VkBl Nr. 17 1953

Verkehrsblatt Nr. 17 1953

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                                                                        i‘


                                                                    J                                            4.^
                                                                                                                                                                         0
                                                                                                                                                                         Cd
Muster 2
                                                                                                                                                                         >
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            (Auf hellgrünem, glattem Leinwandpapier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck. Vierseitig, auf Seite 3 und 4 Raum für weitere Eintragungen)                                        r
                                    (1. Seite)                                                                              (2. Seite)                                   n
                                                                                                                                                                         er
                                                                                                                                                                         n>
                                                                                          Art des Fahrzeugs

                                                                                                                                                                         fD
                                                                                          Hersteller des Fahrgestells
                         Kraftfahrzeugschein
                                                                                          Fabriknummer des Fahrgestells
Herrn
                                                                                          Art des Antriebs
Frau                                                                                      (z.B. Verbrennungsmaschine,                                                                               1
Fräulein                                                                                  Elektromotor)
                                                                                                                    Hubraum der
in                                                                                        Bei Antrieb               Maschine in cm®
                                                                                          durch Verbrennungs
                                                                                          maschine                  Nummer
                                                                                                                    der Maschine
                                                                Straße Nr.
                                                                                          Leergewicht des Fahrzeugs                                                kg
ist das amtliche Kennzeichen                                                              (bei Krafträdern:) mit Beiwagen                                          kg
                                                                                                                                                                         u
                                                                                                                                                                         cn
                                                                                          Eigengewicht des Fahrzeugs                                               kg

                                                                                          Nutzlast bei Lastkraftwagen oder Kombina
                                                                                                   tionskraftwagen                                                  kg
für das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug zugeteilt worden.                                      bei Omnibussen oder Kombinations                                                      f       V,'

                                                                                                   kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen        Sitzplätze      Stehplätze                ■ Oai
                                                                                                                                                                                              '^1




                                                                                          Ladefläche (nur bei Kombinationskraftwagen)                              m                          1
                                                 den                         19.
                                                                                          Zulässiges Gesamtgewicht                                                  kg
                                                                                          (bei Krafträdern:) mit Beiwagen                                           kg
                                                                                                                                           vorn                    kg
                                                                                          Zulässige Achslast                               mitten                  kg
                                                 (Name der Verwaltungsbehörde)
                                                                                          (außer bei Krafträdern)                          hinten
                    (Stempel)                                                                                                                                      kg

                                                                                          Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn

                                                                                          Art und Mindestgröße                             vorn                                           ’r*
                                                          (Untersdirift)
                                                                                          — bei Zugmaschinen: zulässige Größen —           mitten
                                                                                                                                           hinten                        fD
                                                                                          der Bereifung

                                                                                          Zulässige Anhängelast (nur bei Kraftfahr
Liste Nr.                                                                                 zeugen mit Anhängerkupplung)                                                   00

                                                                                                Anhänger mit Bremse                                                kg     i
                                                                                                Anhänger ohne Bremse                                                kg   CO
                                                                                                                                                                         CO



                                                                                                                                                                                       ● -.’ix

                                                                                                                                                                                      ■.m
                                                                                                                                                                                        ■P:

                                                                                                                                                                              :.irt
                                                                                                                                                                                      4®

                                                                                                                                                                         m
31

*   ■
                                                                                                                               I




                                                                                                                                                                                 ffi
 Muster 3
 (§ 24)
              (Auf hellblauem, glattem Leinwandpapier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck. Vierseitig, auf Seite 3 und 4 Raum für weitere Eintragungen)
                                                                                                                                                                                 CO
                                      (1. Seite)                                                                                        (2. Seite)

                                                                                                                                                                                 CD
                                                                                                       Art des Fahrzeugs


                             Anhängerschein                                                            Hersteller des Fahrgestells


                                                                                                       Fabriknummer des Fahrgestells
 Herrn
 Frau
 Fräulein                                                                                              Leergewicht des Fahrzeugs                                           kg


                                                                                                       Eigengewicht des Fahrzeugs                                          kg
 in

                                                                                                       Nutzlast beim Lastkraftwagen-Anhänger                               kg
                                                                    ... Straße Nr.                        I     beim Omnibus-Anhänger                  Sitzplätze   Stehplätze

 ist das amtliche Kennzeichen
                                                                                                       Zulässiges Gesamtgewicht (soweit sich nicht                         kg
                                                                                                       aus der im Kraftfahrzeugschein des ziehenden
                                                                                                       Fahrzeugs vermerkten zulässigen Anhänge
                                                                                                       last ein geringerer Wert ergibt)                                          u


 für den umseitig beschriebenen Anhänger zugeteilt worden.                                             Zahl der Achsen


                                                                                                                                                      vorn                 kg
                                                                                                       Zulässige Achslast                             mitten               kg
                                                                                                                                                      hinten               kg
                                          den                                        19.

                                                                                                       Art der Bremse
                                                                                                       (z.B. Druckluft, Angabe der allgemeinen Be
                                                                                                       triebserlaubnis, wenn vorhanden)
                                                                                                                                                                                         ●r‘-

              (Stempel)                               (Name der Verwaltungsbehörde)
                                                                                                       Hersteller der Bremse                                                                     y

                                                                                                                                                                                 <
                                                                                                                                                                                 CÖ
                                                                                                                                                      vorn
                                                                                                                                                      mitten                     >
                                                                                                       Art und Mindestgröße der Bereifung                                        B
                                                                                                                                                      hinten
                                                               (Unterscäirift)
                                                                                                                                                                                 n
                                                                                                                                                                                 tJ*
                                                                                                                                                                                 (0
  Liste Nr.
                                                                                                                                                                                 H
                                                                                                                                                                                 CD

                                                                                                                  ✓
                                                                                                                                                                                             f
                                                                                                                                                                                       ● }




                                 ■r
                                                                                                                                   n
irf \ -                         .4                                                         /s   .● w   i   ■
                                                                                                                                   1}                                                        - j
32

i         k
                              (f
                                                                       *5

                                                                                                                      \


Muster 4                                                                                                                                                                          <
                                                                                                                                                                                  t»
(§ 28)
                                                        (Aut weißem Papier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck)                                                               >
                                   (1. Seite)                                                                                  (2. Seite)                                         3

                                                                                             Art des Fahrzeugs                                                                    o

                                                                                                                                                                                  o
                                                                                             Hersteller des Fahrgestells
                                                                                                                                                                                  H
                           Kraftfahrzeugschein                                                                                                                                    o
                                                                                             Fabriknummer des Fahrgestells
                                                                                             Art des Antriebs
Herrn                                                                                        (z. B. Verbrennungsmaschine,
Frau                                                                                         Elektromotor)
Fräulein                                                                                                                   Hubraum der
                                                                                             Bei Antrieb                   Maschine in cm®
                                                                                             durch Verbren
m
                                                                                             nungsmaschine                 Nummer
                                                                                                                           der Maschine
                                                                Straße Nr                                                                                                    kg
                                                                                            Leergewicht des Fahrzeugs
                                                                                            (bei Krafträdern:) mit Beiwagen                                                  kg
ist für das umseitig beschriebene Fahrzeug zu Probefahrten — Überführungs
fahrten — das (eines der) rote(n) Kennzeichen                                                                                                                                kg
                                                                                             Eigengewicht des Fahrzeugs

                                                                                             Nutzlast bei Lastkraftwagen oder Kombina-                                       kg
                                                                                                      tionskraftwagen                                                             IO
                                                                                                      bei Omnibussen oder Kombinations
                                                                                                      kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen               Sitzplätze    Stehplätze
zugeteilt worden.
Dieser Schein ist nur gültig, wenn die umstehende Beschreibung vom Inhaber                   Ladefläche (nur bei Kombinations
                                                                                             kraftwagen)                                                                     m®
in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.
                                                                                             Zulässiges Gesamtgewicht                                                        kg
                                                                                             (bei Krafträdern:) mit Beiwagen                                                 kg
                                       , den                                19                                                                     vorn                      kg
                                                                                             Zulässige Achslast (außer bei                         mitten                    kg
                                                                                             Krafträdern)                                          hinten                    kg

                                                                                             Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn
                                                                                                                                                   vorn
                                                                                             Art und Mindestgröße - bei Zugmaschinen:              mitten
               (Stempel)                        (Name der Verwaltungsbehörde)                zulässige Größen - der Bereifung                      hinten

                                                                                             Zulässige Anhängelast (nur bei Kraftfahr
                                                                                             zeugen mit Anhängerkupplung)
                                                                                                   Anhänger mit Bremse                                                       kg
                                                          (Unterschrift)                           Anhänger ohne Bremse                                                      kg   rt)


                                                                                                                                             ., den                    19.
                                                                                                                                                                                  CO
Liste Nr
                                                                                                                                                                                  CO
                                                                                                                                      (Unterschrift des Inhabers)




                                                                                     -
33

Muster 5                                                                                                                                                                      3
                                                                                                                                                                              (t>
(§ 28)
                                                      (Auf weißem Papier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck)
                                 (1. Seite)                                                                                (2. Seite)                                         03


                                                                                           Hersteller des Fahrzeugs                                                           <o
                                                                                                                                                                              tn
                                                                                                                                                                              CO


                         Anhängerschein
                                                                                          Fabriknummer des Fahrgestells


Herrn
                                                                                           Leergewicht des Fahrzeugs                                                     kg
Frau
Fräulein

in ....                                                                                    Eigengewicht des Fahrzeugs                                                    kg


                                                                                                                                                                         kg
                                                              Straße Nr                    Nutzlast beim Lastkraftwagen-Anhänger
                                                                                                    beim Omnibus-Anhänger
                                                                                                                                                  Sitzplätze    Stehplätze
ist für den umseitig beschriebenen Kraftfahrzeuganhängei zu Probefahrten
— Uberführungsfahrten —■ das (eines der) rote(n) Kennzeichen
                                                                                           Zulässiges Gesamtgewicht (soweit sich nicht
                                                                                           aus der im Kraftfahrzeugschein des ziehen
                                                                                                                                                                         kg   u
                                                                                           den Fahrzeugs vermerkten zulässigen An                                             o>
                                                                                           hängelast ein geringerer Wert ergibt)

zugeteilt worden.
                                                                                           Zahl der Achsen
Dieser Schein ist nur gültig, wenn die umstehende Beschreibung vom Inhaber
in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.
                                                                                                                                               vorn                      kg
                                                                                           Zulässige Achslast                                  mitten                    kg
                                                                                                                                               hinten                    kg
                                      den                              ... 10
                                                                                           Art der Bremse (z. B. Druckluft, Angabe der
                                                                                           allgemeinen Betriebserlaubnis, wenn vor
                                                                                           handen)



          (Stempel)                           (Name der Verwaltungsbehörde)                Hersteller der Bremse                                                              <

                                                                                                                                                                              >
                                                                                                                                                                              s
                                                                                                                                            den                    19.
                                                      (Untersdirift)                                                                                                          n

                                                                                                                                                                              a>
Liste Nr.
                                                                                                                                  (Unterschrift des Inhabers)




                            ft                                                  . ^                                iU
34

V
                                                                          V ^                                             /

                                                                        <I
                                                                                                                       vV
                                                                                                                                                                                        c
                                                                                                                                                                                        i>r
                                                                                                                                                                                        CB
  Mustere                                                                                                                                                                  g) Muster?   >
  (§29b)                                                                                                                                                                      (§29b)    3
         DIN A 6. Die Formblätter dürfen nicht handsdiriftlich oder mit Schreib                (Format; DIN A 6. Die Formblätter dürfen nicht handschriftlich oder mit Schreib
maschine hergestellt, sondern müssen — zur Verhütung von Mißbräuchen —                         maschine hergestellt, sondern müssen — zur Verhütung von Mißbräuchen —                   n
                                                                                                                                                                                        er
gedruckt sein. Auch Firma und Unterschrift des Versicherers müssen gedruckt                    gedruckt sein. Auch Firma und Unterschrift des Versicherers müssen gedruckt              m
         faksimiliert] sein. Dem ausgefüllten Vordruck ist eine Durchschrift auf               [letztere faksimiliert] sein)
einem gleichartigen Vordruck beizufügen)                                                                                                                                                H
                                                                                                                                                                                        n>

                                                                                                  Bestätigung des Bestehens einer Haftpflichtversicherung nach § 29 b
   Bestätigung des Bestehens einer Haftpflichtversicherung nach § 29 b                                        Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 StVZO (für die Verwaltungs
               Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StVZO (für die Verwaltungs                                            behörde    Zulassungsstelle — bestimmt)
                    behörde — Zulassungsstelle — bestimmt)

                                                                                                    Versicherungssumme             Beginn des               Nummer des Ver
                                                                                                    für Personenschäden       Versicherungsschutzes         sicherungsscheins
      Amtliches Kennzeichen*);
                                                                                                            DM
     (von der Zulassungsstelle auszufüllen)                                                                                                                                                        V



     Versicherungssumme                  Beginn des                    Nummer des Ver               Anschrift des Versicherten
     für Personenschäden            Versicherungsschutzes              sicherungsscheins
             DM

                                                                                                                                                                                              ●●



      Anschrift des Versicherten




                                                                                                    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge und ihre Anhänger,
                                                                                                    ausgenommen Omnibusse und Droschken




      Art des Fahrzeugs                  Hersteller des               Fabriknummer des
                                         Fahrgestells *)                Fahrgestells*)                                                                                                        . .»



                                                                                                                                                                                                   N


                                                                                                                                                                                                   ●1




                                                                                                                                                                                         K
                                                                                                                                                                                         n;
                                                                                                                                         (Untersdirift des Versidierers)
                                                   (Unterschrift des Versicherers)
                                                                                                                                                                                         CO
                                                                                                                                                                                          1            )
   *) Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor nicht auszufüllen.
                                                                                                                                                                                         <D
                                                                                                                                                                                         a
                                                                                                                                                                                              ●“v
                                                                                                                                                                                                       i
35

K
 Muster«
(§ 29 c)
                                                                                       Der Anzeige des Versicherers hängt eine Antwortkarte nach folgendem Muster an;
                                                                                                                                                                                         CO
                                    (Format; DIN A 6)                                                                            (Format: DIN A 6)
                                                                                                                                                                                             I
                                                                                                                                                                                         CO
                                                                                                                                                                                         Cn
                                                                                                                                                                                         Oi
         Anzeige des Versicherers an die Verwaltungsbehörde
                                                                                                Bescheid der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) an den
                 (Zulassungsstelle) nach §29c StVZO
                                                                                                         umseitig bezeichneten Versicherer
                                                                                                         auf die Anzeige nach § 29 c StVZO

   Die von uns ausgestellte Versicherungs                  Amtliches Kennzeichen ^)
   bestätigung (Sammelbestätigung)') mit den                                     *’)
   nachstehenden Merkmalen hat ihre Geltung                                                   Betrifft;                                                    Amtliches Kennzeichen*)
   verloren.
                                                            Nummer des Versiche
   Tag der Beendigung            des    Versicherungs           rungsscheins
   verhältnisses;                                                                                                                                          Nummer des Versiche
                                                                                                                                                           rungsscheins



   Anschrift des Versicherten;




                                                                                                                                                                                        w
                                                                                                                                                                                        O)
                                                                                                                                                     ist am                             Si
                                                                                            Die Anzeige vom                                                               emgegangen.


                                   Hersteller des Fahr           Fabriknummer des           Das Fahrzeug ist ab                             aus dem Verkehr genommen worden.*)
   Art des Fahrzeugs*)
                                        gestells*)                 Fahrgestells^)
                                                “)                              ^)          Durch Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung ist der Nachweis
                                                                                            erbracht worden, daß für das bezeichnete Fahrzeug mit Wirkung vom
                                                                                                       bei einem anderen Versicherer ausreichender Versicherungsschutz
                                                                                            besteht.*)

 Wir bitten um baldigen Bescheid über das Weitere mittels anhängender
 Antwortkarte. Diese dient uns als Beleg für die Erfüllung der Anzeigepflicht
 nach § 29 c StVZO.


                                                                                                                                               den
                                               den
                                                                                                                                                                                        ?r
                                                                                                                                                                                        CO


                                                                                                                                                                                        >
                                                                                                                                                                                        0
                                              (Unterschrift des Versicherers)
                                                                                                                                                                                        n
                                                                                                                                     Stempel und Unterschrift der Verwaltungsbehörde    er
                                                                                                                                                   (Zulassungsstelle)                   CD
 *) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
 *) Entfällt bei Sammelbestätigungen.                                                                                                                                                   H
 ^) Entfällt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor.                                                 ●) Nichtzutreffendes ist zu streichen.                                                      (D




                                                                                                                         /●
                                                                                                                              //
                                    A
36

VkBl Amtlicher Teil                                                                                          Heft 17/18—1953



                                                           ANHANG 2
          In die Anlage 1 der Verordnung iiber das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs - Ordnung)
                      vom 13. November 1937 (Reidhsgesetzbl. I S. 1179) einzufügende Bildmuster.




'w’
            L.


                       Schleudergefahr                                                          Fußgängerüberweg




                                                                      Bild 4 b


                                Ausführung A
                                                                     □'□ □ □ o a □ □

                                                            yrODODOO ooügV'            /

                                                       o   £3
                                                                ●.
                                                   .   ,D
                                                   O □
                                                    D. □                   / .●
                                                                         // / '
                                                  ●a ■ □
                                               - ■ -a' .d
                                                    d o              .
                                               ■ ■ □




                                               /
                                                           4-;-
                                                                              ■            Ausführung B
                                           ✓
                                     Skizze für die Markierung von Fußgänger
                                            überwegen auf der Fahrbahn




                                                     Warnkreuz
                               für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang




                                                           Maße in Millimeter
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Heft 17/18—1953                                                                             VkBl Amtlicher Teil




                                                    Warnkreuz
                                   für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang

                                                                           Bild 4g




                                                                                                                        r




                                                     /
                                                     Warnkreuz
                                   für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang


                                                                                  Bild I6a




                                                                                                                            4




                   Verkehrsverbot für Fahrräder                        Verkehrsverbot für Fahrräder
                                                                         an Sonn- und Feiertagen

              Bild 17




                                                                                                                            “9




        Gebot für Radfahrer,                     Gebot für Reiter,                         Gebot für
Verbot für alle anderen Verkehrs        Verbot für alle anderen Verkehrs             Verbot für alle anderen Verkehrs
teilnehmer,den bezeichneten Weg         teilnehmer, den bezeichneten Weg             teilnehmer, den bezeichneten Weg
   oder Straßenteil zu benutzen            oder Straßenteil zu benutzen                 oder Straßenteil zu benutzen


                                                  Maße in Millimeter
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VkBI Amtlicher Teil                                                                                Heft 17/18 — 1953




                                                                             Bild 30 b




         Überholverbot für Kraftfahrzeuge
                  untereinander
                                                                 Skizze für eine weiße Haltlinie
                                                                     quer über die Fahrbahn


                        Bild 31 a                                               Bild 31b




                                                                                                       {.




       Skizze für eine weiße nidit unterbrochene                Skizze für eine weiße nicht unterbrochene
                Linie auf der Fahrbahn                             Linie auf der Fahrbahn neben einer
                                                                      weißen unterbrochenen Linie

                                                    Bild 36a




                                    Skizze für eine weiße unterbrochene Linie
                                                 auf der Fahrbahn



                                                    Bild 36 b




                                         Skizze für weiße Pfeile auf der
                                                   Fahrbahn



                                                Maße in Millimeter
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Heft 17/18— 1953                                                                          VkBl Amtlicher Teil


    Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO —
                      und der Straßenverkehrs-Ordnung — StVO —.
                                                Vom 24. August 1953.


                                  Auf Grund des Artikels 6 der Verordnung zur
                               Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
                               und der Straßenverkehrs-Ordnung vom 24. August
                               1953                       wird nachstehend der
                               Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
                               — StVZO       und der Straßenverkehrs-Ordnung
                               — StVO — in der vom 1. September 1953 ab gelten
                               den Fassung bekanntgemadit.

                               Bonn, den 24. August 1953.

                                      Der Bundesminister für Verkehr
                                                    Seebohm




                      Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung                        StVZO
                                     in der Fassung vom 24. August 1953.

                                                Inhaltsübersicht
A. Personen                                                                                                   §§
                                                                 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge ....   21
  I. Teilnahme am Verkehr im allgemeinen
                                                     1          Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
     Grundregel der Zulassung                                                                                 22
                                                                für Fahrzeugteile
     Bedingte Zulassung                              2
                                                                Zuteilung der amtlichen Kennzeichen ....      23
     Einschränkung oder Entziehung der Zu
                                                    3           Ausfertigung des Kraftfahrzeug- oder An
     lassung                                                                                                  24
                                                                hängerscheins
  II. Führen von Kraftfahrzeugen                                Behandlung der Kraftfahrzeug- und An
                                                                hängerbriefe bei den Zulassungsstellen ..     25
     Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für
     das Führen von Kraftfahrzeugen                 4           Karteiführung und Meldungen an         das
                                                    5           Kraftfahrt-Bundesamt                          26
     Einteilung der Führerscheine
     Ausbildungsfahrten     vor   Erlangung   der               Meldepflichten der Eigentümer und Halter
     Fahrerlaubnis                                  6           von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ....       27

     Mindestalter der Kraftfahrzeugführer ..        7           Prüfungsfahrten,    Probefahrten,  Über
                                                                führungsfahrten                               28
     Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ..      8
                                                                Überwachung der Kraftfahrzeuge und An
     Ermittlungen über die Eignung des An                       hänger                                        29
     tragstellers durch die Behörde                 9
     Ausfertigung des Führerscheins                 10      Ila. Pflichtversicherung
     Prüfung der Befähigung des Antragstellers                  Ausreichende Kraftfahrzeughaftpflichtver
     durch einen amtlich anerkannten Sachver                    sicherung                                     29a
     ständigen für den Kraftfahrzeugverkehr         11                                                        29b
                                                                 Versicherungsnachweis
     Bedingte Erteilung der Fahrerlaubnis ....      12                                                        29c
                                                                 Anzeigepflicht des Versicherers
     Beteiligung    des   Kraftfahrt-Bundesamtes    13                                                        29d
                                                                Mangelnder Versicherungsschutz
     Sonderbestimmungen für das Führen von
     Kraftfahrzeugen im öffentlichen Dienst         14      III. Bau- und Betriebsvorschriften
     Sonderbestimmungen für Inhaber einer                     1. Allgemeine Vorschriften
     ausländischen Fahrerlaubnis                    15
                                                                Beschaffenheit der Fahrzeuge                  30
     Höchstdauer der täglichen Lenkung von
                                                    15a         Verantwortung für den Betrieb der Fahr
     Lastkraftwagen und Kraftomnibussen ...                                                                   31
                                                                zeuge
     Entziehung der Fahrerlaubnis durch die
     Verwaltungsbehörde                             15b      2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
                                                    15c          Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen         32
     Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis
                                                                 Mitführen von Anhängern                      32a
B. Fahrzeuge                                                    (weggefallen)                                 33
  I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen                    Achslast und Gesamtgewicht, Laufrollen
     Grundregel der Zulassung                16                                                               34
                                                                last von Gleiskettenfahrzeugen
     Einschränkung oder Entziehung der Zu                       (weggefallen)                                 35
     lassung                                        17
                                                                Sitze, Vorrichtungen zum Auf- und Ab
  II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge                    steigen                                       35a
      und ihre Anhänger                                         Bereifung und Laufflächen                     36
     Zulassungspflichtigkeit                        18          (weggefallen)                                 36a
     Erteilung und Wirksamkeit der Betriebs                     Gleitschutzvorrichtungen    und    Schnee
     erlaubnis                                      19          ketten                                        37
40

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