VkBl Nr. 20 1998
Verkehrsblatt Nr. 20 1998
VkBl. Amtlicher Teil 1147 Heft 20 – 1998
Die zuständige Behörde muß befugt und jederzeit in der Die Prüfung der versandten Unterlagen erfolgt durch die
Lage sein, dem BMV direkt Auskünfte über die einzelnen Länder.
Einsätze von Festbrückengerät in ihrem Zuständigkeits-
bereich zu erteilen. 3.3 Auslieferungsbestätigung
Die erfolgte Auslieferung des Gerätes wird von der örtlichen
3 Verwaltungsvorgänge Lagerverwaltung auf einer Ausfertigung der Einsatzbeschrei-
3.1 Anforderung von Festbrückengerät bung bestätigt. Diese wird von der Lagerverwaltung mit einer
Das Festbrückengerät ist bei der für den Einsatzort zu- ggf. korrigierten Liste der Einzelteile dem für die Verwaltung
ständigen Dienststelle der Straßenbauverwaltung zu be- des Festbrückengerätes zuständigen Referat StB 25 im
antragen. Diese fordert nach einer Vorprüfung der BMV unter Verwendung der Anlage 5 direkt zugeleitet.
Voraussetzungen das Gerät mit einem formlosen Schrei- 3.4 Rücklieferungsmeldung
ben über Mittelbehörde und oberste Straßenbaubehörde
beim BMV an. Diesem ist als Anlage das ausgefüllte Die Rücklieferung des Gerätes oder von Teilen ist dem
Formblatt „Anlage zur Anforderung von Festbrückenge- zuständigen Referat StB 25 im BMV von der Lager-
rät“ beizufügen (siehe Anlage 2). In diesem Formblatt verwaltung unverzüglich und unmittelbar mitzuteilen.
sind alle zur Kennzeichnung des Einsatzes und des Eine Auslieferung der Einsatzbeschreibung ist für diese
gewünschten Gerätes erforderlichen Angaben zu Rücklieferungsmeldung vorgesehen (vgl. Anlage 3).
machen. Sofern ein Standardtyp ohne Zusatzteile ange- Nicht in das Lager zurückgegebene Teile und nicht ein-
fordert wird, sind weitere Unterlagen, wie z.B. eine Teile- satzfähige Teile sind mit besonderen „Veränderungs-
liste, nicht erforderlich. Diese wird vom Programmsystem meldungen“ (Anlage 5) von der Lagerverwaltung gleich-
zur Verfügung gestellt. zeitig mit der Rücklieferungsmeldung dem BMV als nicht
Als Standardtyp werden die in den Teilelisten der vom verfügbar zu melden.
BMV herausgegebenen Beschreibungen und Bauan- 3.5 Änderung von Reservierungs- bzw. Einsatz-
weisungen aufgeführten Geräte bezeichnet, die nach terminen
Stützweite und Lastklasse so ausgewählt wurden, daß
die überwiegende Zahl der vorkommenden Einsätze Notwendige Änderungen der vom BMV bestätigten Einsatz-
hiermit ausgeführt werden kann. termine sind dem BMV jeweils unverzüglich unter Angabe
der Projektnummer und des Aktenzeichens mitzuteilen. Dies
Wenn besondere Brückentypen oder ergänzend ausge- gilt sowohl für die Auslieferung als auch für die Rücklieferung
wählte Einzelteile wie Wartungsgehwege, Zwischenstüt- der Geräteteile. Vorverlegungen und Verlängerungen von
zen o.a. angefordert werden, ist eine formlose „Geräte- Einsatzzeiten sind nur mit Zustimmung durch den BMV mög-
teileIiste“ beizufügen. Iich. Diese wird von den betroffenen Ländern im allgemeinen
Für Montagegeräte sind besondere Regelungen zu formlos mitgeteilt. Wurden bereits Auslieferungsanweisun-
beachten (siehe Abschnitt 3.8). gen verschickt, werden bei Vorverlegungen auch die zustän-
Ist von vornherein eine stufenweise Rücklieferung der dige Behörde und die Lagerverwaltungen benachrichtigt.
Geräteteile vorgesehen, sollte der Antrag nach Möglich- Wird durch die Terminänderung, z.B. wegen einer Über-
keit entsprechend aufgegliedert gestellt werden. schneidung mit anderen Einsätzen, eine Änderung der
3.2 Reservierungsbestätigung und Auslieferungs- von den einzelnen Lagern zu liefernden Einzelteile
anweisung erforderIich, wird eine neue Auslieferungsanweisung
bzw. Reservierungsbestätigung erstellt.
Sofern das angeforderte Gerät zum gewünschten Termin
zur Verfügung gestellt werden kann, wird vom BMV festge- 3.6 Veränderungsmeldungen
legt, aus welchen Lagern die Lieferung erfolgen soll. Au- Eine Veränderungsmeldung der zuständigen Behörde oder
ßerdem wird eine entsprechende Reservierung veranlaßt. der Lagerverwaltung an das zuständige Referat StB 25
Beträgt die Frist zwischen Reservierung und vorgesehe- im BMV wird erforderlich, wenn sich Änderungen an den
ner Auslieferung mehr als 3 Monate, wird zunächst vom beim BMV gebuchten Daten ergeben, wie z.B.
BMV eine Reservierungsbestätigung an die beteiligten – Änderungen der Verfügbarkeit von Geräteteilen
Länder versandt, der in mehrfacher Ausfertigung eine „Ein- (Feststellung nicht einsatzbereiter Teile, Abgänge,
satzbeschreibung“ und eine „Liste der Einzelteile“ beige- Neuzugänge, Umlagerungen).
fügt wird (Muster siehe Anlage 3 und 4). Mehrfertigungen
dieser Anlagen werden von den Ländern weitergeleitet – Änderungen von Terminangaben sowohl für laufende
(vgl. Abschnitt 3.9). Sofern die Auslieferung aus mehreren Einsätze als auch für Reservierungen (s. Abschnitt 3.5).
Lagern erfolgt, werden Einsatzbeschreibung und Listen Für diese Meldungen steht der Vordruck „Veränderungs-
der Einzelteile für jedes Lager getrennt erstellt. Erfolgt die meldung“ (Anlage 5) zur Verfügung.
Anforderung weniger als 3 Monate vor der vorgesehenen Die gleichzeitig mit den Meldungen an den BMV erfor-
Auslieferung, wird vom BMV die Auslieferungsanweisung derlichen Unterrichtungen von beteiligten Landesbehör-
unmittelbar an die betroffenen Länder und nachrichtlich an den sind von den unterschiedlichen Organisationen in
die Lagerverwaltungen und die zuständige Behörde ver- den Ländern abhängig.
schickt. Der Anweisung werden Einsatzbeschreibungen
und Listen der Einzelteile beigefügt. 3.7 Instandsetzungen, Ausmusterungen, Ersatz-
Sofern zunächst eine Reservierungsbestätigung ver- beschaffungen
sandt wurde, wird die Auslieferungsanweisung auf Anfor- Bei notwendigen Instandsetzungen, Ausmusterungen
derung des Landes vom BMV ca. 2 bis 3 Wochen vor und Ersatzbeschaffungen sind dem BMV ebenfalls Ver-
dem Auslieferungstermin wie vor beschrieben versandt. änderungsmeldungen gem. Abschnitt 3.6 vorzulegen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 1998 1148 VkBl. Amtlicher Teil
Sind Instandsetzungen oder Ausmusterungen unabhän- b. Reservierungsbestätigung
gig von Einsätzen erforderlich, ist vom Land die Zustim-
mung des BMV einzuholen.
3.8 Montagegerät
Der kurzfristige Einsatz von Montagegerät wird vom BMV
im allgemeinen nicht verfolgt. Die entsprechenden Ein-
satzdispositionen werden von den Ländern bzw. Lager-
verwaltungen in eigener Zuständigkeit vorgenommen.
Dem BMV ist bei der Antragstellung lediglich mitzuteilen,
ob solches Gerät zum Einsatz kommt oder nicht. Wird
das Gerät über eine längere Zeit benötigt oder wird es für
Noteinsätze nicht verfügbar sein, sind die erforderlichen
Geräteteile jedoch als „Zusatzteile“ gesondert anzufor-
dern. Die Verfügbarkeit der Montagegeräte ist durch die
Lagerverwaltung zu gewährleisten.
3.9 Verteiler für Auslieferungsanweisungen und
Reservierungsbestätigungen
Die mit Hilfe der IT erstellten Listen werden vom BMV 4 Kurzbezeichnung des Brückentyps/
nach folgendem Schlüssel versandt. Dabei ist: Standardtyp
Land A = anforderndes Land und Die mit den verfügbaren Teilen konstruierbaren Brücken-
Land B = für auslieferndes Lager zuständiges Land. überbauten werden mit einer 8-stelligen Kurzbezeich-
nung eindeutig beschrieben. Die hierfür benötigten Anga-
a. Auslieferungsanweisung: ben können in Abhängigkeit von der zu erwartenden
Belastung usw. im wesentlichen aus folgenden Handbü-
chern ermittelt werden:
– Bailey-Brücke: Beschreibung und Bauanweisung,
Ausgabe 1983/1991
– D-Brücke: Beschreibung und Bauanweisung,
Ausgabe 1995
– SS 80-Brücke: Bedienungsanleitung, Ausgabe 1979
– SB 30-Brücke: Beschreibung und Bauanweisung,
Ausgabe 1997
Um die Möglichkeit von Übertragungsfehlern, aber auch
um den Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung der Vorgän-
ge zu verringern, wurden für die am häufigsten zum Ein-
satz kommenden Brückentypen die zugehörigen Einzel-
teile programmintern gespeichert. Diese als „Standardty-
pen“ bezeichneten Brückentypen sind in den Teilelisten
der o.g. Handbücher aufgeführt.
Die Kurzbezeichnung der Brückentypen ergibt sich aus
folgender Verschlüsselung:
Gerät Konstruktion Fahrbahn Felderzahl
D Z 2 Z K V 3 0
Stelle 1 2 3 4 5 6 7 8
1. Stelle: Gerätetyp
B = Bailey-Brücke
D = D-Brücke
S = SS 80-Brücke
N = SB 30-Brücke
2. - 4. Stelle: Angaben zur Haupt-Trag-Konstruktion
2. Stelle: Anzahl der Hauptträgerwände
E = einwandig
Z = zweiwandig (einspurig bei SB 30-Brücke)
D = dreiwandig
V = vierwandig (zweispurig bei SB 30-Brücke)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1149 Heft 20 – 1998
S = SS 80-Brücke 1 = einseitiger Gehweg
3. Stelle: Anzahl der Stockwerke 2 = beidseitiger Gehweg
1 = 1-stöckig 7. und 8. Stelle: Anzahl der Brückenfelder (Brückenlänge)
2 = 2-stöckig Die Zahl der Felder ist unverschlüsselt mit führenden Nul-
3 = 3-stöckig len einzutragen. Die Netzlängen der Felder betragen bei:
8 = SS 80-Brücke Bailey-Brücke = 3,048 m
4. Stelle: Gurtverstärkung (Bailey- und D-Brücke) D-Brücke = 1,525 m
Anrampungsträger (SB 30-Brücke) SS 80-Brücke = 3,50 m
A = ohne Anrampungsträger (SB 30) SB 30-Brücke = 7,50 m
B = mit Anrampungsträger einseitig (SB 30)
5 Erläuterung der Formulare
C = mit Anrampungsträger zweiseitig (SB 30)
5.1 Anlage zur Anforderung von Festbrückengerät
N = ohne Verstärkungsgurt, bei Bailey-Brücke mit 2
Ein Musterformular ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Teil
Querträgern pro Fach
der verwendeten Begriffe wurde bereits erläutert. (Anfor-
V = mit Verstärkungsgurt, bei Bailey-Brücke mit 2 derer, zuständige Behörde, Brückentyp/Standardtyp).
Querträgern pro Fach Auf der Rückseite des Formulars werden weitere Erläu-
W = Bailey-Brücke ohne Verstärkungsgurt und 4 terungen gegeben.
Querträgern pro Fach Die Projekt-Nr. wird vom BMV beim Eingang der Anforde-
X = Bailey-Brücke mit Verstärkungsgurt und 4 Quer- rung vergeben. Sie besteht aus einem Buchstaben zur
trägern pro Fach Kennzeichnung des Gerätes (B, D, S, N) und einer
Y = D-Brücke mit 3. Gurt ohne Verstärkungsgurt laufenden Nummer.
Z = D-Brücke mit 3. Gurt und Verstärkungsgurt 5.2 Veränderungsmeldung
0 = SS 80-Brücke Das Formular (Anlage 5) soll in erster Linie einer Be-
5. Stelle: Fahrbahnbreite und Außengehwege (Bailey-, schleunigung der Bearbeitung der Vorgänge und damit
D- und SS 80-Brücke) einer schnelleren Übermittlung von Informationen die-
Bauteilbezeichnung (SB 30-Brücke) nen. Daher kann bei einfachen Vorgängen bzw. wenig
textlichen Erläuterungen der Vordruck auch handschrift-
lich ausgefüllt werden.
6 Bestandskontrollen
Mit jeder Auslieferungsanweisung übersendet das BMV
eine Lagerbestandsliste gemäß Anlage 6 in 1-facher
Ausfertigung an die zuständige Behörde und 2-fach an
die Lagerverwaltung. Die der Lagerbestandsliste beige-
fügte Projektliste gem. Anlage 7 enthält die gebuchten
Einsätze bezogen auf ein bestimmtes Brückenlager. Die-
se Liste ist jeweils auf Übereinstimmung mit den tatsäch-
lichen Auslieferungen zu überprüfen. Abweichungen sind
dem BMV umgehend mitzuteilen.
Die Bestandslisten sollen zugleich als Grundlage für die
mindestens jährlich mit Stand 31. März vorzunehmen-
Bauteilbezeichnung (SB 30-Brücke): Unterscheidung den Inventuren dienen und für Notfälle eine manuelle
zwischen Überbau und Stützenkopf Fortschreibung der Bestände ermöglichen. Das Ergebnis
A = Stützenkopf (Auflager) der Inventur ist von der Lagerverwaltung der zuständigen
B = Überbau (Brücke) Straßenbauverwaltung jeweils bis zum 1. April zu mel-
Gehwegbreite bei: Bailey-Brücke 1,435 m den. Festgestellte Abweichungen sind von der Straßen-
bauverwaltung dem zuständigen Referat StB 25 im BMV
D-Brücke )
mitzuteilen.
SS 80-Brücke ) 1,50 m
SB 30-Brücke ) 7 Zusammenstellung der Anlagen
6. Stelle: Fahrbahnart (Bailey-, D- und SS 80-Brücke) Anlage 1: Schematische Darstellung des Verwaltungs-
Gehweganordnung (SB 30-Brücke) ablaufes
a) Bailey-Brücke b) D-Brücke Anlage 2: Anlage zur Anforderung von Festbrückengerät
H = Holzfahrbahn F = Flachfahrbahn Anlage 3: Muster „Einsatzbeschreibung“
(Brückenklasse 30) Anlage 4: Muster „Liste der Einzelteile“ zur Einsatzbe-
V = Flachfahrbahn schreibung
(Brückenklasse 45) Anlage 5: Vordruck „Veränderungsmeldung“
c) SS 80-Brücke d) SB 30-Brücke Anlage 6: Muster „Lagerbestandsliste“ für D-Gerät
F = Flachfahrbahn O = ohne Gehweg Anlage 7: Muster „Projektliste“ für D-Geräteeinsätze
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 1998 1150 VkBl. Amtlicher Teil
– Verwaltung Festbrückengerät –
Schematische Darstellung des Verwaltungsablaufes
Anlage 1
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1151 Heft 20 – 1998
1) bis 10) Erläuterungen siehe Rückseite
Anlage 2
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 1998 1152 VkBl. Amtlicher Teil
Erläuterungen
1) Wird vom BMV eingetragen 6) siehe Erläuterungen zur Verwaltung von Fest-
2) z.B.: Bund-Straßenbau, Bund-Wasserstraßen, Land, brückengerät
Kreis ...... Stadt ....., andere Behörden ggf. mit aus- Sofern Einsatz durch Standardtypen nicht zu erfas-
führlichen Angaben sen, sind auf besonderer Anlage alle erforderlichen
3) Es sind nach Möglichkeit nur folgende Bezeichnun- Teile einzeln aufzuführen.
gen zu verwenden: 7) Nur folgende Beschreibungen sind zu verwenden:
– Klassifizierte Straßen unter Angabe der Kurz- Gehweg / Rampe / Stütze / Montagegerät / Vorbau-
bezeichnung und Nr. schnabel / Sonstiges. Montagegerät mit Vorbau-
– Sonstige Straße, z. B. Gemeindeverb., Wirtschafts- schnabel ist jedoch nur aufzuführen, wenn die Teile
weg, Geh- und Radweg für eine längere Einsatzzeit benötigt werden.
8) Es ist die Zivillastklasse anzugeben. Wird ausnahms-
– Deutsche Bahn AG, Privatbahn
weise nur nach Stanag eingestuft, ist dies besonders
– Wasserstraße zu vermerken.
– Gewässer 9) Es sind die Brückenlänge bzw. Einzelstützweiten an-
– Baustellenverkehr leich/schwer (Erdtransport) zugeben, die sich aus dem Raster des auszuliefern-
4) Angaben in DTV nach RAS-Q, ggf. Schätzwerte an- den Festbrückengerätes ergeben.
geben 10) Der Einsatz ist von der zuständigen Behörde direkt
5) Nicht zutreffendes streichen mit dem Land bzw. der Lagerverwaltung zu regeln.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1153 Heft 20 – 1998
EINSATZBESCHREIBUNG
des BMV vom 24. 02. 1998, Az.: StB 25/82.30.32/5 MV 98
Anlage 3
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 1998 1154 VkBl. Amtlicher Teil
Blatt 1
LISTE DER EINZELTEILE
des BMV vom 24. 02. 1998, Az.: StB 25/82.30.32/5 MV 98
Anlage 4
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1155 Heft 20 – 1998
Zu Projekt-Nr.
des BMV
Anlage 5
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 1998 1156 VkBl. Amtlicher Teil
Blatt 1
LAGERBESTAND
Anlage 6
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil