VkBl Nr. 20 1998

Verkehrsblatt Nr. 20 1998

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VkBl. Amtlicher Teil                                         1147                                              Heft 20 – 1998

Die zuständige Behörde muß befugt und jederzeit in der           Die Prüfung der versandten Unterlagen erfolgt durch die
Lage sein, dem BMV direkt Auskünfte über die einzelnen           Länder.
Einsätze von Festbrückengerät in ihrem Zuständigkeits-
bereich zu erteilen.                                             3.3 Auslieferungsbestätigung
                                                                 Die erfolgte Auslieferung des Gerätes wird von der örtlichen
3     Verwaltungsvorgänge                                        Lagerverwaltung auf einer Ausfertigung der Einsatzbeschrei-
3.1 Anforderung von Festbrückengerät                             bung bestätigt. Diese wird von der Lagerverwaltung mit einer
Das Festbrückengerät ist bei der für den Einsatzort zu-          ggf. korrigierten Liste der Einzelteile dem für die Verwaltung
ständigen Dienststelle der Straßenbauverwaltung zu be-           des Festbrückengerätes zuständigen Referat StB 25 im
antragen. Diese fordert nach einer Vorprüfung der                BMV unter Verwendung der Anlage 5 direkt zugeleitet.
Voraussetzungen das Gerät mit einem formlosen Schrei-            3.4 Rücklieferungsmeldung
ben über Mittelbehörde und oberste Straßenbaubehörde
beim BMV an. Diesem ist als Anlage das ausgefüllte               Die Rücklieferung des Gerätes oder von Teilen ist dem
Formblatt „Anlage zur Anforderung von Festbrückenge-             zuständigen Referat StB 25 im BMV von der Lager-
rät“ beizufügen (siehe Anlage 2). In diesem Formblatt            verwaltung unverzüglich und unmittelbar mitzuteilen.
sind alle zur Kennzeichnung des Einsatzes und des                Eine Auslieferung der Einsatzbeschreibung ist für diese
gewünschten Gerätes erforderlichen Angaben zu                    Rücklieferungsmeldung vorgesehen (vgl. Anlage 3).
machen. Sofern ein Standardtyp ohne Zusatzteile ange-            Nicht in das Lager zurückgegebene Teile und nicht ein-
fordert wird, sind weitere Unterlagen, wie z.B. eine Teile-      satzfähige Teile sind mit besonderen „Veränderungs-
liste, nicht erforderlich. Diese wird vom Programmsystem         meldungen“ (Anlage 5) von der Lagerverwaltung gleich-
zur Verfügung gestellt.                                          zeitig mit der Rücklieferungsmeldung dem BMV als nicht
Als Standardtyp werden die in den Teilelisten der vom            verfügbar zu melden.
BMV herausgegebenen Beschreibungen und Bauan-                    3.5    Änderung von Reservierungs- bzw. Einsatz-
weisungen aufgeführten Geräte bezeichnet, die nach                      terminen
Stützweite und Lastklasse so ausgewählt wurden, daß
die überwiegende Zahl der vorkommenden Einsätze                  Notwendige Änderungen der vom BMV bestätigten Einsatz-
hiermit ausgeführt werden kann.                                  termine sind dem BMV jeweils unverzüglich unter Angabe
                                                                 der Projektnummer und des Aktenzeichens mitzuteilen. Dies
Wenn besondere Brückentypen oder ergänzend ausge-                gilt sowohl für die Auslieferung als auch für die Rücklieferung
wählte Einzelteile wie Wartungsgehwege, Zwischenstüt-            der Geräteteile. Vorverlegungen und Verlängerungen von
zen o.a. angefordert werden, ist eine formlose „Geräte-          Einsatzzeiten sind nur mit Zustimmung durch den BMV mög-
teileIiste“ beizufügen.                                          Iich. Diese wird von den betroffenen Ländern im allgemeinen
Für Montagegeräte sind besondere Regelungen zu                   formlos mitgeteilt. Wurden bereits Auslieferungsanweisun-
beachten (siehe Abschnitt 3.8).                                  gen verschickt, werden bei Vorverlegungen auch die zustän-
Ist von vornherein eine stufenweise Rücklieferung der            dige Behörde und die Lagerverwaltungen benachrichtigt.
Geräteteile vorgesehen, sollte der Antrag nach Möglich-          Wird durch die Terminänderung, z.B. wegen einer Über-
keit entsprechend aufgegliedert gestellt werden.                 schneidung mit anderen Einsätzen, eine Änderung der
3.2    Reservierungsbestätigung und Auslieferungs-               von den einzelnen Lagern zu liefernden Einzelteile
       anweisung                                                 erforderIich, wird eine neue Auslieferungsanweisung
                                                                 bzw. Reservierungsbestätigung erstellt.
Sofern das angeforderte Gerät zum gewünschten Termin
zur Verfügung gestellt werden kann, wird vom BMV festge-         3.6 Veränderungsmeldungen
legt, aus welchen Lagern die Lieferung erfolgen soll. Au-        Eine Veränderungsmeldung der zuständigen Behörde oder
ßerdem wird eine entsprechende Reservierung veranlaßt.           der Lagerverwaltung an das zuständige Referat StB 25
Beträgt die Frist zwischen Reservierung und vorgesehe-           im BMV wird erforderlich, wenn sich Änderungen an den
ner Auslieferung mehr als 3 Monate, wird zunächst vom            beim BMV gebuchten Daten ergeben, wie z.B.
BMV eine Reservierungsbestätigung an die beteiligten             – Änderungen der Verfügbarkeit von Geräteteilen
Länder versandt, der in mehrfacher Ausfertigung eine „Ein-         (Feststellung nicht einsatzbereiter Teile, Abgänge,
satzbeschreibung“ und eine „Liste der Einzelteile“ beige-          Neuzugänge, Umlagerungen).
fügt wird (Muster siehe Anlage 3 und 4). Mehrfertigungen
dieser Anlagen werden von den Ländern weitergeleitet             – Änderungen von Terminangaben sowohl für laufende
(vgl. Abschnitt 3.9). Sofern die Auslieferung aus mehreren         Einsätze als auch für Reservierungen (s. Abschnitt 3.5).
Lagern erfolgt, werden Einsatzbeschreibung und Listen            Für diese Meldungen steht der Vordruck „Veränderungs-
der Einzelteile für jedes Lager getrennt erstellt. Erfolgt die   meldung“ (Anlage 5) zur Verfügung.
Anforderung weniger als 3 Monate vor der vorgesehenen            Die gleichzeitig mit den Meldungen an den BMV erfor-
Auslieferung, wird vom BMV die Auslieferungsanweisung            derlichen Unterrichtungen von beteiligten Landesbehör-
unmittelbar an die betroffenen Länder und nachrichtlich an       den sind von den unterschiedlichen Organisationen in
die Lagerverwaltungen und die zuständige Behörde ver-            den Ländern abhängig.
schickt. Der Anweisung werden Einsatzbeschreibungen
und Listen der Einzelteile beigefügt.                            3.7  Instandsetzungen, Ausmusterungen, Ersatz-
Sofern zunächst eine Reservierungsbestätigung ver-                    beschaffungen
sandt wurde, wird die Auslieferungsanweisung auf Anfor-          Bei notwendigen Instandsetzungen, Ausmusterungen
derung des Landes vom BMV ca. 2 bis 3 Wochen vor                 und Ersatzbeschaffungen sind dem BMV ebenfalls Ver-
dem Auslieferungstermin wie vor beschrieben versandt.            änderungsmeldungen gem. Abschnitt 3.6 vorzulegen.



                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 20 – 1998                                           1148                                      VkBl. Amtlicher Teil

Sind Instandsetzungen oder Ausmusterungen unabhän-           b. Reservierungsbestätigung
gig von Einsätzen erforderlich, ist vom Land die Zustim-
mung des BMV einzuholen.
3.8 Montagegerät
Der kurzfristige Einsatz von Montagegerät wird vom BMV
im allgemeinen nicht verfolgt. Die entsprechenden Ein-
satzdispositionen werden von den Ländern bzw. Lager-
verwaltungen in eigener Zuständigkeit vorgenommen.
Dem BMV ist bei der Antragstellung lediglich mitzuteilen,
ob solches Gerät zum Einsatz kommt oder nicht. Wird
das Gerät über eine längere Zeit benötigt oder wird es für
Noteinsätze nicht verfügbar sein, sind die erforderlichen
Geräteteile jedoch als „Zusatzteile“ gesondert anzufor-
dern. Die Verfügbarkeit der Montagegeräte ist durch die
Lagerverwaltung zu gewährleisten.
3.9  Verteiler für Auslieferungsanweisungen und
     Reservierungsbestätigungen
Die mit Hilfe der IT erstellten Listen werden vom BMV        4      Kurzbezeichnung des Brückentyps/
nach folgendem Schlüssel versandt. Dabei ist:                       Standardtyp
Land A = anforderndes Land und                               Die mit den verfügbaren Teilen konstruierbaren Brücken-
Land B = für auslieferndes Lager zuständiges Land.           überbauten werden mit einer 8-stelligen Kurzbezeich-
                                                             nung eindeutig beschrieben. Die hierfür benötigten Anga-
a. Auslieferungsanweisung:                                   ben können in Abhängigkeit von der zu erwartenden
                                                             Belastung usw. im wesentlichen aus folgenden Handbü-
                                                             chern ermittelt werden:
                                                             – Bailey-Brücke: Beschreibung und Bauanweisung,
                                                                                  Ausgabe 1983/1991
                                                             – D-Brücke:          Beschreibung und Bauanweisung,
                                                                                  Ausgabe 1995
                                                             – SS 80-Brücke: Bedienungsanleitung, Ausgabe 1979
                                                             – SB 30-Brücke: Beschreibung und Bauanweisung,
                                                                                  Ausgabe 1997
                                                             Um die Möglichkeit von Übertragungsfehlern, aber auch
                                                             um den Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung der Vorgän-
                                                             ge zu verringern, wurden für die am häufigsten zum Ein-
                                                             satz kommenden Brückentypen die zugehörigen Einzel-
                                                             teile programmintern gespeichert. Diese als „Standardty-
                                                             pen“ bezeichneten Brückentypen sind in den Teilelisten
                                                             der o.g. Handbücher aufgeführt.
                                                             Die Kurzbezeichnung der Brückentypen ergibt sich aus
                                                             folgender Verschlüsselung:
                                                                      Gerät Konstruktion       Fahrbahn Felderzahl

                                                                      D     Z      2     Z     K     V      3      0

                                                             Stelle   1     2     3      4     5     6      7      8

                                                             1. Stelle: Gerätetyp
                                                             B = Bailey-Brücke
                                                             D = D-Brücke
                                                             S = SS 80-Brücke
                                                             N = SB 30-Brücke
                                                             2. - 4. Stelle: Angaben zur Haupt-Trag-Konstruktion
                                                             2. Stelle: Anzahl der Hauptträgerwände
                                                             E = einwandig
                                                             Z = zweiwandig (einspurig bei SB 30-Brücke)
                                                             D = dreiwandig
                                                             V = vierwandig (zweispurig bei SB 30-Brücke)



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                1149                                           Heft 20 – 1998

S = SS 80-Brücke                                                                        1 = einseitiger Gehweg
3. Stelle: Anzahl der Stockwerke                                                        2 = beidseitiger Gehweg
1 = 1-stöckig                                           7. und 8. Stelle: Anzahl der Brückenfelder (Brückenlänge)
2 = 2-stöckig                                           Die Zahl der Felder ist unverschlüsselt mit führenden Nul-
3 = 3-stöckig                                           len einzutragen. Die Netzlängen der Felder betragen bei:
8 = SS 80-Brücke                                        Bailey-Brücke = 3,048 m
4. Stelle: Gurtverstärkung (Bailey- und D-Brücke)       D-Brücke        = 1,525 m
           Anrampungsträger (SB 30-Brücke)              SS 80-Brücke = 3,50 m
A = ohne Anrampungsträger (SB 30)                       SB 30-Brücke = 7,50 m
B = mit Anrampungsträger einseitig (SB 30)
                                                        5    Erläuterung der Formulare
C = mit Anrampungsträger zweiseitig (SB 30)
                                                        5.1 Anlage zur Anforderung von Festbrückengerät
N = ohne Verstärkungsgurt, bei Bailey-Brücke mit 2
                                                        Ein Musterformular ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Teil
         Querträgern pro Fach
                                                        der verwendeten Begriffe wurde bereits erläutert. (Anfor-
V = mit Verstärkungsgurt, bei Bailey-Brücke mit 2       derer, zuständige Behörde, Brückentyp/Standardtyp).
         Querträgern pro Fach                           Auf der Rückseite des Formulars werden weitere Erläu-
W = Bailey-Brücke ohne Verstärkungsgurt und 4           terungen gegeben.
         Querträgern pro Fach                           Die Projekt-Nr. wird vom BMV beim Eingang der Anforde-
X = Bailey-Brücke mit Verstärkungsgurt und 4 Quer-      rung vergeben. Sie besteht aus einem Buchstaben zur
         trägern pro Fach                               Kennzeichnung des Gerätes (B, D, S, N) und einer
Y = D-Brücke mit 3. Gurt ohne Verstärkungsgurt          laufenden Nummer.
Z = D-Brücke mit 3. Gurt und Verstärkungsgurt           5.2 Veränderungsmeldung
0 = SS 80-Brücke                                        Das Formular (Anlage 5) soll in erster Linie einer Be-
5. Stelle: Fahrbahnbreite und Außengehwege (Bailey-,    schleunigung der Bearbeitung der Vorgänge und damit
           D- und SS 80-Brücke)                         einer schnelleren Übermittlung von Informationen die-
           Bauteilbezeichnung (SB 30-Brücke)            nen. Daher kann bei einfachen Vorgängen bzw. wenig
                                                        textlichen Erläuterungen der Vordruck auch handschrift-
                                                        lich ausgefüllt werden.

                                                        6    Bestandskontrollen
                                                        Mit jeder Auslieferungsanweisung übersendet das BMV
                                                        eine Lagerbestandsliste gemäß Anlage 6 in 1-facher
                                                        Ausfertigung an die zuständige Behörde und 2-fach an
                                                        die Lagerverwaltung. Die der Lagerbestandsliste beige-
                                                        fügte Projektliste gem. Anlage 7 enthält die gebuchten
                                                        Einsätze bezogen auf ein bestimmtes Brückenlager. Die-
                                                        se Liste ist jeweils auf Übereinstimmung mit den tatsäch-
                                                        lichen Auslieferungen zu überprüfen. Abweichungen sind
                                                        dem BMV umgehend mitzuteilen.
                                                        Die Bestandslisten sollen zugleich als Grundlage für die
                                                        mindestens jährlich mit Stand 31. März vorzunehmen-
Bauteilbezeichnung (SB 30-Brücke): Unterscheidung       den Inventuren dienen und für Notfälle eine manuelle
zwischen Überbau und Stützenkopf                        Fortschreibung der Bestände ermöglichen. Das Ergebnis
A = Stützenkopf (Auflager)                              der Inventur ist von der Lagerverwaltung der zuständigen
B = Überbau (Brücke)                                    Straßenbauverwaltung jeweils bis zum 1. April zu mel-
Gehwegbreite bei: Bailey-Brücke 1,435 m                 den. Festgestellte Abweichungen sind von der Straßen-
                                                        bauverwaltung dem zuständigen Referat StB 25 im BMV
D-Brücke        )
                                                        mitzuteilen.
SS 80-Brücke ) 1,50 m
SB 30-Brücke )                                          7    Zusammenstellung der Anlagen
6. Stelle: Fahrbahnart (Bailey-, D- und SS 80-Brücke)   Anlage 1: Schematische Darstellung des Verwaltungs-
           Gehweganordnung (SB 30-Brücke)                         ablaufes
a) Bailey-Brücke               b) D-Brücke              Anlage 2: Anlage zur Anforderung von Festbrückengerät
H = Holzfahrbahn               F = Flachfahrbahn        Anlage 3: Muster „Einsatzbeschreibung“
                                   (Brückenklasse 30)   Anlage 4: Muster „Liste der Einzelteile“ zur Einsatzbe-
                               V = Flachfahrbahn                  schreibung
                                   (Brückenklasse 45)   Anlage 5: Vordruck „Veränderungsmeldung“
c) SS 80-Brücke                d) SB 30-Brücke          Anlage 6: Muster „Lagerbestandsliste“ für D-Gerät
F = Flachfahrbahn              O = ohne Gehweg          Anlage 7: Muster „Projektliste“ für D-Geräteeinsätze



                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 20 – 1998                           1150                       VkBl. Amtlicher Teil

                             – Verwaltung Festbrückengerät –
                 Schematische Darstellung des Verwaltungsablaufes




                                                                          Anlage 1


                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                            1151                       Heft 20 – 1998




 1) bis 10) Erläuterungen siehe Rückseite


                                                                             Anlage 2


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
175

Heft 20 – 1998                                           1152                                       VkBl. Amtlicher Teil

Erläuterungen
1) Wird vom BMV eingetragen                                  6)    siehe Erläuterungen zur Verwaltung von Fest-
2) z.B.: Bund-Straßenbau, Bund-Wasserstraßen, Land,                brückengerät
   Kreis ...... Stadt ....., andere Behörden ggf. mit aus-         Sofern Einsatz durch Standardtypen nicht zu erfas-
   führlichen Angaben                                              sen, sind auf besonderer Anlage alle erforderlichen
3) Es sind nach Möglichkeit nur folgende Bezeichnun-               Teile einzeln aufzuführen.
   gen zu verwenden:                                         7)    Nur folgende Beschreibungen sind zu verwenden:
   – Klassifizierte Straßen unter Angabe der Kurz-                 Gehweg / Rampe / Stütze / Montagegerät / Vorbau-
      bezeichnung und Nr.                                          schnabel / Sonstiges. Montagegerät mit Vorbau-
   – Sonstige Straße, z. B. Gemeindeverb., Wirtschafts-            schnabel ist jedoch nur aufzuführen, wenn die Teile
      weg, Geh- und Radweg                                         für eine längere Einsatzzeit benötigt werden.
                                                             8)    Es ist die Zivillastklasse anzugeben. Wird ausnahms-
   – Deutsche Bahn AG, Privatbahn
                                                                   weise nur nach Stanag eingestuft, ist dies besonders
   – Wasserstraße                                                  zu vermerken.
   – Gewässer                                                9)    Es sind die Brückenlänge bzw. Einzelstützweiten an-
   – Baustellenverkehr leich/schwer (Erdtransport)                 zugeben, die sich aus dem Raster des auszuliefern-
4) Angaben in DTV nach RAS-Q, ggf. Schätzwerte an-                 den Festbrückengerätes ergeben.
   geben                                                     10)   Der Einsatz ist von der zuständigen Behörde direkt
5) Nicht zutreffendes streichen                                    mit dem Land bzw. der Lagerverwaltung zu regeln.




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                           1153                             Heft 20 – 1998


                                EINSATZBESCHREIBUNG
                       des BMV vom 24. 02. 1998, Az.: StB 25/82.30.32/5 MV 98




                                                                                  Anlage 3


                       Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 20 – 1998                           1154                             VkBl. Amtlicher Teil

                                                                                      Blatt 1

                          LISTE DER EINZELTEILE
                 des BMV vom 24. 02. 1998, Az.: StB 25/82.30.32/5 MV 98




                                                                                Anlage 4


                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
178

VkBl. Amtlicher Teil                      1155                       Heft 20 – 1998

                                                  Zu Projekt-Nr.
                                                  des BMV




                                                                       Anlage 5


                       Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 20 – 1998                      1156                       VkBl. Amtlicher Teil

                                                                           Blatt 1

                             LAGERBESTAND




                                                                     Anlage 6


                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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