VkBl Nr. 24 2012

Verkehrsblatt Nr. 24 2012

/ 47
PDF herunterladen
VkBl. Amtlicher Teil                                        999                                        Heft 24 – 2012

Modul E – Systemkonfiguration und Integration                         -systeme sowie deren Anordnung und Integra-
15       Modulares Konzept                                            tion empfohlen.

16       Integration                                          2.4     Diese Richtlinien sollen die Gestaltung von
                                                                      Kommandobrücken für Schiffe, die den Vor-
Modul F – Technische Dokumentation zum System                         schriften des SOLAS-Übereinkommens unter-
        und zur Ausrüstung                                            liegen, unterstützen.
17       Handbücher                                           3       Bezugsdokumente
18       Informationen für den Prüfer über die System-                Entschließung    Leistungsanforderungen
         konfiguration                                                MSC.191(79)      für die Darstellung naviga-
19       Hinweise an die Gerätehersteller zur Bereitstel-                              tionsbezogener Informatio-
         lung von Schulungsmaterial für die Verwendung                                 nen auf den Anzeigevorrich-
         an Bord                                                                       tungen von Schiffsnaviga-
                                                                                       tionsanlagen
                                                                      Entschließung    Geänderte Leistungsan-
      RICHTLINIEN FÜR BRÜCKENAUSRÜSTUNG                               MSC.252(83)      forderungen für integrierte
       UND -SYSTEME, IHRE ANORDNUNG UND                                                Navigationssysteme (INS)
                INTEGRATION (BES)                                     MSC/Circ.982     Richtlinien zur ergonomi-
                                                                                       schen Gestaltung der Brü-
1        Zweck                                                                         cke und der Brückenaus-
1.1      Diese Richtlinien sollen die Gestaltung von Brü-                              rüstung
         ckenausrüstung und -systemen sowie ihre An-                  SN/Circ.243      Richtlinien für die Darstel-
         ordnung und Integration im Hinblick auf den                                   lung navigationsbezoge-
         sicheren und effektiven Betrieb von Schiffen                                  ner Symbole, Begriffe und
         unter der Kontrolle der Brückenmannschaft und                                 Abkürzungen
         des Lotsen unterstützen.                                     SN.1/Circ.265    Richtlinien für die Anwen-
1.2      Die Richtlinien sollen eine aufgabenorientierte                               dung von SOLAS V Regel
         Darstellung und Integration von Informationen                                 15 in Bezug auf integrierte
         auf Kommandobrücken ermöglichen.                                              Navigationssysteme (INS),
                                                                                       integrierte Brückensyste-
1.3      Die Richtlinien sollen die Arbeitsverteilung unter                            me (IBS) und Gestaltung
         der Brückenmannschaft unterstützen, den si-                                   der Kommandobrücke
         cheren Betrieb von Schiffen verbessern und für
                                                                      SN.1/Circ.274    Richtlinien für die Anwen-
         die Einführung von Maßnahmen zur Verringe-
                                                                                       dung des modularen Kon-
         rung menschlicher Fehler sorgen.
                                                                                       zepts in Bezug auf Leis-
1.4      Die Richtlinien sollen ein Leitinstrument für Brü-                            tungsanforderungen
         ckenausrüstung und -systeme, ihre Anordnung                  SOLAS-Regel IX/3 Anforderungen in Bezug
         und Integration sein.                                                         auf das Sicherheitsmana-
1.5      Die Richtlinien unterstützen die Anwendung von                                gement
         SOLAS-Regel V/15.                                            SOLAS 1974,      Internationales Überein-
2        Anwendungsbereich                                            aktuelle Fassung kommen zum Schutz des
                                                                                       menschlichen Lebens auf
2.1      Inhalt der Richtlinien:                                                       See, 1974, aktuelle Fas-
2.1.1    Allgemeine Grundsätze für die Gestaltung und                                  sung
         Anordnung der Brücke                                         Entschließung    Besichtigungsrichtlinien
2.1.2    Methodik für die Integration und Anordnung von               A.997(25)        nach dem harmonisierten
         Ausrüstungen und Systemen zu einer integrier-                                 System der Besichtigung
         ten Brücke                                                                    und Zeugniserteilung
                                                                                       (HSSC), 2007
2.1.3    Definition wichtiger Aufgaben auf der Brücke
         und Gestaltung von Arbeitsstationen                  4       Begriffsbestimmungen
2.2      Die Gestaltungsempfehlungen sollen dafür sor-                Für die vorliegenden Richtlinien gelten die Be-
         gen, dass die Brücke für einen geschulten Anwen-             griffsbestimmungen in Anlage 1.
         der einfach zu bedienen ist. Es werden Anleitun-     Modul A – Gestaltung von Arbeitsstationen
         gen zur Bereitstellung von Schulungsmaterial für
         die Verwendung an Bord gegeben, denn der ISM-        5       Allgemeines
         Code verlangt, dass Personal, das mit Sicherheit     5.1     Im Interesse einer modularen und aufgaben-
         und Umweltschutz zusammenhängende Aufga-                     orientierten Brückengestaltung wird in Ab-
         ben ausübt, sachgerecht in die Aufgaben einge-               schnitt 6 in allgemeiner Form die Zuordnung der
         wiesen wird.                                                 Hauptaufgaben zu den verschiedenen Arbeits-
2.3      Die vorliegenden Richtlinien werden für Herstel-             stationen beschrieben.
         ler, Monteure, Werften, Lieferanten und Schiffs-     5.2     Wenn ein INS vorhanden ist, kann das INS Teile
         prüfer im Hinblick auf Brückenausrüstung und                 der empfohlenen Aufgaben übernehmen.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
31

Heft 24 – 2012                                              1000                                       VkBl. Amtlicher Teil

5.3         Andere, schiffs- oder bautypspezifische Arbeits-    6.1.2       Soweit vorhanden, sollen von der Arbeitsstation
            stationen müssen gegebenenfalls den funktionel-                 für das Navigieren und Manövrieren die folgen-
            len Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen.               den in den Leistungsanforderungen für das INS
5.4         Die Richtlinien zur ergonomischen Gestaltung                    beschriebenen Navigationsaufgaben unterstützt
            der Brücke und der Brückenausrüstung 1 ent-                     werden:
            halten eine Beschreibung von Arbeitsstationen.                  • Kollisionsverhütung (Verkehrsüberwachung)
5.5         Die empfohlene Ausrüsttung für Arbeitsstatio-                   • Routenüberwachung (Verhütung von Grund-
            nen ist ebenfalls in den Richtlinien zur ergono-                  berührungen)
            mischen Gestaltung der Brücke und der Brü-                      • Alert-Management
            ckenausrüstung 1 aufgeführt.
                                                                            • Navigationssteuerungsdaten
6           Zuordnung und Gruppierung von Aufgaben be-
            stimmter Arbeitsstationen                                       • Status- und Datenanzeige

6.1         Arbeitsstation für das Navigieren und Manövrie-     6.1.3       Betrieb und Überwachung der Mensch-Maschi-
            ren:                                                            ne-Schnittstelle für das zentralisierte Alert-Ma-
                                                                            nagement (CAM-HMI) 2, soweit vorhanden.
6.1.1       Von der Arbeitsstation für das Navigieren und
            Manövrieren zu unterstützende Aufgaben:             6.2         Arbeitsstation für die Überwachung:

            • Kollisionsverhütung (Verkehrsüberwachung)         6.2.1       Von der Arbeitsstation für die Überwachung zu
                                                                            unterstützende Aufgaben:
            • Routenüberwachung (Verhütung von Grund-
                                                                            • Kollisionsverhütung (Verkehrsüberwachung)
              berührungen):
                                                                            • Routenüberwachung (Verhütung von Grund-
              - Schiffsposition
                                                                              berührungen):
              - Wassertiefe
                                                                               - Schiffsposition
              - Karteninformationen
                                                                               - Wassertiefe
            • Überwachung von:
                                                                               - Karteninformationen
              - Kurs
                                                                            • Überwachung von:
              - Schiffsgeschwindigkeit
                                                                               - Kurs
              - Drehgeschwindigkeit des Schiffs
                                                                               - Schiffsgeschwindigkeit
              - Ruderlage/Schubrichtung
                                                                               - Drehgeschwindigkeit des Schiffs
              - Hauptantrieb, Drehzahl, Propellersteigung/
                                                                               - Ruderlage/Schubrichtung
                Schub
                                                                               - Hauptantrieb, Drehzahl, Propellersteigung/
              - Windgeschwindigkeit und -richtung                                Schub
              - Uhrzeit                                                        - Windgeschwindigkeit und -richtung
            • Für die definierte Aufgabe erforderliche inter-                  - Uhrzeit
              ne und externe Kommunikation
                                                                            • Für die definierte Aufgabe erforderliche inter-
            • Überwachung und Handhabung von Alerts                           ne und externe Kommunikation
              auf der Brücke
                                                                            • Überwachung und Handhabung von Alerts
            • Manövrieren, einschließlich:                                    auf der Brücke
              - automatische Steuerung und automati-                        • Betrieb von Tonsignalen
                scher Betrieb inklusive NFU-Übersteue-
                rung                                                        • Betrieb von Scheibenwischern, Scheiben-
                                                                              wasch- und -heizanlage
              - Handsteuerung und Handbetrieb
                                                                            • Quittierung des BNWAS
              - Auswahl des Steuerungsmodus
                                                                6.2.2       Soweit vorhanden, sollen von der Arbeitsstation
              - Steuerung und Betrieb der Querstrahlruder                   für die Überwachung die folgenden in den Leis-
              - Antriebssteuerung                                           tungsanforderungen für das INS beschriebenen
            • Betrieb von Positionslichtern, Ton- und Licht-                Navigationsaufgaben unterstützt werden:
              signalen                                                      • Kollisionsverhütung
            • Akustische Überwachung – Empfang von                          • Routenüberwachung
              Tonsignalen                                                   • Alert-Management
            • Betrieb von Scheibenwischern, Scheiben-                       • Navigationssteuerungsdaten
              wasch- und -heizanlage
                                                                            • Status- und Datenanzeige
            • Betrieb der Scheinwerfer
                                                                6.2.3       Betrieb und Überwachung der CAM-HMI 2, so-
            • Quittierung des Wachalarmsystems auf der                      weit vorhanden.
              Kommandobrücke (BNWAS)
                                                                2
                                                                    Wie in den Leistungsanforderungen für das Alert-Management auf
1
    MSC/Circ.982.                                                   der Brücke beschrieben.




                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
32

VkBl. Amtlicher Teil                                    1001                                         Heft 24 – 2012

6.3     Arbeitsstation für Handsteuerung (Arbeitsstati-              - Berichte über Tätigkeiten im Zusammen-
        on des Rudergängers):                                          hang mit der Schiffsführung (Regel 28 von
                                                                       SOLAS-Kapitel V, 2002, aktuelle Fassung)
6.3.1   Von der Arbeitsstation für Handsteuerung zu
        unterstützende Aufgaben:                           6.5.2   Soweit vorhanden, sollen von der Arbeitsstation
                                                                   für Planung und Dokumentation die folgenden
        • Handsteuerung mit Kompasskurs und Steue-                 in den Leistungsanforderungen für das INS be-
          rung auf Sicht:                                          schriebenen Navigationsaufgaben unterstützt
          - Steuerung und Betrieb der Steuervorrich-               werden:
            tung für die Handsteuerung                             • Routenplanung
          - Überwachung von Kreisel- und Magnet-           6.6     Arbeitsstation für Sicherheit:
            kompasskurs, festgelegtem Kurs, Ruder-
            lage und Drehgeschwindigkeit                   6.6.1   Von der Arbeitsstation für Sicherheit zu unter-
                                                                   stützende Aufgaben:
        • Kommunikation mit Brückennocken
                                                                   • Sicherheitsbetrieb:
6.4     Arbeitsstation für das Anlegen (Brückennock):
                                                                     - Brandentdeckung
6.4.1   Von der Arbeitsstation für das Anlegen zu unter-
        stützende Aufgaben:                                          - Betrieb von kraftbetriebenen sicherheits-
                                                                       technischen Türen/Öffnungen
        • Ablauf für Anlegen, Lotsen- und Sicherheits-
                                                                     - Überwachung von Statusanzeigen für Au-
          manöver einschließlich:
                                                                       ßenhaut-Türen/-Öffnungen
          - Steuerung und Steuerungsbetrieb
                                                                     - Nothalt für Lüftungssystem und Zugklap-
          - Antriebssteuerung                                          pen sowie Klimatisierung
          - Steuerung und Betrieb der Querstrahlruder                - Betrieb der Feuerlöschsysteme
        • Überwachung von:                                           - Betrieb von Generalalarmanlage/Lautspre-
                                                                       cheranlage
          - Kurs
                                                                   • Stabilitätsmaßnahmen:
          - Schiffsgeschwindigkeit einschließlich Lon-
            gitudinal- und Transversalkomponenten                    - Ballastwassermanagement

          - Drehgeschwindigkeit des Schiffs                          - Bilgenkontrollsystem

          - Ruderlage/Schubrichtung                                  - Anti-Krängung
                                                                     - Stabilisator
          - Hauptantrieb, Drehzahl, Propellersteigung/
            Schub                                                    - Flutventile
          - Windgeschwindigkeit und -richtung                      • Sicherheitstätigkeiten einschließlich:
        • Interne Kommunikation mit dem Steuerhaus                   - Videoüberwachung
          (Arbeitsstationen für das Navigieren und Ma-
                                                                     - Kontrolle der Decklichter
          növrieren, für Überwachung und für Hand-
          steuerung) und den Manövrierstationen                    • Für die definierte Aufgabe erforderliche inter-
                                                                     ne und externe Kommunikation
        • Für die definierte Aufgabe erforderliche ex-
          terne Kommunikation, z. B. mit Schleppern/       6.7     Arbeitsstation für Kommunikation:
          Lotsenbooten
                                                           6.7.1   Von der Arbeitsstation für Kommunikation zu
        • Betrieb von Morselampe und Scheinwerfer                  unterstützende Aufgaben:
        • Quittierung von BNWAS                                    • Interne Kommunikation

6.5     Arbeitsstation für Planung und Dokumentation:              • Externe Kommunikation:

6.5.1   Von der Arbeitsstation für Planung und Doku-                 - Seenot- und Sicherheitsmeldungen
        mentation zu unterstützende Aufgaben:              7       Anforderungen für die Zuordnung von Auf-
        • Reiseplanung                                             gaben und Funktionen

        • Dokumentation, Aufzeichnung, Verwaltung          7.1     Zuordnung von Aufgaben an Arbeitsstationen
          einschließlich:                                  7.1.1   Die Zuweisung der Funktionalitäten für die auf
          - nautische Verwaltung (z. B. Aktualisierung             der Brücke zu leistenden Aufgaben an die Ar-
            von Karten und nautischen Publikationen)               beitsstationen soll die Aufgaben der jeweiligen
                                                                   Arbeitsstationen unterstützen und einfach ge-
          - Elektronische Protokollierung und Doku-                nug sein, um Teamarbeit und die Kenntnis der
            mentation der Reise mit HMI (z. B. Schiffs-            jeweiligen Funktionen der Bediener zu unterstüt-
            tagebuch)                                              zen. Wenn Task Stations vorhanden sind, soll



                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
33

Heft 24 – 2012                                            1002                                   VkBl. Amtlicher Teil

          die Auswahl der jeweiligen Funktionalität durch                 schlägigen Leitlinien der IMO für die Anwen-
          einen einfachen Bedienschritt möglich sein.                     dung von SOLAS-Regel V/15 zu berücksichti-
                                                                          gen.
7.1.2     Zusätzliche Funktionalitäten an den spezialisier-
          ten Arbeitsstationen sollen die in Abschnitt 6      9.2         An sämtlichen Konsolen aller Arbeitsstationen
          der vorliegenden Richtlinien aufgeführten Funk-                 sind – möglichst in Greifabstand – ausreichende
          tionalitäten nicht überlagern oder stören.                      und solide ausgeführte Handläufe vorzusehen.
7.2       Integration von Funktionalitäten, Bedienele-        10          Gestaltung der Brückenausrüstung
          menten und Informationen
                                                              10.1        Systemgestaltung
7.2.1     Miteinander zusammenhängende Funktionali-
          täten, Bedienelemente und Informationen sollen      10.1.1      Bei der Gestaltung und Auslegung von Mensch-
          an den Arbeitsstationen aufgabenorientiert zu-                  Maschine-Schnittstellen (HMI) sind MSC/Circ.982
          sammengefasst werden.                                           und die einschlägigen IMO-Leitlinien3 zur Anwen-
                                                                          dung von SOLAS-Regel V/15 zu berücksichtigen.
7.2.2     Miteinander zusammenhängende Funktionen,
          Bedienelemente und Informationen zu einer           10.1.2      Die Systeme und die Ausrüstung sind so zu ge-
          Aufgabe sollen in Funktionsgruppen zusam-                       stalten und umzusetzen, dass sie für einen ge-
          mengefasst werden.                                              schulten Anwender leicht zu bedienen sind.
Modul B – Anordnung und Gestaltung – Mensch-Ma-               10.1.3      Bei der Gestaltung der Systeme und der Aus-
        schine-Schnittstelle                                              rüstung ist sicherzustellen, dass Brückenmann-
8         Gestaltung der Brücke                                           schaft und Lotsen ihre Aufgabe so erfüllen kön-
                                                                          nen, dass eine sichere Schiffsführung unter
8.1       Jedes Schiff muss jederzeit durch Sehen und                     allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.
          Hören sowie durch jedes andere verfügbare
          Mittel, das den gegebenen Umständen und Be-         10.1.4      Bei der Konfiguration der Systeme und der Aus-
          dingungen entspricht, gehörigen Ausguck hal-                    rüstung sowie der Darstellung von Informatio-
          ten, der einen vollständigen Überblick über die                 nen an den Arbeitsstationen ist darauf zu ach-
          Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zu-                   ten, dass Brückenmannschaft und Lotse ihre
          sammenstoßes gibt.                                              Beobachtungs- und Überwachungsaufgaben
                                                                          unter allen Betriebsbedingungen erfüllen kön-
          Daher sollen die Anforderungen von MSC/Circ.982                 nen.
          Anwendung finden.
                                                              10.1.5      Die Bedienung der Systeme und der Ausrüs-
8.2       Das Gesichtsfeld darf im Hinblick auf die An-                   tung ist so zu gestalten, dass Ablenkungen von
          forderung für den wachhabenden Offizier, ge-                    der Aufgabe der sicheren Schiffsführung ver-
          hörigen Ausguck zu halten, zumindest an den                     mieden werden.
          folgenden Arbeitsstationen nicht beeinträchtigt
          sein: Arbeitsstation für das Navigieren und Ma-     10.1.6      Integrierte grafische und alphanumerische An-
          növrieren, Arbeitsstation für die Überwachung,                  zeige- und Steuerungsfunktionen sind nach ein-
          Arbeitsstation für Handsteuerung (Arbeitsstati-                 heitlichen HMI-Grundsätzen zu gestalten.
          on des Rudergängers).
                                                              10.1.7      Die Beleuchtungsstärke von Task Stations, An-
8.3       Das Gesichtsfeld von diesen Arbeitsstationen                    zeige- und Regeleinrichtungen sowie Beschrif-
          aus muss so sein, dass alle Objekte, die sich auf               tungen von Bedienkonsolen soll mittels einer
          die sichere Schiffsführung auswirken können,                    zentralen Lichtregelfunktionalität geregelt wer-
          beobachtbar sind.                                               den, mit einer einzigen Steuerungsfunktion für
                                                                          die Brücke und/oder die in eine Konsole integ-
8.4       Von allen Arbeitsstationen aus soll das Ge-
                                                                          rierte Ausrüstung. Für Ausrüstung ohne digitale
          sichtsfeld Regel 22 von SOLAS-Kapitel V, 2002
                                                                          Schnittstelle sind Ausnahmen zulässig. Die in-
          (in der gültigen Fassung), sowie MSC/Circ.982
                                                                          dividuelle Lichtregelung der Task Stations,
          entsprechen.
                                                                          Anzeigeeinrichtungen, Reglerfunktionsgruppen
8.5       An der Arbeitsstation für das Navigieren und                    und Beschriftungen von Bedienkonsolen soll
          Manövrieren muss der Ausguck und die allge-                     ebenfalls möglich sein. MSC/Circ.982 enthält
          meine Überwachung des Schiffs möglich sein.                     auch Leitlinien zur Lichtregelung.
8.6       Tonsignale anderer Schiffe und Nebelsignale, die    10.2        Betrieb der Ausrüstung – Dateneingabe
          auf dem freien Deck zu hören sind, sollen auch
          im Steuerhaus zu hören sein. Wenn das Steuer-       10.2.1      Der Betrieb der Ausrüstung soll den allgemei-
          haus umschlossen ist, muss eine Schallsignal-                   nen Grundsätzen von MSC/Circ.982 entspre-
          Empfangsanlage angebracht sein, die diese Sig-                  chen.
          nale im Inneren des Steuerhauses wiedergibt.        10.2.2      Die Brücke soll so gestaltet sein, dass die ver-
9         Aufbau und physische Anordnung von Arbeits-                     langten manuellen Eingaben bei allen Systemen
          stationen                                                       und Ausrüstungen möglichst einheitlich sind
                                                                          und leicht ausgeführt werden können.
9.1       Für den Aufbau und die physische Anordnung
          von Arbeitsstationen auf der Brücke sind die
          Anforderungen von MSC/Circ.982 und die ein-         3
                                                                  SN.1/Circ.265.




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
34

VkBl. Amtlicher Teil                                    1003                                              Heft 24 – 2012

10.2.3   Die Systeme und die Ausrüstung sind so zu ge-      11.3        Die Ersatzvorrichtung soll eine sichere Über-
         stalten, dass die Grundfunktionen leicht aus-                  nahme der Funktionen ermöglichen und verhin-
         führbar sind.                                                  dern, dass ein Ausfall zu einem ungewollten
                                                                        und/oder kritischen Systemzustand führt.
10.2.4   Komplexe oder fehleranfällige Interaktionen mit
         den Systemen und der Ausrüstung sind zu ver-       11.4        Der Ausfall einer einzelnen Task Station darf
         meiden.                                                        nicht zum Verlust einer im Rahmen der SOLAS-
10.2.5   Durch Kontrollen in den Dialogen und der Ein-                  Ausrüstungspflicht vorgeschriebenen Funktion
         gabebearbeitung (z. B. Plausibilitätskontrollen)               führen.
         sollen fehlerhafte Daten- oder Steuerungsein-      11.5        Bei Ausfall einer Task Station soll mindestens
         gaben verhindert werden.                                       eine andere Task Station deren Aufgaben über-
10.2.6   Bei manuellen Eingaben, die unbeabsichtigte                    nehmen können.
         Folgen haben können, sollen die Systeme und        12          Systemausfälle und Sicherungssystem
         Ausrüstungen vor der Annahme der Eingabe
         eine Bestätigung verlangen.                        12.1        Die Systeme sollen dem Bediener die Möglichkeit
                                                                        bieten, die automatischen Steuerungsfunktionen
10.3     Darstellung von Informationen                                  des Schiffs jederzeit zu verringern oder zu über-
10.3.1   Die Informationen auf der Brücke sollen ent-                   steuern oder durch einfachen Bedienerbefehl in
         sprechend den allgemeinen Grundsätzen von                      einen Ablauf einzugreifen.
         Entschließung MSC.191(79) und MSC/Circ.982
                                                            12.2        Ein integriertes System soll nach einer Schnitt-
         dargestellt werden
                                                                        stellenstörung zur Wiederherstellung der funk-
10.3.2   Modus- und Statuserkennung                                     tionellen Konsistenz in der Lage sein.
10.3.2.1 Der jeweils verwendete Betriebsmodus soll der      12.3        Die Softwareanforderungen sollen der Ent-
         Brückenmannschaft und dem Lotsen deutlich                      schließung A.694(17) entsprechen und Spezifi-
         angezeigt werden.                                              kationen genügen, die mindestens die Anforde-
                                                                        rungen der IMO erfüllen4.1
10.3.2.2 Entspricht der verwendete Modus nicht dem
         Normalmodus, der die volle Erfüllung der Funk-     Modul D – Schnittstellen
         tionen gewährleistet, muss dies deutlich ange-
         zeigt werden.                                      13          Schnittstellen, Datenübermittlung
         Beispiele für solche vom Normalmodus abwei-        13.1        Zur Unterstützung einer modularen Gestaltung
         chende Modi:                                                   der Brücke sollen für Sensor-/Datenquellen-
                                                                        Module und operationelle/funktionelle Module
         • Zustandverschlechterungen, bei denen die                     standardisierte Schnittstellen verwendet wer-
           Systeme nicht voll funktionsfähig sind                       den. Entschließung MSC.252(83) enthält Leitli-
         • „Service-Modi“                                               nien in Bezug auf Anforderungen für standardi-
                                                                        sierte Schnittstellen.
         • Simulationsmodus
                                                            13.2        Die Datenkommunikation soll die Umsetzung
         • Übungsmodus (Einweisungsmodus)
                                                                        der in diesen Richtlinien aufgeführten Aufga-
10.3.2.3 Bei verschlechtertem Betriebszustand des Sys-                  ben/Funktionen ermöglichen.
         tems sollen Brückenmannschaft und Lotse kla-
                                                            13.3        Die Datenkommunikation soll so weit wie mög-
         re Informationen über Art und Auswirkungen
                                                                        lich auf einem standardisierten Kommunikations-
         des technischen Versagens erhalten.
                                                                        protokoll basieren. Für Sensor-/Datenquellen-
10.3.2.4 Die Systeme sollen den Betriebszustand auto-                   Module und operationelle/ funktionelle Module
         matischer Funktionen und integrierter Kompo-                   können alternative interne Konzepte verwendet
         nenten, Systeme und/oder Untersysteme an-                      werden.
         zeigen.
                                                            13.4        Diese Datenkommunikation soll, soweit prakti-
Modul C – Fehlertoleranz                                                kabel, den folgenden Anforderungen entspre-
11       Ersatzanforderungen und Redundanzen                            chen:

11.1     Es sollen ausreichende Ersatzvorrichtungen                     .1 Selbsteinstellung von Schnittstellenparame-
         vorhanden sein, um bei einem technischen Ver-                     tern
         sagen einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.                 .2 Automatische Resynchronisation nach Un-
11.2     Beim Ausfall eines Teils oder einer Funktion,                     terbrechung oder Stromausfall
         einschließlich Netzwerkausfall, sollen alle Tei-               .3 Eindeutige Identifizierung der Datenquelle
         le und Funktionen außer den Funktionen, die                       unter Berücksichtigung zumindest der Funk-
         unmittelbar von dem defekten Teil abhängen,                       tionsgruppe, der Funktion und darüber hin-
         einzeln funktionsfähig bleiben. Dabei sollen                      aus gegebenenfalls der Uhrzeit
         mindestens die von der IMO festgelegten Ge-
         räteanforderungen, soweit anwendbar, erfüllt
         werden.                                            4
                                                                IEC 60945.




                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
35

Heft 24 – 2012                                             1004                               VkBl. Amtlicher Teil

          .4 Bereitstellung einheitlicher Daten in Bezug              • Standardmodi und Grenzwerte
             auf Uhrzeit und andere relevante Aspekte wie
                                                                      • Beschreibung von Alerts und entsprechender
             etwa Bezugspunkte
                                                                        Fehler sowie ihrer Auswirkungen auf das Sys-
          .5 Konsistenz der Datenübermittlung                           tem
14        Stromversorgung                                             • Anleitung für die Einstellung von Grenzwerten
                                                                        für Alerts
14.1      Anforderungen an die Stromversorgung, die
          aufgrund von Geräteanforderungen von der                    • Detailangaben über die einzelnen Datenkon-
          IMO Teile des integrierten Systems betreffen,                 ventionen und gemeinsamen Bezugspunkte:
          sollen ihre Gültigkeit behalten.                              Lageachse, Rotation, Bezugsort des einheit-
14.2      Die Stromversorgung von obligatorischer Aus-                  lichen gemeinsamen Bezugspunkts (CCRP)
          rüstung sowie Funktionen/Ausrüstungen, die                  • Bei automatischen Steuerungsfunktionen
          für die sichere Navigation erforderlich sind, soll            (z. B. für Kurs, Bahn oder Geschwindigkeit)
          erfolgen:                                                     Einzelheiten zur Übernahme und/oder Um-
          .1 durch die Haupt- und Notstromversorgung                    gehung
             mit automatischer Umschaltung über einen          17.2   Es sollen Einbauanleitungen bereitgestellt wer-
             lokalen Verteiler, wobei versehentliches Ab-             den, die den Einbau der Systeme entsprechend
             schalten ausgeschlossen sein soll, und                   den IMO-Anforderungen ermöglichen.
          .2 über eine mindestens 45 Sekunden vorhal-          17.3   Die Einbauanleitungen sollen folgende Angaben
             tende Übergangsstromquelle.                              enthalten:
Modul E – Systemkonfiguration und Integration                         • Angaben über Systeme, Sensoren/Daten-
15        Modulares Konzept                                             quellen, Komponenten, Verbindungen, auto-
                                                                        matische Steuerungsfunktionen und Schnitt-
          Ein integriertes System soll modular aufgebaut                stellen
          sein, mit operationellen/funktionellen Modulen
          und Sensor-/Datenquellen-Modulen. Die Mo-                   • Angaben zur Stromversorgung
          dule werden in den Richtlinien für die Anwen-               • Empfehlung zur physischen Gestaltung von
          dung des modularen Konzepts in Bezug auf                      Ausrüstung und zum Platzbedarf für die In-
          Leistungsanforderungen (SN.1/Circ.274) defi-                  standhaltung
          niert.
                                                               18     Informationen für den Prüfer über die Sys-
16        Integration                                                 temkonfiguration
16.1      Durch die Integration von Funktionen einzelner       18.1   Der Hersteller oder Systemintegrator soll zur
          Geräte in ein integriertes System darf die Leis-            Systemkonfiguration, wo zutreffend, folgende
          tung nicht unter die Geräteanforderungen von                Angaben machen:
          der IMO sinken.
                                                                      • Basiskonfiguration des Systems
16.2      Integrierte Systeme und Integrationen, die auf
          funktioneller Ebene mindestens zwei der in Ent-             • Verbindungs-Blockdiagramm (Hardware),
          schließung MSC.252(83) beschriebenen Aufga-                   das alle angeschlossenen Sensoren ein-
          ben kombinieren oder eine Aufgabe und die                     schließlich Stromversorgung zeigt
          Bahnführung kombinieren, sollen hinsichtlich                Weitere Information enthält Entschließung
          der Integration von Informationen den einschlä-             A.997(25).
          gigen Anforderungen von Modul A der Ent-
          schließung MSC.252(83) entsprechen.                  18.2   Soweit praktikabel, soll eine Fehleranalyse auf
                                                                      Funktionsebene dokumentiert sein. In der Feh-
16.3      Bei integrierten Systemen oder bei Integratio-
                                                                      leranalyse ist nachzuweisen, dass die Systeme
          nen, die nicht der Definition eines INS gemäß
                                                                      ausfallsicher ausgelegt sind und der Ausfall ei-
          Entschließung MSC.252(83) entsprechen, sol-
                                                                      nes Teils eines integrierten Systems sich nur auf
          len die Grundsätze der Leistungsanforderungen
                                                                      die unmittelbar von dem fehlerhaften Teil ab-
          für INS angewendet werden, soweit diese auf
                                                                      hängigen Funktionen auswirkt, ohne andere
          die integrierten Funktionen anwendbar sind.
                                                                      Teile in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.
Modul F – Technische Dokumentation zum System
                                                               19     Hinweise an die Gerätehersteller zur Bereit-
        und zur Ausrüstung
                                                                      stellung von Schulungsmaterial für die Ver-
17        Handbücher                                                  wendung an Bord
17.1      Es sollen Bedienhandbücher bereitgestellt wer-       19.1   Es soll Schulungsmaterial für die Verwendung
          den, die – soweit anwendbar – folgende Anga-                an Bord zur Verfügung gestellt werden, in dem
          ben enthalten:                                              alle Konfigurationen, Funktionen, Beschränkun-
                                                                      gen, Regeleinrichtungen, Bildschirmanzeigen,
          • Beschreibung der Funktionen
                                                                      Alerts und Anzeigen erklärt werden. Hinweise
          • Redundanz- und Ersatzanforderungskonzept                  an die Gerätehersteller zur Bereitstellung von
            sowie Verfügbarkeit von Funktionen                        Schulungsmaterial für die Verwendung an Bord



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
36

VkBl. Amtlicher Teil                                  1005                                          Heft 24 – 2012

         sind in Anhang 2 der Entschließung MSC.252(83)   Mensch-Maschine- Der Teil eines Systems, über den
         für INS enthalten.                               Schnittstelle (HMI) der Bediener mit dem System
                                                                              kommuniziert. Die Schnittstelle
         Anlage 1 – Begriffsbestimmungen                                      setzt sich aus den technischen
                                                                              Mitteln zusammen, die dem An-
Arbeitsstation    Kombination aller aufgabenbezoge-                           wender die Kommunikation mit
                  nen Gegenstände einschließlich der                          einer Maschine, einem Gerät oder
                  Konsole mit allen Geräten und Mo-                           System ermöglichen. Über die
                  biliar. Brückenarbeitsstationen sind                        Schnittstelle kann der Anwender
                  in MSC/Circ.982 beschrieben.                                Daten zur Systemsteuerung einge-
Aufgabe           Von der Brückenmannschaft und                               ben und Informationen vom Sys-
                  dem Lotsen zu erledigende Arbeit.                           tem erhalten.
Einfacher         Vorgang, der durch höchstens zwei       Modusbewusstsein Erkennen des jeweils aktiven
Bedienschritt     Tasten- oder Softkey-Betätigungen,                          Steuerungs-, Betriebs- und Anzei-
                  ohne Berücksichtigung von Cursor-                           gemodus des INS und seiner Un-
                  Bewegungen oder einen vorgege-                              tersysteme durch den Navigieren-
                  benen Stimmbefehl eingeleitet wird.                         den aufgrund der Darstellungen
                                                                              und Anzeigen auf einem INS-Bild-
Eingeräte-Konzept Ausrüstung, die durch Integration
                                                                              schirm oder an einer Arbeitsstati-
                  der Funktionen mehrerer gemäß
                                                                              on.
                  SOLAS ausrüstungspflichtiger Ge-
                  räte als ein Gerät anerkannt ist.       Multifunktions-     Einzelner Bildschirm, auf dem ent-
                                                          anzeige             weder gleichzeitig oder über eine
Einzelner         Vorgang, der durch höchstens ei-
                                                                              Reihe abrufbarer Seiten Infor-
Bedienschritt     ner Tasten- oder Softkey-Betäti-
                                                                              mationen über mehrere INS-Funk-
                  gung, ohne Berücksichtigung von
                                                                              tionen abgerufen werden können.
                  Cursor-Bewegungen oder einen
                  vorgegebenen Stimmbefehl einge-         Operationelles/     Das Modul beschreibt die operati-
                  leitet wird.                            funktionelles Modul onellen/funktionellen Fähigkeiten
                                                                              von Systemen und Ausrüstung.
Fehleranalyse     Logische, systematische Prüfung
                  eines Geräts einschließlich seiner      Schnittstellen      Schnittstellen dienen zur Kommu-
                  Diagramme oder Formeln, mit dem                             nikation zwischen Geräten sowie
                  Ziel, Wahrscheinlichkeit, Ursachen                          zwischen Gerät und Mensch.
                  und Folgen möglicher und tatsäch-       Sensor-/Daten-      Das Modul, beschreibt die Sen-
                  lich vorhandener Störungen zu           quellen-Modul       sor-/Datenquellen–Leistungen von
                  identifizieren und zu analysieren.                          Systemen und Ausrüstung.
Funktionsgruppe   Gruppe von Funktionen auf hoher         Situations-         Situationsbewusstsein ist die Fä-
                  Ebene (z. B. Navigation, Automati-      bewusstsein         higkeit des Nautikers, die ange-
                  on).                                                        zeigten Navigations- und Technik-
Integration       Verknüpfung von Daten, Funktio-                             informationen zu erkennen, ihre
                  nen und/oder Arbeitsvorgängen,                              Bedeutung zu verstehen und ihren
                  um ein übergeordnetes Ziel zu er-                           Status entsprechend der gebo-
                  reichen.                                                    tenen rechtzeitigen Reaktion auf
                                                                              die jeweilige Situation in die nahe
Integriertes      INS ist ein kombiniertes Navigati-
                                                                              Zukunft zu projizieren. Situations-
Navigationssystem onssystem, das zumindest die fol-
                                                                              bewusstsein schließt Modusbe-
(INS)             genden Aufgaben erfüllt: Kolli-
                                                                              wusstsein ein.
                  sionsverhütung und Routenüber-
                  wachung als „Mehrwert“ für den          Task Station        Multifunktionsanzeige mit zugehöri-
                  Bediener bei der Planung und Über-                          gen Steuerungseinrichtungen, die
                  wachung einer sicheren Schiffsfüh-                          die Darstellung und Durchführung
                  rung. Das INS ermöglicht die Ein-                           der diversen Aufgaben ermöglicht.
                  haltung jeweiligen Teile von SO-                            Eine Task Station ist Teil einer Ar-
                  LAS-Regel V/19 und unterstützt die                          beitsstation.
                  sachgerechte Anwendung von SO-          Verschlechterter    Reduzierte Systemfunktion infolge
                  LAS-Regel V/15.                         Zustand             eines technischen Fehlers.




                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
37

Heft 24 – 2012                                    1006                             VkBl. Amtlicher Teil

       Anlage 2 – Anwendbare Instrumente, die im Rahmen dieser Richtlinien eigens behandelt werden


                                                                                   MSC/Circ.982


        Modul A                          Zuordnung und                             MSC.252(83)
     Gestaltung von                      Gruppierung von
     Arbeitsstationen                       Aufgaben
                                                                                       BAM


                                                                                 SOLAS Kapitel V
                                                                                    Reg. 28


                                                                                   MSC/Circ.982
                                          Gestaltung der
                                             Brücke
                                                                                 SOLAS Kapitel V
                                                                                    Reg. 22
         Modul B
      Anordnung und                        Aufbau und                              MSC/Circ.982
        Gestaltung                          physische
         Mensch-                         Anordnung von
        Maschine-                        Arbeitsstationen                         SN.1/Circ.265
       Schnittstelle
                                                                                   MSC/Circ.982

                                          Gestaltung der
                                        Brückenausrüstung                         SN.1/Circ.265


                                                                                   MSC.191(79)

        Modul C                         Systemausfälle und
      Fehlertoleranz                    Sicherungssystem                             A.694(17)


         Modul D                          Schnittstellen                           MSC.252(83)
       Schnittstellen                   Datenübermittlung


         Modul E                        Modulares Konzept                         SN.1/Circ.274
         System-
     konfiguration und
        Integration                         Integration                            MSC.252(83)


                                        Informationen über
          Modul F                                                                    A.997(25)
                                               die
        Technische
                                       Systemkonfiguration
      Dokumentation
     zum System und
      zur Ausrüstung
                                        Schulungsmaterial                          MSC.252(83)

(VkBl. 2012, S. 998



                          Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
38

VkBl. Amtlicher Teil                                       1007                                            Heft 24 – 2012

Nr. 223 Bekanntmachung des                                             ten (ENCs) mit ausreichenden Detailangaben zu
        IMO-Rundschreiben SN.1/Circ.312                                melden, um eine Analyse zu ermöglichen.
        vom 9. Juli 2012
                                                                                            ***

Hiermit wird das nachstehende Rundschreiben SN.1/
Circ.312 (vom 9. Juli 2012) „BEIM ELEKTRONISCHEN                                       ANHANG
KARTENDARSTELLUNGS- UND INFORMATIONSSYS-
TEM (ECDIS) FESTGESTELLTE BETRIEBSANOMALIEN“                   BEIM ELEKTRONISCHEN KARTENDARSTELLUNGS-
der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (Interna-           UND INFORMATIONSSYSTEM (ECDIS)
tional Maritime Organisation (IMO)) in deutscher Sprache            FESTGESTELLTE BETRIEBSANOMALIEN
amtlich bekannt gemacht.
                                                               Einleitende Bemerkung
Bonn, den 6. Dezember 2012                                     1   Mit den folgenden Informationen und Anleitungen
WS 23/62321.6/6-Nav                                                sollen alle ECDIS-Anwender unterstützt werden.

                          Bundesministerium für Verkehr,       ECDIS-Anomalien
                            Bau und Stadtentwicklung           2   Es sind eine Reihe von Betriebsanomalien beim EC-
                                   Im Auftrag                      DIS festgestellt worden. Aufgrund der komplexen Be-
                            Hans-H. Callsen-Bracker                schaffenheit des ECDIS und insbesondere weil es
                                                                   eine Mischung aus Hardware, Software und Daten
                                            SN.1/Circ.312          umfasst, ist es möglich, dass noch weitere Anomalien
                                            9. Juli 2012           bestehen.
                                                               3   Diese Anomalien treten besonders bei ECDIS-Anla-
            SICHERHEIT DER NAVIGATION                              gen auf, die nach den ECDIS Performance Standards
                                                                   – Entschließung A.817(19) in der geänderten Fas-
BEIM ELEKTRONISCHEN KARTENDARSTELLUNGS-                            sung – gebaut und typengenehmigt wurden (d. h. vor
      UND INFORMATIONSSYSTEM (ECDIS)                               2009). Für ECDIS-Anlagen, die nach den überarbei-
     FESTGESTELLTE BETRIEBSANOMALIEN                               teten ECDIS Performance Standards – Entschlie-
                                                                   ßung MSC.232(82) – typengenehmigt sind, können
                                                                   aber nach wie vor die in der Anlage unter Punkt 5a
1   Der Unterausschuss für die Sicherheit der Navigation
                                                                   genannten Einschränkungen aufweisen.
    (NAV) wurde vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC)
    bei dessen 90. Sitzung beauftragt, in Ergänzung zu         4   Eine ECDIS-Anomalie ist ein unerwartetes oder un-
    den Empfehlungen in MSC.1/Circ.1391 weitere ver-               gewolltes Verhalten einer ECDIS-Anlage, das sich auf
    fügbar werdende Anleitungen oder Informationen zu              den Gebrauch der Ausrüstung oder auf Navigations-
    Betriebsanomalien bei ECDIS zu verbreiten, und hat             entscheidungen des Anwenders auswirken kann.
    bei seiner 58. Sitzung (2. bis 6. Juli 2012) die beige-    5   Hier einige Beispiele:
    fügten Informationen als Orientierungshilfe für alle
                                                                   •   Unkorrekte Anzeige von Navigationsobjekten
    Beteiligten zusammengestellt.
                                                                       wie z. B.:
2   Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die im
                                                                       •   von der IMO in jüngster Zeit anerkannte
    Anhang und in der Anlage beigefügten Information
                                                                           Fahrtgebiete wie etwa besonders empfindli-
    allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen und insbe-
                                                                           che Meeresgebiete (PSSA) und Archipel-
    sondere:
                                                                           schifffahrtswege (ASL)
    .1   sicherzustellen, dass Seeleute darüber informiert             •   Leuchtfeuer mit komplexen Merkmalen
         sind, dass bei manchen ECDIS Anomalien im An-
         zeige- und Alarmverhalten auftreten können;                   •   Unterwasserobjekte und isolierte Gefahren
    .2   Seeleute auf die Charakteristika dieser Anoma-            •   Nichterkennung von Objekten bei Routenprüfung
         lien aufmerksam zu machen;                                    („route checking“) im Reiseplanungsmodus
    .3   die Liste der derzeit festgestellten Anomalien und        •   Unkorrektes Alarmieren
         entsprechende Empfehlungen zur Kenntnis zu                •   Unkorrekte Verwaltung einer Anzahl von Alarmen
         nehmen;                                               6   Wegen solcher Anomalien ist die Pflege der ECDIS-
    .4   die Schifffahrtsgemeinschaft auf das Vorhanden-           Software besonders wichtig, um die Aufrechterhal-
         sein und die Nutzung des DPPC-Datensatzes                 tung der vollen Betriebsfähigkeit und Zuverlässigkeit
         (DPPC = Data Presentation and Performance                 entsprechend SN.1/Circ.266/ Rev.1 sicherzustellen.
         Check) der Internationalen Hydrographischen               Es wird empfohlen, entsprechende Prüfungen mit
         Organisation (IHO) aufmerksam zu machen und               dem Gerätehersteller durchzuführen. Dies ist beson-
         sicherzustellen, dass alle installierten ECDIS- und       ders wichtig in Fällen, in denen das ECDIS die einzige
         Schulungsausrüstungen überprüft werden, sowie             Quelle für Seekarteninformationen ist.
    .5   weiterhin die Empfehlung in MSC.1/Circ.1391 vom       7   Eine Liste der bekannten Anomalien mit Empfehlun-
         7. Dezember 2010 zu beachten und insbesondere             gen sowie Informationen darüber, ob der DPPC-Da-
         Schiffe unter ihrer Flagge aufzufordern, Anomalien        tensatz die jeweilige Anomalie prüft, ist in der Anlage
         bei ECDIS-Ausrüstung und elektronische Seekar-            enthalten.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
39

Heft 24 – 2012                                             1008                                 VkBl. Amtlicher Teil

DPPC-Datensatz der IHO für ECDIS (Data Presenta-               5  Kleine Landflächen (Punkte), vor allem solche, die nur
tion and Performance Check)                                       auf ENCs in kleinem Maßstab (Usage Band 1 und 2)
8   Die IHO hat einen DPPC-Datensatz für ECDIS erstellt,          angezeigt werden, werden möglicherweise nicht im-
    anhand dessen Seeleute einige wichtige Aspekte des            mer deutlich angezeigt und lösen bei manchen ECDIS-
    Betriebs ihres ECDIS überprüfen können. Dieser Da-            Ausrüstungen nicht immer Alarme im Routenpla-
    tensatz enthält zwei fiktive ENC-Zellen, die Navigatoren      nungs- oder Routenüberwachungsmodus aus:
    in ihre ECDIS-Anlagen laden können, um die Betriebs-          (a) Es ist möglich, dass kleine Landobjekte durch
    leistung zu bewerten und zu ermitteln, ob Anomalien in             andere Kartendetails wie Namen oder Linienbe-
    der Anzeige auftreten, die beseitigt oder durch die Art            schriftungen verdeckt werden.
    des ECDIS-Betriebs behoben werden müssen. Sollte              (b) Manche ECDIS-Ausrüstungen führen möglicher-
    die Prüfung ein Problem offenbaren, bieten die den                 weise keine Routenprüfungen auf ENCs im klei-
    Testdatensatz begleitenden Anleitungen Vorschläge                  nen Maßstab durch und geben daher möglicher-
    zur Abhilfe. Der Testdatensatz und begleitende Anlei-              weise keine entsprechende Warnung aus. Wenn
    tungen sind bei ENC-Dienstleistern erhältlich oder kön-            dies der Fall ist, wird die Landfläche von der
    nen von der IHO-Website heruntergeladen werden:                    Funktion „look-ahead“ bei der Routenüberwa-
    www.iho.int/srv1/index.php?option=com_content                      chung möglicherweise nicht erkannt.
    &view=article&id=585:news&catid=166:1news-links               Abhilfe: Sorgfältige manuelle Prüfung der ENC im
    &Itemid=828                                                   größtmöglichen Maßstab.
                                                                  Aufgrund der oben unter Punkt 5a genannten Ein-
                          Anlage
                                                                  schränkungen, sollten Seeleute (auch wenn sie die
                                                                  allermodernsten Systeme verwenden) mit Hilfe des
LISTE OFFENSICHTLICHER ANOMALIEN IM ECDIS-
                                                                  Anzeigemodus „Other/All“ immer eine sorgfältige vi-
       BETRIEB UND -ANZEIGEVERHALTEN
                                                                  suelle Prüfung der gesamten geplanten Route vor-
      (NICHT NACH PRIORITÄT GEORDNET)
                                                                  nehmen, um sich zu vergewissern, dass sie und et-
                                                                  waige Abweichungen davon frei von Gefahren sind.
Die Punkte 1, 2, 3, 4, 5(b), 6, 7 und 11 der folgenden Liste
werden mit dem DPPC-Datensatz der IHO vom Novem-               6 Unkorrekte Anzeige der farbigen Lichtbögen von
ber 2011 geprüft:                                                 Leuchtfeuersektoren – Manche ECDIS zeigen mögli-
                                                                  cherweise die farbigen Lichtbögen komplexer
1   Unkorrekte Anzeige von Symbolen für kürzlich zuge-            Leuchtfeuer nicht wie gewünscht an. Das ist beson-
    lassene IMO-Objekte wie ASLs oder PSSAs (siehe                ders dann der Fall, wenn die Sektoren sich über 0/360
    SN.1/Circ.266/Rev.1) – ECDIS-Ausrüstung, bei de-              Grad (Norden) erstrecken.
    nen nicht die neueste Version der IHO Presentation
                                                                  Abhilfe: Mit der Funktion „pick report“ Leuchtfeuer-
    Library installiert ist, werden statt des korrekten Sym-
                                                                  sektoren überprüfen.
    bols entweder Fragezeichen (?) oder überhaupt
    nichts anzeigen. In manchen Fällen kann die ECDIS          7 Manche frühen ECDIS-Modelle können zeitvariable
    eine ENC nicht laden, die solche Daten enthält. Ein           Daten in ENCs nicht korrekt anzeigen. So kann es sein,
    ECDIS erhält seine Typenzulassung unabhängig da-              dass Objekte mit Startdatum- und Enddatum-Attribu-
    von, welche Version der Presentation Library instal-          ten, die zur Implementierung neuer Schiffswegefüh-
    liert ist.                                                    rungsmaßnahmen in ENCs verwendet werden, nicht
                                                                  korrekt dargestellt werden. Infolgedessen werden die
    Abhilfe: Jedes angezeigte „?“-Symbol mit „pick re-
                                                                  alten und neuen Versionen gleichzeitig angezeigt.
    port“ abfragen oder in Papierseekarten und/oder ein-
                                                                  Tests hierzu sind in IEC61174 Ed1 nicht enthalten.
    schlägigen Publikationen nachschauen.
                                                                  Abhilfe: Start-/Enddatum und -uhrzeit mit der Funktion
2   Unkorrekte Anzeige von unreinen Bereichen und Hin-            „pick report“ bestimmen.
    dernissen bei manchen EDCIS-Ausrüstungen – Man-
    che ECDIS-Modelle zeigen im „Standard“-Anzeigemo-          8 Tidenstrom-Daten nicht in brauchbarer Form vorhan-
    dus einige Unterwasserobjekte nicht wie erwartet an           den – Manche frühen ECDIS-Modelle bieten nur eine
    (lösen aber entsprechende Alarme aus). Diese Objekte          Liste von Werten, die durch Kommata getrennt und
    werden nur im Anzeigemodus „All“ oder „Other“ an-             schwer interpretier- und verwendbar sind.
    gezeigt. Außerdem werden in manchen Fällen zur Dar-        9 Die Anzeige der Namen von Ankerplätzen, Liegeplät-
    stellung dieser Objekte andere Symbole verwendet.             zen und Kanälen ist für Seeleute unter Umständen
                                                                  nicht gut erkennbar und der Radius eines maximalen
    Abhilfe: Modus „All“ oder „Other“ verwenden.
                                                                  Schwoikreises wird möglicherweise nicht angezeigt.
3   In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ge-
                                                                  Abhilfe: Den Anzeigemodus „All“ oder „Other“ und
    strandete/gefährliche Wracks und Hindernisse in kei-
                                                                  die Funktion „pick report“ wählen, um Schwoikreis-
    nem Modus angezeigt werden. Man glaubt, dass dies
                                                                  Angaben zu erhalten. Mitteilungen von Seeverkehrs-
    auf einige ECDIS-Modelle eines einzigen Herstellers
                                                                  leitstellen/Hafenbehörden werden bei der Klärung
    begrenzt ist, der jetzt eine Software-Änderung vor-
                                                                  benötigter Namen helfen.
    genommen hat, um das Problem zu lösen.
                                                               10 360-Grad-Hauptansteuerungsfeuer heben sich
    Abhilfe: Papierseekarten verwenden.                           nicht immer gegenüber Sektorenfeuern kürzerer
4   Ein Objekt, das auf eine Linie fällt, wird bei einigen        Reichweite ab.
    ECDIS-Ausrüstungen im „Standard“-Modus mögli-                 Abhilfe: Seeleute sollten sich dessen bewusst sein
    cherweise nicht angezeigt.                                    und die Leuchtfeuercharakteristika mit „pick report“
    Abhilfe: Modus „All“ oder „Other“ verwenden.                  überprüfen.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
40

Zur nächsten Seite