Nachrichten für Luftfahrer 1970 Teil I (weicht ggf. von Druckversion ab)
1ー2/70 1ー4/70
Außerkrafttreten der Bekanntmachung über die Fünfte Durchführungsverordnung zur
Festlegung von Reiseflughöhen und Meldepunkten Luftverkehrs-Ordnung
auf Luftstraßen vom 19. April 1967 (Inhalt und Form der Standortmeldungen)
vom 22. Dezember 1969
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
BFS/Z - 11/14 — Az.: 321 11
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
Die Bekanntmachung über die Festlegung von Reiseflughöhen und 13/14 - Az.: 112
Meldepunkten auf Luftstraßen nach § 29 Abs.
Abs. 1, 37 Abs. 1 LuftVO vom 19. April 1967 (Nachrichten für Luft- Auf Grund des § 26b Abs. 2 Satz 1 der Luftverkehrs-Ordnung in der
fahrer. Nr. 140/67), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom Fassungder Bekanntmachung vom 14. Novemoer 1969 (Bundes-
9. Ici 1959 (Nächrichten für Luftfahrer, Teil I. Nr. 166/69), tritt mit gesetzbl. | S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luft-
Wirkung vom 5. Februar 1970 außer Kraft. verkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. No-
vember 1968 (Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
Der Präsident
der Bundesanstalt für Flugsicherung §1
In Vertretung Der Luftfahrzeugführer hat bei
Dr.-Ing. May
stehend angeführten Reihenfolge zu machen:
1-3/70 1. Funkrufzeichen des Luftfahrzeugs;
2. Standort;
Vierte Durchführungsverordnung zur
3. Zeit;
Luftverkehrs-Ordnung 4. Flughöhe oder Flugfläche.
(Festlegung der Maßeinheiten)
vom 22. Dezember 1969 §2
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
13/14 - Az.: 112
Der Präsident
Auf Grund des § 9a Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bundesanstalt für Flugsicherung
der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. |
S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrs- In Vertretung
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1968 Dr.-Ing. May
(Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
(1) Im Flugbetrieb sind folgende Maßeinheiten anzuwenden: 1- 5/70
1. Für Zwecke der Navigation:
Seemeilen und Zehntel-Seemeilen; Sechste Durchführungsverordnung zur
2. für kurze Entfernungsangaben, insbesondere für Entfernungs- Luftverkehrs-Ordnung
angaben auf Flugplätzen:
(Festlegung der Höhen für die
3. für Höhenangaben über Normal Null (NN) und über Grund: Höhenmessereinstellung
Fuß; bei Flügen nach Sichtflugregeln)
4. für Angaben der Horizontalgeschwindigkeiteinschließlich der vom 22. Dezember 1969
Windgeschwindigkeit:
Knoten;
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
5. für Angaben der Vertikalgeschwindigkeit:
11/14 - Az.: 112
Fuß in der Minute;
6. für Angaben der Windrichtung bei Start und Landung: Auf Grund des § 31 Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung
Grad (mißweisend);
der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. |
7. für Angaben der Windrichtung außer bei Start und Landung: S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrs-
Grad (rechtweisend): gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1968
8. für Angaben der Flug-, Boden- und Landebahnsicht:
Kilometer oder Meter;
(Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
9. für Luftdruckangaben zur Einstellungbarometrischer Höhen- §1
messer:
Millibar; (1) Bei Flügen nach Sichtflugregeln in und unterhalb einer Höhe von
900 m (3000 Fuß) über Grund oder Wasser ist der Höhenmesser auf
10. für Temperaturangaben:
Grad (Celsius); den QNH-Wert des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flughafens mit
Flugverkehrskontrollstelle einzustellen.
11. für Gewichtsangaben:
Kilogramm. (2) Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb einer Höhe von 900 m
(3000 Fuß) über Grund oder Wasser ist der Höhenmesser auf 1013,2
(2) Auf Verlangen der Luftfahrzeugführer kann für Luftdruckangaben Millibar einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung).
zur Einstellung barometrischer Höhenmesser auch die Maßeinheit
Zoll verwendet werden. §2
§2
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
Der Präsident Der Präsident
der Bundesanstalt für Flugsicherung der Bundesanstalt für Flugsicherung
In Vertretung In Vertretung
Dr.-Ing. May Dr.-ing. May
-11ー
1- 6/70 a) für Abflüge von den Flughäfen Frankfurt (Main) und München
5000 Fuß über NN, für Abflüge von allen anderen Flughäfen
Siebente Durchführungsverordnung zur 4000 Fuß über NN (Obergangshöhe);
b) für Anflüge zu allen Flughäfen eine Höhe, die unter Berück-
Luftverkehrs-Ordnung sichtigung des gültigen QNH-Wertes der Flugfläche entspricht,
(Festlegung der Höhen für die die mindestens 1000 Fuß über der nach Buchstabe a) festgeleg-
Höhenmessereinstellung ten Höhe liegt (Übergangsfläche).
(2) Vor dem Start zu einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat der
: bei Flügen nach Instrumentenflugregeln) Luftfahrzeugführer den Höhenmesser auf den von der zuständigen
vom 22. Dezember 1969 Flugverkehrskontrollstelle übermittelten QNH-Wert und beim Durch-
fliegen der nach Absatz 1 Buchstabe a) festgelegten Übergangs-
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969 höhe auf die Standard-Höhenmessereinstellung einzustellen und
11/14-Az:112 diese im Reiseflug beizubehalten.
(3) Bei Anflügen nach Instrumentenflugregeln hat der Luftfahrzeug-
Aui Grund des § 37 Abs. 5 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung führer, der die Stardard-Höhenmessereinsteilung verwendet,den
der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. 1 höhenmesser auf denvonder zuständigen Flugverkahrsikontroil-
S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrs- stelle übermittelten QNH-Wert einzustellen, wenn er die nach Ab-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4 November 1968 satz 1 Buchstabe b) festgelegte Übergangsfläche durchfliegt.
Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
§2
§1
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
(1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln wird die Höhe, in und Der Präsident
unterhalb der der Luftfahrzeugführer den Höhenmesser auf den von
der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle übermittelten QNH-Wert der Bundesanstalt für Flugsicherung
einzustellen und oberhalb der er die Standard-Höhenmesserein- In Vertretung
stellung (1013,2 Millibar) zu verwenden hat, wie folgt festgelegt: Dr.-Ing. May
1-770
Achte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
Festlegung von Warteverfahren
vom 22. Dezember 1969
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
11/4-Az:112
Auf Grund des § 27a Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. 1
S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1968 (Bun-
desgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
§1
Für Flüge nach Instrumentenflügregaln im kontrollierten Luftraum lege ich nachfolgend die Warteverfahren fest:
Mißweisender
Mindest-
Wartehöhe Kurven-
Wartepunkt Anflugkurs in Fuß Anmerkungen
in Grad führung
über NN
3 4 5
Kurskreuzung Aalen 275 5000 rechts
(095" VOR TGZ/191° VOR DKB)
Allersberg VOR 319 5000
Ammersee MKR 069 6000
(+ 249° VOR MUN)
Augsburg NDB 111 5000 links
Barmen VOR 266 3000 links Maximale Wartehöhe FL 240
Barmen VOR 161 FL 250 rechts
Bartelsdorf VOR 011 3000 rechts
Bayreuth NDB 052 6000 rechts
Kurskreuzung Bottrop 161 2500 links
(249' VOR DOM/341° VOR BAM)
Bremen NDB 271 1700 rechts
Bremen VOR 360 1500 links
Bremen LO West 092 2500 rechts
Charlie VOR 245 3000 links
-12 -
Mißweisender Mindest-
Wartehöhe Kurven-
Wartepunkt Anflugkurs in Fuß Anmerkungen
in Grad
führung
über NN
1 2 3 4 5
lihkna
mw
278 2500
316 5000
162 4000
237 2000
260 3000
155 5000
090 5000
170 5000
176 4000
090 4000
246 6000
320 4000 rechts
232 3000 links
275 1500 rechts
054 2500 links Maximale Wartehöhe FL 240
260 6000 links
190 6000 links
095 5000 rechts
265 5000 rechts
VORTACDOM)
w呦xaso 5⁄83
250
271
249
090
295
289
019
011 Maximale Wartehöhe FL 160
249
162
FM)
179
271
210 Maximale Wartehöhe FL 120
Für Propellerluftfahrzeuge FL 180
095 4000
248 4000
248 3000
C63 4000
- 13 -
Mißweisender Mindest-
Wartehöhe Kurven- Anmerkungen
Wartepunkt Anflugkurs in Fuß
in Grad führung
über NN
: 2 •5
Nattenheim VORTAC 142 FL 80 links
:
/
Nauheim NDB 195 4000 rechts
.. Neckar NDB 178 4000 rechts
Neubiberg NDB 257 4000 links
Nierstein NDB 300 3000 links
Nürnberg VOR 140 4000 links
Osnabrück NDB 227 4000 rechts
Peine MKR 275 2500 rechts 1. Maximale Wartenöhe FL 100
(+ ILS-Landekurs Hannover, 2. Bei Ausfall von Peine MKR wird die-
Landebahnen 27R / 27L) ser Punkt durch den "18 Seemeilen"
Abstandskreisbogen des Hehlingen
VORTAC bestimmt.
Reichertsheim NDB 267 5000 rechts
r
Rodenberg VOR 012 3000 rechts
Röthenbach NDB 281 3500 rechts Maximale Wartehöhe FL 100
Rüdesheim NDB 093 4000 links
Stade NDB 058 3000 rechts
Stuttgart LO 257 3000 links
Sulingen MKR 047 4000 rechts
(+ 227" VOR BDZ)
Tango VORTAC 048 4000 rechts Maximale Wartehöhe FL 190
Tango VORTAC 048 FL 250 links
Taunus DVOR 147 4000 rechts Maximale Wartehöhe FL 140
Tölz NDB 092 7000 rechts
Walda VOR 136 5000 rechts
Warburg VORTAC 067 5000 rechts
Wentorf MKR 305 2500 rechts Maximale Wartehöhe FL 100
(+ 125' VOR HAM)
Weser NDB 087 2000 links
Kurskreuzung Winsen 069 3500 rechts
(069' VOR BDZ / 166° VOR HAM)
Wipper VOR 263 3000 links
Wunstorf NDB 085 2000 links
Würzburg VOR 292 5000 rechts
Zweibrücken NDB 270 4000 rechts
§2
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
Der Präsident
der Bundesanstalt für Flugsicherung
In Vertretung
Dr.-Ing. May
- 14-
Betriebsart: A9
1-8/70 Schutzbereich: 60 sm/FL 250
Außerkrafttreten der Bekanntmachung (max. Nutzungsbereich)
über die Festlegung von Warteverfahren Zur gleichen Zeit wird eine automatische Ausstrahlung von Lande-
vom 22. Februar 1967 und Startinformationen (ATIS) über das UKW-Drehfunkfeuer Taunus
in Betrieb genommen, Die Ausstrahlung erfolgt von 0600 - 2400 Uhr.
Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
Der Präsident
BFS/Z - / 1/14 - Az.: 327
der Bundesanstalt für Flugsicherung
Die Bekanntmachung über die Festlegung von Warteverfahren vom Voß
22. Februar 1967 (Nachrichten für Luftfahrer Nr. 79,67), zuletzt geän-
dert durch die Bekanntmachung vom 8. Juli 1969 (Nachrichten für
Luftfahrer, Teil 1, Nr. 167,69), tritt mit Wirkung vom 5. Februar 1970
außer Kraft I- 10/70
Der Präsident
Betriebsaufnahme des UKW-Drehfunkfeuers
der Bundesanstalt für Flugsicherung
In Vertretung Charlie am neuen Standort
Dr.-Ing. May Frankfurt (Main), den 16. Dezember 1969
BFS/Z - 12 - Az.: 5142
1- 9/70 Mit Wirkung vom 5. Februar 1970 wird das derzeit im Probebetrleb
befindliche UKW-Drehfunkfeuer Charlie seinen Normalbetrieb an
Inbetriebnahme des dem neuen Standort
Doppler-UKW-Drehfunkfeuers (DVOR) Taunus 49°55'21 "N
09°02'26"0
Frankfurt (Main), den 16. Dezember 1969 aufnehmen.
BFS/Z - 12 - Az.: 5142
Zur gleichen Zeit wird eine automatische Ausstrahlung von Lande-
Mit Wirkung vom 5. Februar 1970 wird das derzeit im Versuchsbetrieb und Startinformationen (ATIS) über das UKW-Drehfunkfeuer Charlie
befindliche Doppier-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR) Taunus seinen in Betrieb genommen. Die Ausstrahlung erfolgt von 0600 - 2400 Uhr.
Normalbetrieb aufnehmen.
Die übrigen Daten des UKW-Drehfunkfeuers bleiben unverändert.
Bezeichnung: Taunus DVOR
Standort: 50 15 06 N 08 09 48 0 Der Präsident
Kernurg: "TAU" der Bundesanstalt für Flugsicherung
Frequenz: 116,7 MHz Voß
1-11/70
Neunte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
(Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Frankfurt [Main])
vom 23. Dezember 1969
. Frankfurt (Main), den 23, Dezember 1969
11/4ーAz.:112
Auf Grund der $$ 25b Abs. 2 Satz 1, 27 a Abs. 2 und 37 Abs. 5 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung.vom 14. No-
vember 1929 (Bundesgesetzbl. | S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 4. November 1968 (Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
§1
Bei Ar- und Abflügen nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt (Main) sind die in den §§ 2 und 3 festgelegten Flug-
verfahren zu befoigen. Hierbei sind Peilungen und Kurse in Grad (mißweisend) angegeben.
§2
(1) Flüge nach Instrumentenflugregeln zum Flughafen Frankfurt (Main) sind auf den nachstehend festgelegten Einflugstrecken zu den in
Absatz 2 angeführten Hauptfunknavigationsanlagen durchzuführen. Die dabei fesigelegten Mindestreiseflughöhen sind zu beachten. Stand-
ortmeidungen sind über den gekennzeichneten Meldepunkten (A = Pflichtmeldepunkt; A = Meldepunkt auf Anforderung) zu übermitteln.
Mindest-Reise-
Streckenführungen ' Mißweisender Entfernung
Meldepunkte Kurs in Grad in Seemeilen flughöhen in Fuß Anmerkungen
über NN
Von Flüge auf dieser Einflugstrecke werden
Olno VOR und abweichend von der allgemeinen Regelung
Luxembourg VOR: in Abhängigkeit von der benutzten Lande-
über bahn nur bis Rüdesheim NDB bzw. Frank-
A Nattenheim VORTAC furt DVORTAC freigegeben.
FL 80
Leitstrahi C82 Kirn VORTAC 093 55
A Rüdesheim ND3 FL 60
(A Ferkiur: DVOPTACI CSO 27 зеСо
- 15 -
Mindest-Reise-
Streckenführungen Mißweisender Entfernung Anmerkungen
Meldepunkte Kurs in Grad in Seemeilen flughöhen in Fuß
über NN
: 'È von
Germinghausen NDB
und Wipper VOR
.über
A Siegen MKR
162 24 5000
• A Limburg MKR
124 20 3000
Á Metro VOR/NDB
Von
Warburg VORTAC
iber
A Nauheim NDB
168 11 3000
A Metro VOR/NDS
Von
Mansbach TACAN
über
A Fulda DVORTAC
21 Seemeilen-Abstandskreisbogen 4000
von Fulda DVORTAC 239 34
30C0
• Metro VOR/NDB
Von
Bayreuth NDB und
Nürnberg VOR
über
A Würzburg VOR
292 37 5000
• Charlie VOR
Von •
Dinkelsbühl VOR
über
A König NDB
351 10 3000
A Charlie VOR
• Luburg VOR/NDB
352 52 5000
König NDB
351 10 3000
• Charlie VOR
(2) Als Hauptfunknavigationsanlagen für den Flughafen Frankfurt (Main) werden festgelegt:
1. Für Landerichtung 25:
Metro VOR NDB und
Charlie VOR.
Diese Hauptfunknavigationsanlagen sind in Abhängigkeit von den in Absatz 1 festgelegten Einflugstrecken zu benutzen. Bei Ausfall der
Fernmeldeverbindungen sind Flüge, die bis Frankfurt DVORTAC freigegeben wurden, nach Metro VOR/NDB fortzusetzen.
2. Für Landerichtung 07:
Taunus DVOR und
Nierstein NDB.
Bei Ausfall der Fernmeldeverbindungen sind Flüge, die auf den in Absatz 1 festgelegten Einflugstrecken freigegeben wurden, zu einer der
vorstehend genannten Hauptfunknavigationsanlagen fortzusetzen, und zwar:
a) von Rüdesheim NDB nach Taunus DVOR,
b) von Metro VOR/NDB nach Taunus DVOR,
c) von Charlie VOR nach Nierstein NDB.
- 16 -
(3) Die Warteverfahren über den Hauptfunknavigationsanlagen werden wie folgt festgelegt:
Mißweisender Mindestwartehöhe
Wartepunkt Anflugkurs in Grad in Fuß über NN Kurvenführung Anmerkungen
Metro VOR/NDB 271 3000 rechts
Charlie VOR 245 3000 links
Taunus DVOR 147 4000 rechts Maximale Wartehöhe FL 140
Nierstein NDB 300 - 3000 links
(4) im Umkreis von 25 Seemeilen um Frankfurt DVORTAC werden, 7. ILS-Rückkurs-Anflug zur Landebahn 07R, ausgehend von Tau-
durch Anflugkurse zu dieser Funknavigationsanlage bestimmt, fol- nus DVOR
gende Sektoren mit folgender Sektorenmindesthöhe festgelegt: Abflug von Taunus DVOR auf dem Leitstrahl 182, Kreuzen des Leit-
im Uhrzeigersinn: strahls 261 von Frankfurt DVORTAC in einer Höhe von 4000 Fuß
über NN, Erfliegen des ILS-Rückkurses (073°) In einer Höhe von
von110ー189° 4200 Fuß über NN
von 190' - 334°: 2700 Fuß über NN
3000 Fuß über NN. Weiterer Sinkflug auf dem ILS-Rückkurs bis zum
Erreichen der Hindernisfreigrenze, wobei dasVoreinflugzeichen
von335°-004°: 3300 Fuß über NN West (OM West) in einer Höhe von 1750 Fuß über NN zu überfllegen
von005°-109°: 3100 Fuß über NN ist.
(5) Die Instrumentenanflugverfahren beginnen an den in Absatz 2 Hindernisfreigrenze: 617 Fuß über NN
festgelegten Hauptfunknavigationsanlagen. Sie werden nachstehend Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 5
festgelegt:
8. ILS-Rückkurs-Anflug zur Landebahn 07R, ausgehend von Nier-
1. ILS-Anflug zur Landebahn 25R, ausgehend von Metro VOR/NDB stein NDB
Abflug von Metro VOR/NDB auf dem Leitstrahl 202 bis zum Erflie- Abflug von Nierstein NDB mit Kurs 320° bis zum Erfliegen des ILS-
gen des ILS-Landekurses (253") in einer Höhe von 2000 Fuß über NN. Rückkurses (073°) in einer Höhe von 2000 Fuß über NN. Danach
Weiterer Sinkflug auf dem ILS-Gleitweg (2,7°) bis zum Erreichen Fortsetzen des Anflugs nach Nr. 7.
der Hindernisfreigrenze.
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 7
Hindernisfreigrenze:558 Fuß über NN. Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 5
Fehlanflugverfahren: Auf dem Steuerkurs 253° auf eine Höhe von
1200 Fuß über NN steigen, dann eine Links- (6) Für Platzrundenanflüge beträgt die Hindernisfreigrenze bei einer
kurve durchführen und im Anflug auf Charlie Überziehgeschwindigkeit
VOR auf eine Höhe von 3000 Fuß über NN
von weniger als 65 Knoten: 848 Fuß über NN,
von mehr als 65 Knoten: 1038 Fuß über NN.
2. ILS-Anflug zur Landebahn 25 R, ausgehend von Charlie VOR
Abflug von Charlie VOR auf dem Leitstrahl 312 bis zum Erfliegen (7) Für folgende radargeführte Anflüge werden die nachstehenden
des ILS-Landekurses (253°) in einer Höhe von 2000 Fuß über NN. Hindernisfreigrenzen und Fehlanflugverfahren festgelegt:
Danach Fortsetzen des Anflugs nach Nr. 1.
1. PAR-Anflug Landebahn 25R:
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 1 Hindernisfreigrenze: 558 Fuß über NN
Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 1 Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 1
3. ILS-Anflug zur Landebahn 25 L, ausgehend von Metro VOR/NDB 2. PAR-Anflug Landebahn 25 L:
Hindernisfreigrenze:
Hindernisfreigrenze: 548 Fuß über NN
Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 1
Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 1
4. ILS-Anflug zur Landebahn 25 L, ausgehend von Charlie VOR 3. PAR-Anflug Landebahn 07 L:
Anflugverfahren: Wie unter Nr. 2 Hindernisfreigrenze: 534 Fuß über NN
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 3 Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 5
Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 1 4. SRE-Anflug Landebahn 25 R:
5. ILS-Anflug zur Landebahn 07L, ausgehend von Taunus DVOR Hindernisfreigrenze: 768 Fuß über NN
Abflug von Taunus DVOR auf dem Leitstrahl 182, Kreuzen des Leit- Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs, 5 Nr. 1
strahls 261 von Frankfurt DVORTAC in einer Höhe von 4000 Fuß
über NN. Erfliegen des ILS-Landekurses (073°) in einer Höhe von 5. SRE-Anflug Landebahn 25L:
3000 Fuß über NN. Weiterer Sinkflugauf dem ILS-Gleitweg (2,7") Hindernisfreigrenze: 768 Fuß über NN
bis zum Erreichen der Hindernisfreigrenze. Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 1
Hindernisfreigrenze: 534 Fuß über NN
Fehlanflugverfahren: Steigflug auf Steuerkurs 073° bis zum Über- 6. SRE-Anflug Landebahn 07 L:
flug des ungerichteten Platzfunkfeuers "FR", Hindernisfreigrenze: 768 Fuß über NN
dann Rechtskurve durchführen und im Anflug Fehlanflugverfahren:Wie unter Abs. 5 Nr. 5
auf Nierstein NDB auf eine Höhe von 3000 Fuß
über NN steigen. 7. SRE-Anflug Landebahn 07 R:
6. ILS-Anflug zur Landebahn 07L ,ausgehend von Nierstein NDB Hindernisfreigrenze: 768 Fuß über NN
Abflug von Nierstein NDB mit Kurs 320° bis zum Erfliegen des ILS- Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 5
Landekurses (073") in einer Höhe von 2000 Fuß über NN. Danach Anmerkung:
Fortsetzen des Anflugs nach Nr. 5.
Die unter Absatz 1 bis 5 aufgeführten Einflugstrecken, Wartever-
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 5 fahren und Instrumentenanflugverfahren sind im Luftfahrthandbuch,
Fehlenflugverfahren: Wie unter Nr. 5 Band !! (Kartenband), in Kartenform dargesteilt.
- 17 -
§3 Charlie VOR Linkskurve einleiten und Flug über Neckar NDB (A) in
(1) Für Abflüge nach Instrumentenflugregeln vom Flughafen Frank- Richtung Herrenberg VOR (A) fortsetzen. Hierbei sind der Leit-
furt (Main) ist eine der benutzten Startbahn und der allgemeinen strahl 262 von Charlie VOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu
Abflugrichtung entsprechende Abflugstrecke zu befolgen. durchfliegen und Herrenberg VOR nicht höher als in Flugfläche 190
zu überfliegen.
• tfreigabe
Bei der Zuweisung der Abflugstrecke im Rahmen der Flugverkehrs-
durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle wird dem DF 9, DF 19: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein-
Luftfahrzeugführer lediglich die für die einzuhaltende Abflugstrecke flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von
• zuireffende Bezeichnung (z. B. DF 1) mitgeteilt. Frankfurt DVORTAC), dann unmittelbare Linkskurve einleiten,
Steuerkurs 200° aufnehmen und Leitstrahl 226 vonFrankfurt
"Standortmeldungen sind über den gekennzeichneten Meldepunkten DVORTAC erfliegen. Flug über Nierstein NDB (A) und Kirn
(A = Pflichtmeldepunkt; A = Meldepunkt auf Anforderung) zu
übermitteln. VORTAC (4) in Richtung Kurskreuzung Ruwer (Schnittpunkt der
Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/032 Luxembourg VOR; A) fortsetzen.
(2) Die Abilugstrecken werden wie folgt festgelegt: Hierbei sind Nierstein NDB in einer Höhe von 5000 Fuß über NN und
die Position querab Rüdesheim NDB nicht niedriger als inFlug-
1. Bei Benutzung der Startbahnen 25 R und 25 L fläche 60 zu überfliegen. Wenn die zugewiesene Reiseilughöhe
Die Abflugstrecken DF 11 bis DF 19 geiten für Strahiflugzeuge mit Flugfläche 200 oder höner lautet, ist die Kurskreuzung Ruwer nicht
vier Triebwerken. Die Abflugstrecken DF 1 bis DF 9 gelten für alle niedriger als in Flugfläche 200 zu überfliegen. Flüge, die in Flug-
anderen Luftfahrzeuge. fläche 200 oder höher durch das Fluginformationsgebiet Brüssel
führen, sind über Kurskreuzung Delta (Schnittpunkt der Leitstrah-:
DF 1, DF 11: Rechtskurve nach dem Start, Steigflugauf Leit-
strahl 263 von Frankfurt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß len 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg VOR) und Nicky VOR fort-
zusetzen.
über NN, dann Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR(A)
in Richtung Cola NDB (d) fortsetzen. Hierbei ist Taunus DVOR in DF 82: Diese Abflugstrecke ist zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ zu
einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen. benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke DF 2/DF 12 zu
DF 2, DF 12: Diese Abflugstrecke ist zwischen CoRd und 2100 Uhr Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupteinflugzeichens
MGZ zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke DF 82
zu benutzen. West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von Frankfurt
dann unmittelbar Linkskurve durchführen,
Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahi 263 von Frank- aufnehmen und Leitstrahl 226 von Frankfurt DVORTAC
furt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß über NN, dann Rechts-
erfliegen. Flug über Nierstein NDB () bis Rüdesheim NDB (d)
kurve einfeiten und Flug über Taunus DVOR (id) in RichrungBar- fortsetzen. Über Rüdesheim NDB Steuerkurs C05' aufnehmen und
men VOR (A) fortsetzen. Abflug von Barmen VOR auf Leitstrahl 326 Leitstrahl 333 von Taunus DVOR erfliegen. Fortsetzen des Fluges in
bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flugverkehrsberatungs- Richtung Barmen VOR (A). Abflug von Barmen VOR auf Leit-
strecke UB 1. Hierbei sind zu überfliegen: strahl 326 bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flugverkehrs-
Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN; Kurskreuzung beratungsstrecke UB 1. Hierbei sind Rüdesheim NDB in einer Höhe
Hadamar (Schnittpunkt der Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/291 Metro von 5000 Fuß über NN zu überfliegen und der Leitstrahl 333 von
VOR: A) nicht höher als in Flugfläche 160; Kurskreuzung Rosbach Taunus DVOR nicht höher als in Flugfläche 140 zu erfliegen. Weiter-
(Schnittpunkt der Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/098 Köln-Bonn Kurskreuzung Rosbach (Schnittpunkt der
VORTAC; A) zwischen Flugflächen 160 und 190; Leitstrahl 260 von Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/098 Köln-Bonn VORTAC) zwischen
Dortmund VORTAC nicht höher als in Flugfläche 240; Leitstrahl 286 Flugflächen 160 und 190; Leitstrahl 260 von Dortmund VORTAC nicht
von Dortmund VORTAC nicht niedriger als in Flugfläche 260. höher als in Flugfläche 240; Leitstrahhl 286 von Dortmund VORTAC
DF 3, DF 13: Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahl 263 nicht niedriger als in Flugfläche 260.
von Frankfurt DVORTAC auf elne Höhe von 3500 Fuß über NN, dann
Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR (A) und auf 2. Bei Benutzung der Startbahnen 07 R und 07 L
Leitstrahl 003 von Taunus DVOR in Richtung Siegen MKR (A) fort- DF 21: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
setzen. Uber Siegen MKR Kurs auf Germinghausen NDB (a) auf- von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
nehmen. Hierbei ist Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
DF 31 zu benutzen.
Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens
DF 4, DF 14: Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahl 263 Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von
von Frankfurt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß über NN, dann Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend. Leitstrahl 291 von
Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR (#) in Richtung Metro VOR erfliegen und Flug über Kurskreuzung Hadamar (Schnitt-
Warburg VORTAC (A) fortsetzen. Hierbei ist Taunus DVOR in einer punkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR;스) hn
Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen. Richtung Cola NDB (4) fortsetzen. Hierbei ist der Leitstrahl 291 von
DF 5, DF 15: Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahl 263 Metro VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu erfliegen.
von Frankfurt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß über NN, dann DF 31: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR (A) und werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen anderen
Nauheim NDB (A) in Richtung Fulda DVORTAC (A) fortsetzen. Luftfahrzeugen anstelle der Abflugstrecke 21 zu benutzen.
Hierbei ist Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR
DF 6, DF 16: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein- erfliegen. Flug über Metro VOR (A) und Kurskreuzung Hadamar
flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von (Schnittpunkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR; A)
Frankfurt DVORTAC), dann unmittelbar Linkskurve einleiten und in Richtung Cola NDB (A) fortsetzen. Hierbei ist der Leitstrahl 060
aufnehmen. Bei Durchfliegen des Leitstrahls 278 von Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu durch-
von Charlie VOR Linkskurve einleiten und Flug über König NDB (A)
in Richtung Würzburg VOR (A) fortsetzen. Hierbei ist König NDB DF 22: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen. von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
DF 7, DF 17: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein- Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
DF 32 zu benutzen.
flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von
Frankfurt DVORTAC), dann unmittelbar Linkskurve Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens
Steuerkurs 200° aufnehmen. Bei Durchfliegen des Leitstrahls 262 Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von
von Charlie VOR Linkskurve einleiten und Kurs auf Neckar NDB (A) Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend Leitstrahl 291 von
aufnehmen. Hierbei ist der Leitstrahl 262 von Charlie VOR in einer Metro VOR erfliegen und Flug über Kurskreuzung Hadamar (Schnitt-
Höhe von 5000 Fuß über NN zu durchfliegen. punkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR; A) in
Richtung Barmen VOR (A) fortsetzen. Abflug von Barmen VOR auf
DF 8, DF 18: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein- Leitstrahl 326 bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flugver-
flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von kehrsberatungsstreckeUB 1. Hierbei ist der Leitstrahl 291 von
Frankfurt DVORTAC). dann unmittelbar Linkskurve einleiten und Metro VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu eriliegen. Wei-
Steuerkurs 200' aufnehmen. Bei Durchfliegen des Leitstrahls 252 von terhin sind zu überfliegen: Kurskreuzung Rosbach (Schnittpunke der
-18-
Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/098 Köln-Bonn VORTAC; A) zwi- DF 26: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
schen Flugflächen 160 und 190; Leitstrahl 260 von Dortmund VORTAC von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
nicht höher als in Flugfläche 240; Leitstrahl 286 von Dortmund Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
VORTAC nicht niedriger als in Flugfläche 260. DF 36 zu benutzen.
Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk- .
DF 32: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb- feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
erfliegen. Bei Uberfliegen des Leitstrahls 255 vonCharlleVOR
zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 22 zu benutzen.
Linkskurve einleiten und Fiug über König NDB (A) In Richtung
Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk- Würzburg VOR (A) fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 255 von
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR Charlie VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN und König NDB
erfliegen. Flug über Metro VOR (A) und Kurskreuzung Hadamar in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen,
(Schnittpunkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR; A)
in Richtung Barmen VOR (A) fortsetzen, Abflug von Barmen VOR DF 36: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
auf Leitstrahl 326 bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flug- werken sowie zwischen 2100 und C600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
verkehrsberatungsstrecke UB1. Hierbei sind zu überfliegen: Leit- zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 26 zu benutzen.
strahi üo0 von Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN:
Kurskreuzung Rosbach (Schnittounkt der Leitstranlen 333 Taunus Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
DVOR;098 Köln-Bonn VORTAC; A zwischen Flugflächen 160 und feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
erfliegen. Bei Überfliegen des Leitstrahls 255 von Charlie VOR
190; Leitstrahl 260 von Dortmund VORTAC nicht höher als in Flug- Linkskurve einleiten und Flug über König NDB (A) in Richtung
fläche 240; Leitstrahl 286 von Dortmund VORTAC nicht niedriger als Würzburg VOR (4) fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 255 von
in Flugfläche 260.
Charlie VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN und König NDB
DF 23: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.
von alien Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
Triebwerken, zu benutzen.Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke DF 27: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
DF 33 zu benutzen. von allen Luftfahrzeugen,ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
Geradeaus-Sieigflug bis zum Erreichen des Haupteinflugzeichens DF 37 zu benutzen.
Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von
Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend Leitstrahl 330 von Geradeaus-Steigflug, unmittelbar bei Überfliegen des ungerichteten
Metro VOR erfliegen und Flug in Richtung Germinghausen NDB (A) Funkfeuers "LF" (bei Startbahn 07R: Position querab "LF")
fortsetzen.Hierbei ist der Leitstrahi 330 von Metro VOR in einer Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 211 von Metro VOR erfliegen.
Hche von 4000 fuß über NN zu erfliegen. Bei Überfliegen des Leitstrahls 255 von Charlie VOR Linkskurve
einleiten und Kurs auf Neckar NDB (A) aufnehmen. Hierbei ist der
DF 33: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb- Leitstrahl 255 von Charlie VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr- zu durchfliegen.
zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 23 zu benutzen.
DF 37: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
erfliegen. Flug über Metro VOR (A) in Richtung Germinghausen zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 27 zu berutzen.
NDB (A) fortsetzen. Hierbei ist Position querab Nauheim NDB in Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen. feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
erfliegen. Anschließend Leitstrahl 178 von Frankfurt DVORTAC
DF 24: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ erfliegen und Flug in Richtung Neckar NDB (d) fortsetzen, Hierbei
von allen Luftfahrzeugen, ausgerommen Strahlflugzeuge mit vier
ist Position querab König NDB (15 Seemeilen-Abstandskreisbogen
Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke von Frankfurt DVORTAC) in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu
DF 34 zu benutzen.
überfliegen.
Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens
Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von DF 28: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
Frankfurt DVORTAC erfliegen. Bei Erreichen der Position querab von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
Nauheim NDB Rechtskurve einleiten und Kurs auf Warburg VORTAC
Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten Ist die Abflugstrecke
(A) aufnehmen. Hierbei ist Position querab Nauheim NDB in einer . DF 38 zu benutzen.
Höhe von 4000 Fuß über NN zu überfliegen.
Geradeaus-Steigflug, unmittelbar bei Überfliegen des ungerichteten
DF 34: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb- Funkfeuers "LF" (bei Startbahn 07 R: Position querab "LF") Rechts-
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr- kurve einleiten und Leitstrahl 211 von Metro VOR erfliegen. Bei
zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 24 zu benutzen. Überfliegen des Leitstrahls 255 von Charlie VOR Linkskurve einlei-
Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk- ten und Flug über Neckar NDB (A) in Richtung Herrenberg VOR(A)
fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 255 von Charlie VOR in einer
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR
erfliegen. Flug über Metro VOR (A) in Richtung Warburg Höhe von 4000 Fuß über NN und Herrenberg VOR nicht höher als in
VORTAC (A) fortsetzen. Hierbei ist Position querab Nauheim NDB Flugfläche 190 zu überfliegen.
in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.
DF 38: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
DF 25: DieseAbflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 28 zu benutzen.
Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
DF 35 zu benutzen. feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens erfliegen. Anschließend Leitstrahl 178 von Frankfurt DVORTAC er-
Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von fliegen und Flug über Neckar NDB (A) in Richtung Herrenberg
Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend Leitstrahl 258 von VOR (A) fortsetzen. Hierbeisind Position querab KönigNDB
Fuida DVORTAC erfliegen und Flug über Nauheim NDB (A) in (15 Seemeilen-Abstandskreisbogen von Frankfurt DVORTAC)in
Richtung Fulda DVORTAC (A) fortsetzen. Hierbei ist Nauheim NDB einer Höhe von 4000 Fuß über NN und Herrenberg VOR nicht höher
in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu überfliegen. als in Flugfläche 190 zu überfliegen.
DF 35: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb- DF 29: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr- von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahiflugzeuge mit vier
zeugen anstelle der Abflugstrecke 25 zu benutzen. Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk- DF 39 zu benutzen.
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR Geradeaus-Steigflug, unmittelbar bei Überfliegen des ungerichteten
erfliegen. Flug über Metro VOR (a) in Richtung Fulda DVORTAC(A) Funkfeuers "LF" (bei Startbahn 07 R: Position querab "LF") Rechts-
fortsetzen. Hierbei ist der 25 Seemeilen Abstandskreisbogen von kurve einleiten und Leitstrahl 211 von Metro VOR erfliegen. Danach
Fulda DVORTAC in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überflie- Leitstrahl 098 von Kirn VORTAC erfliegen und Flug über Kirn
gen. VORTAC (a) in Richtung Kurskreuzung Ruwer (Schnittpunkt der
- 19 -
Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg VOR; A) fortsetzen. 1- 13/70
Hierbei sind der Leitstrahl 098 von Kirn VORTAC in einer Höhe von
4000 Fuß über NN zu erfliegen und die Kurskreuzung Echo (Schnitt- Regelung des Sichtflugverkehrs
punkt der Leitstrahlen 098 Kirn VORTAC/245 Frankfurt DVORTAC)
nicht niedriger als in Flugfläche 60 zu überfliegen. Wenn die zuge- im Raum Düsseldorf
:‡wKurskreuzung
iesene Reiseflughöhe Flugfläche 200 oder höher lautet, ist die
Ruwer nicht niedriger als in Flugfläche 200 zu über- Frankfurt (Main), den 8. Januar 1970
fliegen. Flüge, die in Flugfläche 200 oder höher durch das Fluginfor- BFS/Z - 11 - Az.: 234 2:32
mationsgebiet Brüssel führen, sind über Kurskreuzung Delta (Schnitt-
*punkt der Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg VOR) und Auf Grund des § 10 Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in
Nicky VOR fortzusetzen. der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundes-
DF 39: Diese Abflugstrecke ist. von Strahlflugzeugen mit vier Trieb- gesetzbl. | S. 2117) legt die Bundesanstalt für Flugsicherung folgen-
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr- de Regelung des Sichtflugverkehrs im Raum Düsseldorf fest:
zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 29 zu benutzen.
1. Allgemeine Regeiung
Caradeaus-Sisigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk- Während des Tages (30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten
feuers *FR* Rechtskurve einieiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
erfliegen. Danach Leitstrahl 098 von Kirn VORTAC erfliegen und nach Sonnenuntergang) sind Flüge nach Sichtflugregeln im Raum
Flugüber Kirn VORTAC (A) in Richtung Kurskreuzung Ruwer Düsseldorf innerhalb des nachstehend beschriebenen Luftraums
(Schnittpunkt der Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg untersagt:
VOR; A) fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 098 von Kirn Seitliche Begrenzung
VORTAC in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu erfliegen und die 51°42'25*N 07°02'40*0 - 51317'15"N 07°25'35°0 - 51°13'10"N
Kurskreuzung Echo (Schnittpunkt der Leitstrahlen 098 Kirn VORTAC/ 07?08'40°O — von dort in Uhrzeigerrichtung auf einem Kreisbogen
245 Frankfurt DVORTAC) nicht niedriger als in Flugfläche 60 zu mit einem Radius von 15 Seemeilen um den Flugplatzbezugspunkt
überfliegen.Wenn die zugewiesene Reiseflughöhe Flugfläche 200
das Flughafens Düsseldorf (51°16'56"N 06°45'29"O) bis 51°31'40*N
oder höher lauret, ist die Kurskreuzung Ruwer nicht niedriger ais in 06 42'15"0 - 51°42'25 N 07°02'40°0.
Flugfläche 200 zu überfliegen. Flüge, die in Flugfläche 200 oderhöher
durch das Fluginformationsgebiet Brüssel führen, sind über Kurs- Untere Begrenzung
kreuzung Delta (Schnittpunkt der Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/ a) Im Umkreis von 10 Seemeilen um den Flugplatzbezugspunkt des
325 Luxemoourg VOR) und Nicky VOR fortzusetzen.
Flughafens Düsseidorf 500 m (1700 Fuß) über NN,
Anmerkung: b) außerhalb des unter Buchst. a) genannten Bereichs 060 m
Die vorstehenden Abflugstrecken sind im Luftfahrthandbuch Band Il (2200 Fuß) über NN:
(Kartenband), in Kartenform dargestellt.
Obere Begrenzung
94 Flugfläche 55.
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
2. Ausnahmen
Der Präsident 2.1 Flüge nach Sichtflugregeln von und zum Flughafen Düsseldorf
der Bundesanstalt für Flugsicherung sind innerhalb des in Nr. 1 bezeichneten Luftraums zulässig, sofern
In Vertretung die Flugverkehrskontrollstelle Düsseldorf eine Flugverkehrsfreigabe
erteilt hat. Sofern die Flugverkehrskontrolistelle Düsseldorf im Rah-
Dr.-Ing. May men dieser Flugverkehrsfreigabe eine andere Anordnung nicht ge-
troffen hat, haben Luftfahrzeugführer die in der Sichtanflugkarte
des Flughafens Düsseldorf veröffentlichten Verfahren (Luftfahrt-
1- 12/70 handbuch Deutschland, Band II, Karte 4-7-1) zu beachten.
Außerkrafttreten von Flugverfahren für 2.2 Die Flugverkehrskontrollstelle Düsseldorf kann,sofern die
Verkehrslage es gestattet, in Ausnahmefällen dle Durchführung von
• An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb des in Nr. 1 genannten Luft-
zum und vom Flughafen Frankfurt (Main) raums zulassen. In diesen Fällen ist vor Beginn des Fluges eine
Flugverkehrsfreigabe einzuholen.
Frankfurt (Main), den 23. Dezember 1969
BFS/Z - | 1/14 — Az.: 322 3. Schlußbestimmung
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 22. Januar 1970 in Kraft.
Mit Wirkung vom 5. Februar 1970 treten außer Kraft:
1. Die Bekanntmachung über die Festlegung von Abflugstrecken, Der Präsident
Meldepunkten und Sprechfunkfrequenzen für Flüge nach Instru-
mentenflugregeln vom Flughafen Frankfurt (Main) hach §§ 26a der Bundesanstalt für Flugsicherung
Abs. 2, 26b Abs. 1 LuftVO vom 29. Dezember 1966 (Nachrichten VoB
für Luftfahrer, die Bekannt-
machung vom 7. Juli 1969 (Nachrichten für Luftfahrer, Teil I,
Nr. 162,69);
2. die Bekanntmachung über die Festlegung von Einflugstrecken,
Reiseflughöhen und Meldepunkten für Flüge nach Instrumenten- 1-14/70
flugregeln im unteren Luftraum zum Flughafen Frankfurt (Main)
nach § 29 Abs. 1 LuftVG, §§ 26b Abs. 1, 37 Abs. 1 LuftVO vom Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften
6. Oktober 1967 (Nachrichten für Luftfahrer, Nr.369/67), zuletzt über die Flugüberwachungszone
geändert durch die Bekanntmachung vom 7. Juli 1969 (Nachrichten
tür Luftfahrer, Teil I, Nr. 161/69: und unerlaubtes Überfliegen der
3. die Bekanntmachung über die Festlegung von Instrumentenanflug- Demarkationslinie zur "DDR"
verfahren, Fehlanflugverfahren und Hindernisfreigrenzen für den
Flughafen Frankfurt (Main) nach § 29 Abs. 1 LuftVG und § 42
LuftvO vom 29. Dezember 1966 (Nachrichten für Luftfahrer,
Nr. 10,67), zuletzt geändertdurchdie Bekanntmachung vom
BFS/- 14b2 - Az: Dezember 1969
23. Juli 1969 (Nachrichten für Luftfahrer, Teil I, Nr. 180/69). In letzter Zeit wurde der Bundesanstalt für Flugsicherung eine Reihe
Der Präsident von Fällen gemeldet, in denen Luftfahrzeugführer unter Mißachtung
der entsprechenden Vorschriften in die Flugüberwachungszone ein-
der Bundesanstalt für Flugsicherung flogen bzw. die Demarkationslinie zur "DDR" überflogen. Eine Zu-
In Vertretung widerhandiung gegen die Bestimmungen über die Flugüberwachungs-
Dr..ing. May zone stellt ein Vergehen, nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes dar
-20ー