Nachrichten für Luftfahrer 1998 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)

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Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                           Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                             LTA-Nr.: 1998-030/2                                                                                                             LTA-Nr.: 1998-033/7
                                                                                                                            ersetzt: 98-030                                                                                                           ersetzt: 98-033/6
                 Luftiahrt-Bundesamt
                                                                              Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                                                                   Datum der Bekanntgabe: 14.09.1998
         Muster: Boeing                                             AD der ausländischen Behörde:                                                      Muster: Eurocopter Deutschland                     AD der ausländischen Behörde:
         Boeing 747                                                 FAA AD 98-14-17 Amdt, 39-10650                                                     EC 135                                             - keine -

                                                                     Technische Mitteilungen des Herstellers:                                          Geräte-Nr.:                                        Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                     Boeing Alert Service Bulletin 747-28A2215 vom 14.05.1998                          3061                                               Eurocopter Deutschland Alert Service Bulletin EC135-53A-002
                                                                                                                                                                                                          Revision 02 vom 02.09.1998
                                                                                                                                                                                                          Eurocopter Deutschland Alert Service Bulletin EC135-53A-005
                                                                                                                                                                                                          Revision 02 vom 02.09.1998
           Betroffenes Luftfahrtgerät
                                                                                                                                                                                                          Eurocopter Deutschland EC 135 Alert Service Bulletin No. EC
                                                                                                                                                                                                          135-53A-004 vom 14.08.1998
          Boeing
          Boeing 747


          -Baureihen:         _ Alle Boeing 747                                                                                                         Betroffenes Luftfahrtgerät:

          -Werk-Nrn.:          — Gemäß den Line-Nummern 1 bis 971                                                                                       Eurocopter Deutschland
                                                                                                                                                          C 135

           Betrifft:
                                                                                                                                                        - Baureihen:           alle
          Kraftstoff-Rückförderpumpe (Center Wing Tank Scavenge Pump) mit der Boeing Part-Nummer
                                                                                                       (P/N)
          60B92403-5 oder der Lear Romec P/N RR24680 des Center-Wing-Tanks. Beschädigung der inneren
          elektrischen Verkabelung des Pumpenmotors kann zur Kraftstoffleckage im Hauptfahrwerksschacht oder
                                                                                                                                                        - Werk-Nrn.:           alle
          zur    elektrischen        Lichtbogenbildung       führen     und    einen     Kraftstoff-Brand       im    Hauptfahrwerksschacht
         ‘ verursachen,                                                                                                                                 Betrifft:
                                                                                                                                                         Rotor-System, Heckrotor, Lagerböcke der Heckrotor-Antriebswelle (rotor system, tall rotor, bearing supports




-9 01-
                                                                                                                                                        of tail rotor drive shaft, ATA-Code 53-40-00) * Loslösung der Schraubverbindungen an den Lagerböcken der
           Maßnahmen:
                                                                                                                                                        Heckrotor-Antriebswelle * ggf. kann dieser Fehler den Ausfall des Heckrotors verursachen und damit zum
           1._ Inspektion der Kraftstoff-Rückförderpumpen Part-Nummer (P/N) an der Motor-Impeller-Unit gemäß
                                                                                                                                                        Verlust des Hubschraubers führen.
          Boeing Alert Service Bulletin 747-28A2215, Wenn die P/N nicht die Boeing P/N 60B92403-5 oder die Lear
          Romec P/N RR24680 ist, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn die P/N die Boeing
                                                                                                            P/N
          60B92403-5 oder die Lear Romec P/N RR24680 ist: Auswechslung der Rückförderpumpe gegen eine neue                                               Maßnahmen:
          oder verwendungsfähige Rückförderpumpe mit der P/N 60B92403-12, -13 oder -18 (Intertechnique) oder                                            Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
          gegen eine neue oder verwendungsfähige Rückförderpumpe mit der P/N 60B92403-51 (Lear Romec),
          Alternativ zur Auswechslung der Rückförderpume kann die betroffene Rückförderpumpe auch deaktiviert                                            1.   Inspektion der Bohrungsdurchmesser und der Befestigungsbolzen der Lagerbockverschraubungen der
          werden.  Dann ist das Flugzeug gemäß der für den                                                                                              Heckrotor-Antriebswelle nach Demontage der betroffenen Bauteile. Wiedermontage aller Bauteile unter
                                                                                   Betreiber genehmigten Boeing              Master Minimum
           Equipment List (MMEL) zu betreiben.                                                                                                          Einhaltung spezifizierter Schraubenanzugsmomente und Anbringung von speziellen Schraubensicherungen.
           2.   Installationsverbot für Kraftstoff-Rückförderpumpen, die entweder die Boeing P/N 60B92403-5 oder die                                    2. Kontinuierliche Inspektion der Schraubverbindungen an den Lagerböcken der Heckrotor-Antriebswelle.
           Lear Romec P/N RR24680 haben.                                                                                                                3.    Überprüfung      des    Schraubenanzugsmomentes       der Befestigungsbolzen     an   den   Lagerböcken     der
                                                                                                                                                        Heckrotor-Antriebswelle.
                                                                                                                                                        4. Austausch von Bauteilen, wenn bei den Inspektionen Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt
           Fristen:
                                                                                                                                                        werden.
           Die Maßnahmen           gemäß      Punkt 1     sind innerhalb von 60 Tagen               nach der Bekanntgabe dieser LTA
                                                                                                                                                        5. Schwingungsmessung, wenn nicht bereits ausgeführt.
           durchzuführen.
                                                                                                                                                        6. Falls erforderlich, Einbau ausgewuchteter Heckrotorwellen.
                                                                                                                                                        7. Auswechseln der Lagerbock-Verschraubungen durch ECD-Umrüstsatz: L535M3002 882, wenn nicht
           Das Installationsverbot gemäß Punkt 2 gilt ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA.
                                                                                                                                                         bereits ausgeführt.
                                                                                                                                                        8. Inspektionen in festgelegten Intervallen gemäß Pkt.3D des ECD ASB EC135-53A-005.
                                                                                                                                                        9. Rißprüfung an den Lagerböcken der Heckrotorwelle.
           Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                         10.Wiederholung der Rißprüfung gemäß Punkt 9.
           FAA AD 98-14-17 Amdt, 39-10650
                                                                                                                                                         11.Austausch gerissener Lagerhalterungen.

           Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luntüchtigkeit des Luff’ahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
           ur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.                                  Alle    erforderlichen   Maßnahmen     müssen    entsprechend     der genannten     Technischen   Mitteilungen    des
                                                                                                                                   Im Interesse der
           Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordnefen Maßnahmen überwiegt, ist e          Herstellers durchgeführt werden.
           erforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

                                                                                                                                                         Hinweis 1
           Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                         Die Maßnahmen 1 bis 4 entfallen, sobald die Maßnahmen 5 bis 7 durchgeführt worden sind.
           (Gegen diese Verlügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
           2zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                         Hinweis 2:
                                                                                                                                                         Die Maßnahmen 5 bis 7 müssen durch Personal von Eurocopter Deutschland durchgeführt werden.



                                                                                                                                                        (LTA-Nr.: 98-033/6 vom 08.07.1988)        Aktenzeichen: (02)1144-502.1/1998.033/7                      Seite   1von z
           (LTA-Nr.: 98-030 vom 15.01.1998)                Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-030/2                                  Selte 1 von 1
1041

IRM
       Die    Modifikation    der Lagerböcke gemäß              ECD ASB        No.   EC    135-54A-004        vom    14.08.1998 wird als
       abschließende       Maßnahme         betrachtet und       macht weitere       Inspektionen      nach dieser LTA nicht            länger
       erforderlich,


       Die Modifikation der Lagerböcke wurde mit LTA-Nr. 1998-389 angeordnet.                                                                              Luftfahrt-Bundesamt


       Fristen:
                                                                                                                                                   Muster: Airbus Industrie                                      AD der ausländischen Behörde:
       Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
                                                                                                                                                   A340                                                          DGAC CN 97-362-075(B) R3             _vom 29.07.1998

       1. Nach dem letzten Flug des Tages nach Erhalt dieser LTA, sofern diese Maßnahme mit vorangegangenen                                                                                                      DGAC CN 98-295-092(B) vom 29.07.1998
       LTA's noch nicht abgeschlossen worden ist.
                                                                                                                                                   Geräte-Nr.:                                                   Technische Mitteilungen des Herstellers:
       2. Vor jedem Flug. Bei Rettungseinsätzen vor Jedem Einsatz. Als kumulierte‘ Flugzeit von Kurzflügen
                                                                                                           im                                      2850                                                          Airbus Industrie Service Bulletin A340-32-4080 Revision 2
       Rettungseinsatz ist maximal 1 Flugstunde bis zur Wiederholung dieser Inspektion zulässig
       3. Diese Maßnahme ist einmalig vor dem nächsten Flug nach Erhalt dieser LTA durchzuführen.
       4. Vor dem nächsten Flug nach Feststellung von Schäden.
       5. Innerhalb von 10 Kalendertagen, wenn nicht schon ausgeführt.                                                                               Betroffenes Luftfahrtger:
       $. Vor dem nächsten Flug nach der Feststellung von unzulässigen Unwuchten.
       7. Innerhalb von 10 Kalendertagen, wenn nicht bereits ausgeführt.                                                                            Airbus Industrie
       8 Alle 15 Flugstunden.                                                                                                                       A340
       9.   Vor dem folgenden Flug nach Inkrafttreten dieser Lufttüchtigkeitsanweisung.
       10.Die Rißprüfung gemäß Punkt 9 ist alle 3 Flugstunden nach der Erstrißprüfung zu wiederholen.                                                -Baureihen:             A340-211, A340-212, A340-213, A340-311, A340-312, A340-313,
       11.Gerissene Lagerhalterungen sind vor dem folgenden Flug nach derRißfeststellung auszuwechseln.
                                                                                                                                                     -Werk-Nrn.:         — Alle Flugzeuge, an denen weder die Modifikation 44511, noch die Modifikation 43029,
                                                                                                                                                                             noch das Service Bulletin A340-32-4080 Rev. 2 ausgeführt wurde.



       ‚Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach
                                                                                                                    Abiauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                    Betrifft:                                                         ‘
       mur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt                                               Befestigungsbolzen der.Umlenkhebel (Bellcrank Nut Locking Bolt) des Verkürzungsmechanismusses des
                                                                                                                   worden sind. Im Interesse der
       Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fail das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten                                     Hauptfahrwerkes,
                                                                                                                    Maßnahmen überwiegt, Ist es
       'erforderlich, dle sofortige Vollziehung dleser LTA anzuordnen,




8904
       Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                     Maßnahme:
       ‚Gegen diese Verlügung kann Innerhalb eines Monals nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.     Der Widerspruch Ist schriflich oder     Austausch der Befestigungsbolzen nach den Vorgaben des Service Bulletins A340-32-4080 Rev.2
       ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                                                                                                                                     Die nach Service          Bulletin A340-32-4080,          A340-32-4080 Rev.1          oder A340-32-4080 Rev.2             eingebauten
                                                                                                                                                     Befestigungsbolzen unterliegen nicht einer Befristung der Einsatzzeit.


                                                                                                                                                     Alle Flugzeuge, die vollständig und nachweislich nach Service Bulletin A340-32-4080 oder dem Service
                                                                                                                                                     Bulletin   A340-32-4080          Rev.1     oder    den    CN         97-362-075(B),   einschließlich     seiner   beiden     folgenden
                                                                                                                                                     Revisionsstände, oder den Lufttüchtigkeitsanweisungen 1998-196 bzw. 1998-196/2 ausgerüstet wurden,
                                                                                                                                                     entsprechen den Forderungen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung.


                                                                                                                                                     Fristeı
                                                                                                                                                     Der Austausch hat beim folgenden Ausbau des Hauptfahrwerkes, aber spätesten beim                                      Erreichen einer
                                                                                                                                                     Gesamtbetriebszeit von 12 000 Landungen zu erfolgen.




                                                                                                                                                     Durch die vorgenannten Mangel Ist die Luftüchtigkeit des Lufahrtgerätes derart beeinträchtigt,   daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                     nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.             Im Interesse der
                                                                                                                                                     Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßrahmen überwiegt, ist es
                                                                                                                                                     Srforderlich, die safartige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


                                                                                                                                                     Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                                                                                                     Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
                                                                                                                                                     ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Bienk-Sr. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.




       (LTA-Nr.: 98-033/8 vom 09.07.1998)               Aktenzeichen: (02)1144-502.1/1998-03377                                   Selte 2 von 2      {LTA-Nr.: 98-198/2 vom 21.05,1998)                 Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-196/3                                Seite 1von 1
1042

LBA                                                                                                                                             BA
                                                                                               Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                              Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                    LTA-Nr.:     1998-227/2                                                                                                       LTA-Nr.:       1998-232/3
                                                                                                                               ersetzt: 98-227                                                                                                              ersetzt: 98-232/2
                Luffahrt-Bundesamt                                                                                                                              Luftfahrt-Bundesamt
                                                                              Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                                                                       Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
        Muster: Airbus Industrie                                     AD der ausländischen Behörde:                                                       Muster: Airbus Industrie                             AD derausländischen Behörde:
        A330                                                         DGAC CN 98-022-062(B)R1_vom 17.06.1998                                              A340                                                 DGAC CN 98-103-082(B)_vom 25.02.1998

                                                                     Technische Mitteilungen des Herstellers:                                            Geräte-Nr.:                                          Technische         Mitteilungen des Herstellers:
        2849                                                         Airbus Industrie AOT 36-04 vom 08.12.1997                                           2850                                                 Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4054 Revision 1
                                                                     Airbus Industrie Service Bulletin A330-36-3012                                                                                           Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4054 Revision 2
                                                                                                                                                                                                              Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4069
                                                                                                                                                                                                              Airbus Industrie Service Bulletin A340-28-4069 Revision 1
          Betroffenes Luftfahrtgerät

          Airbus Industrie                                                                                                                                 Betroffenes Luftfahrtgerät:
          A330
                                                                                                                                                           Airbus Industrie
          -Baureihen:             A330-301, A330-321, A330-322, A330-341, A330-342.                                                                        A340

          -Werk-Nrn.:          — Alle Flugzeuge der genannten Baureihen,                    die    nicht      mit    der Modifikation 46115 oder           -Baureihen:          A340-211, A340-212, A340-213, A340-311, A340-312, A340-313
                                    dem Service Bulletin A330-36-3012 ausgerüstet sind.

                                                                                                                                                           -Werk-Nrn.:     .     Abhängig von den Modifikationen der Flugzeuge.
          Betrifft:
          Mögl. Nichterkennen von Undichtigkeit der Pneumatikanlage.in den Tragflächen.                                                                                          Modifikationsstand 1
                                                                                                                                                                                 Alle Flugzeuge

          Maßnahmen:                                                                                                                                                             -ohne die Modifikationen 42969 und 45580 oder
                                                                                                                                                                                 -ohne die Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1 oder



-9-04
          ‚Ausführung der Massnahmen, die im AOT 36-04 vom 08.12.1997 oder im Service Bulletin A330-36-3012
                                                                                                                                                                                 -ohne die Modifizierung nach den Service Bulletins A340-28-4054 Rev.0 und A340-28-
          gefordert werden.
                                                                                                                                                                                 4069.

          Fristen:                                                                                                                                                               Modifikationsstand 2:
          Die geforderten Massnahmen sind innerhalb der folgenden 500 FH auszuführen.                                                                                            Alle Flugzeuge
                                                                                                                                                                                 mit der Modifikation 42969 aber ohne die Modifikation 45580 oder
                                                                                                                                                                                 -ohne die Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4069 oder
                                                                                                                                                                                 -mit der Modifizierung       nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.0 aber ohne die
                                                                                                                                                                                    Modifizierung nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1
          Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luflfahrigerätes derart beeinträchtigt,   daß es nach Ablauf der genannten Fristen
          nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäl durchgeführt worden sind.                Im Interesse der
          Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es              Betrifft:
          rforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                                     Verbesserung des elektrostatischen Masseausgleiches der Kraftstoffdichtegeber in den Kraftstoffbehältern
                                                                                                                                                            beider Tragflächen mit der Flugzeugzelle.
          Rechtsbeheifsbelehrung:
           Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monals nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
          :zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str, 26, 38108 Braunschweig einzulegen.                                                Maßnahmen:;
                                                                                                                                                            An den Flugzeugen, die dem Modifikationsstand 1 entsprechen, ist folgendes auszuführen
                                                                                                                                                            -Austausch der eingebauten Kraftstoffdichtegeber gegen Kraftstoffdichtegeber der Teilenummer 7825E
                                                                                                                                                            nach dem Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1                                                                    .
                                                                                                                                                            -Modifizierung des elektrostatischen Masseausgleiches der Kraftstoffdichtegeber mit der Flugzeugzelle nach
                                                                                                                                                            Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1


                                                                                                                                                            ‚An den Flugzeugen, die dem Modifikationsstand 2 entsprechen, ist folgendes auszuführen:
                                                                                                                                                            -Verbesserung des elektrostatischen Masseausgleiches der Kraftstoffdichtegeber mit. der Flugzeugzelle
                                                                                                                                                            nach Service Bulletin A340-28-4069 oder nach Service Bulletin A340-28-4054 Rev.1

                                                                                                                                                            Als alternative Dokumentation zu den Service             Bulletins A340-28-4054 Rev.1 und Service Bulletin A340-
                                                                                                                                                            28-4069 können die Service Bulletins A340-28-4054 Rev.2 und Service Bulletin A340-28-4069 Rev.1
                                                                                                                                                            angewendet werden.
                                                                                                                                                            Die Anwendung nur eineralternativen Dokumentation ist nicht statthaft,


                                                                                                                                                            Frister
                                                                                                                                                            Die geforderten Massnahmen sind bei Arbeiten, die das Öffnen der inneren Kraftstoffbehälter fordern, aber
                                                                                                                                                            spätestens beim Erreichen einer Betriebszeit des Flugzeuges von 6 Jahren auszuführen.

                         227 vom 07.05.1998)                 "Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-227/2                                   Seite   1von 1      (LTA-Nr.: 98-232/2 vom 18.06.1998)          Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-232/3                     Seite       1von 2
1043

il                                                       S                 Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                               E ‘fl                                                                                       LTA-Nr.: 1998-254/2
        Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrigerätes
                                                                                   derart beeinträchtigt, dafß es nach Ablauf der genannten Fiisten
                                                                                                                                                                         E                                                                                                ersetzt: 98-254
                                                                                                                                                              Luffahrt-Bundesamt
        mur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen
        Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten
                                                                                      ordnungsgemäß durchgeführt Worden sind. Im Interesse der
                                                                                      am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                                                                                             Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
        rforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                      Muster: Boeing                                              AD der ausländischen Behörde:
        Rechtsbehelfsbelehru                                                                                                                          Boeing 767                                                  FAA AD 98-07-26 Amdt. 39-10448
                             ng:
        (Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
                                                                            Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder                                                                     FAA AD Correction vom July 1998
        ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108
                                                                               Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                      SGeräte-Nr.:                                                Technische          Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                                      2851                                                        Boeing Message Number M-7200-98-00140 vom 11.01.1998
                                                                                                                                                                                                                  Boeing Standard Wiring Practices Manual D6-54446




                                                                                                                                                        Betroffenes Luftfahrtgerät:

                                                                                                                                                       Boeing
                                                                                                                                                        Boeing 767


                                                                                                                                                       -Baureihen:           _ Alle Boeing 767


                                                                                                                                                        - Werk-Nrn,               Gemäß den Line-Nummern 1 bis 683 mit eingebauten Luftkühlern an der vorderen
                                                                                                                                                                                  Küche (Forward Galley Air Chillers)

                                                                                                                                                        Betrifft:
                                                                                                                                                        Elektrische Kabelbündel (Wiring Bundles) vor dem P37 Panel und angrenzend zum AE0218 Panel im
                                                                                                                                                        Bereich der Luftkühler für die vordere Küche, Ungenügender Sicherheitsabstand mit Scheuerstellen an der




-4801
                                                                                                                                                        Verkabelung kann zu ungeschützten elektrischen Leitern führen und Ausfälle elektischer Anlagen
                                                                                                                                                        verursachen und eine Brandgefahr    für Passagiere und Flugzeugbesatzung herbeiführen.


                                                                                                                                                        Maßnahmen:
                                                                                                                                                        Inspektion der Kabelbündel und Reparatur bei Beschädigung gemäß Boeing Message M-7200-98-00140.
                                                                                                                                                        \Wenn unzureichender Sicherheitsabstand vorliegt: Modifikation der Kabelbündelführung gemäß der Boeing
                                                                                                                                                        Message und Installation eines Kabelbündelschutzes gemäß Section 20-10-11 des Boeing Wiring Practices
                                                                                                                                                        Manual D6-54446 unter Verwendung folgender Materialien: RT876 Hülse (Sleeve), TFE-2X Standard Wall
                                                                                                                                                        Thickness Hülse (Sleeve), P-440 Band (Tape), Scotch 70 Band (Tape) oder CHR-A-2005 Band (Tape)


                                                                                                                                                        Fristen:
                                                                                                                                                        Erste Maßnahmen sind innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA 1998-254 am 21.05.1998
                                                                                                                                                        durchzuführen. Danach sind die Maßnahmen bei jedem Aus-/Einbau der Luftkühler an der vorderen Küche
                                                                                                                                                        zu wiederholen.


                                                                                                                                                        Keine Wiederholungsmaßnahmen sind mehr erforderlich, wenn keine Beschädigung der Kabelbündel
                                                                                                                                                        vorliegt, ausreichender Sicherheitsheitsabstand vorliegt und der Kabelbündelschutz installiert ist.



                                                                                                                                                        Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                        FAA AD 98-07-26 Amat. 39-10448
                                                                                                                                                        FAA AD Correction vom July 1998

                                                                                                                                                        Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luflfahrigerätes derart beeinträchtigt, dafß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                        mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                        Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Malnahmen
                                                                                                                                                                                                                                                                            überwiegt, ist 5
                                                                                                                                                        erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


                                                                                                                                                        Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                                                                                                        (Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden, Der Widerspruch Ist schriflich oder
                                                                                                                                                        ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.




        {LTA-Nr.: 98-232/2 vom 18.06.1998)                Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-2323                                                        (LTANF:
                                                                                                                                    Seite 2 von z                                                       "Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-254/2                                   Selte 1 von 1
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                                                                                              Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                               Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                             LTA-Nr.: 1998-285/2                                                                                                                   LTA-Nr.: 1998-323/2
                                                                                                                            ersetzt: 98-285                                                                                                                      ersetzt: 98-323
                 Lunfahrt-Bundesamt                                                                                                                           Luftfahrt-Bundesamt

                                                                             Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                                                                        Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
         Muster: McDonnell Douglas                                     AD der ausländischen Behörde:                                                   Muster: Stemme                                          AD der ausländischen Behörde:
         McDonnell Douglas DC-10                                       FAA AD 98-15-14 Amdt. 39-10665                                                  Stemme S 10                                             -keine -

                                                                       Technische Mitteilungen des Herstellers:                                                                                                Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                       > Keine -                                                                                                                               Stemme Technische Mitteilung A31-10-032 Änderungs-Index
                                                                                                                                                                                                               02.a vom 10.07.1998


           Betroffenes Luftfahrtge:
                                                                                                                                                         Betroffenes Luftfahrtgerä
          MeDonnell Douglas
          McDonnell Douglas DC-10                                                                                                                       Stemme
                                                                                                                                                        Stemme S 10
          -Baureihen:           _ McDonnell Douglas MD-11/MD-11F
                                                                                                                                                        -Baureihen:        — alle
          -Werk-Nrn.:           — Gemäß den Fuselage-Nummern 447 bis 552 und 554 bis 621
                                                                                                                                                        -Werk-Nrn.:           Baureihe S 10: 10-03 bis 10-63
          Betrifft:
                                                                                                                                                                              Baureihe S 10-V: 14-002 bis 14-030 und Umrüstmaschinen 14-012M bis 14-063M
          Flight Management Computer (FMC) FMC-1 und FMC-2 mit diversen Multiplexer im Avionik-Geräteraum.
          Installation von fehlerhaften Multiplexern bei der FMC-Herstellung kann zu Fehlfunktionen der FMC-Anlage
                                                                                                                                                                              Baureihe S 10-VT: 11-001, 11-004 bis 11-013 und 11-015
          führen und ein Ausfall der Fahrt-/Höhenmesseranzeigen auf den beiden primären Flight-Displays im Cockpit
          verursachen und/oder   die Funktion des Autopiloten herabsetzen.
                                                                                                                                                         Betrifft
                                                                                                                                                         Flugsteuerung, Höhensteuer-Kopplung                                                                          4
          Maßnahmen:


-89-01
                                                                                                                                                         Bei einer für Versuchszwecke durchgeführten Belastungsprüfung der Höhensteuerung wurden Risse an der
          Änderung des Airplane Flight Manual (AFM), Limitations Section, Section 1, Seite 5-1, gemäß AD 98-15-14.
                                                                                                                                                         Höhensteuerkopplung im Bereich der Schweißverbindung zum Antriebshebel gefunden.                           Die Risse waren
                                                                                                                                                         bereits so weit fortgeschritten, daß ein Versagen des Bauteils mit erheblichen Folgen in den nächsten
           Fristen:                                                                                                                                      Betriebsstunden wahrscheinlich gewesen wäre.
          Änderung des AFM ist innerhalb von 5 Tagen nach der Bekanntgabe dieser LTA durchzuführen.
                                                                                                                                                         Außer      dem   schadhaften   gibt    es   weitere   Bauteile   in   der   Steuerungsanlage     mit    ähnlich    gestalteten
                                                                                                                                                         Krafteinleitungsbereich, von denen ein ähnliches Versagepotential ausgeht. Es handelt sich dabei um die
           Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                        anderen im Steuerungsschacht befindlichen Kopplungsstangen (WK-, und BK-Kopplung) sowie in
           FAA AD 98-15-14 Amat. 39-10665                                                                                                                Rumpfmitte die Mischerwelle und die Mischerwippe.

           Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufltüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                         Maßnahmen:
           ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
           Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es         Inspektion und Rißprüfung         (Farbeindringverfahren) vor dem nächsten Flug gemäß den Angaben der
          ‚erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                                Technischen Mitteilungen.
                                                                                                                                                         Das Inspektionsergebnis ist dem Hersteller mitzuteilen.
           Rechtsbeheifsbelehrung:
          SGegen diese Verfügung kann Innerhalb elnes Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
                                                                                                                                                         Austausch der Höhensteuerkopplungen gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen.
                                                                                                                 Der Widerspruch ist schriflich oder
          ur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                                                                                                                                         Fristen:;
                                                                                                                                                         Durchführung wie folgt:
                                                                                                                                                         Je   nach    Gesamtbetriebszeit       des   betroffenen    Luftfahrzeugs     zum    Zeitpunkt   der    Veröffentlichung     der
                                                                                                                                                         Erstausgabe der LTA (Nr. 1998-323 vom 01.07.1998) wird es einer
                                                                                                                                                                                                                     der beiden Gruppen zugeordnet;


                                                                                                                                                         Gruppe 1: Luftfahrzeuge mit weniger als 100 Betriebsstunden
                                                                                                                                                         ‚Gruppe 2: Luftfahrzeuge mit mehr als 100 Betriebsstunden


                                                                                                                                                         Inspekt
                                                                                                                                                         Gruppe 1 - nicht erforderlich
                                                                                                                                                         Gruppe 2 - Vor dem nächsten Flug




           (LTA-Nr.: 98-285 vom 18.06.1998)                  Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-285/2                                                     {LTA-Nr.: 98323 vom 01.07.1998)               Aktenzeichen: (04)1144-502.1/1998-323/2                             Seite   1von?
                                                                                                                                    Selte 1 von 1
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Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                                                                                                                        LTA-Nr.: 1998-367/3
                                                                                                                                                                                                                                                                     ersetzt: 98-367/2
                                                                                                                                                             Luffahrt-Bundesamt
         Austausch:
                                                                                                                                                                                                                   Datum der Bekanntgabe: 07.09.1998
         Gruppe 1 - bis zum Erreichen von 100 Gesamtbetriebsstunden,
         Gruppe 2 - innerhalb von 100 Betriebsstunden nach Durchführung der Inspektion,                                                              Muster: CFM Intern«       al                           AD der ausländischen Behörde:
         - spätestens jedoch bis zum 31.03.1999.                                                                                                     CFM56-7B                                               DGAC Telex AD T98-350(B) R2 CFMI vom 02.09.1998

                                                                                                                                                     Geräte-Nr.                                             Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                                     6337                                                   CFM International CFM56-7B Alert Service Bulletin 73-A024

                                                                                                                                                                                                            vom 02.09.1998.
         Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufltüchtigkeit des Luflahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Abiauf der genannten Fristen                                                          CFM International CFM56-7B All Operators Wire 98/CFM56/312
         ‚nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
                                                                                                                             Im Interesse der                                                               R1 _vom 28.08.1998
         Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordneten
                                                                                                                   Maßnahmen überwiegt, ist es
         Stforderlich, die soforlige Volziehung dieser LTA anzuordnen.                  '

         Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                                                                       Betroffenes Luftfahrtger:
         ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
                                                                                                                           ist schriflich oder
         zur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesaml, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                       CFM International
                                                                                                                                                       CFM56-7B                                                                                                 -


                                                                                                                                                       -Baureihen:         — Alle


                                                                                                                                                       -Werk-Nrn.:         — Alle,    ausgerüstet   mit   Electronic      Control    Unit    (ECU)      Software     Teilenummer      (P/N)
                                                                                                                                                                              1853M78P11      oder einer früheren          zugelassenen       Version (siehe auch Hinweise             unter
                                                                                                                                                                             Abschnitt Maßnahmen),


                                                                                                                                                       Betrifft:
                                                                                                                                                       Elektronische       Triebwerkssteuerung,      hydromechanische             Einheit     (electronic      engine    control     (EEC),



-76901
                                                                                                                                                       hydromechanical unit (HMU), ATA-Code 73-00-00) * Fehlermeldungen in den Aufzeichnungsgeräten der
                                                                                                                                                       eiektronischen      Triebwerkssteuerung      (EEC)    aufgrund       einer    fehlerhaft     arbeitenden      hydromechanischen
                                                                                                                                                       Einheit (HMU) * ggf. kann dieser Fehler ein unbeabsichtigtes Beschleunigen des Triebwerks verursachen
                                                                                                                                                       oder zum Abschalten des Triebwerks im Fluge führen.


                                                                                                                                                       Maßnahmen:
                                                                                                                                                       Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

                                                                                                                                                       1.   Prüfung aller Fehleraufzeichnungsgeräte           der betroffenen Triebwerke auf Fehlermeldungen                          (siehe
                                                                                                                                                       Hinweis
                                                                                                                                                             4).
                                                                                                                                                       2. Wiederholung dieser Prüfung in festgelegten Intervallen.
                                                                                                                                                       3.  Austausch von hydromechanischen Einheiten (HMU),                          wenn     bei   den     Prüfungen    (Pkt.1      und   2)
                                                                                                                                                       Fehlermeldungen festgestellt werden.                           .

                                                                                                                                                       Alle erforderlichen Maßnahmen müssen entsprechend dem CFM International CFM56-7B All Operators
                                                                                                                                                       Wire 98/CFM56/312 R1 vom 28.08.1998 durchgeführt werden.


                                                                                                                                                       Hinweis 1
                                                                                                                                                       Beim Austausch        der     hydromechanischen      Einheit       (HMU)     sind    Einheiten    mit   der   Teilenummer       (P/N)
                                                                                                                                                       1853M56P06 (AlliedSignal P/N 442098) zu verwenden.


                                                                                                                                                       Hinweis2:
                                                                                                                                                       Der Austausch der hydromechanischen Einheit (HMU) wird derzeit nicht als abschließende Maßnahme
                                                                                                                                                       betrachtet,   Die   Wiederholung der Fehlerprüfung (Pkt.2) bleibt daher auch nach dem Austausch der HMU
                                                                                                                                                       bestehen.

                                                                                                                                                       Hinweis 3:
                                                                                                                                                       Nach dem Austausch der hydromechanischen Einheit (HMU) ist                            sicher zu stellen,      daß keine weiteren
                                                                                                                                                       Fehlermeldungen angezeigt werden.


                                                                                                                                                       Hinweis 4:
                                                                                                                                                       Beispiele für entsprechende Fehlermeldungen können dem CFM International CFM56-7B All Operators
                                                                                                                                                       Wire 98/CFM56/312 R1 vom 28.08.1998 entnommen werden.

         (LTA-Nr.:   98-323 vom 01.07.1998)                Aktenzeichen: (04)1144-502.1/1998-3232                                   Seite 2 von 2
                                                                                                                                                       (LTA-Nr.: 98-367/2 vom 01.09.1998)           Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-367/3                                  Seite    1von 2
1046

Hinweis 5:
                                                                                                                                                                                                                                     Lufttüchtigkeitsanweisung
         Die Durchführung der Maßnahmen, genannt im CFM International CFM56-7B Alert Service Bulletin 73-
         A024 vom 02.09.1998, werden als abschließende Maßnahme betrachtet und machen weitere Inspektionen                                                                                                                                          LTA-Nr.: 1998-374/2
         nach Pkt.1 und 2 nicht länger erforderlich.                                                                                                                                                                                                               ersetzt: 98-374
                                                                                                                                                             Luffahrt-Bundesamt

         Fristen:                                                                                                                                                                                                    Datum der Bekanntgabe: 08.09.1998
             die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:                                                        Muster: Airbus Industrie                               AD der ausländischen Behörde:
                                                                                                                                                      A340                                                   DGAC CN T98-374-096(B) R1_vom 08.09.1998
         1. Innerhalb von 20 Betriebszyklen (CIS, cycles in service) oder innerhalb von 3 Kalendertagen.                            Verbindlich
         ist der zuerst eingetretene Zeitpunkt!                                                                                                       Geräte-                                                Technische Mitteilungen des Herstellers:
         2. Alle 20 Betriebszyklen (CIS) oder innerhalb von 3 Kalendertagen. Verbindlich ist der zuerst eingetretene                                  2850                                                   Airbus Industrie Procedure Al/SE-E/958.0056/98
         Zeitpunkt!
         3. Wenn nur e in Triebwerk Fehlermeldungen aufweist:
         Austausch der HMU vor dem nächsten Flug.
                                                                                                                                                        Betroffenes Luftfahrtgerät:
         Wenn     beide Triebwerke Fehlermeldungen aufweisen:
                                                                                                                                                        Airbus Industrie
         Austausch der HMU vor dem nächsten Flug an dem Triebwerk, daß die meisten Fehlermeldungen aufweist.
                                                                                                                                                        A340
         ‚Am anderen Triebwerk ist die HMU am darauf folgenden Tag auszutauschen:

                                                                                                                                                        -Baureihen:          A340
         Hinweis:
         Die Laufzeit der genannten Fristen begann am 31.08.1998 (Datum der Bekanntgabe der Originalausgabe
                                                                                                                                                        -Werk-Nrn.:           Alle Flugzeuge die       mit Hauptfahrwerken "D" Standard ausgerüstet sind.                 Speziell die
         der LTA 1998-367)!
                                                                                                                                                                              Werknrn.      007, 009, 008, 011, 014, 013.


                                                                                                                                                                              Flugzeuge, die mit der Modifikation 41226 (Hauptfahrwerk         "E"standard) oder der
         Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                                              Modifikation 41671 (Hauptfahrwerk "F"standard) ausgerüstet sind, werden von dieser
         DGAC Telex AD T98-350(B) R2 CFMI vom 02.09.1998
                                                                                                                                                                              Lufttüchtigkeitsanweisung ausgenommen.

         Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufitüchtigkeit des Luftiahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
         nur In Beirieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemälß durchgeführt worden sind.            Im Interesse der      Betrit
         Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
                                                                                                                                                        Mögl. Risse in den Hauptfahrwerksständern




-02-0}
         rforderlich, ale soforlige Vollziehung dleser LTA anzuordnen.


         Bechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                        Maßnahmen:;
         Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
                                                                                                                                                         1. Begrenzung der Betriebszeit der in der CN T98-374-096(B) R1 genannten                        Hauptfahrwerksbaugruppen
         2zur Niederschrift beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                         auf 1300 Landungen.
                                                                                                                                                        2.   Ultraschallrissprüfung    der    betroffenen   Hauptfahrwerksbaugruppen             nach    Airbus   Industrie    Procedure
                                                                                                                                                        AUSE-E/958.0056/98 als Alternative zur Betriebszeitbegrenzung.
                                                                                                                                                        3. Wiederholungsrissprüfungen


                                                                                                                                                         Bei Anwendung der Rissinspektionen können die von dieser Luftüchtigkeitsanweisung betroffenen
                                                                                                                                                         Hauptfahrwerksbaugruppen nach den Betriebszeitvorgaben des Wartungshandbuches (AMM) Kapitel 5
                                                                                                                                                         betrieben werden.


                                                                                                                                                         Fristen:;
                                                                                                                                                         Begrenzung der Betriebszeit der betroffenen Hauptfahrwerksbaugruppe auf 1300 Landungen, wenn nicht
                                                                                                                                                         die Rissprüfungen ausgeführt werden.

                                                                                                                                                         Die erste Rissprüfung ist an Flugzeugen, die der Wartungsbasis zur Verfügung stehen, und deren
                                                                                                                                                         betroffenen Hauptfahrwerksbaugruppen bereits mehr als 1300 Landungen abgeleistet haben, vor dem
                                                                                                                                                         folgenden Flug auszuführen.

                                                                                                                                                         Die Wiederholungsrissprüfungen sind im Intervall von 10 Landungen nach der Erstrissprüfung auszuführen.


                                                                                                                                                         Flugzeuge, die der Wartungsbasis nicht zur Verfügung                  stehen,    und    deren    Hauptfahrwerksbaugruppen
                                                                                                                                                         bereits mehr als 1300 Landungen abgeleistet haben, sind mit höchstens 2 Landungen zur Wartungsbasis
                                                                                                                                                         zurückzuführen.




          (LTA-Nr.      :367/2 vom 01.09.1998)              "Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-367/3                                 Seite 2 von 2       (LTA-Nr.: 98-374 vom 07,09.1998)             "Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-374/2                                Seite   1von 2
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‚Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes
                                                                                derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
     ‚ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten
                                                                      Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt Worden sind. Im
                                                                                                                                   Interesse der                                                                          Lufttüchtigkeitsanweisung

                                                                                                                                                        Z            ‘fl
     Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse

                                                                                                                                                                                                                                           LTA-Nr.: 1998:340
                                                                   des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafnahmen
                                                                                                                                überwiegt, Ist es
     rforderlich, die sofortige Vellziehung dieser LTA anzuordnen.

     Rechtsbehelfsbelehrung:
     ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe                                                                                   Lußfahrt-Bundesamt
                                                                         Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich
     ur Niederschrit beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-
                                                             Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                      oder
                                                                                                                                                                                                           Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
                                                                                                                                                    Muster: British Aerospace                       AD der ausländischen Behörde:
                                                                                                                                                    Jetstream Series 3100                           CAA AD 012-10-93

                                                                                                                                                    Geräte-Nr.:                                     Technische Mitteilungen des Hersteller:
                                                                                                                                                    2526                                            Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPECTION
                                                                                                                                                                                                    Revision 2 vom 11.11.1994


                                                                                                                                                      Betroffenes Luftfahrtgerät

                                                                                                                                                      British Aerospace
                                                                                                                                                      Jetstream Series 3100


                                                                                                                                                      -Baureihen:      — Jetstream 3103


                                                                                                                                                      -Werk-Nrn.:      — Alle


                                                                                                                                                      Betrifft:
                                                                                                                                                      Spigot-Bauteile (Wings - Spigot Housing Plate / Spigot / Spigot Post)
                                                                                                                                                                                                                                     der       rechten   und      linken
                                                                                                                                                      Tragflächen/Rumpf-Verbindung im vorderen Bereich der Tragflächenrip
                                                                                                                                                                                                                          pe RIB 36.
                                                                                                                                                      Korrosion und Rißbildung an den Spigot-Bauteilen kann zu Beschädigung der Struktur
                                                                                                                                                                                                                                         führen und die
                                                                                                                                                      strukturelle Integrität der vorderen Tragflächen/Rumpf-Verbindung beeinträchtigen
                                                                                                                                                                                                                                        .




AT
                                                                                                                                                      Maßnahmen:
                                                                                                                                                      Inspektionen diverser Spigot-Bauteile der vorderen Tragflächen/Rumpf-Verbindung
                                                                                                                                                                                                                                      und Instandsetzung bei
                                                                                                                                                      Beanstandungen gemäß dem Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSP
                                                                                                                                                                                                                                ECTION Revision 2.

                                                                                                                                                      Fristen:;
                                                                                                                                                      PART 1 des Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPECTION Revision 2 ist wie folgt durchzuführen:
                                                                                                                                                      - Erste Maßnahmen sind vor dem Erreichen von insgesamt 7.200 Flugstunden oder innerhalb
                                                                                                                                                                                                                                                   von 1.200
                                                                                                                                                      Flugstunden nach der Bekanntgabe dieser LTA durchzuführen,
                                                                                                                                                                                                                 maßgebend ist der zuletzt eintretende
                                                                                                                                                      Zeitpunkt.
                                                                                                                                                      - Die   Maßnahmen sind    nach der ersten.Durchführung       in‘einem    Intervall von 7.200 Flugstunden zu
                                                                                                                                                      wiederholen.
                                                                                                                                                              '

                                                                                                                                                      Part 2 des Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPEKTION Revision
                                                                                                                                                                                                                             2 ist wie folgt durchzuführen:
                                                                                                                                                      - Erste Maßnahmen sind bis zum 31.12.1998 durchzuführen.
                                                                                                                                                      - Die Maßnahmen sind nach der ersten Durchführung in einem Intervall von 4 Jahren zu wiederholen.
                                                                                                                                                      ; Ausgenommen von den Wiederholungsmaßnahmen sind Flugzeuge, die das Jetstream
                                                                                                                                                                                                                                              Service Bulletin
                                                                                                                                                      57-JM 5326 und entweder die Jetstream Modifikation JM5259 oder
                                                                                                                                                                                                                     das Service Bulletin                57-JM 5259
                                                                                                                                                      eingerüstet haben.
                                                                                                                                                     - Wenn bei einer Ultrasonic-Inspektion Korrosion festgestellt wird, ist
                                                                                                                                                                                                                             die Sicht-Inspektion vor dem nächsten
                                                                                                                                                     Flug durchzuführen.
                                                                                                                                                      - Wenn am Spigot-Bauteil eine Korrosion außerhalb der zulässigen Toleranzen
                                                                                                                                                                                                                                  vorliegt, ist ein Spigot-
                                                                                                                                                     Bauteil gemäß Jetstream Service Bulletin 57-JM 5326 innerhalb von 600 Flugstunden zu
                                                                                                                                                                                                                                          installieren.
                                                                                                                                                     - Wenn am Spigot-Post-Bauteil eine Korrosion außerhalb der zulässigen Toleranzen
                                                                                                                                                                                                                                                vorliegt,          sind
                                                                                                                                                      Instandsetzungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des Herstellers British Aerospace
                                                                                                                                                                                                                                       vor dem nächsten
                                                                                                                                                      Flug durchzuführen.


                                                                                                                                                     PART 3 des.Jetstream Service Bulletin 57-JA 930941-INSPECTION
                                                                                                                                                                                                                                 Revision 2 ist nur wie folgt
                                                                                                                                                     durchzuführen, wenn bei den PART 1 Maßnahmen Rißbildung festgestellt
                                                                                                                                                                                                                               worden ist:
                                                                                                                                                     ; /Wenn nur eine Rißbildung mit weniger als 0,2 inch (5,1 mm) vorliegt,
                                                                                                                                                                                                                             sind die Maßnahmen innerhalb von
                                                                                                                                                     150 Flugstunden durchzuführen.
                                                                                                                                                     - Wenn mehr als eine Rißbildung vorliegt oder eine Rißbildung mit 0,2 inch (5,1
                                                                                                                                                                                                                                     mm) oder mehr vorliegt,
                                                                                                                                                     sind die Maßnahmen vor dem nächsten Flug durchzuführen.




     (LTANF.: 9     I74 vom 07,09.1998)                                 1)1143-502.171998-374/2                                  Seite 2 von 2
                                                                                                                                                                                             Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998-340     {                  Seite    1von 2
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Lufttüchtigkeitsanweisung
         Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrigerätes
                                                                                   derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen                                                                                                          LTA-Nr.: 1998-370
         ‚r In Betrieb   genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafßnahmen
                                                                                     ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse
                                                                                                                                           der
         Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des
                                                                          Adressaten am Aufschub der angeordneien Mafnahmen überwiegt,                         Luftfahrt-Bundesamt
                                                                                                                                        Ist es
         rforderlich, die sofortige Vollziehung dleser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                                                                                          Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
         Bechtsbeheifsbelehrung;
                                                                                                                                                     Muster:    Piaggio                                            AD der ausländischen Behörde:
         Gegen    diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach
                                                                   Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der
                                                                                                                 Widerspruch ist schriflich oder     Piaggio P-180
         ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-
                                                                  Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                                                                                   RAI PdA 98-208 vom 09.06.1998

                                                                                                                                                     SGeräte-Nr,;                                                  Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                                     2075                                                          1.A.M. Rinaldo Piaggio Service Bulletin No.         SB-80-0101 vom
                                                                                                                                                                                                                   05.05.1998


                                                                                                                                                       Betroffenes Luftfahrtgerät:

                                                                                                                                                       Piaggio
                                                                                                                                                       Piaggio P-180

                                                                                                                                                       -Baureihen:               ‘al
                                                                                                                                                       -Werk-Nrn.:               alle


                                                                                                                                                       Betrifft:
                                                                                                                                                       Triebwerksgondel, Innenverkleidung (nacelle inner panels)
                                                                                                                                                       - ggf. Loslösung der Innenverkleidung im Bereich der Abgasanlage
                                                                                                                                                       - ev!l.-können losgelöste Verkleidungsteile den Lufteinlauf
                                                                                                                                                                                                                des Triebwerks blockieren und damit zum Ausfall
                                                                                                                                                       des Triebwerks im Fluge führen




724017
                                                                                                                                                       Der 0.g. Lufttüchtigkeitsmangel kann zu erheblichen Betriebsstörungen führen.


                                                                                                                                                       Maßnahmen:
                                                                                                                                                       Inspektion der Triebwerksgondel gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen.


                                                                                                                                                       Fristen
                                                                                                                                                       Durchführung bei der kommenden "A'                    Inspektion, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 3 Monate.




                                                                                                                                                       Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufltüchtigkeit des Lufahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                       ‚nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die         angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                       Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das    Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                       ‚erforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


                                                                                                                                                       Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                                                                                                       ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt
                                                                                                                                                                                                                                                 werden. Der Widerspruch ist schriftich oder
                                                                                                                                                       ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig
                                                                                                                                                                                                                                           einzulegen.




                                                           Aktenzeichen: (01)X124-502.1/1998-340                                    Seite 2 von
                                                                                                                                              2
                                                                                                                                                                                                             Aktenzeichen: (01)1141-502.1/1998-370                               Selte 4 von 1
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                                                                                                                                                                            >—                                                                                ®             \
            LBa
                                                                                             Lufttüchtigkeitsanweisung                                            vn                                                                 Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                 LTA-Nr.: 1998-372                         q’fi"T‘A                                                                                  LTA-Nr.: 1998-373
                Lußfahrt-Bundesamt

                                                                             Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                   A                                                  Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
         Muster: Airbus Industrie                                   AD der ausländischen Behörde:                                                      Muster: Airbus Industrie                             AD der ausländischen Behörde:
         A300                                                       DGAC CN 98-249-252(B)_vom 01.07.1998
                                                                                                                                                       A300                                                  DGAC CN S         101-194(B) R4 vom 15.07.1998
         Geräte-Nr.;                                                Technische Mitteilungen des Herstellers:                                                                                                 DGAC CN 97-081-217(B) R2          vom 15.07.1998
         2830                                                       Airbus Industrie Service Bulletin A300-28-6055                                                                                           DGAC CN 98-271-253(B) vom 15.07.1998
                                                                    Airbus Industrie Service Bulletih A300-31-6051
                                                                                                                                                                                                             Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                                                                                             Airbus Industrie A.O.T. N® 27-21 Revision 2 vom 10.06.1996
           Betroffenes Luftfahrtgerät
                                                                                                                                                                                                             Airbus Industrie A300-27-6035

          Airbus Industrie
                                                                                                                                                                                                             Airbus Industrie Service Bulletin A300-27-6043

          A300                                                                                                                                                                                               Airbus Industrie Service Bulletin A310-27-2081
                                                                                                                                                                                                             Airbus Industrie Service Bulletin A310-27-2088
          -Baureihen:          — A300-600
                                                                                                                                                         Betroffenes Luftfahrtgerät:
          -Werk-Nrn.:         —   Alle Flugzeuge,       die während der Herstellung              mit der Modifikation 4801           ausgerüstet
                                  wurden. Ausgenommen sind die Flugzeuge, die die Modifikation 11683 gemäss Service                                     Airbus Industrie
                                  Bulletin A300-28-6055 erhalten haben.                                                                                 A300


           Betri                                                                                                                                         -Baureihen:       _ Alle Flugzeuge der Serie A310,
          Mögl. fehlerhaftes Kraftstoffumpumpen zum Trimmtank und evtl. Kraftstoffverlust                                                                                    Alle Flugzeuge der Serie A300-600,
                                                                                          während des Fluges.

                                                                                                                                                         -Werk-Nrn.:       — Alle Flugzeuge an denen entweder die Modifikation 11607 oder die Service Bulletins
           Maßnahmeı
                                                                                                                                                                               A310-27-2081 oder A300-27-6035 noch nicht ausgeführt wurden.
          1.Austausch des Verstärkers des Fuel Level Sensing Systems nach den Vorgaben des




--£Z0L
                                                                                                                             Service     Bulletins
          A300-28-6055 an den Flugzeugen, die mit der Modifikation 10778 ausgestattet
                                                                                      sind.
                                                                                                                                                         Betrifft:
          2.Modifizierung der Flugzeuge, die mit der Modifikation 10778 gemäss Service Bulletin                                                          Sleichlauf  der Hydraulikmotore für die verstellbare Höhenflosse um einen Ausfall der Höhenflossenantrie
                                                                                                A300-31-6051                                                                                                                                                      be
          ausgerüstet wurden, nach den Vorgaben des Service Bulletins A300-28-6055,                                                                      zu verhindern.


           Fristen                                                                                                                                       Maßnahme:
          Der Austausch des Verstärkers ist bis spätestens 31.10.1998 auszuführen.                                                                       1.Funktionsprüfung des Gleichlaufes beider Hydraulikmotoren für die verstellbare Höhenflosse
                                                                                                                                                                                                                                                      nach Service
                                                                                                                                                         Bulletin A310-27-2088 oder Service Bulletin A300-27-6043 Je nach Flugzeugserie.
          Die Modifizierung ist nach Service Bulletin A300-28-6055 vorzunehmen.
                                                                                                                                                         2.Wiederholung der Funktionsprüfung.


                                                                                                                                                         3.Bei    der   Feststellung von A-Synchronlauf der Hydraulikmotoren sind              die   ‚e    nach   Service       Bulletin
                                                                                                                                                        A310-27-2081       oder A300-27-6035 je nach Flugzeugserie auszutauschen.
          Durch die vorgenannteh Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, dafß es nach
                                                                                                                        Ablauf der genannten Fristen
          mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.                                  4.Nach dem gleichzeitigen Austausch beider Hydraulikmotore gemäss der genannten Service Bulletins sind
                                                                                                                                    Im Interesse der
          Sicherheit des Luftverkehrs, das In glesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordnelen Maßnahmen überwiegt, Ist e           keine weiteren Funktionsprüfungen im Sinne dieser Lufttüchtigkeitsanweisung erforderlich.
          tforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

                                                                                                                                                         5.Unabhängig      von       den   Funktionsprüfungen       nach    dieser    Lufttüchtigkeitsanweisung
          Rechtsbehelfsbelehrung;                                                                                                                                                                                                                                       sind      beide
          ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder          Hydraulikmotoren nach den genannten Service Bulletins auszuwechseln.
          ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                                                                                                                                         6. Die Ergebnisse der Funktionsprüfungen sind dem Flugzeughersteller zur Kenntnis zu geben.


                                                                                                                                                         Die Anwendung der CN 98-271-253(B) in der Zeit vom 25.07.1998 bis zum Inkraftsetzungsdatum
                                                                                                                                                                                                                                                    dieser
                                                                                                                                                         Lufttüchtigkeitsanweisung wird als gleichwertig anerkannt.


                                                                                                                                                        FEristen:
                                                                                                                                                         Die     Erstprüfung   ist   1200 FH    nach    der letzten Funktionsprüfung gemäss               Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                         1996-055/3 auszuführen.


                                                                                                                                                         Die Wiederholungsprüfungen sind im Intervall von 1200 FH nach der Erstprüfung
                                                                                                                                                                                                                                                                  im   Sinne     dieser
                                                                                                                                                         Lufttüchtigkeitsanweisung bis zum Austausch beider Hydraulikmotoren auszuführen.


                                                                                                                                                        Der Austausch beider Hydraulikmotore hat bis zum 29.02.2000 zu erfolgen.


                                                              Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-372                                   Selte 1 von 1
                                                                                                                                                                                                       Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-373                             Seite1 von
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