Nachrichten für Luftfahrer 2020 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1-2014-20
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 18 AUG 2020
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gültig ab: 05 NOV 20
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Am DFS-Campus 7 · 63225 Langen · Germany
https://dfs.de
Redaktion: desk@dfs.de
Nachrichtliche Bekanntmachung der 42. VO
zur Änderung der 133. DVO zur LuftVO
(Festlegung von Warteverfahren)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1-2015-20
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 18 AUG 2020
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gültig ab: sofort
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Am DFS-Campus 7 · 63225 Langen · Germany
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Redaktion: desk@dfs.de
Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (Dachlandeplatz)
Sankt-Katharinen-Hospital in Frechen
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Datum: 17. August 2020
Deutsche Flugsicherung GmbH Seite 1 von 11
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Am DFS-Campus 10 Aktenzeichen:
63225 Langen 26.01.01.03-11.23-HSLP SKH
Frechen
bei Antwort bitte angeben
per E-Mail: desk@dfs.de
Herr Rotter
Zimmer: BO 3028
Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Dachlandeplatz) des Telefon:
Sankt-Katharinen-Hospital (SKH) in Frechen 0211 475-3204
Telefax:
Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer
0211 475-3988
wolfgang.rotter@
brd.nrw.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Müller,
den folgenden Auszug aus dem Genehmigungsbescheid bitte ich in den
Dienstgebäude:
Nachrichten für Luftfahrer (NfL) zu veröffentlichen:
Am Bonneshof 35
Lieferanschrift:
Cecilienallee 2,
Genehmigung
40474 Düsseldorf
des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Telefon: 0211 475-0
(Dachlandeplatz) Telefax: 0211 475-2671
Sankt-Katharinen-Hospital in Frechen poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Luftfahrtbehörde Öffentliche Verkehrsmittel:
gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 49 ff Bus (u. a. 721, 722)
bis zur Haltestelle:
Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) dem St.-Katharinen-Hospital
Nordfriedhof
in Frechen, Kapellenstraße 1-5, 50226 Frechen, am 25.01.2019 die
Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines erhöhten Bahn U78/U79
Hubschrauber-Sonderlandeplatzes (HSLP) zur Durchführung von bis zur Haltestelle:
Flügen nach Sichtflugregeln auf dem nachstehend näher bezeichneten Theodor-Heuss-Brücke
Gelände erteilt.
I. Beschreibung des Geländes:
1. Bezeichnung Hubschrauber-Sonderlandeplatz (HSLP),
Dachlandeplatz, St.-Katharinen-Hospital in
Frechen,
Abkürzung: SKH
Bezirksregierung Düsseldorf
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2. Lage Der HSLP liegt ca. 1,6 km nördlich des
Rathauses der Stadt Frechen im Stadtteil
Hücheln – unmittelbar südlich der
Krankenhausstraße
3. Flugplatzbezugspunkt
Geografische Lage - WGS 84
(Mitte des Lande-H):
050° 55´ 23,38´´ Nord
006° 48´ 31,36´´ Ost
4. Höhe über NN: 90,5 m (297 ft)
über GND: 21 m (68 ft)
5. Betriebsfläche:
- Endanflug- und Startfläche (FATO):
Quadratisch mit einer Seitenlänge von 18m
- Sicherheitsfläche: Die FATO ist umgeben von einem hindernisfreien
Streifen mit einem Radius von mindestens 14,00
m um den Mittelpunkt der FATO. Der
Sicherheitsstreifen hat somit eine Breite von min.
5,0 m in Richtung der Hauptanflugrichtung 220°
abnehmend bis zu ca. 1,20 m an den Diagonalen
der FATO. Insgesamt ergibt sich eine benutzbare
und tragfähige Fläche von 28 m im Durchmesser.
- Aufsetz- und Abhebfläche (TLOF):
Die TLOF ist identisch mit der FATO.
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6. Neigung, Bodeneffekt: Seite 3 von 11
Die Oberflächenneigung der FATO und der
Sicherheitsfläche beträgt max. 2%. Die FATO
gewährleistet Bodeneffekt.
7. Tragfähigkeit:
Die Tragfähigkeit der Betriebsflächen ist auf 6,0 t
Höchstabflugmasse (MTOM) festgelegt.
8. Oberfläche: Die Oberfläche der gesamten Betriebsfläche
besteht aus Aluminium in hellgrauer Farbe, um
mögliche Blendungen durch reflektierendes
Sonnenlicht auszuschließen. Sie ist
kerosinbeständig, rutschfest und zusätzlich im
Bereich der FATO plus 0,50 m (ca. 18,50 m
x18,50 m) sowie der Zuwegung beheizt.
9. Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
Überrollschutz
Der Rand des HSLP ist mit einem Überrollschutz
(umlaufendes Stahlrohr, Durchmesser ca. 0,15
m) von maximal 0,25 m Höhe mit Aussparungen
im Bereich des Zugangs und des Fluchtwegs
begrenzt. Der Überrollschutz befindet sich
außerhalb des Sicherheitsstreifens und ist mit
einer Tagesmarkierung (Verkehrsweiß /-orange)
retroreflektierend markiert.
Verzurrpunkte
Zur Sicherung abgestellter Hubschrauber sind
um den Mittelpunkt der FATO Verzurrpunkte
bündig mit der Oberfläche vorhanden.
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Fanggitter Seite 4 von 11
Außerhalb des Überrollschutzes ist dort, wo ein
Geländer als Absturzsicherung für Personen
erforderlich wäre, ein Fanggitter/Fangnetz
anzubringen. Das Fanggitter/Fangnetz steigt von
unten nach oben auswärts bis zu einer Höhe
von 0,05 m unterhalb Landeplatzniveau an, hat
eine lotrechte Breite von 2,0 m und soll der DIN
EN 1263-2 in Verbindung mit BGR 179
entsprechen.
Fluchtwege
Ein separater Fluchtweg mit einer Mindestbreite
von 1,50 m ist zusätzlich zum Hauptzugang
durch eine unabhängige Treppenanlage (keine
Steigleitern) in exponierter Lage zum
Haupteingang eingerichtet.
10. Verfügbare Start- bzw. Landestrecken
Bezeichnung Rechtweisende TODAH RTODAH LDAH
Abflug Richtung in ° m m m
25 250 28 28 -
04 040 28 28 -
Bezeichnung Rechtweisende TODAH RTODAH LDAH
Anflug Richtung in ° m m m
22 220 - - 28
07 070 - - 28
TODAH verfügbare Startstrecke
RTODAH verfügbare Startabbruchstrecke
LDAH verfügbare Landestrecke
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11. An- und Abflugflächen
Hauptanflugrichtung: 220° rwN
weitere Anflugrichtung: 070° rwN
Abflugrichtungen sind deckungsgleich mit den
Anflugrichtungen.
Die Abflugsektoren sind entsprechend den
Forderungen der ICAO für Hubschrauber der
Flugleistungsklasse 1 mit hindernisfreien
Steigwinkeln von 4,5% bis zu einer Höhe von
152,40 m (500 ft) über dem HSLP festgelegt.
Daraus ergibt sich eine Länge von 3.386 m. Die
An-/Abflugrouten öffnen sich mit 15% vom Rand
des Sicherheitsstreifens beginnend mit einer
Breite von 28 m auf eine max. Breite von 140 m.
12.Notlandemöglichkeiten
Ausreichend große Notlandefelder sind in
unmittelbarer Nähe des HSLP nicht vorhanden.
Daher darf der HSLP nur von mehrmotorigen
Hubschraubern angeflogen werden, die in
Übereinstimmung mit Flugleistungsklasse 1
betrieben werden.
13.Markierungen und Kennzeichnungen
Die FATO ist als Krankenhauslandeplatz gemäß
AVV HSFP im Mittelpunkt mit rotem Lande-H
(H=3,0 m, B=1,8 m, Strichstärke=0,4 m) auf