Nachrichten für Luftfahrer 2012 Teil I (weicht ggf. von Druckversion ab)

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NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                              60. JAHRGANG               LANGEN, 9. AUGUST 2012               NfL I 196 / 12




                                                                      Änderung der Genehmigung der Anlage und des Betriebes eines
                                                                      Hubschrauber-Sonderlandeplatzes am Klinikzentrum Westerstede


                                                                                        NfL I-195/12 wird hiermit geändert.
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Büro der Nachrichten für Luftfahrer
1051

Niedersächsische Landesbehörde
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,                                  für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg, Postfach 24 43, 26014 Oldenburg
                                                                                            Geschäftsbereich Oldenburg
                                                                                            - Luftfahrtbehörde -


Klinikzentrum Westerstede GmbH                                                              Bearbeitet von
Lange Strasse 38                                                                            Frau Gallisch


26655 Westerstede                                                                           E-Mail:
                                                                                            Stefanie.Gallisch@nlstbv-ol.niedersachsen.de




Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom                  Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben)   Durchwahl (0441) 2181-                       Oldenburg
                                                 1415-30312-32                              218                                              07.2012


Änderung der Genehmigung der Anlage und des Betriebes eines Hubschrauber-
Sonderlandeplatzes am Klinikzentrum Westerstede



                                                      Änderung der Genehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ändere ich meine Genehmigung vom 12.01.2012 wie folgt ab:

Punkt 1.1.3: Betriebsfläche:

•    Aufsetz- und Abhebefläche TLOF (touchdown and lift-off area): Quadrat mit 15 m
     Kantenlänge
     Oberfläche: Asphalt
•    Endanflug- und Start-Fläche FATO (final approach and take-off area): Quadrat mit
     den Abmessungen 21 m x 21 m, das die Aufsetzfläche mittelpunktsgleich umgibt.
•    Sicherheitsfläche (Safety Area): Ein die FATO allseits umgebender Streifen mit einer
     Breite von 3,5 m. Die Sicherheitsfläche ergibt zusammen mit der FATO ein Quadrat
     mit den Abmessungen 28 m X 28 m
•    An- und Abfluggrundlinien: 261°/081° rechtweisend


Punkt 2.2.:Befeuerung des Landeplatzes:

           Der Landeplatz ist zu befeuern mit:
           • 12 grünen Unterflurfeuern auf einem Quadrat mit den Abmessungen 15 m x
             15 m um die Aufsetzfläche im Abstand von jeweils maximal 5 Metern sowie
           • zweimal je drei weißen Anflugfeuern in Unterflurbauweise mit einem Abstand
             von jeweils 3 Metern.

Dienstgebäude          Besuchszeiten                   Telefax                              Bankverbindung
Kaiserstraße 27        Mo. - Do. 9 - 15:00 Uhr         (0441) 2181 - 0                      Überweisung an
26122 Oldenburg        Fr. 9 - 12 Uhr                  Internet                             Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
                       Telefon                         www.strassenbau.niedersachsen.de     Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 022 551
                       (0441) 2181 - 111
1052

-2-


Die Landeplatzbefeuerung und die Hindernisbefeuerung sind rechtzeitig vor der Auf-
nahme von Flugbetrieb bei Nacht ( 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten
vor Sonnenaufgang ) einzuschalten. Der Betrieb ist auch bei Tag zulässig.

Details zur Befeuerung sind in der Anlage 9.3. dargestellt.


Ansonsten bleibt die Genehmigung unverändert bestehen.


3.     Kostenentscheidung

Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.


6.    Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem
Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph- Kolping Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben
werden.


Im Auftrage

Gallisch




                                                        DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
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NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                              60. JAHRGANG                LANGEN, 9. AUGUST 2012                NfL I 197 / 12




                                                                              Bekanntmachung der Änderung und Neufassung der
                                                                             Genehmigung des Sonderlandeplatzes Neuhardenberg
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Bekanntmachung der Änderung und Neufassung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes
Neuhardenberg


Der Airport Berlin – Neuhardenberg GmbH, Oderbruchstraße 24a, 15320 Neuhardenberg wird die
Genehmigung für die Anlage und den Betrieb eines

                                     Landeplatzes für besondere Zwecke
                                     (Sonderlandeplatz Neuhardenberg)

für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tage und bei Nacht auf dem nachstehend
näher bezeichneten Gelände erteilt. Die Grenzen und Anlagen des Landeplatzes ergeben sich aus der
Platzdarstellungskarte (Maßstab 1: 5000) vom 21.5.2012, die Bestandteil der Genehmigung ist.


I.     Beschreibung des Landeplatzes:

     1. Bezeichnung:                       Sonderlandeplatz Neuhardenberg (EDON)

     2. Lage:                              1,8 km nordöstlich vom Ort Neuhardenberg
                                           Landkreis Märkisch - Oderland

     3. Flugplatzbezugspunkt:

          a) Geographische Lage:                  52° 36’ 46,683’’ N
             (WGS 84)                             14° 14’ 33,324’’ E

          b) Höhe über NN:                        10,24 m über NHN

     4. Flugplatzmerkmale:

          4.1. Start- und Landebahn 08/26 - für Flugzeuge bis 24 m Spannweite, Drehflügler,
               aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge (F – Schlepp)
               - Code 2B

           Richtung (rwN)        Bezeichnung            Länge             Breite            Belag
           084°/264o                08/26              2400 m            49,55 m            CONC

          Verfügbare Strecken:

                             TORA            ASDA               TODA            LDA
                08           2400m           2400m              2400m          2400m
                26           2400m           2400m              2400m          2400m

          Streifen:                2520m x 80m
          Längsneigung:            < 1%
          Tragfähigkeit:           PCN 53 R/B/W/T
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4.2. Rollbahn

        Bezeichnung         Breite           Belag           Tragfähigkeit          Bemerkung
              A             14,5 m           CONC           PCN 53 R/B/W/T       Rollbahnrandfeuer

       4.3. Vorfeld :                 RAMP CONC gemäß Platzdarstellungskarte

       4.4. Betriebsfläche Ballone:   im Bereich der Rollbahn A gemäß Platzdarstellungskarte

       4.5. Markierung:               Sichtanflug ICAO – Annex 14

       4.6. Befeuerung:               Einfache Befeuerung für Sichtanfluglandebahnen nach
                                      Richtlinie NfL I 94/03 mit folgenden Merkmalen:

        -   Flugplatzleuchtfeuer              Standort Flugleitung

        -   Anflugbefeuerung                  Hauptlanderichtung (26)
                                              420 m Länge/Querbalken
                                              300 m vor der Schwelle 26 – weiß

        - Start- und Landebahnrandfeuer       Überflurfeuer – weiß

        - Schwellenbefeuerung                 6 Überflurfeuer – grün
                                              Schwelle 08 und 26

        - Start- und Landebahnendfeuer        6 Überflurfeuer – rot
                                              Schwelle 08 und 26

        - Rollbahnrandfeuer                   Überflurfeuer – blau, Rollbahn A

        - Befeuerter Windrichtungsanzeiger

        - Beleuchtetes Vorfeld

II. Zulässige Luftfahrzeugarten:

        -   Flugzeuge mit einer Spannweite bis 24m
        -   Drehflügler (ohne Startmassebegrenzung)
        -   Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
        -   Motorsegler
        -   Segelflugzeuge (F-Schlepp)
        -   Freiballone

III. Zweck des Landeplatzes:

Der Landeplatz dient dem Verkehr mit Luftfahrzeugen der am Flugplatz und in seiner unmittelbaren
Umgebung ansässigen Vereine und Unternehmen sowie deren Gästen und Geschäftspartnern.
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IV. Betriebspflicht:

Die Genehmigungsinhaberin ist gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 3 LuftVZO von der Betriebspflicht
befreit.

V. Bauschutzbereich

Der Landeplatz verfügt über einen Baubeschränkungsbereich der Klasse A in der Form und den
Abmessungen nach der Anordnung über Baubeschränkungsbereiche in der Umgebung von Flugplätzen
vom 05.03.1971 (GBl. der DDR, Sonderdruck Nr. 699).


Auflagen (Auszug gemäß § 42 Abs. 4 LuftVZO)

14. Für die Regulierung von Personen- und Sachschäden muss eine Flugplatzhalter- Haftpflicht-
    versicherung (einschließlich der Flugleiter – Haftpflicht) mit den Mindestdeckungssumme von
    jeweils 2.500.000 € für Personen- und Sachschäden abgeschlossen und für die Dauer der
    Genehmigung aufrechterhalten werden. Der aktuelle Versicherungsvertrag ist der
    Genehmigungsbehörde jährlich zum 1. März nachzuweisen.

16. Die Genehmigungsinhaberin hat, soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von
    Vogelschäden zu treffen. Die Genehmigungsinhaberin klärt die Nutzer des Landeplatzes über die
    Lage lärmsensibler Siedlungsgebiete und ökologisch sensibler Schutzgebiete in der Umgebung des
    Landeplatzes auf. Überflüge dieser Gebiete sind außerhalb des Flugplatzverkehrs, soweit möglich,
    zu vermeiden.


NfL I – 145/03 wird damit aufgehoben.

Schönefeld, den 17.Juli 2012

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin – Brandenburg
Gz.: 4114 – 5.01.11/17

Im Auftrag



gez. Nürnberger




                                                                DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
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NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                              60. JAHRGANG              LANGEN, 9. AUGUST 2012              NfL I 198 / 12




                                                                      Bekanntmachung der dauerhaft eingeschränkten Benutzung des
                                                                                  Sonderlandeplatzes Nittenau-Bruck
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DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
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NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                              60. JAHRGANG                       LANGEN, 9. AUGUST 2012                                          NfL I 199 / 12




                                                                       Änderung der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Biberach

                                                                       Das Regierungspräsidium Tübingen hat genehmigungsmäßig mit Verfügung vom 17.07.2012
                                                                   den Nutzungsumfang des Verkehrslandeplatzes Biberach auf das Flugzeugmuster Embraer EMB-505
                                                                                                     nach § 6 LuftVG erweitert.


                                                                                                 NfL I 33/99 wird hiermit geändert.
Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000




                                                                                                     Az: 46-21/3846-Biberach
                                                                                                    Tübingen, den 17.07.2012
                                                                                                      Regierungspräsidium


                                                                                                               gez.
                                                                                                           L a u t e r
Büro der Nachrichten für Luftfahrer




                                                                                                                                  DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
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