Nachrichten für Luftfahrer 1967 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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Cl: a 3                                    D- EGUZ:B2: Wolfgang Hensel
                                                                       Würzburg
D- EDYQ:    B2:Dr. med. Franz Kuhn                                     Breslauer Straße 4
                   Offenbach am Main
                  Frankfurter Straße 114               D-EGYM:F: gelöscht
D- EFDD:    B2:Kurt Raunser                                       B2:Dr. med. Hans Grell
                  Eberbach                                             Künzelsau/Württ.
                  Bergheckenweg 7                                       Comburger Straße 21
D- EFIZ:    F: gelöscht                                D- EHUT: B2: Walter Drygalla
                                                                    Bremerhaven
D- EFNE:    B2: Aerowest Dortmund                                      Avestraße 6
                  Verkaufsabteilung der Dortmunder
                  Luftfahrt-Gesellschaft               D- EHWE: F: gelöscht
                  Hengsbach & Co. KG                   D- EHXF: B2: Wolfgang Wiegand
                  Holzwickede                                          Gerolsheim
                  Flugplatz Wickede
                                                                       Palmbergstraße 2
D- EFTA:                                               D- EIAP:   B2: Wilhelm Ziegler
                                                                       Laubach/Oberhessen
D- EFUL:    B2:                                                        Im Hain 12
                                                       D- EJEW: B2: Wolfgang Wichner
                                                                       Friedland
                                                                        Heimkehrerstraße 5
                  Birkenstraße 6
                                                       D- EJLE:   B2: DLB Flugzeughandelsgesellschaft mbH.
D- EGAN: B2: Dr. Heinz Liesenfeld
              Hagen-Boele                                              Mugnheim Neuostheim
                  Rüttstraße 19
                                                       D- EJOM: B2: Peter Steinbach
                  Dr. Heinrich Jung
                  Dortmund
                  Wiesnerstraße 20
                                                       D- EJVE:    F: gelöscht
D- EGBI:   B2:    Werner Speitel
                  Wattenscheid                         D- EKAW: B2: Frau Elfriede Bechem
                  Westenfelder Straße 15
                                                                       Frithstraße 152
D- EGCE:    C1: a 3
D- EGCW: B2:                                                      B2: D.flugzeughandelsgesellschaft mbi.
                                                                       Flughafen
                  Bredstädter Straße 22
                                                       D- EKFI:
           Cl: a 3
D- EGEF:   B2:Robert Bayer
                                                                       Ernst Otto Mohrdieck
                  Neuenbrunslar ü. Wabern/Kassel
                  Böddingerstraße 20                                   Patscherkamp 7
D- EGGI:   B2: Fa. Hans Steffens                                       Günter Muthmann
                                                                       Langer Kamp 114a
                  Trierer Straße 289
                                                       D- ELAN:   B2: Helmut Jahn
D- EGIL:   B2: Rudolf Weigmann                                         Werther/Westfalen

                  Haßfurter Straße 12
                                                       D- ELCO: B2: Aerowest Dortmund
D- EGLG:   Cl: e+ c                                                    Verkaufsabteilung der Dortmunder
                                                                       Luftfahrt-Gesellschaft
D- EGME:B2: Firma Ferdinand Göb u. Sohn
                  Eschborn/Taunus
                  Industriestraße 7
                                                                       Horimbach  & Co. KG
                                                                       Flugplatz Wickede
                                                   - 398 -
1021

D- ELGM:                                                D-ENYW: B2: Travelair GmbH & Co. KG
                                                                             Bremen
                      Dortmund-Holzwickede                                   Spitzenkiel 14/15

    D- ELVE:    B2: Haltergemeinschaft
                                                                       B2: Zweignie unseng dit Kundenkredit-
                                                            D- HOPP:
                      Heinz Brune

                     Ministrie r                                            bank KG a. A.
                                                                             München, Rosental 7
                      Günter Keinhorst
                      Marl-Drewer                           D- IACT:   B2: Ingenieurbüro Häussermann (GbR)
                      Wellerfeldweg 132                                      Karl Hüssermann
                                                                             Waiblingen
    D- EMAL: B2: Karl Weinzierl                                              Grabenstraße 11
                      München 71
                      Memlingstraße 9                                        Rudolf Knittel
    D-EMRA: Cl: a3 +c                                                       airaheusen
    D- EMUH: B2: Luftsportverein Ederbergland e. B.         D- IBEN:    F: gelöscht
                      Allendorf/Eder
    D- EMYH: B2: Rolf Ehmann
                                                            D- IBOG: B2: Travelair GmbH & Co. KG
                                                                        Bremen
                  Göppingen                                                  Spitzenkiel 14/15
                      Schickhardtstraße 18
                                                            D- IGOG: B2: Dr. Bruno Schill
    D- ENAS: B2:
                   feuertei   egerschule Burg
                     Ebermannstadt/Obf.
                                                                            Düsseldorf
                                                                            Feldstraße 64
    D- ENET:    B2:Werner Schulte-Döinghaus
                    Rietberg
                                                                            outer Hohne
                                                                            Bommershöferweg 55
                      Kampstraße 34-38
                      Alfred Schlick                        D- IHSM: Cl: a 2
                     Telgte, Flugplatz
                     Rudolf Riemer                          D- ILBA:   B2: Travelair GmbH & Co. KG
                     Munster                                                Bremen
                     Gördelerstraße 5/116                                   Spitzenkiel 14/15
                     Rudolf Kreienbaum                      D- ILBY:   B2:Viessmann Kesselwerke AG
                      Warendorf
                      Freckenhorsterstraße 49                                Allendorf/Eder
・
                Cl: etc                                     D- ILSY:   B2: Kurfiss Aviation GmbH
                                                                           Bernhausen
    D- ENIN:    B2: Helmut Gerst                                           Haldenstraße 37
                    Würzburg
                      Friedrich-Ebert-Ring 38               D- IMTW:    F: gelöscht

    D- ENIW: F: gelöscht                                    D- KAIS:   B2:Rudolf Ehrhardt
                                                                           Lütter/Rhön
    D- ENNA: Cl: e + c                                                       Hauptstraße 70
    D- ENQU: B2: Itzehoer Luftsportverein e. V.             D- KEDO:   B2: Luftsportverein Ostfriesland e. V.
                 Hohenaspe über Itzehoe
                                                                            Wittmund
                                                                            Postfach
    D- ENSA:     F: gelöscht
    D- ENTO: B2:Aerowest Dortmund
                     Verkaufsabteilung der Dortmunder                                    Der Direktor
                     Luftfahrt-Gesellschaft
                      Hengsbach & Co. KG                                           des Luftfahrt-Bundesamtes

                     Dugplunz Wickede                                                    Möhlmann


                                                        - 399 -
1022

268/67                                                                  Alle auf Lager befindlichen Bremszylinder, die vor
                                                                        1960 hergestellt wurden, sind vor ihrem Einbau im
       LBA-Lufttüchtigkeitsanweisungen                                  Flugzeug mittels des gleichen Verfahrens auf Riß-
                                                                        bildung zu prüfen. Werden Risse festgestellt, so ist
                          33 Braunschweig, den 27. Juli 1967            das beschädigte Teil zu verschrotten.
                             LBA 303.61
                                                                        Einwandfreie Bremszylinder sind mit der Bezeichnung
                                                                       "SB-29-74/2" zu kennzeichnen.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs
und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die           3.3 Das Ergebnis der Prüfungen ist dem Luftfahrt-Bundes-
Luftfahrt werden gemäß § 29, Absatz 1 des Luftverkehrsge-               amt mitzuteilen.
setzes nachstehende Lufttüchtigkeitsanweisungen für die da-
von betroffenen Luftfahrtgeräte erlassen.                          3.4 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
Die durch diese Lufttüchtigkeitsanweisungen betroffenen Luft-          ist von einem Prüfer der Klasse I mit entsprechender
fahrtgeräte, an denen die nachstehenden Maßnahmen bis zu                Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
den angegebenen Terminen nicht durchgeführt sind, dürfen                aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
außer für Zwecke der Nachprüfung nicht mehr in Betrieb ge-              scheinigen.
nommen werden.


67-58 Vickers              Betroffenes Flugzeugmuster:
Datum der Ausgabe:         Viscount 800/810                       Die höchstzulässige Lebensdauer der Bremszylinder mit
30. Juni 1967              Geräte-Nr.: L-2811
                           Baureihen: alle Flugzeuge, die         12A wi irmit out S0 0 stunden te gels und AC.
                           Werk-Nr.: mit Dunlop-Bremszy-
                                    lindern der Teil-Nr.
                                       AC. 14040 und AC.
                                      14062, AC. 14046 und 67-59 Pilatus
                                                            Datum der Ausgabe:
                                           12512 ausgerü- 29. Juni 1967                    Betrof  Pes Flugzeugmuster:
                                                                                            Geräte-Nr.: L-641

1. Anlaß


  Zylinder de Teew. er 14 ein gem at oren. Die1. Anlaß
  englische Luftfahrtbehörde hat für die in Großbritannien Um die Führungsrohre der Höhenflossentrimmungskabel
   zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge des betroffenen
   Musters mit B.A. C. Technical News Sheet Nr. 161 die
   Durchführung der folgenden Maßnahmen angeordnet.
2. Termin
   2.1 Maßnahme 3. 1:
      Innerhalb von & Wochen nach Erhalt dieser LTA, so-
                                                                2. Termin
      fern nicht bereits durchgeführt.                             2.1 Maßnahme 3.1:
   2.2 Maßnahme 3.2:                                                   Sofort und danach jeweils alle 50 Betriebsstunden.
       Innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt dieser LTA.            2.2 Maßnahme 3.2:
3. Maßnahmen
                                                                     Spätestens bis zum 31. Dezember 1967.
   3. 1 Alle Bremszylinder mit mehr als 15.000 Betriebsstun- 3. Maßnahmen
      den oder mit einem Datum-Stempel (Herstellungsjahr)
      älter als 1960 sind gemäß den Angaben des Dunlop             3.1 Die Führungsrohre für die Höhenflossentrimmungs-
       Service Bulletins Nr. 29-74 vom 21. 3. 1967 (Revision           kabel am Spant 8 sind auf richtige Lage und Festsitz
                                                                       sowie auf das Vorhandensein von Rissen und Defor-
      1) Abschnitt 2, Teil 1, durch Ultra-Schallverfahren auf
      das Vorhandensein von Rissen zu prüfen. Wenn keine               mation zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt,
      Einrichtung für die Durchführung einer Ultra-Schall-             so ist die Änderung gemäß 3.2 vor dem nächsten
      untersuchung vorhanden ist, muß die Inspektion nach              Flug durchzuführen.
      dem Farbeindringverfahren gemäß 3. 2 durchgeführt
      werden. Werden Risse festgestellt, so ist der beschä-        3.2 Die Führungsrohre für die Höhenflossentrimmungs-
                                                                       kabel sind gemäß den Angaben des Pilatus Service
      digte Bremszylinder vor dem nächsten Flug gegen                  Bulletins Nr. 72 sowie Zeichnung Nr. J 2534 zu ändern.
      einen einwandfreien neuen oder gegen ein gemäß
                                                                       Nach Durchführung der Änderung entfallen die Wié-
      3.2 geprüftes Teil der gleichen Teil-Nummer auszu-
                                                                       derholungsprüfungen gemäß 2.1.
      wechseln.
  3. 2 Die im Flugzeug befindlichen Bremszylinder sind aus-        3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
      zubauen und gemäß den Angaben des Dunlop Ser-                    ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
      vice Bulletins Nr. 29-74, Abschnitt 2, Teil 2, durch             Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
      Farbeindringverfahren auf das Vorhandensein von                  aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
      Rissen zu prüfen.                                                scheinigen.

                                                        -400ー
1023

67-60 Pilatus              Betroffenes Flugzeugmuster:        2. Termin
 Datum der Ausgabe:         Pilatus PC 6                          2.1 Maßnahme 3.1:
 29. Juni 1967              Geräte-Nr.: L-641
                            Baureihen:alle                            Vor dem nächsten Flug
                            Werk-Nr.:                             2.2 Maßnahme 3.2:
                                                                   Spätestens bis zum 1. 1. 1968
 1. Anlaß
    Um einem Verschleiß an Kabelführungsrollen sowie an 3. Maßnahmen
    Steuerseilen vorzubeugen, hat das Eidg. Luftamt für die in 3.1 Die Kabelklemmen der Steuerseile sind auf ihren ein-
    der Schweiz zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge des            wandfreien Zustand zu prüfen. Nicht einwandfreie
    betroffenen Musters die Durchführung der folgenden            Kabelklemmen sowie Klemmen, bei denen ein Glei-
    Maßnahmen angeordnet.                                         ten der Steuerseile festgestellt wird, sind vor dem
                                                                  nächsten Flug auszuwechseln.
2. Termin                                                         3.2 Die zu beanstandenden Kabelklemmen sind erkenn-

    2.1 Maßnahme 3.1:
                                                                      bar an einem geringeren Außendurchmesser der Muf-
                                                                      fe. Das Richtmaß der Außendurchmesser der Muffe
        Vor dem nächsten Flug und danach jeweils alle 100             nach dem Verdrillen beträgt bei Steuerseilen
        Betriebsstunden, sofern nicht bereits durchgeführt.
                                                                      mit einem Kabeldurchmesser von 3.2 mm: 9.5 mm
   2.2 Maßnahme 3.2:                                                  bei einem Kabeldurchmesser von 2.4 mm: 7.5 mm
        Spätestens bis zum 31. März 1968                             Kabelklemmen mit einem geringeren Muffenaußen-
                                                                     durchmesser sind durch solche zu ersetzen, die aus
                                                                     vorschriftsmäßigem Material (Mindestwandstärke 1
3. Maßnahmen                                                          mm) hergestellt sind.
   3.1 Die Kabelführungsrollen am Spant 11 für die Höhen-         3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
        flossentrimmung und am Spant 2 für die Seitensteue-          ist bei der nächsten Nachprüfung in den Betriebs-
        rung sowie die Kunststoff-Führung am Spant 2 sind            aufzeichnungen des betroffenen Luftfahrzeuges zu
        auf Abnutzung, die Steuerseile auf das Vorhanden-            bescheinigen.
        sein von gebrochenen Seildrähten zu kontrollieren.
        Werden Mängel festgestellt, so ist die Änderung
        nach 3. 2 vor dem nächsten Flug durchzuführen.
                                                               67-62 Hawker Siddeley         Betroffenes Flugzeugmuster:
   3.2 Die Kabelführung am Spant 11 und am Spant 2 ist Datum der Ausgabe:                    HS 125
                                                                                             Geräte-Nr.: L-2507
        gemäß den Angaben des Pilatus Service Bulletins Nr.                                  Baureihen:
        74 sowie der Zeichnungen J-1532 und J-2533 zu än-                                              alle
                                                                                             Werk-Nr.:
        dern. Nach Durchführung der Änderung entfallen die
        Wiederholungsprüfungen nach 2.1.
                                                               1. Anlaß
   3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
        ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender     Nach Herausgabe des Sicherheitsfernschreibens Nr. 975
                                                                 der Hawker Siddeley Aviation hat die englische Luftfahrt-
        Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-        behörde für die in Großbritannien zum Verkehr zugelas-
        aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
        scheinigen.                                              senen Flugzeuge des betroffenen Musters die Durchfüh-
                                                                 rung der folgenden Maßnahmen angeordnet.
                                                               2. Termin
                                                                 Maßnahme Nr. 3. 1:
67-61                      Betroffene Luftfahrzeugmuster:
Datum der Ausgabe:         Flugzeuge unter 2000 kg sowie         Vor dem nächsten Flug
30. Juni 1967              Segelflugzeuge französischer
                           Herkunft.                           3. Maßnahmen
                                                                 3.1 An dem mittleren Flügelklappenlager ist gemäß den
1. Anlaß                                                             Angaben des Hawker Siddeley 125 Service Bulletins
                                                                     Nr. 27-A 49 zu prüfen, ob der Scharnierbolzen, Teil-
  Die französische Luftfahrtbehörde hat festgestellt, daß            Nr. 27-50-030 (Gerätestück 38 in Fig. 031 des Jllustra-
  bei Flugzeugen und Segelflugzeugen teilweise Kabel-                ted Parts Catalogue) vorschriftsmäßig mit Mutter und
  klemmen aus ungeeignetem Kupferrohr (bei der Herstel-              Splint gesichert ist.
  lung von Kabelverbindungen) verwendet worden sind.
   Diese Kabelklemmen haben eine Wandstärke von 0,5 statt        3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
  1,0 mm. Die französische Luftfahrtbehörde hat für die in           ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
  Frankreich zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge mit              Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
  Consigne de Navigabilite Nr. 67-22 die Auswechslung                aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
  der ungeeigneten Kabelklemmen angeordnet.                          scheinigen.


                                                         -401ー
1024

67-63 Beechcraft            Betroffene Flugzeugmuster:                   In Area 2, oben auf dem eliptischen Rohr, 1/2 bis
 Datum der Ausgabe:          Beech AT 11, C 18 S, C 45, C 45 A,           1 in. nach der Innenbordseite der Schweißnaht am
 11. Juli 1967               UC-45 B, UC-45 F, AT-7, AT-7 A,              Knotenpunkt des Diagonalrohres 1 S 1410-8 mit dem
                             AT-7 B, AT-7C, JRB-1, JRB-2,                 eliptischen Rohr des unteren Holms, 15 in. (381 mm)
                             JRB-3, JRB-4, SNB-1, SNB-2,                  von der Mittellinie durch die Flügel-Anschlußpunkte.
                             SNB-2C, C45 G, TC-45 G, C45 H,               Werden Risse festgestellt, so sind die beschädigten
                             TC-45 H, TC-45 J, (SNB-5), JRB-              Teile vor dem nächsten Flug gegen lufttüchtige Teile
                             6, D 18 C, D 18 CT, D 18S                    auszuwechseln.
                             W-Nr. A-1 bis einschl. A-440 und
                             D 18 S ab W-Nr. 441, die mit            3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
                             Außenflügel-Zellen ausgerüstet             ist von einem Prüfer der Klasse 1 mit entsprechender
                                                                          Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs
                             sind und die nach 1. Inbetrieb-
                             nahme ausgewechselt worden                   aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
                             sind und bereits mehr als 1500               scheinigen.
                             Stunden im Betrieb gewesen sind.
                             Ausgenommen sind Flugzeuge,          4. Sonstiges
                             deren Außenflügel-Zellen mit           4.1 Die Röntgenprüfgeräte, die bei der Inspektion ver-
                             Holmrohre der Teil-Nr. 181410-               wendet werden, müssen ein Eindringvermögen von
                             5 mit einer Wandstärke von 0.120             mindestens 3/8 in. (9,5 mm) Stahl bei 2% Empfind-
                             inch (3.05 mm) ausgerüstet sind.             lichkeit aufweisen.
                                                                          Für ein umfassendes Bild über die Beschaffenheit der
1. Anlaß                                                                  betroffenen Teile des eliptischen Rohres sind eine
  Zur Feststellung von Rißbildung an den unteren Holm-                   genügende Zahl von Röntgenaufnahmen erforder-
  kappen des Außenflügels hat die amerikanische Luftfahrt-               lich. Entsprechende Information über die Auswertung
                                                                         der Aufnahmen ist aus den Beechcraft Service Bulle-
   behörde für die in den USA zum Verkehr zugelassenen
   Flugzeuge der betroffenen Muster mit Airworthiness Di-
   rective Nr. 67-8-2, ergänzt mit Revision in AD issue 67-          4. 2 Die Wandstärke des Rohres der Teil-Nr. 181410 kann
   15, die Durchführung der folgenden Maßnahmen ange-                    aus den Konstruktionsaufzeichnungen der Außenflü-
                                                                         gelzellen entnommen werden oder durch Ultraschall-
                                                                         verfahren festgestellt werden.
2. Termin
   2.1 Maßnahme 3.1:                                     67-64 Graviner                      Betroffene Flugzeugmuster:
                          Alle Baureihen außer Flugzeuge Datum der Ausgabe:                  Allé Flugzeuge, die mit den in
                          nach 2. 2:                              12. Juli 1967
                                                                                             ec   lin & auer revertscher
                                                                                             ausgerüstet sind:
  2.2 Maßnahme 3.1:
                          Betroffene Flugzeuge der Baureihe       Flugzeugmuster           Modell Ventil          Füllung
                         D 18 S ab W.-Nr. 441:
                         Innerhalb der nächsten 25 Be-                                      110 A         6 1b. BCF
                                                                                                     einfach
                          triebsstunden                                                     111 Aeinfach 12 lb. BCF
                                                                                           112A doppel 6 lb. BCF
3. Maßnahmen                                              HS 125 (L-2507)                  132 A einfach 2 lb. BCF
                                                                                           142 A doppel 3 Ib. BCF
  3.1 Die eliptischen Kappen des unteren Holms in den B.A.125
                                                          HS      (L-2507)
                                                               C. 1-11 (L-2821)             147 A einfach         2 lb. BCF
     Außenflügeln sind in Area 1 (Position zwischen 3 in. B. A. C. 1-11 (L-2821)           1147 A einfach         2 lb. BCF
      (75 mm) und 10 in. (254 mm) nach der Außenbord-
       seite der Mittellinie durch die Flügelanschlußpunkte)
       und Area 2 (Position zwischen 14 in. (264 mm) und          1. Anlaß
        21 in. (530 mm) nach der Außenbordseite der Mittel-
       linie durch die Flügelanschlußpunkte) mittels Rönt-
       genverfahrens gemäß den Angaben der MIL-STD-453
        auf das Vorhandensein von Rissen zu prüfen.
        Der Filmbehälter ist in den angegebenen Stellen an
        der Unterseite des Flügels zu halten und der Röntgen-
       aufnahmekopf über der Oberseite senkrecht zu dem
       eliptischen Rohr des unteren Holms und soweit aus
       der vertikalen Ebene des Holmes abgesetzt zu halten           : C-A 30 u Dưcht Ung der Folgenden Mol nomin
       als notwendig für die exakte Aufnahme des unteren
       eliptischen Rohres.
                                                                2. Termin
        Der Strahlenhärtemesser ist in Area 1, mit Klebe-
       streifen oben auf dem eliptischen Rohr 1/2, bis 1 in.         2.1 Maßnahme 3.1
       (13-25 mm) nach der Außenbordseite des Ansatzes,                  Innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt dieser
       auf 7 1/4 in. (178 mm) von der Mittellinie durch die
       Flügelanschlußpunkte entfernt, zu befestigen.                     Guttich rigkeitsanweisung, sofern nicht bereits durch-
                                                         - 402 -
1025

2.2 Wiederholungstermine für Maßnahme 3.1                   3. Maßnahmen


        a) letzten
           Feuert,Prüfung.
                   iher imit eierhalo 2 stengen 1065 der
                                                                  3.1 Die Querruderstoßstangen am Backbord und Steuer-
                                                                      bord sind über den ganzen Bereich der von den 3
                                                                        Führungsrollen verursachten Verschleißstellen an
                                                                           Flügelstation 387 durch Sichtkontrolle gemäß den An-
        b) Feuerlöscher mit einem Datumstempel 11.65 oder               gaben des British Aircraft Preliminary Technical
            später:
                                                                        Leaflet Nr. 129 auf das Vorhandensein von Rissen
            Innerhalb 6 Monaten nach der 1. Prüfung oder                und Löchern zu prüfen.
             Neulieferung und danach jeweils alle 12 Monate.            Wenn Risse festgestellt werden, oder wenn der Au-
                                                                        ßendurchmesser des Rohres über den Verschleißstel-
3. Maßnahmen
                                                                        len weniger als 1.11" (28,2 mm) beträgt, ist das Rohr
   3. 1 Die in der Liste aufgeführten "Graviner" Feuerlöscher           oder ist die Stoßstange im ganzen Zusammenbau vor
        sind auf das vorgeschriebene Gewicht und auf das                dem nächsten Flug auszuwechseln.
       Vorhandensein von Korrosion (löchfraßähnlicher Zer-
       störung und Blasenbildung) sowie Leckstellen zu prü-         3.2 Als wichtiger Teil der Erstinspektion nach 3. 1 ist das
       fen. Schadhafte Feuerlöscher sowie Feuerlöscher mit              Spiel der Führungsrollen gegenüber der Stoßstange
       Gewichtsunterschreitung sind vor dem nächsten Flug               zu prüfen und vorschriftsmäßig nachzustellen. Mini-
       gegen einwandfreie auszuwechseln.                                mum-Spiel im Bereich des geringsten Verschleißes
                                                                        0.005" (0,127 mm), Maximum 0.010" (0,254 mm).
   3.2 Feuerlöscher mit Datumstempel 10.65 (Oktober 1965)
                                                                    3.3 Die Querruderstoßstangen am Backbord und Steuer-
                                                                        bord sind auszubauen und auf den gemäß 3.1 max.
                                                                       zulässigen Verschleißwert sowie mittels Farbeindring-
       oder gegen Geräte eines später zugelassenen Mu-                  verfahrens auf das Vorhandensein von Rissen zu prü-
       sters auszutauschen.
                                                                        fen. Schadhafte Teile sind vor dem nächsten Flug
   3.3 Weitere Einzelheiten sind Alert Service Bulletin Nr.             gegen einwandfreie Teile der gleichen Teilnummer
      26-A30 issue Nr. 2-21.st April, 1967 (Revision 1)                 auszuwechseln. Beim Wiedereinbau oder nach Aus-
      der Graviner (Colnbrook) Limited, Poyle Mill Works,               wechslung einer Stoßstange ist die Einstellung gemäß
       Colnbrook, Bucks, England oder einer gültigen spä-               3. 2 vorzunehmen. Wenn nach der Inspektion die für
       teren Ausgabe sowie Hawker Siddeley Alert Service                lufttüchtig befundenen alten Teile wieder eingebaut
       Bulletin SB 26-A5 vom 23. May 1967 (Revision 1) zu               werden, sind die Maßnahmen nach 3.1 jeweils alle
       entnehmen.                                                       500 Betriebsstunden zu wiederholen.

   3.4 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen               3.4 Nach Einbau einer neuen Stoßstange oder eines
      ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender             Rohres sind die Maßnahmen nach 3.1, 3.2 und 3.3
       Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs.              spätestens beim Erreichen von 12500 Betriebsstunden
       aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-                 nach der Auswechslung wieder durchzuführen.
       scheinigen.
                                                                   3.5 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
                                                                       ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
                                                                      Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
67-65 British Aircraft     Betroffenes Flugzeugmuster:                 aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
Datum der Ausgabe:         Viscount 800/810
                                                                       scheinigen.
12. Juli 1967              Geräte-Nr.: L-2811

                           Bereiten: alle                       67-66 British Aircraft       Betroffenes Flugzeugmuster:
1. AnlaB                                                        Datum der Ausgabe:           Viscount 800/810
                                                                12. Juli 1967                Geräte-Nr.: L-2811
   An den Querruderstoßstangen am Backbord und Steuer-
   bord, Flügelstation 371, sind an den Kontaktstellen mit
   den Führungsrollen an der Vorderseite der Flügelhinter-                                   wereihe.alle
   kante, Station 387, Risse festgestellt worden. Die eng-
  lische Luftfahrtbehörde hat für die in Großbritannien zum 1. Anlaß

                                                                  In mehrera fes leussind duer Nessgene nes Hye sirik-
  Verkehr zugelassenen Flugzeuge des betroffenen Musters
  die Durchführung der Maßnahmen des Preliminary Tech-
  nical Leaflet Nr. 129 angeordnet.

2. Termin                                                          Großbritannien zum Verkehr zugelassenen Flugzeuge des
  2:1 Maßnahme 3.1:                                                betroffenen Musters die Durchführung der folgender
                                                                   Maßnahmen angeordnet.
      Innerhalb der nächsten 250 Betriebsstunden, sofern
       nicht bereits durchgeführt und danach jeweils alle
       500 Betriebsstunden.                                 2. Termin
                                                                  Maßnahme 3.1:
                                                                  Hydraulikschläuche  mit mehr als 6500 Betriebsstunden
  2.2 Maßnahme 3. 3:

      Innerhalb 2750 Betriebsstunden nach Erhalt der LTA          oder solche, die bereits 41⁄2 Jahre im Betrieb gewesen
      und danach jeweils alle 3000 Betriebsstunden.                sind:


                                                         - 403 -
1026

Innerhalb der nächsten 1500 Betriebsstunden, spätestens              Musterberechtigung in den Betriebsaufzeichnungen
   jedoch innerhalb von 8 Monaten nach Inkrafttreten der
                                                                       des Propellers oder des betroffenen Luftfahrzeugs zu
3. Maßnahmen
                                                                67-68 British Aircraft
   3. 1 Ding system mir di Telt. 72dgs oridive 25. Juli 1967
       oberen und die 3 unteren Hydraulikschläuche am
                                                                Datum der Ausgabe:

                                                                                            BereiNe: allo
       British Aircraft Preliminary Technical Leaflet Nr. 131
       gegen neue Schläuche der gleichen Teilnummern aus- 1. Anlaß
       zutauschen.                                                Um Betriebsstörungen durch Lockerung von Haltemuttern
                                                                  und Stiftschrauben der Olbemessungsanlage des Godfrey
   3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
       ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
       Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
       aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
       scheinigen.
4. Sonstiges                                               2. Termin
   Die maximale Lebensdauer der Dunlop Hydraulikschläu-      2.1 Maßnahme 3.1:
                                                                 Innerhalb der nächsten 50 Betriebsstunden und da-
   che für das Bugradsteuerungssystem Teil-Nr. 72426-1 so-
   wie der 3 oberen und unteren Hydraulikschläuche der           nach bei jeder Kontrolle des Olstandes im Getriebe
   Federbeine des Hauptfahrwerks, backbord- und steuer-           bis Maßnahme 3.2 durchgeführt worden ist.
   bordseitig ist auf 8000 Betriebsstunden oder maximal 5          2.2 Maßnahme 3. 2:
                                                                       Spätestens bis zum 31. 12. 1967
   4.2 Die maximale Lebensdauer der Dunlop Hydraulik-
       schläuche für                                            3. Maßnahmen
           Bugfahrwerk-Einziehstrebe,                              3.1. Die Haltemuttern der Ölbemessungsanlage und des
           Hauptfahrwerk-Einziehstreben sowie                          Lagerdeckels an dem Godfrey Kabinenkompressor
         für das Bremssystem                                           sind gemäß den Angaben des Preliminary Technical
       ist auf 12000 Betriebsstunden oder maximal 8 Jahre              Leaflet Nr. 130 auf ihren Festsitz zu prüfen. Die Feder-
       festgesetzt.                                                    ringe müssen hierbei völlig zusammengedrückt sein.
                                                                   3.2 Um künftigem Lockern der Haltemuttern oder Stift-
67-67 Ratier               Betroffene Luftfahrzeugmuster:             schrauben vorzubeugen, ist die Anderung Nr. 1195
Datum der Ausgabe:         Alle Luftfahrzeuge, die mit Potez           des B.A.C. Bulletin for Modification Nr. FG 2075
14. Juli 1967              6 D Motoren und Ratier 2304 Pro-            druchzuführen.
                           pellern ausgerüstet sind.               3.3 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
                                                                     ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
                                                                       Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
  An den Steuerzylindern der Ratier 2304 Propeller sind im             aufzeichnungen des betroffenen Flugzeuges zu be-
  Bereich der Aussparungen für die Zahnstangenschrau-                 scheinigen.
  ben Risse festgestellt worden. Die französische Luftfahrt-
  behörde hat für die in Frankreich zum Verkehr zugelasse-
  nen Flugzeuge mit Consigne de Navigabilité Nr. 67-20-9 67-69 Sud Aviation                Betroffene Hubschraubermuster:
  die Durchführung der folgenden Maßnahmen angeordnet.          Datum der Ausgabe:         SA 3160 Alouette III
                                                                25. Juli 1967               Geräte-Nr.: L-3019
2. Termin
  Maßnahme 3.1:
                                                                                           Bereinen: alle
  Spätestens bis 15. Juli 1967, sofern nicht bereits durchge- 1. Anlaß
  führt.
                                                                  Die französische Luftfahrtbehörde hat für die in Frank-
3. Maßnahmen                                                      reich zum Verkehr zugelassenen Hubschrauber des be-
  3.1 Propeller des Musters Ratier 2304 sind gemäß den
      Anweisungen des Ratier-Figeac Bulletins Nr. 61-32
      vom 15. Oktober 1965 sowie des Bulletins Nr. 61-57
      vom Oktober 1966 auf das Vorhandensein von Rissen
      zu prüfen und zu ändern.
                                                               2. Maßnahmen
      Erforderliche Reparaturen sind vom Herstellerwerk
      durchzuführen.

  3.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
      ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender




                                                       - 404 -
1027

b) zu kontrollieren, ob die Änderung AM 462/S18 am 2. Maßnahmen
           Heckgetriebe (Steuerhebel mit Verschlußschraube)       2.1 Bei der nächsten Grundüberholung der Winde ist die
           durchgeführt worden ist.
                                                                      Änderung AM 846 gemäß den Angaben des Sud
                                                                       Service 25-33 durchzuführen.
    2. 2 Heckrotorblätter
                                                                   2.2 Bei jeder Erneuerung des Seiles ist ein geeignetes
        (Teil-Nr. 3160-34.10000 bis 3160-34.10000.9)                  Dichtungsmittel zu verwenden (Mastic PR 1201 Q oder
        a) Vor jedem Flug sind die Heckrotorblätter nahe der           Equivalent).
           Befestigungsbolzen des Blattes an seiner Wurzel         2.3 Die Lebensdauer der Seile, die ursprünglich ohne
           gemäß den Angaben des Sud Service Alert Nr.                 Verwendung eines Dichtungsmittels an der Hakensei-
           05-23 auf das Vorhandensein von Rissen im Über-            te eingelegt wurden, ist auf maximal 250 Hebevor-
           zug zu prüfen.                                              gänge oder 1 Jahr beschränkt.
        b) Heckrotorblätter mit 1000 und mehr Gesamtbe-            2.4 Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen
           triebsstunden sind dem Herstellerwerk zur Über-             ist von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender
           holung einzusenden.                                         Musterberechtigung zu prüfen und in den Betriebs-
                                                                       aufzeichnungen des betroffenen Hubschraubers zu
   2.3 Heckrotornabe                                                   bescheinigen.
       (Teil-Nr. 3160-33.10000 alle Kennziffern)
       Vor dem 31. 7. 1967 ist an der Nabenhaube (Teil-Nr. Anmerkung
        3160-33-10.104 und 3/60-33-10.804) gemäß den An- Die von dem LBA ab 1. Januar 1967 herausgegebenen Luft-
        gaben des Sud Service Alert Nr. 65-39 zu prüfen, ob
        die Stärke des Flansches der Nabenhaube mindestens     tüchtigkeitsanweisungen können vom LBA direkt im Jahres-
       2,6 mm beträgt.                                         abonnement gegen Erstattung der Unkosten bezogen wer-
                                                               den. Abonnementspreis z. Zt. DM 45,-.
       Wenn der Flansch nicht genügende Stärke aufweist,       Hinsichtlich der Nachlieferung von Lufttüchtigkeitsanweisun-
        ist das Teil dem Hersteller zurückzusenden.
                                                               gen älteren Datums muß auf die laufende Bekanntmachung
                                                               in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) verwiesen werden.
   2. 4 Seilwinde-Ausrüstung 76.300 (sofern vorhanden) •
        Bei der nächsten Grundüberholung der Seilwinde ist
                                                                In den NfL, unter NfL-Nr. 136/66, wurde der Wortlaut, der vor
                                                               dem 1. 1. 1961 herausgegebenen Lufttüchtigkeitsanweisungen,
        die Änderung AM 1173/S 326 gemäß den Angaben           nachträglich bekanntgemacht. Eine Zusammenstellung der
       des Sud Service 25-33 an diesem Gerät durchzufüh-       Nummern der gültigen LTA mit Stichtag 31. Dezember 1966
       ren um trommelseitige Reibungsschäden und Korro-        ist in den NfL unter NfL 90/67 veröffentlicht.
       sion des Seiles zu verhindern.
                                                               Die Zusammenstellung kann durch die Verlagsbuchhandlung
       Bei jeder Erneuerung des Seiles ist ein geeignetes R. Eisenschmidt GmbH, 6 Frankfurt (Main)-Süd 10, Postfach
       Dichtungsmittel zu verwenden (Mastic PR 1201 Q oder 10181 bezogen werden.
       Equivalent).
       Die Lebensdauer der Seile, die ursprünglich ohne Ver-                                       Der Direktor
       wendung eines Dichtungsmittels an der Hakenseite
       eingelegt wurden, ist auf maximal 250 Hebevorgänge                                   des Luftfahrt-Bundesamtes
       oder 1 Jahr beschränkt.                                                                    Möhlmann

3. Die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen ist
   von einem Prüfer der Klasse 2 mit entsprechender Muster-
   berechtigung zu prüfen und in den Betriebsaufzeichnun-
   gen des betroffenen Hubschraubers zu bescheinigen.          269/67
                                                                              Bekanntmachung
                                                                       über die Befähigungsnachweise
67-70 Sud Aviation          Betroffene Hubschraubermuster:
                                                                              für Fallschirmpacker
 Datum der Ausgabe:         SE 3130 Alouette II;
25. Juli 1967                                                                               Braunschweig, den 13. Juli 1967
                                                                                           LBA - 1I 22 - 401.26
                            Geräte-Nr.: L-3024
                            Werk-Nr.:                          1. Die Prüfabteilung der Deutschen Forschungsanstalt für
                            Alle Hubschrauber, die mit einer      Luft- und Raumfahrt e. V. (DFL) hat am 30. Juni 1967 die
                            Seilwinde Teil-Nr. 76.300 ausge- Ausstellung und Erneuerung der Befähigungsnachweise
                            rüstet sind.                          sowie die Betreuung der Fallschirmpacker eingestellt.
1. Anlaß                                                       2. Die von der Prüfabteilung der DFL ausgestellten Befähi-
  Um trommelseitige Reibungsschäden und Korrosion des            gungsnachweise für Fallschirmpacker sind entsprechend
                                                                 der im Nachweis eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig.


  gabilité Nr. 67-27-5 die Durchführung der folgenden             schirmpacker, die nach der Eintragung im Befähigungs-
                                                                  nachweis in der Zeit vom 1. Juni 1967 bis 30. November


                                                        - 405 -
1028

1967 abläuft, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1967 ver- Für den Landeplatz ist ein beschränkter Bauschutzbereich be-
   längert.                                                  stimmt.

4. Anträge auf die erstmalige Ausstellung eines Befähi-                                            Rheinland-Pfalz
   gungsnachweises für Fallschirmpacker sind vorläufig an
   das Luftfahrt-Bundesamt Braunschweig zu richten.                                    Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
                                                                                                     Im Auftrag
                                  Der Direktor                                                      Dr. Massoth
                           des Luftfahrt-Bundesamtes
                                   Möhlmann
                                                                  271/67
                                                                          Änderung der Bekanntmachung
270/67                                                            über die Festlegung von Instrumentenanflug-
       Bekanntmachung der Änderung     verfahren, Fehlanflugverfahren und Hinder-
der Genehmigung des Landeplatzes Worms nistreigrenzen für den Flughafen Nürnberg
                                           nach §§ 29 Abs. 1 LuftVG, 42 LuftVO
                                Mainz, den 20. Juli 1967
                                VkV 1II/3 - 181/11/10 - 1580/67                              Frankfurt (Main), den 31. Juli 1967
                                                                                             BFS/Z - 11 - Az.: 3225/6
Die Genehmigung für den Landeplatz Worms wurde geän-
dert. Genehmigungsinhaberin ist mit Wirkung vom 1. 8. 1967 Die Bekanntmachung über die Festlegung von Instrumenten-
die Flugbetriebsgesellschaft Worms - Frankenthal - Ludwigs- anflugverfahren, Fehlanflugverfahren und Hindernisfreigren-
hafen GmbH in Worms. Die Genehmigung enthält die fol- zen für den Flughafen Nürnberg nach §§ 29 Abs. 1 LuftVG,
genden Angaben:                                       42 LuftVO vom 19. 4. 1967 (Nachrichten für Luftfahrer 150/67)
                                                      wird wie folgt geändert:
Bezeichnung des Flugplatzes: Landeplatz Worms                           In der Karte 10-3-1 vom 1. 6. 1967 (Anlage zur o. a.
Lage:                         Bürgerweide Worms West                     Bekanntmachung) wird der Wert der Hindernisfrei-
                                                                         grenze "1275 (230)" gestrichen und durch "1245 (200)"
Geogr. Lage des
  Bezugspunktes:
                                                                         ersetzt.
                             49°36'22" N 08022'12"0
Höhe des Bezugspunktes                                            Diese Bekanntmachung tritt am 24. 8. 1967 in Kraft.
  über NN:                      90 m
                                                                                                    Der Präsident
Zugelassene Luftfahrzeuge:
                                                                                        der Bundesanstalt für Flugsicherung
1. Flugzeuge bis 5700 kg höchstzulässigem Fluggewicht
   (MPW), wobei darüber hinaus nach vorheriger Genehmi-                                            Dr.-Ing. Heer
   gung des Flugleiters An- und Abflüge von Flugzeugen bis
   10000 kg höchstzulässigem Fluggewicht zulässig sind,           Anmerkung:

2. Hubschrauber,                                                  Dieg  fen eine mis du in de Wenal g, enten in der
                                                                  buch Deutschland, Teil Il, gekennzeichneter Hindernisse ver-
3. Motorsegler,                                                   anlaßt:

4. Segelflugzeuge bei
   a) Windenstart,
   b) Flugzeugschleppstart.

Zweck des Flugplatzes:        Landeplatz des allgemeinen
                                                                  272/67
                              Verkehrs (Verkehrslandeplatz)                 Angabe der Parkposition
Richtung der Start- und
 Landebahnen:                 rw. 060°/240°                             beim Beantragen der Rollfreigabe
Länge der dem Motorflug                                                 auf dem Flughafen Frankfurt (Main)
 vorbehaltenen südlichen
 Start- und Landebahn:        800 m                                                       Frankfurt (Main), den 17. Juli 1967
                                                                                          BFS/Z- 13 c-Az.: 32: 062
Länge der vorwiegend dem
 Segelflug dienenden
 nördlichen Start- und
 Landebahn:                   950 m                               dem Vorfeld informieren.

                                                           -406ー
1029

Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in275/67
Kraft.
                                                                    Errichtung von Luftfahrthindernissen
                                  Der Präsident
                        der Bundesanstalt für Flugsicherung                            FESTS 61-22:23 37. Juli 1967
                                 Dr.-Ing. Heer                 Das nachstehend aufgeführte Luftfahrthindernis ist errichtet
                                                               worden:
                                                               Land: Hessen
                                                                Standort: Auf der Angelburg, bei Hirzenhain/Dillkreis
273/67
          Änderung der Bekanntmachung
  über die Flugplanabgabe nach § 25 LuftVO
                        (2. Änderung)                          Das Hindernis ist befeuert und mit einer Tageskennzeichnung
                                                               versehen.
                         Frankfurt (Main), den 26. Juli 1967
                         BFS/Z - 13 e - Az.: 112
                                                                                                Der Präsident
Die Bekanntmachung über die Flugplanabgabe nach § 25                                 der Bundesanstalt für Flugsicherung
Aufdrungsbek-   Mimachung Nom 50 Jun 196 N- der
66) wird geändert.
                                                                                             , Dr.-Ing. Heer

Nr. 6.2 der o. a. Bekanntmachung erhält folgende Fassung:
                                                               276/67
 "6.2 Es genügt jedoch die Abgabe nur eines Flugplans,
         wenn von einem oder mehreren Luftfahrzeugen eine                      ICAO-Ortskennungen
         Reihe aufeinander folgender Flüge in der Nähe des
         Flugplatzes durchgeführt wird".
                                                                                       Frank Maiz): 5 : , August 1967
Kraft.
               modung tritmit ihrer Vorstenlichung in Mentoi or Werkung
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in


                                  Der Präsident                sicherung neu zugeteilt:
                       der Bundesanstalt für Flugsicherung
                                 Dr.-Ing. Heer
                                                                             EDNQ
                                                                             EDNQ - Hoh (Mi)
                                                                             EDQA= Arnbruck
                                                                             EDRD = Trier-Euren
                                                                            EDRZ = Pirmasens-Zweibrücken
                                                               Die ICAO-Ortskennung
274/67                                                                     EDRQ= Saarlouis-Roden
            Widerruf der Genehmigung                           wird zurückgezogen.
         des Landeplatzes Saarlouis-Roden                                                       Der Präsident
                             Saarbrücken, den 24. Juli 1967                          der Bundesanstalt für Flugsicherung
                              Az.: IV A 4 - 208/1
                                                                                             Dr.-Ing. Heer


                                                               277/67
                                                                       Verlust von Luftfahrerscheinen
                                   Saarland
                                                                                          München, den 17. Juli 1967
                                  Der Minister                                            111/17 - 7818 F-13/67, N-7/67
                            für Wirtschaft, Verkehr            Nachstehende Luftfahrerscheine sind in Verlust geraten und
                              und Landwirtschaft               werden hiermit für ungültig erklärt:
                                  Im Auftrag                   Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer Nr. 42/Obb. 1098
                                                               von Herrn Dr. Heinz Nautsch, wohnhaft in 8031 Steinebach,
                                  Dr. Bersin                   ausgestellt am 9. 6. 1956 vom Amt für Verkehr Hamburg;

                                                       - 407 -
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