VkBl Nr. 22 1974

Verkehrsblatt Nr. 22 1974

/ 16
PDF herunterladen
VkBl Amtlicher Teil                                          691                                             Heft 22 — 1974



                                                                   Nr. 424 Tarif für die Benutzung des Bayer. Staats
  Binnenschiffahrt                                                         hafens Bamberg
                                                                                          Würzburg, den 28. Oktober 1974
Nr. 422 Schiffahrtspolizeiliche Verordnung für                                            H Nr. 3697/74 I
        die Rheinschiffahrt in der Gebirgsstrecke                  Am 1. August 1974 ist der neue Tarif für die Benut
            zwischen Lorcher Werth und Oberwesel                 zung des Bayer. Staatshafens Bamberg in Kraft getre
                                                                 ten.
  Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Auf
gaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt                Der Wortlaut des Tarifs ist im FTB — Frachten- und
vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 317), zuletzt        Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt — Nr. 32 vom 10.
geändert durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz vom             August 1974 veröffentlicht worden.*)
15. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721, 1193), in Ver                                     Wasser- und Schiffahrtsdirektion
bindung mit Artikel 2 der Verordnung zur Einführung                                                    Würzburg
der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung vom 5. August                                                     In Vertretung
1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1305), zuletzt geändert durch                                           Krautstrunk
Verordnimg vom 2. Januar 1973 (Bundsgesetzbl. I S. 11),
und § 1.22 Nr. 1 und 2 der Rheinschiffahrtpolizeiverord          (VkBl 1974 S. 691)
nung vom 5. August 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1305 —
Anlageband —^), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 2. Januar 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 11), wird ver             Nr. 425   Verlustanzeige      für     Schiffahrtabgaben
ordnet:                                                                      belege
                             § 1                                                             Münster, den 29. Oktober 1974
                                                                                             — B 1801 B2 —
  Die sdiiffahrtspolizeilidie Verordnung für die Rhein
schiffahrt in der Gebirgsstrecke zwischen Lorcher                   Die Abgabenerklärung C Nr. 068—63 060 vom 2. 7.
Werth und Oberwesel vom 21. März 1974 (VkBl S. 206),               1974 für die Fahrt des MS „Indama" mit 263 t Mais von
geändert durch Verordnung vom 16. Mai 1974 (Bundes                 Corbeil nach Oldenburg ist als verloren gemeldet wor
anzeiger Nr. 102 vom 5. Juni 1974, wird durch folgen               den.
den § 5a ergänzt:                                                                          Wasser- und Schiffahrtsdirektion
                             «§ 5 a                                                                  M ü n s t er

  (1) In dem Bereich der Baufelder, in dem der Schiff                                                   Im Auftrag
fahrt eine ca. 80 m breite zusammenhängende Fahrrinne                                                     Beh1e
zur Verfügung steht, ist das Begegnen über 12 m breiter          (VkBl 1974 S. 691)
Verbände und gekuppelter Fahrzeuge untereinander
verboten.   Dieser   Baufeldbereich    wird   durch   Zeichen
nach C.3 der Anlage 7 zur RheinSchPVO gekennzeich                    Seeverkehr
net. Die Zeichen werden entsprechend dem jeweiligen
Baufortschritt umgesetzt.
                                                                   Nr. 426 Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für
  (2) Bei der Annäherung an diesen Baufeldbereich
müssen die vorgenannten Verbände und gekuppelten
                                                                           Dieselmotoren in Rettungsbooten ein
Fahrzeuge sich mehrmals auf Sprechweg 10 über                              schließlich der Startanlage
Sprechfunk melden und auf Empfang schalten; während                                         Hamburg, den 28. Oktober 1974
des Durchfahrens der Strecke müssen sie ständig auf                                         See 2/48.30.02—1
Empfang bleiben.                                                     Nachstehend werden die von der See-Berufsgenossen
  (3) Ist vorauszusehen, daß entgegen dem Verbot nach              schaft erlassenen Prüfungs- und Zulassungsbedingungen
Absatz 1 eine Begegnung mit einem zu Tal fahrenden                 für Dieselmotoren iii Rettungsbooten einschließlich der
Verband stattfinden würde, muß ein zu Berg fahrender               Startanlage vom 26. Juni 1974 bekanntgegeben.
Verband unterhalb des Baufeldbereichs anhalten, bis der              Die Prüfungs- und Zulassungsbedingungen sind im
zu Tal fahrende Verband diesen durchfahren hat. Das                Bundesanzeiger Nr. 178 vom 24. September 1974 veröf
gleiche gilt für gekuppelte Fahrzeuge."                            fentlicht worden.

                              § 2                                                           Der Bundesminister für Verkehr

  Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.                                                     Im Auftrag
                                                                                                        Dr. Breuer
Mainz, den 6. November 1974
II/S — Nr. 15 650/74                                               Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Dieselmotoren
                                                                        in Rettungsbooten einschließlich der Startanlage
                          Wasser- und Schiffahrtsdirektion
                                                                                       Vom 26. Juni 1974
                                    Mainz
                                                                     Auf Grund des § 11 Abs. 1 der Schiffssicherheitsver
                                      Amesmeier
                                                                   ordnung vom 9. Oktober 1972 (Bundesgesetzbl. I S.
(VkBl 1974 S. 691)                                                 1933) werden mit Genehmigung des Bundesministers für
                                                                   Verkehr nachfolgende Prüfungs- und Zulassungsbedin
                                                                   gungen für Dieselmotoren in Rettungsbooten einschließ
                                                                   lich der Startanlage erlassen:
Nr. 423 Ungültigkeitserklärung            eines       Schiffer
        patents                                                    1. Prüfung und Zulassung des Motors
  Das von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mün                 Vor Beginn von Zeichnungsprüfungen und praktischen
ster am 2. Januar 1973 für den Schiffer Hans-Jürgen                Erprobungen ist ein Antrag auf Zulassung des Dieselmo
Wenzel, geb. ^m 29. Juni 1945 in Oberhausen, ausge                 tors für Rettungsboote bei der See-Berufsgenossenschaft
stellte Schifferpatent Nr. 4/73 der Klasse II, gültig für          zu stellen. Auf Grund dieses Antrages wird nach abge
die Westdeutschen Kanäle, ist in Verlust geraten und               schlossener Prüfung eine Zulassuhgsbescheinigung aus
wird für ungültig erklärt.                                         gestellt. Ein Dieselmotor einer Baureihe ist einer Bau
                                                                   musterprüfung zu unterziehen. Eine Abnahme von zuge-
Münster, den 24. Oktober 1974
B 1780/74 B1
                                                                   *) Der FTB — Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
                          Wasser- und Schiffahrtsdirektion            fahrt — kann von dem Binnenschiffahrts-Verlag GmbH,
                                                                      vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17,
                                    Münster                           bezogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richten sich
                                         Böke                         nach dem Umfang der jeweiligen Ausgabe des FTB, die
                                                                      nur geschlossen zum Preise von 0,35 DM je Blatt DIN A 5
(VkBl 1974 S. 691)                                                    abgegeben wird.
11

Heft 22       1974                                                692                           VkBl Amtlicher Teil


lassenen Einzelmotoren im Herstellerwerk ist nicht er               See-Berufsgenossenschaft. Wenn      eine   kraftbetriebene
forderlich.                                                         Anlaßeinrichtung vorgesehen ist, kann der Ansatzpunkt
                                                                    der Handkurbel für den Notstart direkt an der Kurbel
1.1 Für die Prüfung des Dieselmotors sind folgende Un
                                                                    welle sein.
terlagen einzureichen:
1.1.1   Gesamtansicht   des     Dieselmotors   mit   sämtlichen
                                                                    1.13 Die SchmierölVersorgung des Dieselmotors muß
Ausrüstungsteilen.                                                  auch bei einer Lufttemperatur von mindestens -10° C
                                                                    sichergestellt sein.
1.1.2 Motorenlängsschnitt.
                                                                    1.14 Ein Dieselmotor einer Baureihe ist mit seiner end
1.1.3 Motorenquerschnitt.                                           gültigen Ausrüstung unter folgenden Bedingungen zu
1.1.4 Kurbelwelle.
                                                                    erproben:
                                                                    1.14.1 Der Motor muß ohne Starthilfen bei einer Luft
1.1.5. Pleuelstange.
                                                                    temperatur von mindestens -10° C noch sicher angelas
1.1.6 Getriebe.                                                     sen und betrieben werden können. Der Kaltstartversuch
                                                                    muß am Ende oder — wenn nicht durchführbar — un
1.1.7 Unterlagen über die Art und den Aufbau der Start
                                                                    mittelbar nach dem Kälteversuch von 12 Stunden vorge
einrichtung.
                                                                    nommen werden.
1.1.8 Materialangaben der verwendeten Werkstoffe.
                                                                    1.14.2 Die Gesamterprobungszeit beträgt 20 Stunden
1.2 Der Dieselmotor mit Starteinrichtung muß den allge              nach folgendem Ablauf:
mein anerkannten,Regeln der Technik entsprechen.                    2 Stunden Leerlaufdrehzahl, erneutes Anlassen, 8 Stun
1.3 Alle Bauteile, die durch Witterungseinflüsse in ihrer           den Vollastdrehzahl, 2 Stunden Leerlaufdrehzahl, erneu
Funktion beeinträchtigt werden können, müssen seewas                tes Anlassen,8 Stunden Vollastdrehzahl.
serbeständig sein.                                                  1.14.3 Der Motor ist während des Betriebes mit kaltem
1.4 Der Dieselmotor mit Zubehör und die elektrischen                Wasser abzuspritzen.
Einrichtungen wie Reglerschalter, Kontrolleuchten, Vor-             1.14.4 Anlaßversuche sind mit verschiedenen Startein
glühwiderstände und Starterschalter müssen wasserdicht              richtungen — mit der Notstarteinrichtung jedoch nicht
umschlossen sein, so daß die Betriebsfähigkeit auch un              bei den unter 1.14.1 genannten Bedingungen — vorzu
ter ungünstigen' Wetterverhältnissen gewährleistet ist.             nehmen.
Elektrische Einrichtungen müssen in Schutzart IP 56
nach DIN 40050 ausgeführt sein. Starterschalter, die als            1.14.5 Der Motor muß noch einwandfrei arbeiten, wenn
Schlüsselschalter ausgeführt sind, sind unzulässig.                 er bis zur Höhe Mitte Kurbelwelle im Wasser steht.
                                                                    Diese Erprobung muß über eine Zeit von 1 Stunde
1.5 Die Motorenverkleidung muß nichtbrennbar sein.                  durchgeführt werden.
Der Brennstoff ist bei einer Leckage gefahrlos abzufüh
ren.
                                                                    1.14.6 Der Dieselmotor muß bei einer Querschiffsneigung
                                                                    von 22,5° und einer Längsschiffsneigung von 10° funk
1.6 Dieselmotoren für Rettungsboote, die mit Telegra-               tionsfähig bleiben.
phiefunkgerät und Scheinwerfer ausgerüstet sein müs
sen, sind mit einem Generator ausreichender Leistung                1.14.7 Nach der Erprobung ist der Motor in allen we
zu versehen, um Funkgerät und Scheinwerfer mit elek                 sentlichen Teilen zur Besichtigung zu stellen. Eine
trischer Energie zu versorgen. Die Anlage muß funkent               Schmieröluntersuchung auf Wassergehalt ist vorzuneh
                                                                    men.
stört sein.

1.7 Dieselmotoren für Rettungsboote, die für mehr als               2. Einbau der Dieselmotoren in Rettungsboote
100 Personen zugelassen sind, müssen mit einer ange                 2.1 Die Brennstoff-, Luft- und Schmierölfilter, ferner die
hängten Lenzpumpe mit einem Volumenstrom von min
                                                                    Brennstoffpümpen müssen ohne Montagearbeiten leicht
destens 10 m®/h ausgerüstet sein.                                   zugänglich sein. Die Motorenverkleidung muß mit weni
1.8 Die Dieselmotoren müssen ohne Aufladung arbeiten.               gen Handgriffen und ohne Werkzeug entfernt werden
                                                                    können.
1.9 Für den leichten Start von Hand muß der Dieselmo
tor mit einer Dekompressions-Einrichtung ausgerüstet                2.2 Die Antriebsanlage des Rettungsbootes muß mit
sein.                                                               einem Wendegetriebe ausgerüstet sein. Erfolgt das Um
                                                                    steuern des Getriebes mit Handhebel, so muß die Um-
1.10 Der Dieselmotor muß mit einem Drehzahlregler aus               steuereinrichtung so beschaffen sein, daß das Umlegen
gerüstet sein, der sicherstellt, daß die zulässige Dreh             des Hebels in der gewünschten Fahrtrichtung erfolgt.
zahl auch im Leerlauf nicht überschritten wird.
                                                                    2.3 Rettungsboote, die mit einem elektrischen Anlaßsy
1.11 Es muß eine zuverlässige Startmöglichkeit vorgese              stem ausgerüstet sind, müssen mit einer Einrichtung
hen sein, die kraftbetrieben sein muß. Als kraftbetrie              versehen sein, die es gestattet, daß die Starterbatterie
ben gelten                                                          im Boot vom Bordnetz des Schiffes jederzeit ohne Aus
1. Feder-Kraftanlasser,                                             bau nachgeladen werden kann.
2. elektrische Anlaßeinrichtung.                                    2.4 Die Abgasleitung des Dieselmotors muß außerhalb
Bei Dieselmotoren      bis zu    einem    Gesamt-Hubvolumen         der Motorenverkleidung mit einer nichtbrennbaren und
von 900 cm® ist eine Handstartmöglichkeit ausreichend.              seewasserbeständigen Isolierung versehen und so ge
Beim Einsatz von Andrehkurbeln muß gewährleistet sein,              führt sein, daß die Bootsinsassen nicht durch Abgase
daß sie                                                             belästigt werden. Ferner müssen Maßnahmen gegen das
                                                                    Eindringen von Wasser in den Motor beim Stillstand
1. rückschlagsicher sind,                                           des Motors getroffen worden sein.
2. beim Anlaufen der Dieselmotoren von selbst ausrük-
ken,                                                                2.5 Bei wassergekühlten Motoren muß die Kühlwasser
                                                                    saugeleitung am Boden des Rettungsbootes Absperrvor
3. nicht aus der Führung herausgeschleudert werden.                 richtungen haben, desgl. das Austrittsrohr, wenn es un
Der Ansatzpunkt der Handkurbel muß mindestens 0,6 m                 terhalb der Wasserlinie oder in ihrem Bereich liegt.
über der Standfläche des Bedienungsmannes liegen.
Wird die Handstartmöglichkeit mittels Kettenüberset                 2.6 Durch die Lenzeinrichtung darf kein Wasser in das
zung vorgesehen, so ist die Kette gegen Korrosion zu               Boot eindringen.
schützen. Bei diesem Startsystem ist die Startvorrich
tung mit einem Freilauf, welcher den Andrehkurbel-                  2.7 Der Brennstofftank muß einen Brennstoffvorrat für
Rückschlag verhindern soll, auszurüsten.                           24 Stunden Dauerfahrt fassen und mit einer jederzeit
                                                                   zugänglichen Entwässerung und einer Belüftung ausge
1.12 Für den Notstart ist eine Handandrehkurbel vorzu               rüstet sein. Die Brennstoffleitung vom Tank zum Motor
sehen. Ausnahmen        bedürfen    der    Genehmigung     der      muß aus kraftstoff-, seewasser- und schlagbeständigem
12

VkBl Amtlicher .Teil                                        693                                              Heft 22 — 1974



Material bestehen. Leitungen aus Kunststoff sind nicht         sondere Zwecke genehmigt. Gem. § 52 Abs. 3 in Verbin
zulässig. .                                                    dung mit § 42 Abs. 4 LuftVZO werden die nachfolgenden
                                                               Angaben der Genehmigung bekanntgemacht.
2.8 Ein elektrisch anzulassender Motor muß mit einem
Generator zum Aufladen der Starterbatterie ausgerüstet                                        Sonderlandeplatz         Oppen-
                                                               1. Bezeichnung:
sein.
                                                                                              heim
2.9 Es sind folgende Werkzeuge und Ersatzteile mitzu
liefem:                                                        2. L^ge:                       ca. 2 km südöstlich von Op
                                                                                              penheim
2.9.1 Für jeden Dieselmotor
                                                               3. Bezugspunkt:
2.9.1.1 1 Satz normaler Werkzeuge mit Spezialschlüsseln,
                                                                    a) geographische Lage:    49® 50* 30" N
2.9.1.2 1 Satz Keilriemen,
                                                                                              08® 22' 30" O
2.9.1.3 Zündhilfen wie Lunten, Glühspiralen.
                                                                    b) Höhe:                  85 m über NN
2.9.2 Für jeden Dieselmotor eines Typs und für bis zu 3
                                                               4. Zugelassene                 a) Flugzeuge bis zu 2000 kg
Dieselmotoren gleichen Typs auf einem Schiff jeweils                                             höchstzulässigem Flugge
                                                                  Luftfahrzeuge:
2.9.2.1 1 Einspritzdüse,                                                                         wicht (MPW)
2.9.2.2 1 Satz Brennstoffdruckrohre,                                                          b) Hubschrauber    bis   zu
                                                                                                 2000 kg höchstzulässigem
2.9.2.3 1 Satz Dichtungen,                                                                       Fluggewicht (MPW)
2.9.2.4 1 Satz Ventile mit Federn und Sitzen für einen
                                                                                              c) Motorsegler
Zylinder,
                                                                                              d) Segelflugzeuge
2.9.2.5 1 Satz Kolbenringe jeder Ausführung.
2.10 Eine kurzgefaßte, wetterfeste Bedienungsanleitung         5. Zweck:                      Verkehr mit Luftfahrzeugen
ist jedem Dieselmotor beizugeben. Die Bedienungsanlei                                         des    Platzhalters   und      nach
tung soll die Bedienung und Wartung, auch der Start                                           seiner vorherigen Zustim
einrichtung, leicht verständlich darstellen.                                                  mung auch mit anderen
                                                                                              Luftfahrzeugen
3. Prüfung der Dieselmotoren im Rettungsboot
                                                               6. Start- und
3.1 Der Dieselmotor muß nach Einbau in das Rettungs               Landebahn:
boot    durch   einen   technischen   Aufsichtsbeamten   der
See-Berufsgenossenschaft geprüft werden.                            a) Richtung:              020®/200® rw

                                                                     b) Länge:                800 m
3.2 Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Punkte:
3.2.1 Eine Abschrift der Zulassungsbescheinigung muß                                       Der Bundesminister für Verkehr
sich an Bord befinden.                                                                                  Im Auftrag
3.2.2 Das Typenschild des Dieselmotors muß an gut                                                   Rannersmann
sichtbarer Stelle angebracht sein.
                                                               (VkBl 1974 S. 693)
3.2.3 Die Bedingungen des Abschnitts 2 „Einbau der
Dieselmotoren in Rettungsboote" müssen erfüllt sein.
3.2.4 Das Rettungsboot muß in ruhigem Wasser bei vol
ler Besetzimg und vollständiger Ausrüstung die in Kapi
tel III, Regel 9(a) (iii) des Internationalen Übereinkom            Straßenbau
mens von 1960 bzw. in §§ 54, 55, 58 und 63 der Schiffs
sicherheitsverordnung vorgeschriebene Vorausgeschwin
digkeit von 6 bzw. 4 Knoten* erreichen.                           Nr. 428 Eignungsprüfung 1972 von gelben Mar
                                                                          kierungsknöpfen für Bundesfemstraßen
4. Inkrafttreten und Übergangsregelungen
                                                                                              Bonn, den 4. November 1974
4.1 Diese Prüfungs- und Zulassungsbedingungen treten                                           StB 4 — 38.60.65
am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.                                                           Der Bundesminister für Verkehr hat am 29. 3. 1974
4.2 Dieselmotoren, die bereits vor dem Inkrafttreten zu           eine Zusammenstellung über die freigegebenen gelben
gelassen wurden, müssen bei Auslieferung den Nummern              Markierungsknöpfe herausgegeben und den obersten
1.2 bis 1.10 und 2.1 bis 2.10 sowie den Nummern 1.11
                                                                  Straßenbaubehörden folgendes mitgeteilt:
und 1.12, soweit technisch ohne aufwendige Neukon                   Das Ergebnis der 1972 durchgeführten Eignungsprü
struktionen möglich, entsprechen.                                 fung für Markierungsknöpfe liegt nunmehr vor. Der
Hamburg, den 26. Juni 1974                                        Prüfung lag die TL-MK-Ausgabe 1972 zugrunde, welche
                                                                  seinerzeit noch nicht veröffentlicht wurde.
                                 See-Berufsgenossenschaft
                                       Dr. Wi 11 n e r              Für gelbe Markierungsknöpfe, welche die Bedingun
                                                                  gen der TL-MK 1972 erfüllt haben, wird von der BASt
                               Vorsitzender des Vorstandes
                                                                  ein Freigabezeugnis mit der Freigabebestätigung und
(VkBl 1974 S. 691)                                                den entsprechenden Werten erteilt.
                                                                    Für gelbe Markierungsknöpfe, welche die Bedingun
                                                                  gen der TL-MK 1972 nicht erfüllt haben, wird lediglich
                                                                  das Prüfergebnis mit den entsprechenden Werten her
   Luftfahrt                                                      ausgegeben.
                                                                    Als Anlage erhalten Sie eine Zusammenstellung über
 Nr. 427    Sonderlamdeplatz Oppenheim                            die freigegebenen gelben Markierungsknöpfe. Ich bitte
                                Bonn, den 28. Oktober 1974        künftig nur noch Markierungsknöpfe zu verwenden, für
                                L4/62.12.35                       die ein gültiges Freigabezeugnis der BASt vorliegt.
   Das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Lan                                      Der Bundesminister für Verkehr
 des Rheinland-Pfalz hat dem Aero-Club Oppenheim-
 Guntersblum e. V., 6524 Guntersblum, Alsheimer Str. 26,                                                Im Auftrag
 die Anlage und den Betrieb eines Landeplatzes für be-                                              Dr.-Ing. E. h. T h u 1
13

Bundesanstalt für Straßenwesen                                                                                                                                                Anlage zum Schreiben               X
                                                                                                                                                                                                                 CD
                                                                                                                                                                              des BMV vom 29.3.1974
Zusammenstellung                                                                                                                                                              StB 4/38.60.65/4014
der Markierungsknöpfe, die gemäß TLP-MK 1972 für die Verwendung auf Bundesfernstraßen freigegeben wurden.^^                                                                   St 74

                                                     Beschreibung der Markierungsknöpfe                                       Kleber                               Prüfergebnisse
                                                                                                                                                                                                                 CD
                                                                                                                                                                                                                 N4

 Lfd.   Prüf.-Nr.                                                                 Firmen                                                         Tages              Nacht           Druck          Haft
                               Hersteller                                                                                    Firmen
 Nr.     42...                                          Knopf-Material                      Reflex-System   Knopfform                          sichtbarkeit      sichtbarkeit        festigkeit festigkeit
                                                                             bezeichnung                                  bezeichnung
                                                                                                                                               + = erfüllt    gef. Wert 0,65 mcd/lx + = erfüllt + = erfüllt
                    Flamuco GmbH
  1      969        8 München 12                          Künststoff        Catastud        21 Kl. Linsen   rechteckig   2-Komp.-Kleber                              2.7
                                                                                                                                                   +                                   +             +
                      Postfach 185                                                                                       oder Heißkleber

  2      967
                                                                            R 4 A 120                                    Gubela-Tox-Heiß-
                    Hans Gubela GmbH                      Kunststoff                        2 Linsen        rund                                   +                 1.1               -f            +
                                                                            (mit Kreisen)                                schmelzkleber
                    5 Köln 91
                      Postfach 910 286                                      R 4 A120                                     Gubela-Tox-Heiß-
  3      968                                              Kunststoff                        2 Linsen        rund                                   +                 1,3              +              -h
                                                                            (Gubela)                                     schmelzkleber

  4      964                                              Kunststoff                                                     Bitumen-Heiß
                    Joschu                                                  Joschu 4 R G    2 Linsen        rund                                   +                 1.8              +             +
                                                                                                                         schmelzkleber
                    543 Montabaur-Horressen
  5      965            Postfach 148                                                                                     Bitumen-Helß-
                                                          Kunststoff        Joschu 4 R K    2 Linsen        rund                                   +                 2.3              +             +
                                                                                                                         schmeizkieber
                    Meu Vas
  6      960        Louis Raemaekerstr. 25                                                                               Meu Vas-Bltumen-
                                                          Kunststoff        Modell B        2 Linsen        rund                                   -f                2.1              +             +
                    Schiedam/Holiand, Postbus 369                                                                        Heißkieber

                    Peter Noel KG
                                                                            Noelux PN                       rund         Schmelzkieber
  7      962        4407 Emsdetten/Westf.                 Kunststoff                        2 Linsen                                               -f                0.9              +             +
                                                                            100/73                                       SK 767
                          Postfach 1445

  8      949        Otto Rienäcker                                                                                       Bitumen Heißki.
                                                          Kunststoff        Oriflex K4 TF   2 Linsen        rund                                 ■ -f                0.9              -f            +
                    43 Essen                                                                                             d. Fa. Veiuvine
                        Girardetstr. 72                                                                                  Bitumen Heißki.
  9      952                                              Kunststoff        OriflexT2HF     12 Kl. Linsen   rund                                   -f                1.7              +             +
                                                                                                                         d. Fa. Veiuvine

 10      953        Sistra GmbH                                                                                          Sistra-Bitumen-
                                                          Kunststoff        Sistra Typ A    2 Linsen        rund                                   + .              0.7               +             +
                    502 Frechen                                                                                          Heißschmeizkieber
                         Dürener Str. 60-62                                                                              Sistra-Bitumen-
 11      954                                              Kunststoff        Sistra Typ B    12 Kl. Linsen   rund                                   +                2.6               -f            +
                                                                                                                         Heißschmeizkieber
                    Unistud Ltd                                                                                                                                                                                 <
 12      957        Hempsted Lane                                                                                        Bitumen- ^
                                                            Gummi           Typ Unistud     16 Kl. Linsen   rechteckig                             +                2.1               +             +           1^
                    Gloucester England                                                                                   Heißkleber

                    Volkmann u, Rossbach Gmbl-
 13      958        5430 Motabaur                                                                                        Gubela Tox-                                                                            >
                                                          Kunststoff        R4SF            2 Linsen        rund                                   +                1.3               +             +
                         Postfach 127                                                                                    Heißschmeizkieber                                                                      B

Zum 31. Dezember 1974 werden widerrufen:
                                                                                                                           Fahrzeuge in 6 Mo                  : 2.160.000 Kfz, davon Reifen mit Spikes 76.800   n
a) Die Bewertungsentscheide in den Prüfzeugnissen vom 2. April 1970 der Prüfung
   von Markierungsknöpfen für Bundesfernstraßen 1966/68                                                                    Radüberrolhingen pro Knopf in 6 Mo:      1.800    , davon Reifen mit Spikes    69    CD
                                                                                                                                                                                                                •-J
b) Die Bewertungsentscheide in den Prüfzeugnissen vom 20. Januar 1972 der
   1. Kurzprüfung von gelben Markierungsknöpfen für Bundesfernstraßen                                                                                                                                           H
c) Die Bewertungsentscheide in den Prüfzeugnissen vom 23, März 1972 der                                                                                                                                         CD

   2. Kurzprüfung von gelben Markierungsknöpfen für Bundesfernstraßen
14

VkBl Amtlicher Teil                                                   695                                            Heft 22 — 1974



Nr. 429 Verdingungsordnung für Bauleistungen                                — bei öffentlichen Ausschreibungen die Bekanntma
        (VOB);                                                                chung der Ausschreibung
        hier: Einführung der Ausgabe 1973                                   — bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändi
                                                                              gen Vergaben die Aufforderung zur Angebotsabga
                                  Boim, den 5. November 1974                   be
                                  StB 12/70.11.00
                                                                        nach dem 31. 12. 1974 erfolgt.
   Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/1974
     Sachgebiet 17: Vertrags- und Verdingungswesen                        Ab diesem Zeitpunkt ist in den Verdingungsunterla-^
                                                                        gen folgendes anzugeben:
An die
Obersten Straßenbaubehörden der Länder                                      „Als Vertragsbestandteil gilt: Die Verdingungsord
                                                                        nung für Bauleistungen (VOB) — Teile B und C — Aus
mit Nebenabdrucken für
                                                                        gabe 1973".
            die Regierungen oder Mittelbehörden
                                                                          Ich würde es begrüßen, wenn Sie gleiche Regelungen
            die Autobahnämter
                                                                        für die übrigen Straßen Ihres Zuständigkeitsbereiches
            die Straßenbauämter                                         treffen würden.
            die Rechnungshöfe der Länder
                                                                          Die VOB-Ausgabe 1973 — wird von der Beuth-Ver
nadiriditlidi:                                                          lags-GmbH, 1 Berlin 30, Burggrafenstraße 4—7, und 5
                                                                        Köln, Kameckestraße 2—8, als Verleger sowie auch von
  An die Bundesanstalt für Straßenwesen                                 anderen Fachverlags- und Fachversandbuchhandlungen
         den Bundesrechnungshof                                         vertrieben, deren Anschriften den Fachzeitschriften ent
                                                                        nommen werden können. Außerdem kann sie durch den
Betr.:      Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB);
                                                                        Sortimentsbuchhandel bezogen werden.
            hier: Einführung der Ausgabe 1973
                                                                                                       III.
Bezug:      Gem. Rundschreiben         des    Bundesschatzmini-
           sters, des Bundesministers für Verkehr und                     Zu einigen Einzelheiten der neuen VOB-Ausgabe be
           des Bundesministers für das Post- und Fern                   merke ich folgendes:
           meldewesen vom 24. 1. 1966 — StB 12 — Ive                    1) In Teil B der „VOB-Ausgabe 1973" ist § 18 Nr. 1 aus
           — 5002 Vms 66 u. a. —                                           normungstechnischen Gründen noch in dem Wort
            Mein   Schnellbrief    vom   6.   11.    1973   —   StB        laut der VOB — Teil B — Fassung Oktober 1973 ent
            12/70.11.00/12057 Vms 73                                       halten. In einer Fußnote wird jedoch auf die am 1. Juli
            Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau                      1974 bekanntgegebene Änderung (siehe mein Allge
            Nr. 22/1973 vom       20. 11.           1973    —   StB          meines Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/1974 vom 5.
            12/70.11.00/12064 Vms 73—                                       August 1974) verwiesen. Da § 18 Nr. 1 VOB/B auf
           Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau                        grund der neuen gesetzlichen Regelung (Änderung
            Nr. 15/1974 vom 5. 8. 1974 — StB 12/70.11.00/
                                                                            der ZPO) ohnehin nur in der geänderten Fassung an
            12064 Vms 73 II
                                                                            gewendet werden kann, entsteht keine rechtliche Un
                                                                            klarheit. Um jedoch Mißverständnisse in der Praxis
                              I.                                            zu vermeiden, soll die jetzt gültige Fassung des § 18
                                                                             Nr. 1 VOB/B in die in Bearbeitung befindliche Neu
  Mit     Allgemeinem     Rundschreiben        Straßenbau       Nr.         fassung der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für
22/1973 vom 20. November 1973 habe ich die Verdin-                          die Ausführung von Bauleistungen auf Straßen"
gimgsordnung für Bauleistungen (VOB) — Teile A und                          (ZVStra) aufgenommen werden.
B — Fassung Oktober 1973, für den Bereich des Bundes-
fernstraßenbaues eingeführt. Die „Allgemeinen Techni                    2) Der Teil C der „VOB-Ausgabe 1973" enthält nun
schen Vorschriften für Bauleistungen" — Teil C der                         mehr 48 „Allgemeine Technische Vorschriften für
VOB — waren weiterhin in der Fassung der VOB-Aus                           Bauleistungen" (ATVen) sowie als Anhang DIN
gabe 1965 anzuwenden.                                                      18 451 „Gerüstarbeiten-Richtlinien für Vergabe und
  Der Deutsche Normenausschuß hat nunmehr im Auf
                                                                           Abrechnung."
trag des Deutschen Verdingungsausschusses für Baulei                         Von den überarbeiteten ATVen wirkt sich insbeson
stungen die Gesamtausgabe der neugefaßten Verdin                             dere die Neufassung der DIN 18 300 „Erdarbeiten"
gungsordnung für Bauleistungen (VOB) — Teile A, B                            unmittelbar auf die Formulierung der Leistungsbe
und C — als „VOB-Ausgabe 1973" herausgegeben. Die                            schreibungen aus, da sie eine neue Boden- und Fels
darin enthaltenen Teile A und B sind identisch mit den                       klassifizierung mit wesentlichen Änderungen gegen
bereits eingeführten Teilen A und B — Fassung Ok                            über der DIN 18 300 der VOB-Ausgabe 1965 enthält.
tober 1973. Teil C enthält gegenüber der VOB-Ausgabe                        In den Verträgen, denen die VOB-Ausgabe 1973 zu
1965 eine Reihe Allgemeiner Technischer Vorschriften                        grundegelegt wird, und in denen in der Leistungsbe
(ATVen) in überarbeiteter Fassung, einige ATVen in                          schreibung noch die Bezeichnungen der früheren Bo
erstmaliger Fassung und einige ATVen in unveränderter                        denklassen verwendet werden, muß daher die frühe
Fassung.                                                                    re Definition der Bodenklassen gesondert vereinbart
                              II.
                                                                            werden. In den Leistungsbereichen des „Standardlei-
                                                                            stungs-Kataloges für den Straßen- und Brückenbau"
  Unter Bezug auf die „Zweite Allgemeine Verwal                             (STLJC) wird bereits die neue Boden- und Felsklassi
tungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundes-                      fizierung verwendet.
fernstraßen" (2. AVVFStr) vom 11. Februar 1956, § 10
Abs. 1, und die „Vorläufigen VerwaltungsVorschriften                         Weiterhin möchte ich auf die erstmals in der VOB
zur Bundeshaushaltsordnung" (Vorl. VV-BHO) zu § 55                           enthaltenen   4   neuen   ATVen   für   den   Straßenbau
BHO führe ich nunmehr auch den Teil C der VOB-Aus                           (18 315 bis 18 318) besonders hinweisen.
gabe 1973 für den Bereich des Bundesfernstraßenbaues                                                   IV.
mit Wirkung vom 1. Januar 1975 ein.
                                                                            Das gemeinsame Rundschreiben des Bundesschatzmi-
  Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und                      nisters, des Bundesministers für Verkehr imd des Bun
Städtebau und      der Bundesminister für das Post- und
                                                                        desministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 24.
Fernmeldewesen sowie meine Abteilung Wasserstraßen
                                                                        Januar 1966, mein Schnellbrief vom 6. November 1973,
wird diese Neufassung in gleicher Weise einführen.                      mein   Allgemeines Rundschreiben     Straßenbau  Nr.
  Ich bitte folgendermaßen zu verfahren;                                22/1973 vom 20. November 1973 und mein Allgemeines
  Die „Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bau                     Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/1974 vom 5. August
leistungen" — VOB, Teil C — in der Fassung der „VOB                     1974 sind mit Anwendung vorstehender Regelungen ge
— Ausgabe 1973" sind allen Bauverträgen zugrunde zu                     genstandslos geworden und daher nicht mehr anzuwen
legen, für welche                                                       den.
15

Heft 22 — 1974                                                                              VkBl Amtlicher Teil



  Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau            Nr.     Mit Erlaß vom 19. 11. 1973 ist die Verdingungsord
24/1974 wird auch im Verkehrsblatt abgedruckt.                nung für Bauleistungen (VOB) — Teile A und B — Fas
                                                              sung Oktober 1973 — für den Bereich der Wasser- und
                           Der Bundesminister für Verkehr
                                                              Schiffahrtsverwaltung mit Wirkung vom 1. Januar 1974
                                     Im Auftrag               eingeführt worden.
                               Prof. Dr.-Ing. Leins
                                                                Im Auftrage des Deutschen Verdingungsausschusses
(VkBl 1974 S. 695)                                            für Bauleistungen (DVA) ist vom Deutschen Normenaus
                                                              schuß nunmehr die Gesamtausgabe der
                                                                       VOB
                                                                   Verdingungsordnung für Bauleistungen
     Wasserstraßen                                                 Ausgabe 1973
                                                              herausgegeben worden.
Nr. 430   Verdingungsordnung für Bauleistungen                  Die darin enthaltenen Teile A und B sind identisch
          (VOB);                                              mit den bereits eingeführt^ Teilen A und B — Fassung
                                                              Oktober 1973. Teil C enthält gegenüber der VOB-Aus-
          hier: Einführung der VOB — Fassung                  gabe 1965 eine Reihe Allgemeiner Technischer Vorschrif
                        Ausgabe 1973                          ten (ATV'en) in überarbeiteter Fassung, einige ATV'en
                             Bonn, den 12. November 1974      in erstmaliger Fassung und einige ATV'en in der bishe
                             W 6/71.00/203                    rigen Fassung. Die „Allgemeinen Technischen Vorschrif
                                                              ten für Bauleistungen" (VOB) — Teil C der VOB Ausgabe
An die                                                        1973 werden für den Bereich der Wasser- und Sdiiff-
Ober- und Mittelbehörden der Wasser- und Schiffahrts          fahrtsverwaltung des Bundes mit Wirkung vom 1. Ja
verwaltung im Gesdiäftsbereidi der Abteilung Wasser           nuar 1975 eingeführt.
straßen mit Nebenabdrucken für die Unterbehörden                Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und
und                                                           Städtebau und der Bundesminister für das Post- und
An die                                                        Fernmeldewesen sowie meine Abteilung Straßenbau
                                                              werden diese Neufassung entsprechend einführen.
Rhein-Mai-Donau AG                     8 München 40
                                                                Die „Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bau
nachrichtlich:                                                leistungen" (VOB) — Teil C — in der Fassung der
An den                                                        „VOB-Ausgabe 1973" sind in Verbindung mit Teil B der
Herrn Senator für BaU-                 1 Berlin 31            VOB allen Bauverträgen zugrundezulegen, für welche
und Wohnungswesen                                             — bei „öffentlichen Ausschreibungen" die Bekanntma
die Behörde für Wirtschaft             2 Hamburg 11              chung der Ausschreibung
und Verkehr der Freien und                                    — bei „Beschränkten Ausschreibungen" oder „Freihän
Hansestadt Hamburg                                              digen Vergaben" die Aufforderung zur Angebotsab
                                                                 gabe         '
außerdem nachrichtlich:
                                                              nach dem 31. Dezember 1974 erfolgt.
An
die Neckar AG                          7 Stuttgart 1
                                                                In diesen Fällen bitte ich, in den Verdingungsunterla-
                                                              gen anzugeben, daß die „Verdingungsordnung für Bau
die Untere Fulda GmbH                  3 Hannober             leistungen" (VOB) — Teile B und C — in der Fassung
die Nordwest-Kanal GmbH                3 Hannover             Ausgabe 1973 mit Änderung zu VOB/B § 18 Nr. 1 vom 1.
die Elbe-Mittelland-Kanal GmbH         2 Hamburg 4            7. 1974 dem Vertrage zugrundegelegt wird.
die Rheinisch-Westfälische Kanal       44 Münster               Auf die erstmals aufgenommenen „Allgemeinen Tech
GmbH                                                          nischen Vorschriften" DIN 18 310, DIN 18 315 bis DIN
                                                              18 318   sowie DIN   18 379   weise   ich   besonders   hin.
den Herrn Präsidenten des              6 Frankfurt/M.
Bundesrechnungshofes
                                                              Außerdem bitte ich zu beachten, daß zahlreiche Allge
                                                              meine Technische Vorschriften neu gefaßt wurden. DIN
die Vorprüfungsstelle des BMV                                 18 300 enthält eine neue Boden- und Felsklassifizierung,
den Geschäftsbereich Verkehr           1 Berlin 15            über die Erfahrungen bei Anwendung der ATV'en, be
beim Bevollmächtigten der                                     sonders auch inwieweit in „Zusätzlichen Technischen Vor
Bundesregierung in Berlin                                     schriften" z. B. für Naßbaggerarbeiten ergänzende oder
den Leiter des Vorprüfungsdienstes                            abweichende Regelungen getroffen werden müssen, bitte
bei den nachgeordneten Behörden                               ich bis zum 1. Dezember 1975 zu berichten.
im Referat 7 9                                                  Die Verdingungsordnung für Bauleistungen — Ausga
                                                              be 1973 — wird von der Beuth-Verlags GmbH, 1 Berlin
Betreff: Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB);
                                                              30, Burggrafenstraße 4—7, und 5 Köln, Kamekestraße
         hier: Einführung der VOB — Fassung Ausgabe
                                                              2—8 als Verleger sowie vom Buchhandel vertrieben.
                 1973
                                                                Der gemeinsame Erlaß des Bundesschatzministers, des
Bezug;    Erlasse vom 24. 1. 1966 — W 6 — 6008 VA 66 —
                                                              Bundesministers für Verkehr imd des Bundesministers,
                   vom 19. 11. 1973 — W 6/70.11.00/6390
                                                              für das Post- und FernmeldeWesen vom 24. Januar 1966
                            VA 73 —
                                                              und mein Erlaß vom 19. 11. 1973 sind gegenstandslos
                   vom 26. 2. 1974 — W 6/71.00/2 BMWi
                                                              geworden und daher nicht mehr anzuwenden.
                            74 —
                   vom 22. 3. 1974 — W 6/71.00/2 BMWi                                  Der Bundesminister für Verkehr
                            74 II —                                                                 Im Auftrag
                   vom 25. 7. 1974 — W 6/70.11.00/146                                               Rümelin
                            VA 74 —                           (VkBl 1974 S. 696)
16