VkBl Nr. 9 2023
Verkehrsblatt Nr. 9 2023
Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
77. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2023 Heft 9
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2023 Seite Nr. Datum VkBl. 2023 Seite
Bundesfernstraßen einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-
keitsprüfung für den Neubau von Dammverteidigungs-
53 14. 04. 2023 Rundschreiben Straßenbau
wegen am Mittellandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226
Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und
gem. § 5 Abs. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
Vergabewesen, Vergabe- und
Vertragsunterlagen; 62 19. 04. 2023 Verfahren zu den grenzüberschreitenden
16.4: Abwicklung von Verträgen . . . . . . . . . 290 Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Repu-
blik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II
Straßenverkehr Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im
Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-
54 19. 04. 2023 Änderung des Fragenkatalogs der theore- zugsgebiet der Oder und Weichsel“ Umweltentschei-
tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht- dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin
linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. (Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczeci-
S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 nie, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom
55 06. 04. 2023 Bekanntmachung über die abweichende 18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68
Gestaltung von Verkehrszeichen im Rahmen des durch Bekanntmachung der Bekanntmachung der Generaldirek-
die RWTH Aachen durchgeführten Forschungsprojektes tion für Umweltschutz der Republik Polen (Generalna Dy-
„Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz rekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922
von fluoreszierenden Materialien“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Warszawa, POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 30.03.2023,
Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 24 . . . . . . . . 296
56 29. 03. 2023 Zu § 35 h der Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung (StVZO); Erste-Hilfe-Material in Kraft- 63 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des
fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
MEPC.356(78) „Richtlinien von 2022 für die Entnahme
57 03. 04. 2023 Abweichende Anforderungen von den eu- kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an
ropäischen Typgenehmigungsvorschriften für bestimmte Schiffen“, in deutscher Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
nationale Behördenfahrzeuge (Zulassung von Fahrzeu-
gen für Sicherheitsbehörden und Streitkräfte) . . . . . . . . 291 64 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des
Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
Wasserstraßen, Schifffahrt MEPC.357(78) „Richtlinien von 2022 für die Überprüfung
von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen“, in deutscher
58 17. 04. 2023 Richtlinien für die zugelassene praktische Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317
Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter
65 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des
Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
59 17. 04. 2023 Richtlinien für die zugelassene praktische MEPC.358(78) „Richtlinien von 2022 für Besichtigungen
Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter von Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die
Deck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 Erteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen“,
60 11. 04. 2023 Bekanntgabe der Feststellung über das
in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für
die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängig-
Aufgebote
keit an der Staustufe Zaaren, Obere Havel-Wasserstraße 65a 15. 05. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 339
gem. § 5 Abs. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
61 14. 04. 2023 Neubau von Dammverteidigungswegen Nichtamtlicher Teil
am Mittellandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226 Be-
kanntgabe der Feststellung über das Nichtbestehen Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
Beilagenhinweis:
Die heutige Printausgabe enthält eine Beilage der Technischen Akademie Esslingen e. V., die Digitalausgabe
Beilagen der Firmen GPJ Verlag GmbH, Mesago Messe Frankfurt GmbH und Technische Akademie Esslingen e.V.
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 9 – 2023 290 VkBl. Amtlicher Teil
REB-Prüfprogramm Version
REB160 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.214 625
Nr. 53 Rundschreiben Straßenbau REB170 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.314 624
Sachgebiet: 16.2: Bauvertragsrecht
und Vergabe Die REB-Verfahrensbeschreibungen sind als PDF-Doku-
wesen, Vergabe mente auf der Website der BASt unter www.bast.de, Me-
und Vertrags nüpunkt „Verkehrstechnik > Publikationen > Regelwerke
zum Download > REB-Verfahrensbeschreibungen“ ver-
unterlagen;
fügbar.
16.4: Abwicklung von
Verträgen Ich empfehle, die REB-Prüfprogramme für die Prüfung
von Mengenermittlungen im Bundesfernstraßenbau so-
StB 14/7134.30/022-3796666 wie in Ihrem Zuständigkeitsbereich einzusetzen.
Bonn, den 14. April 2023 Mit der Freigabe der neuen Programmversion erlischt die
Freigabe der Vorgängerversion 5.0 einschließlich aller
Oberste Straßenbaubehörden ServicePacks. Die weitere Nutzung alter Programmver-
der Länder sionen erfolgt ohne programmtechnische Betreuung und
auf eigenes Risiko. Mein Rundschreiben StB 14/7134.30/
Die Autobahn GmbH des Bundes
022-2984189 vom 26.03.2018 hebe ich hiermit auf.
nachrichtlich:
Bundesministerium für
Fernstraßen-Bundesamt
Digitales und Verkehr
Bundesanstalt für Straßenwesen Im Auftrag
Michael Puschel
DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Bundesrechnungshof (VkBl. 2023 S. 290)
Betreff: Regelungen für die elektronische
Bauabrechnung;
– Freigabe zur Anwendung der
REBPrüfprogramme Version 6.0
Bezug: Mein Rundschreiben
StB 14/7134.30/022-2984189
vom 26.03.2018 Nr. 54 Änderung des Fragenkatalogs der
theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
Das Programmsystem REB-Prüfprogramme, Version 6.0, (Teil B der Prüfungsrichtlinie –
Stand 11/2022 ist für die Windows-Betriebssysteme theoretische Prüfung vom
10/11/Server durch die Bundesanstalt für Straßenwesen 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))
am 04.03.2023 freigegeben und durch die Fachgruppe
„REB“ der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L- Bonn, den 19. April 2023
Fachinformationssysteme im Straßenbau – IT-Ko“ getes- StV 11/7324.5/20-32/3785606
tet worden. Die Freigabe umfasst folgende Prüfprogram-
me: Mit Verlautbarung vom 09. März 2023 (VkBl. S. 243) wur-
de die zum 01.10.2023 zum Einsatz kommende Änderung
REB-Prüfprogramm Version von dynamischen Fragen im Fragenkatalog der theoreti-
REB020 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.003 627 schen Fahrerlaubnisprüfung bekanntgemacht. Die Auf-
nahme der Fragen in den Fragenkatalog erfolgte mit Be-
REB030 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.073 624
kanntmachung vom 18. April 2023 (BAnz AT 18.04.2023
REB040 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.103 625 B7).
REB060 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.013 635
Bundesministerium für
REB070 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.033 625 Digitales und Verkehr
REB080 – Prüfprogramm zur REB-VB 23.003 (1979/2009) 628 Im Auftrag
Kirsten Bürger-Faigle
REB100 – Prüfprogramm zur REB-VB 22.013 (1979) 628
REB120 – Prüfprogramm zur REB-VB 22.013 (2012) 101
REB130 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.003 627 (VkBl. 2023 S. 290)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 291 Heft 9 – 2023
Nr. 55 Bekanntmachung über die abwei- Nr. 56 Zu § 35 h der Straßenverkehrs
chende Gestaltung von Verkehrs- ZulassungsOrdnung (StVZO);
zeichen im Rahmen des durch die ErsteHilfeMaterial in
RWTH Aachen durchgeführten For- Kraftfahrzeugen
schungsprojektes „Untersuchung
von Gewöhnungseffekten beim Bonn, den 29. März 2023
Einsatz von fluoreszierenden StV 22/7341.4/40-00
Materialien“
Verpflichtend mitzuführendes Erste-Hilfe-Material muss
Berlin, den 06. April 2023 gemäß § 35 h Absätze 1 und 3 der Straßenverkehrs-Zu-
StV 12/7332.2/39/3743623 lassungs-Ordnung (StVZO) nach Art, Menge und Be-
schaffenheit dem Normblatt DIN 13 164:1998, alternativ
Die RWTH Aachen untersucht im Auftrag des Bundes- dem Normblatt DIN 13 164:2014, entsprechen.
ministeriums für Digitales und Verkehr mögliche Gewöh- Der in der Norm festgelegte Inhalt des Verbandkastens
nungseffekte beim Langzeiteinsatz von fluoreszierenden ermöglicht die fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort.
Materialien.
Die DIN 13 164 wurde zuletzt vom DIN Gremium überar-
Nach § 39 Absatz 4 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beitet und vom Arbeitsausschuss NA 063-01-06 AA „Ver-
(StVO) können Verkehrszeichen auf einer weißen Träger- bandmittel und Behältnisse“ im DIN-Normenausschuss
tafel aufgebracht sein. Nach Rn. 7 Satz 1 der Allgemeinen Medizin (NAMed) verabschiedet, sowie hinsichtlich der
Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39 sicherheitstechnischen Anforderungen dem Stand der
bis 43 dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrs- Technik angepasst. Die Inhalte sowie die Kennzeichnung
zeichen verwendet werden oder solche, die das BMDV wurden aktualisiert. Eine wesentliche Änderung des In-
nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehör- halts ist die Aufnahme von zwei medizinischen Gesichts-
den durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. masken (mindestens Typ I nach DIN EN 14 683). Darüber
Vor diesem Hintergrund wird nach Anhörung der für den hinaus wurde der Inhalt um ein Dreieckstuch und ein Ver-
Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen bandtuch gekürzt.
obersten Landesbehörden die folgende Erlaubnis erteilt: Erste-Hilfe-Material, welches dem neuen Normblatt DIN
• Abweichend von Anlage 4 lfd. Nr. 8 Spalte 2 StVO 13 164:2022 entspricht erfüllt nach dem Verständnis des
i. V. m. den einschlägigen Regelungen der Allgemei- BMDV mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leis-
nen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu den §§ 39 tung wie das nach § 35 h Absätze 1 und 3 der Straßen-
bis 43 kann das Zeichen 625 (Richtungstafel in Kur- verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebene
ven) im Rahmen der Untersuchung an den folgenden Erste-Hilfe-Material nach Normblatt DIN 13 164:1998
Standorten oder Normblatt DIN 13 164:2014 und erfüllt insofern die
Voraussetzung des § 35 h Absatz 4 und ist somit hinsicht-
Autobahn A 59, Abfahrt Lind (Fahrtrichtung Köln), lich seiner Vorschriftsmäßigkeit nicht zu beanstanden.
Autobahn A 4, Abfahrt Eckenhagen (FR Köln),
Landesstraße L 718 (Wasserstraße/Bracht), Höhe Bundesministerium für
Hsnr. 1 (FR Süden), 57334 Bad Laasphe, Digitales und Verkehr
Landesstraße L 93, Höhe Einfahrt Flugplatz MSC Im Auftrag
Oberaußem-Niederaußem (FR Nord), 50127 Berg- Guido Zielke
heim
in den Farben fluoreszierend gelb – rot ausgestaltet
werden. (VkBl. 2023 S. 291)
• Abweichend von § 39 Absatz 4 Satz 1 StVO kann die
Trägertafel im Rahmen der Untersuchung an den fol-
genden Standorten
Kommunalstraße Berrenrather Straße, Höhe Hsnr. Nr. 57 Abweichende Anforderungen von
488 (Gesamtschule Lindenthal), 50937 Köln, den europäischen Typgenehmi
Kommunalstraße Gladbacher Straße, Höhe Hsnr. 32 gungsvorschriften für bestimmte
(Karl-Kreiner-Schule), 41462 Neuss nationale Behördenfahrzeuge
in der Farbe fluoreszierend gelb ausgestaltet werden. (Zulassung von Fahrzeugen für
Sicherheitsbehörden und Streitkräfte)
Die Erlaubnis ist bis zum 30. April 2026 befristet, endet
jedoch spätestens mit der Beendigung der Untersuchung. Bonn, den 03. April 2023
StV 22/7341.1/40-00/
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr Die Möglichkeit der Anwendung von abweichenden An-
Im Auftrag forderungen für bestimmte Behördenfahrzeuge von den
Guido Zielke Typgenehmigungsvorschriften nach Artikel 2 Absatz 2
Buchstabe d und Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung
(VkBl. 2023 S. 291) (EU) 2018/858, nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 9 – 2023 292 VkBl. Amtlicher Teil
Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der Straßenverkehrs- Die Möglichkeit der Anwendung von abweichenden An-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden hiermit für die Er- forderungen für bestimmte Behördenfahrzeuge von den
teilung von Nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungen, Typgenehmigungsvorschriften der Verordnung (EU)
Nationalen Typgenehmigungen für Kleinserienfahrzeuge 2018/858, der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der
oder einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Aus- StVZO wird hiermit für die Erteilung von Nationalen Fahr-
nahmen nach § 70 StVZO Absatz 1 Nummer 2 oder Num- zeug-Einzelgenehmigungen, Nationalen Typgenehmigun-
mer 4 nach Beratung des BLFA-TK und mit Zustimmung gen für Kleinserienfahrzeuge oder einer Betriebserlaubnis
der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt ge- nach § 21 StVZO für Ausnahmen nach § 70 StVZO Ab-
geben. satz 1 Nummer 2 oder Nummer 4 mit Zustimmung der zu-
ständigen obersten Landesbehörden für zulässig erklärt.
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr
Im Auftrag (VkBl. 2023 S. 291)
Guido Zielke
Abweichende Anforderungen von den europäischen
Typgenehmigungsvorschriften für bestimmte natio
nale Behördenfahrzeuge (Zulassung von Fahrzeugen
für Sicherheitsbehörden und Streitkräfte)
Nr. 58 Richtlinien für die zugelassene prak
Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) tische Ausbildung und Seefahrtzeit
2018/858 gilt die Verordnung nicht für „Fahrzeuge, die für Vollmatroseanwärter Maschine
ausschließlich für den Einsatz durch die Streitkräfte kons-
truiert und gebaut oder dafür angepasst wurden“. Nach Für die Zulassung der praktischen Ausbildung und See-
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) fahrtzeit für den Erwerb eines Befähigungsnachweises
2018/858 ist die Anwendung der Typgenehmigungsvor- zum Vollmatrosen im Maschinenbereich durch das Bun-
schriften für „Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 40
Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Auf- Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähigungsverord-
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen nung vom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), die durch Artikel 1
Kräfte konstruiert und gebaut wurden oder dafür ange- der Ersten Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befä-
passt wurden“ nicht obligatorisch. higungsverordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. I S. 3236)
Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) geändert worden ist, werden nachstehende Richtlinien
Nr. 168/2013 gilt die Verordnung nicht für „Fahrzeuge, die bekannt gemacht.1
zur Benutzung durch die Streitkräfte, den Katastrophen-
schutz, die Feuerwehr, die für die Aufrechterhaltung der Bonn, den 17. April 2023
öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte und die medizi-
nischen Notdienste ausgelegt und gebaut sind;“. Bundesministerium für
Digitales und Verkehr
Unter Berücksichtigung der Bedarfe der genannten Si- Im Auftrag
cherheitsbehörden und der Möglichkeit von Ausnahmen Patrick le Plat
vom Anwendungsbereich der Typgenehmigungsvor-
schriften und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) werden abweichende Anforderungen für Fahr- Richtlinien für die zugelassene praktische
zeuge der Sicherheitsbehörden festgelegt. Diese ab- Ausbildung und Seefahrtzeit
weichenden Anforderungen werden von Vertretern der für Vollmatroseanwärter Maschine
entsprechenden Behörden regelmäßig in eigener Verant-
wortung unter der Federführung des Bundesministeriums I
des Innern und für Heimat (BMI) aktualisiert und dem Bun- Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung
desministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorab und Seefahrtzeit
zur Kenntnis übermittelt.
1) Die in § 40 Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähi-
Die abweichenden Anforderungen werden Fahrzeugher- gungsverordnung (See-BV) genannte vom Bundes-
stellern, Technischen Diensten, Technischen Prüfstellen amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu-
und anderen Behörden nur auf Anfrage (für Zwecke der gelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (im
Beschaffung oder der Genehmigung dieser Fahrzeuge) von Folgenden: Ausbildung) dauert mindestens zwei Wo-
den Sicherheitsbehörden und Streitkräften übermittelt. chen.
Eine Begründung ist für Anträge auf Ausnahmegenehmi- Urlaub, Krankheit oder andere Ausfallzeiten können
gungen nach § 70 StVZO unter Inanspruchnahme der ab- auf die festgelegten Zeitrichtwerte nicht angerechnet
weichenden Anforderungen für Sicherheitsbehörden und werden.
Streitkräfte entbehrlich, sofern die Fahrzeugzulassung
durch die Sicherheitsbehörden und Streitkräfte oder in
1
deren Auftrag erfolgt. Die Ausnahmen müssen im Gut- Um den Textfluss nicht zu beeinflussen, wird auf die Verwendung
der weiblichen und männlichen Form bei Personenbezeichnungen
achten dokumentiert werden und bedürfen einer Geneh- verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für
migung. Frauen und Männer.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 293 Heft 9 – 2023
2) Die Ausbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Technik an
von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Regel III/5 einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungs-
(Unterstützungsebene) der Anlage zum STCW-Über- stätte,
einkommen:
2. die Seediensttauglichkeit für den technischen Dienst
1. Schiffstechnischer Dienst auf Unterstützungs- nach § 12 des Seearbeitsgesetzes und
ebene (US)
3. ein Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder
2. Elektrotechnik, Elektronik und Steuerungsvor- Reisepass).
richtungen auf Unterstützungsebene (UE)
3. Wartung und Instandsetzung auf Unterstützungs- V
ebene (UI) Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung
4. Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für die 1) Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung
Personen an Bord auf Unterstützungsebene (UK) kann mit folgenden Unterlagen nachgewiesen wer-
den:
II
Durchführung der praktischen Ausbildung 1. die Eingangsvoraussetzungen nach Abschnitt IV
und Seefahrtzeit dieser Richtlinien,
1) Die Ausbildung ist gemäß der Übersicht (Anlage 1) 2. der glaubhafte Nachweis einer Seefahrtzeit nach
durchzuführen. Verantwortlich für die Planung und Abschnitt II Absatz 1 dieser Richtlinien und
Durchführung der Ausbildung sind die Reederei, der
3. das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbe-
Leiter der Maschinenanlage und ein mit der Ausbil-
dung beauftragter technischer Schiffsoffizier. richtsheft nach Abschnitt III dieser Richtlinien.
2) Die Reederei stellt sicher, dass die Ausbildung auf 2) Stellt das BSH fest, dass die Ausbildung nicht ent-
Schiffen stattfindet, die für die Vermittlung und den sprechend der Anlage 1 durchgeführt wurde, hat
Erwerb der in Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und das BSH dem Auszubildenden schriftlich mitzutei-
Kenntnisse geeignet sind. len, durch welche zusätzlichen Ausbildungsmaß-
nahmen die festgestellten Mängel beseitigt werden
3) Der mit der Ausbildung Beauftragte und Verantwort-
können.
liche an Bord, der über angemessene berufs- und
arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt, kann die Anlage 1: Übersicht über die praktische Ausbildung und
Durchführung der Ausbildung an Personen weiterge- Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Maschine
geben, welche die für die Vermittlung von Ausbil-
dungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Übersicht über die praktische Ausbildung und
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Maschine
III Ausbildungsinhalte und zu Zeitricht-
Ausbildungsberichtsheft (TRB) erwerbende Befähigungen werte
1) Der Auszubildende hat das vom BSH veröffentlichte US Schiffstechnischer Dienst auf
TRB als Ausbildungsleitfaden mitzuführen. Unterstützungsebene
2) Das TRB beinhaltet den Ausbildungsplan und einen US 1 Gehen einer sicheren Maschinenwache
Tätigkeitsnachweis. sowie Überwachung und Kontrolle des
Maschinenraums 1 Woche
3) Im Ausbildungsplan wird von der mit der Ausbildung
US 2 Bedienung der Kraftstoff-, Schmierstoff-
beauftragten Person oder vom Leiter der Maschinen-
Lenz- und Ballastsysteme
anlage bestätigt, dass der Auszubildende die hier
aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse in ausrei- US 3 Betrieb der technischen Ausrüstung
chendem Umfang besitzt. UE Elektrotechnik, Elektronik und
4) Der Auszubildende hat den Tätigkeitsnachweis, in Steuerungsvorrichtungen auf
dem die täglich ausgeführten Arbeiten nach Art und Unterstützungsebene 0,5 Wochen
Dauer zu dokumentieren sind, zu führen. Der Tätig- UE 1 Sicherer Gebrauch der elektrischen
keitsnachweis ist von der mit der Ausbildung beauf- Ausrüstung
tragten Person und vom Leiter der Maschinenanlage UI Wartung und Instandsetzung auf
wöchentlich gegenzuzeichnen. Unterstützungsebene
IV UI 1 Richtige Verwendung von Handwerkzeugen,
Werkzeugmaschinen sowie von Messinstru-
Eingangsvoraussetzungen
menten zur Wartung und Instandsetzung an 0,5 Wochen
Für die Ausbildung sind vor dem Dienstantritt an Bord Bord
folgende Nachweise vorzulegen: UK Steuerung des Schiffsbetriebs und
1. der Abschluss einer Ausbildung nach den Anforde- Fürsorge für die Personen an Bord auf
Unterstützungsebene
rungen des Abschnitts A-III/5 des STCW-Codes zum
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 9 – 2023 294 VkBl. Amtlicher Teil
Ausbildungsinhalte und zu Zeitricht- 2) Die Ausbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb
erwerbende Befähigungen werte von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Regel II/5
(Unterstützungsebene) der Anlage zum STCW-Über-
UK 1 Umgang mit Vorräten einkommen:
UK 2 Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen sowie
1. Schiffsführung auf Unterstützungsebene (US)
Einhalten der Umweltschutzvorschriften ständig
UK 3 Anwendung von Verfahren für Gesundheit 2. Ladungsumschlag und -stauung auf Unterstüt-
und Sicherheit am Arbeitsplatz zungsebene (UL)
Gesamtdauer 2 Wochen 3. Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für die
Personen an Bord auf Unterstützungsebene (UK)
4. Wartung und Instandsetzung auf der Unterstüt-
(VkBl. 2023 S. 292) zungsebene (UI)
II
Durchführung der praktischen Ausbildung
und Seefahrtzeit
1) Die Ausbildung ist gemäß der Übersicht (Anlage 1)
durchzuführen. Verantwortlich für die Planung und
Nr. 59 Richtlinien für die zugelassene prak Durchführung der Ausbildung sind die Reederei, der
tische Ausbildung und Seefahrtzeit Kapitän und ein mit der Ausbildung beauftragter nau-
für Vollmatroseanwärter Deck tischer Schiffsoffizier.
Für die Zulassung der praktischen Ausbildung und See- 2) Die Reederei stellt sicher, dass die Ausbildung auf
fahrtzeit für den Erwerb eines Befähigungsnachweises Schiffen stattfindet, die für die Vermittlung und den
zum Vollmatrosen im Decksbereich durch das Bundes- Erwerb der in Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und
amt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 31 Ab- Kenntnisse geeignet sind.
satz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähigungsverordnung 3) Der mit der Ausbildung Beauftragte und Verantwort-
vom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), die durch Artikel 1 der liche an Bord, der über angemessene berufs- und
Ersten Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähi- arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt, kann die
gungsverordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. I S. 3236) ge- Durchführung der Ausbildung an Personen weiterge-
ändert worden ist, werden nachstehende Richtlinien be- geben, welche die für die Vermittlung von Ausbil-
kannt gemacht.1 dungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Bonn, den 17. April 2023
III
Bundesministerium für Ausbildungsberichtsheft (TRB)
Digitales und Verkehr
Im Auftrag 1) Der Auszubildende hat das vom BSH veröffentlichte
Patrick le Plat TRB als Ausbildungsleitfaden mitzuführen.
2) Das TRB beinhaltet den Ausbildungsplan und einen
Tätigkeitsnachweis.
Richtlinien für die zugelassene praktische
Ausbildung und Seefahrtzeit 3) Im Ausbildungsplan wird von der mit der Ausbildung
für Vollmatroseanwärter Deck beauftragten Person oder vom Kapitän bestätigt,
dass der Auszubildende die hier aufgeführten Fertig-
I keiten und Kenntnisse in ausreichendem Umfang be-
Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung sitzt.
und Seefahrtzeit
4) Der Auszubildende hat den Tätigkeitsnachweis, in
1) Die in § 31 Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähi- dem die täglich ausgeführten Arbeiten nach Art und
gungsverordnung (See-BV) genannte vom Bundes- Dauer zu dokumentieren sind, zu führen. Der Tätig-
amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu- keitsnachweis ist von der mit der Ausbildung beauf-
gelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (im tragten Person und vom Kapitän wöchentlich gegen-
Folgenden: Ausbildung) dauert mindestens sechsein- zuzeichnen.
halb Monate.
Urlaub, Krankheit oder andere Ausfallzeiten können IV
auf die festgelegten Zeitrichtwerte nicht angerechnet Eingangsvoraussetzungen
werden. Für die Ausbildung sind vor dem Dienstantritt an Bord
folgende Nachweise vorzulegen:
1
Um den Textfluss nicht zu beeinflussen, wird auf die Verwendung 1. der Abschluss einer Ausbildung nach den Anforde-
der weiblichen und männlichen Form bei Personenbezeichnungen
verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für rungen des Abschnitts A-II/5 des STCW-Codes zum
Frauen und Männer. Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Nautik an
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 295 Heft 9 – 2023
einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungs- Nr. 60 Bekanntgabe der Feststellung über
stätte, das Unterbleiben einer Umwelt
2. die Seediensttauglichkeit für den Decksdienst nach verträglichkeitsprüfung für die
§ 12 des Seearbeitsgesetzes und Wiederherstellung der ökologischen
Durchgängigkeit an der Staustufe
3. ein Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder
Zaaren, Obere HavelWasserstraße
Reisepass).
gem. § 5 Abs. 2 UVPG
V
Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung Die Erforderlichkeit zur Durchführung einer Vorprüfung im
Einzelfall ergibt sich aus § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG und
1) Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG.
kann mit folgenden Unterlagen nachgewiesen wer-
den: I.
1. die Eingangsvoraussetzungen nach Abschnitt IV Für das o. g. Vorhaben wurde nach Durchführung einer
dieser Richtlinien, Vorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-
2. der glaubhafte Nachweis einer Seefahrtzeit nach rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Abschnitt II Absatz 1 dieser Richtlinien und
II.
3. das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbe-
richtsheft nach Abschnitt III dieser Richtlinien. Die wesentlichen Gründe dieser Feststellung sind:
2) Stellt das BSH fest, dass die Ausbildung nicht ent- 1. Merkmale des Vorhabens
sprechend der Anlage 1 durchgeführt wurde, hat das Gegenstand der Vorprüfung ist die Errichtung einer
BSH dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen, Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Schorfheide
durch welche zusätzlichen Ausbildungsmaßnahmen als Schlitzpass/vertical-slot-pass in Massivbauweise
die festgestellten Mängel beseitigt werden können. aus Ortbeton mit neun Becken und einer Gesamt-
Anlage 1: Übersicht über die praktische Ausbildung und länge von 62 m inklusive Vor- und Nachlaufstrecke.
Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Deck Für die Errichtung der Anlage müssen Zuwegungen
ertüchtigt, eine Baugrube mit einer Fläche von ca.
850 m2 und einem Volumen zwischen ca. 2800 m3 bis
Übersicht über die praktische Ausbildung
5000 m3 ausgehoben und befestigt werden sowie
und Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Deck
Unterwasserbeton eingebracht werden.
Ausbildungsinhalte und zu Zeitricht- Der Fischabstieg erfolgt über eine Steuerklappe in der
erwerbende Befähigungen werte benachbarten Wehranlage.
US Schiffsführung auf Unterstützungsebene 6 Wochen Die Bauzeit wird voraussichtlich 11 bis 12 Monate
US 1 Gehen einer sicheren Brückenwache 4 Wochen betragen.
US 2 Anlegen, Ankern und andere Festmache- 2. Standort des Vorhabens
2 Wochen
vorgänge
Bei km 36,100 in der Oberen Havel-Wasserstraße
UL Ladungsumschlag und -stauung auf
6 Wochen (OHW) befindet sich eine Schleuse mit dazugehöriger
Unterstützungsebene
Wehranlage. Nach Instandsetzung der Wehranlage
UL 1 Umgang mit Ladung und Vorräten 6 Wochen ist die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage (FAA)
UK Steuerung des Schiffsbetriebs und geplant.
Fürsorge für die Personen an Bord auf 8 Wochen
Die Wasserstraße wird intensiv für die Schifffahrt ge-
Unterstützungsebene
nutzt. Das Umfeld des Vorhabens wird zudem ge-
UK 1 Betrieb der technischen Ausrüstung an Deck 7 Wochen nutzt für folgende Zwecke: Wasserwirtschaft, Stau-
UK 2 Anwendung von Verfahren für Gesundheit regelung, Hochwasserschutz, Naturschutz,
ständig
und Sicherheit am Arbeitsplatz Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, ländliche Sied-
lung, Erholung und Tourismus.
UK 3 Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen sowie
ständig
Einhalten der Umweltschutzvorschriften 3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
UK 4 Einsetzen von Überlebensfahrzeugen und
1 Woche Bau- und anlagenbedingt ist mit Lärm, Bewegungs-
Bereitschaftsbooten
unruhe, Erschütterungen sowie vorübergehenden
UI Wartung und Instandsetzung auf Flächeninanspruchnahmen zu rechnen. Betroffen
8 Wochen
Unterstützungsebene hiervon sind im Wesentlichen die Schutzgüter Tiere,
UI 1 Wartung und Instandsetzung an Bord 8 Wochen Pflanzen und biologische Vielfalt. Dabei ist weder im
Rahmen der betrachteten möglichen einzelnen Be-
Gesamtdauer 28 Wochen
einträchtigungen, noch bei deren kumulativer Erfas-
sung mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.
Das gilt insbesondere aufgrund der ermittelten Mini-
(VkBl. 2023 S. 294) mierungsmaßnahmen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 9 – 2023 296 VkBl. Amtlicher Teil
Insgesamt ist nach überschlägiger Prüfung nicht zu er- 2. Standort des Vorhabens
warten, dass das Vorhaben erheblich nachteilige Umwelt-
Das Untersuchungsgebiet ist hauptsächlich durch
auswirkungen hervorrufen wird.
mesophiles Grünland geprägt, wobei es im Bereich
des Dammfußes bereits durch wiederholtes Befahren
III.
leicht geschädigt ist.
Die Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht
3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
selbständig anfechtbar. Die der Feststellung zugrunde
liegenden Unterlagen können bei der Generaldirektion Auswirkungen durch das Vorhaben bestehen im We-
Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str. sentlichen in der bau- und anlagebedingten Bean-
16, 39108 Magdeburg nach vorheriger Terminvereinba- spruchung von Biotopen, der Beseitigung potenzieller
rung eingesehen werden. Vogelbrutstätten und Fledermausquartiere, der Be-
seitigung von Habitatbäumen xylobionter Käfer, der
Magdeburg, den 11. April 2023 Beeinträchtigung von Zauneidechsenhabitaten und
3800R25-422.03/OHW-004-00:MD-837 der baulärmbedingten Beeinträchtigung von Habi-
taten. Ferner treten Auswirkungen durch geringfügi-
Generaldirektion ge, temporäre baulärmbedingte Beeinträchtigungen
Wasserstraßen und Schifffahrt auf die Erholungsfunktion, insbesondere der Wald-
Im Auftrag und Naherholungsbereiche, auf. Geringfügige Beein-
Linda Metzkow trächtigungen des Grundwassers entstehen durch
Oberflächenversiegelung sowie des Oberflächenge-
wässers Schrote durch Eingriffe in den Böschungs-
bereich. Darüber hinaus werden natürliche Böden
(VkBl. 2023 S. 295) neu versiegelt. Die genannten Auswirkungen sind
aufgrund ihres geringen Ausmaßes sowie der Wieder-
herstellbarkeit insgesamt als nicht erheblich nachtei-
lig zu bewerten.
Es ist nach überschlägiger Prüfung daher nicht zu erwar-
ten, dass das Vorhaben erheblich nachteilige Umweltaus-
Nr. 61 Neubau von Dammverteidigungs wirkungen hervorruft.
wegen am Mittellandkanal,
III.
MLKkm 318,230 – 325,226
Die Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht
Bekanntgabe selbstständig anfechtbar. Die der Feststellung zugrunde
liegenden Unterlagen können bei der Generaldirektion
der Feststellung über das Nichtbestehen einer Pflicht zur
Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str.
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für
16, 39108 Magdeburg nach vorheriger Terminvereinba-
den Neubau von Dammverteidigungswegen am Mittel-
rung eingesehen werden.
landkanal, MLK-km 318,230 – 325,226 gem. § 5 Abs. 2
UVPG
Magdeburg, den 14. April 2023
Die Erforderlichkeit zur Durchführung einer Vorprüfung im Az.: 3700P-143.3/Pro-11XVII
Einzelfall ergibt sich aus §§ 5 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 2 S. 1
Nr. 2 UVPG. Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt
I. Im Auftrag
Uwe Schädlich
Für das o. g. Vorhaben wurde nach Durchführung einer
Vorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-
rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
(VkBl. 2023 S. 296)
II.
Die wesentlichen Gründe dieser Feststellung sind:
1. Merkmale des Vorhabens
Gegenstand der Vorprüfung ist die geplante Anlage Nr. 62 Verfahren zu den grenzüberschrei-
von 5 Dammverteidigungswegen mit einer Gesamt- tenden Umweltauswirkungen des
länge von ca. 4,5 km am Mittellandkanal. Der Flä-
geplanten Projekts der Republik Po-
chenbedarf beträgt insgesamt ca. 3,18 ha. Bau- und
anlagebedingt werden insgesamt ca. 3,09 ha mittel-
len mit dem Titel „1B.2 Etappe I und
und hochwertige Biotope (Einzelbäume, Gehölze, Etappe II Modernisierungsarbeiten
Grünland, Magerrasen, Bachbereich, Ruderalfluren) an der Oder als Grenzfluss im Rah-
benötigt. Es gehen u. a. dauerhaft potenzielle Vogel- men des Projekts des Hochwasser-
brutstätten, Quartiere für Fledermäuse und Habitate schutzes im Einzugsgebiet der Oder
für Reptilien verloren. und Weichsel“
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 297 Heft 9 – 2023
Umweltentscheidung des Regional- Internetseite zudem in deutscher Fassung, nur zur Infor-
direktors für Umweltschutz in Stettin mation, ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Voll-
(Regionalna Dyrekcja Ochrony ständigkeit einsehbar. Diese Fassung ist nicht Gegen-
Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila stand dieser Bekanntmachung.
Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN)
Magdeburg, den 19. April 2023
vom 18. März 2020, Zeichen Az.: 3800R25-421.08/18-002
WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68
Generaldirektion
Bekanntmachung Wasserstraßen und Schifffahrt
der Bekanntmachung der Generaldirektion für Umwelt- Im Auftrag
schutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja Ochrony Schädlich
Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,
POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 30.03.2023, Az.:
DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 24 (VkBl. 2023 S. 296)
Die GDOŚ übersandte die o. g. Bekanntmachung in pol-
nischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffentlich
bekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt in Magdeburg ist entsprechend § 58 Ab-
satz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür zu-
ständig.
I.
Nr. 63 Bekanntmachung der Entschließung
Laut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 30.03.2023 des Ausschusses für den Schutz der
wird mitgeteilt, dass das Verfahren zur Änderung der Ent- Meeresumwelt MEPC.356(78) „Richt-
scheidung der GDOŚ vom 16. August 2022, Zeichen linien von 2022 für die Entnahme
DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.132, welche die o. g.
kleiner Stichproben des Bewuchs-
Umweltentscheidung teilweise aufhebt, wegen des kom-
plexen Charakters der Sache nicht innerhalb der festge-
schutzsystems an Schiffen“,
setzten Frist beendet werden konnte, so dass als neue in deutscher Sprache
Frist für die Erledigung der 31. Mai 2023 festgesetzt wird.
Hamburg, den 19. April 2023
Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Einzelheiten zur Az.: 11-3-0
Säumnisbeschwerde, wird auf die Bekanntmachung (s.
unter II) verwiesen. Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den
II. Schutz der Meeresumwelt MEPC.356(78) „Richtlinien von
Die oben genannte Bekanntmachung der GDOŚ steht in 2022 für die Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchs-
polnischer Sprache ab dem 16.05.2023 bis einschließ- schutzsystems an Schiffen“, in deutscher Sprache amt-
lich 30.05.2023 im Internet unter https://www.gdws.wsv. lich bekannt gemacht.
bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/
Planfeststellungsverfahren/„Umweltverträglichkeitsprü- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft
fung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Post-Logistik
Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und ist über das UVP- Telekommunikation
Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de/ – Dienststelle Schiffssicherheit –
node/461 einsehbar. i. A.
K. Krüger
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab- Dienststellenleiter
satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-
den PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachung. Als
weiteres Informationsangebot wird gemäß § 3 Absatz 2 Entschließung MEPC.356(78)
Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Bekannt- (angenommen am 10. Juni 2022)
machung in schriftlicher Form durch Versendung zur
Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Ge- Richtlinien von 2022 für die Entnahme
neraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart- kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems
Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0228/ an Schiffen
7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,
oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610).
gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens
über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation be-
III.
treffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz
Hinweise
der Meeresumwelt durch die internationalen Übereinkom-
Als Informationsangebot ist die Bekanntmachung der men zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresver-
GDOŚ ab dem 16.05.2023 auf der unter II. genannten schmutzung übertragen werden,
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 9 – 2023 298 VkBl. Amtlicher Teil
sowie gestützt darauf, dass die im Oktober 2001 abgehal- Anlage
tene Internationale Konferenz von 2001 über die Be-
schränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutz- Richtlinien von 2022 für die Entnahme
systeme an Schiffen das Internationale Übereinkommen kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems
von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli- an Schiffen
cher Bewuchsschutzsysteme an Schiffen (im Folgenden
als das „AFS-Übereinkommen“ bezeichnet) nebst vier Inhaltsverzeichnis
Konferenzentschließungen angenommen hat, 1. Allgemeines
in Hinblick darauf, dass Artikel 11 Absatz 1 des AFS- Zweck
Übereinkommens vorschreibt, dass die Schiffe, für die
Aufbau der Richtlinien
dieses Abkommen gilt, in allen Häfen, Werften oder der
Küste vorgelagerten Umschlagplätzen einer Vertragspar- 2. Begriffsbestimmungen
tei durch von dieser Vertragspartei ermächtigten Bediens- 3. Sicherheit des Personals bei der Probenentnah-
teten überprüft werden können, damit festgestellt werden me
kann, ob das Schiff diesem Übereinkommen entspricht,
und dass diese Überprüfung auch die Entnahme einer Gesundheit
kleinen Stichprobe des Bewuchsschutzsystems des Sicherheit
Schiffes umfassen kann, sowie dass sich Artikel 11 Ab-
satz 1 des AFS-Übereinkommens auf die von der Organi- 4. Stichproben und Analysen
sation auszuarbeitenden Richtlinien bezieht, Verfahrensweise bei der Probenentnahme
ferner in Hinblick auf Entschließung MEPC.104(49), mit Technische Aspekte
welcher der Ausschuss die Richtlinien für die Entnahme
Strategie und Anzahl der Probenentnahmen
kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an Schif-
fen angenommen hat, Analyse
ferner gestützt darauf, dass er auf seiner sechsundsieb- 5. Schwellenwerte und Toleranzgrenzen
zigsten Tagung mit der Entschließung MEPC.331(76) Än- Schwellenwerte
derungen des AFS-Übereinkommens zur Einführung von
Beschränkungen des Einsatzes von Cybutryn angenom- Toleranzbereich
men hat, 6. Bestimmung der Übereinstimmung
in Anerkennung der Notwendigkeit einer konsequenten 7. Dokumentation und Aufzeichnung der Daten
Überarbeitung der Richtlinien im Zusammenhang mit dem
AFS-Übereinkommen aufgrund der vorgenannten Ände- Anhang – Mögliche Verfahrensweisen für die Entnahme
rungen, kleiner Stichproben und Analysen von Bewuchsschutz-
systemen an Schiffen – zinnorganische Verbindungen
ferner im Hinblick darauf, dass die Organisation mit den und/oder Cybutryn
Entschließungen MEPC.358(78) und MEPC.357(78) die
Richtlinien von 2022 für Besichtigungen von Bewuchs- Verfahren 1
schutzsystemen auf Schiffen und für die Erteilung von Anhang zu Verfahren 1 Protokoll über das Verfahren zur
Zeugnissen über solche Besichtigungen bzw. die Richt- Entnahme einer kleinen Stich-
linien 2022 für die Überprüfung von Bewuchsschutzsys- probe zur Übereinstimmung mit
temen an Schiffen angenommen hat, dem Übereinkommen in Bezug
auf das Vorhandensein von als
nach erfolgter Prüfung eines überarbeiteten Wortlauts der Biozid wirkenden zinnorgani-
vom Unterausschuss „Pollution Prevention and Res- schen Verbindungen und/oder
ponse“ auf seiner neunten Tagung ausgearbeiteten Richt- Cybutryn in Bewuchsschutzsys-
linien für die Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchs- temen auf Schiffskörpern
schutzsystems an Schiffen,
Verfahren 2
1 nimmt die Richtlinien von 2022 für die Entnahme klei-
Anhang zu Verfahren 2 Protokoll über die Probenentnah-
ner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an
me und Analyse von Bewuchs-
Schiffen (Richtlinien von 2022) an, deren Wortlaut in
schutzsystemen auf Schiffskör-
der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben pern – zinnorganische Verbin-
ist; dungen und/oder Cybutryn
2 fordert die Regierungen auf, die Richtlinien von 2022
sobald wie möglich oder dann anzuwenden, wenn 1 Allgemeines Zweck
das Übereinkommen für sie anwendbar wird; 1.1 Artikel 11 des Internationalen Übereinkommens
3 empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Richtli- von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes
nien; schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen,
im Folgenden bezeichnet als „das Übereinkom-
4 hebt die Entschließung MEPC.104(49) auf. men“, und Entschließung MEPC.358(78) über
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil