ikt-dienstanweisung-des-bmu-v201904
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hausinterne Regelungen zur Nutzung von Messenger-Diensten“
IKT-Dienstanweisung des BMU April 2019 13 IT-Schulungen 13.1 Bedarfsmeldung Der Bedarf zu IT-Schulungen von Standardanwendungen wird formlos per E-Mail (CC an Vorgesetzte/n) an das Postfach IT-Schulung (IT-Schulung@bmu.bund.de) gemel- det. Die aktuellen IT-Schulungstermine zu Standardanwendungen in Bonn und Berlin fin- den Sie hier. Sollte eine Schulung wegen einer zu geringen Zahl von Teilnehmern nicht zu Stande kommen oder sollten einzelne Bedarfsträger wegen einer zu hohen Zahl von Anträgen nicht berücksichtigt werden können, erfolgt eine entsprechende Mitteilung durch das IKT-Referat. Die Teilnehmer werden automatisch über den nächsten Schulungstermin informiert. Der Bedarf an Schulungen zu Fachanwendungen wird nach Bedarfsmeldung individu- ell abgestimmt. Da für Schulungen zu Fachanwendungen keine Rahmenverträge existieren, ist ausreichend Zeit für die Planung und das Vergabeverfahren einzupla- nen. 13.2 Durchführung Die Durchführung der IT-Schulungen obliegt dem IKT-Referat und wird in der Regel durch von dort beauftragte Firmen durchgeführt. 13.3 Zertifikat Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebestätigung. Eine Kopie dieses Zertifikats wird vom IKT-Referat an das Personalreferat gesendet. Es wird dort zur Personalakte genommen. 13.4 Wiederholung von Schulungen Entsteht zwischen der Schulung und der Möglichkeit zur Anwendung des Gelernten eine zu lange Zeitspanne oder liegen andere wichtige Gründe für eine Wiederholung der Schulung vor, kann diese unter Nennung der Gründe gegenüber dem IKT-Referat beantragt werden. ZI5 Seite 28 von 28