VkBl Nr. 22 1961
Verkehrsblatt Nr. 22 1961
Verkehrsblatt
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
(VkBI)
INHALTSVERZEICHNIS
Amtlidier Teil
Nr. Dat. VkBI 1961 Seite Nr. Dat. VkBI 1961 Seite
Personalnachrichten Aufgebote
374 7. 11. 1961 Verlust eines Dienstausweises . . . 680
383a 30. 11. 1961 Aufbietung in Verlust geratener
Kraftfahrzeug-(Anhänger-)briefe
Allgemeine Angelegenheiten
i 30. 11. 1961 Aufbietung von abhandengekomme
375 2. 11. 1961 Verordnung FR Nr. 9/61 zur Ände
nen Kraftfahrzeug-(Anhänger-)s<heinen und
rung der Verordnung FR Nr. 1/61 über den
Bescheinigungen über die Zuteilung amtlicher
Einheitstarif für die Rollfuhr von Stückgut,
Kenn^ichen für zulassungsfreie Fahrzeuge
Wagenladungen und Expreßgut . . . . . . 680
383c 30. 11. 1961 Aufbietung in Verlust geratener
Straßenverkehr
Führerscheine . . . . . 698a—698pp
376 20. 11. 1961 Richtlinien für die Anwendung, Be
schaffenheit und Früfung von schreibenden
Bremsmeßgeräten nach dem Fendelprinzip . . 684
377 16. 11. 1961 Bekanntmachung 685
Binnenschiffahrt
Nichtamtlicher Teil
378 13. 11. 1961 Durchfühnmg des Gesetzes über
den gewerblichen Binnenschiffsverkehr . . . 685
379 24. 10. 1961 6. Nachtrag zum Hafentarif für die Zeitschriftenschau:
im Bereich des Mittellandkanals gelegenen
Häfen Braunschweig, Brink, Hannover, Hildes
Übersicht . . . . . . . . . , • . . •
heim, Misburg, Osnabrück vom 22. 4. 1955 . . 686
380 25. 10. 1961 Beschluß des Fraditenausschusses Auslese . . . . . . . '.
für den Hafen Hamburg . . . . . . . . . 687
381 27. 10. 1961 Bekanntmacihung für die Schiffahrtr
Bücherschau:
auf der Ilmenau über die Abmessungen der
Fahrzeuge 687
Neuerscheinungen
382 2. 11. 1961 XI. Nachtrag zum Tarif für die
Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Nek- Buchbesprechungen
kar vom 29. 6. 1935 * • • 687
383 15. 11. 1961 Bekanntmachung für die Rhein
schiffahrt über das Stilliegen unter Brücken , 688 Rechtsprechung
15. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 30. November 1061 Heft 22
Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die liefernden Postämter wenden.
Heft 22 — 1961 680 VkBl Amtlicher Teil
AMTLICHER TEIL
für die Rollfuhr von Stückgut, Wagenladungen und Ex
Pefsonalna chrich ten preßgut, wird wie folgt geändert:
In § 1 Nr. 1 wird der Name „Remscheid" durch „Rem-
Nr. 374 Verlust eines Dienstausweises scheid-Bliedinghapsen" ersetzt,
Bonn, den 7. November 1961
— Z 6 Ogo — 114 W/61 — §2
Folgender von dein Wasser- und Schiffahrtsamt Aschaf- Die Anlage 2 der Verordnung PR Nr. J/61 über den
feiiburg ausgestellter Dienstausweiis ist verlorengegangen: Einheitsgebührentarif für die Rollfuhr von Stückgut,
Ausweisnunnner: 5; Farbe: grau? Wagenladungen uncl Expreßgut vom 14. März 1961 (Bun
desanzeiger Nr. 57 vom 22. März 1961) in der Fassung
gültig bis 1. Mai i960;
der Verordnung PR Nr. 6/61 vom 19. Juli 1961 (Bundes
Inhaber: Magazinverwalter Fritz Bauer, anzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1961) wird wie folgt
geboren dm 6. Mai 1907. geändert:
Idi bitte, mich zu unterrichten, wenn etwas über den
1. Die Bahnhöfe:
Verbleib des Ausweises, insbesondere über seine miß
bräuchliche Benutzung, bekannt wird. Althengstett
Der Bundesminister für Verkehr
Coppenbrügge
Im Auftrag Goldenstadt (Old)
Kreiensen
Morsbach
München-Solln
(VkBl. 1961 S. 680)
Nordstemmen ,
Oberneuland
Weil (Schönbuch)
ÄllgemeineAngelegenheiten Wuppertal-Unterbarmen
werden gestrichen. ,
Nr. 375 Verordnung PR Nr.9/61 zur Änderung der
Verordnung PR Nr. 1/61 über den Einheits 2. Neu aufgenommen werden an der der alphabetischen
gebührentarif für die Rollfuhr von Stück Reihenfolge entsprechenden Stelle die Bahnhöfe:
gut, Wagenladungen und Expreßgut
Ortsklasse
Bonn, den 2. November 1961
A 5 — Vmt 354/3 — 4804 Wi Stück
Bahnhof gut U.
Wagen Expreß
Nachstehend wird der Wortlaut der Verordnung PR ladun
gut
Nr. 9/61 vom 16. Oktober, 1961 bekanntgegeben. gen
Die Verordnung ist im Bundesanzeiger Nr. 202 vom
19 Oktober 1961 verkündet. Bullay DB . . . . . . .\ . . . 1 A
Dortmund-Schüren . . . . ^ , 3 —
Der Bundesminister für Verkehr
Gerstetten . 1 A
Im Auftrag
Gönningen . . . . . . . . . . 1 A
Dr. Ter-Nedden
Gundelsheim (Neckar) . . . . . . 1 —
Hasbergen (Kr. Osnabrück) . . . . 1 A
Verordnung PR Nr. 9/61
Heusweiler . . . . . . . . . . 2 A
zur Änderung der Verordnung PR Nr. 1/61 über den
Köln-Deutz Nord . . . . . , . . 6
Einheitsgebührentarif für die Rollfuhr von Stückgut,
Laichingen 1 A
Wagenladungen und Expreßgut
Lohhof 2 A
Vom 16. Oktober 1961 Mühlenrahmede . . . . . . . . 2 B
Natrup-Hagen . . . . . . . . . 1 A
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Preisgesetzes vom
10. April 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirt Neresheim 1 A
schaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 27)/ Neuenstadt(Kocher) . 1 A
3. Februar 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Ver Neuffen . . . . . 1 A
einigten Wirtschaftsgebietes S. 14)/21. Januar 1950 (Bun- Oberrahmede . . . 2 B
desgesetzbl. S. 7)/8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 274)/
25. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 681)/23. Dezem Onstmettingen . . . . . . . . . 1 A
ber 1950 (Bundesgesetzbl. S. 824) und 29. März 1951 Tailfingen 2 B
(Bundesgesetzbl. I S. 223) in der sich aus § 37 des Ge Tailfingen-Truchtelfingen 1 A
setzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirt Traunreut . . . 2 A
schaft vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7) er
gebenden Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bun Vaihingen (Enz) Stadt 1 A
desminister für Verkehr verordnet: Weissach . . . . . . . . . . . 1 A
Werdohl-Bärenstein 2 B
§ 1 Werdohl-Eveking 2 B
Die Verordnung PR Nr. 6/61 vom 19. Juli 1961 (Bun Werdohl-Kleinhammer 2 B
desanzeiger Nr. 142 vom 27. Juli 1961) zur Änderung der Werdohl Kr. Alt. E. 2 B
Verordnung PR Nr. 1/61 über den Einheitsgebührentarif Zum Hohle . . . . . . . . . 2 B
V kB 1 A m 11 i c h e r Teil 681 Heft 22 — 1961
3. Die Bestellbezirke der nachstehenden Bahnhöfe wer
den wie folgt eingestuft: Ortsklasse
Stück
Bahnhof gut u.
Expreß
Ortsklasse Wagen
gut
ladun
Stück
gen
Bah n h o f gut u.
Expreß
Wagen gut
ladun
gen Dortmund-Aplerbeck . . 4 C
Dortmund-Aplerbeck Süd — C
Aachen . . . . .. . . Dortmund-Asseln . . . 4 C
Aachen Hbf . . . . . D Dortmund-Barop . . . 4 C
Aachen Nord . . . . 5 D Dortmund-Bövinghausen 2 C
Aachen-Rothe Erde . . 6 D Dortmund-Brackel . . . 4 C
Aachen West . . . . . 6 D Dortmund-Derne . . . 4 C
Ahlen (Westf) . . . . 2 C Dortmund Hbf . . . . 7 F
Alsdorf (Kr. Aachen) 4 C Dortmund-Hörde . . . 5 D
Altena (Westf) . . . . 4 C ^ Dortmund-Huckarde Nord — D
Anrath . . . . . . . 2 C Dortmund Kurl . . . . 2 C
Arnsberg (Westf) , . . . 2 C Dortmund-Lindenhorst . 5 , —
Au (Sieg) . . . . . . 2 C Dortmund-Lütgendortmund 4 D
Bad Godesberg . . . . 5 D Dortmund-Marten . . . 4 D
BadKissingen . . . . 3 C Dortmund-Mengede . . 4 C
Bad Sassendorf . . . . 2 C Dortmund Süd . . . . 6 —
Baumberg . . . . . . 3 A Dülken 4 C
Bedburg (Erft) . . . . 4 C Dülmen 2 c
Bergisch Gladbach . ... 2 C Düren . . . . . . . 5 D
Bergkamen . . . . . 2 C Düsseldorf-Benrath . . —
C
BergneuStadt . . . . 2 C Düsseldorf-Bilk . . . . 6 V E
Berleburg . . . . . . 2 C Düsseldorf-Derendorf 7 —
Beuel . . . . . . . 4 D Düsseldorf-Eller . . . 5 D
Bielefeld Hbf .. . . 6 D Düsseldorf-Gerresheim . 5 D
Bielefeld Ost Gbf . . . 6 Düsseldorf-Grafenberg . 6 —
Blankenheim (Eifel) Wald 2 C Düsseldorf Hbf . . . . —
F
Blankenstein (Ruhr) . . 4 C Düsseldorf-Heerdt . . . 5 D
Bocholt . . . . . . . 2 C Düsseldorf-Oberkassel . 5 D
Bochum-Dahlhausen . . 2 C Düsseldorf-Rath . . . 5 D
Bochum Hbf . . . . . D Düsseldorf-Reisholz . . 5 D
Bochum-Langendreer . . 4 D Duisburg-Beeck . . . . — D
Bochum Nord . . . . 6 D Duisburg-Hamborn . . 5 E
Bochum-Riemke . . . 4 D Duisburg Hbf . . . . 7 F
Bochum-Weitmar . . . 4 Duisburg-Hochfeld Süd . 5 E
Bockum-Hövel . . . . 2 C Duisburg-Meiderich Süd 5 E
Bonn . . . . . . . 6 E Duisburg-Ruhrort . . . 5 E
Bonn-Ellerbahnhof . . 5 Duisdorf 4 D
Bonn-Rheinuferbahnhof . 5 D Emmerich . . . . . . 2 C
Borgholzhausen . . . 2 C Emsdetten . . . . . 2 C
Borghorst (Westf) . . . 2 C Ennepetal-Altenvoerde . 2 C
Borken (Westf) . . . . 2 C Ennepetal-Milspe . . . 2 C
Bottrop Hbf . . . . . 4 D Erkelenz 4 C
Bottrop Süd . . . . . D Erkrath . . . . . , . 2 C
Brackwede . . . . . 5 C Eschweiler Hbf . . . . 4 D
Brand (Rheinl.) . .. . . 2 C Eschweiler Tal . . . . 4 D
Breyell . . . . . . . 2 c Essen-Altenessen . . . 5 E
Brilon Stadt 2 C Essfen-Bergeborbeck . . 4 D
Brühl . . . . . . . 4 D Essen-Borbeck . . . . 4 D
Bünde (Westf) . . . . 2 C Essen-Dellwig . . . . —- D
Burgsteinfurt . . . . 2 C Essen Hbf 7 F
Castrop . . . . . . D Essen-Karnap \. . . . 4 C
Celle Nord . . . . . 4 Essen-Katernberg Nord . — D
Coesfeld (Westf) . . . 2 C Essen-Katernbeirg Süd — D
Datteln > . . . . . , 2 c Essen-Kray Nord . . . 4 D
Detmold . . . . . . 4 c Essen-Kray Süd . . . 4 D
Dingden . . . . . . 2 C Essen-Kupferdreh . . . 4 D
Dinslaken . . . . . . 2 C Essen Nord 7 F
Dormagen . . . . . 2 C Essen Ost 5 —
Dorsten . . . . . . 2 C Essen-Rellinghausen . . 4 D
Heft 22 — 1961 682 VkBl Amtlicher Teil
Ortsklasse Ortsklasse
Stück Stück
gut u. Bahnhof gut u. Expreß
Bahnhof Expreß Wagen
Wagen gut
gut ladun
ladun
gen gen
Hattingen (Ruhr) . .. C
Essen-Rüttenscheid . . . . . .
Heessen . . . . . . C
Essen-Segeroth
D Heinsberg (Rheinl) . . . 2 C
Essen Stadtwald
D Hemer . . . . . . . 2 C
Essen-Steele
D Herbede 2 G
Essen-Werden . . . . . . . .
E Herdecke . . . . . . 2 C
Essen West ^ .
D Herford . 4 C
Euskirchen . . •
C Herne . . . . . . . 5 D
Eversberg . . . . . . . . . .
Friedrichsfeld (Niederrhein) . . . c Herten (Westf) . . . . 4 C
Geilenkirchen . . . . . . • • c Hervest-Dorsten . . . 2 ,c
Geisweid c Herzogenrath . . . . . 2 c
Geldern . . . . . . . . . . c Heumar . . . . . . . 4 c
Gelsenkirchen-Buer Nord . . . . D Hilden 4 c
Gelsienkirchen-Buer Süd . . . . D Hiltrup . 4 c
Gelsenkirchen Hbf . . . . . . . E Hitdorf 3 A
Gelsenkirchen-Horst Süd . . . . C Höxter . 2 c
Gelsenkirchen-Rottbausen . . . . 5 D Hohenlimburg . . . . 4 c
Gelsenkirchen-Schalke . . . . . 4 D Honnef (Rhein) . . . . 4 c
Gelsenkirchen-Wattenscheid . . . 5 Horn-Bad Meinberg . . 2 c
Gemünd (Eifel) . . . . . . . . 2 C Horrem . . . . . . . 2 c
Gevelsberg . C Hückelhoven . . . . . 2 c
Gevelsberg-Haufe . . . . . . . 4 C Hückeswagen . . 4 c
Gevelsberg Nord 4 c Ibbenbüren 2 c
Gevelsberg West . . . . . . . 4 c Iserlohn . . . . . . . 4 c
Gladbeck Ost . . . . . . . . 5 D Isselburg-Anholt . . . 2 c
Gladbeck West . 5 D Jülich 4 c
Goch 2 C Kaldenkirchen . . . . 4 c
Göppingen . 4 C Kalkar . 2 c
Greven . . . . 2 C Kall 2 c
Grevenbroich 2 C Kamen . . . ^ . . . 2 c
Gronau(WestQ 2 C Kapellen-Wevelinghoven 2 c
Groß Königsdorf 4 C Kempen (Niederrhein) . 4 c
GüterslohHbf . . . . . . . . 4 C Kettwig . . . . . . . 4 D
Gummersbach 4 Kettwig v. d. Brücke . . 4 D
Haan 4 c Kevelaer 2 C
Hägen-Delstern 4 Kleve 2 C
Hagen-Haspe . . . . . . . . . 5 c Köln-Bonntor . . . . . 7
Hagen Hbf 6 D Köln-Dellbrück . . . . 5 D
Hagen-Kabel 4 Köln-Deutz 6 E
Hagen-Kückelhausen 4 Köln-Ehrenfeld . . . . 6 E
Hagen-Oberhagen 4 Köln-Eifeltor . . . 6 E
Hagen-Vorhalle . . . . . . . . 4 Köln-Gereon . . . . . 7
Haltern (Westf) . 2 C Köln Hbf . . . . . . F
Hamburg-Altona 7 E Köln-Kalk D
Hamburg-Barmbek E Köln-Longerich , . . . . D
Hamburg-Bergedorf 6 E Köln-Mülheim . . . . E
Hamburg-Blankenese . . . . . . 5 D Köln-Nippes . . . D
Hamburg-Eidelstedt 5 Köln Süd . . . . . . E
Hamburg-Harburg 6 E Köln-Sülz . .. . . . .
Hamburg-Klein Flottbek . . . . 5 D Köln West E
Hamburg-Lockstedt . . . . . . 5 Königswinter 4 C
Hambürg-Ochsenzoll . , . . . . . 5 D Krefeld . . . . . . . 6
Hamburg-Ohlsdorf 5 D Krefeld Hbf . . . . . E
Hamburg-Poppenbüttel 5 D Krefeld-Linn 5 D
Hamburg-Rahlstedt 5 D Krefeld-Uerdingen . . . 5 D
Hamburg-Rissen 5 Laasphe . . . . . . . 2 C
Hmnburg Süd (f. Hbg.-Finkenwerder) 5 D Langenberg (Rheinland) . 4 c
Hamburg-Wandsbek . . . . . . 6 E Leichlingen . . . . . 4 c
Hamburg-Wilhelmsburg . . . . . 6 E Lemgo . 2 c
Hamm (Westf) 5 C Leverkusen-Küppersteg . 4 D
VkBl Amtlicher Teil 683 Heft 22 — 1961
Ortsklasse
j
Stück- Stück
Bahnhof gut ü.
Expreß B ahnh o f gut u.
Wagen Expreß
Wagen
ladun gut
ladun
gen gen
Leverkusen-Morsbroidi . Ratingen West . . . .. 4 C
Leverkusen-Rheindorf A Rauxel 4 D
Leverkusen-Sdilebusdi . D Recklinghausen Hbf . . 5 P
Leverkusen-Wiesdorf . . D Recklinghausen-Suderwich 2 C
Liblar . . . . . C Recklinghausen Süd . . 4 D
Liblar Dorf . . . . . C Remscheid-Hasten . . . 2 C
Lippstadt D Remscheid Hbf . . . . 5 D
Lobberich C Remscheid-Lennep . . . 4 C
Löhne (Westf) . . . . C Remscheid-Lüttringhausen 4 C
Lövenidi . . . . . c Rheda (Westf) . . . . 1 —
Lüdenscheid D Rheinbach 2 c
Lünen Hbf . . . . . C Rheinberg (Rheinl) . . . 2 c
Lünen Nord . . . . . 4 Rheine . . . . . . . 2 c
Lünen Süd 4 C Rheinhausen . . . . . 5 D
Marl-Sinsen 4 C Rheinkamp 2 C
Mechernich . . . . . 2 C Rheydt . . . . . . . 5 D
Meckenheim (Bez. Köln) 2 C Rheydt-Geneicken . . . 4 D
Mehlem . . . . . . . 2 C Salzkotten 2 C
Menden (Kr. Iserlohn) . 2 C Schwelm . . . . . . 4 C
Merkstein . . . . . . 2 c Schwerte (Ruhr) . . . . 2 C
Mettmann . . . . . . 4 c Siegburg . . . . . . 4 D
Minden (Westf) . . . . 4 c Siegen . 5 D
M-Gladbach Hbf . . . 6 E Soest 4 C
M-Gladbach am Speik . 5 Solingen-Gräfrath . . 2 C
Moers . . . . . . . 4 c Solingen Hbf 5 D
Monheim . . . . . . 3 A Solingen Nord . . . . 5 —
Mülfort . . . . . . . 4 Solingen-Ohligs . . . . 5 P
Mülheim (Ruhr) . . . . 6 E Solingen-Wald . . 2 C
Mülheim (Ruhr)-Saarn 2 C Stolberg (Rheinl)-Hammer 4 D
Mülheim (Ruhr)-Stadt . . 4 E Stolberg (Rheinl) Hbf . . 4 D
Mülheim (Ruhr)-Speldorf 4 D Stolberg (Rheinl) Mühle 4 D
Mülheim (Ruhr)-Styrum . E Straelen 2 C
München Hbf . . . . 7 E Stuttgart Hbf . . . . . 6 F
Münster (Westf) . . . 6 E Syke 2 B
4 C Troisdorf 4 D
Münstereifel . . . . .
Neheim-Hüsten . . . . 4 C Trompet 4 C
Neimkirchen (Saar)-Heinitz 2 Ulm Hbf 5 D
Neuß 5 D Unna 2 C
Neviges . . . . . 2 C Unna-Königsbom . . . 2 C
Nideggen 2 C Velbert Hbf . . . . . 4 C
Niederdollendorf . . . 2 C Viersen . . . . . . . 4 c
Oberaden . . . . . . 4 C Vlotho 2 c
Oberhausen Hbf . . . 6 E Volmarstein 4 —
Oberhausen-Osterfeld Süd 2 C Waldbröl (Rheinl) . . . 2 c
Oberhausen-Sterkrade 4 D Walsum 4 c
Oberkassel (Siegkr) . . 2 C Waltrop . . . . . . 2 c
Odenkirchen . . 4 c Wanne-Eickel Hbf . . . 5 D
Oldenburg (Old) . . . 5 c Warburg (Westf.) . . . 2 c
Olpe 2 c Wattenscheid — D
Opladen . . . . . . 4 c Wegberg 2 C
Osnabrück 5 c Weidenau (Sieg) . . . 4 c
Othmarschen . . . . ,. D Werdohl 2 c
Paderborn 4 c Wermelskirchen . . . . 2 c
Palenberg 2 c Werne (a. d. Lippe) . . 2 c
Plettenberg . . . . . 4 c Wesel 4 D
Plettenberg-Oberstadt 2 c Westick-Kaiserau —
C
Porz-Urbach 4 c Wetter (Ruhr) . . . . 2 C
Preußen 4 Wickrath 2 c
Ratheim . . . . . . 2 c Wiebelskirchen . . . . —
A
Ratingen Ost 4 c Wiehl . . . . . . . 2 C
Heft 22 — 1961 684 VkBl Amtlicher Teil
Ortsklasse
genauigkeit aufweisen. Sache des Bremsendienstes ist es,
sich bei Beschaffung solcher Geräte yon der Meßgenauig
Stück keit zu überzeugen und später dafür zu sorgen, daß
Bahnhof gut u.
Wagen
Expreß' diese Meßgenauigkeit erhalten bleibt.
gut
ladun
gen
Um die einheitliche Anwendimg, Beschaffenheit und
Prüfung von schreibenden Bremsmeßgeräten nach dem
Wilhelmshaven . . . 5 c Pendelprinzip zu erleichtern, sind Richtlinien aufgestellt;
c
worden, die nachstehend, unter gleichzeitiger Aufhebung
Willich . . . . . . 2
der Veröffentlichung vom 30. März 1961 — StV 8 —
Winterberg (Westf) . 2 c 2212 — b — 17 U/6in — (VkBl. 1961 S. 218) bekanntge
Witten-Annen Nord 4 c geben werden.
Witten-Bommern . . 4 c Der Bundesminister für Verkehr
Witten Hbf . . . • — D Im Auftrag
Witten Ost . . . . . 5 D Pukall
Witten-Höhe . . . . 4 C
Wittingen Ost . . . 2 A Richtlinien
Wittingen West . . . 2 A für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von
Wülfrath . . . . . 2 C schreibenden Bremsmeßgeräten nach dem Pendelprinzip
Würselen . . . . . 2 C
vom 1. November 1961
Würselen Nord . . . 2 C
Würzburg Hbf . . . 5 D 1. Anwendung
Wuppertal-Barmen . . 6 E 1.1 Schreibende Bremsmeßgeräte nach dem Pendel
Wuppertal-Cronenberg 4 C prinzip dürfen für Bremsprüfungen nach-§ 29 in
6 E Verbindung mit § 41 StVZO nur angewendet
Wuppertal-Elberfeld .
werden, wenn
Wuppertal-Heubruch . 5 —
Wuppertal-Küllenhahn 3 C 1.1.1 durch eine eichamtliche Beglaubigung oder
Wuppertal-Langerfeld 4 — 1.1.2 durch ein Gutachten der Forschungsstelle für die
Wuppertal-Loh . 5 —
Kraftfahrzeugprüfung beim Technischen Über
wachungsverein Essen oder einer Technischen
Wuppertal-Mirke . . 5 —
Hochschule
Wuppertal-Oberbarmen 6 E ^ nachgewiesen wird, daß die. Geräte diesen Richt
Wuppertal-Ronsdorf . 4 C linien entsprechen.
Wuppertal-Vohwinkel 4 C 1.2 Jedem Gerät ist eine Bedienungsanweisung bei
Xanten 2 c zufügen.
Zülpich . . . . . . 2 c
2. Beschaffenheit
2.1 Schreibende Bremsmeßgeräte nach dem Pendel
prinzip im Sinne dieser Richtlinien sind Geräte,
4. Die Bezeichnung des Bahnhofs „Hoerstgen-Serelen" die den zeitlichen Verlauf der auf das Fahrzeug
wird in „Hoerstgen-Sevelen" geändert. gewicht bezogenen Bremsverzögerungskräfte von
Fahrzeugen messen und die gemessene Größe,
§3 Einheit „Prozent Abbremsung" oder die entspre
§ 1 dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 28. Juli chend umgerechnete Größe in der Einheit „m/s^
1961, § 2 dieser Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verzögerung", aufzeichnen. (Eine Abbremsung
Verkündung in Kraft. von 100 ®/o entspricht einer Bremsverzöqerung von
9,81 m/s^).
Bonn, den 16. Oktober 1961
2.2 Das Meßwerk der Geräte kann mit Schwerepen
I A 6 — 24 88 40 del oder Masse-Federpendel arbeiten und muß so
beschaffen sein, daß seine richtige Funktion durch
Der Bundesminister für Wirtschaft
Neigen der Geräte geprüft werden kann (vgl.
In Vertretung Nr. 3.2).
We s t r i ck
2.3 Die Geräte müssen handlich, in der Anwendung
(VkBl. 1961 S. 680) einfach und vom Fahrzeug unabhängig sein.
2.4 Die Geräte müssen so ausgeführt sein, daß sie
den betriebsmäßigen Beanspruchungen gewachsen
sind.
Straßenverkehr
2.5 Die Geräte müssen so eingerichtet sein, daß sie
sich im haltenden Fahrzeug auf waagerechte
Nr. 376 Richtlinien für die Anwendung, Beschaf Lage oder die Anzeige Null einstellen lassen und
fenheit und Prüfung von schreibenden daß ihre Wirkungsrichtung deutlich gekennzeich
Breihsmeßgeräten nach dem Pendelprinzip net ist.
Bonn, den 20. November 1961 2.6 Die Meßwerte müssen auf einem Schaublatt auf
gezeichnet werden.
StV 8 — 2212 — 1 —
2.7 Die Schautllätter müssen in der Einheit „®/o" oder
Nach den „Richtlinien für die amtliche Anerkennung in der Einheit „m/s^" geteilt und beziffert sein.
von Bremsendiensten für Bremssonderuntersuchungen an Die Teilung muß mindestens von 10 zu 10 ®/o Ab
Fahrzeugen nach Anlage VIII Ziff. 14 StVZO" vom 22. Juli bremsung (1,0 m/s^ Verzögerung) fortschreiten
1960 (VkBl. S. 485) sollen u. a. für die Durchführung von und in den Abstäriden von mindestens 20 zu 20 ®/o
Bremsensonderuntersuchungen nach § 29 und Anlage VIII Abbremsung (2,0 m/s^ Verzögerung) beziffert sein.
StVZO in Verbindung mit § 41 StVZO schreibende Brems Die Striche dürfen nicht breiter als 0,3 mm sein.
meßgeräte zur Verfügung stehen. Der gegenseitige Abstand der Teilungslinien muß
Aus dem Zweck dieser Forderung ergibt sich, daß es mindestens 4 mm für je 10 ®/o Abbremsung
sich um Geräte handeln muß, die eine^hinreichende Meß (1,0 m/s^ Verzögerung) betragen.
VkBl Amtlicher Teil 685 Heft 22 1961
2.8 Die Vorschubgeschwindigkeit des Schaublattes 3.5 Die betriebsmäßige Prüfung nach den Nr. 3.3 und
muß bei Bandform mindestens 15 mm/s und bei 3.4 ist als Bauartprüfung für jeden Gerätetyp ein
Kreissdieibenform am inneren Rand des Schreib mal durchzuführen; als Stückprüfung ist sie nur
feldes mindestens 7 mm/s betragen; sie darf wäh in Zweifelsfällen erforderlich.
rend des gesamten Vorschubes um nicht mehr als
± 15 ®/o von ihrem Sollwert abweichen. 3.6 Die statische Prüfung nach Nr. 3.2 ist als Bauart
prüfung für jeden Gerätetyp und als Stückprü
2.9 Die Schaublätter müssen bei ihrem Vorschub so fung in Abständen von zwei Jahren für jedes Ge
geführt sein, daß die Unsicherheit ihrer Lage zur rät einzeln durchzuführen.
Schreibvorrichtung die Größe von 1 ®/o Abbrem-
sung (0,1 m/s^ Verzögerung) nicht überschreitet. 3.7 Die prüfende Stelle hat die Stückprüfung duräi
Die angegebenen Werte dürfen nur überschritten eine Bescheinigung zu beurkunden und kann sie
auf dem Gerät kenntlich machen.
werden, wenn die Null-Linie während des Vor
schubes fortlaufend aufgezeichnet wird. (VkBl. 1961 S. 684)
2.10 Eigenfrequenz und Dämpfung des Meß Werkes
müssen so bemessen sein, daß die Aufzeichnung Nr. 377 Bekanntmachung
des Meßwertes den Wert einer beliebig vorge
gebenen statischen Meßgröße in höchstens 0,5 s Flensburg-Mürwik, den 16. November 1961
innerhalb einer Fehlergrenze von ± 2 ®/o Abbrem^ 51 — 013
sung (± 0,2 m/s^ Verzögerung) erreicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt, im kommenden
2.11 Die Fehlergrenzen für die Anzeige betragen im Jahr erneut die Adressenauswertung der laufend ein
gesamten Meßbereich: gehenden Unterlagen über An-, Um- und Abmeldungen
von Kraftfahrzeugen an Verlage zu vergeben. Einzelhei
2.11.1 bei der statischen Prüfung (vgl. Nr. 3.2) ± 2 ®/o ten über Art und Umfang dieser Auswertung sowie die
Abbremsung (± 0,2 m/s^ Verzögerung), Vergabebedingungen werden am
2.11.2 bei der betriebsmäßigen Prüfung (vgl. Nr. 3.3 Dienstag, dem 19. Dezember 1961,
und 3.4) ± 10 ®/o des Sollwertes, mindestens vormittags 10.30 Uhr im
jedoch ± 3 ®/o Abbremsung (± 0,3 m/s^ Ver
zögerung). Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg-Mürwik,
Swinemünder Straße 28,
3. Prüfung erörtert.
3.1 Hinsichtlich der Prüfung und Kennzeichnung der Interessierten Verlagen wird hiermit anheimgestellt,
Geräte gelten die nachfolgenden Bestimmungen zu diesem Termin einen bevollmächtigten Vertreter zu
der Nr. 3.2 bis 3.7. Für die eichamtlich zu beglau entsenden.
bigenden Geräte gelten darüber hinaus die be Kraftfahrt-Bundesamt
sonderen eichamtlichen Vorschriften. Dr. B o r m a n n
3.2 Die statische Prüfung der Geräte wird auf einem (VkBl. 1961 S. 685)
Kipptisch vorgenommen, bei dem die Geräte um
Winkel geneigt werden können, die bestimmten
vorgegebenen Werten der Meßgeräte entsprechen.
Die Tischfläche 6oll eine in ihrer Ebene und in
Meßrichtung verlaufende Rüttelbewegung mit
einer Amplitude von etwa ± 0,1 mm und einer Nr 378 Durchführung des Gesetzes über den ge
Frequenz von rund 20 Hz. ausführen. Die Winkel-
werblichen Binnenschiffsverkehr
gröBen dürfen um nicht mehr als ± 5 Winkel
minuten von ihren Sollwerten abweichen. Die Bonn, den 13. November 1961
Sollwerte der Winkel aj, für die gewünschten B 248/2036 Vmb/61
Größen der nachzubildenden Verzögerung b in
m/s^ werden errechnet aus der Formel:
Nachstehend wird die Verwaltungsvorschrift über die
Aufsicht über die beratenden Ausschüsse bei den Frach
3.2.1 tg 01 ^ = b / 9,81 für Meßwerke nach dem tenausschüssen der Binnenschiffahrt vom 13. November
Schwerependelsystem, 1961 bekanntgegeben.
3.2.2 sin a = b / 9,81 für Meß werke nach dem Der Bundesminister für Verkehr
Federpendelsystem. Im Auftrag
3.3 Die Geräte werden betriebsmäßig durch Vergleich Dr. Grau
ihrer Aufzeichnung mit der Aufzeichnung eines
Normalmeßgerätes bei Bremsmessungen auf der
Straße geprüft. Als Normalmeßgerät sind solche VerwaltungsVorschrift
zu wählen, die aufgrund ihrer meßtechnischen über die Aufsicht über die beratenden
Eigenschaften den Verlauf der Meßgröße mit ver Ausschüsse bei den Frachtenausschüssen
nachlässigbarer zeitlicher Verzögerung wieder der Binnenschiffahrt
geben und deren Eigenfehler bei einer statischen
Prüfung nach Nr. 3.2—jedoch ohne Rüttelung — Vom 13. November 1961
im gesamten Meßbereich die Grenzen von ±1,0 ®/o
Abbremsung (± 0,1 m/s^ Verzögerung) nicht über
steigen. Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den
gewerblichen Binnenschiffsverkehr (BSchVG) in der Fas
3.4 Bei der betriebsmäßigen Prüfung ist die Ab
bremsung möglichst gleichbleibend bis zum Still
sung des Gesetzes vom 1. August 1961 (Bundesgesetzbl.
I S. 1163) übertrage ich die Aufsicht über die beratenden
stand des Fahrzeugs durchzuführen. Die Aufzeich
Ausschüsse bei den Frachtenausschüssen (Verladeraus
nungen des zu prüfenden Gerätes und des Nor
schüsse) auf die für die Aufsicht über die Frachtenaus
malgerätes werden aus dem Gesamtverlauf der Auf
schüsse nach Abschnitt II A Nr. 1 der VerwaltungsVor
zeichnungen anhand von Abschnitten verglichen.
Die Abschnitte müssen ^ jeweils von dem Ende schriften vom 22. Juni 1954 (VkBl. S. 301) zuständigen
Behörden.
des Bremsvorganges zurückgerechnet — 1 s bei
Ausgangsgeschwindigkeiten von 50 km/h und V2 s
B
bei Ausgangsgeschwindigkeiten von 20 km/h umfas
sen. Die Aufzeichnungen sind erforderlichenfalls Für das Verfahren bei der Berufung der Mitglieder
zu mittein. der Verladerausschüsse und ihrer Stellvertreter nach
Heft 22 1961 686 VkBl Amtlicher Teil
§ 25 BSdiVG und nach der Verordnung über die bera b) zu den Vorschlägen des Handwerks
tenden Ausschüsse bei den Fraditenaussdiüssen der Bin-? die Handwerkskammer in Düsseldorf,
nensdiiffahrf (VO) vom 27. Oktober 1961 (BAnz. Nr. 210 c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
vom 31. Oktober 1961) bestimme ich: die Landwirtschaftskammer in Bonn;
I. Die Aufsiditsbehörde führt für jede nach § 2 Abs. 1 5. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
VO vertretene Gruppe der Verlader (Gruppe) eine Frachtenausschuß Hamburg
Vorschlagsliste, getrennt nach Mitgliedern und Stell
vertretern, in die alle Vorschläge in der Reihenfolge a) zu den Vorschlägen der Industrie und des
ihres Eingangs mit einer laufenden Nummer einzu Handels sowie der Schiffahrtspedition
tragen sind. die Handelskammer in Hamburg,
Die Liste soll für jeden Vorgeschlagenen enthalten: b) zu den Vorschlägen des Handwerks
die Handwerkskammer in Hamburg,
1. Angaben zur Person
(Namen, Vornamen, Beruf, Geburtstag, Anschrift c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
und derzeitige Tätigkeit), die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
in Kiel;
2. gegebenenfalls besondere Eignung, insbesondere
frühere Tätigkeit auf dem Gebiete der Bildung 6. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
von Verkehrsentgelten, Frachtenausschuß Regensburg
3. Bezeichnung ^es Vorschlagenden und kurze Dar a) zu den Vorschlägen der Industrie und des
stellung seiner Bedeutung für den Binnenschiffs Handels sowie der Schiffahrtspedition
verkehr, die Industrie- rnid Handelskammer in Regens
burg,
4. Tag des Eingangs des Vorschlags.
b) zu den Vorschlägen des Handwerks
Nach Ablauf der Vorschlagsfrist (§ 3 Abs. 1 und 2 die Handwerkskammer der Oberpfalz in Re
VO)— erstmalig nach Ablauf des 15. November 1961, gensburg,
späterhin jeweils 8 Wochen vor Beginn des 1. De
zember jedes dritten Jahres — sind die Vorschlags c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
listen unverzüglich mit folgendem Vermerk zu den Bayerischen Bauernverband e. V. Landes-
schließen: bauernkammer in München.
„Die Vorschlagsfrist ist am . . III. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter während
um 24 Uhr abgelaufen. Die bis zu diesem Zeit einer Tätigkeitsperiode aus dem Verladerausschuß
punkt eingegangenen Vorschläge aus der Gruppe aus, so fordert die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs.
sind in der vorstehenden Liste 3 VO baldmöglichst im Verkehrsblatt zur Einrei
unter Nr. 1 bis . . . . . aufgeführt. chung von Vorschlägen für die Berufung eines Nach
(Ort, Datum und Ünterscäirift)".
folgers aus der gleichen Gruppe für den Rest der
II. Die Aufsichtsbehörde beruft aus den Vorgeschlagenen Tätigkeitsperiode auf. Entsprechend ist zu verfahren,
die in § 2 Abs. 1 VO vorgesehene Anzahl von Mit wenn der Berufung eines Vorgeschlagenen ein Hin
gliedern der einzelnen Gruppen und nach § 2 Abs. 2 dernis entgegensteht und die verbleibenden Vor
VO für jedes Mitglied einen Stellvertreter der glei schläge für die nach § 2 VO für jede Gruppe vor
chen Gruppe. Vor ihrer Entscheidung kann sie gut geschriebene Anzahl von Vertretern nicht ausreichen.
achtlich hören:
IV. Die Aufsichtsbehörden teilen mir die Berufung der
1. Bei Berufungen in den Verladerausschuß beim Mitglieder und ihrer Stellvertreter nach Abschluß
Frachtenausschuß Berlin des Verfahrens mit den aus den Vorschlagslisten
a) zu den Vorschlägen der Industrie und des I ersichtlichen Angaben mit.
Handels sowie der Schiffahrtspedition
die Industrie- und Handelskammer in Berlin, Bonn, den 13. November 1961
b) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft
den Landesverband Gartenbau und Landwirt Der Bundesminister für Verkehr
schaft Berlin e. V. in Berlin-Charlottenburgr In Vertretung
Dr. Seiermann
2. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
Frachtenausschuß Bremen (VkBl. 1961 S. 685)
a) zu den Vorschlägen der Industrie und des Han
dels sowie der Schiffahrtspedition
die Handelskammer in Bremen,
Nr. 379 6. Nachtrag
b) zu den Vorschlägen des Handwerks
die Handwerkskammer in Bremen, zum Hafentarif
c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft für die im Bereidi des Mittellandkanals gelegenen Häfen
die Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Ol
denburg; Braunschweig
Brink
3. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim
Frachtenausschuß Dortmund Hannover
Hildesheim
a) zu den Vorschlägen der Industrie und des
Handels sowie der Schiffahrtspedition Misburg
die Industrie- und Handelskammer in Dortmund, Osnabrück
b) zu den Vorschlägen des Handwerks vom 22. 4. 1955
die Handwerkskammer in Dortmund,
Hannover, den 24. Oktober 1961
c) zu den Vorschlägen der Landwirtschaft - 82722 - MLK - Häfen - (H 6419)
die Landwirtschaftskammer in Hannover;
Der 6. Nachtrag zum o. a. Hafentarif wurde von mir
4. bei Berufungen in den Verladerausschuß beim im Auftrage des Herrn Niedersächsischen Ministers für
Frachtenausschuß für den Rhein in Duisburg Wirtschaft und Verkehr in Hannover festgesetzt.
a) zu den Vorschlägen der Industrie und des Der Nachtrag wurde im FTB — Frachten- und Tarif
Handels sowie der Schiffahrtspedition anzeiger der Binnenschiffahrt — Nr. 42 vom 21. Oktober
die Industrie- und Handelskammer in Duisburg, 1961 veröffentlicht*).
VkBl Amtlicher Teil 687 Heft 22 — 1961
Er ist am 1. Oktober 1961 in Kraft getreten. „Entfernungstafel für den kanalisierten Neckar
Wasser- und Sdiiffahrtsdirektion Hannover
In Vertretung Icm örtlichkeiten
Giesecke
(VkBl. 1961 S. 686) 0 Mündimg
2 Mannheim, Neckarhäfen
4 Mannheim, Friedrichsbrücke
Nr. 380 Besdiluß 5 Mannheim, Vorhafen und Anlegestelle
des Fraditenausschusses für den Hafen Hamburg 6 Doppelschleuse Feudenheim
j Hamburg, den 25. Oktober 1961 12 Ladenburg, Anlegestelle
84.2 — B 1201/61 — 15 Ladenburg und Neckarhausen (Lauer)
Der Fraditenaussdiuß für den Hafen Hamburg hat durch 16 Edingen, Ausladeplatz
Beschluß vom 5.10.1961 das Tarifwerk über Entgelte der 18 Doppelschleuse Schwabenheim
Hafenschiffahrt im Gebiet der Freien und Hansestadt 23 Heidelberg, Hafen
Hamburg geändert imd ergänzt.
25 Heidelberg, Anlegestelle Friedrichsbrücke
Die Aufsichtsbehörde hat diesen Beschluß bestätigt und 26 Umschlagstelle Herrenmühle
im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz-
und Verordnungsblattes) Nr. 201 vom 16. 10. 1961 Seiten 27 Doppelschleuse Heidelberg
1037 — 1039 verkündet. 30 Heidelberg-Ziegelhausen (Lauer)
Der Wortlaut des Beschlusses ist außerdem im FTB — 31 Doppelschleuse Neckargemünd
Frachten und Tarif-Anzeiger der Binnenschiffahrt — 33 Holzlagerplatz linkes Ufer, Neckargemünd
Nr. 43 vom 28. Oktober 1961 veröffentlicht worden*). 35 Neckargemünd (Lauer)
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg 36 Steinbrüche Rainbach
In Vertretung 39 Neckarsteinach (Lauer)
Dr. Meyer-Osterkamp 40 Doppelschleuse Neckarsteinach,
Schiffswerft Ebert, Neckarsteinach
(VkBl. 1961 S. 687)
41 Verladestelle Neckarsteinach
42 Verladestelle Mückenloch
♦) Der FTB — Fraditen- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
fahrt — kann von dem Binnenschiffahrts-Verlag G. m. b. H., 44 Neckarhausen, Neckarhäuser Hof (Lauer)
vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17, be 47 Steinbrüche unterhalb Hirschhorn,
zogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richten sic^h nach
dem Umfang der Jeweiligen Ausgabe des FTB, die nur ge Verladestelle Hirschhorn (Lauer)
schlossen zum Preise von 0,25 DM Je Blatt DIN A 5 abgegeben Doppelschleuse Hirschhorn
wird.
48
49 Verladestelle für Bausteine
50 Steinbruch 1 oberhalb Hirschhorn
Nr. 381 Bekaniitmadiung für die Schiffahrt auf der 52 Steinbruch 2 oberhalb Hirschhorn
Ilmenau über die Abmessungen der Fahr Steinbruch 3 oberhalb Hirschhorn,
53
zeuge
Holzverl^deplatz oberhalb Hirschhorn
Auf Grund des § 116 Nr.3 det Binnenschiffahrtstraßen- 55 Pleutersbach (Lauer)
Ordnung (BSchSO) vom 19. Dezember 1954 (Bundes- Eberbach (Lauer)
58
gesetzbl. II S. 1135) wird ^geordnet:
60 Bockenau (Lauer)
§1 62 Doppelschleuse Bockenau
Abweichend von § 2 Nr. 1 — II — BSchSO dürfen 63 Holzverladeplatz oberhalb Schleuse Bockenau,
Fahrzeuge, welche die Ilmenau nur unterhalb der Schleuse Lindach
Fahrenholz befahren, höchstens 55 m lang und 6,20 m 67 Zwingenberg (Lauer)
breit sein. 70 Neckargerach (Lauer)
§2 73 Doppelschleuse Guttenbach
Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1961 in Kraft 74 Steinladeplatz 1 oberhalb Schleuse Guttenbach
und gilt bis zum Ablauf des 30. November 1963. 75 Steinladeplatz 2 (Oberhalb Schleuse Guttenbach
Hamburg, den 27. Oktober 1961 76 Binau
— 91.2 — B 1213/61 — 81 Obrigheim, Diedesheim (Lauer),
Umschlagstelle Josef Majer, Diedesheim
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg 82 Neckarelz (Lauer),
M.Krause Umschlagstelle Kies-GmbH.
(VkBl. 1961 S. 687) 83 Gips-Verladestelle, Portland-Cementwerk
Heidelberg, Obrigheim
84 Hochhausen
Nr. 382 XL Nachtrag 86 Doppelschleuse Neckarzimmem
zum Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem
kanalisierten Neckar vom 29. Juni 1935*) 87 Gipswerk Neckarzimmem,
Neckarzimmern (Lauer),
Bonn, den 2. November 1961 Umschlagstelle Elbia Transportgenossenschaft
B 256/2288 St/61 eGmbH.
I. Die Anlage (Entfemungstafel) zum Tarif für die Schiff 88 Steinbacher Mühle, rechtes Ufer,
fahrtabgaben auf dem kanalisierten Neckar vom 29. Juni Sicherheitshafen Haßmersheim, linkes Ufer,
1935, zuletzt ersetzt durch den IX. Nachtrag vom Umschlagstelle Portland-Cementwerk Heidel
7. März 1958, veröffentlicht im Verkehrsblatt 1958 berg, Haßmersheim,
S. 229, wird wie folgt gefaßt: Umschlagstelle Emil Klee, Haßmersheim
89 Haßmersheim (Lauer)
•») veröfCentlidit im Reichsverkehrsblatt A 1935 Seite 151 90 Gundelsheim-Böttingen
Heft 22 — 1961 688 VkBl Amtlicher Teil
km örtlichkeiten km örtlichkeiten
93 Neckarhausen, Neckarmühlbadi 165 Doppelschleuse Poppenweiler
94 Umschlagstelle Josef Majer, Gundelsheim, 166 Poppenweiler
Doppelschleuse Gundelsheim 169 Umschlagstelle Gustav Epple, Neckargröningen,
96 Heinsheim linkes Ufer,
98 Offenau (Lauer), Hochberg, Umschlagstelle Süddeutsche Leicht-
Umschlagstelle Firma Elseg, Offenau, steinwerke, rechtes Ufer
Umschlagstelle Firma Schäfer 171 Neckargröningen,
100 Wimpfen am Berg Umschlagstelle Firma Gotthilf Räuchle, Neckar
rems,
101 Wimpfen im Tal (Lauer), Umsdilagstelle Krieger 1 und 2, Neckarrems
Umschlagstelle Firma Erath, Bad Friedrichshall-
Jagstfeld, 172 Doppelschleuse Aldingen
Staatliche Saline Ludwigshall, Bad Wimpfen 173 Aldingen
102 Bad Friedrichshall-Jagstfeid 175 Ladestelle Kläranlage der Stadt Stuttgart
104 Staatliche Saline, Schacht König-Wilhelm II, 176 Mühlhausön,
Bad Friedrichshall, Hofen
Doppelschleuse Kochendprf 177 Doppelschleuse Hofen
106 Umschlagstelle Firma Heinrich Krieger II, 180 Stuttgart-Münster
Neckarsulm, 181 Umschlagstelle Dampfkraftwerk (TWS)
Neckarsulm, Anlegestelle der Stadt Stuttgart-Münster
107 Umschlagstelle Firma Spohn, Neckarsulm, 183 Doppelsdüeuse Cannstatt
Umschlagstelle Schiffs- und Maschinenbau AG.
Mannheim, Werk Neckarsulm
185 Umschlagstelle Gaisburg (TWS) Stuttgart
108 Umschlagstelle Firma Halter, Neckarsulm, 187 Doppelschleuse Untertürkheim
Neckarsulm Ausweichstelle, . 188 Hafen Stuttgart mit Umschlagplätzen im Hafen
Industriehafen im Eisbiegel der Stadt Heilbronn becken I, II und ölbecken".
110 Umschlagstelle Dampfkraftwerk Energie-Versor II. Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.
gung Schwaben, Heilbronn
Der Bundesminister für Verkehr
111 Heilbronn-Neckargartach Im Auftrag
112 Umschlagplätze im Kanalhafen Heilbronn, D r. G r a u
Salzwerkhafen Heilbronn, (VkBl. 1961 S. 687) '
Umschlagstellen im alten Neckar
114 Doppelschleuse Heilbronn
115 Heilbronn-Böckingen Nr. 383 Bekanntmachung für die Rheinschiffahrt
116 Heilbronn-Sontheim üher das Stilliegen unter Brücken
118 Schleuse Horkheim Auf Grund des § 102 Nr. 3 der Rheinschiffahrtpolizei
125 Umschlagstelle Cementwerk Lauffen, verordnung vom 24. Dezember 1954 — RheinSchPVO —
Lauffen (Bundesgesetzbl. II S. 1411) wird angeordnet:
126 Schleuse Lauffen, § 1
Umschlagstelle Firma Streib, Lauffen In Ergänzung des § 68 Nr. 1 der RheinSchPVO gilt
132 Kirchheim folgendes:
133 Umschlagstelle Firma Heinrich Blatt, Gemmrig- Das Stilliegen ist Fahrzeugen und Flößen verboten
heim h) unter Brücken, sofern die zuständige Behörde nicht
134 Gemmrigheim, Ausnahmen zuläßt.
Umschlagstelle Papierfabrik Gemmrigheim § 2
136 Umschlagstelle Firma G. Pfander & Söhne, Wal Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft und
heim, Walheim gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 1963.
137 Doppelschleuse Besigheim Duisburg, den 15. November 1961
143 Schleuse Hessigheim Wasser- und Schiffahrtsdirektion
145 Umschlagstelle Firma Epple, Mundelsheim Duisburg
148 Verladestelle Steinbruch Epple Knieß
149 Kleiningersheim Mainz, den 15. November 1961
150 Pleidelsheim Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Mainz
151 Doppelschleuse Pleidelsheim,
Casp e r
Umschlagstelle Fa. Beweco,
Großingersheim Freiburg, den 15. November 1961
152 Geisingen Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Freiburg
153 Beihingen
In Vertretung
154 Umschlagstelle Valet & Ott Knäb1e
156 Umschlagstelle Epple, Benningen, (VkBl. 1961 S; 688)
Benningen
157 Marbach
Druckfehlerb^richtigung.
158 Doppelschleuse Marbach Im Verkehrsblatt Heft 21, vom 15. November, ist auf
160 Umschlagstelle Dampfkraftwerk Energie-Versor Seite 660 die bei dem ADAC, Gau Westfalen, Dortmund,
gung Schwaben, Marbach Kaiserstr. 63, falsch angegebene Telex-Nr. usw. wie
162 Hoheneck folgt richtigzustellen:
163 Neckarweihingen Telex-Nr: Namengeber: Fernruf:
164 Umschlagstelle Neckarweihingen 0 822 115 adaclub dortmund 52 81 41 / 42