel- det. Die aktuellen IT-Schulungstermine zu Standardanwendungen in Bonn und Berlin fin- den Sie hier. Sollte eine Schulung wegen einer zu geringen Zahl von Teilnehmern nicht zu Stande kommen oder sollten einzelne Bedarfsträger wegen einer zu hohen Zahl von Anträgen nicht berücksichtigt werden können, erfolgt eine entsprechende Mitteilung durch das IKT-Referat. Die Teilnehmer werden automatisch über den nächsten Schulungstermin informiert. Der Bedarf an Schulungen zu Fachanwendungen wird nach Bedarfsmeldung individu- ell abgestimmt. Da für Schulungen zu Fachanwendungen keine Rahmenverträge existieren, ist ausreichend Zeit für die Planung und das Vergabeverfahren einzupla- nen. 13.2 Durchführung Die Durchführung der IT-Schulungen obliegt dem IKT-Referat und wird in der Regel durch von dort beauftragte Firmen durchgeführt. 13.3 Zertifikat Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebestätigung. Eine Kopie dieses Zertifikats wird vom IKT-Referat an das Personalreferat gesendet. Es wird dort zur Personalakte genommen. 13.4 Wiederholung von Schulungen Entsteht zwischen der Schulung und der Möglichkeit zur Anwendung des Gelernten eine zu lange Zeitspanne oder liegen andere wichtige Gründe für eine Wiederholung der Schulung vor, kann diese unter Nennung der Gründe gegenüber dem IKT-Referat beantragt werden. ZI5 Seite 28 von 28