VkBl Nr. 20 1998

Verkehrsblatt Nr. 20 1998

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VkBl. Amtlicher Teil                      1157                       Heft 20 – 1998

                                                                            Blatt 1

                                    PROJEKTLISTE




(VkBl. 1998 S. 1145)                                                   Anlage 7


                       Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
181

Heft 20 – 1998                                                        1158                                       VkBl. Amtlicher Teil

Nr. 251 AlIgemeines Rundschreiben                                         Nr. 252 AlIgemeines Rundschrelben Stra-
        Straßenbau Nr. 36/1998                                                    ßenbau Nr. 38/1998
        Sachgebiet 06.1: Straßen-Baustoffe;                                       Sachgebiet 05.5: Brücken- und
                         Anforderungen,                                                            Ingenieurbau;
                         Eigenschaften                                                             Baustoffe
                          Bonn, den 14. September 1998                            Sachgeblet 06.2: Straßen-Baustoffe;
                          StB 26/70.22.00/ 33 Va 98                                                Qualitätssicherung
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder                                                                                    Bonn, den 8. Oktober 1998
nachrichtlich:                                                                                StB 25/StB 26/38.55.30-05/50 Va 98 I
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesrechnungshof                                                        Oberste Straßenbaubehörden
DEGES Deutsche Einheit                                                    der Länder
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Dienststelle Berlin des                                                   Betrifft:   Zuschlagstoffe für Beton;
Bundesministeriums für Verkehr                                                        – Richtlinie „Vorbeugende Maßnah-
Technische Lieferbedingungen für polymermodifi-                                         men gegen schädigende Alkali-
zierte Bitumenemulsionen für Dünne Schichten im                                         reaktion im Beton (Alkali-Richtli-
Kalteinbau (TL PmBE-DSK), Ausgabe 1998
                                                                                        nie)“, Ausgabe Dezember 1997
Mein Rundschreiben StB 26/38.57.20-40/4 Va 96
                                                                                        des Deutschen Ausschusses für
vom 30. 1. 1996
                                                                                        Stahlbeton
Anlagen: – TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998*)
           – Mehrfertigungen des ARS Nr. 36/1998                          Bezug:      AlIgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/
             (ohne Anlage)                                                            1996 vom 10. Oktober 1996
Die Technischen Lieferbedingungen für polymermodifi-                                  – StB 25/70.13.01/109 Va 96 –
zierte Bitumenemulsionen für Dünne Schichten im Kalt-
                                                                          Der Deutsche Ausschuß für Stahlbeton hat die Richtlinie
einbau (TL PmBE-DSK), Ausgabe 1998, wurden von der
                                                                          „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkali-
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
                                                                          reaktion im Beton“, Ausgabe Dezember 1997, aufgestellt.
e. V. im Benehmen mit mir und den Obersten Straßen-
bauverwaltungen der Länder aufgestellt.                                   Die Alkali-Richtlinie wurde gemäß Richtlinie 83/189/EWG
                                                                          i. d. F. der Richtlinie 88/182/EWG und 94.10/EG unter
Ich führe hiermit die TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, für
                                                                          der Mitteilungsnummer 98/261/D notifiziert.
den Bereich der Bundesfernstraßen ein. Sofern für Dün-
ne Schichten im Kalteinbau polymermodifizierte                            Ich führe die Alkali-Richtlinie für den Geschäftsbereich
Bitumenemulsionen vorgesehen werden, müssen diese                         der Bundesfernstraßen ein. Bei der Anwendung bitte ich
den TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, entsprechen.                               nachfolgende Bedingungen zu beachten:
Gemäß der Richtlinie des Rates vom 28. 3. 1983 über                       (1) Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Euro-
ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen                           päischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus
und technischen Vorschriften (83/189/EWG), zuletzt ge-                        den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts-
ändert durch die Richtlinie 94/10/EG (Info-RL) des Euro-                      raumes, die diesen technischen Spezifikationen nicht
päischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994,                          entsprechen, werden einschließlich der im Hersteller-
wurde das Notifizierungsverfahren für die TL PmBE-DSK                         staat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen
unter der Nr. 96/47/D durchgeführt.                                           als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das gefor-
                                                                              derte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
                                                                              Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft
ich, die TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, auch für Bau-
                                                                              erreicht wird.
maßnahmen an den in Ihrem Zuständigkeitsbereich Iie-
genden Straßen einzuführen.                                               (2) Die Alkali-Richtlinie ist stets anzuwenden für Beton-
                                                                              bauwerke sowie Betonfahrbahnen im „Anwendungs-
Dieses AlIgemeine Rundschreiben Straßenbau wird –
                                                                              bereich“ nach Bild 2-1 sowie für präkambrische
ohne Anlage - im Verkehrsblatt veröffentlicht.
                                                                              Grauwacke aus deren „Gewinnungsgebiet“ nach
Die TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, sind beim FGSV-Verlag,                         Bild 3-1 (siehe auch Teil 1, Abschnitt 2, Ziffern 1 und
50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13, zu beziehen.                           5 der Richtlinie).
                                Bundesministerium für Verkehr                 Diese Bauwerke sind der Feuchtigkeitsklasse WA
                                         Im Auftrag                           zuzuordnen.
                                      Dr.-Ing. H u b e r                  (3) Alkaliempfindliche Gesteine können im „angrenzen-
(VkBI. 1998 S. 1158)                                                          den Bereich“ örtlich in unterschiedlichen Konzentra-
                                                                              tionen und Gefährdungsgraden auftreten. Im Interes-
*)   Die Technischen Lieferbedingungen für polymermodifizierte Bitumen-       se einer einheitlichen Handhabung in diesem Bereich
     emulsionen für Dünne Schichten im Kalteinbau (TL PmBE-DSK). Aus-         wird eine Einstufung mit entsprechender Kennzeich-
     gabe 1998, werden nicht im Verkehrsblatt abgedruckt.                     nung in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse durch die



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                         1159                                          Heft 20 – 1998

    Zertifizierungsstelle verlangt. Die Vorgehensweise               – Portlandhüttenzement CEM II/B-S mit Alkaligehalt
    ergibt sich nach Teil 2, Abschnitt 4.2.2, Ziffer 4.                  ≤ 0,70 M.-% Na2O-Äquivalent
(4) Die Richtlinie muß auch in weiteren sogenannten                      sowie
    „sonstigen Gebieten“ angewendet werden, wenn in                  – Hochofenzement CEM III/A mit Hüttensandgehal-
    einem Einzelfall ein begründeter Verdacht auf Alkali-                ten ≤ 49 % und Alkaligehalten ≤ 0,95 M.-% Na2O-
    empfindlichkeit eines Zuschlags besteht (z. B. infolge               Äquivalent.
    eines Schadensfalles). ln diesem Fall muß eine Prü-
                                                                 (6) Meine Ergänzung zu Abschnitt 6.7.1.2 – Betonzu-
    fung und Beurteilung durch eine für die Überwachung
                                                                     schlag – der Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-
    der Alkaliempfindlichkeit anerkannte Überwachungs-
                                                                     dingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1996 (ZTV-K),
    stelle erfolgen. Der Umfang der Prüfung ist durch die
                                                                     im AlIgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/
    Überwachungsstelle festzulegen. Aus der Beurteilung
                                                                     1996 ist überholt und hiermit aufgehoben.
    muß ein Vorschlag zur Einstufung des Zuschlags in
    eine Alkaliempfindlichkeitsklasse hervorgehen. Die           (7) Die Alkali-Richtlinie wurde mit Ihnen abgestimmt. Ich
    Zertifizierung erfolgt durch den jeweiligen Zertifizierer,       bitte deshalb, ihre entgegenstehenden Landesrege-
    der nicht gleichzeitig Überwachungsstelle sein muß               lungen, die Bundesmaßnahmen betreffen, zurückzu-
    (siehe Teil 1, Abschnitt 4.1).                                   ziehen, soweit nicht regionale Besonderheiten eine
                                                                     Änderung bzw. Ergänzung erforderlich machen. Die-
    Wird der Verdachtsfall durch die anerkannte Über-
                                                                     se bitte ich mir ggf. mitzuteilen.
    wachungsstelle nicht bestätigt, so kann die Zertifizie-
    rungsstelle eine Einstufung in die Alkaliempfindlich-        (8) Die Alkali-Richtlinie wird vom Deutschen Ausschuß
    keitsklasse E I vornehmen oder jegliche Einstufung               für Stahlbeton – DAfStb – herausgegeben und kann
    unterlassen.                                                     unter der Vertriebsnummer 65027 beim Beuth-Verlag,
                                                                     Berlin und Köln, bezogen werden.
    Bestätigt sich ein Verdachtsfall und es erfolgt eine
    Einstufung in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse > E I,       Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es
    so sind bei Bauteilen, die in die Feuchtigkeitsklassen       begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständig-
    WF und WA eingestuft worden sind, die vorbeugen-             keitsbereich entsprechend verfahren würde.
    den Maßnahmen entsprechend Teil 1, Abschnitt 5, zu           Die Abteilung Wasserstraßen meines Hauses wird für ih-
    ergreifen. Diese sind abhängig von der Alkaliemp-            ren Geschäftsbereich sinngemäß verfahren.
    findlichkeitsklasse des Zuschlags. Als vorbeugende
    Maßnahmen kommen die Begrenzung des Zement-                                           Bundesministerium für Verkehr
    gehaltes, die Verwendung von NA-Zement oder in                                                 Im Auftrag
    Ausnahmefällen der Austausch des Zuschlags in Fra-                                          Dr.-Ing. H u b e r
    ge (siehe auch Tabelle 1 der Erläuterungen).
(5) Als NA-Zemente dürfen auch die nachfolgenden
    Zemente verwandt werden:                                     (VkBI 1998, S. 1158)




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