Nachrichten für Luftfahrer 2017 Teil 1 (weicht ggf. von Druckversion ab)

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Revision 3
Anhang 1 zur FBO
                                   Verkehrsordnung
Von: FFG                        nichtöffentlicher Bereich




     Abb. 4: Avgas-Tankanlage


     11.3 Mike-Kreuzung und Graspiste

     Die Rollbahn Mike kreuzt die Graspiste und endet an der Hauptpiste. Auf der
     Rollbahn Mike befinden sich drei Rollhalte in kurzen Abständen für Grasbahn und
     Hauptpiste.




     Abb. 5: Mike-Kreuzung und Graspiste




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     11.4 Lärmdämpfungsanlage (Triebwerksprobelaufstand)

     Die Lärmdämpfungsanlage befindet sich zwischen dem Tower und der Halle Q von
     AirPlus. In diesem Bereich finden Triebwerksprobestandläufe statt und es ist mit
     erhöhter Vorsicht vorbeizufahren, gegebenenfalls anzuhalten und zu warten.




     Abb. 6: Lärmdämpfungsanlage (Triebwerksprobelaufstand)


     12 FOD / Verschmutzungen
     Fremdkörper (Foreign Objects Debris = FOD) können große Schäden an
     Flugzeugtriebwerken oder deren Bereifung verursachen und sind dadurch in der
     Lage, den Flugverkehr zu gefährden. Aus diesem Grund ist jede Fahrzeugführerin /
     jeder Fahrzeugführer / MA verpflichtet, Gegenstände, Material und Abfall, die auf
     Standplätzen, Fahrstraßen, Vorfeldern, Pisten und Rollbahnen herumliegen, zu
     entfernen. Auf den Vorfeldern 1-4 stehen hierfür blaue Behälter mit der Aufschrift
     „FOD“ bereit. Verunreinigungen von Flughafenanlagen, insbesondere von Pisten,
     Rollbahnen und Vorfeldbereichen sowie Hallenvorfeldern sind zwingend verboten.




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     Beim Austritt von Betriebsstoffen etc. ist der BVD bzw. die Flughafenfeuerwehr sofort
     in Kenntnis zu setzen (Betriebsfunk oder Tel. intern 112) und die verschmutzte
     Fläche entsprechend abzusichern.




     Abb. 7: Entsorgung „FOD“




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     13 Sicherheitsbereich                        um     ein       abgestelltes
        Luftfahrzeug
     Während der Abfertigung verkehren mehrere Fahrzeuge auf der Parkposition, oft
     unter großem Zeitdruck.

     Nehmen Sie Rücksicht auf andere!

     Unter Tragflächen dürfen grundsätzlich keine Fahrzeuge abgestellt werden.
     Fluchtwege für Tankfahrzeuge sowie die Bereiche um die Notausgänge des
     Luftfahrzeuges sind freizuhalten. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, deren
     Aufenthalt in den Bereichen der Notausgänge im Rahmen der Flugzeugabfertigung
     zwingend erforderlich ist.

     Nicht an der Abfertigung von Luftfahrzeugen beteiligte Fahrzeuge halten einen
     Sicherheitsabstand von mindestens 4,5 m zu allen Teilen des Luftfahrzeuges und
     sind auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.

     In der Sicherheitszone eines Luftfahrzeuges gilt:

         -   Schrittgeschwindigkeit,
         -   eine Bremsprobe durchführen,
         -   telefonieren während des Fahrens innerhalb der Sicherheitszone ist
             untersagt.




                               Abb. 8: Sicherheitszone eines LFZ

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     14 Verhalten beim Ein- und Ausrollen von
        Luftfahrzeugen
     Beim Ein- und Ausrollen von Luftfahrzeugen zu den Parkpositionen ist besondere
     Vorsicht geboten. Der Weg zwischen Einweiser bzw. Leitfahrzeug und Luftfahrzeug
     darf unter keinen Umständen gekreuzt werden. Gegebenenfalls müssen Fahrzeuge
     an der benachbarten Position (wo keine Positionen markiert sind, in entsprechend
     angemessenem Abstand) anhalten, bis das Luftfahrzeug zum endgültigen Stillstand
     gekommen ist bzw. die Parkposition eindeutig verlassen hat. Insbesondere sind die
     Regeln aus Abschnitt 3.7 und Abschnitt 6 dieser Verordnung entsprechend
     anzuwenden.




     15 Rückwärtsfahren
     Ist beim Rückwärtsfahren die Sicht nach hinten behindert, muss der Bereich hinter
     dem Fahrzeug durch eine optische Rückfahrhilfe oder einer Hilfsperson überwacht
     werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrzeugen hinter einem Fahrzeug,
     dessen Sicht nach hinten eingeschränkt ist, vermieden werden.



     16 Betriebsgelände Zeppelin-Reederei
     Die Betriebsflächen der Zeppelin-Reederei gehören zum Zuständigkeitsbereich der
     Zeppelin-Luftschifftechnik bzw. der Deutschen Zeppelin-Reederei. Aus diesem Grund
     kann die Platzkontrollstelle keine Freigabe für diese Bereiche erteilen. Insbesondere
     bei Zeppelin-Flugbetrieb ist rechtzeitig vor Einfahrt in diese Bereiche mit dem
     Bodenpersonal der Luftschiffe Kontakt aufzunehmen und erhöhte Aufmerksamkeit
     erforderlich. Hängt ein Luftschiff am Ankermast, darf sich diesem nur zu Fuß unter
     ständiger Beobachtung des Luftschiffes genähert werden. Erst nach Absprache mit
     dem jeweiligen Besatzungsmitglieds kann mit einem Fahrzeug an das Luftschiff
     gefahren werden.



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     17 Wettergefahren
        -   Wind: Arbeits- und Rollmaterial (Dollys etc.) bei starkem Wind sichern.
        -   Eis und Schnee: Fahrzeugscheiben enteisen und von Schnee befreien.
        -   Blitz: Möglichen Handling- und Betankungsstopp beachten. Halten Sie sich
            nicht unnötig auf freien Flächen auf.
        -   Nebel / schlechte Sicht: Fahrweise und Geschwindigkeit anpassen, im
            Zweifelsfall Informationen über die aktuelle Betriebsstufe einholen und
            entsprechend verfahren.




     18 Bodenmarkierungen und Zeichen




                   Abb. 9: Rollhalt CAT I                Abb. 10: Rollhalt CAT II / III




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                                                       Abb. 12: Zuständigkeitsgrenze


        Abb. 11: Rollleitlinie für Luftfahrzeuge




        Abb. 13: Sicherheitsabstand zu rollenden LFZ auf Rollbahn November




                                                             Abb. 15: Jet Blast
            Abb. 14: Achtung Rollverkehr




                   Abb. 16: Rauchverbot                Abb. 17: Offenes Feuer verboten


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                      Abb. 18: Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h




          Abb. 19: Warnwestentragepflicht          Abb. 20: Gehörschutz




     19 Luftfahrt-Alphabet




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     20 Lichtsignale der Platzkontrollstelle

     Rotes Dauerlicht             ____________________                Halt!


                                                                      Piste / Rollbahn sofort
     Rotes Blinklicht              -------------------------------
                                                                      verlassen!


     Grünes Blinklicht             -------------------------------    Weiterfahren genehmigt.


     Weißes Blinklicht             --------------------------------   Zum Vorfeld zurückfahren.


     Tabelle 1: Lichtsignale der Platzkontrollstelle




     21 Verstöße
     Es sind folgende Personengruppen in der Ausübung des Hausrechts zur
     Überwachung oder Ahndung von Vergehen berechtigt:

        -   Geschäftsführung
        -   Verkehrsleiter oder Vertreter
        -   Schichtleiter BVD oder Vertreter
        -   Luftaufsicht
        -   Safety Manager oder Vertreter
        -   Arbeitssicherheitsfachkraft
        -   Arbeitssicherheitsbeauftragte im Bereich OPS
        -   Platzkontrollstelle

     Vergehen werden der Ausweisstelle durch eine der oben genannten Personen
     gemeldet, und der Beschuldigte wird angeschrieben. Vergehen werden wie folgt
     festgelegt:




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         -   Leichte Vergehen 1 Punkt:
                    Geschwindigkeit bis zu 19 km/h überschritten
                    Vorfahrt missachtet ohne Gefährdung / Nötigung
                    Einfahren in den Zuständigkeitsbereich der Platzkontrollstelle ohne
                     Freigabe (Rollbahn)

         -   Schwere Vergehen 2 Punkte:
                    Geschwindigkeit um 20 - 45 km/h überschritten
                    Vorfahrt missachtet mit Nötigung
                    Einfahren in den Zuständigkeitsbereich der Platzkontrollstelle ohne
                     Freigabe (Rollbahn) mit Gefährdung
                    Überfahren eines „stop bar“ bei CAT II / III
                    Fahren     ohne      amtliche     oder    Flughafen-Fahrerlaubnis   im
                     nichtöffentlichen Bereich

         -   Grob fahrlässige Vergehen mit Gefährdung 1 Monat Entzug + Nachschulung
             inkl. Schulungskosten + 3 Punkte
                    Geschwindigkeit um 46 km/h und mehr überschritten
                    Flugzeug (selbstrollend, geführt durch Leitfahrzeug oder geschleppt)
                     zur Handlung gezwungen
                    Befahren der Piste ohne Freigabe der Platzkontrollstelle


     Bei Erreichen einer Punkteanzahl von 5 ist eine Nachschulung, inkl. der daraus
     entstehenden Kosten, erforderlich.

     Ab einem Punktestand von 6 Punkten wird die Fahrerlaubnis für einen Monat
     entzogen, und es ist eine Nachschulung inkl. der daraus entstehenden Kosten
     erforderlich.

     Pro Jahr, in dem kein Vergehen geahndet wurde, wird ein Punkt entfernt.




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