VkBl Nr. 23 2019

Verkehrsblatt Nr. 23 2019

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VkBl. Amtlicher Teil                                                    835                                           Heft 23 – 2019

im Hinblick darauf, dass er auf seiner dreiundsechzigsten                   1     Einleitung
Tagung mit Entschließung MEPC.219(63) die Richtlinien
                                                                            1.1   Die revidierte Anlage V von MARPOL, die am
von 2012 für die Durchführung der Anlage V von MARPOL
                                                                                  1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, verbietet das
(Richtlinien von 2012) angenommen hat, die durch die
                                                                                  Einbringen oder Einleiten aller Arten von Müll ins
Entschließung MEPC.239(65) weiter geändert wurden,
                                                                                  Meer, sofern dies nicht ausdrücklich nach dieser
IN ANERKENNUNG der Notwendigkeit, die einschlägigen                               Anlage zulässig ist. Diese Richtlinien wurden
Bestimmungen der Richtlinien von 2012 an die oben ge-                             unter Berücksichtigung der in der geänderten
nannten Änderungen der Anlage V von MARPOL und die                                Fassung der Anlage V von MARPOL dargelegten
einschlägigen Anforderungen des Internationalen Codes                             Regeln erarbeitet und sind in die folgenden sechs
für Schiffe, die in Polargewässern verkehren (Polar Code),                        Abschnitte unterteilt, die einen allgemeinen Rah-
der mit der Entschließung MEPC.264(68) angenommen                                 men darstellen, innerhalb dessen die Regierun-
worden ist, anzugleichen,                                                         gen Programme ausarbeiten können:

NACH der auf seiner einundsiebzigsten Tagung erfolgten                            .1   Einleitung;
PRÜFUNG des Entwurfs der Richtlinien von 2017 für die                             .2   Müllbehandlung;
Durchführung der Anlage V von MARPOL,
                                                                                  .3   Behandlung von Ladungsrückständen von
1      BESCHLIESST die Richtlinien von 2017 für die Durch-                             Schüttgütern;
       führung der Anlage V von MARPOL, deren Wortlaut
       in der Anlage dieser Entschließung wiedergegeben                           .4   Schulung, Ausbildung und Information;
       ist;                                                                       .5   Hafenauffanganlagen für Müll; und
2      FORDERT die Regierungen auf, die Richtlinien von                           .6   verbesserte Einhaltung der Anlage V von
       2017 zu berücksichtigen, wenn sie die Bestimmun-                                MARPOL.
       gen der Anlage V von MARPOL umsetzen;
                                                                            1.2   Nach der revidierten Anlage V von MARPOL ist
3      ERSETZT die Richtlinien von 2012 für die Durch-                            das Einbringen oder Einleiten aller Arten von Müll
       führung der Anlage V von MARPOL (Entschlie-                                ins Meer verboten, sofern die Regeln 3, 4, 5 und
       ßung MEPC.219(63) in der durch Entschließung                               6 der Anlage dies nicht ausdrücklich gestatten.
       MEPC.239(65) geänderten Fassung).                                          Anlage V revidiert die bisherige Annahme, dass
                                                                                  Müll unter Berücksichtigung seiner Art und fest-
                                                                                  gelegter Entfernungen von der Küste ins Meer
                                 Anlage                                           eingebracht oder eingeleitet werden darf. Regel 7
                                                                                  sieht begrenzte Ausnahmen von diesen Regelun-
          Richtlinien von 2017 für die Durchführung                               gen in Notsituationen und unter außergewöhnli-
                  der Anlage V von MARPOL                                         chen Umständen vor. Im Allgemeinen ist das Ein-
                                                                                  bringen oder Einleiten auf Lebensmittelabfälle,
Vorwort                                                                           bestimmte Ladungsrückstände, Tierkörper, be-
                                                                                  stimmte Reinigungsmittel und -zusätze sowie im
Hauptzweck dieser Richtlinien ist es,                                             Waschwasser zurückgebliebene Ladungsrück-
                                                                                  stände, die nicht schädlich für die Meeresumwelt
.1          die Regierungen bei der Erarbeitung und dem Er-
                                                                                  sind, beschränkt. Es wird empfohlen, dass Schif-
            lass innerstaatlicher Gesetze zur Durchführung
                                                                                  fe die Hafenauffanganlagen als primäre Entsor-
            der Anlage V von MARPOL zu unterstützen;
                                                                                  gungsstelle für alle Arten von Müll nutzen.
.2          Schiffseigner, Schiffsbetreiber, Schiffsbesatzun-               1.3   Angesichts der Tatsache, dass die Regeln der
            gen, Ladungseigentümer und Anlagenhersteller                          Anlage V von MARPOL weiterhin das Einbringen
            bei der Einhaltung der in Anlage V von MARPOL                         oder Einleiten von Müll ins Meer beschränken
            und in den einschlägigen innerstaatlichen Geset-                      und die Müllbehandlung auf Schiffen vorschrei-
            zen niedergelegten Vorschriften zu unterstützen;                      ben, sowie der Tatsache, dass die Müllbehand-
            und                                                                   lungstechnologie sich weiter entwickelt, wird
.3          die Betreiber von Häfen und Umschlagplätzen                           empfohlen, dass die Regierungen und die Orga-
            bei der Bewertung der Notwendigkeit geeigneter                        nisation weiterhin Informationen sammeln und
            Auffanganlagen für auf Schiffen aller Typen an-                       diese Richtlinien in regelmäßigen Abständen
            fallenden Müll und bei deren Einrichtung zu un-                       überprüfen.
            terstützen. Im Interesse der Einheitlichkeit wer-               1.4   Regel 8 der Anlage V von MARPOL sieht vor,
            den die Regierungen aufgefordert, sich bei der                        dass die Regierungen für die Einrichtung von ge-
            Erarbeitung und Durchsetzung entsprechender                           eigneten Hafenauffanganlagen für Schiffsmüll
            innerstaatlicher Regelungen auf diese Richtlinien                     sorgen und deren Nutzung erleichtern und för-
            und damit zusammenhängende von der Organi-                            dern müssen. Abschnitt 5 bietet Richtlinien für
            sation1 entwickelte Leitlinien zu beziehen.                           diese Anlagen.
                                                                            1.5   Die Anlage V von MARPOL bietet Begriffsbestim-
1
     “Port Reception Facilities – How to do it”, Ausgabe 2016; Guidelines         mungen für die in diesen Richtlinien verwendeten
     for ensuring the adequacy of port waste reception facilities (Ent-
     schließung MEPC.83(44)); Consolidated guidance for port reception            Ausdrücke. Abschnitt 1.6 beinhaltet einschlägige
     facility providers and users (Rundschreiben MEPC.1/Circ.834).                Aspekte dieser Begriffsbestimmungen, gefolgt


                                       Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2019                                            836                                  VkBl. Amtlicher Teil

        von weiteren Begriffsbestimmungen, die für die-              .4   Hydraulikflüssigkeit aus Verstellpropellern
        se Richtlinien nützlich sind.                                     und Strahlrudern sowie Öl aus sonstigen
                                                                          Schnittstellen mit dem Seewasser (z. B. La-
1.6     Begriffsbestimmungen
                                                                          ger von Strahlrudern, Stabilisatoren, Ruder-
1.6.1   Der Ausdruck Abwaschwasser bezeichnet den                         lager usw.);
        Rückstand vom manuellen oder maschinellen
                                                                     .5   Salzlösung aus Destillation/Umkehrosmose;
        Abwasch von Ess- und Kochgeschirr, das soweit
        vorgereinigt wurde, dass jegliche noch daran haf-            .6   Ableitungen aus Fahrstuhlschächten;
        tende Lebensmittelpartikel den Betrieb einer
                                                                     .7   Wasser aus dem Feuerlöschleitungssystem;
        automatischen Geschirrspülmaschine üblicher-
        weise nicht beeinträchtigen würden.                          .8   eingelagertes Frischwasser;
1.6.2   Der Ausdruck Elektronikschrott bezeichnet für                .9   Waschwasser von Gasturbinen;
        den üblichen Betrieb des Schiffes oder in den
                                                                     .10 Einleitungen von separiertem Wasser aus
        Unterkunftsräumen verwendete elektrische und
                                                                         Motorbenzin/Wasser-Gemischen;
        elektronische Geräte, einschließlich aller Be-
        standteile, Baugruppen und Verbrauchsmateria-                .11 Maschinenabwasser;
        lien, die zum Zeitpunkt der Entsorgung Teil des
        Gerätes sind und Stoffe enthalten, die möglicher-            .12 Wasser aus Schwimmbecken, Thermal- und
        weise eine Gesundheitsgefährdung für Menschen                    Badewasser;
        und/oder eine Gefahr für die Umwelt darstellen.              .13 Ableitungen aus der Sonarkuppel; und
1.6.3   Der Ausdruck Grauwasser bezeichnet den Ablauf                .14 Ableitungen vom Welldeck.
        von Abwaschwasser und aus den Abflüssen von
        Duschen, Wäschereien sowie Bädern und Wasch-         1.7.4   Obwohl Reinigungsmittel und -zusätze, die im
        becken. Der Ausdruck beinhaltet nicht den Ablauf             Waschwasser aus Laderäumen, von Decks und
        aus Toiletten, Urinalen, Hospitälern und Räumen              von Außenflächen enthalten sind, als „Betriebs-
        mit Tieren nach Regel 1 Absatz 3 der Anlage IV               abfälle“ und daher als „Müll“ nach Anlage V von
        von MARPOL (Abwasser) sowie den Ablauf aus                   MARPOL gelten, dürfen diese Reinigungsmittel
        Laderäumen. Grauwasser gilt im Rahmen der An-                und -zusätze ins Meer eingeleitet werden, solan-
        lage V von MARPOL nicht als Müll.                            ge sie nicht schädlich für die Meeresumwelt sind.

1.6.4   Der Ausdruck Wiederverwertung bezeichnet den         1.7.5   Ein Reinigungsmittel oder -zusatz gilt als nicht
        Vorgang des Trennens und der Rückgewinnung                   schädlich für die Meeresumwelt, wenn:
        von Bestandteilen und Materialien für die Wieder-            .1   es bzw. er kein „Schadstoff“ gemäß den Kri-
        aufbereitung.                                                     terien der Anlage III von MARPOL ist; und
1.6.5   Der Ausdruck Wiederverwendung bezeichnet                     .2   es bzw. er keine Bestandteile enthält, die als
        den Vorgang der Rückgewinnung von Bestand-                        karzinogen, mutagen oder reproduktions-
        teilen und Materialien für die weitere Nutzung                    schädigend (KMR) bekannt sind.
        ohne Wiederaufbereitung.
                                                             1.7.6   Die Aufzeichnungen des Schiffes müssen vom
1.7     Anwendungsbereich                                            Hersteller des Reinigungsmittels oder -zusatzes
1.7.1   Dieser Abschnitt schafft Klarheit darüber, was               zur Verfügung gestellte Nachweise enthalten, die
        nach Anlage V von MARPOL als Müll gilt und was               dokumentieren, dass das Produkt die Kriterien
        nicht.                                                       erfüllt, die es als nicht schädlich für die Meeres-
                                                                     umwelt ausweisen. Zum Nachweis der Einhal-
1.7.2   Asche und Schlacke aus bordseitigen Verbren-                 tung (dieser Kriterien) wäre eine diesbezügliche,
        nungsanlagen und aus mit Kohle betriebenen                   mit Datum und Unterschrift versehene Erklärung
        Kesseln gelten als Betriebsabfälle im Sinne von              des Produktlieferanten für die Zwecke der Auf-
        Regel 1 Absatz 12 der Anlage V von MARPOL                    zeichnungen des Schiffes ausreichend. Hierbei
        und sind daher im Ausdruck „Müll“ im Sinne von               könnte es sich um einen Teil des Sicherheitsda-
        Regel 1 Absatz 9 der Anlage V von MARPOL ent-                tenblatts oder ein separates Dokument handeln;
        halten.                                                      dies muss allerdings dem Ermessen des betref-
                                                                     fenden Herstellers überlassen werden.
1.7.3   Die Begriffsbestimmung für den Ausdruck „Be-
        triebsabfälle“ (Regel 1 Absatz 12 der Anlage V       1.7.7   Die Abgabe kleiner Mengen von Nahrungsmitteln
        von MARPOL) schließt Grauwasser, Bilgenwas-                  ins Meer zum ausschließlichen Zweck der Fütte-
        ser oder sonstige ähnliche Ableitungen, die für              rung von Fischen im Zusammenhang mit Fisch-
        den Betrieb eines Schiffes unerlässlich sind, aus.           fang oder Tourismus gilt nicht als Einbringen von
        Zu den „sonstigen ähnlichen Ableitungen“, die für            Müll im Sinne der Anlage V von MARPOL.
        den Betrieb eines Schiffes unerlässlich sind, ge-
        hören unter anderem die Folgenden:                   1.7.8   Fanggerät, das in der Absicht ins Wasser aus-
                                                                     gebracht wird, es zu einem späteren Zeitpunkt
        .1   Abschlämmung von Kesseln/Vorwärmern;                    wieder einzuholen, wie z. B. Fischsammelgerät,
                                                                     Reusen und Stellnetze, gilt nicht als Müll oder un-
        .2   nasse Abgase aus Bootsmotoren;
                                                                     fallbedingter Verlust im Sinne der Anlage V von
        .3   Ableitungen aus Kettenkästen;                           MARPOL.


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                     837                                             Heft 23 – 2019

2       Müllbehandlung                                                    auffanganlagen, da deren Einbringen ins
                                                                          Meer nicht zulässig ist.
2.1     Abfallminimierung
                                                             2.1.4   Die Regierungen werden aufgefordert, Forschun-
2.1.1   Alle Schiffseigner und -betreiber müssen die An-             gen durchzuführen und Technologien zu entwi-
        bordnahme von Material, aus dem Müll entste-                 ckeln, die dazu beitragen, potenziellen Müll und
        hen könnte, minimieren. In den Müllbehand-                   dessen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu
        lungsplan müssen schiffsspezifische Verfahren                minimieren. Folgende Bereiche werden für der-
        zur Müllminimierung aufgenommen werden. Es                   artige Untersuchungen vorgeschlagen:
        wird empfohlen, dass die Hersteller, Ladungsei-
        gentümer, Häfen und Umschlagplätze, Schiffs-                 .1   Entwicklung von Technologien und Syste-
        eigner und -betreiber sowie die Regierungen                       men zur Wiederverwertung aller Arten von
        Überlegungen anstellen zu der für die Minimie-                    Materialien, die als Müll an Land zurückge-
        rung der Entstehung von Müll aller Art erforderli-                bracht werden können; und
        chen Behandlung von Müll, der in Verbindung mit
        Versorgungsgütern, Vorräten und Ladungen von                 .2   Entwicklung von Technologien zur Verwen-
        Schiffen entsteht.                                                dung biologisch abbaubarer Materialien, um
                                                                          gegebenenfalls die derzeit verwendeten
2.1.2   Bei der Beschaffung von Versorgungsgütern und                     Kunststoffe zu ersetzen. In diesem Zusam-
        Vorräten müssen Schiffseigner und -betreiber,                     menhang müssen die Regierungen ebenfalls
        nach Möglichkeit zusammen mit den Schiffs-                        die Auswirkungen des Abbaus dieser neuen
        ausrüstern, die zu beschaffenden Produkte im                      Materialien auf die Umwelt untersuchen.
        Hinblick auf den durch diese entstehenden Müll
        betrachten. Folgende Möglichkeiten zur Verrin-       2.2     Fanggerät
        gerung dieser Art von Müll müssen unter ande-        2.2.1   Verloren gegangenes Fanggerät kann die Mee-
        rem in Betracht gezogen werden:                              resumwelt schädigen oder eine Gefahr für die
        .1   Verwendung von Versorgungsgütern, die in                Schifffahrt darstellen. Die Betreiber von Fische-
             Großpackungen geliefert werden, wobei                   reifahrzeugen müssen das Einbringen oder den
             Faktoren wie eine ausreichende Haltbar-                 Verlust von Fanggerät im Mülltagebuch oder im
             keitsdauer (nach Öffnen des Behälters) zu               Schiffstagebuch entsprechend Regel 7 Absatz 1
             berücksichtigen sind, um zu verhindern,                 und Regel 10 Absatz 3.6 der Anlage V von MAR-
             dass im Zusammenhang mit solchen Pro-                   POL eintragen.
             dukten mehr Müll entsteht;                      2.2.2   Die Betreiber von Fischereifahrzeugen müssen
        .2   Verwendung von Versorgungsgütern, die in                weiterhin den unfallbedingten Verlust oder das Ein-
             wiederverwendbaren oder wiederverwertba-                bringen von Fanggerät melden, wenn davon eine
             ren Verpackungen und Behältern geliefert                erhebliche Bedrohung der Meeresumwelt und der
             werden; wenn irgend möglich Vermeidung                  Schifffahrt ausgeht. Die Meldungen müssen nach
             der Verwendung von Einwegtassen, -utensi-               Regel 10 Absatz 6 der Anlage V von MARPOL an
             lien, -geschirr, -handtüchern und -putzlap-             den Flaggenstaat und gegebenenfalls an den Küs-
             pen sowie von sonstigen Convenience-Pro-                tenstaat erfolgen, in dessen Hoheitsbereich sich
             dukten zum einmaligen Gebrauch; und                     der Verlust des Fanggeräts ereignete:

        .3   Vermeidung von in Kunststoff verpackten                 .1   der unfallbedingte Verlust oder das Einbrin-
             Versorgungsgütern, sofern kein wiederver-                    gen von Fanggerät, der bzw. das gemäß Re-
             wendbarer oder wiederverwertbarer Kunst-                     gel 10 Absatz 6 der Anlage V von MARPOL
             stoff benutzt wird.                                          gemeldet werden muss, muss konkret von
                                                                          der Regierung festgelegt werden. Im Hinblick
2.1.3   Bei der Auswahl von Materialen für das Stauen                     auf diese Festlegung wird die Regierung auf-
        und Sichern der Ladung oder den Schutz der La-                    gefordert, verschiedene Faktoren zu berück-
        dung vor der Witterung müssen die Schiffseigner                   sichtigen, unter anderem: (1) die Menge des
        und -betreiber berücksichtigen, wie viel Müll die-                verloren gegangenen oder eingebrachten
        se Materialien verursachen. Folgende Möglich-                     Geräts und (2) die Gegebenheiten der Mee-
        keiten zur Verringerung dieser Art von Müll müs-                  resumwelt in dem Gebiet, in dem es verloren
        sen unter anderem in Betracht gezogen werden:                     oder eingebracht wurde. Besonders berück-
                                                                          sichtigt werden müssen die Eigenschaften
        .1   Verwendung von ständig wiederverwendba-                      des verloren gegangenen Geräts, einschließ-
             ren Abdeckungen zum Schutz der Ladung                        lich seiner Art, Größe (Gewicht und/oder
             anstelle von Kunststoffplanen zum einmali-                   Länge), Anzahl, seines Materials (hier insbe-
             gen Gebrauch oder zur Wiederverwertung;                      sondere Synthetik/Kunststoff oder nicht) und
        .2   Anwendung von Systemen und Methoden                          Auftriebs. Darüber hinaus müssen die Regie-
             zum Stauen der Ladung, bei denen Stauholz,                   rungen die Auswirkungen des Fanggeräts an
             Abstützungen, Verkleidungen und Verpa-                       verschiedenen Orten betrachten, um zu be-
             ckungen wiederverwendet werden; und                          werten, ob von dem verloren gegangenen
                                                                          Gerät eine erhebliche Bedrohung der Mee-
        .3   Abgabe des Stauholzes, der Verkleidungen                     resumwelt oder der Schifffahrt ausgeht, wo-
             und Verpackungen, die beim Ladungsum-                        bei die Gefährdung der Lebensräume und
             schlag in den Häfen anfallen, an die Hafen-                  geschützter Arten durch Wechselwirkungen


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2019                                                    838                                        VkBl. Amtlicher Teil

             mit diesem Gerät zu berücksichtigen ist. Die                          .4    die Fischereiwirtschaft, die einschlägigen
             Regierungen werden aufgefordert, der Orga-                                  internationalen Organisationen und die Re-
             nisation die von ihnen in dieser Hinsicht ge-                               gierungen werden aufgefordert, Forschun-
             troffenen Maßnahmen zu melden, um so den                                    gen durchzuführen, Technologien zu entwi-
             Informations- und Meinungsaustausch zwi-                                    ckeln, Informationen auszutauschen und
             schen den Regierungen und den einschlägi-                                   verwaltungstechnische Maßnahmen durch-
             gen internationalen Organisationen zu för-                                  zuführen, die erforderlich sein können, um
             dern. Weiterhin werden die Regierungen                                      die Wahrscheinlichkeit des Verlustes von
             aufgefordert, der Organisation die bei der                                  Fanggerät zu minimieren und die Wahr-
             Umsetzung dieser Maßnahmen gemachten                                        scheinlichkeit des Zurückholens von Fang-
             Fortschritte zu melden, einschließlich Zu-                                  gerät aus dem Meer zu maximieren; und
             sammenfassungen darüber, wo Fanggerät
             verloren gegangen ist und gegebenenfalls                              .5    die Regierungen müssen die Schiffsbetreiber
             über die Maßnahmen, die in Bezug auf den                                    anhalten, angemessene Maßnahmen für die
             Verlust des Geräts getroffen wurden;                                        Lagerung und Handhabung von Fanggerät
        .2   Beispiele von verloren gegangenem oder zu-                                  an Bord zu treffen und müssen auch die ein-
             rück gelassenem Fanggerät, das eine erheb-                                  schlägigen Leitlinien der FAO und der IMO
             liche Bedrohung der Meeresumwelt darstel-                                   berücksichtigen.
             len könnte, umfassen komplette oder fast
             komplette große Fanggeräte oder sonstige                   2.3        Bordseitige Handhabung von Müll (Sammeln,
             große Geräteteile. Bei der Ermittlung der Be-                         Aufbereiten, Lagern, Entsorgen)
             drohung für die Meeresumwelt müssen die
             Regierungen sorgfältig die Auswirkungen des                2.3.1      Regel 3 der Anlage V von MARPOL sieht vor,
             Geräts in empfindlichen Gebieten wie z. B.                            dass das Einbringen oder Einleiten von Müll ins
             Korallenriffe erwägen sowie in Gebieten, in                           Meer, abgesehen von begrenzten Ausnahmen,
             denen Wechselwirkungen ein höheres Risiko                             die in Tabelle 1 aufgeführt sind, verboten ist.
             nachteiliger Auswirkungen mit sich bringen                            Unter bestimmten Umständen ist das Einbringen
             könnten, wie z. B. in Gebieten, in denen ge-                          oder Einleiten ins Meer von Lebensmittelabfällen,
             schützte Arten Nahrung suchen oder brüten;                            Tierkörpern, Reinigungsmitteln und -zusätzen,
        .3   die Regierungen werden aufgefordert, Kom-                             die im Waschwasser aus Laderäumen sowie im
             munikationsnetze zu entwickeln, um, sofern                            Waschwasser vom Deck und von Außenflächen
             erforderlich, Meldungen und den Informations-                         enthalten sind sowie von Ladungsrückständen,
             austausch über den Verlust von Fanggerät zu                           die nicht als schädlich für die Meeresumwelt gel-
             ermöglichen, damit derartige Verluste verrin-                         ten, zulässig.
             gert und die Rückholung von Fanggerät er-
             leichtert werden kann. Weiterhin werden die                           Tabelle 1: Überblick über die Beschränkungen
             Regierungen aufgefordert, Rahmen dafür zu                             für das Einbringen oder Einleiten von Müll ins
             erarbeiten, dass die Fischereifahrzeuge bei der                       Meer nach den Regeln 4, 5, 6 und 14 der
             Meldung des Verlustes von Gerät an den Flag-                          Anlage V von MARPOL sowie Kapitel 5 des
             genstaat und einem Küstenstaat unterstützt                            Teils II-A des Polar Codes
             werden. Diese Rahmen müssen berücksichti-
             gen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen                              (Anmerkung: Tabelle 1 soll eine Übersicht geben.
             eine Herausforderung für die mittelständischen                        Nicht Tabelle 1, sondern die Bestimmungen der
             und handwerklichen Fischereibetriebe und die                          Anlage V von MARPOL und des Polar Codes sind
             Sportfischerei darstellt;                                             maßgebend.)


         Müllart1                                  Alle Schiffe mit Ausnahme von Plattformen4              Offshore-Plattformen, die
                                                                                                           sich mehr als 12 Seemeilen
                                           Außerhalb von Sonder-              Innerhalb von Sonder-
                                                                                                           vom nächstgelegenen Land
                                           gebieten und arktischen            gebieten und arktischen
                                                                                                           entfernt befinden, und Schif-
                                           Gewässern                          Gewässern
                                                                                                           fe, die sich neben oder im
                                           Regel 4                            Regel 6                      Umkreis von 500 m von
                                           (Entfernungen vom                  (Entfernungen vom nächst-    diesen Plattformen4
                                           nächstgelegenen Land)              gelegenen Land, nächst-      befinden, Regel 5
                                                                              gelegenen Schelfeis oder
                                                                              nächstgelegenen Festeis)
         Lebensmittelabfälle zerkleinert   >3                                 >12                          Einbringen oder Einleiten
         oder zermahlen2                   Seemeilen, auf seinem Kurs         Seemeilen, auf seinem Kurs   zulässig
                                           und so weit entfernt wie           und so weit entfernt wie
                                           möglich                            möglich3
         Lebensmittelabfälle nicht         >12                                Einbringen oder Einleiten    Einbringen oder Einleiten
         zerkleinert oder zermahlen        Seemeilen, auf seinem Kurs         verboten                     verboten
                                           und so weit entfernt wie
                                           möglich


                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                                    839                                                   Heft 23 – 2019

          Müllart1                                   Alle Schiffe mit Ausnahme von Plattformen4                Offshore-Plattformen, die
                                                                                                               sich mehr als 12 Seemeilen
                                            Außerhalb von Sonder-             Innerhalb von Sonder-
                                                                                                               vom nächstgelegenen Land
                                            gebieten und arktischen           gebieten und arktischen
                                                                                                               entfernt befinden, und Schif-
                                            Gewässern                         Gewässern
                                                                                                               fe, die sich neben oder im
                                            Regel 4                           Regel 6                          Umkreis von 500 m von
                                            (Entfernungen vom                 (Entfernungen vom nächst-        diesen Plattformen4
                                            nächstgelegenen Land)             gelegenen Land, nächst-          befinden, Regel 5
                                                                              gelegenen Schelfeis oder
                                                                              nächstgelegenen Festeis)
          Ladungsrückstände,5, 6 die        >12                               Einbringen oder Einleiten        Einbringen oder Einleiten
          nicht in Waschwasser enthal-      Seemeilen, auf seinem Kurs        verboten                         verboten
          ten sind                          und so weit entfernt wie
                                            möglich
          Ladungsrückstände,5, 6 die in                                       >12
          Waschwasser enthalten sind                                          Seemeilen, auf seinem Kurs
                                                                              und so weit entfernt wie mög-
                                                                              lich (vorbehaltlich der Bedin-
                                                                              gungen in Regel 6 Absatz 1.2
                                                                              und Absatz 5.2.1.5 des Teils
                                                                              II-A des Polar Codes)
          Reinigungsmittel und -zusät-      Einbringen oder Einleiten         >12                              Einbringen oder Einleiten
          ze6, die im Waschwasser aus       zulässig                          Seemeilen, auf seinem Kurs       verboten
          Laderäumen enthalten sind                                           und so weit entfernt wie mög-
                                                                              lich (vorbehaltlich der Bedin-
                                                                              gungen in Regel 6 Absatz 1.2
                                                                              und Absatz 5.2.1.5 des Teils
                                                                              II-A des Polar Codes)
          Reinigungsmittel und -zusät-                                        Einbringen oder Einleiten
          ze6, die im auf Deck und an                                         zulässig
          den Außenflächen verwende-
          ten Waschwasser enthalten
          sind
          Tierkörper (müssen zerteilt       Schiff muss sich auf seinem       Einbringen oder Einleiten        Einbringen oder Einleiten
          oder in anderer Form behan-       Kurs und so weit wie möglich      verboten                         verboten
          delt werden, um sicher-           vom nächstgelegenen Land
          zustellen, dass die Körper        befinden. Möglichst bei >100
          unverzüglich sinken)              Seemeilen und größtmöglicher
                                            Wassertiefe
          Sonstiger Müll, einschließlich    Einbringen oder Einleiten         Einbringen oder Einleiten        Einbringen oder Einleiten
          Kunststoffen, synthetischer       verboten                          verboten                         verboten
          Seile, Fanggerät, Kunststoff-
          mülltüten, Asche aus Verbren-
          nungsanlagen, Schlacke,
          Speiseöl, schwimmfähiges
          Stauholz, Verkleidungs- und
          Verpackungsmaterial, Papier,
          Putzlappen, Glas, Metall,
          Flaschen, Steingut und
          ähnliche Abfälle



      1
           Ist Müll mit anderen Schadstoffen vermischt oder verun-                     keinem Fall dürfen Lebensmittelabfälle auf das Eis auf-
           reinigt, die nicht eingebracht oder eingeleitet werden dür-                 gebracht werden.
           fen oder für die andere Vorschriften für das Einbringen                 4
                                                                                       Offshore-Plattformen, die 12 Seemeilen vom nächstgele-
           oder Einleiten gelten, so gelten die strengeren Vorschrif-                  genen Land entfernt liegen, und dazugehörige Schiffe um-
           ten.                                                                        fassen alle festen oder schwimmenden Plattformen, die
      2
                                                                                       zur Erforschung und Ausbeutung und der damit zusam-
           Zerkleinerte oder zermahlene Lebensmittelabfälle müssen                     menhängenden Verarbeitung von Bodenschätzen des
           ein Sieb mit höchstens 25 Millimeter weiten Öffnungen                       Meeresbodens eingesetzt sind, und alle Schiffe, die sich
           passieren können.                                                           neben oder im Umkreis von 500 m von solchen Plattfor-
      3
                                                                                       men entfernt befinden.
           Das Einbringen oder Einleiten von eingeführten Vogeler-                 5
           zeugnissen im Antarktisgebiet ist nicht zulässig, sofern                    Der Ausdruck Ladungsrückstände bezeichnet nur die La-
           diese Erzeugnisse nicht verbrannt, autoklaviert oder in                     dungsrückstände, die bei Anwendung gewöhnlich verfüg-
           sonstiger Form behandelt wurden, um sie keimfrei zu ma-                     barer Löschverfahren nicht wieder aufgenommen werden
           chen. In Polargewässern muss das Einbringen oder Ein-                       können.
                                                                                   6
           leiten im größtmöglichen Abstand von Gebieten erfolgen,                     Diese Stoffe dürfen nicht schädlich für die Meeresumwelt
           in denen die Eiskonzentration mehr als 1/10 beträgt; in                     sein.


                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2019                                                                                  840                                                           VkBl. Amtlicher Teil

2.3.2   Die Einhaltung der Anlage V von MARPOL berührt                                                              darf. Der sachgemäße Umgang mit Behältern
        Personal, Ausrüstung und Verfahren für das Sam-                                                             und Verpackungen, die an Bord gebracht wer-
        meln, Sortieren, Aufbereiten, Lagern, Wiederver-                                                            den, sowie deren sachgemäße Handhabung und
        werten, Wiederverwenden und die Entsorgung von                                                              Lagerung kann den bordseitigen Lagerraumbe-
        Müll. Wirtschaftliche und verfahrenstechnische Er-                                                          darf minimieren und die effiziente Abgabe des
        wägungen bezüglich dieser Tätigkeiten erstrecken                                                            zurückbehaltenen Mülls an die Hafenauffangan-
        sich auf den Lagerraumbedarf, die Hygiene, die                                                              lage zur sachgemäßen Handhabung (d. h. Wie-
        Kosten für Ausrüstung und Personal und die Ge-                                                              derverwertung, Wiederverwendung) oder die
        bühren für die Müllentsorgung im Hafen.                                                                     landseitige Entsorgung ermöglichen.
2.3.3   Die Einhaltung der Bestimmungen der Anlage V                                                 2.3.4          Jedes Schiff mit einer Bruttoraumzahl von 100
        von MARPOL erfordert sorgfältige Planung sei-                                                               oder mehr und jedes Schiff mit der Erlaubnis zur
        tens des Schiffseigners und -betreibers und                                                                 Beförderung von 15 oder mehr Personen sowie
        sachgemäße Durchführung durch die Besat-                                                                    feste und schwimmende Plattformen müssen
        zungsmitglieder sowie andere Seeleute. Die am                                                               einen Müllbehandlungsplan mitführen und um-
        besten geeigneten Verfahren für die Handhabung                                                              setzen, der die Verfahren festlegt, die einzuhal-
        und Lagerung von Müll an Bord von Schiffen kön-                                                             ten sind, um die sachgemäße und effiziente
        nen sich aufgrund von Faktoren wie dem Typ und                                                              Handhabung und Lagerung von Müll sicherzu-
        der Größe des Schiffes, dem Einsatzgebiet (z. B.                                                            stellen. Es muss ein Müllbehandlungsplan2 er-
        Sondergebiet, Entfernung vom nächstgelegenen                                                                stellt werden, der in die Besatzungs- und Schiffs-
        Land, Schelfeis oder Festeis), der bordseitigen                                                             betriebshandbücher eingearbeitet werden kann.
        Einrichtungen zur Aufbereitung von Müll und                                                                 Diese Handbücher müssen die Verantwortungs-
        Müll-Lagerräume, der Anzahl der Besatzungsmit-                                                              bereiche der Besatzung (einschließlich eines
        glieder oder Fahrgäste, der Dauer der Reise so-                                                             Umweltschutzoffiziers) und Verfahren für alle
        wie den Vorschriften und Auffanganlagen in den                                                              Aspekte der Handhabung und Lagerung von
        Anlaufhäfen unterscheiden. Allerdings ist es in                                                             Müll an Bord des Schiffes festlegen. Die Verfah-
        Anbetracht der mit den verschiedenen Möglich-                                                               ren für die Handhabung von auf Schiffen anfal-
        keiten zur Handhabung von Müll verbundenen                                                                  lendem Müll sind in vier Phasen unterteilt: Sam-
        Kosten wirtschaftlich vorteilhaft, erstens die                                                              meln, Aufbereiten, Lagern und Entsorgen. Ein
        Menge des an Bord gebrachten Materials, aus                                                                 allgemeiner Müllbehandlungsplan für die Hand-
        dem Müll werden kann, zu begrenzen, und zwei-                                                               habung und Lagerung von auf Schiffen anfallen-
        tens den Müll, der ins Meer eingebracht oder ein-                                                           dem Müll ist in Tabelle 2 dargestellt. Die konkre-
        geleitet werden darf, von dem Müll zu trennen,                                                              ten Verfahren für jede Phase sind nachstehend
        der nicht eingebracht oder eingeleitet werden                                                               beschrieben.
        Tabelle 2: Möglichkeiten für die bordseitige Handhabung und Entsorgung von Müll

                                                                                                 Auf dem Schiff
                                                                                                anfallender Müll



                                                                                                 Sammeln und
                                                                                                   Trennen



                                               Müll, der ins Meer ein-                                                                               Müll, der nicht ins Meer
                                                                                     Nein          Wiederver-                      Nein
                                               gebracht oder einge-                                                                                  eingebracht oder einge-
                                                                                                   wendbar?
                                                leitet werden kann                                                                                      leitet werden kann

                                                                                                          Ja

               Keine           Mahl- oder                                                                                                                                         Mahl- oder
                                                                                                                             Keine            Verbrennungs-                     Zerkleinerungs-
            Aufbereitung     Zerkleinerungs-                                                       Wiederver-
                                 anlage                                                                            Nein   Aufbereitung            anlage                            anlage
                                                                                                  wendung auf
                                                                                                  dem Schiff?
                                                         Presse                 Verbrennungs-                                                                          Presse
                                                                                    anlage
                                                                                                          Ja

                                                                                                Zurückhalten und
                                                                                                 auf dem Schiff
                                                                                                wiederverwenden
             Kurzzeitige   Nein     Zulässiges               Möglichkeit
              Lagerung             Entsorgungs
                                     -gebiet?
                                                                                                 Lagerung über
                                                                                                  die gesamte
                                                                                                  Reisedauer
                                           Ja



                                  Einbringen oder                                                    Abgabe im             Abgabe im Hafen
                                                                  Aufnahme im Hafen
                                    Einleiten ins                                                      Hafen              Wiederverwertung/
                                                               besondere/weitergehende
                                        Meer                                                          Deponie             Wiederverwendung
                                                                     Behandlung (z.B.
                                                                       Verbrennung,
                                                              Sterilisierung, Biosanierung,
                                                                Energierückgewinnung)




                                                                                                     2
                                                                                                         Nach Regel 10 der Anlage V von MARPOL sind Müllbehandlungs-
                                                                                                         pläne auf bestimmten Schiffen vorgeschrieben.


                                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
36

VkBl. Amtlicher Teil                                          841                                               Heft 23 – 2019

2.4     Sammeln                                                                 Putzlappen, Glühlampen, Säuren, Chemika-
                                                                                lien, Batterien usw.).
2.4.1   Die Verfahren für das Sammeln von an Bord anfal-
        lendem Müll müssen auf der Erwägung beruhen,                2.4.4   Die Verantwortung für das Einsammeln oder Ent-
        welcher Müll während sich das Schiff auf seinem                     leeren dieser Behälter sowie für die Weiterleitung
        Kurs befindet ins Meer eingebracht oder eingeleitet                 des Mülls an die entsprechenden Aufbereitungs-
        werden darf und welcher nicht und ob eine be-                       oder Lagerungsorte muss Besatzungsmitglie-
        stimmte Müllart an Hafenanlagen zur Wiederver-                      dern zugewiesen werden. Die Anwendung eines
        wertung oder Wiederverwendung abgegeben wer-                        derartigen Systems erleichtert die anschließende
        den kann. Die Einzelheiten dieser Verfahren müssen                  bordseitige Aufbereitung und minimiert die Men-
        im Müllbehandlungsplan niedergelegt sein.                           ge des Mülls, der an Bord des Schiffes bis zur
                                                                            Rückkehr in einen Hafen gelagert werden muss.
2.4.2   Zur Verringerung oder Vermeidung der Notwen-
        digkeit, den Müll nach dem Sammeln zu sortieren
                                                                    Kunststoffe und Kunststoffe, die mit Müll, der nicht
        und zur Erleichterung der Wiederverwertung wird
                                                                    aus Kunststoff besteht, vermischt sind
        empfohlen, an Bord des Schiffes deutlich ge-
        kennzeichnete Müllbehälter zur Aufnahme des                 2.4.5   Kunststoffe werden für eine Vielzahl von Zwecken
        anfallenden Mülls aufzustellen. Bei den Behältern                   auf See verwendet, unter anderem für Verpackun-
        an Bord kann es sich um Fässer, Mülltonnen aus                      gen (dampfdichte Barrieren, Flaschen, Behälter,
        Metall, Kanister, Containersäcke oder Mülltonnen                    Einsätze, Beutel, Verpackungsmaterial für Ladung,
        auf Rädern handeln. Sämtliche Abfallbehälter auf                    Schaumstoffpolsterung usw.), Schiffbau (Glasfa-
        Decksflächen, Poopdecks oder in der Witterung                       ser- und Verbundstrukturen, Verkleidungen, Rohr-
        ausgesetzten Bereichen müssen auf dem Schiff                        leitungen, Isolierung, Bodenbeläge, Teppiche, Tex-
        gesichert werden und Abdeckungen haben, die                         tilwaren, Farben und Lacke, Klebstoffe, elektrische
        dicht und sicher befestigt sind. Alle Müllbehälter                  und elektronische Bauteile usw.) Einweg-Essge-
        müssen so gesichert sein, dass ihr Verlust, ein                     schirr (Styropor-Teller, Schüsseln, Lebensmittelbe-
        Verschütten ihres Inhalts oder ein Verlust jegli-                   hälter, Tassen usw.) Beutel, Folien, Schwimmkör-
        chen in die Behälter geworfenen Mülls vermieden                     per, Fischnetze, Angelschnüre, Umreifungsbänder,
        wird. Die Behälter müssen deutlich gekennzeich-                     Drahtseile mit Ummantelung aus Synthetikfasern,
        net und gut durch Graphiken, ihre Form, Größe                       kombinierte Drahtseile, Seile, Leinen, Segel und
        oder den Standort zu unterscheiden sein. Die Be-                    viele andere Kunststofferzeugnisse.
        hälter müssen an geeigneten Standorten auf dem
        gesamten Schiff (z. B. Maschinenraum, Messe-                2.4.6   Regel 3 Absatz 2 der Anlage V von MARPOL ver-
        deck, Offiziersmesse, Küche sowie sonstige Un-                      bietet das Einbringen sämtlicher Kunststoffe ins
        terkunfts- und Arbeitsräume) aufgestellt werden,                    Meer. Ist der Kunststoff mit sonstigem Müll ver-
        und alle Besatzungsmitglieder und Fahrgäste                         mischt, ist die Mischung so zu behandeln, als
        müssen darüber informiert werden, welcher Müll                      handele es sich durchweg um Kunststoff. Bei der
        in ihnen zu entsorgen ist und welcher nicht.                        Handhabung und beim Entsorgen müssen unter
                                                                            Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen
2.4.3   Die empfohlenen Arten von Müll, die getrennt                        des Müllbehandlungsplans die strengsten Ver-
        werden müssen, sind:                                                fahren angewendet werden.
        .1   nicht wiederverwertbare Kunststoffe und
                                                                    Lebensmittelabfälle
             Kunststoffe, die mit Müll, der nicht aus
             Kunststoff besteht, vermischt sind;                    2.4.7   Einige Regierungen haben Vorschriften erlassen,
                                                                            um Krankheiten bei Menschen, Pflanzen und Tie-
        .2   Putzlappen;
                                                                            ren zu bekämpfen, die durch Abfälle von fremd-
        .3   wiederverwertbares Material:                                   artigen Lebensmitteln und die in diesem Zu-
                                                                            sammenhang verwendeten Materialien (z. B.
             .1   Speiseöl;                                                 Lebensmittelverpackungen und Einweg-Essge-
             .2   Glas;                                                     schirr) übertragen werden können. Diese Vor-
                                                                            schriften können die Verbrennung, Sterilisierung,
             .3   Aluminiumdosen;                                           das doppelte Verpacken in Beuteln sowie sonsti-
             .4   Papier, Pappe, Wellpappe;                                 ge besondere Behandlungen von Müll vorschrei-
                                                                            ben, um mögliche Schädlings- und Krankheits-
             .5   Holz;                                                     organismen abzutöten. Diese Müllart muss von
             .6   Metall; und                                               anderem Müll getrennt aufbewahrt und vorzugs-
                                                                            weise für die Abgabe an Hafenauffanganlagen
             .7   Kunststoffe (einschließlich Styropor oder                 gemäß den Gesetzen des Empfängerlandes zu-
                  sonstiges ähnliches Kunststoffmaterial);                  rückbehalten werden. Die Regierungen werden
                                                                            an ihre Verpflichtung erinnert, für die Einrichtung
        .4   an Bord anfallender Elektronikschrott (z. B.
                                                                            geeigneter Auffanganlagen zu sorgen. Es müssen
             elektronische Karten, Geräte, Instrumente,
                                                                            Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustel-
             Ausrüstung, Computer, Druckerpatronen
                                                                            len, dass mit Lebensmittelabfällen verunreinigte
             usw.); und
                                                                            Kunststoffe (z. B. Lebensmittelverpackungen aus
        .5   Müll, der eine Gefahr für das Schiff oder die                  Kunststoff) nicht mit anderen Lebensmittelabfäl-
             Besatzung darstellen kann (z. B. ölhaltige                     len ins Meer eingebracht werden.


                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2019                                                     842                                  VkBl. Amtlicher Teil

Synthetische Fischnetze und Abschnitte von                                     ten) erfordert besondere Vorsicht aufgrund der
Angelschnüren                                                                  möglichen Auswirkungen der Verbrennung von
                                                                               Nebenprodukten auf die Umwelt und Gesund-
2.4.8      Da Regel 3 Absatz 2 der Anlage V von MARPOL                         heit. Die Probleme, die sich bei der Verbrennung
           das Einbringen ins Meer von synthetischen Fisch-                    von Nebenprodukten ergeben, werden in Ab-
           netzen und Abschnitten von Angelschnüren, die                       satz 2.11.3 beschrieben.
           bei der Reparatur oder dem Einsatz von Fang-
           gerät anfallen, verbietet, müssen diese Gegen-              2.5.4   Schiffe, die hauptsächlich in Sondergebieten,
           stände so gesammelt werden, dass sie nicht über                     arktischen Gewässern oder innerhalb von 3 See-
           Bord verloren gehen können. Diese Materialien                       meilen vom nächstgelegenen Land, Schelfeis
           können verbrannt, gepresst oder zusammen mit                        oder Festeis entfernt verkehren, unterliegen
           anderen Kunststoffen gelagert werden; es kann                       strengen Beschränkungen für das Einbringen
           aber auch ratsam sein, diese Materialien getrennt                   oder Einleiten von Müll. Diese Schiffe müssen
           von anderen Arten von Müll zu halten, wenn sie                      zwischen der Lagerung von gepresstem oder un-
           streng riechen oder in großen Mengen vorhanden                      gepresstem Material zur Abgabe an Hafenauffan-
           sind. Sofern der Müll nicht sachgerecht verbrannt                   ganlagen und der Verbrennung mit anschließen-
           wird, können die in die Atmosphäre abgegebenen                      der Aufbewahrung der Asche oder Schlacke an
           Verbrennungsprodukte giftig sein. Bei der bord-                     Bord wählen. Der Schiffstyp und die zu erwarten-
           seitigen Verbrennung ist die Regel 16 der Anlage                    de Menge und Art des anfallenden Mülls bestim-
           VI von MARPOL zu befolgen.                                          men, welche der Möglichkeiten aus Pressen, Ver-
                                                                               brennen oder Lagern geeignet sind.
Rückholung von Müll auf See
                                                                       2.6     Lagerung
2.4.9      Die Seeleute werden aufgefordert, langlebigen
                                                                               Der auf dem gesamten Schiff gesammelte Müll
           Müll beim Routinebetrieb aus dem Meer zurück-
                                                                               muss an die bezeichneten Aufbereitungs- und La-
           zuholen, wenn sich die Gelegenheit dafür ergibt
                                                                               gerungsstandorte gebracht werden. Bei Müll, der
           und dies bei umsichtigem Vorgehen möglich ist,
                                                                               zur Abgabe an Hafenauffanganlagen in die Häfen
           und sie werden ebenfalls aufgefordert, das Ma-
                                                                               zurückgebracht werden muss, kann die Lagerung
           terial zur Abgabe an Hafenauffanganlagen zu-
                                                                               erforderlich sein, bis Vorkehrungen zur Abgabe an
           rückzubehalten.
                                                                               Land für eine ordnungsgemäße Aufbereitung ge-
2.5        Aufbereiten                                                         troffen werden können. In allen Fällen muss der
                                                                               Müll so gelagert werden, dass Gefahren für die
2.5.1      In Abhängigkeit von bestimmten Faktoren wie                         Gesundheit und Sicherheit vermieden werden.
           dem Schiffstyp, dem Einsatzgebiet, der Anzahl                       Folgende Punkte sind bei der Auswahl von Ver-
           der Besatzungsmitglieder oder Fahrgäste usw.                        fahren zur Lagerung von Müll zu berücksichtigen:
           können Schiffe mit Verbrennungsanlagen3, Pres-
           sen, Zerkleinerungsanlagen oder sonstigen Ge-                       .1   für die Lagerung muss Raum und Ausstat-
           räten für die bordseitige Aufbereitung von Müll                          tung (z. B. Kanister, Fässer, Säcke oder
           ausgestattet sein (siehe Abschnitte 2.8 bis 2.11).                       sonstige Behälter) in ausreichendem Umfang
           Die zuständigen Besatzungsmitglieder müssen                              bereitgestellt werden. Bei begrenztem La-
           diesbezüglich ausgebildet sein und ihnen ist die                         gerraum werden die Schiffsbetreiber aufge-
           Verantwortung für die Bedienung dieser Anlagen                           fordert, den Einbau von Pressen oder Ver-
           entsprechend einem für die Erfordernisse des                             brennungsanlagen in Betracht zu ziehen.
           Schiffes erstellten Plan zu übertragen. Bei der                          Soweit möglich muss sämtlicher aufbereite-
           Auswahl geeigneter Aufbereitungsverfahren ist                            ter oder unaufbereiteter Müll, der über einen
           das Folgende zu berücksichtigen.                                         längeren Zeitraum gelagert wird, in dichten
                                                                                    und sicher abgedeckten Behältern aufbe-
2.5.2      Die Verwendung von Pressen, Verbrennungsan-                              wahrt werden, um das unbeabsichtigte Ein-
           lagen, Zerkleinerungsanlagen und sonstigen der-                          bringen oder Einleiten des gelagerten Mülls
           artigen Geräten bringt viele Vorteile mit sich, wie                      zu verhindern;
           z. B. einen geringeren bordseitigen Raumbedarf
           für das Lagern von Müll und die leichtere Abgabe                    .2   Lebensmittelabfälle und sonstiger in den Ha-
           von Müll an Hafenauffanganlagen.                                         fen zurückzubringender Müll, der Krankhei-
                                                                                    ten oder Schädlinge übertragen kann, muss
2.5.3      Bei der Verbrennung muss beachtet werden,                                in dicht abgedeckten Behältern gelagert und
           dass in einigen Häfen aufgrund innerstaatlicher                          getrennt von dem Müll aufbewahrt werden,
           Gesetze besondere Vorschriften gelten können                             der keine derartigen Lebensmittelabfälle ent-
           und in einigen Sondergebieten bestehen können.                           hält. Die Quarantänebestimmungen in eini-
           Die Verbrennung von gefährlichen Materialien                             gen Ländern können bei dieser Art von Müll
           (z. B. abgekratzte Farbe, imprägniertes Holz) und                        das doppelte Verpacken in Beuteln verlan-
           bestimmter Arten von Kunststoffen (z. B. Kunst-                          gen. Beide Arten von Müll müssen in geson-
           stoffe auf der Grundlage von PVC oder sonstige                           derten, deutlich gekennzeichneten Behältern
           Kunststoffe, die gefährliche Chemikalien enthal-                         gelagert werden, um ein unsachgemäßes
                                                                                    Einbringen oder Einleiten zu verhindern und
3
    Es wird auf die Entschließung MEPC.244(66) Normspezifikation für                die sachgemäße Handhabung und Behand-
    bordseitige Verbrennungsanlagen von 2014 verwiesen.                             lung an Land zu erleichtern; und


                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                                  843                                               Heft 23 – 2019

           .3   sowohl Reinigen als auch Desinfizieren sind                         der Schiffskonfiguration, der Fahrtroute und der
                Methoden zur Vorbeugung und Bekämpfung                              Verfügbarkeit von Hafenauffanganlagen ab. Die
                von Schädlingen, die in regelmäßigen Ab-                            für die bordseitige Handhabung von Müll verfüg-
                ständen in den Lagerräumen für Müll durch-                          baren Einrichtungen umfassen Verbrennungsan-
                geführt werden müssen.                                              lagen, Pressen, Zerkleinerungsanlagen und die
                                                                                    damit verbundenen Ausstattungen.
2.7        Entsorgen
                                                                          2.9       Zermahlen oder Zerkleinerung
           Obwohl das Einbringen oder Einleiten begrenzter
           Arten von Müll ins Meer nach Anlage V von MAR-                 2.9.1     Das Einbringen oder Einleiten von zerkleinerten
           POL zulässig ist, ist die Abgabe von Müll an Ha-                         Lebensmittelabfällen kann gemäß Regel 4 Ab-
           fenauffanganlagen vorrangig in Betracht zu zie-                          satz 1.1 und Regel 6 Absatz 1.1 der Anlage V von
           hen. Beim Entsorgen von Müll müssen folgende                             MARPOL oder Absatz 5.2.1 des Teils II-A des
           Punkte berücksichtigt werden:                                            Polar Codes zulässig sein während sich das
                                                                                    Schiff auf seinem Kurs befindet. Diese zerkleiner-
           .1   die in Tabelle 1 zusammengefassten Regeln                           ten oder zermahlenen Lebensmittelabfälle müs-
                4, 5 und 6 der Anlage V von MARPOL und                              sen ein Sieb mit höchstens 25 Millimeter weiten
                Kapitel 5 des Teils II-A des Polar Codes le-                        Öffnungen passieren können.
                gen die Anforderungen für den Müll fest, der
                ins Meer eingebracht oder eingeleitet werden                2.9.2   Es ist eine Vielzahl von Mahlanlagen für Lebens-
                darf. Im Allgemeinen muss das Einbringen                            mittelabfälle auf dem Markt erhältlich und die
                oder Einleiten dann erfolgen, wenn sich das                         meisten modernen Schiffsküchen verfügen über
                Schiff auf seinem Kurs befindet und soweit                          die erforderliche Apparatur zur Herstellung eines
                wie möglich vom nächstgelegenen Land,                               breiigen Gemischs aus Speiseresten und Was-
                Schelfeis oder Festeis entfernt ist. Es muss                        ser, das leicht das vorgeschriebene Sieb mit 25
                versucht werden, das Einbringen oder Ein-                           Millimeter weiten Öffnungen passieren kann. Der
                leiten über ein möglichst weites Gebiet und                         Durchsatz reicht von 10 bis 250 Liter pro Minute.
                in tiefem Wasser (50 m oder mehr) zu ver-                           Der von bordseitigen Zerkleinerungsanlagen ab-
                teilen. Ist das Einbringen oder Einleiten ins                       gegebene Müll muss in einen entsprechend ge-
                Meer zulässig, müssen die vorherrschenden                           bauten Sammeltank geleitet werden, wenn das
                Strömungen und die Gezeitenbewegungen                               Schiff in einem Gebiet verkehrt, in dem das Ein-
                berücksichtigt werden; und                                          bringen verboten ist.
           .2   um die rechtzeitige Abgabe großer Mengen                    2.9.3   Das Zerkleinern von bestimmtem sonstigem Müll
                von auf Schiffen anfallendem Müll an die                            kann durch Schreddern oder Zerstoßen erreicht
                Hafenauffanganlagen sicherzustellen, ist es                         werden, und Maschinen für dieses Verfahren sind
                für die Schiffseigner, -betreiber oder ihre                         für die Verwendung an Bord von Schiffen verfüg-
                Agenten unerlässlich, frühzeitig Vorkehrun-                         bar.
                gen für die Annahme von Müll zu treffen.
                Gleichzeitig müssen die Erfordernisse im Zu-                2.9.4   Informationen über die Entwicklung, die Vorteile
                sammenhang mit der Abgabe ermittelt wer-                            und die Verwendung von Zerkleinerungsanlagen
                den, um Vorkehrungen für Müll, der eine be-                         für die Aufbereitung von Lebensmittelabfällen an
                sondere Handhabung erfordert, oder                                  Bord von Schiffen müssen an die Organisation
                sonstige notwendige Vorkehrungen zu tref-                           zur Verbreitung an interessierte Kreise weiterge-
                fen. Der Hafen muss über die Art des abzu-                          leitet werden.
                gebenden Mülls unterrichtet werden und                      2.9.5   Außerhalb von Sondergebieten und arktischen
                darüber, ob er getrennt ist, sowie über die                         Gewässern werden Schiffe, die hauptsächlich
                geschätzten Mengen. Für den Hafen können                            mehr als 3 Seemeilen vom nächstgelegenen
                besondere Entsorgungsvorschriften für                               Land entfernt verkehren, aufgefordert, Zerkleine-
                Lebensmittelabfälle und damit verbundenen                           rungsanlagen für das Zermahlen von Lebensmit-
                Müll, der bestimmte Krankheits- oder Schäd-                         telabfällen aufzustellen und zu benutzen, die die-
                lingsorganismen übertragen kann, für Stau-                          se Abfälle bis zu einer Partikelgröße zermahlen,
                holz, Batterien, Arzneien, überalterte Pyro-                        die ein Sieb mit höchstens 25 Millimeter weiten
                technik oder ungewöhnlich großes, schweres,                         Öffnungen passieren kann. Regel 4 der Anlage V
                übelriechendes und zerfallenes Fanggerät                            von MARPOL verlangt das Zerkleinern oder Zer-
                usw. gelten.                                                        mahlen von Lebensmittelabfällen, wenn diese
2.8        Bordseitige Einrichtungen für die Aufberei-                              Abfälle in einem Gebiet zwischen drei und 12
           tung von Müll                                                            Seemeilen vom nächstgelegenen Land entfernt
                                                                                    eingebracht oder eingeleitet werden sollen. Ob-
           Die Wahl der Möglichkeiten4 für die Aufbereitung                         wohl bei einem Abstand von über 12 Seemeilen
           von Müll hängt im Wesentlichen vom Personal-                             unaufbereitete Lebensmittelabfälle eingebracht
           bestand, dem Müllaufkommen, der Kapazität,                               oder eingeleitet werden dürfen, wird die Verwen-
                                                                                    dung von Zerkleinerungsanlagen empfohlen, da
4
                                                                                    das Zerkleinern die Aufnahme in die Meeresum-
    Es kann ebenfalls auf andere technische Leitlinien wie ISO/CD21070:
    Ships and marine technology – Marine environment protection – Ma-               welt beschleunigt. Da mit Kunststoff vermischte
    nagement and handling of shipboard garbage verwiesen werden.                    zermahlene Lebensmittelabfälle nicht ins Meer


                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2019                                                          844                                           VkBl. Amtlicher Teil

           eingebracht oder eingeleitet werden können,                                   dickwandige Metallgegenstände. Unter Druck
           müssen sämtliche Kunststoffe entfernt werden,                                 stehende Behälter dürfen nicht ohne die zu die-
           bevor die Lebensmittelabfälle in eine Zerkleine-                              sem Zweck entwickelten speziellen Einrichtun-
           rungs- oder Mahlanlage gegeben werden.                                        gen gepresst oder geschreddert werden, da von
                                                                                         ihnen in Standardpressen eine Explosionsgefahr
2.9.6      Befindet sich das Schiff innerhalb eines Sonder-                              ausgeht.
           gebiets oder von arktischen Gewässern, so
           schreiben Regel 6 der Anlage V von MARPOL                         2.10.2 Pressen verringert das Müllvolumen. In den meis-
           und Kapitel 5 des Teils II-A des Polar Codes vor,                        ten Fällen entsteht in der Presse ein Material-
           dass alle Lebensmittelabfälle vor dem Einbringen                         block, der die bordseitige Lagerung von Müll und
           oder Einleiten ins Meer zerkleinert oder zermah-                         dessen Abgabe an eine Anlage im Hafen erleich-
           len werden müssen. Jedes Einbringen oder Ein-                            tert. Es muss berücksichtigt werden, dass das
           leiten muss möglichst weit und nicht weniger als                         gepresste Erzeugnis Quarantäne-, hygienischen
           12 Seemeilen vom nächstgelegenen Land,                                   oder gesundheitlichen Vorschriften unterliegen
           Schelfeis oder Festeis entfernt erfolgen. Lebens-                        kann oder sonstigen Vorschriften von Hafenauf-
           mittelabfälle dürfen nicht auf das Eis aufgebracht                       fanganlagen, und es müssen bei den örtlichen
           werden.                                                                  Behörden Erkundigungen darüber eingezogen
                                                                                    werden, ob zusätzliche Normen und Vorschriften
2.10       Pressen                                                                  außer den von der Organisation festgelegten zu
           Tabelle 3 zeigt die Möglichkeiten für das Pressen                        beachten sind.
           verschiedener Arten von Müll.                                     2.10.3 Pressen bieten mehrere Möglichkeiten, unter an-
           Tabelle 3: Möglichkeiten für das Pressen von                             derem das Desinfizieren, Desodorieren, einstell-
           bordseitig anfallendem Müll                                              bare Verdichtungsgrade, das Einpacken in

             Müllbeispiele                Besondere Vorbehand- Eigenschaften im Zusammenhang mit dem Pressen                    Lagerraum-
                                          lung durch das Schiffs-                                                               bedarf an Bord
                                                                   Umwandlungs- Beibehaltung      Dichte der
                                          personal für das Pressen
                                                                   geschwindigkeit der gepressten gepressten
                                                                                   Form           Form
             Metall-, Lebensmittel-       Keine Vorbehandlung         Sehr schnell        Fast 100 %         Hoch               Gering
             und Getränkebehälter,
             Glass, kleine Holzstücke
             Zerkleinerte Kunststoffe,    Geringe Vorbehandlung       Schnell             Ungefähr 80 %      Mittel             Gering
             Hartpappe und Papier-        – Zerkleinerung des
             pappe                        Materials zum Befüllen,
                                          geringe manuelle
                                          Arbeitskraft
             Kleine Metallfässer 5,       Mäßige Vorbehandlung        Langsam             Ungefähr 50 %      Relativ gering     Mäßig
             unzerkleinerte Ladungs-      – längere manuelle
             verpackung, große            Arbeitszeit erforderlich,
             Holzstücke                   um das Material zum
                                          Befüllen zu zerkleinern
             Unzerkleinerte               Umfangreiche Vorbe-         Sehr langsam        Weniger als        Sehr gering        Maximal
             Kunststoffe                  handlung – sehr lange                           10 %
                                          Arbeitszeit erforderlich,
                                          um das Material zum
                                          Befüllen zu zerkleinern;
                                          für gewöhnlich
                                          unpraktisch
             Sperrige Ladungsbe-          Unpraktisch für das         Nicht zutreffend    Nicht zutreffend   Nicht zutreffend   Maximal
             hälter aus Metall, dicke     bordseitige Pressen;
             Metallgegenstände            nicht durchführbar


2.10.1 Der meiste Müll kann bis zu einem gewissen Um-                                    Kunststoff- oder Papierbeutel, das Einpacken in
       fang gepresst werden; die Ausnahmen sind unter                                    Pappkartons (mit oder ohne Kunststoff- oder
       anderem unzermahlene Kunststoffe, Hart- und                                       Wachspapierauskleidung), Bündeln usw. Ge-
       Papierpappe, sperrige Ladungsbehälter und                                         presste Materialien müssen ordnungsgemäß ge-
                                                                                         lagert werden. Während Metall- und Kunststoff-
5
                                                                                         bündel nass werden können, müssen Papier- und
    Kleine und große Fässer können mit dem geeigneten Gerät sehr
    leicht gepresst werden – eine große Anzahl dieser Geräte wurde für                   Pappbündel trocken gehalten werden.
    abgelegene Standorte konstruiert und sie sind daher klein und leicht
    zu bedienen und liefern ausgezeichnete Ergebnisse. Es ist zu be-         2.10.4 Werden vor dem Pressen Maschinen zum Zer-
    achten, dass das Pressen von Fässern aufgrund von Platzmangel
    auf kleineren (Fischerei-)Schiffen möglicherweise auf größere Schif-            mahlen eingesetzt, kann der Verdichtungsgrad
    fe beschränkt ist.                                                              erhöht und der Lagerraum verringert werden.


                                         Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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