Nachrichten für Luftfahrer 2014 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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7.6   Der Meldepunkt, an dem der Wechsel zum operationellen militärischen
      Luftverkehr vollzogen wird, ist mit der Kenngruppe “OAT” zu kennzeich-
      nen. Der Wechsel zum nicht operationellen militärischen Luftverkehr ist
      mit der Kenngruppe “GAT” zu kennzeichnen.
      Beispiele :   N0400F370.......NTM OAT TB6.......
                    N0400F370.......NTM/N0300F250 OAT TB6.......
                    Wechsel von GAT zu OAT am Punkt NTM

                    N0460F370 MC1........TB6 NTM GAT UR110 DIK........
                    Wechsel von OAT zu GAT am Punkt NTM

7.7   STAY-Indicator
      Der STAY-Indicator beschreibt Ort und Zeit eines besonderen Flugvorha-
      bens ausschließlich en-route (z.B. Trainingsflug, Fotoflug, etc.). Er ist nur
      bei Einzelflugplänen und wenn der Flug komplett innerhalb der IFPZ
      durchgeführt wird einzutragen.
      Er kann auch für VFR-Flüge innerhalb Deutschlands verwendet werden.
      Nach dem Einflugpunkt in das Gebiet des besonderen Flugvorhabens
      (STAY-Area) folgt die Kenngruppe "STAY1…9/" gefolgt von der Zeit, die
      das Flugvorhaben dauern soll. Darauf folgt der Ausflugpunkt aus der
      STAY-Area.
      z. B.:   Einflug- und Ausflugpunkt sind gleich
               DKB STAY1/0100 DKB
               Einflug- und Ausflugpunkt sind unterschiedlich
               DKB STAY1/0030 WUR
      Jeder STAY-Indicator ist mit einer Nummer zu versehen. Ist nur ein STAY-
      Indicator in Feld 15 vorhanden, muss er immer die Nummer "1" tragen.
      Werden in einem Flugplan mehrere STAY-Indicator angegeben sind diese
      fortlaufend zu nummerieren.
      z. B.:   DKB STAY1/0030 WUR STAY2/0045 WUR
      Zur Erläuterung der Art des Flugvorhabens ist in Feld 18 für jeden STAY-
      Indicator eine Kenngruppe "STAYINFO1…9/" einzutragen, gefolgt von der
      Angabe der Art des besonderen Flugvorhabens. Die STAYINFO-
      Kenngruppen sind analog zu den STAY-Indicator zu nummerieren.
      z. B.:   Feld 15: BKD STAY1/0030 BKD
               Feld 18: STAYINFO1/CALIBRATION OF BKD VOR




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8.        Feld Typ 16
          Zielflugplatz und voraussichtliche Gesamtflugdauer;
          Zielausweichflugplätze
          Unter Zielflugplatz wird der Ort verstanden, auf dem das Luftfahrzeug zu
          landen beabsichtigt. Dabei kann es sich um einen Flugplatz oder einen
          Einsatzort außerhalb eines Flugplatzes handeln. Das Gleiche gilt für die
          Angabe des Zielausweichflugplatzes bzw. der Zielausweichflugplätze.
          Der Zielflugplatz, bei Fahrten bemannter Freiballone das voraussichtliche
          Landegebiet, die voraussichtliche Gesamtflugdauer und mindestens ein,
          maximal zwei Zielausweichflugplätze bei Flügen, die ganz oder teilweise
          nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden, sind wie folgt an-
          zugeben:
8.1       Für die Bezeichnung des Zielflugplatzes und der Zielausweichflugplätze
          sind die ICAO-Ortskennungen gem. DOC 7910 zu verwenden.
8.1.1     Soweit ICAO-Ortskennungen nicht zugeteilt sind, ist die Buchstabengrup-
          pe “ZZZZ” anzugeben und der Name des Zielflugplatzes sowie die Positi-
          on oder das voraussichtlichen Landegebiet mit der Kenngruppe “DEST/”,
          bzw. der Name des Zielausweichflugplatzes mit der Kenngruppe “ALTN/”
          in Feld 18 aufzuführen.
8.1.2     Sofern bei Fahrten bemannter Freiballone das voraussichtliche Landege-
          biet nicht angegeben werden kann, ist mit der Kenngruppe “DEST/” das
          Wort “unbekannt” (innerdeutsch) oder “unknown” anzugeben.
8.2       Die voraussichtliche Gesamtflugdauer ist mit einer vierstelligen Zahl nach
          der Bezeichnung des Zielflugplatzes oder nach der Buchstabengruppe
          “ZZZZ” anzugeben.
          Wird der Flugplan während des Fluges aufgegeben, ist die voraussichtli-
          che Gesamtflugdauer, bezogen auf den Punkt der Flugstrecke, an-
          zugeben, von dem ab der Flugplan gelten soll.
8.2.1     Die voraussichtliche Gesamtflugdauer ist
8.2.1.1   bei IFR-Flügen die voraussichtlich erforderliche Zeit vom Start bis zur An-
          kunft über dem festgelegten durch Bezug auf Navigationshilfen definierten
          Punkt, von dem aus ein Instrumentenanflugverfahren eingeleitet werden
          soll oder, wenn dem Zielflugplatz keine Navigationshilfe zugeordnet ist, bis
          zur Ankunft über dem Zielflugplatz;
8.2.1.2   bei VFR-Flügen die voraussichtlich erforderliche Zeit vom Start bis zur An-
          kunft über dem Zielflugplatz.




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9.   Feld Typ 18
     Andere Angaben
     Sofern Ergänzungen zu den in den Feldern 7 bis 16 gemachten Angaben
     oder auch weitere Angaben erforderlich werden, sind sie unter Verwendung
     nachstehender Kenngruppen in der nachfolgend angegebenen Reihenfolge
     aufzuführen. Sofern Angaben zu Feld 18 des Flugplanformblattes nicht er-
     forderlich sind, ist die Ziffer “0” einzutragen.
     STS/                Einträge für besondere Behandlung durch FVK. Es
                         können mehrere STS-Einträge in Feld 18 gleichzeitig
                         erfolgen, die Kenngruppe "STS/" ist jedoch nur ein-
                         mal zu verwenden.
     STS/ALTRV           Flüge mit Höhenreservierungen
     STS/ATFMX           Flüge mit Befreiung von ATFM-Beschränkungen (*)
     STS/FFR             Flüge zur Brandbekämpfung (*)
     STS/FLTCK           Flugvermessung von Navigationsanlagen
     STS/HAZMAT          Flüge zum Transport gefährlicher Güter
     STS/HEAD            Flüge mit Staatsoberhäuptern (*)
     STS/HOSP            Flüge, die von einer medizinischen Stelle als drin-
                         gend notwendig deklariert wurden;
                         Hierunter fallen insbesondere Flüge mit kranken oder
                         verletzten Personen, die sofortiger ärztlicher Hilfe be-
                         dürfen, einschließlich der Flüge, die zur lebenserhal-
                         tenden ärztlichen Versorgung von Kranken oder Ver-
                         letzten dringlich erforderlich sind. Hierzu zählen auch
                         Flüge, die Transplantate, Blutkonserven und Medi-
                         kamente transportieren und Flüge, die durchgeführt
                         werden müssen, um am Zielort einen Patienten,
                         Transplantate, Blutkonserven oder Medikamente auf-
                         zunehmen
     STS/HUM             Flüge im humanitären Einsatz
     STS/MARSA           Der verantwortliche militärische Luftfahrzeugführer
                         erklärt die Übernahme der Verantwortung für die
                         Staffelung zwischen beteiligten Luftfahrzeugen.
                         Anmerkung: Das Verfahren findet derzeit keine An-
                         wendung in Deutschland.
     STS/MEDEVAC         Flüge im Rahmen medizinischer Notfall-
                         Evakuierungen (*)
     STS/NONRVSM         Flüge, die ohne RVSM-Ausstattung im RVSM Luft-
                         raum operieren wollen.
     STS/SAR             Flüge im Such- und Rettungsdienst (*)
     STS/STATE           militärisch oder zivil registrierte Luftfahrzeuge im Ein-
                         satz des Militärs, des Zolls oder der Polizei
     (*) Führt zu einer automatischen Befreiung von ATFM-Beschränkungen


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Andere Gründe für eine besondere Behandlung durch FVK müssen nach
der Kenngruppe "RMK/" eingetragen werden
Anmerkung:
Für Flüge, denen das BMVI einen Vorrang eingeräumt hat, ist dieser Vor-
rang der FVK über Sprechfunk mitzuteilen.


PBN/                Angabe der RNAV und/oder RNP Nutzbarkeit. Es
                    sind bis 8 Einträge / 16 Ziffern möglich
                  RNAV Spezifikationen
       A1         RNAV 10 (RNP 10)
       B1         RNAV 5 alle zugelassenen Sensoren
       B2         RNAV 5 GNSS
       B3         RNAV 5 DME/DME
       B4         RNAV 5 VOR/DME
       B5         RNAV 5 INS oder IRS
       B6         RNAV 5 LORANC
       C1         RNAV 2 alle zugelassenen Sensoren
       C2         RNAV 2 GNSS
       C3         RNAV 2 DME/DME
       C4         RNAV 2 DME/DME/IRU
       D1         RNAV 1 alle zugelassenen Sensoren
       D2         RNAV 1 GNSS
       D3         RNAV 1 DME/DME
       D4         RNAV 1 DME/DME/IRU
                  RNP Spezifikationen
       L1         RNP 4
       O1         Basic RNP 1 alle zugelassenen Sensoren
       O2         Basic RNP 1 GNSS
       O3         Basic RNP 1 DME/DME
       O4         Basic RNP 1 DME/DME/IRU
       S1         RNP APCH
       S2         RNP APCH mit BARO-VNAV
       T1         RNP AR APCH mit RF (besondere Genehmi-
                  gung erforderlich)
       T2         RNP AR APCH ohne RF (besondere Geneh-
                  migung erforderlich)



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NAV/    Nähere Angaben zur Funknavigationsausrüstung
        oder deren Nutzbarkeit(außer PBN), wenn in Feld 10
        der Buchstabe "G“ oder “Z” angegeben ist; Verbes-
        serungssysteme für das GNSS sind hier ebenfalls,
        durch Leerzeichen getrennt, anzugeben. Die Aus-
        nahmeanzeigen RNAVX und / oder RNAVINOP sol-
        len hier eingetragen werden
COM/    Angaben über die Sprechfunkausrüstung oder deren
        Nutzbarkeit, wenn in Feld 10a der Buchstabe “Z” an-
        gegeben ist; die Ausnahmeanzeige EXM833 soll hier
        eingetragen werden
DAT/    Angaben über die Daten-Anwendung oder deren Nutz-
        barkeit, sofern nicht in Feld 10a angegeben, die Aus-
        nahmeanzeige CPDLCX soll hier eingetragen wer-
        den
SUR/    Angaben über die Überwachungsausrüstung oder
        deren Nutzbarkeit, sofern nicht in Feld 10b angege-
        ben
DEP/    Name und Ortsangabe des Startflugplatzes oder
        Einsatzortes, wenn die Buchstabengruppe “ZZZZ” in
        Feld 13 angegeben ist, oder die ATS-Stelle, von der
        zusätzliche Flugplandaten angefordert werden kön-
        nen, wenn in Feld 13 die Buchstabengruppe “AFIL”
        angegeben ist
        Ortsangaben sind wie folgt zu machen:
        a) eine aus 11 Zeichen bestehenden Buchstaben-
        und Zahlenzusammensetzung, die die geographi-
        sche Breite und Länge bezeichnen
        b) bis zu 11 alphanumerische Zeichen für die Ken-
        nung eines Punktes, wobei die ersten bis zu 5 Buch-
        staben die Kennung eines Streckenpunktes ange-
        ben, gefolgt von zwei dreistelligen Zahlengruppen,
        die die missweisende Richtung und die Entfernung in
        Seemeilen von diesem Streckenpunkt kennzeichnen.

        c) der erste Punkt der Strecke, wenn der Flug nicht
        auf einem Flugplatz begonnen hat.
DEST/   Zielflugplatz oder Einsatzort, wenn in Feld 16 die
        Buchstabengruppe “ZZZZ” angegeben ist. Sind
        Ortsangaben erforderlich, dann müssen sie im glei-
        chen Format wie unter DEP/ erstellt werden.
DOF/    Das Startdatum eines Fluges im Format JJMMTT
REG/    Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs, sofern unter-
        schiedlich zum Eintrag in Feld Typ 7. Bei Formati-
        onsflügen sind die Eintragungszeichen aller an der
        Formation beteiligten Luftfahrzeuge anzugeben.




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EET/    Signifikante Punkte oder Kennungen für die FIR-
        Grenze und voraussichtliche Gesamtflugdauer vom
        Start bis zu diesen Punkten oder FIR-Grenzen
SEL/    SELCAL-Code;
TYP/    Anzahl und Luftfahrzeugmuster, wenn in Feld 9 die
        Buchstabengruppe “ZZZZ” angegeben ist. Bei For-
        mationsflügen sind die Muster aller an der Formation
        beteiligten Luftfahrzeuge anzugeben.
CODE/   Luftfahrzeugadresse (ausgedrückt in Form eines al-
        phanumerischen Codes von 6 hexadezimalen Zah-
        len), sofern von der zuständigen Flugsicherungsorga-
        nisation gefordert;
RVR/    Mindestanforderung für die Pistensichtweite (in Me-
        tern);
DLE/    geplante Verzögerung oder geplantes Holding im
        Streckenflug außerhalb der IFPZ in folgendem For-
        mat
        Streckenpunkt und Dauer der Verspätung in Stunden
        und Minuten HHMM;
OPR/    Luftfahrzeughalter, sofern dieser aus der Luftfahrzeug-
        kennung in Feld 7 nicht ersichtlich ist;
ORGN/   Die 8-stellige AFTN-Adresse des Flugplanaufgebers;
PER/    Angaben über Leistungsdaten des Luftfahrzeugs
        gem. ICAO DOC 8168 bestehend aus einem Buch-
        staben (A, B, C, E oder H);
ALTN/   Zielausweichflugplatz oder Einsatzort, wenn in Feld
        16 die Buchstabengruppe “ZZZZ” angegeben ist.
        Sind Ortsangaben erforderlich, dann müssen sie im
        gleichen Format wie unter DEP/ erstellt werden.
RALT/   Angaben über Streckenausweichflugplätze. Sind
        Ortsangaben erforderlich, dann müssen sie im glei-
        chen Format wie unter DEP/ erstellt werden.
TALT/   Angaben über Startausweichflugplätze. Sind Ortsan-
        gaben erforderlich, dann müssen sie im gleichen
        Format wie unter DEP/ erstellt werden.
RIF/    Nähere Streckenangaben zum geänderten Zielflugplatz
        gefolgt von der ICAO-Ortskennung des Flugplatzes be-
        stehend aus vier Buchstaben. Für die geänderte Stre-
        cke ist eine Freigabeänderung während des Fluges er-
        forderlich
RMK/    Weitere Anmerkungen im Klartext, wenn dies von
        der zuständigen Flugsicherungsorganisation gefor-
        dert wird oder notwendig erscheint,
        Die Kenngruppe ist nur einmal zu verwenden, die In-
        halte sind je nach Bedarf einzutragen.


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RFP/Qn              Replacement Flight Plan (Ersatz-, Alternativflugplan),
                          wobei "n" die laufende Nummer 1 – 9 des Ersatz-
                          flugplans für den betreffenden Flug bedeutet
      STAYINFOn/          beschreibt die Art des besonderen Flugvorhabens
                          innerhalb der IFPZ, welches im Feld 15 mit einem
                          STAY-Indicator aufgeführt ist, wobei "n" die laufende
                          Nummer 1 – 9 des entsprechenden STAY-Indicators
                          bezeichnet.
      EUR/PROTECTED Die Flugplandaten unterliegen einem besonderen
                    Schutz und dürfen nicht an Dritte übermittelt werden.


10.   Feld Typ 19
      Ergänzende Angaben
      Ergänzend ist folgendes anzugeben:
      E/   Höchstflugdauer mit einer vierstelligen Zahl, welche die Stunden und
           Minuten angibt;
      P/   Anzahl der Personen an Bord (1- bis 3-stellige Zahl) oder TBN, wenn
           die Anzahl der Personen an Bord bei der Flugplanaufgabe nicht be-
           kannt ist;
      R/   verfügbare Not- und Überlebensausrüstung, wobei
           U zu streichen ist, wenn die Frequenz 243.0 MHz nicht zur Verfü-
           gung steht;
           V zu streichen ist, wenn die Frequenz 121.5 MHz nicht zur Verfü-
           gung steht;
           E zu streichen ist, wenn der selbsttätige Notsender (ELT) im Luft-
           fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
      S/   Art der mitgeführten Rettungsausrüstung, wobei
           P zu streichen ist, wenn Polar-Ausrüstung nicht zur Verfügung steht;
           D zu streichen ist, wenn Wüsten-Ausrüstung nicht zur Verfügung
           steht;
           M zu streichen ist, wenn Maritim-Ausrüstung nicht zur Verfügung
           steht;
           J zu streichen ist, wenn Dschungel-Ausrüstung nicht zur Verfügung
           steht.
      J/   Art der mitgeführten Schwimmwesten, wobei
           L zu streichen ist, wenn Schwimmwesten nicht mit Licht ausgerüstet
             sind;
           F zu streichen ist, wenn Schwimmwesten nicht fluoreszierend sind;
           U und/oder V zu streichen ist, wenn die Schwimmwesten nicht ent-
             sprechend der Kriterien unter R ausgerüstet sind.
      D/   Anzahl, Tragfähigkeit, Art und Farbe der mitgeführten Schlauchboote,
           wobei
           D und C zu streichen sind, wenn keine Schlauchboote zur Verfügung
           stehen;

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C zu streichen ist, wenn die Schlauchboote nicht bedeckt sind.
      A/   Farbe des Luftfahrzeuges einschließlich bedeutsamer Markierung,
           falls vorhanden;
      N/   gegebenenfalls ergänzende Angaben zur Rettungsausrüstung;
      C/   Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.


11.   Name des Flugplanaufgebers
      Es ist der Name des Flugplanaufgebers einzutragen.


12.   Zusätzliche Angaben
      Der Flugplanaufgeber sollte seine Erreichbarkeit für Rückfragen und wei-
      tere Informationen bis kurz vor dem Start vorzugsweise durch Angabe ei-
      ner Telefonnummer sicherstellen.
      Ebenso ist hier anzugeben, ob und in welcher Art das Pre-Flight Informati-
      on Bulletin gewünscht wird. Dieses wird dann nach Aktivierung des Flug-
      plans drei Stunden vor EOBT an die angegebene Empfängeradresse (Fax
      oder E-Mail) versendet.




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III.   Aufgabe, Bearbeitung und Weiterleitung von Flugplänen
1.     Allgemeines
1.1    Das AIS-C ist die zuständige Flugverkehrsdienst-Meldestelle (Air Traffic
       Services Reporting Office – ARO) der DFS gemäß ICAO Annex 2.
       Für einen IFR/GAT-Flug mit Start in Deutschland oder innerhalb der IFPZ
       ist vor dem Start ein Flugplan direkt an IFPS zu übermitteln oder beim
       AIS-C aufzugeben.
1.2    Es ist bei der Aufgabe von IFR/GAT-Flugplänen zu unterschieden zwi-
       schen Flugplänen für Flüge,
       a. mit Start innerhalb und
       b. mit Start außerhalb
       der IFPS*-Zone (IFPZ)
       * IFPS= INTEGRATED INITIAL FLIGHT PLAN PROCESSING SYSTEM.
       Anmerkung:
       IFR/GAT-Flüge sind zivile oder nicht-operationelle militärische Flüge, die
       ganz oder teilweise nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden.
1.3    Bei der Aufgabe von Flugplänen für Flüge nach Sichtflugregeln ist zu un-
       terscheiden zwischen Flügen
       a. mit Start in Deutschland und
       b. mit Start außerhalb Deutschlands.
       Flugpläne für VFR-Flüge mit Start in Deutschland sind, sofern gewünscht
       oder erforderlich, vor dem Start generell an das AIS-C zu übermitteln.
       Ein Flugplan kann auch für andere VFR-Flüge beim AIS-C aufgegeben
       werden, z.B. wenn das AIS-C die zeitgerechte Landung auf einem Flug-
       platz in Deutschland überwachen soll.
       Flugpläne für VFR-Flüge mit Start außerhalb Deutschlands können beim
       AIS-C zur Weiterleitung an die für den Startflugplatz zuständige Stelle
       aufgegeben werden.
1.4    Es sind bei der Flugplanaufgabe alle erforderlichen Angaben in der vorge-
       schriebenen Reihenfolge gemäß Abschnitt II zu machen.
       Der Flugplanaufgeber ist verantwortlich für:
       a. Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben;
       b. Einholung einer Flugberatung und ggf. einer Flugverkehrskontrollfreiga-
          be;
       c. Überprüfung der Durchführbarkeit des Fluges, unter anderem auf der
          Grundlage der erteilten Flugberatung;
       d. vollständige Adressierung *;
       e. Weiterleitung der Meldungen *.
       * bei direkter Flugplanübermittlung an IFPS




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1.5   Flugpläne für Flüge der allgemeinen Luftfahrt von und zu den koordinier-
      ten Flugplätzen in Deutschland
      Für alle beabsichtigten Starts oder Landungen von o.a. Flügen nach In-
      strumentenflugregeln von/auf koordinierten Flughäfen in Deutschland, wird
      bei der Koordination eines Airport Slots vom Flughafenkoordinator eine
      "Airport Slot-ID" zugewiesen.
      Diese 14-stellige "Airport Slot-ID" besteht aus der ICAO Ortskennung des
      koordinierten Flughafens, einer 6-stelligen Datumsgruppe (TTMMJJ) so-
      wie einer 4-stelligen fortlaufenden Nummer und ist bei der Flugplanaufga-
      be unter Verwendung der Kenngruppe "RMK/ASL" im Feld 18 des Flug-
      plans einzutragen.
      Dabei ist das nachfolgend dargestellte Format einzuhalten:
      RMK/ASLEDDF2304071234
      Ist bei einem innerdeutschen Routing sowohl der Startflughafen als auch
      der Zielflughafen koordinierungspflichtig, ist für beide Flughäfen eine „Air-
      port Slot-ID“ einzutragen.
      Hierfür ist das nachfolgend dargestellte Format einzuhalten:
      RMK/ASLEDDF2304071234 ASLEDDL23071234
      Enthält ein Flugplan für einen Flug von/zu einem koordinierten Flughafen
      keinen entsprechenden Eintrag in Feld 18, wird eine Meldung an den
      Flugplanaufgeber übermittelt, dass sein Flugplan nicht akzeptiert wird
      ("FPL not accepted").


2.    Vorlaufzeiten für die Aufgabe von Flugplänen
2.1   Flugpläne sind frühestens 120 Stunden bzw. 5 Tage und spätestens 60
      Minuten vor der voraussichtlichen Abblockzeit (EOBT) aufzugeben.
2.2   Für Flüge in Gebiete, für die Verkehrsflussregelungsmaßnahmen festge-
      legt wurden, sind Flugpläne mindestens 3 Stunden vor EOBT aufzugeben,
      sofern kein Dauerflugplan vorliegt.
2.3   Unberührt bleiben die Vorschriften, die für bestimmte Flüge eine Flugplan-
      aufgabe aus anderen Gründen zu einem früheren Zeitpunkt festlegen.

3.    Aufgabe von Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen direkt bei
      IFPS
      Direkt an IFPS übermittelte Flugpläne und Flugplanfolgemeldungen werden
      von IFPS auf Syntax, Format und Streckenlogik überprüft. Die Streckenan-
      gaben außerhalb der IFPZ unterliegen nicht der Streckenlogikprüfung.
      Vor dem Hintergrund möglicher Einschränkungen in der Verfügbarkeit von
      Flugverkehrsstrecken kann es vorkommen, dass die im Flugplan angege-
      bene Streckenführung durch IFPS nicht verarbeitet werden kann und des-
      halb Änderungen vorgenommen werden müssen. Um eine reibungslose
      und zeitgerechte Verarbeitung von Flugplänen sicher zu stellen wird daher
      empfohlen, bei der Aufgabe von Flugplänen für IFR/GAT-Flüge in Feld 18


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