VkBl Nr. 24 2012
Verkehrsblatt Nr. 24 2012
VkBl. Amtlicher Teil 999 Heft 24 – 2012
Modul E – Systemkonfiguration und Integration -systeme sowie deren Anordnung und Integra-
15 Modulares Konzept tion empfohlen.
16 Integration 2.4 Diese Richtlinien sollen die Gestaltung von
Kommandobrücken für Schiffe, die den Vor-
Modul F – Technische Dokumentation zum System schriften des SOLAS-Übereinkommens unter-
und zur Ausrüstung liegen, unterstützen.
17 Handbücher 3 Bezugsdokumente
18 Informationen für den Prüfer über die System- Entschließung Leistungsanforderungen
konfiguration MSC.191(79) für die Darstellung naviga-
19 Hinweise an die Gerätehersteller zur Bereitstel- tionsbezogener Informatio-
lung von Schulungsmaterial für die Verwendung nen auf den Anzeigevorrich-
an Bord tungen von Schiffsnaviga-
tionsanlagen
Entschließung Geänderte Leistungsan-
RICHTLINIEN FÜR BRÜCKENAUSRÜSTUNG MSC.252(83) forderungen für integrierte
UND -SYSTEME, IHRE ANORDNUNG UND Navigationssysteme (INS)
INTEGRATION (BES) MSC/Circ.982 Richtlinien zur ergonomi-
schen Gestaltung der Brü-
1 Zweck cke und der Brückenaus-
1.1 Diese Richtlinien sollen die Gestaltung von Brü- rüstung
ckenausrüstung und -systemen sowie ihre An- SN/Circ.243 Richtlinien für die Darstel-
ordnung und Integration im Hinblick auf den lung navigationsbezoge-
sicheren und effektiven Betrieb von Schiffen ner Symbole, Begriffe und
unter der Kontrolle der Brückenmannschaft und Abkürzungen
des Lotsen unterstützen. SN.1/Circ.265 Richtlinien für die Anwen-
1.2 Die Richtlinien sollen eine aufgabenorientierte dung von SOLAS V Regel
Darstellung und Integration von Informationen 15 in Bezug auf integrierte
auf Kommandobrücken ermöglichen. Navigationssysteme (INS),
integrierte Brückensyste-
1.3 Die Richtlinien sollen die Arbeitsverteilung unter me (IBS) und Gestaltung
der Brückenmannschaft unterstützen, den si- der Kommandobrücke
cheren Betrieb von Schiffen verbessern und für
SN.1/Circ.274 Richtlinien für die Anwen-
die Einführung von Maßnahmen zur Verringe-
dung des modularen Kon-
rung menschlicher Fehler sorgen.
zepts in Bezug auf Leis-
1.4 Die Richtlinien sollen ein Leitinstrument für Brü- tungsanforderungen
ckenausrüstung und -systeme, ihre Anordnung SOLAS-Regel IX/3 Anforderungen in Bezug
und Integration sein. auf das Sicherheitsmana-
1.5 Die Richtlinien unterstützen die Anwendung von gement
SOLAS-Regel V/15. SOLAS 1974, Internationales Überein-
2 Anwendungsbereich aktuelle Fassung kommen zum Schutz des
menschlichen Lebens auf
2.1 Inhalt der Richtlinien: See, 1974, aktuelle Fas-
2.1.1 Allgemeine Grundsätze für die Gestaltung und sung
Anordnung der Brücke Entschließung Besichtigungsrichtlinien
2.1.2 Methodik für die Integration und Anordnung von A.997(25) nach dem harmonisierten
Ausrüstungen und Systemen zu einer integrier- System der Besichtigung
ten Brücke und Zeugniserteilung
(HSSC), 2007
2.1.3 Definition wichtiger Aufgaben auf der Brücke
und Gestaltung von Arbeitsstationen 4 Begriffsbestimmungen
2.2 Die Gestaltungsempfehlungen sollen dafür sor- Für die vorliegenden Richtlinien gelten die Be-
gen, dass die Brücke für einen geschulten Anwen- griffsbestimmungen in Anlage 1.
der einfach zu bedienen ist. Es werden Anleitun- Modul A – Gestaltung von Arbeitsstationen
gen zur Bereitstellung von Schulungsmaterial für
die Verwendung an Bord gegeben, denn der ISM- 5 Allgemeines
Code verlangt, dass Personal, das mit Sicherheit 5.1 Im Interesse einer modularen und aufgaben-
und Umweltschutz zusammenhängende Aufga- orientierten Brückengestaltung wird in Ab-
ben ausübt, sachgerecht in die Aufgaben einge- schnitt 6 in allgemeiner Form die Zuordnung der
wiesen wird. Hauptaufgaben zu den verschiedenen Arbeits-
2.3 Die vorliegenden Richtlinien werden für Herstel- stationen beschrieben.
ler, Monteure, Werften, Lieferanten und Schiffs- 5.2 Wenn ein INS vorhanden ist, kann das INS Teile
prüfer im Hinblick auf Brückenausrüstung und der empfohlenen Aufgaben übernehmen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 2012 1000 VkBl. Amtlicher Teil
5.3 Andere, schiffs- oder bautypspezifische Arbeits- 6.1.2 Soweit vorhanden, sollen von der Arbeitsstation
stationen müssen gegebenenfalls den funktionel- für das Navigieren und Manövrieren die folgen-
len Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen. den in den Leistungsanforderungen für das INS
5.4 Die Richtlinien zur ergonomischen Gestaltung beschriebenen Navigationsaufgaben unterstützt
der Brücke und der Brückenausrüstung 1 ent- werden:
halten eine Beschreibung von Arbeitsstationen. • Kollisionsverhütung (Verkehrsüberwachung)
5.5 Die empfohlene Ausrüsttung für Arbeitsstatio- • Routenüberwachung (Verhütung von Grund-
nen ist ebenfalls in den Richtlinien zur ergono- berührungen)
mischen Gestaltung der Brücke und der Brü- • Alert-Management
ckenausrüstung 1 aufgeführt.
• Navigationssteuerungsdaten
6 Zuordnung und Gruppierung von Aufgaben be-
stimmter Arbeitsstationen • Status- und Datenanzeige
6.1 Arbeitsstation für das Navigieren und Manövrie- 6.1.3 Betrieb und Überwachung der Mensch-Maschi-
ren: ne-Schnittstelle für das zentralisierte Alert-Ma-
nagement (CAM-HMI) 2, soweit vorhanden.
6.1.1 Von der Arbeitsstation für das Navigieren und
Manövrieren zu unterstützende Aufgaben: 6.2 Arbeitsstation für die Überwachung:
• Kollisionsverhütung (Verkehrsüberwachung) 6.2.1 Von der Arbeitsstation für die Überwachung zu
unterstützende Aufgaben:
• Routenüberwachung (Verhütung von Grund-
• Kollisionsverhütung (Verkehrsüberwachung)
berührungen):
• Routenüberwachung (Verhütung von Grund-
- Schiffsposition
berührungen):
- Wassertiefe
- Schiffsposition
- Karteninformationen
- Wassertiefe
• Überwachung von:
- Karteninformationen
- Kurs
• Überwachung von:
- Schiffsgeschwindigkeit
- Kurs
- Drehgeschwindigkeit des Schiffs
- Schiffsgeschwindigkeit
- Ruderlage/Schubrichtung
- Drehgeschwindigkeit des Schiffs
- Hauptantrieb, Drehzahl, Propellersteigung/
- Ruderlage/Schubrichtung
Schub
- Hauptantrieb, Drehzahl, Propellersteigung/
- Windgeschwindigkeit und -richtung Schub
- Uhrzeit - Windgeschwindigkeit und -richtung
• Für die definierte Aufgabe erforderliche inter- - Uhrzeit
ne und externe Kommunikation
• Für die definierte Aufgabe erforderliche inter-
• Überwachung und Handhabung von Alerts ne und externe Kommunikation
auf der Brücke
• Überwachung und Handhabung von Alerts
• Manövrieren, einschließlich: auf der Brücke
- automatische Steuerung und automati- • Betrieb von Tonsignalen
scher Betrieb inklusive NFU-Übersteue-
rung • Betrieb von Scheibenwischern, Scheiben-
wasch- und -heizanlage
- Handsteuerung und Handbetrieb
• Quittierung des BNWAS
- Auswahl des Steuerungsmodus
6.2.2 Soweit vorhanden, sollen von der Arbeitsstation
- Steuerung und Betrieb der Querstrahlruder für die Überwachung die folgenden in den Leis-
- Antriebssteuerung tungsanforderungen für das INS beschriebenen
• Betrieb von Positionslichtern, Ton- und Licht- Navigationsaufgaben unterstützt werden:
signalen • Kollisionsverhütung
• Akustische Überwachung – Empfang von • Routenüberwachung
Tonsignalen • Alert-Management
• Betrieb von Scheibenwischern, Scheiben- • Navigationssteuerungsdaten
wasch- und -heizanlage
• Status- und Datenanzeige
• Betrieb der Scheinwerfer
6.2.3 Betrieb und Überwachung der CAM-HMI 2, so-
• Quittierung des Wachalarmsystems auf der weit vorhanden.
Kommandobrücke (BNWAS)
2
Wie in den Leistungsanforderungen für das Alert-Management auf
1
MSC/Circ.982. der Brücke beschrieben.
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VkBl. Amtlicher Teil 1001 Heft 24 – 2012
6.3 Arbeitsstation für Handsteuerung (Arbeitsstati- - Berichte über Tätigkeiten im Zusammen-
on des Rudergängers): hang mit der Schiffsführung (Regel 28 von
SOLAS-Kapitel V, 2002, aktuelle Fassung)
6.3.1 Von der Arbeitsstation für Handsteuerung zu
unterstützende Aufgaben: 6.5.2 Soweit vorhanden, sollen von der Arbeitsstation
für Planung und Dokumentation die folgenden
• Handsteuerung mit Kompasskurs und Steue- in den Leistungsanforderungen für das INS be-
rung auf Sicht: schriebenen Navigationsaufgaben unterstützt
- Steuerung und Betrieb der Steuervorrich- werden:
tung für die Handsteuerung • Routenplanung
- Überwachung von Kreisel- und Magnet- 6.6 Arbeitsstation für Sicherheit:
kompasskurs, festgelegtem Kurs, Ruder-
lage und Drehgeschwindigkeit 6.6.1 Von der Arbeitsstation für Sicherheit zu unter-
stützende Aufgaben:
• Kommunikation mit Brückennocken
• Sicherheitsbetrieb:
6.4 Arbeitsstation für das Anlegen (Brückennock):
- Brandentdeckung
6.4.1 Von der Arbeitsstation für das Anlegen zu unter-
stützende Aufgaben: - Betrieb von kraftbetriebenen sicherheits-
technischen Türen/Öffnungen
• Ablauf für Anlegen, Lotsen- und Sicherheits-
- Überwachung von Statusanzeigen für Au-
manöver einschließlich:
ßenhaut-Türen/-Öffnungen
- Steuerung und Steuerungsbetrieb
- Nothalt für Lüftungssystem und Zugklap-
- Antriebssteuerung pen sowie Klimatisierung
- Steuerung und Betrieb der Querstrahlruder - Betrieb der Feuerlöschsysteme
• Überwachung von: - Betrieb von Generalalarmanlage/Lautspre-
cheranlage
- Kurs
• Stabilitätsmaßnahmen:
- Schiffsgeschwindigkeit einschließlich Lon-
gitudinal- und Transversalkomponenten - Ballastwassermanagement
- Drehgeschwindigkeit des Schiffs - Bilgenkontrollsystem
- Ruderlage/Schubrichtung - Anti-Krängung
- Stabilisator
- Hauptantrieb, Drehzahl, Propellersteigung/
Schub - Flutventile
- Windgeschwindigkeit und -richtung • Sicherheitstätigkeiten einschließlich:
• Interne Kommunikation mit dem Steuerhaus - Videoüberwachung
(Arbeitsstationen für das Navigieren und Ma-
- Kontrolle der Decklichter
növrieren, für Überwachung und für Hand-
steuerung) und den Manövrierstationen • Für die definierte Aufgabe erforderliche inter-
ne und externe Kommunikation
• Für die definierte Aufgabe erforderliche ex-
terne Kommunikation, z. B. mit Schleppern/ 6.7 Arbeitsstation für Kommunikation:
Lotsenbooten
6.7.1 Von der Arbeitsstation für Kommunikation zu
• Betrieb von Morselampe und Scheinwerfer unterstützende Aufgaben:
• Quittierung von BNWAS • Interne Kommunikation
6.5 Arbeitsstation für Planung und Dokumentation: • Externe Kommunikation:
6.5.1 Von der Arbeitsstation für Planung und Doku- - Seenot- und Sicherheitsmeldungen
mentation zu unterstützende Aufgaben: 7 Anforderungen für die Zuordnung von Auf-
• Reiseplanung gaben und Funktionen
• Dokumentation, Aufzeichnung, Verwaltung 7.1 Zuordnung von Aufgaben an Arbeitsstationen
einschließlich: 7.1.1 Die Zuweisung der Funktionalitäten für die auf
- nautische Verwaltung (z. B. Aktualisierung der Brücke zu leistenden Aufgaben an die Ar-
von Karten und nautischen Publikationen) beitsstationen soll die Aufgaben der jeweiligen
Arbeitsstationen unterstützen und einfach ge-
- Elektronische Protokollierung und Doku- nug sein, um Teamarbeit und die Kenntnis der
mentation der Reise mit HMI (z. B. Schiffs- jeweiligen Funktionen der Bediener zu unterstüt-
tagebuch) zen. Wenn Task Stations vorhanden sind, soll
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 2012 1002 VkBl. Amtlicher Teil
die Auswahl der jeweiligen Funktionalität durch schlägigen Leitlinien der IMO für die Anwen-
einen einfachen Bedienschritt möglich sein. dung von SOLAS-Regel V/15 zu berücksichti-
gen.
7.1.2 Zusätzliche Funktionalitäten an den spezialisier-
ten Arbeitsstationen sollen die in Abschnitt 6 9.2 An sämtlichen Konsolen aller Arbeitsstationen
der vorliegenden Richtlinien aufgeführten Funk- sind – möglichst in Greifabstand – ausreichende
tionalitäten nicht überlagern oder stören. und solide ausgeführte Handläufe vorzusehen.
7.2 Integration von Funktionalitäten, Bedienele- 10 Gestaltung der Brückenausrüstung
menten und Informationen
10.1 Systemgestaltung
7.2.1 Miteinander zusammenhängende Funktionali-
täten, Bedienelemente und Informationen sollen 10.1.1 Bei der Gestaltung und Auslegung von Mensch-
an den Arbeitsstationen aufgabenorientiert zu- Maschine-Schnittstellen (HMI) sind MSC/Circ.982
sammengefasst werden. und die einschlägigen IMO-Leitlinien3 zur Anwen-
dung von SOLAS-Regel V/15 zu berücksichtigen.
7.2.2 Miteinander zusammenhängende Funktionen,
Bedienelemente und Informationen zu einer 10.1.2 Die Systeme und die Ausrüstung sind so zu ge-
Aufgabe sollen in Funktionsgruppen zusam- stalten und umzusetzen, dass sie für einen ge-
mengefasst werden. schulten Anwender leicht zu bedienen sind.
Modul B – Anordnung und Gestaltung – Mensch-Ma- 10.1.3 Bei der Gestaltung der Systeme und der Aus-
schine-Schnittstelle rüstung ist sicherzustellen, dass Brückenmann-
8 Gestaltung der Brücke schaft und Lotsen ihre Aufgabe so erfüllen kön-
nen, dass eine sichere Schiffsführung unter
8.1 Jedes Schiff muss jederzeit durch Sehen und allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.
Hören sowie durch jedes andere verfügbare
Mittel, das den gegebenen Umständen und Be- 10.1.4 Bei der Konfiguration der Systeme und der Aus-
dingungen entspricht, gehörigen Ausguck hal- rüstung sowie der Darstellung von Informatio-
ten, der einen vollständigen Überblick über die nen an den Arbeitsstationen ist darauf zu ach-
Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zu- ten, dass Brückenmannschaft und Lotse ihre
sammenstoßes gibt. Beobachtungs- und Überwachungsaufgaben
unter allen Betriebsbedingungen erfüllen kön-
Daher sollen die Anforderungen von MSC/Circ.982 nen.
Anwendung finden.
10.1.5 Die Bedienung der Systeme und der Ausrüs-
8.2 Das Gesichtsfeld darf im Hinblick auf die An- tung ist so zu gestalten, dass Ablenkungen von
forderung für den wachhabenden Offizier, ge- der Aufgabe der sicheren Schiffsführung ver-
hörigen Ausguck zu halten, zumindest an den mieden werden.
folgenden Arbeitsstationen nicht beeinträchtigt
sein: Arbeitsstation für das Navigieren und Ma- 10.1.6 Integrierte grafische und alphanumerische An-
növrieren, Arbeitsstation für die Überwachung, zeige- und Steuerungsfunktionen sind nach ein-
Arbeitsstation für Handsteuerung (Arbeitsstati- heitlichen HMI-Grundsätzen zu gestalten.
on des Rudergängers).
10.1.7 Die Beleuchtungsstärke von Task Stations, An-
8.3 Das Gesichtsfeld von diesen Arbeitsstationen zeige- und Regeleinrichtungen sowie Beschrif-
aus muss so sein, dass alle Objekte, die sich auf tungen von Bedienkonsolen soll mittels einer
die sichere Schiffsführung auswirken können, zentralen Lichtregelfunktionalität geregelt wer-
beobachtbar sind. den, mit einer einzigen Steuerungsfunktion für
die Brücke und/oder die in eine Konsole integ-
8.4 Von allen Arbeitsstationen aus soll das Ge-
rierte Ausrüstung. Für Ausrüstung ohne digitale
sichtsfeld Regel 22 von SOLAS-Kapitel V, 2002
Schnittstelle sind Ausnahmen zulässig. Die in-
(in der gültigen Fassung), sowie MSC/Circ.982
dividuelle Lichtregelung der Task Stations,
entsprechen.
Anzeigeeinrichtungen, Reglerfunktionsgruppen
8.5 An der Arbeitsstation für das Navigieren und und Beschriftungen von Bedienkonsolen soll
Manövrieren muss der Ausguck und die allge- ebenfalls möglich sein. MSC/Circ.982 enthält
meine Überwachung des Schiffs möglich sein. auch Leitlinien zur Lichtregelung.
8.6 Tonsignale anderer Schiffe und Nebelsignale, die 10.2 Betrieb der Ausrüstung – Dateneingabe
auf dem freien Deck zu hören sind, sollen auch
im Steuerhaus zu hören sein. Wenn das Steuer- 10.2.1 Der Betrieb der Ausrüstung soll den allgemei-
haus umschlossen ist, muss eine Schallsignal- nen Grundsätzen von MSC/Circ.982 entspre-
Empfangsanlage angebracht sein, die diese Sig- chen.
nale im Inneren des Steuerhauses wiedergibt. 10.2.2 Die Brücke soll so gestaltet sein, dass die ver-
9 Aufbau und physische Anordnung von Arbeits- langten manuellen Eingaben bei allen Systemen
stationen und Ausrüstungen möglichst einheitlich sind
und leicht ausgeführt werden können.
9.1 Für den Aufbau und die physische Anordnung
von Arbeitsstationen auf der Brücke sind die
Anforderungen von MSC/Circ.982 und die ein- 3
SN.1/Circ.265.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1003 Heft 24 – 2012
10.2.3 Die Systeme und die Ausrüstung sind so zu ge- 11.3 Die Ersatzvorrichtung soll eine sichere Über-
stalten, dass die Grundfunktionen leicht aus- nahme der Funktionen ermöglichen und verhin-
führbar sind. dern, dass ein Ausfall zu einem ungewollten
und/oder kritischen Systemzustand führt.
10.2.4 Komplexe oder fehleranfällige Interaktionen mit
den Systemen und der Ausrüstung sind zu ver- 11.4 Der Ausfall einer einzelnen Task Station darf
meiden. nicht zum Verlust einer im Rahmen der SOLAS-
10.2.5 Durch Kontrollen in den Dialogen und der Ein- Ausrüstungspflicht vorgeschriebenen Funktion
gabebearbeitung (z. B. Plausibilitätskontrollen) führen.
sollen fehlerhafte Daten- oder Steuerungsein- 11.5 Bei Ausfall einer Task Station soll mindestens
gaben verhindert werden. eine andere Task Station deren Aufgaben über-
10.2.6 Bei manuellen Eingaben, die unbeabsichtigte nehmen können.
Folgen haben können, sollen die Systeme und 12 Systemausfälle und Sicherungssystem
Ausrüstungen vor der Annahme der Eingabe
eine Bestätigung verlangen. 12.1 Die Systeme sollen dem Bediener die Möglichkeit
bieten, die automatischen Steuerungsfunktionen
10.3 Darstellung von Informationen des Schiffs jederzeit zu verringern oder zu über-
10.3.1 Die Informationen auf der Brücke sollen ent- steuern oder durch einfachen Bedienerbefehl in
sprechend den allgemeinen Grundsätzen von einen Ablauf einzugreifen.
Entschließung MSC.191(79) und MSC/Circ.982
12.2 Ein integriertes System soll nach einer Schnitt-
dargestellt werden
stellenstörung zur Wiederherstellung der funk-
10.3.2 Modus- und Statuserkennung tionellen Konsistenz in der Lage sein.
10.3.2.1 Der jeweils verwendete Betriebsmodus soll der 12.3 Die Softwareanforderungen sollen der Ent-
Brückenmannschaft und dem Lotsen deutlich schließung A.694(17) entsprechen und Spezifi-
angezeigt werden. kationen genügen, die mindestens die Anforde-
rungen der IMO erfüllen4.1
10.3.2.2 Entspricht der verwendete Modus nicht dem
Normalmodus, der die volle Erfüllung der Funk- Modul D – Schnittstellen
tionen gewährleistet, muss dies deutlich ange-
zeigt werden. 13 Schnittstellen, Datenübermittlung
Beispiele für solche vom Normalmodus abwei- 13.1 Zur Unterstützung einer modularen Gestaltung
chende Modi: der Brücke sollen für Sensor-/Datenquellen-
Module und operationelle/funktionelle Module
• Zustandverschlechterungen, bei denen die standardisierte Schnittstellen verwendet wer-
Systeme nicht voll funktionsfähig sind den. Entschließung MSC.252(83) enthält Leitli-
• „Service-Modi“ nien in Bezug auf Anforderungen für standardi-
sierte Schnittstellen.
• Simulationsmodus
13.2 Die Datenkommunikation soll die Umsetzung
• Übungsmodus (Einweisungsmodus)
der in diesen Richtlinien aufgeführten Aufga-
10.3.2.3 Bei verschlechtertem Betriebszustand des Sys- ben/Funktionen ermöglichen.
tems sollen Brückenmannschaft und Lotse kla-
13.3 Die Datenkommunikation soll so weit wie mög-
re Informationen über Art und Auswirkungen
lich auf einem standardisierten Kommunikations-
des technischen Versagens erhalten.
protokoll basieren. Für Sensor-/Datenquellen-
10.3.2.4 Die Systeme sollen den Betriebszustand auto- Module und operationelle/ funktionelle Module
matischer Funktionen und integrierter Kompo- können alternative interne Konzepte verwendet
nenten, Systeme und/oder Untersysteme an- werden.
zeigen.
13.4 Diese Datenkommunikation soll, soweit prakti-
Modul C – Fehlertoleranz kabel, den folgenden Anforderungen entspre-
11 Ersatzanforderungen und Redundanzen chen:
11.1 Es sollen ausreichende Ersatzvorrichtungen .1 Selbsteinstellung von Schnittstellenparame-
vorhanden sein, um bei einem technischen Ver- tern
sagen einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. .2 Automatische Resynchronisation nach Un-
11.2 Beim Ausfall eines Teils oder einer Funktion, terbrechung oder Stromausfall
einschließlich Netzwerkausfall, sollen alle Tei- .3 Eindeutige Identifizierung der Datenquelle
le und Funktionen außer den Funktionen, die unter Berücksichtigung zumindest der Funk-
unmittelbar von dem defekten Teil abhängen, tionsgruppe, der Funktion und darüber hin-
einzeln funktionsfähig bleiben. Dabei sollen aus gegebenenfalls der Uhrzeit
mindestens die von der IMO festgelegten Ge-
räteanforderungen, soweit anwendbar, erfüllt
werden. 4
IEC 60945.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 2012 1004 VkBl. Amtlicher Teil
.4 Bereitstellung einheitlicher Daten in Bezug • Standardmodi und Grenzwerte
auf Uhrzeit und andere relevante Aspekte wie
• Beschreibung von Alerts und entsprechender
etwa Bezugspunkte
Fehler sowie ihrer Auswirkungen auf das Sys-
.5 Konsistenz der Datenübermittlung tem
14 Stromversorgung • Anleitung für die Einstellung von Grenzwerten
für Alerts
14.1 Anforderungen an die Stromversorgung, die
aufgrund von Geräteanforderungen von der • Detailangaben über die einzelnen Datenkon-
IMO Teile des integrierten Systems betreffen, ventionen und gemeinsamen Bezugspunkte:
sollen ihre Gültigkeit behalten. Lageachse, Rotation, Bezugsort des einheit-
14.2 Die Stromversorgung von obligatorischer Aus- lichen gemeinsamen Bezugspunkts (CCRP)
rüstung sowie Funktionen/Ausrüstungen, die • Bei automatischen Steuerungsfunktionen
für die sichere Navigation erforderlich sind, soll (z. B. für Kurs, Bahn oder Geschwindigkeit)
erfolgen: Einzelheiten zur Übernahme und/oder Um-
.1 durch die Haupt- und Notstromversorgung gehung
mit automatischer Umschaltung über einen 17.2 Es sollen Einbauanleitungen bereitgestellt wer-
lokalen Verteiler, wobei versehentliches Ab- den, die den Einbau der Systeme entsprechend
schalten ausgeschlossen sein soll, und den IMO-Anforderungen ermöglichen.
.2 über eine mindestens 45 Sekunden vorhal- 17.3 Die Einbauanleitungen sollen folgende Angaben
tende Übergangsstromquelle. enthalten:
Modul E – Systemkonfiguration und Integration • Angaben über Systeme, Sensoren/Daten-
15 Modulares Konzept quellen, Komponenten, Verbindungen, auto-
matische Steuerungsfunktionen und Schnitt-
Ein integriertes System soll modular aufgebaut stellen
sein, mit operationellen/funktionellen Modulen
und Sensor-/Datenquellen-Modulen. Die Mo- • Angaben zur Stromversorgung
dule werden in den Richtlinien für die Anwen- • Empfehlung zur physischen Gestaltung von
dung des modularen Konzepts in Bezug auf Ausrüstung und zum Platzbedarf für die In-
Leistungsanforderungen (SN.1/Circ.274) defi- standhaltung
niert.
18 Informationen für den Prüfer über die Sys-
16 Integration temkonfiguration
16.1 Durch die Integration von Funktionen einzelner 18.1 Der Hersteller oder Systemintegrator soll zur
Geräte in ein integriertes System darf die Leis- Systemkonfiguration, wo zutreffend, folgende
tung nicht unter die Geräteanforderungen von Angaben machen:
der IMO sinken.
• Basiskonfiguration des Systems
16.2 Integrierte Systeme und Integrationen, die auf
funktioneller Ebene mindestens zwei der in Ent- • Verbindungs-Blockdiagramm (Hardware),
schließung MSC.252(83) beschriebenen Aufga- das alle angeschlossenen Sensoren ein-
ben kombinieren oder eine Aufgabe und die schließlich Stromversorgung zeigt
Bahnführung kombinieren, sollen hinsichtlich Weitere Information enthält Entschließung
der Integration von Informationen den einschlä- A.997(25).
gigen Anforderungen von Modul A der Ent-
schließung MSC.252(83) entsprechen. 18.2 Soweit praktikabel, soll eine Fehleranalyse auf
Funktionsebene dokumentiert sein. In der Feh-
16.3 Bei integrierten Systemen oder bei Integratio-
leranalyse ist nachzuweisen, dass die Systeme
nen, die nicht der Definition eines INS gemäß
ausfallsicher ausgelegt sind und der Ausfall ei-
Entschließung MSC.252(83) entsprechen, sol-
nes Teils eines integrierten Systems sich nur auf
len die Grundsätze der Leistungsanforderungen
die unmittelbar von dem fehlerhaften Teil ab-
für INS angewendet werden, soweit diese auf
hängigen Funktionen auswirkt, ohne andere
die integrierten Funktionen anwendbar sind.
Teile in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.
Modul F – Technische Dokumentation zum System
19 Hinweise an die Gerätehersteller zur Bereit-
und zur Ausrüstung
stellung von Schulungsmaterial für die Ver-
17 Handbücher wendung an Bord
17.1 Es sollen Bedienhandbücher bereitgestellt wer- 19.1 Es soll Schulungsmaterial für die Verwendung
den, die – soweit anwendbar – folgende Anga- an Bord zur Verfügung gestellt werden, in dem
ben enthalten: alle Konfigurationen, Funktionen, Beschränkun-
gen, Regeleinrichtungen, Bildschirmanzeigen,
• Beschreibung der Funktionen
Alerts und Anzeigen erklärt werden. Hinweise
• Redundanz- und Ersatzanforderungskonzept an die Gerätehersteller zur Bereitstellung von
sowie Verfügbarkeit von Funktionen Schulungsmaterial für die Verwendung an Bord
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1005 Heft 24 – 2012
sind in Anhang 2 der Entschließung MSC.252(83) Mensch-Maschine- Der Teil eines Systems, über den
für INS enthalten. Schnittstelle (HMI) der Bediener mit dem System
kommuniziert. Die Schnittstelle
Anlage 1 – Begriffsbestimmungen setzt sich aus den technischen
Mitteln zusammen, die dem An-
Arbeitsstation Kombination aller aufgabenbezoge- wender die Kommunikation mit
nen Gegenstände einschließlich der einer Maschine, einem Gerät oder
Konsole mit allen Geräten und Mo- System ermöglichen. Über die
biliar. Brückenarbeitsstationen sind Schnittstelle kann der Anwender
in MSC/Circ.982 beschrieben. Daten zur Systemsteuerung einge-
Aufgabe Von der Brückenmannschaft und ben und Informationen vom Sys-
dem Lotsen zu erledigende Arbeit. tem erhalten.
Einfacher Vorgang, der durch höchstens zwei Modusbewusstsein Erkennen des jeweils aktiven
Bedienschritt Tasten- oder Softkey-Betätigungen, Steuerungs-, Betriebs- und Anzei-
ohne Berücksichtigung von Cursor- gemodus des INS und seiner Un-
Bewegungen oder einen vorgege- tersysteme durch den Navigieren-
benen Stimmbefehl eingeleitet wird. den aufgrund der Darstellungen
und Anzeigen auf einem INS-Bild-
Eingeräte-Konzept Ausrüstung, die durch Integration
schirm oder an einer Arbeitsstati-
der Funktionen mehrerer gemäß
on.
SOLAS ausrüstungspflichtiger Ge-
räte als ein Gerät anerkannt ist. Multifunktions- Einzelner Bildschirm, auf dem ent-
anzeige weder gleichzeitig oder über eine
Einzelner Vorgang, der durch höchstens ei-
Reihe abrufbarer Seiten Infor-
Bedienschritt ner Tasten- oder Softkey-Betäti-
mationen über mehrere INS-Funk-
gung, ohne Berücksichtigung von
tionen abgerufen werden können.
Cursor-Bewegungen oder einen
vorgegebenen Stimmbefehl einge- Operationelles/ Das Modul beschreibt die operati-
leitet wird. funktionelles Modul onellen/funktionellen Fähigkeiten
von Systemen und Ausrüstung.
Fehleranalyse Logische, systematische Prüfung
eines Geräts einschließlich seiner Schnittstellen Schnittstellen dienen zur Kommu-
Diagramme oder Formeln, mit dem nikation zwischen Geräten sowie
Ziel, Wahrscheinlichkeit, Ursachen zwischen Gerät und Mensch.
und Folgen möglicher und tatsäch- Sensor-/Daten- Das Modul, beschreibt die Sen-
lich vorhandener Störungen zu quellen-Modul sor-/Datenquellen–Leistungen von
identifizieren und zu analysieren. Systemen und Ausrüstung.
Funktionsgruppe Gruppe von Funktionen auf hoher Situations- Situationsbewusstsein ist die Fä-
Ebene (z. B. Navigation, Automati- bewusstsein higkeit des Nautikers, die ange-
on). zeigten Navigations- und Technik-
Integration Verknüpfung von Daten, Funktio- informationen zu erkennen, ihre
nen und/oder Arbeitsvorgängen, Bedeutung zu verstehen und ihren
um ein übergeordnetes Ziel zu er- Status entsprechend der gebo-
reichen. tenen rechtzeitigen Reaktion auf
die jeweilige Situation in die nahe
Integriertes INS ist ein kombiniertes Navigati-
Zukunft zu projizieren. Situations-
Navigationssystem onssystem, das zumindest die fol-
bewusstsein schließt Modusbe-
(INS) genden Aufgaben erfüllt: Kolli-
wusstsein ein.
sionsverhütung und Routenüber-
wachung als „Mehrwert“ für den Task Station Multifunktionsanzeige mit zugehöri-
Bediener bei der Planung und Über- gen Steuerungseinrichtungen, die
wachung einer sicheren Schiffsfüh- die Darstellung und Durchführung
rung. Das INS ermöglicht die Ein- der diversen Aufgaben ermöglicht.
haltung jeweiligen Teile von SO- Eine Task Station ist Teil einer Ar-
LAS-Regel V/19 und unterstützt die beitsstation.
sachgerechte Anwendung von SO- Verschlechterter Reduzierte Systemfunktion infolge
LAS-Regel V/15. Zustand eines technischen Fehlers.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 2012 1006 VkBl. Amtlicher Teil
Anlage 2 – Anwendbare Instrumente, die im Rahmen dieser Richtlinien eigens behandelt werden
MSC/Circ.982
Modul A Zuordnung und MSC.252(83)
Gestaltung von Gruppierung von
Arbeitsstationen Aufgaben
BAM
SOLAS Kapitel V
Reg. 28
MSC/Circ.982
Gestaltung der
Brücke
SOLAS Kapitel V
Reg. 22
Modul B
Anordnung und Aufbau und MSC/Circ.982
Gestaltung physische
Mensch- Anordnung von
Maschine- Arbeitsstationen SN.1/Circ.265
Schnittstelle
MSC/Circ.982
Gestaltung der
Brückenausrüstung SN.1/Circ.265
MSC.191(79)
Modul C Systemausfälle und
Fehlertoleranz Sicherungssystem A.694(17)
Modul D Schnittstellen MSC.252(83)
Schnittstellen Datenübermittlung
Modul E Modulares Konzept SN.1/Circ.274
System-
konfiguration und
Integration Integration MSC.252(83)
Informationen über
Modul F A.997(25)
die
Technische
Systemkonfiguration
Dokumentation
zum System und
zur Ausrüstung
Schulungsmaterial MSC.252(83)
(VkBl. 2012, S. 998
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1007 Heft 24 – 2012
Nr. 223 Bekanntmachung des ten (ENCs) mit ausreichenden Detailangaben zu
IMO-Rundschreiben SN.1/Circ.312 melden, um eine Analyse zu ermöglichen.
vom 9. Juli 2012
***
Hiermit wird das nachstehende Rundschreiben SN.1/
Circ.312 (vom 9. Juli 2012) „BEIM ELEKTRONISCHEN ANHANG
KARTENDARSTELLUNGS- UND INFORMATIONSSYS-
TEM (ECDIS) FESTGESTELLTE BETRIEBSANOMALIEN“ BEIM ELEKTRONISCHEN KARTENDARSTELLUNGS-
der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (Interna- UND INFORMATIONSSYSTEM (ECDIS)
tional Maritime Organisation (IMO)) in deutscher Sprache FESTGESTELLTE BETRIEBSANOMALIEN
amtlich bekannt gemacht.
Einleitende Bemerkung
Bonn, den 6. Dezember 2012 1 Mit den folgenden Informationen und Anleitungen
WS 23/62321.6/6-Nav sollen alle ECDIS-Anwender unterstützt werden.
Bundesministerium für Verkehr, ECDIS-Anomalien
Bau und Stadtentwicklung 2 Es sind eine Reihe von Betriebsanomalien beim EC-
Im Auftrag DIS festgestellt worden. Aufgrund der komplexen Be-
Hans-H. Callsen-Bracker schaffenheit des ECDIS und insbesondere weil es
eine Mischung aus Hardware, Software und Daten
SN.1/Circ.312 umfasst, ist es möglich, dass noch weitere Anomalien
9. Juli 2012 bestehen.
3 Diese Anomalien treten besonders bei ECDIS-Anla-
SICHERHEIT DER NAVIGATION gen auf, die nach den ECDIS Performance Standards
– Entschließung A.817(19) in der geänderten Fas-
BEIM ELEKTRONISCHEN KARTENDARSTELLUNGS- sung – gebaut und typengenehmigt wurden (d. h. vor
UND INFORMATIONSSYSTEM (ECDIS) 2009). Für ECDIS-Anlagen, die nach den überarbei-
FESTGESTELLTE BETRIEBSANOMALIEN teten ECDIS Performance Standards – Entschlie-
ßung MSC.232(82) – typengenehmigt sind, können
aber nach wie vor die in der Anlage unter Punkt 5a
1 Der Unterausschuss für die Sicherheit der Navigation
genannten Einschränkungen aufweisen.
(NAV) wurde vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC)
bei dessen 90. Sitzung beauftragt, in Ergänzung zu 4 Eine ECDIS-Anomalie ist ein unerwartetes oder un-
den Empfehlungen in MSC.1/Circ.1391 weitere ver- gewolltes Verhalten einer ECDIS-Anlage, das sich auf
fügbar werdende Anleitungen oder Informationen zu den Gebrauch der Ausrüstung oder auf Navigations-
Betriebsanomalien bei ECDIS zu verbreiten, und hat entscheidungen des Anwenders auswirken kann.
bei seiner 58. Sitzung (2. bis 6. Juli 2012) die beige- 5 Hier einige Beispiele:
fügten Informationen als Orientierungshilfe für alle
• Unkorrekte Anzeige von Navigationsobjekten
Beteiligten zusammengestellt.
wie z. B.:
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die im
• von der IMO in jüngster Zeit anerkannte
Anhang und in der Anlage beigefügten Information
Fahrtgebiete wie etwa besonders empfindli-
allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen und insbe-
che Meeresgebiete (PSSA) und Archipel-
sondere:
schifffahrtswege (ASL)
.1 sicherzustellen, dass Seeleute darüber informiert • Leuchtfeuer mit komplexen Merkmalen
sind, dass bei manchen ECDIS Anomalien im An-
zeige- und Alarmverhalten auftreten können; • Unterwasserobjekte und isolierte Gefahren
.2 Seeleute auf die Charakteristika dieser Anoma- • Nichterkennung von Objekten bei Routenprüfung
lien aufmerksam zu machen; („route checking“) im Reiseplanungsmodus
.3 die Liste der derzeit festgestellten Anomalien und • Unkorrektes Alarmieren
entsprechende Empfehlungen zur Kenntnis zu • Unkorrekte Verwaltung einer Anzahl von Alarmen
nehmen; 6 Wegen solcher Anomalien ist die Pflege der ECDIS-
.4 die Schifffahrtsgemeinschaft auf das Vorhanden- Software besonders wichtig, um die Aufrechterhal-
sein und die Nutzung des DPPC-Datensatzes tung der vollen Betriebsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(DPPC = Data Presentation and Performance entsprechend SN.1/Circ.266/ Rev.1 sicherzustellen.
Check) der Internationalen Hydrographischen Es wird empfohlen, entsprechende Prüfungen mit
Organisation (IHO) aufmerksam zu machen und dem Gerätehersteller durchzuführen. Dies ist beson-
sicherzustellen, dass alle installierten ECDIS- und ders wichtig in Fällen, in denen das ECDIS die einzige
Schulungsausrüstungen überprüft werden, sowie Quelle für Seekarteninformationen ist.
.5 weiterhin die Empfehlung in MSC.1/Circ.1391 vom 7 Eine Liste der bekannten Anomalien mit Empfehlun-
7. Dezember 2010 zu beachten und insbesondere gen sowie Informationen darüber, ob der DPPC-Da-
Schiffe unter ihrer Flagge aufzufordern, Anomalien tensatz die jeweilige Anomalie prüft, ist in der Anlage
bei ECDIS-Ausrüstung und elektronische Seekar- enthalten.
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DPPC-Datensatz der IHO für ECDIS (Data Presenta- 5 Kleine Landflächen (Punkte), vor allem solche, die nur
tion and Performance Check) auf ENCs in kleinem Maßstab (Usage Band 1 und 2)
8 Die IHO hat einen DPPC-Datensatz für ECDIS erstellt, angezeigt werden, werden möglicherweise nicht im-
anhand dessen Seeleute einige wichtige Aspekte des mer deutlich angezeigt und lösen bei manchen ECDIS-
Betriebs ihres ECDIS überprüfen können. Dieser Da- Ausrüstungen nicht immer Alarme im Routenpla-
tensatz enthält zwei fiktive ENC-Zellen, die Navigatoren nungs- oder Routenüberwachungsmodus aus:
in ihre ECDIS-Anlagen laden können, um die Betriebs- (a) Es ist möglich, dass kleine Landobjekte durch
leistung zu bewerten und zu ermitteln, ob Anomalien in andere Kartendetails wie Namen oder Linienbe-
der Anzeige auftreten, die beseitigt oder durch die Art schriftungen verdeckt werden.
des ECDIS-Betriebs behoben werden müssen. Sollte (b) Manche ECDIS-Ausrüstungen führen möglicher-
die Prüfung ein Problem offenbaren, bieten die den weise keine Routenprüfungen auf ENCs im klei-
Testdatensatz begleitenden Anleitungen Vorschläge nen Maßstab durch und geben daher möglicher-
zur Abhilfe. Der Testdatensatz und begleitende Anlei- weise keine entsprechende Warnung aus. Wenn
tungen sind bei ENC-Dienstleistern erhältlich oder kön- dies der Fall ist, wird die Landfläche von der
nen von der IHO-Website heruntergeladen werden: Funktion „look-ahead“ bei der Routenüberwa-
www.iho.int/srv1/index.php?option=com_content chung möglicherweise nicht erkannt.
&view=article&id=585:news&catid=166:1news-links Abhilfe: Sorgfältige manuelle Prüfung der ENC im
&Itemid=828 größtmöglichen Maßstab.
Aufgrund der oben unter Punkt 5a genannten Ein-
Anlage
schränkungen, sollten Seeleute (auch wenn sie die
allermodernsten Systeme verwenden) mit Hilfe des
LISTE OFFENSICHTLICHER ANOMALIEN IM ECDIS-
Anzeigemodus „Other/All“ immer eine sorgfältige vi-
BETRIEB UND -ANZEIGEVERHALTEN
suelle Prüfung der gesamten geplanten Route vor-
(NICHT NACH PRIORITÄT GEORDNET)
nehmen, um sich zu vergewissern, dass sie und et-
waige Abweichungen davon frei von Gefahren sind.
Die Punkte 1, 2, 3, 4, 5(b), 6, 7 und 11 der folgenden Liste
werden mit dem DPPC-Datensatz der IHO vom Novem- 6 Unkorrekte Anzeige der farbigen Lichtbögen von
ber 2011 geprüft: Leuchtfeuersektoren – Manche ECDIS zeigen mögli-
cherweise die farbigen Lichtbögen komplexer
1 Unkorrekte Anzeige von Symbolen für kürzlich zuge- Leuchtfeuer nicht wie gewünscht an. Das ist beson-
lassene IMO-Objekte wie ASLs oder PSSAs (siehe ders dann der Fall, wenn die Sektoren sich über 0/360
SN.1/Circ.266/Rev.1) – ECDIS-Ausrüstung, bei de- Grad (Norden) erstrecken.
nen nicht die neueste Version der IHO Presentation
Abhilfe: Mit der Funktion „pick report“ Leuchtfeuer-
Library installiert ist, werden statt des korrekten Sym-
sektoren überprüfen.
bols entweder Fragezeichen (?) oder überhaupt
nichts anzeigen. In manchen Fällen kann die ECDIS 7 Manche frühen ECDIS-Modelle können zeitvariable
eine ENC nicht laden, die solche Daten enthält. Ein Daten in ENCs nicht korrekt anzeigen. So kann es sein,
ECDIS erhält seine Typenzulassung unabhängig da- dass Objekte mit Startdatum- und Enddatum-Attribu-
von, welche Version der Presentation Library instal- ten, die zur Implementierung neuer Schiffswegefüh-
liert ist. rungsmaßnahmen in ENCs verwendet werden, nicht
korrekt dargestellt werden. Infolgedessen werden die
Abhilfe: Jedes angezeigte „?“-Symbol mit „pick re-
alten und neuen Versionen gleichzeitig angezeigt.
port“ abfragen oder in Papierseekarten und/oder ein-
Tests hierzu sind in IEC61174 Ed1 nicht enthalten.
schlägigen Publikationen nachschauen.
Abhilfe: Start-/Enddatum und -uhrzeit mit der Funktion
2 Unkorrekte Anzeige von unreinen Bereichen und Hin- „pick report“ bestimmen.
dernissen bei manchen EDCIS-Ausrüstungen – Man-
che ECDIS-Modelle zeigen im „Standard“-Anzeigemo- 8 Tidenstrom-Daten nicht in brauchbarer Form vorhan-
dus einige Unterwasserobjekte nicht wie erwartet an den – Manche frühen ECDIS-Modelle bieten nur eine
(lösen aber entsprechende Alarme aus). Diese Objekte Liste von Werten, die durch Kommata getrennt und
werden nur im Anzeigemodus „All“ oder „Other“ an- schwer interpretier- und verwendbar sind.
gezeigt. Außerdem werden in manchen Fällen zur Dar- 9 Die Anzeige der Namen von Ankerplätzen, Liegeplät-
stellung dieser Objekte andere Symbole verwendet. zen und Kanälen ist für Seeleute unter Umständen
nicht gut erkennbar und der Radius eines maximalen
Abhilfe: Modus „All“ oder „Other“ verwenden.
Schwoikreises wird möglicherweise nicht angezeigt.
3 In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ge-
Abhilfe: Den Anzeigemodus „All“ oder „Other“ und
strandete/gefährliche Wracks und Hindernisse in kei-
die Funktion „pick report“ wählen, um Schwoikreis-
nem Modus angezeigt werden. Man glaubt, dass dies
Angaben zu erhalten. Mitteilungen von Seeverkehrs-
auf einige ECDIS-Modelle eines einzigen Herstellers
leitstellen/Hafenbehörden werden bei der Klärung
begrenzt ist, der jetzt eine Software-Änderung vor-
benötigter Namen helfen.
genommen hat, um das Problem zu lösen.
10 360-Grad-Hauptansteuerungsfeuer heben sich
Abhilfe: Papierseekarten verwenden. nicht immer gegenüber Sektorenfeuern kürzerer
4 Ein Objekt, das auf eine Linie fällt, wird bei einigen Reichweite ab.
ECDIS-Ausrüstungen im „Standard“-Modus mögli- Abhilfe: Seeleute sollten sich dessen bewusst sein
cherweise nicht angezeigt. und die Leuchtfeuercharakteristika mit „pick report“
Abhilfe: Modus „All“ oder „Other“ verwenden. überprüfen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil