Nachrichten für Luftfahrer 2021 Teil 2 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Bauart: Trike und
Fußstart-UL




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        1. Start

        Angaben für maximale Abflugmasse und null Wind

        Startbahnbelag        __________________________________________________

        Startrollstrecke      __________________________________________________

        Startstrecke über 15 m Hindernis _______________________________________

        Bemerkung:________________________________________________________

        __________________________________________________________________


        2. Geschwindigkeiten

        Alle nachfolgenden Geschwindigkeiten sind angezeigte Geschwindigkeiten (IAS),
        ermittelt bei maximaler Abflugmasse.

        Mit Volllast
        Mindestgeschwindigkeit                                    ____________km/h

        Maximale Geschwindigkeit im Horizontalflug                ____________km/h

        Maximale Geschwindigkeit im Bahnneigungsflug              ____________km/h

        Bemerkung:_________________________________________________________

        ___________________________________________________________________


        Mit Leerlauf
        Mindestgeschwindigkeit                                    ___________km/h

        Maximale Geschwindigkeit im Horizontalflug                ___________km/h

        Maximale Geschwindigkeit im Bahnneigungsflug              ___________km/h

        Bemerkung:_________________________________________________________

        ___________________________________________________________________
                                                                                                                   09.12.2021




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Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Bauart: Trike und
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        3. Steig- und Sinkflug

        Alle nachfolgenden Geschwindigkeiten sind angezeigte Geschwindigkeiten (IAS),
        ermittelt bei maximaler Abflugmasse.

        Steigflug
        Bestes Steigen                                            ___________m/s

        Geschwindigkeit beim besten Steigen                       ___________km/h

        Sinkflug
        Geringstes Sinken                                         ___________m/s

        Geschwindigkeit beim geringsten Sinken                    ___________km/h

        Bemerkung:_________________________________________________________

        ___________________________________________________________________


        4. Flugverhalten

        Angaben bezogen auf die maximale Abflugmasse

        Start                                                     O o.k.

        Steigflug                                                 O o.k.

        Geradeausflug mit Motorleistung                           O o.k.

        Geradeausflug ohne Motorleistung                          O o.k.

        Kurvenflug mit Motorleistung                              O o.k.

        Kurvenflug ohne Motorleistung                             O o.k.

        Sinkflug                                                  O o.k.

        Landung                                                   O o.k.

        Bemerkung:_________________________________________________________

        ___________________________________________________________________


        5. Landung
        Angaben für maximale Abflugmasse und null Wind
                                                                                                                   09.12.2021




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        Landebahnbelag______________________________________________________

        Landerollstrecke                            ________m

        Landestrecke über 15 m Hindernis            ________m

        Bemerkung:_________________________________________________________

        ___________________________________________________________________


        6. Bedienelemente

        Fußgas                                                              O o.k. /

        Handgas                                                             O o.k. /

        Choke                                                               O o.k. /

        Bremse                                                              O o.k. /

        Hauptschalter                                                       O o.k. /

        Zündschalter                                                        O o.k. /

        Starter                                                             O o.k. /

        Rettungssystem                                                      O o.k. /

        Bemerkung:_______________________________________________________




        _______________________                                   _______________________
        Ort und Datum                                             Unterschrift Testpilot




        Verteiler:      Geräteakte
                        Testpilot
                        Antragsteller
                                                                                                                   09.12.2021




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        Anhang II Einbau von Elektroantrieben in
        schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

        Erläuterung: ......................................................................................................................................... 4
        Vorwort ............................................................................................................................................... 21
        Zweck ................................................................................................................................................. 21
        Begriffsbestimmungen, Abkürzungen und Bezeichnungen ............................................................... 21
        1. Geltung und Umfang ...................................................................................................................... 23
        Hybridantrieb ..................................................................................................................................... 23
        2. Gestaltung und Bauausführung ...................................................................................................... 23
        3. Betriebsanweisung und Typenschild .............................................................................................. 23
        4. Sicherheitseinrichtungen ................................................................................................................ 23
        Brandschutz ........................................................................................................................................ 23
        Gesundheitsschutz .............................................................................................................................. 23
        Hauptschaltereinrichtung ................................................................................................................... 23
        Rettungskarte ...................................................................................................................................... 24
        3. Grenzwertforderungen ................................................................................................................... 25
        Leermasse ........................................................................................................................................... 25
        5. Festigkeitsnachweise ...................................................................................................................... 25
        Bruchlandung ..................................................................................................................................... 25
        Triebwerkshalterung ........................................................................................................................... 25
        6. Betriebsverhalten ............................................................................................................................ 25
        Steuer- und Bedienorgane .................................................................................................................. 25
        7. Triebwerksanlage ........................................................................................................................... 26
        Dauerbetrieb ....................................................................................................................................... 26
        Schwingungsdämpfung ...................................................................................................................... 26
        Abschaltmöglichkeit........................................................................................................................... 26
        Drehzahl- und Steigungsregelung für Propeller ................................................................................. 26
        Elektrische Energieanlage .................................................................................................................. 27
        Energiequellen .................................................................................................................................... 28
        Einbau der Energiequellen ................................................................................................................. 28
        Elektrische Leitungen und Zubehör ................................................................................................... 29
        Triebwerks-Überwachungsgeräte ....................................................................................................... 29                     09.12.2021




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Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Bauart: Trike und
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        Vorwort
        Zweck
        In diesem Anhang sind Mindestforderungen für den Einbau von Elektroantrieben in
        motorgetriebene, schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge festgelegt, die sicherstellen sollen,
        dass deren Verwendung für den beabsichtigten Zweck unbedenklich ist und die Sicherheit des
        Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.
        Die geforderten Nachweise aller Bereiche der Lufttüchtigkeitsforderungen für
        schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge Bauart: Trike und Fußstart-UL werden hierdurch
        ergänzt.

        Begriffsbestimmungen, Abkürzungen und Bezeichnungen

         Abgeschirmte Leitung                              Abgeschirmte Leitungen dienen dazu, die
                                                           elektromagnetische Verträglichkeit zu
                                                           verbessern und die bei höheren Frequenzen
                                                           auftretenden elektrischen und/oder magnetischen
                                                           Felder von diesen fernzuhalten oder umgekehrt
                                                           die Umgebung vor den von den Leitungen
                                                           ausgehenden Feldern zu schützen.
         Antriebsbatterie                                  Batterie für den Antrieb; Spannung
                                                           typischerweise 60...120 V, aber auch im Bereich
                                                           von 120...900V
         Avionik-Bordnetz                                  Üblicherweise die normale
                                                           Bordspannungsversorgung mit 12...14 V für
                                                           Funk, Transponder, Navigation und weiterer
                                                           Elektronik.
         Batteriemanagementsystem/BMS                      Ein BMS hat die Aufgabe, die Batterie zu
                                                           schützen und zu überwachen. Das BMS sorgt
                                                           dafür, dass die Batterie immer innerhalb seiner
                                                           Betriebsgrenzen und seiner Spezifikation
                                                           betrieben wird.
         Bordnetzversorgung                                Eigene Batterie für 12…14V oder
                                                           Gleichspannungswandler, der von der
                                                           Antriebsbatteriespannung versorgt wird.
         Elektrische Leitung (Kabel)                       Metallische Leitung aus Kupfer oder Aluminium
                                                           mit Isolation; Hauptleitungen meist als
                                                           Einzelleitungen.
         Elektrischer Antrieb                              In der Regel bürstenloser Gleichstrommotor mit
                                                           Permanentmagneten, der über einen Kontroller
                                                           betrieben wird
                                                                                                                   09.12.2021




         Energiespeicher                                   z. B. wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie

                                                                                                        21
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         Gleichspannungswandler / DC-Konverter            Isolierte oder nicht isolierte
                                                          Gleichspannungswandler, die aus der
                                                          Antriebsbatterie eine andere Spannungslage zur
                                                          Versorgung von weiteren Verbrauchern
                                                          erzeugen.
         Hybridantrieb                                    Verbrennungsmotor mit Elektromotor, meist mit
                                                          gemeinsamer Welle; E-Motor unterstützt den
                                                          Start- und Steigvorgang; Reiseflug mit
                                                          Verbrennungsmotor; E-Motor kann auch als
                                                          Generator benutzt werden, um die
                                                          Antriebsbatterie zu laden.
         Isolationsüberwachung                            Notwendig bei Gleichspannungen oberhalb von
                                                          60 V. Erkennung von Isolationsfehlern zwischen
                                                          dem Innenleiter der Leitung (Kabel) und den
                                                          leitfähigen Gehäusen und evtl.
                                                          Leitungsabschirmung.
                                                          Isolationsüberwachungsgerät z.B. nach DIN EN
                                                          61557-8
         IT-Netz                                          Netzinstallation für die Antriebsbatterie,
                                                          Kontroller und Motor ohne leitende Verbindung
                                                          zur leitfähigen Struktur wie Metall oder CFK;
                                                          Gehäuse der elektrischen Komponenten werden
                                                          bei Spannungen oberhalb von 120 V
                                                          untereinander und mit leitfähiger Struktur des
                                                          Flugzeugs verbunden.
         Laderegler/Ladeschaltung                         Ein Laderegler oder eine Ladeschaltung hat die
                                                          Aufgabe ein Ladeverfahren umzusetzen. Das
                                                          Ladeverfahren ist dabei auf die
                                                          Ladespezifikation des zu ladenden
                                                          Energiespeichers ausgelegt.
         Range Extender                                   Bei einem Range Extender wird ein Generator
                                                          oder Laderegler mitgeführt, der die Reichweite
                                                          des elektrisch angetriebenen Fluggerätes
                                                          verlängern kann.
         Solarpanel                                        Photovoltaik-Panel auf dem Flügel, Rumpf
                                                          und/oder Leitwerk zur Umwandlung von
                                                          Solarenergie in elektrische Energie. Die
                                                          verfügbare Leistung ist stark von der Intensität
                                                          der Sonnenstrahlung und der Ausrichtung des
                                                          Ultraleichtflugzeugs gegenüber der Sonne
                                                          abhängig
                                                                                                                   09.12.2021




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        A. Allgemeiner Teil
        1. Geltung und Umfang
        Dieser Anhang II der LTF-UL ist anzuwenden für motorgetriebene, schwerkraftgesteuerte
        Ultraleichtflugzeuge, die mit Elektromotoren als Hauptantrieb ausgerüstet sind und ergänzt die
        Bestimmungen der LTF-UL.
        Hybridantrieb
        Die Anforderungen aus der LTF-UL für Verbrennungsmotoren, Kraftstoffversorgung und
        Schmierung bleiben bei Hybridantrieben bestehen.

        2. Gestaltung und Bauausführung
        2.8.2.
        Für das elektrische Antriebssystem gilt abweichend von 2.8.1.:
        Lagertemperaturen von -20 bis +50 Grad Celsius, Betriebstemperaturen von -10 bis +35 Grad
        Celsius und Feuchtigkeitsschwankungen dürfen sich nicht auf die Lufttüchtigkeit auswirken.

        3. Betriebsanweisung und Typenschild
        3.1.2.
        In der Betriebsanweisung müssen im Abschnitt "Notverfahren" Angaben enthalten sein,
            - wie bei einer Notlandung im Wasser (u.a. Stromschlaggefahr) zu verfahren ist, z.B. die
                Betätigung der Notabschaltung vor oder spätestens nach der Landung
            - welche Gefahren bei Unfall oder im Brandfall durch die verwendeten Materialien,
                insbesondere durch die wiederaufladbaren Antriebsbatterien entstehen können.

        4. Sicherheitseinrichtungen
        Brandschutz
        4.1.
        Gefährdung durch Flammen/Rauch/Gase aus der gesamten Energieanlage muss jederzeit
        ausgeschlossen sein.
        Gesundheitsschutz
        4.2.
        Es dürfen keine gesundheitsschädigenden Stoffe während des normalen Betriebs emittiert
        werden.
        Hauptschaltereinrichtung
        4.2.
        Es ist eine elektromechanische Haupttrenneinrichtung bei Spannungen über 60 V nah an der
                                                                                                                   09.12.2021




        Spannungsquelle vorzusehen, deren Ansteuerungsleitung im Notfall von Rettungskräften mit

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        einem einfachen Seitenschneider geöffnet werden kann. Die Haupttrenneinrichtung ist mit
        Warnaufkleber gemäß Anlage 3 zu markieren und zu beschriften und darf nicht in der
        Ausschussrichtung des Rettungsgeräts liegen.
        Rettungskarte
        4.3.
        Um bei eventuellen Rettungsmaßnahmen Hinweise zu erhalten, in welchen Bereichen sich
        Hochspannungsanlagen und Kabel, die Akkus oder eine Leistungselektronik befinden, ist eine
        Rettungskarte gemäß Anlage 1 wetterfest zu gestalten. Die Karte ist am Rumpf von außen gut
        sichtbar anzubringen.




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        B. Besonderer Teil
        3. Grenzwertforderungen
        Leermasse
        3.2.3.
        3.2.3.1.
        Alle für den elektrischen Betrieb nötigen Komponenten (z.B. E-Motoren, Leistungssteller/Regler,
        Kabel, Steuereinheiten, Schutzeinrichtungen, Energiespeicher) sind Teil der Leermasse.
        3.2.3.2.
        Die Masse der Antriebsbatterie (Energieträger) zählt nicht zur Leermasse.

        5. Festigkeitsnachweise
        Bruchlandung
        5.3.5.2
        Energiespeicher und ihre Befestigungen müssen einer Bruchträgheitslast von 9 g standhalten.
        Im Falle einer Notlandung dürfen die Insassen nicht durch die Energiequellen gefährdet werden.
        Triebwerkshalterung
        5.3.7.2
        Der Motorträger und seine Aufhängung müssen für folgende Einflüsse bemessen sein:
        Für das maximale sichere Propellerdrehmoment, sicheren Propellerschub und gleichzeitiger
        Wirkung der Bruchlasten nach 5.3.1.

               Der anzusetzende Schub S berechnet sich:
               S = 100 ·(d · P)2/3 [N]
               d = Propellerdurchmesser [m]
               P = max. Motorleistung [kW]
        5.3.7.3
        Für E-Motoren wird das in 5.3.7.2. zu berücksichtigende sichere Motordrehmoment erhalten,
        indem das maximale Motordrehmoment mit dem Faktor 1,25 multipliziert wird. Weiterhin ist das
        Moment beim Anlauf (Sanftanlauf) oder Drehzahländerung zu berücksichtigen. Der Motorträger
        muss dimensioniert sein für den plötzlichen Ausfall der Spannungsversorgung.

        6. Betriebsverhalten
        Steuer- und Bedienorgane
        6.1.2.2
        Die Bedienelemente müssen innerhalb der funktionellen Reichweite und innerhalb des primären
                                                                                                                   09.12.2021




        Gesichtsfeldes des Piloten liegen.

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        Betätigungsweisen:
        Drehknopf für Leistung: im Uhrzeigersinn Leistung erhöhen
        Leistungshebel: nach vorn:               Leistung erhöhen

        7. Triebwerksanlage
        Dauerbetrieb
        7.1.2.
        Die festzulegenden Leistungen und Betriebsgrenzen des Motors beruhen auf den
        Betriebsbedingungen, für die in diesem Abschnitt vorgeschriebenen Prüfläufen ein Nachweis
        erbracht wurde. Sie umfassen die Leistungs- und Grenzwerte für Drehzahlen, Temperaturen,
        Umweltbedingungen, Lebensdauer und Belastbarkeit, die der Antragsteller für den sicheren
        Betrieb des Motors für notwendig erachtet. Die Betriebsgrenzen sind anzugeben.
        Schwingungsdämpfung
        7.5.2.
        Der Motor muss so gestaltet und ausgeführt sein, dass im normalen Betriebsbereich von
        Motordrehzahl und Motorleistung keine übermäßigen Beanspruchgen in irgendeinem Motorteil
        infolge Schwingungen entstehen und keine übermäßigen Schwingungskräfte vom Motor auf den
        Festigkeitsverband übertragen werden.
        Abschaltmöglichkeit
        7.6.2.
        Der Motorbetrieb muss gegen unbeabsichtigtes Anlaufen gesichert werden können.
        7.6.3.
        Eine vom Piloten im Cockpit elektrisch/manuell bedienbare Notabschaltung für den Motor und
        den Hochspannungsteil muss vorhanden sein. Diese Einrichtung muss vom normalen Steuergerät
        unabhängig sein.
        Drehzahl- und Steigungsregelung für Propeller
        7.7.
        Drehzahl und Steigung des Propellers müssen auf Werte begrenzt sein, die einen sicheren Betrieb
        unter normalen Betriebsbedingungen gewährleisten
        7.7.1.
        Während des Starts und des Steigfluges mit der Geschwindigkeit für bestes Steigen muss der
        Propeller die Motordrehzahl bei 100 % Leistungseinstellung auf eine Drehzahl begrenzen, die die
        höchstzulässige Drehzahl nicht überschreitet.
        7.7.2.
        Während eines Gleitfluges mit VNE bei Leistungseinstellung 0 % oder abgestelltem Motor darf
        der Propeller keine Motordrehzahl bewirken, die oberhalb 110 % der höchstzulässigen
        Motordrehzahl oder Propellerdrehzahl, maßgebend ist der kleinere Wert, liegt. Andernfalls ist
        eine Betriebseinschränkung zu definieren.
        7.7.3.
        Der Leistungssteller/Regler darf bei Generatorbetrieb des Motors keinen Schaden nehmen.
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