Nachrichten für Luftfahrer 1967 (weicht ggf. von Druckversion ab)
Cl: a 3 D- EGUZ:B2: Wolfgang Hensel
Würzburg
D- EDYQ: B2:Dr. med. Franz Kuhn Breslauer Straße 4
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 114 D-EGYM:F: gelöscht
D- EFDD: B2:Kurt Raunser B2:Dr. med. Hans Grell
Eberbach Künzelsau/Württ.
Bergheckenweg 7 Comburger Straße 21
D- EFIZ: F: gelöscht D- EHUT: B2: Walter Drygalla
Bremerhaven
D- EFNE: B2: Aerowest Dortmund Avestraße 6
Verkaufsabteilung der Dortmunder
Luftfahrt-Gesellschaft D- EHWE: F: gelöscht
Hengsbach & Co. KG D- EHXF: B2: Wolfgang Wiegand
Holzwickede Gerolsheim
Flugplatz Wickede
Palmbergstraße 2
D- EFTA: D- EIAP: B2: Wilhelm Ziegler
Laubach/Oberhessen
D- EFUL: B2: Im Hain 12
D- EJEW: B2: Wolfgang Wichner
Friedland
Heimkehrerstraße 5
Birkenstraße 6
D- EJLE: B2: DLB Flugzeughandelsgesellschaft mbH.
D- EGAN: B2: Dr. Heinz Liesenfeld
Hagen-Boele Mugnheim Neuostheim
Rüttstraße 19
D- EJOM: B2: Peter Steinbach
Dr. Heinrich Jung
Dortmund
Wiesnerstraße 20
D- EJVE: F: gelöscht
D- EGBI: B2: Werner Speitel
Wattenscheid D- EKAW: B2: Frau Elfriede Bechem
Westenfelder Straße 15
Frithstraße 152
D- EGCE: C1: a 3
D- EGCW: B2: B2: D.flugzeughandelsgesellschaft mbi.
Flughafen
Bredstädter Straße 22
D- EKFI:
Cl: a 3
D- EGEF: B2:Robert Bayer
Ernst Otto Mohrdieck
Neuenbrunslar ü. Wabern/Kassel
Böddingerstraße 20 Patscherkamp 7
D- EGGI: B2: Fa. Hans Steffens Günter Muthmann
Langer Kamp 114a
Trierer Straße 289
D- ELAN: B2: Helmut Jahn
D- EGIL: B2: Rudolf Weigmann Werther/Westfalen
Haßfurter Straße 12
D- ELCO: B2: Aerowest Dortmund
D- EGLG: Cl: e+ c Verkaufsabteilung der Dortmunder
Luftfahrt-Gesellschaft
D- EGME:B2: Firma Ferdinand Göb u. Sohn
Eschborn/Taunus
Industriestraße 7
Horimbach & Co. KG
Flugplatz Wickede
- 398 -
D- ELGM: D-ENYW: B2: Travelair GmbH & Co. KG
Bremen
Dortmund-Holzwickede Spitzenkiel 14/15
D- ELVE: B2: Haltergemeinschaft
B2: Zweignie unseng dit Kundenkredit-
D- HOPP:
Heinz Brune
Ministrie r bank KG a. A.
München, Rosental 7
Günter Keinhorst
Marl-Drewer D- IACT: B2: Ingenieurbüro Häussermann (GbR)
Wellerfeldweg 132 Karl Hüssermann
Waiblingen
D- EMAL: B2: Karl Weinzierl Grabenstraße 11
München 71
Memlingstraße 9 Rudolf Knittel
D-EMRA: Cl: a3 +c airaheusen
D- EMUH: B2: Luftsportverein Ederbergland e. B. D- IBEN: F: gelöscht
Allendorf/Eder
D- EMYH: B2: Rolf Ehmann
D- IBOG: B2: Travelair GmbH & Co. KG
Bremen
Göppingen Spitzenkiel 14/15
Schickhardtstraße 18
D- IGOG: B2: Dr. Bruno Schill
D- ENAS: B2:
feuertei egerschule Burg
Ebermannstadt/Obf.
Düsseldorf
Feldstraße 64
D- ENET: B2:Werner Schulte-Döinghaus
Rietberg
outer Hohne
Bommershöferweg 55
Kampstraße 34-38
Alfred Schlick D- IHSM: Cl: a 2
Telgte, Flugplatz
Rudolf Riemer D- ILBA: B2: Travelair GmbH & Co. KG
Munster Bremen
Gördelerstraße 5/116 Spitzenkiel 14/15
Rudolf Kreienbaum D- ILBY: B2:Viessmann Kesselwerke AG
Warendorf
Freckenhorsterstraße 49 Allendorf/Eder
・
Cl: etc D- ILSY: B2: Kurfiss Aviation GmbH
Bernhausen
D- ENIN: B2: Helmut Gerst Haldenstraße 37
Würzburg
Friedrich-Ebert-Ring 38 D- IMTW: F: gelöscht
D- ENIW: F: gelöscht D- KAIS: B2:Rudolf Ehrhardt
Lütter/Rhön
D- ENNA: Cl: e + c Hauptstraße 70
D- ENQU: B2: Itzehoer Luftsportverein e. V. D- KEDO: B2: Luftsportverein Ostfriesland e. V.
Hohenaspe über Itzehoe
Wittmund
Postfach
D- ENSA: F: gelöscht
D- ENTO: B2:Aerowest Dortmund
Verkaufsabteilung der Dortmunder Der Direktor
Luftfahrt-Gesellschaft
Hengsbach & Co. KG des Luftfahrt-Bundesamtes
Dugplunz Wickede Möhlmann
- 399 -
268/67 Alle auf Lager befindlichen Bremszylinder, die vor
1960 hergestellt wurden, sind vor ihrem Einbau im
LBA-Lufttüchtigkeitsanweisungen Flugzeug mittels des gleichen Verfahrens auf Riß-
bildung zu prüfen. Werden Risse festgestellt, so ist
33 Braunschweig, den 27. Juli 1967 das beschädigte Teil zu verschrotten.
LBA 303.61
Einwandfreie Bremszylinder sind mit der Bezeichnung
"SB-29-74/2" zu kennzeichnen.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs
und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die 3.3 Das Ergebnis der Prüfungen ist dem Luftfahrt-Bundes-
Luftfahrt werden gemäß § 29, Absatz 1 des Luftverkehrsge- amt mitzuteilen.
setzes nachstehende Lufttüchtigkeitsanweisungen für die da-
von betroffenen Luftfahrtgeräte erlassen. 3.4 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
Die durch diese Lufttüchtigkeitsanweisungen betroffenen Luft- ist von einem Prüfer der Klasse I mit entsprechender
fahrtgeräte, an denen die nachstehenden Maßnahmen bis zu Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
den angegebenen Terminen nicht durchgeführt sind, dürfen aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
außer für Zwecke der Nachprüfung nicht mehr in Betrieb ge- scheinigen.
nommen werden.
67-58 Vickers Betroffenes Flugzeugmuster:
Datum der Ausgabe: Viscount 800/810 Die höchstzulässige Lebensdauer der Bremszylinder mit
30. Juni 1967 Geräte-Nr.: L-2811
Baureihen: alle Flugzeuge, die 12A wi irmit out S0 0 stunden te gels und AC.
Werk-Nr.: mit Dunlop-Bremszy-
lindern der Teil-Nr.
AC. 14040 und AC.
14062, AC. 14046 und 67-59 Pilatus
Datum der Ausgabe:
12512 ausgerü- 29. Juni 1967 Betrof Pes Flugzeugmuster:
Geräte-Nr.: L-641
1. Anlaß
Zylinder de Teew. er 14 ein gem at oren. Die1. Anlaß
englische Luftfahrtbehörde hat für die in Großbritannien Um die Führungsrohre der Höhenflossentrimmungskabel
zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge des betroffenen
Musters mit B.A. C. Technical News Sheet Nr. 161 die
Durchführung der folgenden Maßnahmen angeordnet.
2. Termin
2.1 Maßnahme 3. 1:
Innerhalb von & Wochen nach Erhalt dieser LTA, so-
2. Termin
fern nicht bereits durchgeführt. 2.1 Maßnahme 3.1:
2.2 Maßnahme 3.2: Sofort und danach jeweils alle 50 Betriebsstunden.
Innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt dieser LTA. 2.2 Maßnahme 3.2:
3. Maßnahmen
Spätestens bis zum 31. Dezember 1967.
3. 1 Alle Bremszylinder mit mehr als 15.000 Betriebsstun- 3. Maßnahmen
den oder mit einem Datum-Stempel (Herstellungsjahr)
älter als 1960 sind gemäß den Angaben des Dunlop 3.1 Die Führungsrohre für die Höhenflossentrimmungs-
Service Bulletins Nr. 29-74 vom 21. 3. 1967 (Revision kabel am Spant 8 sind auf richtige Lage und Festsitz
sowie auf das Vorhandensein von Rissen und Defor-
1) Abschnitt 2, Teil 1, durch Ultra-Schallverfahren auf
das Vorhandensein von Rissen zu prüfen. Wenn keine mation zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt,
Einrichtung für die Durchführung einer Ultra-Schall- so ist die Änderung gemäß 3.2 vor dem nächsten
untersuchung vorhanden ist, muß die Inspektion nach Flug durchzuführen.
dem Farbeindringverfahren gemäß 3. 2 durchgeführt
werden. Werden Risse festgestellt, so ist der beschä- 3.2 Die Führungsrohre für die Höhenflossentrimmungs-
kabel sind gemäß den Angaben des Pilatus Service
digte Bremszylinder vor dem nächsten Flug gegen Bulletins Nr. 72 sowie Zeichnung Nr. J 2534 zu ändern.
einen einwandfreien neuen oder gegen ein gemäß
Nach Durchführung der Änderung entfallen die Wié-
3.2 geprüftes Teil der gleichen Teil-Nummer auszu-
derholungsprüfungen gemäß 2.1.
wechseln.
3. 2 Die im Flugzeug befindlichen Bremszylinder sind aus- 3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
zubauen und gemäß den Angaben des Dunlop Ser- ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
vice Bulletins Nr. 29-74, Abschnitt 2, Teil 2, durch Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
Farbeindringverfahren auf das Vorhandensein von aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
Rissen zu prüfen. scheinigen.
-400ー
67-60 Pilatus Betroffenes Flugzeugmuster: 2. Termin
Datum der Ausgabe: Pilatus PC 6 2.1 Maßnahme 3.1:
29. Juni 1967 Geräte-Nr.: L-641
Baureihen:alle Vor dem nächsten Flug
Werk-Nr.: 2.2 Maßnahme 3.2:
Spätestens bis zum 1. 1. 1968
1. Anlaß
Um einem Verschleiß an Kabelführungsrollen sowie an 3. Maßnahmen
Steuerseilen vorzubeugen, hat das Eidg. Luftamt für die in 3.1 Die Kabelklemmen der Steuerseile sind auf ihren ein-
der Schweiz zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge des wandfreien Zustand zu prüfen. Nicht einwandfreie
betroffenen Musters die Durchführung der folgenden Kabelklemmen sowie Klemmen, bei denen ein Glei-
Maßnahmen angeordnet. ten der Steuerseile festgestellt wird, sind vor dem
nächsten Flug auszuwechseln.
2. Termin 3.2 Die zu beanstandenden Kabelklemmen sind erkenn-
2.1 Maßnahme 3.1:
bar an einem geringeren Außendurchmesser der Muf-
fe. Das Richtmaß der Außendurchmesser der Muffe
Vor dem nächsten Flug und danach jeweils alle 100 nach dem Verdrillen beträgt bei Steuerseilen
Betriebsstunden, sofern nicht bereits durchgeführt.
mit einem Kabeldurchmesser von 3.2 mm: 9.5 mm
2.2 Maßnahme 3.2: bei einem Kabeldurchmesser von 2.4 mm: 7.5 mm
Spätestens bis zum 31. März 1968 Kabelklemmen mit einem geringeren Muffenaußen-
durchmesser sind durch solche zu ersetzen, die aus
vorschriftsmäßigem Material (Mindestwandstärke 1
3. Maßnahmen mm) hergestellt sind.
3.1 Die Kabelführungsrollen am Spant 11 für die Höhen- 3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
flossentrimmung und am Spant 2 für die Seitensteue- ist bei der nächsten Nachprüfung in den Betriebs-
rung sowie die Kunststoff-Führung am Spant 2 sind aufzeichnungen des betroffenen Luftfahrzeuges zu
auf Abnutzung, die Steuerseile auf das Vorhanden- bescheinigen.
sein von gebrochenen Seildrähten zu kontrollieren.
Werden Mängel festgestellt, so ist die Änderung
nach 3. 2 vor dem nächsten Flug durchzuführen.
67-62 Hawker Siddeley Betroffenes Flugzeugmuster:
3.2 Die Kabelführung am Spant 11 und am Spant 2 ist Datum der Ausgabe: HS 125
Geräte-Nr.: L-2507
gemäß den Angaben des Pilatus Service Bulletins Nr. Baureihen:
74 sowie der Zeichnungen J-1532 und J-2533 zu än- alle
Werk-Nr.:
dern. Nach Durchführung der Änderung entfallen die
Wiederholungsprüfungen nach 2.1.
1. Anlaß
3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender Nach Herausgabe des Sicherheitsfernschreibens Nr. 975
der Hawker Siddeley Aviation hat die englische Luftfahrt-
Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs- behörde für die in Großbritannien zum Verkehr zugelas-
aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
scheinigen. senen Flugzeuge des betroffenen Musters die Durchfüh-
rung der folgenden Maßnahmen angeordnet.
2. Termin
Maßnahme Nr. 3. 1:
67-61 Betroffene Luftfahrzeugmuster:
Datum der Ausgabe: Flugzeuge unter 2000 kg sowie Vor dem nächsten Flug
30. Juni 1967 Segelflugzeuge französischer
Herkunft. 3. Maßnahmen
3.1 An dem mittleren Flügelklappenlager ist gemäß den
1. Anlaß Angaben des Hawker Siddeley 125 Service Bulletins
Nr. 27-A 49 zu prüfen, ob der Scharnierbolzen, Teil-
Die französische Luftfahrtbehörde hat festgestellt, daß Nr. 27-50-030 (Gerätestück 38 in Fig. 031 des Jllustra-
bei Flugzeugen und Segelflugzeugen teilweise Kabel- ted Parts Catalogue) vorschriftsmäßig mit Mutter und
klemmen aus ungeeignetem Kupferrohr (bei der Herstel- Splint gesichert ist.
lung von Kabelverbindungen) verwendet worden sind.
Diese Kabelklemmen haben eine Wandstärke von 0,5 statt 3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
1,0 mm. Die französische Luftfahrtbehörde hat für die in ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
Frankreich zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge mit Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
Consigne de Navigabilite Nr. 67-22 die Auswechslung aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
der ungeeigneten Kabelklemmen angeordnet. scheinigen.
-401ー
67-63 Beechcraft Betroffene Flugzeugmuster: In Area 2, oben auf dem eliptischen Rohr, 1/2 bis
Datum der Ausgabe: Beech AT 11, C 18 S, C 45, C 45 A, 1 in. nach der Innenbordseite der Schweißnaht am
11. Juli 1967 UC-45 B, UC-45 F, AT-7, AT-7 A, Knotenpunkt des Diagonalrohres 1 S 1410-8 mit dem
AT-7 B, AT-7C, JRB-1, JRB-2, eliptischen Rohr des unteren Holms, 15 in. (381 mm)
JRB-3, JRB-4, SNB-1, SNB-2, von der Mittellinie durch die Flügel-Anschlußpunkte.
SNB-2C, C45 G, TC-45 G, C45 H, Werden Risse festgestellt, so sind die beschädigten
TC-45 H, TC-45 J, (SNB-5), JRB- Teile vor dem nächsten Flug gegen lufttüchtige Teile
6, D 18 C, D 18 CT, D 18S auszuwechseln.
W-Nr. A-1 bis einschl. A-440 und
D 18 S ab W-Nr. 441, die mit 3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
Außenflügel-Zellen ausgerüstet ist von einem Prüfer der Klasse 1 mit entsprechender
Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs
sind und die nach 1. Inbetrieb-
nahme ausgewechselt worden aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
sind und bereits mehr als 1500 scheinigen.
Stunden im Betrieb gewesen sind.
Ausgenommen sind Flugzeuge, 4. Sonstiges
deren Außenflügel-Zellen mit 4.1 Die Röntgenprüfgeräte, die bei der Inspektion ver-
Holmrohre der Teil-Nr. 181410- wendet werden, müssen ein Eindringvermögen von
5 mit einer Wandstärke von 0.120 mindestens 3/8 in. (9,5 mm) Stahl bei 2% Empfind-
inch (3.05 mm) ausgerüstet sind. lichkeit aufweisen.
Für ein umfassendes Bild über die Beschaffenheit der
1. Anlaß betroffenen Teile des eliptischen Rohres sind eine
Zur Feststellung von Rißbildung an den unteren Holm- genügende Zahl von Röntgenaufnahmen erforder-
kappen des Außenflügels hat die amerikanische Luftfahrt- lich. Entsprechende Information über die Auswertung
der Aufnahmen ist aus den Beechcraft Service Bulle-
behörde für die in den USA zum Verkehr zugelassenen
Flugzeuge der betroffenen Muster mit Airworthiness Di-
rective Nr. 67-8-2, ergänzt mit Revision in AD issue 67- 4. 2 Die Wandstärke des Rohres der Teil-Nr. 181410 kann
15, die Durchführung der folgenden Maßnahmen ange- aus den Konstruktionsaufzeichnungen der Außenflü-
gelzellen entnommen werden oder durch Ultraschall-
verfahren festgestellt werden.
2. Termin
2.1 Maßnahme 3.1: 67-64 Graviner Betroffene Flugzeugmuster:
Alle Baureihen außer Flugzeuge Datum der Ausgabe: Allé Flugzeuge, die mit den in
nach 2. 2: 12. Juli 1967
ec lin & auer revertscher
ausgerüstet sind:
2.2 Maßnahme 3.1:
Betroffene Flugzeuge der Baureihe Flugzeugmuster Modell Ventil Füllung
D 18 S ab W.-Nr. 441:
Innerhalb der nächsten 25 Be- 110 A 6 1b. BCF
einfach
triebsstunden 111 Aeinfach 12 lb. BCF
112A doppel 6 lb. BCF
3. Maßnahmen HS 125 (L-2507) 132 A einfach 2 lb. BCF
142 A doppel 3 Ib. BCF
3.1 Die eliptischen Kappen des unteren Holms in den B.A.125
HS (L-2507)
C. 1-11 (L-2821) 147 A einfach 2 lb. BCF
Außenflügeln sind in Area 1 (Position zwischen 3 in. B. A. C. 1-11 (L-2821) 1147 A einfach 2 lb. BCF
(75 mm) und 10 in. (254 mm) nach der Außenbord-
seite der Mittellinie durch die Flügelanschlußpunkte)
und Area 2 (Position zwischen 14 in. (264 mm) und 1. Anlaß
21 in. (530 mm) nach der Außenbordseite der Mittel-
linie durch die Flügelanschlußpunkte) mittels Rönt-
genverfahrens gemäß den Angaben der MIL-STD-453
auf das Vorhandensein von Rissen zu prüfen.
Der Filmbehälter ist in den angegebenen Stellen an
der Unterseite des Flügels zu halten und der Röntgen-
aufnahmekopf über der Oberseite senkrecht zu dem
eliptischen Rohr des unteren Holms und soweit aus
der vertikalen Ebene des Holmes abgesetzt zu halten : C-A 30 u Dưcht Ung der Folgenden Mol nomin
als notwendig für die exakte Aufnahme des unteren
eliptischen Rohres.
2. Termin
Der Strahlenhärtemesser ist in Area 1, mit Klebe-
streifen oben auf dem eliptischen Rohr 1/2, bis 1 in. 2.1 Maßnahme 3.1
(13-25 mm) nach der Außenbordseite des Ansatzes, Innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt dieser
auf 7 1/4 in. (178 mm) von der Mittellinie durch die
Flügelanschlußpunkte entfernt, zu befestigen. Guttich rigkeitsanweisung, sofern nicht bereits durch-
- 402 -
2.2 Wiederholungstermine für Maßnahme 3.1 3. Maßnahmen
a) letzten
Feuert,Prüfung.
iher imit eierhalo 2 stengen 1065 der
3.1 Die Querruderstoßstangen am Backbord und Steuer-
bord sind über den ganzen Bereich der von den 3
Führungsrollen verursachten Verschleißstellen an
Flügelstation 387 durch Sichtkontrolle gemäß den An-
b) Feuerlöscher mit einem Datumstempel 11.65 oder gaben des British Aircraft Preliminary Technical
später:
Leaflet Nr. 129 auf das Vorhandensein von Rissen
Innerhalb 6 Monaten nach der 1. Prüfung oder und Löchern zu prüfen.
Neulieferung und danach jeweils alle 12 Monate. Wenn Risse festgestellt werden, oder wenn der Au-
ßendurchmesser des Rohres über den Verschleißstel-
3. Maßnahmen
len weniger als 1.11" (28,2 mm) beträgt, ist das Rohr
3. 1 Die in der Liste aufgeführten "Graviner" Feuerlöscher oder ist die Stoßstange im ganzen Zusammenbau vor
sind auf das vorgeschriebene Gewicht und auf das dem nächsten Flug auszuwechseln.
Vorhandensein von Korrosion (löchfraßähnlicher Zer-
störung und Blasenbildung) sowie Leckstellen zu prü- 3.2 Als wichtiger Teil der Erstinspektion nach 3. 1 ist das
fen. Schadhafte Feuerlöscher sowie Feuerlöscher mit Spiel der Führungsrollen gegenüber der Stoßstange
Gewichtsunterschreitung sind vor dem nächsten Flug zu prüfen und vorschriftsmäßig nachzustellen. Mini-
gegen einwandfreie auszuwechseln. mum-Spiel im Bereich des geringsten Verschleißes
0.005" (0,127 mm), Maximum 0.010" (0,254 mm).
3.2 Feuerlöscher mit Datumstempel 10.65 (Oktober 1965)
3.3 Die Querruderstoßstangen am Backbord und Steuer-
bord sind auszubauen und auf den gemäß 3.1 max.
zulässigen Verschleißwert sowie mittels Farbeindring-
oder gegen Geräte eines später zugelassenen Mu- verfahrens auf das Vorhandensein von Rissen zu prü-
sters auszutauschen.
fen. Schadhafte Teile sind vor dem nächsten Flug
3.3 Weitere Einzelheiten sind Alert Service Bulletin Nr. gegen einwandfreie Teile der gleichen Teilnummer
26-A30 issue Nr. 2-21.st April, 1967 (Revision 1) auszuwechseln. Beim Wiedereinbau oder nach Aus-
der Graviner (Colnbrook) Limited, Poyle Mill Works, wechslung einer Stoßstange ist die Einstellung gemäß
Colnbrook, Bucks, England oder einer gültigen spä- 3. 2 vorzunehmen. Wenn nach der Inspektion die für
teren Ausgabe sowie Hawker Siddeley Alert Service lufttüchtig befundenen alten Teile wieder eingebaut
Bulletin SB 26-A5 vom 23. May 1967 (Revision 1) zu werden, sind die Maßnahmen nach 3.1 jeweils alle
entnehmen. 500 Betriebsstunden zu wiederholen.
3.4 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen 3.4 Nach Einbau einer neuen Stoßstange oder eines
ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender Rohres sind die Maßnahmen nach 3.1, 3.2 und 3.3
Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs. spätestens beim Erreichen von 12500 Betriebsstunden
aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be- nach der Auswechslung wieder durchzuführen.
scheinigen.
3.5 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
67-65 British Aircraft Betroffenes Flugzeugmuster: aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
Datum der Ausgabe: Viscount 800/810
scheinigen.
12. Juli 1967 Geräte-Nr.: L-2811
Bereiten: alle 67-66 British Aircraft Betroffenes Flugzeugmuster:
1. AnlaB Datum der Ausgabe: Viscount 800/810
12. Juli 1967 Geräte-Nr.: L-2811
An den Querruderstoßstangen am Backbord und Steuer-
bord, Flügelstation 371, sind an den Kontaktstellen mit
den Führungsrollen an der Vorderseite der Flügelhinter- wereihe.alle
kante, Station 387, Risse festgestellt worden. Die eng-
lische Luftfahrtbehörde hat für die in Großbritannien zum 1. Anlaß
In mehrera fes leussind duer Nessgene nes Hye sirik-
Verkehr zugelassenen Flugzeuge des betroffenen Musters
die Durchführung der Maßnahmen des Preliminary Tech-
nical Leaflet Nr. 129 angeordnet.
2. Termin Großbritannien zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge des
2:1 Maßnahme 3.1: betroffenen Musters die Durchführung der folgender
Maßnahmen angeordnet.
Innerhalb der nächsten 250 Betriebsstunden, sofern
nicht bereits durchgeführt und danach jeweils alle
500 Betriebsstunden. 2. Termin
Maßnahme 3.1:
Hydraulikschläuche mit mehr als 6500 Betriebsstunden
2.2 Maßnahme 3. 3:
Innerhalb 2750 Betriebsstunden nach Erhalt der LTA oder solche, die bereits 41⁄2 Jahre im Betrieb gewesen
und danach jeweils alle 3000 Betriebsstunden. sind:
- 403 -
Innerhalb der nächsten 1500 Betriebsstunden, spätestens Musterberechtigung in den Betriebsaufzeichnungen
jedoch innerhalb von 8 Monaten nach Inkrafttreten der
des Propellers oder des betroffenen Luftfahrzeugs zu
3. Maßnahmen
67-68 British Aircraft
3. 1 Ding system mir di Telt. 72dgs oridive 25. Juli 1967
oberen und die 3 unteren Hydraulikschläuche am
Datum der Ausgabe:
BereiNe: allo
British Aircraft Preliminary Technical Leaflet Nr. 131
gegen neue Schläuche der gleichen Teilnummern aus- 1. Anlaß
zutauschen. Um Betriebsstörungen durch Lockerung von Haltemuttern
und Stiftschrauben der Olbemessungsanlage des Godfrey
3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
scheinigen.
4. Sonstiges 2. Termin
Die maximale Lebensdauer der Dunlop Hydraulikschläu- 2.1 Maßnahme 3.1:
Innerhalb der nächsten 50 Betriebsstunden und da-
che für das Bugradsteuerungssystem Teil-Nr. 72426-1 so-
wie der 3 oberen und unteren Hydraulikschläuche der nach bei jeder Kontrolle des Olstandes im Getriebe
Federbeine des Hauptfahrwerks, backbord- und steuer- bis Maßnahme 3.2 durchgeführt worden ist.
bordseitig ist auf 8000 Betriebsstunden oder maximal 5 2.2 Maßnahme 3. 2:
Spätestens bis zum 31. 12. 1967
4.2 Die maximale Lebensdauer der Dunlop Hydraulik-
schläuche für 3. Maßnahmen
Bugfahrwerk-Einziehstrebe, 3.1. Die Haltemuttern der Ölbemessungsanlage und des
Hauptfahrwerk-Einziehstreben sowie Lagerdeckels an dem Godfrey Kabinenkompressor
für das Bremssystem sind gemäß den Angaben des Preliminary Technical
ist auf 12000 Betriebsstunden oder maximal 8 Jahre Leaflet Nr. 130 auf ihren Festsitz zu prüfen. Die Feder-
festgesetzt. ringe müssen hierbei völlig zusammengedrückt sein.
3.2 Um künftigem Lockern der Haltemuttern oder Stift-
67-67 Ratier Betroffene Luftfahrzeugmuster: schrauben vorzubeugen, ist die Anderung Nr. 1195
Datum der Ausgabe: Alle Luftfahrzeuge, die mit Potez des B.A.C. Bulletin for Modification Nr. FG 2075
14. Juli 1967 6 D Motoren und Ratier 2304 Pro- druchzuführen.
pellern ausgerüstet sind. 3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
An den Steuerzylindern der Ratier 2304 Propeller sind im aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
Bereich der Aussparungen für die Zahnstangenschrau- scheinigen.
ben Risse festgestellt worden. Die französische Luftfahrt-
behörde hat für die in Frankreich zum Verkehr zugelasse-
nen Flugzeuge mit Consigne de Navigabilité Nr. 67-20-9 67-69 Sud Aviation Betroffene Hubschraubermuster:
die Durchführung der folgenden Maßnahmen angeordnet. Datum der Ausgabe: SA 3160 Alouette III
25. Juli 1967 Geräte-Nr.: L-3019
2. Termin
Maßnahme 3.1:
Bereinen: alle
Spätestens bis 15. Juli 1967, sofern nicht bereits durchge- 1. Anlaß
führt.
Die französische Luftfahrtbehörde hat für die in Frank-
3. Maßnahmen reich zum Verkehr zugelassenen Hubschrauber des be-
3.1 Propeller des Musters Ratier 2304 sind gemäß den
Anweisungen des Ratier-Figeac Bulletins Nr. 61-32
vom 15. Oktober 1965 sowie des Bulletins Nr. 61-57
vom Oktober 1966 auf das Vorhandensein von Rissen
zu prüfen und zu ändern.
2. Maßnahmen
Erforderliche Reparaturen sind vom Herstellerwerk
durchzuführen.
3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
- 404 -
b) zu kontrollieren, ob die Änderung AM 462/S18 am 2. Maßnahmen
Heckgetriebe (Steuerhebel mit Verschlußschraube) 2.1 Bei der nächsten Grundüberholung der Winde ist die
durchgeführt worden ist.
Änderung AM 846 gemäß den Angaben des Sud
Service 25-33 durchzuführen.
2. 2 Heckrotorblätter
2.2 Bei jeder Erneuerung des Seiles ist ein geeignetes
(Teil-Nr. 3160-34.10000 bis 3160-34.10000.9) Dichtungsmittel zu verwenden (Mastic PR 1201 Q oder
a) Vor jedem Flug sind die Heckrotorblätter nahe der Equivalent).
Befestigungsbolzen des Blattes an seiner Wurzel 2.3 Die Lebensdauer der Seile, die ursprünglich ohne
gemäß den Angaben des Sud Service Alert Nr. Verwendung eines Dichtungsmittels an der Hakensei-
05-23 auf das Vorhandensein von Rissen im Über- te eingelegt wurden, ist auf maximal 250 Hebevor-
zug zu prüfen. gänge oder 1 Jahr beschränkt.
b) Heckrotorblätter mit 1000 und mehr Gesamtbe- 2.4 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
triebsstunden sind dem Herstellerwerk zur Über- ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
holung einzusenden. Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
aufzeichnungen des betroffenen Hubschraubers zu
2.3 Heckrotornabe bescheinigen.
(Teil-Nr. 3160-33.10000 alle Kennziffern)
Vor dem 31. 7. 1967 ist an der Nabenhaube (Teil-Nr. Anmerkung
3160-33-10.104 und 3/60-33-10.804) gemäß den An- Die von dem LBA ab 1. Januar 1967 herausgegebenen Luft-
gaben des Sud Service Alert Nr. 65-39 zu prüfen, ob
die Stärke des Flansches der Nabenhaube mindestens tüchtigkeitsanweisungen können vom LBA direkt im Jahres-
2,6 mm beträgt. abonnement gegen Erstattung der Unkosten bezogen wer-
den. Abonnementspreis z. Zt. DM 45,-.
Wenn der Flansch nicht genügende Stärke aufweist, Hinsichtlich der Nachlieferung von Lufttüchtigkeitsanweisun-
ist das Teil dem Hersteller zurückzusenden.
gen älteren Datums muß auf die laufende Bekanntmachung
in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) verwiesen werden.
2. 4 Seilwinde-Ausrüstung 76.300 (sofern vorhanden) •
Bei der nächsten Grundüberholung der Seilwinde ist
In den NfL, unter NfL-Nr. 136/66, wurde der Wortlaut, der vor
dem 1. 1. 1961 herausgegebenen Lufttüchtigkeitsanweisungen,
die Änderung AM 1173/S 326 gemäß den Angaben nachträglich bekanntgemacht. Eine Zusammenstellung der
des Sud Service 25-33 an diesem Gerät durchzufüh- Nummern der gültigen LTA mit Stichtag 31. Dezember 1966
ren um trommelseitige Reibungsschäden und Korro- ist in den NfL unter NfL 90/67 veröffentlicht.
sion des Seiles zu verhindern.
Die Zusammenstellung kann durch die Verlagsbuchhandlung
Bei jeder Erneuerung des Seiles ist ein geeignetes R. Eisenschmidt GmbH, 6 Frankfurt (Main)-Süd 10, Postfach
Dichtungsmittel zu verwenden (Mastic PR 1201 Q oder 10181 bezogen werden.
Equivalent).
Die Lebensdauer der Seile, die ursprünglich ohne Ver- Der Direktor
wendung eines Dichtungsmittels an der Hakenseite
eingelegt wurden, ist auf maximal 250 Hebevorgänge des Luftfahrt-Bundesamtes
oder 1 Jahr beschränkt. Möhlmann
3. Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen ist
von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender Muster-
berechtigung zu prüfen und in den Betriebsaufzeichnun-
gen des betroffenen Hubschraubers zu bescheinigen. 269/67
Bekanntmachung
über die Befähigungsnachweise
67-70 Sud Aviation Betroffene Hubschraubermuster:
für Fallschirmpacker
Datum der Ausgabe: SE 3130 Alouette II;
25. Juli 1967 Braunschweig, den 13. Juli 1967
LBA - 1I 22 - 401.26
Geräte-Nr.: L-3024
Werk-Nr.: 1. Die Prüfabteilung der Deutschen Forschungsanstalt für
Alle Hubschrauber, die mit einer Luft- und Raumfahrt e. V. (DFL) hat am 30. Juni 1967 die
Seilwinde Teil-Nr. 76.300 ausge- Ausstellung und Erneuerung der Befähigungsnachweise
rüstet sind. sowie die Betreuung der Fallschirmpacker eingestellt.
1. Anlaß 2. Die von der Prüfabteilung der DFL ausgestellten Befähi-
Um trommelseitige Reibungsschäden und Korrosion des gungsnachweise für Fallschirmpacker sind entsprechend
der im Nachweis eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig.
gabilité Nr. 67-27-5 die Durchführung der folgenden schirmpacker, die nach der Eintragung im Befähigungs-
nachweis in der Zeit vom 1. Juni 1967 bis 30. November
- 405 -
1967 abläuft, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1967 ver- Für den Landeplatz ist ein beschränkter Bauschutzbereich be-
längert. stimmt.
4. Anträge auf die erstmalige Ausstellung eines Befähi- Rheinland-Pfalz
gungsnachweises für Fallschirmpacker sind vorläufig an
das Luftfahrt-Bundesamt Braunschweig zu richten. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Im Auftrag
Der Direktor Dr. Massoth
des Luftfahrt-Bundesamtes
Möhlmann
271/67
Änderung der Bekanntmachung
270/67 über die Festlegung von Instrumentenanflug-
Bekanntmachung der Änderung verfahren, Fehlanflugverfahren und Hinder-
der Genehmigung des Landeplatzes Worms nistreigrenzen für den Flughafen Nürnberg
nach §§ 29 Abs. 1 LuftVG, 42 LuftVO
Mainz, den 20. Juli 1967
VkV 1II/3 - 181/11/10 - 1580/67 Frankfurt (Main), den 31. Juli 1967
BFS/Z - 11 - Az.: 3225/6
Die Genehmigung für den Landeplatz Worms wurde geän-
dert. Genehmigungsinhaberin ist mit Wirkung vom 1. 8. 1967 Die Bekanntmachung über die Festlegung von Instrumenten-
die Flugbetriebsgesellschaft Worms - Frankenthal - Ludwigs- anflugverfahren, Fehlanflugverfahren und Hindernisfreigren-
hafen GmbH in Worms. Die Genehmigung enthält die fol- zen für den Flughafen Nürnberg nach §§ 29 Abs. 1 LuftVG,
genden Angaben: 42 LuftVO vom 19. 4. 1967 (Nachrichten für Luftfahrer 150/67)
wird wie folgt geändert:
Bezeichnung des Flugplatzes: Landeplatz Worms In der Karte 10-3-1 vom 1. 6. 1967 (Anlage zur o. a.
Lage: Bürgerweide Worms West Bekanntmachung) wird der Wert der Hindernisfrei-
grenze "1275 (230)" gestrichen und durch "1245 (200)"
Geogr. Lage des
Bezugspunktes:
ersetzt.
49°36'22" N 08022'12"0
Höhe des Bezugspunktes Diese Bekanntmachung tritt am 24. 8. 1967 in Kraft.
über NN: 90 m
Der Präsident
Zugelassene Luftfahrzeuge:
der Bundesanstalt für Flugsicherung
1. Flugzeuge bis 5700 kg höchstzulässigem Fluggewicht
(MPW), wobei darüber hinaus nach vorheriger Genehmi- Dr.-Ing. Heer
gung des Flugleiters An- und Abflüge von Flugzeugen bis
10000 kg höchstzulässigem Fluggewicht zulässig sind, Anmerkung:
2. Hubschrauber, Dieg fen eine mis du in de Wenal g, enten in der
buch Deutschland, Teil Il, gekennzeichneter Hindernisse ver-
3. Motorsegler, anlaßt:
4. Segelflugzeuge bei
a) Windenstart,
b) Flugzeugschleppstart.
Zweck des Flugplatzes: Landeplatz des allgemeinen
272/67
Verkehrs (Verkehrslandeplatz) Angabe der Parkposition
Richtung der Start- und
Landebahnen: rw. 060°/240° beim Beantragen der Rollfreigabe
Länge der dem Motorflug auf dem Flughafen Frankfurt (Main)
vorbehaltenen südlichen
Start- und Landebahn: 800 m Frankfurt (Main), den 17. Juli 1967
BFS/Z- 13 c-Az.: 32: 062
Länge der vorwiegend dem
Segelflug dienenden
nördlichen Start- und
Landebahn: 950 m dem Vorfeld informieren.
-406ー
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in275/67
Kraft.
Errichtung von Luftfahrthindernissen
Der Präsident
der Bundesanstalt für Flugsicherung FESTS 61-22:23 37. Juli 1967
Dr.-Ing. Heer Das nachstehend aufgeführte Luftfahrthindernis ist errichtet
worden:
Land: Hessen
Standort: Auf der Angelburg, bei Hirzenhain/Dillkreis
273/67
Änderung der Bekanntmachung
über die Flugplanabgabe nach § 25 LuftVO
(2. Änderung) Das Hindernis ist befeuert und mit einer Tageskennzeichnung
versehen.
Frankfurt (Main), den 26. Juli 1967
BFS/Z - 13 e - Az.: 112
Der Präsident
Die Bekanntmachung über die Flugplanabgabe nach § 25 der Bundesanstalt für Flugsicherung
Aufdrungsbek- Mimachung Nom 50 Jun 196 N- der
66) wird geändert.
, Dr.-Ing. Heer
Nr. 6.2 der o. a. Bekanntmachung erhält folgende Fassung:
276/67
"6.2 Es genügt jedoch die Abgabe nur eines Flugplans,
wenn von einem oder mehreren Luftfahrzeugen eine ICAO-Ortskennungen
Reihe aufeinander folgender Flüge in der Nähe des
Flugplatzes durchgeführt wird".
Frank Maiz): 5 : , August 1967
Kraft.
modung tritmit ihrer Vorstenlichung in Mentoi or Werkung
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in
Der Präsident sicherung neu zugeteilt:
der Bundesanstalt für Flugsicherung
Dr.-Ing. Heer
EDNQ
EDNQ - Hoh (Mi)
EDQA= Arnbruck
EDRD = Trier-Euren
EDRZ = Pirmasens-Zweibrücken
Die ICAO-Ortskennung
274/67 EDRQ= Saarlouis-Roden
Widerruf der Genehmigung wird zurückgezogen.
des Landeplatzes Saarlouis-Roden Der Präsident
Saarbrücken, den 24. Juli 1967 der Bundesanstalt für Flugsicherung
Az.: IV A 4 - 208/1
Dr.-Ing. Heer
277/67
Verlust von Luftfahrerscheinen
Saarland
München, den 17. Juli 1967
Der Minister 111/17 - 7818 F-13/67, N-7/67
für Wirtschaft, Verkehr Nachstehende Luftfahrerscheine sind in Verlust geraten und
und Landwirtschaft werden hiermit für ungültig erklärt:
Im Auftrag Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer Nr. 42/Obb. 1098
von Herrn Dr. Heinz Nautsch, wohnhaft in 8031 Steinebach,
Dr. Bersin ausgestellt am 9. 6. 1956 vom Amt für Verkehr Hamburg;
- 407 -