Radweg an der Landesstraße L 20
Landtag Brandenburg Drucksache 6/7163 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2840 der Abgeordneten Marco Büchel (Fraktion DIE LINKE) und Anita Tack (Fraktion DIE LIN- KE) Drucksache 6/6971 Radweg an der Landesstraße L 20 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landespla- nung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Bauarbeiten am Radweg von Schönwalde(Havelland) in Richtung Bötzow (Oberhavel) entlang der Landesstraße L20 haben am 29.6.2017 be- gonnen. Die Förderung des Radwegs erfolgt zu 80 Prozent aus EU-Mitteln (EFRE) zur regionalen Entwicklung. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Radweg zwischen Schönwalde und Bötzow be- steht aus zwei Abschnitten. Der sich derzeit in Bau befindliche Abschnitt zwischen Schön- walde und der Landkreisgrenze HVL/OHV wird mit Mitteln der Europäischen Union (EF- RE) finanziert. Der Abschnitt zwischen der Landkreisgrenze HVL/OHV und Bötzow wird im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bauwerks über die Deutsche Bahn bei Bötzow realisiert. Für diese Maßnahme liegt der Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Umsetzung ist ab 2018 vorgesehen. Finanziert wird die Maßnahme in voller Höhe aus Landesmitteln. 1. Aus welcher Priorität bzw. Prioritätenliste hat sich die Förderung dieses Radweges er- geben? 2. Wie gestaltete sich das Auswahlverfahren für die Mittelbereitstellung aus dem EFRE- Fonds zum Bau dieses Radweges bzw. weiterer Radwege an Landesstraßen? 3. Gibt es eine Prioritätenliste des Landes zur Förderung von Radwegen mit EU-Mitteln und Kriterien, mit deren Hilfe die Auswahl erfolgte? 5. Welche Kriterien waren konkret für den Bau des Radweges zwischen Schönwalde und Bötzow entscheidend? Welche Rolle spielte dabei die Beteiligung zweier Landkreise? zu Frage 1, 2, 3 und 5: Zuwendungen der Europäischen Union auf Grundlage des Opera- tionellen Programms für das Land Brandenburg werden im Zeitraum 2014 – 2020 u. a. für den Neubau von straßenbegleitenden Radwegen in der Baulast des Landes gewährt. Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO 2- Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 - 2020 (Rili Mobilität) wurde im September 2016 veröffentlicht. Für die Auswahl der Maßnahmen Eingegangen: 07.08.2017 / Ausgegeben: 14.08.2017
Landtag Brandenburg Drucksache 6/7163 auf EFRE-Förderung waren folgende zwei Hauptkriterien ausschlaggebend: Grundlage für die Auswahl der Radwege ist die Bedarfsliste für die Radwege außerorts an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg (Mai 2006). Maßgeblich für die EFRE-Förderung in dieser Förderperiode ist die Verringerung des CO2-Ausstoßes. Der Radweg an der L 20 zwischen Schönwalde und der Kreisgrenze unterliegt der EFRE-Förderung, weil er die genannten Hauptkriterien erfüllt. Auf Grund der zeitlichen Begrenzung der Förderperiode bis 2020 war auch der Stand der Planung für die einzelnen Radwege maßgebend. 4. Gibt es derzeit Planungen für den Bau weiterer Radwege an Landesstraßen, die durch EU-Mittel finanziert werden? zu Frage 4: Ja. 6. Welche Zusammenhänge gibt es bei der Entscheidung zum Bau von Radwegen entlang der Landesstraßen zwischen dem Fördermitteleinsatz aus EU-Fonds einerseits und der neuen Prioritätenliste des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, die Endes 2017 vorliegen soll, andererseits? zu Frage 6: Die neue Bedarfsliste wird Maßnahmen priorisieren, deren Realisierung nach 2021 erfolgt und die damit außerhalb der laufenden Förderperiode liegen. -2-