VkBl Nr. 11 1960
Verkehrsblatt Nr. 11 1960
VerkehrsMoit
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
(VkBI)
INHALTSVERZEICHNIS
Amtlidier Teil
Nr. Dat. VkBI 1960 Seite Nr. Dat. VkBI 1960 Seite
Personalnacihrichten 172 2. 5. i960 Einziehung von Teilstrecken der
Bundesstraße Nr. 8, Abschnitt Aschaffenburg
164 23. 5. 1960 Auszeichnung . . . . . . . . . 218 — Würzburg, in der Gemeinde Weibersbrupn 220
173 2. 5. 1960 Einziehung von Teilstrecken der
Bundesstraße Nr. 20, Abschnitt Bad Reichen
Straßenverkehr hall — Laufen, nördlich Freilassing . . . . . 220
174 3. 5. 1960 Einziehung von Teilstrecken der
165 21. 5. 1960 Haftpfllchtversidierung bei auslän- Bundesstraße Nr. 15, Abscknitt Kiefersfelden
disdien Versicherungsunternehmen . . . . 218 — Rosenheim, südlich Reischenhart 220
166 Bekanntmachung zur Verordnung TS Nr. 4/60 175 6. 5. 1960 Widmung, Abstufung und Einzie
über Tarife für den Güterverkehr mit Kraft- / hung von Teilstrecken der Bimdesstraße
fahrzeugeh 218 Nr. 70, Abschnitt Meppen — Papenburg bei
Aschendorf 220
BinnensrAiiffahrt Aufgebote
167 16. 5. 1960 Verordnung Nr. 9/60 über die Fest 175a 15. 6. 1960 Aufbietung in Verlust geratener
setzung von Entgelten für Verkehrsleistungen Kraftfahrzeug-(Anhänger-)briefe
der Binnensdiiffahrt vom 12. Mal 1960 (FA 175b 15. 6. 1960 Aufbietung in Verlust geratener
Nr. 3/60 Frachtenaussdiuß für den Rhein) . . 218 Kraftfahrzeug-(Anhänger-)sckeine
168 12. 5. 1960 Ungültigkeitserklärung von Sdiiffer- 175c 15, 6. 1960 Aufbietung in Verlust geratener
patenten 219 Führerscheine 232a—232cc
169 18. 5. 1960 Dienstanweisung für die Schi^s-
untersuchungskommissionen zu Artikel 23,
Ziff. 4 der Untersuchungsordnung für Rhein
schiffe und -flöße . . . . . 219 Niditamtlicher Teil
170 20. 5. 1960 Bekanntmachung für die Rhein
schiffahrt über die Sichtzeidien der Wahr Zeitsckriftenschau:
schauposten an der Rheinbrücke Maxau bei
Übersicht 221
Nacht . 219
Auslese . 224
BüchersGhau:
Straßenbau
Neuerscheinungen i . . . 228
171 30. 1. 1960 Aufstufung von Gemeindestraßen, Buchbesprechungen . 229
Landstraßen I. und II. Ordnung und Abstu
fung von Teilstrecken der Bundesstraße Nr^ 57
in der Stadt Krefeld 219 Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . 229
14. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 1960 Heft 11
Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die liefernden Postämter wenden.
Heft 11 — 1960 218 VkBl Amtlicher Teil
ÄMTLI CH rR TE I L
Pe ifsbn aIn acKVichte n
Nr. 164 Auszeichnung Nr. 167 Verordnung Nr. 9/60 über die Festsetzung
Bonn, den 23. Mai 1960 von Entgelten für Verkehrsleistungen der
Z 1 — Pov E 9/110 Bp/60 Binnenschiffahrt vom 12. Mai 1960
Der Herr Bundespräsident hat (PA Nr. 3/60 Fraditenausschuß für den
Herrn Oberregierungsbaurat a. D. Georg J u r i s c h , Rhein)
Bonn, Bonn, den 16. Mai 1960
in Anerkennung seiner Verdienste beim Wiederaufbau B 241/2114 D/60
im Bereich der Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung
das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Nachstehend wird die Verordnung Nr. 9/60 vom 12. Mai
Bundesrepublik Deutschland verliehen. 1960 nachrichtlich bekanntgegeben. Die Verordnung ist
im Bundesanzeiger Nr. 96 vom 19. Mai 1960 verkündet
Der Bundesminister für Verkehr worden.
Der Bundesminister,für Verkehr
Im Auftrag
Stukenberg Im Auftrag
Dr. Grau
(\"kBl. 1960 S. 218)
Verordnung Nr. 9/60
über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs
leistungen der Binnenschiffahrt
Strajßeiiverkelir Vom 12. Mai 1960
Auf Grund des § 29 Abs. 1 des Gesetzes über den ge
Nr. 165 Haftpflichtvjersicheruug bei ausländischen werblichen Binnenschiffsverkehr vom 1. Oktober 1953
Versicherungsunternehmungen (Bundesgesetzbl. I S. 1453) wird verordnet:
Bonn, den 21. Mai 1960 § 1
StV 2 Nr. 2163 Va/60 (1) Nach Genehmigung gemäß § 28 des Gesetzes über
den gewerblichen Binnenschiffsverkehr werden die vom
Nach einem Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft Frachtenausschuß für den Rhein — FA Nr. 3/60 — be
ist der schlossenen Entgelte für Verkehrsleistungen! der Binnen
American Military Insurance Association, schiffahrt rechtsverbindlich festgesetzt, und zwar:
Delaware (USA) 1. Frachtzuschlag bei Steinkohle und Koks für Ver
die Erlaubnis zum Betrieb der Kraftfahrversicherung ladungen^ von Plätzen am Wesel—Datteln—Kanal
(Haftpflicht-, Fahrzeug^ und Insassen-Unfallversicherung) (ausschließlich Hafen Datteln)
mit Angehörigen der in der Bundesrepublik und im Lande nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen,
Berlin stationierten amerikanischen Streitkräfte erteilt 2. Vertragsrabatte auf Frachten für Steinkohle und
worden. Koks bei Beförderungen
von Rhein-Ruhr-Häfen
Ich ergänze hiermit meine im Verkehrsblatt 1958 S. 554, nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen,
1959 S. 314, 1959 S. 359 und 1960 S. 174 veröffentlichten
Verlautbarungen entsprechend. 3. Verteilung der Vertragsrabatte zu 2 auf die Be
standteile der Frachten für Steinkohle und Koks
Der Bundesminister für Verkehr von Rhein-Ruhr-Häfen
nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen.
Im Auftrag
Dr. Linder
(2) Der Wortlaut der Beschlüsse ist im FTB — Frachten-
'(VkBl. 1960 S. 218) und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt — Nr. 20 vom 14.
Mai 1960 veröffentlicht*).
§2
Nr. 166 Bekanntmachung Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verord
nung verstößt, begeht eine Zuwiderhandlung im Sinne
zur Verordnung TS Nr. 4/60 über Tarife des § 1 Nr. 9 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 vom 9. Juli
für den Güterfernverkehr mit Kraftfahr 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 175), zuletzt geändert durch Ge
zeugen. setz vom 21. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 949).
Bonn, den 30. Mai 1960 §3
— StV 3 — 6158 Va/60 III - Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei
tungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
Durch die Verordnung TS Nr. 4/60 über Tarife für den in Verbindung mit § 44 des Gesetzes über den gewerb
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 30. Mai 1960 lichen Binnenschiffsverkehr auch im Land Berlin.
(Bundesanzeiger Nr. 104 vom 1. Juni 1960) wird der
Reichskraftwagentarif gemäß Nachtrag 10 geändert. §4
Inhalt der Änderung: (1) Die in § 1 genannten Entgelte treten mit Wirkung
vom 20. April 1960 in Kraft.
Im Ausnahmetarif 8 B 14 werden
(2) Die Strafbestimmung tritt am Tage nach der Ver
a) 2 neue Versandbahnhöfe und 7 weitere Empfangs kündung dieser Verordnung in Kraft.
bahnhöfe mit den zugehörigen Frachtsätzen für die (3) Mit Wirkung vom 20. April 1960 treten die vom
5-t-Klasse nachgetragen, Frachtenausschuß für den Rhein beschlossenen, durch
b) nach den Empfangsbahnhöfen Karlsruhe Hbf und nachstehende Verordnungen rechtsverbindlich festgesetz-
Karlsruhe West die Frachtsätze zum Teil geändert.
*) Der FTB — Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
fahrt — kann von dem Binnenschiffahrts-Verlag G. m. b. H.,
Der Bundesminister für Verkehr vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17, be
Im Auftrag zogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richten sich nach
dem Umfang der jeweiligen Ausgabe des FTB, die hur ge-
Dr. Linder sdilossen zum Preise von 0,25 DM je Blatt DIN A 5 abgegeben
(\-kBl. 1960 S. 218) wird.
VkBl. Amtlicher Teil 219 Heft 11 — 1960
ten Entgelte für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt größte- Länge des Schiffskörpers 86 m überschreitet und
außer Kraft: dessen Kiel nach dem 1. April 1960 gelegt worden ist, als
a) Vertragsrabatte auf Frachten für Steinkohle und „Besondere Bedingung" ein:
Koks bei Beförderungen Die Beladung des Fahrzeugs muß so vorgenommen
von Rhein-Ruhr-Häfen werden, daß dieses unter den in Artikel 23 Ziff. 4
nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen der Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und -flöße
§ 1 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung PA Nr. 7/58 beschriebenen Bedingungen jederzeit Bug-zu-Tal an
vom 30. August 1958 (Bundesanzeiger Nr. 170 vom halten kann.
5. September 1958) — FTB Reg.Nr.A. 402/31 —, (VkBl. 1960 S. 219)
b) Frachten — Abrechnung der Vertragsrabatte — für
Steinkohle und Koks
von Rhein-Ruhr-Häfen Nr. 170 Bekanntmachung über die Rheinschiffahrt
nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen über die Sichtzeichen der Wahrschauposten
§ 1 Absatz 1 Ziffer II Nummer 1 der Verordnung an der Rheinbrücke Maxau bei Nacht.
FA Nr. 8/58 vom 25. September 1958 (Bundesanzeiger (Bundesanzeiger Nr. 102 vom 28. Mai 1960)
Nr. 189 vom 2. Oktober 1958) — FTB Reg. Nr.
A 402/32 —, - Auf Grund des § 102 Nr. 1 der Rheinschiffahrtpolizei
verordnung vom 24. Dezember 1954 — RheinSchPVO —
c) Frachtzuschlag bei Steinkohle und Koks (Bundesgesetzbl. II S. 1411) wird angeordnet:
für Verladungen
von Plätzen am Wesel-Datteln-Kanal (ausschließlich § 1
Hafen Datteln)
nach Rhein-, Main- und Neckarplätzen Die zur Regelung des Verkehrs durch die Rheinbrücke
§ 1 Absatz 1 Ziffer I Nummer 10 der Verordnung Maxau (km 362,00) eingerichteten Wahrschauposten zei
FA Nr. 3/59 vom 8.Juni 1959 (Buhdesanzeiger Nr. III gen bei Nacht, solange sie in Tätigkeit sinci,
vom 13. Juni 1959) — FTB Reg.Nr.A 402/35 —. zur Freigabe der Durchfahrt durch die Brücke:
2 nebeneinander gesetzte grüne Lichter, •
Bonn, den 12. Mai 1960 zur Sperrung der Durchfahrt durch die Brücke:
Der Bundesminister für Verkehr 2 nebeneinander gesetzte rote Lichter.
In Vertretung
(VkBl. 1960 S. 218) Dr. Seiermann §2
Nr. 168 Ungültigkeitserklärung von Sdiiffer- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1960 in Kraft.
patenteii Mainz, den 20. Mai 1960
Duisburg-Ruhrort, den 12. Mai 1960 S-Nr. 9249/60
Tgb.-Nr. G 1122 Wasser- und Schiffahrtsdirektion •
Die folgenden von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz
Duisburg ausgestellten Schifferpatente sind verloren In Vertretung
gegangen: Feldmann
1. Nr. 437/59, Klasse I u. II, für die Schiffahrtsstraße (VkBl. 1960 S. 219)
„Westdeutsche Kanäle", ausgestellt am 29. 4. 1959 für
den Schiffer Heinrich Hener, geb. am 16. 2. 1923 in
Kaub a. Rh.
2. Nr. 512/59, Klasse I u. II,'für die Schiffahrtsstraße Straßenbau
„Westdeutsche Kanäle", ausgestellt am 21. 5. 1959 für
den Schiffer Josef Anthoff, geb. am 23. 9. 1913 in Nr. 171 Aufstufung von Gemeindestraßen, Land
Emden, v straßen I. und II. Ordnung und Abstufung
3. Nr. 373/60, Klasse I u. II, für die Schiffahrtsstraße von Teilstrecken der Bundesstraße Nr. 57
„Westdeutsche Kanäle", ausgestellt am 9. 5. 1960 für in der Stadt Krefeld.
den Schiffer Hugo Koch, geb. am 27. 2. 1907 in Erpel
(Rhein). Düsseldorf, den 30. Januar 1960
Sie werden hiermit für ungültig erklärt. V/C/lc 11—41 (9)
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg In der Stadt Krefeld, Regierungsbezirk Düsseldorf, wer
In Vertretung den mit Wirkung vom 1. April 1960 folgende Straßen zU
(VkBl. 1960 S. 219) Dr. Steffen Bundesstraßen aufgestuft (§ 2 des Bundesfernstraßen'ge-
setzes vom 6. 8. 1953 — BGBl. 1 S. 903) und Bestandteil
Nr. 169 Dienstanweisung für die Schiffsunter- der Bundesstraße 57
sudiungskommissionen zu Artikel 23 Ziff.4 1. Die Landstraße I. Ordnung 386 von km 9,336 bis km
der Untersudiungsordnung für RheinscMffe 7,825, d. i. der Straßenzug Bahnstraße — Oppumer
und -flöße. Straße — Glockenspitz bis Abzweig Kuhleshütte mit
Bonn, den 18. Mai 1960 der neuen Kilometrierung km 75,142 bis 76,648;
B 442/4059 Vmb/60 II
2. die Landstraße II. Ordnung 6 von km 0,0 bis km 0,790,
Betr.: Fähigkeit zum Bug-zu-Tal-Anhalten d. i. der Abschnitt Glockenspitz von Kuhleshütte bis
Bezug: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verord Berliner Straße mit der neuen Kilometrierung km
nung über die Untersuchung der Rheinschiffe und 76,648 bis 77,438;
-flöße und über die Beförderung brennbarer 3. die Berliner Straße in ihrer Gesamtlänge von 1,728 km
Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen vom 16. mit der neuen Kilometrierung km 77,438 bis 79,166.
März 1960 (Bundesgesetzbl. H S. 1319) Die bisherige Teilstrecke der Bundesstraße 57 von km
Die von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt 75,142 bis km 79,797, d.i. der Straßenzug Philadelphiastr.
beschlossene Dienstanweisuhg zu Artikel 23 Ziff. 4 der vom Abzweig der Bahnstraße — Uerdinger Straße —
Rheinschiffs-Untersuchungsofdnung wird hiermit bekannt Essener Straße bis Abzweig Berliner Straße verliert mit
gemacht. Ablauf des 31. März 1960 die Eigenschaft einer Bundes
Der Bundesminister für Verkehr straße und wird als Gemeindestraße abgestuft.
Im Auftrag Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Ge
Dr. Grau
setzes über die einstweilige Neuregelung des Straßen
Dienstanweisung wesens und der Straßenverwaltung vom 7. 1.2. 1934 —
für die Schiffsuntersuchungskommissionen zu Artikel 23 RGBl. I, S. 1237 — ist die Keutmannstraße in das Ver
Ziff. 4 der Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und zeichnis der Landstraßen II. Ordnung des Stadtkreises
-flöße. Fähigkeit zum Bug-zu-Tal-Anhalten. Krefeld als Bestandteil der L.1I.O. 7 mit der neuen Kilo
Die Schiffsuntersuchungskommission trägt in das metrierung 4,703 bis 5,090 mit Wirkung vom 1. April 1960
Schiffsattest eines jeden Motorfahrzeugs, bei dem die einzutragen.
Heft 11 1960 220 VkBl Amtlicher Teil
Gegen diese Verfügung ist innerhalb eines Monats nach Nr. 174 Einziehung von Teilstredcen der Bundes
Bekanntgabe der Einspruch bei mir zulässig. straße Nr. 15, Abschnitt Kiefersfelden —
Der Minister für Wirtschaft und Verkehr Rosenheim, südlich Reischenhart.
des Landes Nordrhein-Westfalen
München, den 3. Mai 1960
Im Auftrag — IV D 1 h — 9511 n 139/Obb -
(VkBl. 1960 S. 219) Funcke
Mit der Fertigstöllimg der Neubaustrecke im Zuge der
Bundesstraße 15 südlich Reischenhart im Abschnitt
Nr. 172 Einziehung von Teilstrecken der Bundes Kiefersfelden — Rosenheim sind alte Teilstrecken ent
behrlich geworden. Sie verlieren mit Ablauf des
straße Nr. 8r Abschnitt Aschaffenburg — 31. Mai 1960 die Eigenschaft einer Bundesstraße (§ 2 des
Würzburg, in der Gemeinde Weibers- Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 BGBl. I
brunn. S. 903) und werden eingezogen. Die eingezogenen Strek-
München, den 2. Mai 1960 ken befinden sich zwischen km 66,647 und km 66,504 so
'— IV D 1 h — 9511 n 46 lAJfr •- wie zwischen km 66,490 und km 66,288.
Gegen diese Entschließung kann innerhalb eines
Mit der Fertigstellung der rfeubaustrecke im Zuge der Monats nach ihrer Bekanntgabe Anfechtungsklage bei
Bundesstraße 8 bei Rohrbrunn im Abschnitt Aschaffenburg dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München schrift
— Würzburg ist die alte Teilstrecke entbehrlich ge lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
worden. Sie verliert mit Ablauf des 31. Mai 1960 die
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden Die
Eigenschaft einer Bundesstraße (§ 2 des Bundesfern- Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern
straßengesetzes vom 6. August 1953 BGBl. I S. 903) und oder Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministe
wird eingezogen. Die eingezogene Strecke beginnt bei rium des Innern) und den Streitgegenstand bezeichnen
km 47,697 und endet bei km 46,757.
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Gegen diese Entschließung kann innerhalb eines Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol
Monats nach ihrer Bekanntgabe Anfechtungsklage bei len angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Ur
dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg schrift schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und
lich oder zur Niederschrift des Ürkundsbeamten der allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Beteiligten beigefügten werden.
Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern
oder Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministe Oberste Baubehörde
rium des Innern) und den Streitgegenstand bezeichnen im Bayer. Staatsministerium des Innern
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur In Vertretung
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol Reinhardt .
len angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Ur Ministerialdirigent
schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und (VkBl. 1960 S. 220)
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden. Nr. 175 Widmung, Abstufung und Einziehung von
Oberste Baubehörde Teilstrecken der Bundesstraße Nr. 70, Ab
im Bayer. Staatsministerium des Innern sdmitt Meppen — Papenburg bei Aschen-
In Vertretung dorf.
Reinhardt Hannover, den 6. Mai 1960
Ministerialdirigent 111/2 — 37.02 —
(VkBl. 1960 S. 220) Die in der Gemarkung Aschendorf — Landkreis Aschen-
dorf-Hümmling, Regierungsbezirk Osnabrück •>— zur Um
Nr. 173 Einziehung von Teilstrecken der Bundes gehung der Stadt neu gebaute Straße erhält mit Wirkung
straße Nr. 20, Absdmitt Bad Reichenhall — vom 1. April 1959 die Eigenschaft einer Bundesstraße
Laufen, nördlich Freilassing. (§ 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953
— BGBl. I S. 903) imd wird Bestandteil der Bundes
München, den 2. Mai 1960
straße 70. Der Gemeingebrauch wird auf den Verkehr
— IV D 1 h — 9511 n 30/Obb —
mit Kraftfahrzeugen beschränkt.
Mit der Fertigstellung der Neubaustrecke im Zuge der Die gewidmete Strecke beginnt bei km 61,000 (neu und
Bundesstraße 20 nördlich Freilassing im Abschnitt Bad alt) und endet bei km 65,718 (neu = km 66,125 alt).
Reichenhall — Laufen sind alte Teilstrecken entbehrlich Die Minderlänge beträgt 0,407 km.
geworden. Sie verlieren mit Ablauf des 31. Mai 1960 die Die nachstehenden Teilstrecken der verlassenen Bundes
Eigenschaft einer Bundesstraße (§ 2 des Bundesfern- straße 70 verlieren mit Ablauf des 31. März 1960 die
straßengesetzes vom 6. August 1953 BGBl. I S. 903) und Eigenschaft einer feundesstraße und werden mit Wirkung
werden eingezogen. Die eingezogenen Strecken befinden vom 1. April 1960 abgestuft:
sich zwis-chen km 130,911 und km 130,845 sowie zwischen
km 130,330 und km 130,250. a) zu Landstraßen I. Ordnung zwischen:
km 61,083 und km 62,212 als Verlängerung der LIO 52
Gegen diese Entschließung kann innerhalb eines und
Monats nach ihrer Bekanntgabe Anfechtungsklage bei km 62,212 und km 62,928 als Verlängerimg der LIO 62
dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Mündien schrift
lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der b) zur Landstraße II. Ordnung mit Zustimmung des Land
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die kreises Aschendorf-Hümmling zwischen:
Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern km 62,928 und km 66,100. -
oder Oberste Baubehörde- im Bayer. Staatsministe Die Teilstrecke von km 66,100 bis km 66,125 Söll ein-
rium des Innern) und den Streitgegenstand bezeichnen ge2fogen werden, Das Einziehuiigsverfahren nach § 2 Abs.5
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur des Bundesfernstraßengesetzes ist eingeleitet.
Begründüng dienenden Tatsachen und Beweismittel sol Diese Verfügung kann durch Klage vor dem Ver
len angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Ur waltungsgericht Hannover — Kammern Osnabrück — in
schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage imd Hannover, Am Schiffgraben 10, angefochten werden, die
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich
Beteiligten beigefügt werden. oder zu Protokoll des Urkundsbeamten zu erheben ist.
Oberste Baubehörde Der Niedersächsische Minister
im Bayer. Staatsministerium des Innern für Wirtschaft und Verkehr
In Vertretung Im Auftrage
Reinhardt Dr. Bierwirth
(VkBl. 1960 S. 220) Ministerialdirigent (VkBl. 1960 S. 220)