Nachrichten für Luftfahrer 2022 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)
Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Hamburg
2022-1-2607
Flughafenbenutzungsordnung 1. September 2022
12. Änderungsvorbehalt
Anderungender Flughafenbenutzungsordnung, insbesondere soweit
aufgrund der öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Flughafenbetriebes
einschließlich der Flughafengenehmigungen erforderlich werden,
vorbehalten.
Die vorliegende Fassung tritt am 1. September 2022 in Kraft und wird in den
NfL I veröffentlicht werden. Die in NfL | 1-1419-18 vom 28.08.2018 veröffentlichte
Fassung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgehoben.
Hamburg, den 8.8. 2022
Flughafen Hamburg
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Michael Eggenschwiler Christian Kunsch
Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsführer
Hamburg, den 30.8. 2022
Genehmigt:
Vite
Dennis Lührs
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Amt Wirtschaft
Abteilung Luftverkehr
30.08.2022
Flughafenbenutzungsordnung Flughafen Hamburg GmbH Seite 30 von 30
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes
2022-1-2608
Bekanntmachung
über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen
anlässlich des Münchener Oktoberfestes
vom 01. September 2022
Auf Grund § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. 1 S.
1766), legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
Als Schutzmaßnahme anlässlich des Oktoberfestes in München wird im Fluginformationsgebiet
München vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt:
„ED-R München"
1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
1.1 Seitliche Begrenzung
Kreis mit 3 NM Radius um 48 07 59 N 011 33 53 O.
1.2 Vertikale Begrenzung
GND - FL100.
1.3 Zeitliche Wirksamkeit
Vom 17. September 2022 bis zum 03. Oktober 2022 täglich von 06:00 UTC - 23:30 Uhr UTC.
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich
des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den
Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien und im Auftrag
der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie Flüge
nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5000 Fuß MSL und darüber mit der Verpflichtung
das Gebiet mit Flugbeschränkungen auf dem schnellstmöglichen Weg zu durchqueren.
Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der
Polizeihubschrauberstaffel Bayern über die Frequenz 135,600 MHz („Police Info") anzumelden.
Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft
auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info") aufrechtzuerhalten.
Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.
3. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach § 62
des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.
01.09.2022
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes
2022-1-2608
4. Rechtsbehelfsbelehrung
diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
Bonn, den 01. September 2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
LF17/6163.2/6
Im Auftrag
Bill
Dominik Brill
01.09.2022
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes
2022-1-2608
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit
Funkkommunikations- und Transponderpflicht
RMZ/TMZ)
(Radio and Transponder Mandatory Zone -
anlässlich des Münchener Oktoberfestes
vom 01. September 2022
Auf Grund § 16 Absatz 1 Nummer 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
(BGBI. | S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. 1 S.
1766), legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
Es wird- RMZ/TMZ)
Zone das folgende Gebiet mit Funkkommunikations-
vorübergehend eingerichtet: und Transponderpflicht (Radio Mandatory
„RMZITMZ München"
1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
1.1 Seitliche Begrenzung
Kreis mit Radius von 9 NM um 48 07 59 N 011 33 53 O.
1.2 Vertikale Begrenzung
Grund bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München.
1.3 Ausnahmen
Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) München (EDDM) und
Oberpfaffenhofen
Oberschleißheim.(EDMO), das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München" und die RMZ
1.4 Zeitliche Wirksamkeit
Vom 17. September 2022 bis zum 03. Oktober 2022 täglich von 06:00 UTC - 23:30 Uhr UTC.
2. Regelungen
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben
Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von
a) Flügen der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
b) Flügen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,
C) Ambulanzflügen sowie von
d)
Flugmodellen
über Grund
und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120m
die Frequenz 135,600
abzustrahlen. MHz,„Police
Ggf. weist Rufzeichen
Info"„Police Info" zu nutzen und den Code A6375 unaufgefordert
SSR-Code zu. Innerhalb der RMZ
einen alternativen
Oberschleißheim ist abweichend zur oberen Regelung die Frequenz 131,130 MHz zu nutzen.
Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zu
- Kennung der gerufenen Station,
- Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster,
01.09.2022
- Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes
2022-1-2608
Während des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der
Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station
(Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit
Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden.
Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine
Antwort erfolgt.
Im Bedarfsfall kann die Polizei Bayern weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen.
Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Bonn, den 01. September 2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
LF 17/6163.2/6
Im Auftrag
Zill
Dominik Brill
01.09.2022
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Hallberamoos
00Bekanntmachung
Odelzhausen Schwabhausen
über die vorübergehende Festlegung 1742
von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht
Neufahrn ED-R 1 1526
anlässlich des Münchener Oktoberfestes
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2022-1-2608
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01.09.2022
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Genehmigung des Segelfluggeländes Singhofen
2022-1-2609
-1-
Segelfluggelände Singhofen
Zahlreiche Änderungen des seit 13.03.1974 genehmigten Segelfluggeländes erforderten eine
Neufassung der Genehmigung am 02.06.2022, Az.: VIII-4.12.8.17.1.1/21 mit folgenden
Angaben:
1. Bezeichnung: Segelfluggelände Singhofen
2. Lage: Im Landkreis Rhein-Lahn;
Südöstlich von Singhofen
an der L323 (B260 - Attenhausen)
3. Bezugspunkt:
a) geographische Lage: 50°16´12,79`` N
07°51´15,58´´ O
b) Höhe über NN: 990 ft
Das Segelfluggelände darf von den nachfolgend aufgeführten Luftfahrzeugen genutzt
werden:
- Segelflugzeuge
- Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk (Motorsegler)
- Ultraleichtflugzeuge
- Hängegleiter, Gleitsegel
- Aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte (nicht motorgetrieben und
motorgetrieben) mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 kg
Höhe der Haftpflichtversicherungssumme:
5 Mio. € Halterhaftpflicht für Personen-/ Sachschäden (einschließlich Flugleiterhaftpflicht)
Hahn-Flughafen, 01.09.2022
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Gebäude 667C
55483 Hahn-Flughafen
i.A. Hans-Werner Braband
02.09.2022
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich einer Ukraine-Konferenz
2022-1-2610
Bekanntmachung
über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen
anlässlich einer Ukraine-Konferenz
vom 05. September 2022
Auf Grund § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. 1 S.
1766), legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
Als Schutzmaßnahme anlässlich einer Ukraine-Konferenz wird im Fluginformationsgebiet Langen
vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt:
„ED-R Ramstein"
1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
1.1 Seitliche Begrenzung
49 29 55 N 007 25 00 0 - 49 30 35 N 007 46 35 0 - 49 23 35 N 007 47 05 0 -
49 22 55 N 007 25 35 0 - 49 29 55 N 007 25 00 O.
1.2 Vertikale Begrenzung
GND - FL100.
1.3 Zeitliche Wirksamkeit
Am 08. September 2022, 05:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC.
Hiervon abweichende Aktivierungszeiten werden von der PolizeiRheinland-Pfalz
bekanntgegeben und von der Deutschen Flugsicherung GmbH mit NOTAM veröffentlicht.
Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Flugbeschränkungen können über die
Frequenz 123,525 MHz (Fluginformationsdienst Langen) erfragt werden.
2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich
des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den
Flugbeschränkungen ausgenommen sind
• Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit Bezug zur Ukraine-Konferenz,
• Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 3600 Fuß MSL und
darüber (Wechselverfahren - YIZ-Flugpläne - sind nicht erlaubt),
• Flüge von und nach Ramstein (ETAR),
• Flüge der Bundeswehr,
• Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
• Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie
• Ambulanzflüge.
06.09.2022
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich einer Ukraine-Konferenz
2022-1-2610
Trainingsflüge sowie Foto- und Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht
Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der
Polizei Rheinland-Pfalz anzumelden und stehen unter dem Vorbehalt der Polizei Rheinland-Pfalz.
Das Verfahren und die Erreichbarkeiten werden durch die Polizei Rheinland-Pfalz den
entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.
Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft
auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info") aufrechtzuerhalten.
Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.
3. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach
§ 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Bonn, den 05. September 2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
LF17/6163.2/6
Im Auftrag
Bill
Dominik Brill
06.09.2022
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich einer Ukraine-Konferenz
2022-1-2610
Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit
Funkkommunikations- und Transponderpflicht
(Radio and Transponder Mandatory Zone - RMZ/TMZ)
anlässlich einer Ukraine-Konferenz
vom 05. September 2022
Auf Grund § 16 Absatz 1 Nummer 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
(BGBI. | S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. 1 S. 1766),
legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
Als Schutzmaßnahme anlässlich einer Ukraine-Konferenz wird im Fluginformationsgebiet Langen
vorübergehend folgendes Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (Radio and
Transponder Mandatory Zone - RMZ/TMZ) vorübergehend eingerichtet:
„RMZ/TMZ Ramstein"
1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
1.1 Seitliche Begrenzung
49 08 42 N 007 20 01 O - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit 20 NM Radius um
49 26 05 N 007 35 08 0 bis 49 06 12 N 007 31 43 O - entlang der deutsch-französischen Grenze
bis 49 08 42 N 007 20 01 O.
1.2 Vertikale Begrenzung
GND - FL100.
1.3 Ausnahmen
Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Saarbrücken (EDDR) und die
Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen
„ED-R Ramstein"
1.4 Zeitliche Wirksamkeit
Am 08. September 2022, 05:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC.
Hiervon abweichende Aktivierungszeiten werden von der Polizei Rheinland-Pfalz bekanntgegeben
und von der Deutschen Flugsicherung GmbH mit NOTAM veröffentlicht.
Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Funkkommunikations- und
Transponderpflicht können über die Frequenz 123,525 MHz (Fluginformationsdienst Langen) erfragt
werden.
2. Regelungen
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben
Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von
06.09.2022