Nachrichten für Luftfahrer 1984 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)
Die nachstehend bezeichneten technischen Mitteilungen des Her- 3. Nach Durchführung der unter Punkt 1 und 2 dieser LTA aufge-
stellers bzw. die von der US-amerikanischen Zivilluftfahrtbehörde führten Maßnahmen bzw. nach jeder Arbeit, die im Bereich der
FAA erlassene Airworthiness Directive (AD) wurde mit LTA-Nr. Muttern der Verbindungsschrauben Hauptrotorkopf/Rotormast
82-31 für verbindlich erklärt. Die Änderung der AD gibt Anlaß, vorgenommen wurde, ist der Ubergangsradius mit Spiegel und
folgende Neufassung der LTA bekanntzugeben. Angaben in die- Licht auf Oberflächenbeschädigungen durch Werkzeuge usw. zu
ser LTA 82-31/3, die von denen in der vorausgegangenen LTA kontrollieren. Werden Beschädigungen festgestellt oder wenn auch
82-31/2 abweichen oder neu aufgenommen wurden, werden durch nur der Verdacht besteht, ist der Mast vor dem nächsten Flug ge-
einen senkrechten Strich gekennzeichnet. mäß den Anweisungen im Service Bulletin AS 350 Nr. 05-13 Rev.
1 und AS 355 Nr. 05-08 Rev. 1 unter 1.C(2), (aa) 1.C(2) (ab) und
FAA-AD Betrifft Techn. Mitteilung Maßnahmen 1.C(3) auszuwechseln.
des Herstellers und Fristen Technische Mitteilungen des Herstellers:
Aerospatiale Service Telex AS 350 Nr. 05.13. Rev. 1 und
82-01-04R1 Steuerungs- Gates Learjet Entsprechend Aerospatiale Service Telex AS 355 Nr. 05.08 Rev. 1.
Amdt. anlage Service Bulletin den Angaben in Die technischen Mitteilungen werden hiermit Bestandteil dieser
39 4751 SB 23,24, 25-301B, der AD. LTA
und AMK 81-8 (AAK 76- (Verlängerung
Attachment | Durchführung und Bescheinigung:
4), AMK 81-9A, der Wiederho-
Die Maßnahmen sindvon einer nach § 31 der Prüfordnung für
AMK 81-10A, lungszeitspanne
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
Change 1, gemäß Abs. D der
bescheinigen.
AMK 80-13, AD von 150 auf
Change 3 165 Betriebs- Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
stunden)
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beach-
Die technischen Mitteilungen und die Airworthiness Directives ten.
werden hiermit Bestandteil dieser LTA. Bezug:
Durchführung und Bescheinigung: Bureau Veritas Consigne de Navigabilité 83-173-36(B) und 83-
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für 174-20(B) vom 09. November 1983.
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu be- Bemerkung:
scheinigen. Diese LTA ersetzt die LTA-Nr. 83-67/2 vom 23. September 1983.
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen
gemäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-
achten.
Bemerkung:
Diese LTA ersetzt mit Wirkung vom Tage ihrer Bekanntgabe die
vorausgegangene. 83 - 151/3 Piper
Datum der Ausgabe: 02. Dezember 1983
83 - 67/3 Aerospatiale Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 2046
Datum der Ausgabe: 01. Dezember 1983 Piper PA-60-600, -601,-601P und -602P
(Aerostar 600, 601, 601P und 602P), alle Werk nummern
Betroffene Hubschrauber: Betrifft:
Geräte-Nr. 3048 Flügelk/appenbenutzung und Schwerpunktslagenbegrenzung
Aerospatiale AS 350, Anlaß/Grund:
alle Baureihen (ASTAR und ECUREUIL)
Mögliche Richtungs- und Querinstabilität bei ausgefahrenen Flü-
(Rotormast P/N 350A.37.1076,.04, .05 und .06). gelklappen und Überziehen mit Motorleistung.
Geräte-Nr. 3056 Maßnahmen und Fristen:
Aerospatiale AS 355, Innerhalb von 25 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser LTA ist,
alle Baureihen (ECUREUIL ||, TWINSTAR)
falls nicht bereits geschehen, im Flugzeugführerraum - gut sicht-
(Rotormast P/N 350.A.37.1076.04 bis .06). bar für den Flugzeugführer- ein Hinweisschild mit folgendem
Betrifft: Text anzubringen:
Hauptrotormast "Use of flaps is prohibited.
Anlaß/Grund: Aft center of gravity is limited
Mögliche Rißbildung aus Korrosionsnarben to 166.0 inch at all weights."
Maßnahmen und Fristen: Im gültigen Flughandbuch (Airplane Flight Manual (AFM)) oder
1. Treten plötzlich oder wiederholt (in weniger als 10 Flugstun- Pilot's Operating Handbook (POH), Limitations Sections, ist ein-
zutragen:
den) beträchtliche Spurlauffehler auf, sind vor dem nächsten Flug
entsprechend den Angaben im Aerospatiale Service Telex AS 350 Daß die Flügelklappen bei Start und Landung nicht mehr benutzt
Nr. 05-13 Rev. 1 bzw. AS 355 Nr. 05-08 Rev. 1 die Riß- bzw. Kor- werden dürfen bei gleichzeitiger Begrenzung der hinteren Schwer-
rosionsuntersuchungen durchzuführen. punktslage auf 166.0 inch,
2. Innerhalb von 50 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser LTA oder
ist, falls nicht schon die unter Punkt 1 dieser LTA mögliche Stö-
rung aufgetreten ist, an Rotormasten, die am 02. März 1983 250 daß gemäß Ziffer b der AD bei Begrenzung der Schwerpunkts-
Flugstunden oder mehr erreicht hatten, die Riß- und Korrosions- lage auf 163.0 inch die Klappen in üblicher Weise verwendet
prüfung entsprechend den Angaben in den Service Bulletins durch- werden können,
zuführen. oder
An Rotormasten, die am 02. März 1983 weniger als 250 Betriebs- / daß nach Einbau des Piper Kits Nr. 764969V gemäß Ziffer c der
stunden aufwiesen, ist bei Erreichen von 300 Flugstunden die Prü- AD wieder bei der Schwerpunktsbegrenzung auf 166.0 inch unter
fung durchzuführen. Verwendung der Klappen geflogen werden kann.
Die Prüfungen sind alle 300 Flugstunden (z. B. anläßlich einer T 1 Mitteilung des Herstellers:
Kontrolle) zu wiederholen. Piper-Brief an "'All Aerostar Owners" vom 07. Juli 1983.
-11ー
Durchführung und Bescheinigung: Betrifft:
Die Maßnahme kann vom Flugzeugführer oder von einer sachkun- Abreißkanten (stall strips)
digen Person durchgeführt werden und ist im Bordbuch einzu- Anlaß/Grund:
tragen. Verbesserung der Überzieheigenschaften
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge- Maßnahmen und Fristen:
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sindzu be- Innerhalb der nächsten 100 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser
achten.
LTA sind, falls nicht bereits geschehen, die Maßnamen entspre-
chend den Angaben Absatz a) und b) der Airworthiness Directive
BAA Ainworthiness Directive 83-14-07R2, Amdt. 39-4725 in Verbindung mit dem Service Letter durchzuführen.
Bemerkung:
Diese LA ersetzt die LTA 83 - 151/2 vom 13. Oktober 1983. Die Maßnahme c) der AD ist in dem LBA-anerkannten Flughand-
buch PA-38-112 vom 04. Juli 1978 bereits berücksichtigt.
Technische Mitteilung des Hersteilers:
83 - 157/2 Hoffmann Flugzeugbau Piper Service Letter No. 876 v. 12. April 1979.
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Datum der Ausgabe: 12. Dezember 1983 Durchführung und Bescheinigung:
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
Betroffene Motorsegler: Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
Geräte-Nr. 820
bescheinigen.
H36 Dimona
Werk-Nr.3501 bis 3514, 3516 bis 3518, 3522, 3531, 3601 bis Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
3630, 3641, 3643, 3644, 3655 und 3667 mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sindzu be-
Betrifft: achten.
Motorträger
Anlaß/Grund: Bz Ainworthiness Directive 83-14-08, Amdt. 39-4691 Correc-
tion.
An den Motorträgern können Risse entstehen, wenn sich die
Gummi-Lagerelemente des Motors plastisch verformen (setzen). Bemerkung:
Die Risse treten dann an den seitlichen Befestigungslappen auf. Diese LTA ersetzt die LTA 83 - 175 vom 21. Oktober 1983.
Maßnahmen und Fristen:
1. Vor dem nächsten Flug sind im Rahmen der täglichen Vorflug-
kontrolle die Befestigungslappen des vorderen und hinteren Mo- 83 - 181 Fairchild Swearingen
torträgers durch Sichtprüfung auf Risse zu kontrollieren.
2. Im Flughandbuch ist auf Seite 2.7 diese Kontrolle als Punkt 2.1 Datum der Ausgabe: 02. Dezember 1983
der täglichen Vorflugkontrolle wie folgt handschriftlich einzu-
fügen: Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 2041
„Vorderen und hinteren Motorträger auf Risse an den seitlichen Fairchild Swearingen SA26-T, SA226-T,-AT,-T(B), .
Befestigungslappen kontrollieren" alle Werknummern
3. Werden Risse festgestellt, ist der vordere und hintere Motorträ- Geräte-Nr. 2041a
ger vor dem nächsten Flug gegen einen geänderten gemäß Ände- Fairchild Swearingen SA226-TC,
rungsmitteilung 820.29 auszutauschen. alle Werknummern unter S/N TC 398
4. Austausch des vorderen und hinteren Motorträgers gegen einen Betrifft:
geänderten gemäß Änderungsmitteilung bis spätestens 31. März Flugzeugführerraum
1984.
Anlaß/Grund:
Technische Mitteilung des Herstellers: Feuergefahr
Hoffmann Flugzeugbau-Friesach Technische Mitteilung 7/2 vom Maßnahmen und Fristen:
07. November 1983.
Falls nicht schon innerhalb der letzten 30 Tage geschehen, sind in-
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA. nerhalb der nächsten 25 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser
Durchführung und Bescheinigung: LTA die Maßnahmen entsprechend den Angaben in der Airwor-
Die Maßnahmen 1 und 2 können vom Flugzeugführer oder von thiness Directive unter a) und b) durchzuführen.
einer sachkundigen Person durchgeführt werden und sind im Die Maßnahmen nach a) sind nach jeweils 200 Betriebsstunden zu
gültigen Flughandbuch auf Blatt 0.4 zu bestätigen. wiederholen.
Die Maßnahmen 3 und 4 sind von einem anerkannten luftfahrt- Durchführung und Bescheinigung:
technischen Betrieb durchzuführen und im Bordbuch zu be- Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
scheinigen. Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge- bescheinigen.
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be- Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen
achten. gemäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-
Bemerkung:
achten.
Diese LTA ersetzt die LTA 83 - 157 vom 07. September 1983. Bezug:
FAA Airworthiness Directive 83-19-02, Amdt. 39-4728.
83 - 175/2 Piper 83 - 200 Partenavia
Datum der Ausgabe: 02. Dezember 1983 Datum der Ausgabe: 13. Dezember 1983
Betroffene Flugzeuge: Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 1058 Geräte-Nr. 1049
Piper PA-38-112 Partenavia P68, P68B, P68C, P68C-TC, P68 "Observer"
Werk-Nr. 38-78A0001 bis 38-79A0582 Werk-Nr. 001 bis 293, 305 und 312.
- 12 -
Ausgenommen sind Werk-Nr. 261, 279, 284, 286, 290, 291 und Technische Mitteilung des Herstellers:
292, da diese Flugzeuge bereits vom Hersteller geprüft wurden. Piper Aircraft Corporation Service Bulletin No. 763A vom 30. Ju-
Betrifft: ni 1983.
Querrudersteuerung Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Anlaß/Grund: Durchführung und Bescheinigung:
Mögliche Schäden an den Steuerungsseilen Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
Maßnahmen und Fristen: Luftfahrtgerät dafür anerkannten. Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen.
Vor dem nächsten Flug sind die Querruderseile entsprechend den
Angaben in dem Service Bulletin auf Verschleiß zu prüfen. Die Wiederholungsmaßnahmen sind in die Unterlagen für die
Technische Mitteilung des Herstellers: periodischen Kontrollen mit aufzunehmen.
Partenavia Service Bulletin No. 59 vom 12. September 1983. Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA
Durchführung und Bescheinigung: Bezug:
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für FAA Airworthiness Directive 83-19-01, Amdt. 39-4727
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen.
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
83 - 206 Rockwell-Collins
Bezug:
RAI Prescrizione di Aeronavigabilitá 83-162/P.68-59 vom 31. Datum der Ausgabe: 12. Dezember 1983
Oktober 1983.
Betroffene Geräte:
Rockwell Collins 331A-8A und 8K Horizontal Situation Indica-
tor (Kursanzeigeinstrument),
Werknummern gemäß technischen Mitteilungen des Herstellers.
Die nachstehend bezeichneten technischen Mitteilungen des Her-
83 -201 Piper stellers geben Anlaß, die LTA mit der folgenden Nummer bekannt-
zugeben.
Datum der Ausgabe: 09. Dezember 1983
Betroffene Flugzeuge:
LTA-Nr. Betrifft Techn. Mitteilungen Maßnahmen
Geräte-Nr. 1058 des Herstellers und Fristen
Piper PA-38-112
Werk-Nr. 38-78A0001 bis 38-82A0122 83-206 Kursflaggen-
funktion
Rockwell Collins Gemäß Service
Betrifft: Alert Service Bulletin Bulletin inner-
Leitwerk
331A-8A-34-A11 und halb der näch-
331A-8K-34-A14 sten 3 Monate
Anlaß/Grund: vom 28. Oktober nach Bekanntga-
Möglicher Ermüdungsbruch an den Höhenflossen/Seitenflossen- 1983 gabe dieser LTA
Befestigungsbeschlägen
Die technischen Mitteilungen werden hiermit Bestandteil dieser
Maßnahmen: LTA.
Die Maßnahmen sind entsprechend den Angaben des Service
Bulletins durchzuführen.
Durchführung und Bescheinigung:
Fristen:
An Flugzeugen mit 500 oder mehr Flugstunden innerhalb der
Lue armahat la dir ane einer sact i zur Prit hung der
scheinigen.
nächsten 25 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser LTA. Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
An Flugzeugen mit weniger als 500 Flugstunden vor Erreichen von mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beach-
525 Flugstunden. ten.
Wiederholung der Maßnahmen danach alle 100 Flugstunden. Der Direktor des
Anmerkung: Luftfahrt-Bundesamtes
Nach Einbau des Piper Kits No. 764 965 können die Wiederho-
lungsprüfungen entfallen. Kössler
- 13 -
NfL 11 - 3-5/84
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
TEIL II
Herausgegeben von der
Bundesanstalt für Flugsicherung
32. Jahrgang Frankfurt (Main), den 05. Januar 1984
Inhaltsverzeichnis
11 - 3/84 GultigkeiteingeschrankterauslandischerLuftfahrerscheine....・ Seite
11 - 4/84 Berichtigung des 3. Nachtrags 1983 zum Verzeichnis der nach $ 33
LuftGerPO anerkannten luftfahrttechnischen Betriebe (NfL || - 76/83) . . . •
11 - 5/84 Änderung der Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtperso--
nals. Teil 11, Kap. 17 - Instrumentenflugberechtigung .............. 2
Inhaltsangabe der NfL 1 - 1-4/84 vom 05. Januar 1984
1- 1/84 Bekanntmachung der Genehmigung für den Sonderlandeplatz Hünsborn
1 - 2/84 Bekanntmachung über die Änderung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes
Bad Windsheim
Soderung der Genehmigung des Hubschrauber Sonderlandeplatzes Rheine: Mathias
1-3/84
1- 4/84 Bekanntmachung über die Benutzergebühren nach dem Internationalen Überein-
kommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
11 - 3/84 Für die Firma
Hanseatische Luftwerft GmbH
Flughafen, Halle E
Gültigkeit eingeschränkter 2800 Bremen
ausländischer Luftfahrerscheine LBA-Anerkennungs-Nr. Il - A 37
ist die Berechtigung zur Nachprüfung der gesamten Instandhaltung
Bonn, den 09.12.83 von Turbinenmotoren P & W PT6 entfallen, die Berechtigung
L 17/61.41/80 Va 83 (C2) zur Nachprüfung der Wartung von Turbinenmotoren P &
W PT6 bleibt jedoch bestehen.
Die Inhaber von Erlaubnissen für Luftfahrer, deren Luftfahrer-
schein einen einschränkenden Vermerk trägt, bedürfen zur Teil- Der Direktor
nahme am. internationalen Luftverkehr gemäß Artikel 40 des des Luftfahrt-Bundesamtes
ICAO-Abkommens der Erlaubnis des Staates, in dessen Gebiet
eingeflogen wird. Kössler
Den Inhaberneiner auslandischen Erlaubnis für Privatluftfahr-
zeugführer, deren Luftfahrerschein allein wegen verminderten
Farbsehvermögens einen einschränkenden Vermerk trägt,erlau-
be ich hiermit bis auf weiteres, einmotorige Luftfahrzeuge (Land) I1ー5/84
bis zu 2.000 kg Höchstmasse in der Bundesrepublik Deutschland
zu führen. Diese Erlaubnis ist auf das Führen von im Ausstellungs-
staat des Luftfahrerscheins zugelassenen Luftfahrzeugen sowie auf Änderung der Richtlinien für die
Flüge nach Sichtflugregeln amTage und zu Landeplätzen, mit Ausbildung und Prüfung des
denen Sprechfunkverbindung besteht, beschränkt.
Im Luftfahrerschein eingetragene weitergehende Einschränkungen
Luftfahrtpersonals, Teil 11, Kap. 17 -
bleiben unberührt.
Instrumentenflugberechtigung
Bonn, den 05.12.83
Der Bundesminister für Verkehr L 17/60.41.20-17/83 L 83 (C2)
Im Auftrag
Huck In den vorgenannten Richtlinien werden die Nrn. 3.3.2 bis 3.3.4
(Heft 4 des Sonderdrucks, S. 57) durch folgende Fassung ersetzt:
„3.3.2 Übung Nr. 3.3 ist zu ersetzen durch:
11 - 4/84 „Simulierter Ausfall eines Triebwerks im oder kurz nach dem
CDP"
3.3.3 Ubung Nr. 7 entfällt.
Berichtigung des 3. Nachtrags 1983
3.3.4 Übung Nr. 8.1 ist statt mit 45° Querlage mit 30° Querlage
zum Verzeichnis der nach § 33 LuftGerPO durchzuführen
anerkannten luftfahrttechnischen Betriebe 3.3.5 Übung Nr. 8:2.1 entfällt.
(NfL 11 - 76/83) 3.3.6 Übung Nr. 8.4 ist zu ersetzen durch:
Braunschweig, den 21.12.83 „Simulierter Ausfall der Triebwerke im Reiseflug nach Instrumen-
1 6-300.35/83 ten; Abfangen des Hubschraubers mit Triebwerksleistung nach
Instrumenten"
Der 3. Nachtrag 1983 zum Verzeichnis der nach § 33 LuftGerPO 3.3.7 Übung Nr. 11 ist zu ergänzen durch:
anerkannten luftfahrttechnischen Betriebe (NfL 11 - 76/83
wird wie folgt berichtigt: ,bzw. Teil I1, Kap. 16/B - Musterberechtigungs-Nachweis 16/7"
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Huck
NFL 11 - 6/84
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
TEIL II Herausgegeben von der
Bundesanstalt für Flugsicherung
32. Jahrgang Frankfurt (Main), 19. Januar 1984
1I - 6/84
LBA-Lufttüchtigkeitsanweisungen
Braunschweig, den 30.12.83
LBA | 63-303.61
Nach § 14 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (NfL || - 26/70) werden nachstehende Lufttüchtig-
keitsanweisungen (LTAs) erlassen.
Ein durch sie betroffenes Luftfahrtgerät darf nach dem in der LTA angegebenen Termin, außer für
Zwecke der Durchführung der Maßnahmen, nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten
Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind
Inhalt dieser Zusammenstellung
Änderungen:
83 - 14712 Robinson
83 - 191/2 British Aerospace
Neuveröffentlichungen:
83 - 24 AMI Industries Inc.
83 - 60 Cessna
83 - 111 Bell
83 - 203 British Aerospace
83 - 204 British Aerospace
83 - 205 Lockheed
83 - 207 Glasflügel
83 - 210 B.F. Goodrich
83 - 211 Pilatus
83 - 212 Pilatus
- 3.
83 - 147/2 Robinson Durchführung und Bescheinigung:
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
'Datum der Ausgabe: 13. Dezember 1983 Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen.
Betroffene Hubschrauber:
Geräte-Nr. 3055
Robinson R-22
Alle Hubschrauber, die mit Hauptrotorblättern
P/N A016-1 Revision W der Seriennummern S/N 0600 bis
0810 ausgerüstet sind
BemerKung ersetzt mit Wirkung vom Tage ihrer Bekanntgabe die
vorausgegangene.
Betrifft:
Hauptrotorblätter
Anlaß/Grund:
Risse in den Beschlägen der Blattwurzeln des Hauptrotors
Maßnahmen und Fristen:
1. Sofort näch Bekanntgabe dieser LTA sind, falls nicht bereits ge-
schehen, die Teile- und Seriennummern der eingebauten Rotor- 83 - 24 AMI Industries Inc.
blätter festzustellen.
Datum der Ausgabe: 22. Dezember 1983
2. Alle Rotorblätter mit der Teile-Nr. A016-1 Revision W und den
Seriennummern 0600 bis 0810 sind vor dem nächsten Flug auszu- Betroffene Geräte:
bauen und luftuntüchtig zu kennzeichnen. AMI Besatzungssitze
Bemerkung: Baureihe 716-1,-2,-11,-12-21 und -22
sowie 865-1 bis -9 und -11.
Rotorblätter P/N A016-1 mit Seriennummern ab 811 sind von die-
ser LTA nicht betroffen. Diese Sitze sind eingebaut in Beech Flugzeuge 18 und
65-90 aber nicht ausschließlich auf diese Muster beschränkt
Technische Mitteilung des Herstellers:
Robinson Service Bulletin No. 33 vom 25. Juli 1983 Betrifft:
Sitze
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA. - Anlaß/Grund:
Durchführung und Bescheinigung: Mögliche Schäden an dem Rahmengestell P/N 865J10005-1
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für der Besatzungssitze
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen. Maßnahmen und Fristen:
Innerhalbvon 90 Tagen nach Bekanntgabe dieser LTA sind,
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge- falls nicht bereits geschehen, die Maßnahmen entsprechend den
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten. Angaben in der Airworthiness Directive in Verbindung mit dem
BA Aiworthiness Directive 83-15-07R1, Amdt. 39-4762
Service Bulletin durchzuführen.
Technische Mitteilung des Herstellers:
Bemerkung: AMI Industries, Inc., Service Bulletin No. 25-10-865-01 vom
Diese LTA ersetzt die LTA 83 - 147 vom 22. August 1983. 31. Januar 1983
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA
Durchführung und Bescheinigung:
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen.
83 - 191/2 British Aerospace
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
Datum der Ausgabe: 15. Dezember 1983 maß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
Bezug:
Betroffene Flugzeuge: FAA Airworthiness Directive 83-21-06, Amdt. 39-4752
Geräte-Nr. 2833
HS 748
Werknummern gemäß der technischen Mitteilung des Herstellers
Mit LTA-Nr. 83-191 ist die nachstehend bezeichnete technische
Mitteilung des Herstellers, die von der britischen Zivilluftfahrtbe-
hörde (CAA) als MANDATORY eingestuft wurde, für verbindlich 83 - 60 Cessna
erklärt worden.
Datum der Ausgabe: 22. Dezember 1983
Die Änderung der technischen Mitteilungen gibt Anlaß, folgende
Neufassung der LTA bekanntzugeben. Angaben in dieser LTA-Nr.
83-191/2, die von denen in der vorausgegangenen abweichen oder Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 610b
neu aufgenommen wurden, werden durch einen senkrechten Strich
gekennzeichnet. Cessna 152, A152, F152, FA152
Gerate-Nr. 53°
Betrifft Techn. Mitteilung Maßnahmen und Cessna 172N, 172P
des Herstellers Fristen
Triebwerks- British Aerospace Gemäß Service Bulletin
regelung Service Bulletin
176/1 NoVember 1983
Gerate 17228, R172K
Geräte-Nr. 739
Die in der technischen Mitteilung angegebenen Fristen gelten vom Cessna FR172K
Zeitpunkt der Bekanntgabe der LTA 83 - 191 an.
Geräte-Nr. 718
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA. Cessna 180K
-4-
Geräte-Nr. 549a
Cessna 1820, 182R, T182, R182, TR182 83 - 203 British Aerospace
Geräte-Nr. 549b Datum der Ausgabe: 16. Dezember 1983
Cessna F182Q, FR182
Geräte-Nr. 705
Cessna A185F
HS 748,
Werknummer gemäß den Angaben der Airworthiness Directive alle Flugzeuge.
bzw. Service Information Letter
Die nachstehend bezeichnete technische Mitteilung des Herstel-
Betrifft: lers gibt Anlaß, die LTA mit der folgenden Nummer bekanntzu-
Querruder geben.
Anlaß/Grund:
Möglicher Verlust eines Stiftes der Querruder-Scharniere LTA-Nr. Betrifft Techn. Mitteilung Maßnahmen
des Herstellers und Fristen
Maßnahmen und Fristen:
83-203
Innerhalb der nächsten 100 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser
LTA sind, falls nicht bereits geschehen, die Maßnahmen entspre-
chend den Angaben in der Airworthiness Directive in Verbindung
Bugtonverk32/71
Serie artice Gemäß Service
Bulletin inner-
halb 10 Flug-
mit dem Service Information Letter durchzuführen. vom Juli 1983 stunden nach
Technische Mitteilung des Herstellers: Bekanntgabe
Cessna Service Information Letter SE83-18 v. 29. Juli 1983. dieser LTA, falls
nicht bereits
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA. durchgeführt
Durchführung und Bescheinigung: Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu Durchführung und Bescheinigung:
bescheinigen.
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen
Luf Margeht datin amen einen schie luder früheren und fir
gemäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-
achten.
Bezug:
FAA Airworthiness Directive 83-22-06, Amdt. 39-4763
83 - 204 British Aerospace
Datum der Ausgabe: 16. Dezember 1983
83 - 111 Bell Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 2833
Datum der Ausgabe: 21. Dezember 1983 HS 748 alle Werknummern
Die nachstehend bezeichnete technische Mitteilung des Herstel-
Betroffene Hubschrauber: lers, die von der britischen Zivilluftfahrtbehörde CAA als MAN-
den Nummer bekanzugele gibr Anlaß, die LTA mit der folgen-
Geräte-Nr. 3047
Bell 214B/B-1,
alle Hubschrauber, die ausgerüstet sind mit Hauptrotorblattgrif-
LTA-Nr. Betrifft
fen P/N 214-010-104-009/-113
Betrifft:
Techn. Mitteilung
des Herstellers Nad firen
Hauptrotorblattgriffe
83-204 Flugsteue- British Aerospace Gemäß Service
Anlaß/Grund: rung HS748 Bulletin
Lebensdauerbegrenzung wegen möglicher Materialermüdung Service Bulletin
Maßnahmen und Fristen: 27/99 v. Oktober
1. Die Lebensdauer der Blattgriffe P/N214-010-104-009/-113
1983
wird auf 1250 Flugbetriebsstunden begrenzt. Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
2. Blattgriffe, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser LTA
1250 oder mehr Flugbetriebsstunden erreicht haben, sind inner-
halb der nächsten 100 Flugstunden oder zum 01. März 1984, je
nachdem was zuerst erreicht wird, aus dem Betrieb zu nehmen.
Technische Mitteilung des Herstellers:
Bell Helicopter Alert Service Bulletin No. 214-83-25 vom 28.
November 1983.
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Durchführung und Bescheinigung:
Die Maßnahmen sind voneiner nach § 31 der Prüfordnung für 83 - 205 Lockheed
Luftfahrtgerät dafür. anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen. Datum der Ausgabe: 15. Dezember 1983
Die Maßnahme 1 ist in die gültigen Wartungsunterlagen aufzuneh-
men. Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 2837
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge- L-1011-385-1
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten. Werknummern gemäß technischer Mitteilung des Herstellers
-5-
Die nachstehend bezeichnete technische •Mitteilung des Herstel-
Die nachstehend bezeichnete technische Mitteilung des Herstel-
lers gibt Anlaß, die LTA mit der folgenden Nummer bekanntzu- lers bzw. die von der US-amerikanischen Zivilluftfahrtbehörde
geben. FAA erlassene Airworthiness Directive (AD) geben Anlaß, die
LTA mit der folgenden Nummer bekanntzugeben.
LTA-Nr. Betrifft Maßnahmen LTA. FAA-AD Betrifft Techn. Mitteilung Maßnahmen
und Fristen Nr. des Herstellers und Fristen
83-205 Hydraulik- Lockheed Gemäß Service
Anlage, Service Bulletin Bulletin 83- 82-22-08, Notrut- B.F. Goodrich Gemäß AD in
elektrische 093-29-084 210 Amdt. schen/Ret- Service Bulletin Verbindung mit
Pumpe vom 06. September 39-4765 tungsflö 25-081, Rev. 1 dem Service
1983 ße (Slide/ vom 27. Sept. 83Bulletin
Rafts) oder jede spatere
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA. von der FAA aner-
Durchführung und Bescheinigung: kannte Revision
Luf argerät datin anerkennten ste i8 urchz führen und zur
bescheinigen.
Die in der Airworthiness Directive angegebene Frist gilt vom Zeit-
punkt der Bekanntgabe dieser LTA an.
Die technische Mitteilung und die Airworthiness Directive werden
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge- hiermit Bestandteil dieser LTA.
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten. Durchführung und Bescheinigung:
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen.
83 - 207 Glasflügel Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge
Datum der Ausgabe: 19. Dezember 1983
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
Betroffene Segelflugzeuge:
Geräte-Nr. 251
Standard Libelle 201, 201B, 83 - 211 und 83 - 212 Pilatus
H301 „Libelle"', H301B,
alle Werknummern Datum der Ausgabe: 19. Dezember 1983
Betrifft:
Lebensdauer des Segelflugzeuges Betroffene Flugzeuge:
Geräte-Nr. 641
Anlaß/Grund: PC-6, PC-6-H2, PC-6/C1-H2
Erhöhung der Gesamtbetriebszeit auf 6000 Stunden Werknummern gemäß technischer Mitteilung des Herstellers
Maßnahmen und Fristen:
Die nachstehend bezeichneten technischen Mitteilungen des Her-
Vor Erreichen von 3000 Flugstunden, spätestens jedoch bis zum stellers, die als MANDATORY eingestuft wurden, geben Anlaß,
31. März 1984, sind die Maßnahmen entsprechend den Angaben die LTA mit den folgenden Nummern bekanntzugeben.
der technischen Mitteilung durchzuführen.
Technische Mitteilung des Herstellers: LTA. Betrifft Techn. Mitteilung Maßnahmen
Hansjörg Streifeneder, Technische Mitteilung 201-24 Nr. des Herstellers und Fristen
und 301-32 vom 01. November 1983
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
83- Landeklappen/ Pilatus Gemäß den
211 Befestigungs- Service Bulletin Angaben des
Durchführung und Bescheinigung: beschlage No. 139 Service Bulletin
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für vom 15. Juni 1983
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu Diese LTA ergänzt die LTA 83 - 65 vom 05. Mai 1983
bescheinigen.
83- Fahrwerk Pilatus Gemäß den
Die 5 15 chrie es die ung tur Luft Berriera size zu begeh ge. 212 Service Bulletin
No. 141
Angaben des
Service
Anmerkung:
Die Seiten 18 und 19 des Flugbetriebshandbuches sind zu bezie-
Rev. 1 ข. 16.
November 1983
Bulletin
hen von:
Hansjörg Streifeneder, Glasfaser-Flugzeug-Service, Brühlstr. 12.
7318 Lenningen 2.
만% (echichan Witelungen werden nermit Betandtel dleer
Durchführung und Bescheinigung:
Lue Margerät dafür anerkennen Ste le dude fütern und Fr
83 - 210 B.F. Goodrich Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
Datum der Ausgabe: 15. Dezember 1983
Der Direktor
Betroffene Geräte: des Luftfahrt-Bundesamtes
Notrutschen P/N 7A1340-, 7A1342-, 7A1371- und 7A1373-
Baureihen, eingebaut in Boeing 747 Flugzeugen gemäß AD Kössler
-6-
NFL 11 - 7/84
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
TEIL II
Herausgegeben von der
Bundesanstalt für Flugsicherung
32. Jahrgang Frankfurt (Main), 19. Januar 1984
11 - 7/84
Ergänzungen des im Régistre Aéronautique International
veröffentlichten Verzeichnisses der in der Bundesrepublik Deutschland
zugelassenen Luftfahrzeuge
(1. - 31. Dezember 1983)
ra5t-72ea, den 05.01.84
Neuzulassungen
Kenn- Nr. des Eigentümer Muster, Baureihe Höchst- Motor Kategorie
zeichenLTZ (Adresse) Werk-Nr./Baujahr masse
kg
B D E F G
EAPF 013080 Luftsportring Aalen e. V. DR 400/180 1100 Lycoming 0-360-A3A PRAW
Flugplatz 1630
7086 Neresheim-Elchingen 1983
EFHS 013058 Heinz Sonntag 1542 Continental 10-520-BA PR
Mo about , 19 1978
EGWZ 013070 Ingrid Mittelhäuser Cessna F 182P 1338 Continental 0-470-S PR
Karwendelstraße 13c 182-64100
8150 Holzkirchen 1975
EIXC 013079Günter Feilhuber
Kurfürstenplatz 3
8000 München 40
Reckwell
1976
12man: 1424 Lycoming 10-540-T4A5D PR
EKTD 013072 Rallye Deutschland GmbH TB 10 1150 Lycoming 0-360-A1AD PR
Flugplatz 374-
- 6349 Breitscheid 1983
EKTF 013073 Rallye Deutschland GmbH TB 10 1150 Lycoming 0-360-A1AD PR
Flugplatz 375
6349 Breitscheid 1983
EKTJ 013074 Rallye Deutschland GmbH Rallye 180T-S 950 Lycoming 0-360-A3A PR AW
Flugplatz 3374
6349 Breitscheid 1983