VkBl Nr. 24 1995
Verkehrsblatt Nr. 24 1995
VkBl. Amtlicher Teil 787 Heft 24 – 1995
Tarif- Für Güter der Güterklasse Tarif- Für Güter der Güterklasse
stelle Güterart I/II III/IV V VI stelle Güterart I/II III/IV V VI
(TS) und Geltungsbereich Pf Pf Pf Pf (TS) und Geltungsbereich Pf Pf Pf Pf
859 Asche aus der Klär- 951 Eisen und Stahl, Eisen-
schlammverbrennung und Stahlwaren
(Gkl. VI: aus Nr. 6396 (Gkl. III: Nr. 5441, 5520,
im Verkehr von Häfen 9392, 9394, 9411, 9412,
9492;
oberhalb der Schleuse
Gkl. IV: Nr. 5222, 5311,
Untertürkheim (Neckar-
5312, 5313, 5350, 5370,
km 187) – – – 0,605
5411, 5412, 5442, 5510) – 0,885 – –
860 Gips aus Rauchgasent-
952 Schlacken
schwefelungsanlagen,
(Gkl. VI: Nr. 4650, 6151,
sonstiger Industriegips
6152, 6154, 7210) – – – 0,475
(Gkl. VI: Nr. 6503) – – – 0,825
953 Kohlen
861 Gipssteine, Gipsstein-
(Gkl. VI: Nr. 2110, 2130,
grus
2210, 2230, 2310, 2330) – – – 0,550
(Gkl. V: Nr. 6333; Gkl. VI:
Nr. 6334) – – 0,610 0,610 954 Gips aus Rauchgasent-
schwefelungsanlagen,
sonstiger Industriegips
Verkehrsbeziehung 9a (Gkl. VI: Nr. 6503) – – – 0,475
Auf der Saar im Bergverkehr (VkBl. 1995 S. 778)
Für die nachstehend genannten Güter sind, abweichend
von den nach der Tarifstelle 057 festgesetzten Regel-
sätzen, soweit die Güter auf der Saar zu Berg befördert
werden, je Gewichtstonne und je Kilometer zu entrich-
ten:
Tarif- Für Güter der Güterklasse
stelle Güterart I/II III/IV V VI
Straßenbau
(TS) und Geltungsbereich Pf Pf Pf Pf
Nr. 231 Allgemeines Rundschreiben
901 Erze und Abbrände
(Gkl. VI: Nr. 4101, 4102,
Straßenbau Nr. 38/1995
4518, 4520, 4550, 4591, Sachgebiet 16.7: Bauvertragsrecht
4592, 4593, 4599, 4670, und Verdingungs-
6220) – – – 0,450 wesen; Bevorzugte
902 Kohlen Bewerber, Mittel-
(Gkl. VI: Nr. 2110, 2130, stand
2210, 2230, 2310, 2330) – – – 0,550
Bonn, den 8. Dezember 1995
903 Schrott
(Gkl. VI: Nr. 4621, 4622) – – – 0,450 StB 12/70.00.00/39 Va 95
904 Petroleumkoks Oberste Straßenbaubehörden
(Gkl. VI: Nr. 3491) – – – 0,570 der Länder
905 Steine nachrichtlich:
(Gkl. V: Nr. 6331;
Gkl. VI: Nr. 6332) – – 0,430 0,430 Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesrechnungshof
DEGES Deutsche Einheit
Verkehrsbeziehung 9b Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Auf der Saar im Talverkehr BMV-Außenstelle Berlin
Für die nachstehend genannten Güter sind, abweichend Öffentliches Auftragswesen; VOL-Bereich
von den nach der Tarifstelle 057 festgesetzten Regel- – Einschaltung der Auftragsberatungsstellen der neuen
sätzen, soweit die Güter auf der Saar zu Tal befördert Bundesländer und Berlins
werden, je Gewichtstonne und je Kilometer zu entrich-
ten: Mein Allgemeines Rundschreiben
Nr. 46/1993 vom 8. Dezember 1993
– StB 12/70.00.00/50 Va 93 –
Anlagen: Erlaß des Bundesministeriums für Wirtschaft
vom 14. November 1991, aktualisiert auf den
Stand: 16. Oktober 1995
(1) Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 46/
1993 waren zugunsten der neuen Bundesländer und zur
Förderung der ostdeutschen Wirtschaft für den Geltungs-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 1995 788 VkBl. Amtlicher Teil
bereich der Verdingungsordnung für Leistungen – aus- 1. Bis Ende 1996 sind bei Beschränkten Ausschreibun-
genommen Bauleistungen (VOL) gen und Freihändigen Vergaben nach der Verdin-
– Sonderregelungen (Ausnahmeregelungen mit KmU- gungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bau-
Richtlinien), leistungen – (VOL) – soweit dies im Einzelfall, nach Art
und Umfang der geforderten Leistung nicht unmöglich
– die Einschaltung der Auftragsberatungsstellen und
oder (z.B. wegen zu hoher Transportkosten) un-
– halbjährige Berichte über erteilte VOL-Aufträge zweckmäßig ist – die Auftragsberatungsstellen der
eingeführt worden. neuen Bundesländer und von Berlin einzuschalten und
(2) Die vom Bundesministerium für Wirtschaft veröffent- aufzufordern, innerhalb der vom Auftraggeber vorge-
lichten Regelungen waren bis zum 31. Dezember 1995 sehenen Frist nach Möglichkeit ein geeignetes Unter-
befristet. Dies gilt nach Beschluß des Bundeskabinetts nehmen zu benennen, das der Auftraggeber zur Abga-
unverändert; die Regelungen sind also ab 1. Januar be eines Angebotes auffordern kann (vgl. § 4 VOL/A).
1996 nicht mehr anzuwenden. Der Gegenstand der Beschaffung (auch Dienstleistun-
(3) Das Bundeskabinett hat jedoch am 22. August 1995 gen) ist in den wesentlichen Punkten so eindeutig zu be-
beschlossen, die im Erlaß des Bundesministeriums für schreiben, daß die Auftragsberatungsstellen die ihnen
Wirtschaft vom 14. November 1991 geregelte Einschal- übertragenen Aufgaben ohne Rückfragen erfüllen kön-
tung der Auftragsberatungsstellen der neuen Bundes- nen.
länder und Berlins auch im Jahr 1996 beizubehalten. Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert
Diesen hinsichtlich seiner Geltungsdauer und im An- unter 30 000 DM kann von dieser Einschaltung abge-
schriftenverzeichnis aktualisierten Erlaß übersende ich sehen werden.
Ihnen als Anlage und bitte Sie, ihn bei Beschränkten Aus- 2. Die Auftraggeber informieren, soweit möglich und
schreibungen und Freihändigen Vergaben nach VOL/ A – zweckmäßig, die Auftragsberatungsstellen der neuen
wie bisher – anzuwenden. Bundesländer und von Berlin kurzfristig über vorgesehe-
(4) Die halbjährige Statistikpflicht – Meldungen über den ne Teilnahmewettbewerbe im Rahmen Beschränkter
Umfang der an Unternehmen mit Sitz in den neuen Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben. Die Auf-
Bundesländern erteilten Aufträge – soll für Berichte an tragsberatungsstellen unterrichten darüber unverzüglich
das Bundeskabinett beibehalten werden. Die hierfür zur geeignete Unternehmen, damit diese rechtzeitig Anträge
Weiterleitung an das Bundesministerium für Wirtschaft auf Teilnahme an die Auftraggeber richten können.
benötigten Daten werde ich künftig jeweils mit besonde- 3. Ein Verzeichnis der Auftragsberatungsstellen der
rem Rundschreiben bei Ihnen erbitten. neuen Bundesländer und von Berlin liegt bei.
(5) Das ARS Nr. 46/1993 hebe ich auf.
Bundesministerium für Verkehr Anhang
Im Auftrag zu Anlage
Dr.-Ing. H u b e r
Anschriften der Auftragsberatungsstellen
Anlage der neuen Bundesländer und von Berlin
zum ARS Nr. 38/1995 (Stand: Januar 1995)
vom 8. 12. 1995 BAO Berlin-Marketing Service GmbH
– Auftragsberatungsstelle –
Zubenennung von Unternehmen
Hardenbergstraße 16 – 18
aus den neuen Bundesländern
und Berlin durch die Auftragsberatungsstellen 10623 Berlin
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Telefon: (0 30) 3 15 10 – 3 18/ 3 19
nach der Verdingungsordnung für Leistungen Telefax: (0 30) 3 15 10 – 3 16
– ausgenommen Bauleistungen – VOL Auftragsberatungsstelle Brandenburg
Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft vom Hausadresse: Postanschrift:
14. November 1991, aktualisiert auf den Stand: Goethestraße 1 Postfach
16. Oktober 1995 03046 Cottbus 10 06 61
Mit Erlaß vom 1. Juli 1991 hat BMWi für den Lieferbe- Telefon: (03 55) 70 00 19/24 03006 Cottbus
reich weitgehende Erleichterungen zugunsten der Unter- Telefax: (03 55) 70 00 41
nehmen in den nBL erlassen. Ziel dieser Regelungen ist
Auftragsberatungsstelle
es,
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
– zum einen den Mittelabfluß aus dem Gemeinschafts- Hagenower Str. 73
werk „Aufschwung Ost“ zu beschleunigen, aber auch,
19061 Schwerin
– den Unternehmen in den nBL größere Chancen im
Wettbewerb um öffentliche Aufträge einzuräumen. Telefon: (03 85) 6 34 – 42 50-2 51
Telefax: (03 85) 6 34 – 42 52
Diese Instrumente, nämlich Eintrittsrecht und Mehrpreis-
gewährung, setzen jedoch erst beim Zuschlag an. Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Niedersedlitzer Straße 63
Um bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihän-
digen Vergaben die Chancen der Unternehmen in den 01257 Dresden
nBL, zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, zu Telefon: (03 51) 28 02 – 4 02
verbessern, bitte ich, wie folgt zu verfahren: Telefax: (03 51) 28 02 – 4 04
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 789 Heft 24 – 1995
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt Bundes Kosten erhoben (Musteranschreiben siehe
Klausenerstraße 30 Anlage 5).“
39112 Magdeburg 2. In der Anlage 5 wird der 2. Absatz wie folgt geändert:
Telefon: (03 91) 73 11 – 8 39/8 40 „Für diese Amtshandlungen werden Kosten gem. § 3
Telefax: (03 91) 73 11 – 8 40 Abs. 6 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrs-
Auftragsberatungsstelle Thüringen e. V. verwaltung des Bundes in Höhe von ........... DM erho-
ben.“
Hausadresse: Postanschrift:
Weimarische Straße 45 Postfach 2 25 Bonn, den 28. November 1995
99099 Erfurt 99005 Erfurt
Telefon: (03 61) 34 84 – 1 12/1 14/1 16 Eisenbahn-Bundesamt
Telefax: (03 61) 34 84 – 1 88 Der Präsident
In Vertretung
(VkBl. 1995 S. 787) Meister
(VkBl. 1995 S. 789)
Berichtigung
Nr. 232 Berichtigung
der Bekanntmachung der Anwei-
sung für die Prüfung des betriebssi- Nr. 233 Berichtigung zum XXIII. Nachtrag
cheren Zustandes von Schienen- zum Tarif für die Schiffahrtsabgaben
fahrzeugen, die auf dem Schienen- auf den norddeutschen Bundeswas-
netz der Eisenbahnen des Bundes serstraßen im Binnenbereich
verkehren
Gültig vom 6. April 1995 an Im XXIII. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrtsabgaben
auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Bin-
(Veröffentlicht im Verkehrsblatt nenbereich vom 25. August 1995 (VkBl. 1995 S. 539) ist
Heft 11/1995 vom 14. Juni 1995, in § 1 Buchstabe c in der Tarifstelle 101 in der Spalte für
S. 326 ff., Nr. 106) Güter der Güterklasse V die Zahl „0,445“ nachzutragen.
Die vorgenannte Bekanntmachung ist wie folgt zu berich-
tigen: Bonn, den 11. Dezember 1995
BW 11/28.03.10-10
1. Die Nummer „7 Gebühren“ lautet wie folgt:
Bundesministerium für Verkehr
„7 Kosten Im Auftrag
Für Amtshandlungen werden gemäß § 3 Abs. 6 des Groß
Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des (VkBl. 1995 S. 789)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil