Nachrichten für Luftfahrer 2012 Teil I (weicht ggf. von Druckversion ab)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
60. JAHRGANG LANGEN, 9. AUGUST 2012 NfL I 196 / 12
Änderung der Genehmigung der Anlage und des Betriebes eines
Hubschrauber-Sonderlandeplatzes am Klinikzentrum Westerstede
NfL I-195/12 wird hiermit geändert.
Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Niedersächsische Landesbehörde
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg, Postfach 24 43, 26014 Oldenburg
Geschäftsbereich Oldenburg
- Luftfahrtbehörde -
Klinikzentrum Westerstede GmbH Bearbeitet von
Lange Strasse 38 Frau Gallisch
26655 Westerstede E-Mail:
Stefanie.Gallisch@nlstbv-ol.niedersachsen.de
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0441) 2181- Oldenburg
1415-30312-32 218 07.2012
Änderung der Genehmigung der Anlage und des Betriebes eines Hubschrauber-
Sonderlandeplatzes am Klinikzentrum Westerstede
Änderung der Genehmigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ändere ich meine Genehmigung vom 12.01.2012 wie folgt ab:
Punkt 1.1.3: Betriebsfläche:
• Aufsetz- und Abhebefläche TLOF (touchdown and lift-off area): Quadrat mit 15 m
Kantenlänge
Oberfläche: Asphalt
• Endanflug- und Start-Fläche FATO (final approach and take-off area): Quadrat mit
den Abmessungen 21 m x 21 m, das die Aufsetzfläche mittelpunktsgleich umgibt.
• Sicherheitsfläche (Safety Area): Ein die FATO allseits umgebender Streifen mit einer
Breite von 3,5 m. Die Sicherheitsfläche ergibt zusammen mit der FATO ein Quadrat
mit den Abmessungen 28 m X 28 m
• An- und Abfluggrundlinien: 261°/081° rechtweisend
Punkt 2.2.:Befeuerung des Landeplatzes:
Der Landeplatz ist zu befeuern mit:
• 12 grünen Unterflurfeuern auf einem Quadrat mit den Abmessungen 15 m x
15 m um die Aufsetzfläche im Abstand von jeweils maximal 5 Metern sowie
• zweimal je drei weißen Anflugfeuern in Unterflurbauweise mit einem Abstand
von jeweils 3 Metern.
Dienstgebäude Besuchszeiten Telefax Bankverbindung
Kaiserstraße 27 Mo. - Do. 9 - 15:00 Uhr (0441) 2181 - 0 Überweisung an
26122 Oldenburg Fr. 9 - 12 Uhr Internet Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Telefon www.strassenbau.niedersachsen.de Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 022 551
(0441) 2181 - 111
-2-
Die Landeplatzbefeuerung und die Hindernisbefeuerung sind rechtzeitig vor der Auf-
nahme von Flugbetrieb bei Nacht ( 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten
vor Sonnenaufgang ) einzuschalten. Der Betrieb ist auch bei Tag zulässig.
Details zur Befeuerung sind in der Anlage 9.3. dargestellt.
Ansonsten bleibt die Genehmigung unverändert bestehen.
3. Kostenentscheidung
Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem
Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph- Kolping Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben
werden.
Im Auftrage
Gallisch
DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
60. JAHRGANG LANGEN, 9. AUGUST 2012 NfL I 197 / 12
Bekanntmachung der Änderung und Neufassung der
Genehmigung des Sonderlandeplatzes Neuhardenberg
Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
Bekanntmachung der Änderung und Neufassung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes
Neuhardenberg
Der Airport Berlin – Neuhardenberg GmbH, Oderbruchstraße 24a, 15320 Neuhardenberg wird die
Genehmigung für die Anlage und den Betrieb eines
Landeplatzes für besondere Zwecke
(Sonderlandeplatz Neuhardenberg)
für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tage und bei Nacht auf dem nachstehend
näher bezeichneten Gelände erteilt. Die Grenzen und Anlagen des Landeplatzes ergeben sich aus der
Platzdarstellungskarte (Maßstab 1: 5000) vom 21.5.2012, die Bestandteil der Genehmigung ist.
I. Beschreibung des Landeplatzes:
1. Bezeichnung: Sonderlandeplatz Neuhardenberg (EDON)
2. Lage: 1,8 km nordöstlich vom Ort Neuhardenberg
Landkreis Märkisch - Oderland
3. Flugplatzbezugspunkt:
a) Geographische Lage: 52° 36’ 46,683’’ N
(WGS 84) 14° 14’ 33,324’’ E
b) Höhe über NN: 10,24 m über NHN
4. Flugplatzmerkmale:
4.1. Start- und Landebahn 08/26 - für Flugzeuge bis 24 m Spannweite, Drehflügler,
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge (F – Schlepp)
- Code 2B
Richtung (rwN) Bezeichnung Länge Breite Belag
084°/264o 08/26 2400 m 49,55 m CONC
Verfügbare Strecken:
TORA ASDA TODA LDA
08 2400m 2400m 2400m 2400m
26 2400m 2400m 2400m 2400m
Streifen: 2520m x 80m
Längsneigung: < 1%
Tragfähigkeit: PCN 53 R/B/W/T
4.2. Rollbahn
Bezeichnung Breite Belag Tragfähigkeit Bemerkung
A 14,5 m CONC PCN 53 R/B/W/T Rollbahnrandfeuer
4.3. Vorfeld : RAMP CONC gemäß Platzdarstellungskarte
4.4. Betriebsfläche Ballone: im Bereich der Rollbahn A gemäß Platzdarstellungskarte
4.5. Markierung: Sichtanflug ICAO – Annex 14
4.6. Befeuerung: Einfache Befeuerung für Sichtanfluglandebahnen nach
Richtlinie NfL I 94/03 mit folgenden Merkmalen:
- Flugplatzleuchtfeuer Standort Flugleitung
- Anflugbefeuerung Hauptlanderichtung (26)
420 m Länge/Querbalken
300 m vor der Schwelle 26 – weiß
- Start- und Landebahnrandfeuer Überflurfeuer – weiß
- Schwellenbefeuerung 6 Überflurfeuer – grün
Schwelle 08 und 26
- Start- und Landebahnendfeuer 6 Überflurfeuer – rot
Schwelle 08 und 26
- Rollbahnrandfeuer Überflurfeuer – blau, Rollbahn A
- Befeuerter Windrichtungsanzeiger
- Beleuchtetes Vorfeld
II. Zulässige Luftfahrzeugarten:
- Flugzeuge mit einer Spannweite bis 24m
- Drehflügler (ohne Startmassebegrenzung)
- Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
- Motorsegler
- Segelflugzeuge (F-Schlepp)
- Freiballone
III. Zweck des Landeplatzes:
Der Landeplatz dient dem Verkehr mit Luftfahrzeugen der am Flugplatz und in seiner unmittelbaren
Umgebung ansässigen Vereine und Unternehmen sowie deren Gästen und Geschäftspartnern.
IV. Betriebspflicht:
Die Genehmigungsinhaberin ist gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 3 LuftVZO von der Betriebspflicht
befreit.
V. Bauschutzbereich
Der Landeplatz verfügt über einen Baubeschränkungsbereich der Klasse A in der Form und den
Abmessungen nach der Anordnung über Baubeschränkungsbereiche in der Umgebung von Flugplätzen
vom 05.03.1971 (GBl. der DDR, Sonderdruck Nr. 699).
Auflagen (Auszug gemäß § 42 Abs. 4 LuftVZO)
14. Für die Regulierung von Personen- und Sachschäden muss eine Flugplatzhalter- Haftpflicht-
versicherung (einschließlich der Flugleiter – Haftpflicht) mit den Mindestdeckungssumme von
jeweils 2.500.000 € für Personen- und Sachschäden abgeschlossen und für die Dauer der
Genehmigung aufrechterhalten werden. Der aktuelle Versicherungsvertrag ist der
Genehmigungsbehörde jährlich zum 1. März nachzuweisen.
16. Die Genehmigungsinhaberin hat, soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von
Vogelschäden zu treffen. Die Genehmigungsinhaberin klärt die Nutzer des Landeplatzes über die
Lage lärmsensibler Siedlungsgebiete und ökologisch sensibler Schutzgebiete in der Umgebung des
Landeplatzes auf. Überflüge dieser Gebiete sind außerhalb des Flugplatzverkehrs, soweit möglich,
zu vermeiden.
NfL I – 145/03 wird damit aufgehoben.
Schönefeld, den 17.Juli 2012
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin – Brandenburg
Gz.: 4114 – 5.01.11/17
Im Auftrag
gez. Nürnberger
DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
60. JAHRGANG LANGEN, 9. AUGUST 2012 NfL I 198 / 12
Bekanntmachung der dauerhaft eingeschränkten Benutzung des
Sonderlandeplatzes Nittenau-Bruck
Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
Büro der Nachrichten für Luftfahrer
DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
60. JAHRGANG LANGEN, 9. AUGUST 2012 NfL I 199 / 12
Änderung der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Biberach
Das Regierungspräsidium Tübingen hat genehmigungsmäßig mit Verfügung vom 17.07.2012
den Nutzungsumfang des Verkehrslandeplatzes Biberach auf das Flugzeugmuster Embraer EMB-505
nach § 6 LuftVG erweitert.
NfL I 33/99 wird hiermit geändert.
Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
Az: 46-21/3846-Biberach
Tübingen, den 17.07.2012
Regierungspräsidium
gez.
L a u t e r
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DFS GmbH | Müller, Frank | 27.07.2012 | 07:03:53 GMT | redaktion.nfl@dfs.de