Nachrichten für Luftfahrer 1999 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)

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                                                                                              Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                          Lufttüchtigkeitsanweisung
                           m                                                                                 LTA-Nr.: 1999-245/2                                                                                                          LTA-Nr.: 1999-307
                   Luftfahrt-Bundesamt                                                                                      ersetzt: 99-245
                                                                            Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999                                                MR                                                  Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
         Muster:     Rolls-Royce                                      AD der ausländischen Behörde:
                                                                                                                                                      Muster: Reims Cessna                                 AD der ausländisc!     Örde:
         RB211                                                        - keine -
                                                                                                                                                      Cessna 404                                           DGAC CN 1998-377(A) vom 28.07.1999
         Geräte-Nı                                                                                         He        ler                              Geräte-Nr.:
         6315                                                         Rolls-Royce Mandatory Service Bulletin RB.211-72-C810 R1 vom
                                                                                                                                                      2054
                                                                      06.07.1999

                                                                                                                                                        Betroffenes Luftfahrtgerät
           Betroffenes Luftfahrtgerät
                                                                                                                                                        Reims Cessna
                                                                                                                                                        Cessna 404
           Rolis-Royce
           RB211
                                                                                                                                                        - Baureihen:         Reims / Cessna F406

           -Baureihen:               RB211-535C-37, -535E4-37, -535E4-B-37 und -535E4-B-75
                                                                                                                                                        +Werk-Nrn.:          ‚Alle Flugzeuge der genannten Baureihe.

           -Werk-Nrn.:               Alle Triebwerke, an denen im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen, ausgeführt durch
                                     Werftbetriebe, Kugellager der High Speed Gearbox-Antriebswelle gewechselt worden sind.
                                                                                                                                                        Betrifft:
                                                                                                                                                        Fliegen unter Vereisungsbedingungen.

           Betrifft:
           High Speed-Hilfsgerätegetriebe, Kugellager der Antriebswelle (high speed gearbox, ball bearing of the drive
                                                                                                                                                        Maßnahmen:
           shaft, ATA-Code 72-60-00) * Lagerschäden durch fehlerhafte Montage im Rahmen von Lagerwechseln bei
                                                                                                                                                        Änderung des Flughandbuches (AFM) durch Einarbeitung des folgenden Textes in den Kapiteln
                                                                                                                                                        "Limitation Section' und 'Normale Procedures Section'
           Instandsetzungsmaßnahmen in Werftbetrieben * ggf. kann dieser Fehler zum Ausfall des Triebwerks im Fluge
           führen.



7£-904     Maßnahmen:
           Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
                                                                                                                                                        Kapitel "Limitation Section":

                                                                                                                                                                        WARNING

           1. Wechsel eines Triebwerkes, falls beide Triebwerke des Luftfahrzeugs von dieser LTA betroffen sind.
                                                                                                                                                        Severe icing may result from environmental conditions outside of those for which the airplane is certificated.
           2. Inspektion des magnetischen Spänesammlers (MCD magnetic chip detector) in festgelegten Intervallen.
                                                                                                                                                        Flight in freezing rain, freezing drizzie, or mixed icing conditions (supercooled liquid water and ice crystals) may
           3.   Austausch des Triebwerks, falls bei den Inspektion Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt
                                                                                                                                                        result in ice build-up On protected surfaces exceeding the capability of the ice protection system, or may result in
           werden.
                                                                                                                                                        ice forming aft of the protected surfaces. This ice may not be shed using the ice protection systems, and may
                                                                                                                                                        seriously degrade the performance and controllability of the airplane.
           Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers
           durchgeführt werden.
                                                                                                                                                        * During flight, severe icing conditions that exceed those for which the airplane is certificated shall be
                                                                                                                                                         determined by the following visual cues. If one or more of these visual cues exists, immediately request
           Hinweis:
                                                                                                                                                         priority handling from Air Traffic Control to facilitate a route or an altitude change to exit the icing
           Kugellager      mit     dem    Vorsatz      (prefix)    "DLJO"     vor   der    Seriennummer,          dürfen   im    Rahmen       von
                                                                                                                                                         Cconditions.
           Instandsetzungsmafßnahmen nicht mehr installiert werden.
           Bei Triebwerkswechseln ist auszuschließen, daß                   beide Triebwerke am:          Luffahrzeug      mit den genannten
                                                                                                                                                        - Unusually extensive ice accumulation on the airframe and windshild in areas not normally observed to
           Kugellagern ausgerüstet sind.
                                                                                                                                                         collect ice.

           Fristen:                                                                                                                                     - Accumulation of ice on the upper surface of the wing, aft of the protected area.
           Alle erforderlichen Fristen sind dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers zu entnehmen.
                                                                                                                                                        - Accumulation of ice on the engine nacelles and propeller spinners farther aft than normally observed.
           Durch die vorgenannten Mänge! ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchugt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
           ur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Malßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                        * Since the autopilot, when installed and operating, may mask handling characteristics, use of the autopilot
           Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeorcheten Maßnahmen überwiegt, ist e
           erforderlich, die sofortige Volziehung dieser LTA anzuorinen.                                                                                 is prohibited, when any of the visual cues specified above exist, r when unusual lateral trim
                                                                                                                                                         requirements or autopilot trim warnings are encountered while the airplane is in Icing conditions.
           Rechtsbeheifsbelehrung:
           Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
           ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-St. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.                                               * All wing Icing Inspection lights must be operative prior to fight into icing conditions at night.

                                                 LLTAs werden auch im Intemet unter http:/www.ba.de publiziert.                                         NOTE: This supersedes any reflief provided by the Master Minimum Equipment List (MMEL).




           (LTANr. 99-245 vom 15.07.1999)                   "Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-245/2                               Seite 1 von 1                                                                   (01)M122-502.4/1999:307                           Seite1 von 2
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Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                                                                                                                                LTA-Nr.:        1999-320

         Kapitel:   "Procedure Section":                                                                                                                       Luffahrt-Bundesamt
                                                                                                                                                                                                                          Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
             "The Following weather conditions may be conducive to severe In-Night Icing:
                                                                                                                                                                Alrbus Industrie                                   AD der ausländischen Behörde:
                                                                                                                                                                                                                   DGAC CN 1999-331-098(B) vom 11.08.1999
         * Visible rain at temperatures below 0 degrees Celsius ambient air temperature.
         * Droplets that splash or splatter on impact at temperature below 0 degrees Celsius ambient air                                               Geräte-Nr.                                                  Technische Mitteilungen des Herstellers:
           temperature.                                                                                                                                2849                                                        Airbus Industrie Service Bulletin A330-52-3046
                                                                                                                                                                                                                   Airbus Industrie Service Bulletin A330-52-3055

               Procedures for exiting he severe icing environment:
                                                                                                                                                         Betroffenes Luftfahrtgerätf
         These procedures ar applicable to all fight phases from takeoff to landing. Monitor the ambient air temperature.
                                                                                                                                                         Airbus Industrie
         ‚While severe Icing may form at temperatures as cold as - 18 degrees Celsius, increased vigilance is warranted
                                                                                                                                                         A330
         at temperatures around freezing with visible moisture present. If he visual cues specified in fying severe icing
         Cconditions are observed, accomplish the following;
                                                                                                                                                         -Baureihen:         — A330-301, A330-321, A330-322, A330-341 und A330-342.
         * Immediately request priority handling from Air Traffic Control to facilitate a route or an altitude change to
           exIt Ihe severe icing conditions in order to avoid extended exposure to fight conditions more severe {han
           those for which the airplane has been certificated.
                                                                                                                                                         - Werk-Nrn.:            Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die weder mit der Modifikation 42447 noch mit
                                                                                                                                                                                 dem Service Bulletin A330-52-3046 ausgerüstet sind.
         * Avoid abrupt and excessive maneuvering that may exacerbate control difficulties,
         + Do not engage the autopilot.
         * IF the autopilot s engaged, hold the control wheel firmiy and disengage the autopilot.                                                        Betrifft:
         * If'an unusual roll response or uncommanded roll control movement is observed, reduce the angle-                                               Inspektion und Austausch der Befestigungen für die Scharniere der Bugfahrwerksklappen,
           of-atlack,
         * Do not extend flaps when holding in icing conditions., Operaon with flaps extended can result in a reduced                                    Maßnahmen:
           wing angle-of-altack, with the possibility of ice forming on the upper surface further aft on the wing than                                   - Hochfrequenzrissprüfung der Befestigungswinkel der Bugfahrwerksklappen nach Service Bulletin



-v901-
           normal, possibly aft of he protected area,                                                                                                      A330-52-3055.
         * Ifthe flaps are extended, do not retract Ihem until the airframe Is clear of ice.                                                             - Austausch defekter Befestigungswinkel, bei Erfordemis nach Service Bulletin A330-52-3055
         * Report these weather conditions to Air Traffic Control.                                                                                        und dessen Ablaufdiagramm.
                                                                                                                                                         - Wiederholungsinspektionen und ggf. wiederholten Austausch bis zur Ausführung des Service Bulletins
                                                                                                                                                          A330-52-3046.
         Fristen:                                                                                                                                        - Verstärkung der Schamiere nach Service Bulletin A330-52-3046.
         Die Änderung des Flughandbuches ist unverzüglich vorzunehmen.
                                                                                                                                                         Fristeı
         Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                          Die Rissinspektion Ist spätestens beim Erreichen einer Betriebszeit von 2200 Landungen nach dem Einbau der
         DGAC CN 1998-377(A) vom 28.07.1999                                                                                                              hinteren Bugfahrwerksklappen auszuführen.
         Durch gie vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Lufahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen         An Flugzeugen, bei denen die Betriebszeit der Bugfahrwerksklappen von 2200 Landungen zur Inkraftsetzung
         Inur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, Im Interesse             der
                                                                                                                                                         dieser Lufttüchtigkeitsanweisung bereits überschritten ist, muß die Rissprüfung innerhalb der folgenden 270
         Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Maßnahmen Oberwiegt, Ist s
         erforderlich, al soforige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                         Landungen oder 550 Flugstunden ausgeführt werden.Massgebend ist die ersterreichte Frist.
                                                                                                                                                         Die Wiederholungsinspektionen und ggf. der notwendige Austausch sind im Intervall von 270 Landungen bis zur
         Rechtsbeheifsbelehrung:                                                                                                                         ‚Ausführung des Service Bulletin A330-52-3046 auszuführen.
         Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.        Der Widerspruch ist schriftich oder
                                                                                                                                                         Die Verstärkung der Befestigungen an den Bugfahrwerksklappen ist bis zum 21.02.2001 vorzunehmen.
         ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-S!r. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                               LLTAs werden auch im Interet unter htip:/www.Iba.de publiziert                                            Die      vollständige       Ausführung         des       Service     Bulletins      A330-52-3046          entbindet      von      den
                                                                                                                                                         Wiederholungsinspektionen.


                                                                                                                                                         Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                         DGAC CN 1999-331-098(B) vom 11.08.1999
                                                                                                                                                         Durch die vorgenannten Mangel Ist die Luftüchüigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                         Inur In Beirieb genommen werden darf, wenn die anı             Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                         Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorheten Mafinahmen überwiegt, ist es
                                                                                                                                                         erforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

                                                                                                                                                         Bechebebaigbeln
                                                                                                                                                                        /erfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriftich oder
                                                                                                                                                         uNiedersehrf Delm Lufahr.-Bundesamt Hermanr,-Blenk-St 26, 38708 Braunschweig einzulegen.

                                                                                                                                                                                               LTAs werden auch im Internet
                                                                                                                                                                                                                          unter hitp:/www.Iba.de   publiziert




                                                            (Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-307                                    Seito 2 von 2                                     ;                     Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-320                                Selte 1 von 1
1042

—                                                                                                                                          ——
                                                                                             Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                          Lufttüchtigkeitsanweisung
                           m                                                                                     LTA-Nr.: 1999-321                                    “l                                                                     LTA-Nr.: 1999-323
                   Luftfahrt-Bundesamt
                                                                            Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999                                                S                                                    Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
         Muster:    Airbus Industrie                                 AD der ausländisc!  Behörde:                                                     Muster: Airbus Industrie                           AD der    ausländischen Behörd
         A340                                                        DGAC CN 1999-330-119(B) vom 11.08.1999                                           A340                                               DGAC CN 1999-299-120(B) vom 28.07.1999
         Geräte-Nr.:                                                 Technische Mitteilungen des Herstelle:                                           Geräte-Ni                                          Technische Mitteilungen des Horstellers:
         2850                                                        Airbus Industrie     Service Bulletin A340-52-4056                               2850                                               Airbus Industrie AOT A340-27A4078
                                                                     Airbus Industrie Service Bulletin A340-52-4068                                                                                      Airbus Industrie Service Bulletin A340-27A4077
                                                                                                                                                                                                         Airbus Industrie Service Bulletin A340-27A4077 Rev.1

           Betroffenes Luftfahrtgerät:
                                                                                                                                                        Betroffenes Luftfahrtgerät:
           Airbus Industrie
           A340                                                                                                                                         Airbus Industrie
                                                                                                                                                        A340
           - Baureihen:               A340-211, A340-212, A340-213, A340-311, A340-312 und A340-313,
                                                                                                                                                        -Baureihen:        _ Alle Baureihen der Serie A340.
           - Werk-Nrn.:               Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die weder mit der Modifikation 42447 noch mit
                                      dem Service Bulletin A340-52-4056 ausgerüstet sind.                                                               -Werk-Nrn.:          Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die mit einem Stellantrieb der verstellbaren
                                                                                                                                                                              Höhenflosse folgender Teile- und Werknummern ausgerüstet sind:
                                                                                                                                                                             Teilenm.:
           Betrifft:
           Inspektion und Austausch der Befestigungen für die Schamiere der Bugfahrwerksklappen.                                                                             47147-100, 47147-200, 47147-210, 47147-213, 47147-300, 47147-303, 47147-350, 47147-
                                                                                                                                                                              400.
                                                                                                                                                                              Werknm. der genannten Teilenn.
           Maßnahme:
                                                                                                                                                                              6 bis 247.
           - Hochfrequenzrissprüfung der Befestigungswinkel der Bugfahrwerksklappen nach Service Bulletin




S9-017
             A340-52-4068.
                                                                                                                                                                              Teilenm.
           - Austausch defekter Befestigungswinkel, bei Erfordernis, nach Service Bulletin A340-52-4068                                                                       47172.
             ‚und dessen Ablaufdiagramm.
                                                                                                                                                                              Werknrn. der genannten Teilenrn.:
           - Wiederholungsinspektionen und ggf. wiederholten Austausch bis zur Ausführung des Service Bulletins
                                                                                                                                                                              301 bis 334, 347, 360, 362,365 und 374.
             A340-52-4056.
           - Verstärkung der Scharniere nach Service Bulletin A340-52-4056.                                                                                                   Hinweis:
                                                                                                                                                                              Diese Stellantriebe wurden entweder bei der Herstellung in die Flugzeuge der Werknrn.
            Fristen:                                                                                                                                                          0002 bis 0282 eingebaut, oder als Ersatzteile ausgeliefert.
           Die Rissinspektion ist spätestens beim Erreichen einer Betriebszeit von 2200 Landungen nach dem Einbau der
           hinteren Bugfahrwerksklappen auszuführen.
                                                                                                                                                        Betrifft:
                                                                                                                                                        Unbeabsichtigtes Fahren der Höhenflosse in die Landestellung.
           An Flugzeugen, bei denen die Betriebszeit der Bugfahrwerksklappen von 2200 Landungen zur Inkraftsetzung
           dieser Lufttüchtigkeitsanweisung bereits überschritten ist, muß die Rissprüfung innerhalb der folgenden 270
                                                                                                                                                        Maßnahmen:
            Landungen oder 550 Flugstunden ausgeführt werden. Massgebend ist die ersterreichte Frist.
                                                                                                                                                        1. Funktionsprüfung der Überwachungseinrichtung für den Stellantrieb der Höhenflosse nach
           Die Wiederholungsinspektionen und ggf. der notwendige Austausch sind im Intervall von 270 Landungen bis zur
                                                                                                                                                          AOT A340-27A4078.
           ‚Ausführung des Service Bulletin A340-52-4056 auszuführen.
           Die Verstärkung der Befestigungen an den Bugfahrwerksklappen ist bis zum 21.02.2001 vorzunehmen.
                                                                                                                                                        2. Wiederholungsprüfung gemäß Punkt 1
            Die       vollständige       Ausführung       des       Service      Bulletins     A340-52-4056          entbindet       von     den
           Wiederholungsinspektionen.
                                                                                                                                                        3. Boroskopische Untersuchung der Hydraulikblöcke nach Service Bulletin A340-27A4077 Rev.1
            Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                        4. Reparatur, in Abhängigkeit von der Inspektion, nach Service Bulletin A340-27A4077 Rev.1
            DGAC CN 1999-330-119(B) vom 11.08.1999
            Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtgt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
            Inur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäfß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
            Sicherheit des Luftverkehrs, da in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorheten Maßnahmen überwiegt, ist es         \Von dieser Luftüchtigkeitsanweisung ausgenommen sind die Flugzeuge, die bereits nach Service
            erforderich, die soforige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                        Bulletin A340-27A4077 nachgearbeitet wurden.
            Rechtsbeheifsbelehrung:
            Gegen diese    Ver      kan innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder        Fristen:
            ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.                                              Die Funktionsprüfung gemäß Punkt 1 ist erstmalig innerhalb der folgenden 500 Flugstunden nach dem
                                                 LLTAs werden auch im Interet unter http:/www.ba.de pubilziert                                           Inkrafttreten dieser Lufttüchtigkeitsanweisung oder 800 Flugstunden nach der letzten Funktionsprüfung der
                                                                                                                                                         Überwachungseinrichtung bei der laufenden Wartung auszuführen. Massgebend ist die letzterreichte Frist.



                                                                                                                                     Seite1 von 1                                                   (Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-323                      Seite 1 von 2
                                                                (Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1999-321
1043

—
       Diese Funktionsprüfung ist im Intervall von 800 Flugstunden bis zur Ausführung des Punktes 3 dieser
                                                                                                                                                                                                                              Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                                                                                                           LTA-Nr.: 1999-324
       Lufttüchtigkeitsanweisung zu wiederholen.


       Die Massnahmen des             Punktes 3 dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind spätestens bis zum.07.06.2000
                                                                                                                                                                   m
       auszuführen.
                                                                                                                                                           N                                                 Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
       Notwendige Reparaturen sind unverzüglich auszuführen.
                                                                                                                                                    Muster: Airbus Industrie                          AD der ausländischen Behörde:

       Nach der Ausführung des Punktes 3 dieser Lufttüchtigkeitsanweisung und einer ggf. möglichen Reparatur                                  ist
                                                                                                                                                    A330                                              DGAC CN 1999-300-099(B) vom 28.07.1999
       auf das Prüfintervall der Überwachungseinrichtung der Höhenflosse von 5000 Flugstunden zurückzukehren.                                       Geräte-Nı                                         Technische Mittellungen des Herstellers:
                                                                                                                                                    2849                                              Airbus Industrie AOT A330-27A3072
       Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                                                                         Airbus Industrie Service Bulletin A330-27A3070
       DGAC CN 1999-299-120(B) vom 28.07.1999                                                                                                                                                         ‚Airbus Industrie Service Bulletin A330-27A3070 Rev.1
       ‚Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
       ur in Bet                                                 ineten   Maßnahmen ordinungsgemäß durchgeführt worden sind.     Im Interesse der
       Sicherhoit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse      des Adressalen am Aufschub der angeordheten Malßnahmen überwiegt, ist e     Betroffenes Luftfahrtgerät
       rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

        Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                                                                       Airbus Industrie
        Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monais nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder          A330
       :zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braurischweig einzulegen.
                                                                                                                                                      - Baureihen:         Alle Baureihen der Serie A330.
                                             LLTAs werden auch im Internet unter hitp:/www.ba.de pubiiziert

                                                                                                                                                      -Werk-Nrn.:          Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die mit einem Stellantrieb der verstellbaren
                                                                                                                                                                           Höhenflosse folgender Teile- und Werknummem ausgerüstet sind:
                                                                                                                                                                           Teilenm.:
                                                                                                                                                                           47147-100, 47147-200, 47147-210, 47147-213, 47147-300, 47147-303, 47147-350, 47147-
                                                                                                                                                                           400.
                                                                                                                                                                           Werknmn. der genannten Teilenm.:
                                                                                                                                                                           6 bis 247.




9-08                                                                                                                                                                       Tellenmn.
                                                                                                                                                                           474172.
                                                                                                                                                                           Werknm. der genannten Teilenm.:
                                                                                                                                                                           301 bis 334, 347, 360, 362,365 und 374


                                                                                                                                                                           Hinweis:
                                                                                                                                                                           Diese Stellantriebe wurden entweder bei der Herstellung In die Flugzeuge der Werknm.:
                                                                                                                                                                           0012 bis 0290 eingebaut, oder als Ersatzteile ausgeliefert.


                                                                                                                                                      Betrifft:
                                                                                                                                                      Unbeabsichtigtes Fahren der Höhenflosse in die Landestellung.


                                                                                                                                                      Maßnahmen:                             -
                                                                                                                                                      1, Funktionsprüfung der Überwachungseinrichtung für den Stellantrieb der Höhenflösse nach
                                                                                                                                                        AOT A330-27A3072.


                                                                                                                                                      2. Wiederholungsprüfung gemäß Punkt 1.


                                                                                                                                                      3. Boroskopische Untersuchung der Hydraulikblöcke nach Service Bulletin A330-27A3070 Rev.1

                                                                                                                                                      4. Reparatur, in Abhängigkeit von der Inspektion, nach Service Bulletin A330-27A3070 Rev.1



                                                                                                                                                      Von dieser Lufttüchtigkeitsanweisung ausgenommen sind die Flugzeuge, die bereits nach
                                                                                                                                                       Service Bulletin A330-27A3070 nachgearbeitet wurden.


                                                                                                                                                       Fristen:
                                                                                                                                                       Die.Funktionsprüfung gemäß Punkt 1         ist erstmalig innerhalb der folgenden    500   Flugstunden nach dem
                                                                                                                                                       Inkrafttreten dieser Lufttüchtigkeitsanweisung oder 800 Flugstunden nach der letzten Funktionsprüfung der
                                                                                                                                                       Überwachungseinrichtung bei der laufenden Wartung auszuführen. Massgebend ist die letzterreichte Frist.



                                                           (Aktonzeichen: (01)M122-502.1/1999-323                                   Selte 2 von 2                                                Aktenzelchen:   (01)M122-502.1/1999-324                      Seite1von 2
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Diese Funktionsprüfung ist im Intervall von 800 Flugstunden bis zur Ausführung des Punktes 3 dieser
                                                                                                                                                                                                                                       Lufttüchtigkeitsanweisung
          Lufttüchtigkeitsanweisung zu wiederholen.
                                                                                                                                                                                                                                                          LTA-Nr.: 1999-325
          Die Massnahmen des Punktes 3                      ;ser Lufttüchtigkeitsanweisung sind spätestens bis zum 07.06.2000
          auszuführen.                                                                                                                                    Lußfahrt-Bundesamt
                                                                                                                                                                    ea                                                 Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
          Notwendige Reparaturen sind unverzüglich aauszuführen.
                                                                                                                                                  Muster: Boeing                                                                  Behör
                                                                                                                                                  Boeing 747                                                 FAA AD 99-18-07 Amdt. 39-11273
          Nach der Ausführung des Punktes 3 dieser Lufttüchtigkeitsanweisung und einer ggf. möglichen Reparatur ist
          auf das Prüfintervall der Überwachungseinrichtung der Höhenflosse von 5000 Flugstunden zurückzukehren.                                  Geräte-Nr.:                                                                                          rs          a
                                                                                                                                                  2832                                                        Boeing Alert Service Bulletin      747-25A3142 vom 16.10.1997 oder
          Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                                                                              Revision 1 vom 06.08.1998
          DGAC CN 1999-300-099(B) vom 28.07.1999
          ‚Durch dle vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit
                                                             des Luffahrtgerätes derart beeintrachtigt, daß e nach Ablauf der genannten Fristen
          nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.         Im Interesse der     Betroffenes Luftfahrtgerät
          Sicherheit des Lufverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeortheten Maßnahmen überwiegt, Ist s
          erforderlich, die sofortige Volziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                    Boeing

          Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                    Boeing 747
          ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
          ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.                                           -Baureihen:         _ Alle 747-400

                                                LLTAs werden auch im Intemet unter htip:/wwwW.ba.de publiziert
                                                                                                                                                    -Werk-Nrn.:         — Gemäß Boeing Service Bulletin 747-25A3142 Revision 1



                                                                                                                                                    Betrifft:
                                                                                                                                                    Ausrüstung/Einrichtungen: Deckenverkleidungen der Passagierkabine (Passanger Compartment Ceiling Panels
                                                                                                                                                    (ATA: 25)). Ein Versagen diverser Verriegelungen kann zum Herutnterfallen der Deckenverkleidung im Bereich
                                                                                                                                                    der Videomonitore führen und Personenschäden an der Besatzung und den Passagieren verursachen.


                                                                                                                                                    Maßnahmen:



-Z90L-+
                                                                                                                                                    Installation der Strap-Baugruppen gemäß Boeing Alert Service Bulletin 747-25A3142 oder Revision 1

                                                                                                                                                    Fristeı
                                                                                                                                                    Die   Maßnahmen sind bis zum 05.10.2001 durchzuführen.


                                                                                                                                                    Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                    FAA AD 99-18-07 Amdt. 39-11273
                                                                                                                                                    Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, dafß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                    nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                    Sicherheit   des Lufiverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Maßnahmen übenwiegl, ist es
                                                                                                                                                    erforderlich, die soforige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

                                                                                                                                                    Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                                          10 kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.     Der Widerspruch ist schriftich oder
                                                                                                                                                    zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                                                                                                                                                                         LLTAs werden auch im Internet unter http:/www.ba.de pubiiziert




                                                             (Aktenzeichen:   (01)M122-502.1/1999-324                            Seito2 von 2                                                         (Aktenzeichen:   (01)M124-502.1/1999-325                                   Selto 1 von 1
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Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                                      Lufttüchtigkeitsanweisung
                          ‘Ätl                                                                                    LTA-Nr.: 1999-326                                                                                                                             LTA-Nr.: 1999-327
                N                                                          Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999                                                        Aa                                                    Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
                 uftahrt-Bunde                                                                                                                                    Luftfahrt-Bunde




         Muster: Rolis-Royce                                                   ‚usländischen           Behör                                                        TURBOMECA                                                            chen Behörde:
         RB211 Trent 700                                                                                                                               Arriel 2                                                    DGAC CdN 1999-285(A) vom 13.07.1999

                                                                    Technische Mittellungen des Herstellers:                                           Geräte-Nr.                                                  Technische Mittellungen des Herstellers:
                                                                    Rolls-Royce Mandatory Service Bulletin RB211-72-C729 vom                           7003                                                        TURBOMECA Service Bulletin No. 292 73 2803 vom 07.06.1999
                                                                    16.04.1999

                                                                                                                                                         Betroffenes Luftfahrtgeı
           Betroffenes Luftfahrtgerät:
                                                                                                                                                         TURBOMECA
           Rolls-Royce                                                                                                                                   Arriel2
           RB211 Trent 700

                                                                                                                                                         -Baureihen:            _ Arriel 281, 2B und 2C
          - Baureiher              RB211 Trent 768-60, 768-60/15,
                                   RB211 Trent 772-60, 772-60/15,                                                                                        - Werk-Nrn.:               Alle   betroffenen Triebwerke können dem             genannten Service Bulletin des            Herstellers
                                   RB211 Trent 121AA, 122AA core engines und                                                                                                        ‚entnommen werden.
                                   RB211 M04822AA, M04822AC modules

                                                                                                                                                         Betrifft:
                                   Hinweis:
                                                                                                                                                         Kraftstoffsystem, Kraftstoffpumpe (fuel system, fuel pump‚ATA-Code 73-00-00) * Kraftstoffundichtigkeiten am
                                   Triebwerke, core engines und modules die bereits nach dem Rolls-Royce Service Bulletin
                                                                                                                                                         Gehäuse der Kraftstoffpumpe durch zu geringe Wandstärken aufgrund einer fehlerhaften Herstellung * ggf.
                                   RB211-72-C491 modifiziert sind, sind von dieser LTA nicht betroffen.
                                                                                                                                                         können durch Kraftstoffundichtigkeiten Triebwerksbrände entstehen.

          - Werk-Nrn.:             Alle
                                                                                                                                                         Maßnahmen:



-890L-
                                                                                                                                                         Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
           Betrifft:
                                                                                                                                                         1. Inspektion des Triebwerksraums auf Anzeichen von Kraftstoffundichtigkeiten.
          Hochdruckverdichter und Hochdruckturbine, Verbindungsschrauben (high pressure compressor and high
                                                                                                                                                         2. Intervallmäßige Inspektion der Kraftstoffpumpe auf Anzeichen von Kraftstoffundichtigkeiten.
          pressure     turbine, joint bolts,     ATA-Code 72-30-00)            * überhöhte     Triebwerksvibrationen        durch    Bruch von           3. Detaillierte Prüfung der Kraftstoffpumpe, ob die geforderten Gehäusewandstärken vorhanden sind.
          Verbindungsbolzen zwischen Hochdruckverdichter und Hochdruckturbine * ggf. kann dieser Fehler zu schweren
                                                                                                                                                         4. Austausch der Krafistoffpumpe, wenn bei den Inspektionen Kraftstoffundichtigkeiten festgestellt worden sind
          Triebwerksschäden und zum Ausfall des Triebwerks im Fluge führen.
                                                                                                                                                         oder wenn bei der Prüfung des Pumpenkörpers (Pkt.3) eine zu geringe Wandstärke festgestellt worden ist.
                                                                                                                                                         Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Service Bulletin des Herstellers durchgeführt
          Maßnahmen:                                                                                                                                     werden.
          Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:                                                                                       Hinweis:
                                                                                                                                                         Der Austausch der Kraftstoffpumpe, gegen eine Kraftstoffpumpe, die nach dem genannten Service Bulletin nicht
           1. Detaillierte Aufzeichnung von N3-Triebwerksschwingungen in unterschiedlichen Flugphasen.                                                   betroffen Ist, wird als abschließende Maßnahme betrachtet und macht weitere Inspektionen (Pkt.1 und 2) nicht
          2. Auswertung der Schwingungs-Meßaufzeichnungen.                                                                                               länger erforderlich. Gleiches gilt für Kraftstoffpumpen, die nach dem Pkt.3 geprüft worden sind und bei denen
          3. Austausch oder Instandsetzung von Triebwerken, an denen Schwingungen außerhalb zulässiger Grenzen                                           die erforderliche Gehäusewandstärke festgestellt wörden ist.
          festgestellt worden sind.

                                                                                                                                                         Fristen:
          Alle_erforderlichen Maßnahmen müssen                  nach -dem genannten Madatory Service. Bulletin des                    Herstellers
                                                                                                                                                         Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
          durchgeführt werden.                                                                                                                           1.    Nach Jedem letzten Flug des Tages.
                                                                                                                                                         2. Alle 50 Betriebsstunden.
           Fristen:                                                                                                                                      3. Bis zum 041.05.2000
          Alle erforderlichen Fristen sind dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers zu entnehmen.                                        4. Vor dem nächsten Flug, wenn Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt worden sind.

           Durch die vorgenannten Mängel ist ie Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen      Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
           nur in Belrieb genommen werden darf, wenn die angeordineten Mafnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                         DGAC CdN 1999-285(A)               vom 13.07.1999
           Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fail das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordveten Mafnahmen überwieg, Ist e
                                                                                                                                                         Durch die vorgenannten Mangel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtgt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
           erforderich, die sofortge Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                         ‚nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemAß durchgeführt worden sind.           Im Interesse der

           Rechtsbeheifsbelehrung:                                                                                                                       Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Malßnahmen überwiegt, Ist e
           Segen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.       Der Widerspruch Ist schrifich oder      rforderlich, die sofortge Voilziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                              techtsbel
           :zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                         Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
                                                                                                                                                         ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                LLTAs werden auch im Infemet      r hitp:/iwww.ba.de publiziert

                                                                                                                                                                                                LTAs worden auch Im Internet unter htip:/www.ba.de pubiiziert




                                                             Aktenzelchen: (10)M121-502.1/1999-326                                       104 von 4                                                          Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-327                                  Seite1 von 1
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Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                                      Lufttüchtigkeitsanweisung
                           m                                                                                         LTA-Nr.: 1999-328                                                                                                                              LTA-Nr.: 1999-329

                 E                                                             Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
                                                                                                                                                                    Luffahrt-Bundesamt
                                                                                                                                                                                                                              Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
         Muster: Pratt & Whitney                                         AD der ausländischen Behörd                                                       Muster: Rolls-Royce                                          AD der ausländischen Behörde:
         PW 4000                                                          FAA AD 99-15-01 Amdt.39-11220                                                    RB211

         PW 4164
                                                                                                                                                           Geräte-Nr.:                                                  Technische Mitteilungen des Herstellers:
         Geräte-Nr.:                                                     Technische                                         rs:                            86315                                                        Rolls-Royce Mandatory Service Bulletin RB211-72-C538 vom
         6323, 6331                                                       Pratt & Whitney Service Bulletin PW4ENG 72-657 vom 25.11.1997                                                                                 14.01.1999

                                                                         Pratt & Whitney Service Bulletin PW4G 100-72-105 vom
                                                                          12.11.1997                                                                         Betroffenes Luftfahrtgerät:

           Betroffenes Luftfahrtgerät                                                                                                                        Rolls-Royce
                                                                                                                                                             RB211
           Pratt & Whitney
           PW 4000, PW 4164                                                                                                                                  - Baureihen:            RB211-228-02, -524B-02, -524B-B-02, -524B3-02, -524B4-02, -524B4-D-02, -524B2-19,
                                                                                                                                                                                     524B2-B-19, -524C2-19, -524C2-B-19, -524D4-19, -524D4-B-19, -524D4X-19, -524D4X-B-
           -Baureihen:               PW4056, PW4152, PW4156A, PW4164, PW4168 und PW4460
                                                                                                                                                                                     19, -524D4-39, -524D4-B-39, -524G2-19, -524G3-19, -524G2-T-19, -524G3-T-19, -524H2-
                                                                                                                                                                                     19, -S24H2-T-19, -524H-36

           -Werk-Nrn.:              Alle    Triebwerke         der    genannten      Baureihen,      in    denen      Turbinenscheiben,        4.Stufe
                                     Niederdruchturbine, mit folgenden Seriennummern (S/N’s) eingebaut sind:                                                                         Hinweis:
                                                                                                                                                                                     Betroffenen Triebwerksvarianten zu den genannten Baureihen und betroffene "Engine
                                                                                                                                                                                     Modules" sind dem genannten Service Bulletin des Herstellers zu entnehmen.
                                    CLDL BX....
                                    2061, 6620, 2054, 2055, 6596, 2059, 2060, 6500, 6597, 6599, 6601, 6598, 6504, 6605,
                                                                                                                                                             - Werk-Nrn.:            Alle
                                    6602, 6609, 6607, 6612, 6611, 6610, 6608, 6606, 6615, 6616, 6619, 2058 und 6603.




76-901     Betrifft:
           Niederdruckturbine, Turbinenscheibe Stufe 4 (low pressure turbine, stage 4 turbine disk, ATA-Code 72-50-00) *
           vorzeitige Materialermüdung der Turbinenscheibe durch fehlerhafte Geometrie der Kühlkanäle * ggf. kann
           dieser Fehler zum Bruch der Turbinenscheibe führen. Bruchstücke von Turbinenscheiben können aus dem
                                                                                                                                                             Betrifft:
                                                                                                                                                             Mitteldruckverdichter, Verdichterscheiben Stufe 6 und 7 (intermediate pressure compressor, stage 6 and 7
                                                                                                                                                             ‚compressor disks, ATA-Code 72-32-00 * Rißbildung in den Bolzenbohrungen der Verdichterscheiben Stufe 6
                                                                                                                                                             und 7 durch Korrosionsnarben * ggf. kann dieser Fehler zum Bruch einer Verdichterscheibe bei N2
           Triebwerksgehäuse austreten und schwere Schäden am Luftfahrzeug verursachen.                                                                      Überdrehzahlen führen. Bruchstücke von Verdichterscheiben können das Triebwerksgehäuse durchschlagen
                                                                                                                                                             ‚Und schwere Schäden am Luftfahrzeug verursachen.

           Maßnahmen:
           Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
                                                                                                                                                             Maßnahmen:
                                                                                                                                                             Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

           1.   Austausch der betroffenen Turbinenscheiben vor dem Erreichen von 7500 Betriebszyklen (CIS, cycles in
                                                                                                                                                             1.    Austausch aller betroffenen Verdichter Stufe 6 und 7 "Rotor Shaft Assemblies" vor Erreichen der neuen
           service) oder
                                                                                                                                                             zulässigen Betriebszeiten, die im genannten Hersteller Mandatory Service Bulletin genannt werden oder
           2. Modifikation der betroffenen Turbinenscheiben nach den genannten Service Bulletins des Herstellers, wenn
                                                                                                                                                             2. Nacharbeit aller betroffenen Bauteile entsprechend dem genannten Hersteller Mandatory Service Bulletin
           die Turbinenscheiben noch weiter betrieben werden sollen.
                                                                                                                                                             zum Weiterbetrieb bis zu den ursprünglich vorgesehenen zulässigen Betriebszeiten.

           Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach den genannten Service Bulletins des Herstellers durchgeführt
                                                                                                                                                             Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Mandatory Service Bulletin des Herstellers
           werden.
                                                                                                                                                             durchgeführt werden.

           Fristen:
           Mit sofortiger Wirkung.
                                                                                                                                                             Fristen:
                                                                                                                                                             Mit sofortiger Wirkung.

           Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                             Durch die vorgenannten Mangel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
           FAA AD 99-15-01 Amdt.39-11220
           Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchügkeit
                                                            des Luffat                  erart             vigt, daß es nach Ablauf der ge        Fristen     1nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                             Sicherheit
                                                                                                                                                                     des Lufiverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorheien Maßnahmen überwiegt. ist es
           nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angsordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der                     erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
           Sicherheit  des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordheten Mafnahmen übenwiegt, ist e
           erforderich, die sofortige Vollziehung     dieser LTA anzuordnen.                                                                                 „Rechtsbeheifsbeiehrung:
           Rechtsbeheifsbelehrung:                                                                                                                           ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
           Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schrifich oder               ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
           zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzuleger
                                                                                                                                                                                                   LTAs werden auch im Internet unter hitp:/www.Iba.de publiziert
                                                    LLTAs werden auch im Internet unter htip:/www.ba.de publiziert




                                                                  Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-328                                     Seite 1 von1                                                         Aktenzeichen: (10)M121-502.1/1999-329                                  Seite   1 von 1
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Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                      Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                         LTA-Nr.: 1999-330                                  ‘A'l                                                                    LTA-Nr.: 1999-331
                       Luftfahrt-Bundesamt
                                                                                   Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999                                             E                                                Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
         Muster:         Cessna                                            AD der ausländischen            Behörd                                          Muster: Boeing                                   AD der ausländischen Behörde:
         Cessna 172R                                                       FAA AD 99-18-14 Amdt.39-11280                                                   Boeing 747                                       FAA AD 99-18-16 Amdt. 39-11282
                                                                                                                                                           Boeing 757
                                                                                 ;hnische   Mitteilungen        des Herstellers:
                                                                             ;‚essna Service Bulletin 99-27-01        vom 12.07.1999                       Boeing 767

                                                                                                                                                                                                            Technische Mittellungen des Herstel
              Betroffenes Luftfahrtgerät:                                                                                                                  2832, 2845, 2851                                 Boeing Service Bulletin 747-31-2288 vom            12.1998 oder
                                                                                                                                                                                                            Revision 1 vom 28.01.1999
              Cessna                                                                                                                                                                                        Boeing Service Bulletin 757-31-0066 Revision 1 vom 17.12.1998
              Cessna 172R                                                                                                                                                                                   Boeing- Service Bulletin 767-31-0106 Revision 1 vom 17.12.1998

              -Baureihen:            _   Alle Flugzeuge des Musters Cessna 172R.
                                                                                                                                                             Betroffenes Luftfahrtger:
              - Werk-Nrn.:               Die   Flugzeuge der genannten              Baureihen,    die      in   der Zeit   vom   21.09.1998 bis zum
                                                                                                                                                             Boeing
                                          18.04.1999 mit dem Modifikationskit MK 172-27-01 ausgerüstet wurden.
                                                                                                                                                             Boeing 747, Boeing 757, Boeing 767
                                          Es sind dies die Flugzeuge der Werknm.:
                                          17280003 bis 17280016, 17280018 bis 17280060, 17280062, 17280063,
                                                                                                                                                             -Baureihen:       _ Alle 747-400, 757-200 und 767-300
                                          17280065 bis 17280071, 17280073 bis 17280083, 17280085 bis 17280088,
                                          17280090,      17280091, 17280093 bis 17280096
                                                                                                                                                             -Werk-Nrn.:         747-400: Gemäß den Line-Nrn. 1121 bis 1177

              Betrifft:
                                                                                                                                                                                 757-200: Gemäß den Line-Nm. 761 bis 828
              Mögl. Reiben oder Scheuern der Querruderseile an den Befestigungsbolzen der Steuersäule.




0O-Z0L
                                                                                                                                                                                 767-300: Gemäß den Line-Nm. 668 bis 723
              Maßnahmen:;
              Inspektion des freien Raumes zwischen den Querrudersteuerseilen und den Steuersäulenbefestigungsbolzen                                                              Es sind nur Flugzeuge mit MAWEA-Netzgerät oder WEU-Netzgerät der Part-Nummer (P/N)
              nach Service Bulletin 99-27-01.                                                                                                                                    28570035-201 betroffen


              Nach Fesistellung eines ungenügenden freien Raumes sind die entsprechenden Bolzen auszutauschen                                                Betrifft:
              ‚und die Querrudersteuerseile auf Scheuerstellen und Seilschäden zu untersuchen.                                                               Anzeige/Aufzeichnungs-Systeme: MAWEA-Netzgerät oder WEU-Netzgerät (Modular Avionic Warning
               Defekte Steuerseile sind auszutauschen.                                                                                                       Electronic Assembly (MAWEA) Power Supply or Warning Electronics Unit (WEU) Power Supply (ATA: 31)).
                                                                                                                                                             Mangelhafter Überspannungsschutz in den Netzgeräten der P/N 285T0035-201 kann zu Fehlfunktionen der
               Hinweis:                                                                                                                                      MAWEA/WEU-Warnsysteme führen und ein Ausfall von visuellen, akustischen und fühlbaren Warnungen für
               Es besteht die Möglichkeit, daß zu lange Bolzen eingebaut wurden.                                                                             die Pilotenbesatzung verursachen

               Fristen                                                                                                                                       Maßnahmen:
               Die     Inspektion ist innerhalb der folgenden 25 Flugstunden auszuführen.                                                                    Für Boeing 747-400 Flugzeuge: Check der EICAS-Status-Page und System-Funktionstest gemäß FAA AD 99-
                                                                                                                                                             18-16    und   Auswechslung   der   MAWEA-Netzgeräte bei      Beanstandung        gegen   neue   Netzgeräte   der PIN
               Alle notwendigen Reparaturen sind vor dem folgenden Flug nach der Defektenfeststellung auszuführen.                                           285T0035-202 Mod.A gemäß Boeing Service Bulletin 747-31-2288 oder Revision 1
                                                                                                                                                             HINWEIS 1: Der Check / Funktionstest gemäß FAA 99-18-16 Paragraph (a) ist eine anerkannte verkürzte
               Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                        Version vom Service Bulletin 747-31-2288 und Revision 1
               FAA AD 99-18-14 Amdt.39-11280
               Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufitüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen     Für Boeing 757-200 und 767-300 Flugzeuge:          Check der EICAS-Status-Page,           System-Funktionstest und
               Inur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
               Sicherheit   des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeortheten Maßnahmen überwiegt, Ist    s
                                                                                                                                                             Auswechslung der WEU-Netzgeräte bei Beanstandung gegen neue Netzgeräte der P/N 285T0035-201 Mod.A
               ‚erforderlich, die solortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                               ‚gemäß zutreffendem Boeing Service Bulletin 757-31-0066 Revision 1 oder 767-31-0106 Revision 1

                   Rechtsbeheifsbelehr
                                                                                                                                                             Für Ersatzteile mit P/N 285T0035-201: Installationsverbot gemäß FAA AD 99-18-16.
                   Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
                   zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                             Die Installation von neuen Netzgeräten der P/N 285T0035-202 Mod.A für die MAWEA oder WEU Warnsysteme
                                                       LLTAs werden auch im Intemet unter hiip:/www.Iba. de publiziert                                       ist als Abschlußmaßnahme (Terminatin Action) dieser LTA anerkannt.


                                                                                                                                                             Fristen:
                                                                                                                                                             Der erste Check und       Funktionstest ist innerhalb von      15 Tagen      nach    der Bekannigabe dieser LTA
                                                                                                                                                             durchzuführen. Danach sind diese Maßnahmen vor jedem Flug durchzuführen.



                                                                    (Aktonzeichen: (01)M122-502.1/1999-330                                                                                             Aktenzeichen: (01)M124-502.171999-331                           Seite 1 von 2
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Lufttüchtigkeitsanweisung
    \Wenn Beanstandungen festgestellt werden, ist die Auswechslung vor dem nächsten Flug durchzuführen. Diese
    ‚Auswechslung entspricht der Abschlußmaßnahme dieser LTA.                                                                                                                                                                               LTA-Nr.: 1999-332

    Für Ersatzteile: Ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA ist es verboten, MAWEA/WEU-Netzgeräte der P/N                                              Luffahrt-Bundesamt
    285T0035-201 in Flugzeugen zu installieren.                                                                                                                                                                  Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
                                                                                                                                                                                                          AD der ausländischen Behörde:
    Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                                                                          FAA AD 99-12-06 Amdt.39-11190
    FAA AD 99-18-16 Amdt. 39-11282
    Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchüigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen                                                             Technische Mitteilungen des Herstellers:
    \nur In Betrieb genommen werden darf,     wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse
                                                                                                                                                                                                          AlliedSignal Bendix/King Service Bulletin VN411B-21 von
    Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorcheten Malnahmen überwiegt, ist es
    erlorderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                                                                                        November 1996

         isbeheifsbelehrun
    ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Wkderspruch ist schriflich oder        Betroffenes Luftfahrtgerät:
    ur Niederschrifi beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                AlliedSignal
                                            LTAs werden auch im Internet unfer   http:/www.Iba.de publiziert
                                                                                                                                                VNS41A


                                                                                                                                                 -Baureihen:            VN411B

                                                                                                                                                 + Werk-Nrn.:           BPN 3614004-4101 alle Seriennummern mit Modifikationsstatus 18, 19 oder 20
                                                                                                                                                                        BPN/KPN 3614004-4101/066-1101-00 alle Seriennummern mit Modifikationsstatus 18, 19
                                                                                                                                                                        oder 20
                                                                                                                                                                        P/N 066-1101-00 bis einschließlich Serialnummer 4229 mit Modifikationsstatus 18, 19 oder
                                                                                                                                                                        20
                                                                                                                                                                        P/N 066-1101-/31/40/50 bis einschließlich Serialnummer 10799 mit Modifikationsstatus 19
                                                                                                                                                                        oder 20


                                                                                                                                                 Betrifft:


L                                                                                                                                               \VHF-Navigationsempfänger (VHF navigations receiver, ATA-Code 34-50-00) * fehlerhafte Funktion der VHF-
                                                                                                                                                Navigationsempfängers aufgrund von Interferenzerscheinungen mit Radiosendern * ggf. kann dieses Problem
                                                                                                                                                Zzu schweren Navigationsfehlern und damit zum Verlust der Kontrolle über das Luftfahrzeug führen.


                                                                                                                                                 Maßnahme:
                                                                                                                                                 Im _ Rahmen    dieser LTA ist eine Umrüstung aller betroffenen VHF-Navigationsempfänger auf den
                                                                                                                                                Modifikationsstand 21 vorgesehen.
                                                                                                                                                Alle erforderlichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Service Bulletin des Herstellers durchgeführt
                                                                                                                                                werden.
                                                                                                                                                 Hinweis:
                                                                                                                                                 Betroffene VHF-Navigationsempfänger, die nicht dem Hersteller-Modifikationsstand 21 entsprechen, dürfen
                                                                                                                                                nach Bekanntgabe dieser LTA in Luffahrzeuge nicht mehr installiert werden.


                                                                                                                                                 Fristen:
                                                                                                                                                 Für die Umrüstung der betroffenen Geräte sind folgende Fristen vorgesehen:
                                                                                                                                                - Innerhalb von 90 Kalendertagen oder
                                                                                                                                                - bei.der nächsten Instandsetzung oder
                                                                                                                                                - beim nächsten Austausch des betroffenen Gerätes.
                                                                                                                                                Verbindlich ist der zuerst eingetretene Zeitpunkt!


                                                                                                                                                 Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                 FAA AD 99-12-06 Amat.39-11190
                                                                                                                                                 Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchüigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                 nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.            Im Interesse der
                                                                                                                                                 Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeorcheten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                 erforderich, die soforige Volziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                 Rechtsbeheltst
                                                                                                                                                 Gegen ciese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.       Der Widerspruch ist schriftich oder
                                                                                                                                                :zur Niederschrifi beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                                                                                                                                                                      LTAs werden auch im Internet unter hitp:/Awww.Iba.de publiziert




                                                          (Aktenzeichen:   (01)M124-502.1/1999-331                             Seite2 von 2                                                        Aktenzeichen: (14)M121-502.1/1999-332                                     Selte 1 von 1
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Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                                    Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                                                                                                                                   LTA-Nr.: 1999-334
                   JA
                   Luftfahrt-Bundesamt
                                                                                                                       LTA-Nr.:       1999-333                              :A
                                                                                 ‚Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999                                                S                                                         Datum der Bekanntgabe: 21.10.1999
         Muster:      Boeing                                              AD der ausländischen Behörde:                                                    Muster: Rayiheon                                           AD der ausländischen Behörde:
         Boeing 737                                                       FAA AD 99-18-17 Amdt. 39-11283                                                   Beech 65                                                              9

         Geräte-Nr.:                                                      Technische Mitteilungen des Herstellers:                                         Beech 200
         2823                                                             Boeing Telex Message M-7200-99-01528 vom 05.03.1999
                                                                                                                                                           Geräte-Nr.:                                                Technische Mitteilungen desHerstellers:
                                                                                                                                                           2021, 2047                                                 -Keine -
              Betroffenes Luftfahrtgerät:
                                                                                                                                                             Betröffenes Luftfahrtgerät:
              Boeing
             Boeing 737
                                                                                                                                                             Raytheon
                                                                                                                                                             Beech 65, Beech 200
              - Baureihen:             Alle 737-100, -200, -200C, -300, -400 und -500

                                                                                                                                                             - Baureihen:           Beech C90A, B200, B300 und 1900D
              - Werk-Nrn.:             Alle
              Betri                                                                                                                                          =Werk-Nrn.:            Alle
              Elektrische Stromversorgung: GCU-Generatorsteuergerät
                                                           / Bordbalterie / Batterieladegerät (Generator Control
              Unit (GCU) / Airplane Batterie / Batterie Charger (ATA: 24)). Eine schwache oder leere Bordbatterie mit einer                                  Betrifft:
              gleichzeitigen      Fehlfunktion      der     GCU-Diode           CR910   kann    beim     Einschalten      eines    leistungsstarken
                                                                                                                                                             Fahrwerk: Nothandpumpe (Landing Gear Emergency. Hand Pump (ATA: 32)). Unsachgemäße Herstellung
              Stromverbrauchers (2.B.         APU) im Fluge zum Totalausfall aller strombetriebener Flugzeugsysteme führen und
                                                                                                                                                             einiger Pumpengehäuse kann zum Versagen der Nothandpumpe führen und bei einem Ausfall der
              die sichere Fortführung des Fluges und der Landung verhinden.
                                                                                                                                                             Primäranlage ein Not-Ausfahren und Verriegeln des Fahrwerks verhindern.

              Maßnahmen:                                                                                                                                     Maßnahmen:



7EL0 -
              Für Boeing 737-100, -200 und -200C Flugzeuge mit einem Batterieladegerät der Boeing Part-Nummer (P/N) 10-
                                                                                                                                                             Für Flugzeuge mit den Werk-Nrn. LJ-1526 bis LJ-1550 (Beech C90A), BB-1628 bis BB-1659 (Beech B200), FL-
              60701-1:    Auswechslung des Batterieladegeräts und der Bordbatterie gemäß FAA AD 99-18-17 in Verbindung                                       213 bis FL-237 (Beech B300) und UE-346 bis UE-356, UE-358 und UE-367 (Beech 1900D):
              mit dem zutreffenden Chapter 20-10-111 und 24-31-11 des Boeing 737 Airplane Maintenance Manual (AMM).                                          ‚Auswechslung der Fahrwerk-Nothandpumpen mit der Part-Nummer (P/N)                              101-388007-3 und einer Serial-
              Für Boeing 737-300, -400 und -500 Flugzeuge: Auswechslung der Bordbatterie gemäß FAA AD 99-18-17 in
                                                                                                                                                             Nummer von 2702 bis 2833 gemäß FAA AD 99-18-15.
              Verbindung mit Chapter 24-31-11 des Boeing 737 AMM.
              Für alle Flugzeuge: Dioden-Test der Dioden CR910 und Auswechslung des GCU-Generatorsteuergeräts bei
                                                                                                                                                             Für Ersatzteile aller Flugzeuge: Installationsverbot für die Fahrwerk-Nothandpumpen mit der P/N 101-388007-3
              Beanstandung gemäß Boeing Telex Message M-7200-99-01528 vom 05.03.1999.
                                                                                                                                                             ‚Und einer Serial-Nummer von 2702 bis 2833 gemäß FAA AD 99-18-15.
              HINWEIS: Die Durchführung gemäß Boeing Telex Message M-7200-99-01528 vom 19.02.1999 ist gemäß FAA
              AD 99-18-17 NOTE 2 nicht zulässig.
                                                                                                                                                             Fristen:
              Für Ersatzteile: Installationsverbot für Batterieladegeräte mit der P/N 10-60701-1 gemäß FAA AD 99-18-17.
                                                                                                                                                             Die   Auswechslung        ist   innerhalb   von    25    Betriebsstunden       (TIS)    nach    der    Bekanntgabe       dieser    LTA
                                                                                                                                                             durchzuführen.
              Fristen:
              Die Auswechslung des Batterieladegeräts (nur für Boeiig 737-100, -200 und -200C Flugzeuge) ist bis zum                                         Für Ersatzteile: Ab dem Tag der Bekannigabe dieser LTA ist es verboten die Fahrwerk-Nothandpumpen mit der
              15.12.1999 durchzuführen.                                                                                                                      P/N 101-388007-3 und einer Serial-Nummer von 2702 bis 2833 in Flugzeugen zu installieren.
              Die erste Auswechslung der Bordbatterie ist bis zum 15.12.1999 durchzuführen. Danach ist die Auswechslung
              In einem Intervall von 750 Flugstunden zu wiederholen.                                                                                         Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
              Der erste Dioden-Test ist bis zum 15.12.1999 durchzuführen. Danach ist der Dioden-Test in einem Intervall von                                  FAA AD 99-18-15 Amdt. 39-11281
              600 Flugstunden: und bei jeder Installation eines GCU-Steuergeräts zu wiederholen.                           Wenn eine fehlerhafte             Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
              Diode fesigestellt wird, ist vor dem nächsten Flug das GCU-Generatorsteuergerät auszuwechsien.                                                 mur in Betrieb genommen werden darf, wenn      die angeordneten Malnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.        Im Interesse der

              Für Ersatzteile: Ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA Ist es verboten die Batterieladegeräte mit der P/N 10-                                  Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordieten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                             eriorderlich, die soforge Volziehung dieser LTA anzuordnen.
              60701-1 in Flugzeugen zu installieren.
              Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                         Rechtsbehelfsbelehrung:
              FAA AD 99-18-17 Amat. 39-11283                                                                                                                 Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanngabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
              DOurch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchligt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen     zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
              Inur In Beirieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.             Im Interesse der
               Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaien am Aufschub der angeordheten Maßnahmen überwiegt, Ist 08                                              LTAs werden auch Im Infemet unfer hlip:/www.ba,de publiziert
              "erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
               Rechtsbeheifsbelehrung:
               Gegen diese Verlügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
               ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                                     LLTAs werden auch Im Internet unter http:/www.Iba.de pubiiziert




                                                                   Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1999-333                                  Selte1 von 1                                                          Aktenzeichen:   (01)M124-502.1/1999-334                                 Selte1von 1
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