Nachrichten für Luftfahrer 2014 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)
7.6 Der Meldepunkt, an dem der Wechsel zum operationellen militärischen
Luftverkehr vollzogen wird, ist mit der Kenngruppe “OAT” zu kennzeich-
nen. Der Wechsel zum nicht operationellen militärischen Luftverkehr ist
mit der Kenngruppe “GAT” zu kennzeichnen.
Beispiele : N0400F370.......NTM OAT TB6.......
N0400F370.......NTM/N0300F250 OAT TB6.......
Wechsel von GAT zu OAT am Punkt NTM
N0460F370 MC1........TB6 NTM GAT UR110 DIK........
Wechsel von OAT zu GAT am Punkt NTM
7.7 STAY-Indicator
Der STAY-Indicator beschreibt Ort und Zeit eines besonderen Flugvorha-
bens ausschließlich en-route (z.B. Trainingsflug, Fotoflug, etc.). Er ist nur
bei Einzelflugplänen und wenn der Flug komplett innerhalb der IFPZ
durchgeführt wird einzutragen.
Er kann auch für VFR-Flüge innerhalb Deutschlands verwendet werden.
Nach dem Einflugpunkt in das Gebiet des besonderen Flugvorhabens
(STAY-Area) folgt die Kenngruppe "STAY1…9/" gefolgt von der Zeit, die
das Flugvorhaben dauern soll. Darauf folgt der Ausflugpunkt aus der
STAY-Area.
z. B.: Einflug- und Ausflugpunkt sind gleich
DKB STAY1/0100 DKB
Einflug- und Ausflugpunkt sind unterschiedlich
DKB STAY1/0030 WUR
Jeder STAY-Indicator ist mit einer Nummer zu versehen. Ist nur ein STAY-
Indicator in Feld 15 vorhanden, muss er immer die Nummer "1" tragen.
Werden in einem Flugplan mehrere STAY-Indicator angegeben sind diese
fortlaufend zu nummerieren.
z. B.: DKB STAY1/0030 WUR STAY2/0045 WUR
Zur Erläuterung der Art des Flugvorhabens ist in Feld 18 für jeden STAY-
Indicator eine Kenngruppe "STAYINFO1…9/" einzutragen, gefolgt von der
Angabe der Art des besonderen Flugvorhabens. Die STAYINFO-
Kenngruppen sind analog zu den STAY-Indicator zu nummerieren.
z. B.: Feld 15: BKD STAY1/0030 BKD
Feld 18: STAYINFO1/CALIBRATION OF BKD VOR
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8. Feld Typ 16
Zielflugplatz und voraussichtliche Gesamtflugdauer;
Zielausweichflugplätze
Unter Zielflugplatz wird der Ort verstanden, auf dem das Luftfahrzeug zu
landen beabsichtigt. Dabei kann es sich um einen Flugplatz oder einen
Einsatzort außerhalb eines Flugplatzes handeln. Das Gleiche gilt für die
Angabe des Zielausweichflugplatzes bzw. der Zielausweichflugplätze.
Der Zielflugplatz, bei Fahrten bemannter Freiballone das voraussichtliche
Landegebiet, die voraussichtliche Gesamtflugdauer und mindestens ein,
maximal zwei Zielausweichflugplätze bei Flügen, die ganz oder teilweise
nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden, sind wie folgt an-
zugeben:
8.1 Für die Bezeichnung des Zielflugplatzes und der Zielausweichflugplätze
sind die ICAO-Ortskennungen gem. DOC 7910 zu verwenden.
8.1.1 Soweit ICAO-Ortskennungen nicht zugeteilt sind, ist die Buchstabengrup-
pe “ZZZZ” anzugeben und der Name des Zielflugplatzes sowie die Positi-
on oder das voraussichtlichen Landegebiet mit der Kenngruppe “DEST/”,
bzw. der Name des Zielausweichflugplatzes mit der Kenngruppe “ALTN/”
in Feld 18 aufzuführen.
8.1.2 Sofern bei Fahrten bemannter Freiballone das voraussichtliche Landege-
biet nicht angegeben werden kann, ist mit der Kenngruppe “DEST/” das
Wort “unbekannt” (innerdeutsch) oder “unknown” anzugeben.
8.2 Die voraussichtliche Gesamtflugdauer ist mit einer vierstelligen Zahl nach
der Bezeichnung des Zielflugplatzes oder nach der Buchstabengruppe
“ZZZZ” anzugeben.
Wird der Flugplan während des Fluges aufgegeben, ist die voraussichtli-
che Gesamtflugdauer, bezogen auf den Punkt der Flugstrecke, an-
zugeben, von dem ab der Flugplan gelten soll.
8.2.1 Die voraussichtliche Gesamtflugdauer ist
8.2.1.1 bei IFR-Flügen die voraussichtlich erforderliche Zeit vom Start bis zur An-
kunft über dem festgelegten durch Bezug auf Navigationshilfen definierten
Punkt, von dem aus ein Instrumentenanflugverfahren eingeleitet werden
soll oder, wenn dem Zielflugplatz keine Navigationshilfe zugeordnet ist, bis
zur Ankunft über dem Zielflugplatz;
8.2.1.2 bei VFR-Flügen die voraussichtlich erforderliche Zeit vom Start bis zur An-
kunft über dem Zielflugplatz.
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9. Feld Typ 18
Andere Angaben
Sofern Ergänzungen zu den in den Feldern 7 bis 16 gemachten Angaben
oder auch weitere Angaben erforderlich werden, sind sie unter Verwendung
nachstehender Kenngruppen in der nachfolgend angegebenen Reihenfolge
aufzuführen. Sofern Angaben zu Feld 18 des Flugplanformblattes nicht er-
forderlich sind, ist die Ziffer “0” einzutragen.
STS/ Einträge für besondere Behandlung durch FVK. Es
können mehrere STS-Einträge in Feld 18 gleichzeitig
erfolgen, die Kenngruppe "STS/" ist jedoch nur ein-
mal zu verwenden.
STS/ALTRV Flüge mit Höhenreservierungen
STS/ATFMX Flüge mit Befreiung von ATFM-Beschränkungen (*)
STS/FFR Flüge zur Brandbekämpfung (*)
STS/FLTCK Flugvermessung von Navigationsanlagen
STS/HAZMAT Flüge zum Transport gefährlicher Güter
STS/HEAD Flüge mit Staatsoberhäuptern (*)
STS/HOSP Flüge, die von einer medizinischen Stelle als drin-
gend notwendig deklariert wurden;
Hierunter fallen insbesondere Flüge mit kranken oder
verletzten Personen, die sofortiger ärztlicher Hilfe be-
dürfen, einschließlich der Flüge, die zur lebenserhal-
tenden ärztlichen Versorgung von Kranken oder Ver-
letzten dringlich erforderlich sind. Hierzu zählen auch
Flüge, die Transplantate, Blutkonserven und Medi-
kamente transportieren und Flüge, die durchgeführt
werden müssen, um am Zielort einen Patienten,
Transplantate, Blutkonserven oder Medikamente auf-
zunehmen
STS/HUM Flüge im humanitären Einsatz
STS/MARSA Der verantwortliche militärische Luftfahrzeugführer
erklärt die Übernahme der Verantwortung für die
Staffelung zwischen beteiligten Luftfahrzeugen.
Anmerkung: Das Verfahren findet derzeit keine An-
wendung in Deutschland.
STS/MEDEVAC Flüge im Rahmen medizinischer Notfall-
Evakuierungen (*)
STS/NONRVSM Flüge, die ohne RVSM-Ausstattung im RVSM Luft-
raum operieren wollen.
STS/SAR Flüge im Such- und Rettungsdienst (*)
STS/STATE militärisch oder zivil registrierte Luftfahrzeuge im Ein-
satz des Militärs, des Zolls oder der Polizei
(*) Führt zu einer automatischen Befreiung von ATFM-Beschränkungen
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Andere Gründe für eine besondere Behandlung durch FVK müssen nach
der Kenngruppe "RMK/" eingetragen werden
Anmerkung:
Für Flüge, denen das BMVI einen Vorrang eingeräumt hat, ist dieser Vor-
rang der FVK über Sprechfunk mitzuteilen.
PBN/ Angabe der RNAV und/oder RNP Nutzbarkeit. Es
sind bis 8 Einträge / 16 Ziffern möglich
RNAV Spezifikationen
A1 RNAV 10 (RNP 10)
B1 RNAV 5 alle zugelassenen Sensoren
B2 RNAV 5 GNSS
B3 RNAV 5 DME/DME
B4 RNAV 5 VOR/DME
B5 RNAV 5 INS oder IRS
B6 RNAV 5 LORANC
C1 RNAV 2 alle zugelassenen Sensoren
C2 RNAV 2 GNSS
C3 RNAV 2 DME/DME
C4 RNAV 2 DME/DME/IRU
D1 RNAV 1 alle zugelassenen Sensoren
D2 RNAV 1 GNSS
D3 RNAV 1 DME/DME
D4 RNAV 1 DME/DME/IRU
RNP Spezifikationen
L1 RNP 4
O1 Basic RNP 1 alle zugelassenen Sensoren
O2 Basic RNP 1 GNSS
O3 Basic RNP 1 DME/DME
O4 Basic RNP 1 DME/DME/IRU
S1 RNP APCH
S2 RNP APCH mit BARO-VNAV
T1 RNP AR APCH mit RF (besondere Genehmi-
gung erforderlich)
T2 RNP AR APCH ohne RF (besondere Geneh-
migung erforderlich)
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NAV/ Nähere Angaben zur Funknavigationsausrüstung
oder deren Nutzbarkeit(außer PBN), wenn in Feld 10
der Buchstabe "G“ oder “Z” angegeben ist; Verbes-
serungssysteme für das GNSS sind hier ebenfalls,
durch Leerzeichen getrennt, anzugeben. Die Aus-
nahmeanzeigen RNAVX und / oder RNAVINOP sol-
len hier eingetragen werden
COM/ Angaben über die Sprechfunkausrüstung oder deren
Nutzbarkeit, wenn in Feld 10a der Buchstabe “Z” an-
gegeben ist; die Ausnahmeanzeige EXM833 soll hier
eingetragen werden
DAT/ Angaben über die Daten-Anwendung oder deren Nutz-
barkeit, sofern nicht in Feld 10a angegeben, die Aus-
nahmeanzeige CPDLCX soll hier eingetragen wer-
den
SUR/ Angaben über die Überwachungsausrüstung oder
deren Nutzbarkeit, sofern nicht in Feld 10b angege-
ben
DEP/ Name und Ortsangabe des Startflugplatzes oder
Einsatzortes, wenn die Buchstabengruppe “ZZZZ” in
Feld 13 angegeben ist, oder die ATS-Stelle, von der
zusätzliche Flugplandaten angefordert werden kön-
nen, wenn in Feld 13 die Buchstabengruppe “AFIL”
angegeben ist
Ortsangaben sind wie folgt zu machen:
a) eine aus 11 Zeichen bestehenden Buchstaben-
und Zahlenzusammensetzung, die die geographi-
sche Breite und Länge bezeichnen
b) bis zu 11 alphanumerische Zeichen für die Ken-
nung eines Punktes, wobei die ersten bis zu 5 Buch-
staben die Kennung eines Streckenpunktes ange-
ben, gefolgt von zwei dreistelligen Zahlengruppen,
die die missweisende Richtung und die Entfernung in
Seemeilen von diesem Streckenpunkt kennzeichnen.
c) der erste Punkt der Strecke, wenn der Flug nicht
auf einem Flugplatz begonnen hat.
DEST/ Zielflugplatz oder Einsatzort, wenn in Feld 16 die
Buchstabengruppe “ZZZZ” angegeben ist. Sind
Ortsangaben erforderlich, dann müssen sie im glei-
chen Format wie unter DEP/ erstellt werden.
DOF/ Das Startdatum eines Fluges im Format JJMMTT
REG/ Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs, sofern unter-
schiedlich zum Eintrag in Feld Typ 7. Bei Formati-
onsflügen sind die Eintragungszeichen aller an der
Formation beteiligten Luftfahrzeuge anzugeben.
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EET/ Signifikante Punkte oder Kennungen für die FIR-
Grenze und voraussichtliche Gesamtflugdauer vom
Start bis zu diesen Punkten oder FIR-Grenzen
SEL/ SELCAL-Code;
TYP/ Anzahl und Luftfahrzeugmuster, wenn in Feld 9 die
Buchstabengruppe “ZZZZ” angegeben ist. Bei For-
mationsflügen sind die Muster aller an der Formation
beteiligten Luftfahrzeuge anzugeben.
CODE/ Luftfahrzeugadresse (ausgedrückt in Form eines al-
phanumerischen Codes von 6 hexadezimalen Zah-
len), sofern von der zuständigen Flugsicherungsorga-
nisation gefordert;
RVR/ Mindestanforderung für die Pistensichtweite (in Me-
tern);
DLE/ geplante Verzögerung oder geplantes Holding im
Streckenflug außerhalb der IFPZ in folgendem For-
mat
Streckenpunkt und Dauer der Verspätung in Stunden
und Minuten HHMM;
OPR/ Luftfahrzeughalter, sofern dieser aus der Luftfahrzeug-
kennung in Feld 7 nicht ersichtlich ist;
ORGN/ Die 8-stellige AFTN-Adresse des Flugplanaufgebers;
PER/ Angaben über Leistungsdaten des Luftfahrzeugs
gem. ICAO DOC 8168 bestehend aus einem Buch-
staben (A, B, C, E oder H);
ALTN/ Zielausweichflugplatz oder Einsatzort, wenn in Feld
16 die Buchstabengruppe “ZZZZ” angegeben ist.
Sind Ortsangaben erforderlich, dann müssen sie im
gleichen Format wie unter DEP/ erstellt werden.
RALT/ Angaben über Streckenausweichflugplätze. Sind
Ortsangaben erforderlich, dann müssen sie im glei-
chen Format wie unter DEP/ erstellt werden.
TALT/ Angaben über Startausweichflugplätze. Sind Ortsan-
gaben erforderlich, dann müssen sie im gleichen
Format wie unter DEP/ erstellt werden.
RIF/ Nähere Streckenangaben zum geänderten Zielflugplatz
gefolgt von der ICAO-Ortskennung des Flugplatzes be-
stehend aus vier Buchstaben. Für die geänderte Stre-
cke ist eine Freigabeänderung während des Fluges er-
forderlich
RMK/ Weitere Anmerkungen im Klartext, wenn dies von
der zuständigen Flugsicherungsorganisation gefor-
dert wird oder notwendig erscheint,
Die Kenngruppe ist nur einmal zu verwenden, die In-
halte sind je nach Bedarf einzutragen.
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RFP/Qn Replacement Flight Plan (Ersatz-, Alternativflugplan),
wobei "n" die laufende Nummer 1 – 9 des Ersatz-
flugplans für den betreffenden Flug bedeutet
STAYINFOn/ beschreibt die Art des besonderen Flugvorhabens
innerhalb der IFPZ, welches im Feld 15 mit einem
STAY-Indicator aufgeführt ist, wobei "n" die laufende
Nummer 1 – 9 des entsprechenden STAY-Indicators
bezeichnet.
EUR/PROTECTED Die Flugplandaten unterliegen einem besonderen
Schutz und dürfen nicht an Dritte übermittelt werden.
10. Feld Typ 19
Ergänzende Angaben
Ergänzend ist folgendes anzugeben:
E/ Höchstflugdauer mit einer vierstelligen Zahl, welche die Stunden und
Minuten angibt;
P/ Anzahl der Personen an Bord (1- bis 3-stellige Zahl) oder TBN, wenn
die Anzahl der Personen an Bord bei der Flugplanaufgabe nicht be-
kannt ist;
R/ verfügbare Not- und Überlebensausrüstung, wobei
U zu streichen ist, wenn die Frequenz 243.0 MHz nicht zur Verfü-
gung steht;
V zu streichen ist, wenn die Frequenz 121.5 MHz nicht zur Verfü-
gung steht;
E zu streichen ist, wenn der selbsttätige Notsender (ELT) im Luft-
fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
S/ Art der mitgeführten Rettungsausrüstung, wobei
P zu streichen ist, wenn Polar-Ausrüstung nicht zur Verfügung steht;
D zu streichen ist, wenn Wüsten-Ausrüstung nicht zur Verfügung
steht;
M zu streichen ist, wenn Maritim-Ausrüstung nicht zur Verfügung
steht;
J zu streichen ist, wenn Dschungel-Ausrüstung nicht zur Verfügung
steht.
J/ Art der mitgeführten Schwimmwesten, wobei
L zu streichen ist, wenn Schwimmwesten nicht mit Licht ausgerüstet
sind;
F zu streichen ist, wenn Schwimmwesten nicht fluoreszierend sind;
U und/oder V zu streichen ist, wenn die Schwimmwesten nicht ent-
sprechend der Kriterien unter R ausgerüstet sind.
D/ Anzahl, Tragfähigkeit, Art und Farbe der mitgeführten Schlauchboote,
wobei
D und C zu streichen sind, wenn keine Schlauchboote zur Verfügung
stehen;
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C zu streichen ist, wenn die Schlauchboote nicht bedeckt sind.
A/ Farbe des Luftfahrzeuges einschließlich bedeutsamer Markierung,
falls vorhanden;
N/ gegebenenfalls ergänzende Angaben zur Rettungsausrüstung;
C/ Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.
11. Name des Flugplanaufgebers
Es ist der Name des Flugplanaufgebers einzutragen.
12. Zusätzliche Angaben
Der Flugplanaufgeber sollte seine Erreichbarkeit für Rückfragen und wei-
tere Informationen bis kurz vor dem Start vorzugsweise durch Angabe ei-
ner Telefonnummer sicherstellen.
Ebenso ist hier anzugeben, ob und in welcher Art das Pre-Flight Informati-
on Bulletin gewünscht wird. Dieses wird dann nach Aktivierung des Flug-
plans drei Stunden vor EOBT an die angegebene Empfängeradresse (Fax
oder E-Mail) versendet.
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III. Aufgabe, Bearbeitung und Weiterleitung von Flugplänen
1. Allgemeines
1.1 Das AIS-C ist die zuständige Flugverkehrsdienst-Meldestelle (Air Traffic
Services Reporting Office – ARO) der DFS gemäß ICAO Annex 2.
Für einen IFR/GAT-Flug mit Start in Deutschland oder innerhalb der IFPZ
ist vor dem Start ein Flugplan direkt an IFPS zu übermitteln oder beim
AIS-C aufzugeben.
1.2 Es ist bei der Aufgabe von IFR/GAT-Flugplänen zu unterschieden zwi-
schen Flugplänen für Flüge,
a. mit Start innerhalb und
b. mit Start außerhalb
der IFPS*-Zone (IFPZ)
* IFPS= INTEGRATED INITIAL FLIGHT PLAN PROCESSING SYSTEM.
Anmerkung:
IFR/GAT-Flüge sind zivile oder nicht-operationelle militärische Flüge, die
ganz oder teilweise nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden.
1.3 Bei der Aufgabe von Flugplänen für Flüge nach Sichtflugregeln ist zu un-
terscheiden zwischen Flügen
a. mit Start in Deutschland und
b. mit Start außerhalb Deutschlands.
Flugpläne für VFR-Flüge mit Start in Deutschland sind, sofern gewünscht
oder erforderlich, vor dem Start generell an das AIS-C zu übermitteln.
Ein Flugplan kann auch für andere VFR-Flüge beim AIS-C aufgegeben
werden, z.B. wenn das AIS-C die zeitgerechte Landung auf einem Flug-
platz in Deutschland überwachen soll.
Flugpläne für VFR-Flüge mit Start außerhalb Deutschlands können beim
AIS-C zur Weiterleitung an die für den Startflugplatz zuständige Stelle
aufgegeben werden.
1.4 Es sind bei der Flugplanaufgabe alle erforderlichen Angaben in der vorge-
schriebenen Reihenfolge gemäß Abschnitt II zu machen.
Der Flugplanaufgeber ist verantwortlich für:
a. Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben;
b. Einholung einer Flugberatung und ggf. einer Flugverkehrskontrollfreiga-
be;
c. Überprüfung der Durchführbarkeit des Fluges, unter anderem auf der
Grundlage der erteilten Flugberatung;
d. vollständige Adressierung *;
e. Weiterleitung der Meldungen *.
* bei direkter Flugplanübermittlung an IFPS
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1.5 Flugpläne für Flüge der allgemeinen Luftfahrt von und zu den koordinier-
ten Flugplätzen in Deutschland
Für alle beabsichtigten Starts oder Landungen von o.a. Flügen nach In-
strumentenflugregeln von/auf koordinierten Flughäfen in Deutschland, wird
bei der Koordination eines Airport Slots vom Flughafenkoordinator eine
"Airport Slot-ID" zugewiesen.
Diese 14-stellige "Airport Slot-ID" besteht aus der ICAO Ortskennung des
koordinierten Flughafens, einer 6-stelligen Datumsgruppe (TTMMJJ) so-
wie einer 4-stelligen fortlaufenden Nummer und ist bei der Flugplanaufga-
be unter Verwendung der Kenngruppe "RMK/ASL" im Feld 18 des Flug-
plans einzutragen.
Dabei ist das nachfolgend dargestellte Format einzuhalten:
RMK/ASLEDDF2304071234
Ist bei einem innerdeutschen Routing sowohl der Startflughafen als auch
der Zielflughafen koordinierungspflichtig, ist für beide Flughäfen eine „Air-
port Slot-ID“ einzutragen.
Hierfür ist das nachfolgend dargestellte Format einzuhalten:
RMK/ASLEDDF2304071234 ASLEDDL23071234
Enthält ein Flugplan für einen Flug von/zu einem koordinierten Flughafen
keinen entsprechenden Eintrag in Feld 18, wird eine Meldung an den
Flugplanaufgeber übermittelt, dass sein Flugplan nicht akzeptiert wird
("FPL not accepted").
2. Vorlaufzeiten für die Aufgabe von Flugplänen
2.1 Flugpläne sind frühestens 120 Stunden bzw. 5 Tage und spätestens 60
Minuten vor der voraussichtlichen Abblockzeit (EOBT) aufzugeben.
2.2 Für Flüge in Gebiete, für die Verkehrsflussregelungsmaßnahmen festge-
legt wurden, sind Flugpläne mindestens 3 Stunden vor EOBT aufzugeben,
sofern kein Dauerflugplan vorliegt.
2.3 Unberührt bleiben die Vorschriften, die für bestimmte Flüge eine Flugplan-
aufgabe aus anderen Gründen zu einem früheren Zeitpunkt festlegen.
3. Aufgabe von Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen direkt bei
IFPS
Direkt an IFPS übermittelte Flugpläne und Flugplanfolgemeldungen werden
von IFPS auf Syntax, Format und Streckenlogik überprüft. Die Streckenan-
gaben außerhalb der IFPZ unterliegen nicht der Streckenlogikprüfung.
Vor dem Hintergrund möglicher Einschränkungen in der Verfügbarkeit von
Flugverkehrsstrecken kann es vorkommen, dass die im Flugplan angege-
bene Streckenführung durch IFPS nicht verarbeitet werden kann und des-
halb Änderungen vorgenommen werden müssen. Um eine reibungslose
und zeitgerechte Verarbeitung von Flugplänen sicher zu stellen wird daher
empfohlen, bei der Aufgabe von Flugplänen für IFR/GAT-Flüge in Feld 18
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