VkBl Nr. 17 1953
Verkehrsblatt Nr. 17 1953
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Muster 2
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24) 3 .y
(Auf hellgrünem, glattem Leinwandpapier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck. Vierseitig, auf Seite 3 und 4 Raum für weitere Eintragungen) r
(1. Seite) (2. Seite) n
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Art des Fahrzeugs
fD
Hersteller des Fahrgestells
Kraftfahrzeugschein
Fabriknummer des Fahrgestells
Herrn
Art des Antriebs
Frau (z.B. Verbrennungsmaschine, 1
Fräulein Elektromotor)
Hubraum der
in Bei Antrieb Maschine in cm®
durch Verbrennungs
maschine Nummer
der Maschine
Straße Nr.
Leergewicht des Fahrzeugs kg
ist das amtliche Kennzeichen (bei Krafträdern:) mit Beiwagen kg
u
cn
Eigengewicht des Fahrzeugs kg
Nutzlast bei Lastkraftwagen oder Kombina
tionskraftwagen kg
für das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug zugeteilt worden. bei Omnibussen oder Kombinations f V,'
kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen Sitzplätze Stehplätze ■ Oai
'^1
Ladefläche (nur bei Kombinationskraftwagen) m 1
den 19.
Zulässiges Gesamtgewicht kg
(bei Krafträdern:) mit Beiwagen kg
vorn kg
Zulässige Achslast mitten kg
(Name der Verwaltungsbehörde)
(außer bei Krafträdern) hinten
(Stempel) kg
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn
Art und Mindestgröße vorn ’r*
(Untersdirift)
— bei Zugmaschinen: zulässige Größen — mitten
hinten fD
der Bereifung
Zulässige Anhängelast (nur bei Kraftfahr
Liste Nr. zeugen mit Anhängerkupplung) 00
Anhänger mit Bremse kg i
Anhänger ohne Bremse kg CO
CO
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Muster 3
(§ 24)
(Auf hellblauem, glattem Leinwandpapier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck. Vierseitig, auf Seite 3 und 4 Raum für weitere Eintragungen)
CO
(1. Seite) (2. Seite)
CD
Art des Fahrzeugs
Anhängerschein Hersteller des Fahrgestells
Fabriknummer des Fahrgestells
Herrn
Frau
Fräulein Leergewicht des Fahrzeugs kg
Eigengewicht des Fahrzeugs kg
in
Nutzlast beim Lastkraftwagen-Anhänger kg
... Straße Nr. I beim Omnibus-Anhänger Sitzplätze Stehplätze
ist das amtliche Kennzeichen
Zulässiges Gesamtgewicht (soweit sich nicht kg
aus der im Kraftfahrzeugschein des ziehenden
Fahrzeugs vermerkten zulässigen Anhänge
last ein geringerer Wert ergibt) u
für den umseitig beschriebenen Anhänger zugeteilt worden. Zahl der Achsen
vorn kg
Zulässige Achslast mitten kg
hinten kg
den 19.
Art der Bremse
(z.B. Druckluft, Angabe der allgemeinen Be
triebserlaubnis, wenn vorhanden)
●r‘-
(Stempel) (Name der Verwaltungsbehörde)
Hersteller der Bremse y
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vorn
mitten >
Art und Mindestgröße der Bereifung B
hinten
(Unterscäirift)
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Liste Nr.
H
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Muster 4 <
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(§ 28)
(Aut weißem Papier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck) >
(1. Seite) (2. Seite) 3
Art des Fahrzeugs o
o
Hersteller des Fahrgestells
H
Kraftfahrzeugschein o
Fabriknummer des Fahrgestells
Art des Antriebs
Herrn (z. B. Verbrennungsmaschine,
Frau Elektromotor)
Fräulein Hubraum der
Bei Antrieb Maschine in cm®
durch Verbren
m
nungsmaschine Nummer
der Maschine
Straße Nr kg
Leergewicht des Fahrzeugs
(bei Krafträdern:) mit Beiwagen kg
ist für das umseitig beschriebene Fahrzeug zu Probefahrten — Überführungs
fahrten — das (eines der) rote(n) Kennzeichen kg
Eigengewicht des Fahrzeugs
Nutzlast bei Lastkraftwagen oder Kombina- kg
tionskraftwagen IO
bei Omnibussen oder Kombinations
kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen Sitzplätze Stehplätze
zugeteilt worden.
Dieser Schein ist nur gültig, wenn die umstehende Beschreibung vom Inhaber Ladefläche (nur bei Kombinations
kraftwagen) m®
in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.
Zulässiges Gesamtgewicht kg
(bei Krafträdern:) mit Beiwagen kg
, den 19 vorn kg
Zulässige Achslast (außer bei mitten kg
Krafträdern) hinten kg
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn
vorn
Art und Mindestgröße - bei Zugmaschinen: mitten
(Stempel) (Name der Verwaltungsbehörde) zulässige Größen - der Bereifung hinten
Zulässige Anhängelast (nur bei Kraftfahr
zeugen mit Anhängerkupplung)
Anhänger mit Bremse kg
(Unterschrift) Anhänger ohne Bremse kg rt)
., den 19.
CO
Liste Nr
CO
(Unterschrift des Inhabers)
-
Muster 5 3
(t>
(§ 28)
(Auf weißem Papier; Breite 105 mm, Höhe 148 mm; Typendruck)
(1. Seite) (2. Seite) 03
Hersteller des Fahrzeugs <o
tn
CO
Anhängerschein
Fabriknummer des Fahrgestells
Herrn
Leergewicht des Fahrzeugs kg
Frau
Fräulein
in .... Eigengewicht des Fahrzeugs kg
kg
Straße Nr Nutzlast beim Lastkraftwagen-Anhänger
beim Omnibus-Anhänger
Sitzplätze Stehplätze
ist für den umseitig beschriebenen Kraftfahrzeuganhängei zu Probefahrten
— Uberführungsfahrten —■ das (eines der) rote(n) Kennzeichen
Zulässiges Gesamtgewicht (soweit sich nicht
aus der im Kraftfahrzeugschein des ziehen
kg u
den Fahrzeugs vermerkten zulässigen An o>
hängelast ein geringerer Wert ergibt)
zugeteilt worden.
Zahl der Achsen
Dieser Schein ist nur gültig, wenn die umstehende Beschreibung vom Inhaber
in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.
vorn kg
Zulässige Achslast mitten kg
hinten kg
den ... 10
Art der Bremse (z. B. Druckluft, Angabe der
allgemeinen Betriebserlaubnis, wenn vor
handen)
(Stempel) (Name der Verwaltungsbehörde) Hersteller der Bremse <
>
s
den 19.
(Untersdirift) n
a>
Liste Nr.
(Unterschrift des Inhabers)
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V ^ /
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CB
Mustere g) Muster? >
(§29b) (§29b) 3
DIN A 6. Die Formblätter dürfen nicht handsdiriftlich oder mit Schreib (Format; DIN A 6. Die Formblätter dürfen nicht handschriftlich oder mit Schreib
maschine hergestellt, sondern müssen — zur Verhütung von Mißbräuchen — maschine hergestellt, sondern müssen — zur Verhütung von Mißbräuchen — n
er
gedruckt sein. Auch Firma und Unterschrift des Versicherers müssen gedruckt gedruckt sein. Auch Firma und Unterschrift des Versicherers müssen gedruckt m
faksimiliert] sein. Dem ausgefüllten Vordruck ist eine Durchschrift auf [letztere faksimiliert] sein)
einem gleichartigen Vordruck beizufügen) H
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Bestätigung des Bestehens einer Haftpflichtversicherung nach § 29 b
Bestätigung des Bestehens einer Haftpflichtversicherung nach § 29 b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 StVZO (für die Verwaltungs
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StVZO (für die Verwaltungs behörde Zulassungsstelle — bestimmt)
behörde — Zulassungsstelle — bestimmt)
Versicherungssumme Beginn des Nummer des Ver
für Personenschäden Versicherungsschutzes sicherungsscheins
Amtliches Kennzeichen*);
DM
(von der Zulassungsstelle auszufüllen) V
Versicherungssumme Beginn des Nummer des Ver Anschrift des Versicherten
für Personenschäden Versicherungsschutzes sicherungsscheins
DM
●●
Anschrift des Versicherten
Maschinell angetriebene Landfahrzeuge und ihre Anhänger,
ausgenommen Omnibusse und Droschken
Art des Fahrzeugs Hersteller des Fabriknummer des
Fahrgestells *) Fahrgestells*) . .»
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K
n;
(Untersdirift des Versidierers)
(Unterschrift des Versicherers)
CO
1 )
*) Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor nicht auszufüllen.
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K
Muster«
(§ 29 c)
Der Anzeige des Versicherers hängt eine Antwortkarte nach folgendem Muster an;
CO
(Format; DIN A 6) (Format: DIN A 6)
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CO
Cn
Oi
Anzeige des Versicherers an die Verwaltungsbehörde
Bescheid der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) an den
(Zulassungsstelle) nach §29c StVZO
umseitig bezeichneten Versicherer
auf die Anzeige nach § 29 c StVZO
Die von uns ausgestellte Versicherungs Amtliches Kennzeichen ^)
bestätigung (Sammelbestätigung)') mit den *’)
nachstehenden Merkmalen hat ihre Geltung Betrifft; Amtliches Kennzeichen*)
verloren.
Nummer des Versiche
Tag der Beendigung des Versicherungs rungsscheins
verhältnisses; Nummer des Versiche
rungsscheins
Anschrift des Versicherten;
w
O)
ist am Si
Die Anzeige vom emgegangen.
Hersteller des Fahr Fabriknummer des Das Fahrzeug ist ab aus dem Verkehr genommen worden.*)
Art des Fahrzeugs*)
gestells*) Fahrgestells^)
“) ^) Durch Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung ist der Nachweis
erbracht worden, daß für das bezeichnete Fahrzeug mit Wirkung vom
bei einem anderen Versicherer ausreichender Versicherungsschutz
besteht.*)
Wir bitten um baldigen Bescheid über das Weitere mittels anhängender
Antwortkarte. Diese dient uns als Beleg für die Erfüllung der Anzeigepflicht
nach § 29 c StVZO.
den
den
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CO
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0
(Unterschrift des Versicherers)
n
Stempel und Unterschrift der Verwaltungsbehörde er
(Zulassungsstelle) CD
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
*) Entfällt bei Sammelbestätigungen. H
^) Entfällt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor. ●) Nichtzutreffendes ist zu streichen. (D
/●
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A
VkBl Amtlicher Teil Heft 17/18—1953
ANHANG 2
In die Anlage 1 der Verordnung iiber das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs - Ordnung)
vom 13. November 1937 (Reidhsgesetzbl. I S. 1179) einzufügende Bildmuster.
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Schleudergefahr Fußgängerüberweg
Bild 4 b
Ausführung A
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■ Ausführung B
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Skizze für die Markierung von Fußgänger
überwegen auf der Fahrbahn
Warnkreuz
für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang
Maße in Millimeter
Heft 17/18—1953 VkBl Amtlicher Teil
Warnkreuz
für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
Bild 4g
r
/
Warnkreuz
für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
Bild I6a
4
Verkehrsverbot für Fahrräder Verkehrsverbot für Fahrräder
an Sonn- und Feiertagen
Bild 17
“9
Gebot für Radfahrer, Gebot für Reiter, Gebot für
Verbot für alle anderen Verkehrs Verbot für alle anderen Verkehrs Verbot für alle anderen Verkehrs
teilnehmer,den bezeichneten Weg teilnehmer, den bezeichneten Weg teilnehmer, den bezeichneten Weg
oder Straßenteil zu benutzen oder Straßenteil zu benutzen oder Straßenteil zu benutzen
Maße in Millimeter
VkBI Amtlicher Teil Heft 17/18 — 1953
Bild 30 b
Überholverbot für Kraftfahrzeuge
untereinander
Skizze für eine weiße Haltlinie
quer über die Fahrbahn
Bild 31 a Bild 31b
{.
Skizze für eine weiße nidit unterbrochene Skizze für eine weiße nicht unterbrochene
Linie auf der Fahrbahn Linie auf der Fahrbahn neben einer
weißen unterbrochenen Linie
Bild 36a
Skizze für eine weiße unterbrochene Linie
auf der Fahrbahn
Bild 36 b
Skizze für weiße Pfeile auf der
Fahrbahn
Maße in Millimeter
Heft 17/18— 1953 VkBl Amtlicher Teil
Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO —
und der Straßenverkehrs-Ordnung — StVO —.
Vom 24. August 1953.
Auf Grund des Artikels 6 der Verordnung zur
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
und der Straßenverkehrs-Ordnung vom 24. August
1953 wird nachstehend der
Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
— StVZO und der Straßenverkehrs-Ordnung
— StVO — in der vom 1. September 1953 ab gelten
den Fassung bekanntgemadit.
Bonn, den 24. August 1953.
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO
in der Fassung vom 24. August 1953.
Inhaltsübersicht
A. Personen §§
Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge .... 21
I. Teilnahme am Verkehr im allgemeinen
1 Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
Grundregel der Zulassung 22
für Fahrzeugteile
Bedingte Zulassung 2
Zuteilung der amtlichen Kennzeichen .... 23
Einschränkung oder Entziehung der Zu
3 Ausfertigung des Kraftfahrzeug- oder An
lassung 24
hängerscheins
II. Führen von Kraftfahrzeugen Behandlung der Kraftfahrzeug- und An
hängerbriefe bei den Zulassungsstellen .. 25
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für
das Führen von Kraftfahrzeugen 4 Karteiführung und Meldungen an das
5 Kraftfahrt-Bundesamt 26
Einteilung der Führerscheine
Ausbildungsfahrten vor Erlangung der Meldepflichten der Eigentümer und Halter
Fahrerlaubnis 6 von Kraftfahrzeugen oder Anhängern .... 27
Mindestalter der Kraftfahrzeugführer .. 7 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Über
führungsfahrten 28
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis .. 8
Überwachung der Kraftfahrzeuge und An
Ermittlungen über die Eignung des An hänger 29
tragstellers durch die Behörde 9
Ausfertigung des Führerscheins 10 Ila. Pflichtversicherung
Prüfung der Befähigung des Antragstellers Ausreichende Kraftfahrzeughaftpflichtver
durch einen amtlich anerkannten Sachver sicherung 29a
ständigen für den Kraftfahrzeugverkehr 11 29b
Versicherungsnachweis
Bedingte Erteilung der Fahrerlaubnis .... 12 29c
Anzeigepflicht des Versicherers
Beteiligung des Kraftfahrt-Bundesamtes 13 29d
Mangelnder Versicherungsschutz
Sonderbestimmungen für das Führen von
Kraftfahrzeugen im öffentlichen Dienst 14 III. Bau- und Betriebsvorschriften
Sonderbestimmungen für Inhaber einer 1. Allgemeine Vorschriften
ausländischen Fahrerlaubnis 15
Beschaffenheit der Fahrzeuge 30
Höchstdauer der täglichen Lenkung von
15a Verantwortung für den Betrieb der Fahr
Lastkraftwagen und Kraftomnibussen ... 31
zeuge
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die
Verwaltungsbehörde 15b 2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
15c Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen 32
Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis
Mitführen von Anhängern 32a
B. Fahrzeuge (weggefallen) 33
I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen Achslast und Gesamtgewicht, Laufrollen
Grundregel der Zulassung 16 34
last von Gleiskettenfahrzeugen
Einschränkung oder Entziehung der Zu (weggefallen) 35
lassung 17
Sitze, Vorrichtungen zum Auf- und Ab
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge steigen 35a
und ihre Anhänger Bereifung und Laufflächen 36
Zulassungspflichtigkeit 18 (weggefallen) 36a
Erteilung und Wirksamkeit der Betriebs Gleitschutzvorrichtungen und Schnee
erlaubnis 19 ketten 37