VkBl Nr. 11 1960

Verkehrsblatt Nr. 11 1960

/ 4
PDF herunterladen
VerkehrsMoit
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
                                                             (VkBI)

                                           INHALTSVERZEICHNIS




                                                        Amtlidier Teil




 Nr.        Dat.                 VkBI 1960               Seite      Nr.        Dat.              VkBI 1960                Seite

 Personalnacihrichten                                               172 2. 5. i960 Einziehung von Teilstrecken der
                                                                        Bundesstraße Nr. 8, Abschnitt Aschaffenburg
 164 23. 5. 1960 Auszeichnung         . . . . . . . . . 218             — Würzburg, in der Gemeinde Weibersbrupn 220
                                                                    173 2. 5. 1960 Einziehung von Teilstrecken der
                                                                        Bundesstraße Nr. 20, Abschnitt Bad Reichen
 Straßenverkehr                                                         hall — Laufen, nördlich Freilassing . . . . . 220
                                                                    174 3. 5. 1960 Einziehung von Teilstrecken der
 165 21. 5. 1960 Haftpfllchtversidierung bei auslän-                      Bundesstraße Nr. 15, Abscknitt Kiefersfelden
     disdien Versicherungsunternehmen       . . . . 218                   — Rosenheim, südlich Reischenhart            220
 166 Bekanntmachung zur Verordnung TS Nr. 4/60                      175 6. 5. 1960 Widmung, Abstufung und Einzie
       über Tarife für den Güterverkehr mit Kraft-            /         hung von Teilstrecken der Bimdesstraße
       fahrzeugeh                                            218          Nr. 70, Abschnitt Meppen — Papenburg bei
                                                                          Aschendorf                                         220


 BinnensrAiiffahrt                                                   Aufgebote

 167 16. 5. 1960 Verordnung Nr. 9/60 über die Fest                  175a 15. 6. 1960 Aufbietung in Verlust geratener
     setzung von Entgelten für Verkehrsleistungen                       Kraftfahrzeug-(Anhänger-)briefe
     der Binnensdiiffahrt vom 12. Mal 1960 (FA                       175b 15. 6. 1960 Aufbietung in Verlust geratener
     Nr. 3/60 Frachtenaussdiuß für den Rhein) . . 218                    Kraftfahrzeug-(Anhänger-)sckeine
 168 12. 5. 1960 Ungültigkeitserklärung von Sdiiffer-               175c 15, 6. 1960 Aufbietung in Verlust geratener
       patenten                                              219          Führerscheine                              232a—232cc

 169 18. 5. 1960 Dienstanweisung für die Schi^s-
       untersuchungskommissionen zu Artikel 23,
       Ziff. 4 der Untersuchungsordnung für Rhein
       schiffe und -flöße    . .                      . . . 219                       Niditamtlicher Teil
 170 20. 5. 1960 Bekanntmachung für die Rhein
       schiffahrt   über   die   Sichtzeidien   der   Wahr          Zeitsckriftenschau:
       schauposten an der Rheinbrücke Maxau bei
                                                                          Übersicht                                          221
       Nacht                                              . 219
                                                                          Auslese                                         . 224


                                                                    BüchersGhau:
  Straßenbau
                                                                          Neuerscheinungen  i . .                         . 228
 171 30. 1. 1960 Aufstufung von Gemeindestraßen,                          Buchbesprechungen                               . 229
     Landstraßen I. und II. Ordnung und Abstu
     fung von Teilstrecken der Bundesstraße Nr^ 57
       in der Stadt Krefeld                                  219    Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . 229




  14. Jahrgang                             Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 1960                                          Heft 11




Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die liefernden Postämter wenden.
1

Heft 11 — 1960                                                   218                              VkBl Amtlicher Teil




                                               ÄMTLI CH rR TE I L

   Pe ifsbn aIn acKVichte n

 Nr. 164     Auszeichnung                                           Nr. 167 Verordnung Nr. 9/60 über die Festsetzung
                                   Bonn, den 23. Mai 1960                        von Entgelten für Verkehrsleistungen der
                                   Z 1 — Pov E 9/110 Bp/60                       Binnenschiffahrt vom 12. Mai 1960
 Der Herr Bundespräsident hat                                                    (PA Nr. 3/60      Fraditenausschuß für den
    Herrn Oberregierungsbaurat a. D. Georg J u r i s c h ,                                         Rhein)
    Bonn,                                                                                               Bonn, den 16. Mai 1960
 in Anerkennung seiner Verdienste beim Wiederaufbau                                                     B 241/2114 D/60
 im Bereich der Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung
 das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der                 Nachstehend wird die Verordnung Nr. 9/60 vom 12. Mai
 Bundesrepublik Deutschland verliehen.                              1960 nachrichtlich bekanntgegeben. Die Verordnung ist
                                                                    im Bundesanzeiger Nr. 96 vom 19. Mai 1960 verkündet
                             Der Bundesminister für Verkehr         worden.
                                                                                                Der Bundesminister,für Verkehr
                                      Im Auftrag
                                     Stukenberg                                                           Im Auftrag
                                                                                                             Dr. Grau
(\"kBl. 1960 S. 218)
                                                                                       Verordnung Nr. 9/60
                                                                         über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs
                                                                                  leistungen der Binnenschiffahrt
    Strajßeiiverkelir                                                                     Vom 12. Mai 1960
                                                                        Auf Grund des § 29 Abs. 1 des Gesetzes über den ge
 Nr. 165 Haftpflichtvjersicheruug bei ausländischen                 werblichen Binnenschiffsverkehr vom 1. Oktober 1953
         Versicherungsunternehmungen                                (Bundesgesetzbl. I S. 1453) wird verordnet:
                                    Bonn, den 21. Mai 1960                                       § 1
                                    StV 2 Nr. 2163 Va/60              (1) Nach Genehmigung gemäß § 28 des Gesetzes über
                                                                    den gewerblichen Binnenschiffsverkehr werden die vom
   Nach einem Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft              Frachtenausschuß für den Rhein — FA Nr. 3/60 — be
ist der                                                             schlossenen Entgelte für Verkehrsleistungen! der Binnen
         American Military Insurance Association,                   schiffahrt rechtsverbindlich festgesetzt, und zwar:
         Delaware (USA)                                                 1. Frachtzuschlag bei Steinkohle und Koks für Ver
die Erlaubnis zum Betrieb der Kraftfahrversicherung                        ladungen^ von Plätzen am Wesel—Datteln—Kanal
(Haftpflicht-, Fahrzeug^ und Insassen-Unfallversicherung)                   (ausschließlich Hafen Datteln)
mit Angehörigen der in der Bundesrepublik und im Lande                     nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen,
Berlin    stationierten   amerikanischen Streitkräfte   erteilt         2. Vertragsrabatte auf Frachten für Steinkohle und
 worden.                                                                   Koks bei Beförderungen
                                                                            von Rhein-Ruhr-Häfen
   Ich ergänze hiermit meine im Verkehrsblatt 1958 S. 554,                 nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen,
 1959 S. 314, 1959 S. 359 und 1960 S. 174 veröffentlichten
 Verlautbarungen entsprechend.                                          3. Verteilung der Vertragsrabatte zu 2 auf die Be
                                                                            standteile der Frachten für Steinkohle und Koks
                             Der Bundesminister für Verkehr                 von Rhein-Ruhr-Häfen
                                                                          nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen.
                                       Im Auftrag
                                      Dr. Linder
                                                                      (2) Der Wortlaut der Beschlüsse ist im FTB — Frachten-
'(VkBl. 1960 S. 218)                                                und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt — Nr. 20 vom 14.
                                                                    Mai 1960 veröffentlicht*).
                                                                                               §2
Nr. 166                     Bekanntmachung                            Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verord
                                                                    nung verstößt, begeht eine Zuwiderhandlung im Sinne
            zur Verordnung TS Nr. 4/60 über Tarife                  des § 1 Nr. 9 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 vom 9. Juli
            für den Güterfernverkehr mit Kraftfahr                  1954 (Bundesgesetzbl. I S. 175), zuletzt geändert durch Ge
                           zeugen.                                  setz vom 21. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 949).
                             Bonn, den 30. Mai 1960                                              §3
                             — StV 3 — 6158 Va/60 III -               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei
                                                                    tungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
  Durch die Verordnung TS Nr. 4/60 über Tarife für den              in Verbindung mit § 44 des Gesetzes über den gewerb
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 30. Mai 1960               lichen Binnenschiffsverkehr auch im Land Berlin.
(Bundesanzeiger Nr. 104 vom 1. Juni 1960) wird der
Reichskraftwagentarif gemäß Nachtrag 10 geändert.                                                §4
  Inhalt der Änderung:                                                  (1) Die in § 1 genannten Entgelte treten mit Wirkung
                                                                    vom 20. April 1960 in Kraft.
Im Ausnahmetarif 8 B 14 werden
                                                                        (2) Die Strafbestimmung tritt am Tage nach der Ver
a) 2 neue Versandbahnhöfe und 7 weitere Empfangs                    kündung dieser Verordnung in Kraft.
   bahnhöfe mit den zugehörigen Frachtsätzen für die                  (3) Mit Wirkung vom 20. April 1960 treten die vom
   5-t-Klasse nachgetragen,                                         Frachtenausschuß für den Rhein beschlossenen, durch
b) nach den Empfangsbahnhöfen Karlsruhe Hbf und                     nachstehende Verordnungen rechtsverbindlich festgesetz-
   Karlsruhe West die Frachtsätze zum Teil geändert.
                                                                      *) Der FTB — Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
                                                                    fahrt — kann von dem Binnenschiffahrts-Verlag G. m. b. H.,
                            Der Bundesminister für Verkehr          vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17, be
                                       Im Auftrag                   zogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richten sich nach
                                                                    dem Umfang der jeweiligen Ausgabe des FTB, die hur ge-
                                      Dr. Linder                    sdilossen zum Preise von 0,25 DM je Blatt DIN A 5 abgegeben
(\-kBl. 1960 S. 218)                                                wird.
2

VkBl. Amtlicher Teil                                       219                                            Heft 11 — 1960



ten Entgelte für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt     größte- Länge des Schiffskörpers 86 m überschreitet und
außer Kraft:                                                 dessen Kiel nach dem 1. April 1960 gelegt worden ist, als
  a) Vertragsrabatte auf Frachten für Steinkohle und         „Besondere Bedingung" ein:
     Koks bei Beförderungen                                         Die Beladung des Fahrzeugs muß so vorgenommen
     von Rhein-Ruhr-Häfen                                           werden, daß dieses unter den in Artikel 23 Ziff. 4
     nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen                           der Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und -flöße
     § 1 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung PA Nr. 7/58               beschriebenen Bedingungen jederzeit Bug-zu-Tal an
     vom 30. August 1958 (Bundesanzeiger Nr. 170 vom                halten kann.
     5. September 1958)   — FTB Reg.Nr.A. 402/31 —, (VkBl. 1960 S. 219)
  b) Frachten — Abrechnung der Vertragsrabatte — für
     Steinkohle und Koks
     von Rhein-Ruhr-Häfen                                    Nr. 170 Bekanntmachung über die Rheinschiffahrt
     nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen                                  über die Sichtzeichen der Wahrschauposten
     § 1 Absatz 1 Ziffer II Nummer 1 der Verordnung                        an der Rheinbrücke Maxau bei Nacht.
     FA Nr. 8/58 vom 25. September 1958 (Bundesanzeiger                    (Bundesanzeiger Nr. 102 vom 28. Mai 1960)
     Nr. 189 vom 2. Oktober 1958) — FTB Reg. Nr.
     A 402/32 —,        -                                         Auf Grund des § 102 Nr. 1 der Rheinschiffahrtpolizei
                                                             verordnung vom 24. Dezember 1954 — RheinSchPVO —
  c) Frachtzuschlag bei Steinkohle und Koks                  (Bundesgesetzbl. II S. 1411) wird angeordnet:
     für Verladungen
     von Plätzen am Wesel-Datteln-Kanal (ausschließlich                                     § 1
     Hafen Datteln)
     nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen                          Die zur Regelung des Verkehrs durch die Rheinbrücke
     § 1 Absatz 1 Ziffer I Nummer 10 der Verordnung              Maxau (km 362,00) eingerichteten Wahrschauposten zei
     FA Nr. 3/59 vom 8.Juni 1959 (Buhdesanzeiger Nr. III         gen bei Nacht, solange sie in Tätigkeit sinci,
     vom 13. Juni 1959)         — FTB Reg.Nr.A 402/35 —.               zur Freigabe der Durchfahrt durch die Brücke:
                                                                       2 nebeneinander gesetzte grüne Lichter, •
  Bonn, den 12. Mai 1960                                               zur Sperrung der Durchfahrt durch die Brücke:
                            Der Bundesminister für Verkehr             2 nebeneinander gesetzte rote Lichter.
                                    In Vertretung
(VkBl. 1960 S. 218)               Dr. Seiermann                                             §2
Nr. 168 Ungültigkeitserklärung von Sdiiffer-                       Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1960 in Kraft.
            patenteii                                            Mainz, den 20. Mai 1960
                        Duisburg-Ruhrort, den 12. Mai 1960       S-Nr. 9249/60
                        Tgb.-Nr. G 1122                                                  Wasser- und Schiffahrtsdirektion •
  Die folgenden von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion                                              Mainz
Duisburg ausgestellten Schifferpatente sind verloren                                              In Vertretung
gegangen:                                                                                         Feldmann
1. Nr. 437/59, Klasse I u. II, für die Schiffahrtsstraße     (VkBl. 1960 S. 219)
   „Westdeutsche Kanäle", ausgestellt am 29. 4. 1959 für
   den Schiffer Heinrich Hener, geb. am 16. 2. 1923 in
   Kaub a. Rh.
2. Nr. 512/59, Klasse I u. II,'für die Schiffahrtsstraße           Straßenbau
   „Westdeutsche Kanäle", ausgestellt am 21. 5. 1959 für
   den Schiffer Josef Anthoff, geb. am 23. 9. 1913 in            Nr. 171   Aufstufung von Gemeindestraßen, Land
   Emden,      v                                                           straßen I. und II. Ordnung und Abstufung
3. Nr. 373/60, Klasse I u. II, für die Schiffahrtsstraße                   von Teilstrecken der Bundesstraße Nr. 57
   „Westdeutsche Kanäle", ausgestellt am 9. 5. 1960 für                    in der Stadt Krefeld.
   den Schiffer Hugo Koch, geb. am 27. 2. 1907 in Erpel
   (Rhein).                                                                                Düsseldorf, den 30. Januar 1960
Sie werden hiermit für ungültig erklärt.                                                   V/C/lc 11—41 (9)
            Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg              In der Stadt Krefeld, Regierungsbezirk Düsseldorf, wer
                           In Vertretung                         den mit Wirkung vom 1. April 1960 folgende Straßen zU
(VkBl. 1960 S. 219)           Dr. Steffen                        Bundesstraßen aufgestuft (§ 2 des Bundesfernstraßen'ge-
                                                                 setzes vom 6. 8. 1953 — BGBl. 1 S. 903) und Bestandteil
Nr. 169 Dienstanweisung für die Schiffsunter-                    der Bundesstraße 57
        sudiungskommissionen zu Artikel 23 Ziff.4                1. Die Landstraße I. Ordnung 386 von km 9,336 bis km
        der Untersudiungsordnung für RheinscMffe                    7,825, d. i. der Straßenzug Bahnstraße — Oppumer
            und -flöße.                                             Straße — Glockenspitz bis Abzweig Kuhleshütte mit
                                    Bonn, den 18. Mai 1960          der neuen Kilometrierung km 75,142 bis 76,648;
                                    B 442/4059 Vmb/60 II
                                                                 2. die Landstraße II. Ordnung 6 von km 0,0 bis km 0,790,
Betr.:   Fähigkeit zum Bug-zu-Tal-Anhalten                          d. i. der Abschnitt Glockenspitz von Kuhleshütte bis
Bezug: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verord                   Berliner Straße mit der neuen Kilometrierung km
       nung über die Untersuchung der Rheinschiffe und              76,648 bis 77,438;
         -flöße und über die Beförderung       brennbarer        3. die Berliner Straße in ihrer Gesamtlänge von 1,728 km
         Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen vom 16.              mit der neuen Kilometrierung km 77,438 bis 79,166.
         März 1960 (Bundesgesetzbl. H S. 1319)                   Die bisherige Teilstrecke der Bundesstraße 57 von km
  Die von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt          75,142 bis km 79,797, d.i. der Straßenzug Philadelphiastr.
beschlossene Dienstanweisuhg zu Artikel 23 Ziff. 4 der           vom Abzweig der Bahnstraße — Uerdinger Straße —
Rheinschiffs-Untersuchungsofdnung wird hiermit bekannt           Essener Straße bis Abzweig Berliner Straße verliert mit
gemacht.                                                         Ablauf des 31. März 1960 die Eigenschaft einer Bundes
                            Der Bundesminister für Verkehr       straße und wird als Gemeindestraße abgestuft.
                                     Im Auftrag                    Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Ge
                                      Dr. Grau
                                                                 setzes über die einstweilige Neuregelung des Straßen
                  Dienstanweisung                                wesens und der Straßenverwaltung vom 7. 1.2. 1934 —
für die Schiffsuntersuchungskommissionen zu Artikel 23           RGBl. I, S. 1237 — ist die Keutmannstraße in das Ver
 Ziff. 4 der Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und           zeichnis der Landstraßen II. Ordnung des Stadtkreises
        -flöße. Fähigkeit zum Bug-zu-Tal-Anhalten.               Krefeld als Bestandteil der L.1I.O. 7 mit der neuen Kilo
  Die Schiffsuntersuchungskommission trägt in das                metrierung 4,703 bis 5,090 mit Wirkung vom 1. April 1960
Schiffsattest eines jeden Motorfahrzeugs, bei dem die            einzutragen.
3

Heft 11   1960                                               220                               VkBl Amtlicher Teil


   Gegen diese Verfügung ist innerhalb eines Monats nach        Nr. 174 Einziehung von Teilstredcen der Bundes
 Bekanntgabe der Einspruch bei mir zulässig.                                straße Nr. 15, Abschnitt Kiefersfelden —
                  Der Minister für Wirtschaft und Verkehr                   Rosenheim, südlich Reischenhart.
                      des Landes Nordrhein-Westfalen
                                                                                      München, den 3. Mai 1960
                                 Im Auftrag                                           — IV D 1 h — 9511 n 139/Obb            -
(VkBl. 1960 S. 219)               Funcke
                                                                    Mit der Fertigstöllimg der Neubaustrecke im Zuge der
                                                                Bundesstraße 15 südlich Reischenhart im Abschnitt
Nr. 172 Einziehung von Teilstrecken der Bundes                  Kiefersfelden — Rosenheim sind alte Teilstrecken ent
                                                                behrlich geworden. Sie verlieren mit Ablauf des
        straße Nr. 8r Abschnitt Aschaffenburg —                 31. Mai 1960 die Eigenschaft einer Bundesstraße (§ 2 des
        Würzburg, in der Gemeinde Weibers-                      Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 BGBl. I
           brunn.                                               S. 903) und werden eingezogen. Die eingezogenen Strek-
                      München, den 2. Mai 1960                  ken befinden sich zwischen km 66,647 und km 66,504 so
                  '— IV D 1 h — 9511 n 46 lAJfr •-              wie zwischen km 66,490 und km 66,288.
                                                                  Gegen diese Entschließung kann innerhalb eines
  Mit der Fertigstellung der rfeubaustrecke im Zuge der         Monats nach ihrer Bekanntgabe Anfechtungsklage bei
Bundesstraße 8 bei Rohrbrunn im Abschnitt Aschaffenburg         dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München schrift
— Würzburg ist die alte Teilstrecke entbehrlich ge              lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
worden. Sie verliert mit Ablauf des 31. Mai 1960 die
                                                                Geschäftsstelle     dieses   Gerichts    erhoben   werden   Die
Eigenschaft einer Bundesstraße (§ 2 des Bundesfern-             Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern
straßengesetzes vom 6. August 1953 BGBl. I S. 903) und          oder Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministe
wird eingezogen. Die eingezogene Strecke beginnt bei            rium des Innern) und den Streitgegenstand bezeichnen
km 47,697 und endet bei km 46,757.
                                                                und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
  Gegen diese Entschließung kann innerhalb eines                Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol
Monats nach ihrer Bekanntgabe Anfechtungsklage bei              len angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Ur
dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg schrift          schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und
lich oder zur Niederschrift des Ürkundsbeamten der              allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Geschäftsstelle   dieses   Gerichts erhoben     werden. Die     Beteiligten beigefügten werden.
Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern
oder Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministe                                                Oberste Baubehörde
rium des Innern) und den Streitgegenstand bezeichnen                                im Bayer. Staatsministerium des Innern
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur                                               In Vertretung
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol                                               Reinhardt                  .
len angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Ur                                            Ministerialdirigent
schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und       (VkBl. 1960 S. 220)
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.                                   Nr. 175 Widmung, Abstufung und Einziehung von
                             Oberste Baubehörde                             Teilstrecken der Bundesstraße Nr. 70, Ab
                  im Bayer. Staatsministerium des Innern                    sdmitt Meppen — Papenburg bei Aschen-
                              In Vertretung                                 dorf.
                                Reinhardt                                                        Hannover, den 6. Mai 1960
                             Ministerialdirigent                                                 111/2 — 37.02 —
(VkBl. 1960 S. 220)                                               Die in der Gemarkung Aschendorf — Landkreis Aschen-
                                                                dorf-Hümmling, Regierungsbezirk Osnabrück •>— zur Um
Nr. 173 Einziehung von Teilstrecken der Bundes                  gehung der Stadt neu gebaute Straße erhält mit Wirkung
           straße Nr. 20, Absdmitt Bad Reichenhall —            vom 1. April 1959 die Eigenschaft einer Bundesstraße
           Laufen, nördlich Freilassing.                        (§ 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953
                                                                — BGBl. I S. 903) imd wird Bestandteil der Bundes
                      München, den 2. Mai 1960
                                                                straße 70. Der Gemeingebrauch wird auf den Verkehr
                      — IV D 1 h — 9511 n 30/Obb —
                                                                mit Kraftfahrzeugen beschränkt.
  Mit der Fertigstellung der Neubaustrecke im Zuge der            Die gewidmete Strecke beginnt bei km 61,000 (neu und
Bundesstraße 20 nördlich Freilassing im Abschnitt Bad           alt) und endet bei km 65,718 (neu = km 66,125 alt).
Reichenhall — Laufen sind alte Teilstrecken entbehrlich         Die Minderlänge beträgt 0,407 km.
geworden. Sie verlieren mit Ablauf des 31. Mai 1960 die           Die nachstehenden Teilstrecken der verlassenen Bundes
Eigenschaft einer Bundesstraße (§ 2 des Bundesfern-             straße 70 verlieren mit Ablauf des 31. März 1960 die
straßengesetzes vom 6. August 1953 BGBl. I S. 903) und          Eigenschaft einer feundesstraße und werden mit Wirkung
werden eingezogen. Die eingezogenen Strecken befinden           vom 1. April 1960 abgestuft:
sich zwis-chen km 130,911 und km 130,845 sowie zwischen
km 130,330 und km 130,250.                                      a) zu Landstraßen I. Ordnung zwischen:
                                                                   km 61,083 und km 62,212 als Verlängerung der LIO 52
  Gegen diese Entschließung kann innerhalb eines                     und
Monats nach ihrer Bekanntgabe Anfechtungsklage bei                   km 62,212 und km 62,928 als Verlängerimg der LIO 62
dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Mündien schrift
lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der              b) zur Landstraße II. Ordnung mit Zustimmung des Land
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die                 kreises Aschendorf-Hümmling zwischen:
Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern               km 62,928 und km 66,100. -
oder Oberste Baubehörde- im Bayer. Staatsministe                    Die Teilstrecke von km 66,100 bis km 66,125 Söll ein-
rium des Innern) und den Streitgegenstand bezeichnen            ge2fogen werden, Das Einziehuiigsverfahren nach § 2 Abs.5
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur            des Bundesfernstraßengesetzes ist eingeleitet.
Begründüng dienenden Tatsachen und Beweismittel sol              Diese Verfügung kann durch Klage vor dem Ver
len angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Ur           waltungsgericht Hannover — Kammern Osnabrück — in
schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage imd      Hannover, Am Schiffgraben 10, angefochten werden, die
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen         innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich
Beteiligten beigefügt werden.                                   oder zu Protokoll des Urkundsbeamten zu erheben ist.

                             Oberste Baubehörde                                                Der Niedersächsische Minister
                  im Bayer. Staatsministerium des Innern                                       für Wirtschaft und Verkehr
                                In Vertretung                                                            Im Auftrage
                                Reinhardt                                                               Dr. Bierwirth
(VkBl. 1960 S. 220)           Ministerialdirigent              (VkBl. 1960 S. 220)
4