VkBl Nr. 24 1993
Verkehrsblatt Nr. 24 1993
VkBl. Amtlicher Teil 837 Heft 24 – 1993
6.2.2 Leerschiffs-Deplacement und senkrechter Ab- Grad oder im Falle von am oder nach dem 1.
stand vom Schnittpunkt der Basislinie Oberkante Januar 1994 gebauten Schiffen als der Wert, bei
Kiel mit der Mittellängsebene bis zum Massen- dessen Erreichen die Seite des Decks ins
mittelpunkt (KG); Wasser eintaucht, je nachdem, welcher Wert
6.2.3 Tafel der Korrekturwerte für freie Flüssigkeits- kleiner ist;
oberflächen; 7.1.2 im Diagramm der statischen Stabilität muß die
6.2.4 Rauminhalte und Raummittelpunkte; Restfläche zwischen der Kurve der krängenden
Hebelarme und der Kurve der aufrichtenden
6.2.5 Kurve oder Tafel des Überflutungswinkels, wenn
Hebelarme entweder bis zu dem zur maximalen
dieser kleiner als 40° ist, für den zulässigen
Differenz zwischen den Ordinaten der beiden
Deplacementbereich;
Kurven gehörenden Krängungswinkei, bis 40
6.2.6 Kurven oder Tafeln der hydrostatischen Daten Grad Krängungswinkel oder bis zum „Überflu-
für den Bereich der Betriebstiefgänge; tungswinkel (ø1)“ – je nachdem, welcher Wert
6.2.7 Pantokarenen, die für den Zweck der Vorschrif- der kleinste ist – in allen Beladungszuständen
ten in Nr. A 7 ausreichen und Kurven für 12° und mindestens gleich 0,075 m rad. sein;
40° enthalten. 7.1.3 unter Berücksichtigung eines Korrekturwerts für die
6.3 Unterlagen, die von der Verwaltung oder einer von freien Flüssigkeitsoberflächen in Tanks ausge-
im Namen der Verwaltung handelnden Vertrags- henden Wirkungen darf die metazentrische
regierung genehmigt sind, müssen enthalten: Anfangshöhe 0,3 Meter nicht unterschreiten.
6.3.1 Kurven oder Tafeln der Rauminhalte, der vertika- 7.2 Vor dem Laden von Schüttgetreide muß der
len Raummittelpunkte und die angenommenen Kapitän, sofern dies von der Vertragsregierung
volumetrischen Krängungsmomente für jeden des Landes, in dem der Ladehafen liegt, verlangt
ganz oder teilweise gefüllten Raumabschnitt wird, die Fähigkeit des Schiffes nachweisen,
oder jede entsprechende Raumkombination ein- während der ganzen Reise die in diesem
schließlich der Einflüsse losnehmbarer Einrich- Abschnitt vorgeschriebenen Stabilitätsbedin-
tungen; gungen einzuhalten.
6.3.2 Tafeln oder Kurven der höchstzulässigen Krän- 7.3 Nach dem Laden hat der Kapitän sicherzustel-
gungsmomente für verschiedene Werte des len, daß das Schiff aufrecht schwimmt, bevor es
Deplacements und verschiedene vertikale Mas- in See geht.
senmittelpunkte, um dem Kapitän den Nachweis
der Einhaltung der Bestimmungen der Nr. A 7.1
zu ermöglichen; dies ist nur für Schiffe erforder-
lich, deren Kiellegung nach dem Inkrafttreten
dieses Codes erfolgt ist;
6.3.3 Einzelheiten der Abmessungen etwaiger los-
nehmbarer Einrichtungen und gegebenenfalls
der zur Befolgung der Vorschriften in Nr. A 7, A 8
und A 9 notwendigen Vorkehrungen;
6.3.4 Beladungsanweisungen in Form von Hinweisen,
welche die Vorschriften dieses Codes
zusammenfassen;
6.3.5 ein ausgearbeitetes Beispiel als Anleitung für
den Kapitän;
6.3.6 für Abfahrt und Ankunft zu erwartende typische
Beladungszustände und, soweit notwendig, die Erläuterungen zu Abbildung A 7:
ungünstigsten Zustände während der Reise.*) Angenommenes volumetrisches
7 Stabilitätsvorschriften Krängungsmoment aus der Quer-
7.1 Unter Berücksichtigung der sich beim Überge- verschiebung
hen des Getreides ergebenden Krängungsmo- 1. λ0 =
mente gemäß Teil B dieses Codes und Abbil- Staufaktor X Deplacement
dung A 7 ist nachzuweisen, daß das Stabilitäts- λ40 = 0,8 • λ0
verhalten eine Schiffes, das Schüttgetreide be- Staufaktor = Volumen je Massen-
fördert, während der ganzen Reise mindestens einheit der Getreideladung
den folgenden Bedingungen genügt:
Deplacement = Leerschiffsmasse,
7.1.1 Der beim Übergehen des Getreides auftretende Brennstoff, Frischwasser, Vorräte
Krängungswinkel darf nicht größer sein als 12 usw. und Ladung.
2. Bei Anwendung dieser Vorschriften ist eine
*) Es wird empfohlen, Beladungszustände für drei beispielhafte möglichst genaue Kurve der aufrichtenden
Staufaktoren anzugeben, beispielsweise für 1,25 Kubikmeter Hebelarme aus einer ausreichenden Zahl von
pro Tonne, für 1,50 Kubikmeter pro Tonne und 1,75 Pantokarenen – darunter denen für 12 Grad
Kubikmeter pro Tonne. und 40 Grad – zu ermitteln.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 1993 838 VkBl. Amtlicher Teil
8 Stabilitätsvorschriften für vorhandene Schiffe ergibt, je nachdem welcher Wert größer ist,
8.1 Bei Anwendung dieses Abschnittes bedeutet der wobei
Ausdruck „vorhandenes Schiff“ „ein Schiff, des- L = Die Summe der Längen aller vollen
sen Kiel vor dem 25. Mai 1980 gelegt wurde“. Raumabschnitte (Meter)
8.2 Bei einem vorhandenen Schiff, das nach Maß- B = die Breite des Schiffes (Meter)
gabe von bereits gemäß Regel VI/12 von SF = den Staufaktor (Kubikmeter pro Tonne)
SOLAS 1960, IMO-Entschließung A.184 (VI) Vd = die nach Abschnitt B 1 errechnete mittlere
oder IMO-Entschließung A.264 (VIII) genehmig- Leerraumtiefe (Meter – Achtung: nicht Milli-
ten Unterlagen beladen worden ist, wird ohne meter!)
weiteres unterstellt, es besitze Intaktstabilitäts-
∆ = das Deplacement (Tonnen)
werte, die mindestens den Vorschriften von Ab-
schnitt A 7 dieses Codes entsprechen. Geneh- bedeutet;
migungen, durch die solche Beladungen erlaubt 9.1.6 der Kapitän weist der Verwaltung oder der im
werden, sind im Sinne von Nr. 7.2 dieses Codes Namen der Verwaltung handelnden Vertragsre-
ein ausreichender Nachweis. gierung des Ladehafens nach, daß das Schiff in
8.3 Vorhandene Schiffe, die keine nach Abschnitt A dem vorgesehenen Beladungszustand die Vor-
3 dieses Codes ausgestellte Genehmigung mit- schriften dieses Abschnitts erfüllt.
führen, dürfen die Bestimmungen von Abschnitt 10 Stauen von Schüttgetreide
A 9 anwenden; dabei unterliegen sie keiner mas- 10.1 Die freien Getreideoberflächen sind durch
semäßigen Beschränkung für die Beförderung Trimmen, soweit erforderlich und angemessen,
von Schüttgetreide. einzuebnen, um dadurch die Wirkung des Über-
gehens des Getreides möglichst zu verringern.
9 Nicht-obligatorische Stabilitätsvorschriften 10.2 In einem „vollen Raumabschnitt, getrimmt“ ist
für Schiffe ohne Genehmigung, die Teil- Schüttgetreide so zu trimmen, daß alle Hohl-
ladungen von Schüttgetreide befördern räume unter den Decks und Lukendeckeln mög-
lichst ausgefüllt sind.
9.1 Einem Schiff, das keine nach Abschnitt A 3 aus-
gestellte Genehmigung an Bord hat, kann den- 10.3 In einem „vollen Raumabschnift, ungetrimmt“ ist
noch gestattet werden, Schüttgetreide unter fol- der Bereich des Lukenschachtes so weit wie
genden Bedingungen zu laden: möglich mit Schüttgetreide zu füllen, das außer-
halb des Lukenschachtbereiches seinen natür-
9.1.1 Die Gesamtmasse des Schüttgetreides darf ein lichen Schüttwinkel aufweisen darf. Ein „voller
Drittel der Tragfähigkeit des Schiffes nicht über- Raumabschnitt“ kann entsprechend eingestuft
steigen; werden, sofern folgendes zutrifft:
9.1.2 alle „vollen Raumabschnitte, getrimmt“ sind mit 10.3.1 Die Verwaltung, welche die Genehmigung erteilt,
Mittellängsschotten über die gesamte Raum- kann nach Maßgabe des Abschnittes B 6
länge zu versehen, die sich von der Unterseite Ausnahmen von den Vorschriften über das Trim-
des Decks oder der Lukendeckel unterhalb der men zulassen, wenn sie überzeugt ist, daß die
Decklinie nach unten bis zu einer Tiefe von sich aus dem freien Getreidefluß in einem gege-
wenigstens einem Achtel der größten Raum- benenfalls mit Füllrohren, perforierten Decks
breite bzw. 2,40 Meter, je nachdem, welcher oder dergleichen versehenen Raumabschnitt
Wert größer ist, erstrecken, sofern nicht die ergebende Geometrie des Unterdeckleerraums
Muldenstauung gemäß Abschnitt A 14 anstelle bei der Berechnung der Leerräume ausreichend
eines Mittellängsschotts im Lukenbereich zuge- berücksichtigt worden ist,
lassen werden kann, ausgenommen bei oder
Leinsamen und anderen Samen mit ähnlichen
Eigenschaften; 10.3.2 der Raumabschnitt ist „besonders geeignet“, wie in
Nr. A 2.7 beschrieben; in diesem Fall kann von der
9.1.3 die Luken von „vollen Raumabschnitten, ge- Vorschrift zum Trimmen der Ladung an den Rän-
trimmt“ sind zu schließen und die Lukendeckel dern des Raumabschnittes Befreiung erteilt werden.
sind zu sichern;
10.4 Wenn sich über einem mit Getreide beladenen
9.1.4 die freien Getreideoberflächen in „teilweise ge- Unterraum kein Schüttgetreide oder andere
füllten Raumabschnitten“ sind eben zu trimmen Ladung befindet, sind die Lukendeckel in zuläs-
und nach den Vorschriften der Abschnitte A 16, siger Weise zu sichern, wobei das Gewicht der
A 17 oder A 18 zu sichern; Lukendeckel und die fest eingebauten
9.1.5 während der ganzen Reise muß die metazentri- Lukensicherungen zu berücksichtigen sind.
sche Höhe nach der Korrektur für den Einfluß 10.5 Wird Schüttgetreide über geschlossenen
der freien Flüssigkeitsoberflächen in Tanks den Zwischendeckslukendeckeln gestaut, die nicht
Wert 0,30 Meter oder den Wert haben, der sich getreidedicht sind, so sind die Lukendeckel
aus der Formel durch Abkleben der Fugen oder Abdecken der
gesamten Luke mit Persennigen, Abdeckklei-
GMR =
L x B x Vd (0,25 B – 0,645 √ Vd x B) dern oder anderem geeignetem Material getrei-
SF x ∆ x 0,0875 dedicht zu machen.
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10.6 In „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ müssen 11.3 Andere Werkstoffe
nach dem Laden alle freien Getreideoberflächen Für die Schotte können andere Werkstoffe als
eingeebnet sein. Holz oder Stahl zugelassen werden, wenn ihre
10.7 Wird die durch Übergehen des Getreides be- mechanischen Eigenschaften gebührend beach-
wirkte schädliche Krängung nicht nach diesem tet werden.
Code berücksichtigt, so muß die Oberfläche des 11.4 Stützen
Schüttgetreides in einem „teilweise gefüllten 11.4.1 Sofern nicht geeignete Mittel ein Herausspringen
Raumabschnitt“ durch Überstauung gemäß Ab- der Stützen aus ihren Spuren verhindern, muß
schnitt A 16 gesichert werden, um ein Überge- die Tiefe der Spur an dem Stützenende minde-
hen zu verhindern. Wahlweise kann stattdessen stens 75 Millimeter betragen. Falls das obere
in „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ die Stützenende nicht sicher gehalten wird, ist die
Oberfläche des Schüttgetreides auch durch oberste Strebe oder das oberste Stag so hoch
Drahtgeflecht oder Laschungen gemäß Ab- wie praktisch ausführbar zu befestigen.
schnitt A 17 oder A 18 gesichert werden.
11.4.2 Für das Einsetzen der Schottplanken notwendi-
10.8 Untere Laderäume und über ihnen liegende ge und den Stützenquerschnitt schwächende
Zwischendecksräume können wie ein einziger Ausschnitte sind so anzuordnen, daß die ört-
Raumabschnitt beladen werden, sofern bei lichen Spannungen nicht unangemessen hoch
Berechnung der Krängungsmomente der Fluß werden.
des Getreides in die unteren Räume entspre- 11.4.3 Das maximale Biegemoment, das auf eine ein
chend berücksichtigt wird. einseitig belastetes Schott haltende Stütze aus-
10.9 In „vollen Raumabschnitten, getrimmt“, in „vollen geübt wird, muß normalerweise unter der
Raumabschnitten, ungetrimmt“ und in „teilweise Annahme berechnet werden, daß die Stützen-
gefüllten Raumabschnitten“ können Längs- enden beweglich gelagert sind. Ist eine Ver-
schotte angebracht werden, um die durch Über- waltung jedoch davon überzeugt, daß tatsäch-
gehen des Getreides bewirkte schädliche lich eine gewisse Einspannung erreichbar ist, so
Krängung zu begrenzen, vorausgesetzt, kann eine Verringerung des maximalen Biege-
moments entsprechend dem Grad der Einspan-
10.9.1 das Schott ist getreidedicht;
nung der Stützenenden berücksichtigt werden.
10.9.2 die Bauweise entspricht den Vorschriften der 11.5 Zusammengesetzte Elemente
Abschnitte A 11, A 12 und A 13;
Werden Stützen, Binder oder andere Stütz-
10.9.3 das Schott reicht in Zwischendecks von Deck zu glieder aus zwei getrennten, auf beiden Seiten
Deck und in anderen Laderäumen von der eines Schotts angeordneten und mittels Bolzen
Unterseite des Decks oder der Lukendeckel in angemessenem Abstand verbundenen Teilen
nach unten gemäß den Angaben in Anmerkung gebildet, so ist als wirksames Widerstands-
2 der Nr. B 2.8.2, Anmerkung 3 der Nr. B 2.9 moment die Summe der Widerstandsmomente
bzw. Nr. B 5.2. der beiden Einzelquerschnitte anzunehmen.
11.6 Teilschotte
11 Festigkeit der Getreideeinrichtungen Wenn sich Schotte nicht über die ganze Höhe
11.1 Holz des Laderaums erstrecken, müssen sie und ihre
Stützen so wirksam wie solche, die sich über die
Das für Getreideeinrichtungen verwendete Holz ganze Höhe des Raumes erstrecken, gehalten
muß gesund und von guter Qualität sein und oder verstagt werden.
sich seiner Art nach als für diesen Zweck geeig-
12 Beidseitig belastete Schotte
net erwiesen haben. Die tatsächlichen Abmes-
sungen des Holzes müssen mit den unten fest- 12.1 Losnehmbare Schotte
gelegten Maßen übereinstimmen. Wetterbestän- 12.1.1 Losnehmbare Schotte müssen mindestens 50
diges, mit wasserfestem Leim verleimtes Sperr- Millimeter dick, getreidedicht und soweit notwen-
holz darf, wenn es so angeordnet wird, daß die dig durch Zwischenstützen gehalten sein.
Richtung der Fasern der äußeren Lagen recht- 12.1.2 Die Stützenabschnitte dürfen unabhängig von
winklig zu den tragenden Stützen oder Bindern der Dicke der Schottplanken folgende Werte
liegt, verwendet werden, wenn seine Festigkeit annehmen:
der von Massivholz der vorgeschriebenen Ab-
messungen entspricht. Dicke Größter
11.2 Zulässige Spannungen Stützenabstand
50 Millimeter 2,50 Meter
Bei der Berechnung der Abmessungen von ein-
60 Millimeter 3,00 Meter
seitig belasteten Schotten sind die Werte der
70 Millimeter 3,50 Meter
Tafeln A 13-1 bis A 13-6 zu benutzen und die fol-
80 Millimeter 4,00 Meter
genden zulässigen Spannungen anzunehmen:
für Stahlschotte: 19,6 kN/cm2 Werden größere Dicken als diese verwendet, so
für Holzschotte: 1,57 kN/cm2 ändert sich der größte Stützenabstand mit wach-
(1 Newton entspricht 0,102 kg). sender Dicke linear.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 1993 840 VkBl. Amtlicher Teil
12.1.3 Die Enden der Schottplanken sind in Spuren von den sicher befestigt sein und sich am Schiffs-
mindestens 75 Millimeter Tiefe sicher aufzuneh- körper, mit Ausnahme der Außenhaut, abstüt-
men. zen.
12.2 Andere Werkstoffe 12.4.2 Vorbehaltlich der Nr. A 12.4.3 und A 12.4.4 muß
Die Festigkeit der Schotte aus anderen die Mindeststärke hölzerner Streben betragen:
Werkstoffen als Holz muß der für Schottplanken
nach Nr. A 12.1 entsprechen. Länge der Kanthölzer Rundhölzer
Strebe (m) Kantenlänge Durchmesser
12.3 Stützen
(mm) (mm)
12.3.1 Stahlstützen für beidseitig belastete Schotte
müssen folgendes Widerstandsmoment haben: bis 3 150 x 100 40
über 3 bis 5 150 x 150 165
W = a x W1,
über 5 bis 6 150 x 150 180
wobei über 6 bis 7 200 x 150 190
W = Widerstandsmoment in Kubikzentimetern über 7 bis 8 200 x 150 200
a = waagerechter Abstand zwischen den über 8 200 x 150 215
Stützen in Metern
Streben mit einer Länge von 7 und mehr Metern
bedeutet. sind auf etwa halber Länge sicher zu unterstüt-
Das Widerstandsmoment je Meter Stützenab- zen.
stand W1 in Kubikzentimetern je Meter muß min- 12.4.3 Weicht der waagerechte Abstand der Stützen
destens dem nach der Formel wesentlich von 4 Metern ab, so können die
W1 = 14,8 (h1 – 1,2) cm3/m Trägheitsmomente der Streben direkt proportio-
errechneten Wert entsprechen, wobei h1 die nal geändert werden.
größte freie Stützenhöhe zwischen zwei benach- 12.4.4 Beträgt die Neigung der Strebe gegen die
barten Stagen oder zwischen Stag und Waagerechte mehr als 10 Grad, so ist die
Stützenende in Metern ist. Wenn dieser Abend nächstgrößere Strebe, wie nach Nr. A 12.4.2
kleiner als 2,40 Meter ist, so ist für das bezoge- gefordert, anzubringen; die Neigung der Strebe
ne Widerstandsmoment mit dem Wert 2,40 darf jedoch 45 Grad nicht überschreiten.
Meter zu rechnen. 12.5 Stage
12.3.2 Die Widerstandsmomente für Holzstützen sind Wo Stage zur Halterung beidseitig belasteter
durch Multiplikation der entsprechenden Wider- Schotte verwendet werden, sind sie waagerecht
standsmomente für Stahl mit 12,5 zu bestim- oder wenigstens annähernd waagerecht anzu-
men. Werden Stützen aus anderen Werkstoffen bringen, sie müssen aus Stahldrahtseil bestehen
verwendet, so müssen ihre Widerstandsmo- und an den Enden gut gesichert sein. Die Dicken
mente mindestens denen für Stahlstützen multi- der Strahtseile sind unter der Annahme zu be-
pliziert mit dem Verhältnis der für Stahl und für stimmen, daß von den Stagen gehaltene
den verwendeten Werkstoff zulässigen Span- Schotte und Stützen mit 4,9 kN/m2 gleichförmig
nungen entsprechen. In diesen Fällen ist auch belastet sind. Die so angenommene zulässige
die relative Steifigkeit jeder Stütze zu prüfen, um Belastung des Stages darf ein Drittel seiner
sicherzustellen, daß die Durchbiegung nicht Bruchfestigkeit nicht überschreiten.
unzulässig groß wird.
12.3.3 Der waagerechte Abstand zwischen den Stützen
darf dabei die in Nr. A 12.1.2 angegebenen 13 Einseitig belastete Schotte
Werte nicht überschreiten. 13.1 Längsschotte
12.4 Streben Die Last (P) in Newton je Meter Schottlänge ist
12.4.1 Werden hölzerne Streben verwendet, so müs- wie folgt anzunehmen:
sen sie aus einem Stück bestehen, an den En- 13.1.1 Tafel A 13-1
Tafel A 13-1
B (m)
h (m) 2 3 4 5 6 7 8 10
1.50 8.336 8.826 9.905 12.013 14.710 17.358 20.202 25.939
2.00 13.631 14.759 16.769 19.466 22.506 25.546 28.733 35.206
2.50 19.466 21.182 23.830 26.870 30.303 33.686 37.265 44.473
3.00 25.644 27.900 30.891 34.323 38.099 41.874 45.797 53.740
3.50 31.823 34.568 37.952 41.727 45.895 50.014 54.329 63.008
4.00 38.148 41.286 45.013 49.180 53.691 58.202 62.861 72.275
4.50 44.473 47.955 52.073 56.584 61.488 66.342 71.392 81.542
5.00 50.847 54.623 59.134 64.037 69.284 74.531 79.924 90.810
6.00 63.498 68.009 73.256 78.894 84.877 90.859 96.988 109.344
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 841 Heft 24 – 1993
h= Höhe des Getreides in Metern von der Unterkan- hältnis B/h gebildet, in die Tafel übertragen und
te des Schottes. Ist der Laderaum gefüllt, gilt als folgende Formel benutzt wird:
Höhe h der Abstand zwischen der Unterkante P = f x h2
des Schottes und dem darüberliegenden Deck
im Bereich des Schottes. Bei einem Luken- 13.1.4 Tafel A 13-2
schacht, oder wenn der Abstand zwischen
Schott und Lukenschacht 1 Meter oder weniger B/h f B/h f
beträgt, gilt als Höhe h die Füllhöhe im Luken- 0.2 1.687 2.0 3.380
schacht. 0.3 1.742 2.2 3.586
B= Breitenausdehnung des Schüttgetreides in 0.4 1.809 2.4 3.792
Metern. 0.5 1.889 2.6 3.998
13.1.2 Bei Zwischenwerten der Größen B und h kann 0.6 1.976 2.8 4.204
innerhalb der Tafel A 13-1 linear interpoliert wer- 0.7 2.064 3.0 4.410
den, sofern der Wert von h höchstens 6,0 Meter 0.8 2.159 3.5 4.925
beträgt. 1.0 2.358 4.0 5.440
13.1.3 Überschreitet die Größe h den Wert von 6,0 1.2 2.556 5.0 6.469
Metern, so kann die Belastung (P) der Schotte, 1.4 2.762 6.0 7.499
ausgedrückt in Newton pro Längenmeter, aus 1.6 2.968 8.0 9.559
Tafel A 13-2 ermittelt werden, indem das Ver- 1.8 3.174
13.2 Querschotte
Die Last (P) in Newton je Meter Schottlänge ist wie folgt anzunehmen:
13.2.1 Tafel A 13-3
L (m)
h (m) 2 3 4 5 6 7 8 10 12 14 16
1.50 6.570 6.767 7.159 7.649 8.189 8.728 9.169 9.807 10.199 10.297 10.297
2.00 10.199 10.787 11.474 12.209 12.994 13.729 14.416 15.445 16.083 16.279 16.279
2.50 14.318 15.347 16.426 17.456 18.437 19.417 20.349 21.673 22.408 22.604 22.604
3.00 18.878 20.251 21.624 22.948 24.222 25.399 26.429 27.900 28.684 28.930 28.930
3.50 23.781 25.546 27.164 28.733 30.155 31.430 32.558 34.127 35.010 35.255 35.255
4.00 28.930 30.989 32.901 34.667 36.187 37.559 38.736 40.403 41.286 41.531 41.580
4.50 34.274 36.530 38.638 40.501 42.120 43.542 44.767 46.582 47.562 47.856 47.905
5.00 39.717 42.218 44.473 46.434 48.151 49.622 50.897 52.809 53.839 54.182 54.231
6.00 50.749 53.593 56.094 58.301 60.164 61.782 63.204 65.263 66.440 66.832 66.930
h= Höhe des Getreides in Metern von der Unterkante Tafel A 13-4
des Schottes. Ist der Laderaum gefüllt, gilt als
B/h f B/h f
Höhe h der Abstand zwischen der Unterkante des
Schottes und dem darüberliegenden Deck im 0.2 1.334 2.0 1.846
Bereich des Schottes. Bei einem Lukenschacht, 0.3 1.395 2.2 1.853
oder wenn der Abstand zwischen Schott und 0.4 1.444 2.4 1.857
Lukenschacht 1 Meter oder weniger beträgt, gilt 0.5 1.489 2.6 1.859
als Höhe h die Füllhöhe im Lukenschacht. 0.6 1.532 2.8 1.859
0.7 1.571 3.0 1.859
L= Längenausdehnung des Schüttgetreides in Metern. 0.8 1.606 3.5 1.859
1.0 1.671 4.0 1.859
13.2.2 Bei Zwischenwerten der Größen L und h kann 1.2 1.725 5.0 1.859
innerhalb der Tafel A 13-3 linear interpoliert wer- 1.4 1.769 6.0 1.859
den, sofern der Wert von h höchstens 6,0 Meter 1.6 1.803 8.0 1.859
beträgt. 1.8 1.829
13.2.3 Überschreitet die Größe h den Wert von 6,0 Höhe angenommen werden. In diesen Fällen
Metern, so kann die Belastung (P) der Schotte, sind die Auflagekräfte am oberen und unteren
ausgedrückt in Newton pro Längenmeter, aus Ende eines senkrechten Trägers oder einer
Tafel A 13-4 ermittelt werden, indem das senkrechten Stütze nicht gleich. Die Auflage-
Verhältnis L/h gebildet, in die Tafel übertragen kräfte am oberen Ende, ausgedrückt als
und folgende Formel benutzt wird: Prozentsatz der Gesamtlast, die von einem
P = f x h2 senkrechten Träger bzw. einer senkrechten
Stütze aufgenommen wird, sind aus den Tafeln A
13.2.4 Tafel A 13-4 13-5 und A 13-6 zu entnehmen.
13.3 Die Gesamtlast je Längeneinheit der Schotte, 13.3.1 Tafel A 13-5: Einseitig belastete Längsschotte;
dargestellt in den Tafeln A 13-1 bis A 13-4 kann, Auflagekraft am oberen Ende einer Stütze als
falls erforderlich, als Trapezlast über der Prozentsatz der Last aus Nr. A 13.1.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 24 – 1993 842 VkBl. Amtlicher Teil
B (m)
h (m) 2 3 4 5 6 7 8 10
1.50 43.3 45.1 45.9 46.2 46.2 46.2 46.2 46.2
2.00 44.5 46.7 47.6 47.8 47.8 47.8 47.8 47.8
2.50 45.4 47.6 48.6 48.8 48.8 48.8 48.8 48.8
3.00 46.0 48.3 49.2 49.4 49.4 49.4 49.4 49.4
3.50 46.5 48.8 49.7 49.8 49.8 49.8 49.8 49.8
4.00 47.0 49.1 49.9 50.1 50.1 50.1 50.1 50.1
4.50 47.4 49.4 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
5.00 47.7 49.4 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
6.00 47.9 49.5 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
7.00 47.9 49.5 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
8.00 47.9 49.5 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
9.00 47.9 49.5 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
10.00 47.9 49.5 50.1 50.2 50.2 50.2 50.2 50.2
B= Breitenausdehnung des Schüttgetrei- Für andere Werte von h oder B sind die Auf-
des in Meter. lagekräfte durch lineare Interpolation oder Extra-
polation zu bestimmen.
13.3.2 Tafel A 13-6: Einseitig belastete Querschotte;
Auflagekraft am oberen Ende einer Stütze als
Prozentsatz der Last aus Nr. A 13.2
L (m)
h (m) 2 3 4 5 6 7 8 10 12 14 16
1.50 37.3 38.7 39.7 40.6 41.4 42.1 42.6 43.6 44.3 44.8 45.0
2.00 39.6 40.6 41.4 42.1 42.7 43.1 43.6 44.3 44.7 45.0 45.2
2.50 41.0 41.8 42.5 43.0 43.5 43.8 44.2 44.7 45.0 45.2 45.2
3.00 42.1 42.8 43.3 43.8 44.2 44.5 44.7 45.0 45.2 45.3 45.3
3.50 42.9 43.5 43.9 44.3 44.6 44.8 45.0 45.2 45.3 45.3 45.3
4.00 43.5 44.0 44.4 44.7 44.9 45.0 45.2 45.4 45.4 45.4 45.4
5.00 43.9 44.3 44.6 44.8 45.0 45.2 45.3 45.5 45.5 45.5 45.5
6.00 44.2 44.5 44.8 45.0 45.2 45.3 45.4 45.6 45.6 45.6 45.6
7.00 44.3 44.6 44.9 45.1 45.3 45.4 45.5 45.6 45.6 45.6 45.6
8.00 44.3 44.6 44.9 45.1 45.3 45.4 45.5 45.6 45.6 45.6 45.6
9.00 44.3 44.6 44.9 45.1 45.3 45.4 45.5 45.6 45.6 45.6 45.6
10.00 44.3 44.6 44.9 45.1 45.3 45.4 45.5 45.6 45.6 45.6 45.6
L= Längenausdehnung des Schüttgetrei- Für andere Werte von h oder L sind die Auflage-
des in Meter. kräfte durch lineare Interpolation oder Extra-
polation zu bestimmen.
13.3.3 Die Beanspruchung der Endbefestigungen der 45 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
senkrechten Träger oder Stützen dürfen nach A 13.2
der größten Last, die jeweils an den Enden auf- Größte Last am unteren Ende =
treten kann, berechnet werden. Diese Lasten
60 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
sind wie folgt anzunehmen:
A 13.2
Längsschotte:
Größte Last am oberen Ende =
13.3.4 Die Dicke waagerechter hölzerner Planken darf
50 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
ebenfalls unter Berücksichtigung der senkrech-
A 13.1
ten Verteilung der Last nach Tafeln A 13–5 und
Größte Last am unteren Ende = A 13–6 bestimmt werden; in diesen Fällen ist
55 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
√
A 13.1
pxk
Querschotte: t = 10 a
h x 2091,8
Größte Last am oberen Ende =
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wobei 15 Bündeln von Schüttgetreide
t = Dicke der Planken in Millimetern Anstelle der Muldenstauung in einem „vollen
a = Stützweiten der Planken, d. h. Abstand Raumabschnitt, getrimmt“ mit Sackgetreide oder
zwischen den Stützen in Metern anderer geeigneter Ladung, kann unter folgen-
den Bedingungen ein Getreidebündel verwendet
h = Höhe des Getreides von der Unter-
werden:
kante des Schottes in Metern
15.1 Die Abmessungen und die Mittel für das Fixieren
p = Gesamtlast pro Längeneinheit nach
des Bündels sind die gleichen wie die in Nr. A
den Tafeln in Newton
14.2 und A 14.3 für die Mulden aufgeführten.
k = Faktor, abhängig von der senkrechten
15.2 Die Mulde ist mit einem von der Verwaltung
Verteilung der Last
zugelassenen Gewebe auszuschlagen, das eine
bedeutet. Zugfestigkeit von mindestens 2687 N, bezogen
Wird die senkrechte Verteilung der Last gleich- auf einen Streifen von 5 Zentimetern hat und
förmig, d. h. als Rechtecklast, angenommen, so geeignete Mittel besitzt, um das Bündel oben
ist k = 1,0. Für trapezförmige Verteilung ist sicher zu verschließen.
k = 1,0 + 0,06 (50–R) 15.3 Abweichend von Nr. A 15.2 kann auch ein von
wobei der Verwaltung zugelassenes Gewebe mit einer
Zugfestigkeit von mindestens 1344 N, bezogen
R = Auflagekraft nach Tafel A 13–5 oder A auf einen Streifen von 5 Zentimetern, verwendet
13–6 bedeutet. werden, wenn die Mulde wie folgt ausgebildet
13.3.5 Stage oder Streben wird:
Die Abmessungen der Stage und Streben sind 15.3.1 Von der Verwaltung zugelassene Laschungen
so festzulegen, daß die aus den Tafeln A 13-1 sind mit einem Abstand von höchstens 2,40
bis A 13-4 entnommenen Lasten höchstens ein Metern querschiffs in die von Schüttgetreide
Drittel der Bruchlasten betragen. gebildete Mulde einzulegen. Diese Laschungen
müssen so lang sein, daß sie oberhalb des
14 Muldenstauung
Bündels festgezurrt und gesichert werden kön-
14.1 Zur Verringerung des Krängungsmomentes nen.
kann anstelle eines Längsschottes im Luken-
15.3.2 Darüber ist mindestens 25 Millimeter dickes
schachtbereich eine Muldenstauung angewen-
Stauholz oder anderes geeignetes Material
det werden, jedoch nur in einem „vollen Raum-
gleicher Festigkeit und von 150 bis 300 Milli-
abschnitt, getrimmt“ gemäß Nr. A 2.2. Bei Lein-
meter Breite in Schiffslängsrichtung zu legen,
samen oder sonstigem Saatgut mit ähnlichen
um ein Einschneiden oder Durchscheuern des
Eigenschaften darf Muldenstauung anstelle
darüber gebreiteten Gewebes zu verhindern.
eines Längsschottes nicht angewendet werden;
ein angebrachtes Längsschott muß die Vor- 15.4 Die Mulde ist danach mit Schüttgetreide zu füllen
schriften nach Nr. 10.9 erfüllen. und oben sicher zu verzurren; bei Verwendung
eines nach Nr. A 15.3 zugelassenen Gewebes ist
14.2 Die Tiefe der Mulde, gemessen vom Boden der
weiteres Stauholz über das zusammengeschla-
Mulde bis zur Deckslinie, muß folgende Werte
gene Gewebe zu legen, bevor die Mulde durch
haben:
Festzurren der Laschungen gesichert wird.
14.2.1 bei Schiffen mit einer Breite auf Spanten bis 9,10
15.5 Wird mehr als eine Gewebebahn zum Aus-
Meter mindestens 1,20 Meter;
schlagen der Mulde verwendet, so sind die
14.2.2 bei Schiffen mit einer Breite auf Spanten von Bahnen unten entweder durch Zusammennähen
18,30 und mehr Metern mindestens 1,80 Meter; oder durch doppelte Überlappung zu verbinden.
14.2.3 bei Schiffen mit einer Breite auf Spanten zwi- 15.6 Die Muldenstauung muß oben mit der Unter-
schen 9,10 und 18,30 Meter ist die Mindesttiefe kante der eingelegten Schiebebalken abschlie-
der Mulde durch Interpolation zu bestimmen. ßen; zwischen die Schiebebalken kann geeigne-
14.3 Der obere Rand der Mulde wird von der Unterdeck- tes Stückgut oder Schüttgetreide auf das
Konstruktion der Luke, d. h. von den Lukenlängs- Getreidebündel gestaut werden.
trägern oder Lukensüllen und den Lukenend-
balken, gebildet. Die Mulde und der Lukenschacht
darüber sind durch Sackgetreide oder andere 16 Überstauung
geeignete Ladung, die auf einem Abdeckkleid oder 16.1 Wird Sackgetreide oder andere geeignete
ähnlichem dicht gestaut sich gegen die angrenzen- Ladung zur Sicherung „teilweise gefüllter
den Verbände abstützt, vollständig aufzufüllen. Die Raumabschnitte“ verwendet, so muß die freie
Abstützung an den Verbänden muß dabei minde- Getreideoberfläche eingeebnet und mit
stens die Hälfte der in Nr. A 14.2 genannten Werte Abdeckkleidern oder Gleichwertigem oder mit
betragen. Ist ein zum Abstützen geeigneter Schiffs- einem geeigneten Rost abgedeckt werden. Die
körperverband nicht vorhanden, ist die Mulde in Roste müssen aus Trägern im Abstand von
ihrer Lage durch Stahldraht, Ketten oder doppeltes höchstens 1,20 Meter und aus 25 Millimeter
Stahlband gemäß Nr. A 17.1.4 in Abständen von dicken darüberliegenden Brettern mit Abständen
höchstens 2,40 Meter zu fixieren. von höchstens 100 Millimetern bestehen. Roste
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können auch aus anderem Werkstoff hergestellt 450 Millimeter unterhalb der voraussichtlich end-
werden, wenn er von einer Verwaltung als gültigen Getreideoberfläche an den Spanten
gleichwertig angesehen wird. sicher zu befestigen.
16.2 Der Rost oder das Abdeckkleid muß mit dicht 17.6 Die Laschungen dürfen höchstens 2,40 Meter
gestautem Sackgetreide in einer Höhe von min- Abstand voneinander haben und müssen durch
destens einem Sechzehntel der größten Breite je einen Träger, der über die längsschiffs liegen-
der freien Getreideoberfläche oder 1,20 Meter, je de Lage genagelt ist, unterstützt werden. Dieser
nachdem, welcher Wert größer ist, abgedeckt Träger muß aus Holz von mindestens 25
sein. Millimeter Dicke und 150 Millimeter Breite beste-
16.3 Das Sackgetreide ist in einwandfreiem, gut hen und über die volle Breite des Raumab-
gefüllten und sicher verschlossenen Säcken zu schnitts reichen.
befördern. 17.7 Während der Reise sind die Laschungen regel-
16.4 Anstelle von Sackgetreide kann andere geeigne- mäßig zu überprüfen und, wo notwendig, nach-
te, dicht gestaute Ladung, die mindestens die zuspannen.
gleiche Flächenlast wie gemäß Nr. A 16.2
gestautes Sackgetreide ausübt, verwendet wer- 18 Sichern mit Drahtgeflecht
den. Wird zur Vermeidung von Getreidekrängungs-
momenten in „teilweise gefüllten Raumab-
17 Laschung schnitten“ eine Laschung verwendet, so kann
Wird zur Vermeidung von Krängungsmomenten anstelle des in Abschnitt A 17 beschriebenen
in „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ eine Verfahrens wie folgt verfahren werden:
Laschung verwendet, so ist folgende Sicherung 18.1 Die Getreideladung ist soweit zu trimmen und
vorzusehen: einzuebnen, daß sie ganz leicht entlang der
17.1 Das Getreide ist so zu trimmen, daß es mitt- Mittellängsachse des Raumabschnitts ansteigt.
schiffs etwas überhöht ist, und dann mit Jute- 18.2 Die gesamte Getreideoberfläche ist mit Abdeck-
gewebe, Persenningen oder Gleichwertigem kleidern aus Jute, mit Persenningen oder mit
abzudecken. Gleichwertigem abzudecken. Das Abdeck-
17.2 Jutegewebe oder Persenninge müssen sich material muß eine Zugfestigkeit von mindestens
wenigstens 1,80 Meter überlappen. 1344 N, bezogen auf einen Streifen von 5
17.3 Zwei dichte Lagen von etwa 25 Millimeter dicken Zentimetern, haben.
und 150 bis 350 Millimeter breiten Brettern sind 18.3 Zwei Lagen eines Drahtgeflechts sind auf das
so übereinander zu nageln, daß die untere quer Jute-Abdeckkleid oder die sonstige Abdeckung
und die obere längs zur Schiffsachse liegt. zu legen. Die untere Lage ist querschiffs, die
Abweichend davon kann auch nur eine Lage von obere längsschiffs zu legen. Die einzelnen
50 Millimeter dicken Brettern in Längsrichtung Drahtgeflechtmatten müssen sich mindestens
auf 50 Millimeter dicke und mindestens 150 75 mm überlappen. Die obere Lage Drahtge-
Millimeter breite Unterlagen genagelt werden. flecht ist so über die untere Lage zu legen, daß
Die Unterlagen müssen sich bei einem Abstand die von den beiden Lagen gebildeten Rechtecke
von höchstens 2,40 Meter über die volle Breite jeweils etwa 75 Millimeter auf 75 Millimeter mes-
des Raumabschnitts erstrecken. Vorrichtungen, sen. Das Drahtgeflecht von der Art, wie es im
bei denen andere von der Verwaltung als gleich- Stahlbetonbau verwendet wird, muß aus
wertig angesehene Werkstoffe verwendet wer- Stahldraht mit 3 Millimeter Durchmesser und
den, können ebenfalls anerkannt werden. einer Bruchfestigkeit von mindestens 52 kN/ cm2
17.4 Für die Laschung kann Stahl-Drahtseil (19 gefertigt und zu Quadraten zusammenge-
Millimeter Durchmesser oder gleichwertig), dop- schweißt sein, die 150 Millimeter auf 150
peltes Stahlband (50 Millimeter x 1,3 Millimeter) Millimeter groß sind. Drahtgeflecht mit Walz-
mit einer Bruchlast von mindestens 49 kN oder zunder darf verwendet werden, nicht jedoch
Kette gleicher Festigkeit, die jeweils mit einer 32- Drahtgeflecht mit losem, abblätterndem Rost.
mm-Spannschraube straff zu spannen sind, ver- 18.4 Die Seitenbegrenzungen des Drahtgeflechts an
wendet werden. Anstelle der 32-mm-Spann- der Backbord- und an der Steuerbordseite des
schraube kann für Stahlband auch ein Spannzug Raumabschnitts sind mit Holzplanken einzufas-
mit Sperre verwendet werden, sofern die zum sen, die 150 Millimeter auf 50 Millimeter messen.
Spannen erforderlichen passenden Spann- 18.5 Die zum Niederhalten des Drahtgeflechts die-
schlüssel verfügbar sind. Bei der Verwendung nenden Laschungen müssen sich von einer
von Stahlband sind die Enden durch mindestens Seite bis zu anderen Seite quer über den
drei Stauchklemmen zu sichern. Bei der Verwen- Raumabschnitt erstrecken und dürfen unterein-
dung von Drahtseil sind für die Herstellung eines ander nicht mehr als 2,40 Meter Abstand haben;
Auges mindestens vier Seilklemmen zu benut- die vorderste und die hinterste Laschung darf
zen. jedoch nicht mehr als 300 Millimeter Abstand
17.5 Vor Abschluß der Beladung sind die Laschungen vom vorderen bzw. hinteren Laderaumschott
zuverlässig mit einem 25-mm-Schäkel oder haben. Vor Abschluß der Beladung ist jede
einer Spannklemme gleicher Festigkeit ungefähr Laschung zuverlässig mit einem 25-Millimeter-
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Schäkel oder einer Spannklemme gleicher Tafel B 1–1
Festigkeit ungefähr 450 Millimeter unterhalb der
Abstand zwischen
voraussichtlich endgültigen Getreideoberfläche
Lukenende oder Bezugsleerraumtiefe
an den Spanten sicher zu befestigen. Von dieser
Lukenseite und Vd1
Stelle aus ist die Laschung über die Oberkante
Raumbegrenzung (m) (mm)
der Seitenbegrenzungsplanke nach Nr. 18.4 zu
führen; dadurch soll der von der Laschung aus- 0,5 570
gehende nach unten gerichtete Druck verteilt 1,0 530
werden. Zwei Lagen Holzplanken von 150 1,5 500
Millimeter Breite und 25 Millimeter Dicke sind 2,0 480
querschiffs unter jede Laschung zu legen; sie 2,5 450
müssen sich über die gesamte Breite des 3,0 440
Raumabschnitts erstrecken. 3,5 430
18.6 Für die Laschungen muß Stahldrahtseil (19 Milli- 4,0 430
meter Durchmesser oder gleichwertig), doppel- 4,5 430
tes Stahlband (50 Millimeter x 1,3 Millimeter mit 5,0 430
einer Bruchlast von mindestens 49 kN) oder 5,5 450
Kette von gleicher Festigkeit, die jeweils mit 6,0 470
einer 32-Millimeter-Spannschraube straff zu 6,5 490
spannen sind, verwendet werden. Anstelle der 7,0 520
32-Millimeter-Spannschraube kann für Stahl- 7,5 550
band auch ein Spannzug mit Sperre verwendet 8,0 590
werden, sofern die zu Spannen erforderlichen Bemerkungen zu Tafel B 1–1:
passenden Spannschlüssel verfügbar sind. Bei
der Verwendung von Stahlband sind die Enden 1) Für Abstände von mehr als 8,00 Meter ist die
durch mindestens drei Stauchklemmen zu Bezugsleerraumtiefe (Vd1) für jeweils 1 Meter
sichern. Bei der Verwendung von Drahtseil sind Zunahme um jeweils 80 Millimeter linear zu
für die Herstellung eines Auges mindestens vier vergrößern.
Seilklemmen zu benutzen. 2) In den Ecken eines Raumabschnittes ist der
18.7 Während der Reise sind die Laschungen regel- lotrechte Abstand vom Lukenlängsträger oder
mäßig zu überprüfen und, wo notwendig, nach- vom Lukenendbalken zur Begrenzung des
zuspannen. Raumabschnittes – je nachdem, welcher
Wert größer ist – als Abstand zur Begrenzung
des betreffenden Raumabschnittes anzuneh-
men. Als „Trägerhöhe“ (d) ist die Höhe des
Lukenlängsträgers oder des Lukenendbal-
kens anzunehmen – je nachdem, welcher
Teil B Wert kleiner ist.
Berechnung angenommener Krängungsmomente 3) Ist ein erhöhtes Deck außerhalb einer Luke
und allgemeine Annahmen vorhanden, so wird die durchschnittliche
Leerraumtiefe, gemessen von der Unterseite
1 Allgemeine Annahmen des erhöhten Decks, aus der Bezugsleer-
raumtiefe in Abhängigkeit von der Höhe des
1.1 Bei Schiffen, die Schüttgetreide befördern, gilt Lukenendbalkens zuzüglich der Höhe des er-
für die Berechnung der durch übergehende La- höhten Decks berechnet.
dung hervorgerufenen schädlichen Krängungs-
momente folgendes: 1.1.2 Zusätzlich zu etwaigen offenen Leerräumen im
Lukendeckel ist bei vollen Luken eine durch-
1.1.1 Für „volle Raumabschnitte“, die nach Nr. A 10.2 schnittliche Leerraumtiefe von 150 Millimetern
getrimmt sind, sind unter solchen Begrenzungs- anzunehmen, die entweder vom untersten Teil
flächen, die weniger als 30 Grad gegen die des Lukendeckels oder von der Oberkante des
Waagerechte geneigt sind, hierzu parallel ver- Lukenlängssülls bis zur Getreideoberfläche zu
laufende Leerräume anzunehmen, deren mittle- messen ist, je nachdem, welcher Teil tiefer liegt.
re Tiefe nach der Formel 1.1.3 Für „volle Raumabschnitte, ungetrimmt“, die
Vd = Vd1 + 0,75 (d – 600) mm nach Nr. A 10.3.1 von der Vorschrift zum Trim-
berechnet wird, wobei men der Getreideladung außerhalb des Luken-
schachtbereiches befreit sind, gilt die Annahme,
Vd = durchschnittliche Leerraumtiefe in Mil- daß die Getreideoberfläche nach Ladeende mit
limetern, einer Neigung von 30 Grad gegen die Waage-
Vd1 = Bezugsleerraumtiefe nach Tafel B 1–1, rechte nach allen Richtungen in den Leerraum
d = vorhandene Unterzughöhe in Milli- unter dem darüberliegenden Deck hineinfließt.
metern bedeutet. 1.1.4 Für „volle Raumabschnitte, ungetrimmt“, die
Vd ist mindestens mit 100 Millimetern anzuneh- nach Nr. A 10.3.2 von der Vorschrift zum Trim-
men. men der Getreideladung außerhalb des Luken-
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schachtbereiches befreit sind, gilt die Annahme, 1.4 In einem „vollen Raumabschnitt, ungetrimmt“ ist als
daß die Getreideoberfläche nach Ladeende mit Massenmittelpunkt der Ladung der volumetrische
einer Neigung von 30 Grad gegen die Waage- Mittelpunkt des gesamten Laderaumes anzusehen,
rechte gegen die Unterkante des Lukenendbal- ohne daß Leerräume in irgendeiner Weise berück-
kens von der Einfüllstelle weg nach allen sichtigt werden. In allen Fällen ist als Masse der
Richtungen hin fließt. Sind jedoch in den Luken- Ladung der Rauminhalt der Ladung (ermittelt nach
endbalken Füllöcher gemäß Tafel B 1–2 vorhan- den Annahmen in Nr. B 1.1.3 und B 1.1.4) geteilt
den, gilt die Annahme, daß die Getreideober- durch den Staufaktor anzusehen.
fläche nach Ladeende mit einer Neigung von 30 1.5 In „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ ist die
Grad gegen die Waagerechte von einer Linie am sich ergebende ungünstige Höhenlage der Ge-
Lukenendbalken, die das Mittel aus allen Bergen treideoberflächen wie folgt auszugleichen:
und Tälern der tatsächlichen Getreideoberfläche
Gesamtkrängungsmoment =
nach Abbildung B 1 bildet, nach allen Richtun-
1,12 x errechnetes Krängungsmoment.
gen hin fließt.
1.6 Es können auch andere ebenso wirkungsvolle
Tafel B 1–2
Methoden angewandt werden, um den nach den
Mindestdurch- Fläche Höchstabstand Nrn. B 1.3 und B 1.5 vorgeschriebenen
messer (mm) (cm2) (m) Ausgleich zu erreichen.
2 Angenommenes volumetrisches Krängungs-
90 63,6 0,60
moment eines vollen Raumabschnitts,
100 78,5 0,75
getrimmt
110 95,0 0,90
120 113,1 1,07 Allgemeines
130 133,0 1,25 2.1 Die schematischen Darstellungen der Bewe-
140 154,0 1,45 gung der Getreideoberfläche stellen Schnitte
150 177,0 1,67 dar, die jeweils querschiffs durch den betreffen-
160 201,0 1,90 den Raumteil gelegt sind, dessen Gesamt-
170 227,0 2,00 krängungsmoment durch Multiplikation des
oder mehr (Höchstwert) Flächenkrängungsmoments mit der Länge des
betreffenden Raumteils errechnet wird.
1.2 Das Verhalten, das für die Getreideoberfläche in
2.2 Das als Folge eines etwaigen Übergehens des
„teilweise gefüllten Raumabschnitten“ anzuneh-
Getreides anzunehmende Krängungsmoment ist
men ist, ist in Abschnitt B 5 beschrieben.
dasjenige, das sich aus der endgültigen Form
1.3 Bei Stabilitätsberechnungen zum Nachweis der und der Lage der Leerräume nach dem Über-
Einhaltung der Stabilitätsbedingungen nach Ab- gang des Getreides von der höheren zur niedri-
schnitt A 7 ist anzunehmen, daß im „vollen geren Seite ergibt.
Raumabschnitt, getrimmt“ der Massenmittel- 2.3 Nach dem Übergehen ist eine unter 15 Grad
punkt der Ladung im volumetrischen Mittelpunkt gegen die Waagerechte geneigte Getreideober-
des gesamten Laderaums liegt. Gestattet die fläche anzunehmen.
Verwaltung, den Einfluß der angenommenen
Unterdeckleerräume auf die Höhenlage des 2.4 Bei der Berechnung der Schnittfläche des an
Massenmittelpunkts der Ladung in „vollen einen Längsträger angrenzenden größtmögli-
Raumabschnitten, getrimmt“ zu berücksichtigen, chen Leerraums sind die Einflüsse waagerech-
so muß die sich aus der Querverschiebung des ter Flächen wie Flanschen oder Gurtplatten
Getreides ergebende ungünstigere Höhenlage außer acht zu lassen.
der Getreideoberflächen wie folgt ausgeglichen 2.5 Die Gesamtflächen der Schnitte durch die ur-
werden: sprünglichen und die endgültigen Leerräume
Gesamtkrängungsmoment = müssen gleich sein.
1,06 x errechnetes Krängungsmoment. 2.6 Längsschiffs verlaufende Verbände, die getrei-
dedicht sind, können als über ihre gesamte
In allen Fällen ist als Masse der Ladung in einem
Länge wirksam angesehen werden, sofern sie
„vollen Raumabschnitt, getrimmt“ der Inhalt des
nicht als Mittel zur Verringerung der Auswir-
gesamten Laderaums geteilt durch den Stau-
kungen des Übergehens des Getreides vorgese-
faktor anzusehen.
hen sind; in diesem Fall gelten die Vorschriften
der Nr. 10.9.
2.7 Eine nicht durchlaufende Längsunterteilung
kann als über ihre gesamte Länge wirksam an-
gesehen werden.
Annahmen
Unter den folgenden Absätzen wird angenom-
men, daß sich das Gesamtkrängungsmoment
eines Raumabschnitts als Summe der Einzel-
rechnungen für die folgenden Teile des Raum-
abschnitts ergibt:
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