VkBl Nr. 20 1985

Verkehrsblatt Nr. 20 1985

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Verkehrsblau
Amtsblatt des Bundesministers fQr Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
                                (VkBO

                                              INHALTSVERZEICHNIS




  39. Jahrgang                         Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1985                                                Heft 20




  Amtlicher Teil

  Nr.   Datum                  VkB11985                     Seite     Nr.   Datum                   VkB11985                     Seite

  Personalnachrichten                                                 209 3. 10. 1985 Bekanntmachung Nr. 20/85 üt)er Sonder
  204 8.10.1985 Personainachricht                               642       abmachungen nach § 22 a des Güterkraftverkehrsge
                                                                            setzes                                               650
  205 11.10.1985 Auszeichnung                                   642
                                                                      AulgelMte(nicht in Ausgabe B)
  Allgemeine Angelegenhellen                                          209a 31. 10. 1985 Aufbietung von verlorenen Fahrzeug
  206 14. 10. 1985 Grundsätze über die Anerkennung und                     scheinen und Bescheinigungen üt>er die Zuteilung
      Durchführung von Lehrgängen für Fahrzeugführer                       amtlicher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge
      nach Randnummer (Rn) 10315 GGVS und Randnum
        mer(Rn)10315 ADR                                        642   209b 31.10.1985 Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe
                                                                                                           660a-660hhhhhhhhh

  StraBenverkehr

  207 22. 10. 1985 Administrative Behandlung schadstoffar
      mer und bedingt schadstoffarmer Kraftfahrzeuge;
      hier: Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmotor (Kreiskoi-
            ben-/Wankeimotor)                                   649
  208 9. 10. 1985 Verordnung über die Tarifkommissionen,
        die erweiterten Tarifkommissionen und die beratenden
        Ausschüsse für den Güterkraftverkehr (Tarifkommis
        sionen-Verordnung);                                           Nichtamtlicher Teil
        hier: Einreichung von Vorschlägen für die Berufung ei         Mittellungen und Berichte aus Industrie, Handel
            nes Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied 649      und Organisationen der Verkehrswirtschaft                  653




                    Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte an den Verlag wenden.
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Heft 20-1985                                                    642                                     VkBI    Amtl icher       Tei l




                                                   AMTLICHER TEIL

                                                                                              Grundsätze
  Personalnachrichten
                                                                                                 über die
                                                                                   Anerkennung und Durchführung
Nr. 204    Personalnachricht                                                           von Lehrgängen nach
                                                                                  Randnummer(Rn)10315 GGVS und
                                    Bonn, den 8. Oktober 1985
                                                                                    Randnummer(Rn)10315 ADR
                                    Z 11/04.12.15-01/231 BM 85

Der Herr Bundespräsident hat den Ministerialrat Joachim Lischka,                 -1. Änderung vom 14. Oktober 1985-
Bundeskanzleramt, mit Wirkung vom 1. Oktober 1985 zum neuen
Präsidenten der Bundesanstalt für Flugsicherung ernannt.
                                                                   Die Grundsätze sind wie folgt zu ändern
                                 Der Bundesminister für Verkehr
                                           Im Auftrag              1. In Abschnitt 1.1 sind jeweils die Worte ,,1985" zu streichen.
                                           Spieler
(VkB11985 8.642)                                                   2. Die Anlagen zu den Grundsätzen erhalten die nachstehende
                                                                      Fassung:




Nr. 205 Auszeichnung
                                                                   Anlagen zu den Grundsätzen
                                   Bonn, den 11. Oktober 1985
                                   211/04.06.02
                                                                                                                                 1.1.1
Der Herr Bundespräsident hat am 23. September 1985
Herrn Ministerialdirektor Dr. jur. Gerhard Beck                               Ausbildungsrahmenplan für die Schulung der
       Leiter der Abteilung Eisenbahnen                                        Fahrzeugführer nach Rn. 10315 GGVS/ADR
       im Bundesverkehrsministerium

in Anerkennung seiner besonderen Verdienste das Verdienst
kreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland verliehen.

                                 Der Bundesminister für Verkehr    Grundlehrgang: Grundkurs

                                           Im Auftrag
                                           Spieler                 Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter allgemein
(VkB11985 S.642)
                                                                   1   Themensektor:     Allgemeine Vorschriften für die Gefahrgut
                                                                                         beförderung



                                                                       Groblernziele                  Lerninhalte


  Allgemeine Angelegenheiten                                           Der Fahrzeugführer soll ...
                                                                   1.1 die Notwendigkeit gesetzli     Gesetzgebung als Problemlö
                                                                       cher Maßnahmen hinsicht        sungsprozeß: eigener Schutz,
Nr. 206 Grundsätze über die Anerkennung und                            lich der Beförderung ge        Verhütung von Schäden, Ab
        Durchführung von Lehrgängen für Fahr                           fährlicher Güter kennen;       grenzung der Verantwortlich
                                                                                                      keiten.
        zeugführer nach Randnummer (Rn)
        10315 GGVS und Randnummer (Rn)
                                                                   1.2 den Anwendungsbereich          Struktur und Aufbau von
           10315 ADR
                                                                       von GGVS/ADR kennen;           GGVS/ADR; Gesetz über die
                                    Bonn, den 14. Oktober 1985                                        Beförderung gefährlicher Gü
                                    A 13/26.20.70-61                                                  ter; Ausnahmeverordnungen.
Die Grundsätze über die Anerkennung und Durchführung von
Lehrgängen für Fahrzeugführer nach Randnummer (Rn) 10315           1.3 die im Wasserhaushaltsge       Wasserhaushaltsgesetz
GGVS und Randnummer(Rn)10315 ADR vom 28. Mai 1985(VkBI                 setz, in der GefahrstoffVO     (WHG); GefahrstoffVO
S. 334) waren im Vorgriff auf eine zu erwartende Änderung der          festgelegten Vorschriften,
Gefahrgutverordnung Straße bekanntgegeben worden. Damit                soweit sie die Handhabung
sollte den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich            und Beförderung gefährli
rechtzeitig auf die künftige Durchführung der Lehrgänge einzu          cher Güter betreffen, ken
                                                                       nen;
stellen. Zwischenzeitlich trat die neue Gefahrgutverordnung Stra
ße (BGBI. I S. 1550) in Kraft. Die Grundsätze sind dem nunmehr
vorliegenden Verordnungstext anzupassen.                           1.4 die besonderen Verkehrs        Besondere Verkehrszeichen
                                                                       zeichen gemäß Straßenver   für Gefahrgutfahrzeuge gemäß
                                 Der Bundesminister für Verkehr        kehrsordnung (StVO)für die Straßenverkehrsordnung
                                            Im Auftrag                 Beförderung gefährlicher   (StVO)
2

VkBI    Amtl icher        Tei l                                   643                                                     Heft 20--1985


2   Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten                      Themensektor: Ausrüstung und Fahrverhaiten der Fahrzeu
                                                                                        ge sowie Durchführung der Beförderung
    Qrobiernzieie                 Lerninhaite
                                                                          Grobiernzieie                Lerninhaite

    Der Fahrzeugführer soll...
                                                                          Der Fahrzeugfühfer soll ..
2.1 seine Pflichten und Verant    Verantwortungsbereiche des
                                                                    5.1   Tanks und deren Ausrü        Arten, Bauformen, Materialien,
    wortlichkeiten aufgrund der   Fahrzeugführers und deren
                                                                          stung kennen;                Einsatzmögiichkeiten und Aus
    betreffenden Rechtsvor        Abgrenzung nach GGVS/ADR
                                                                                                       rüstung von Tanks(Rn. 10014,
    schriften kennen;             zu
                                                                                                       10200 ff., Anhang B.1 a und
                                  Halter,
                                                                                                       B.1b GGVS/ADR).
                                  Beförderer,
                                  Absender.                         5.2 sonstige Sicherheitseinrich    Rn. 10220 ff.,Rn. 220000
                                  Verlader,                             tungen am Fahrzeug ken         GGVS/ADR
                                  Sonstigen.                              nen;                         z. B. Warnieuchten, Trenn-
                                                                                                       schaiter, Feuerlöscher, per
2.2 den Verantwortlichen für
                                                                                                       sönliche Schutzausrüstung,
    Beförderungsaufiagen ken
                                                                                                       Werkzeugkasten.
    nen;
                                                                   5.3 Be-und Entladung von            Physikalisches Verhalten von
2.3 die Sanktionen kennen, mit    Bußgeld-, Strafbestimmungen
                                                                          Tanks sowie das besondere    Flüssigkeiten, insbes. bei teil
    denen Verstöße gegen die      und haftungsrechtiiche Fol
                                                                          Fahrverhaiten von Fahrzeu    weise gefüllten Tanks
    ihm obliegenden Pflichten     gen.
                                                                          gen mit Tanks kennen;        (Schwailwirkung, Schubkraft,
    bedroht sind.
                                                                                                       Entladungsfolge, Sattelzug-
                                                                                                       Eigenarten).
^   Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der              5.4 die allgemeinen Vorschrif      Z. B. Fahrzeugbesatzung,
                        Stoffe
                                                                        ten für die Durchführung       Überwachung beim Parken,
                                                                        der Beförderung kennen.         Mitnähmeverbot. Rauchverbot
    Grobiernzieie                 Lerniphaite
                                                                                                       (Rn. 10311,10321,10326.
                                                                                                       10374,10503 ff. GGVS/ADR).
    Der Fahrzeugführer soll ...
3.1 die Eigenschaften der häu     Allgemeine Darstellung der
    figsten in Tanks transpor     Hauptgefahren der zu trans
    tierten Güter und die sich    portierenden Güter.
    daraus ergebenden Gefah
    ren kennen;
                                                                    6     Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung
3.2 die möglichen Schädigun       Schadwirkungen durch direkte
    gen durch direkte Einwir      Einwirkung auf den menschli
                                                                          Grobiernzieie                 Lerninhaite
    kung auf den menschlichen     chen Körper.
    Körper kennen;
                                                                        Der Fahrzeugführer soll...
3.3 die Wirkungen von Dämp        Wirkungen von Dämpfen und
                                                                    6.1 die wichtigsten Maßnahmen Fahrtvorbereitungen-Fahrbe
    fen und Luftverunreinigun-.   Luftverunreinigungen sowie
                                                                        der Unfallverhütung ken    trieb(Fahrverhalten unter Be
    gen sowie von Brand, Ex       von Brand, Explosion, Wasser-
                                                                        nen;                       rücksichtigung der Einflüsse
    plosion sowie Wasser- und     und Bodenverunreinigungen.
                                                                                                   durch Ladung, Straßennässe,
    Bodenverunreinigungen
                                                                                                   Kurvenfahrt usw.), persönliche
    kennen.
                                                                                                   Schutzausrüstung.
                                                                    6.2 seine Aufgaben hinsichtlich     Rn. 10507 GGVS/ADR.
^   Themensektor: Gefahrenkennzeichnung und-Information                 der Meidepflicht kennen;
                                                                    6.3 die wichtigsten Maßnahmen Sichern der Unfalistelie,
     Grobiernzieie                Lerninhalte
                                                                        der Unfalibekämpfung so   Brandbekämpfung,schriftliche
                                                                        wie der Verhinderung der  Weisungen (Unfaiimerkblatt).
     Der Fahrzeugführer soll...                                         Schadensausweitung auf
4.1 die Begleitpapiere kennen;    Rn. 10381 GGVS/ADR                      Personen und Umweit, ins
4.2 Inhalt und Bedeutung des      Rn. 2002 Abs. 3,4 und 10                bes. einer Verunreinigung
    Beförderungspapiers ken       GGVS/ADR                                des Grundvtrassers und des
     nen;                                                                 Bodens kennen.

4.3 Inhalt und Bedeutung der      Rn. 10385 GGVS/ADR, Beson
    schriftlichen Weisungen       derheiten der Gruppenunfail-
    (Unfaiimerkblätter) kennen;   merkblätter.
4.4 den wesentlichen Inhalt der   §6 GGVS / Rn. 10282 GGVS/
     Prüfbescheinigung / der      ADR
     Bescheinigung der beson                                                                                                         1.1.2
     deren Zulassung kennen;
                                                                                 Ausbiidungsrahmenplan för die Schulung der
4.5 den wesentlichen Inhalt der   § 7 GGVS
                                                                                  Fahrzeugföhrer nach Rn.10315 GGVS/ADR
     Beförderungseriaubnis für
     Güter der Listen i und Ii
     kennen;
                                                                    Grundlehrgang: Aufbaukurs Klasse 2
4.6 die Pflichten des Fahrers     Kennzeichnung der Fahrzeuge
    über Warntafein und Ge-       und Tanks Rn. 10130,10500,
    fahrzettei kennen;            Anhang B.5 GGVS/ADR               Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 2(ver
4.7 Bedeutung der Gefahrzettei    Anhang A.9 GGVS/ADR                            dichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste
     kennen.                                                                     Gase)
3

Heft 20-1985                                                       644                                     VkBI    Amtlicher Teil


    Themensektor: Allgemeine Vorschriften                                  Themensektor:     Ausrüstung und Fahrverhalten der Fahrzeu
                                                                                             ge sowie Durchführung der Beförderung
    Grobiernziele                   Lerninhaite
                                                                           Groblernziele                 Lerninhalte
    Der Fahrzeugführer soli ...
1.1 prinzipielle Merkmale des       Rn. 2200 und 2201 GGVS/                Der Fahrzeugführer soll ...
    Aufbaus der Klasse 2 ken-       ADR.                             5.1   die wesentlichen Unter        Tankarten, Rohrleitungs- und
    nen.                                                                   scheidungsmerkmale der        Armaturenausrüstung
                                                                           Tanks kennen;
                                                                     5.2 Funktionsweise und Anwen- Umfüilsysteme.
                                                                         dung der Umfüllsysteme
                                                                           kennen;
    Themensektor:     Pflichten und Verantwortlichkeiten             5.3 die Verwendung von Warn         Rn. 10260 GGVS/ADR.
                                                                           leuchten und Arbeitsleuch
    Groblernzieie                   Lerninhalte                            ten kennen;
                                                                     5.4 Funktionsweise des Trenn-       Rn. 220000 GGVS/ADR.
    Keine Besonderheiten ge                                                schalters kennen;
    genüber dem Gruridkurs.                                          5.5 Anzahl und Art der mitzu        Rn. 10240,21240 GGVS/ADR.
                                                                           führenden Feuerlöscher
                                                                           und deren Bedienungswei
                                                                           se kennen;
                                                                     5.6 die Fundstelle für die jewei-   Rn. 10260 GGVS.
                                                                         iige Zusammensteliung der       Rn. 21260 GGVS/ADR.
3   Themensektor: Aligemeine Gefahreneigenschaften der                     persönlichen Schutzausrü
                      Stoffe
                                                                           stung kennen.

    Groblernzieie                   Lerninhalte


    Der Fahrzeugführer soll...
                                                                     6     Themeng^ktor: Unfallbekämpfung
3.1 die Eigenschaften der häu       Erläuterung der Begriffe und
    figsten in Tanks transpor       Zusammenhänge;
                                                                           Groblernziele                 Lerninhalte
    tierten Stoffe der Klasse 2     - Dampfdruck
    und die sich daraus erge        - Dichte(Spezifisches Ge
                                                                         Der Fahrzeugführer soll...
    benden Gefahren kennen;           wicht)
                                    - Brennbarkeit
                                                                     6.1 Maßnahmen zur Begeg             Maßnahmen gemäß schriftli
                                    -Toxizität.
                                                                         nung spezieller Gefahren        chen Weisungen (Unfaljmerk-
                                                                           bei Produkten der Klasse 2    blatt)(auch Maßnahmen zur
3.2 die Gefahren kennen, die        Schädigung durch:
                                                                           kennen.                       Abdichtung von Leckagen). ,
    sich aus der direkten Ein       -Einatmen von Gasen
    wirkung auf den menschii-       - Benetzen der Haut/Schleim
    chen Körper ergeben könr          haut.
    nen;

3.3 die spezieiien Wirkungen        Mögiiche Auswirkungen von
    von Dämpfen und Luftver         Dämpfen und Luftverunreini
    unreinigungen sowie von         gungen sowie von Bränden
    Bränden und Explosionen         und Explosionen.                                                                             1.1.3
    kennen.
                                                                                  Ausbiidungsrahmenplan für die Schulung der
                                                                                   Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR


4   Themensektor: Gefahrenkennzeichnung                              Grundlehrgang: Aufbaukurs Klasse 3


    Grobiernziele                   Lerninhalte                      Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 3(ent
                                                                                      zündbare flüssige Stoffe)
    Der Fahrzeugführer soll ...
4.1 die Bedeutung der in der        Anhang B.5 GGVS/ADR.
    Kiasse 2 vorkommenden
    Kennzeichnungsnummern                                                  Themensektor: Allgemeine Vorschriften
    kennen;
4.2 die Handhabung des An           Auflistung der Kennzeich               Groblernziele                 Lerninhalte
    hangs B.5 kennen;               nungsnummern im Anhang B.5
                                    GGVS/ADR; Besonderheiten               Der Fahrzeugführer soll...
                                    bei Gemischen.                   1.1 prinzipielle Merkmale des       Rn. 2300 und 2301 GGVS/
4.3 die Gefahrzettel kennen, die Anhang A.9(Rn.3900-3902),                 Aufbaus der Klasse 3 ken      ADR.
    in der Regel bei Produkten   Rn. 10130,10500,21130,                    nen;
    der Kiasse 2zu verwenden        21500 GGVS/ADR.                  1.2 das Verhältnis der Verord       VbF.
    sind, die Fundstellen ken                                              nung über brennbare Flüs
    nen, nach denen dies für                                               sigkeiten(VbF) mit ihren
    den Einzelfall sicher festge-                                          technischen Regein(TRbF)
    steilt werden kann.                                                    zu GGVS/ADR kennen.
4

VkBI      Amtl icher       Tei l                                       645                                                  Heft 20-1985



2     Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten                       Groblernziele                  Lerninhalte


      Qroblernziele                    Lerninhalte                                                          Gaspendelverfahren.
                                                                         5.3 Anwendung und Durchfüh
                                                                             rung des Gaspendelverfah
      Keine Besonderheiten ge                                                rens bei der Abgabe ken
      genüber dem Grundkurs.                                                 nen;

                                                                         5.4 Funktionsweise und Anwen       TRbF180,§19kWHG.
                                                                             dung von Grenzwertgeber
3     Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der                     und Abfüllsicherung ken
                        Stoffe                                               nen;

                                                                         5.5 die Verwendung von Warn        Rn. 10260,10353 GGVS/ADR.
      Groblernziele                    Lerninhalte                           leuchten und Arbeitsleuch
                                                                             ten kennen;
    Der Fahrzeugführer soll...                                           5.6 Funktionsweise des Trenn       Rn. 220000 GGVS/ADR.
3.1 die Zusammenhänge ken      Erläuterung der Begriffe und                  schalters kennen;
    nen,die eine Entzündung    Zusammenhänge;                            5.7 Anzahl und Art der mitzu       Rn. 10240 GGVS/ADR.
    (Verpuffung, Verbrennung) -Gas-/Luft-Gemisch-Verhält                     führenden Feuerlöscher
      auslösen können;                   nis,
                                                                             und deren Bedienungswei
                                       -Zündquellen,                         se kennen;
                                       -statische Elektrizität,
                                                                         5.8 die Fundstelle für die jewei   Rn. 10260 GGVS.
                                       - Flüchtigkeit,
                                       -Flammpunkt.
                                                                             lige Zusammenstellung der
                                                                             persönlichen Schutzausrü
3.2 die Wirkungen von Stoffen          Dichte(Spezifisches Gewicht),         stung kennen.
      der Klasse 3 im Wasser und       Mischbarkeit mit Wasser, Ver
      im Erdreich kennen;              halten im Erdreich, ökologi
                                       sche Auswirkungen.
3.3 die Gefahren kennen, die           Schädigung durch:                 6   Themensektor: Unfallbekämpfung
      sich aus der direkten Ein        - Einatmen von Gas/Dämpfen
      wirkung von Stoffen der          - Benetzen der Haut/Schleim            Groblernziele                 Lerninhalte
      Klasse 3 auf den menschli          haut
      chen Körper ergeben kön          -Zufuhr über Verdauungsor
      nen.                               gane.                                Der Fahrzeugführer soll ...
                                                                         6.1 Maßnahmen zur Begeg            Maßnahmen gemäß schriftli
                                                                             nung spezieller Gefahren       chen Weisungen (Unfallmerk
                                                                              bei Produkten der Klasse 3    blatt)(auch Maßnahmen zur
4     Themensektor: Gefahrenkennzeichnung
                                                                              kennen.                       Abdichtung von Leckagen).

      Groblernziele                    Lerninhalte


      Der Fahrzeugführer soll...
4.1 die Bedeutung der in der           Anhang B.5 GGVS/ADR.
      Klasse 3 vorkommenden
      Kennzeichnungsnummern
      kennen;
4.2 die Händhabung des An               Auflistung der Kennzeich                                                                   1.1.4
    hangs B.5 kenrien;                  nungsnummern im Anhang B.5
                                       GGVS/ADR; Besonderheiten                     Ausbildungsrahmenplan für die Schulung der
                                       bei Gruppenbezeichnungen.
                                                                                    Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR
4.3 die Gefahrzettel kennen, die        Anhang A.9(Rn.3900-3902),
      in der Regel bei Produkten        Rn. 10130,.10500, 31130,
      der Klasse 3zu verwenden         31500 GGVS/ADR.
      sind;
      die Fundstellen kennen,                                            Grundlehrgang: Aufbaukurs Klassen 5.1,6.1 und 8
      nach denen dies für den
      Einzelfall sicher festgestelit
                                                                         Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen
      werden kann.
                                                                                      5.1 (entzündend [oxydierend] wirkende Stoffe)
                                                                                      6.1 (giftige Stoffe)
                                                                                      8 (ätzende Stoffe)
      Themensektor: Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis
                    über deren Bedienung

      Groblernziele                     Lerninhalte                           Themensektor: Aligemeine Vorschriften

      Der Fahrzeugführer soll...                                              Groblernzieie                 Lerninhalte
5.1   die wesentlichen Unter            Ein^ und Mehrprodukten-Tank,
      scheidungsmerkmale der            Rohrleitungs- und Armatu              Der Fahrzeugführer soll ...
      Tanks kennen;                     renanordnung.                    1.1 prinzipielle Merkmale des      Rn. 2500 und 2501,
5.2   die zweckmäßige Tätigkeits        Checkliste, u. a. Schlauchbe          Aufbaus der Klassen 5.1,      Rn. 2600 und 2601,
      folge bei der Abgabe ken          schaffenheit, Verschlüsse.            6.1, und 8 kennen.            Rn. 2800 und 2801 GGVS/
       nen;                                                                                                 ADR.
5

Heft 20-" 1985                                                      646                                      VkBI       Amtl icher   Teil


2    Themensektor: Pflichten und Verantwortlichkeiten                 5      Themensektor:     Ausrüstung am Fahrzeug und Kenntnis
                                                                                               über deren Bedienung
     Grobiernzieie                  Lerninhaite
                                                                             Grobiernzieie                  Lerninhaite

    Keine Besonderheiten ge
    genüber dem Grundkurs.                                                   Der Fahrzeugführer soll...
                                                                      5.1    die wesentlichen Unter         Efn- und Mehrprodukten-Tank,
                                                                             scheidungsmerkmaie der         Rohrieitungs- und Armatu-
                                                                             Tanks kennen;                  renänordnung.
^   Themensektor: Allgemeine Gefahreneigenschaften der                5.2 die zweckmäßige Tätigkeits- Checkiiste, u. a:^chlauchbe-
                      Stoffe                                              foige bei der Abgabe ken    schaffenheit, Verschlüsse.
                                                                             nen;
     Grobiernzieie                  Lerninhaite                       5.3 die Verwendung von Warn-          Rn. 10260,10353 GGVS/ADR.
                                                                             ieuchten und Arbeitsieuch-
     Der Fahrzeugführer soll...                                              ten kennen;
3.1 die Zusammenhänge ken           Verhalten und Wirkungsweise       5.4 Funktionsweise des Trenn          Rn. 220000 GGVS/ADR.
    nen, die eine Entzündung        von Oxydträgern.                         schalters kennen;
    anderer Stoffe durch Stoffe                                       5.5 Anzahl und Art der mitzu          Rn. 10240,61240,81240
    der Klasse 5.1 auslösen                                               führenden Feuerlöscher            GGVS/ADR.
    können;                                                                  und deren Bedienungswei
    die Zusammenhänge ken     Erläuterung der Begriffe und                   se kennen;
    nen, die eine Entzündung  Zusammenhänge:                          5.6 die Fundstelle für die jewei      Rn. 10260 GGVS
    (Verpuffung, Verbrennung) - Gas-/Luft-Gemi8ch-Verhäit-                lige Zusammenstellung der         Rn.61260 GGVS/ADR.
    giftiger und ätzender Stoffe,     nis                                 persönlichen Schutzausrü
    die zusätzlich entzündbare      -Zündqueiien                          stung kennen.
    Eigenschaften besitzen,         - Statische Elektrizität
    auslösen können;                -Flüchtigkeit
                                    - Flammpunkt.
3.2 das Verhalten von entzün        Mischbarkeit mit Wasser, Ver
                                                                      ^      Themensektor: Unfaiibekämpfung
    dend wirkenden, giftigen        halten im Erdreich, ökologi
    und ätzenden Stoffen im         sche Auswirkungen.
                                                                             Grobiernzieie                  Lerninhaite
    Wasser und im Erdreich
    kennen;
                                                                             Der Fahrzeugführer soll...
3.3 die Gefahren kennen, die        Schädigung durch:
                                                                      6.1 Maßnahmen zur Begeg               Maßnahmen gemäß schriftli
    sich aus der direkten Ein
                                                                             nung spezieller Gefahren       chen Weisungen(Unfaiimerk-
    wirkung von entzündend          -Einatmen von Gas/Dämpfen
                                                                             bei Produkten der Klassen      biatt)(auch Maßnahmen zur
    wirkenden Stoffen, von gifti    -Benetzen der Haut/Schieim-
                                                                             5.1,6.1 und 8 kennen.          Abdichtung von Leckagen).
    gen Stoffen sowie von ät          haut
    zenden Stoffen auf den          -Zufuhr über Verdauungsor
    menschlichen Körper erge          gane.
    ben können;
3.4 die Gefahren kennen, die        Ätzwirkung auf Metalle und an
    sich durch ätzende Stoffe       dere Werkstoffe.
    an anderen Gütern oder
    Transportmitteinergeben
    können.
                                                                                                                                     2.1.1

                                                                                    Ausbildungsrahmenplan für die Schulunfl der
                                                                                     Fahrzeugföhrer nach Rn.10315 GGVS/ADR
4   Themensektor: Gefahrenkennzeichnung

    Grobiernzieie                   Lerninhalte

                                                                      Fortbildungslehrgang: Grundkurs
    Der Fahrzeugführer soll...
4.1 die Bedeutung der in den        Anhang B.5 GGVS/ADR.
    Klassen 5.1,6.1 und 8 vor                                         Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter allgemein
    kommenden Kennzeich
    nungsnummern kennen;
4.2 die Handhabung des An           Auflistung der Kennzeich          ^     Themensektor: Aligemeine Vorschriften
    hangs B.5 kennen;               nungsnummern im Anhang B.5
                                    GGVS/ADR; Besonderheiten          Grobiernzieie                       Lerninhaite
                                    bei Gruppenbezeichnungen.
                                                                      Der Fahrzeugführer soll...
4.3 die Gefahrzettei kennen, die    Anhang A.9(Rn. 3900-3902).
    in der Regel bei Produkten      Rn. 10130,10500,51130,            -den Anwendungsbereich von Struktur und Aufbau.
    der Klassen 5.1, 6.1 und 8      51500,61130,61500,81130               GGVS/ADR nennen können;
    zu verwenden sind; die          81500 GGVS/ADR.                   -andere Vorschriften, soweit        Spezifische Vorschriften des
    Fundstellen kennen, nach                                              sie die Handhabung und Be       Wasserhaushaitsgesetzes
    denen dies für den Einzeifaii                                         förderung betreffen, nennen     (WHG),der GefahrstoffVO, der
    sicher festgestellt werden                                            können.                         Straßenverkehrsordnung
    kann.                                                                                                 (StVO).
6

VkBi Amtlicher Teil                                                  647                                                      Heft 20-1985



^     Themensekton      Pflichten und Verantwortiichkeiten                                                                              2.1.2

                                                                                   Ausbildungsrahmenplan für die Schulung der
Qrobiernzieie                      Lerninhalte
                                                                                    Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR
Der Fahrzeugführer soll...
-seine Pflichten und Verant-       Verantwortüchkeitsbereiche des
                                                                       Fortbildungslehrgang: Aufbaukurs Klasse 2
    wortlichkeiten aufgrund der    Fahrzeugführers in Abgrenzung
    betreffenden Rechtsvor         zu Verantwortlichkeitsbereichen
    schriften nennen können.       der anderen Transportbeteilig       Themenkreis: Beförderung gefährlicher Qütei^ der Kiasse 2(ver
                                   ten.                                             dichtete, verflüssigte oder unter Druck geiöste
                                                                                        Gase)


                                                                        1     Themensektor: Allgemeine Vorschriften
3      Themensektor: Aligemeine Gefahreneigenschaften
                                                                        Grobiernzieie                      Lerninhalte
 Grobiernzieie                     Lerninhaite
                                                                       Der Fahrzeugführer soll ...
 Der Fahrzeugführer soii...
                                                                       -den prinzipiellen Aufbau der       Stoffe, Gegenstände, Eigen
-die Gefahreneigenschaften         Schadwirkungen auf Menschen,             Klasse 2 erklären können.      schaften der Klasse 2.
    der am häufigsten in Tanks     Tiere, Umwelt, Beförderungsmit
    transportierten Güter ein      tel und Beförderungsgut.
    schätzen können;
                                                                        3      Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe

                                                                        Groblernziele                      Lerninhalte
4      Themensektor: Gefahrenkennzeichnung und -information
                                                                        Der Fahrzeugführer soii ...
 Groblernziele                     Lerninhalte                         - die wichtigsten Eigenschaf        Spezielle Gefahren der Stoffe
                                                                            ten und damit verbundenen      der Klasse 2, z. B. Brandförde
 Der Fahrzeugführer soll...                                                 Gefahren der Stoffe der Klas   rung, Druck, Temperatur, Brenn
                                                                            se 2 nennen können.            barkeit, Toxizität, Erstickungsge
-die Begieitpapiere und deren      Inhalt und Bedeutung von Be
                                                                                                           fahr.
    Inhalt nennen können;          gleitpapieren.
-seine Pflichten über die      Kennzeichnung und Bezetteiung
    Kennzeichnung der Beförde- der Beförderungsmittei.
    rungsmittei mit Warntafeln                                          4     Themensektor: Kennzeichnung und Information
    und Qefahrzetteln nennen
    können.
                                                                        Grobiernzieie                      Lerninhalte


                                                                        Der Fahrzeugführer soll ...
                                                                       - die Bedeutung der in der          Warntafeln, Kennzeichnungs
5      Themensektor:    Ausrüstung der Fahrzeuge sowie Durchfüh             Kiasse 2 vorkommenden          nummern, Gefahrzettei.
                        rung der Beförderung                                Kennzeichnungsnummern
                                                                            und Gefahrzettel erklären
Grobiernzieie                      Lerninhaite                              können.


Der Fahrzeugführer soii...
- Be- und Entladung von            Verfahren der Be- und Entia-
                                                                        5     Themensektor: Ausrüstung und Bedienung
    Tanks unter Berücksichti       dung,z. B.
    gung der vorgeschriebenen      Gaspendelung,
                                                                        Grobiernzieie                      Lerninhaite
    Sicherheitsein richtungen er   Abfüllsicherung,
    klären können.                 Absperreinrichtungen.
                                                                        Der Fahrzeugführer soll ...
- die aligemeinen Vorschriften     2. B. hinsichtlich Fahrzeugbe
 für die Durchführung der Be       satzung, Personenbeförderung,       - die Notwendigkeit und Funk        Produktspezifische Sicherheits
 förderung nennen können;          Rauchverbot, Parkvorschriften.
                                                                         tion der spezifischen Sicher      einrichtungen, z. B. Überdruck
                                                                         heitseinrichtungen der Beför      sicherungen, Füilstandsanzei-
-die wichtigsten Ausrüstungs       2. B. Feuerlöscher, Schutzaus
                                                                         derungsmittei erkiären kön        gen, überfülisicherungen.
 gegenstände nennen kön            rüstung, Warnleuchte, Trenn              nen.
    nen.                           schalter.




                                                                        6      Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung
6      Themensektor: Unfallverhütung und -bekämpfung
                                                                        Groblernziele                      Lerninhalte
Groblernziele                      Lerninhalte
                                                                        Der Fahrzeugführer soll ...
Der Fahrzeugführer soll...                                              - Maßnahmen zur Begegnung          Maßnahmen gemäß schriftlichen
r die wichtigsten Maßnahmen        Fahrtvorbereitung, Benutzung          spezieller Gefahren beim          Weisungen (Unfallmerkblätter).
  der Unfallverhütung und -be      der Schutzausrüstung, Sichern          Transport von Stoffen der
  kämpfung nennen können.          der Unfallstelie, Unfallmeidung.         Klasse 2 nennen können.
7

Heft 20-1985                                                            648                                     VkBI       Amtlicher      Teil


                                                                2.1.3                                                                     2.1.4

            Ausbiiduhgsrahmenplan für die Schulung der                                Ausbiidungsrahmenplan für die Schulung der
              Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/APR                                     Fahrzeugführer nach Rn,10315 GGVS/APR



Fortbildungslehrgang: Aufbaukurs Klasse 3                                 Fortbildungslehrgang: Aufbaukurs Klasse 5.1,6.1,8


Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 3(ent              Themenkreis: Beförderung gefährlicher Güter der Klassen
                 zündbare flüssige Stoffe)                                             5.1 (entzündend [oxydierend] wirkende Stoffe)
                                                                                       6.1 (giftige Stoffe)
                                                                                       8 (ätzende Stoffe)
1     Themensektor: Aiigemeine Vorschriften

                                                                          1      Themensektor: Aligemeine Vorschriften
Grobiernziele                       Lerninhaite


Der Fahrzeugführer soii ...                                               Grobiernzieie                      Lerninhalte

-den prinzipielien Aufbau der       Stoffe. Gegenstände, Eigen-
                                                                          Der Fahrzeugführer soll...
    Klasse 3erklären können.        schatten der Klasse 3.
                                                                          -den prinzipiellen Aufbau der      Stoffe, Gegenstände, Eigen
                                                                              Klassen 5.1, 6.1 und 8 erklä   schaften der Klassen 5.1,6.1
                                                                              ren können.                    und 8.

3     Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe

                                                                          3     Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe
Grobiernziele                       Lerninhalte


Der Fahrzeugführer soll...                                                Grobiernzieie                      Lerninhaite

-die wichtigsten Eigenschaf         Spezieiie Gefahren der Stoffe
                                                                          Der Fahrzeugführer soll...
    ten und damit verbundenen       der Klasse 3, z. B. Brennbarkeit,
    Gefahren der Stoffe der Kias-   Toxizität, Wassergefährdung,          -die wichtigsten Eigenschaf        Spezielle Gefahren der Stoffe
    se 3 nennen können.             Ätzwirkung.                               ten und damit verbundenen      der Klassen 5.1,6.1 und 8 z. B.
                                                                              Gefahren der Stoffe der Klas   Brandförderung, Toxizität, Was
                                                                              sen 5.1, 6.1 und 8 nennen      sergefährdung, Atzwirkung.
                                                                              können.

4      Themensektor: Kennzeichnung und information

                                                                          4      Themensektor: Kennzeichnung und information
Grobiernzieie                       Lerninhaite

                                                                          Grobiernzieie                      Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soii ...
-die Bedeutung der in der           Warntafein, Kennzeichnungs
                                                                          Der Fahrzeugführer soii...
    Kiasse 3 vorkommenden           nummern, Gefahrzettel.
    Kennzeichnungsnummern                                                 -die Bedeutung der in den          Warntafeln, Kennzeichnungs
    und Gefahrzettei erkiären
                                                                              Kiassen 5.1,6.1 und 8 vor      nummern, Gefahrzettei.
                                                                              kommenden Kennzeich
    können.
                                                                              nungsnummern und Gefahr
                                                                              zettei erklären können.


5     Themensektor: Ausrüstung und Bedienung
                                                                          5     Themensektor: Ausrüstung und Bedienung
Grobiernziele                       Lerninhalte
                                                                          Grobiernzieie                      Lerninhaite
Der Fahrzeugführer soll...
                                                                          Der Fahrzeugführer soii...
-die Notwendigkeit und Funk         Produktspezifische Sicherheits
 tion der spezifischen Sicher       einrichtungen,z. B. Abfüiisiche-      -die Notwendigkeit und Funk    Produktspezifische Sicherheits
 heitseinrichtungen der Beför-      rung, Kippventil, Gaspendelein         tion der spezifischen Sicher  einrichtungen, wie Abfüilslche-
 derungsmittei erklären kön         richtung, Schneilschlußventil.         heitseinrichtungen der Beför- rung, Gaspendeieinrichtung.
    nen.                                                                   derungsmittei erklären kön
                                                                              nen.




6      Themensektor: Unfaiiverhütung und -bekämpfung                      6      Themensektor: Unfaiiverhütung und -bekämpfung

Grobiernzieie                       Lerninhaite                           Grobiernzieie                      Lerninhaite


Der Fahrzeugführer soii ...                                               Der Fahrzeugführer soll...
- Maßnahmen zur Begegnung           Maßnahmen gemäß schriftiichen         - Maßnahmen zur Begegnung          Maßnahmen gemäß schriftlichen
 spezielier Gefahren nennen         Weisungen (Unfailmerkbiätter).            spezieller Gefahren nennen     Weisungen (Unfailmerkbiätter).
    können.                                                                   können.
8

VkBi       Amtlicher       Teil                                         649                                                 Heft 20-1985


                                                                2.1.4
                                                                              Straßenverkehr
           Ausblldungsrahmenplan für die Schulung der
            Fahrzeugführer nach Rn.10315 GGVS/ADR                         Nr. 207 Administrative Behandiung schadstoff
                                                                                  armer und liedingt schadstoffarmer
                                                                                  Kraftfahrzeuge;
Fortbildungsiehrgang: Aufbaukurs Klasse 5.1,6.1,8                                 hier: Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmo
                                                                                        tor(Kreiskoiben-ZWankeimotor)
Themenkreis:      Beförderung gefährlicher Güter der Klassen                                                  Bonn,den 22. Oktober 1985
                  5.1 (entzündend [oxydierend] wirkende Stoffe)                                               StV 11/36.15.00
                  6.1 (giftige Stoffe)
                  8 (ätzende Stoffe)                                      In der Verlautbarung Nr. 183 In VkBI 1985 S. 586 werden im Ab
                                                                         schnitt II Nr. 3 auch die Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmotor
                                                                         (Kreiskolben-/Wankelmotor)angesprochen. Diese Kraftfahrzeuge
      Themensekton      Allgemeine Vorschriften
                                                                         fallen -entgegen der dortigen Aussage- unter § 47 und die Anla
                                                                         gen XXIII, XXIV und XXV StVZO.
Grobiernziele                      Lerninhaite
                                                                          Dem steht auch nicht entgegen, daß in Anlage XXIII (Abschnitt
                                                                         1.1) und Anlage XXIV (Abschnitt 1.1) jeweils der Begriff Fremd-
Der Fahrzeugführer soll...                                               zündungsmotor durch den Klammerzusatz „(Ottomotor)" ergänzt
-den prinzipiellen Aufbau der      Stoffe, Gegenstände, Eigen            Ist. Diese Ergänzung hat nur beispielhafte Bedeutung, so daß als
    Klassen 5.1,6.1 und 8 erklä    schaften der Klassen 5.1, 6.1          Fremdzündungsmotor neben dem Ottomotor auch der Drehkol
    ren können.                    und 8.                                 benmotor anzusehen ist.
                                                                         Damit sind auch Kraftfahrzeuge mit Drehkolbenmotor (Kreiskoi
                                                                         ben-ZWankeimotor) nach § 23 Abs. 7 oder 8 StVZO gegebenen
3     Themensektor: Gefahreneigenschaften der Stoffe
                                                                         falls als schadstoffarm oder bedingt schadstoffarm anzuerken
                                                                         nen. Hinsichtlich ihrer administrativen Behandiung (Nachweis
Grobiernziele                      Lerninhalte                           über die Schadstoffminderung, Eintragung in die Fahrzeugpapie^
                                                                         re. Meidung an das.Finanzamt etc.) gelten die gleichen Regelun
Der Fahrzeugführer soll...                                               gen wie für Personenkraftwagen mit Fremdzündungsmotor.
-die wichtigsten Eigenschaf        Spezielle Gefahren der Stoffe         ich gebe hiervon Kenntnis und steile anheim, an der Verlautba
    ten und damit verbundenen      der Klassen 5.1, 6.1 und 8 z. B.      rung Nr. 183 einen Hinweis auf diese neue Verlautbarung anzu
    Gefahren der Stoffe der Klas   Brandförderung, Toxizität, Was        bringen.
    sen 5.1,6.1 und 8 nennen       sergefährdung, Atzwirkung.
                                                                                                           Der Bundesminister für Verkehr
    können.
                                                                                                                    Im Auftrag
                                                                                                                     Kel ler

4     Themensektor: Kennzeichnung und Information                        (VkB11985 S.649)

Groblernziele                      Lerninhalte


Der Fahrzeugführer soll...
-die Bedeutung der in den          Warntafeln, Kennzeichnungs
    Klassen 5.1,6.1 und 8 vor      nummern, Gefahrzettei.
    kommenden Kennzeich                                                   Nr. 208 Verordnung über die Tarifkommissio
    nungsnummern und Gefahr                                                       nen, die erweiterten Tarifkommlsslonen
    zettel erklären können.
                                                                                     und die beratenden Ausschüsse für den
                                                                                     Güterkraftverkehr (Tarifkommlsslonen-
5      Themensektor: Ausrüstung und Bedienung                                        Verordnung);
                                                                                     hier: Einreichung von Vorschlägen für
Grobiernziele                      Lerninhalte
                                                                                           die Berufung eines Nachfolgers
Der Fahrzeugführer Sfoll...
                                                                                           für ein ausgeschiedenes Mitglied
-die Notwendigkeit und Funk-       Produktspezifische Sicherheits-                                             Bonn, den 9. Oktober 1985
    tion der spezifischen Sicher- einrichtungen, wie Abfülisiche-                                              A 15/28.18.61-3
    heitseinrichtungen der Beför- rung, Gaspendeleinrichtung,
    derungsmittel erklären kön                                            Herr Horst v. Radziewsky, Hamburg, hat sein Amt ais Mitgiied der
    nen.                                                                  Tarifkommission des allgemeinen Güternahverkehrs- Gruppe der
                                                                          Veriader- niedergelegt.
                                                                          Ich fordere hiermit nach § 5 Abs. 3 der Tarifkommissionen-Ver
6      Themensektor: Unfallverhütung und-bekämpfung                       ordnung vom 21. November 1969(BAnz. Nr. 222 vom 29. Novem
                                                                          ber 1969), geändert durch Verordnung vom 7. April 1983(BAnz.
Groblernziele                      Lerninhalte                            Nr. 68 vom 12. April 1983), dazu auf, mir aus dem Bereich der In
                                                                          dustrie Vorschläge für die Berufung eines Nachfoigers bis zum
Der Fahrzeugführer soll...                                                1. Dezember 1985 einzureichen.
- Maßnahmen zur Begegnung          Maßnahmen gemäß schriftlichen                                           Der Bundesminister für Verkehr
 spezieller Gefahren nennen        Weisungen (Unfallmerkblätter),
                                                                                                                     Im Auftrag
    können.
                                                                                                                       Hinz

(VkB11985 S.642)                                                          (VkB11985 S.649)
9

Heft 20-1985                                                       650                                    VkBI       Amtlicher Tei l


Nr. 209 Bekanntmachung Nr. 20/85 Ober Son                                  6. Tag des Abschlusses
        derabmachungen nach § 22 a des Gfl-                                   der Sonderabmachung:      12. September 1985
        terkraftverkehrsgesetaes                                           7. Dauer der
                                                                              Sonderabmachung:         ab 1. Oktober 1985 auf unbe
                                     Köln, den 3. Oktober 1985
                                                                                                       stimmte Zeit, mindestens jedoch
                                     IA-081
                                                                                                       bis zum 31. Dezember 1985
Auf Grund des § 24 des Güterkraftverkehrsgesetzes wird hiermit             8. Wichtigste
folgendes veröffentlicht:                                                     Sonderbedingungen:       mindestens 231
 1. Sonderabmachung Nr. 0366                                                                           je Beförderung
   1. Name des Unternehmers: ZEITFRACHT
                             Horst-Walter Schröter                       4. Sonderabmachung Nr. 0916
   2. Verkehrsverbindungen                                                 1. Name'des Unternehmers: Transterra Spedition GmbH
      und vereinbarte Beför                DM/100 kg
                                                                           2. Verkehrsverbindungen
      derungsentgelte:             20 t       23 t          24 t
                                                                              und vereinbarte Beför
      von   Lübeck                4,25        4,07          4,03
                                                                             derungsentgeite:                      DM/100 kg
           Kiel                   4,40        4,22          4.18
                                                                                                            15t    20t    23t    24t
      nach Köln                   ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                von Hamburg
                                                                             nach Essen                    3,85    3,73   3,63   3,57
   3. Güterart:                Papier, unbearbeitet                                Köln                    4,10 3,96 3,86 3,79
   4. Gütermenge:               mindestens 5001 jeweils in                         Neu-Isenburg            5,00 4,74 4.60 4,55
                               3 Monaten                                                                 ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
   5. Tag des Abschlusses                                                  3. Güterart:                Papier, unbearbeitet
     der Sonderabmachung:      16. August 1985                             4. Gütermenge:              mindestens 5001 jeweils in
   6. Dauer der                                                                                        3 Monaten
     Sonderabmachung:          ab 1. Oktober 1985 auf unbe                 5. Tag des Abschlusses
                               stimmte Zeit, mindestens Jedoch               der Sonderabmachung:      19. Juli 1985
                               bis zum 31. Dezember 1985
                                                                           6. Dauer der
   7. Wichtigste                                                             Sonderabmachung:          ab 19. Juli 1985 auf unbestimmte
      Sonderbedingungen:       Nummer 7 der Vorschriften für                                           Zeit, mindestens jedoch bis zum
                               die Frachtberechnung (RKT Teil                                          18. Oktober 1985
                               II Abschnitt 1)gilt entsprechend            7. Wichtigste
                                                                             Sonderbedingungen:        mindestens 15 t und nur ein
 2. Sonderabmachung Nr. 0632                                                                           Empfangsort je      Beförderung;
                                                                                                       Nummer 7 der Vorschriften für
   1. Name des Unternehmers: Rhenus Aktiengesellschaft
                                                                                                       die Frachtberechnung (RKT Teil
   2. Verkehrsverbindungen                                                                             II Abschnitt 1)gilt entsprechend
      und vereinbarte Beför
      derungsentgelte:                     DM/100 kg
      von Stockstadt am Main                                             5. Sonderabmachung Nr. 1095
      nach Bremen                             4,40                         1.-Name des Unternehmers: TRANSIT TRANSPORT
            Hamburg                           5,00                                                   FLENSBURG GmbH & Co. KG
                                 ggf. zuzüglich Umsatzsteuer               2. Verkehrsverbindungen:    von Flensburg, Nordhackstedt,
   3. Güterart:                Papier, unbearbeitet                                                         Schleswig
   4. Gütermenge:              mindestens 5001 jeweils in                                              nach Hamburg
                               3 Monaten.                                  3. Güterart:                Miichpuiver
   5. Tag des Abschlusses                                                 4. Gütermenge:               mindestens 5001 jeweils in
      der Sonderabmachung:     28. August 1985                                                         3 Monaten
   6. Dauer der                                                           5. Vereinbarte
     Sonderabmachung:          ab 1. September 1985 auf unbe                 Beförderungsentgelte:     2,90 DM/100 kg
                               stimmte Zeit, mindestens jedoch                                         ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
                               bis zum 30. November 1985
                                                                          6. Tag des Abschlusses
   7. Wichtigste                                                             der Sonderabmachung:      10. September 1985
      Sonderbedingungen:       mindestens 201 und nur eine Be-
                                                                          7. Dauer der
                               und eine Entladestelle je Beför               Sonderabmachung:          ab 10. September 1985 auf un-,
                               derung
                                                                                                       bestimmte Zeit, mindestens je
                                                                                                       doch bis zum 9. Dezember 1985
3. Sonderabmachung Nr. 0633                                               8. Wichtigste
  1. Name des Unternehmers: Karl Varlemann                                   Sonderbedingungen:        entgeltpflichtig mindestens 20 t
                                                                                                       und nur ein Versandort je Beför
  2. Verkehrsverbindungen:     von Brake(Unterweser)
                                                                                                       derung
                               nach Diemelstadt
  3. Güterart:                 Holzzellstoff mit
                               höchstens 40% Wasser                      6. Sonderabmachung Nr. 9134
  4. Gütermenge:               mindestens 5001 jeweils in                  1. Name des Unternehmers: Deutsche Bundesbahn
                               3 Monaten
                                                                                                     Bundesbahndirektion Hannover
  5. Vereinbarte                                                                                        Beschäftigter Unternehmer:
     Beförderungsentgeite:     3,485 DM/100 kg                                                          Rädei & Sählhof
                                 ggf. zuzüglich Umsatzsteuer                                            Inh. Woifgang Sählhof
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