Nachrichten für Luftfahrer 2024 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)
Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Düsseldorf (EDDL)
2024-1-3143
Flughafenbenutzungsordnung
Anlage 7 SLS zur Nutzung von Gate Countern
Desks zur Dokumentenkontrolle müssen auf feststellbaren Rollen montiert sein. Die Maße 1,3m x 1,0m x 0,5m
(HxBxT) dürfen nicht überschritten werden.
Die Luftverkehrsgesellschaften haben die Möglichkeit, die Passagierführung am Gate nach vorheriger Zustim-
mung des Terminalmanagements zu gestalten.
Bewegliche Bodenbeläge (z.B. Teppiche) sind nicht zulässig. Weiteres Material ist im Gatebereich nicht gestat-
tet.
Direkt nach Boardingende ist das gesamte LVG/Airline-Equipment wieder zu entfernen. Die jeweiligen Luftver-
kehrsgesellschaften bzw. deren Beauftragte haben dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Aufbauten die bestim-
mungsgemäße Nutzung des Gates und der dazugehörigen Technik nicht beeinträchtigt ist. Flucht- und Ret-
tungswege dürfen nicht eingeengt oder verdeckt werden. Ebenso sind wichtige Bedienelemente (z.B. Not-Aus-
Taster, DGR-Hinweise etc.) frei zu halten. Für den Transport der benötigten Materialen ist die Nutzung von Ge-
päckwagen untersagt.
Defekte Materialien (Konturrahmen, Werbebanner, Stelen o.ä.) sind umgehend auszutauschen und der Repa-
ratur oder Entsorgung zuzuführen. Bei Unterlassung ist die FDG berechtigt, zur Vermeidung von Unfällen, die-
ses Equipment auf Kosten der entsprechenden Luftverkehrsgesellschaft zu entfernen. An geeigneter Stelle
wird dieses Equipment bis zu fünf Werktage zur Abholung bereitgehalten. Sollte das Equipment in dieser Zeit
nicht durch die Luftverkehrsgesellschaft abgeholt werden, erfolgt eine kostenpflichtige Entsorgung durch die
FDG.
Für LVG-spezifisches Check-in Material (Label/Bag-Tag-Rollen, Bordkarten, Bag-Tags etc.) stellt die FDG ab-
schließbare Schränke/Räume, derzeit nur im FSA und FSB, im Gatebereich zur Verfügung. LVG-spezifisches
Check-in Material ist nach Check-in Ende entweder dort oder an einem anderen Ort zugriffssicher aufzube-
wahren.
Ordnung am Gate
Abfertigungsmaterialien
Nach Verlassen des Gates dürfen aus Sicherheitsgründen, u.a. Brandschutz und Sicherheitsmaßgaben der
Airlines und Behörden, ohne Ausnahme, keine Materialien zurückgelassen werden. Sollte das Material nicht
durch die Luftverkehrsgesellschaft oder deren Vertreter bzw. Handlingsagenten vollständig entfernt werden,
erfolgt umgehend eine kostenpflichtige Entsorgung durch die FDG. Die Schubladen der Counter sind nur
nachrangig zu nutzen, da sie nicht verschlossen werden können.
In Flugsteig A werden nur die CUTE Materialien (Druckerpapier und Druckerbänder) in den Gateschränken ge-
lagert. Hier besteht auch die Möglichkeit, ein Fach des zu verschließenden Gateschranks pro Abfertiger bzw.
LVG zu nutzen. Dort gelagerte Materialien sind in einem mit Namen der LVG bzw. des Abfertigers gekennzeich-
neten Korb oder Kasten etc. aufzubewahren. Die Schränke sind stets verschlossen zu halten. Abfertigungs-
agenten erhalten eine angemessene Anzahl der jeweiligen Schlüssel gegen Unterzeichnung der Vorlage zur
Einhaltung der Ordnungsregelungen.
In den Flugsteigen B und C werden das Reservedruckerpapier (1 Karton) und die Reserve-Druckerbänder unter
dem Counter gelagert. Eine Kurzfassung der Ordnungsanweisungen hängt in den Gateschränken aus.
Busbestellung
Das zentrale Infrastrukturmanagement stellt ein Busgestellungssystem, genannt BRAS, zur Verfügung. Es be-
steht keine vertragliche Verpflichtung zur Nutzung oder störungsfreien Bereitstellung. Für den Störungsfall
steht die telefonische Busbestellung jederzeit zur Verfügung.
04.06.2024
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Flughafenbenutzungsordnung
Anlage 7 SLS zur Nutzung von Gate Countern
Das BRAS ermöglicht der Airline eine einfache Bestellung von Bussen und dem Dienstleister für die Busgestel-
lung eine zeitgerechte Zurverfügungstellung einer ausreichenden Anzahl von Bussen. in Bedienungshinweis
kann der Airline oder dem Handlingspartner jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Digitalisierte Gate-Ausrufe - DGA
Die FDG stellt ein digitales, automatisiertes Gate-Ansagesystem (DGA) zur Verfügung. Die Ansagen erfolgen
immer in Deutsch und optional in zwei weiteren von insgesamt 18 Sprachen.
Das Automatische Ansagesystem soll vorzugsweise für die standardisierten Ausrufe genutzt werden. Gesteuert
wird das Ansagesystem vom Gatepersonal über den CUTE-Monitor und kann für jede Luftverkehrsgesellschaft
genutzt werden.
Weiterhin ist es an jedem Gate möglich, eigene Ausrufe manuell zu tätigen. Eine Anleitung liegt an jedem Gate
aus. Ausrufe über den Flughafenausruf, insbesondere personalisierte, werden nur im Ausnahmefall getätigt.
Boarding/Einsteigeverfahren
Das Boarding ist ohne zeitliche Verzögerung durchzuführen. Ist eine Verspätung von mehr als 15 Minuten ab-
sehbar oder bereits eingetreten, ist unverzüglich das ACC unter 0211/421 51013 zu informieren.
Wo installiert, werden die Passagiere durch das Fluggastleitsystem (FGLS) geleitet. Die erforderlichen Türen
öffnen sich automatisch. Hierzu ist ausschließlich die Gate- Schlüsselschaltung zu nutzen.
Die Türen/Ausgänge an den Gates dürfen bei geöffnetem Zustand zum Vorfeld/Fluggastbrücke nicht unbeauf-
sichtigt bleiben. Das Busboarding beginnt erst nachdem ein Bus zur Aufnahme von Passagieren bereit ist, bzw.
sich der Busfahrer am Gate gemeldet hat. Das System BRASS ist zu verwenden, sofern es am Gate installiert
ist. Sofern Abfertigungspersonal das Gebäude verlässt, ist eine Warnschutzweste zu tragen.
Bei Boarding über Fluggastbrücken hat das Gatepersonal sich vor und nach dem Boarding vom ordnungsge-
mäßen Zustand des gesamten Boardingpfads zu überzeugen. Auf ordnungsgemäß verschlossenen Türen und
nicht aufenthaltsberechtigte Personen ist besonders zu achten. Die Bestimmungen hinsichtlich Schen-
gen/Non-Schengen (clean/unclean) sind strikt zu beachten.
Bei Einsteigevorgängen über die Gates in der oberen Ebene Flugsteig B (Gates B51-B53-B55-B57-B71-B73-
B75-B77-
kommuniziert wurden.
Bei den Wechselgates A66-A72 ist besonderes Augenmerk auf die Wegeregelungen und verschlusstechnischen
Anforderungen zu legen. Vor der Abfertigung ist das Gate durch den zuständigen Handlingsagenten zu öffnen.
Nach Beendigung des Boardings ist darauf zu achten, dass sich keine Fluggäste mehr im Gate aufhalten und
danach wieder beide Zugänge zu den Wechselgates durch den Handlingsagenten verschlossen werden.
Auf Weisung des ACC oder der FDSG ist auch während des laufenden Boardings, kreuzenden Passagierströmen
Vorrang zu gewähren.
Nach Abschluss des Boardingvorgangs sind alle Gerätschaften in den Ruhe-/Bereitschaftszustand zu versetzen
und alle Türen, insbesondere die zu den sicherheitsrelevanten Ausgängen, auf sicheren Verschluss zu prüfen.
Die FDG (ACC) behält sich vor, eine anderweitige Passagierführung anzuordnen, sofern es für die betrieblichen
Abläufe erforderlich ist.
04.06.2024
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Flughafenbenutzungsordnung
SOP zur Nutzung der Lärmschutzhalle
: Standard Operating Procedure (SOP) zur Nutzung der Lärm-
schutzhalle (zur FBO, II. Teil 2.7)
Zweck
Im vorliegenden SOP werden Abläufe, Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung und Erfassung von
Triebwerksstandläufen mit Luftfahrzeugen am Düsseldorf Airport festgelegt.
Umfang
Das SOP gilt für alle Luftverkehrsgesellschaften und deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, die am Düssel-
dorf Airport Triebwerksstandläufe durchführen. Das allgemeine Verkehrsverhalten an der Halle 9 ist im SOP
Anhang 6.4 beschrieben und von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.
Verantwortung und Anwender
Für die ordnungsgemäße Abwicklung und Durchführung der Triebwerksstandläufe von Flugzeugen auf dem
Flughafengelände ist der jeweilige Standlaufberechtigte verantwortlich. Die Einhaltung der SOP liegt im Zu-
ständigkeitsbereich des Airside Operations Management und Airport Duty Management der FDG. Sie sind An-
sprechpartner für alle Beteiligten.
Definition Triebwerksstandläufe
Triebwerksstandläufe sind alle Leistungs- und Systemkontrollläufe an Flugzeugen.
Grundsätzlich sollen die Standläufe -
- ern, im Wirkungsbereich der Lärmschutzhalle erfolgen.
Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Dauer des Standlaufes auf ein absolut notwendiges Minimum
beschränkt wird. Die Belegung und die Nutzung der Lärmschutzhalle (Halle 9) werden durch das ACC (Telefon
0211 421 51000) koordiniert. Anträge auf Nutzung sind beim ACC zu stellen. Dort werden die Standläufe zeit-
lich erfasst.
Abläufe
Standläufe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Ortszeit
In der Lärmschutzhalle ist ein Display zur Anzeige einer Lärmampel installiert, die durch ihr gelbes Signal an-
zeigt, wann der Grenzwert nach TA Lärm in der angrenzenden Wohnbebauung erreicht ist. Wenn die Ampel auf
Rot springt ist der Grenzwert überschritten.
Probeläufe nach geplanten Wartungsarbeiten (s. Definition SOP Anhang 6.3), z. B. regelmäßiger Engine Wash,
sind unter Beachtung der installierten Lärmampel bei Aufleuchten des gelben Lichtes unverzüglich zu beenden
und dürfen nicht vor Beginn der nächsten vollen Zeitstunde und Aufleuchten des grünen Lichtes fortgesetzt
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werden. Ist die Lärmampel erkennbar außer Betrieb z.B. ein schwarzer Bildschirm oder eine dauerhafte graue
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SOP zur Nutzung der Lärmschutzhalle
Lärmampelanzeige, darf der Lauf nicht begonnen und durchgeführt werden. Die beim Probelauf entstehende
Lärmbelastung wird fortlaufend aufgezeichnet.
Bei Missachtung der gelben und roten Lärmampelanzeige behält sich die FDG vor, eine Nutzungssperre von
bis zu einer Woche gegenüber dem Wartungsunternehmen auszusprechen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen die mit der Lärmampel verbundenen Durchführungsregelungen kann ein ge-
nerelles Nutzungsverbot für die Nachtstunden (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) festgelegt werden.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Lärmschutzbestimmungen dürfen mit allen anderen Flugzeugtypen in
der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) unabdingbar betriebsnotwendige Standläufe (s. SOP Anhang 6.3 Defini-
tion planbare/unabdingbare Triebwerksprobeläufe) bei Instandhaltungsarbeiten nur dann durchgeführt wer-
den, wenn eine solche Maßnahme zur Überprüfung der Sicherheit von Luftfahrzeugen erforderlich ist, um den
bestehenden Flugplan eines Luftfahrtunternehmens einhalten zu können. Die Standläufe sind bei dem Airport
Duty Management (Verkehrsleitung) unter Telefon 0211-421 2220 zu beantragen. Für Standläufe oberhalb
- n diesem Zeitraum die Lärmschutzhalle zu benutzen. Das Fahren hoher Leistungen ist soweit
wie möglich zu beschränken. Wartungsarbeiten sind in der Lärmschutzhalle nicht erlaubt.
Standläufe in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ortszeit
-
Standläufe außerhalb der Lärmschutzhalle
Kann die Lärmschutzhalle nachweislich aus technischen Gründen (Windverhältnissen) nicht benutzt werden,
sind Standläufe nur nach vorheriger Zustimmung und nach näherer Anweisung der Airport Duty Manager
(AMD, Tel. 0211-421 2220) im Rollbereich vor der Lärmschutzhalle oder auf der Nordbahn (RWY 23R im Be-
reich TWY K2, o. V02-V08) nur tagsüber (06:00 - 22:00 Uhr) zulässig.
Standläufe in zuvor genannten Bereichen werden durch die Vorfeldaufsicht überwacht und entsprechend dem
Aufwand seitens FDG gemäß Entgelt nach 2.7 in Rechnung gestellt (z.B. die Bereitstellung einer Brandwache).
Durchführung/Dokumentation von Standläufen
Bei der Durchführung von Standläufen sind die Sicherheitsvorschriften der Luftverkehrsgesellschaft und die
FBO (Flughafenbenutzungsordnung) einzuhalten.
Aufgrund der örtlichen Lärmschutzbestimmungen ist zu jedem in einer Woche (Montag 06:00 Uhr bis Montag
06:00 Uhr) durchgeführten Probelauf bis spätestens Dienstag der Folgewoche durch den Standlaufberechtig-
ten das Onlineformular unter https://www.dus.com/lsh vollständig auszufüllen. Bei erstmaliger Nutzung des
Online-Tools kann für jeden Mitarbeiter über den genannten Link ein Nutzerprofil beantragt werden. Der Nutzer
bekommt anschließend eine Mail zur Verifikation der E-Mailadresse (Spam-Order prüfen). Die E-Mailadresse
muss mit einem Klick auf den Link bestätigt werden. Der Nutzer wird von der FDG freigeschaltet und muss
seine Kontaktdaten vervollständigen. Nach Abschluss dieses einmaligen Prozesses können nach Anmeldung
mit den erstellten Login-Daten Formulare angelegt und ausgefüllt werden. Ein aktueller Guide für die Benut-
zung der Website ist über die Website abrufbar und unter https://www.dus.com/lsh abgelegt.
Hält ein Wartungsbetrieb die Dokumentationspflichten nicht ein, werden weitere Probeläufe innerhalb und au-
ßerhalb der Lärmschutzhalle solange untersagt, bis die entsprechenden Dokumente vorliegen.
Sofern der FDG aufgrund eines Verstoßes gegen die Dokumentations- /Sicherheitsvorschriften oder die
Durchführungsregelungen für Standläufe behördlicherseits ein Buß-, Zwangs- oder sonstiges Ordnungsgeld
auferlegt wird, hat das den Standlauf durchführende Wartungsunternehmen die entsprechenden Aufwendun-
gen der FDG zu ersetzen, soweit dieser den Verstoß zu vertreten hat.
04.06.2024
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Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Düsseldorf (EDDL)
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SOP zur Nutzung der Lärmschutzhalle
Die FDG erhebt darüber hinaus für die Bearbeitung jedes einzelnen nicht übersandten bzw. unplausibel ausge-
füllten Formulars ein Bearbeitungsentgeltgemäß Verzeichnis der Leistungsentgelte.
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Standläufen, Haftung
Der Standlaufberechtigte ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen für Triebwerkprobeläufe so-
wie der Vorschriften des Luftfahrtunternehmens und des Flugzeugherstellers verantwortlich.
Aufgrund des Verkehrs auf der Ringstraße muss das Einhallen oder Abrollen aus der Lärmschutzhalle aus Si-
cherheitsgründen von einem Mitarbeiter der Luftfahrtgesellschaft, welche die Halle nutzt, vor Ort überwacht
und verkehrslenkend begleitet werden.
Die Berücksichtigung der Windverhältnisse liegt einzig im Verantwortungsbereich des Standlaufberechtigten.
Nach Beendigung des Triebwerksstandlaufes ist die Lärmschutzhalle sauber und ordnungsgemäß zu hinter-
lassen.
Die Benutzung der Lärmschutzhalle für Probeläufe von Triebwerken erfolgt auf Gefahr des Luftfahrzeughalters
oder des beauftragten Unternehmens. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die in Folge der Nichtbeachtung
der SOP oder sonst allgemeinen anerkannten Regeln entstehen.
Die FDG übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die aus einer Verletzung
der Sicherheitsvorschriften resultieren, insbesondere aus Standläufen, die bei ungünstigen oder gefährlichen
Windverhältnissen/Winden durchgeführt werden. Die Zustimmung der FDG zur Durchführung von Standläufen
beinhaltet grundsätzlich keinerlei Aussage darüber, ob der jeweilige Standlauf sicherheitstechnisch möglich
ist.
Standläufe in der Lärmschutzhalle
In der Lärmschutzhalle können Probeläufe von Flugzeugmustern bis zur B747-400 in allen Leistungsbereichen
durchgeführt werden (max. Spannweite 65 m). Die Benutzung der Lärmschutzhalle ist entgeltpflichtig. (Die
Entgelte sind dem Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen).
LFZ sind rückwärts (Tail in) in die Halle, bis zur Übereinstimmung mit der Markierung auf dem Hallenboden und
der Triebwerkeinlässe, zu positionieren. Für das Einhallen des Flugzeuges ist der Beauftragte des Flugzeughal-
ters verantwortlich. Die Warnleuchten sind vor dem Standlauf einzuschalten.
Sicherheitseinrichtungen der Lärmschutzhalle
5.7.1 Beobachtungsräume
Die Lärmschutzhalle ist mit 2 Beobachtungsräumen ausgerüstet. Einer befindet sich auf der westlichen Seite
und einer auf der östlichen Seite der Lärmschutzhalle. Im westlichen Beobachtungsraum befindet sich eine
Windrichtungsanzeige.
5.7.2 Notausgänge
Die Lärmschutzhalle ist mit 6 Notausgängen versehen. Je 3 Notausgänge befinden sich an der westlichen- und
3 Notausgänge an der östlichen Seite. Darüber hinaus ist auf jeder Hallenseite ein Schiebetor für die Evakuie-
rung von Fahrzeugen vorhanden.
Die Notausgänge sind geschlossen zu halten. Das Verstellen oder Verschließen der Notausgänge ist verboten.
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Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Düsseldorf (EDDL)
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SOP zur Nutzung der Lärmschutzhalle
5.7.3 Beleuchtung
Die seitliche Hallenbeleuchtung kann von jedem Zugang zur Lärmschutzhalle aktiviert werden. Die Deckenflu-
ter sind vom östlichen Beobachtungsraum aus zu steuern. Die Deckenfluter sind beim Verlassen der Halle wie-
der auszuschalten.
5.7.4 Warnleuchten
Die Warnleuchten sind bei jedem Standlauf einzuschalten und nach Beendigung auszuschalten! Es befindet
sich in jedem Beobachtungsraum ein Schalter.
5.7.5 Feuermelde- und Feuerlöschanlage
2 x 50 kg ABC Pulverlöscher
In den Beobachtungsräumen an den Seiten der Halle ist jeweils ein Druckknopf-Melder (rot) zur Alarmierung
der Feuerwehr (direkte Aufschaltung zur Flughafen Feuerwehr) vorhanden.
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Anhänge zum SOP Lärmschutzhalle
Anhänge zum SOP Lärmschutzhalle
Lageplan der Sicherheitseinrichtungen
Abbildung 8: Lageplan Sicherheitseinrichtungen Lärmschutzhalle
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Anhänge zum SOP Lärmschutzhalle
Lageplan allgemein mit Markierung der Vorderkante Triebwerkeinlass
Lageplan allgemein (Maßstab 1:500)
Abbildung 9: Lageplan u. Markierungen Lärmschutzhalle (Vorderkante Triebwerkeinlass)
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Anhänge zum SOP Lärmschutzhalle
Definition planbare/unabdingbare Triebwerksprobeläufe
Gemäß der Ordnungsverfügung vom 15.05.2018 erfolgt seit dem 3. Quartal des Jahres 2018 eine Differenzie-
rung der Triebwerksprobeläufe nach planbar und unabdingbar:
• Zeitlich planbare Triebwerksprobeläufe:
• nach turnusmäßigen Wartungsarbeiten und Inspektionen
oder
• nach einem turnusmäßigen Austausch von Aggregaten
oder
• nach geplanten Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
z.B. A, B, C und D-Checks etc.
• Unabdingbare Triebwerksprobeläufe
• sind Probeläufe nach Instandsetzungsarbeiten aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses,
beispielsweise: Fehlermeldung durch den Piloten, durch die Anzeige eines technischen Über-
wachungssystems des Flugzeugs oder aufgrund anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse
durchgeführte Triebwerksprobeläufe
und
• sind zwingend vor dem nächsten Start eines Flugzeugs erforderlich
und
• sind weder planbar noch zeitlich oder räumlich verschiebbar
und
• dienen der Vorbereitung einer unmittelbar folgenden und für die Aufrechterhaltung des Flug-
betriebs erforderlichen Flugbewegung
z.B. Geruchsvorfälle, Probeläufe wegen Fehlersuche und nach Fehlerbehebung, Vogelschlag etc.
Beispiele für Anlass:
unabdingbar planbar
• Fehlersuche • Wartung
• Vogelschlag • Planmäßiger Austausch
• Betriebsstörung
• Fehlermeldung
• Geruchsbildung in der Kabine
Verkehrsvorschriften Lärmschutzhalle H9
Anti-Collisions Lights (red) des LFZ eingeschaltet sind, nicht befahren werden. Alle Fahrzeuge
Die in der
nachstehenden Abbildung 10 aufgeführten Markierungen bzw. Lichtzeichen sind zu beachten.
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Anhänge zum SOP Lärmschutzhalle
Das Queren vor der Halle 9 ist nur dann gestattet, wenn das Technikpersonal Ihnen ein entsprechendes und
eindeutiges Handzeichen gibt, dass das Vorbeifahren zu diesem Zeitpunkt möglich ist.
Abbildung 10: Darstellung Verkehrsvorschriften Lärmschutzhalle H9
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