Nachrichten für Luftfahrer 2020 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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                                                1071
                                            
                                        

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND                        1-2014-20
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER                           18 AUG 2020
       DFS Deutsche Flugsicherung GmbH            gültig ab: 05 NOV 20
           Büro der Nachrichten für Luftfahrer
      Am DFS-Campus 7 · 63225 Langen · Germany
                     https://dfs.de
                Redaktion: desk@dfs.de



       Nachrichtliche Bekanntmachung der 42. VO
          zur Änderung der 133. DVO zur LuftVO
              (Festlegung von Warteverfahren)
1072


                                            
                                                
                                                1073
                                            
                                        


                                            
                                                
                                                1074
                                            
                                        

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND                             1-2015-20
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER                               18 AUG 2020
            DFS Deutsche Flugsicherung GmbH               gültig ab: sofort
                Büro der Nachrichten für Luftfahrer
           Am DFS-Campus 7 · 63225 Langen · Germany
                          https://dfs.de
                     Redaktion: desk@dfs.de



Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Dachlandeplatz)
                Sankt-Katharinen-Hospital in Frechen
1075

Bezirksregierung Düsseldorf




Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
                                                                                          Datum: 17. August 2020
Deutsche Flugsicherung GmbH                                                               Seite 1 von 11
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Am DFS-Campus 10                                                                          Aktenzeichen:
63225 Langen                                                                              26.01.01.03-11.23-HSLP SKH
                                                                                          Frechen
                                                                                          bei Antwort bitte angeben
per E-Mail: desk@dfs.de
                                                                                          Herr Rotter
                                                                                          Zimmer: BO 3028
Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Dachlandeplatz) des                                        Telefon:
Sankt-Katharinen-Hospital (SKH) in Frechen                                                0211 475-3204
                                                                                          Telefax:
Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer
                                                                                          0211 475-3988
                                                                                          wolfgang.rotter@
                                                                                          brd.nrw.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Müller,


den folgenden Auszug aus dem Genehmigungsbescheid bitte ich in den
                                                                                          Dienstgebäude:
Nachrichten für Luftfahrer (NfL) zu veröffentlichen:
                                                                                          Am Bonneshof 35
                                                                                          Lieferanschrift:
                                                                                          Cecilienallee 2,
                                 Genehmigung
                                                                                          40474 Düsseldorf
                     des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes                                  Telefon: 0211 475-0
                               (Dachlandeplatz)                                           Telefax: 0211 475-2671
                      Sankt-Katharinen-Hospital in Frechen                                poststelle@brd.nrw.de
                                                                                          www.brd.nrw.de


Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Luftfahrtbehörde                       Öffentliche Verkehrsmittel:

gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 49 ff                          Bus (u. a. 721, 722)
                                                                                          bis zur Haltestelle:
Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) dem St.-Katharinen-Hospital
                                                                                          Nordfriedhof
in Frechen, Kapellenstraße 1-5, 50226 Frechen, am 25.01.2019 die
Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines erhöhten                                     Bahn U78/U79
Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (HSLP) zur Durchführung von                               bis zur Haltestelle:
Flügen nach Sichtflugregeln auf dem nachstehend näher bezeichneten                        Theodor-Heuss-Brücke
Gelände erteilt.

I. Beschreibung des Geländes:

1. Bezeichnung                 Hubschrauber-Sonderlandeplatz (HSLP),
                               Dachlandeplatz, St.-Katharinen-Hospital in
                               Frechen,
                               Abkürzung: SKH
1076

Bezirksregierung Düsseldorf




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2. Lage              Der HSLP liegt ca. 1,6 km nördlich des
                     Rathauses    der    Stadt   Frechen       im   Stadtteil
                     Hücheln      –      unmittelbar         südlich     der
                     Krankenhausstraße


3. Flugplatzbezugspunkt
                     Geografische Lage - WGS 84
                     (Mitte des Lande-H):
                     050° 55´ 23,38´´ Nord
                     006° 48´ 31,36´´ Ost


4. Höhe              über NN:    90,5 m (297 ft)
                     über GND:    21 m (68 ft)


5. Betriebsfläche:
- Endanflug- und Startfläche (FATO):
                     Quadratisch mit einer Seitenlänge von 18m


- Sicherheitsfläche: Die FATO ist umgeben von einem hindernisfreien
                     Streifen mit einem Radius von mindestens 14,00
                     m    um    den     Mittelpunkt    der    FATO.     Der
                     Sicherheitsstreifen hat somit eine Breite von min.
                     5,0 m in Richtung der Hauptanflugrichtung 220°
                     abnehmend bis zu ca. 1,20 m an den Diagonalen
                     der FATO. Insgesamt ergibt sich eine benutzbare
                     und tragfähige Fläche von 28 m im Durchmesser.


- Aufsetz- und Abhebfläche (TLOF):
                     Die TLOF ist identisch mit der FATO.
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Bezirksregierung Düsseldorf




6. Neigung, Bodeneffekt:                                                        Seite 3 von 11


                     Die Oberflächenneigung der FATO und der
                     Sicherheitsfläche beträgt max. 2%. Die FATO
                     gewährleistet Bodeneffekt.


7. Tragfähigkeit:
                     Die Tragfähigkeit der Betriebsflächen ist auf 6,0 t
                     Höchstabflugmasse (MTOM) festgelegt.


8. Oberfläche:      Die Oberfläche der gesamten Betriebsfläche
                    besteht aus Aluminium in hellgrauer Farbe, um
                    mögliche      Blendungen     durch     reflektierendes
                    Sonnenlicht          auszuschließen.      Sie         ist
                    kerosinbeständig, rutschfest und zusätzlich im
                    Bereich der FATO plus 0,50 m (ca. 18,50 m
                    x18,50 m) sowie der Zuwegung beheizt.


9. Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
                      Überrollschutz
                      Der Rand des HSLP ist mit einem Überrollschutz
                      (umlaufendes Stahlrohr, Durchmesser ca. 0,15
                      m) von maximal 0,25 m Höhe mit Aussparungen
                      im Bereich des Zugangs und des Fluchtwegs
                      begrenzt.    Der    Überrollschutz   befindet      sich
                      außerhalb des Sicherheitsstreifens und ist mit
                      einer Tagesmarkierung (Verkehrsweiß /-orange)
                      retroreflektierend markiert.
                      Verzurrpunkte
                      Zur Sicherung abgestellter Hubschrauber sind
                      um den Mittelpunkt der FATO Verzurrpunkte
                      bündig mit der Oberfläche vorhanden.
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Bezirksregierung Düsseldorf




                     Fanggitter                                                               Seite 4 von 11


                     Außerhalb des Überrollschutzes ist dort, wo ein
                     Geländer als Absturzsicherung für Personen
                     erforderlich         wäre,            ein   Fanggitter/Fangnetz
                     anzubringen. Das Fanggitter/Fangnetz steigt von
                     unten nach oben auswärts bis zu einer Höhe
                     von 0,05 m unterhalb Landeplatzniveau an, hat
                     eine lotrechte Breite von 2,0 m und soll der DIN
                     EN      1263-2           in       Verbindung      mit    BGR 179
                     entsprechen.
                     Fluchtwege
                     Ein separater Fluchtweg mit einer Mindestbreite
                     von 1,50 m ist zusätzlich zum Hauptzugang
                     durch eine unabhängige Treppenanlage (keine
                     Steigleitern)             in        exponierter         Lage       zum
                     Haupteingang eingerichtet.


10. Verfügbare Start- bzw. Landestrecken
Bezeichnung Rechtweisende               TODAH                RTODAH             LDAH
       Abflug    Richtung in °                 m                 m                  m
         25           250                      28                28                 -
         04           040                      28                28                 -


Bezeichnung Rechtweisende               TODAH                RTODAH             LDAH
       Anflug    Richtung in °                 m                 m                  m
         22           220                          -              -                 28
         07           070                          -              -                 28


TODAH               verfügbare Startstrecke
RTODAH              verfügbare Startabbruchstrecke
LDAH                verfügbare Landestrecke
1079

Bezirksregierung Düsseldorf




                                                                                  Seite 5 von 11


11. An- und Abflugflächen
                    Hauptanflugrichtung:          220° rwN
                    weitere Anflugrichtung:       070° rwN


                    Abflugrichtungen sind deckungsgleich mit den
                    Anflugrichtungen.


                   Die      Abflugsektoren    sind    entsprechend          den
                   Forderungen der ICAO für Hubschrauber der
                   Flugleistungsklasse        1      mit     hindernisfreien
                   Steigwinkeln von 4,5% bis zu einer Höhe von
                   152,40 m (500 ft) über dem HSLP festgelegt.
                   Daraus ergibt sich eine Länge von 3.386 m. Die
                   An-/Abflugrouten öffnen sich mit 15% vom Rand
                   des Sicherheitsstreifens beginnend mit einer
                   Breite von 28 m auf eine max. Breite von 140 m.


12.Notlandemöglichkeiten
                    Ausreichend      große      Notlandefelder       sind    in
                    unmittelbarer Nähe des HSLP nicht vorhanden.
                    Daher darf der HSLP nur von mehrmotorigen
                    Hubschraubern       angeflogen         werden,    die    in
                    Übereinstimmung       mit     Flugleistungsklasse         1
                    betrieben werden.


13.Markierungen und Kennzeichnungen
                   Die FATO ist als Krankenhauslandeplatz gemäß
                    AVV HSFP im Mittelpunkt mit rotem Lande-H
                    (H=3,0 m, B=1,8 m, Strichstärke=0,4 m) auf
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