Nachrichten für Luftfahrer 2022 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Hamburg




                                                                                                                    2022-1-2607
                   Flughafenbenutzungsordnung                                           1. September 2022




               12.       Änderungsvorbehalt

                        Anderungender Flughafenbenutzungsordnung, insbesondere soweit
                        aufgrund der öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Flughafenbetriebes
                        einschließlich der Flughafengenehmigungen erforderlich werden,
                        vorbehalten.

                         Die vorliegende Fassung tritt am 1. September 2022 in Kraft und wird in den
                         NfL I veröffentlicht werden. Die in NfL | 1-1419-18 vom 28.08.2018 veröffentlichte
                        Fassung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgehoben.


                        Hamburg, den        8.8. 2022
                        Flughafen Hamburg
                        Gesellschaft mit beschränkter Haftung



                        Michael Eggenschwiler                         Christian Kunsch
                     Vorsitzender der Geschäftsführung                Geschäftsführer



                        Hamburg, den 30.8. 2022
                        Genehmigt:


                                                             Vite
                                                             Dennis Lührs

                        Freie und Hansestadt Hamburg
                        Behörde für Wirtschaft und Innovation
                        Amt Wirtschaft
                        Abteilung Luftverkehr
                                                                                                                    30.08.2022




               Flughafenbenutzungsordnung              Flughafen Hamburg GmbH                     Seite 30 von 30
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Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes




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                                             Bekanntmachung
              über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen
                              anlässlich des Münchener Oktoberfestes

                                        vom 01. September 2022

        Auf Grund § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
       (BGBI. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. 1 S.
       1766), legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
       Als Schutzmaßnahme anlässlich des Oktoberfestes in München wird im Fluginformationsgebiet
       München vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt:
       „ED-R München"

       1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
       1.1 Seitliche Begrenzung

       Kreis mit 3 NM Radius um 48 07 59 N 011 33 53 O.
       1.2 Vertikale Begrenzung
       GND - FL100.
       1.3 Zeitliche Wirksamkeit

       Vom 17. September 2022 bis zum 03. Oktober 2022 täglich von 06:00 UTC - 23:30 Uhr UTC.
       2. Art der Flugbeschränkungen
       In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich
      des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den
      Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien und im Auftrag
      der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie Flüge
      nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5000 Fuß MSL und darüber mit der Verpflichtung
      das Gebiet mit Flugbeschränkungen auf dem schnellstmöglichen Weg zu durchqueren.
      Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der
      Polizeihubschrauberstaffel Bayern über die Frequenz 135,600 MHz („Police Info") anzumelden.
      Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft
      auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info") aufrechtzuerhalten.
      Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.
      3. Zuwiderhandlungen

      Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach § 62
      des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.
                                                                                                         01.09.2022
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Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes




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       4. Rechtsbehelfsbelehrung

             diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
        Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
       Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
       Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
       Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben
       werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
       Bonn, den 01. September 2022

       Bundesministerium für Digitales und Verkehr
       LF17/6163.2/6

       Im Auftrag


      Bill
       Dominik Brill




                                                                                                            01.09.2022
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Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes




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               Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit
       Funkkommunikations- und Transponderpflicht
                                          RMZ/TMZ)
                                                  (Radio and Transponder Mandatory Zone -
                                anlässlich des Münchener Oktoberfestes
                                          vom 01. September 2022

    Auf Grund § 16 Absatz 1 Nummer 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
    (BGBI. | S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. 1 S.
    1766), legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
     Es wird- RMZ/TMZ)
     Zone      das folgende Gebiet mit Funkkommunikations-
                        vorübergehend   eingerichtet:      und Transponderpflicht (Radio Mandatory
    „RMZITMZ München"
    1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit
    1.1 Seitliche Begrenzung
    Kreis mit Radius von 9 NM um 48 07 59 N 011 33 53 O.
    1.2 Vertikale Begrenzung
    Grund bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München.
    1.3 Ausnahmen

    Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) München (EDDM) und
    Oberpfaffenhofen
    Oberschleißheim.(EDMO), das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München" und die RMZ

    1.4 Zeitliche Wirksamkeit


   Vom 17. September 2022 bis zum 03. Oktober 2022 täglich von 06:00 UTC - 23:30 Uhr UTC.
    2. Regelungen

   In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben
   Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von
      a)     Flügen der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
      b)     Flügen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,
      C)     Ambulanzflügen sowie von
      d)
             Flugmodellen
             über Grund
                          und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120m

   die Frequenz 135,600
   abzustrahlen.        MHz,„Police
                 Ggf. weist  Rufzeichen
                                    Info"„Police Info" zu nutzen und den Code A6375 unaufgefordert
                                                              SSR-Code zu. Innerhalb der RMZ
                                             einen alternativen

   Oberschleißheim ist abweichend zur oberen Regelung die Frequenz 131,130 MHz zu nutzen.
   Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zu
   - Kennung der gerufenen Station,
   - Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster,
                                                                                                         01.09.2022




   - Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
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Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich des Münchener Oktoberfestes




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     Während des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der
    Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station
    (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit
    Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden.
     Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine
    Antwort erfolgt.

    Im Bedarfsfall kann die Polizei Bayern weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen.
    Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen.
    3. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
    Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
    Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
    und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
    Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage
    und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
    Bonn, den 01. September 2022


    Bundesministerium für Digitales und Verkehr
   LF 17/6163.2/6

   Im Auftrag


    Zill
   Dominik Brill




                                                                                                         01.09.2022
1465

Craw
                                                                                                                                              Hallberamoos
00Bekanntmachung
       Odelzhausen                                Schwabhausen
                 über die vorübergehende Festlegung                               1742
                                                    von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht
                                                                                                                              Neufahrn ED-R 1                        1526
                                                                                                                                                      anlässlich des Münchener Oktoberfestes
                                                                                                                                                                                           ERDINGS




                                                                                                                                                                                                               2022-1-2608
00                                      MAISACÂ                                 2367                                                        3600                                             S

IED
                                        115.20 MAH 99 T/-                                               MEDAIV 1596 AMSL                    GND 2290.
 -.250m                                                                                                    OBERSCHLLISCH                                        Moosinning o
                                                         DACHAU H
                      7
                      L                                                                                    131.130 808mJ2:8N
                                                                                                                  X-EDMXOGARETING                                            HOTEL 1
                                                                                                                 H)   OBERSCHLEISSHEIM
                      Maisach
                                                                        GN
                                                                         D
                                                                          1
                                                                          0
                                                                          0                                                      131/130|5peI                               OTTERSBERG

                                                                                                                                                           Plisting112.30OTT-70-x*
                                             Olehing
                                                          ÊDMD 1608 AMSL- AG
nendorf
                                                                                                                 2253                                      *4                       --
                                                                                                                                                                                                           STRASS
                                                                                                                                                                                  Markto
                                            Gröben-DACHAU**                                                                       вUnterfo wing01-                                Schwaben                 133.58.
       2438                                               GROEBENR. 133.010.                                                         2100Kirchheim
                    1759, H
                                                zel
                                       Eichenau •20m                          2:5 N               28
                                                                                                                                                                      Poing
     FURSTENS                               uchhe
                                                                                                                                 2103
     FELD-                                                            4000                                                                                                          Anzing
     BRUCK                                                                                                                              FL100 en
12                                  ED-R60                                            96                              H

         per 2425,                   FL 430 GERMERI
                                                                                    HL
                                                                                                2143                                    GND                       Val   ersetten.
                      3500
                                         GND/                                                                                                   "adi
                                                                                                                                                                                                     EBERSBERG
  WHISKEY                                  429 0B1                                                       H
                                                                         Gauting                                                             Neubiberg
                                                                                                                                                                                                             H
             D(HX)
                                                              •

                                                EDMO 1947 AMSL
                                                                                                                                                                         •
                                                                                                                                                                             Zorneding
                                                                                                            ED - R München hing 1828
                                                                                               0O0L
                                                                マ                                                                                                                    Kirchseeon
                                                OBERPFAFFENHOFEN                                                                         EDMR, Hoher prunn
      Wörth                                      119.555 2286m                                                                      H OTTOBRUNN                                                              Grafi
                                                                              ECHO 1
                                                                                                Grünwald                                  128.160,
                   bera ting-               Starnberg4952
                Seefeld
                                                                                                                                                                             Egmating,                2430
                                             2453                                                           Oberhaching                           One
                        2303                   コ1                                                                                        Siegt
                                                                                                                                                             GND                  Glonn
      Hef sching                                                                         scha       arn
                                                                                                                                                                                                     ANTERSBERG
                                                                                                               RMZ/TMZ München
                                                                                    /sar
                                                                2986                                                                                                      Peiss
                                                                                                                                                                                                     1604 AMSL
                                                                                                                                                                 AYING                               135.010 900m




                                                                                                                                                                                                               01.09.2022
                                  Tutzin
                               01-12                                                                                                                                                Feldkirchen-Westerhar
 •1752                                                                                              Ealina
1466

Genehmigung des Segelfluggeländes Singhofen




                                                                                                       2022-1-2609
                                                      -1-


                                         Segelfluggelände Singhofen


        Zahlreiche Änderungen des seit 13.03.1974 genehmigten Segelfluggeländes erforderten eine
        Neufassung der Genehmigung am 02.06.2022, Az.: VIII-4.12.8.17.1.1/21 mit folgenden
        Angaben:

         1. Bezeichnung:                             Segelfluggelände Singhofen

         2. Lage:                                    Im Landkreis Rhein-Lahn;
                                                     Südöstlich von Singhofen
                                                     an der L323 (B260 - Attenhausen)
         3. Bezugspunkt:
                 a) geographische Lage:              50°16´12,79`` N
                                                     07°51´15,58´´ O

                 b) Höhe über NN:                    990 ft



         Das Segelfluggelände darf von den nachfolgend aufgeführten Luftfahrzeugen genutzt
         werden:
                    -   Segelflugzeuge
                    -   Segelflugzeuge mit Klapptriebwerk (Motorsegler)
                    -   Ultraleichtflugzeuge
                    -   Hängegleiter, Gleitsegel
                    -   Aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte (nicht motorgetrieben und
                        motorgetrieben) mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 kg


        Höhe der Haftpflichtversicherungssumme:
        5 Mio. € Halterhaftpflicht für Personen-/ Sachschäden (einschließlich Flugleiterhaftpflicht)

        Hahn-Flughafen, 01.09.2022
        Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
        Fachgruppe Luftverkehr
        Gebäude 667C
        55483 Hahn-Flughafen

        i.A. Hans-Werner Braband
                                                                                                       02.09.2022
1467

Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich einer Ukraine-Konferenz




                                                                                                         2022-1-2610
                                              Bekanntmachung
              über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen
                                    anlässlich einer Ukraine-Konferenz

                                          vom 05. September 2022

        Auf Grund § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
        (BGBI. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. 1 S.
        1766), legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:
        Als Schutzmaßnahme anlässlich einer Ukraine-Konferenz wird im Fluginformationsgebiet Langen
        vorübergehend folgendes Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt:

       „ED-R Ramstein"

        1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit

        1.1 Seitliche Begrenzung

        49 29 55 N 007 25 00 0 - 49 30 35 N 007 46 35 0 - 49 23 35 N 007 47 05 0 -
        49 22 55 N 007 25 35 0 - 49 29 55 N 007 25 00 O.
        1.2 Vertikale Begrenzung

       GND - FL100.
        1.3 Zeitliche Wirksamkeit

        Am 08. September 2022, 05:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC.
        Hiervon   abweichende Aktivierungszeiten      werden von der PolizeiRheinland-Pfalz
        bekanntgegeben und von der Deutschen Flugsicherung GmbH mit NOTAM veröffentlicht.

       Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Flugbeschränkungen können über die
       Frequenz 123,525 MHz (Fluginformationsdienst Langen) erfragt werden.

       2. Art der Flugbeschränkungen
        In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich
        des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den
        Flugbeschränkungen ausgenommen sind

           • Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit Bezug zur Ukraine-Konferenz,
           • Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 3600 Fuß MSL und
           darüber (Wechselverfahren - YIZ-Flugpläne - sind nicht erlaubt),
          • Flüge von und nach Ramstein (ETAR),
           • Flüge der Bundeswehr,
           • Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
           • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie
           • Ambulanzflüge.
                                                                                                         06.09.2022
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Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich einer Ukraine-Konferenz




                                                                                                            2022-1-2610
        Trainingsflüge sowie Foto- und Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht


        Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der
        Polizei Rheinland-Pfalz anzumelden und stehen unter dem Vorbehalt der Polizei Rheinland-Pfalz.
        Das Verfahren und die Erreichbarkeiten werden durch die Polizei Rheinland-Pfalz den
        entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt.

        Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft
        auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info") aufrechtzuerhalten.

        Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.


       3. Zuwiderhandlungen
        Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach
        § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.


       4. Rechtsbehelfsbelehrung
        Gegen diese Festlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
        Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des
       Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
       Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
       Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben
       werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
       werden.



        Bonn, den 05. September 2022
       Bundesministerium für Digitales und Verkehr
       LF17/6163.2/6

       Im Auftrag



       Bill
       Dominik Brill
                                                                                                            06.09.2022
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Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen und Gebieten mit
Funkkommunikations- sowie Transponderpflicht anlässlich einer Ukraine-Konferenz




                                                                                                             2022-1-2610
               Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit
                              Funkkommunikations- und Transponderpflicht
                          (Radio and Transponder Mandatory Zone - RMZ/TMZ)
                                    anlässlich einer Ukraine-Konferenz

                                          vom 05. September 2022

     Auf Grund § 16 Absatz 1 Nummer 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015
     (BGBI. | S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. 1 S. 1766),
     legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Folgendes fest:

     Als Schutzmaßnahme anlässlich einer Ukraine-Konferenz wird im Fluginformationsgebiet Langen
     vorübergehend folgendes Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (Radio and
     Transponder Mandatory Zone - RMZ/TMZ) vorübergehend eingerichtet:


    „RMZ/TMZ Ramstein"

     1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit

     1.1 Seitliche Begrenzung

     49 08 42 N 007 20 01 O - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit 20 NM Radius um
     49 26 05 N 007 35 08 0 bis 49 06 12 N 007 31 43 O - entlang der deutsch-französischen Grenze
     bis 49 08 42 N 007 20 01 O.

     1.2 Vertikale Begrenzung

     GND - FL100.

     1.3 Ausnahmen

     Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Saarbrücken (EDDR) und die
     Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen
     „ED-R Ramstein"
    1.4 Zeitliche Wirksamkeit

     Am 08. September 2022, 05:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC.
     Hiervon abweichende Aktivierungszeiten werden von der Polizei Rheinland-Pfalz bekanntgegeben
     und von der Deutschen Flugsicherung GmbH mit NOTAM veröffentlicht.

     Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Funkkommunikations- und
     Transponderpflicht können über die Frequenz 123,525 MHz (Fluginformationsdienst Langen) erfragt
     werden.


     2. Regelungen

     In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben
     Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von
                                                                                                             06.09.2022
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