ikt-dienstanweisung-des-bmu-v201904

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hausinterne Regelungen zur Nutzung von Messenger-Diensten

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IKT-Dienstanweisung des BMU                                               April 2019



13 IT-Schulungen

13.1 Bedarfsmeldung
Der Bedarf zu IT-Schulungen von Standardanwendungen wird formlos per E-Mail (CC
an Vorgesetzte/n) an das Postfach IT-Schulung (IT-Schulung@bmu.bund.de) gemel-
det.

Die aktuellen IT-Schulungstermine zu Standardanwendungen in Bonn und Berlin fin-
den Sie hier. Sollte eine Schulung wegen einer zu geringen Zahl von Teilnehmern
nicht zu Stande kommen oder sollten einzelne Bedarfsträger wegen einer zu hohen
Zahl von Anträgen nicht berücksichtigt werden können, erfolgt eine entsprechende
Mitteilung durch das IKT-Referat. Die Teilnehmer werden automatisch über den
nächsten Schulungstermin informiert.

Der Bedarf an Schulungen zu Fachanwendungen wird nach Bedarfsmeldung individu-
ell abgestimmt. Da für Schulungen zu Fachanwendungen keine Rahmenverträge
existieren, ist ausreichend Zeit für die Planung und das Vergabeverfahren einzupla-
nen.

13.2 Durchführung
Die Durchführung der IT-Schulungen obliegt dem IKT-Referat und wird in der Regel
durch von dort beauftragte Firmen durchgeführt.

13.3 Zertifikat
Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses eine
Teilnahmebestätigung. Eine Kopie dieses Zertifikats wird vom IKT-Referat an das
Personalreferat gesendet. Es wird dort zur Personalakte genommen.

13.4 Wiederholung von Schulungen
Entsteht zwischen der Schulung und der Möglichkeit zur Anwendung des Gelernten
eine zu lange Zeitspanne oder liegen andere wichtige Gründe für eine Wiederholung
der Schulung vor, kann diese unter Nennung der Gründe gegenüber dem IKT-Referat
beantragt werden.




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