Nachrichten für Luftfahrer 1998 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-374
Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
1nr In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen Luffahrt-Bundesamt
ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressalen
am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwegt, Ist s Datum der Bekanntgabe: 07.09.1998
rforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörd:
Rechtsbehelfsbelehrung: A340 DGAC CN T98-374-096(B) vom 04.09.1998
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108
Braunschweig einzulegen. Geräte-Nr.; ische Mitteilungen des Hersteller:
2850
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Airbus Industrie
A340
-Baureihen: A340
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge die mit Hauptfahrwerken ” Standard ausgerüstet sind. Speziell die
Werknrn. 007, 009, 008, 011, 014, 013.
Betrifft:
Mögl. Risse in der Hauptfahrwerksaufhängung.
Maßnahmen:
1. Begrenzung der Betriebszeit des in der CN T98-374-096(B) genannten Hauptfahrwerksteiles auf 1300
Landungen.
-#201-
2. Austausch der betroffenen Hauptfahrwerksbauteile beim Überschreiten einer Betriebszeit von 1300
Landungen,
Fristen: .
Begrenzung der Betriebszeit der Hauptfahrwerksbaugruppe auf 1300 Landungen.
Austausch aller Hauptfahrwerksbaugruppen beim Überschreiten der Betriebszeit von 1300 Landungen.
Flugzeuge, deren Betriebszeit der Hauptfahrwerksbaugruppe zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der
französischen Lufttüchtigkeitsanweisung mehr als 1300 Landungen abgeleistet haben, sind mit höchstens 2
Landungen zur Wartungsbasis zum Austausch der Hauptfahrwerksbaugruppe zurückzuführen.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Lunfahrigefätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
‚nr In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafnahmen Überwiegl, Ist es
erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheifsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann Inerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist schriflich oder
zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Sir. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
)1)1143-602.471998:373 Seite 2 von z Aktenzeichen: (01)1143-502.1/19 Selte 1 von 1
n Lufttüchtigkeitsanweisung
T‘A_l
Lufttüchtigkeitsanweisung
_ LTA-Nr.: 1998-375 ‘A LTA-Nr.: 1998-376
Lüftfahrt-Bundesanıt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 NO Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Bell AD der ausländischen Behörde: Muster: CFM Intemnational AD der ausländischen Behörde:
Bell 206 TCA AD CF-98-25 vom 27.08.1998 CFM56-5 DGAC CdN 98-334(B)_vom 12.08.1998
Technische Mitteilungen des Herstellers: Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
Bell Alert Service Bulletin 407-98-19 vom 19.06.1998 6325 CFM International Service Bulletin CFM56-5 72-541 vom
27.07.1998
Betroffenes Luftfahrtgerät
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Bell
Bell 206 CFM International
CFM56-5
-Baureihen: — Bell 407
-Baureihen: — CFM56-5
- Werk-Nrh.: 53000 und 53002 bis 53066 CFM56-5-A1/F
CFM56-5A3
Betrifft CFM56-5A4, CFM56-5A4/F
Kraftübertragung Triebwerk/Hauptrotor, Antriebswelle CFM56-5A5, CFM56-5A5/F
- unzureichende Erfüllung der bei der Musterzulassung festgelegten Qualitätsmerkmale
Hinweis:
Die Baureihen CFM56-5A4, -5A4/F, -5A5 und -5A5/F sind nur dann von dieser LTA
Maßnahme:
betroffen, wenn in ihnen vordere Hochdruckturbinen - Luftdichtungen installiert sind, die
Austausch der betroffenen Welle P/N 206-340-300-103 gegen eine verbesserte Welle mit der P/N 206-340-
vorher
in den Baureihen CFM56-5, -5-A1/F oder -5A3 betrieben worden sind.
300-105 gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen.
-8701
-Werk-Nmn.: — Alle
Hinweis:
Diese LTA wurde den Haltern des betroffenen Luftfahrigerätes vorab zugesandt.
Betri
Hochdruckturbine, vordere Luftdichtung (high pressure turbine, front air seal, ATA-Code 72-00-00) *
Frister
Festlegung neuer zulässiger Betriebszeiten aufgrund neuer Lebensdaueranalysen durch den
Durchführung innerhalb von 50 Flugstunden, spätestens jedoch bis zum 30.09.1998,
Triebwerkshersteller * ggf. können beim Überschreiten der neu festgelegten zulässigen Betriebszeiten
schwere Betriebsstörungen und ein Ausfall des Triebwerks im Fluge auftreten.
Maßnahmen:
Durch die vorgenannten Mängel Ist dle Luftüchtigkeit des Lufllahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fıisten Im Rahmen dieser LTA ist eine Reduzierung der zulässigen Betriebszeiten für vordere Hochdruckturbinen-
ur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafnahmen ordnungsgemälß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Luftdichtungen an folgenden Triebwerken vorgesehen:®
Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafßnahmen CFM56-5 und CFM58-5-A1/F:
übenwiegt, ist s
rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Vordere HPT-Luftdichtungen
mit den Teilenummern (P/N) 1319M11P05, 1319M11P08, 1319M11P07,
1319M11P08 und 1319M11P09 auf 11000 Betriebszyklen seit der Herstellung (CSN, cycles since new).
Rechtsbeheifsbelehrung:
‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
zur Niederschrif beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. CFM56-5A3;
Vordere HPT-Luftdichtungen mit den P/N 1319M11P06, 1319M11P07, 1319M11P08 und 1319M11P09 auf
7700 CSN.
CFM56-5A4, -5A4/F, -5A5 und -5A5/F:
Die zulässigen Betriebszeiten für die vorderen HPT-Luftdichtungen bleiben unverändert bestehen, wenn
diese nicht vorher in den Baureihen CFM56-5, CFM56-5-A1/F oder CFM56-5A3 betrieben worden sind.
Sollten die vorderen HPT-Luftdichtungen in diesen Baureihen betrieben worden sein, ist die verbleibende
Restlebensdauer entsprechend der DGAC CdN 98-334(B) vom 12.08.1998 zu ermitteln.
Einführung der neuen zulässigen Betriebszeiten für die Triebwerke CFM56-5 und CFM56-5-A1/F:
Für neue vordere HPT-Luftdichtungen oder Teile mit weniger als 4000 CSN am 27.07.1998 sind die
genannten neuen zulässigen Betriebszeiten anzuwenden.
Alle übrigen vorderen HPT-Luftdichtungen sind an dem zuerst eintretenden, der folgenden Zeitpunkte,
auszuwechseln:
- bei der nächsten Instandsetzung, Zerlegung oder Grundüberholung des Triebwerks, wenn ein Zugang zu
der betroffenen Baugruppe besteht
Aktenzelchen: (02)1144-502.1/19 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-376 Selte 1von 2
S
- spätestens beim Erreichen von 15300 CSN
- spätestens innerhalb von 7000 Betriebszyklen (CIS, cycles in service) nach dem 27.07.1998. Lufttüchtigkeitsanweisung
Einführung der neuen zulässigen Betriebszeiten für das Triebwerk CFM56-5A3:
‘fl LTA-Nr.: 1998-377
Für neue vordere HPT-Luftdichtungen oder Teile mit weniger als 3000 CSN am 27.07.1998 sind
die
genannten neuen zulässigen Betriebszeiten anzuwenden. PE Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Alle übrigen vorderen HPT-Luftdichtungen sind an dem zuerst eintretenden, der folgenden Zeitpunkte,
auszuwechseln: Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
- bei der nächsten Instandsetzung, Zerlegung oder Grundüberholung des Triebwerks, wenn ein Zugang zu A300 DGAC CN 98-275-251(B)_vom 15.07.1998
der betroffenen Baugruppe besteht
- spätestens beim Erreichen von 13000 CSN Geräte-Nı Technische Mitteilungen des Herstellers:
- spätestens innerhalb von 4700 CIS nach dem 27.07.1998, 2830 Lockheed Martin Alert Service Bulletin CF6-801C2 S/B 78A1005
Revision 3 vom 18.08.1997
Fristen: Middle River Aircraft Systems Alert Service Bulletin CF8-80C2
S/B 78A1015 Revision 4 vom 01.07.1998
Mit sofortiger Wirkung.
Betroffenes Luftfahrtgerät
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
DGAC CdN 98-334(B) vom 12.08.1998 Airbus Industrie
A300
Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luflfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäfß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A310.
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub
der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist s
rforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Alle Flugzeuge der Serie A300-600.
Rechtsbebeifsbelehrung: - Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Serien, die mit General Electric CF6-80C2 Triebwerken
SGegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder ausgerüstet sind
zur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig elnzuiegen.
Betrifft:
Unbeabsichtigtes Ausfahren des Schubumkehrsystems.
79
Maßnahmen:
„Inspektion des Systems der Schubumkehr nach dem Middle River Aircraft System Alerl Service Bulletin
CF6-80C2 S/B 78A1015 Rev.4, unabhängig vom Modifizierungsstand der Triebwerke nach dem Lockheed
Martin Alert Service Bulletin CF6-80C2 S/B 78A1005, eines beliebigen Revisionsstandes bis zur Revision 3.
-Wiederholungsinspektionen.
-Modifizierung nichtmodifizierter Schubumkehrsysteme gemäss Lockheed Martin Alert Service Bulletin
CF6-80C2 S/B 78A1005 Rev.3
Fristen:
Die erste Inspektion hat innerhalb der folgenden 600 FH nach dem Inkrafitreten dieser
Lufttüchtigkeitsanweisung zu 'erfolgen.
Die Wiederholungsinspektionen sind
- an Flugzeugen, an denen ein (1) oder beide (2) Schubumkehrsysteme nicht nach dem Lockheed Martin
Alert Service Bulletin CFS-80C2 S/B 78A1005 eines beliebigen Revisjonsstandes bis einschliesslich der
Rev.3 modifiziert wurden, im Intervall von 600 FH nach der Erstinspektion auszuführen
- an Flugzeugen, an denen beide (2) Schubumkehrsysteme nach dem vorstehend genanhten Service
Bulletin modifiziert wurden, im Intervall von 7000 FH nach der Erstinspektion auszuführen. .
Die Modifizierung ist an nichtmodifizierten Schubumkehrsystemen bis zum 25.07.1999 vorzunehmen.
Nach dem Einbau-neuer Teile an modifizierten Schubumkehrsystemen (Einbau verbesserter P-Seals) ist die
folgende Wiederholungsinspektion 7000 FH nach der letzten Inspektion gemäss dem genannten Middle
River Aircraft Systems Alert Service Bulletin auszuführen.
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lutüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Äblauf der genannten Fristen
‚nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Im Interesse der
Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-376 Selte 2 von 2 Aktenzelchen: (01)1143-502.1/1998-377 Selte 1 von z
Jr
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafnahmen
überwiegt, ist es
rforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Lufttüchtigkeitsanweisung
Bechtsbehelfsbelehrung;
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.
1 ‚A
Luftfahrt-Bundesamt
LTA-Nr.: 1998-378
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Rolls-Royce AD der ausländischen Behörde:;
Dart CAA AD 002-05-98
Technische Mitteilungen des Herstellers:
7023, 7002 Rolls-Royce Service Bulletin Da72-530
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Rolls-Royce
Dart
-Baureihen: _ Alle Dart 500 Serien.
-Werk-Nrn.: Alle
Betrifft:
Hochdruckturbine, Turbinenschaufeln (high pressure turbine, turbine blades, ATA-Code 72-00-00) * erhöhte
Belastung an Turbinenscheiben durch unzulässig hohes Spiel der Schaufelfüße untereinander * ggf. kann
dieser Fehler einen Bruch der Turbinenscheibe verursachen und dadurch zum Ausfall des Triebwerks im
Fluge führen. Bruchstücke von Turbinenscheiben können aus dem Turbinengehäuse austreten und schwere
Schäden am Luftfahrzeug sowie Personenschäden verursachen.
OL
Maßnahmen:
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Inspektion der Hochdruchturbinenschaufeln entsprechend RollsRoyce Standard D.R.S.611
2. Instandsetzung entsprechend Rolis-Royce Standard D.R.S.611, wenn bei der Inspektion (Pkt.1)
‚Abweichungen festgestellt werden.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen entsprechend dem genannten Service Bulletin des Herstellers
‚durchgeführt werden.
Fristen: M
Für die Durchführung der genannten Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
Triebwerke mit weniger als 4000 Betriebsstunden seit der letzten Grundüberholung an denen noch keine
Inspektion bzw. Nacharbeit nach dem Rolls-Royce Standard D.R.S.611 durchgeführt worden ist:
Bis zum 31.12.2000
Alle übrigen Triebwerke:
Bis zum 31.12.2001
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
CAA AD 002-05-98
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lutüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Malnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordnelen Maßnahmen überwiegt, Ist es
erforderlich, die sofartige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Aktenzelchen: (01)1143-502.1/1998-377 Selte 2 von 2 Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-378 Seite 1 von 2
Rechtsbeheifsbelehrung:
‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekannt \gabe Widerspruch eingelegt werden.
ur Niederschrift beim Luftfahri-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig
Der Widerspruch ist schritich oder
Lufttüchtigkeitsanweisung
‘Al LTA-Nr.: 1998-379
einzulegen,
Luffahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:;
A300 DGAC CN 98-263-255(B) R1 ‚vom 12.08.1998
DGAC CN T98-263-255(B) vom 08.07.1998
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
2830 Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998
Betroffenes Luftfahrtgerät
Airbus Industrie.
A300
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A300.
Alle Flugzeuge der Serie A310.
Alle Flugzeuge der Serie A300-600.
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge der genannten Serien.
Betrifft:
Mögl. Vereisung des Notbremssystems.
Maßnahmen:
-8Z0L-
-Funktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2.
-Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit.
-Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.
Fristeı
Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich
auszuführen.
Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkraftsetzung der CN T98-263-255(B) über Telefax
Informiert.
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Lufl/ahrigerätes derart beeinträchtigt,
daß es nach Ablauf der genannten Fristen
‚zur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
durchgeführt warden sind. Im Interasse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in dlesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordnelen
Malnahmen Überwiegt. ist s
rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt
werden, Der Widerspruch ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig
einzulegen.
Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-378 Seite 2 von 2
Aktenzeichen: (01)1143-602.1/1998-379 Seite 1 von 1
—
IBA
u 09 Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
‚‘A LTA-Nr.: 1998-380 LTA-Nr.: 1998-381
Lußfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde: Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
A320 DGAC CN 98-262-120(B) R1 vom 12.08.1998 A330 DGAC CN 98-264-075(B) R1 vom 12.08.1998
DGAC CN T98-262-120(B)_vom 08.07.1998 DGAC CN T98-264-075(B) vom 08.07.1998
Geräte-Nr.; Technische Mitteilungen des Herstellers: Geräte-Nr.; Technische Mitteilungen des Herstellers:
2846 Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998 2849 Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998
Betroffenes Luftfahrtgeı Betroffenes Luftfahrtgerät:
Airbus Industrie Airbus Industrie
A320
A330
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A319. -Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A330.
Alle Flugzeuge der Serie A320,
Alle Flugzeuge der Serie A321 -Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge der genannten Serien.
-Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Serien.
Betrit
Mögl. Vereisung des Notbremssystems.
Be!
Mögl. Vereisung des Notbremssystems,
Maßnahmeı
unktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2.
Maßnahme: -Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit.
=620L-
-Funktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2.
-Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit. Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.
-Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.
Fristen:;
Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich auszuführen,
Fristen:
Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich auszuführen, Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkraftsetzung der CN T98-264-075(B) über Telefax
informiert.
Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkrafisetzung der CN T98-262-120(B) über Telefax
informiert.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der
genannten Fristen
ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Im Interesse der
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftücht'gkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafinahmen
überwiegt, Ist es
1nur In Betrieb genommen werden darl, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der erforderich, die sofortige Vallzlehung dieser LTA anzuordnen.
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
"erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbeheifsbelehrung:
SGegen diese Verfügung kann Innerhalt eines Monals nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig
Rechtsbehelfsbelehrung: einzulegen.
/
Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-380 Selte 1 von 1 Aktenzelchen: (01)1143-502.1/1998-381 Seite 1 von 1
IA IBA
Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-382 LTA-Nr.: 1998-384
Luffahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:; Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
DGAC CN 98-265-092(B) R1 vom 12.08.1998 A330 DGAC CN 98-267-072(B)_vom 15.07.1998
DGAC CN T98-265-092(B) vom 08.07.1998
Seräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers:
Technische Mitteilungen des Herstellers: 2849 Airbus Industrie A.O.T. 52-13 vom 28.05.1998
Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998
Betroffenes Luftfahrtger:
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Airbus Industrie
Airbus Industrie A330
A340
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A330.
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A340.
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge der genannten Serie, die. mit einer der folgenden Modifikationen
-Werk-Nrn.: Alle Flugzeuge der genannten Serie. ausgerüstet sind: 44330, 44332, 44860.
Betriff Betrifft:
Mögl. Vereisung des Notbremssystems. Ungenügende Befestigung der inneren Drehzapfen am Öffnungsmechanismus der Passagier- und
Notausstiegstüren 2, 3 und 4.
Maßnahmen:
Maßnahmen:
-Funktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2,
-Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit. Es sind die im AOT 52-13 geforderten Massnahmen auszuführen,
708 L-
-Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben. Fristen:
Die geforderten Massnahmen sind innerhalb derfolgenden 500 FH auszuführen.
Fristen:
Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich auszuführen
Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkraftsetzung der CN T98-265-092(B) über Telefax
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß s nach Ablauf der genannten Fristen
informiert.
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
‚erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheifsbelehrung:
(Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufitüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
ur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschwelg einzulegen.
nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adrassalen am Aufschub der angeordneten Maßnahmen Überwiegt, Ist s
erforderich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
‚Rechisbehelfsbelehrung:
‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Aktenzeichen: )1)1143-502.1/1998-382 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-384 Selte 1 von 1
IBa
—
LTA-Nr.: 1998-386
Lufttüchtigkeitsanweisung
6‘%“.
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 1998-385
Lunfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 aar Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde: Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde:
A320 DGAC CN 98-226-119 (B)_vom 17.06.1998 A330 DGAC CN 98-268-073(B)_vom 15.07.1998
SGeräte-Nr.; Technische Mitteilungen des Herstellers: Technische Mitteilungen des Herstellers:
2846 AFM TR 9.99.99/44 issue 2 vom 03.03.1998
2849 Airbus Industrie Service Bulletin A330-52-3049
Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1045
Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1046
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1054-
Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1062
Airbus Industrie
A330
Betroffenes Luftfahrtger:
- Baureihen: Alle Flugzeuge der Serie A330.
Airbus Industrie +
A32 0 -Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge, die mit Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: AA1001 bis AA1196
ausgestattet sind.
-Baureihen: ‘ Alle Flugzeuge der Serie A321.
In die Massnahmen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind die als Ersatzteil gelieferten
- Werk-Nrn.: 1. Alle Flugzeuge mit CFM-Triebwerken, die mit der Modifikation 25199 oder dem Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: SPAA001 bis SPAA015 einzubeziehen.
Service Bulletin A320-22-1045 ausgestattet sind, aber noch nicht mit der
Modifikation
25469 oder dem Service Bulletin A320-22-1054 ausgerüstet wurden.
Betrifft:
Vereisung der Hauptfahrwerksklappen, die die Sandwichstruktur der Hauptfahrwerksklappen zerstören
2. Alle Flugzeuge mit IAE-Triebwerken, an denen die Modifikation 25200
oder das könnte.
Service Bulletin A320-22-1046 ausgeführt wurde, die aber noch
-4801-+
nicht mit der
Modifikation 26243 oder dem Service Bulletin A320-22-1062 ausgestattet wurden.
Maßnahmen:
Austausch der genannten Hauptfahrwerksklappen gegen modifizierte Hauptfahrwerksklappen nach dem
Betrifft:
Service Bulletin A330-52-3049.
Soflwarefehler
im Flugführungscomputer (FMGC) bei automatischen Landungen
auf Landebahnen mit einer
magnetischen Ausrichtung zwischen 170 Grad und 190 Grad.
Fristen:
1. Die Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: AA1002, AA1004, AA1017 des rechten Hauptfahrwerkes und
Maßnahmeı
die Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: AA1002 und AA1004 des linken Hauptfahrwerkes sind bis zum
Änderung des Flughandbuches (AFM) mit der Revision TR 9.99.99/44 Ausgabe 2.
25.10.1999 zu ersetzen.
Fristeır 2. Alle anderen in den Geltungsbereich fallenden Hauptfahrwerksklappen sind spätestens beim Erreichen
Die genannte Revision ist unverzüglich in das Flughandbuch (AFM) einer Betriebszeit von 60 Monaten nach dem Einbau zu ersetzen.
einzuarbeiten.
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigeräles derart beeinträchtigt, dafß es Durch die vorgenannten Mängel ist die Luflüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nach Ablauf der genannten Fristen
mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafnahmen ordnungsgemäß mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäfß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist 0
angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
rforderlich, die sofortige Volziehung dleser LTA anzuordnen. rforderlich, die sofortige Vollziehung dleser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheifsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung:
$
‚Gogen diese Verlüugung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
Ist schriflich oder
ur Niederschrif beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
Braunschweig einzulegen.
Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-385 Seite 1von 1 Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-386 Selte 1 von 1
—
1IBA
‚e“: Lufttüchtigkeitsanweisung Lufttüchtigkeitsanweisung
E LTA-Nr.: 1998-387 LTA-Nr.: 1998-388
Luftfahrt-Bundesamt
Luffahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998 Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
Muster: Airbus Industrie AD der ausländischen Behörde: Muster: Boeing AD der ausländischen Behörd: ®
A340 DGAC CN 98-269-090(B) vom 15.07.1998 Boeing 747
Geräte-Nr.: Technische Mitteilungen des Herstellers: S
2850 Airbus Industrie A.O.T, 52-13 vom 28.05.1998 Sala 767
Boeing 777
Betroffenes Luftfahrtgerät: Geräte-Nr. Technische Mitteilungen des Herstellers:
2832, 2845, 2851, 2863 AlliedSignal Service Bulletin M-4426 (RIA-35B-34-6) Revision 3
Airbus Industrie
vom Mai 1998
A340
-Baureihen: _ Alle Flugzeuge der Serie A340. Betroffenes Luftfahrtgerät
-Werk-Nrn.: — Alle Flugzeuge der genannten Serie, Boeing
die mit einer der folgenden Modifikationen
ausgerüstet sind: 44330, 44332, 44860. Boeing 747, Boeing 757, Boeing 767, Boeing 777
Betrifft -Baureihen: _ Alle Boeing 747-400, Boeing 757, Boeing 767 und Boeing 777
Ungenügende Befestigung der inneren Drehzapfen am Öffnungsmechanismus der Passagier- und -Werk-Nrı Alle mit AlliedSignal RIA-35B Instrument Landing System (ILS) Receiver, Part-Nummer
Notausstiegstüren 2, 3 und 4.
(P/N) 066-50006-0101
Maßnahmen:
Betrifft:
Es sind die im AOT 52-13 geforderten Massnahmen auszuführen.
AlliedSignal RIA-35B Instrument Landing System (ILS) Receiver, Part-Nummer (P/N) 066-50006-0101, des
7e801-
VHF-/UHF-Navigationssystems. Fehlerhafter ILS-Empfänger kann zu falschen Anzeigen des Glide-Slope
Fristen: Und/oder des Localizer führen und Landungen außerhalb der seitlichen Landebahngrenzen verursachen
Die geforderten Massnahmen sind innerhalb der folgenden 500 FH auszuführen.
Maßnahmen:
- Änderung der Limitations Section des Airplane Flight Manual (AFM) gemäß FAA AD 98-14-10 (a)
2._ Wahlweise ist entweder folgender Punkt 2.1 oder 2.2 durchzuführen:
2.1 Inspektion aller AlliedSignal RIA-35B ILS Receiver, P/N 068-50006-101, auf Fault-Codes "N1" und
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lutüchtigkeit des Luffahrigeräfes derart beeinträchtigt,
daß es nach Ablauf der genannten Fristen
"Nm"” und Auswechslung bei Beanstandungen gegen einen neuen oder verwendungsfähige
nur In Beirieb genommen werden darf, wenn.die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind. Im Interesse der n ILS Receiver
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der
angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
mit derseiben P/N oder Installation eines modifizierten ILS. Receiver, P/N 068-50006-1101, gemäß
Srforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. AlliedSignal Service Bulletin M-4426 (RIA-35B-34-6) Revision 3. s
Hinweis 1: An modifizierten ILS Receivern, P/N 066-50006-1101, sind keine Wiederholungsinspektionen
Rechtsbeheifsbelehrung:
‚mehr erforder
Gegen diese Verfügung kann Innerhal eines Monats nachb Bekanntgabe Widerspru eingelegt werden.
ch Der Widerspru
ist schrifllichch
oder
ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig einzulegen. Hinweis 2: Modifikationen der ILS Receiver, P/N 086-50006-0101, die vor dem Tag der Bekanntgabe dieser
LTA gemäß AlliedSignal Service Bulletin M-4426 (RIA-35B-34-6) vom Dezember 1997, Revision 1 vom
Januar 1998 oder Revision 2 vom April 1998 durchgeführt‘ worden sind, sind als durchgeführte
Modifikationsmaßnähme anerkannt.
2.2 Änderung der. Limitations Section des AFM und Anbringung eines Hinweisschildes am vorderen
Instrumenten-Panel gemäß FAA AD 98-14-10 (b)(2).
3. Installationsverbot für ILS Receiver, P/N 066-50008-0101, mit aufgetretenen Fehlermeldungen
(Fault-
Code "N1" oder "Nm”) bis zur Durchführung der Modifikation.
Die Auswechslung aller vorhandenen RIA-35B ILS Receiver, P/N 066-50006-0101, eines Flugzeuges gegen
modifizierte RIA-35B ILS Receiver, P/N 088-50006-1101, gilt als Abschlußmaßnahme dieser LTA. Danach
dürfen die AFM-Änderungen gemäß Punkt 1 und Punkt 2.2 und das Hinweisschild gemäß Punkt 2.2 wieder
entfernt werden.
Fristen:;
Die AFM-Änderung gemäß Punkt 1 is innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntgabe dieser LTA
durchzuführen.
Die erste Inspektion gemäß Punkt 2.1 oder die AFM-Änderung und das Anbringen des Hinweisschildes
‚gemäß Punkt 2.2 Ist innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe dieser LTA durchzuführen
Aktenzeichen: (01)143-502.1/1998-387 Seite 1von 1 Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998. Seite 1von 2
Die Inspektion gemäß Punkt 2.1 ist in einem Intervall von 64 Flugzyklen zu wiederholen,
Lufttüchtigkeitsanweisung
Wenn Fehlermeldungen ("N1" oder "Nm") bei einer Inspektion vorliegen, ist. vor dem nächsten Flug die e‘ m LTA-Nr.: 1998-389
Auswechslung des betroffenen ILS Receiver durchzuführen.
Luftfahrt-Bundesamt
Das Installationsverbot gemäß Punkt 3 gilt ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA, Datum der Bekanntgabe: 14.09.1998
_|
Muster: Eurocopter Deutschland AD der ausländischen Behörde:
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der LE - Veine
FAA AD 98-14-10 Amat. 39-10643 Technische Mitteilungen des Herstellers
Eurocopter Deutschland EC 135 Alert Service Bulletin N6. EC
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur In Beirieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäl% durchgeführt worden sind. Im Interesse der ABOE vm 14001008
Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Betroffenes Luftfahrtgeräl
Bechtsbehelfsbelehrung:
‚Gegen diese Verlüugung kann innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder Eurocopter Deutschland
zur Niederschrifbeim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
EC 135
-Baureihen: — alle
-Werk-Nrn. 0004 bis 0074
Betrifft
Rotor-System, Heckrotor, Lagerböcke der Heckrotor-Antriebswelle (rotor system, tail rotor, bearing supports
f tail rotor drive schaft, ATA-Code 53-40-00 R
- nicht fluchtende bzw. nicht senkrecht stehende Lagerhalterungen am Leitwerksträger sowie Korrosions-
und Rißanfälligkeit
- gof. kann dieser Fehler den Ausfall des Heckrotors verursachen und damit zum Verlust des
Hubschraubers führen
-£804- Maßnahmen:
1: Austausch der Lagerböcke der Heckrotor-Antriebswelle
2. Einbau von Verstärkungsstreben im Heckausleger
3. Einmaliges Nachziehen der Verschraubungen an den Lagerhalterungen
4. Inspektion der Lagerböcke und der Verschraubungen der Heckausleger-Verstärkungsstreben
Fristen:
Durchführung der Fristen wie folgt:
1. Bis zum 31.12.1998.
2. Bis zum 31.12.1998,
3. 14 Tage nach Durchführung von Maßnahme 1
4. Alle 50 Flugstunden.
Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordnelen Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Inferesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbeheifsbelehrung:
(Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.
Aktenzeichen: (01)M124-502,1/1998-388 Seite 2 von 2 Aktenzeichen: (02)1144-502.1/1998-38: Seite 1 von 1