VkBl Nr. 24 1995

Verkehrsblatt Nr. 24 1995

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VkBl. Amtlicher Teil                                            787                                               Heft 24 – 1995

Tarif-                              Für Güter der Güterklasse         Tarif-                             Für Güter der Güterklasse
stelle Güterart                      I/II III/IV   V      VI          stelle Güterart                     I/II III/IV   V      VI
(TS) und Geltungsbereich             Pf     Pf     Pf     Pf          (TS) und Geltungsbereich            Pf     Pf     Pf     Pf
859   Asche aus der Klär-                                             951   Eisen und Stahl, Eisen-
      schlammverbrennung                                                    und Stahlwaren
      (Gkl. VI: aus Nr. 6396                                                (Gkl. III: Nr. 5441, 5520,
      im Verkehr von Häfen                                                  9392, 9394, 9411, 9412,
                                                                            9492;
      oberhalb der Schleuse
                                                                            Gkl. IV: Nr. 5222, 5311,
      Untertürkheim (Neckar-
                                                                            5312, 5313, 5350, 5370,
      km 187)                        –      –      – 0,605
                                                                            5411, 5412, 5442, 5510)       –    0,885    –      –
860   Gips aus Rauchgasent-
                                                                      952   Schlacken
      schwefelungsanlagen,
                                                                            (Gkl. VI: Nr. 4650, 6151,
      sonstiger Industriegips
                                                                            6152, 6154, 7210)             –      –      – 0,475
      (Gkl. VI: Nr. 6503)            –      –      – 0,825
                                                                      953   Kohlen
861   Gipssteine, Gipsstein-
                                                                            (Gkl. VI: Nr. 2110, 2130,
      grus
                                                                            2210, 2230, 2310, 2330)       –      –      – 0,550
      (Gkl. V: Nr. 6333; Gkl. VI:
      Nr. 6334)                      –      –   0,610 0,610           954   Gips aus Rauchgasent-
                                                                            schwefelungsanlagen,
                                                                            sonstiger Industriegips
                Verkehrsbeziehung 9a                                        (Gkl. VI: Nr. 6503)           –      –      – 0,475
            Auf der Saar im Bergverkehr                               (VkBl. 1995 S. 778)
Für die nachstehend genannten Güter sind, abweichend
von den nach der Tarifstelle 057 festgesetzten Regel-
sätzen, soweit die Güter auf der Saar zu Berg befördert
werden, je Gewichtstonne und je Kilometer zu entrich-
ten:
Tarif-                              Für Güter der Güterklasse
stelle Güterart                      I/II III/IV   V      VI
                                                                        Straßenbau
(TS) und Geltungsbereich             Pf     Pf     Pf     Pf
                                                                      Nr. 231 Allgemeines Rundschreiben
901   Erze und Abbrände
      (Gkl. VI: Nr. 4101, 4102,
                                                                              Straßenbau Nr. 38/1995
      4518, 4520, 4550, 4591,                                                 Sachgebiet 16.7: Bauvertragsrecht
      4592, 4593, 4599, 4670,                                                                  und Verdingungs-
      6220)                          –      –      – 0,450                                     wesen; Bevorzugte
902   Kohlen                                                                                   Bewerber, Mittel-
      (Gkl. VI: Nr. 2110, 2130,                                                                stand
      2210, 2230, 2310, 2330)        –      –      – 0,550
                                                                                                 Bonn, den 8. Dezember 1995
903   Schrott
      (Gkl. VI: Nr. 4621, 4622)      –      –      – 0,450                                       StB 12/70.00.00/39 Va 95

904   Petroleumkoks                                                   Oberste Straßenbaubehörden
      (Gkl. VI: Nr. 3491)            –      –      – 0,570            der Länder
905   Steine                                                          nachrichtlich:
      (Gkl. V: Nr. 6331;
      Gkl. VI: Nr. 6332)             –      –   0,430 0,430           Bundesanstalt für Straßenwesen
                                                                      Bundesrechnungshof
                                                                      DEGES Deutsche Einheit
                Verkehrsbeziehung 9b                                  Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
             Auf der Saar im Talverkehr                               BMV-Außenstelle Berlin
Für die nachstehend genannten Güter sind, abweichend                  Öffentliches Auftragswesen; VOL-Bereich
von den nach der Tarifstelle 057 festgesetzten Regel-                 – Einschaltung der Auftragsberatungsstellen der neuen
sätzen, soweit die Güter auf der Saar zu Tal befördert                    Bundesländer und Berlins
werden, je Gewichtstonne und je Kilometer zu entrich-
ten:                                                                  Mein Allgemeines Rundschreiben
                                                                      Nr. 46/1993 vom 8. Dezember 1993
                                                                      – StB 12/70.00.00/50 Va 93 –
                                                                      Anlagen: Erlaß des Bundesministeriums für Wirtschaft
                                                                                 vom 14. November 1991, aktualisiert auf den
                                                                                 Stand: 16. Oktober 1995
                                                                      (1) Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 46/
                                                                      1993 waren zugunsten der neuen Bundesländer und zur
                                                                      Förderung der ostdeutschen Wirtschaft für den Geltungs-



                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
31

Heft 24 – 1995                                              788                             VkBl. Amtlicher Teil

bereich der Verdingungsordnung für Leistungen – aus-              1. Bis Ende 1996 sind bei Beschränkten Ausschreibun-
genommen Bauleistungen (VOL)                                         gen und Freihändigen Vergaben nach der Verdin-
– Sonderregelungen (Ausnahmeregelungen mit KmU-                      gungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bau-
    Richtlinien),                                                    leistungen – (VOL) – soweit dies im Einzelfall, nach Art
                                                                     und Umfang der geforderten Leistung nicht unmöglich
– die Einschaltung der Auftragsberatungsstellen und
                                                                     oder (z.B. wegen zu hoher Transportkosten) un-
– halbjährige Berichte über erteilte VOL-Aufträge                    zweckmäßig ist – die Auftragsberatungsstellen der
eingeführt worden.                                                   neuen Bundesländer und von Berlin einzuschalten und
(2) Die vom Bundesministerium für Wirtschaft veröffent-              aufzufordern, innerhalb der vom Auftraggeber vorge-
lichten Regelungen waren bis zum 31. Dezember 1995                   sehenen Frist nach Möglichkeit ein geeignetes Unter-
befristet. Dies gilt nach Beschluß des Bundeskabinetts               nehmen zu benennen, das der Auftraggeber zur Abga-
unverändert; die Regelungen sind also ab 1. Januar                   be eines Angebotes auffordern kann (vgl. § 4 VOL/A).
1996 nicht mehr anzuwenden.                                          Der Gegenstand der Beschaffung (auch Dienstleistun-
(3) Das Bundeskabinett hat jedoch am 22. August 1995                 gen) ist in den wesentlichen Punkten so eindeutig zu be-
beschlossen, die im Erlaß des Bundesministeriums für                 schreiben, daß die Auftragsberatungsstellen die ihnen
Wirtschaft vom 14. November 1991 geregelte Einschal-                 übertragenen Aufgaben ohne Rückfragen erfüllen kön-
tung der Auftragsberatungsstellen der neuen Bundes-                  nen.
länder und Berlins auch im Jahr 1996 beizubehalten.                  Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert
Diesen hinsichtlich seiner Geltungsdauer und im An-                  unter 30 000 DM kann von dieser Einschaltung abge-
schriftenverzeichnis aktualisierten Erlaß übersende ich              sehen werden.
Ihnen als Anlage und bitte Sie, ihn bei Beschränkten Aus-         2. Die Auftraggeber informieren, soweit möglich und
schreibungen und Freihändigen Vergaben nach VOL/ A –                 zweckmäßig, die Auftragsberatungsstellen der neuen
wie bisher – anzuwenden.                                             Bundesländer und von Berlin kurzfristig über vorgesehe-
(4) Die halbjährige Statistikpflicht – Meldungen über den            ne Teilnahmewettbewerbe im Rahmen Beschränkter
Umfang der an Unternehmen mit Sitz in den neuen                      Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben. Die Auf-
Bundesländern erteilten Aufträge – soll für Berichte an              tragsberatungsstellen unterrichten darüber unverzüglich
das Bundeskabinett beibehalten werden. Die hierfür zur               geeignete Unternehmen, damit diese rechtzeitig Anträge
Weiterleitung an das Bundesministerium für Wirtschaft                auf Teilnahme an die Auftraggeber richten können.
benötigten Daten werde ich künftig jeweils mit besonde-           3. Ein Verzeichnis der Auftragsberatungsstellen der
rem Rundschreiben bei Ihnen erbitten.                                neuen Bundesländer und von Berlin liegt bei.
(5) Das ARS Nr. 46/1993 hebe ich auf.
                           Bundesministerium für Verkehr                                                          Anhang
                                       Im Auftrag                                                                 zu Anlage
                                   Dr.-Ing. H u b e r
                                                                        Anschriften der Auftragsberatungsstellen
                                   Anlage                                der neuen Bundesländer und von Berlin
                                   zum ARS Nr. 38/1995                              (Stand: Januar 1995)
                                   vom 8. 12. 1995                BAO Berlin-Marketing Service GmbH
                                                                  – Auftragsberatungsstelle –
           Zubenennung von Unternehmen
                                                                  Hardenbergstraße 16 – 18
            aus den neuen Bundesländern
    und Berlin durch die Auftragsberatungsstellen                 10623 Berlin
         bei der Vergabe öffentlicher Aufträge                    Telefon: (0 30) 3 15 10 – 3 18/ 3 19
    nach der Verdingungsordnung für Leistungen                    Telefax: (0 30) 3 15 10 – 3 16
        – ausgenommen Bauleistungen – VOL                         Auftragsberatungsstelle Brandenburg
      Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft vom                Hausadresse:                         Postanschrift:
     14. November 1991, aktualisiert auf den Stand:               Goethestraße 1                       Postfach
                    16. Oktober 1995                              03046 Cottbus                        10 06 61
Mit Erlaß vom 1. Juli 1991 hat BMWi für den Lieferbe-             Telefon: (03 55) 70 00 19/24         03006 Cottbus
reich weitgehende Erleichterungen zugunsten der Unter-            Telefax: (03 55) 70 00 41
nehmen in den nBL erlassen. Ziel dieser Regelungen ist
                                                                  Auftragsberatungsstelle
es,
                                                                  Mecklenburg-Vorpommern e. V.
– zum einen den Mittelabfluß aus dem Gemeinschafts-               Hagenower Str. 73
    werk „Aufschwung Ost“ zu beschleunigen, aber auch,
                                                                  19061 Schwerin
– den Unternehmen in den nBL größere Chancen im
    Wettbewerb um öffentliche Aufträge einzuräumen.               Telefon: (03 85) 6 34 – 42 50-2 51
                                                                  Telefax: (03 85) 6 34 – 42 52
Diese Instrumente, nämlich Eintrittsrecht und Mehrpreis-
gewährung, setzen jedoch erst beim Zuschlag an.                   Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
                                                                  Niedersedlitzer Straße 63
Um bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihän-
digen Vergaben die Chancen der Unternehmen in den                 01257 Dresden
nBL, zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, zu                Telefon: (03 51) 28 02 – 4 02
verbessern, bitte ich, wie folgt zu verfahren:                    Telefax: (03 51) 28 02 – 4 04



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                      789                                              Heft 24 – 1995

Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt                             Bundes Kosten erhoben (Musteranschreiben siehe
Klausenerstraße 30                                                 Anlage 5).“
39112 Magdeburg                                                 2. In der Anlage 5 wird der 2. Absatz wie folgt geändert:
Telefon: (03 91) 73 11 – 8 39/8 40                                 „Für diese Amtshandlungen werden Kosten gem. § 3
Telefax: (03 91) 73 11 – 8 40                                      Abs. 6 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrs-
Auftragsberatungsstelle Thüringen e. V.                            verwaltung des Bundes in Höhe von ........... DM erho-
                                                                   ben.“
Hausadresse:                    Postanschrift:
Weimarische Straße 45           Postfach 2 25                   Bonn, den 28. November 1995
99099 Erfurt                    99005 Erfurt
Telefon: (03 61) 34 84 – 1 12/1 14/1 16                                                           Eisenbahn-Bundesamt
Telefax: (03 61) 34 84 – 1 88                                                                         Der Präsident
                                                                                                      In Vertretung
(VkBl. 1995 S. 787)                                                                                    Meister
                                                                (VkBl. 1995 S. 789)

  Berichtigung
Nr. 232 Berichtigung
        der Bekanntmachung der Anwei-
        sung für die Prüfung des betriebssi-                    Nr. 233 Berichtigung zum XXIII. Nachtrag
        cheren Zustandes von Schienen-                                  zum Tarif für die Schiffahrtsabgaben
        fahrzeugen, die auf dem Schienen-                               auf den norddeutschen Bundeswas-
        netz der Eisenbahnen des Bundes                                 serstraßen im Binnenbereich
        verkehren
        Gültig vom 6. April 1995 an                             Im XXIII. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrtsabgaben
                                                                auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Bin-
        (Veröffentlicht im Verkehrsblatt                        nenbereich vom 25. August 1995 (VkBl. 1995 S. 539) ist
        Heft 11/1995 vom 14. Juni 1995,                         in § 1 Buchstabe c in der Tarifstelle 101 in der Spalte für
        S. 326 ff., Nr. 106)                                    Güter der Güterklasse V die Zahl „0,445“ nachzutragen.
Die vorgenannte Bekanntmachung ist wie folgt zu berich-
tigen:                                                          Bonn, den 11. Dezember 1995
                                                                BW 11/28.03.10-10
1. Die Nummer „7 Gebühren“ lautet wie folgt:
                                                                                      Bundesministerium für Verkehr
    „7 Kosten                                                                                 Im Auftrag
    Für Amtshandlungen werden gemäß § 3 Abs. 6 des                                              Groß
    Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des           (VkBl. 1995 S. 789)




                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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