Nachrichten für Luftfahrer 1998 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)

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Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                                                                                                                            LTA-Nr.: 1998-374
         Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes  derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
         1nr In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen                                                                                  Luffahrt-Bundesamt
                                                                                      ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
         Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressalen
                                                                                      am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwegt, Ist s                                                                            Datum der Bekanntgabe: 07.09.1998
         rforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                     Muster:    Airbus Industrie                                AD der ausländischen Behörd:
         Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                                                                     A340                                                       DGAC CN T98-374-096(B) vom 04.09.1998
         Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                                                                                        eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
         ur Niederschrift beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108
                                                                               Braunschweig einzulegen.                                              Geräte-Nr.;                                                          ische Mitteilungen des Hersteller:
                                                                                                                                                     2850


                                                                                                                                                       Betroffenes Luftfahrtgerät:

                                                                                                                                                       Airbus Industrie
                                                                                                                                                       A340


                                                                                                                                                       -Baureihen:               A340


                                                                                                                                                       -Werk-Nrn.:         — Alle Flugzeuge die mit Hauptfahrwerken                     ” Standard ausgerüstet sind.            Speziell die
                                                                                                                                                                                 Werknrn. 007, 009, 008, 011, 014, 013.


                                                                                                                                                       Betrifft:
                                                                                                                                                       Mögl. Risse in der Hauptfahrwerksaufhängung.


                                                                                                                                                       Maßnahmen:
                                                                                                                                                       1. Begrenzung der Betriebszeit des in der CN T98-374-096(B) genannten Hauptfahrwerksteiles auf 1300
                                                                                                                                                       Landungen.




-#201-
                                                                                                                                                       2. Austausch der betroffenen Hauptfahrwerksbauteile beim Überschreiten einer Betriebszeit von                                      1300
                                                                                                                                                       Landungen,


                                                                                                                                                      Fristen:                          .
                                                                                                                                                       Begrenzung der Betriebszeit der Hauptfahrwerksbaugruppe auf 1300 Landungen.


                                                                                                                                                       Austausch aller Hauptfahrwerksbaugruppen beim Überschreiten der Betriebszeit von 1300 Landungen.

                                                                                                                                                       Flugzeuge,  deren Betriebszeit der Hauptfahrwerksbaugruppe zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der
                                                                                                                                                       französischen Lufttüchtigkeitsanweisung mehr als 1300 Landungen abgeleistet haben, sind mit höchstens 2
                                                                                                                                                       Landungen zur Wartungsbasis zum Austausch der Hauptfahrwerksbaugruppe zurückzuführen.




                                                                                                                                                       Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Lunfahrigefätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                       ‚nr In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.            Im Interesse der
                                                                                                                                                       Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafnahmen Überwiegl, Ist es
                                                                                                                                                       erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

                                                                                                                                                       Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                       Gegen diese Verfügung kann Inerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
                                                                                                                                                                                                                                                                       ist schriflich oder
                                                                                                                                                       zur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Sir. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.




                                                                             )1)1143-602.471998:373                                 Seite 2 von z                                                        Aktenzeichen: (01)1143-502.1/19                                          Selte 1 von 1
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n                                                                  Lufttüchtigkeitsanweisung
                      T‘A_l
                                                                                                                                                                                                                                  Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                   _             LTA-Nr.: 1998-375                                     ‘A                                                                         LTA-Nr.: 1998-376
                 Lüftfahrt-Bundesanıt
                                                                            Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                 NO                                                  Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
        Muster: Bell                                                 AD der ausländischen Behörde:                                                     Muster: CFM Intemnational                           AD der ausländischen Behörde:
        Bell 206                                                     TCA AD CF-98-25 vom 27.08.1998                                                    CFM56-5                                             DGAC CdN 98-334(B)_vom 12.08.1998

                                                                     Technische Mitteilungen des Herstellers:                                          Geräte-Nr.:                                         Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                     Bell Alert Service Bulletin 407-98-19 vom 19.06.1998                              6325                                                CFM International Service Bulletin CFM56-5 72-541 vom
                                                                                                                                                                                                           27.07.1998
          Betroffenes Luftfahrtgerät
                                                                                                                                                         Betroffenes Luftfahrtgerät:
          Bell
          Bell 206                                                                                                                                       CFM International
                                                                                                                                                         CFM56-5
          -Baureihen:          — Bell 407
                                                                                                                                                         -Baureihen:     —   CFM56-5
          - Werk-Nrh.:              53000 und 53002 bis 53066                                                                                                                CFM56-5-A1/F
                                                                                                                                                                             CFM56-5A3
          Betrifft                                                                                                                                                           CFM56-5A4, CFM56-5A4/F
          Kraftübertragung Triebwerk/Hauptrotor, Antriebswelle                                                                                                               CFM56-5A5, CFM56-5A5/F
         - unzureichende Erfüllung der bei der Musterzulassung festgelegten Qualitätsmerkmale
                                                                                                                                                                             Hinweis:
                                                                                                                                                                             Die Baureihen CFM56-5A4, -5A4/F, -5A5 und -5A5/F sind nur dann von dieser LTA
          Maßnahme:
                                                                                                                                                                             betroffen, wenn in ihnen vordere Hochdruckturbinen - Luftdichtungen installiert sind, die
         Austausch der betroffenen Welle P/N 206-340-300-103 gegen eine verbesserte Welle mit der P/N 206-340-
                                                                                                                                                                             vorher
                                                                                                                                                                                  in den Baureihen CFM56-5, -5-A1/F oder -5A3 betrieben worden sind.
         300-105 gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen.




-8701
                                                                                                                                                         -Werk-Nmn.:     —   Alle
          Hinweis:
          Diese LTA wurde den Haltern des betroffenen Luftfahrigerätes vorab zugesandt.
                                                                                                                                                        Betri
                                                                                                                                                         Hochdruckturbine,     vordere Luftdichtung    (high pressure turbine,       front   air seal, ATA-Code 72-00-00)     *
          Frister
                                                                                                                                                         Festlegung    neuer       zulässiger   Betriebszeiten    aufgrund     neuer     Lebensdaueranalysen    durch     den
          Durchführung innerhalb von 50 Flugstunden, spätestens jedoch bis zum 30.09.1998,
                                                                                                                                                         Triebwerkshersteller * ggf. können beim Überschreiten der neu festgelegten zulässigen Betriebszeiten
                                                                                                                                                         schwere Betriebsstörungen und ein Ausfall des Triebwerks im Fluge auftreten.


                                                                                                                                                         Maßnahmen:
          Durch die vorgenannten Mängel Ist dle Luftüchtigkeit des Lufllahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fıisten      Im Rahmen dieser LTA ist eine Reduzierung der zulässigen Betriebszeiten für vordere Hochdruckturbinen-
          ur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafnahmen ordnungsgemälß durchgeführt worden sind. Im Interesse der                  Luftdichtungen an folgenden Triebwerken vorgesehen:®
          Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafßnahmen                           CFM56-5 und CFM58-5-A1/F:
                                                                                                                                    übenwiegt, ist s
          rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                                  Vordere HPT-Luftdichtungen
                                                                                                                                                                                  mit den Teilenummern (P/N) 1319M11P05, 1319M11P08, 1319M11P07,
                                                                                                                                                         1319M11P08 und 1319M11P09 auf 11000 Betriebszyklen seit der Herstellung (CSN, cycles since new).
          Rechtsbeheifsbelehrung:
          ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden.      Der Widerspruch ist schriflich oder
          zur Niederschrif beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.                                                CFM56-5A3;
                                                                                                                                                         Vordere HPT-Luftdichtungen mit den P/N 1319M11P06, 1319M11P07, 1319M11P08 und 1319M11P09 auf
                                                                                                                                                         7700 CSN.



                                                                                                                                                         CFM56-5A4, -5A4/F, -5A5 und -5A5/F:
                                                                                                                                                         Die zulässigen Betriebszeiten für die vorderen HPT-Luftdichtungen bleiben unverändert bestehen, wenn
                                                                                                                                                         diese nicht vorher in den Baureihen CFM56-5, CFM56-5-A1/F oder CFM56-5A3 betrieben worden sind.
                                                                                                                                                         Sollten die vorderen HPT-Luftdichtungen in diesen Baureihen betrieben worden sein, ist die verbleibende
                                                                                                                                                         Restlebensdauer entsprechend der DGAC CdN 98-334(B) vom 12.08.1998 zu ermitteln.


                                                                                                                                                         Einführung der neuen zulässigen Betriebszeiten für die Triebwerke CFM56-5 und CFM56-5-A1/F:
                                                                                                                                                         Für neue vordere HPT-Luftdichtungen oder Teile mit weniger als 4000 CSN am 27.07.1998 sind die
                                                                                                                                                         genannten neuen zulässigen Betriebszeiten anzuwenden.
                                                                                                                                                         Alle übrigen vorderen HPT-Luftdichtungen sind an dem zuerst eintretenden, der folgenden Zeitpunkte,
                                                                                                                                                         auszuwechseln:
                                                                                                                                                         - bei der nächsten Instandsetzung, Zerlegung oder Grundüberholung des Triebwerks, wenn ein Zugang zu
                                                                                                                                                         der betroffenen Baugruppe besteht


                                                               Aktenzelchen: (02)1144-502.1/19                                        Seite 1 von 1                                                  Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-376                        Selte   1von 2
1052

S
     - spätestens beim Erreichen von 15300 CSN
     - spätestens innerhalb von 7000 Betriebszyklen (CIS, cycles in service) nach dem 27.07.1998.                                                                                                                                    Lufttüchtigkeitsanweisung

     Einführung der neuen zulässigen Betriebszeiten für das Triebwerk CFM56-5A3:
                                                                                                                                                                  ‘fl                                                                                 LTA-Nr.: 1998-377
     Für neue vordere HPT-Luftdichtungen oder Teile mit weniger als 3000 CSN am 27.07.1998 sind
                                                                                                die
     genannten neuen zulässigen Betriebszeiten anzuwenden.                                                                                               PE                                                        Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
     Alle übrigen vorderen HPT-Luftdichtungen sind an dem zuerst eintretenden, der folgenden Zeitpunkte,
     auszuwechseln:                                                                                                                              Muster: Airbus Industrie                                  AD der ausländischen Behörde:
     - bei der nächsten Instandsetzung, Zerlegung oder Grundüberholung des Triebwerks, wenn ein Zugang zu                                        A300                                                      DGAC CN 98-275-251(B)_vom 15.07.1998
     der betroffenen Baugruppe besteht
     - spätestens beim Erreichen von 13000 CSN                                                                                                   Geräte-Nı                                                 Technische Mitteilungen des Herstellers:
     - spätestens innerhalb von 4700 CIS nach dem 27.07.1998,                                                                                    2830                                                      Lockheed Martin Alert Service Bulletin CF6-801C2 S/B 78A1005
                                                                                                                                                                                                           Revision 3 vom 18.08.1997

     Fristen:                                                                                                                                                                                              Middle River Aircraft Systems Alert Service Bulletin CF8-80C2
                                                                                                                                                                                                           S/B 78A1015 Revision 4 vom 01.07.1998
     Mit sofortiger Wirkung.


                                                                                                                                                   Betroffenes Luftfahrtgerät
     Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
     DGAC CdN 98-334(B) vom 12.08.1998                                                                                                             Airbus Industrie
                                                                                                                                                   A300
     Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luflfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
     ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäfß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                   -Baureihen:        _ Alle Flugzeuge der Serie A310.
     Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub
                                                                                              der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist s
     rforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
                                                                                                                                                                         Alle Flugzeuge der Serie A300-600.

     Rechtsbebeifsbelehrung:                                                                                                                       - Werk-Nrn.:           Alle Flugzeuge der genannten Serien, die mit General Electric CF6-80C2 Triebwerken
     SGegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder                                ausgerüstet sind
     zur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig elnzuiegen.


                                                                                                                                                   Betrifft:
                                                                                                                                                   Unbeabsichtigtes Ausfahren des Schubumkehrsystems.




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                                                                                                                                                   Maßnahmen:
                                                                                                                                                   „Inspektion des Systems der Schubumkehr nach dem Middle River Aircraft System Alerl Service Bulletin
                                                                                                                                                   CF6-80C2 S/B 78A1015 Rev.4, unabhängig vom Modifizierungsstand der Triebwerke nach dem Lockheed
                                                                                                                                                   Martin Alert Service Bulletin CF6-80C2 S/B 78A1005, eines beliebigen Revisionsstandes bis zur Revision 3.


                                                                                                                                                   -Wiederholungsinspektionen.

                                                                                                                                                   -Modifizierung nichtmodifizierter Schubumkehrsysteme gemäss Lockheed Martin Alert Service Bulletin
                                                                                                                                                   CF6-80C2 S/B 78A1005 Rev.3


                                                                                                                                                   Fristen:
                                                                                                                                                   Die    erste    Inspektion      hat    innerhalb      der   folgenden       600     FH     nach     dem     Inkrafitreten      dieser
                                                                                                                                                   Lufttüchtigkeitsanweisung zu 'erfolgen.


                                                                                                                                                   Die Wiederholungsinspektionen sind
                                                                                                                                                   - an Flugzeugen, an denen ein (1) oder beide (2) Schubumkehrsysteme nicht nach dem Lockheed Martin
                                                                                                                                                   Alert Service Bulletin CFS-80C2 S/B 78A1005 eines beliebigen Revisjonsstandes bis einschliesslich der
                                                                                                                                                   Rev.3 modifiziert wurden, im Intervall von 600 FH nach der Erstinspektion auszuführen
                                                                                                                                                   - an Flugzeugen, an denen beide (2) Schubumkehrsysteme nach dem vorstehend genanhten Service
                                                                                                                                                   Bulletin modifiziert wurden, im Intervall von 7000 FH nach der Erstinspektion auszuführen. .

                                                                                                                                                   Die Modifizierung ist an nichtmodifizierten Schubumkehrsystemen bis zum 25.07.1999 vorzunehmen.

                                                                                                                                                   Nach dem Einbau-neuer Teile an modifizierten Schubumkehrsystemen (Einbau verbesserter P-Seals) ist die
                                                                                                                                                   folgende Wiederholungsinspektion 7000 FH nach der letzten Inspektion gemäss dem genannten Middle
                                                                                                                                                   River Aircraft Systems Alert Service Bulletin auszuführen.




                                                                                                                                                   Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lutüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Äblauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                   ‚nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
                                                                                                                                                                                                                                                                         Im Interesse der




                                                          Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-376                                  Selte 2 von 2                                                        Aktenzelchen: (01)1143-502.1/1998-377                                 Selte 1 von z
1053

Jr
     Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafnahmen
                                                                                                                         überwiegt, ist es
     rforderlich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                                                                                                              Lufttüchtigkeitsanweisung
     Bechtsbehelfsbelehrung;
     Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
     ur Niederschrift beim Lufahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                    1         ‚A
                                                                                                                                                     Luftfahrt-Bundesamt
                                                                                                                                                                                                                                                    LTA-Nr.: 1998-378
                                                                                                                                                                                                                   Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
                                                                                                                                             Muster: Rolls-Royce                                       AD der ausländischen             Behörde:;
                                                                                                                                             Dart                                                       CAA AD 002-05-98
                                                                                                                                                                                                       Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                             7023, 7002                                                 Rolls-Royce Service Bulletin Da72-530


                                                                                                                                               Betroffenes Luftfahrtgerät:

                                                                                                                                               Rolls-Royce
                                                                                                                                               Dart

                                                                                                                                               -Baureihen:         _ Alle Dart 500 Serien.


                                                                                                                                               -Werk-Nrn.:            Alle


                                                                                                                                               Betrifft:
                                                                                                                                               Hochdruckturbine, Turbinenschaufeln (high pressure turbine, turbine blades, ATA-Code 72-00-00) * erhöhte
                                                                                                                                               Belastung an Turbinenscheiben durch unzulässig hohes Spiel der Schaufelfüße untereinander * ggf.                                 kann
                                                                                                                                               dieser Fehler einen Bruch der Turbinenscheibe verursachen und dadurch zum Ausfall des Triebwerks im
                                                                                                                                               Fluge führen. Bruchstücke von Turbinenscheiben können aus dem Turbinengehäuse austreten und schwere
                                                                                                                                               Schäden am Luftfahrzeug sowie Personenschäden verursachen.




OL
                                                                                                                                               Maßnahmen:
                                                                                                                                               Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

                                                                                                                                               1.   Inspektion der Hochdruchturbinenschaufeln entsprechend RollsRoyce Standard D.R.S.611
                                                                                                                                               2.    Instandsetzung     entsprechend       Rolis-Royce       Standard     D.R.S.611,      wenn      bei   der   Inspektion    (Pkt.1)
                                                                                                                                               ‚Abweichungen festgestellt werden.

                                                                                                                                               Alle erforderlichen Maßnahmen müssen entsprechend dem genannten Service Bulletin                                    des Herstellers
                                                                                                                                              ‚durchgeführt werden.


                                                                                                                                              Fristen:                                                         M
                                                                                                                                               Für die Durchführung der genannten Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:


                                                                                                                                               Triebwerke mit weniger als 4000 Betriebsstunden seit der letzten Grundüberholung an denen noch keine
                                                                                                                                               Inspektion bzw. Nacharbeit nach dem Rolls-Royce Standard D.R.S.611 durchgeführt worden ist:


                                                                                                                                               Bis zum 31.12.2000


                                                                                                                                               Alle übrigen Triebwerke:

                                                                                                                                               Bis zum 31.12.2001



                                                                                                                                               Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
                                                                                                                                                CAA AD 002-05-98

                                                                                                                                                Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lutüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                               nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Malnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.            Im Interesse der
                                                                                                                                               Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordnelen Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                               erforderlich, die sofartige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.




                                                       Aktenzelchen: (01)1143-502.1/1998-377                                 Selte 2 von 2                                                        Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-378                                  Seite 1 von 2
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Rechtsbeheifsbelehrung:
         ‚Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach
                                                                 Bekannt \gabe Widerspruch eingelegt werden.
         ur Niederschrift beim Luftfahri-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig
                                                                                                               Der Widerspruch ist schritich oder
                                                                                                                                                                                                                                        Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                                                                     ‘Al                                                                                   LTA-Nr.: 1998-379
                                                                                              einzulegen,




                                                                                                                                                           Luffahrt-Bundesamt
                                                                                                                                                                                                                       Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
                                                                                                                                                    Muster: Airbus Industrie                                    AD der ausländischen Behörde:;
                                                                                                                                                    A300                                                        DGAC CN 98-263-255(B) R1              ‚vom 12.08.1998

                                                                                                                                                                                                                DGAC CN T98-263-255(B)             vom 08.07.1998

                                                                                                                                                    Geräte-Nr.:                                                 Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                                    2830                                                        Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998


                                                                                                                                                      Betroffenes Luftfahrtgerät

                                                                                                                                                     Airbus Industrie.
                                                                                                                                                     A300


                                                                                                                                                     -Baureihen:          _ Alle Flugzeuge der Serie A300.
                                                                                                                                                                               Alle Flugzeuge der Serie A310.
                                                                                                                                                                               Alle Flugzeuge der Serie A300-600.

                                                                                                                                                     -Werk-Nrn.:         — Alle Flugzeuge der genannten Serien.


                                                                                                                                                     Betrifft:
                                                                                                                                                     Mögl. Vereisung des Notbremssystems.


                                                                                                                                                     Maßnahmen:


-8Z0L-
                                                                                                                                                     -Funktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2.
                                                                                                                                                     -Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit.
                                                                                                                                                     -Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind                           sowohl dem        Flugzeughersteller als auch dem
                                                                                                                                                     Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.


                                                                                                                                                     Fristeı
                                                                                                                                                     Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich
                                                                                                                                                                                                                                   auszuführen.

                                                                                                                                                     Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkraftsetzung der CN T98-263-255(B) über Telefax
                                                                                                                                                     Informiert.




                                                                                                                                                     Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Lufl/ahrigerätes derart beeinträchtigt,
                                                                                                                                                                                                                                                      daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                     ‚zur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
                                                                                                                                                                                                                                                     durchgeführt warden sind. Im Interasse der
                                                                                                                                                     Sicherheit des Luftverkehrs, das in dlesem Fall das Interesse des Adressalen am Aufschub der angeordnelen
                                                                                                                                                                                                                                                               Malnahmen Überwiegt. ist s
                                                                                                                                                     rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


                                                                                                                                                     Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                                                                                                     ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt
                                                                                                                                                                                                                                                werden, Der Widerspruch ist schriflich oder
                                                                                                                                                     ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig
                                                                                                                                                                                                                                          einzulegen.




                                                           Aktenzeichen: (10)1141-502.1/1998-378                                   Seite 2 von 2
                                                                                                                                                                                                         Aktenzeichen: (01)1143-602.1/1998-379                                   Seite 1 von 1
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                                                                                                                                                          IBA
                        u 09                                                                 Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                                     Lufttüchtigkeitsanweisung
                       ‚‘A                                                                                      LTA-Nr.: 1998-380                                                                                                                             LTA-Nr.: 1998-381
                   Lußfahrt-Bundesamt                                                                                                                         Luftfahrt-Bundesamt
                                                                            Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                                                                             Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
         Muster:   Airbus Industrie                                 AD der ausländischen Behörde:                                                     Muster: Airbus Industrie                                   AD der ausländischen Behörde:
         A320                                                       DGAC CN 98-262-120(B) R1              vom 12.08.1998                              A330                                                        DGAC CN 98-264-075(B) R1              vom 12.08.1998
                                                                    DGAC CN T98-262-120(B)_vom 08.07.1998                                                                                                         DGAC CN T98-264-075(B) vom 08.07.1998

         Geräte-Nr.;                                                Technische Mitteilungen des Herstellers:                                          Geräte-Nr.;                                                Technische Mitteilungen des Herstellers:
         2846                                                       Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998                              2849                                                       Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998


           Betroffenes Luftfahrtgeı                                                                                                                     Betroffenes Luftfahrtgerät:

           Airbus Industrie                                                                                                                             Airbus Industrie
           A320
                                                                                                                                                        A330

           -Baureihen:         _ Alle Flugzeuge der Serie A319.                                                                                         -Baureihen:        _ Alle Flugzeuge der Serie A330.
                                  Alle Flugzeuge der Serie A320,
                                  Alle Flugzeuge der Serie A321                                                                                         -Werk-Nrn.:        — Alle Flugzeuge der genannten Serien.

           -Werk-Nrn.:            Alle Flugzeuge der genannten Serien.
                                                                                                                                                        Betrit
                                                                                                                                                        Mögl. Vereisung des Notbremssystems.
           Be!
           Mögl. Vereisung des Notbremssystems,
                                                                                                                                                        Maßnahmeı
                                                                                                                                                          unktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2.
           Maßnahme:                                                                                                                                    -Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit.




=620L-
           -Funktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2.
                                                                                                                                                        -Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
           Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit.                                                                            Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.
           -Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
           Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.
                                                                                                                                                        Fristen:;
                                                                                                                                                        Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich auszuführen,
           Fristen:
           Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich auszuführen,                                                   Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkraftsetzung der CN T98-264-075(B) über Telefax
                                                                                                                                                        informiert.
           Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkrafisetzung der CN T98-262-120(B) über Telefax
           informiert.




                                                                                                                                                        Durch die vorgenannten Mängel ist die Luftüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der
                                                                                                                                                                                                                                                                               genannten Fristen
                                                                                                                                                        ur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
                                                                                                                                                                                                                                                                                Im Interesse der
           Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftücht'gkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen     Sicherheit des Lufverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Mafinahmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                 überwiegt, Ist es
           1nur In Betrieb genommen werden darl, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der               erforderich, die sofortige Vallzlehung dieser LTA anzuordnen.
           Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
           "erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                              Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                        SGegen diese Verfügung kann Innerhalt eines Monals nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
                                                                                                                                                                                                                                                                          Ist schriflich oder
                                                                                                                                                        ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig
           Rechtsbehelfsbelehrung:                                                                                                                                                                                                           einzulegen.
                                                                                                  /
           Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
           ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.




                                                              Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-380                                   Selte 1 von 1                                                        Aktenzelchen: (01)1143-502.1/1998-381                                    Seite 1 von 1
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IA                                                                                                                                            IBA
                                                                                           Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                                      Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                              LTA-Nr.: 1998-382                                                                                                                    LTA-Nr.: 1998-384

              Luffahrt-Bundesamt                                                                                                                             Luftfahrt-Bundesamt
                                                                          Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                                                                               Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
              : Airbus Industrie                                   AD der ausländischen Behörde:;                                                    Muster: Airbus Industrie                                      AD der ausländischen Behörde:
                                                                   DGAC CN 98-265-092(B) R1             vom 12.08.1998                               A330                                                          DGAC CN 98-267-072(B)_vom 15.07.1998
                                                                   DGAC CN T98-265-092(B) vom 08.07.1998
                                                                                                                                                     Seräte-Nr.:                                                    Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                   Technische Mitteilungen des Herstellers:                                          2849                                                           Airbus Industrie A.O.T. 52-13 vom 28.05.1998
                                                                   Airbus Industrie AOT 32-19 Revision 2 vom 20.08.1998
                                                                                                                                                       Betroffenes Luftfahrtger:
         Betroffenes Luftfahrtgerät:
                                                                                                                                                       Airbus Industrie
         Airbus Industrie                                                                                                                              A330

         A340
                                                                                                                                                       -Baureihen:         _    Alle Flugzeuge der Serie A330.
         -Baureihen:         _ Alle Flugzeuge der Serie A340.
                                                                                                                                                       -Werk-Nrn.:         —    Alle   Flugzeuge der genannten              Serie, die.   mit einer der folgenden            Modifikationen
         -Werk-Nrn.:             Alle Flugzeuge der genannten Serie.                                                                                                              ausgerüstet sind: 44330, 44332, 44860.


         Betriff                                                                                                                                       Betrifft:
         Mögl.   Vereisung des Notbremssystems.                                                                                                        Ungenügende          Befestigung       der    inneren     Drehzapfen     am    Öffnungsmechanismus            der   Passagier-      und
                                                                                                                                                       Notausstiegstüren 2, 3 und 4.

         Maßnahmen:
                                                                                                                                                       Maßnahmen:
         -Funktionsprüfung des Notbremssystems nach AOT 32-19 Rev.2,
         -Instandsetzungsmassnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 bei Notwendigkeit.                                                                            Es sind die im AOT 52-13 geforderten Massnahmen auszuführen,




708 L-
         -Ausgeführte Massnahmen nach AOT 32-19 Rev.2 sind sowohl dem Flugzeughersteller als auch dem
         Luftfahrt-Bundesamt zur Kenntnis zu geben.                                                                                                    Fristen:
                                                                                                                                                       Die geforderten Massnahmen sind innerhalb derfolgenden 500 FH auszuführen.
         Fristen:
         Alle geforderten Massnahmen sind, wenn nicht bereits ausgeführt, unverzüglich auszuführen


         Alle Flugzeughalter wurden am 13.07.1998 von der Inkraftsetzung der CN T98-265-092(B) über Telefax
                                                                                                                                                        Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufttüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß s nach Ablauf der genannten Fristen
         informiert.
                                                                                                                                                       nur In Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                        Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                       ‚erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


                                                                                                                                                        Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                        (Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
         Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lufitüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                        ur Niederschrift beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschwelg einzulegen.
         nur In Betrieb genommen werden darf,    wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.         Im Interesse der

         Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adrassalen am Aufschub der angeordneten Maßnahmen Überwiegt, Ist s
         erforderich, die soforlige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


         ‚Rechisbehelfsbelehrung:
         ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
         zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.




                                                              Aktenzeichen:   )1)1143-502.1/1998-382                                 Seite 1 von 1                                                            Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-384                                Selte 1 von 1
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                                                                                                                                                                               —


                                                                                                                                                                                                                                                              LTA-Nr.: 1998-386
                                                                                               Lufttüchtigkeitsanweisung

                                                                                                                                                               6‘%“.
                                                                                                                                                                                                                                            Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                                                  LTA-Nr.: 1998-385
                    Lunfahrt-Bundesamt

                                                                              Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                      aar                                                     Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998
          Muster: Airbus Industrie                                    AD der ausländischen Behörde:                                                     Muster: Airbus Industrie                                      AD der ausländischen Behörde:
          A320                                                        DGAC CN 98-226-119 (B)_vom 17.06.1998                                             A330                                                          DGAC CN 98-268-073(B)_vom 15.07.1998

          SGeräte-Nr.;                                                Technische Mitteilungen des Herstellers:                                                                                                        Technische Mitteilungen des Herstellers:
          2846                                                        AFM TR 9.99.99/44 issue 2 vom 03.03.1998
                                                                                                                                                        2849                                                          Airbus Industrie Service Bulletin A330-52-3049
                                                                      Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1045
                                                                      Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1046
                                                                                                                                                          Betroffenes Luftfahrtgerät:
                                                                      Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1054-
                                                                      Airbus Industrie Service Bulletin A320-22-1062
                                                                                                                                                          Airbus Industrie
                                                                                                                                                          A330
            Betroffenes Luftfahrtger:
                                                                                                                                                          - Baureihen:            Alle Flugzeuge der Serie A330.
            Airbus Industrie           +
            A32 0                                                                                                                                         -Werk-Nrn.:        —    Alle   Flugzeuge,       die   mit Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: AA1001                     bis AA1196
                                                                                                                                                                                  ausgestattet sind.
            -Baureihen:        ‘      Alle Flugzeuge der Serie A321.

                                                                                                                                                                                  In die Massnahmen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind die als Ersatzteil gelieferten
            - Werk-Nrn.:              1. Alle Flugzeuge mit CFM-Triebwerken, die mit der Modifikation 25199 oder dem                                                              Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: SPAA001 bis SPAA015 einzubeziehen.
                                      Service Bulletin A320-22-1045 ausgestattet sind, aber noch nicht mit der
                                                                                                               Modifikation
                                      25469 oder dem Service Bulletin A320-22-1054 ausgerüstet wurden.
                                                                                                                                                          Betrifft:
                                                                                                                                                          Vereisung     der Hauptfahrwerksklappen,              die   die   Sandwichstruktur     der Hauptfahrwerksklappen           zerstören
                                      2. Alle Flugzeuge mit IAE-Triebwerken, an denen die Modifikation 25200
                                                                                                                   oder das                               könnte.
                                      Service Bulletin A320-22-1046 ausgeführt wurde, die aber noch




-4801-+
                                                                                                             nicht mit der
                                      Modifikation 26243 oder dem Service Bulletin A320-22-1062 ausgestattet wurden.
                                                                                                                                                          Maßnahmen:
                                                                                                                                                          Austausch der genannten Hauptfahrwerksklappen gegen modifizierte                              Hauptfahrwerksklappen nach dem
            Betrifft:
                                                                                                                                                          Service Bulletin A330-52-3049.
            Soflwarefehler
                        im Flugführungscomputer (FMGC) bei automatischen Landungen
                                                                                   auf Landebahnen mit einer
            magnetischen Ausrichtung zwischen 170 Grad und 190 Grad.
                                                                                                                                                          Fristen:
                                                                                                                                                          1.   Die   Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: AA1002, AA1004, AA1017 des rechten Hauptfahrwerkes und
            Maßnahmeı
                                                                                                                                                          die Hauptfahrwerksklappen der Werknr.: AA1002 und AA1004 des linken Hauptfahrwerkes sind bis zum
            Änderung des Flughandbuches (AFM) mit der Revision TR 9.99.99/44 Ausgabe 2.
                                                                                                                                                          25.10.1999 zu ersetzen.

            Fristeır                                                                                                                                      2.   Alle anderen in den Geltungsbereich fallenden Hauptfahrwerksklappen sind spätestens beim Erreichen
            Die genannte Revision ist unverzüglich in das Flughandbuch (AFM)                                                                             einer Betriebszeit von 60 Monaten nach dem Einbau zu ersetzen.
                                                                             einzuarbeiten.




            Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigeräles derart beeinträchtigt, dafß es                                       Durch die vorgenannten Mängel ist die Luflüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                    nach Ablauf der genannten Fristen
            mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Mafnahmen ordnungsgemäß                                                            mur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäfß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                         durchgeführt worden sind. Im Interesse der
            Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der                                                  Sicherheit des Luflverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist 0
                                                                                                          angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
            rforderlich, die sofortige Volziehung dleser LTA anzuordnen.                                                                                  rforderlich, die sofortige Vollziehung dleser LTA anzuordnen.


            Rechtsbeheifsbelehrung:                                                                                                                       Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                                                                                                                                                                                                               $
            ‚Gogen diese Verlüugung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch                            ‚Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder
                                                                                                                               Ist schriflich oder
            ur Niederschrif beim Luflfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108                                                                        zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                   Braunschweig einzulegen.




                                                               Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-385                                   Seite   1von 1                                                           Aktenzeichen: (01)1143-502.1/1998-386                               Selte 1 von 1
1058

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                                                                                                                                                           1IBA
                      ‚e“:                                                                    Lufttüchtigkeitsanweisung                                                                                                                 Lufttüchtigkeitsanweisung
             E                                                                                                   LTA-Nr.: 1998-387                                                                                                                      LTA-Nr.: 1998-388
                 Luftfahrt-Bundesamt
                                                                                                                                                              Luffahrt-Bundesamt
                                                                             Datum der Bekanntgabe: 08.10.1998                                                                                                               Datum der Bekanntgabe:                   08.10.1998
         Muster: Airbus Industrie                                    AD der ausländischen Behörde:                                                     Muster: Boeing                                                AD der ausländischen Behörd:                         ®
         A340                                                        DGAC CN 98-269-090(B) vom 15.07.1998                                              Boeing 747
         Geräte-Nr.:                                                 Technische Mitteilungen des Herstellers:                                          S
         2850                                                        Airbus Industrie A.O.T, 52-13 vom 28.05.1998                                      Sala 767
                                                                                                                                                       Boeing 777
           Betroffenes Luftfahrtgerät:                                                                                                                 Geräte-Nr.                                                    Technische Mitteilungen des Herstellers:
                                                                                                                                                       2832, 2845, 2851, 2863                                        AlliedSignal Service Bulletin M-4426 (RIA-35B-34-6) Revision 3
           Airbus Industrie
                                                                                                                                                                                                                     vom Mai 1998
           A340


           -Baureihen:         _ Alle Flugzeuge der Serie A340.                                                                                          Betroffenes Luftfahrtgerät

           -Werk-Nrn.:         —   Alle Flugzeuge der genannten Serie,                                                                                  Boeing
                                                                                        die   mit   einer der folgenden          Modifikationen
                                   ausgerüstet sind: 44330, 44332, 44860.                                                                               Boeing 747, Boeing 757, Boeing 767, Boeing 777


           Betrifft                                                                                                                                     -Baureihen:        _ Alle Boeing 747-400, Boeing 757, Boeing 767 und Boeing 777

           Ungenügende         Befestigung      der    inneren    Drehzapfen       am    Öffnungsmechanismus             der   Passagier-      und      -Werk-Nrı             Alle mit AlliedSignal RIA-35B Instrument Landing System (ILS) Receiver, Part-Nummer
           Notausstiegstüren 2, 3 und 4.
                                                                                                                                                                              (P/N) 066-50006-0101

           Maßnahmen:
                                                                                                                                                         Betrifft:
           Es sind die im AOT 52-13 geforderten Massnahmen auszuführen.
                                                                                                                                                        AlliedSignal RIA-35B Instrument Landing System (ILS) Receiver, Part-Nummer (P/N) 066-50006-0101, des




7e801-
                                                                                                                                                        VHF-/UHF-Navigationssystems. Fehlerhafter ILS-Empfänger kann zu falschen Anzeigen des Glide-Slope
           Fristen:                                                                                                                                     Und/oder des Localizer führen und Landungen außerhalb der seitlichen Landebahngrenzen verursachen
           Die geforderten Massnahmen sind innerhalb der folgenden 500 FH auszuführen.

                                                                                                                                                         Maßnahmen:
                                                                                                                                                          - Änderung der Limitations Section des Airplane Flight Manual (AFM) gemäß FAA AD 98-14-10 (a)
                                                                                                                                                        2._ Wahlweise ist entweder folgender Punkt 2.1 oder 2.2 durchzuführen:
                                                                                                                                                        2.1   Inspektion aller AlliedSignal RIA-35B ILS Receiver, P/N 068-50006-101, auf Fault-Codes "N1" und
           Durch die vorgenannten Mängel Ist die Lutüchtigkeit des Luffahrigeräfes derart beeinträchtigt,
                                                                                                            daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                        "Nm"” und Auswechslung bei Beanstandungen gegen einen neuen oder verwendungsfähige
           nur In Beirieb genommen werden darf, wenn.die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
                                                                                                          durchgeführt worden sind. Im Interesse der                                                                                            n ILS Receiver
           Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der
                                                                                                           angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                        mit derseiben P/N oder Installation eines modifizierten ILS. Receiver, P/N 068-50006-1101, gemäß
           Srforderlich, dle sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                               AlliedSignal Service Bulletin M-4426 (RIA-35B-34-6) Revision 3.                           s
                                                                                                                                                        Hinweis 1: An modifizierten ILS Receivern, P/N 066-50006-1101, sind keine Wiederholungsinspektionen
           Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                        ‚mehr erforder
          Gegen diese  Verfügung kann Innerhal  eines Monats nachb Bekanntgabe Widerspru   eingelegt werden.
                                                                                                      ch Der Widerspru
                                                                                                                  ist schrifllichch
                                                                                                                                  oder
          ur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.                                               Hinweis 2: Modifikationen der ILS Receiver, P/N 086-50006-0101, die vor dem Tag der Bekanntgabe dieser
                                                                                                                                                         LTA gemäß AlliedSignal Service Bulletin M-4426 (RIA-35B-34-6) vom Dezember 1997, Revision 1 vom
                                                                                                                                                        Januar      1998   oder    Revision   2   vom        April    1998    durchgeführt‘ worden   sind,   sind   als       durchgeführte
                                                                                                                                                         Modifikationsmaßnähme anerkannt.
                                                                                                                                                        2.2   Änderung der. Limitations Section des AFM und Anbringung eines Hinweisschildes am vorderen
                                                                                                                                                         Instrumenten-Panel gemäß FAA AD 98-14-10 (b)(2).
                                                                                                                                                         3. Installationsverbot für ILS Receiver, P/N 066-50008-0101, mit aufgetretenen Fehlermeldungen
                                                                                                                                                                                                                                                        (Fault-
                                                                                                                                                         Code "N1" oder "Nm”) bis zur Durchführung der Modifikation.


                                                                                                                                                         Die Auswechslung aller vorhandenen RIA-35B ILS Receiver, P/N 066-50006-0101, eines Flugzeuges gegen
                                                                                                                                                         modifizierte RIA-35B ILS Receiver, P/N 088-50006-1101, gilt als Abschlußmaßnahme dieser LTA. Danach
                                                                                                                                                        dürfen die AFM-Änderungen gemäß Punkt 1 und Punkt 2.2 und das Hinweisschild gemäß Punkt 2.2 wieder
                                                                                                                                                         entfernt werden.


                                                                                                                                                         Fristen:;
                                                                                                                                                         Die AFM-Änderung gemäß Punkt 1                 is     innerhalb von      10 Tagen    nach   der Bekanntgabe dieser LTA
                                                                                                                                                        durchzuführen.


                                                                                                                                                         Die erste Inspektion gemäß Punkt 2.1 oder die AFM-Änderung und das Anbringen des Hinweisschildes
                                                                                                                                                        ‚gemäß Punkt 2.2 Ist innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe dieser LTA durchzuführen




                                                              Aktenzeichen: (01)143-502.1/1998-387                                    Seite   1von 1                                                     Aktenzeichen: (01)M124-502.1/1998.                                      Seite   1von 2
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Die Inspektion gemäß Punkt 2.1 ist in einem Intervall von 64 Flugzyklen zu wiederholen,
                                                                                                                                                                                                                                           Lufttüchtigkeitsanweisung
         Wenn Fehlermeldungen ("N1" oder "Nm") bei einer Inspektion vorliegen, ist. vor dem nächsten Flug die                                               e‘         m                                                                                     LTA-Nr.: 1998-389
         Auswechslung des betroffenen ILS Receiver durchzuführen.
                                                                                                                                                              Luftfahrt-Bundesamt
         Das Installationsverbot gemäß Punkt 3 gilt ab dem Tag der Bekanntgabe dieser LTA,                                                                                                                                 Datum der Bekanntgabe: 14.09.1998
                                                                                                                                                                                                                                                           _|
                                                                                                                                                     Muster: Eurocopter Deutschland                                AD der ausländischen Behörde:
         Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der                                      LE                                                            - Veine
         FAA AD 98-14-10 Amat. 39-10643                                                                                                                                                                            Technische Mitteilungen des Herstellers
                                                                                                                                                                                                                   Eurocopter Deutschland EC 135 Alert Service Bulletin N6. EC
         Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Luffahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
         nur In Beirieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäl% durchgeführt worden sind. Im Interesse der                                                                            ABOE vm 14001008
         Sicherheit des Luflverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
         rforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.                                                                                 Betroffenes Luftfahrtgeräl


         Bechtsbehelfsbelehrung:
         ‚Gegen diese Verlüugung kann innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriflich oder        Eurocopter Deutschland
         zur Niederschrifbeim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
                                                                                                                                                       EC    135


                                                                                                                                                       -Baureihen:          — alle


                                                                                                                                                       -Werk-Nrn.               0004 bis 0074
                                                                                                                                                       Betrifft
                                                                                                                                                       Rotor-System, Heckrotor, Lagerböcke der Heckrotor-Antriebswelle (rotor system, tail rotor, bearing supports
                                                                                                                                                       f tail rotor drive schaft, ATA-Code 53-40-00        R
                                                                                                                                                       - nicht fluchtende bzw. nicht senkrecht stehende Lagerhalterungen am Leitwerksträger sowie Korrosions-
                                                                                                                                                       und Rißanfälligkeit
                                                                                                                                                       -    gof.   kann   dieser     Fehler     den    Ausfall     des   Heckrotors     verursachen      und   damit    zum    Verlust    des
                                                                                                                                                       Hubschraubers führen



-£804-                                                                                                                                                 Maßnahmen:
                                                                                                                                                       1:   Austausch der Lagerböcke der Heckrotor-Antriebswelle
                                                                                                                                                       2. Einbau von Verstärkungsstreben im Heckausleger
                                                                                                                                                       3. Einmaliges Nachziehen der Verschraubungen an den Lagerhalterungen
                                                                                                                                                       4. Inspektion der Lagerböcke und der Verschraubungen der Heckausleger-Verstärkungsstreben


                                                                                                                                                       Fristen:
                                                                                                                                                       Durchführung der Fristen wie folgt:
                                                                                                                                                       1. Bis zum 31.12.1998.
                                                                                                                                                       2. Bis zum 31.12.1998,
                                                                                                                                                       3. 14 Tage nach Durchführung von Maßnahme 1
                                                                                                                                                       4. Alle 50 Flugstunden.




                                                                                                                                                       Durch die vorgenannten Mängel Ist die Luftüchtigkeit des Luffahrigerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
                                                                                                                                                       nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordnelen Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
                                                                                                                                                        Sicherheit des Luftverkehrs, das In diesem Fall das   Inferesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, Ist es
                                                                                                                                                        erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.


                                                                                                                                                        Rechtsbeheifsbelehrung:
                                                                                                                                                        (Gegen diese Verfügung kann Innerhalb eines Monats nach Bekannigabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch Ist schriflich oder
                                                                                                                                                        ur Niederschrift beim Luffahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig einzulegen.




                                                               Aktenzeichen: (01)M124-502,1/1998-388                                 Seite 2 von 2                                                            Aktenzeichen: (02)1144-502.1/1998-38:                               Seite 1 von 1
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