Nachrichten für Luftfahrer 1984 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)

/ 531
PDF herunterladen
Die nachstehend bezeichneten technischen Mitteilungen des Her-        3. Nach Durchführung der unter Punkt 1 und 2 dieser LTA aufge-
 stellers bzw. die von der US-amerikanischen Zivilluftfahrtbehörde       führten Maßnahmen bzw. nach jeder Arbeit, die im Bereich der
 FAA erlassene Airworthiness Directive (AD) wurde mit LTA-Nr.            Muttern der Verbindungsschrauben Hauptrotorkopf/Rotormast
 82-31 für verbindlich erklärt. Die Änderung der AD gibt Anlaß,          vorgenommen wurde, ist der Ubergangsradius mit Spiegel und
 folgende Neufassung der LTA bekanntzugeben. Angaben in die-             Licht auf Oberflächenbeschädigungen durch Werkzeuge usw. zu
 ser LTA 82-31/3, die von denen in der vorausgegangenen LTA              kontrollieren. Werden Beschädigungen festgestellt oder wenn auch
 82-31/2 abweichen oder neu aufgenommen wurden, werden durch             nur der Verdacht besteht, ist der Mast vor dem nächsten Flug ge-
 einen senkrechten Strich gekennzeichnet.                                mäß den Anweisungen im Service Bulletin AS 350 Nr. 05-13 Rev.
                                                                         1 und AS 355 Nr. 05-08 Rev. 1 unter 1.C(2), (aa) 1.C(2) (ab) und
 FAA-AD Betrifft            Techn. Mitteilung     Maßnahmen              1.C(3) auszuwechseln.
                            des Herstellers       und Fristen            Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                         Aerospatiale Service Telex AS 350 Nr. 05.13. Rev. 1 und
 82-01-04R1 Steuerungs- Gates Learjet             Entsprechend           Aerospatiale Service Telex AS 355 Nr. 05.08 Rev. 1.
 Amdt.      anlage      Service Bulletin          den Angaben in         Die technischen Mitteilungen werden hiermit Bestandteil dieser
 39 4751                    SB 23,24, 25-301B, der AD.                   LTA
 und                        AMK 81-8 (AAK 76- (Verlängerung
 Attachment |                                                            Durchführung und Bescheinigung:
                            4), AMK 81-9A,        der Wiederho-
                                                                         Die Maßnahmen sindvon einer nach § 31 der Prüfordnung für
                            AMK 81-10A,           lungszeitspanne
                                                                         Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
                            Change 1,             gemäß Abs. D der
                                                                         bescheinigen.
                            AMK 80-13,            AD von 150 auf
                            Change 3              165 Betriebs-          Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
                                                  stunden)
                                                                         mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beach-
 Die technischen Mitteilungen und die Airworthiness Directives           ten.
 werden hiermit Bestandteil dieser LTA.                                  Bezug:
 Durchführung und Bescheinigung:                                         Bureau Veritas Consigne de Navigabilité 83-173-36(B) und 83-
 Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für            174-20(B) vom 09. November 1983.
 Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu be-       Bemerkung:
 scheinigen.                                                           Diese LTA ersetzt die LTA-Nr. 83-67/2 vom 23. September 1983.
 Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen
 gemäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-
 achten.
 Bemerkung:
 Diese LTA ersetzt mit Wirkung vom Tage ihrer Bekanntgabe die
 vorausgegangene.                                                      83 - 151/3 Piper
                                                                       Datum der Ausgabe: 02. Dezember 1983

83 - 67/3 Aerospatiale                                                 Betroffene Flugzeuge:
                                                                       Geräte-Nr. 2046
 Datum der Ausgabe: 01. Dezember 1983                                  Piper PA-60-600, -601,-601P und -602P
                                                                       (Aerostar 600, 601, 601P und 602P), alle Werk nummern
 Betroffene Hubschrauber:                                              Betrifft:
 Geräte-Nr. 3048                                                       Flügelk/appenbenutzung und Schwerpunktslagenbegrenzung
 Aerospatiale AS 350,                                                  Anlaß/Grund:
alle Baureihen (ASTAR und ECUREUIL)
                                                                       Mögliche Richtungs- und Querinstabilität bei ausgefahrenen Flü-
(Rotormast P/N 350A.37.1076,.04, .05 und .06).                         gelklappen und Überziehen mit Motorleistung.
Geräte-Nr. 3056                                                        Maßnahmen und Fristen:
Aerospatiale AS 355,                                                   Innerhalb von 25 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser LTA ist,
alle Baureihen (ECUREUIL ||, TWINSTAR)
                                                                       falls nicht bereits geschehen, im Flugzeugführerraum - gut sicht-
(Rotormast P/N 350.A.37.1076.04 bis .06).                              bar für den Flugzeugführer- ein Hinweisschild mit folgendem
Betrifft:                                                              Text anzubringen:
Hauptrotormast                                                            "Use of flaps is prohibited.
Anlaß/Grund:                                                              Aft center of gravity is limited
Mögliche Rißbildung aus Korrosionsnarben                                  to 166.0 inch at all weights."
Maßnahmen und Fristen:                                                Im gültigen Flughandbuch (Airplane Flight Manual (AFM)) oder
1. Treten plötzlich oder wiederholt (in weniger als 10 Flugstun-      Pilot's Operating Handbook (POH), Limitations Sections, ist ein-
                                                                       zutragen:
den) beträchtliche Spurlauffehler auf, sind vor dem nächsten Flug
entsprechend den Angaben im Aerospatiale Service Telex AS 350         Daß die Flügelklappen bei Start und Landung nicht mehr benutzt
Nr. 05-13 Rev. 1 bzw. AS 355 Nr. 05-08 Rev. 1 die Riß- bzw. Kor-      werden dürfen bei gleichzeitiger Begrenzung der hinteren Schwer-
rosionsuntersuchungen durchzuführen.                                  punktslage auf 166.0 inch,
2. Innerhalb von 50 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser LTA           oder
ist, falls nicht schon die unter Punkt 1 dieser LTA mögliche Stö-
rung aufgetreten ist, an Rotormasten, die am 02. März 1983 250        daß gemäß Ziffer b der AD bei Begrenzung der Schwerpunkts-
Flugstunden oder mehr erreicht hatten, die Riß- und Korrosions-       lage auf 163.0 inch die Klappen in üblicher Weise verwendet
prüfung entsprechend den Angaben in den Service Bulletins durch-      werden können,
zuführen.                                                             oder
An Rotormasten, die am 02. März 1983 weniger als 250 Betriebs-       / daß nach Einbau des Piper Kits Nr. 764969V gemäß Ziffer c der
stunden aufwiesen, ist bei Erreichen von 300 Flugstunden die Prü-     AD wieder bei der Schwerpunktsbegrenzung auf 166.0 inch unter
fung durchzuführen.                                                    Verwendung der Klappen geflogen werden kann.
Die Prüfungen sind alle 300 Flugstunden (z. B. anläßlich einer T 1    Mitteilung des Herstellers:
Kontrolle) zu wiederholen.                                            Piper-Brief an "'All Aerostar Owners" vom 07. Juli 1983.



                                                                  -11ー
11

Durchführung und Bescheinigung:                                        Betrifft:
  Die Maßnahme kann vom Flugzeugführer oder von einer sachkun-           Abreißkanten (stall strips)
  digen Person durchgeführt werden und ist im Bordbuch einzu-            Anlaß/Grund:
  tragen.                                                                Verbesserung der Überzieheigenschaften
  Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-       Maßnahmen und Fristen:
  mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sindzu be-             Innerhalb der nächsten 100 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser
  achten.
                                                                         LTA sind, falls nicht bereits geschehen, die Maßnamen entspre-
                                                                         chend den Angaben Absatz a) und b) der Airworthiness Directive
BAA Ainworthiness Directive 83-14-07R2, Amdt. 39-4725                    in Verbindung mit dem Service Letter durchzuführen.
                                                                         Bemerkung:
Diese LA ersetzt die LTA 83 - 151/2 vom 13. Oktober 1983.                Die Maßnahme c) der AD ist in dem LBA-anerkannten Flughand-
                                                                         buch PA-38-112 vom 04. Juli 1978 bereits berücksichtigt.
                                                                         Technische Mitteilung des Hersteilers:
83 - 157/2 Hoffmann Flugzeugbau                                          Piper Service Letter No. 876 v. 12. April 1979.
                                                                         Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Datum der Ausgabe: 12. Dezember 1983                                      Durchführung und Bescheinigung:
                                                                         Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
  Betroffene Motorsegler:                                                Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
  Geräte-Nr. 820
                                                                         bescheinigen.
  H36 Dimona
  Werk-Nr.3501 bis 3514, 3516 bis 3518, 3522, 3531, 3601 bis              Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
  3630, 3641, 3643, 3644, 3655 und 3667                                  mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sindzu be-
  Betrifft:                                                              achten.
  Motorträger
  Anlaß/Grund:                                                           Bz Ainworthiness Directive 83-14-08, Amdt. 39-4691 Correc-
                                                                         tion.
  An den Motorträgern können Risse entstehen, wenn sich die
  Gummi-Lagerelemente des Motors plastisch verformen (setzen).           Bemerkung:
  Die Risse treten dann an den seitlichen Befestigungslappen auf.        Diese LTA ersetzt die LTA 83 - 175 vom 21. Oktober 1983.
  Maßnahmen und Fristen:
 1. Vor dem nächsten Flug sind im Rahmen der täglichen Vorflug-
 kontrolle die Befestigungslappen des vorderen und hinteren Mo-          83 - 181 Fairchild Swearingen
 torträgers durch Sichtprüfung auf Risse zu kontrollieren.
 2. Im Flughandbuch ist auf Seite 2.7 diese Kontrolle als Punkt 2.1      Datum der Ausgabe: 02. Dezember 1983
 der täglichen Vorflugkontrolle wie folgt handschriftlich einzu-
 fügen:                                                                  Betroffene Flugzeuge:
                                                                         Geräte-Nr. 2041
 „Vorderen und hinteren Motorträger auf Risse an den seitlichen          Fairchild Swearingen SA26-T, SA226-T,-AT,-T(B), .
  Befestigungslappen kontrollieren"                                      alle Werknummern
  3. Werden Risse festgestellt, ist der vordere und hintere Motorträ-    Geräte-Nr. 2041a
 ger vor dem nächsten Flug gegen einen geänderten gemäß Ände-            Fairchild Swearingen SA226-TC,
 rungsmitteilung 820.29 auszutauschen.                                   alle Werknummern unter S/N TC 398
 4. Austausch des vorderen und hinteren Motorträgers gegen einen         Betrifft:
 geänderten gemäß Änderungsmitteilung bis spätestens 31. März            Flugzeugführerraum
 1984.
                                                                         Anlaß/Grund:
 Technische Mitteilung des Herstellers:                                  Feuergefahr
 Hoffmann Flugzeugbau-Friesach Technische Mitteilung 7/2 vom             Maßnahmen und Fristen:
 07. November 1983.
                                                                         Falls nicht schon innerhalb der letzten 30 Tage geschehen, sind in-
 Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.          nerhalb der nächsten 25 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser
 Durchführung und Bescheinigung:                                         LTA die Maßnahmen entsprechend den Angaben in der Airwor-
 Die Maßnahmen 1 und 2 können vom Flugzeugführer oder von                thiness Directive unter a) und b) durchzuführen.
 einer sachkundigen Person durchgeführt werden und sind im              Die Maßnahmen nach a) sind nach jeweils 200 Betriebsstunden zu
 gültigen Flughandbuch auf Blatt 0.4 zu bestätigen.                      wiederholen.
Die Maßnahmen 3 und 4 sind von einem anerkannten luftfahrt-              Durchführung und Bescheinigung:
 technischen Betrieb durchzuführen und im Bordbuch zu be-                Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
 scheinigen.                                                             Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
 Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-        bescheinigen.
 mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-             Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen
 achten.                                                                 gemäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-
Bemerkung:
                                                                         achten.
 Diese LTA ersetzt die LTA 83 - 157 vom 07. September 1983.              Bezug:
                                                                         FAA Airworthiness Directive 83-19-02, Amdt. 39-4728.

 83 - 175/2 Piper                                                        83 - 200 Partenavia
 Datum der Ausgabe: 02. Dezember 1983                                    Datum der Ausgabe: 13. Dezember 1983

 Betroffene Flugzeuge:                                                   Betroffene Flugzeuge:
 Geräte-Nr. 1058                                                         Geräte-Nr. 1049
 Piper PA-38-112                                                         Partenavia P68, P68B, P68C, P68C-TC, P68 "Observer"
 Werk-Nr. 38-78A0001 bis 38-79A0582                                      Werk-Nr. 001 bis 293, 305 und 312.


                                                                    - 12 -
12

Ausgenommen sind Werk-Nr. 261, 279, 284, 286, 290, 291 und                Technische Mitteilung des Herstellers:
 292, da diese Flugzeuge bereits vom Hersteller geprüft wurden.            Piper Aircraft Corporation Service Bulletin No. 763A vom 30. Ju-
 Betrifft:                                                                 ni 1983.
 Querrudersteuerung                                                        Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
 Anlaß/Grund:                                                              Durchführung und Bescheinigung:
 Mögliche Schäden an den Steuerungsseilen                                  Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
 Maßnahmen und Fristen:                                                    Luftfahrtgerät dafür anerkannten. Stelle durchzuführen und zu
                                                                           bescheinigen.
 Vor dem nächsten Flug sind die Querruderseile entsprechend den
 Angaben in dem Service Bulletin auf Verschleiß zu prüfen.                 Die Wiederholungsmaßnahmen sind in die Unterlagen für die
 Technische Mitteilung des Herstellers:                                    periodischen Kontrollen mit aufzunehmen.
 Partenavia Service Bulletin No. 59 vom 12. September 1983.                Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
                                                                           mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
 Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA
 Durchführung und Bescheinigung:                                           Bezug:
 Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für                FAA Airworthiness Directive 83-19-01, Amdt. 39-4727
 Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
 bescheinigen.
 Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
 mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
                                                                       83 - 206 Rockwell-Collins
 Bezug:
 RAI Prescrizione di Aeronavigabilitá 83-162/P.68-59 vom 31.           Datum der Ausgabe: 12. Dezember 1983
 Oktober 1983.
                                                                       Betroffene Geräte:
                                                                       Rockwell Collins 331A-8A und 8K Horizontal Situation Indica-
                                                                       tor (Kursanzeigeinstrument),
                                                                       Werknummern gemäß technischen Mitteilungen des Herstellers.
                                                                           Die nachstehend bezeichneten technischen Mitteilungen des Her-
83 -201 Piper                                                          stellers geben Anlaß, die LTA mit der folgenden Nummer bekannt-
                                                                       zugeben.
Datum der Ausgabe: 09. Dezember 1983

Betroffene Flugzeuge:
                                                                       LTA-Nr.         Betrifft      Techn. Mitteilungen Maßnahmen
Geräte-Nr. 1058                                                                                      des Herstellers     und Fristen
Piper PA-38-112
Werk-Nr. 38-78A0001 bis 38-82A0122                                     83-206          Kursflaggen-
                                                                                       funktion
                                                                                                    Rockwell Collins       Gemäß Service
Betrifft:                                                                                            Alert Service Bulletin Bulletin inner-
Leitwerk
                                                                                                     331A-8A-34-A11 und halb der näch-
                                                                                                     331A-8K-34-A14        sten 3 Monate
Anlaß/Grund:                                                                                         vom 28. Oktober       nach Bekanntga-
Möglicher Ermüdungsbruch an den Höhenflossen/Seitenflossen-                                          1983                  gabe dieser LTA
Befestigungsbeschlägen
                                                                       Die technischen Mitteilungen werden hiermit Bestandteil dieser
Maßnahmen:                                                             LTA.
Die Maßnahmen sind entsprechend den Angaben des Service
Bulletins durchzuführen.
                                                                       Durchführung und Bescheinigung:
Fristen:
An Flugzeugen mit 500 oder mehr Flugstunden innerhalb der
                                                                       Lue  armahat la dir ane einer sact i zur Prit hung der
                                                                       scheinigen.
nächsten 25 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser LTA.                   Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
An Flugzeugen mit weniger als 500 Flugstunden vor Erreichen von        mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beach-
525 Flugstunden.                                                       ten.
Wiederholung der Maßnahmen danach alle 100 Flugstunden.                Der Direktor des
Anmerkung:                                                             Luftfahrt-Bundesamtes
Nach Einbau des Piper Kits No. 764 965 können die Wiederho-
lungsprüfungen entfallen.                                              Kössler




                                                                  - 13 -
13

NfL 11 - 3-5/84

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                     TEIL II
                                                  Herausgegeben von der
                                         Bundesanstalt für Flugsicherung
32. Jahrgang                                                         Frankfurt (Main), den 05. Januar 1984




                                               Inhaltsverzeichnis

         11 - 3/84      GultigkeiteingeschrankterauslandischerLuftfahrerscheine....・                   Seite
         11 - 4/84      Berichtigung des 3. Nachtrags 1983 zum Verzeichnis der nach $ 33
                        LuftGerPO anerkannten luftfahrttechnischen Betriebe (NfL || - 76/83) . . . •
         11 - 5/84      Änderung der Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtperso--
                        nals. Teil 11, Kap. 17 - Instrumentenflugberechtigung   ..............            2




         Inhaltsangabe der NfL 1 - 1-4/84 vom 05. Januar 1984
         1- 1/84        Bekanntmachung der Genehmigung für den Sonderlandeplatz Hünsborn
         1 - 2/84       Bekanntmachung über die Änderung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes
                        Bad Windsheim

                        Soderung der Genehmigung des Hubschrauber Sonderlandeplatzes Rheine: Mathias
         1-3/84


         1- 4/84        Bekanntmachung über die Benutzergebühren nach dem Internationalen Überein-
                        kommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
14

11 - 3/84                                                            Für die Firma
                                                                     Hanseatische Luftwerft GmbH
                                                                     Flughafen, Halle E
                Gültigkeit eingeschränkter                           2800 Bremen
            ausländischer Luftfahrerscheine                          LBA-Anerkennungs-Nr. Il - A 37
                                                                     ist die Berechtigung zur Nachprüfung der gesamten Instandhaltung
                                       Bonn, den 09.12.83            von Turbinenmotoren P & W PT6 entfallen, die Berechtigung
                                       L 17/61.41/80 Va 83 (C2)      zur Nachprüfung der Wartung von Turbinenmotoren P &
                                                                     W PT6 bleibt jedoch bestehen.
Die Inhaber von Erlaubnissen für Luftfahrer, deren Luftfahrer-
schein einen einschränkenden Vermerk trägt, bedürfen zur Teil-       Der Direktor
nahme am. internationalen Luftverkehr gemäß Artikel 40 des           des Luftfahrt-Bundesamtes
ICAO-Abkommens der Erlaubnis des Staates, in dessen Gebiet
eingeflogen wird.                                                    Kössler
Den Inhaberneiner auslandischen Erlaubnis für Privatluftfahr-
zeugführer, deren Luftfahrerschein allein wegen verminderten
Farbsehvermögens einen einschränkenden Vermerk trägt,erlau-
be ich hiermit bis auf weiteres, einmotorige Luftfahrzeuge (Land)    I1ー5/84
bis zu 2.000 kg Höchstmasse in der Bundesrepublik Deutschland
zu führen. Diese Erlaubnis ist auf das Führen von im Ausstellungs-
staat des Luftfahrerscheins zugelassenen Luftfahrzeugen sowie auf               Änderung der Richtlinien für die
Flüge nach Sichtflugregeln amTage und zu Landeplätzen, mit                        Ausbildung und Prüfung des
denen Sprechfunkverbindung besteht, beschränkt.
Im Luftfahrerschein eingetragene weitergehende Einschränkungen
                                                                            Luftfahrtpersonals, Teil 11, Kap. 17 -
bleiben unberührt.
                                                                               Instrumentenflugberechtigung
                                                                                                      Bonn, den 05.12.83
Der Bundesminister für Verkehr                                                                         L 17/60.41.20-17/83 L 83 (C2)
Im Auftrag

Huck                                                                 In den vorgenannten Richtlinien werden die Nrn. 3.3.2 bis 3.3.4
                                                                     (Heft 4 des Sonderdrucks, S. 57) durch folgende Fassung ersetzt:
                                                                     „3.3.2 Übung Nr. 3.3 ist zu ersetzen durch:
11 - 4/84                                                            „Simulierter Ausfall eines Triebwerks im oder kurz nach dem
                                                                     CDP"
                                                                     3.3.3 Ubung Nr. 7 entfällt.
          Berichtigung des 3. Nachtrags 1983
                                                                     3.3.4 Übung Nr. 8.1 ist statt mit 45° Querlage mit 30° Querlage
     zum Verzeichnis der nach § 33 LuftGerPO                         durchzuführen
    anerkannten luftfahrttechnischen Betriebe                        3.3.5 Übung Nr. 8:2.1 entfällt.
                      (NfL 11 - 76/83)                               3.3.6 Übung Nr. 8.4 ist zu ersetzen durch:
                                      Braunschweig, den 21.12.83     „Simulierter Ausfall der Triebwerke im Reiseflug nach Instrumen-
                                     1 6-300.35/83                   ten; Abfangen des Hubschraubers mit Triebwerksleistung nach
                                                                     Instrumenten"
Der 3. Nachtrag 1983 zum Verzeichnis der nach § 33 LuftGerPO         3.3.7 Übung Nr. 11 ist zu ergänzen durch:
anerkannten luftfahrttechnischen Betriebe (NfL 11 - 76/83
wird wie folgt berichtigt:                                           ,bzw. Teil I1, Kap. 16/B - Musterberechtigungs-Nachweis 16/7"
                                                                     Der Bundesminister für Verkehr
                                                                     Im Auftrag

                                                                     Huck
15

NFL 11 - 6/84

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
          TEIL II                                Herausgegeben von der
                                         Bundesanstalt für Flugsicherung
32. Jahrgang                                                                       Frankfurt (Main), 19. Januar 1984




           1I - 6/84
                                        LBA-Lufttüchtigkeitsanweisungen
                                                                                 Braunschweig, den 30.12.83
                                                                                 LBA | 63-303.61

           Nach § 14 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (NfL || - 26/70) werden nachstehende Lufttüchtig-
           keitsanweisungen (LTAs) erlassen.
           Ein durch sie betroffenes Luftfahrtgerät darf nach dem in der LTA angegebenen Termin, außer für
           Zwecke der Durchführung der Maßnahmen, nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten
           Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind

           Inhalt dieser Zusammenstellung

           Änderungen:
           83 - 14712 Robinson
           83 - 191/2 British Aerospace


           Neuveröffentlichungen:
           83 - 24      AMI Industries Inc.
           83 - 60      Cessna
           83 - 111    Bell
           83 - 203    British Aerospace
           83 - 204     British Aerospace
           83 - 205     Lockheed
           83 - 207     Glasflügel
           83 - 210     B.F. Goodrich
           83 - 211     Pilatus
           83 - 212     Pilatus




                                                        - 3.
16

83 - 147/2 Robinson                                                    Durchführung und Bescheinigung:
                                                                         Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
 'Datum der Ausgabe: 13. Dezember 1983                                   Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
                                                                         bescheinigen.
  Betroffene Hubschrauber:
  Geräte-Nr. 3055
  Robinson R-22
  Alle Hubschrauber, die mit Hauptrotorblättern
P/N A016-1 Revision W der Seriennummern S/N 0600 bis
  0810 ausgerüstet sind
                                                                         BemerKung  ersetzt mit Wirkung vom Tage ihrer Bekanntgabe die
                                                                         vorausgegangene.
  Betrifft:
  Hauptrotorblätter
  Anlaß/Grund:
  Risse in den Beschlägen der Blattwurzeln des Hauptrotors
  Maßnahmen und Fristen:
  1. Sofort näch Bekanntgabe dieser LTA sind, falls nicht bereits ge-
  schehen, die Teile- und Seriennummern der eingebauten Rotor-          83 - 24 AMI Industries Inc.
  blätter festzustellen.
                                                                        Datum der Ausgabe: 22. Dezember 1983
  2. Alle Rotorblätter mit der Teile-Nr. A016-1 Revision W und den
 Seriennummern 0600 bis 0810 sind vor dem nächsten Flug auszu-          Betroffene Geräte:
  bauen und luftuntüchtig zu kennzeichnen.                               AMI Besatzungssitze
 Bemerkung:                                                              Baureihe 716-1,-2,-11,-12-21 und -22
                                                                        sowie 865-1 bis -9 und -11.
  Rotorblätter P/N A016-1 mit Seriennummern ab 811 sind von die-
 ser LTA nicht betroffen.                                               Diese Sitze sind eingebaut in Beech Flugzeuge 18 und
                                                                        65-90 aber nicht ausschließlich auf diese Muster beschränkt
 Technische Mitteilung des Herstellers:
Robinson Service Bulletin No. 33 vom 25. Juli 1983                       Betrifft:
                                                                         Sitze
  Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA. -       Anlaß/Grund:
  Durchführung und Bescheinigung:                                        Mögliche Schäden an dem Rahmengestell P/N 865J10005-1
 Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für             der Besatzungssitze
 Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
  bescheinigen.                                                         Maßnahmen und Fristen:
                                                                        Innerhalbvon 90 Tagen nach Bekanntgabe dieser LTA sind,
  Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-      falls nicht bereits geschehen, die Maßnahmen entsprechend den
 mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.       Angaben in der Airworthiness Directive in Verbindung mit dem
 BA Aiworthiness Directive 83-15-07R1, Amdt. 39-4762
                                                                        Service Bulletin durchzuführen.
                                                                         Technische Mitteilung des Herstellers:
  Bemerkung:                                                             AMI Industries, Inc., Service Bulletin No. 25-10-865-01 vom
  Diese LTA ersetzt die LTA 83 - 147 vom 22. August 1983.               31. Januar 1983
                                                                        Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA
                                                                        Durchführung und Bescheinigung:
                                                                        Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
                                                                        Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
                                                                        bescheinigen.
 83 - 191/2 British Aerospace
                                                                        Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
 Datum der Ausgabe: 15. Dezember 1983                                   maß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
                                                                        Bezug:
 Betroffene Flugzeuge:                                                  FAA Airworthiness Directive 83-21-06, Amdt. 39-4752
 Geräte-Nr. 2833
 HS 748
 Werknummern gemäß der technischen Mitteilung des Herstellers
 Mit LTA-Nr. 83-191 ist die nachstehend bezeichnete technische
 Mitteilung des Herstellers, die von der britischen Zivilluftfahrtbe-
 hörde (CAA) als MANDATORY eingestuft wurde, für verbindlich            83 - 60 Cessna
 erklärt worden.
                                                                        Datum der Ausgabe: 22. Dezember 1983
 Die Änderung der technischen Mitteilungen gibt Anlaß, folgende
 Neufassung der LTA bekanntzugeben. Angaben in dieser LTA-Nr.
 83-191/2, die von denen in der vorausgegangenen abweichen oder         Betroffene Flugzeuge:
                                                                        Geräte-Nr. 610b
 neu aufgenommen wurden, werden durch einen senkrechten Strich
 gekennzeichnet.                                                        Cessna 152, A152, F152, FA152
                                                                        Gerate-Nr. 53°
 Betrifft             Techn. Mitteilung   Maßnahmen und                 Cessna 172N, 172P
                      des Herstellers     Fristen

 Triebwerks-          British Aerospace Gemäß Service Bulletin
 regelung             Service Bulletin

                    176/1 NoVember 1983
                                                                        Gerate 17228, R172K
                                                                        Geräte-Nr. 739
 Die in der technischen Mitteilung angegebenen Fristen gelten vom       Cessna FR172K
 Zeitpunkt der Bekanntgabe der LTA 83 - 191 an.
                                                                        Geräte-Nr. 718
 Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.         Cessna 180K


                                                                  -4-
17

Geräte-Nr. 549a
 Cessna 1820, 182R, T182, R182, TR182                                  83 - 203 British Aerospace
 Geräte-Nr. 549b                                                       Datum der Ausgabe: 16. Dezember 1983
 Cessna F182Q, FR182
 Geräte-Nr. 705
 Cessna A185F
                                                                       HS 748,
Werknummer gemäß den Angaben der Airworthiness Directive               alle Flugzeuge.
bzw. Service Information Letter
                                                                       Die nachstehend bezeichnete technische Mitteilung des Herstel-
 Betrifft:                                                             lers gibt Anlaß, die LTA mit der folgenden Nummer bekanntzu-
Querruder                                                              geben.
 Anlaß/Grund:
Möglicher Verlust eines Stiftes der Querruder-Scharniere               LTA-Nr. Betrifft          Techn. Mitteilung Maßnahmen
                                                                                                 des Herstellers  und Fristen
Maßnahmen und Fristen:
                                                                       83-203
Innerhalb der nächsten 100 Flugstunden nach Bekanntgabe dieser
LTA sind, falls nicht bereits geschehen, die Maßnahmen entspre-
chend den Angaben in der Airworthiness Directive in Verbindung
                                                                                    Bugtonverk32/71
                                                                                               Serie artice             Gemäß Service
                                                                                                                        Bulletin inner-
                                                                                                                       halb 10 Flug-
mit dem Service Information Letter durchzuführen.                                                 vom Juli 1983        stunden nach
Technische Mitteilung des Herstellers:                                                                                 Bekanntgabe
Cessna Service Information Letter SE83-18 v. 29. Juli 1983.                                                             dieser LTA, falls
                                                                                                                       nicht bereits
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.                                                         durchgeführt
Durchführung und Bescheinigung:                                        Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu           Durchführung und Bescheinigung:
bescheinigen.
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen
                                                                       Luf Margeht datin amen einen schie luder früheren und fir
gemäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu be-
achten.
Bezug:
FAA Airworthiness Directive 83-22-06, Amdt. 39-4763


                                                                       83 - 204 British Aerospace
                                                                       Datum der Ausgabe: 16. Dezember 1983
83 - 111 Bell                                                          Betroffene Flugzeuge:
                                                                       Geräte-Nr. 2833
Datum der Ausgabe: 21. Dezember 1983                                   HS 748 alle Werknummern
                                                                       Die nachstehend bezeichnete technische Mitteilung des Herstel-
Betroffene Hubschrauber:                                               lers, die von der britischen Zivilluftfahrtbehörde CAA als MAN-
                                                                       den Nummer bekanzugele gibr Anlaß, die LTA mit der folgen-
Geräte-Nr. 3047
Bell 214B/B-1,
alle Hubschrauber, die ausgerüstet sind mit Hauptrotorblattgrif-
                                                                       LTA-Nr. Betrifft
fen P/N 214-010-104-009/-113
Betrifft:
                                                                                                 Techn. Mitteilung
                                                                                                 des Herstellers      Nad firen
Hauptrotorblattgriffe
                                                                       83-204       Flugsteue- British Aerospace       Gemäß Service
Anlaß/Grund:                                                                        rung         HS748                 Bulletin
Lebensdauerbegrenzung wegen möglicher Materialermüdung                                           Service Bulletin
Maßnahmen und Fristen:                                                                           27/99 v. Oktober
1. Die Lebensdauer der Blattgriffe P/N214-010-104-009/-113
                                                                                                 1983
wird auf 1250 Flugbetriebsstunden begrenzt.                            Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
2. Blattgriffe, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser LTA
1250 oder mehr Flugbetriebsstunden erreicht haben, sind inner-
halb der nächsten 100 Flugstunden oder zum 01. März 1984, je
nachdem was zuerst erreicht wird, aus dem Betrieb zu nehmen.
Technische Mitteilung des Herstellers:
Bell Helicopter Alert Service Bulletin No. 214-83-25 vom 28.
November 1983.
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
Durchführung und Bescheinigung:
Die Maßnahmen sind voneiner nach § 31 der Prüfordnung für              83 - 205 Lockheed
Luftfahrtgerät dafür. anerkannten Stelle durchzuführen und zu
bescheinigen.                                                          Datum der Ausgabe: 15. Dezember 1983
Die Maßnahme 1 ist in die gültigen Wartungsunterlagen aufzuneh-
men.                                                                   Betroffene Flugzeuge:
                                                                       Geräte-Nr. 2837
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-       L-1011-385-1
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.   Werknummern gemäß technischer Mitteilung des Herstellers


                                                                 -5-
18

Die nachstehend bezeichnete technische •Mitteilung des Herstel-
Die nachstehend bezeichnete technische Mitteilung des Herstel-
lers gibt Anlaß, die LTA mit der folgenden Nummer bekanntzu-           lers bzw. die von der US-amerikanischen Zivilluftfahrtbehörde
geben.                                                                 FAA erlassene Airworthiness Directive (AD) geben Anlaß, die
                                                                       LTA mit der folgenden Nummer bekanntzugeben.
LTA-Nr.         Betrifft                          Maßnahmen            LTA. FAA-AD       Betrifft    Techn. Mitteilung Maßnahmen
                                                  und Fristen          Nr.                           des Herstellers   und Fristen
83-205          Hydraulik- Lockheed               Gemäß Service
                Anlage,       Service Bulletin    Bulletin             83-    82-22-08, Notrut- B.F. Goodrich            Gemäß AD in
                elektrische   093-29-084                               210    Amdt.     schen/Ret- Service Bulletin      Verbindung mit
                Pumpe         vom 06. September                               39-4765 tungsflö 25-081, Rev. 1         dem Service
                              1983                                                       ße (Slide/ vom 27. Sept. 83Bulletin
                                                                                         Rafts)     oder jede spatere
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.                                       von der FAA aner-
Durchführung und Bescheinigung:                                                                      kannte Revision

Luf  argerät datin anerkennten ste i8 urchz führen und zur
bescheinigen.
                                                                       Die in der Airworthiness Directive angegebene Frist gilt vom Zeit-
                                                                       punkt der Bekanntgabe dieser LTA an.
                                                                       Die technische Mitteilung und die Airworthiness Directive werden
Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-       hiermit Bestandteil dieser LTA.
mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.      Durchführung und Bescheinigung:
                                                                       Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für
                                                                       Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu
                                                                       bescheinigen.
83 - 207 Glasflügel                                                    Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge
Datum der Ausgabe: 19. Dezember 1983
                                                                       mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
Betroffene Segelflugzeuge:
Geräte-Nr. 251
Standard Libelle 201, 201B,                                            83 - 211 und 83 - 212 Pilatus
H301 „Libelle"', H301B,
alle Werknummern                                                       Datum der Ausgabe: 19. Dezember 1983
Betrifft:
Lebensdauer des Segelflugzeuges                                        Betroffene Flugzeuge:
                                                                       Geräte-Nr. 641
Anlaß/Grund:                                                           PC-6, PC-6-H2, PC-6/C1-H2
Erhöhung der Gesamtbetriebszeit auf 6000 Stunden                       Werknummern gemäß technischer Mitteilung des Herstellers
Maßnahmen und Fristen:
                                                                       Die nachstehend bezeichneten technischen Mitteilungen des Her-
Vor Erreichen von 3000 Flugstunden, spätestens jedoch bis zum          stellers, die als MANDATORY eingestuft wurden, geben Anlaß,
31. März 1984, sind die Maßnahmen entsprechend den Angaben             die LTA mit den folgenden Nummern bekanntzugeben.
der technischen Mitteilung durchzuführen.
Technische Mitteilung des Herstellers:                                 LTA. Betrifft                Techn. Mitteilung Maßnahmen
Hansjörg Streifeneder, Technische Mitteilung 201-24                    Nr.                          des Herstellers  und Fristen
und 301-32 vom 01. November 1983
Die technische Mitteilung wird hiermit Bestandteil dieser LTA.
                                                                       83-    Landeklappen/         Pilatus            Gemäß den
                                                                       211    Befestigungs-         Service Bulletin   Angaben des
Durchführung und Bescheinigung:                                              beschlage               No. 139           Service Bulletin
Die Maßnahmen sind von einer nach § 31 der Prüfordnung für                                          vom 15. Juni 1983
Luftfahrtgerät dafür anerkannten Stelle durchzuführen und zu           Diese LTA ergänzt die LTA 83 - 65 vom 05. Mai 1983
bescheinigen.
                                                                       83- Fahrwerk               Pilatus           Gemäß den
Die 5 15 chrie es die ung tur Luft Berriera size zu begeh ge.          212                          Service Bulletin
                                                                                                    No. 141
                                                                                                                       Angaben des
                                                                                                                       Service
Anmerkung:
Die Seiten 18 und 19 des Flugbetriebshandbuches sind zu bezie-
                                                                                                    Rev.  1 ข. 16.
                                                                                                    November 1983
                                                                                                                       Bulletin
hen von:
Hansjörg Streifeneder, Glasfaser-Flugzeug-Service, Brühlstr. 12.
7318 Lenningen 2.
                                                                       만% (echichan Witelungen werden nermit Betandtel dleer
                                                                       Durchführung und Bescheinigung:
                                                                    Lue Margerät dafür anerkennen Ste le dude fütern und Fr
83 - 210 B.F. Goodrich                                                 Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen ge-
                                                                       mäß § 15 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät sind zu beachten.
Datum der Ausgabe: 15. Dezember 1983
                                                                       Der Direktor
Betroffene Geräte:                                                     des Luftfahrt-Bundesamtes
Notrutschen  P/N 7A1340-, 7A1342-, 7A1371- und 7A1373-
Baureihen, eingebaut in Boeing 747 Flugzeugen gemäß AD                 Kössler




                                                                 -6-
19

NFL 11 - 7/84

 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                    TEIL II
                                                 Herausgegeben von der
                                           Bundesanstalt für Flugsicherung
 32. Jahrgang                                                                   Frankfurt (Main), 19. Januar 1984



         11 - 7/84

                              Ergänzungen des im Régistre Aéronautique International
                   veröffentlichten Verzeichnisses der in der Bundesrepublik Deutschland
                                             zugelassenen Luftfahrzeuge
                                             (1. - 31. Dezember 1983)

                                                                         ra5t-72ea, den 05.01.84



Neuzulassungen
Kenn- Nr. des Eigentümer                              Muster, Baureihe Höchst- Motor                          Kategorie
zeichenLTZ        (Adresse)                           Werk-Nr./Baujahr masse
                                                                       kg
        B                                             D                  E          F                         G

EAPF    013080 Luftsportring Aalen e. V.              DR 400/180         1100       Lycoming 0-360-A3A       PRAW
               Flugplatz                              1630
                  7086 Neresheim-Elchingen            1983
EFHS    013058 Heinz Sonntag                                             1542       Continental 10-520-BA PR
                  Mo about , 19                       1978
EGWZ    013070 Ingrid Mittelhäuser                    Cessna F 182P      1338       Continental 0-470-S      PR
               Karwendelstraße 13c                    182-64100
               8150 Holzkirchen                       1975
EIXC    013079Günter Feilhuber
                  Kurfürstenplatz 3
               8000 München 40
                                                      Reckwell
                                                      1976
                                                               12man: 1424          Lycoming 10-540-T4A5D PR

EKTD    013072 Rallye Deutschland GmbH                TB 10              1150       Lycoming 0-360-A1AD PR
                 Flugplatz                            374-
                - 6349 Breitscheid                    1983
EKTF    013073 Rallye Deutschland GmbH                TB 10              1150       Lycoming 0-360-A1AD PR
                  Flugplatz                           375
                  6349 Breitscheid                    1983
EKTJ    013074 Rallye Deutschland GmbH                Rallye 180T-S      950        Lycoming 0-360-A3A       PR AW
                  Flugplatz                           3374
                  6349 Breitscheid                    1983
20

Zur nächsten Seite