VkBl Nr. 20 1998
Verkehrsblatt Nr. 20 1998
VkBl. Amtlicher Teil 1157 Heft 20 – 1998
Blatt 1
PROJEKTLISTE
(VkBl. 1998 S. 1145) Anlage 7
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 1998 1158 VkBl. Amtlicher Teil
Nr. 251 AlIgemeines Rundschreiben Nr. 252 AlIgemeines Rundschrelben Stra-
Straßenbau Nr. 36/1998 ßenbau Nr. 38/1998
Sachgebiet 06.1: Straßen-Baustoffe; Sachgebiet 05.5: Brücken- und
Anforderungen, Ingenieurbau;
Eigenschaften Baustoffe
Bonn, den 14. September 1998 Sachgeblet 06.2: Straßen-Baustoffe;
StB 26/70.22.00/ 33 Va 98 Qualitätssicherung
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder Bonn, den 8. Oktober 1998
nachrichtlich: StB 25/StB 26/38.55.30-05/50 Va 98 I
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesrechnungshof Oberste Straßenbaubehörden
DEGES Deutsche Einheit der Länder
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Dienststelle Berlin des Betrifft: Zuschlagstoffe für Beton;
Bundesministeriums für Verkehr – Richtlinie „Vorbeugende Maßnah-
Technische Lieferbedingungen für polymermodifi- men gegen schädigende Alkali-
zierte Bitumenemulsionen für Dünne Schichten im reaktion im Beton (Alkali-Richtli-
Kalteinbau (TL PmBE-DSK), Ausgabe 1998
nie)“, Ausgabe Dezember 1997
Mein Rundschreiben StB 26/38.57.20-40/4 Va 96
des Deutschen Ausschusses für
vom 30. 1. 1996
Stahlbeton
Anlagen: – TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998*)
– Mehrfertigungen des ARS Nr. 36/1998 Bezug: AlIgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/
(ohne Anlage) 1996 vom 10. Oktober 1996
Die Technischen Lieferbedingungen für polymermodifi- – StB 25/70.13.01/109 Va 96 –
zierte Bitumenemulsionen für Dünne Schichten im Kalt-
Der Deutsche Ausschuß für Stahlbeton hat die Richtlinie
einbau (TL PmBE-DSK), Ausgabe 1998, wurden von der
„Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkali-
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
reaktion im Beton“, Ausgabe Dezember 1997, aufgestellt.
e. V. im Benehmen mit mir und den Obersten Straßen-
bauverwaltungen der Länder aufgestellt. Die Alkali-Richtlinie wurde gemäß Richtlinie 83/189/EWG
i. d. F. der Richtlinie 88/182/EWG und 94.10/EG unter
Ich führe hiermit die TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, für
der Mitteilungsnummer 98/261/D notifiziert.
den Bereich der Bundesfernstraßen ein. Sofern für Dün-
ne Schichten im Kalteinbau polymermodifizierte Ich führe die Alkali-Richtlinie für den Geschäftsbereich
Bitumenemulsionen vorgesehen werden, müssen diese der Bundesfernstraßen ein. Bei der Anwendung bitte ich
den TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, entsprechen. nachfolgende Bedingungen zu beachten:
Gemäß der Richtlinie des Rates vom 28. 3. 1983 über (1) Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Euro-
ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen päischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus
und technischen Vorschriften (83/189/EWG), zuletzt ge- den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts-
ändert durch die Richtlinie 94/10/EG (Info-RL) des Euro- raumes, die diesen technischen Spezifikationen nicht
päischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994, entsprechen, werden einschließlich der im Hersteller-
wurde das Notifizierungsverfahren für die TL PmBE-DSK staat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen
unter der Nr. 96/47/D durchgeführt. als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das gefor-
derte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft
ich, die TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, auch für Bau-
erreicht wird.
maßnahmen an den in Ihrem Zuständigkeitsbereich Iie-
genden Straßen einzuführen. (2) Die Alkali-Richtlinie ist stets anzuwenden für Beton-
bauwerke sowie Betonfahrbahnen im „Anwendungs-
Dieses AlIgemeine Rundschreiben Straßenbau wird –
bereich“ nach Bild 2-1 sowie für präkambrische
ohne Anlage - im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Grauwacke aus deren „Gewinnungsgebiet“ nach
Die TL PmBE-DSK, Ausgabe 1998, sind beim FGSV-Verlag, Bild 3-1 (siehe auch Teil 1, Abschnitt 2, Ziffern 1 und
50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13, zu beziehen. 5 der Richtlinie).
Bundesministerium für Verkehr Diese Bauwerke sind der Feuchtigkeitsklasse WA
Im Auftrag zuzuordnen.
Dr.-Ing. H u b e r (3) Alkaliempfindliche Gesteine können im „angrenzen-
(VkBI. 1998 S. 1158) den Bereich“ örtlich in unterschiedlichen Konzentra-
tionen und Gefährdungsgraden auftreten. Im Interes-
*) Die Technischen Lieferbedingungen für polymermodifizierte Bitumen- se einer einheitlichen Handhabung in diesem Bereich
emulsionen für Dünne Schichten im Kalteinbau (TL PmBE-DSK). Aus- wird eine Einstufung mit entsprechender Kennzeich-
gabe 1998, werden nicht im Verkehrsblatt abgedruckt. nung in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse durch die
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Zertifizierungsstelle verlangt. Die Vorgehensweise – Portlandhüttenzement CEM II/B-S mit Alkaligehalt
ergibt sich nach Teil 2, Abschnitt 4.2.2, Ziffer 4. ≤ 0,70 M.-% Na2O-Äquivalent
(4) Die Richtlinie muß auch in weiteren sogenannten sowie
„sonstigen Gebieten“ angewendet werden, wenn in – Hochofenzement CEM III/A mit Hüttensandgehal-
einem Einzelfall ein begründeter Verdacht auf Alkali- ten ≤ 49 % und Alkaligehalten ≤ 0,95 M.-% Na2O-
empfindlichkeit eines Zuschlags besteht (z. B. infolge Äquivalent.
eines Schadensfalles). ln diesem Fall muß eine Prü-
(6) Meine Ergänzung zu Abschnitt 6.7.1.2 – Betonzu-
fung und Beurteilung durch eine für die Überwachung
schlag – der Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-
der Alkaliempfindlichkeit anerkannte Überwachungs-
dingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1996 (ZTV-K),
stelle erfolgen. Der Umfang der Prüfung ist durch die
im AlIgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/
Überwachungsstelle festzulegen. Aus der Beurteilung
1996 ist überholt und hiermit aufgehoben.
muß ein Vorschlag zur Einstufung des Zuschlags in
eine Alkaliempfindlichkeitsklasse hervorgehen. Die (7) Die Alkali-Richtlinie wurde mit Ihnen abgestimmt. Ich
Zertifizierung erfolgt durch den jeweiligen Zertifizierer, bitte deshalb, ihre entgegenstehenden Landesrege-
der nicht gleichzeitig Überwachungsstelle sein muß lungen, die Bundesmaßnahmen betreffen, zurückzu-
(siehe Teil 1, Abschnitt 4.1). ziehen, soweit nicht regionale Besonderheiten eine
Änderung bzw. Ergänzung erforderlich machen. Die-
Wird der Verdachtsfall durch die anerkannte Über-
se bitte ich mir ggf. mitzuteilen.
wachungsstelle nicht bestätigt, so kann die Zertifizie-
rungsstelle eine Einstufung in die Alkaliempfindlich- (8) Die Alkali-Richtlinie wird vom Deutschen Ausschuß
keitsklasse E I vornehmen oder jegliche Einstufung für Stahlbeton – DAfStb – herausgegeben und kann
unterlassen. unter der Vertriebsnummer 65027 beim Beuth-Verlag,
Berlin und Köln, bezogen werden.
Bestätigt sich ein Verdachtsfall und es erfolgt eine
Einstufung in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse > E I, Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es
so sind bei Bauteilen, die in die Feuchtigkeitsklassen begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständig-
WF und WA eingestuft worden sind, die vorbeugen- keitsbereich entsprechend verfahren würde.
den Maßnahmen entsprechend Teil 1, Abschnitt 5, zu Die Abteilung Wasserstraßen meines Hauses wird für ih-
ergreifen. Diese sind abhängig von der Alkaliemp- ren Geschäftsbereich sinngemäß verfahren.
findlichkeitsklasse des Zuschlags. Als vorbeugende
Maßnahmen kommen die Begrenzung des Zement- Bundesministerium für Verkehr
gehaltes, die Verwendung von NA-Zement oder in Im Auftrag
Ausnahmefällen der Austausch des Zuschlags in Fra- Dr.-Ing. H u b e r
ge (siehe auch Tabelle 1 der Erläuterungen).
(5) Als NA-Zemente dürfen auch die nachfolgenden
Zemente verwandt werden: (VkBI 1998, S. 1158)
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