240202-beg-em-klimageschwindigkeitsbonus-kombinationspflicht-geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Briefwechsel zwischen BM Habeck und Hubert Aiwanger

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Mit dieser Kombinationspflicht wird der Umstieg von fossilen Heizungen auf
nachhaltige Holzheizungen massiv verteuert und die BEG-Förderung in vie-
len Fällen nicht mehr auskömmlich. Dies gilt insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass in der BEG die förderfähigen Kosten für den Heizungs-
tausch im Vergleich zur vorangegangenen Richtlinie deutlich gekürzt und ge-
staffelt wurden. Mit dieser Kombinationspflicht weicht die BEG von dem im
Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerten Grundsatz der Technologieof-
fenheit deutlich ab und beeinträchtigt die Bezahlbarkeit des Bauens und
Wohnens.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass in Deutschland nachhaltige Forstwirtschaft
vorgeschrieben ist und moderne Holzfeuerungen höchst effizient und emis-
sionsarm arbeiten. Die Brennstoffe (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) fallen
im Sägewerk oder bei der Holzernte als Rest- und Abfallstoffe an und werden
regional verarbeitet. Ein Raummeter Fichtenscheitholz ersetzt rund 150 Liter
Heizöl und eine Tonne Holzpellets rund 500 Liter Heizöl. Dieses Potenzial
gilt es zu heben und gleichzeitig Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Einkom-
men bei uns regional zu sichern.

Ich appelliere an Sie: Wirken Sie in Ihrer Zuständigkeit darauf hin, dass auch
in der BEG die festgeschriebene Technologieoffenheit und Bezahlbarkeit
nach GEG tatsächlich umgesetzt wird und Biomasseheizungen ohne Kom-
binationspflicht mit zusätzlichen Wärmeerzeugern auch im Hinblick auf den
Klimageschwindigkeitsbonus förderfähig werden.

Mit freundlichen Grüßen




Hubert Aiwanger
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