Nachrichten für Luftfahrer 1970 Teil I (weicht ggf. von Druckversion ab)

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1ー2/70                                                                   1ー4/70
   Außerkrafttreten der Bekanntmachung über die                                       Fünfte Durchführungsverordnung zur
 Festlegung von Reiseflughöhen und Meldepunkten                                               Luftverkehrs-Ordnung
         auf Luftstraßen vom 19. April 1967                                      (Inhalt und Form der Standortmeldungen)
                                                                                                 vom 22. Dezember 1969
                             Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
                             BFS/Z - 11/14 — Az.: 321 11
                                                                                                      Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
 Die Bekanntmachung über die Festlegung von Reiseflughöhen und                                        13/14 - Az.: 112
 Meldepunkten auf Luftstraßen nach § 29 Abs.
 Abs. 1, 37 Abs. 1 LuftVO vom 19. April 1967 (Nachrichten für Luft-        Auf Grund des § 26b Abs. 2 Satz 1 der Luftverkehrs-Ordnung in der
fahrer. Nr. 140/67), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom        Fassungder Bekanntmachung vom 14. Novemoer 1969 (Bundes-
9. Ici 1959 (Nächrichten für Luftfahrer, Teil I. Nr. 166/69), tritt mit    gesetzbl. | S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luft-
Wirkung vom 5. Februar 1970 außer Kraft.                                   verkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. No-
                                                                           vember 1968 (Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
                                        Der Präsident
                             der Bundesanstalt für Flugsicherung                                          §1
                                        In Vertretung                      Der Luftfahrzeugführer hat bei
                                       Dr.-Ing. May
                                                                           stehend angeführten Reihenfolge zu machen:

1-3/70                                                                     1. Funkrufzeichen des Luftfahrzeugs;
                                                                           2. Standort;
          Vierte Durchführungsverordnung zur
                                                                           3. Zeit;
                   Luftverkehrs-Ordnung                                    4. Flughöhe oder Flugfläche.
               (Festlegung der Maßeinheiten)
                       vom 22. Dezember 1969                                                               §2
                                                                           Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
                             Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
                            13/14 - Az.: 112
                                                                                                                  Der Präsident
Auf Grund des § 9a Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung                                     der Bundesanstalt für Flugsicherung
der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. |
S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrs-                                                  In Vertretung
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1968                                                 Dr.-Ing. May
(Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:


(1) Im Flugbetrieb sind folgende Maßeinheiten anzuwenden:                 1- 5/70
 1. Für Zwecke der Navigation:
    Seemeilen und Zehntel-Seemeilen;                                              Sechste Durchführungsverordnung zur
 2. für kurze Entfernungsangaben, insbesondere für Entfernungs-                              Luftverkehrs-Ordnung
    angaben auf Flugplätzen:
                                                                                        (Festlegung der Höhen für die
 3. für Höhenangaben über Normal Null (NN) und über Grund:                                  Höhenmessereinstellung
    Fuß;                                                                               bei Flügen nach Sichtflugregeln)
 4. für Angaben der Horizontalgeschwindigkeiteinschließlich der                                 vom 22. Dezember 1969
    Windgeschwindigkeit:
    Knoten;
                                                                                                      Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
 5. für Angaben der Vertikalgeschwindigkeit:
                                                                                                      11/14 - Az.: 112
    Fuß in der Minute;
 6. für Angaben der Windrichtung bei Start und Landung:                   Auf Grund des § 31 Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung
   Grad (mißweisend);
                                                                          der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. |
7. für Angaben der Windrichtung außer bei Start und Landung:              S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrs-
   Grad (rechtweisend):                                                   gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1968
 8. für Angaben der Flug-, Boden- und Landebahnsicht:
    Kilometer oder Meter;
                                                                          (Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:

9. für Luftdruckangaben zur Einstellungbarometrischer Höhen-                                              §1
   messer:
   Millibar;                                                              (1) Bei Flügen nach Sichtflugregeln in und unterhalb einer Höhe von
                                                                          900 m (3000 Fuß) über Grund oder Wasser ist der Höhenmesser auf
10. für Temperaturangaben:
    Grad (Celsius);                                                       den QNH-Wert des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flughafens mit
                                                                          Flugverkehrskontrollstelle einzustellen.
11. für Gewichtsangaben:
    Kilogramm.                                                            (2) Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb einer Höhe von 900 m
                                                                          (3000 Fuß) über Grund oder Wasser ist der Höhenmesser auf 1013,2
(2) Auf Verlangen der Luftfahrzeugführer kann für Luftdruckangaben        Millibar einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung).
zur Einstellung barometrischer Höhenmesser auch die Maßeinheit
Zoll verwendet werden.                                                                                    §2
                                §2
                                                                          Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
                                       Der Präsident                                                            Der Präsident
                           der Bundesanstalt für Flugsicherung                                        der Bundesanstalt für Flugsicherung
                                       In Vertretung                                                              In Vertretung
                                      Dr.-Ing. May                                                              Dr.-ing. May


                                                                 -11ー
11

1- 6/70                                                                    a) für Abflüge von den Flughäfen Frankfurt (Main) und München
                                                                                 5000 Fuß über NN, für Abflüge von allen anderen Flughäfen
           Siebente Durchführungsverordnung zur                                  4000 Fuß über NN (Obergangshöhe);
                                                                              b) für Anflüge zu allen Flughäfen eine Höhe, die unter Berück-
                   Luftverkehrs-Ordnung                                         sichtigung des gültigen QNH-Wertes der Flugfläche entspricht,
              (Festlegung der Höhen für die                                     die mindestens 1000 Fuß über der nach Buchstabe a) festgeleg-
                     Höhenmessereinstellung                                     ten Höhe liegt (Übergangsfläche).
                                                                              (2) Vor dem Start zu einem Flug nach Instrumentenflugregeln hat der
: bei Flügen nach Instrumentenflugregeln)                                     Luftfahrzeugführer den Höhenmesser auf den von der zuständigen
                         vom 22. Dezember 1969                                Flugverkehrskontrollstelle übermittelten QNH-Wert und beim Durch-
                                                                            fliegen der nach Absatz 1 Buchstabe a) festgelegten Übergangs-
                               Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969 höhe auf die Standard-Höhenmessereinstellung einzustellen und
                               11/14-Az:112                            diese im Reiseflug beizubehalten.
                                                                     (3) Bei Anflügen nach Instrumentenflugregeln hat der Luftfahrzeug-
   Aui Grund des § 37 Abs. 5 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung führer, der die Stardard-Höhenmessereinsteilung verwendet,den
   der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. 1 höhenmesser auf denvonder zuständigen Flugverkahrsikontroil-
   S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrs-            stelle übermittelten QNH-Wert einzustellen, wenn er die nach Ab-
   gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4 November 1968             satz 1 Buchstabe b) festgelegte Übergangsfläche durchfliegt.
   Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
                                                                                                             §2
                                    §1
                                                                              Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
   (1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln wird die Höhe, in und                                                  Der Präsident
   unterhalb der der Luftfahrzeugführer den Höhenmesser auf den von
   der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle übermittelten QNH-Wert                                     der Bundesanstalt für Flugsicherung
   einzustellen und oberhalb der er die Standard-Höhenmesserein-                                                    In Vertretung
   stellung (1013,2 Millibar) zu verwenden hat, wie folgt festgelegt:                                               Dr.-Ing. May


  1-770
                                Achte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
                                             Festlegung von Warteverfahren
                                                              vom 22. Dezember 1969
                                                                                                        Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
                                                                                                        11/4-Az:112

   Auf Grund des § 27a Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundesgesetzbl. 1
   S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1968 (Bun-
   desgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
                                                                         §1
  Für Flüge nach Instrumentenflügregaln im kontrollierten Luftraum lege ich nachfolgend die Warteverfahren fest:
                                                   Mißweisender
                                                                        Mindest-
                                                                        Wartehöhe        Kurven-
                   Wartepunkt                       Anflugkurs            in Fuß                                    Anmerkungen
                                                      in Grad                            führung
                                                                        über NN
                                                                           3                4                            5

     Kurskreuzung Aalen                                 275              5000            rechts
    (095" VOR TGZ/191° VOR DKB)
     Allersberg VOR                                     319              5000

    Ammersee MKR                                        069              6000
    (+ 249° VOR MUN)
    Augsburg NDB                                        111              5000            links


    Barmen VOR                                          266             3000             links        Maximale Wartehöhe FL 240
    Barmen VOR                                          161              FL 250          rechts

    Bartelsdorf VOR                                     011             3000             rechts


    Bayreuth NDB                                        052             6000            rechts

    Kurskreuzung Bottrop                                161             2500             links
    (249' VOR DOM/341° VOR BAM)
    Bremen NDB                                          271              1700            rechts

    Bremen VOR                                          360             1500             links

    Bremen LO West                                      092             2500            rechts

    Charlie VOR                                         245             3000            links



                                                                   -12 -
12

Mißweisender    Mindest-
                                        Wartehöhe   Kurven-
   Wartepunkt            Anflugkurs      in Fuß                           Anmerkungen
                          in Grad
                                                    führung
                                        über NN
       1                     2             3           4                        5




lihkna
                                                    mw
                            278          2500
                            316          5000

                            162          4000
                            237          2000
                            260          3000
                            155          5000
                            090          5000

                            170          5000


                            176          4000

                           090           4000

                           246           6000
                            320          4000       rechts

                           232          3000        links

                            275         1500        rechts

                            054          2500       links     Maximale Wartehöhe FL 240

                            260          6000       links

                            190          6000       links

                           095           5000       rechts

                           265           5000       rechts
           VORTACDOM)




                                        w呦xaso 5⁄83
                           250
                           271
                           249
                           090
                           295
                           289
                            019
                           011                                Maximale Wartehöhe FL 160

                           249
                           162
           FM)
                            179
                           271
                           210                                Maximale Wartehöhe FL 120
                                                              Für Propellerluftfahrzeuge FL 180

                           095          4000

                           248          4000

                           248          3000
                           C63           4000




                                       - 13 -
13

Mißweisender     Mindest-
                                                                     Wartehöhe   Kurven-               Anmerkungen
                      Wartepunkt                      Anflugkurs       in Fuß
                                                           in Grad               führung
                                                                      über NN
:                                                            2                                              •5



       Nattenheim VORTAC                                    142       FL 80      links
:
/
       Nauheim NDB                                          195       4000       rechts


..     Neckar NDB                                           178       4000       rechts


       Neubiberg NDB                                        257       4000       links


       Nierstein NDB                                        300       3000       links

       Nürnberg VOR                                         140       4000       links


       Osnabrück NDB                                        227       4000       rechts

       Peine MKR                                            275       2500       rechts    1. Maximale Wartenöhe FL 100
       (+ ILS-Landekurs Hannover,                                                          2. Bei Ausfall von Peine MKR wird die-
       Landebahnen 27R / 27L)                                                                 ser Punkt durch den "18 Seemeilen"
                                                                                             Abstandskreisbogen des Hehlingen
                                                                                             VORTAC bestimmt.

       Reichertsheim NDB                                    267       5000       rechts
                                                                                                                                    r
       Rodenberg VOR                                        012       3000       rechts

       Röthenbach NDB                                       281       3500       rechts    Maximale Wartehöhe FL 100

       Rüdesheim NDB                                        093       4000       links

       Stade NDB                                            058       3000       rechts

       Stuttgart LO                                         257       3000       links

       Sulingen MKR                                         047       4000       rechts
       (+ 227" VOR BDZ)

       Tango VORTAC                                         048       4000       rechts    Maximale Wartehöhe FL 190

       Tango VORTAC                                         048       FL 250     links

       Taunus DVOR                                          147       4000       rechts    Maximale Wartehöhe FL 140

       Tölz NDB                                             092       7000       rechts


       Walda VOR                                            136       5000       rechts


       Warburg VORTAC                                       067       5000       rechts

       Wentorf MKR                                          305       2500       rechts    Maximale Wartehöhe FL 100
       (+ 125' VOR HAM)
       Weser NDB                                            087       2000       links

       Kurskreuzung Winsen                                  069       3500       rechts
       (069' VOR BDZ / 166° VOR HAM)

       Wipper VOR                                           263       3000       links

       Wunstorf NDB                                         085       2000       links

       Würzburg VOR                                         292       5000       rechts

       Zweibrücken NDB                                      270       4000       rechts




                                                                      §2
     Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
                                                                                                       Der Präsident
                                                                                             der Bundesanstalt für Flugsicherung
                                                                                                        In Vertretung
                                                                                                      Dr.-Ing. May


                                                                     - 14-
14

Betriebsart:               A9
1-8/70                                                                   Schutzbereich:             60 sm/FL 250
        Außerkrafttreten der Bekanntmachung                              (max. Nutzungsbereich)
       über die Festlegung von Warteverfahren                            Zur gleichen Zeit wird eine automatische Ausstrahlung von Lande-
                    vom 22. Februar 1967                                 und Startinformationen (ATIS) über das UKW-Drehfunkfeuer Taunus
                                                                         in Betrieb genommen, Die Ausstrahlung erfolgt von 0600 - 2400 Uhr.
                            Frankfurt (Main), den 22. Dezember 1969
                                                                                                               Der Präsident
                            BFS/Z - / 1/14 - Az.: 327
                                                                                                     der Bundesanstalt für Flugsicherung
Die Bekanntmachung über die Festlegung von Warteverfahren vom                                                      Voß
22. Februar 1967 (Nachrichten für Luftfahrer Nr. 79,67), zuletzt geän-
dert durch die Bekanntmachung vom 8. Juli 1969 (Nachrichten für
Luftfahrer, Teil 1, Nr. 167,69), tritt mit Wirkung vom 5. Februar 1970
außer Kraft                                                              I- 10/70
                                        Der Präsident
                                                                             Betriebsaufnahme des UKW-Drehfunkfeuers
                            der Bundesanstalt für Flugsicherung
                                       In Vertretung                                      Charlie am neuen Standort
                                      Dr.-Ing. May                                                   Frankfurt (Main), den 16. Dezember 1969
                                                                                                     BFS/Z - 12 - Az.: 5142

1- 9/70                                                                  Mit Wirkung vom 5. Februar 1970 wird das derzeit im Probebetrleb
                                                                         befindliche UKW-Drehfunkfeuer Charlie seinen Normalbetrieb an
                     Inbetriebnahme des                                  dem neuen Standort
  Doppler-UKW-Drehfunkfeuers (DVOR) Taunus                                         49°55'21 "N
                                                                                   09°02'26"0
                            Frankfurt (Main), den 16. Dezember 1969      aufnehmen.
                            BFS/Z - 12 - Az.: 5142
                                                                         Zur gleichen Zeit wird eine automatische Ausstrahlung von Lande-
Mit Wirkung vom 5. Februar 1970 wird das derzeit im Versuchsbetrieb      und Startinformationen (ATIS) über das UKW-Drehfunkfeuer Charlie
befindliche Doppier-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR) Taunus seinen               in Betrieb genommen. Die Ausstrahlung erfolgt von 0600 - 2400 Uhr.
Normalbetrieb aufnehmen.
                                                                         Die übrigen Daten des UKW-Drehfunkfeuers bleiben unverändert.
Bezeichnung:                Taunus DVOR
Standort:                   50 15 06 N 08 09 48 0                                                             Der Präsident
Kernurg:                    "TAU"                                                                   der Bundesanstalt für Flugsicherung
Frequenz:                   116,7 MHz                                                                              Voß




1-11/70
                              Neunte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
                (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
                                  zum und vom Flughafen Frankfurt [Main])
                                                          vom 23. Dezember 1969


                                                                                                 . Frankfurt (Main), den 23, Dezember 1969
                                                                                                   11/4ーAz.:112

Auf Grund der $$ 25b Abs. 2 Satz 1, 27 a Abs. 2 und 37 Abs. 5 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung.vom 14. No-
vember 1929 (Bundesgesetzbl. | S. 2117) in Verbindung mit § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 4. November 1968 (Bundesgesetzbl. | S. 1113) wird verordnet:
                                                                 §1
Bei Ar- und Abflügen nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt (Main) sind die in den §§ 2 und 3 festgelegten Flug-
verfahren zu befoigen. Hierbei sind Peilungen und Kurse in Grad (mißweisend) angegeben.
                                                                 §2
(1) Flüge nach Instrumentenflugregeln zum Flughafen Frankfurt (Main) sind auf den nachstehend festgelegten Einflugstrecken zu den in
Absatz 2 angeführten Hauptfunknavigationsanlagen durchzuführen. Die dabei fesigelegten Mindestreiseflughöhen sind zu beachten. Stand-
ortmeidungen sind über den gekennzeichneten Meldepunkten (A = Pflichtmeldepunkt; A = Meldepunkt auf Anforderung) zu übermitteln.


                                                                              Mindest-Reise-
              Streckenführungen             ' Mißweisender Entfernung
                Meldepunkte                  Kurs in Grad in Seemeilen flughöhen in Fuß                        Anmerkungen
                                                                           über NN


Von                                                                                              Flüge auf dieser Einflugstrecke werden
Olno VOR und                                                                                     abweichend von der allgemeinen Regelung
Luxembourg VOR:                                                                                  in Abhängigkeit von der benutzten Lande-
über                                                                                             bahn nur bis Rüdesheim NDB bzw. Frank-
A Nattenheim VORTAC                                                                              furt DVORTAC freigegeben.
                                                                                  FL 80
   Leitstrahi C82 Kirn VORTAC                       093           55
A Rüdesheim ND3                                                                   FL 60
(A Ferkiur: DVOPTACI                                CSO           27               зеСо




                                                                 - 15 -
15

Mindest-Reise-
                Streckenführungen               Mißweisender    Entfernung                                    Anmerkungen
                  Meldepunkte                   Kurs in Grad in Seemeilen flughöhen in Fuß
                                                                              über NN

: 'È von
    Germinghausen NDB
   und Wipper VOR
   .über
     A Siegen MKR
                                                    162             24              5000
   • A Limburg MKR
                                                     124            20              3000
     Á Metro VOR/NDB

    Von
    Warburg VORTAC
    iber
     A Nauheim NDB
                                                    168             11              3000
     A Metro VOR/NDS

    Von
    Mansbach TACAN
    über

    A Fulda DVORTAC
        21 Seemeilen-Abstandskreisbogen                                             4000
        von Fulda DVORTAC                           239             34
                                                                                    30C0
     • Metro VOR/NDB

    Von
    Bayreuth NDB und
    Nürnberg VOR
    über

     A Würzburg VOR
                                                    292            37              5000
     • Charlie VOR

    Von •
    Dinkelsbühl VOR
    über

    A König NDB
                                                    351             10             3000
    A Charlie VOR

     • Luburg VOR/NDB
                                                    352             52              5000
       König NDB
                                                    351             10              3000
     • Charlie VOR




    (2) Als Hauptfunknavigationsanlagen für den Flughafen Frankfurt (Main) werden festgelegt:
    1. Für Landerichtung 25:
    Metro VOR NDB und
    Charlie VOR.
    Diese Hauptfunknavigationsanlagen sind in Abhängigkeit von den in Absatz 1 festgelegten Einflugstrecken zu benutzen. Bei Ausfall der
    Fernmeldeverbindungen sind Flüge, die bis Frankfurt DVORTAC freigegeben wurden, nach Metro VOR/NDB fortzusetzen.

    2. Für Landerichtung 07:
    Taunus DVOR und
    Nierstein NDB.
    Bei Ausfall der Fernmeldeverbindungen sind Flüge, die auf den in Absatz 1 festgelegten Einflugstrecken freigegeben wurden, zu einer der
    vorstehend genannten Hauptfunknavigationsanlagen fortzusetzen, und zwar:
    a) von Rüdesheim NDB nach Taunus DVOR,
    b) von Metro VOR/NDB nach Taunus DVOR,
    c) von Charlie VOR nach Nierstein NDB.


                                                                  - 16 -
16

(3) Die Warteverfahren über den Hauptfunknavigationsanlagen werden wie folgt festgelegt:

                                       Mißweisender     Mindestwartehöhe
              Wartepunkt          Anflugkurs in Grad      in Fuß über NN          Kurvenführung                   Anmerkungen


 Metro VOR/NDB                             271                 3000                   rechts

 Charlie VOR                               245                 3000                    links


Taunus DVOR                                147                 4000                   rechts            Maximale Wartehöhe FL 140

 Nierstein NDB                             300                - 3000                   links



(4) im Umkreis von 25 Seemeilen um Frankfurt DVORTAC werden,           7. ILS-Rückkurs-Anflug zur Landebahn 07R, ausgehend von Tau-
durch Anflugkurse zu dieser Funknavigationsanlage bestimmt, fol-          nus DVOR
gende Sektoren mit folgender Sektorenmindesthöhe festgelegt:           Abflug von Taunus DVOR auf dem Leitstrahl 182, Kreuzen des Leit-
im Uhrzeigersinn:                                                      strahls 261 von Frankfurt DVORTAC in einer Höhe von 4000 Fuß
                                                                       über NN, Erfliegen des ILS-Rückkurses (073°) In einer Höhe von
   von110ー189° 4200 Fuß über NN
   von 190' - 334°: 2700 Fuß über NN
                                                                       3000 Fuß über NN. Weiterer Sinkflug auf dem ILS-Rückkurs bis zum
                                                                       Erreichen der Hindernisfreigrenze, wobei dasVoreinflugzeichen
   von335°-004°: 3300 Fuß über NN                                      West (OM West) in einer Höhe von 1750 Fuß über NN zu überfllegen
    von005°-109°: 3100 Fuß über NN                                     ist.

(5) Die Instrumentenanflugverfahren beginnen an den in Absatz 2        Hindernisfreigrenze: 617 Fuß über NN
festgelegten Hauptfunknavigationsanlagen. Sie werden nachstehend       Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 5
festgelegt:
                                                                       8. ILS-Rückkurs-Anflug zur Landebahn 07R, ausgehend von Nier-
1. ILS-Anflug zur Landebahn 25R, ausgehend von Metro VOR/NDB             stein NDB

Abflug von Metro VOR/NDB auf dem Leitstrahl 202 bis zum Erflie-        Abflug von Nierstein NDB mit Kurs 320° bis zum Erfliegen des ILS-
gen des ILS-Landekurses (253") in einer Höhe von 2000 Fuß über NN.     Rückkurses (073°) in einer Höhe von 2000 Fuß über NN. Danach
Weiterer Sinkflug auf dem ILS-Gleitweg (2,7°) bis zum Erreichen        Fortsetzen des Anflugs nach Nr. 7.
der Hindernisfreigrenze.
                                                                       Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 7
Hindernisfreigrenze:558 Fuß über NN.                                   Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 5
Fehlanflugverfahren: Auf dem Steuerkurs 253° auf eine Höhe von
                    1200 Fuß über NN steigen, dann eine Links-         (6) Für Platzrundenanflüge beträgt die Hindernisfreigrenze bei einer
                      kurve durchführen und im Anflug auf Charlie      Überziehgeschwindigkeit
                      VOR auf eine Höhe von 3000 Fuß über NN
                                                                       von weniger als 65 Knoten: 848 Fuß über NN,
                                                                       von mehr als 65 Knoten: 1038 Fuß über NN.
2. ILS-Anflug zur Landebahn 25 R, ausgehend von Charlie VOR
Abflug von Charlie VOR auf dem Leitstrahl 312 bis zum Erfliegen        (7) Für folgende radargeführte Anflüge werden die nachstehenden
des ILS-Landekurses (253°) in einer Höhe von 2000 Fuß über NN.         Hindernisfreigrenzen und Fehlanflugverfahren festgelegt:
Danach Fortsetzen des Anflugs nach Nr. 1.
                                                                       1. PAR-Anflug Landebahn 25R:
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 1                                     Hindernisfreigrenze:   558 Fuß über NN
Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 1                                     Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 1
3. ILS-Anflug zur Landebahn 25 L, ausgehend von Metro VOR/NDB          2. PAR-Anflug Landebahn 25 L:
                                                                         Hindernisfreigrenze:
Hindernisfreigrenze: 548 Fuß über NN
                                                                         Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 1
Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 1
4. ILS-Anflug zur Landebahn 25 L, ausgehend von Charlie VOR            3. PAR-Anflug Landebahn 07 L:
Anflugverfahren:     Wie unter Nr. 2                                     Hindernisfreigrenze: 534 Fuß über NN
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 3                                     Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 5
Fehlanflugverfahren: Wie unter Nr. 1                                   4. SRE-Anflug Landebahn 25 R:
5. ILS-Anflug zur Landebahn 07L, ausgehend von Taunus DVOR              Hindernisfreigrenze:    768 Fuß über NN
Abflug von Taunus DVOR auf dem Leitstrahl 182, Kreuzen des Leit-         Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs, 5 Nr. 1
strahls 261 von Frankfurt DVORTAC in einer Höhe von 4000 Fuß
über NN. Erfliegen des ILS-Landekurses (073°) in einer Höhe von        5. SRE-Anflug Landebahn 25L:
3000 Fuß über NN. Weiterer Sinkflugauf dem ILS-Gleitweg (2,7")          Hindernisfreigrenze:    768 Fuß über NN
bis zum Erreichen der Hindernisfreigrenze.                               Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 1
Hindernisfreigrenze: 534 Fuß über NN
Fehlanflugverfahren: Steigflug auf Steuerkurs 073° bis zum Über- 6. SRE-Anflug Landebahn 07 L:
                     flug des ungerichteten Platzfunkfeuers "FR",  Hindernisfreigrenze: 768 Fuß über NN
                     dann Rechtskurve durchführen und im Anflug     Fehlanflugverfahren:Wie unter Abs. 5 Nr. 5
                     auf Nierstein NDB auf eine Höhe von 3000 Fuß
                     über NN steigen.                             7. SRE-Anflug Landebahn 07 R:
6. ILS-Anflug zur Landebahn 07L ,ausgehend von Nierstein NDB        Hindernisfreigrenze: 768 Fuß über NN
Abflug von Nierstein NDB mit Kurs 320° bis zum Erfliegen des ILS-   Fehlanflugverfahren: Wie unter Abs. 5 Nr. 5
Landekurses (073") in einer Höhe von 2000 Fuß über NN. Danach Anmerkung:
Fortsetzen des Anflugs nach Nr. 5.
                                                                  Die unter Absatz 1 bis 5 aufgeführten Einflugstrecken, Wartever-
Hindernisfreigrenze: Wie unter Nr. 5                              fahren und Instrumentenanflugverfahren sind im Luftfahrthandbuch,
Fehlenflugverfahren: Wie unter Nr. 5                              Band !! (Kartenband), in Kartenform dargesteilt.


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§3                                     Charlie VOR Linkskurve einleiten und Flug über Neckar NDB (A) in
      (1) Für Abflüge nach Instrumentenflugregeln vom Flughafen Frank-       Richtung Herrenberg VOR (A) fortsetzen. Hierbei sind der Leit-
      furt (Main) ist eine der benutzten Startbahn und der allgemeinen       strahl 262 von Charlie VOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu
      Abflugrichtung entsprechende Abflugstrecke zu befolgen.                durchfliegen und Herrenberg VOR nicht höher als in Flugfläche 190
                                                                             zu überfliegen.
• tfreigabe
   Bei der Zuweisung  der Abflugstrecke im Rahmen der Flugverkehrs-
            durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle wird dem         DF 9, DF 19: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein-
      Luftfahrzeugführer lediglich die für die einzuhaltende Abflugstrecke   flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von
   • zuireffende Bezeichnung (z. B. DF 1) mitgeteilt.                        Frankfurt DVORTAC), dann unmittelbare Linkskurve einleiten,
                                                                             Steuerkurs 200° aufnehmen und Leitstrahl 226 vonFrankfurt
   "Standortmeldungen sind über den gekennzeichneten Meldepunkten DVORTAC erfliegen. Flug über Nierstein NDB (A) und Kirn
     (A = Pflichtmeldepunkt; A = Meldepunkt auf Anforderung) zu
     übermitteln.                                                            VORTAC (4) in Richtung Kurskreuzung Ruwer (Schnittpunkt der
                                                                             Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/032 Luxembourg VOR; A) fortsetzen.
      (2) Die Abilugstrecken werden wie folgt festgelegt:                    Hierbei sind Nierstein NDB in einer Höhe von 5000 Fuß über NN und
                                                                             die Position querab Rüdesheim NDB nicht niedriger als inFlug-
      1. Bei Benutzung der Startbahnen 25 R und 25 L                         fläche 60 zu überfliegen. Wenn die zugewiesene Reiseilughöhe
      Die Abflugstrecken DF 11 bis DF 19 geiten für Strahiflugzeuge mit      Flugfläche 200 oder höner lautet, ist die Kurskreuzung Ruwer nicht
      vier Triebwerken. Die Abflugstrecken DF 1 bis DF 9 gelten für alle     niedriger als in Flugfläche 200 zu überfliegen. Flüge, die in Flug-
      anderen Luftfahrzeuge.                                                 fläche 200 oder höher durch das Fluginformationsgebiet Brüssel
                                                                             führen, sind über Kurskreuzung Delta (Schnittpunkt der Leitstrah-:
      DF 1, DF 11: Rechtskurve nach dem Start, Steigflugauf Leit-
     strahl 263 von Frankfurt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß             len 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg VOR) und Nicky VOR fort-
                                                                             zusetzen.
     über NN, dann Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR(A)
      in Richtung Cola NDB (d) fortsetzen. Hierbei ist Taunus DVOR in        DF 82: Diese Abflugstrecke ist zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ zu
      einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.                        benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke DF 2/DF 12 zu
      DF 2, DF 12: Diese Abflugstrecke ist zwischen CoRd und 2100 Uhr        Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupteinflugzeichens
     MGZ zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke DF 82
     zu benutzen.                                                            West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von Frankfurt
                                                                                        dann unmittelbar Linkskurve durchführen,
     Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahi 263 von Frank-                 aufnehmen und Leitstrahl 226 von Frankfurt DVORTAC
     furt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß über NN, dann Rechts-
                                                                             erfliegen. Flug über Nierstein NDB () bis Rüdesheim NDB (d)
     kurve einfeiten und Flug über Taunus DVOR (id) in RichrungBar-          fortsetzen. Über Rüdesheim NDB Steuerkurs C05' aufnehmen und
      men VOR (A) fortsetzen. Abflug von Barmen VOR auf Leitstrahl 326       Leitstrahl 333 von Taunus DVOR erfliegen. Fortsetzen des Fluges in
     bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flugverkehrsberatungs-        Richtung Barmen VOR (A). Abflug von Barmen VOR auf Leit-
     strecke UB 1. Hierbei sind zu überfliegen:                              strahl 326 bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flugverkehrs-
     Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN; Kurskreuzung            beratungsstrecke UB 1. Hierbei sind Rüdesheim NDB in einer Höhe
     Hadamar (Schnittpunkt der Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/291 Metro        von 5000 Fuß über NN zu überfliegen und der Leitstrahl 333 von
     VOR: A) nicht höher als in Flugfläche 160; Kurskreuzung Rosbach         Taunus DVOR nicht höher als in Flugfläche 140 zu erfliegen. Weiter-
     (Schnittpunkt der Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/098 Köln-Bonn                                     Kurskreuzung Rosbach (Schnittpunkt der
     VORTAC; A) zwischen Flugflächen 160 und 190; Leitstrahl 260 von         Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/098 Köln-Bonn VORTAC) zwischen
     Dortmund VORTAC nicht höher als in Flugfläche 240; Leitstrahl 286       Flugflächen 160 und 190; Leitstrahl 260 von Dortmund VORTAC nicht
     von Dortmund VORTAC nicht niedriger als in Flugfläche 260.              höher als in Flugfläche 240; Leitstrahhl 286 von Dortmund VORTAC
     DF 3, DF 13: Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahl 263   nicht niedriger als in Flugfläche 260.
     von Frankfurt DVORTAC auf elne Höhe von 3500 Fuß über NN, dann
     Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR (A) und auf 2.    Bei Benutzung der Startbahnen 07 R und 07 L
     Leitstrahl 003 von Taunus DVOR in Richtung Siegen MKR (A) fort- DF 21: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
     setzen. Uber Siegen MKR Kurs auf Germinghausen NDB (a) auf-             von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
     nehmen. Hierbei ist Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über         Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
                                                                             DF 31 zu benutzen.
                                                                             Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens
     DF 4, DF 14: Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahl 263   Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von
     von Frankfurt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß über NN, dann          Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend. Leitstrahl 291 von
     Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR (#) in Richtung         Metro VOR erfliegen und Flug über Kurskreuzung Hadamar (Schnitt-
     Warburg VORTAC (A) fortsetzen. Hierbei ist Taunus DVOR in einer         punkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR;스) hn
     Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.                               Richtung Cola NDB (4) fortsetzen. Hierbei ist der Leitstrahl 291 von
     DF 5, DF 15: Rechtskurve nach dem Start, Steigflug auf Leitstrahl 263   Metro VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu erfliegen.
     von Frankfurt DVORTAC auf eine Höhe von 3500 Fuß über NN, dann          DF 31: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
     Rechtskurve einleiten und Flug über Taunus DVOR (A) und                 werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen anderen
     Nauheim NDB (A) in Richtung Fulda DVORTAC (A) fortsetzen.               Luftfahrzeugen anstelle der Abflugstrecke 21 zu benutzen.
     Hierbei ist Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu           Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
                                                                             feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR
     DF 6, DF 16: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein-        erfliegen. Flug über Metro VOR (A) und Kurskreuzung Hadamar
     flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von          (Schnittpunkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR; A)
     Frankfurt DVORTAC), dann unmittelbar Linkskurve einleiten und           in Richtung Cola NDB (A) fortsetzen. Hierbei ist der Leitstrahl 060
                    aufnehmen. Bei Durchfliegen des Leitstrahls 278          von Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu durch-
     von Charlie VOR Linkskurve einleiten und Flug über König NDB (A)
     in Richtung Würzburg VOR (A) fortsetzen. Hierbei ist König NDB          DF 22: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
     in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.                      von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
     DF 7, DF 17: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein-        Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
                                                                             DF 32 zu benutzen.
     flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von
     Frankfurt DVORTAC), dann unmittelbar Linkskurve                         Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens
     Steuerkurs 200° aufnehmen. Bei Durchfliegen des Leitstrahls 262         Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von
     von Charlie VOR Linkskurve einleiten und Kurs auf Neckar NDB (A)        Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend Leitstrahl 291 von
     aufnehmen. Hierbei ist der Leitstrahl 262 von Charlie VOR in einer      Metro VOR erfliegen und Flug über Kurskreuzung Hadamar (Schnitt-
     Höhe von 5000 Fuß über NN zu durchfliegen.                              punkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR; A) in
                                                                             Richtung Barmen VOR (A) fortsetzen. Abflug von Barmen VOR auf
     DF 8, DF 18: Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Hauptein-        Leitstrahl 326 bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flugver-
     flugzeichens West (MM West; 4 Seemeilen-Abstandskreisbogen von          kehrsberatungsstreckeUB 1. Hierbei ist der Leitstrahl 291 von
     Frankfurt DVORTAC). dann unmittelbar Linkskurve einleiten und Metro VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu eriliegen. Wei-
     Steuerkurs 200' aufnehmen. Bei Durchfliegen des Leitstrahls 252 von terhin sind zu überfliegen: Kurskreuzung Rosbach (Schnittpunke der


                                                                     -18-
18

Leitstrahlen 333 Taunus DVOR/098 Köln-Bonn VORTAC; A) zwi-             DF 26: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
 schen Flugflächen 160 und 190; Leitstrahl 260 von Dortmund VORTAC     von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
 nicht höher als in Flugfläche 240; Leitstrahl 286 von Dortmund         Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
 VORTAC nicht niedriger als in Flugfläche 260.                          DF 36 zu benutzen.
                                                                        Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk- .
 DF 32: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-    feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
 werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
                                                                       erfliegen. Bei Uberfliegen des Leitstrahls 255 vonCharlleVOR
 zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 22 zu benutzen.
                                                                        Linkskurve einleiten und Fiug über König NDB (A) In Richtung
 Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-     Würzburg VOR (A) fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 255 von
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR       Charlie VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN und König NDB
erfliegen. Flug über Metro VOR (A) und Kurskreuzung Hadamar            in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen,
(Schnittpunkt der Leitstrahlen 291 Metro VOR/333 Taunus DVOR; A)
in Richtung Barmen VOR (A) fortsetzen, Abflug von Barmen VOR           DF 36: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
auf Leitstrahl 326 bis zum Erfliegen der Streckenführung der Flug-     werken sowie zwischen 2100 und C600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
verkehrsberatungsstrecke UB1. Hierbei sind zu überfliegen: Leit-       zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 26 zu benutzen.
strahi üo0 von Taunus DVOR in einer Höhe von 5000 Fuß über NN:
Kurskreuzung Rosbach (Schnittounkt der Leitstranlen 333 Taunus         Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
 DVOR;098 Köln-Bonn VORTAC; A zwischen Flugflächen 160 und             feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
                                                                       erfliegen. Bei Überfliegen des Leitstrahls 255 von Charlie VOR
190; Leitstrahl 260 von Dortmund VORTAC nicht höher als in Flug-       Linkskurve einleiten und Flug über König NDB (A) in Richtung
 fläche 240; Leitstrahl 286 von Dortmund VORTAC nicht niedriger als    Würzburg VOR (4) fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 255 von
 in Flugfläche 260.
                                                                        Charlie VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN und König NDB
 DF 23: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ         in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.
von alien Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
Triebwerken, zu benutzen.Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke       DF 27: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
DF 33 zu benutzen.                                                     von allen Luftfahrzeugen,ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
                                                                       Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
Geradeaus-Sieigflug bis zum Erreichen des Haupteinflugzeichens         DF 37 zu benutzen.
Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von
Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend Leitstrahl 330 von           Geradeaus-Steigflug, unmittelbar bei Überfliegen des ungerichteten
 Metro VOR erfliegen und Flug in Richtung Germinghausen NDB (A)        Funkfeuers "LF" (bei Startbahn 07R: Position querab "LF")
fortsetzen.Hierbei ist der Leitstrahi 330 von Metro VOR in einer       Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 211 von Metro VOR erfliegen.
 Hche von 4000 fuß über NN zu erfliegen.                               Bei Überfliegen des Leitstrahls 255 von Charlie VOR Linkskurve
                                                                       einleiten und Kurs auf Neckar NDB (A) aufnehmen. Hierbei ist der
 DF 33: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-   Leitstrahl 255 von Charlie VOR in einer Höhe von 4000 Fuß über NN
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-        zu durchfliegen.
zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 23 zu benutzen.
                                                                       DF 37: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR      werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
erfliegen. Flug über Metro VOR (A) in Richtung Germinghausen           zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 27 zu berutzen.
NDB (A) fortsetzen. Hierbei ist Position querab Nauheim NDB in         Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.                        feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
                                                                       erfliegen. Anschließend Leitstrahl 178 von Frankfurt DVORTAC
DF 24: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ          erfliegen und Flug in Richtung Neckar NDB (d) fortsetzen, Hierbei
von allen Luftfahrzeugen, ausgerommen Strahlflugzeuge mit vier
                                                                       ist Position querab König NDB (15 Seemeilen-Abstandskreisbogen
Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke      von Frankfurt DVORTAC) in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu
DF 34 zu benutzen.
                                                                       überfliegen.
Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens
Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von        DF 28: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
Frankfurt DVORTAC erfliegen. Bei Erreichen der Position querab         von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier
Nauheim NDB Rechtskurve einleiten und Kurs auf Warburg VORTAC
                                                                       Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten Ist die Abflugstrecke
(A) aufnehmen. Hierbei ist Position querab Nauheim NDB in einer . DF 38 zu benutzen.
Höhe von 4000 Fuß über NN zu überfliegen.
                                                                    Geradeaus-Steigflug, unmittelbar bei Überfliegen des ungerichteten
DF 34: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb- Funkfeuers "LF" (bei Startbahn 07 R: Position querab "LF") Rechts-
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-        kurve einleiten und Leitstrahl 211 von Metro VOR erfliegen. Bei
zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 24 zu benutzen.                   Überfliegen des Leitstrahls 255 von Charlie VOR Linkskurve einlei-
Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-      ten und Flug über Neckar NDB (A) in Richtung Herrenberg VOR(A)
                                                                       fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 255 von Charlie VOR in einer
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR
erfliegen. Flug über Metro VOR (A) in Richtung Warburg         Höhe von 4000 Fuß über NN und Herrenberg VOR nicht höher als in
VORTAC (A) fortsetzen. Hierbei ist Position querab Nauheim NDB Flugfläche 190 zu überfliegen.
in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überfliegen.
                                                                       DF 38: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-
DF 25: DieseAbflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ           werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-
von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahlflugzeuge mit vier         zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 28 zu benutzen.
Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke      Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-
DF 35 zu benutzen.                                                     feuers "FR" Rechtskurve einleiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
Geradeaus-Steigflug bis zum Erreichen des Haupeinflugzeichens erfliegen. Anschließend Leitstrahl 178 von Frankfurt DVORTAC er-
Ost (MM East), dann Linkskurve einleiten und Leitstrahl 360 von        fliegen und Flug über Neckar NDB (A) in Richtung Herrenberg
Frankfurt DVORTAC erfliegen. Anschließend Leitstrahl 258 von   VOR (A) fortsetzen. Hierbeisind Position querab KönigNDB
Fuida DVORTAC erfliegen und Flug über Nauheim NDB (A) in (15 Seemeilen-Abstandskreisbogen von Frankfurt DVORTAC)in
Richtung Fulda DVORTAC (A) fortsetzen. Hierbei ist Nauheim NDB einer Höhe von 4000 Fuß über NN und Herrenberg VOR nicht höher
in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu überfliegen.             als in Flugfläche 190 zu überfliegen.

DF 35: Diese Abflugstrecke ist von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-    DF 29: Diese Abflugstrecke ist zwischen 0600 und 2100 Uhr MGZ
werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-        von allen Luftfahrzeugen, ausgenommen Strahiflugzeuge mit vier
zeugen anstelle der Abflugstrecke 25 zu benutzen.                      Triebwerken, zu benutzen. Zu anderen Zeiten ist die Abflugstrecke
Geradeaus-Steigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-      DF 39 zu benutzen.
feuers "FR" Linkskurve einleiten und Leitstrahl 207 von Metro VOR Geradeaus-Steigflug, unmittelbar bei Überfliegen des ungerichteten
erfliegen. Flug über Metro VOR (a) in Richtung Fulda DVORTAC(A) Funkfeuers "LF" (bei Startbahn 07 R: Position querab "LF") Rechts-
fortsetzen. Hierbei ist der 25 Seemeilen Abstandskreisbogen von kurve einleiten und Leitstrahl 211 von Metro VOR erfliegen. Danach
Fulda DVORTAC in einer Höhe von 5000 Fuß über NN zu überflie- Leitstrahl 098 von Kirn VORTAC erfliegen und Flug über Kirn
gen.                                                              VORTAC (a) in Richtung Kurskreuzung Ruwer (Schnittpunkt der


                                                               - 19 -
19

Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg VOR; A) fortsetzen.         1- 13/70
      Hierbei sind der Leitstrahl 098 von Kirn VORTAC in einer Höhe von
      4000 Fuß über NN zu erfliegen und die Kurskreuzung Echo (Schnitt-                    Regelung des Sichtflugverkehrs
      punkt der Leitstrahlen 098 Kirn VORTAC/245 Frankfurt DVORTAC)
     nicht niedriger als in Flugfläche 60 zu überfliegen. Wenn die zuge-                           im Raum Düsseldorf
:‡wKurskreuzung
    iesene    Reiseflughöhe Flugfläche 200 oder höher lautet, ist die
                Ruwer nicht niedriger als in Flugfläche 200 zu über-                                           Frankfurt (Main), den 8. Januar 1970
      fliegen. Flüge, die in Flugfläche 200 oder höher durch das Fluginfor-                                    BFS/Z - 11 - Az.: 234 2:32
   mationsgebiet Brüssel führen, sind über Kurskreuzung Delta (Schnitt-
   *punkt der Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg VOR) und             Auf Grund des § 10 Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in
     Nicky VOR fortzusetzen.                                                   der Fassung der Bekanntmachung vom 14. November 1969 (Bundes-
      DF 39: Diese Abflugstrecke ist. von Strahlflugzeugen mit vier Trieb-     gesetzbl. | S. 2117) legt die Bundesanstalt für Flugsicherung folgen-
      werken sowie zwischen 2100 und 0600 Uhr MGZ von allen Luftfahr-          de Regelung des Sichtflugverkehrs im Raum Düsseldorf fest:
     zeugen anstelle der Abflugstrecke DF 29 zu benutzen.
                                                                               1. Allgemeine Regeiung
     Caradeaus-Sisigflug, bei Überfliegen des ungerichteten Platzfunk-         Während des Tages (30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten
     feuers *FR* Rechtskurve einieiten und Leitstrahl 195 von Metro VOR
     erfliegen. Danach Leitstrahl 098 von Kirn VORTAC erfliegen und           nach Sonnenuntergang) sind Flüge nach Sichtflugregeln im Raum
     Flugüber Kirn VORTAC (A) in Richtung Kurskreuzung Ruwer                  Düsseldorf innerhalb des nachstehend beschriebenen Luftraums
     (Schnittpunkt der Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/325 Luxembourg            untersagt:
     VOR; A) fortsetzen. Hierbei sind der Leitstrahl 098 von Kirn             Seitliche Begrenzung
     VORTAC in einer Höhe von 4000 Fuß über NN zu erfliegen und die           51°42'25*N 07°02'40*0 - 51317'15"N 07°25'35°0 - 51°13'10"N
      Kurskreuzung Echo (Schnittpunkt der Leitstrahlen 098 Kirn VORTAC/       07?08'40°O — von dort in Uhrzeigerrichtung auf einem Kreisbogen
     245 Frankfurt DVORTAC) nicht niedriger als in Flugfläche 60 zu           mit einem Radius von 15 Seemeilen um den Flugplatzbezugspunkt
     überfliegen.Wenn die zugewiesene Reiseflughöhe Flugfläche 200
                                                                              das Flughafens Düsseldorf (51°16'56"N 06°45'29"O) bis 51°31'40*N
     oder höher lauret, ist die Kurskreuzung Ruwer nicht niedriger ais in     06 42'15"0 - 51°42'25 N 07°02'40°0.
     Flugfläche 200 zu überfliegen. Flüge, die in Flugfläche 200 oderhöher
     durch das Fluginformationsgebiet Brüssel führen, sind über Kurs-         Untere Begrenzung
      kreuzung Delta (Schnittpunkt der Leitstrahlen 274 Kirn VORTAC/          a) Im Umkreis von 10 Seemeilen um den Flugplatzbezugspunkt des
     325 Luxemoourg VOR) und Nicky VOR fortzusetzen.
                                                                                 Flughafens Düsseidorf 500 m (1700 Fuß) über NN,
      Anmerkung:                                                               b) außerhalb des unter Buchst. a) genannten Bereichs 060 m
     Die vorstehenden Abflugstrecken sind im Luftfahrthandbuch Band Il           (2200 Fuß) über NN:
     (Kartenband), in Kartenform dargestellt.
                                                                              Obere Begrenzung
                                        94                                    Flugfläche 55.
      Diese Verordnung tritt am 5. Februar 1970 in Kraft.
                                                                              2. Ausnahmen
                                             Der Präsident                    2.1 Flüge nach Sichtflugregeln von und zum Flughafen Düsseldorf
                                   der Bundesanstalt für Flugsicherung        sind innerhalb des in Nr. 1 bezeichneten Luftraums zulässig, sofern
                                               In Vertretung                  die Flugverkehrskontrollstelle Düsseldorf eine Flugverkehrsfreigabe
                                                                              erteilt hat. Sofern die Flugverkehrskontrolistelle Düsseldorf im Rah-
                                              Dr.-Ing. May                    men dieser Flugverkehrsfreigabe eine andere Anordnung nicht ge-
                                                                              troffen hat, haben Luftfahrzeugführer die in der Sichtanflugkarte
                                                                              des Flughafens Düsseldorf veröffentlichten Verfahren (Luftfahrt-
     1- 12/70                                                                 handbuch Deutschland, Band II, Karte 4-7-1) zu beachten.
             Außerkrafttreten von Flugverfahren für                           2.2 Die Flugverkehrskontrollstelle Düsseldorf kann,sofern die
                                                                              Verkehrslage es gestattet, in Ausnahmefällen dle Durchführung von
     • An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln                            Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb des in Nr. 1 genannten Luft-
            zum und vom Flughafen Frankfurt (Main)                            raums zulassen. In diesen Fällen ist vor Beginn des Fluges eine
                                                                              Flugverkehrsfreigabe einzuholen.
                                   Frankfurt (Main), den 23. Dezember 1969
                                   BFS/Z - | 1/14 — Az.: 322                  3. Schlußbestimmung
                                                                              Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 22. Januar 1970 in Kraft.
     Mit Wirkung vom 5. Februar 1970 treten außer Kraft:
     1. Die Bekanntmachung über die Festlegung von Abflugstrecken,                                                   Der Präsident
        Meldepunkten und Sprechfunkfrequenzen für Flüge nach Instru-
        mentenflugregeln vom Flughafen Frankfurt (Main) hach §§ 26a                                       der Bundesanstalt für Flugsicherung
        Abs. 2, 26b Abs. 1 LuftVO vom 29. Dezember 1966 (Nachrichten                                                     VoB
        für Luftfahrer,                                  die Bekannt-
        machung vom 7. Juli 1969 (Nachrichten für Luftfahrer, Teil I,
        Nr. 162,69);
     2. die Bekanntmachung über die Festlegung von Einflugstrecken,
        Reiseflughöhen und Meldepunkten für Flüge nach Instrumenten-          1-14/70
       flugregeln im unteren Luftraum zum Flughafen Frankfurt (Main)
       nach § 29 Abs. 1 LuftVG, §§ 26b Abs. 1, 37 Abs. 1 LuftVO vom                Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften
       6. Oktober 1967 (Nachrichten für Luftfahrer, Nr.369/67), zuletzt                über die Flugüberwachungszone
        geändert durch die Bekanntmachung vom 7. Juli 1969 (Nachrichten
        tür Luftfahrer, Teil I, Nr. 161/69:                                            und unerlaubtes Überfliegen der
     3. die Bekanntmachung über die Festlegung von Instrumentenanflug-                      Demarkationslinie zur "DDR"
       verfahren, Fehlanflugverfahren und Hindernisfreigrenzen für den
        Flughafen Frankfurt (Main) nach § 29 Abs. 1 LuftVG und § 42
       LuftvO vom 29. Dezember 1966 (Nachrichten für Luftfahrer,
       Nr. 10,67), zuletzt geändertdurchdie Bekanntmachung vom
                                                                                                         BFS/- 14b2 - Az: Dezember 1969
        23. Juli 1969 (Nachrichten für Luftfahrer, Teil I, Nr. 180/69).       In letzter Zeit wurde der Bundesanstalt für Flugsicherung eine Reihe
                                              Der Präsident                   von Fällen gemeldet, in denen Luftfahrzeugführer unter Mißachtung
                                                                              der entsprechenden Vorschriften in die Flugüberwachungszone ein-
                                   der Bundesanstalt für Flugsicherung        flogen bzw. die Demarkationslinie zur "DDR" überflogen. Eine Zu-
                                              In Vertretung                   widerhandiung gegen die Bestimmungen über die Flugüberwachungs-
                                            Dr..ing. May                      zone stellt ein Vergehen, nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes dar


                                                                          -20ー
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