VkBl Nr. 9 2023

Verkehrsblatt Nr. 9 2023

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
                      der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                                                  I N H A LTS V E R Z E I C H N I S

77. Jahrgang                                                 Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2023                                                                                   Heft 9

Amtlicher Teil
Nr.           Datum             VkBl. 2023                                                Seite   Nr.           Datum            VkBl. 2023                                              Seite

Bundesfernstraßen                                                                                       einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-
                                                                                                        keitsprüfung für den Neubau von Dammverteidigungs-
53 14. 04. 2023 Rundschreiben Straßenbau
                                                                                                        wegen am Mittellandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226
   Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und
                                                                                                        gem. § 5 Abs. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         296
                     Vergabewesen, Vergabe- und
                     Vertragsunterlagen;                                                          62 19. 04. 2023 Verfahren zu den grenzüberschreitenden
               16.4: Abwicklung von Verträgen . . . . . . . . .                           290        Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Repu-
                                                                                                     blik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II
Straßenverkehr                                                                                       Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im
                                                                                                     Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-
54 19. 04. 2023 Änderung des Fragenkatalogs der theore-                                              zugsgebiet der Oder und Weichsel“ Umweltentschei-
   tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-                                           dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin
   linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.                                          (Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczeci-
   S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   290        nie, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom
55 06. 04. 2023 Bekanntmachung über die abweichende                                                  18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68
   Gestaltung von Verkehrszeichen im Rahmen des durch                                                Bekanntmachung der Bekanntmachung der Generaldirek-
   die RWTH Aachen durchgeführten Forschungsprojektes                                                tion für Umweltschutz der Republik Polen (Generalna Dy-
   „Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz                                                 rekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922
   von fluoreszierenden Materialien“ . . . . . . . . . . . . . . . . .                    291        Warszawa, POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 30.03.2023,
                                                                                                     Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 24 . . . . . . . .                             296
56 29. 03. 2023 Zu § 35 h der Straßenverkehrs-Zulas-
   sungs-Ordnung (StVZO); Erste-Hilfe-Material in Kraft-                                          63 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des
   fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       291        Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
                                                                                                     MEPC.356(78) „Richtlinien von 2022 für die Entnahme
57 03. 04. 2023 Abweichende Anforderungen von den eu-                                                kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an
   ropäischen Typgenehmigungsvorschriften für bestimmte                                              Schiffen“, in deutscher Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . .                297
   nationale Behördenfahrzeuge (Zulassung von Fahrzeu-
   gen für Sicherheitsbehörden und Streitkräfte) . . . . . . . .                          291     64 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des
                                                                                                     Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
Wasserstraßen, Schifffahrt                                                                           MEPC.357(78) „Richtlinien von 2022 für die Überprüfung
                                                                                                     von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen“, in deutscher
58 17. 04. 2023 Richtlinien für die zugelassene praktische                                           Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   317
   Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter
                                                                                                  65 19. 04. 2023 Bekanntmachung der Entschließung des
   Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       292
                                                                                                     Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
59 17. 04. 2023 Richtlinien für die zugelassene praktische                                           MEPC.358(78) „Richtlinien von 2022 für Besichtigungen
   Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter                                               von Bewuchsschutzsystemen auf Schiffen und für die
   Deck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   294        Erteilung von Zeugnissen über solche Besichtigungen“,
60 11. 04. 2023 Bekanntgabe der Feststellung über das
                                                                                                     in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          334
   Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für
   die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängig-
                                                                                                  Aufgebote
   keit an der Staustufe Zaaren, Obere Havel-Wasserstraße                                         65a   15. 05. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                      339
   gem. § 5 Abs. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               295
61 14. 04. 2023 Neubau von Dammverteidigungswegen                                                 Nichtamtlicher Teil
   am Mittellandkanal, MLK-km 318,230 – 325,226 Be-
   kanntgabe der Feststellung über das Nichtbestehen                                              Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        346


                                                                                  Beilagenhinweis:
       Die heutige Printausgabe enthält eine Beilage der Technischen Akademie Esslingen e. V., die Digitalausgabe
    Beilagen der Firmen GPJ Verlag GmbH, Mesago Messe Frankfurt GmbH und Technische Akademie Esslingen e.V.



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Heft 9 – 2023                                                    290                                      VkBl. Amtlicher Teil




                                                                        REB-Prüfprogramm                                Version
                                                                        REB160 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.214           625
Nr. 53     Rundschreiben Straßenbau                                     REB170 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.314           624
           Sachgebiet: 16.2: Bauvertragsrecht
                             und Vergabe­                          Die REB-Verfahrensbeschreibungen sind als PDF-Doku-
                             wesen, Vergabe­                       mente auf der Website der BASt unter www.bast.de, Me-
                             und Vertrags­                         nüpunkt „Verkehrstechnik > Publikationen > Regelwerke
                                                                   zum Download > REB-Verfahrensbeschreibungen“ ver-
                             unterlagen;
                                                                   fügbar.
                       16.4: Abwicklung von
                             Verträgen                             Ich empfehle, die REB-Prüfprogramme für die Prüfung
                                                                   von Mengenermittlungen im Bundesfernstraßenbau so-
                             StB 14/7134.30/022-3796666            wie in Ihrem Zuständigkeitsbereich einzusetzen.
                             Bonn, den 14. April 2023              Mit der Freigabe der neuen Programmversion erlischt die
                                                                   Freigabe der Vorgängerversion 5.0 einschließlich aller
Oberste Straßenbaubehörden                                         ServicePacks. Die weitere Nutzung alter Programmver-
der Länder                                                         sionen erfolgt ohne programmtechnische Betreuung und
                                                                   auf eigenes Risiko. Mein Rundschreiben StB 14/7134.30/
Die Autobahn GmbH des Bundes
                                                                   022-2984189 vom 26.03.2018 hebe ich hiermit auf.
nachrichtlich:
                                                                                                           Bundesministerium für
Fernstraßen-Bundesamt
                                                                                                           Digitales und Verkehr
Bundesanstalt für Straßenwesen                                                                                   Im Auftrag
                                                                                                             Michael Puschel
DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Bundesrechnungshof                                                     (VkBl. 2023 S. 290)

Betreff:        Regelungen für die elektronische
                Bauabrechnung;
                – Freigabe zur Anwendung der
                   REB­Prüfprogramme Version 6.0

Bezug:          Mein Rundschreiben
                StB 14/7134.30/022-2984189
                vom 26.03.2018                                     Nr. 54        Änderung des Fragenkatalogs der
                                                                                 theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
Das Programmsystem REB-Prüfprogramme, Version 6.0,                               (Teil B der Prüfungsrichtlinie –
Stand 11/2022 ist für die Windows-Betriebssysteme                                theoretische Prüfung vom
10/11/Server durch die Bundesanstalt für Straßenwesen                            07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))
am 04.03.2023 freigegeben und durch die Fachgruppe
„REB“ der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-                                               Bonn, den 19. April 2023
Fachinformationssysteme im Straßenbau – IT-Ko“ getes-                                             StV 11/7324.5/20-32/3785606
tet worden. Die Freigabe umfasst folgende Prüfprogram-
me:                                                                Mit Verlautbarung vom 09. März 2023 (VkBl. S. 243) wur-
                                                                   de die zum 01.10.2023 zum Einsatz kommende Änderung
 REB-Prüfprogramm                                      Version     von dynamischen Fragen im Fragenkatalog der theoreti-
 REB020 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.003                627        schen Fahrerlaubnisprüfung bekanntgemacht. Die Auf-
                                                                   nahme der Fragen in den Fragenkatalog erfolgte mit Be-
 REB030 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.073                624
                                                                   kanntmachung vom 18. April 2023 (BAnz AT 18.04.2023
 REB040 – Prüfprogramm zur REB-VB 20.103                625        B7).
 REB060 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.013                635
                                                                                                           Bundesministerium für
 REB070 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.033                625                                                Digitales und Verkehr
 REB080 – Prüfprogramm zur REB-VB 23.003 (1979/2009)    628                                                      Im Auftrag
                                                                                                           Kirsten Bürger-Faigle
 REB100 – Prüfprogramm zur REB-VB 22.013 (1979)         628
 REB120 – Prüfprogramm zur REB-VB 22.013 (2012)         101
 REB130 – Prüfprogramm zur REB-VB 21.003                627            (VkBl. 2023 S. 290)


                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                      291                                           Heft 9 – 2023

Nr. 55    Bekanntmachung über die abwei-                    Nr. 56        Zu § 35 h der Straßenverkehrs­
          chende Gestaltung von Verkehrs-                                 Zulassungs­Ordnung (StVZO);
          zeichen im Rahmen des durch die                                 Erste­Hilfe­Material in
          RWTH Aachen durchgeführten For-                                 Kraftfahrzeugen
          schungsprojektes „Untersuchung
          von Gewöhnungseffekten beim                                                      Bonn, den 29. März 2023
          Einsatz von fluoreszierenden                                                     StV 22/7341.4/40-00
          Materialien“
                                                            Verpflichtend mitzuführendes Erste-Hilfe-Material muss
                             Berlin, den 06. April 2023     gemäß § 35 h Absätze 1 und 3 der Straßenverkehrs-Zu-
                             StV 12/7332.2/39/3743623       lassungs-Ordnung (StVZO) nach Art, Menge und Be-
                                                            schaffenheit dem Normblatt DIN 13 164:1998, alternativ
Die RWTH Aachen untersucht im Auftrag des Bundes-           dem Normblatt DIN 13 164:2014, entsprechen.
ministeriums für Digitales und Verkehr mögliche Gewöh-      Der in der Norm festgelegte Inhalt des Verbandkastens
nungseffekte beim Langzeiteinsatz von fluoreszierenden      ermöglicht die fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort.
Materialien.
                                                            Die DIN 13 164 wurde zuletzt vom DIN Gremium überar-
Nach § 39 Absatz 4 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung       beitet und vom Arbeitsausschuss NA 063-01-06 AA „Ver-
(StVO) können Verkehrszeichen auf einer weißen Träger-      bandmittel und Behältnisse“ im DIN-Normenausschuss
tafel aufgebracht sein. Nach Rn. 7 Satz 1 der Allgemeinen   Medizin (NAMed) verabschiedet, sowie hinsichtlich der
Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39      sicherheitstechnischen Anforderungen dem Stand der
bis 43 dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrs-    Technik angepasst. Die Inhalte sowie die Kennzeichnung
zeichen verwendet werden oder solche, die das BMDV          wurden aktualisiert. Eine wesentliche Änderung des In-
nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehör-         halts ist die Aufnahme von zwei medizinischen Gesichts-
den durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.           masken (mindestens Typ I nach DIN EN 14 683). Darüber
Vor diesem Hintergrund wird nach Anhörung der für den       hinaus wurde der Inhalt um ein Dreieckstuch und ein Ver-
Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen          bandtuch gekürzt.
obersten Landesbehörden die folgende Erlaubnis erteilt:     Erste-Hilfe-Material, welches dem neuen Normblatt DIN
•   Abweichend von Anlage 4 lfd. Nr. 8 Spalte 2 StVO        13 164:2022 entspricht erfüllt nach dem Verständnis des
    i. V. m. den einschlägigen Regelungen der Allgemei-     BMDV mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leis-
    nen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu den §§ 39       tung wie das nach § 35 h Absätze 1 und 3 der Straßen-
    bis 43 kann das Zeichen 625 (Richtungstafel in Kur-     verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebene
    ven) im Rahmen der Untersuchung an den folgenden        Erste-Hilfe-Material nach Normblatt DIN 13 164:1998
    Standorten                                              oder Normblatt DIN 13 164:2014 und erfüllt insofern die
                                                            Voraussetzung des § 35 h Absatz 4 und ist somit hinsicht-
    Autobahn A 59, Abfahrt Lind (Fahrtrichtung Köln),       lich seiner Vorschriftsmäßigkeit nicht zu beanstanden.
    Autobahn A 4, Abfahrt Eckenhagen (FR Köln),
    Landesstraße L 718 (Wasserstraße/Bracht), Höhe                                            Bundesministerium für
    Hsnr. 1 (FR Süden), 57334 Bad Laasphe,                                                    Digitales und Verkehr
    Landesstraße L 93, Höhe Einfahrt Flugplatz MSC                                                  Im Auftrag
    Oberaußem-Niederaußem (FR Nord), 50127 Berg-                                                   Guido Zielke
    heim
    in den Farben fluoreszierend gelb – rot ausgestaltet
    werden.                                                     (VkBl. 2023 S. 291)
•   Abweichend von § 39 Absatz 4 Satz 1 StVO kann die
    Trägertafel im Rahmen der Untersuchung an den fol-
    genden Standorten
    Kommunalstraße Berrenrather Straße, Höhe Hsnr.          Nr. 57        Abweichende Anforderungen von
    488 (Gesamtschule Lindenthal), 50937 Köln,                            den europäischen Typgenehmi­
    Kommunalstraße Gladbacher Straße, Höhe Hsnr. 32                       gungsvorschriften für bestimmte
    (Karl-Kreiner-Schule), 41462 Neuss                                    nationale Behördenfahrzeuge
    in der Farbe fluoreszierend gelb ausgestaltet werden.                 (Zulassung von Fahrzeugen für
                                                                          Sicherheitsbehörden und Streitkräfte)
Die Erlaubnis ist bis zum 30. April 2026 befristet, endet
jedoch spätestens mit der Beendigung der Untersuchung.                                     Bonn, den 03. April 2023
                                                                                           StV 22/7341.1/40-00/
                                  Bundesministerium für
                                  Digitales und Verkehr     Die Möglichkeit der Anwendung von abweichenden An-
                                        Im Auftrag          forderungen für bestimmte Behördenfahrzeuge von den
                                       Guido Zielke         Typgenehmigungsvorschriften nach Artikel 2 Absatz 2
                                                            Buchstabe d und Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung
(VkBl. 2023 S. 291)                                         (EU) 2018/858, nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
3

Heft 9 – 2023                                              292                                           VkBl. Amtlicher Teil

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der Straßenverkehrs-            Die Möglichkeit der Anwendung von abweichenden An-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden hiermit für die Er-            forderungen für bestimmte Behördenfahrzeuge von den
teilung von Nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungen,             Typgenehmigungsvorschriften der Verordnung (EU)
Nationalen Typgenehmigungen für Kleinserienfahrzeuge             2018/858, der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der
oder einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Aus-            StVZO wird hiermit für die Erteilung von Nationalen Fahr-
nahmen nach § 70 StVZO Absatz 1 Nummer 2 oder Num-               zeug-Einzelgenehmigungen, Nationalen Typgenehmigun-
mer 4 nach Beratung des BLFA-TK und mit Zustimmung               gen für Kleinserienfahrzeuge oder einer Betriebserlaubnis
der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt ge-              nach § 21 StVZO für Ausnahmen nach § 70 StVZO Ab-
geben.                                                           satz 1 Nummer 2 oder Nummer 4 mit Zustimmung der zu-
                                                                 ständigen obersten Landesbehörden für zulässig erklärt.
                                   Bundesministerium für
                                   Digitales und Verkehr
                                         Im Auftrag              (VkBl. 2023 S. 291)
                                        Guido Zielke


Abweichende Anforderungen von den europäischen
Typgenehmigungsvorschriften für bestimmte natio­
nale Behördenfahrzeuge (Zulassung von Fahrzeugen
      für Sicherheitsbehörden und Streitkräfte)
                                                              Nr. 58           Richtlinien für die zugelassene prak­
Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU)                        tische Ausbildung und Seefahrtzeit
2018/858 gilt die Verordnung nicht für „Fahrzeuge, die                         für Vollmatroseanwärter Maschine
ausschließlich für den Einsatz durch die Streitkräfte kons-
truiert und gebaut oder dafür angepasst wurden“. Nach         Für die Zulassung der praktischen Ausbildung und See-
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU)            fahrtzeit für den Erwerb eines Befähigungsnachweises
2018/858 ist die Anwendung der Typgenehmigungsvor-            zum Vollmatrosen im Maschinenbereich durch das Bun-
schriften für „Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den       desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 40
Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Auf-        Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähigungsverord-
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen           nung vom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), die durch Artikel 1
Kräfte konstruiert und gebaut wurden oder dafür ange-         der Ersten Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befä-
passt wurden“ nicht obligatorisch.                            higungsverordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. I S. 3236)
Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU)       geändert worden ist, werden nachstehende Richtlinien
Nr. 168/2013 gilt die Verordnung nicht für „Fahrzeuge, die    bekannt gemacht.1
zur Benutzung durch die Streitkräfte, den Katastrophen-
schutz, die Feuerwehr, die für die Aufrechterhaltung der      Bonn, den 17. April 2023
öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte und die medizi-
nischen Notdienste ausgelegt und gebaut sind;“.                                                           Bundesministerium für
                                                                                                          Digitales und Verkehr
Unter Berücksichtigung der Bedarfe der genannten Si-                                                            Im Auftrag
cherheitsbehörden und der Möglichkeit von Ausnahmen                                                           Patrick le Plat
vom Anwendungsbereich der Typgenehmigungsvor-
schriften und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) werden abweichende Anforderungen für Fahr-                        Richtlinien für die zugelassene praktische
zeuge der Sicherheitsbehörden festgelegt. Diese ab-                              Ausbildung und Seefahrtzeit
weichenden Anforderungen werden von Vertretern der                           für Vollmatroseanwärter Maschine
entsprechenden Behörden regelmäßig in eigener Verant-
wortung unter der Federführung des Bundesministeriums                                       I
des Innern und für Heimat (BMI) aktualisiert und dem Bun-               Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung
desministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorab                                und Seefahrtzeit
zur Kenntnis übermittelt.
                                                                 1)     Die in § 40 Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähi-
Die abweichenden Anforderungen werden Fahrzeugher-                      gungsverordnung (See-BV) genannte vom Bundes-
stellern, Technischen Diensten, Technischen Prüfstellen                 amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu-
und anderen Behörden nur auf Anfrage (für Zwecke der                    gelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (im
Beschaffung oder der Genehmigung dieser Fahrzeuge) von                  Folgenden: Ausbildung) dauert mindestens zwei Wo-
den Sicherheitsbehörden und Streitkräften übermittelt.                  chen.
Eine Begründung ist für Anträge auf Ausnahmegenehmi-                    Urlaub, Krankheit oder andere Ausfallzeiten können
gungen nach § 70 StVZO unter Inanspruchnahme der ab-                    auf die festgelegten Zeitrichtwerte nicht angerechnet
weichenden Anforderungen für Sicherheitsbehörden und                    werden.
Streitkräfte entbehrlich, sofern die Fahrzeugzulassung
durch die Sicherheitsbehörden und Streitkräfte oder in
                                                              1
deren Auftrag erfolgt. Die Ausnahmen müssen im Gut-                   Um den Textfluss nicht zu beeinflussen, wird auf die Verwendung
                                                                      der weiblichen und männlichen Form bei Personenbezeichnungen
achten dokumentiert werden und bedürfen einer Geneh-                  verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für
migung.                                                               Frauen und Männer.


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                       293                                                          Heft 9 – 2023

2)   Die Ausbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb                Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Technik an
     von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Regel III/5                 einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungs-
     (Unterstützungsebene) der Anlage zum STCW-Über-                    stätte,
     einkommen:
                                                                 2.     die Seediensttauglichkeit für den technischen Dienst
     1.   Schiffstechnischer Dienst auf Unterstützungs-                 nach § 12 des Seearbeitsgesetzes und
          ebene (US)
                                                                 3.     ein Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder
     2.   Elektrotechnik, Elektronik und Steuerungsvor-                 Reisepass).
          richtungen auf Unterstützungsebene (UE)
     3.   Wartung und Instandsetzung auf Unterstützungs-                                 V
          ebene (UI)                                                  Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung
     4.   Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für die     1)     Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung
          Personen an Bord auf Unterstützungsebene (UK)                 kann mit folgenden Unterlagen nachgewiesen wer-
                                                                        den:
                         II
      Durchführung der praktischen Ausbildung                           1.    die Eingangsvoraussetzungen nach Abschnitt IV
                 und Seefahrtzeit                                             dieser Richtlinien,
1)   Die Ausbildung ist gemäß der Übersicht (Anlage 1)                  2.    der glaubhafte Nachweis einer Seefahrtzeit nach
     durchzuführen. Verantwortlich für die Planung und                        Abschnitt II Absatz 1 dieser Richtlinien und
     Durchführung der Ausbildung sind die Reederei, der
                                                                        3.    das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbe-
     Leiter der Maschinenanlage und ein mit der Ausbil-
     dung beauftragter technischer Schiffsoffizier.                           richtsheft nach Abschnitt III dieser Richtlinien.

2)   Die Reederei stellt sicher, dass die Ausbildung auf         2)     Stellt das BSH fest, dass die Ausbildung nicht ent-
     Schiffen stattfindet, die für die Vermittlung und den              sprechend der Anlage 1 durchgeführt wurde, hat
     Erwerb der in Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und               das BSH dem Auszubildenden schriftlich mitzutei-
     Kenntnisse geeignet sind.                                          len, durch welche zusätzlichen Ausbildungsmaß-
                                                                        nahmen die festgestellten Mängel beseitigt werden
3)   Der mit der Ausbildung Beauftragte und Verantwort-
                                                                        können.
     liche an Bord, der über angemessene berufs- und
     arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt, kann die            Anlage 1: Übersicht über die praktische Ausbildung und
     Durchführung der Ausbildung an Personen weiterge-           Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Maschine
     geben, welche die für die Vermittlung von Ausbil-
     dungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten,             Übersicht über die praktische Ausbildung und
     Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.                              Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Maschine

                          III                                                Ausbildungsinhalte und zu                    Zeitricht-
             Ausbildungsberichtsheft (TRB)                                   erwerbende Befähigungen                       werte
1)   Der Auszubildende hat das vom BSH veröffentlichte            US         Schiffstechnischer Dienst auf
     TRB als Ausbildungsleitfaden mitzuführen.                               Unterstützungsebene
2)   Das TRB beinhaltet den Ausbildungsplan und einen             US 1 Gehen einer sicheren Maschinenwache
     Tätigkeitsnachweis.                                               sowie Überwachung und Kontrolle des
                                                                       Maschinenraums                                     1 Woche
3)   Im Ausbildungsplan wird von der mit der Ausbildung
                                                                  US 2 Bedienung der Kraftstoff-, Schmierstoff-
     beauftragten Person oder vom Leiter der Maschinen-
                                                                       Lenz- und Ballastsysteme
     anlage bestätigt, dass der Auszubildende die hier
     aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse in ausrei-          US 3 Betrieb der technischen Ausrüstung
     chendem Umfang besitzt.                                      UE         Elektrotechnik, Elektronik und
4)   Der Auszubildende hat den Tätigkeitsnachweis, in                        Steuerungsvorrichtungen auf
     dem die täglich ausgeführten Arbeiten nach Art und                      Unterstützungsebene                         0,5 Wochen
     Dauer zu dokumentieren sind, zu führen. Der Tätig-           UE 1 Sicherer Gebrauch der elektrischen
     keitsnachweis ist von der mit der Ausbildung beauf-               Ausrüstung
     tragten Person und vom Leiter der Maschinenanlage            UI         Wartung und Instandsetzung auf
     wöchentlich gegenzuzeichnen.                                            Unterstützungsebene

                           IV                                     UI 1       Richtige Verwendung von Handwerkzeugen,
                                                                             Werkzeugmaschinen sowie von Messinstru-
                Eingangsvoraussetzungen
                                                                             menten zur Wartung und Instandsetzung an    0,5 Wochen
Für die Ausbildung sind vor dem Dienstantritt an Bord                        Bord
folgende Nachweise vorzulegen:                                    UK         Steuerung des Schiffsbetriebs und
1.   der Abschluss einer Ausbildung nach den Anforde-                        Fürsorge für die Personen an Bord auf
                                                                             Unterstützungsebene
     rungen des Abschnitts A-III/5 des STCW-Codes zum


                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
5

Heft 9 – 2023                                                        294                                      VkBl. Amtlicher Teil

          Ausbildungsinhalte und zu                     Zeitricht-     2)       Die Ausbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb
          erwerbende Befähigungen                        werte                  von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Regel II/5
                                                                                (Unterstützungsebene) der Anlage zum STCW-Über-
    UK 1 Umgang mit Vorräten                                                    einkommen:
    UK 2 Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen sowie
                                                                                1.   Schiffsführung auf Unterstützungsebene (US)
         Einhalten der Umweltschutzvorschriften          ständig
    UK 3 Anwendung von Verfahren für Gesundheit                                 2.   Ladungsumschlag und -stauung auf Unterstüt-
         und Sicherheit am Arbeitsplatz                                              zungsebene (UL)
          Gesamtdauer                                   2 Wochen                3.   Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für die
                                                                                     Personen an Bord auf Unterstützungsebene (UK)
                                                                                4.   Wartung und Instandsetzung auf der Unterstüt-
(VkBl. 2023 S. 292)                                                                  zungsebene (UI)

                                                                                                    II
                                                                                 Durchführung der praktischen Ausbildung
                                                                                            und Seefahrtzeit
                                                                           1)   Die Ausbildung ist gemäß der Übersicht (Anlage 1)
                                                                                durchzuführen. Verantwortlich für die Planung und
Nr. 59        Richtlinien für die zugelassene prak­                             Durchführung der Ausbildung sind die Reederei, der
              tische Ausbildung und Seefahrtzeit                                Kapitän und ein mit der Ausbildung beauftragter nau-
              für Vollmatroseanwärter Deck                                      tischer Schiffsoffizier.

Für die Zulassung der praktischen Ausbildung und See-                      2)   Die Reederei stellt sicher, dass die Ausbildung auf
fahrtzeit für den Erwerb eines Befähigungsnachweises                            Schiffen stattfindet, die für die Vermittlung und den
zum Vollmatrosen im Decksbereich durch das Bundes-                              Erwerb der in Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und
amt für Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 31 Ab-                           Kenntnisse geeignet sind.
satz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähigungsverordnung                         3)   Der mit der Ausbildung Beauftragte und Verantwort-
vom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), die durch Artikel 1 der                       liche an Bord, der über angemessene berufs- und
Ersten Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähi-                             arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt, kann die
gungsverordnung vom 28. Juli 2021 (BGBl. I S. 3236) ge-                         Durchführung der Ausbildung an Personen weiterge-
ändert worden ist, werden nachstehende Richtlinien be-                          geben, welche die für die Vermittlung von Ausbil-
kannt gemacht.1                                                                 dungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten,
                                                                                Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Bonn, den 17. April 2023
                                                                                                     III
                                         Bundesministerium für                          Ausbildungsberichtsheft (TRB)
                                         Digitales und Verkehr
                                               Im Auftrag                  1)   Der Auszubildende hat das vom BSH veröffentlichte
                                             Patrick le Plat                    TRB als Ausbildungsleitfaden mitzuführen.
                                                                           2)   Das TRB beinhaltet den Ausbildungsplan und einen
                                                                                Tätigkeitsnachweis.
         Richtlinien für die zugelassene praktische
                Ausbildung und Seefahrtzeit                                3)   Im Ausbildungsplan wird von der mit der Ausbildung
               für Vollmatroseanwärter Deck                                     beauftragten Person oder vom Kapitän bestätigt,
                                                                                dass der Auszubildende die hier aufgeführten Fertig-
                           I                                                    keiten und Kenntnisse in ausreichendem Umfang be-
       Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung                               sitzt.
                    und Seefahrtzeit
                                                                           4)   Der Auszubildende hat den Tätigkeitsnachweis, in
1)     Die in § 31 Absatz 2 Nummer 2 der Seeleute-Befähi-                       dem die täglich ausgeführten Arbeiten nach Art und
       gungsverordnung (See-BV) genannte vom Bundes-                            Dauer zu dokumentieren sind, zu führen. Der Tätig-
       amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu-                        keitsnachweis ist von der mit der Ausbildung beauf-
       gelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit (im                     tragten Person und vom Kapitän wöchentlich gegen-
       Folgenden: Ausbildung) dauert mindestens sechsein-                       zuzeichnen.
       halb Monate.
       Urlaub, Krankheit oder andere Ausfallzeiten können                                             IV
       auf die festgelegten Zeitrichtwerte nicht angerechnet                               Eingangsvoraussetzungen
       werden.                                                             Für die Ausbildung sind vor dem Dienstantritt an Bord
                                                                           folgende Nachweise vorzulegen:
1
     Um den Textfluss nicht zu beeinflussen, wird auf die Verwendung       1.   der Abschluss einer Ausbildung nach den Anforde-
     der weiblichen und männlichen Form bei Personenbezeichnungen
     verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für            rungen des Abschnitts A-II/5 des STCW-Codes zum
     Frauen und Männer.                                                         Schiffsbetriebstechnischen Assistenten-Nautik an


                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
6

VkBl. Amtlicher Teil                                             295                                             Heft 9 – 2023

      einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungs-           Nr. 60     Bekanntgabe der Feststellung über
      stätte,                                                                 das Unterbleiben einer Umwelt­
2.    die Seediensttauglichkeit für den Decksdienst nach                      verträglichkeitsprüfung für die
      § 12 des Seearbeitsgesetzes und                                         Wiederherstellung der ökologischen
                                                                              Durchgängigkeit an der Staustufe
3.    ein Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder
                                                                              Zaaren, Obere Havel­Wasserstraße
      Reisepass).
                                                                              gem. § 5 Abs. 2 UVPG
                        V
     Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung                    Die Erforderlichkeit zur Durchführung einer Vorprüfung im
                                                                   Einzelfall ergibt sich aus § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG und
1)    Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung               § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG.
      kann mit folgenden Unterlagen nachgewiesen wer-
      den:                                                                                      I.
      1.    die Eingangsvoraussetzungen nach Abschnitt IV          Für das o. g. Vorhaben wurde nach Durchführung einer
            dieser Richtlinien,                                    Vorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-
      2.    der glaubhafte Nachweis einer Seefahrtzeit nach        rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
            Abschnitt II Absatz 1 dieser Richtlinien und
                                                                                               II.
      3.    das ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbe-
            richtsheft nach Abschnitt III dieser Richtlinien.      Die wesentlichen Gründe dieser Feststellung sind:

2)    Stellt das BSH fest, dass die Ausbildung nicht ent-          1.   Merkmale des Vorhabens
      sprechend der Anlage 1 durchgeführt wurde, hat das                Gegenstand der Vorprüfung ist die Errichtung einer
      BSH dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen,                   Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Schorfheide
      durch welche zusätzlichen Ausbildungsmaßnahmen                    als Schlitzpass/vertical-slot-pass in Massivbauweise
      die festgestellten Mängel beseitigt werden können.                aus Ortbeton mit neun Becken und einer Gesamt-
Anlage 1: Übersicht über die praktische Ausbildung und                  länge von 62 m inklusive Vor- und Nachlaufstrecke.
Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Deck                               Für die Errichtung der Anlage müssen Zuwegungen
                                                                        ertüchtigt, eine Baugrube mit einer Fläche von ca.
                                                                        850 m2 und einem Volumen zwischen ca. 2800 m3 bis
        Übersicht über die praktische Ausbildung
                                                                        5000 m3 ausgehoben und befestigt werden sowie
      und Seefahrtzeit als Vollmatroseanwärter Deck
                                                                        Unterwasserbeton eingebracht werden.
           Ausbildungsinhalte und zu                Zeitricht-          Der Fischabstieg erfolgt über eine Steuerklappe in der
           erwerbende Befähigungen                   werte              benachbarten Wehranlage.
 US        Schiffsführung auf Unterstützungsebene   6 Wochen            Die Bauzeit wird voraussichtlich 11 bis 12 Monate
 US 1 Gehen einer sicheren Brückenwache             4 Wochen            betragen.
 US 2 Anlegen, Ankern und andere Festmache-                        2.   Standort des Vorhabens
                                                    2 Wochen
      vorgänge
                                                                        Bei km 36,100 in der Oberen Havel-Wasserstraße
 UL        Ladungsumschlag und -stauung auf
                                                    6 Wochen            (OHW) befindet sich eine Schleuse mit dazugehöriger
           Unterstützungsebene
                                                                        Wehranlage. Nach Instandsetzung der Wehranlage
 UL 1      Umgang mit Ladung und Vorräten           6 Wochen            ist die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage (FAA)
 UK        Steuerung des Schiffsbetriebs und                            geplant.
           Fürsorge für die Personen an Bord auf    8 Wochen
                                                                        Die Wasserstraße wird intensiv für die Schifffahrt ge-
           Unterstützungsebene
                                                                        nutzt. Das Umfeld des Vorhabens wird zudem ge-
 UK 1 Betrieb der technischen Ausrüstung an Deck    7 Wochen            nutzt für folgende Zwecke: Wasserwirtschaft, Stau-
 UK 2 Anwendung von Verfahren für Gesundheit                            regelung, Hochwasserschutz, Naturschutz,
                                                     ständig
      und Sicherheit am Arbeitsplatz                                    Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, ländliche Sied-
                                                                        lung, Erholung und Tourismus.
 UK 3 Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen sowie
                                                     ständig
      Einhalten der Umweltschutzvorschriften                       3.   Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
 UK 4 Einsetzen von Überlebensfahrzeugen und
                                                     1 Woche            Bau- und anlagenbedingt ist mit Lärm, Bewegungs-
      Bereitschaftsbooten
                                                                        unruhe, Erschütterungen sowie vorübergehenden
 UI        Wartung und Instandsetzung auf                               Flächeninanspruchnahmen zu rechnen. Betroffen
                                                    8 Wochen
           Unterstützungsebene                                          hiervon sind im Wesentlichen die Schutzgüter Tiere,
 UI 1      Wartung und Instandsetzung an Bord       8 Wochen            Pflanzen und biologische Vielfalt. Dabei ist weder im
                                                                        Rahmen der betrachteten möglichen einzelnen Be-
           Gesamtdauer                              28 Wochen
                                                                        einträchtigungen, noch bei deren kumulativer Erfas-
                                                                        sung mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.
                                                                        Das gilt insbesondere aufgrund der ermittelten Mini-
(VkBl. 2023 S. 294)                                                     mierungsmaßnahmen.


                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
7

Heft 9 – 2023                                               296                                     VkBl. Amtlicher Teil

Insgesamt ist nach überschlägiger Prüfung nicht zu er-          2.    Standort des Vorhabens
warten, dass das Vorhaben erheblich nachteilige Umwelt-
                                                                      Das Untersuchungsgebiet ist hauptsächlich durch
auswirkungen hervorrufen wird.
                                                                      mesophiles Grünland geprägt, wobei es im Bereich
                                                                      des Dammfußes bereits durch wiederholtes Befahren
                             III.
                                                                      leicht geschädigt ist.
Die Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht
                                                                3.    Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
selbständig anfechtbar. Die der Feststellung zugrunde
liegenden Unterlagen können bei der Generaldirektion                  Auswirkungen durch das Vorhaben bestehen im We-
Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str.                 sentlichen in der bau- und anlagebedingten Bean-
16, 39108 Magdeburg nach vorheriger Terminvereinba-                   spruchung von Biotopen, der Beseitigung potenzieller
rung eingesehen werden.                                               Vogelbrutstätten und Fledermausquartiere, der Be-
                                                                      seitigung von Habitatbäumen xylobionter Käfer, der
Magdeburg, den 11. April 2023                                         Beeinträchtigung von Zauneidechsenhabitaten und
3800R25-422.03/OHW-004-00:MD-837                                      der baulärmbedingten Beeinträchtigung von Habi-
                                                                      taten. Ferner treten Auswirkungen durch geringfügi-
                                 Generaldirektion                     ge, temporäre baulärmbedingte Beeinträchtigungen
                            Wasserstraßen und Schifffahrt             auf die Erholungsfunktion, insbesondere der Wald-
                                     Im Auftrag                       und Naherholungsbereiche, auf. Geringfügige Beein-
                                  Linda Metzkow                       trächtigungen des Grundwassers entstehen durch
                                                                      Oberflächenversiegelung sowie des Oberflächenge-
                                                                      wässers Schrote durch Eingriffe in den Böschungs-
                                                                      bereich. Darüber hinaus werden natürliche Böden
(VkBl. 2023 S. 295)                                                   neu versiegelt. Die genannten Auswirkungen sind
                                                                      aufgrund ihres geringen Ausmaßes sowie der Wieder-
                                                                      herstellbarkeit insgesamt als nicht erheblich nachtei-
                                                                      lig zu bewerten.
                                                                Es ist nach überschlägiger Prüfung daher nicht zu erwar-
                                                                ten, dass das Vorhaben erheblich nachteilige Umweltaus-
Nr. 61     Neubau von Dammverteidigungs­                        wirkungen hervorruft.
           wegen am Mittellandkanal,
                                                                                             III.
           MLK­km 318,230 – 325,226
                                                                Die Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht
                      Bekanntgabe                               selbstständig anfechtbar. Die der Feststellung zugrunde
                                                                liegenden Unterlagen können bei der Generaldirektion
der Feststellung über das Nichtbestehen einer Pflicht zur
                                                                Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str.
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für
                                                                16, 39108 Magdeburg nach vorheriger Terminvereinba-
den Neubau von Dammverteidigungswegen am Mittel-
                                                                rung eingesehen werden.
landkanal, MLK-km 318,230 – 325,226 gem. § 5 Abs. 2
UVPG
                                                                Magdeburg, den 14. April 2023
Die Erforderlichkeit zur Durchführung einer Vorprüfung im       Az.: 3700P-143.3/Pro-11XVII
Einzelfall ergibt sich aus §§ 5 Abs. 1 i. V. m. 9 Abs. 2 S. 1
Nr. 2 UVPG.                                                                                      Generaldirektion
                                                                                            Wasserstraßen und Schifffahrt
                             I.                                                                      Im Auftrag
                                                                                                  Uwe Schädlich
Für das o. g. Vorhaben wurde nach Durchführung einer
Vorprüfung festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-
rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
                                                                  (VkBl. 2023 S. 296)
                             II.
Die wesentlichen Gründe dieser Feststellung sind:
1.   Merkmale des Vorhabens
     Gegenstand der Vorprüfung ist die geplante Anlage          Nr. 62      Verfahren zu den grenzüberschrei-
     von 5 Dammverteidigungswegen mit einer Gesamt-                         tenden Umweltauswirkungen des
     länge von ca. 4,5 km am Mittellandkanal. Der Flä-
                                                                            geplanten Projekts der Republik Po-
     chenbedarf beträgt insgesamt ca. 3,18 ha. Bau- und
     anlagebedingt werden insgesamt ca. 3,09 ha mittel-
                                                                            len mit dem Titel „1B.2 Etappe I und
     und hochwertige Biotope (Einzelbäume, Gehölze,                         Etappe II Modernisierungsarbeiten
     Grünland, Magerrasen, Bachbereich, Ruderalfluren)                      an der Oder als Grenzfluss im Rah-
     benötigt. Es gehen u. a. dauerhaft potenzielle Vogel-                  men des Projekts des Hochwasser-
     brutstätten, Quartiere für Fledermäuse und Habitate                    schutzes im Einzugsgebiet der Oder
     für Reptilien verloren.                                                und Weichsel“

                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
8

VkBl. Amtlicher Teil                                      297                                             Heft 9 – 2023

          Umweltentscheidung des Regional-                    Internetseite zudem in deutscher Fassung, nur zur Infor-
          direktors für Umweltschutz in Stettin               mation, ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Voll-
          (Regionalna Dyrekcja Ochrony                        ständigkeit einsehbar. Diese Fassung ist nicht Gegen-
          Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila                stand dieser Bekanntmachung.
          Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN)
                                                              Magdeburg, den 19. April 2023
          vom 18. März 2020, Zeichen                          Az.: 3800R25-421.08/18-002
          WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68
                                                                                             Generaldirektion
                   Bekanntmachung                                                       Wasserstraßen und Schifffahrt
der Bekanntmachung der Generaldirektion für Umwelt-                                              Im Auftrag
schutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja Ochrony                                            Schädlich
Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,
POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 30.03.2023, Az.:
DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 24                            (VkBl. 2023 S. 296)
Die GDOŚ übersandte die o. g. Bekanntmachung in pol-
nischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffentlich
bekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt in Magdeburg ist entsprechend § 58 Ab-
satz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür zu-
ständig.

                            I.
                                                              Nr. 63    Bekanntmachung der Entschließung
Laut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 30.03.2023                         des Ausschusses für den Schutz der
wird mitgeteilt, dass das Verfahren zur Änderung der Ent-               Meeresumwelt MEPC.356(78) „Richt-
scheidung der GDOŚ vom 16. August 2022, Zeichen                         linien von 2022 für die Entnahme
DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.132, welche die o. g.
                                                                        kleiner Stichproben des Bewuchs-
Umweltentscheidung teilweise aufhebt, wegen des kom-
plexen Charakters der Sache nicht innerhalb der festge-
                                                                        schutzsystems an Schiffen“,
setzten Frist beendet werden konnte, so dass als neue                   in deutscher Sprache
Frist für die Erledigung der 31. Mai 2023 festgesetzt wird.
                                                                                         Hamburg, den 19. April 2023
Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Einzelheiten zur                               Az.: 11-3-0
Säumnisbeschwerde, wird auf die Bekanntmachung (s.
unter II) verwiesen.                                          Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
                                                              wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den
                            II.                               Schutz der Meeresumwelt MEPC.356(78) „Richtlinien von
Die oben genannte Bekanntmachung der GDOŚ steht in            2022 für die Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchs-
polnischer Sprache ab dem 16.05.2023 bis einschließ-          schutzsystems an Schiffen“, in deutscher Sprache amt-
lich 30.05.2023 im Internet unter https://www.gdws.wsv.       lich bekannt gemacht.
bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/
Planfeststellungsverfahren/„Umweltverträglichkeitsprü-                      Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft
fung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am                                   Post-Logistik
Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und ist über das UVP-                                  Telekommunikation
Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de/                           – Dienststelle Schiffssicherheit –
node/461 einsehbar.                                                                            i. A.
                                                                                           K. Krüger
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab-                                Dienststellenleiter
satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-
den PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachung. Als
weiteres Informationsangebot wird gemäß § 3 Absatz 2                       Entschließung MEPC.356(78)
Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Bekannt-                      (angenommen am 10. Juni 2022)
machung in schriftlicher Form durch Versendung zur
Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Ge-            Richtlinien von 2022 für die Entnahme
neraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-          kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems
Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0228/                                  an Schiffen
7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de             Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,
oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610).
                                                              gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens
                                                              über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation be-
                           III.
                                                              treffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz
                        Hinweise
                                                              der Meeresumwelt durch die internationalen Übereinkom-
Als Informationsangebot ist die Bekanntmachung der            men zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresver-
GDOŚ ab dem 16.05.2023 auf der unter II. genannten            schmutzung übertragen werden,


                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
9

Heft 9 – 2023                                               298                                   VkBl. Amtlicher Teil

sowie gestützt darauf, dass die im Oktober 2001 abgehal-                                 Anlage
tene Internationale Konferenz von 2001 über die Be-
schränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutz-                      Richtlinien von 2022 für die Entnahme
systeme an Schiffen das Internationale Übereinkommen               kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems
von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli-                                  an Schiffen
cher Bewuchsschutzsysteme an Schiffen (im Folgenden
als das „AFS-Übereinkommen“ bezeichnet) nebst vier                                Inhaltsverzeichnis
Konferenzentschließungen angenommen hat,                      1.    Allgemeines
in Hinblick darauf, dass Artikel 11 Absatz 1 des AFS-               Zweck
Übereinkommens vorschreibt, dass die Schiffe, für die
                                                                    Aufbau der Richtlinien
dieses Abkommen gilt, in allen Häfen, Werften oder der
Küste vorgelagerten Umschlagplätzen einer Vertragspar-        2.    Begriffsbestimmungen
tei durch von dieser Vertragspartei ermächtigten Bediens-     3.    Sicherheit des Personals bei der Probenentnah-
teten überprüft werden können, damit festgestellt werden            me
kann, ob das Schiff diesem Übereinkommen entspricht,
und dass diese Überprüfung auch die Entnahme einer                  Gesundheit
kleinen Stichprobe des Bewuchsschutzsystems des                     Sicherheit
Schiffes umfassen kann, sowie dass sich Artikel 11 Ab-
satz 1 des AFS-Übereinkommens auf die von der Organi-         4.    Stichproben und Analysen
sation auszuarbeitenden Richtlinien bezieht,                        Verfahrensweise bei der Probenentnahme
ferner in Hinblick auf Entschließung MEPC.104(49), mit              Technische Aspekte
welcher der Ausschuss die Richtlinien für die Entnahme
                                                                    Strategie und Anzahl der Probenentnahmen
kleiner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an Schif-
fen angenommen hat,                                                 Analyse

ferner gestützt darauf, dass er auf seiner sechsundsieb-      5.    Schwellenwerte und Toleranzgrenzen
zigsten Tagung mit der Entschließung MEPC.331(76) Än-               Schwellenwerte
derungen des AFS-Übereinkommens zur Einführung von
Beschränkungen des Einsatzes von Cybutryn angenom-                  Toleranzbereich
men hat,                                                      6.    Bestimmung der Übereinstimmung
in Anerkennung der Notwendigkeit einer konsequenten           7.    Dokumentation und Aufzeichnung der Daten
Überarbeitung der Richtlinien im Zusammenhang mit dem
AFS-Übereinkommen aufgrund der vorgenannten Ände-             Anhang – Mögliche Verfahrensweisen für die Entnahme
rungen,                                                       kleiner Stichproben und Analysen von Bewuchsschutz-
                                                              systemen an Schiffen – zinnorganische Verbindungen
ferner im Hinblick darauf, dass die Organisation mit den      und/oder Cybutryn
Entschließungen MEPC.358(78) und MEPC.357(78) die
Richtlinien von 2022 für Besichtigungen von Bewuchs-          Verfahren 1
schutzsystemen auf Schiffen und für die Erteilung von         Anhang zu Verfahren 1 Protokoll über das Verfahren zur
Zeugnissen über solche Besichtigungen bzw. die Richt-                               Entnahme einer kleinen Stich-
linien 2022 für die Überprüfung von Bewuchsschutzsys-                               probe zur Übereinstimmung mit
temen an Schiffen angenommen hat,                                                   dem Übereinkommen in Bezug
                                                                                    auf das Vorhandensein von als
nach erfolgter Prüfung eines überarbeiteten Wortlauts der                           Biozid wirkenden zinnorgani-
vom Unterausschuss „Pollution Prevention and Res-                                   schen Verbindungen und/oder
ponse“ auf seiner neunten Tagung ausgearbeiteten Richt-                             Cybutryn in Bewuchsschutzsys-
linien für die Entnahme kleiner Stichproben des Bewuchs-                            temen auf Schiffskörpern
schutzsystems an Schiffen,
                                                              Verfahren 2
1   nimmt die Richtlinien von 2022 für die Entnahme klei-
                                                              Anhang zu Verfahren 2 Protokoll über die Probenentnah-
    ner Stichproben des Bewuchsschutzsystems an
                                                                                    me und Analyse von Bewuchs-
    Schiffen (Richtlinien von 2022) an, deren Wortlaut in
                                                                                    schutzsystemen auf Schiffskör-
    der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben                                pern – zinnorganische Verbin-
    ist;                                                                            dungen und/oder Cybutryn
2   fordert die Regierungen auf, die Richtlinien von 2022
    sobald wie möglich oder dann anzuwenden, wenn             1       Allgemeines Zweck
    das Übereinkommen für sie anwendbar wird;                 1.1     Artikel 11 des Internationalen Übereinkommens
3   empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Richtli-               von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes
    nien;                                                             schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen,
                                                                      im Folgenden bezeichnet als „das Übereinkom-
4   hebt die Entschließung MEPC.104(49) auf.                          men“, und Entschließung MEPC.358(78) über


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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