Nachrichten für Luftfahrer 2003 Teil II (weicht ggf. von Druckversion ab)

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NfL II 76/03

                                                                              NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                                                                                     TEIL II
                                                                              51. Jahrgang                                     Langen, 4. September 2003



                                                                               Liste der Ergänzungen zur Musterzulassung
                                                                              von Verkehrsflugzeugen, kleinen Flugzeugen -
                                                                                        Drehflüglern, Flugmotoren
                                                                                             Stand: 12.08.2003
Büro der Nachrichten für Luftfahrer: zertifiziert nach ISO EN DIN 9001:2000
1051

Liste der Ergänzungen zur Musterzulassung
von Verkehrsflugzeugen, kleinen Flugzeugen -
          Drehflüglern, Flugmotoren
                      Stand: 12.08.2003

 EMZ-         Ausg.   Antragsteller             Geräte-      Hersteller         Bezeichnung                 Zulassungs-   STC-Nr.
 Nummer       Nr.                              Kennbl.-Nr.   Geräte-Muster/                                 datum
                                                             Baureihe
 Verkehrsflugzeuge:

 TA0383         6     Airbus Deutschland         2830        A310-200,          Umrüstung                   09.07.2003    ---
                      GmbH                                   -300 P/F           P/F A310-200 -
                                                                                Einbau Dual GPS;
                                                                                Einführung
                                                                                FedEx Step 2
 TA0383         7     Airbus Deutschland         2830        A310-200,          Umrüstung                   24.07.2003    ---
                      GmbH                                   -300 P/F           P/F A310-200 -
                                                                                 Einbau Dual GPS;
                                                                                Einführung des
                                                                                Improved General
                                                                                Market Konzepts
 TA0554         1     Jet Aviation GmbH          2513        Learjet 35A        Honeywell GPWS              15.07.2003    ---
                                                                                MARK VI und Artex ELT
                                                                                110-406
 TA0571         1     Jet Aviation GmbH          2513        Learjet 35A        Artex ELT 110-406           15.07.2003    ---

 TA0628         1     Smiths Aerospace           2823        Boeing 737-200,    Installation of Transient   22.07.2003    ST00847SE
                                                             -300, -400, -500   Suppression Units on
                                                                                B737 fuel gauging
                                                                                systems
 TA0671         1     AirWorks                   2823        Boeing 737-300,    Installation of the Aircraft 14.07.2003   ST01443LA
                                                             Boeing 737-500     Surveillance and
                                                                                Operational Safety
                                                                                System
 LBA.21NE1.     1     Hollingsead                2823        Boeing 737-700     Decrane Aircraft System 10.07.2003        ST00405LA-D
 TA0682               International, Decrane                 (IGW)
                      Aircraft Systems
                      Integration Group
 TA0720         1     Aviation Center            2513        Learjet 55         Flight Data Recorder        15.07.2003    ---
                      Cologne                                                   SSFDR Model F1000 –
                                                                                ARINC 542C
 TA0734         1     Lufthansa Technik AG       2832        Boeing             EGPWS – Modification        08.08.2003    ---
                                                             737-330/530        of Terrain Display
                                                                                Switching
 LBA.21NE2.     1     Bombardier Aerospace       2866        BD-700-1A10        Installation of Astrotech   11.08.2003    SA8188NM-D
 TA0737               Learjet Inc.                                              LC-60 Flight Crew
                                                                                Clocks
1052

TA0740         1        Jet Aviation               2846        A319CJ               VIP Cabin-layout Resa2 08.07.2003       FOCA 25-20-99
                                                                 MSN1795
  Kleine Flugzeuge:

  SA1327         1        RUAG Aerospace             2056       Cessna 501            Zulassung Goodrich        16.07.2003    ---
                          Services GmbH                                               Avionics 3" Standby
                                                                                      Attitude Indicator und
                                                                                      Emergency Power
                                                                                      Supply PS-834B
  SA1328         1        S-TEC Corporation           596       Cessna 172RG          S-TEC System 55/55X       24.07.2003    SA09149AC-D
                                                                                      Zweiachsen-Autopilot,
                                                                                      Modell ST-627
  SA1329         1        Knots 2U, USA           539,    539b, Diverse Cessna    Einbau von Dichtungen         18.07.2003    SA2382NM
                                                  549,    549a, Baureihen gemäß zur Verringerung der
                                                  549c,   596,  Auflistung in EMZ Klappenspalten
                                                  625,    625a,
                                                  625b,   610,
                                                  610a,   610b,
                                                  673,    673a,
                                                  718,    705,
                                                  1003,
  SA1330         1        Aerodata AG                 2047      Beech B300            Integration eines GPWS- 29.07.2003      ---
                                                                                      Schalters
  Drehflügler:

  RC0528         2        Air Ambulance              3048,      AS 350B, -B1, -       Einbau des Air          15.07.2003      ---
                          Technology Ges. m.b.H      3056       B2, -B3, -BA, AS      Ambulance Equipments
                                                                355E, -F, -F1, -F2,   "quick-conversion",
                                                                -N                    P/N 350/355-25-24-1000
                                                                                      gem. Austro Contrl
                                                                                      Supplemental Data Sheet
                                                                                      AR 11/97
                                                                                      Ausgabe 1: 20.05.1994
  RC1232         1        ecms Aviation Systems      3025       BO 105 C,             Verwendung des            08.07.2003    ---
                          GmbH                                  Variante CB,          Außenlastsystems
                                                                CB-4, CB-5;           HMS01
                                                                BO 105 S,
                                                                Variante CBS,
                                                                CBS-4, CBS-5
  RC1233         1        Helitec Helicopter         3054       Bell 222              Installation eines zweiten 10.07.2003   ---
                          Technik GmbH                                                Landescheinwerfers
  RC1234         1        ecms Aviation Systems      3049,      EC 135 P1, -P2, - Einbau der              29.07.2003          ---
                          GmbH                       3061       T1, -T2,          Abseilvorrichtung EAD01
                                                                MBB-BK117 C-2
  RC1235         1        Mann Aviation Group        3049       BK 117 B-2,           Police Role Equipment     30.07.2003    ---
                          (Engineering) Ltd.                    S/N 7212 und          and Special Cockpit
                                                                S/N 7200              Lighting
  Flugmotoren:

  EN0003         2        MORE Company Inc.          7011        PT6A-21, -27, -      MORE Programm,            06.08.2003    ---
                          P.O. Box 1059                          28
                          Minden, NV 89423                                            Ausgabe 5 vom
                                                                                      Dez. 2000
  EN0005         2        MORE Company Inc.          7012        PT6A-38, -41, -      MORE Programm,            06.08.2003    ---
                          P.O. Box 1059                          42 ,-42A
                          Minden, NV 89423                                            Ausgabe 3 vom
                                                                                      Mai 2002

   Anmerkung: Die Kennbuchstaben in der EMZ-Nr. dienen als Schlüssel für die
              jeweilige Geräteart

                      n  TA - Verkehrsflugzeuge                    (Transport Category Aeroplanes)
                      n  SA - kleine Flugzeuge                     (Small Aeroplanes)
                      n  RC - Drehflügler                          (Rotorcraft)
                      n  SP - Segelflugzeuge                       (Sailplanes)
                      n  PS - Motorsegler                          (Powered Sailplanes)
                      n  AS - Luftschiffe                          (Airships)
                      n  BA - Ballone                              (Balloons)
                      n  EN - Flugmotore                           (Engines)
                      n  PR - Propeller                            (Propeller)
Braunschweig, den 12.08.2003
M105/EMZ-08/2003
Der Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes



i . A . Sc h u lz e - M a r m e l i n g
1053

NfL II 77/03

                                                                              NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                                                                                       TEIL II
                                                                              51. Jahrgang                                       Langen, 4. September 2003



                                                                                    Bekanntmachung der Berichtigung
                                                                                der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL)
                                                                                            vom 1. Juli 2003
Büro der Nachrichten für Luftfahrer: zertifiziert nach ISO EN DIN 9001:2000
1054

Bekanntmachung der Berichtigung der Lärm-                                    Anhang 16, Band I, Anlage 1, Tabelle 1-5 bis
                                                                             Tabelle 1-16.“
vorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) vom
1. Juli 2003                                                       6. Teil V, Anlage 3, A3.5.2.4 (S. 951), korrigieren zu
                                                                       „A3.5.2.4
Nachstehend gibt das Luftfahrt-Bundesamt die Berichtigung             Die gemessenen Lärmpegel müssen auf die Referenz-
einzelner Absätze der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL)          Flughöhe des Luftfahrzeuges über dem Messpunkt korri-
vom 1. Juli 2003, veröffentlicht durch die NfL II 65/03 vom           giert werden. Dies erfolgt durch Addition von ∆1. Befinden
24. Juli 2003, bekannt.                                               sich die Messwerte für relative Luftfeuchtigkeit und Tempe-
                                                                      ratur innerhalb des Messfensters gemäß Abb. A3.1, be-
NfL II 65/03 wird hiermit geändert.                                   rechnet sich ∆1 nach der Gleichung

Braunschweig, den 12.08.2003                                           ∆1 = 22 log (HT / HR).
Der Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes
                                                                       Liegen die Messwerte für relative Luftfeuchtigkeit und
                                                                       Temperatur     außerhalb    des    Messfensters gemäß
Schwierczinski                                                         Abb. A3.1, berechnet sich ∆1 nach der Gleichung

                                                                       ∆1 = 20 log (HT / HR) .“
Folgende Korrekturen (fett gedruckt) sind erforderlich:
                                                                   7. Teil V, Anlage 3, A3.5.2.5, zweiter Satz, dritte Zeile
1. Teil V, Anlage 2, A2.3.1, fünfte Zeile (S. 946), „ePA“ korri-                                     ∆2“.
                                                                      (S. 951), „m2“ korrigieren zu „∆
              µPa“.
   gieren zu „µ
                                                                   8. Teil V, Anlage 3, A3.5.2.6, erster Satz (S. 952), korrigieren
2. Teil V, Anlage 2, A2.5.4, sechste Zeile (S. 947), „g2“ korri-      zu
              ∆2“.
   gieren zu „∆                                                       „Leistungsdifferenzen sind durch Addition von ∆3 zu korri-
                                                                      gieren. Der Wert ∆3 berechnet sich nach der Gleichung
3. Teil V, Anlage 3, A3.3.1, vierte Zeile (S. 949), „ePa“ korri-
              µPa“.
   gieren zu „µ                                                        ∆3 = K3 log (PR / PT),
4. Teil V, Anlage 3, A3.5.2.2 (S. 950), korrigieren zu                 wobei gilt:
   „A3.5.2.2
   Den Lärmpegel unter Referenzbedingungen (LAmax)R erhält             PT     tatsächliche Motorleistung während des Messfluges,
   man, indem der Betrag jeder Abweichung zum
   gemessenen Lärmpegel (LAmax)T addiert wird:                         PR     Motorleistung unter Referenzbedingungen, die an
                                                                              Hand der Werte für Ladedruck bzw. Drehmoment
    (LAmax)R = (LAmax)T + ∆(M) + ∆1 + ∆2 + ∆3 ,                               und Motordrehzahl ermittelt werden kann.“
    wobei gilt:                                                    9. Teil V, Anlage 4, A4.5.1, erster Satz, erste Zeile (S. 954),
                                                                                           ∆1“.
                                                                      „m1“ korrigieren zu „∆
    ∆(M) Korrektur für Abweichungen der atmosphärischen
         Dämpfung zwischen den Mess- und                           10. Teil V, Anlage 4, A4.5.2, erster Satz, vierte Zeile (S. 954),
         Referenzbedingungen,                                                               ∆1“.
                                                                       „m1“ korrigieren zu „∆
    ∆1     Korrektur für Abweichungen in der Entfernung der        11. Teil V, Anlage 4, A4.5.2, zweiter Satz, zweite Zeile
           Lärmquelle,                                                                                ∆1“.
                                                                       (S. 954), „m1“ korrigieren zu „∆
    ∆2     Korrektur für Abweichungen der helikalen                12. Teil V, Anlage 5, A5.3.1, fünfte Zeile (S. 956), „ePa“ korri-
           Blattspitzen-Machzahl zwischen den Mess- und                           µPa“.
                                                                       gieren zu „µ
           Referenzbedingungen,
                                                                   13. Teil V, Anlage 5, A5.5.3 (S. 957), korrigieren zu
    ∆3     Korrektur für Abweichungen der Triebwerksleistung           „A5.5.3
           zwischen den Mess- und Referenzbedingungen.“                Den Lärmpegel unter Referenzbedingungen LAE,R erhält
                                                                       man, indem die im Folgenden beschriebenen Korrektur-
5. Teil V, Anlage 3, A3.5.2.3 (S. 950), korrigieren zu                 terme zum gemessenen Lärmpegel LAE,T addiert werden:
   „A3.5.2.3
   Liegen die Messwerte für relative Luftfeuchtigkeit und              LAE,R = LAE,T + ∆1 + ∆2 ,
   Temperatur innerhalb des in Abb. A3.1 dargestellten Mess-
   fensters, müssen die Abweichungen der atmosphärischen               wobei gilt:
   Dämpfung nicht korrigiert werden, d.h. ∆(M) = 0. Liegen die
   Messwerte außerhalb des Messfensters, müssen Korrektu-              ∆1    Korrektur für die Abweichung der tatsächlichen
   ren nach einem anerkannten Verfahren oder durch Addition                  Flughöhe von der Referenz-Flughöhe,
   von ∆(M) zum gemessenen Lärmpegel durchgeführt wer-
   den. ∆(M) berechnet sich nach der Gleichung                         ∆2     Korrektur für Abweichungen der Umfangs-Machzahl
                                                                              zwischen den Mess- und Referenzbedingungen.“
    ∆(M) = 0,01 (HT α - 0,2 HR),
                                                                   14. Teil V, Anlage 5, A5.5.4.1, zweiter und dritter Satz (S. 957)
    wobei gilt:                                                        korrigieren zu
                                                                       „Dies erfolgt durch Addition von ∆1. ∆1 berechnet sich nach
    HT    gemessene Flughöhe des Luftfahrzeuges in Metern              der Gleichung
          direkt über dem Lärmmesspunkt,
                                                                       ∆1 = 13,5 log (H / 300) dB SEL,
    HR    Referenz-Flughöhe des Luftfahrzeuges in Metern
          über dem Lärmmesspunkt,                                      wobei gilt:
    α     Absorptionskoeffizient bei 500 Hz, gemäß ICAO                H      gemessene Flughöhe des propellergetriebenen
1055

Luftschiffes in Metern direkt über dem Messpunkt.“

15. Teil V, Anlage 5, A5.5.5.2, zweiter und dritter Satz (S. 958),
    korrigieren zu
     „ Dies erfolgt durch Addition von ∆2. ∆2 berechnet sich nach
    der Gleichung

    ∆2 = K log (MR / MT) dB SEL,

    wobei gilt:

    MR    Referenz-Umfangs-Machzahl,

    MT    die für den Messflug ermittelte Umfangs-Machzahl.“
1056

NfL II 78/03

                                                                              NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
                                                                                                                                                                                     TEIL II
                                                                              51. Jahrgang                                                                                                                                           Langen, 18. September 2003

                                                                                                              LUFTTÜCHTIGKEITSANWEISUNGEN
                                                                              Nach § 14 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (NfL II-26/70) werden nachstehende Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA´s) erlassen.
                                                                              Ein durch sie betroffenes Luftfahrtgerät darf nach dem in der LTA angegebenen Termin, außer für Zwecke der Durchführung der
                                                                              Maßnahmen, nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
                                                                              Die aufgeführten ausländischen Anweisungen bzw. die Technischen Mitteilungen des Herstellers sind Anlaß zur Herausgabe dieser LTA´s
                                                                              und werden somit Bestandteil dieser Lufttüchtigkeitsanweisungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Folge-Revisionen zu den
                                                                              Technischen Mitteilungen nicht automatisch zu diesen LTA´s gehören.
                                                                              Durchführung und Bescheinigung
                                                                              Die Maßnahmen sind von einer nach § 2 (2) Nr.3 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) anerkannten Stelle
                                                                              durchzuführen und zu bescheinigen. Die Vorschriften über die Führung der Betriebsaufzeichnungen gemäß § 15 der Betriebsordnung für
                                                                              Luftfahrtgerät und JAR-OPS 1.920 (b) + (5) sind zu beachten.
                                                                                                     ÄNDERUNGEN:                                                                                                           NEUAUSGABEN:
                                                                              LTA Nr.:      Titel:                                                                   Geräte-Nr.:                  LTA Nr.:       Titel:                                                Geräte-Nr.:

                                                                              1992-310/8    Airbus Industrie . . . . . . .       .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .2830    2003-248       Boeing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2823
                                                                              2002-285/3    Boeing . . . . . . . . . . . . . .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .2851    2003-251       Boeing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2851
                                                                              2002-364/2    Embraer (Brasilien) . . . .          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .2864    2003-252       Embraer (Brasilien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2864
                                                                              2003-224/2    Rolls-Royce Corporation              .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .7014    2003-253       Embraer (Brasilien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2864
                                                                                                                                                                                                  2003-254       Pratt & Whitney . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6309
                                                                                                                                                                                                  2003-255       McCauley . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32.130/85
                                                                                                                                                                                                  2003-256       Pratt & Whitney . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6322
                                                                                                                                                                                                  2003-257       Airbus Industrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2830
                                                                                                                                                                                                  2003-258       Honeywell International . . . . . . . . . . . . . . . . .6615
Büro der Nachrichten für Luftfahrer: zertifiziert nach ISO EN DIN 9001:2000




                                                                                                                    LTA's werden auch im Internet unter                                                http://www.lba.de     publiziert
                                                                                                                                     Bitte beachten Sie:
                                                                              Bei der Titelvergabe einer LTA wird im Anschluß an die Nummer die gebräuchliche Herstellerbezeichnung in Kurzform (ohne Angabe
                                                                              der Gesellschaftsform) aufgeführt. Diese Bezeichnung betitelt den zum Zeitpunkt der Herausgabe der LTA zuständigen Musterbe-
                                                                              treuer. Frühere Musterbetreuer bzw. Hersteller werden zukünftig in der Titelzeile der LTA nicht mehr genannt. Falls über die
                                                                              Anwendbarkeit einer LTA Zweifel bestehen, sollte eine Prüfung anhand der LBA-Geräte-Nummer vorgenommen werden. Diese
                                                                              Nummer kann den Zulassungsdokumenten oder dem jeweiligen Typenschild des Luftfahrtgerätes entnommen werden.

                                                                              Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß LTA´s mit der öffentlichen Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
                                                                              rechtswirksam werden. In den LTA´s angegebene Termine und Fristen sind auf das Veröffentlichungsdatum bezogen.
                                                                              Braunschweig, 2.9.2003
                                                                              LBA M 126.502.4

                                                                              Der Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes


                                                                              i . A . S c h ö n e m a n n


                                                                                                                                                                                            - 1059 -
1057

Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                                            LTA-Nr.: 1992-310/8
                                                                                                             ersetzt: 1992-310/7
        Luftfahrt-Bundesamt
                                                                   Datum der Bekanntgabe: 18.09.2003
Muster: Airbus Industrie                                    AD der ausländischen Behörde:
A300                                                        DGAC CN 1992-106-132(B)R6 vom 25.06.2003

Geräte-Nr.:                                                 Technische Mitteilungen des Herstellers:
2830                                                        Airbus Industrie Service Bulletin A310-53-2014 Change Note 5B Airbus Industrie
                                                            Service Bulletin A310-53-2014 Rev.5 Airbus Industrie Service Bulletin A310-53-
                                                            2016 Rev.5 Airbus Industrie Service Bulletin A310-53-2054 Rev.2 Airbus
                                                            Industrie Service Bulletin A310-53-2057 Rev.1 Airbus Industrie Service Bulletin
                                                            A310-53-2059 Rev.1 Airbus Industrie Service Bulletin A310-53-2074 Rev.2
                                                              Airbus Industrie Service Bulletin A310-55-2002 Rev.4 Airbus Industrie Service
                                                            Bulletin A310-55-2004 Rev.3 Airbus Industrie Service Bulletin A310-57-2002
                                                            Rev.2 Airbus Industrie Service Bulletin A310-57-2006 Rev.3 Airbus Industrie
                                                            Service Bulletin A310-57-2032 Rev.3 Airbus Industrie Service Bulletin A310-57-
                                                            2038 Rev.3 Airbus Industrie Service Bulletin A310-57-2039 Airbus Industrie
                                                            Service Bulletin A310-57-2046 Rev.7 Airbus Industrie Service Bulletin A310-57-
                                                            2047 Rev.3 Airbus Industrie Service Bulletin A310-57-2050 Airbus Industrie
                                                            Service Bulletin A310-57-2050 Change Note 0B Airbus Industrie Service Bulletin
                                                            A310-57-2064
  Betroffenes Luftfahrtgerät:
  Airbus Industrie
  A300
  - Baureihen:           Alle Baureihen A310.

  - Werk-Nrn.:             Alle Flugzeuge der genannten Baureihen.

  Betrifft:
  Festigkeitsverband des Flugzeugrumpfes, der Tragflächen und des Leitwerkes
  Maßnahmen:
  - Inspektionen
  - Wiederholungsinspektionen
  - Modifizierungen
  Die geforderten Maßnahmen sind nach den Vorgaben der oben genannten Service Bulletins auszuführen.
  Hinweis:
  Für die Massnahmen im Bereich der Wartungsluke der Querruder (Panel N°2) wurde die Lufttüchtig-
  keitsanweisung 2003-257 herausgegeben.

  Fristen:
  Die Inspektionen und Modifizierungen sind/waren nach den Forderungen der Service Bulletins oder
  waren innerhalb der folgenden 1000 Flüge nach dem 19.07.1995 auszuführen.
  Maßgebend ist die letzterreichte Frist.

  Die Maßnahmen der Service Bulletins A310-53-2014 Revision 5,
                                          A310-57-2032 Revision 3,
                                          A310-57-2064 und
                                          A310-57-2038 Revision 3
  waren innerhalb der folgenden 1000 Flüge nach dem Inkrafttreten der LTA 92-310/4 oder nach
  den Angaben in den genannten Service Bulletins auszuführen.
  Maßgebend ist die letzterreichte Frist.

  Die Wiederholungsinspektionen sind zu den in jedem einzelnen Service Bulletin genannten
  Intervallen auszuführen.

  Den Grenzwerten und Intervallen liegt eine durchschnittliche Flugzeit von 96 Minuten zugrunde.
  Für Flugzeuge, die davon abweichende Flugzeiten haben, sind korrigierte Grenzwerte und
  Intervalle nach den Berechnungsvorgaben der Service Bulletins festzulegen.



  Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
  DGAC CN 1992-106-132(B)R6 vom 25.06.2003
  Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
  nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
  Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist
  es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

  Rechtsbehelfsbelehrung:
  Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich
  oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                       LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert
                                                                    ***

  (LTA-Nr.: 1992-310/7 vom 11.02.1999)            Aktenzeichen: (01)M122-502.1/1992-310/8                                      Seite 1060
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Lufttüchtigkeitsanweisung
                                                                              LTA-Nr.: 2002-285/3
                                                                                        ersetzt: 2002-285/2
      Luftfahrt-Bundesamt
                                                       Datum der Bekanntgabe: 18.09.2003
Muster: Boeing                                  AD der ausländischen Behörde:
BOEING 767                                      FAA AD 2003-11-16 Amdt. 39-13175
Geräte-Nr.:                                     Technische Mitteilungen des Herstellers:
2851                                            Boeing Alert Service Bulletin 767-27A0176 Revision 1 vom
                                                06.06.2002

 Betroffenes Luftfahrtgerät:
 Boeing
 BOEING 767

 - Baureihen:          Alle
 - Werk-Nrn.:          Gemäß den Line-Nummern 1 bis 879 (einschließlich der Baureihe 767-400ER)

 Betrifft:
 FLUGSTEUERUNG (ATA: 27): Innere Landeklappen - Befestigungsbolzen der Hauptklappe (Inboard Trailing
 Edge Main Flap - Attachment Bolts). Fehlende, lose oder gerissene Bolzen an der Hauptklappenbefestigung
 können zur Separation einer inneren Landeklappe vom Flugzeug führen und den Verlust der Flugzeugkontrolle
 verursachen.

 Maßnahmen:
 HINWEIS 1: Bereits durchgeführte Maßnahmen gemäß Boeing Alert Service Bulletin 767-27A0176 vom
 16.11.2001 sind zulässig und brauchen nicht wiederholt werden. Die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der
 Revision 1 sind dann innerhalb der zutreffenden Frist dieser LTA durchzuführen.

 TEIL I - FÜR GROUP 1 FLUGZEUGE

 Für Group 1 Flugzeuge (Line-Nrn. 1 bis 849) gemäß Boeing Alert Service Bulletin 767-27A0176 Revision 1:
 Innerhalb von 90 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA 2002-285 am 03.10.2002 ist die "PART 2" Sicht-
 Inspektion mit Spaltmaßkontrolle (Part 2 - Visual Inspection and Gap Check - Group 1) an der Hauptklappe der
 inneren Landeklappen gemäß Boeing Alert Service Bulletin 767-27A0176 Revision 1 einmalig durchzuführen.
 Diese Inspektiondurchführung und die folgenden Maßnahmen sind nicht erforderlich, wenn die "PART 6"
 Abschlussmaßnahme gemäß Service Bulletin vor Ablauf der genannten Inspektionsfrist erfolgt.

 -- Wenn kein Befestigungsbolzen fehlt und kein unzulässiges Spaltmaß bei der Inspektion festgestellt wird: Vor
 dem Erreichen von insgesamt 5000 Landungen oder innerhalb von 24 Monaten nach der Bekanntgabe dieser
 LTA, maßgebend ist der zuletzt eintretende Zeitpunkt, ist die "PART 3" Spaltmaßkontrolle (Part 3 - Gap Check -
 Group 1) an der Hauptklappe der inneren Landeklappen gemäß Service Bulletin durchzuführen. Eine
 Durchführung der Spaltmaßkontrolle und der folgenden Maßnahmen ist nicht erforderlich, wenn die "PART 6"
 Abschlussmaßnahme gemäß Service Bulletin vor Ablauf der genannten Frist dieser "PART 3"
 Spaltmaßkontrolle erfolgt. Wenn kein unzulässiges Spaltmaß festgestellt wird, ist zusätzlich an den zutreffenden
 Bolzen der "PART 4" Torque-Check (Part 4 - Torque Check - Group 1) gemäß Service Bulletin durchzuführen.
 Wenn sich die Muttern beim Torque-Check NICHT drehen, sind diese Muttern zu entfernen, die Bolzen und die
 Gewinde zu säubern und wieder zu installieren. Danach ist die "PART 6" Abschlussmaßnahme des Service
 Bulletins gemäß TEIL I dieser LTA noch erforderlich und fristgerecht durchzuführen.

 -- Wenn fehlende Befestigungsbolzen bei der Inspektion festgestellt werden oder ein unzulässiges Spaltmaß bei
 der Spaltmaßkontrolle festgestellt wird oder sich die Mutter beim Torque-Check dreht, sind alle Bolzen der
 betroffenen Hauptklappenbefestigung auszubauen und gegen neue oder verwendbare Bolzen gemäß
 zutreffender Figure 6, Figure 7 oder Figure 8 des Service Bulletins auszuwechseln. Alle Bolzen einer
 Hauptklappenbefestigung müssen gemäß Service Bulletin aus dem gleichen Werkstoff sein. Ausgebaute
 Bolzen können wieder eingebaut werden, wenn vorher die "PART 5" Rissprüfung (Part 5 - Fluorescent Dye
 Penetrant Inspection - Group 1) gemäß Service Bulletin durchgführt wird und der Bolzen rissfrei ist. Die
 BACB30MR*K* Titanbolzen sind nicht zusammen mit BACB30LE*K* oder BACB30US*K* Stahlbolzen an einer
 Hauptklappenbefestigung zu verwenden. Anstelle der erforderlichen Instandsetzung kann die "PART 6"
 Abschlussmaßnahme gemäß Service Bulletin durchgeführt werden.

 (LTA-Nr.: 2002-285/2 vom 28.11.2002)   Aktenzeichen: (01)M124-502.1/2002-285/3                       Seite 1061
1059

-- Vor dem Erreichen von insgesamt 10000 Landungen oder innerhalb von 48 Monaten nach der Bekanntgabe
dieser LTA, maßgebend ist der zuletzt eintretende Zeitpunkt, ist die "PART 6" Abschlussmaßnahme (Part 6 -
Terminating Action - Group 1) gemäß Service Bulletin durchzuführen. Nach der Auswechselung aller
betroffenen Titanbolzen gegen BACB30LE*K* oder BACB30US*K* Stahlbolzen ist die Inspektion,
Spaltmaßkontrolle, Folgemaßnahme und/oder Instandsetzung gemäß TEIL I dieser LTA für die Group 1
Flugzeuge nicht mehr erforderlich.

TEIL II - FÜR GROUP 2 FLUGZEUGE

Für Group 2 Flugzeuge (Line-Nrn. 850 bis 879) gemäß Boeing Alert Service Bulletin 767-27A0176 Revision 1:
Innerhalb von 90 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA 2002-285 am 03.10.2002 ist die "PART 8" Sicht-
Inspektion mit Spaltmaßkontrolle (Part 8 - Visual Inspection and Gap Check - Group 2) an der Hauptklappe der
inneren Landeklappen gemäß Boeing Alert Service Bulletin 767-27A0176 Revision 1 einmalig durchzuführen.

-- Wenn kein Befestigungsbolzen fehlt und kein unzulässiges Spaltmaß bei der Inspektion festgestellt wird, sind
keine weiteren Maßnahmen dieser LTA für die Group 2 Flugzeuge erforderlich.

-- Wenn irgendein Befestigungsbolzen fehlt oder ein unzulässiges Spaltmaß bei der Inspektion festgestellt wird,
sind alle Stahlbolzen der betroffenen Hauptklappenbefestigung auszubauen und gegen neue oder verwendbare
Stahlbolzen gemäß zutreffender Figure 7 oder Figure 8 des Service Bulletins auszuwechseln. Alle Bolzen einer
Hauptklappenbefestigung müssen gemäß Service Bulletin aus dem gleichen Werkstoff sein. Ausgebaute
Bolzen können wieder eingebaut werden, wenn vorher die "PART 5" Rissprüfung gemäß Service Bulletin
durchgführt wird und der Bolzen rissfrei ist. Bei der Installation sind nur BACB30LE*K* oder BACB30US*K*
Stahlbolzen zu verwenden.

TEIL III - FÜR BOEING 767-400ER FLUGZEUGE

Für Boeing 767-400ER Flugzeuge (bis Line-Nr. 879): Innerhalb von 90 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA
2002-285 am 03.10.2002 ist die Sicht-Inspektion mit Spaltmaßkontrolle an der Hauptklappe der inneren
Landeklappen gemäß Paragraph (c) der AD 2003-11-16 in Verbindung mit Boeing Alert Service Bulletin 767-
27A0176 Revision 1 einmalig durchzuführen. Für die nicht im Service Bulletin aufgeführten Boeing 767-400ER
Flugzeuge ist die Sicht-Inspektion mit Spaltmaßkontrolle gemäß Figure 2 des Service Bulletins durchzuführen.

-- Wenn kein Befestigungsbolzen fehlt und kein unzulässiges Spaltmaß bei der Inspektion festgestellt wird, sind
keine weiteren Maßnahmen dieser LTA für die Boeing 767-400ER Flugzeuge erforderlich.

-- Wenn irgendein Befestigungsbolzen fehlt oder ein unzulässiges Spaltmaß bei der Inspektion festgestellt wird,
ist vor dem nächsten Flug die genehmigungspflichtige Reparatur gemäß Paragraph (c)(2)(i) der AD 2003-11-16
durchzuführen. Diese Reparatur muss vom LBA zu dieser LTA anerkannt worden sein. Außerdem ist innerhalb
von 10 Tagen nach der Inspektionsdurchführung der Hersteller Boeing gemäß Paragraph (c)(2)(ii) der AD
2003-11-16 über diese positiven Inspektionsbefunde zu informieren.

HINWEIS 2: Die Paragraphen (c), (c)(1), (c)(2), (c)(2)(i) und (c)(2)(ii) der AD 2003-11-16 entsprechen den
Paragraphen (d), (d)(1), (d)(2), (d)(2)(i) und (d)(2)(ii) der erstezten AD 2002-22-07 (und AD 2002-16-05).

Fristen:
Durchführung gemäß der genannten Fristen im Abschnitt "Maßnahmen" dieser LTA.

Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist
es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.

                                     LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert
                                                                  ***




(LTA-Nr.: 2002-285/2 vom 28.11.2002)            Aktenzeichen: (01)M124-502.1/2002-285/3                                       Seite 1062
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