Nachrichten für Luftfahrer 1998 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-030/2 LTA-Nr.: 1998-033/7
ersetzt: 98-030 ersetzt: 98-033/6
Luftiahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 Datum der Bekanntgabe: 14.09.1998
Muster: Boeing AD der ausländischen Behörde: Muster: Eurocopter Deutschland AD der ausländischen Behörde:
Boeing 747 FAA AD 98-14-17 Amdt, 39-10650 EC 135 - keine -
Technische Mitteilungen des Herstellers: Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
Boeing Alert Service Bulletin 747-28A2215 vom 14.05.1998 3061 Eurocopter Deutschland Alert Service Bulletin EC135-53A-002
Revision 02 vom 02.09.1998
Eurocopter Deutschland Alert Service Bulletin EC135-53A-005
Revision 02 vom 02.09.1998
Betroffenes Luftfahrtgerät
Eurocopter Deutschland EC 135 Alert Service Bulletin No. EC
135-53A-004 vom 14.08.1998
Boeing
Boeing 747
-Baureihen: _ Alle Boeing 747 Betroffenes Luftfahrtgerät:
-Werk-Nrn.: — Gemäß den Line-Nummern 1 bis 971 Eurocopter Deutschland
C 135
Betrifft:
- Baureihen: alle
Kraftstoff-Rückförderpumpe (Center Wing Tank Scavenge Pump) mit der Boeing Part-Nummer
(P/N)
60B92403-5 oder der Lear Romec P/N RR24680 des Center-Wing-Tanks. Beschädigung der inneren
elektrischen Verkabelung des Pumpenmotors kann zur Kraftstoffleckage im Hauptfahrwerksschacht oder
- Werk-Nrn.: alle
zur elektrischen Lichtbogenbildung führen und einen Kraftstoff-Brand im Hauptfahrwerksschacht
‘ verursachen, Betrifft:
Rotor-System, Heckrotor, Lagerböcke der Heckrotor-Antriebswelle (rotor system, tall rotor, bearing supports
-9 01-
of tail rotor drive shaft, ATA-Code 53-40-00) * Loslösung der Schraubverbindungen an den Lagerböcken der
Maßnahmen:
Heckrotor-Antriebswelle * ggf. kann dieser Fehler den Ausfall des Heckrotors verursachen und damit zum
1._ Inspektion der Kraftstoff-Rückförderpumpen Part-Nummer (P/N) an der Motor-Impeller-Unit gemäß
Verlust des Hubschraubers führen.
Boeing Alert Service Bulletin 747-28A2215, Wenn die P/N nicht die Boeing P/N 60B92403-5 oder die Lear
Romec P/N RR24680 ist, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn die P/N die Boeing
P/N
60B92403-5 oder die Lear Romec P/N RR24680 ist: Auswechslung der Rückförderpumpe gegen eine neue Maßnahmen:
oder verwendungsfähige Rückförderpumpe mit der P/N 60B92403-12, -13 oder -18 (Intertechnique) oder Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
gegen eine neue oder verwendungsfähige Rückförderpumpe mit der P/N 60B92403-51 (Lear Romec),
Alternativ zur Auswechslung der Rückförderpume kann die betroffene Rückförderpumpe auch deaktiviert 1. Inspektion der Bohrungsdurchmesser und der Befestigungsbolzen der Lagerbockverschraubungen der
werden. Dann ist das Flugzeug gemäß der für den Heckrotor-Antriebswelle nach Demontage der betroffenen Bauteile. Wiedermontage aller Bauteile unter
Betreiber genehmigten Boeing Master Minimum
Equipment List (MMEL) zu betreiben. Einhaltung spezifizierter Schraubenanzugsmomente und Anbringung von speziellen Schraubensicherungen.
2. Installationsverbot für Kraftstoff-Rückförderpumpen, die entweder die Boeing P/N 60B92403-5 oder die 2. Kontinuierliche Inspektion der Schraubverbindungen an den Lagerböcken der Heckrotor-Antriebswelle.
Lear Romec P/N RR24680 haben. 3. Überprüfung des Schraubenanzugsmomentes der Befestigungsbolzen an den Lagerböcken der
Heckrotor-Antriebswelle.
4. Austausch von Bauteilen, wenn bei den Inspektionen Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt
Fristen:
werden.
Die Maßnahmen gemäß Punkt 1 sind innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntgabe dieser LTA
5. Schwingungsmessung, wenn nicht bereits ausgeführt.
durchzuführen.
6. Falls erforderlich, Einbau ausgewuchteter Heckrotorwellen.
7. Auswechseln der Lagerbock-Verschraubungen durch ECD-Umrüstsatz: L535M3002 882, wenn nicht
Das Installationsverbot gemäß Punkt 2 gilt ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA.
bereits ausgeführt.
8. Inspektionen in festgelegten Intervallen gemäß Pkt.3D des ECD ASB EC135-53A-005.
9. Rißprüfung an den Lagerböcken der Heckrotorwelle.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
10.Wiederholung der Rißprüfung gemäß Punkt 9.
FAA AD 98-14-17 Amdt, 39-10650
11.Austausch gerissener Lagerhalterungen.
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luntüchtigkeit des Luff’ahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
ur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Alle erforderlichen Maßnahmen müssen entsprechend der genannten Technischen Mitteilungen des
Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordnefen Maßnahmen überwiegt, ist e Herstellers durchgeführt werden.
erforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Hinweis 1
Rechtsbeheifsbelehrung:
Die Maßnahmen 1 bis 4 entfallen, sobald die Maßnahmen 5 bis 7 durchgeführt worden sind.
(Gegen diese Verlügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
2zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Hinweis 2:
Die Maßnahmen 5 bis 7 müssen durch Personal von Eurocopter Deutschland durchgeführt werden.
(LTA-Nr.: 98-033/6 vom 08.07.1988) Aktenzeichen: (02)1144-502.1/1998.033/7 Seite 1von z
(LTA-Nr.: 98-030 vom 15.01.1998) Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-030/2 Selte 1 von 1
IRM
Die Modifikation der Lagerböcke gemäß ECD ASB No. EC 135-54A-004 vom 14.08.1998 wird als
abschließende Maßnahme betrachtet und macht weitere Inspektionen nach dieser LTA nicht länger
erforderlich,
Die Modifikation der Lagerböcke wurde mit LTA-Nr. 1998-389 angeordnet. Luftfahrt-Bundesamt
Fristen:
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
A340 DGAC CN 97-362-075(B) R3 _vom 29.07.1998
1. Nach dem letzten Flug des Tages nach Erhalt dieser LTA, sofern diese Maßnahme mit vorangegangenen DGAC CN 98-295-092(B) vom 29.07.1998
LTA's noch nicht abgeschlossen worden ist.
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
2. Vor jedem Flug. Bei Rettungseinsätzen vor Jedem Einsatz. Als kumulierte‘ Flugzeit von Kurzflügen
im 2850 Airbus Industrie Service Bulletin A340-32-4080 Revision 2
Rettungseinsatz ist maximal 1 Flugstunde bis zur Wiederholung dieser Inspektion zulässig
3. Diese Maßnahme ist einmalig vor dem nächsten Flug nach Erhalt dieser LTA durchzuführen.
4. Vor dem nächsten Flug nach Feststellung von Schäden.
5. Innerhalb von 10 Kalendertagen, wenn nicht schon ausgeführt. Betroffenes Luftfahrtger:
$. Vor dem nächsten Flug nach der Feststellung von unzulässigen Unwuchten.
7. Innerhalb von 10 Kalendertagen, wenn nicht bereits ausgeführt. Airbus Industrie
8 Alle 15 Flugstunden. A340
9. Vor dem folgenden Flug nach Inkrafttreten dieser Lufttüchtigkeitsanweisung.
10.Die Rißprüfung gemäß Punkt 9 ist alle 3 Flugstunden nach der Erstrißprüfung zu wiederholen. -Baureihen: A340-211, A340-212, A340-213, A340-311, A340-312, A340-313,
11.Gerissene Lagerhalterungen sind vor dem folgenden Flug nach derRißfeststellung auszuwechseln.
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge, an denen weder die Modifikation 44511, noch die Modifikation 43029,
noch das Service Bulletin A340-32-4080 Rev. 2 ausgeführt wurde.
‚Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach
Abiauf der genannten Fristen
Betrifft: ‘
mur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt Befestigungsbolzen der.Umlenkhebel (Bellcrank Nut Locking Bolt) des Verkürzungsmechanismusses des
worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fail das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Hauptfahrwerkes,
Maßnahmen überwiegt, Ist es
'erforderlich, dle sofortige Vollziehung dleser LTA anzuordnen,
8904
Rechtsbeheifsbelehrung:
Maßnahme:
‚Gegen diese Verlügung kann Innerhalb eines Monals nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder Austausch der Befestigungsbolzen nach den Vorgaben des Service Bulletins A340-32-4080 Rev.2
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Die nach Service Bulletin A340-32-4080, A340-32-4080 Rev.1 oder A340-32-4080 Rev.2 eingebauten
Befestigungsbolzen unterliegen nicht einer Befristung der Einsatzzeit.
Alle Flugzeuge, die vollständig und nachweislich nach Service Bulletin A340-32-4080 oder dem Service
Bulletin A340-32-4080 Rev.1 oder den CN 97-362-075(B), einschließlich seiner beiden folgenden
Revisionsstände, oder den Lufttüchtigkeitsanweisungen 1998-196 bzw. 1998-196/2 ausgerüstet wurden,
entsprechen den Forderungen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung.
Fristeı
Der Austausch hat beim folgenden Ausbau des Hauptfahrwerkes, aber spätesten beim Erreichen einer
Gesamtbetriebszeit von 12 000 Landungen zu erfolgen.
Durch die vorgenannten Mangel Ist die Luftüchtigkeit des Lufahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßrahmen überwiegt, ist es
Srforderlich, die safartige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Bienk-Sr. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
(LTA-Nr.: 98-033/8 vom 09.07.1998) Aktenzeichen: (02)1144-502.1/1998-03377 Selte 2 von 2 {LTA-Nr.: 98-198/2 vom 21.05,1998) Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-196/3 Seite 1von 1
LBA BA
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-227/2 LTA-Nr.: 1998-232/3
ersetzt: 98-227 ersetzt: 98-232/2
Luffahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde: Muster: Airbus Industrie AD derausländischen Behörde:
A330 DGAC CN 98-022-062(B)R1_vom 17.06.1998 A340 DGAC CN 98-103-082(B)_vom 25.02.1998
Technische Mitteilungen des Herstellers: Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
2849 Airbus Industrie AOT 36-04 vom 08.12.1997 2850 Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4054 Revision 1
Airbus Industrie Service Bulletin A330-36-3012 Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4054 Revision 2
Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4069
Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4069 Revision 1
Betroffenes Luftfahrtgerät
Airbus Industrie Betroffenes Luftfahrtgerät:
A330
Airbus Industrie
-Baureihen: A330-301, A330-321, A330-322, A330-341, A330-342. A340
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge der genannten Baureihen, die nicht mit der Modifikation 46115 oder -Baureihen: A340-211, A340-212, A340-213, A340-311, A340-312, A340-313
dem Service Bulletin A330-36-3012 ausgerüstet sind.
-Werk-Nrn.: . Abhängig von den Modifikationen der Flugzeuge.
Betrifft:
Mögl. Nichterkennen von Undichtigkeit der Pneumatikanlage.in den Tragflächen. Modifikationsstand 1
Alle Flugzeuge
Maßnahmen: -ohne die Modifikationen 42969 und 45580 oder
-ohne die Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1 oder
-9-04
‚Ausführung der Massnahmen, die im AOT 36-04 vom 08.12.1997 oder im Service Bulletin A330-36-3012
-ohne die Modifizierung nach den Service Bulletins A340-28-4054 Rev.0 und A340-28-
gefordert werden.
4069.
Fristen: Modifikationsstand 2:
Die geforderten Massnahmen sind innerhalb der folgenden 500 FH auszuführen. Alle Flugzeuge
mit der Modifikation 42969 aber ohne die Modifikation 45580 oder
-ohne die Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4069 oder
-mit der Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.0 aber ohne die
Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luflfahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäl durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es Betrifft:
rforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Verbesserung des elektrostatischen Masseausgleiches der Kraftstoffdichtegeber in den Kraftstoffbehältern
beider Tragflächen mit der Flugzeugzelle.
Rechtsbeheifsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monals nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
:zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str, 26, 38108 Braunschweig einzulegen. Maßnahmen:;
An den Flugzeugen, die dem Modifikationsstand 1 entsprechen, ist folgendes auszuführen
-Austausch der eingebauten Kraftstoffdichtegeber gegen Kraftstoffdichtegeber der Teilenummer 7825E
nach dem Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1 .
-Modifizierung des elektrostatischen Masseausgleiches der Kraftstoffdichtegeber mit der Flugzeugzelle nach
Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1
‚An den Flugzeugen, die dem Modifikationsstand 2 entsprechen, ist folgendes auszuführen:
-Verbesserung des elektrostatischen Masseausgleiches der Kraftstoffdichtegeber mit. der Flugzeugzelle
nach Service Bulletin A340-28-4069 oder nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1
Als alternative Dokumentation zu den Service Bulletins A340-28-4054 Rev.1 und Service Bulletin A340-
28-4069 können die Service Bulletins A340-28-4054 Rev.2 und Service Bulletin A340-28-4069 Rev.1
angewendet werden.
Die Anwendung nur eineralternativen Dokumentation ist nicht statthaft,
Frister
Die geforderten Massnahmen sind bei Arbeiten, die das Öffnen der inneren Kraftstoffbehälter fordern, aber
spätestens beim Erreichen einer Betriebszeit des Flugzeuges von 6 Jahren auszuführen.
227 vom 07.05.1998) "Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-227/2 Seite 1von 1 (LTA-Nr.: 98-232/2 vom 18.06.1998) Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-232/3 Seite 1von 2
il S Lufttüchtigkeitsanweisung
E ‘fl LTA-Nr.: 1998-254/2
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrigerätes
derart beeinträchtigt, dafß es nach Ablauf der genannten Fiisten
E ersetzt: 98-254
Luffahrt-Bundesamt
mur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen
Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten
ordnungsgemäß durchgeführt Worden sind. Im Interesse der
am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
rforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Muster: Boeing AD der ausländischen Behörde:
Rechtsbehelfsbelehru Boeing 767 FAA AD 98-07-26 Amdt. 39-10448
ng:
(Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder FAA AD Correction vom July 1998
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108
Braunschweig einzulegen.
SGeräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
2851 Boeing Message Number M-7200-98-00140 vom 11.01.1998
Boeing Standard Wiring Practices Manual D6-54446
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Boeing
Boeing 767
-Baureihen: _ Alle Boeing 767
- Werk-Nrn, Gemäß den Line-Nummern 1 bis 683 mit eingebauten Luftkühlern an der vorderen
Küche (Forward Galley Air Chillers)
Betrifft:
Elektrische Kabelbündel (Wiring Bundles) vor dem P37 Panel und angrenzend zum AE0218 Panel im
Bereich der Luftkühler für die vordere Küche, Ungenügender Sicherheitsabstand mit Scheuerstellen an der
-4801
Verkabelung kann zu ungeschützten elektrischen Leitern führen und Ausfälle elektischer Anlagen
verursachen und eine Brandgefahr für Passagiere und Flugzeugbesatzung herbeiführen.
Maßnahmen:
Inspektion der Kabelbündel und Reparatur bei Beschädigung gemäß Boeing Message M-7200-98-00140.
\Wenn unzureichender Sicherheitsabstand vorliegt: Modifikation der Kabelbündelführung gemäß der Boeing
Message und Installation eines Kabelbündelschutzes gemäß Section 20-10-11 des Boeing Wiring Practices
Manual D6-54446 unter Verwendung folgender Materialien: RT876 Hülse (Sleeve), TFE-2X Standard Wall
Thickness Hülse (Sleeve), P-440 Band (Tape), Scotch 70 Band (Tape) oder CHR-A-2005 Band (Tape)
Fristen:
Erste Maßnahmen sind innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA 1998-254 am 21.05.1998
durchzuführen. Danach sind die Maßnahmen bei jedem Aus-/Einbau der Luftkühler an der vorderen Küche
zu wiederholen.
Keine Wiederholungsmaßnahmen sind mehr erforderlich, wenn keine Beschädigung der Kabelbündel
vorliegt, ausreichender Sicherheitsheitsabstand vorliegt und der Kabelbündelschutz installiert ist.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
FAA AD 98-07-26 Amat. 39-10448
FAA AD Correction vom July 1998
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luflfahrigerätes derart beeinträchtigt, dafß es nach Ablauf der genannten Fristen
mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Malnahmen
überwiegt, ist 5
erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
(Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden, Der Widerspruch Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
{LTA-Nr.: 98-232/2 vom 18.06.1998) Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-2323 (LTANF:
Seite 2 von z "Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-254/2 Selte 1 von 1
LEA
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-285/2 LTA-Nr.: 1998-323/2
ersetzt: 98-285 ersetzt: 98-323
Lunfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: McDonnell Douglas AD der ausländischen Behörde: Muster: Stemme AD der ausländischen Behörde:
McDonnell Douglas DC-10 FAA AD 98-15-14 Amdt. 39-10665 Stemme S 10 -keine -
Technische Mitteilungen des Herstellers: Technische Mitteilungen des Herstellers:
> Keine - Stemme Technische Mitteilung A31-10-032 Änderungs-Index
02.a vom 10.07.1998
Betroffenes Luftfahrtge:
Betroffenes Luftfahrtgerä
MeDonnell Douglas
McDonnell Douglas DC-10 Stemme
Stemme S 10
-Baureihen: _ McDonnell Douglas MD-11/MD-11F
-Baureihen: — alle
-Werk-Nrn.: — Gemäß den Fuselage-Nummern 447 bis 552 und 554 bis 621
-Werk-Nrn.: Baureihe S 10: 10-03 bis 10-63
Betrifft:
Baureihe S 10-V: 14-002 bis 14-030 und Umrüstmaschinen 14-012M bis 14-063M
Flight Management Computer (FMC) FMC-1 und FMC-2 mit diversen Multiplexer im Avionik-Geräteraum.
Installation von fehlerhaften Multiplexern bei der FMC-Herstellung kann zu Fehlfunktionen der FMC-Anlage
Baureihe S 10-VT: 11-001, 11-004 bis 11-013 und 11-015
führen und ein Ausfall der Fahrt-/Höhenmesseranzeigen auf den beiden primären Flight-Displays im Cockpit
verursachen und/oder die Funktion des Autopiloten herabsetzen.
Betrifft
Flugsteuerung, Höhensteuer-Kopplung 4
Maßnahmen:
-89-01
Bei einer für Versuchszwecke durchgeführten Belastungsprüfung der Höhensteuerung wurden Risse an der
Änderung des Airplane Flight Manual (AFM), Limitations Section, Section 1, Seite 5-1, gemäß AD 98-15-14.
Höhensteuerkopplung im Bereich der Schweißverbindung zum Antriebshebel gefunden. Die Risse waren
bereits so weit fortgeschritten, daß ein Versagen des Bauteils mit erheblichen Folgen in den nächsten
Fristen: Betriebsstunden wahrscheinlich gewesen wäre.
Änderung des AFM ist innerhalb von 5 Tagen nach der Bekanntgabe dieser LTA durchzuführen.
Außer dem schadhaften gibt es weitere Bauteile in der Steuerungsanlage mit ähnlich gestalteten
Krafteinleitungsbereich, von denen ein ähnliches Versagepotential ausgeht. Es handelt sich dabei um die
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der anderen im Steuerungsschacht befindlichen Kopplungsstangen (WK-, und BK-Kopplung) sowie in
FAA AD 98-15-14 Amat. 39-10665 Rumpfmitte die Mischerwelle und die Mischerwippe.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufltüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
Maßnahmen:
ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es Inspektion und Rißprüfung (Farbeindringverfahren) vor dem nächsten Flug gemäß den Angaben der
‚erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Technischen Mitteilungen.
Das Inspektionsergebnis ist dem Hersteller mitzuteilen.
Rechtsbeheifsbelehrung:
SGegen diese Verfügung kann Innerhalb elnes Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Austausch der Höhensteuerkopplungen gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen.
Der Widerspruch ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Fristen:;
Durchführung wie folgt:
Je nach Gesamtbetriebszeit des betroffenen Luftfahrzeugs zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Erstausgabe der LTA (Nr. 1998-323 vom 01.07.1998) wird es einer
der beiden Gruppen zugeordnet;
Gruppe 1: Luftfahrzeuge mit weniger als 100 Betriebsstunden
‚Gruppe 2: Luftfahrzeuge mit mehr als 100 Betriebsstunden
Inspekt
Gruppe 1 - nicht erforderlich
Gruppe 2 - Vor dem nächsten Flug
(LTA-Nr.: 98-285 vom 18.06.1998) Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-285/2 {LTA-Nr.: 98323 vom 01.07.1998) Aktenzeichen: (04)1144-502.1/1998-323/2 Seite 1von?
Selte 1 von 1
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-367/3
ersetzt: 98-367/2
Luffahrt-Bundesamt
Austausch:
Datum der Bekanntgabe: 07.09.1998
Gruppe 1 - bis zum Erreichen von 100 Gesamtbetriebsstunden,
Gruppe 2 - innerhalb von 100 Betriebsstunden nach Durchführung der Inspektion, Muster: CFM Intern« al AD der ausländischen Behörde:
- spätestens jedoch bis zum 31.03.1999. CFM56-7B DGAC Telex AD T98-350(B) R2 CFMI vom 02.09.1998
Geräte-Nr. Technische Mitteilungen des Herstellers:
6337 CFM International CFM56-7B Alert Service Bulletin 73-A024
vom 02.09.1998.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufltüchtigkeit des Luflahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Abiauf der genannten Fristen CFM International CFM56-7B All Operators Wire 98/CFM56/312
‚nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Im Interesse der R1 _vom 28.08.1998
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordneten
Maßnahmen überwiegt, ist es
Stforderlich, die soforlige Volziehung dieser LTA anzuordnen. '
Rechtsbehelfsbelehrung: Betroffenes Luftfahrtger:
‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriflich oder
zur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesaml, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
CFM International
CFM56-7B -
-Baureihen: — Alle
-Werk-Nrn.: — Alle, ausgerüstet mit Electronic Control Unit (ECU) Software Teilenummer (P/N)
1853M78P11 oder einer früheren zugelassenen Version (siehe auch Hinweise unter
Abschnitt Maßnahmen),
Betrifft:
Elektronische Triebwerkssteuerung, hydromechanische Einheit (electronic engine control (EEC),
-76901
hydromechanical unit (HMU), ATA-Code 73-00-00) * Fehlermeldungen in den Aufzeichnungsgeräten der
eiektronischen Triebwerkssteuerung (EEC) aufgrund einer fehlerhaft arbeitenden hydromechanischen
Einheit (HMU) * ggf. kann dieser Fehler ein unbeabsichtigtes Beschleunigen des Triebwerks verursachen
oder zum Abschalten des Triebwerks im Fluge führen.
Maßnahmen:
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Prüfung aller Fehleraufzeichnungsgeräte der betroffenen Triebwerke auf Fehlermeldungen (siehe
Hinweis
4).
2. Wiederholung dieser Prüfung in festgelegten Intervallen.
3. Austausch von hydromechanischen Einheiten (HMU), wenn bei den Prüfungen (Pkt.1 und 2)
Fehlermeldungen festgestellt werden. .
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen entsprechend dem CFM International CFM56-7B All Operators
Wire 98/CFM56/312 R1 vom 28.08.1998 durchgeführt werden.
Hinweis 1
Beim Austausch der hydromechanischen Einheit (HMU) sind Einheiten mit der Teilenummer (P/N)
1853M56P06 (AlliedSignal P/N 442098) zu verwenden.
Hinweis2:
Der Austausch der hydromechanischen Einheit (HMU) wird derzeit nicht als abschließende Maßnahme
betrachtet, Die Wiederholung der Fehlerprüfung (Pkt.2) bleibt daher auch nach dem Austausch der HMU
bestehen.
Hinweis 3:
Nach dem Austausch der hydromechanischen Einheit (HMU) ist sicher zu stellen, daß keine weiteren
Fehlermeldungen angezeigt werden.
Hinweis 4:
Beispiele für entsprechende Fehlermeldungen können dem CFM International CFM56-7B All Operators
Wire 98/CFM56/312 R1 vom 28.08.1998 entnommen werden.
(LTA-Nr.: 98-323 vom 01.07.1998) Aktenzeichen: (04)1144-502.1/1998-3232 Seite 2 von 2
(LTA-Nr.: 98-367/2 vom 01.09.1998) Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-367/3 Seite 1von 2
Hinweis 5:
Lufttüchtigkeitsanweisung
Die Durchführung der Maßnahmen, genannt im CFM International CFM56-7B Alert Service Bulletin 73-
A024 vom 02.09.1998, werden als abschließende Maßnahme betrachtet und machen weitere Inspektionen LTA-Nr.: 1998-374/2
nach Pkt.1 und 2 nicht länger erforderlich. ersetzt: 98-374
Luffahrt-Bundesamt
Fristen: Datum der Bekanntgabe: 08.09.1998
die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden: Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
A340 DGAC CN T98-374-096(B) R1_vom 08.09.1998
1. Innerhalb von 20 Betriebszyklen (CIS, cycles in service) oder innerhalb von 3 Kalendertagen. Verbindlich
ist der zuerst eingetretene Zeitpunkt! Geräte- Technische Mitteilungen des Herstellers:
2. Alle 20 Betriebszyklen (CIS) oder innerhalb von 3 Kalendertagen. Verbindlich ist der zuerst eingetretene 2850 Airbus Industrie Procedure Al/SE-E/958.0056/98
Zeitpunkt!
3. Wenn nur e in Triebwerk Fehlermeldungen aufweist:
Austausch der HMU vor dem nächsten Flug.
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Wenn beide Triebwerke Fehlermeldungen aufweisen:
Airbus Industrie
Austausch der HMU vor dem nächsten Flug an dem Triebwerk, daß die meisten Fehlermeldungen aufweist.
A340
‚Am anderen Triebwerk ist die HMU am darauf folgenden Tag auszutauschen:
-Baureihen: A340
Hinweis:
Die Laufzeit der genannten Fristen begann am 31.08.1998 (Datum der Bekanntgabe der Originalausgabe
-Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge die mit Hauptfahrwerken "D" Standard ausgerüstet sind. Speziell die
der LTA 1998-367)!
Werknrn. 007, 009, 008, 011, 014, 013.
Flugzeuge, die mit der Modifikation 41226 (Hauptfahrwerk "E"standard) oder der
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
Modifikation 41671 (Hauptfahrwerk "F"standard) ausgerüstet sind, werden von dieser
DGAC Telex AD T98-350(B) R2 CFMI vom 02.09.1998
Lufttüchtigkeitsanweisung ausgenommen.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufitüchtigkeit des Luftiahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Beirieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemälß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Betrit
Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
Mögl. Risse in den Hauptfahrwerksständern
-02-0}
rforderlich, ale soforlige Vollziehung dleser LTA anzuordnen.
Bechtsbeheifsbelehrung:
Maßnahmen:;
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
1. Begrenzung der Betriebszeit der in der CN T98-374-096(B) R1 genannten Hauptfahrwerksbaugruppen
2zur Niederschrift beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
auf 1300 Landungen.
2. Ultraschallrissprüfung der betroffenen Hauptfahrwerksbaugruppen nach Airbus Industrie Procedure
AUSE-E/958.0056/98 als Alternative zur Betriebszeitbegrenzung.
3. Wiederholungsrissprüfungen
Bei Anwendung der Rissinspektionen können die von dieser Luftüchtigkeitsanweisung betroffenen
Hauptfahrwerksbaugruppen nach den Betriebszeitvorgaben des Wartungshandbuches (AMM) Kapitel 5
betrieben werden.
Fristen:;
Begrenzung der Betriebszeit der betroffenen Hauptfahrwerksbaugruppe auf 1300 Landungen, wenn nicht
die Rissprüfungen ausgeführt werden.
Die erste Rissprüfung ist an Flugzeugen, die der Wartungsbasis zur Verfügung stehen, und deren
betroffenen Hauptfahrwerksbaugruppen bereits mehr als 1300 Landungen abgeleistet haben, vor dem
folgenden Flug auszuführen.
Die Wiederholungsrissprüfungen sind im Intervall von 10 Landungen nach der Erstrissprüfung auszuführen.
Flugzeuge, die der Wartungsbasis nicht zur Verfügung stehen, und deren Hauptfahrwerksbaugruppen
bereits mehr als 1300 Landungen abgeleistet haben, sind mit höchstens 2 Landungen zur Wartungsbasis
zurückzuführen.
(LTA-Nr. :367/2 vom 01.09.1998) "Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-367/3 Seite 2 von 2 (LTA-Nr.: 98-374 vom 07,09.1998) "Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-374/2 Seite 1von 2
‚Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes
derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
‚ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten
Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt Worden sind. Im
Interesse der Lufttüchtigkeitsanweisung
Z ‘fl
Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse
LTA-Nr.: 1998:340
des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafnahmen
überwiegt, Ist es
rforderlich, die sofortige Vellziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Lußfahrt-Bundesamt
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich
ur Niederschrit beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-
Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
oder
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: British Aerospace AD der ausländischen Behörde:
Jetstream Series 3100 CAA AD 012-10-93
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Hersteller:
2526 Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPECTION
Revision 2 vom 11.11.1994
Betroffenes Luftfahrtgerät
British Aerospace
Jetstream Series 3100
-Baureihen: — Jetstream 3103
-Werk-Nrn.: — Alle
Betrifft:
Spigot-Bauteile (Wings - Spigot Housing Plate / Spigot / Spigot Post)
der rechten und linken
Tragflächen/Rumpf-Verbindung im vorderen Bereich der Tragflächenrip
pe RIB 36.
Korrosion und Rißbildung an den Spigot-Bauteilen kann zu Beschädigung der Struktur
führen und die
strukturelle Integrität der vorderen Tragflächen/Rumpf-Verbindung beeinträchtigen
.
AT
Maßnahmen:
Inspektionen diverser Spigot-Bauteile der vorderen Tragflächen/Rumpf-Verbindung
und Instandsetzung bei
Beanstandungen gemäß dem Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSP
ECTION Revision 2.
Fristen:;
PART 1 des Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPECTION Revision 2 ist wie folgt durchzuführen:
- Erste Maßnahmen sind vor dem Erreichen von insgesamt 7.200 Flugstunden oder innerhalb
von 1.200
Flugstunden nach der Bekanntgabe dieser LTA durchzuführen,
maßgebend ist der zuletzt eintretende
Zeitpunkt.
- Die Maßnahmen sind nach der ersten.Durchführung in‘einem Intervall von 7.200 Flugstunden zu
wiederholen.
'
Part 2 des Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPEKTION Revision
2 ist wie folgt durchzuführen:
- Erste Maßnahmen sind bis zum 31.12.1998 durchzuführen.
- Die Maßnahmen sind nach der ersten Durchführung in einem Intervall von 4 Jahren zu wiederholen.
; Ausgenommen von den Wiederholungsmaßnahmen sind Flugzeuge, die das Jetstream
Service Bulletin
57-JM 5326 und entweder die Jetstream Modifikation JM5259 oder
das Service Bulletin 57-JM 5259
eingerüstet haben.
- Wenn bei einer Ultrasonic-Inspektion Korrosion festgestellt wird, ist
die Sicht-Inspektion vor dem nächsten
Flug durchzuführen.
- Wenn am Spigot-Bauteil eine Korrosion außerhalb der zulässigen Toleranzen
vorliegt, ist ein Spigot-
Bauteil gemäß Jetstream Service Bulletin 57-JM 5326 innerhalb von 600 Flugstunden zu
installieren.
- Wenn am Spigot-Post-Bauteil eine Korrosion außerhalb der zulässigen Toleranzen
vorliegt, sind
Instandsetzungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des Herstellers British Aerospace
vor dem nächsten
Flug durchzuführen.
PART 3 des.Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPECTION
Revision 2 ist nur wie folgt
durchzuführen, wenn bei den PART 1 Maßnahmen Rißbildung festgestellt
worden ist:
; /Wenn nur eine Rißbildung mit weniger als 0,2 inch (5,1 mm) vorliegt,
sind die Maßnahmen innerhalb von
150 Flugstunden durchzuführen.
- Wenn mehr als eine Rißbildung vorliegt oder eine Rißbildung mit 0,2 inch (5,1
mm) oder mehr vorliegt,
sind die Maßnahmen vor dem nächsten Flug durchzuführen.
(LTANF.: 9 I74 vom 07,09.1998) 1)1143-502.171998-374/2 Seite 2 von 2
Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-340 { Seite 1von 2
Lufttüchtigkeitsanweisung
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes
derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen LTA-Nr.: 1998-370
‚r In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafßnahmen
ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse
der
Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des
Adressaten am Aufschub der angeordneien Mafnahmen überwiegt, Luftfahrt-Bundesamt
Ist es
rforderlich, die sofortige Vollziehung dleser LTA anzuordnen.
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Bechtsbeheifsbelehrung;
Muster: Piaggio AD der ausländischen Behörde:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der
Widerspruch ist schriflich oder Piaggio P-180
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-
Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
RAI PdA 98-208 vom 09.06.1998
SGeräte-Nr,; Technische Mitteilungen des Herstellers:
2075 1.A.M. Rinaldo Piaggio Service Bulletin No. SB-80-0101 vom
05.05.1998
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Piaggio
Piaggio P-180
-Baureihen: ‘al
-Werk-Nrn.: alle
Betrifft:
Triebwerksgondel, Innenverkleidung (nacelle inner panels)
- ggf. Loslösung der Innenverkleidung im Bereich der Abgasanlage
- ev!l.-können losgelöste Verkleidungsteile den Lufteinlauf
des Triebwerks blockieren und damit zum Ausfall
des Triebwerks im Fluge führen
724017
Der 0.g. Lufttüchtigkeitsmangel kann zu erheblichen Betriebsstörungen führen.
Maßnahmen:
Inspektion der Triebwerksgondel gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen.
Fristen
Durchführung bei der kommenden "A' Inspektion, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 3 Monate.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufltüchtigkeit des Lufahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
‚nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
‚erforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt
werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig
einzulegen.
Aktenzeichen: (01)X124-502.1/1998-340 Seite 2 von
2
Aktenzeichen: (01)1141-502.1/1998-370 Selte 4 von 1
>
>— ® \
LBa
Lufttüchtigkeitsanweisung vn Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-372 q’fi"T‘A LTA-Nr.: 1998-373
Lußfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 A Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde: Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
A300 DGAC CN 98-249-252(B)_vom 01.07.1998
A300 DGAC CN S 101-194(B) R4 vom 15.07.1998
Geräte-Nr.; Technische Mitteilungen des Herstellers: DGAC CN 97-081-217(B) R2 vom 15.07.1998
2830 Airbus Industrie Service Bulletin A300-28-6055 DGAC CN 98-271-253(B) vom 15.07.1998
Airbus Industrie Service Bulletih A300-31-6051
Technische Mitteilungen des Herstellers:
Airbus Industrie A.O.T. N® 27-21 Revision 2 vom 10.06.1996
Betroffenes Luftfahrtgerät
Airbus Industrie A300-27-6035
Airbus Industrie
Airbus Industrie Service Bulletin A300-27-6043
A300 Airbus Industrie Service Bulletin A310-27-2081
Airbus Industrie Service Bulletin A310-27-2088
-Baureihen: — A300-600
Betroffenes Luftfahrtgerät:
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge, die während der Herstellung mit der Modifikation 4801 ausgerüstet
wurden. Ausgenommen sind die Flugzeuge, die die Modifikation 11683 gemäss Service Airbus Industrie
Bulletin A300-28-6055 erhalten haben. A300
Betri -Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A310,
Mögl. fehlerhaftes Kraftstoffumpumpen zum Trimmtank und evtl. Kraftstoffverlust Alle Flugzeuge der Serie A300-600,
während des Fluges.
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge an denen entweder die Modifikation 11607 oder die Service Bulletins
Maßnahmeı
A310-27-2081 oder A300-27-6035 noch nicht ausgeführt wurden.
1.Austausch des Verstärkers des Fuel Level Sensing Systems nach den Vorgaben des
--£Z0L
Service Bulletins
A300-28-6055 an den Flugzeugen, die mit der Modifikation 10778 ausgestattet
sind.
Betrifft:
2.Modifizierung der Flugzeuge, die mit der Modifikation 10778 gemäss Service Bulletin Sleichlauf der Hydraulikmotore für die verstellbare Höhenflosse um einen Ausfall der Höhenflossenantrie
A300-31-6051 be
ausgerüstet wurden, nach den Vorgaben des Service Bulletins A300-28-6055, zu verhindern.
Fristen Maßnahme:
Der Austausch des Verstärkers ist bis spätestens 31.10.1998 auszuführen. 1.Funktionsprüfung des Gleichlaufes beider Hydraulikmotoren für die verstellbare Höhenflosse
nach Service
Bulletin A310-27-2088 oder Service Bulletin A300-27-6043 Je nach Flugzeugserie.
Die Modifizierung ist nach Service Bulletin A300-28-6055 vorzunehmen.
2.Wiederholung der Funktionsprüfung.
3.Bei der Feststellung von A-Synchronlauf der Hydraulikmotoren sind die ‚e nach Service Bulletin
A310-27-2081 oder A300-27-6035 je nach Flugzeugserie auszutauschen.
Durch die vorgenannteh Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, dafß es nach
Ablauf der genannten Fristen
mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. 4.Nach dem gleichzeitigen Austausch beider Hydraulikmotore gemäss der genannten Service Bulletins sind
Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In glesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordnelen Maßnahmen überwiegt, Ist e keine weiteren Funktionsprüfungen im Sinne dieser Lufttüchtigkeitsanweisung erforderlich.
tforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
5.Unabhängig von den Funktionsprüfungen nach dieser Lufttüchtigkeitsanweisung
Rechtsbehelfsbelehrung; sind beide
‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder Hydraulikmotoren nach den genannten Service Bulletins auszuwechseln.
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
6. Die Ergebnisse der Funktionsprüfungen sind dem Flugzeughersteller zur Kenntnis zu geben.
Die Anwendung der CN 98-271-253(B) in der Zeit vom 25.07.1998 bis zum Inkraftsetzungsdatum
dieser
Lufttüchtigkeitsanweisung wird als gleichwertig anerkannt.
FEristen:
Die Erstprüfung ist 1200 FH nach der letzten Funktionsprüfung gemäss Lufttüchtigkeitsanweisung
1996-055/3 auszuführen.
Die Wiederholungsprüfungen sind im Intervall von 1200 FH nach der Erstprüfung
im Sinne dieser
Lufttüchtigkeitsanweisung bis zum Austausch beider Hydraulikmotoren auszuführen.
Der Austausch beider Hydraulikmotore hat bis zum 29.02.2000 zu erfolgen.
Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-372 Selte 1 von 1
Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-373 Seite1 von
2