Nachrichten für Luftfahrer 1999 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)
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Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
m LTA-Nr.: 1999-245/2 LTA-Nr.: 1999-307
Luftfahrt-Bundesamt ersetzt: 99-245
Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999 MR Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Muster: Rolls-Royce AD der ausländischen Behörde:
Muster: Reims Cessna AD der ausländisc! Örde:
RB211 - keine -
Cessna 404 DGAC CN 1998-377(A) vom 28.07.1999
Geräte-Nı He ler Geräte-Nr.:
6315 Rolls-Royce Mandatory Service Bulletin RB.211-72-C810 R1 vom
2054
06.07.1999
Betroffenes Luftfahrtgerät
Betroffenes Luftfahrtgerät
Reims Cessna
Cessna 404
Rolis-Royce
RB211
- Baureihen: Reims / Cessna F406
-Baureihen: RB211-535C-37, -535E4-37, -535E4-B-37 und -535E4-B-75
+Werk-Nrn.: ‚Alle Flugzeuge der genannten Baureihe.
-Werk-Nrn.: Alle Triebwerke, an denen im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen, ausgeführt durch
Werftbetriebe, Kugellager der High Speed Gearbox-Antriebswelle gewechselt worden sind.
Betrifft:
Fliegen unter Vereisungsbedingungen.
Betrifft:
High Speed-Hilfsgerätegetriebe, Kugellager der Antriebswelle (high speed gearbox, ball bearing of the drive
Maßnahmen:
shaft, ATA-Code 72-60-00) * Lagerschäden durch fehlerhafte Montage im Rahmen von Lagerwechseln bei
Änderung des Flughandbuches (AFM) durch Einarbeitung des folgenden Textes in den Kapiteln
"Limitation Section' und 'Normale Procedures Section'
Instandsetzungsmaßnahmen in Werftbetrieben * ggf. kann dieser Fehler zum Ausfall des Triebwerks im Fluge
führen.
7£-904 Maßnahmen:
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Kapitel "Limitation Section":
WARNING
1. Wechsel eines Triebwerkes, falls beide Triebwerke des Luftfahrzeugs von dieser LTA betroffen sind.
Severe icing may result from environmental conditions outside of those for which the airplane is certificated.
2. Inspektion des magnetischen Spänesammlers (MCD magnetic chip detector) in festgelegten Intervallen.
Flight in freezing rain, freezing drizzie, or mixed icing conditions (supercooled liquid water and ice crystals) may
3. Austausch des Triebwerks, falls bei den Inspektion Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt
result in ice build-up On protected surfaces exceeding the capability of the ice protection system, or may result in
werden.
ice forming aft of the protected surfaces. This ice may not be shed using the ice protection systems, and may
seriously degrade the performance and controllability of the airplane.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers
durchgeführt werden.
* During flight, severe icing conditions that exceed those for which the airplane is certificated shall be
determined by the following visual cues. If one or more of these visual cues exists, immediately request
Hinweis:
priority handling from Air Traffic Control to facilitate a route or an altitude change to exit the icing
Kugellager mit dem Vorsatz (prefix) "DLJO" vor der Seriennummer, dürfen im Rahmen von
Cconditions.
Instandsetzungsmafßnahmen nicht mehr installiert werden.
Bei Triebwerkswechseln ist auszuschließen, daß beide Triebwerke am: Luffahrzeug mit den genannten
- Unusually extensive ice accumulation on the airframe and windshild in areas not normally observed to
Kugellagern ausgerüstet sind.
collect ice.
Fristen: - Accumulation of ice on the upper surface of the wing, aft of the protected area.
Alle erforderlichen Fristen sind dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers zu entnehmen.
- Accumulation of ice on the engine nacelles and propeller spinners farther aft than normally observed.
Durch die vorgenannten Mänge! ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchugt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
ur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Malßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
* Since the autopilot, when installed and operating, may mask handling characteristics, use of the autopilot
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeorcheten Maßnahmen überwiegt, ist e
erforderlich, die sofortige Volziehung dieser LTA anzuorinen. is prohibited, when any of the visual cues specified above exist, r when unusual lateral trim
requirements or autopilot trim warnings are encountered while the airplane is in Icing conditions.
Rechtsbeheifsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-St. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. * All wing Icing Inspection lights must be operative prior to fight into icing conditions at night.
LLTAs werden auch im Intemet unter http:/www.ba.de publiziert. NOTE: This supersedes any reflief provided by the Master Minimum Equipment List (MMEL).
(LTANr. 99-245 vom 15.07.1999) "Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-245/2 Seite 1 von 1 (01)M122-502.4/1999:307 Seite1 von 2
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1999-320
Kapitel: "Procedure Section": Luffahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
"The Following weather conditions may be conducive to severe In-Night Icing:
Alrbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
DGAC CN 1999-331-098(B) vom 11.08.1999
* Visible rain at temperatures below 0 degrees Celsius ambient air temperature.
* Droplets that splash or splatter on impact at temperature below 0 degrees Celsius ambient air Geräte-Nr. Technische Mitteilungen des Herstellers:
temperature. 2849 Airbus Industrie Service Bulletin A330-52-3046
Airbus Industrie Service Bulletin A330-52-3055
Procedures for exiting he severe icing environment:
Betroffenes Luftfahrtgerätf
These procedures ar applicable to all fight phases from takeoff to landing. Monitor the ambient air temperature.
Airbus Industrie
‚While severe Icing may form at temperatures as cold as - 18 degrees Celsius, increased vigilance is warranted
A330
at temperatures around freezing with visible moisture present. If he visual cues specified in fying severe icing
Cconditions are observed, accomplish the following;
-Baureihen: — A330-301, A330-321, A330-322, A330-341 und A330-342.
* Immediately request priority handling from Air Traffic Control to facilitate a route or an altitude change to
exIt Ihe severe icing conditions in order to avoid extended exposure to fight conditions more severe {han
those for which the airplane has been certificated.
- Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die weder mit der Modifikation 42447 noch mit
dem Service Bulletin A330-52-3046 ausgerüstet sind.
* Avoid abrupt and excessive maneuvering that may exacerbate control difficulties,
+ Do not engage the autopilot.
* IF the autopilot s engaged, hold the control wheel firmiy and disengage the autopilot. Betrifft:
* If'an unusual roll response or uncommanded roll control movement is observed, reduce the angle- Inspektion und Austausch der Befestigungen für die Scharniere der Bugfahrwerksklappen,
of-atlack,
* Do not extend flaps when holding in icing conditions., Operaon with flaps extended can result in a reduced Maßnahmen:
wing angle-of-altack, with the possibility of ice forming on the upper surface further aft on the wing than - Hochfrequenzrissprüfung der Befestigungswinkel der Bugfahrwerksklappen nach Service Bulletin
-v901-
normal, possibly aft of he protected area, A330-52-3055.
* Ifthe flaps are extended, do not retract Ihem until the airframe Is clear of ice. - Austausch defekter Befestigungswinkel, bei Erfordemis nach Service Bulletin A330-52-3055
* Report these weather conditions to Air Traffic Control. und dessen Ablaufdiagramm.
- Wiederholungsinspektionen und ggf. wiederholten Austausch bis zur Ausführung des Service Bulletins
A330-52-3046.
Fristen: - Verstärkung der Schamiere nach Service Bulletin A330-52-3046.
Die Änderung des Flughandbuches ist unverzüglich vorzunehmen.
Fristeı
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der Die Rissinspektion Ist spätestens beim Erreichen einer Betriebszeit von 2200 Landungen nach dem Einbau der
DGAC CN 1998-377(A) vom 28.07.1999 hinteren Bugfahrwerksklappen auszuführen.
Durch gie vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Lufahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen An Flugzeugen, bei denen die Betriebszeit der Bugfahrwerksklappen von 2200 Landungen zur Inkraftsetzung
Inur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, Im Interesse der
dieser Lufttüchtigkeitsanweisung bereits überschritten ist, muß die Rissprüfung innerhalb der folgenden 270
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Maßnahmen Oberwiegt, Ist s
erforderlich, al soforige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Landungen oder 550 Flugstunden ausgeführt werden.Massgebend ist die ersterreichte Frist.
Die Wiederholungsinspektionen und ggf. der notwendige Austausch sind im Intervall von 270 Landungen bis zur
Rechtsbeheifsbelehrung: ‚Ausführung des Service Bulletin A330-52-3046 auszuführen.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
Die Verstärkung der Befestigungen an den Bugfahrwerksklappen ist bis zum 21.02.2001 vorzunehmen.
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-S!r. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.
LLTAs werden auch im Interet unter htip:/www.Iba.de publiziert Die vollständige Ausführung des Service Bulletins A330-52-3046 entbindet von den
Wiederholungsinspektionen.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
DGAC CN 1999-331-098(B) vom 11.08.1999
Durch die vorgenannten Mangel Ist die Luftüchüigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
Inur In Beirieb genommen werden darf, wenn die anı Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorheten Mafinahmen überwiegt, ist es
erforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Bechebebaigbeln
/erfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriftich oder
uNiedersehrf Delm Lufahr.-Bundesamt Hermanr,-Blenk-St 26, 38708 Braunschweig einzulegen.
LTAs werden auch im Internet
unter hitp:/www.Iba.de publiziert
(Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-307 Seito 2 von 2 ; Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-320 Selte 1 von 1
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Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
m LTA-Nr.: 1999-321 “l LTA-Nr.: 1999-323
Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999 S Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Muster: Airbus Industrie AD der ausländisc! Behörde: Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörd
A340 DGAC CN 1999-330-119(B) vom 11.08.1999 A340 DGAC CN 1999-299-120(B) vom 28.07.1999
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstelle: Geräte-Ni Technische Mitteilungen des Horstellers:
2850 Airbus Industrie Service Bulletin A340-52-4056 2850 Airbus Industrie AOT A340-27A4078
Airbus Industrie Service Bulletin A340-52-4068 Airbus Industrie Service Bulletin A340-27A4077
Airbus Industrie Service Bulletin A340-27A4077 Rev.1
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Airbus Industrie
A340 Airbus Industrie
A340
- Baureihen: A340-211, A340-212, A340-213, A340-311, A340-312 und A340-313,
-Baureihen: _ Alle Baureihen der Serie A340.
- Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die weder mit der Modifikation 42447 noch mit
dem Service Bulletin A340-52-4056 ausgerüstet sind. -Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die mit einem Stellantrieb der verstellbaren
Höhenflosse folgender Teile- und Werknummern ausgerüstet sind:
Teilenm.:
Betrifft:
Inspektion und Austausch der Befestigungen für die Schamiere der Bugfahrwerksklappen. 47147-100, 47147-200, 47147-210, 47147-213, 47147-300, 47147-303, 47147-350, 47147-
400.
Werknm. der genannten Teilenn.
Maßnahme:
6 bis 247.
- Hochfrequenzrissprüfung der Befestigungswinkel der Bugfahrwerksklappen nach Service Bulletin
S9-017
A340-52-4068.
Teilenm.
- Austausch defekter Befestigungswinkel, bei Erfordernis, nach Service Bulletin A340-52-4068 47172.
‚und dessen Ablaufdiagramm.
Werknrn. der genannten Teilenrn.:
- Wiederholungsinspektionen und ggf. wiederholten Austausch bis zur Ausführung des Service Bulletins
301 bis 334, 347, 360, 362,365 und 374.
A340-52-4056.
- Verstärkung der Scharniere nach Service Bulletin A340-52-4056. Hinweis:
Diese Stellantriebe wurden entweder bei der Herstellung in die Flugzeuge der Werknrn.
Fristen: 0002 bis 0282 eingebaut, oder als Ersatzteile ausgeliefert.
Die Rissinspektion ist spätestens beim Erreichen einer Betriebszeit von 2200 Landungen nach dem Einbau der
hinteren Bugfahrwerksklappen auszuführen.
Betrifft:
Unbeabsichtigtes Fahren der Höhenflosse in die Landestellung.
An Flugzeugen, bei denen die Betriebszeit der Bugfahrwerksklappen von 2200 Landungen zur Inkraftsetzung
dieser Lufttüchtigkeitsanweisung bereits überschritten ist, muß die Rissprüfung innerhalb der folgenden 270
Maßnahmen:
Landungen oder 550 Flugstunden ausgeführt werden. Massgebend ist die ersterreichte Frist.
1. Funktionsprüfung der Überwachungseinrichtung für den Stellantrieb der Höhenflosse nach
Die Wiederholungsinspektionen und ggf. der notwendige Austausch sind im Intervall von 270 Landungen bis zur
AOT A340-27A4078.
‚Ausführung des Service Bulletin A340-52-4056 auszuführen.
Die Verstärkung der Befestigungen an den Bugfahrwerksklappen ist bis zum 21.02.2001 vorzunehmen.
2. Wiederholungsprüfung gemäß Punkt 1
Die vollständige Ausführung des Service Bulletins A340-52-4056 entbindet von den
Wiederholungsinspektionen.
3. Boroskopische Untersuchung der Hydraulikblöcke nach Service Bulletin A340-27A4077 Rev.1
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
4. Reparatur, in Abhängigkeit von der Inspektion, nach Service Bulletin A340-27A4077 Rev.1
DGAC CN 1999-330-119(B) vom 11.08.1999
Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtgt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
Inur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäfß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, da in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorheten Maßnahmen überwiegt, ist es \Von dieser Luftüchtigkeitsanweisung ausgenommen sind die Flugzeuge, die bereits nach Service
erforderich, die soforige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Bulletin A340-27A4077 nachgearbeitet wurden.
Rechtsbeheifsbelehrung:
Gegen diese Ver kan innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder Fristen:
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. Die Funktionsprüfung gemäß Punkt 1 ist erstmalig innerhalb der folgenden 500 Flugstunden nach dem
LLTAs werden auch im Interet unter http:/www.ba.de pubilziert Inkrafttreten dieser Lufttüchtigkeitsanweisung oder 800 Flugstunden nach der letzten Funktionsprüfung der
Überwachungseinrichtung bei der laufenden Wartung auszuführen. Massgebend ist die letzterreichte Frist.
Seite1 von 1 (Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-323 Seite 1 von 2
(Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-321
—
Diese Funktionsprüfung ist im Intervall von 800 Flugstunden bis zur Ausführung des Punktes 3 dieser
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1999-324
Lufttüchtigkeitsanweisung zu wiederholen.
Die Massnahmen des Punktes 3 dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind spätestens bis zum.07.06.2000
m
auszuführen.
N Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Notwendige Reparaturen sind unverzüglich auszuführen.
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
Nach der Ausführung des Punktes 3 dieser Lufttüchtigkeitsanweisung und einer ggf. möglichen Reparatur ist
A330 DGAC CN 1999-300-099(B) vom 28.07.1999
auf das Prüfintervall der Überwachungseinrichtung der Höhenflosse von 5000 Flugstunden zurückzukehren. Geräte-Nı Technische Mittellungen des Herstellers:
2849 Airbus Industrie AOT A330-27A3072
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der Airbus Industrie Service Bulletin A330-27A3070
DGAC CN 1999-299-120(B) vom 28.07.1999 ‚Airbus Industrie Service Bulletin A330-27A3070 Rev.1
‚Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
ur in Bet ineten Maßnahmen ordinungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherhoit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordheten Malßnahmen überwiegt, ist e Betroffenes Luftfahrtgerät
rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Airbus Industrie
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monais nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder A330
:zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braurischweig einzulegen.
- Baureihen: Alle Baureihen der Serie A330.
LLTAs werden auch im Internet unter hitp:/www.ba.de pubiiziert
-Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die mit einem Stellantrieb der verstellbaren
Höhenflosse folgender Teile- und Werknummem ausgerüstet sind:
Teilenm.:
47147-100, 47147-200, 47147-210, 47147-213, 47147-300, 47147-303, 47147-350, 47147-
400.
Werknmn. der genannten Teilenm.:
6 bis 247.
9-08 Tellenmn.
474172.
Werknm. der genannten Teilenm.:
301 bis 334, 347, 360, 362,365 und 374
Hinweis:
Diese Stellantriebe wurden entweder bei der Herstellung In die Flugzeuge der Werknm.:
0012 bis 0290 eingebaut, oder als Ersatzteile ausgeliefert.
Betrifft:
Unbeabsichtigtes Fahren der Höhenflosse in die Landestellung.
Maßnahmen: -
1, Funktionsprüfung der Überwachungseinrichtung für den Stellantrieb der Höhenflösse nach
AOT A330-27A3072.
2. Wiederholungsprüfung gemäß Punkt 1.
3. Boroskopische Untersuchung der Hydraulikblöcke nach Service Bulletin A330-27A3070 Rev.1
4. Reparatur, in Abhängigkeit von der Inspektion, nach Service Bulletin A330-27A3070 Rev.1
Von dieser Lufttüchtigkeitsanweisung ausgenommen sind die Flugzeuge, die bereits nach
Service Bulletin A330-27A3070 nachgearbeitet wurden.
Fristen:
Die.Funktionsprüfung gemäß Punkt 1 ist erstmalig innerhalb der folgenden 500 Flugstunden nach dem
Inkrafttreten dieser Lufttüchtigkeitsanweisung oder 800 Flugstunden nach der letzten Funktionsprüfung der
Überwachungseinrichtung bei der laufenden Wartung auszuführen. Massgebend ist die letzterreichte Frist.
(Aktonzeichen: (01)M122-502.1/1999-323 Selte 2 von 2 Aktenzelchen: (01)M122-502.1/1999-324 Seite1von 2
Diese Funktionsprüfung ist im Intervall von 800 Flugstunden bis zur Ausführung des Punktes 3 dieser
Lufttüchtigkeitsanweisung
Lufttüchtigkeitsanweisung zu wiederholen.
LTA-Nr.: 1999-325
Die Massnahmen des Punktes 3 ;ser Lufttüchtigkeitsanweisung sind spätestens bis zum 07.06.2000
auszuführen. Lußfahrt-Bundesamt
ea Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Notwendige Reparaturen sind unverzüglich aauszuführen.
Muster: Boeing Behör
Boeing 747 FAA AD 99-18-07 Amdt. 39-11273
Nach der Ausführung des Punktes 3 dieser Lufttüchtigkeitsanweisung und einer ggf. möglichen Reparatur ist
auf das Prüfintervall der Überwachungseinrichtung der Höhenflosse von 5000 Flugstunden zurückzukehren. Geräte-Nr.: rs a
2832 Boeing Alert Service Bulletin 747-25A3142 vom 16.10.1997 oder
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der Revision 1 vom 06.08.1998
DGAC CN 1999-300-099(B) vom 28.07.1999
‚Durch dle vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit
des Luffahrtgerätes derart beeintrachtigt, daß e nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Betroffenes Luftfahrtgerät
Sicherheit des Lufverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeortheten Maßnahmen überwiegt, Ist s
erforderlich, die sofortige Volziehung dieser LTA anzuordnen.
Boeing
Rechtsbeheifsbelehrung:
Boeing 747
‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. -Baureihen: _ Alle 747-400
LLTAs werden auch im Intemet unter htip:/wwwW.ba.de publiziert
-Werk-Nrn.: — Gemäß Boeing Service Bulletin 747-25A3142 Revision 1
Betrifft:
Ausrüstung/Einrichtungen: Deckenverkleidungen der Passagierkabine (Passanger Compartment Ceiling Panels
(ATA: 25)). Ein Versagen diverser Verriegelungen kann zum Herutnterfallen der Deckenverkleidung im Bereich
der Videomonitore führen und Personenschäden an der Besatzung und den Passagieren verursachen.
Maßnahmen:
-Z90L-+
Installation der Strap-Baugruppen gemäß Boeing Alert Service Bulletin 747-25A3142 oder Revision 1
Fristeı
Die Maßnahmen sind bis zum 05.10.2001 durchzuführen.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
FAA AD 99-18-07 Amdt. 39-11273
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, dafß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Lufiverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Maßnahmen übenwiegl, ist es
erforderlich, die soforige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheifsbelehrung:
10 kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LLTAs werden auch im Internet unter http:/www.ba.de pubiiziert
(Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-324 Seito2 von 2 (Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1999-325 Selto 1 von 1
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
‘Ätl LTA-Nr.: 1999-326 LTA-Nr.: 1999-327
N Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999 Aa Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
uftahrt-Bunde Luftfahrt-Bunde
Muster: Rolis-Royce ‚usländischen Behör TURBOMECA chen Behörde:
RB211 Trent 700 Arriel 2 DGAC CdN 1999-285(A) vom 13.07.1999
Technische Mittellungen des Herstellers: Geräte-Nr. Technische Mittellungen des Herstellers:
Rolls-Royce Mandatory Service Bulletin RB211-72-C729 vom 7003 TURBOMECA Service Bulletin No. 292 73 2803 vom 07.06.1999
16.04.1999
Betroffenes Luftfahrtgeı
Betroffenes Luftfahrtgerät:
TURBOMECA
Rolls-Royce Arriel2
RB211 Trent 700
-Baureihen: _ Arriel 281, 2B und 2C
- Baureiher RB211 Trent 768-60, 768-60/15,
RB211 Trent 772-60, 772-60/15, - Werk-Nrn.: Alle betroffenen Triebwerke können dem genannten Service Bulletin des Herstellers
RB211 Trent 121AA, 122AA core engines und ‚entnommen werden.
RB211 M04822AA, M04822AC modules
Betrifft:
Hinweis:
Kraftstoffsystem, Kraftstoffpumpe (fuel system, fuel pump‚ATA-Code 73-00-00) * Kraftstoffundichtigkeiten am
Triebwerke, core engines und modules die bereits nach dem Rolls-Royce Service Bulletin
Gehäuse der Kraftstoffpumpe durch zu geringe Wandstärken aufgrund einer fehlerhaften Herstellung * ggf.
RB211-72-C491 modifiziert sind, sind von dieser LTA nicht betroffen.
können durch Kraftstoffundichtigkeiten Triebwerksbrände entstehen.
- Werk-Nrn.: Alle
Maßnahmen:
-890L-
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Betrifft:
1. Inspektion des Triebwerksraums auf Anzeichen von Kraftstoffundichtigkeiten.
Hochdruckverdichter und Hochdruckturbine, Verbindungsschrauben (high pressure compressor and high
2. Intervallmäßige Inspektion der Kraftstoffpumpe auf Anzeichen von Kraftstoffundichtigkeiten.
pressure turbine, joint bolts, ATA-Code 72-30-00) * überhöhte Triebwerksvibrationen durch Bruch von 3. Detaillierte Prüfung der Kraftstoffpumpe, ob die geforderten Gehäusewandstärken vorhanden sind.
Verbindungsbolzen zwischen Hochdruckverdichter und Hochdruckturbine * ggf. kann dieser Fehler zu schweren
4. Austausch der Krafistoffpumpe, wenn bei den Inspektionen Kraftstoffundichtigkeiten festgestellt worden sind
Triebwerksschäden und zum Ausfall des Triebwerks im Fluge führen.
oder wenn bei der Prüfung des Pumpenkörpers (Pkt.3) eine zu geringe Wandstärke festgestellt worden ist.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Service Bulletin des Herstellers durchgeführt
Maßnahmen: werden.
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Hinweis:
Der Austausch der Kraftstoffpumpe, gegen eine Kraftstoffpumpe, die nach dem genannten Service Bulletin nicht
1. Detaillierte Aufzeichnung von N3-Triebwerksschwingungen in unterschiedlichen Flugphasen. betroffen Ist, wird als abschließende Maßnahme betrachtet und macht weitere Inspektionen (Pkt.1 und 2) nicht
2. Auswertung der Schwingungs-Meßaufzeichnungen. länger erforderlich. Gleiches gilt für Kraftstoffpumpen, die nach dem Pkt.3 geprüft worden sind und bei denen
3. Austausch oder Instandsetzung von Triebwerken, an denen Schwingungen außerhalb zulässiger Grenzen die erforderliche Gehäusewandstärke festgestellt wörden ist.
festgestellt worden sind.
Fristen:
Alle_erforderlichen Maßnahmen müssen nach -dem genannten Madatory Service. Bulletin des Herstellers
Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
durchgeführt werden. 1. Nach Jedem letzten Flug des Tages.
2. Alle 50 Betriebsstunden.
Fristen: 3. Bis zum 041.05.2000
Alle erforderlichen Fristen sind dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers zu entnehmen. 4. Vor dem nächsten Flug, wenn Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt worden sind.
Durch die vorgenannten Mängel ist ie Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
nur in Belrieb genommen werden darf, wenn die angeordineten Mafnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
DGAC CdN 1999-285(A) vom 13.07.1999
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fail das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordveten Mafnahmen überwieg, Ist e
Durch die vorgenannten Mangel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtgt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
erforderich, die sofortge Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
‚nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemAß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Rechtsbeheifsbelehrung: Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Malßnahmen überwiegt, Ist e
Segen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schrifich oder rforderlich, die sofortge Voilziehung dieser LTA anzuordnen.
techtsbel
:zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LLTAs werden auch im Infemet r hitp:/iwww.ba.de publiziert
LTAs worden auch Im Internet unter htip:/www.ba.de pubiiziert
Aktenzelchen: (10)M121-502.1/1999-326 104 von 4 Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-327 Seite1 von 1
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
m LTA-Nr.: 1999-328 LTA-Nr.: 1999-329
E Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Luffahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Muster: Pratt & Whitney AD der ausländischen Behörd Muster: Rolls-Royce AD der ausländischen Behörde:
PW 4000 FAA AD 99-15-01 Amdt.39-11220 RB211
PW 4164
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
Geräte-Nr.: Technische rs: 86315 Rolls-Royce Mandatory Service Bulletin RB211-72-C538 vom
6323, 6331 Pratt & Whitney Service Bulletin PW4ENG 72-657 vom 25.11.1997 14.01.1999
Pratt & Whitney Service Bulletin PW4G 100-72-105 vom
12.11.1997 Betroffenes Luftfahrtgerät:
Betroffenes Luftfahrtgerät Rolls-Royce
RB211
Pratt & Whitney
PW 4000, PW 4164 - Baureihen: RB211-228-02, -524B-02, -524B-B-02, -524B3-02, -524B4-02, -524B4-D-02, -524B2-19,
524B2-B-19, -524C2-19, -524C2-B-19, -524D4-19, -524D4-B-19, -524D4X-19, -524D4X-B-
-Baureihen: PW4056, PW4152, PW4156A, PW4164, PW4168 und PW4460
19, -524D4-39, -524D4-B-39, -524G2-19, -524G3-19, -524G2-T-19, -524G3-T-19, -524H2-
19, -S24H2-T-19, -524H-36
-Werk-Nrn.: Alle Triebwerke der genannten Baureihen, in denen Turbinenscheiben, 4.Stufe
Niederdruchturbine, mit folgenden Seriennummern (S/N’s) eingebaut sind: Hinweis:
Betroffenen Triebwerksvarianten zu den genannten Baureihen und betroffene "Engine
Modules" sind dem genannten Service Bulletin des Herstellers zu entnehmen.
CLDL BX....
2061, 6620, 2054, 2055, 6596, 2059, 2060, 6500, 6597, 6599, 6601, 6598, 6504, 6605,
- Werk-Nrn.: Alle
6602, 6609, 6607, 6612, 6611, 6610, 6608, 6606, 6615, 6616, 6619, 2058 und 6603.
76-901 Betrifft:
Niederdruckturbine, Turbinenscheibe Stufe 4 (low pressure turbine, stage 4 turbine disk, ATA-Code 72-50-00) *
vorzeitige Materialermüdung der Turbinenscheibe durch fehlerhafte Geometrie der Kühlkanäle * ggf. kann
dieser Fehler zum Bruch der Turbinenscheibe führen. Bruchstücke von Turbinenscheiben können aus dem
Betrifft:
Mitteldruckverdichter, Verdichterscheiben Stufe 6 und 7 (intermediate pressure compressor, stage 6 and 7
‚compressor disks, ATA-Code 72-32-00 * Rißbildung in den Bolzenbohrungen der Verdichterscheiben Stufe 6
und 7 durch Korrosionsnarben * ggf. kann dieser Fehler zum Bruch einer Verdichterscheibe bei N2
Triebwerksgehäuse austreten und schwere Schäden am Luftfahrzeug verursachen. Überdrehzahlen führen. Bruchstücke von Verdichterscheiben können das Triebwerksgehäuse durchschlagen
‚Und schwere Schäden am Luftfahrzeug verursachen.
Maßnahmen:
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahmen:
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Austausch der betroffenen Turbinenscheiben vor dem Erreichen von 7500 Betriebszyklen (CIS, cycles in
1. Austausch aller betroffenen Verdichter Stufe 6 und 7 "Rotor Shaft Assemblies" vor Erreichen der neuen
service) oder
zulässigen Betriebszeiten, die im genannten Hersteller Mandatory Service Bulletin genannt werden oder
2. Modifikation der betroffenen Turbinenscheiben nach den genannten Service Bulletins des Herstellers, wenn
2. Nacharbeit aller betroffenen Bauteile entsprechend dem genannten Hersteller Mandatory Service Bulletin
die Turbinenscheiben noch weiter betrieben werden sollen.
zum Weiterbetrieb bis zu den ursprünglich vorgesehenen zulässigen Betriebszeiten.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach den genannten Service Bulletins des Herstellers durchgeführt
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers
werden.
durchgeführt werden.
Fristen:
Mit sofortiger Wirkung.
Fristen:
Mit sofortiger Wirkung.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
Durch die vorgenannten Mangel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
FAA AD 99-15-01 Amdt.39-11220
Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchügkeit
des Luffat erart vigt, daß es nach Ablauf der ge Fristen 1nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit
des Lufiverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorheien Maßnahmen überwiegt. ist es
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angsordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Mafnahmen übenwiegt, ist e
erforderich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. „Rechtsbeheifsbeiehrung:
Rechtsbeheifsbelehrung: ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schrifich oder ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzuleger
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Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-328 Seite 1 von1 Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-329 Seite 1 von 1
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1999-330 ‘A'l LTA-Nr.: 1999-331
Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999 E Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Muster: Cessna AD der ausländischen Behörd Muster: Boeing AD der ausländischen Behörde:
Cessna 172R FAA AD 99-18-14 Amdt.39-11280 Boeing 747 FAA AD 99-18-16 Amdt. 39-11282
Boeing 757
;hnische Mitteilungen des Herstellers:
;‚essna Service Bulletin 99-27-01 vom 12.07.1999 Boeing 767
Technische Mittellungen des Herstel
Betroffenes Luftfahrtgerät: 2832, 2845, 2851 Boeing Service Bulletin 747-31-2288 vom 12.1998 oder
Revision 1 vom 28.01.1999
Cessna Boeing Service Bulletin 757-31-0066 Revision 1 vom 17.12.1998
Cessna 172R Boeing- Service Bulletin 767-31-0106 Revision 1 vom 17.12.1998
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge des Musters Cessna 172R.
Betroffenes Luftfahrtger:
- Werk-Nrn.: Die Flugzeuge der genannten Baureihen, die in der Zeit vom 21.09.1998 bis zum
Boeing
18.04.1999 mit dem Modifikationskit MK 172-27-01 ausgerüstet wurden.
Boeing 747, Boeing 757, Boeing 767
Es sind dies die Flugzeuge der Werknm.:
17280003 bis 17280016, 17280018 bis 17280060, 17280062, 17280063,
-Baureihen: _ Alle 747-400, 757-200 und 767-300
17280065 bis 17280071, 17280073 bis 17280083, 17280085 bis 17280088,
17280090, 17280091, 17280093 bis 17280096
-Werk-Nrn.: 747-400: Gemäß den Line-Nrn. 1121 bis 1177
Betrifft:
757-200: Gemäß den Line-Nm. 761 bis 828
Mögl. Reiben oder Scheuern der Querruderseile an den Befestigungsbolzen der Steuersäule.
0O-Z0L
767-300: Gemäß den Line-Nm. 668 bis 723
Maßnahmen:;
Inspektion des freien Raumes zwischen den Querrudersteuerseilen und den Steuersäulenbefestigungsbolzen Es sind nur Flugzeuge mit MAWEA-Netzgerät oder WEU-Netzgerät der Part-Nummer (P/N)
nach Service Bulletin 99-27-01. 28570035-201 betroffen
Nach Fesistellung eines ungenügenden freien Raumes sind die entsprechenden Bolzen auszutauschen Betrifft:
‚und die Querrudersteuerseile auf Scheuerstellen und Seilschäden zu untersuchen. Anzeige/Aufzeichnungs-Systeme: MAWEA-Netzgerät oder WEU-Netzgerät (Modular Avionic Warning
Defekte Steuerseile sind auszutauschen. Electronic Assembly (MAWEA) Power Supply or Warning Electronics Unit (WEU) Power Supply (ATA: 31)).
Mangelhafter Überspannungsschutz in den Netzgeräten der P/N 285T0035-201 kann zu Fehlfunktionen der
Hinweis: MAWEA/WEU-Warnsysteme führen und ein Ausfall von visuellen, akustischen und fühlbaren Warnungen für
Es besteht die Möglichkeit, daß zu lange Bolzen eingebaut wurden. die Pilotenbesatzung verursachen
Fristen Maßnahmen:
Die Inspektion ist innerhalb der folgenden 25 Flugstunden auszuführen. Für Boeing 747-400 Flugzeuge: Check der EICAS-Status-Page und System-Funktionstest gemäß FAA AD 99-
18-16 und Auswechslung der MAWEA-Netzgeräte bei Beanstandung gegen neue Netzgeräte der PIN
Alle notwendigen Reparaturen sind vor dem folgenden Flug nach der Defektenfeststellung auszuführen. 285T0035-202 Mod.A gemäß Boeing Service Bulletin 747-31-2288 oder Revision 1
HINWEIS 1: Der Check / Funktionstest gemäß FAA 99-18-16 Paragraph (a) ist eine anerkannte verkürzte
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der Version vom Service Bulletin 747-31-2288 und Revision 1
FAA AD 99-18-14 Amdt.39-11280
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufitüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen Für Boeing 757-200 und 767-300 Flugzeuge: Check der EICAS-Status-Page, System-Funktionstest und
Inur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeortheten Maßnahmen überwiegt, Ist s
Auswechslung der WEU-Netzgeräte bei Beanstandung gegen neue Netzgeräte der P/N 285T0035-201 Mod.A
‚erforderlich, die solortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. ‚gemäß zutreffendem Boeing Service Bulletin 757-31-0066 Revision 1 oder 767-31-0106 Revision 1
Rechtsbeheifsbelehr
Für Ersatzteile mit P/N 285T0035-201: Installationsverbot gemäß FAA AD 99-18-16.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Die Installation von neuen Netzgeräten der P/N 285T0035-202 Mod.A für die MAWEA oder WEU Warnsysteme
LLTAs werden auch im Intemet unter hiip:/www.Iba. de publiziert ist als Abschlußmaßnahme (Terminatin Action) dieser LTA anerkannt.
Fristen:
Der erste Check und Funktionstest ist innerhalb von 15 Tagen nach der Bekannigabe dieser LTA
durchzuführen. Danach sind diese Maßnahmen vor jedem Flug durchzuführen.
(Aktonzeichen: (01)M122-502.1/1999-330 Aktenzeichen: (01)M124-502.171999-331 Seite 1 von 2
Lufttüchtigkeitsanweisung
\Wenn Beanstandungen festgestellt werden, ist die Auswechslung vor dem nächsten Flug durchzuführen. Diese
‚Auswechslung entspricht der Abschlußmaßnahme dieser LTA. LTA-Nr.: 1999-332
Für Ersatzteile: Ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA ist es verboten, MAWEA/WEU-Netzgeräte der P/N Luffahrt-Bundesamt
285T0035-201 in Flugzeugen zu installieren. Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
AD der ausländischen Behörde:
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
FAA AD 99-12-06 Amdt.39-11190
FAA AD 99-18-16 Amdt. 39-11282
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchüigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen Technische Mitteilungen des Herstellers:
\nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse
AlliedSignal Bendix/King Service Bulletin VN411B-21 von
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorcheten Malnahmen überwiegt, ist es
erlorderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. November 1996
isbeheifsbelehrun
‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Wkderspruch ist schriflich oder Betroffenes Luftfahrtgerät:
ur Niederschrifi beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
AlliedSignal
LTAs werden auch im Internet unfer http:/www.Iba.de publiziert
VNS41A
-Baureihen: VN411B
+ Werk-Nrn.: BPN 3614004-4101 alle Seriennummern mit Modifikationsstatus 18, 19 oder 20
BPN/KPN 3614004-4101/066-1101-00 alle Seriennummern mit Modifikationsstatus 18, 19
oder 20
P/N 066-1101-00 bis einschließlich Serialnummer 4229 mit Modifikationsstatus 18, 19 oder
20
P/N 066-1101-/31/40/50 bis einschließlich Serialnummer 10799 mit Modifikationsstatus 19
oder 20
Betrifft:
L \VHF-Navigationsempfänger (VHF navigations receiver, ATA-Code 34-50-00) * fehlerhafte Funktion der VHF-
Navigationsempfängers aufgrund von Interferenzerscheinungen mit Radiosendern * ggf. kann dieses Problem
Zzu schweren Navigationsfehlern und damit zum Verlust der Kontrolle über das Luftfahrzeug führen.
Maßnahme:
Im _ Rahmen dieser LTA ist eine Umrüstung aller betroffenen VHF-Navigationsempfänger auf den
Modifikationsstand 21 vorgesehen.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Service Bulletin des Herstellers durchgeführt
werden.
Hinweis:
Betroffene VHF-Navigationsempfänger, die nicht dem Hersteller-Modifikationsstand 21 entsprechen, dürfen
nach Bekanntgabe dieser LTA in Luffahrzeuge nicht mehr installiert werden.
Fristen:
Für die Umrüstung der betroffenen Geräte sind folgende Fristen vorgesehen:
- Innerhalb von 90 Kalendertagen oder
- bei.der nächsten Instandsetzung oder
- beim nächsten Austausch des betroffenen Gerätes.
Verbindlich ist der zuerst eingetretene Zeitpunkt!
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
FAA AD 99-12-06 Amat.39-11190
Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchüigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorcheten Maßnahmen überwiegt, Ist es
erforderich, die soforige Volziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheltst
Gegen ciese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
:zur Niederschrifi beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LTAs werden auch im Internet unter hitp:/Awww.Iba.de publiziert
(Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1999-331 Seite2 von 2 Aktenzeichen: (14)M121-502.1/1999-332 Selte 1 von 1
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1999-334
JA
Luftfahrt-Bundesamt
LTA-Nr.: 1999-333 :A
‚Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999 S Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
Muster: Boeing AD der ausländischen Behörde: Muster: Rayiheon AD der ausländischen Behörde:
Boeing 737 FAA AD 99-18-17 Amdt. 39-11283 Beech 65 9
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers: Beech 200
2823 Boeing Telex Message M-7200-99-01528 vom 05.03.1999
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen desHerstellers:
2021, 2047 -Keine -
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Betröffenes Luftfahrtgerät:
Boeing
Boeing 737
Raytheon
Beech 65, Beech 200
- Baureihen: Alle 737-100, -200, -200C, -300, -400 und -500
- Baureihen: Beech C90A, B200, B300 und 1900D
- Werk-Nrn.: Alle
Betri =Werk-Nrn.: Alle
Elektrische Stromversorgung: GCU-Generatorsteuergerät
/ Bordbalterie / Batterieladegerät (Generator Control
Unit (GCU) / Airplane Batterie / Batterie Charger (ATA: 24)). Eine schwache oder leere Bordbatterie mit einer Betrifft:
gleichzeitigen Fehlfunktion der GCU-Diode CR910 kann beim Einschalten eines leistungsstarken
Fahrwerk: Nothandpumpe (Landing Gear Emergency. Hand Pump (ATA: 32)). Unsachgemäße Herstellung
Stromverbrauchers (2.B. APU) im Fluge zum Totalausfall aller strombetriebener Flugzeugsysteme führen und
einiger Pumpengehäuse kann zum Versagen der Nothandpumpe führen und bei einem Ausfall der
die sichere Fortführung des Fluges und der Landung verhinden.
Primäranlage ein Not-Ausfahren und Verriegeln des Fahrwerks verhindern.
Maßnahmen: Maßnahmen:
7EL0 -
Für Boeing 737-100, -200 und -200C Flugzeuge mit einem Batterieladegerät der Boeing Part-Nummer (P/N) 10-
Für Flugzeuge mit den Werk-Nrn. LJ-1526 bis LJ-1550 (Beech C90A), BB-1628 bis BB-1659 (Beech B200), FL-
60701-1: Auswechslung des Batterieladegeräts und der Bordbatterie gemäß FAA AD 99-18-17 in Verbindung 213 bis FL-237 (Beech B300) und UE-346 bis UE-356, UE-358 und UE-367 (Beech 1900D):
mit dem zutreffenden Chapter 20-10-111 und 24-31-11 des Boeing 737 Airplane Maintenance Manual (AMM). ‚Auswechslung der Fahrwerk-Nothandpumpen mit der Part-Nummer (P/N) 101-388007-3 und einer Serial-
Für Boeing 737-300, -400 und -500 Flugzeuge: Auswechslung der Bordbatterie gemäß FAA AD 99-18-17 in
Nummer von 2702 bis 2833 gemäß FAA AD 99-18-15.
Verbindung mit Chapter 24-31-11 des Boeing 737 AMM.
Für alle Flugzeuge: Dioden-Test der Dioden CR910 und Auswechslung des GCU-Generatorsteuergeräts bei
Für Ersatzteile aller Flugzeuge: Installationsverbot für die Fahrwerk-Nothandpumpen mit der P/N 101-388007-3
Beanstandung gemäß Boeing Telex Message M-7200-99-01528 vom 05.03.1999.
‚Und einer Serial-Nummer von 2702 bis 2833 gemäß FAA AD 99-18-15.
HINWEIS: Die Durchführung gemäß Boeing Telex Message M-7200-99-01528 vom 19.02.1999 ist gemäß FAA
AD 99-18-17 NOTE 2 nicht zulässig.
Fristen:
Für Ersatzteile: Installationsverbot für Batterieladegeräte mit der P/N 10-60701-1 gemäß FAA AD 99-18-17.
Die Auswechslung ist innerhalb von 25 Betriebsstunden (TIS) nach der Bekanntgabe dieser LTA
durchzuführen.
Fristen:
Die Auswechslung des Batterieladegeräts (nur für Boeiig 737-100, -200 und -200C Flugzeuge) ist bis zum Für Ersatzteile: Ab dem Tag der Bekannigabe dieser LTA ist es verboten die Fahrwerk-Nothandpumpen mit der
15.12.1999 durchzuführen. P/N 101-388007-3 und einer Serial-Nummer von 2702 bis 2833 in Flugzeugen zu installieren.
Die erste Auswechslung der Bordbatterie ist bis zum 15.12.1999 durchzuführen. Danach ist die Auswechslung
In einem Intervall von 750 Flugstunden zu wiederholen. Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
Der erste Dioden-Test ist bis zum 15.12.1999 durchzuführen. Danach ist der Dioden-Test in einem Intervall von FAA AD 99-18-15 Amdt. 39-11281
600 Flugstunden: und bei jeder Installation eines GCU-Steuergeräts zu wiederholen. Wenn eine fehlerhafte Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
Diode fesigestellt wird, ist vor dem nächsten Flug das GCU-Generatorsteuergerät auszuwechsien. mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Malnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Für Ersatzteile: Ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA Ist es verboten die Batterieladegeräte mit der P/N 10- Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordieten Maßnahmen überwiegt, Ist es
eriorderlich, die soforge Volziehung dieser LTA anzuordnen.
60701-1 in Flugzeugen zu installieren.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der Rechtsbehelfsbelehrung:
FAA AD 99-18-17 Amat. 39-11283 Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanngabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
DOurch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Inur In Beirieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaien am Aufschub der angeordheten Maßnahmen überwiegt, Ist 08 LTAs werden auch Im Infemet unfer hlip:/www.ba,de publiziert
"erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheifsbelehrung:
Gegen diese Verlügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LLTAs werden auch Im Internet unter http:/www.Iba.de pubiiziert
Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1999-333 Selte1 von 1 Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1999-334 Selte1von 1