Nachrichten für Luftfahrer 2014 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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des Flugplanes den Vermerk "RMK/IFPSRA" anzugeben.
      Sofern erforderlich, wird dann der Flugplanaufgeber über vorgenommene
      Routenänderungen informiert.
      Die erfolgreiche Verarbeitung von Flugplänen und Flugplanfolgemeldun-
      gen innerhalb IFPS wird dem Meldungsaufgeber mit der Versendung einer
      Acknowledge Message ("ACK" - Meldung) angezeigt. Flugpläne, die von
      IFPS nicht verarbeitet werden können, werden dem IFPS-Korrekturplatz
      zur manuellen Korrektur zugeführt (Empfang der Meldung ”MAN” - Manual
      Message). Können Flugplan- und Flugplanfolgemeldungen manuell korri-
      giert werden, wird dies dem Meldungsaufgeber mit einer LongACK-
      Meldung angezeigt. Andernfalls werden sie zur Korrektur an den Mel-
      dungsaufgeber zurückgesendet (Empfang der Meldung ”REJ” - Reject
      Message).


4.    Aufgabe von Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen beim AIS-C
4.1   Flugpläne können fernmündlich, schriftlich mittels Telefax, über AFTN oder
      über das Internetportal des AIS-C an das AIS-C übermittelt werden.
4.2   Bei der schriftlichen Aufgabe von Flugplänen ist das ICAO-Flugplanformblatt
      der DFS zu verwenden. Das Formular muss deutlich lesbar und vollständig
      gem. Kapitel II ausgefüllt sein. Der Name des für den Flug verantwortli-
      chen Luftfahrzeugführers ist in dem hierfür vorgesehenen Feld des Flug-
      planformblattes anzugeben. Der Flugplanaufgeber sollte seine Erreichbar-
      keit für Rückfragen und weitere Informationen bis kurz vor dem Start vor-
      zugsweise durch Angabe einer Telefonnummer sicherstellen.
4.3   Bei der schriftlichen Flugplanaufgabe kann der Flugplanaufgeber auf dem
      Flugplan-Formblatt ein Pre-Flight Information Bulletin (PIB) anfordern.
      a. Mit dem Vermerk ”Bitte Beratung” wird ein PIB erstellt, das alle Informa-
         tionen enthält, die innerhalb der letzten 90 Tage in Kraft getreten sind.
      b. Wünscht der Flugplanaufgeber Informationen über diese 90 Tage hinaus,
         kann er diese mit dem Vermerk ”Bitte Beratung 3+” anfordern.
      In beiden Fällen ist eine Telefaxnummer oder eine E-Mail Adresse an-
      zugeben. Nach der Aktivierung des Flugplans werden die Flugberatungs-
      unterlagen spätestens drei Stunden vor EOBT versendet (Fax oder E-
      Mail).
4.4   Die Aufgabe mehrerer Flugpläne mit unterschiedlichen Luftfahrzeugken-
      nungen oder Streckenführungen für einen Flug ist nicht zulässig.
      Für einen Flug, der von Verkehrsflussregelungsmaßnahmen betroffen ist,
      kann ein Alternativflugplan mit geänderter Streckenführung aufgegeben
      werden. Die Aktivierung eines Alternativflugplans erfolgt jedoch erst auf
      Veranlassung des Luftfahrzeugführers, des Luftfahrtunternehmens oder
      eines Beauftragten, nachdem der vorhergehend aktivierte Flugplan aufge-
      hoben wurde. Dabei ist die Bestätigung der Aufhebung durch IFPS (ACK-
      Meldung) abzuwarten.
4.5   Für Flüge, die ganz oder teilweise nach Instrumentenflugregeln oder nach
      Sichtflugregeln bei Nacht (soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hi-
      nausführen) durchgeführt werden und zusätzliche Trainingsvorhaben an ei-


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nem Flugplatz durchzuführen beabsichtigen, ist für jeden einzelnen Strecken-
     abschnitt ein Einzelflugplan aufzugeben.

     Bei der Angabe in Feld 16b (voraussichtliche Gesamtflugdauer) ist zu be-
     achten, dass hier die voraussichtlich erforderliche Zeit vom Start bis zur
     ersten Ankunft über dem festgelegten durch Bezug auf Navigationshilfen
     definierten Punkt, von dem aus ein Instrumentenanflugverfahren eingelei-
     tet werden soll oder, wenn dem Zielflugplatz keine Navigationshilfe zuge-
     ordnet ist, bis zur ersten Ankunft über dem Zielflugplatz, anzugeben ist.


5.   Flugplanaufgabe während des Fluges (AFIL)
     Der Luftfahrzeugführer kann einen Flugplan auch während des Fluges
     aufgeben (AFIL FPL).
     Hierbei nimmt die Flugverkehrskontrollstelle die erforderlichen Flugplanda-
     ten gem. ICAO Annex 2 Ziff. 3.3.2. bzw. ICAO DOC 4444 Anhang 2, ins-
     besondere unter Angabe des Streckenpunktes, ab dem der Flugplan gel-
     ten soll, auf den festgelegten Funkfrequenzen zur Weiterleitung an das
     AIS-C entgegen.
     Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Informationen zu Höchstflug-
     dauer, Anzahl der Personen an Bord und Not- und Überlebensausrüstung
     mit übermittelt werden.


6.   Aufgabe von Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen über das In-
     ternetportal des AIS-C (http://www.dfs-ais.de)
     Die Aufgabe von Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen erfolgt vorzugs-
     weise über das Internetportal des AIS-C (http://www.dfs-ais.de).
     Nach dem Absenden der Meldung an das AIS-C erhält der Flugplanauf-
     geber automatisch eine Empfangsbestätigung per E-Mail an seine in den
     Internetkundendaten gespeicherte E-Mail Adresse.
     Nach der Bearbeitung/Aktivierung des Flugplans bzw. der Flugplanfolge-
     meldung durch das AIS-C, werden für Flüge, die ganz oder teilweise nach
     Instrumentenflugregeln (IFR) durchgeführt werden, die Antwortmeldungen
     von IFPS (ACK, LongACK und REJ) automatisch per E-Mail an die in der
     Internet-Meldungsmaske angegebene E-Mail Adresse des Flugplanaufge-
     bers weitergeleitet. Hierbei wird eine Kopie des vom AIS-C aktivierten
     Flugplans bzw. der Flugplanfolgemeldung angehängt.
     Bei Flugplänen und Flugplanfolgemeldungen für Flüge nach Sichtflugre-
     geln (VFR) und für Flüge die ganz oder teilweise nach Instrumentenflug-
     regeln (IFR) außerhalb der IFPS-Zone (IFPZ) durchgeführt werden, wird
     eine Statusmeldung mit einer Kopie des aufgegebenen Flugplans bzw. der
     Flugplanfolgemeldung generiert und ebenfalls automatisch per E-Mail an
     die in der Internet-Meldungsmaske angegebene E-Mail Adresse des
     Flugplanaufgebers übermittelt.




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Zusätzlich zur automatisierten Meldungsübermittlung per E-Mail können
      auf Anforderung des Flugplanaufgebers Meldungen auch per SMS ver-
      sendet werden. Aufgrund der begrenzten Zeichenkapazität ist aber nur die
      Übermittlung folgender Basisinformationen möglich:
      a. Kurzmitteilungen über den Status des Flugplans bzw. der Flugplanfol-
         gemeldung
      b Auszüge aus ATFCM-Meldungen für Flüge, die Verkehrsflussrege-
        lungsmaßnahmen unterliegen.
        Die Auszüge werden für folgende Meldungsarten übermittelt:
        Slot Allocation Message (SAM),
        Slot Revision Message (SRM),
        Flight Suspension Message (FLS),
        De-Suspension Message (DES),
        Rerouting Proposal Message (RRP),
        Slot Improvement Proposal Message (SIP),
        Slot Requirement Cancellation Message (SLC).
      Für die Meldungsübermittlung per SMS ist es erforderlich, die entspre-
      chenden Felder in der Internet-Meldungsmaske zu aktivieren und eine
      Mobiltelefonnummer anzugeben.
      Vor dem Start hat der Luftfahrzeugführer den Status seines Fluges zu
      überprüfen.
      Auf Anforderung des Flugplanaufgebers werden für über das Internet auf-
      gegebene Flugpläne auf der Grundlage der in Feld 15 angegebenen
      Flugstrecke voll automatisiert NOTAM-Briefings (PIB) generiert und an die
      im Flugplan angegebene E-Mail Adresse bzw. Telefaxnummer übermittelt.
      Soweit angefordert, werden nach der Aktivierung des Flugplans die Flug-
      beratungsunterlagen spätestens drei Stunden vor EOBT versendet.

7.    Bearbeitung und Weiterleitung von Flugplänen
7.1   Die Bearbeitung und Weiterleitung von Flugplänen umfasst:
      die Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit im Sinne nationaler
      und internationaler Formatvorschriften und
      a. bei IFR/GAT-Flügen mit Start innerhalb der IFPZ und bei VFR-Flügen
         mit Start in Deutschland
        •   die Übermittlung an alle erforderlichen Flugsicherungsstellen.
      b. bei IFR/GAT-Flügen außerhalb IFPZ und bei VFR-Flügen mit Start au-
         ßerhalb Deutschlands
        •   die Übermittlung an die für den Startflugplatz zuständige Stelle.
      Zusätzlich können die Flugpläne auf Anfrage an bis zu zwei Adressen des
      Luftfahrtunternehmens übermittelt werden.




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7.2    In folgenden Fällen wird das AIS-C den Flugplan nicht weiterleiten:
       a. der Flugplan entspricht nicht der vorgeschriebenen Form;
       b. die Angaben im Flugplan sind unleserlich;
       c. ein Startverbot für einen Luftfahrzeugführer oder ein Luftfahrzeug wurde
          durch eine Behörde ausgesprochen und dem AIS-C wurde ein solches
          Verbot mitgeteilt.


IV.    Änderungen zu Flugplaninhalten
1.     Allgemeines
1.1    Ist eine Änderung von Flugplaninhalten (einschließlich Feld 19 "Höchst-
       flugdauer“ und "Personen an Bord“) beabsichtigt, dann sind die entspre-
       chenden Meldungen
       a. für IFR/GAT-Flüge mit Start innerhalb der IFPZ direkt an IFPS zu über-
          mitteln oder beim AIS-C aufzugeben;
       b. für VFR-Flüge mit Start in Deutschland beim AIS-C aufzugeben.
1.2    Für alle anderen Flüge können die Meldungen beim AIS-C zur Weiterlei-
       tung an die für den Startflugplatz zuständige Stelle aufgegeben werden.
1.3    Bei der Änderung von Flugplaninhalten ist der Aufgeber verantwortlich für
       die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und für die vollständige
       Adressierung und Weiterleitung.
1.4    Wird durch die Änderung des Flugplanes die Einholung einer erneuten
       Flugberatung und/oder einer erneuten Flugverkehrskontrollfreigabe not-
       wendig, ist der Flugplanaufgeber ebenfalls dafür verantwortlich.
1.5    Bei Änderungen, die über das AIS-C aufgegeben werden, stellt das AIS-C
       die ordnungsgemäße Weiterleitung der Meldungen sicher und unterstützt
       den Meldungsaufgeber auf Wunsch bei der Adressierung.
1.6.   Änderungen zu Flugplaninhalten können mittels der CHG (Änderungsmel-
       dung) oder der DLA (Verspätungsmeldung) mitgeteilt werden


2.     Änderung der Streckenführung
       Die Änderung der Streckenführung eines IFR/GAT-Flugplans innerhalb
       der IFPZ kann durch eine Änderungsmeldung übermittelt werden. IFPS
       übernimmt in diesem Fall die Benachrichtigung der von der Änderung betrof-
       fenen Stellen innerhalb der IFPZ.
       Bedingt die Änderung eines Flugplans die Benachrichtigung von Stellen
       außerhalb der IFPZ, an die der Flugplan zuvor nicht adressiert wurde, ist
       anstelle einer Änderungsmeldung ein neuer Flugplan bzw. ein Alternativ-
       flugplan aufzugeben.
       Änderungen zu Dauerflugplänen für einen bestimmten Tag sind nicht frü-
       her als 20 Stunden vor EOBT an IFPS zu übermitteln.




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3.    Änderung eines Flugplans während des Fluges
      Ist eine Änderung eines Flugplans während des Fluges beabsichtigt,
      nimmt die Flugverkehrskontrolle die Änderungsmitteilung zur Weiterleitung
      an das AIS-C entgegen.
      Die Verantwortlichkeit bezüglich der Vollständigkeit und Richtigkeit der
      Angaben bleibt bestehen.


4.    Inhalte der Änderungsmeldung (CHG)
      Änderungsmitteilungen sind so frühzeitig wie möglich zu übermitteln und
      müssen folgende Angaben enthalten:
           Feld 7:               Luftfahrzeugkennung;
           Feld 13:              Startflugplatz und die EOBT;
           Feld 16:              Zielflugplatz;
           Feld 18:              mindestens Tag des Abfluges "DOF/";
           Feld 22:              Nummer des Flugplanfeldes, in dem die Ände-
                                 rungen erforderlich sind sowie die gewünschten
                                 Änderungen.

      Bei Änderungen in den Feldern 18 und/oder 19 sind im Feld 22 zusätzlich
      zu dem zu ändernden Element alle anderen Elemente der ursprünglichen
      Felder 18 und/oder 19 zusätzlich aufzuführen, da diese andernfalls elimi-
      niert würden.

5.    Verspätungen der voraussichtlichen Abblockzeit
5.1   Eine Verspätungsmeldung für einen Flug, der ganz oder teilweise nach In-
      strumentenflugregeln und ganz oder teilweise innerhalb der IFPZ durchgeführt
      wird, ist direkt an IFPS zu übermitteln bzw. beim AIS-C aufzugeben, wenn
      sich der Abblockzeitpunkt gegenüber der im Flugplan angegebenen Abblock-
      zeit um mehr als 15 Minuten, aber nicht mehr als 20 Stunden in die Zukunft
      verschiebt.
      Für Verspätungen, die durch Verkehrsflussregelungsmaßnahmen entstanden
      sind, sind keine Verspätungsmeldungen zu übermitteln.
5.2   Eine Verspätungsmeldung für einen Flug der ganz oder teilweise nach In-
      strumentenflugregeln durchgeführt wird, ist an alle vom Flug betroffenen Stel-
      len außerhalb der IFPZ zu übermitteln bzw. beim AIS-C aufzugeben, wenn
      sich der Abblockzeitpunkt gegenüber der im Flugplan angegebenen Abblock-
      zeit um mehr als 30 Minuten in die Zukunft verschiebt.
5.3   Eine Verspätungsmeldung für VFR-Flüge ist beim AIS-C aufzugeben, wenn
      sich der Abblockzeitpunkt gegenüber der im Flugplan angegebenen Abblock-
      zeit um mehr als 30 Minuten in die Zukunft verschiebt.




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6.    Inhalte der Verspätungsmeldung (DLA)
      Verspätungsmeldungen sind so frühzeitig wie möglich zu übermitteln und
      müssen folgende Angaben enthalten:
           Feld 7:              Luftfahrzeugkennung;
           Feld 13:             Startflugplatz und die neue EOBT;
           Feld 16:             Zielflugplatz;
           Feld 18:             mindestens Tag des Abfluges "DOF/";

7.    Aufgabe eines neuen Flugplans
7.1   Bei nachfolgenden Änderungen von Flugplänen für IFR/GAT-Flüge muss
      der Flugplan mittels einer Aufhebungsmeldung aufgehoben und ein neuer
      Flugplan aufgegeben werden:
      a. Luftfahrzeugkennung;
      b. RNAV-Ausrüstung (hier: kurzfristiger Ausfall oder Rückstufung vor dem
         Start);
      c. Startflugplatz
      d. Voraussichtliche Abblockzeit (hier: Vorverlegung der EOBT um mehr
         als 15 Minuten, jedoch nur bei nicht regulierten Flügen);
      e. Zielflugplatz;
      f. Startdatum.
7.2   Bei Änderungen von Flugplänen, die nicht an IFPS zu übermitteln sind, ist
      die Aufgabe eines neuen Flugplans nur dann erforderlich, wenn sich An-
      gaben zur Luftfahrzeugkennung oder zum Startflugplatz ändern.


V.    Aufhebung des Flugplans
1.    Allgemeines
1.1   Ist eine Aufhebung von Flugplänen für IFR/GAT-Flüge mit Start innerhalb
      der IFPZ beabsichtigt, ist die Aufhebungsmeldung an IFPS zu übermitteln
      oder beim AIS-C aufzugeben.
1.2   Für einen VFR-Flug mit Start in Deutschland ist die Aufhebungsmeldung
      beim AIS-C aufzugeben.
1.3   Für alle anderen Flüge können die Aufhebungsmeldungen beim AIS-C zur
      Weiterleitung an die für den Startflugplatz zuständige Stelle aufgegeben
      werden.
1.4   Aufhebungen von Dauerflugplänen für einen bestimmten Tag sind nicht
      früher als 20 Stunden vor EOBT an IFPS zu übermitteln.
1.5   Bei der Aufhebung von Flugplänen ist der Aufgeber verantwortlich für die
      Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und die vollständige Adressie-
      rung und Weiterleitung.
      Bei Aufhebungen, die über das AIS-C aufgegeben werden, stellt das AIS-
      C die ordnungsgemäße Weiterleitung der Aufhebung sicher und unter-
      stützt den Meldungsaufgeber auf Wunsch bei der Adressierung.



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2.   Aufhebung von Flugplänen während des Fluges
     Flugpläne können während des Fluges aufgehoben werden, sofern für die
     weitere Flugstrecke kein Flugplan vorgeschrieben ist.
     Aufhebungen von Flugplänen während des Fluges sind an die zuständige
     Flugverkehrskontrolle zur Weiterleitung an das AIS-C zu melden.
     Beabsichtigt der Luftfahrzeugführer die Aufhebung eines Flugplans nach
     Instrumentenflugregeln, bedarf es der Zustimmung der Flugverkehrskon-
     trollstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Flugplan aufgehoben wer-
     den soll.
     Die Verantwortlichkeit bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der
     Angaben bleibt bestehen.


3.   Inhalte der Aufhebungsmitteilung (CNL)
     Aufhebungsmitteilungen sind so frühzeitig wie möglich, jedoch nicht später
     als 60 Minuten nach der voraussichtlichen Abblockzeit zu übermitteln und
     müssen folgende Angaben enthalten:
          Feld 7:              Luftfahrzeugkennung;
          Feld 13:             Startflugplatz und die EOBT;
          Feld 16:             Zielflugplatz;
          Feld 18:             mindestens Tag des Abfluges "DOF/";

     Hiervon ausgenommen sind Flüge, die durch eine FLS ausgesetzt wurden
     oder Verkehrsflussregelungsmaßnahmen unterliegen.




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VI.    Verfahren für die Aufgabe und Bearbeitung von Dauerflug-
       plänen
1.     Aufgabe und Änderungen von Dauerflugplänen
1.1    Dauerflugpläne, sowie Änderungen zu Dauerflugplänen, die den Bereich
       der IFPZ betreffen, sind an den Network Manager zu senden.
1.2    Das Verfahren für die Aufgabe und Änderung von Dauerflugplänen ist
       dem IFPS Users Manual zu entnehmen.
1.3    Bei Änderungen und Aufhebungen von Flugplänen für einen bestimmten
       Tag sind die Vorschriften dieser Bekanntmachung zu beachten.


2.     Verantwortlichkeiten des Dauerflugplanaufgebers
       Der Dauerflugplanaufgeber ist verantwortlich für:
       a. Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben;
       b. Einholung einer Flugberatung und ggf. einer Flugverkehrskontrollfreiga-
          be;
       c. Überprüfung der Durchführbarkeit des Fluges, unter anderem auf der
          Grundlage der erteilten Flugberatung;
       d. Vollständige Adressierung;
       e. Weiterleitung an alle betroffenen Stellen.


VII.   Inkrafttreten
       Diese Bekanntmachung tritt am 05.12.2014 in Kraft. Gleichzeitig wird die
       „Bekanntmachung von Einzelheiten über Arten, Inhalt, Form, Abgabe, An-
       nahme, Aufhebung und Änderung von Flugplänen“ vom 25.03.2014 (NfL
       1-92-14) aufgehoben.




                        Langen, den 14.10.2014
                   Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
                        LFR/2.10.1/0009-001/14


                                  Im Auftrag


                             Kerstin Grieshaber




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                                                  DFS GmbH | BueroNfL3 :PN | 23.10.2014 | 05:35:49 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
1528

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                                       22 OCT 2014                  gültig ab: sofort                1-253-14
                                                                                        I-349/99, I-145/00 werden hiermit aufgehoben.
                                                                       _______________________________________________________________________


                                                                                            Änderung der Genehmigung
                                                                        des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Ruppiner Kliniken Neuruppin
-zertifiziertes Managementsystem nach DIN EN ISO 9001
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der Nachrichten für Luftfahrer
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Anlage

     Änderung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Ruppiner Kliniken
                                      Neuruppin

Mit Bescheid vom 11.09.2014, Az.: 4113-50113.17/2014, wurde die Genehmigung für den
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Ruppiner Kliniken Neuruppin vom 08.10.1999 geändert und wie folgt
neu gefasst:


I. Beschreibung des Landeplatzes

1.       Bezeichnung                           Hubschrauber-Sonderlandeplatz
                                               Ruppiner Kliniken Neuruppin

2.       Lage                                  3 km (1,6 NM) südlich des Bahnhofs Neuruppin

3.       Hubschrauberflugplatzbezugspunkt

         a) geographische Koordinaten          52° 54’ 14,001’’ N      (WGS 84)
                                               12° 47’ 46,070’’ E
         b) Höhe über NN                       45,63 m (149,70 ft MSL)

4.       Betriebsflächen

         a) Endanflug-und Startfläche (FATO)   Abmessungen 21 m x 21 m
                                               Neigung     bis 2 %
                                               Belag       Betonpflaster, Bodeneffekt
                                                           gewährleistet

         b) Aufsetz- und Abhebefläche (TLOF)   identisch mit FATO

         c) Sicherheitsfläche                  Abmessung      3,41 m allseitig die FATO/TLOF
                                                              umgebend
                                               Neigung        bis 2 %
                                               Belag          Rasen (Schotterrasen)

5.       Tragfähigkeit                         bis 6.000 kg Höchstabflugmasse (MTOM)

6.       An- und Abflugrichtungen

         a)      Anflug                        073° rwN und 274° rwN
         b)      Abflug                        253° rwN und 094° rwN
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