Nachrichten für Luftfahrer 2020 Teil 2 (weicht ggf. von Druckversion ab)
Notverfahren insbesondere für schnellen Abbau der Flughöhe, Ausklappen des
Segels sowie für das Beenden des stabilen Sackfluges
für doppelsitzige Gleitsegel Beschreibung der Verbindungsteile zwischen Tragegurten
und beiden Gurtzeugen
13.2.4 für Gurtzeuge zusätzlich
Verbindung mit dem Rettungsgerät
Hinweis auf integrierten Rettungsgeräte-Außencontainer oder andernfalls Angaben
zur Anbringung eines Rettungsgeräte-Außencontainers
Angaben zur Kombinierbarkeit des Gurtzeuges mit Rettungsgeräten, insbesondere zu
Zusammenbau, Funktion und Kontrolle der Kombination von Rettungsgerät und
Gurtzeug sowie des Rettungsgeräte-Auslösemechanismus
Nachprüfanordnung für die Kombination von Rettungsgerät und Gurtzeug, Verfahren
und Dokumentation der Nachprüfung
Anbringung von Schleppklinken sowie andere Besonderheiten für den Schleppbetrieb
Angaben zum Gleitsegel-Gurtzeugprotektor über Einbau, Funktion und Kontrolle, bei
Verwendbarkeit in verschiedenen Gurtzeugmustern eine eigenständige
Betriebsanweisung
13.2.5 für Rettungsgeräte zusätzlich
Verbindung mit dem Gurtzeug
Hinweis auf den zum Rettungsgerät gehörenden Innencontainer
Angaben zur Kombinierbarkeit des Rettungsgerätes mit Gurtzeugen, insbesondere zu
Zusammenbau, Funktion und Kontrolle der Kombination von Rettungsgerät und
Gurtzeug sowie des Rettungsgeräte-Auslösemechanismus
Nachprüfanordnung für die Kombination von Rettungsgerät und Gurtzeug, Verfahren
und Dokumentation der Nachprüfung
Angaben zur Funktionskontrolle des Rettungsgerätes nach Einbau eines
Gurtzeugprotektors
Besonderheiten für Schlepp
13.2.6 für Schleppwinden zusätzlich
Angaben zum Schleppseil
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Anhang I – Testflugprogramm und Klassifizierung von Hängegleitern
1. Anwendungsbereich
2. Testflugprogramm
2.1. Allgemeines
2.2. Aufbau
2.3. Bodenhandling
2.4. Startphase
2.5. Geschwindigkeiten im stationären Geradeausflug
2.6. Bügeldruckverlauf im stationären Geradeausflug
2.7. Kurvenflugverhalten
2.8. Richtungsstabilität (Gieren)
2.9. Verhalten beim Strömungsabriss
2.10. Sonstige getestete Flugzustände
2.11. Landung
3. Bewertungsschema
3.1. Aufbau
3.2. Bodenhandling
3.3. Startphase
3.4. Geschwindigkeit im stationären Geradeausflug
3.5. Bügeldruckverlauf
3.6. Kurvenflugverhalten
3.7. Richtungsstabilität
3.8. Verhalten bei Strömungsabriss
3.9. Landung
3.10. Besonderheiten
4. Nichtbestehen des Prüfverfahrens
5. Klassifizierung der Flugeigenschaften
6. Prüfbericht
1. Anwendungsbereich
Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren zur Klassifizierung der
Flugeigenschaften von Hängegleitern in Hinblick auf die Ansprüche, die an das
Pilotenkönnen gestellt werden, fest.
2. Testflugprogramm
2.1. Allgemeines
Der Hängegleiter wird in allen End-Stellungen eventuell vorhandener Trimmsysteme erprobt
(z.B. variable Geometrie). Der Pilotenaufhängepunkt soll sich in einer mittleren Stellung
befinden.
2.2. Aufbau
Jeder Pilot muss das Gerät anhand der Bedienungsanleitung aufbauen können.
Besonderheiten und Möglichkeiten der falschen Montage sind zu vermerken. Ist eine
Rädermontage nicht durch im Handel erhältliche Teile (z.B. Exzenter - Naben) möglich, so
hat der Hersteller hierüber Hinweise in der Betriebsanleitung zu geben.
2.3. Bodenhandling
Statische Lastigkeit bei für Startlauf passendem Anstellwinkel. Gemeint ist, wie das Gerät auf
der Schulter liegt. Spiel der Verspannung in Zentimetern.
2.4. Startphase
Aerodynamische Lastigkeit bei unbelasteter Aufhängung. Gemeint ist, ob das Gerät dazu
neigt, sich beim Start aufzubäumen bzw. zu unterschneiden. Dies wird beim Start geprüft.
Außerdem besteht die Möglichkeit, das Gerät ohne eingehängten Pilot auf einer ebenen
Fläche in üblicher Starthaltung zu beschleunigen.
Anmerkung: Es wird vermerkt, in welcher Trimmstellung das Gerät gestartet wurde, so wie
sonstige Besonderheiten.
2.5. Geschwindigkeiten im stationären Geradeausflug. Gemessen wird mit handelsüblichen
Fahrtmessern.
2.6. Bügeldruckverlauf im stationären Geradeausflug
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Bügel will vor heißt, das Gerät will die Nase hochnehmen. Bügel will zurück heißt, das Gerät
will die Nase herunternehmen.
2.7. Kurvenflugverhalten
Unter Bemerkungen wird das gesamte Handling beurteilt (nervös, Koordination, direkt oder
schwammig, etc.).
2.8. Richtungsstabilität (Gieren)
Die Richtungsstabilität wird über den gesamten Geschwindigkeitsbereich geprüft. Der
Testpilot schaukelt das Gerät gegebenenfalls auf.
2.9. Verhalten beim Strömungsabriss Art des Einleitens:
Geradeausflug langsam: Der Bügel wird langsam nach vorne geschoben und dort gehalten.
Geradeausflug Whip-Stall: Der Bügel wird bei etwas Überfahrt mäßig schnell nach vorne
geschoben und dort gehalten.
Diese beiden Varianten werden außerdem im Kurvenflug bei unterschiedlicher Schräglage
erflogen. Provoziertes Trudeln: Der Testpilot versucht, das Gerät ins Trudeln zu bekommen,
z.B. durch Stall in der Kurve mit Verlagerung des Gewichts auf die kurvenäußere Seite.
Bei allen diesen unter Punkt 1.1.8. geforderten Flugmanövern ist es möglich, ein Gerät zu
"übertesten". Das heißt, es liegt in der Verantwortung des Testpiloten, wie weit er hier geht,
deshalb können auch keine festen Regeln aufgestellt werden, wie die Manöver im Einzelnen
zu fliegen sind.
2.10. Sonstige getestete Flugzustände
Es liegt im Ermessen der Testpiloten, sonstige Flugzustände, wie z.B. Schiebeflug, nasse
Tragfläche, Schlepptauglichkeit, instationäre Flugzustände, zu testen.
2.11. Landung
Angaben zu den Landeeigenschaften lassen sich nur bedingt machen, da bei den Testflügen
in der Regel nicht genug Landungen gemacht werden können. Besteht Grund zu der
Annahme, dass das Landeverhalten eines Gerätes Besonderheiten bringt, so sind weitere
Flüge durchzuführen.
3.Bewertungsschema
Verhalten beim Testflug Bewertung Bewertung
min. max.
3.1. Aufbau
Besonderheiten keine 1
Übung erforderlich 1-2 negativ
Kraftaufwand erforderlich 1-2 negativ
Geschicklichkeit 1-2 negativ
erforderlich
Möglichkeit der falschen Montage weitgehend 1
ausgeschlossen
nicht weitgehend 2 negativ
ausgeschlossen
Möglichkeit der Rädermontage durch im Handel 1
erhältliche Teile
nicht durch im Handel negativ
erhältliche Teile
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3.2. Bodenhandling
Statische Lastigkeit stark hecklastig 3 negativ
leicht hecklastig 1 2-3
neutral 1
leicht kopflastig 1-2 2-3
stark kopflastig 3 negativ
Spiel der Verspannung kein Spiel 1
Spiel bis 5 cm 1 1-2
Spiel 5 bis 15 cm 1-2 2-3
Spiel über 15 cm 2-3 3
3.3. Startphase
Aerodynamische Lastigkeit stark hecklastig 3 negativ
leicht hecklastig 1-2 2-3
neutral 1
leicht kopflastig 1-2 2-3
stark kopflastig 3 negativ
3.4. Geschwindigkeit im stationären Geradeausflug
Vmax < 55 km/h negativ
niedrige Vmin 1
hohe Vmin 1-2 negativ
Vtrim sehr nah an Vmin 1-2 negativ
Vmax > 80 km/h 1-2 2-3
Vmax > 100 km/h 3
3.5. Bügeldruckverlauf
mit 1 2
Geschwindigkeitszunahme
mittel bis deutlich steigend
mit 2 3
Geschwindigkeitszunahme
mittel bis kaum steigend
3.6. Kurvenflugverhalten
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Kraftaufwand beim Einleiten hoch 2 negativ
mittel 1 2
gering 1-2 3
Kraftaufwand beim Ausleiten hoch 2 negativ
mittel 1 2
gering 1 2
Rollzeit beim Einleiten lang 2 negativ
mittel 1 2
kurz 1-2 3
Rollzeit beim Ausleiten lang 2 negativ
mittel 1 2
kurz 1 2
Schräglage bei minimalem Sinken bleibt gleich 1
nimmt zu 2 negativ
nimmt ab 1 2
Allgemeines Kurvenhandling nervös, schlecht zu 3 negativ
kontrollieren
schwammig, indirekt, 3 negativ
schlecht zu kontrollieren
3.7. Richtungsstabilität
keine Giertendenz 1
kaum Giertendenz, 1-2 2
leicht zu kontrollieren
hohe Giertendenz, 2 3
leicht zu kontrollieren
hohe Giertendenz, 3 negativ
schwierig zu
kontrollieren
3.8. Verhalten bei Strömungsabriss
Geradeausflug, Bügel langsam deutliche Warnung 1
durch zurückstrebenden
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vorgeschoben Bügel
wenig Warnung durch 2 3
zurückstrebenden
Bügel
keine Warnung durch 3 negativ
zurückstrebenden
Bügel
weiches Abtauchen 1 2
über die Nase
hartes Abtauchen über 2-3 negativ
die Nase
weiches Abtauchen 1-2 2-3
über einen Flügel
hartes Abtauchen über 2-3 negativ
einen Flügel
Abrutschen nach hinten 3 negativ
mit anschließendem
starken Abtauchen über
die Nase (Tuckgefahr)
direkter Übergang in 3 negativ
das Trudeln
Whipstall im Geradeausflug weiches Abtauchen 1 2
über die Nase
hartes Abtauchen über 1-2 2-3
die Nase
weiches Abtauchen 2-3 negativ
über
einen Flügel
hartes Abtauchen über 2-3 negativ
einen
Flügel
Abrutschen nach hinten 3 negativ
mit anschließendem
starken Abtauchen über
die Nase (Tuckgefahr)
direkter Übergang in das 3 negativ
Trudeln
Kurvenflug, Bügel langsam deutliche Warnung 1
durch zurückstrebenden
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vorgeschoben Bügel
wenig Warnung durch 1-2 3
zurückstrebenden Bügel
keine Warnung durch negativ
zurückstrebenden Bügel
weiches Abtauchen über 1
die Nase
weiches Abtauchen, 1 2
Schräglage bleibt gleich
oder nimmt zu
hartes Abtauchen über 2-3 negativ
den Innenflügel
Trudeln über den 3 negativ
Innenflügel
Abkippen auf die 3 negativ
Kurvenaußenseite mit
anschließendem
Abtauchen
Whipstall im Kurvenflug weiches Abtauchen über 1
die Nase
weiches Abtauchen, 1 2
Schräglage bleibt gleich
oder nimmt zu
hartes Abtauchen über 2-3 negativ
den Innenflügel
Trudeln über den 2-3 negativ
Innenflügel
Abkippen auf die 3 negativ
Kurvenaußenseite mit
anschließendem
Abtauchen
Provoziertes Trudeln nicht möglich 1
maximal eine 1 2
Umdrehung möglich
beliebig lange möglich 2-3 negativ
Ausleiten einfach 2
Ausleiten schwierig 2-3 negativ
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Pilot wird beim Ausleiten 1 2
wenig entlastet
(Nickbewegung um die
Querachse)
Pilot wird beim Ausleiten 2-3 negativ
stark entlastet
Pilot fällt beim Ausleiten negativ
in das Gerat
3.9. Landung
Moment des Ausstallens einfach zu finden 1 1-2
mittelschwer zu finden 2 2-3
schwer zu finden 3
Geschwindigkeitsbereich für Ausstallen groß 1 1-2
mittel 1-2 2-3
klein 3 negativ
Kraftaufwand beim Ausstallen klein 1 1-2
mittel 1-2 2-3
groß 3
3.10. Besonderheiten
Eigenschaften, deren Besonderheiten E
außerhalb der normalen Ausbildung
oder des üblichen Betriebsverhaltens
liegen und die für den sicheren Betrieb
eine persönliche Einweisung am Gerät
erfordern
4. Nichtbestehen des Prüfverfahren
Der Hängegleiter hat das Prüfverfahren nicht bestanden, wenn
a) entweder als Folge der Prüfungen nach 2.1. bis 2.11. ein Teil oder eine Komponente
versagt,
b) oder jegliche Ergebnisse der Prüfungen 2.1. bis 2.11. nicht mit 1, 1-2, 2, 2-3 oder 3
klassifiziert werden.
5. Klassifizierung der Flugeigenschaften
Bei der Prüfung nach 2.1. bis 2.11. werden verschiedene Aspekte des Flugverhaltens des
Hängegleiters gemessen. Die Messergebnisse werden nach 3.1. bis 3.10. klassifiziert. Bei
der Klassifizierung wird das Muster nach der höchsten bei den Testflügen festgestellten
Bewertungsziffer in eine der folgenden Klassen eingeteilt:
1 = für Piloten, die an einem einfachen Flugverhalten interessiert sind, z. B. weil sie
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selten fliegen.
2 = für Piloten, die den Ausbildungsstand Beschränkter Luftfahrerschein für
Hängegleiterführer haben und genussvolles Fliegen vorziehen.
3 = für Piloten, die den Ausbildungsstand Unbeschränkter Luftfahrerschein für
Hängegleiterführer haben und regelmäßig und in kurzen Zeitabständen fliegen.
e = Spezielle Einweisung erforderlich, z. B. wegen ungewöhnlicher Steuerung.
g = Spezielles Gurtzeug erforderlich, sonst besteht keine Musterprüfbescheinigung.
Zwischenwerte 1-2 und 2-3 sind möglich.
e und g sind Zusatzbezeichnungen.
6. Prüfbericht
Der Prüfbericht muss Folgendes enthalten:
a) Name und Adresse des Herstellers
b) Name und Adresse der Person oder Firma, die den Hängegleiter zur Prüfung
vorstellt, wenn es sich dabei nicht um den Hersteller handelt
c) Musterbezeichnung und weitere Angaben zum geprüften Hängegleiter
d) Klasse des geprüften Hängegleiters
e) Ergebnisse jedes Testprogramms entsprechend 2.1. bis 2.11.
f) Name und Adresse der Prüfstelle
g) Namen der Testpiloten
h) eindeutige Kennnummer der Konformitätsprüfung
Folgendes muss dem Prüfbericht beigefügt und durch die Prüfstelle archiviert werden:
i) Betriebsanleitung
j) Konstruktionsunterlagen
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2-547-20
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 19 MAI 2020
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gültig ab: sofort
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Am DFS-Campus 7 · 63225 Langen · Germany
http://dfs.de
Redaktion: desk@dfs.de
Vertrieb: customer-support@eisenschmidt.aero
Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen
für motorgetriebene, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge*
LTF-UL
vom
19.05.2020
Nachstehend gibt das Luftfahrt-Bundesamt
Lufttüchtigkeitsforderungen
für
motorgetriebene, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
bekannt.
Braunschweig, den 19.05.2020
Az: T323-2010601/2020
Luftfahrt-Bundesamt
Im Auftrag
Burlage
*Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informations-
verfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom
17.9.2015, S. 1).