VkBl Nr. 20 1985
Verkehrsblatt Nr. 20 1985
Verkehrsblau
Amtsblatt des Bundesministers fQr Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
(VkBO
INHALTSVERZEICHNIS
39. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1985 Heft 20
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkB11985 Seite Nr. Datum VkB11985 Seite
Personalnachrichten 209 3. 10. 1985 Bekanntmachung Nr. 20/85 üt)er Sonder
204 8.10.1985 Personainachricht 642 abmachungen nach § 22 a des Güterkraftverkehrsge
setzes 650
205 11.10.1985 Auszeichnung 642
AulgelMte(nicht in Ausgabe B)
Allgemeine Angelegenhellen 209a 31. 10. 1985 Aufbietung von verlorenen Fahrzeug
206 14. 10. 1985 Grundsätze über die Anerkennung und scheinen und Bescheinigungen üt>er die Zuteilung
Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeugführer amtlicher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge
nach Randnummer (Rn) 10315 GGVS und Randnum
mer(Rn)10315 ADR 642 209b 31.10.1985 Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe
660a-660hhhhhhhhh
StraBenverkehr
207 22. 10. 1985 Administrative Behandlung schadstoffar
mer und bedingt schadstoffarmer Kraftfahrzeuge;
hier: Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmotor (Kreiskoi-
ben-/Wankeimotor) 649
208 9. 10. 1985 Verordnung über die Tarifkommissionen,
die erweiterten Tarifkommissionen und die beratenden
Ausschüsse für den Güterkraftverkehr (Tarifkommis
sionen-Verordnung); Nichtamtlicher Teil
hier: Einreichung von Vorschlägen für die Berufung ei Mittellungen und Berichte aus Industrie, Handel
nes Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied 649 und Organisationen der Verkehrswirtschaft 653
Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte an den Verlag wenden.
Heft 20-1985 642 VkBI Amtl icher Tei l
AMTLICHER TEIL
Grundsätze
Personalnachrichten
über die
Anerkennung und Durchführung
Nr. 204 Personalnachricht von Lehrgängen nach
Randnummer(Rn)10315 GGVS und
Bonn, den 8. Oktober 1985
Randnummer(Rn)10315 ADR
Z 11/04.12.15-01/231 BM 85
Der Herr Bundespräsident hat den Ministerialrat Joachim Lischka, -1. Änderung vom 14. Oktober 1985-
Bundeskanzleramt, mit Wirkung vom 1. Oktober 1985 zum neuen
Präsidenten der Bundesanstalt für Flugsicherung ernannt.
Die Grundsätze sind wie folgt zu ändern
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag 1. In Abschnitt 1.1 sind jeweils die Worte ,,1985" zu streichen.
Spieler
(VkB11985 8.642) 2. Die Anlagen zu den Grundsätzen erhalten die nachstehende
Fassung:
Nr. 205 Auszeichnung
Anlagen zu den Grundsätzen
Bonn, den 11. Oktober 1985
211/04.06.02
1.1.1
Der Herr Bundespräsident hat am 23. September 1985
Herrn Ministerialdirektor Dr. jur. Gerhard Beck Ausbildungsrahmenplan für die Schulung der
Leiter der Abteilung Eisenbahnen Fahrzeugführer nach Rn. 10315 GGVS/ADR
im Bundesverkehrsministerium
in Anerkennung seiner besonderen Verdienste das Verdienst
kreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland verliehen.
Der Bundesminister für Verkehr Grundlehrgang: Grundkurs
Im Auftrag
Spieler Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter allgemein
(VkB11985 S.642)
1 Themensektor: Allgemeine Vorschriften für die Gefahrgut
beförderung
Groblernziele Lerninhalte
Allgemeine Angelegenheiten Der Fahrzeugführer soll ...
1.1 die Notwendigkeit gesetzli Gesetzgebung als Problemlö
cher Maßnahmen hinsicht sungsprozeß: eigener Schutz,
Nr. 206 Grundsätze über die Anerkennung und lich der Beförderung ge Verhütung von Schäden, Ab
Durchführung von Lehrgängen für Fahr fährlicher Güter kennen; grenzung der Verantwortlich
keiten.
zeugführer nach Randnummer (Rn)
10315 GGVS und Randnummer (Rn)
1.2 den Anwendungsbereich Struktur und Aufbau von
10315 ADR
von GGVS/ADR kennen; GGVS/ADR; Gesetz über die
Bonn, den 14. Oktober 1985 Beförderung gefährlicher Gü
A 13/26.20.70-61 ter; Ausnahmeverordnungen.
Die Grundsätze über die Anerkennung und Durchführung von
Lehrgängen für Fahrzeugführer nach Randnummer (Rn) 10315 1.3 die im Wasserhaushaltsge Wasserhaushaltsgesetz
GGVS und Randnummer(Rn)10315 ADR vom 28. Mai 1985(VkBI setz, in der GefahrstoffVO (WHG); GefahrstoffVO
S. 334) waren im Vorgriff auf eine zu erwartende Änderung der festgelegten Vorschriften,
Gefahrgutverordnung Straße bekanntgegeben worden. Damit soweit sie die Handhabung
sollte den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich und Beförderung gefährli
rechtzeitig auf die künftige Durchführung der Lehrgänge einzu cher Güter betreffen, ken
nen;
stellen. Zwischenzeitlich trat die neue Gefahrgutverordnung Stra
ße (BGBI. I S. 1550) in Kraft. Die Grundsätze sind dem nunmehr
vorliegenden Verordnungstext anzupassen. 1.4 die besonderen Verkehrs Besondere Verkehrszeichen
zeichen gemäß Straßenver für Gefahrgutfahrzeuge gemäß
Der Bundesminister für Verkehr kehrsordnung (StVO)für die Straßenverkehrsordnung
Im Auftrag Beförderung gefährlicher (StVO)
VkBI Amtl icher Tei l 643 Heft 20--1985
2 Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhaiten der Fahrzeu
ge sowie Durchführung der Beförderung
Qrobiernzieie Lerninhaite
Grobiernzieie Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soll...
Der Fahrzeugfühfer soll ..
2.1 seine Pflichten und Verant Verantwortungsbereiche des
5.1 Tanks und deren Ausrü Arten, Bauformen, Materialien,
wortlichkeiten aufgrund der Fahrzeugführers und deren
stung kennen; Einsatzmögiichkeiten und Aus
betreffenden Rechtsvor Abgrenzung nach GGVS/ADR
rüstung von Tanks(Rn. 10014,
schriften kennen; zu
10200 ff., Anhang B.1 a und
Halter,
B.1b GGVS/ADR).
Beförderer,
Absender. 5.2 sonstige Sicherheitseinrich Rn. 10220 ff.,Rn. 220000
Verlader, tungen am Fahrzeug ken GGVS/ADR
Sonstigen. nen; z. B. Warnieuchten, Trenn-
schaiter, Feuerlöscher, per
2.2 den Verantwortlichen für
sönliche Schutzausrüstung,
Beförderungsaufiagen ken
Werkzeugkasten.
nen;
5.3 Be-und Entladung von Physikalisches Verhalten von
2.3 die Sanktionen kennen, mit Bußgeld-, Strafbestimmungen
Tanks sowie das besondere Flüssigkeiten, insbes. bei teil
denen Verstöße gegen die und haftungsrechtiiche Fol
Fahrverhaiten von Fahrzeu weise gefüllten Tanks
ihm obliegenden Pflichten gen.
gen mit Tanks kennen; (Schwailwirkung, Schubkraft,
bedroht sind.
Entladungsfolge, Sattelzug-
Eigenarten).
^ Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der 5.4 die allgemeinen Vorschrif Z. B. Fahrzeugbesatzung,
Stoffe
ten für die Durchführung Überwachung beim Parken,
der Beförderung kennen. Mitnähmeverbot. Rauchverbot
Grobiernzieie Lerniphaite
(Rn. 10311,10321,10326.
10374,10503 ff. GGVS/ADR).
Der Fahrzeugführer soll ...
3.1 die Eigenschaften der häu Allgemeine Darstellung der
figsten in Tanks transpor Hauptgefahren der zu trans
tierten Güter und die sich portierenden Güter.
daraus ergebenden Gefah
ren kennen;
6 Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung
3.2 die möglichen Schädigun Schadwirkungen durch direkte
gen durch direkte Einwir Einwirkung auf den menschli
Grobiernzieie Lerninhaite
kung auf den menschlichen chen Körper.
Körper kennen;
Der Fahrzeugführer soll...
3.3 die Wirkungen von Dämp Wirkungen von Dämpfen und
6.1 die wichtigsten Maßnahmen Fahrtvorbereitungen-Fahrbe
fen und Luftverunreinigun-. Luftverunreinigungen sowie
der Unfallverhütung ken trieb(Fahrverhalten unter Be
gen sowie von Brand, Ex von Brand, Explosion, Wasser-
nen; rücksichtigung der Einflüsse
plosion sowie Wasser- und und Bodenverunreinigungen.
durch Ladung, Straßennässe,
Bodenverunreinigungen
Kurvenfahrt usw.), persönliche
kennen.
Schutzausrüstung.
6.2 seine Aufgaben hinsichtlich Rn. 10507 GGVS/ADR.
^ Themensektor: Gefahrenkennzeichnung und-Information der Meidepflicht kennen;
6.3 die wichtigsten Maßnahmen Sichern der Unfalistelie,
Grobiernzieie Lerninhalte
der Unfalibekämpfung so Brandbekämpfung,schriftliche
wie der Verhinderung der Weisungen (Unfaiimerkblatt).
Der Fahrzeugführer soll... Schadensausweitung auf
4.1 die Begleitpapiere kennen; Rn. 10381 GGVS/ADR Personen und Umweit, ins
4.2 Inhalt und Bedeutung des Rn. 2002 Abs. 3,4 und 10 bes. einer Verunreinigung
Beförderungspapiers ken GGVS/ADR des Grundvtrassers und des
nen; Bodens kennen.
4.3 Inhalt und Bedeutung der Rn. 10385 GGVS/ADR, Beson
schriftlichen Weisungen derheiten der Gruppenunfail-
(Unfaiimerkblätter) kennen; merkblätter.
4.4 den wesentlichen Inhalt der §6 GGVS / Rn. 10282 GGVS/
Prüfbescheinigung / der ADR
Bescheinigung der beson 1.1.2
deren Zulassung kennen;
Ausbiidungsrahmenplan för die Schulung der
4.5 den wesentlichen Inhalt der § 7 GGVS
Fahrzeugföhrer nach Rn.10315 GGVS/ADR
Beförderungseriaubnis für
Güter der Listen i und Ii
kennen;
Grundlehrgang: Aufbaukurs Klasse 2
4.6 die Pflichten des Fahrers Kennzeichnung der Fahrzeuge
über Warntafein und Ge- und Tanks Rn. 10130,10500,
fahrzettei kennen; Anhang B.5 GGVS/ADR Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 2(ver
4.7 Bedeutung der Gefahrzettei Anhang A.9 GGVS/ADR dichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste
kennen. Gase)
Heft 20-1985 644 VkBI Amtlicher Teil
Themensektor: Allgemeine Vorschriften Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhalten der Fahrzeu
ge sowie Durchführung der Beförderung
Grobiernziele Lerninhaite
Groblernziele Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soli ...
1.1 prinzipielle Merkmale des Rn. 2200 und 2201 GGVS/ Der Fahrzeugführer soll ...
Aufbaus der Klasse 2 ken- ADR. 5.1 die wesentlichen Unter Tankarten, Rohrleitungs- und
nen. scheidungsmerkmale der Armaturenausrüstung
Tanks kennen;
5.2 Funktionsweise und Anwen- Umfüilsysteme.
dung der Umfüllsysteme
kennen;
Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten 5.3 die Verwendung von Warn Rn. 10260 GGVS/ADR.
leuchten und Arbeitsleuch
Groblernzieie Lerninhalte ten kennen;
5.4 Funktionsweise des Trenn- Rn. 220000 GGVS/ADR.
Keine Besonderheiten ge schalters kennen;
genüber dem Gruridkurs. 5.5 Anzahl und Art der mitzu Rn. 10240,21240 GGVS/ADR.
führenden Feuerlöscher
und deren Bedienungswei
se kennen;
5.6 die Fundstelle für die jewei- Rn. 10260 GGVS.
iige Zusammensteliung der Rn. 21260 GGVS/ADR.
3 Themensektor: Aligemeine Gefahreneigenschaften der persönlichen Schutzausrü
Stoffe
stung kennen.
Groblernzieie Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soll...
6 Themeng^ktor: Unfallbekämpfung
3.1 die Eigenschaften der häu Erläuterung der Begriffe und
figsten in Tanks transpor Zusammenhänge;
Groblernziele Lerninhalte
tierten Stoffe der Klasse 2 - Dampfdruck
und die sich daraus erge - Dichte(Spezifisches Ge
Der Fahrzeugführer soll...
benden Gefahren kennen; wicht)
- Brennbarkeit
6.1 Maßnahmen zur Begeg Maßnahmen gemäß schriftli
-Toxizität.
nung spezieller Gefahren chen Weisungen (Unfaljmerk-
bei Produkten der Klasse 2 blatt)(auch Maßnahmen zur
3.2 die Gefahren kennen, die Schädigung durch:
kennen. Abdichtung von Leckagen). ,
sich aus der direkten Ein -Einatmen von Gasen
wirkung auf den menschii- - Benetzen der Haut/Schleim
chen Körper ergeben könr haut.
nen;
3.3 die spezieiien Wirkungen Mögiiche Auswirkungen von
von Dämpfen und Luftver Dämpfen und Luftverunreini
unreinigungen sowie von gungen sowie von Bränden
Bränden und Explosionen und Explosionen. 1.1.3
kennen.
Ausbiidungsrahmenplan für die Schulung der
Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR
4 Themensektor: Gefahrenkennzeichnung Grundlehrgang: Aufbaukurs Klasse 3
Grobiernziele Lerninhalte Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 3(ent
zündbare flüssige Stoffe)
Der Fahrzeugführer soll ...
4.1 die Bedeutung der in der Anhang B.5 GGVS/ADR.
Kiasse 2 vorkommenden
Kennzeichnungsnummern Themensektor: Allgemeine Vorschriften
kennen;
4.2 die Handhabung des An Auflistung der Kennzeich Groblernziele Lerninhalte
hangs B.5 kennen; nungsnummern im Anhang B.5
GGVS/ADR; Besonderheiten Der Fahrzeugführer soll...
bei Gemischen. 1.1 prinzipielle Merkmale des Rn. 2300 und 2301 GGVS/
4.3 die Gefahrzettel kennen, die Anhang A.9(Rn.3900-3902), Aufbaus der Klasse 3 ken ADR.
in der Regel bei Produkten Rn. 10130,10500,21130, nen;
der Kiasse 2zu verwenden 21500 GGVS/ADR. 1.2 das Verhältnis der Verord VbF.
sind, die Fundstellen ken nung über brennbare Flüs
nen, nach denen dies für sigkeiten(VbF) mit ihren
den Einzelfall sicher festge- technischen Regein(TRbF)
steilt werden kann. zu GGVS/ADR kennen.
VkBI Amtl icher Tei l 645 Heft 20-1985
2 Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten Groblernziele Lerninhalte
Qroblernziele Lerninhalte Gaspendelverfahren.
5.3 Anwendung und Durchfüh
rung des Gaspendelverfah
Keine Besonderheiten ge rens bei der Abgabe ken
genüber dem Grundkurs. nen;
5.4 Funktionsweise und Anwen TRbF180,§19kWHG.
dung von Grenzwertgeber
3 Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der und Abfüllsicherung ken
Stoffe nen;
5.5 die Verwendung von Warn Rn. 10260,10353 GGVS/ADR.
Groblernziele Lerninhalte leuchten und Arbeitsleuch
ten kennen;
Der Fahrzeugführer soll... 5.6 Funktionsweise des Trenn Rn. 220000 GGVS/ADR.
3.1 die Zusammenhänge ken Erläuterung der Begriffe und schalters kennen;
nen,die eine Entzündung Zusammenhänge; 5.7 Anzahl und Art der mitzu Rn. 10240 GGVS/ADR.
(Verpuffung, Verbrennung) -Gas-/Luft-Gemisch-Verhält führenden Feuerlöscher
auslösen können; nis,
und deren Bedienungswei
-Zündquellen, se kennen;
-statische Elektrizität,
5.8 die Fundstelle für die jewei Rn. 10260 GGVS.
- Flüchtigkeit,
-Flammpunkt.
lige Zusammenstellung der
persönlichen Schutzausrü
3.2 die Wirkungen von Stoffen Dichte(Spezifisches Gewicht), stung kennen.
der Klasse 3 im Wasser und Mischbarkeit mit Wasser, Ver
im Erdreich kennen; halten im Erdreich, ökologi
sche Auswirkungen.
3.3 die Gefahren kennen, die Schädigung durch: 6 Themensektor: Unfallbekämpfung
sich aus der direkten Ein - Einatmen von Gas/Dämpfen
wirkung von Stoffen der - Benetzen der Haut/Schleim Groblernziele Lerninhalte
Klasse 3 auf den menschli haut
chen Körper ergeben kön -Zufuhr über Verdauungsor
nen. gane. Der Fahrzeugführer soll ...
6.1 Maßnahmen zur Begeg Maßnahmen gemäß schriftli
nung spezieller Gefahren chen Weisungen (Unfallmerk
bei Produkten der Klasse 3 blatt)(auch Maßnahmen zur
4 Themensektor: Gefahrenkennzeichnung
kennen. Abdichtung von Leckagen).
Groblernziele Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soll...
4.1 die Bedeutung der in der Anhang B.5 GGVS/ADR.
Klasse 3 vorkommenden
Kennzeichnungsnummern
kennen;
4.2 die Händhabung des An Auflistung der Kennzeich 1.1.4
hangs B.5 kenrien; nungsnummern im Anhang B.5
GGVS/ADR; Besonderheiten Ausbildungsrahmenplan für die Schulung der
bei Gruppenbezeichnungen.
Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR
4.3 die Gefahrzettel kennen, die Anhang A.9(Rn.3900-3902),
in der Regel bei Produkten Rn. 10130,.10500, 31130,
der Klasse 3zu verwenden 31500 GGVS/ADR.
sind;
die Fundstellen kennen, Grundlehrgang: Aufbaukurs Klassen 5.1,6.1 und 8
nach denen dies für den
Einzelfall sicher festgestelit
Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen
werden kann.
5.1 (entzündend [oxydierend] wirkende Stoffe)
6.1 (giftige Stoffe)
8 (ätzende Stoffe)
Themensektor: Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis
über deren Bedienung
Groblernziele Lerninhalte Themensektor: Aligemeine Vorschriften
Der Fahrzeugführer soll... Groblernzieie Lerninhalte
5.1 die wesentlichen Unter Ein^ und Mehrprodukten-Tank,
scheidungsmerkmale der Rohrleitungs- und Armatu Der Fahrzeugführer soll ...
Tanks kennen; renanordnung. 1.1 prinzipielle Merkmale des Rn. 2500 und 2501,
5.2 die zweckmäßige Tätigkeits Checkliste, u. a. Schlauchbe Aufbaus der Klassen 5.1, Rn. 2600 und 2601,
folge bei der Abgabe ken schaffenheit, Verschlüsse. 6.1, und 8 kennen. Rn. 2800 und 2801 GGVS/
nen; ADR.
Heft 20-" 1985 646 VkBI Amtl icher Teil
2 Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten 5 Themensektor: Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis
über deren Bedienung
Grobiernzieie Lerninhaite
Grobiernzieie Lerninhaite
Keine Besonderheiten ge
genüber dem Grundkurs. Der Fahrzeugführer soll...
5.1 die wesentlichen Unter Efn- und Mehrprodukten-Tank,
scheidungsmerkmaie der Rohrieitungs- und Armatu-
Tanks kennen; renänordnung.
^ Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der 5.2 die zweckmäßige Tätigkeits- Checkiiste, u. a:^chlauchbe-
Stoffe foige bei der Abgabe ken schaffenheit, Verschlüsse.
nen;
Grobiernzieie Lerninhaite 5.3 die Verwendung von Warn- Rn. 10260,10353 GGVS/ADR.
ieuchten und Arbeitsieuch-
Der Fahrzeugführer soll... ten kennen;
3.1 die Zusammenhänge ken Verhalten und Wirkungsweise 5.4 Funktionsweise des Trenn Rn. 220000 GGVS/ADR.
nen, die eine Entzündung von Oxydträgern. schalters kennen;
anderer Stoffe durch Stoffe 5.5 Anzahl und Art der mitzu Rn. 10240,61240,81240
der Klasse 5.1 auslösen führenden Feuerlöscher GGVS/ADR.
können; und deren Bedienungswei
die Zusammenhänge ken Erläuterung der Begriffe und se kennen;
nen, die eine Entzündung Zusammenhänge: 5.6 die Fundstelle für die jewei Rn. 10260 GGVS
(Verpuffung, Verbrennung) - Gas-/Luft-Gemi8ch-Verhäit- lige Zusammenstellung der Rn.61260 GGVS/ADR.
giftiger und ätzender Stoffe, nis persönlichen Schutzausrü
die zusätzlich entzündbare -Zündqueiien stung kennen.
Eigenschaften besitzen, - Statische Elektrizität
auslösen können; -Flüchtigkeit
- Flammpunkt.
3.2 das Verhalten von entzün Mischbarkeit mit Wasser, Ver
^ Themensektor: Unfaiibekämpfung
dend wirkenden, giftigen halten im Erdreich, ökologi
und ätzenden Stoffen im sche Auswirkungen.
Grobiernzieie Lerninhaite
Wasser und im Erdreich
kennen;
Der Fahrzeugführer soll...
3.3 die Gefahren kennen, die Schädigung durch:
6.1 Maßnahmen zur Begeg Maßnahmen gemäß schriftli
sich aus der direkten Ein
nung spezieller Gefahren chen Weisungen(Unfaiimerk-
wirkung von entzündend -Einatmen von Gas/Dämpfen
bei Produkten der Klassen biatt)(auch Maßnahmen zur
wirkenden Stoffen, von gifti -Benetzen der Haut/Schieim-
5.1,6.1 und 8 kennen. Abdichtung von Leckagen).
gen Stoffen sowie von ät haut
zenden Stoffen auf den -Zufuhr über Verdauungsor
menschlichen Körper erge gane.
ben können;
3.4 die Gefahren kennen, die Ätzwirkung auf Metalle und an
sich durch ätzende Stoffe dere Werkstoffe.
an anderen Gütern oder
Transportmitteinergeben
können.
2.1.1
Ausbildungsrahmenplan für die Schulunfl der
Fahrzeugföhrer nach Rn.10315 GGVS/ADR
4 Themensektor: Gefahrenkennzeichnung
Grobiernzieie Lerninhalte
Fortbildungslehrgang: Grundkurs
Der Fahrzeugführer soll...
4.1 die Bedeutung der in den Anhang B.5 GGVS/ADR.
Klassen 5.1,6.1 und 8 vor Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter allgemein
kommenden Kennzeich
nungsnummern kennen;
4.2 die Handhabung des An Auflistung der Kennzeich ^ Themensektor: Aligemeine Vorschriften
hangs B.5 kennen; nungsnummern im Anhang B.5
GGVS/ADR; Besonderheiten Grobiernzieie Lerninhaite
bei Gruppenbezeichnungen.
Der Fahrzeugführer soll...
4.3 die Gefahrzettei kennen, die Anhang A.9(Rn. 3900-3902).
in der Regel bei Produkten Rn. 10130,10500,51130, -den Anwendungsbereich von Struktur und Aufbau.
der Klassen 5.1, 6.1 und 8 51500,61130,61500,81130 GGVS/ADR nennen können;
zu verwenden sind; die 81500 GGVS/ADR. -andere Vorschriften, soweit Spezifische Vorschriften des
Fundstellen kennen, nach sie die Handhabung und Be Wasserhaushaitsgesetzes
denen dies für den Einzeifaii förderung betreffen, nennen (WHG),der GefahrstoffVO, der
sicher festgestellt werden können. Straßenverkehrsordnung
kann. (StVO).
VkBi Amtlicher Teil 647 Heft 20-1985
^ Themensekton Pflichten und Verantwortiichkeiten 2.1.2
Ausbildungsrahmenplan für die Schulung der
Qrobiernzieie Lerninhalte
Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR
Der Fahrzeugführer soll...
-seine Pflichten und Verant- Verantwortüchkeitsbereiche des
Fortbildungslehrgang: Aufbaukurs Klasse 2
wortlichkeiten aufgrund der Fahrzeugführers in Abgrenzung
betreffenden Rechtsvor zu Verantwortlichkeitsbereichen
schriften nennen können. der anderen Transportbeteilig Themenkreis: Beförderung gefährlicher Qütei^ der Kiasse 2(ver
ten. dichtete, verflüssigte oder unter Druck geiöste
Gase)
1 Themensektor: Allgemeine Vorschriften
3 Themensektor: Aligemeine Gefahreneigenschaften
Grobiernzieie Lerninhalte
Grobiernzieie Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soll ...
Der Fahrzeugführer soii...
-den prinzipiellen Aufbau der Stoffe, Gegenstände, Eigen
-die Gefahreneigenschaften Schadwirkungen auf Menschen, Klasse 2 erklären können. schaften der Klasse 2.
der am häufigsten in Tanks Tiere, Umwelt, Beförderungsmit
transportierten Güter ein tel und Beförderungsgut.
schätzen können;
3 Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe
Groblernziele Lerninhalte
4 Themensektor: Gefahrenkennzeichnung und -information
Der Fahrzeugführer soii ...
Groblernziele Lerninhalte - die wichtigsten Eigenschaf Spezielle Gefahren der Stoffe
ten und damit verbundenen der Klasse 2, z. B. Brandförde
Der Fahrzeugführer soll... Gefahren der Stoffe der Klas rung, Druck, Temperatur, Brenn
se 2 nennen können. barkeit, Toxizität, Erstickungsge
-die Begieitpapiere und deren Inhalt und Bedeutung von Be
fahr.
Inhalt nennen können; gleitpapieren.
-seine Pflichten über die Kennzeichnung und Bezetteiung
Kennzeichnung der Beförde- der Beförderungsmittei.
rungsmittei mit Warntafeln 4 Themensektor: Kennzeichnung und Information
und Qefahrzetteln nennen
können.
Grobiernzieie Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soll ...
- die Bedeutung der in der Warntafeln, Kennzeichnungs
5 Themensektor: Ausrüstung der Fahrzeuge sowie Durchfüh Kiasse 2 vorkommenden nummern, Gefahrzettei.
rung der Beförderung Kennzeichnungsnummern
und Gefahrzettel erklären
Grobiernzieie Lerninhaite können.
Der Fahrzeugführer soii...
- Be- und Entladung von Verfahren der Be- und Entia-
5 Themensektor: Ausrüstung und Bedienung
Tanks unter Berücksichti dung,z. B.
gung der vorgeschriebenen Gaspendelung,
Grobiernzieie Lerninhaite
Sicherheitsein richtungen er Abfüllsicherung,
klären können. Absperreinrichtungen.
Der Fahrzeugführer soll ...
- die aligemeinen Vorschriften 2. B. hinsichtlich Fahrzeugbe
für die Durchführung der Be satzung, Personenbeförderung, - die Notwendigkeit und Funk Produktspezifische Sicherheits
förderung nennen können; Rauchverbot, Parkvorschriften.
tion der spezifischen Sicher einrichtungen, z. B. Überdruck
heitseinrichtungen der Beför sicherungen, Füilstandsanzei-
-die wichtigsten Ausrüstungs 2. B. Feuerlöscher, Schutzaus
derungsmittei erkiären kön gen, überfülisicherungen.
gegenstände nennen kön rüstung, Warnleuchte, Trenn nen.
nen. schalter.
6 Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung
6 Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung
Groblernziele Lerninhalte
Groblernziele Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soll ...
Der Fahrzeugführer soll... - Maßnahmen zur Begegnung Maßnahmen gemäß schriftlichen
r die wichtigsten Maßnahmen Fahrtvorbereitung, Benutzung spezieller Gefahren beim Weisungen (Unfallmerkblätter).
der Unfallverhütung und -be der Schutzausrüstung, Sichern Transport von Stoffen der
kämpfung nennen können. der Unfallstelie, Unfallmeidung. Klasse 2 nennen können.
Heft 20-1985 648 VkBI Amtlicher Teil
2.1.3 2.1.4
Ausbiiduhgsrahmenplan für die Schulung der Ausbiidungsrahmenplan für die Schulung der
Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/APR Fahrzeugführer nach Rn,10315 GGVS/APR
Fortbildungslehrgang: Aufbaukurs Klasse 3 Fortbildungslehrgang: Aufbaukurs Klasse 5.1,6.1,8
Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 3(ent Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen
zündbare flüssige Stoffe) 5.1 (entzündend [oxydierend] wirkende Stoffe)
6.1 (giftige Stoffe)
8 (ätzende Stoffe)
1 Themensektor: Aiigemeine Vorschriften
1 Themensektor: Aligemeine Vorschriften
Grobiernziele Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soii ... Grobiernzieie Lerninhalte
-den prinzipielien Aufbau der Stoffe. Gegenstände, Eigen-
Der Fahrzeugführer soll...
Klasse 3erklären können. schatten der Klasse 3.
-den prinzipiellen Aufbau der Stoffe, Gegenstände, Eigen
Klassen 5.1, 6.1 und 8 erklä schaften der Klassen 5.1,6.1
ren können. und 8.
3 Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe
3 Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe
Grobiernziele Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soll... Grobiernzieie Lerninhaite
-die wichtigsten Eigenschaf Spezieiie Gefahren der Stoffe
Der Fahrzeugführer soll...
ten und damit verbundenen der Klasse 3, z. B. Brennbarkeit,
Gefahren der Stoffe der Kias- Toxizität, Wassergefährdung, -die wichtigsten Eigenschaf Spezielle Gefahren der Stoffe
se 3 nennen können. Ätzwirkung. ten und damit verbundenen der Klassen 5.1,6.1 und 8 z. B.
Gefahren der Stoffe der Klas Brandförderung, Toxizität, Was
sen 5.1, 6.1 und 8 nennen sergefährdung, Atzwirkung.
können.
4 Themensektor: Kennzeichnung und information
4 Themensektor: Kennzeichnung und information
Grobiernzieie Lerninhaite
Grobiernzieie Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soii ...
-die Bedeutung der in der Warntafein, Kennzeichnungs
Der Fahrzeugführer soii...
Kiasse 3 vorkommenden nummern, Gefahrzettel.
Kennzeichnungsnummern -die Bedeutung der in den Warntafeln, Kennzeichnungs
und Gefahrzettei erkiären
Kiassen 5.1,6.1 und 8 vor nummern, Gefahrzettei.
kommenden Kennzeich
können.
nungsnummern und Gefahr
zettei erklären können.
5 Themensektor: Ausrüstung und Bedienung
5 Themensektor: Ausrüstung und Bedienung
Grobiernziele Lerninhalte
Grobiernzieie Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soll...
Der Fahrzeugführer soii...
-die Notwendigkeit und Funk Produktspezifische Sicherheits
tion der spezifischen Sicher einrichtungen,z. B. Abfüiisiche- -die Notwendigkeit und Funk Produktspezifische Sicherheits
heitseinrichtungen der Beför- rung, Kippventil, Gaspendelein tion der spezifischen Sicher einrichtungen, wie Abfüilslche-
derungsmittei erklären kön richtung, Schneilschlußventil. heitseinrichtungen der Beför- rung, Gaspendeieinrichtung.
nen. derungsmittei erklären kön
nen.
6 Themensektor: Unfaiiverhütung und -bekämpfung 6 Themensektor: Unfaiiverhütung und -bekämpfung
Grobiernzieie Lerninhaite Grobiernzieie Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soii ... Der Fahrzeugführer soll...
- Maßnahmen zur Begegnung Maßnahmen gemäß schriftiichen - Maßnahmen zur Begegnung Maßnahmen gemäß schriftlichen
spezielier Gefahren nennen Weisungen (Unfailmerkbiätter). spezieller Gefahren nennen Weisungen (Unfailmerkbiätter).
können. können.
VkBi Amtlicher Teil 649 Heft 20-1985
2.1.4
Straßenverkehr
Ausblldungsrahmenplan für die Schulung der
Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR Nr. 207 Administrative Behandiung schadstoff
armer und liedingt schadstoffarmer
Kraftfahrzeuge;
Fortbildungsiehrgang: Aufbaukurs Klasse 5.1,6.1,8 hier: Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmo
tor(Kreiskoiben-ZWankeimotor)
Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen Bonn,den 22. Oktober 1985
5.1 (entzündend [oxydierend] wirkende Stoffe) StV 11/36.15.00
6.1 (giftige Stoffe)
8 (ätzende Stoffe) In der Verlautbarung Nr. 183 In VkBI 1985 S. 586 werden im Ab
schnitt II Nr. 3 auch die Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmotor
(Kreiskolben-/Wankelmotor)angesprochen. Diese Kraftfahrzeuge
Themensekton Allgemeine Vorschriften
fallen -entgegen der dortigen Aussage- unter § 47 und die Anla
gen XXIII, XXIV und XXV StVZO.
Grobiernziele Lerninhaite
Dem steht auch nicht entgegen, daß in Anlage XXIII (Abschnitt
1.1) und Anlage XXIV (Abschnitt 1.1) jeweils der Begriff Fremd-
Der Fahrzeugführer soll... zündungsmotor durch den Klammerzusatz „(Ottomotor)" ergänzt
-den prinzipiellen Aufbau der Stoffe, Gegenstände, Eigen Ist. Diese Ergänzung hat nur beispielhafte Bedeutung, so daß als
Klassen 5.1,6.1 und 8 erklä schaften der Klassen 5.1, 6.1 Fremdzündungsmotor neben dem Ottomotor auch der Drehkol
ren können. und 8. benmotor anzusehen ist.
Damit sind auch Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmotor (Kreiskoi
ben-ZWankeimotor) nach § 23 Abs. 7 oder 8 StVZO gegebenen
3 Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe
falls als schadstoffarm oder bedingt schadstoffarm anzuerken
nen. Hinsichtlich ihrer administrativen Behandiung (Nachweis
Grobiernziele Lerninhalte über die Schadstoffminderung, Eintragung in die Fahrzeugpapie^
re. Meidung an das.Finanzamt etc.) gelten die gleichen Regelun
Der Fahrzeugführer soll... gen wie für Personenkraftwagen mit Fremdzündungsmotor.
-die wichtigsten Eigenschaf Spezielle Gefahren der Stoffe ich gebe hiervon Kenntnis und steile anheim, an der Verlautba
ten und damit verbundenen der Klassen 5.1, 6.1 und 8 z. B. rung Nr. 183 einen Hinweis auf diese neue Verlautbarung anzu
Gefahren der Stoffe der Klas Brandförderung, Toxizität, Was bringen.
sen 5.1,6.1 und 8 nennen sergefährdung, Atzwirkung.
Der Bundesminister für Verkehr
können.
Im Auftrag
Kel ler
4 Themensektor: Kennzeichnung und Information (VkB11985 S.649)
Groblernziele Lerninhalte
Der Fahrzeugführer soll...
-die Bedeutung der in den Warntafeln, Kennzeichnungs
Klassen 5.1,6.1 und 8 vor nummern, Gefahrzettei.
kommenden Kennzeich Nr. 208 Verordnung über die Tarifkommissio
nungsnummern und Gefahr nen, die erweiterten Tarifkommlsslonen
zettel erklären können.
und die beratenden Ausschüsse für den
Güterkraftverkehr (Tarifkommlsslonen-
5 Themensektor: Ausrüstung und Bedienung Verordnung);
hier: Einreichung von Vorschlägen für
Grobiernziele Lerninhalte
die Berufung eines Nachfolgers
Der Fahrzeugführer Sfoll...
für ein ausgeschiedenes Mitglied
-die Notwendigkeit und Funk- Produktspezifische Sicherheits- Bonn, den 9. Oktober 1985
tion der spezifischen Sicher- einrichtungen, wie Abfülisiche- A 15/28.18.61-3
heitseinrichtungen der Beför- rung, Gaspendeleinrichtung,
derungsmittel erklären kön Herr Horst v. Radziewsky, Hamburg, hat sein Amt ais Mitgiied der
nen. Tarifkommission des allgemeinen Güternahverkehrs- Gruppe der
Veriader- niedergelegt.
Ich fordere hiermit nach § 5 Abs. 3 der Tarifkommissionen-Ver
6 Themensektor: Unfallverhütung und-bekämpfung ordnung vom 21. November 1969(BAnz. Nr. 222 vom 29. Novem
ber 1969), geändert durch Verordnung vom 7. April 1983(BAnz.
Groblernziele Lerninhalte Nr. 68 vom 12. April 1983), dazu auf, mir aus dem Bereich der In
dustrie Vorschläge für die Berufung eines Nachfoigers bis zum
Der Fahrzeugführer soll... 1. Dezember 1985 einzureichen.
- Maßnahmen zur Begegnung Maßnahmen gemäß schriftlichen Der Bundesminister für Verkehr
spezieller Gefahren nennen Weisungen (Unfallmerkblätter),
Im Auftrag
können.
Hinz
(VkB11985 S.642) (VkB11985 S.649)
Heft 20-1985 650 VkBI Amtlicher Tei l
Nr. 209 Bekanntmachung Nr. 20/85 Ober Son 6. Tag des Abschlusses
derabmachungen nach § 22 a des Gfl- der Sonderabmachung: 12. September 1985
terkraftverkehrsgesetaes 7. Dauer der
Sonderabmachung: ab 1. Oktober 1985 auf unbe
Köln, den 3. Oktober 1985
stimmte Zeit, mindestens jedoch
IA-081
bis zum 31. Dezember 1985
Auf Grund des § 24 des Güterkraftverkehrsgesetzes wird hiermit 8. Wichtigste
folgendes veröffentlicht: Sonderbedingungen: mindestens 231
1. Sonderabmachung Nr. 0366 je Beförderung
1. Name des Unternehmers: ZEITFRACHT
Horst-Walter Schröter 4. Sonderabmachung Nr. 0916
2. Verkehrsverbindungen 1. Name'des Unternehmers: Transterra Spedition GmbH
und vereinbarte Beför DM/100 kg
2. Verkehrsverbindungen
derungsentgelte: 20 t 23 t 24 t
und vereinbarte Beför
von Lübeck 4,25 4,07 4,03
derungsentgeite: DM/100 kg
Kiel 4,40 4,22 4.18
15t 20t 23t 24t
nach Köln ggf. zuzüglich Umsatzsteuer von Hamburg
nach Essen 3,85 3,73 3,63 3,57
3. Güterart: Papier, unbearbeitet Köln 4,10 3,96 3,86 3,79
4. Gütermenge: mindestens 5001 jeweils in Neu-Isenburg 5,00 4,74 4.60 4,55
3 Monaten ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
5. Tag des Abschlusses 3. Güterart: Papier, unbearbeitet
der Sonderabmachung: 16. August 1985 4. Gütermenge: mindestens 5001 jeweils in
6. Dauer der 3 Monaten
Sonderabmachung: ab 1. Oktober 1985 auf unbe 5. Tag des Abschlusses
stimmte Zeit, mindestens Jedoch der Sonderabmachung: 19. Juli 1985
bis zum 31. Dezember 1985
6. Dauer der
7. Wichtigste Sonderabmachung: ab 19. Juli 1985 auf unbestimmte
Sonderbedingungen: Nummer 7 der Vorschriften für Zeit, mindestens jedoch bis zum
die Frachtberechnung (RKT Teil 18. Oktober 1985
II Abschnitt 1)gilt entsprechend 7. Wichtigste
Sonderbedingungen: mindestens 15 t und nur ein
2. Sonderabmachung Nr. 0632 Empfangsort je Beförderung;
Nummer 7 der Vorschriften für
1. Name des Unternehmers: Rhenus Aktiengesellschaft
die Frachtberechnung (RKT Teil
2. Verkehrsverbindungen II Abschnitt 1)gilt entsprechend
und vereinbarte Beför
derungsentgelte: DM/100 kg
von Stockstadt am Main 5. Sonderabmachung Nr. 1095
nach Bremen 4,40 1.-Name des Unternehmers: TRANSIT TRANSPORT
Hamburg 5,00 FLENSBURG GmbH & Co. KG
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer 2. Verkehrsverbindungen: von Flensburg, Nordhackstedt,
3. Güterart: Papier, unbearbeitet Schleswig
4. Gütermenge: mindestens 5001 jeweils in nach Hamburg
3 Monaten. 3. Güterart: Miichpuiver
5. Tag des Abschlusses 4. Gütermenge: mindestens 5001 jeweils in
der Sonderabmachung: 28. August 1985 3 Monaten
6. Dauer der 5. Vereinbarte
Sonderabmachung: ab 1. September 1985 auf unbe Beförderungsentgelte: 2,90 DM/100 kg
stimmte Zeit, mindestens jedoch ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
bis zum 30. November 1985
6. Tag des Abschlusses
7. Wichtigste der Sonderabmachung: 10. September 1985
Sonderbedingungen: mindestens 201 und nur eine Be-
7. Dauer der
und eine Entladestelle je Beför Sonderabmachung: ab 10. September 1985 auf un-,
derung
bestimmte Zeit, mindestens je
doch bis zum 9. Dezember 1985
3. Sonderabmachung Nr. 0633 8. Wichtigste
1. Name des Unternehmers: Karl Varlemann Sonderbedingungen: entgeltpflichtig mindestens 20 t
und nur ein Versandort je Beför
2. Verkehrsverbindungen: von Brake(Unterweser)
derung
nach Diemelstadt
3. Güterart: Holzzellstoff mit
höchstens 40% Wasser 6. Sonderabmachung Nr. 9134
4. Gütermenge: mindestens 5001 jeweils in 1. Name des Unternehmers: Deutsche Bundesbahn
3 Monaten
Bundesbahndirektion Hannover
5. Vereinbarte Beschäftigter Unternehmer:
Beförderungsentgeite: 3,485 DM/100 kg Rädei & Sählhof
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer Inh. Woifgang Sählhof