240229-geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezahlkarte für Asylsuchende“
es hat heute leider etwas gedauert. Ich habe noch etwas an dem Text gebastelt. Wäre er so auch für euch OK?
(Einmal im Änderungsmodus, einmal als Reinschrift).
Dann würde ich ihn nochmal mit G und F abstimmen und dann kann er morgen raus...
Wie sieht der Text der FH nun aus?
Beste Grüße und vielen Dank
Am 28.02.2024 um 16:04 schrieb -S3 BMAS < @bmas.bund.de>:
Liebe ,
Danke für die Info. Würde mit unserer die Ressortabstimmung starten wollen.
Dies überladen. Hier sollen nun „ vulnerable Gruppen“ vor der Bezahlkarte geschützt werden… Es geht
aber um die, die erwerbstätig sind. Die Figur macht die Bezahlkarte schlecht und ist widersprüchlich.
Beste Grüße
Von:
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 um 15:35
An: ; -V BMAS
Kopie: @bmi.bund.de; -S3 BMAS;
; ; ,
Betreff: AW: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Liebe Alle,
nur zur Information: die Grünen haben auch einmal einen Entwurf für eine Formulierung für das Zuleitungsschreiben
erstellt. Da ihr da aber gerade alle dran seid, habe ich gesagt, er kann es mir gern einmal schicken,
aber wir sind da schon dran.
hat mich gebeten, sie euch zur Info und ggf. auch schnellen Prüfung zu senden. Die Grünen bestehen
allerdings nicht auf dieser Formulierung, sondern wollten das nur just in Case bereit haben.
hier der Entwurf der Grünen für das Zuleitungsschreiben.
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind der
gemeinsamen Auffassung, dass im parlamentarischen Verfahren noch zu klären ist, ob der vorliegende Gesetzentwurf zur
Minimierung des Verwaltungsaufwands, zur Förderung einer besseren Integration bzw. zum Schutz vulnerabler Gruppen
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Bezahlkarte im Analogleistungsbezug umfassen sollte. Konkret kämen
Ausnahmen von der Regelung des § 2 Abs. 1 AsylblG in Betracht, insbesondere für Erwerbtätige, die lediglich ergänzend
Asylbewerberleistungen erhalten, für Auszubildende, für Personen in Einstiegsqualifizierung oder für Minderjährige.
Weiter ist zu klären, ob eine Übergangsregelung angezeigt ist, nach der diejenigen, die bereits Analogleistungen als
Geldleistung beziehen sind, der Neuregelung nicht unterfallen."
Viele Grüße
Büroleiterin Büro ChefBK
2
Von: < @bk.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 15:29
An: -V BMAS < @bmas.bund.de>
Cc: @bmi.bund.de; -S3 BMAS < @bmas.bund.de>;
< @bk.bund.de>; <
@bk.bund.de>; < @bk.bund.de> < @bk.bund.de>;
< @bk.bund.de>
Betreff: Re: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Ich bastele noch…
Von meinem iPhone gesendet
Am 28.02.2024 um 14:49 schrieb -V BMAS < @bmas.bund.de>:
Das hatte ich ja unten geschrieben: Festmachen an konkreten abgegrenzten Lebenssachverhalten (Erwerbstätigkeit,
Ausbildung, Studium), nicht am Status „Geduldeter“ (wegen der unterschiedlichen Duldungsgründe „humanitär“,
„persönlich“ etc).
Alles weitere ist dann Gegenstand der Prüfung, die wir gerne zusammen machen.
Dann gehen wir jetzt von Eurer Mitzeichnung des Zuleitungsschreibens aus.
Viele Grüße
Von: @bmi.bund.de < @bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 14:38
An: -V BMAS < @bmas.bund.de>; @bk.bund.de
Cc: -S3 BMAS < @BMAS.BUND.DE>;
@bk.bund.de; @bk.bund.de; @bk.bund.de;
@bk.bund.de; @bk.bund.de
Betreff: AW: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Hallo ,
ist vielleicht etwas unklar geblieben:
Wir finden das Ausnahmethema weiter schwierig – macht die Ausführung unten deutlich. Wenn es
aber einen Prüfauftrag geben muss/soll, dann mit konkreten und damit klar begrenzbaren
Anknüpfungspunkten. Die können nur in Lebenssachverhalten liegen. Wenn ihr sagt, für die
Leistungsverwaltung sind die Begriffe „Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Studium“ konkrete und
klar ausdefinierte Begriffe und wir haben dann nicht ausufernde Diskussionen, was unter die
Begriffe fällt, können wir den Prüfauftrag dann mitgehen. Eigentlich würde ich gern den Bereich
der beruflichen Ausbildung und der schulischen Ausbildung trennen, weil wir dort regelmäßig kein
eigenes Einkommen haben, das ein Auseinanderrechnen von Bezahlkarte und „Girokonto“
erfordern würde. Das gilt für das Studium aber auch und ich schätze, dass das einer rationalen
Diskussion nur begrenzt zugänglich ist. Insofern stelle ich das mal zurück. Für uns ist wichtig,
dass nicht weitere Ausnahmen dazu kommen, insbesondere nicht „humanitäre Duldungen“ oder
„persönliche Gründe“, weil das dann kaum noch vernünftig abgrenzbare Einzelfallerörterungen
gibt.
Viele Grüße
3
Von: -V BMAS < @bmas.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 14:03
An: < @bmi.bund.de>; @bk.bund.de
Cc: -S3 BMAS < @BMAS.BUND.DE>; BK
< @bk.bund.de>; BK < @bk.bund.de>; BK ,
< @bk.bund.de>; BK < @bk.bund.de>; BK
< @bk.bund.de>
Betreff: AW: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Wir reden hier über einen Prüfauftrag. Uns war wichtig, dass wir den möglichst konkret fassen. Und da knüpfen wir
an die Lebenssituation an, bei der wir Privilegierungen (kein automatischer Vorrang Bezahlkarte) zulassen wollen.
Das sind für uns: Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium.
Könnt Ihr da mitgehen oder hättet Ihr gerne einen anderen Anknüpfungspunkt?
Viele Grüße
Von: @bmi.bund.de < @bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 13:02
An: -V BMAS @bmas.bund.de>; @bk.bund.de
Cc: -S3 BMAS < @BMAS.BUND.DE>;
@bk.bund.de; @bk.bund.de; @bk.bund.de;
@bk.bund.de; bk.bund.de
Betreff: AW: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Das kann man machen, wollte nur sicherstellen, dass allen klar bleibt – es geht hier eigentlich nur
um Geduldete, von denen ein Teil eben Erwerbstätig ist, eine Ausbildung macht und Studiert. An
den Begriffen kann man natürlich anknüpfen, geht ja eigentlich bei Ausnahmen vom AsylbLG
auch nicht anders – man kann hier zwangsläufig nicht am „Duldungsstatus“ anknüpfen, sonst ist
die Bezahlkarte faktisch nur noch für das laufende Asylverfahren anzuwenden und damit auch auf
die, von denen mehr als 50 % Schutz bekommen – das wäre in der Tat nicht überzeugend. –
Frage ist nur, ob die Begrifflichkeiten im Leistungsrecht ganz klar definiert sind und wer dann
davon erfasst wird. Dahinter steht die Frage, ob das die Leistungsverwaltung prüft oder die ABH
und ob da ggf. was auseinander geht. Es gibt im Duldungsbereich einzelne Duldungen für
„Beschäftigung“ und für „Ausbildung“. Man kann natürlich auch sagen, wir werden Leute, die hier
arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren, regelmäßig auch nicht mehr zwangsweise
abschieben – sofern es sich um echte Beschäftigung, eine tatsächlich verfolgte Ausbildung und
ein ernsthaftes Studium handelt. Dahinter stehen aber fortlaufende Prüfanforderungen, die
wahrscheinlich teilweise schon vorgenommen werden müssen, weil die Leistungsansprüche ja
auch unter Berücksichtigung des eigenen Erwerbseinkommens oder von Ausbildungsvergütungen
festzustellen sind, teilweise aber auch neu sein dürften.
Und wir machen aus den zwei Gruppen AsylbLG (Grundleistungen/Analogleistungen) dann
künftig faktisch drei Gruppen (Grundleistungen mit Bezahlkarte/ Analogleistungen mit Bezahlkarte
/ Analogleistungen ohne Bezahlkarte).
Viele Grüße
Von: -V BMAS < @bmas.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 12:46
An: < @bmi.bund.de>; @bk.bund.de
Cc: -S3 BMAS < @BMAS.BUND.DE>; BK
< @bk.bund.de>; BK V < @bk.bund.de>; BK
< @bk.bund.de>; BK < @bk.bund.de>; BK
4
< @bk.bund.de>
Betreff: AW: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Lieber ,
ja, das ist genau so.
Wir würden aber eben an dem Begriff der „Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium“ anknüpfen und nicht an dem
Begriff des „Geduldeteten“.
Viele Grüße
Von: @bmi.bund.de < @bmi.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 12:34
An: -V BMAS < @bmas.bund.de>; @bk.bund.de
Cc: -S3 BMAS < @BMAS.BUND.DE>;
@bk.bund.de; @bk.bund.de; @bk.bund.de;
@bk.bund.de; @bk.bund.de
Betreff: AW: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Liebe ,
nur zur Vergewisserung:
Die AsylbLG-Leistungen, und damit auch die Bezahlkarte kommen für drei Aufenthaltsstati in
Frage:
1. Aufenthaltsgestattung – Personen im noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren
2. Geduldete – Personen mit abgeschlossenem Asylverfahren ohne Schutzanerkennung und
ohne sonstige Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, damit Eintritt der
Ausreisepflicht
3. Personen, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen, keine Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis in Frage kommt und bei denen eine Lücke eintritt, aufgrund derer sie
auch keine Duldung haben – dafür gibt es verschiedene Anlässe, z.B. Ausweisung mit
Erklärung ausreisen zu wollen usw.
Wenn wir von Ausnahmen von der Bezahlkarte sprechen, betrifft das immer nur Personen aus
diesen drei Gruppen – dabei können Personen eine Duldung auch deutlich vor Ablauf von 36
Monaten erhalten, wenn das Asylverfahren vorher abgeschlossen wird – also deutlich vor
Analogleistungsbezug.
Wenn wir jetzt also von Ausnahmen von der Bezahlkartenregelung für Analogleistungsbezieher
sprechen, sprechen wir in der Regel von Geduldeten. Es geht bei Ausnahmen für „Erwerbstätige“,
für Auszubildende und Studierende damit um Personen, die einen Duldungsstatus haben.
Wenn das Merkmal „Erwerbstätigkeit“, Ausbildung und Studium für die Leistungsbehörden ganz
einfach festzustellen ist, ist das ja sehr ok. Für den ausländerrechtlichen Bereich muss immer
genau definiert sein, was im ausländerrechtlichen Sinne eine Erwerbstätigkeit ist und was nicht,
was eine Ausbildung ist und was nicht, was ein Studium ist und was nicht. Und es betrifft in
diesem Kontext regelmäßig „Geduldete“.
Dieser Hinweis nur, damit da nicht was unklar ist.
Viele Grüße
Von: -V BMAS < @bmas.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2024 12:16
An: < @bk.bund.de>
Cc: < @bmi.bund.de>; -S3 BMAS
< @BMAS.BUND.DE>; BK < @bk.bund.de>; BK
5
< @bk.bund.de>; BK < @bk.bund.de>; BK
< @bk.bund.de>; BK < @bk.bund.de>
Betreff: Zuleitungsschreiben FH Bezahlkarte - Entwurf
Lieber ,
anbei wie besprochen der Entwurf des Zuleitungsschreibens für die KabVorlage Formulierungshilfe Bezahlkarte, mit
den Prüfaufträgen
- Ausnahmen der Bezahlkarte (Grüne)
- Direktüberweisung Vermieter (FDP)
(siehe gelbe Markierung im Text).
Ich denke, das ist ein kluger Kompromiss.
Inhaltlich zum Prüfauftrag Bezahlkarte
Da die Bezahlkarte nur eine Option der Bezahlweise für die Länder darstellt („Kann-Regelung“), sind Ausnahmen
eigentlich gar nicht erforderlich.
Wir haben uns bei der Prüfzusage für die Ausnahme für erwerbstätigen Leistungsbeziehende, Auszubildende,
Studierende entschieden.
Dafür sprechen folgende Erwägungen
1. Die Zugehörigkeit zu diesen Personengruppen ist für die Leistungsbehörden einfach und ohne materielle Prüfung
feststellbar. Darauf werden die Länder - zu Recht - Wert legen.
2. Da es sich bei der Bezahlkarte um eine Kann-Regelung handelt, können die Leistungsbehörden auch bei einem
kurzfristigen Wechsel von einer Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit („zwischen zwei Jobs“) weiterhin Geldleistungen
vornehmen.
3. Wir raten davon ab, die Gruppe der Geduldeten in diese Ausnahme aufzunehmen. Die Gruppe ist heterogen, weil
der Duldung unterschiedliche Gründe zugrunde liegen können (humanitär, persönlich, gesundheitlich…). Wenn man
nicht undifferenziert alle Geduldeten ausnehmen möchte (was aus unserer Sicht dem Beschluss der MPK zuwider
läuft), müsste die Leistungsbehörde jeweils in die der Duldung zugrundeliegenden aufenthaltsrechtlichen Gründe
einsteigen. Das ist ein hoher Aufwand und macht die Dinge kompliziert. Im Übrigen kann die Leistungsbehörde im
Einzelfall natürlich auch bei Geduldeten von der Bezahlkarte absehen.
Ich hoffe, die Erklärungen helfen auch in der Kommunikation gegenüber dem Koalitionspartner.
Wir warten auf Dein „go“ und würden dann in die Ressortabstimmung gehen.
Viele Grüße
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