VkBl Nr. 22 1961

Verkehrsblatt Nr. 22 1961

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Verkehrsblatt
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
                                                              (VkBI)

                                             INHALTSVERZEICHNIS


                                                         Amtlidier Teil

   Nr.          Dat.             VkBI 1961                Seite     Nr.           Dat.             VkBI 1961                Seite



   Personalnachrichten                                               Aufgebote

   374   7. 11. 1961 Verlust eines Dienstausweises . . . 680
                                                                    383a 30. 11. 1961 Aufbietung in Verlust       geratener
                                                                         Kraftfahrzeug-(Anhänger-)briefe
   Allgemeine Angelegenheiten
                                                                        i 30. 11. 1961 Aufbietung von abhandengekomme
   375 2. 11. 1961 Verordnung FR Nr. 9/61 zur Ände
                                                                          nen    Kraftfahrzeug-(Anhänger-)s<heinen     und
         rung der Verordnung FR Nr. 1/61 über den
                                                                          Bescheinigungen über die Zuteilung amtlicher
         Einheitstarif für die Rollfuhr von Stückgut,
                                                                          Kenn^ichen für zulassungsfreie Fahrzeuge
         Wagenladungen und Expreßgut . . . . . . 680

                                                                    383c 30. 11. 1961 Aufbietung   in   Verlust   geratener
   Straßenverkehr
                                                                          Führerscheine . . . .                   . 698a—698pp

   376 20. 11. 1961 Richtlinien für die Anwendung, Be
         schaffenheit und Früfung von schreibenden
         Bremsmeßgeräten nach dem Fendelprinzip . . 684

   377 16. 11. 1961 Bekanntmachung                            685


   Binnenschiffahrt
                                                                                    Nichtamtlicher Teil
   378 13. 11. 1961 Durchfühnmg      des    Gesetzes   über
         den gewerblichen Binnenschiffsverkehr . . . 685


   379 24. 10. 1961 6. Nachtrag zum Hafentarif für die              Zeitschriftenschau:
       im Bereich des Mittellandkanals gelegenen
       Häfen Braunschweig, Brink, Hannover, Hildes
                                                                          Übersicht . . . . . . . . . , • . . •
       heim, Misburg, Osnabrück vom 22. 4. 1955 . . 686


   380 25. 10. 1961 Beschluß   des   Fraditenausschusses                  Auslese . . . . . . .                        '.
         für den Hafen Hamburg       . . . . . . . . . 687


   381 27. 10. 1961 Bekanntmacihung für die Schiffahrtr
                                                                     Bücherschau:
         auf der Ilmenau über die Abmessungen der
         Fahrzeuge                                            687
                                                                          Neuerscheinungen
   382 2. 11. 1961 XI. Nachtrag zum Tarif für die
       Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Nek-                       Buchbesprechungen
         kar vom 29. 6. 1935                           * • • 687


   383 15. 11. 1961 Bekanntmachung für die Rhein
       schiffahrt über das Stilliegen unter Brücken , 688            Rechtsprechung




   15. Jahrgang                            Ausgegeben zu Bonn am 30. November 1061                                     Heft 22




Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die liefernden Postämter wenden.
1

Heft 22 — 1961                                            680                                VkBl Amtlicher Teil




                                             AMTLICHER TEIL


                                                              für die Rollfuhr von Stückgut, Wagenladungen und Ex
  Pefsonalna chrich ten                                       preßgut, wird wie folgt geändert:
                                                                 In § 1 Nr. 1 wird der Name „Remscheid" durch „Rem-
Nr. 374    Verlust eines Dienstausweises                      scheid-Bliedinghapsen" ersetzt,
                             Bonn, den 7. November 1961
                             — Z 6 Ogo — 114 W/61 —                                      §2
  Folgender von dein Wasser- und Schiffahrtsamt Aschaf-          Die Anlage 2 der Verordnung PR Nr. J/61 über den
feiiburg ausgestellter Dienstausweiis ist verlorengegangen:   Einheitsgebührentarif für die Rollfuhr von Stückgut,
      Ausweisnunnner: 5; Farbe: grau?                         Wagenladungen uncl Expreßgut vom 14. März 1961 (Bun
                                                              desanzeiger Nr. 57 vom 22. März 1961) in der Fassung
      gültig bis 1. Mai i960;
                                                                der Verordnung PR Nr. 6/61 vom 19. Juli 1961 (Bundes
      Inhaber: Magazinverwalter Fritz Bauer,                    anzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1961) wird wie folgt
      geboren dm 6. Mai 1907.                                   geändert:
  Idi bitte, mich zu unterrichten, wenn etwas über den
                                                                1. Die Bahnhöfe:
Verbleib des Ausweises, insbesondere über seine miß
bräuchliche Benutzung, bekannt wird.                                     Althengstett
                        Der Bundesminister für Verkehr
                                                                         Coppenbrügge
                                   Im Auftrag                            Goldenstadt (Old)
                                                                         Kreiensen
                                   Morsbach
                                                                         München-Solln
(VkBl. 1961 S. 680)
                                                                         Nordstemmen     ,
                                                                         Oberneuland
                                                                         Weil (Schönbuch)
  ÄllgemeineAngelegenheiten                                              Wuppertal-Unterbarmen
                                                                werden gestrichen.                       ,
Nr. 375 Verordnung PR Nr.9/61 zur Änderung der
           Verordnung PR Nr. 1/61 über den Einheits             2. Neu aufgenommen werden an der der alphabetischen
           gebührentarif für die Rollfuhr von Stück                Reihenfolge entsprechenden Stelle die Bahnhöfe:
           gut, Wagenladungen und Expreßgut
                                                                                                             Ortsklasse
                            Bonn, den 2. November 1961
                            A 5 — Vmt 354/3 — 4804 Wi                                                    Stück
                                                                             Bahnhof                     gut U.
                                                                                                         Wagen      Expreß
  Nachstehend wird der Wortlaut der Verordnung PR                                                        ladun
                                                                                                                     gut
Nr. 9/61 vom 16. Oktober, 1961 bekanntgegeben.                                                            gen

  Die Verordnung ist im Bundesanzeiger Nr. 202 vom
19 Oktober 1961 verkündet.                                    Bullay DB . . . . . . .\ . . .                 1        A
                                                              Dortmund-Schüren  . . . . ^  ,                 3        —




                        Der Bundesminister für Verkehr
                                                              Gerstetten     .                               1        A
                                   Im Auftrag
                                                              Gönningen . . . . . . . . . .                  1        A
                                Dr. Ter-Nedden
                                                              Gundelsheim (Neckar) . . . . . .               1        —




                                                              Hasbergen (Kr. Osnabrück) . . . .              1        A
                Verordnung PR Nr. 9/61
                                                              Heusweiler . . . . . . . . . .                 2        A
  zur Änderung der Verordnung PR Nr. 1/61 über den
                                                              Köln-Deutz Nord . . . . . , . .                6
  Einheitsgebührentarif für die Rollfuhr von Stückgut,
                                                              Laichingen                                     1        A
            Wagenladungen und Expreßgut
                                                              Lohhof                                         2        A
                 Vom 16. Oktober 1961                         Mühlenrahmede        . . . . . . . .           2            B
                                                              Natrup-Hagen       . . . . . . . . .           1        A
  Auf Grund der §§ 2 und 3 des Preisgesetzes vom
10. April 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirt         Neresheim                                      1        A
schaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 27)/      Neuenstadt(Kocher)                     .       1        A
3. Februar 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Ver           Neuffen                    . . . . .           1        A
einigten Wirtschaftsgebietes S. 14)/21. Januar 1950 (Bun-     Oberrahmede                       . . .        2        B
desgesetzbl. S. 7)/8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 274)/
25. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 681)/23. Dezem         Onstmettingen . . . . . . . . .                1        A
ber 1950 (Bundesgesetzbl. S. 824) und 29. März 1951           Tailfingen                                     2        B
(Bundesgesetzbl. I S. 223) in der sich aus § 37 des Ge        Tailfingen-Truchtelfingen                      1        A
setzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirt       Traunreut                      . . .           2        A
schaft vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7) er
gebenden Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bun             Vaihingen (Enz) Stadt                          1        A
desminister für Verkehr verordnet:                            Weissach     . . . . . . . . . . .             1        A
                                                              Werdohl-Bärenstein                             2        B

                           § 1                                Werdohl-Eveking                                2        B

  Die Verordnung PR Nr. 6/61 vom 19. Juli 1961 (Bun           Werdohl-Kleinhammer                            2        B

desanzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1961) zur Änderung der       Werdohl Kr. Alt. E.                            2        B
Verordnung PR Nr. 1/61 über den Einheitsgebührentarif         Zum Hohle      . . . . . . . . .               2        B
2

V kB 1 A m 11 i c h e r Teil                            681                                   Heft 22 — 1961


3. Die Bestellbezirke der nachstehenden Bahnhöfe wer
   den wie folgt eingestuft:                                                                   Ortsklasse
                                                                                             Stück
                                                                       Bahnhof               gut u.
                                                                                                          Expreß
                                       Ortsklasse                                            Wagen
                                                                                                              gut
                                                                                             ladun
                                     Stück
                                                                                              gen
                Bah n h o f          gut u.
                                              Expreß
                                    Wagen      gut
                                     ladun
                                      gen                 Dortmund-Aplerbeck . .               4              C
                                                          Dortmund-Aplerbeck Süd               —              C
Aachen . . . . .. . .                                     Dortmund-Asseln . . .                4              C
Aachen Hbf      . . . . .                       D         Dortmund-Barop . . .                 4              C
Aachen Nord       . . . .              5        D         Dortmund-Bövinghausen                2              C
Aachen-Rothe Erde       . .            6        D         Dortmund-Brackel . . .               4              C
Aachen West . . . . .                  6        D         Dortmund-Derne         . . .         4              C
Ahlen (Westf) . . . .                  2        C         Dortmund Hbf       . . . .           7               F
Alsdorf (Kr. Aachen)                  4         C         Dortmund-Hörde         . . .         5              D
Altena (Westf) . . . .                4         C        ^ Dortmund-Huckarde Nord              —              D
Anrath . . . . . . .                  2         C         Dortmund Kurl . . . .                2              C
Arnsberg (Westf) , . . .              2         C         Dortmund-Lindenhorst           .     5          ,   —



Au (Sieg) . . . . . .                  2        C         Dortmund-Lütgendortmund              4              D
Bad Godesberg . . . .                 5         D         Dortmund-Marten . . .                4              D
BadKissingen      . . . .              3        C         Dortmund-Mengede           . .       4              C
Bad Sassendorf . . . .                2         C         Dortmund Süd       . . . .           6              —




Baumberg . . . . . .                   3        A         Dülken                               4              C
Bedburg (Erft) . . . .                4         C         Dülmen                               2              c
Bergisch Gladbach   .   ...           2         C         Düren    . . . . . . .               5              D
Bergkamen . .       .   . .            2        C         Düsseldorf-Benrath         .   .     —
                                                                                                              C
BergneuStadt    .   .   . .           2         C         Düsseldorf-Bilk . . . .              6      V        E
Berleburg . . .     .   . .            2        C         Düsseldorf-Derendorf                 7              —




Beuel     . . . . . . .               4         D         Düsseldorf-Eller       . . .         5              D
Bielefeld Hbf     .. . .              6         D         Düsseldorf-Gerresheim          .     5              D
Bielefeld Ost Gbf   . . .             6                   Düsseldorf-Grafenberg .              6              —




Blankenheim (Eifel) Wald               2        C         Düsseldorf Hbf . . . .               —
                                                                                                               F
Blankenstein (Ruhr) . .               4         C         Düsseldorf-Heerdt . . .              5              D

Bocholt . . . . . . .                 2         C         Düsseldorf-Oberkassel          .     5              D

Bochum-Dahlhausen . .                  2        C         Düsseldorf-Rath        . . .         5              D

Bochum Hbf      . . . . .                       D         Düsseldorf-Reisholz        . .       5              D

Bochum-Langendreer . .                4         D         Duisburg-Beeck . . . .               —              D

Bochum Nord       . . . .             6         D         Duisburg-Hamborn . .                 5               E

Bochum-Riemke       . . .              4        D         Duisburg Hbf   . . . .               7               F

Bochum-Weitmar       . . .            4                   Duisburg-Hochfeld Süd .              5               E
Bockum-Hövel      . . . .              2        C         Duisburg-Meiderich Süd               5               E

Bonn      . . . . . . .                6            E     Duisburg-Ruhrort . . .               5               E

Bonn-Ellerbahnhof       . .            5                  Duisdorf                             4              D
Bonn-Rheinuferbahnhof .               5         D         Emmerich . . . . . .                 2              C
Borgholzhausen      .   .   .          2        C         Emsdetten    . .       .   . .       2              C
Borghorst (Westf)   .   .   .          2        C         Ennepetal-Altenvoerde .              2              C
Borken (Westf) .    .   .   .          2        C         Ennepetal-Milspe . . .               2              C
Bottrop Hbf . .     .   .   .         4         D         Erkelenz                             4              C
Bottrop Süd . . . . .                           D         Erkrath . . . . .          , .       2              C
Brackwede       . . . . .              5        C         Eschweiler Hbf . . . .               4              D
Brand (Rheinl.) . .. . .               2        C         Eschweiler Tal     . . . .           4              D
Breyell . . . . . . .                  2        c         Essen-Altenessen       . . .         5               E
Brilon Stadt                           2        C         Essfen-Bergeborbeck        . .       4              D
Brühl     . . . . . . .               4         D         Essen-Borbeck      .   . . .         4              D
Bünde (Westf) . . . .                  2        C         Essen-Dellwig      . . . .           —-             D
Burgsteinfurt  . . . .                 2        C         Essen Hbf                            7               F
Castrop    . . . . . .                          D         Essen-Karnap \. . . .                4              C
Celle Nord      . . . . .              4                  Essen-Katernberg Nord .              —              D
Coesfeld (Westf)     . . .             2        C         Essen-Katernbeirg Süd                —              D
Datteln > . . . . . ,                  2        c         Essen-Kray Nord . . .                4              D
Detmold      . . . . . .               4        c         Essen-Kray Süd   . . .               4              D
Dingden      . . . . . .               2        C         Essen-Kupferdreh . . .               4              D
Dinslaken . . . . . .                  2        C         Essen Nord                           7               F
Dormagen        . . . . .              2        C         Essen Ost                            5              —




Dorsten      . . . . . .               2        C         Essen-Rellinghausen . .              4              D
3

Heft 22 — 1961                                           682                           VkBl Amtlicher Teil



                                        Ortsklasse                                              Ortsklasse

                                      Stück                                                   Stück
                                      gut u.                              Bahnhof             gut u.   Expreß
               Bahnhof                         Expreß                                         Wagen
                                      Wagen                                                              gut
                                                gut                                           ladun
                                      ladun
                                       gen                                                     gen


                                                           Hattingen (Ruhr) . ..                         C
Essen-Rüttenscheid   . . . . . .
                                                           Heessen     . . . . . .                        C
Essen-Segeroth
                                                 D         Heinsberg (Rheinl) . . .             2         C
Essen Stadtwald
                                                 D         Hemer     . . . . . . .              2         C
Essen-Steele
                                                 D         Herbede                              2         G
Essen-Werden . . . . . . . .
                                                     E     Herdecke     . . . . . .             2         C
Essen West            ^          .
                                                  D        Herford                 .            4         C
Euskirchen                   . . •
                                                  C        Herne     . . . . . . .              5         D
Eversberg . . . . . . . . . .
Friedrichsfeld (Niederrhein) . . .               c         Herten (Westf) . . . .               4         C

Geilenkirchen     . . . . . . • •                c         Hervest-Dorsten     . . .            2       ,c
Geisweid                                          c        Herzogenrath . . . . .               2        c

Geldern      . . . . . . . . . .                  c        Heumar . . . . . . .                 4         c

Gelsenkirchen-Buer Nord    . . . .                D        Hilden                               4         c

Gelsienkirchen-Buer Süd    . . . .                D        Hiltrup .                            4         c
Gelsenkirchen Hbf . . . . . . .                      E     Hitdorf                              3            A

Gelsenkirchen-Horst Süd    . . . .                C        Höxter                  .            2         c

Gelsenkirchen-Rottbausen . . . .        5         D        Hohenlimburg . . . .                 4         c

Gelsenkirchen-Schalke     . . . . .     4         D        Honnef (Rhein) . . . .               4         c

Gelsenkirchen-Wattenscheid . . .        5                  Horn-Bad Meinberg . .                2         c
Gemünd (Eifel) . . . . . . . .          2         C        Horrem . . . . . . .                 2         c
Gevelsberg .                                      C        Hückelhoven . . . . .                2         c
Gevelsberg-Haufe . . . . . . .          4         C        Hückeswagen           . .            4         c
Gevelsberg Nord                         4         c        Ibbenbüren                           2         c
Gevelsberg West . . . . . . .           4         c        Iserlohn . . . . . . .               4         c
Gladbeck Ost      . . . . . . . .       5         D        Isselburg-Anholt    . . .            2         c
Gladbeck West .                         5         D        Jülich                               4         c
Goch                                    2         C        Kaldenkirchen     . . . .            4         c
Göppingen                        .      4         C        Kalkar                  .            2         c
Greven . . . .                          2         C        Kall                                 2         c
Grevenbroich                            2         C        Kamen . . . ^ . . .                  2        c
Gronau(WestQ                            2         C        Kapellen-Wevelinghoven               2         c
Groß Königsdorf                         4         C        Kempen (Niederrhein) .               4         c
GüterslohHbf      . . . . . . . .       4         C        Kettwig . . . . . . .                4         D
Gummersbach                             4                  Kettwig v. d. Brücke . .             4         D
Haan                                    4        c         Kevelaer                             2         C
Hägen-Delstern                          4                  Kleve                                2         C
Hagen-Haspe . . . . . . . . .           5        c         Köln-Bonntor . . . . .               7
Hagen Hbf                               6        D         Köln-Dellbrück    . . . .            5        D
Hagen-Kabel                             4                  Köln-Deutz                           6            E
Hagen-Kückelhausen                      4                  Köln-Ehrenfeld    . . . .            6            E
Hagen-Oberhagen                         4                  Köln-Eifeltor . . .                  6            E
Hagen-Vorhalle . . . . . . . .          4                  Köln-Gereon . . . . .                7
Haltern (Westf)              .          2         C        Köln Hbf     . . . . . .                          F
Hamburg-Altona                          7            E     Köln-Kalk                                     D
Hamburg-Barmbek                                      E     Köln-Longerich , . . . .                      D
Hamburg-Bergedorf                       6            E     Köln-Mülheim      . . . .                         E
Hamburg-Blankenese . . . . . .          5        D         Köln-Nippes .         . .                     D
Hamburg-Eidelstedt                      5                  Köln Süd    . . . . . .                           E
Hamburg-Harburg                         6            E     Köln-Sülz . .. . . . .
Hamburg-Klein Flottbek . . . .          5        D         Köln West                                         E
Hamburg-Lockstedt . . . . . .           5                  Königswinter                         4        C
Hambürg-Ochsenzoll . , . . . . .        5        D         Krefeld . . . . . . .                6
Hamburg-Ohlsdorf                        5        D         Krefeld Hbf    . . . . .                          E
Hamburg-Poppenbüttel                    5        D         Krefeld-Linn                         5        D
Hamburg-Rahlstedt                       5        D         Krefeld-Uerdingen . . .              5        D
Hamburg-Rissen                          5                  Laasphe . . . . . . .                2        C
Hmnburg Süd (f. Hbg.-Finkenwerder)      5        D         Langenberg (Rheinland) .             4        c
Hamburg-Wandsbek . . . . . .            6            E     Leichlingen . . . . .                4        c
Hamburg-Wilhelmsburg . . . . .          6            E     Lemgo .                              2        c
Hamm (Westf)                            5        C         Leverkusen-Küppersteg .              4        D
4

VkBl Amtlicher Teil                               683                            Heft 22 — 1961



                                                                                  Ortsklasse
                      j
                                Stück-                                          Stück
                Bahnhof         gut ü.
                                         Expreß                    B ahnh o f   gut u.
                                Wagen                                                    Expreß
                                                                                Wagen
                                ladun                                                     gut
                                                                                ladun
                                 gen                                             gen

Leverkusen-Morsbroidi .                             Ratingen West . . . ..        4        C
Leverkusen-Rheindorf                        A       Rauxel                        4        D
Leverkusen-Sdilebusdi       .              D        Recklinghausen Hbf . .        5        P
Leverkusen-Wiesdorf . .                    D        Recklinghausen-Suderwich      2        C
Liblar    . .        . . .                 C        Recklinghausen Süd . .        4        D
Liblar Dorf     . . . . .                  C        Remscheid-Hasten . . .        2        C
Lippstadt                                  D        Remscheid Hbf . . . .         5        D
Lobberich                                  C        Remscheid-Lennep . . .        4        C
Löhne (Westf)     . . . .                  C        Remscheid-Lüttringhausen      4        C
Lövenidi     . . .        . .              c        Rheda (Westf) . . . .         1        —




Lüdenscheid                                D        Rheinbach                     2        c
Lünen Hbf       . . . . .                  C        Rheinberg (Rheinl) . . .      2        c
Lünen Nord      . . . . .        4                  Rheine     . . . . . . .      2        c
Lünen Süd                        4         C        Rheinhausen . . . . .         5        D
Marl-Sinsen                      4         C        Rheinkamp                     2        C
Mechernich      . . . . .         2        C        Rheydt . . . . . . .          5        D
Meckenheim (Bez. Köln)            2        C        Rheydt-Geneicken . . .       4         D
Mehlem . . . . . . .              2        C        Salzkotten                    2        C
Menden (Kr. Iserlohn) .           2        C        Schwelm      . . . . . .     4         C
Merkstein . . . . . .             2        c        Schwerte (Ruhr) . . . .       2        C
Mettmann . . . . . .             4         c        Siegburg . . . . . .         4         D
Minden (Westf) . . . .           4         c        Siegen                .       5        D
M-Gladbach Hbf       . . .       6          E       Soest                        4         C
M-Gladbach am Speik .            5                  Solingen-Gräfrath . .         2        C
Moers     . . . . . . .          4         c        Solingen Hbf                  5        D
Monheim      . . . . . .          3        A        Solingen Nord . . . .         5        —




Mülfort . . . . . . .            4                  Solingen-Ohligs . . . .       5        P
Mülheim (Ruhr) . . . .           6          E       Solingen-Wald . .             2        C
Mülheim (Ruhr)-Saarn             2         C        Stolberg (Rheinl)-Hammer     4         D
Mülheim (Ruhr)-Stadt . .         4          E       Stolberg (Rheinl) Hbf . .    4         D
Mülheim (Ruhr)-Speldorf          4         D        Stolberg (Rheinl) Mühle      4         D

Mülheim (Ruhr)-Styrum .                     E       Straelen                      2        C

München Hbf      . . . .         7          E       Stuttgart Hbf . . . . .      6          F

Münster (Westf)      . . .       6          E       Syke                          2        B
                                 4         C        Troisdorf                    4         D
Münstereifel . . . . .
Neheim-Hüsten . . . .            4         C        Trompet                      4         C
Neimkirchen (Saar)-Heinitz       2                  Ulm Hbf                       5        D
Neuß                             5         D        Unna                          2        C

Neviges . .          . . .       2         C        Unna-Königsbom     . . .      2        C
Nideggen                         2         C        Velbert Hbf . . . . .        4         C
Niederdollendorf     . . .       2         C        Viersen . . . . . . .        4         c

Oberaden . . . . . .             4         C        Vlotho                        2        c
Oberhausen Hbf       . . .       6          E       Volmarstein                   4        —




Oberhausen-Osterfeld Süd          2        C        Waldbröl (Rheinl) . . .       2        c
Oberhausen-Sterkrade             4         D        Walsum                        4        c
Oberkassel (Siegkr) . .          2         C        Waltrop      . . . . . .      2        c
Odenkirchen . .                  4         c        Wanne-Eickel Hbf . . .        5        D
Oldenburg (Old) . . .             5        c        Warburg (Westf.) . . .        2        c
Olpe                              2        c        Wattenscheid                  —        D
Opladen . . . . . .              4         c        Wegberg                       2        C
Osnabrück                         5        c        Weidenau (Sieg) . . .         4        c
Othmarschen . . . . ,.                     D        Werdohl                       2        c
Paderborn                        4         c        Wermelskirchen . . . .        2        c
Palenberg                         2        c        Werne (a. d. Lippe) . .       2        c
Plettenberg . . . . .            4         c        Wesel                         4        D
Plettenberg-Oberstadt             2        c        Westick-Kaiserau              —
                                                                                           C
Porz-Urbach                       4        c        Wetter (Ruhr) . . . .         2        C
Preußen                          4                  Wickrath                      2        c
Ratheim      . . . . . .          2        c        Wiebelskirchen . . . .        —
                                                                                           A
Ratingen Ost                      4        c        Wiehl      . . . . . . .      2        C
5

Heft 22 — 1961                                                 684                                 VkBl Amtlicher Teil



                                              Ortsklasse
                                                                 genauigkeit aufweisen. Sache des Bremsendienstes ist es,
                                                                 sich bei Beschaffung solcher Geräte yon der Meßgenauig
                                            Stück                keit zu überzeugen und später dafür zu sorgen, daß
               Bahnhof                      gut u.
                                           Wagen
                                                     Expreß'     diese Meßgenauigkeit erhalten bleibt.
                                                       gut
                                            ladun
                                             gen
                                                                   Um die einheitliche Anwendimg, Beschaffenheit und
                                                                 Prüfung von schreibenden Bremsmeßgeräten nach dem
Wilhelmshaven . . .                           5         c        Pendelprinzip zu erleichtern, sind Richtlinien aufgestellt;
                                                        c
                                                                 worden, die nachstehend, unter gleichzeitiger Aufhebung
Willich . . . . . .                           2
                                                                 der Veröffentlichung vom 30. März 1961 — StV 8 —
Winterberg (Westf) .                          2         c        2212 — b — 17 U/6in — (VkBl. 1961 S. 218) bekanntge
Witten-Annen Nord                             4         c        geben werden.
Witten-Bommern         .   .                  4         c                                      Der Bundesminister für Verkehr
Witten Hbf     . .     .   •                  —         D                                                   Im Auftrag
Witten Ost . .     .   . .                    5         D                                                    Pukall
Witten-Höhe . .        . .                    4         C

Wittingen Ost . . .                           2            A                                  Richtlinien
Wittingen West . . .                          2            A     für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von
Wülfrath   .   .   . .     .                  2            C     schreibenden Bremsmeßgeräten nach dem Pendelprinzip
Würselen   . . . . .                          2            C
                                                                                         vom 1. November 1961
Würselen Nord . . .                           2            C

Würzburg Hbf . . .                            5            D         1. Anwendung
Wuppertal-Barmen . .                          6            E              1.1 Schreibende Bremsmeßgeräte nach dem Pendel
Wuppertal-Cronenberg                          4            C                  prinzip dürfen für Bremsprüfungen nach-§ 29 in
                                              6            E                  Verbindung mit § 41 StVZO nur angewendet
Wuppertal-Elberfeld .
                                                                              werden, wenn
Wuppertal-Heubruch .                          5        —




Wuppertal-Küllenhahn                          3            C              1.1.1 durch eine eichamtliche Beglaubigung oder
Wuppertal-Langerfeld                          4        —                  1.1.2 durch ein Gutachten der Forschungsstelle für die
Wuppertal-Loh .                               5        —
                                                                                Kraftfahrzeugprüfung beim Technischen Über
                                                                                wachungsverein Essen oder einer Technischen
Wuppertal-Mirke . .                           5        —


                                                                               Hochschule
Wuppertal-Oberbarmen                          6            E          ^        nachgewiesen wird, daß die. Geräte diesen Richt
Wuppertal-Ronsdorf .                          4            C                   linien entsprechen.
Wuppertal-Vohwinkel                           4            C              1.2 Jedem Gerät ist eine Bedienungsanweisung bei
Xanten                                        2            c                  zufügen.
Zülpich . . . . . .                           2            c
                                                                     2. Beschaffenheit

                                                                          2.1 Schreibende Bremsmeßgeräte nach dem Pendel
                                                                              prinzip im Sinne dieser Richtlinien sind Geräte,
4. Die Bezeichnung des Bahnhofs „Hoerstgen-Serelen"                           die den zeitlichen Verlauf der auf das Fahrzeug
   wird in „Hoerstgen-Sevelen" geändert.                                      gewicht bezogenen Bremsverzögerungskräfte von
                                                                              Fahrzeugen messen und die gemessene Größe,
                                §3                                            Einheit „Prozent Abbremsung" oder die entspre
  § 1 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 28. Juli                        chend umgerechnete Größe in der Einheit „m/s^
1961, § 2 dieser Verordnung tritt am Tage nach ihrer                          Verzögerung", aufzeichnen. (Eine Abbremsung
Verkündung in Kraft.                                                          von 100 ®/o entspricht einer Bremsverzöqerung von
                                                                              9,81 m/s^).
  Bonn, den 16. Oktober 1961
                                                                          2.2 Das Meßwerk der Geräte kann mit Schwerepen
  I A 6 — 24 88 40                                                            del oder Masse-Federpendel arbeiten und muß so
                                                                              beschaffen sein, daß seine richtige Funktion durch
                           Der Bundesminister für Wirtschaft
                                                                              Neigen der Geräte geprüft werden kann (vgl.
                                     In Vertretung                            Nr. 3.2).
                                     We s t r i ck
                                                                          2.3 Die Geräte müssen handlich, in der Anwendung
(VkBl. 1961 S. 680)                                                           einfach und vom Fahrzeug unabhängig sein.
                                                                          2.4 Die Geräte müssen so ausgeführt sein, daß sie
                                                                              den betriebsmäßigen Beanspruchungen gewachsen
                                                                              sind.
   Straßenverkehr
                                                                          2.5 Die Geräte müssen so eingerichtet sein, daß sie
                                                                              sich im haltenden Fahrzeug auf waagerechte
Nr. 376 Richtlinien für die Anwendung, Beschaf                                Lage oder die Anzeige Null einstellen lassen und
        fenheit und Prüfung von schreibenden                                  daß ihre Wirkungsrichtung deutlich gekennzeich
        Breihsmeßgeräten nach dem Pendelprinzip                               net ist.

                               Bonn, den 20. November 1961                2.6 Die Meßwerte müssen auf einem Schaublatt auf
                                                                              gezeichnet werden.
                               StV 8 — 2212 — 1 —
                                                                          2.7 Die Schautllätter müssen in der Einheit „®/o" oder
  Nach den „Richtlinien für die amtliche Anerkennung                          in der Einheit „m/s^" geteilt und beziffert sein.
von Bremsendiensten für Bremssonderuntersuchungen an                          Die Teilung muß mindestens von 10 zu 10 ®/o Ab
Fahrzeugen nach Anlage VIII Ziff. 14 StVZO" vom 22. Juli                      bremsung (1,0 m/s^ Verzögerung) fortschreiten
1960 (VkBl. S. 485) sollen u. a. für die Durchführung von                     und in den Abstäriden von mindestens 20 zu 20 ®/o
Bremsensonderuntersuchungen nach § 29 und Anlage VIII                         Abbremsung (2,0 m/s^ Verzögerung) beziffert sein.
StVZO in Verbindung mit § 41 StVZO schreibende Brems                          Die Striche dürfen nicht breiter als 0,3 mm sein.
meßgeräte zur Verfügung stehen.                                               Der gegenseitige Abstand der Teilungslinien muß
  Aus dem Zweck dieser Forderung ergibt sich, daß es                          mindestens 4 mm für je 10 ®/o Abbremsung
sich um Geräte handeln muß, die eine^hinreichende Meß                         (1,0 m/s^ Verzögerung) betragen.
6

VkBl Amtlicher Teil                                          685                                               Heft 22        1961



   2.8 Die   Vorschubgeschwindigkeit des Schaublattes                3.5 Die betriebsmäßige Prüfung nach den Nr. 3.3 und
       muß bei Bandform mindestens 15 mm/s und bei                       3.4 ist als Bauartprüfung für jeden Gerätetyp ein
       Kreissdieibenform am inneren Rand des Schreib                     mal durchzuführen; als Stückprüfung ist sie nur
       feldes mindestens 7 mm/s betragen; sie darf wäh                   in Zweifelsfällen erforderlich.
       rend des gesamten Vorschubes um nicht mehr als
       ± 15 ®/o von ihrem Sollwert abweichen.                        3.6 Die statische Prüfung nach Nr. 3.2 ist als Bauart
                                                                         prüfung für jeden Gerätetyp und als Stückprü
   2.9 Die Schaublätter müssen bei ihrem Vorschub so                     fung in Abständen von zwei Jahren für jedes Ge
       geführt sein, daß die Unsicherheit ihrer Lage zur                 rät einzeln durchzuführen.
       Schreibvorrichtung die Größe von 1 ®/o Abbrem-
       sung (0,1 m/s^ Verzögerung) nicht überschreitet.              3.7 Die prüfende Stelle hat die Stückprüfung duräi
       Die angegebenen Werte dürfen nur überschritten                    eine Bescheinigung zu beurkunden und kann sie
                                                                         auf dem Gerät kenntlich machen.
       werden, wenn die Null-Linie während des Vor
       schubes fortlaufend aufgezeichnet wird.                 (VkBl. 1961 S. 684)
   2.10 Eigenfrequenz und Dämpfung des Meß Werkes
        müssen so bemessen sein, daß die Aufzeichnung          Nr. 377                Bekanntmachung
        des Meßwertes den Wert einer beliebig vorge
        gebenen statischen Meßgröße in höchstens 0,5 s                        Flensburg-Mürwik, den 16. November 1961
        innerhalb einer Fehlergrenze von ± 2 ®/o Abbrem^                      51 — 013
        sung (± 0,2 m/s^ Verzögerung) erreicht.                  Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt, im kommenden
  2.11 Die Fehlergrenzen für die Anzeige betragen im           Jahr erneut die Adressenauswertung der laufend ein
       gesamten Meßbereich:                                    gehenden Unterlagen über An-, Um- und Abmeldungen
                                                               von Kraftfahrzeugen an Verlage zu vergeben. Einzelhei
  2.11.1 bei der statischen Prüfung (vgl. Nr. 3.2) ± 2 ®/o     ten über Art und Umfang dieser Auswertung sowie die
         Abbremsung (± 0,2 m/s^ Verzögerung),                  Vergabebedingungen werden am
  2.11.2 bei der betriebsmäßigen Prüfung (vgl. Nr. 3.3                  Dienstag, dem 19. Dezember 1961,
        und 3.4) ± 10 ®/o des Sollwertes, mindestens                    vormittags 10.30 Uhr im
        jedoch ± 3 ®/o Abbremsung (± 0,3 m/s^ Ver
         zögerung).                                                     Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg-Mürwik,
                                                                        Swinemünder Straße 28,
3. Prüfung                                                     erörtert.

  3.1 Hinsichtlich der Prüfung und Kennzeichnung der               Interessierten Verlagen wird hiermit anheimgestellt,
      Geräte gelten die nachfolgenden Bestimmungen             zu diesem Termin einen bevollmächtigten Vertreter zu
      der Nr. 3.2 bis 3.7. Für die eichamtlich zu beglau       entsenden.
      bigenden Geräte gelten darüber hinaus die be                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
      sonderen eichamtlichen Vorschriften.                                                                Dr. B o r m a n n

  3.2 Die statische Prüfung der Geräte wird auf einem          (VkBl. 1961 S. 685)
      Kipptisch vorgenommen, bei dem die Geräte um
      Winkel geneigt werden können, die bestimmten
      vorgegebenen Werten der Meßgeräte entsprechen.
      Die Tischfläche 6oll eine in ihrer Ebene und in
      Meßrichtung     verlaufende   Rüttelbewegung     mit
      einer Amplitude von etwa ± 0,1 mm und einer              Nr 378        Durchführung des Gesetzes über den ge
      Frequenz von rund 20 Hz. ausführen. Die Winkel-
                                                                            werblichen Binnenschiffsverkehr
      gröBen dürfen um nicht mehr als ± 5 Winkel
       minuten   von ihren    Sollwerten   abweichen. Die                                  Bonn, den 13. November 1961
      Sollwerte der Winkel aj, für die gewünschten                                         B 248/2036 Vmb/61
      Größen der nachzubildenden Verzögerung b in
      m/s^ werden errechnet aus der Formel:
                                                                   Nachstehend wird die Verwaltungsvorschrift über die
                                                               Aufsicht über die beratenden Ausschüsse bei den Frach
  3.2.1 tg 01 ^ = b / 9,81      für Meßwerke nach dem          tenausschüssen der Binnenschiffahrt vom 13. November
                                Schwerependelsystem,           1961 bekanntgegeben.
  3.2.2 sin a    = b / 9,81     für Meß werke nach dem                                     Der Bundesminister für Verkehr
                                Federpendelsystem.                                                    Im Auftrag
  3.3 Die Geräte werden betriebsmäßig durch Vergleich                                                 Dr. Grau
      ihrer Aufzeichnung mit der Aufzeichnung eines
      Normalmeßgerätes bei Bremsmessungen auf der
      Straße geprüft. Als Normalmeßgerät sind solche                               VerwaltungsVorschrift
      zu wählen, die aufgrund ihrer meßtechnischen                         über die Aufsicht über die beratenden
      Eigenschaften den Verlauf der Meßgröße mit ver                     Ausschüsse bei den Frachtenausschüssen
      nachlässigbarer zeitlicher Verzögerung wieder                                 der Binnenschiffahrt
      geben und deren Eigenfehler bei einer statischen
      Prüfung nach Nr. 3.2—jedoch ohne Rüttelung —                                Vom 13. November 1961
      im gesamten Meßbereich die Grenzen von ±1,0 ®/o
      Abbremsung (± 0,1 m/s^ Verzögerung) nicht über
      steigen.                                                     Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den
                                                               gewerblichen Binnenschiffsverkehr (BSchVG) in der Fas
  3.4 Bei der betriebsmäßigen Prüfung ist die Ab
      bremsung möglichst gleichbleibend bis zum Still
                                                               sung des Gesetzes vom 1. August 1961 (Bundesgesetzbl.
                                                               I S. 1163) übertrage ich die Aufsicht über die beratenden
      stand des Fahrzeugs durchzuführen. Die Aufzeich
                                                               Ausschüsse bei den Frachtenausschüssen (Verladeraus
      nungen des zu prüfenden Gerätes und des Nor
                                                               schüsse) auf die für die Aufsicht über die Frachtenaus
      malgerätes werden aus dem Gesamtverlauf der Auf
                                                               schüsse nach Abschnitt II A Nr. 1 der VerwaltungsVor
      zeichnungen anhand von Abschnitten verglichen.
      Die Abschnitte müssen ^ jeweils von dem Ende             schriften vom 22. Juni 1954 (VkBl. S. 301) zuständigen
                                                               Behörden.
      des Bremsvorganges zurückgerechnet — 1 s bei
      Ausgangsgeschwindigkeiten von 50 km/h und V2 s
                                                                                             B
      bei Ausgangsgeschwindigkeiten von 20 km/h umfas
      sen. Die Aufzeichnungen sind erforderlichenfalls             Für das Verfahren bei der Berufung der Mitglieder
      zu mittein.                                              der    Verladerausschüsse    und   ihrer    Stellvertreter nach
7

Heft 22       1961                                           686                                   VkBl Amtlicher Teil


§ 25 BSdiVG und nach der Verordnung über die bera                        b) zu den Vorschlägen des Handwerks
tenden Ausschüsse bei den Fraditenaussdiüssen der Bin-?                      die Handwerkskammer in Düsseldorf,
nensdiiffahrf (VO) vom 27. Oktober 1961 (BAnz. Nr. 210                    c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
vom 31. Oktober 1961) bestimme ich:                                          die Landwirtschaftskammer in Bonn;
 I. Die Aufsiditsbehörde führt für jede nach § 2 Abs. 1               5. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
    VO vertretene Gruppe der Verlader (Gruppe) eine                       Frachtenausschuß Hamburg
    Vorschlagsliste, getrennt nach Mitgliedern und Stell
    vertretern, in die alle Vorschläge in der Reihenfolge                 a) zu den Vorschlägen der Industrie und des
    ihres Eingangs mit einer laufenden Nummer einzu                          Handels sowie der Schiffahrtspedition
    tragen sind.                                                             die Handelskammer in Hamburg,
    Die Liste soll für jeden Vorgeschlagenen enthalten:                   b) zu den Vorschlägen des Handwerks
                                                                             die Handwerkskammer in Hamburg,
    1. Angaben zur Person
       (Namen, Vornamen, Beruf, Geburtstag, Anschrift                     c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
       und derzeitige Tätigkeit),                                            die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
                                                                             in Kiel;
    2. gegebenenfalls besondere Eignung, insbesondere
       frühere Tätigkeit auf dem Gebiete der Bildung                  6. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
       von Verkehrsentgelten,                                             Frachtenausschuß Regensburg
    3. Bezeichnung ^es Vorschlagenden und kurze Dar                       a) zu den Vorschlägen der Industrie und des
       stellung seiner Bedeutung für den Binnenschiffs                       Handels sowie der Schiffahrtspedition
          verkehr,                                                           die Industrie- rnid Handelskammer in Regens
                                                                             burg,
    4. Tag des Eingangs des Vorschlags.
                                                                          b) zu den Vorschlägen des Handwerks
    Nach Ablauf der Vorschlagsfrist (§ 3 Abs. 1 und 2                        die Handwerkskammer der Oberpfalz in Re
    VO)— erstmalig nach Ablauf des 15. November 1961,                        gensburg,
    späterhin jeweils 8 Wochen vor Beginn des 1. De
    zember jedes dritten Jahres — sind die Vorschlags                     c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
    listen unverzüglich mit folgendem Vermerk zu                             den Bayerischen Bauernverband e. V. Landes-
    schließen:                                                               bauernkammer in München.

          „Die Vorschlagsfrist ist am . .                          III. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter während
          um 24 Uhr abgelaufen. Die bis zu diesem Zeit                  einer Tätigkeitsperiode aus dem Verladerausschuß
          punkt eingegangenen Vorschläge aus der Gruppe                aus, so fordert die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs.
                             sind in der vorstehenden Liste            3 VO baldmöglichst im Verkehrsblatt zur Einrei
          unter Nr. 1 bis . . . . . aufgeführt.                        chung von Vorschlägen für die Berufung eines Nach
          (Ort, Datum und Ünterscäirift)".
                                                                       folgers aus der gleichen Gruppe für den Rest der
 II. Die Aufsichtsbehörde beruft aus den Vorgeschlagenen               Tätigkeitsperiode auf. Entsprechend ist zu verfahren,
     die in § 2 Abs. 1 VO vorgesehene Anzahl von Mit                   wenn der Berufung eines Vorgeschlagenen ein Hin
     gliedern der einzelnen Gruppen und nach § 2 Abs. 2                dernis entgegensteht und die verbleibenden Vor
     VO für jedes Mitglied einen Stellvertreter der glei               schläge für die nach § 2 VO für jede Gruppe vor
     chen Gruppe. Vor ihrer Entscheidung kann sie gut                  geschriebene Anzahl von Vertretern nicht ausreichen.
    achtlich hören:
                                                                   IV. Die Aufsichtsbehörden teilen mir die Berufung der
    1. Bei Berufungen in den Verladerausschuß beim                     Mitglieder und ihrer Stellvertreter nach Abschluß
          Frachtenausschuß Berlin                                      des Verfahrens mit den aus den Vorschlagslisten
          a) zu den Vorschlägen der Industrie und des               I  ersichtlichen Angaben mit.
             Handels sowie der Schiffahrtspedition
             die Industrie- und Handelskammer in Berlin,           Bonn, den 13. November 1961
          b) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
             den Landesverband Gartenbau und Landwirt                                       Der Bundesminister für Verkehr
             schaft Berlin e. V. in Berlin-Charlottenburgr                                              In Vertretung
                                                                                                      Dr. Seiermann
    2. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
          Frachtenausschuß Bremen                                  (VkBl. 1961 S. 685)
          a) zu den Vorschlägen der Industrie und des Han
             dels sowie der Schiffahrtspedition
             die Handelskammer in Bremen,
                                                                   Nr. 379                 6. Nachtrag
          b) zu den Vorschlägen des Handwerks
             die Handwerkskammer in Bremen,                                               zum Hafentarif
          c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft                 für die im Bereidi des Mittellandkanals gelegenen Häfen
              die Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Ol
              denburg;                                                                   Braunschweig
                                                                                         Brink
    3. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
          Frachtenausschuß Dortmund                                                      Hannover
                                                                                         Hildesheim
          a) zu den Vorschlägen der Industrie und des
             Handels sowie der Schiffahrtspedition                                       Misburg
             die Industrie- und Handelskammer in Dortmund,                               Osnabrück
          b) zu den Vorschlägen des Handwerks                      vom 22. 4. 1955
             die Handwerkskammer in Dortmund,
                                                                                            Hannover, den 24. Oktober 1961
          c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft                                      - 82722 - MLK - Häfen - (H 6419)
             die Landwirtschaftskammer in Hannover;
                                                                     Der 6. Nachtrag zum o. a. Hafentarif wurde von mir
     4. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim                im Auftrage des Herrn Niedersächsischen Ministers für
          Frachtenausschuß für den Rhein in Duisburg               Wirtschaft und Verkehr in Hannover festgesetzt.
          a) zu den Vorschlägen der Industrie und des                Der Nachtrag wurde im FTB — Frachten- und Tarif
             Handels sowie der Schiffahrtspedition                 anzeiger der Binnenschiffahrt — Nr. 42 vom 21. Oktober
             die Industrie- und Handelskammer in Duisburg,         1961 veröffentlicht*).
8

VkBl Amtlicher Teil                                            687                                             Heft 22 — 1961


  Er ist am 1. Oktober 1961 in Kraft getreten.                             „Entfernungstafel für den kanalisierten Neckar
                Wasser- und Sdiiffahrtsdirektion Hannover
                                In Vertretung                        Icm                       örtlichkeiten
                                Giesecke
(VkBl. 1961 S. 686)                                                  0        Mündimg
                                                                      2       Mannheim, Neckarhäfen
                                                                     4        Mannheim, Friedrichsbrücke
Nr. 380                    Besdiluß                                   5       Mannheim, Vorhafen und Anlegestelle
    des Fraditenausschusses für den Hafen Hamburg                    6        Doppelschleuse Feudenheim
          j             Hamburg, den 25. Oktober 1961                12       Ladenburg, Anlegestelle
                            84.2 — B 1201/61 —                       15       Ladenburg und Neckarhausen (Lauer)
  Der Fraditenaussdiuß für den Hafen Hamburg hat durch               16       Edingen, Ausladeplatz
Beschluß vom 5.10.1961 das Tarifwerk über Entgelte der               18       Doppelschleuse Schwabenheim
Hafenschiffahrt im Gebiet der Freien und Hansestadt                  23       Heidelberg, Hafen
Hamburg geändert imd ergänzt.
                                                                     25       Heidelberg, Anlegestelle Friedrichsbrücke
  Die Aufsichtsbehörde hat diesen Beschluß bestätigt und             26       Umschlagstelle Herrenmühle
im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz-
und Verordnungsblattes) Nr. 201 vom 16. 10. 1961 Seiten              27       Doppelschleuse Heidelberg
1037 — 1039 verkündet.                                               30       Heidelberg-Ziegelhausen (Lauer)
  Der Wortlaut des Beschlusses ist außerdem im FTB —                 31       Doppelschleuse Neckargemünd
Frachten und Tarif-Anzeiger der Binnenschiffahrt —                   33       Holzlagerplatz linkes Ufer, Neckargemünd
Nr. 43 vom 28. Oktober 1961 veröffentlicht worden*).                 35       Neckargemünd (Lauer)
               Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg              36       Steinbrüche Rainbach
                            In Vertretung                            39       Neckarsteinach (Lauer)
                    Dr. Meyer-Osterkamp                              40       Doppelschleuse Neckarsteinach,
                                                                              Schiffswerft Ebert, Neckarsteinach
(VkBl. 1961 S. 687)
                                                                     41       Verladestelle Neckarsteinach
                                                                     42       Verladestelle Mückenloch
  ♦) Der FTB — Fraditen- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
fahrt — kann von dem Binnenschiffahrts-Verlag G. m. b. H.,           44       Neckarhausen, Neckarhäuser Hof (Lauer)
vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17, be           47       Steinbrüche unterhalb Hirschhorn,
zogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richten sic^h nach
dem Umfang der Jeweiligen Ausgabe des FTB, die nur ge                         Verladestelle Hirschhorn (Lauer)
schlossen zum Preise von 0,25 DM Je Blatt DIN A 5 abgegeben                   Doppelschleuse Hirschhorn
wird.
                                                                     48
                                                                     49       Verladestelle für Bausteine
                                                                     50       Steinbruch 1 oberhalb Hirschhorn
Nr. 381 Bekaniitmadiung für die Schiffahrt auf der                   52       Steinbruch 2 oberhalb Hirschhorn
        Ilmenau über die Abmessungen der Fahr                                 Steinbruch 3 oberhalb Hirschhorn,
                                                                     53
              zeuge
                                                                              Holzverl^deplatz oberhalb Hirschhorn
  Auf Grund des § 116 Nr.3 det Binnenschiffahrtstraßen-              55       Pleutersbach (Lauer)
Ordnung (BSchSO) vom 19. Dezember 1954 (Bundes-                               Eberbach (Lauer)
                                                                     58
gesetzbl. II S. 1135) wird ^geordnet:
                                                                     60       Bockenau (Lauer)
                              §1                                     62       Doppelschleuse Bockenau
  Abweichend von § 2 Nr. 1 — II — BSchSO dürfen                      63       Holzverladeplatz oberhalb Schleuse Bockenau,
Fahrzeuge, welche die Ilmenau nur unterhalb der Schleuse                      Lindach
Fahrenholz befahren, höchstens 55 m lang und 6,20 m                  67       Zwingenberg (Lauer)
breit sein.                                                          70       Neckargerach (Lauer)
                              §2                                     73       Doppelschleuse Guttenbach
  Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1961 in Kraft                 74       Steinladeplatz 1 oberhalb Schleuse Guttenbach
und gilt bis zum Ablauf des 30. November 1963.                       75       Steinladeplatz 2 (Oberhalb Schleuse Guttenbach
Hamburg, den 27. Oktober 1961                                        76       Binau

— 91.2 — B 1213/61 —                                                 81       Obrigheim, Diedesheim (Lauer),
                                                                              Umschlagstelle Josef Majer, Diedesheim
                 Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg            82       Neckarelz (Lauer),
                                 M.Krause                                     Umschlagstelle Kies-GmbH.
(VkBl. 1961 S. 687)                                                  83       Gips-Verladestelle, Portland-Cementwerk
                                                                              Heidelberg, Obrigheim
                                                                     84       Hochhausen
Nr. 382                 XL Nachtrag                                  86       Doppelschleuse Neckarzimmem
        zum Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem
          kanalisierten Neckar vom 29. Juni 1935*)                   87       Gipswerk Neckarzimmem,
                                                                              Neckarzimmern (Lauer),
                               Bonn, den 2. November 1961                     Umschlagstelle Elbia Transportgenossenschaft
                               B 256/2288 St/61                               eGmbH.
I. Die Anlage (Entfemungstafel) zum Tarif für die Schiff             88       Steinbacher Mühle, rechtes Ufer,
  fahrtabgaben auf dem kanalisierten Neckar vom 29. Juni                      Sicherheitshafen Haßmersheim, linkes Ufer,
  1935, zuletzt ersetzt durch den IX. Nachtrag vom                            Umschlagstelle Portland-Cementwerk Heidel
  7. März 1958, veröffentlicht im Verkehrsblatt 1958                          berg, Haßmersheim,
  S. 229, wird wie folgt gefaßt:                                              Umschlagstelle Emil Klee, Haßmersheim
                                                                     89       Haßmersheim (Lauer)
•») veröfCentlidit im Reichsverkehrsblatt A 1935 Seite 151           90       Gundelsheim-Böttingen
9

Heft 22 — 1961                                         688                                  VkBl Amtlicher Teil



km                         örtlichkeiten                     km                            örtlichkeiten


93      Neckarhausen, Neckarmühlbadi                      165            Doppelschleuse Poppenweiler
94      Umschlagstelle Josef Majer, Gundelsheim,             166         Poppenweiler
        Doppelschleuse Gundelsheim                        169            Umschlagstelle Gustav Epple, Neckargröningen,
96      Heinsheim                                                        linkes Ufer,
98      Offenau (Lauer),                                                 Hochberg, Umschlagstelle Süddeutsche Leicht-
        Umschlagstelle Firma Elseg, Offenau,                             steinwerke, rechtes Ufer
        Umschlagstelle Firma Schäfer                         171         Neckargröningen,
100     Wimpfen am Berg                                                  Umschlagstelle Firma Gotthilf Räuchle, Neckar
                                                                         rems,
101     Wimpfen im Tal (Lauer),                                          Umsdilagstelle Krieger 1 und 2, Neckarrems
        Umschlagstelle Firma Erath, Bad Friedrichshall-
        Jagstfeld,                                           172         Doppelschleuse Aldingen
        Staatliche Saline Ludwigshall, Bad Wimpfen           173         Aldingen
102     Bad Friedrichshall-Jagstfeid                         175         Ladestelle Kläranlage der Stadt Stuttgart
104     Staatliche Saline, Schacht König-Wilhelm II,         176         Mühlhausön,
        Bad Friedrichshall,                                              Hofen
        Doppelschleuse Kochendprf                            177         Doppelschleuse Hofen
106     Umschlagstelle Firma Heinrich Krieger II,            180         Stuttgart-Münster
        Neckarsulm,                                          181         Umschlagstelle Dampfkraftwerk (TWS)
        Neckarsulm, Anlegestelle der Stadt                               Stuttgart-Münster
107     Umschlagstelle Firma Spohn, Neckarsulm,              183         Doppelsdüeuse Cannstatt
        Umschlagstelle Schiffs- und Maschinenbau AG.
        Mannheim, Werk Neckarsulm
                                                             185         Umschlagstelle Gaisburg (TWS) Stuttgart
108     Umschlagstelle Firma Halter, Neckarsulm,             187         Doppelschleuse Untertürkheim
        Neckarsulm Ausweichstelle, .                         188         Hafen Stuttgart mit Umschlagplätzen im Hafen
        Industriehafen im Eisbiegel der Stadt Heilbronn                  becken I, II und ölbecken".
110     Umschlagstelle Dampfkraftwerk Energie-Versor         II. Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.
        gung Schwaben, Heilbronn
                                                                                          Der Bundesminister für Verkehr
111     Heilbronn-Neckargartach                                                                      Im Auftrag
112     Umschlagplätze im Kanalhafen Heilbronn,                                                      D r. G r a u
        Salzwerkhafen Heilbronn,                             (VkBl. 1961 S. 687) '
        Umschlagstellen im alten Neckar
114     Doppelschleuse Heilbronn
115     Heilbronn-Böckingen                                  Nr. 383 Bekanntmachung für die Rheinschiffahrt
116     Heilbronn-Sontheim                                           üher das Stilliegen unter Brücken
118     Schleuse Horkheim                                      Auf Grund des § 102 Nr. 3 der Rheinschiffahrtpolizei
125      Umschlagstelle Cementwerk Lauffen,                  verordnung vom 24. Dezember 1954 — RheinSchPVO —
        Lauffen                                              (Bundesgesetzbl. II S. 1411) wird angeordnet:
126     Schleuse Lauffen,                                                                  § 1
         Umschlagstelle Firma Streib, Lauffen                  In Ergänzung des § 68 Nr. 1 der RheinSchPVO gilt
132     Kirchheim                                            folgendes:
133      Umschlagstelle Firma Heinrich Blatt, Gemmrig-       Das Stilliegen ist Fahrzeugen und Flößen verboten
         heim                                                h) unter Brücken, sofern die zuständige Behörde nicht
134      Gemmrigheim,                                              Ausnahmen zuläßt.
         Umschlagstelle Papierfabrik Gemmrigheim                                           § 2
136      Umschlagstelle Firma G. Pfander & Söhne, Wal          Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft und
         heim, Walheim                                       gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 1963.
137      Doppelschleuse Besigheim                            Duisburg, den 15. November 1961
143      Schleuse Hessigheim                                                            Wasser- und Schiffahrtsdirektion
145      Umschlagstelle Firma Epple, Mundelsheim                                                      Duisburg
148      Verladestelle Steinbruch Epple                                                               Knieß
149      Kleiningersheim                                     Mainz, den 15. November 1961
150      Pleidelsheim                                                                   Wasser- und Schiffahrtsdirektion
                                                                                                       Mainz
151      Doppelschleuse Pleidelsheim,
                                                                                                      Casp e r
         Umschlagstelle Fa. Beweco,
         Großingersheim                                      Freiburg, den 15. November 1961
152      Geisingen                                                                      Wasser- und     Schiffahrtsdirektion
                                                                                                       Freiburg
153      Beihingen
                                                                                                    In Vertretung
154      Umschlagstelle Valet & Ott                                                                   Knäb1e
156      Umschlagstelle Epple, Benningen,                    (VkBl. 1961 S; 688)
         Benningen
157      Marbach
                                                                                 Druckfehlerb^richtigung.
158      Doppelschleuse Marbach                                Im Verkehrsblatt Heft 21, vom 15. November, ist auf
160      Umschlagstelle Dampfkraftwerk Energie-Versor        Seite 660 die bei dem ADAC, Gau Westfalen, Dortmund,
         gung Schwaben, Marbach                              Kaiserstr. 63, falsch angegebene Telex-Nr. usw. wie
162      Hoheneck                                            folgt richtigzustellen:
163      Neckarweihingen                                     Telex-Nr:            Namengeber:         Fernruf:
164      Umschlagstelle Neckarweihingen                      0 822 115             adaclub dortmund            52 81 41 / 42
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