VkBl Nr. 24 1993

Verkehrsblatt Nr. 24 1993

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VkBl. Amtlicher Teil                                               837                                              Heft 24 – 1993

6.2.2      Leerschiffs-Deplacement und senkrechter Ab-                           Grad oder im Falle von am oder nach dem 1.
           stand vom Schnittpunkt der Basislinie Oberkante                       Januar 1994 gebauten Schiffen als der Wert, bei
           Kiel mit der Mittellängsebene bis zum Massen-                         dessen Erreichen die Seite des Decks ins
           mittelpunkt (KG);                                                     Wasser eintaucht, je nachdem, welcher Wert
6.2.3      Tafel der Korrekturwerte für freie Flüssigkeits-                      kleiner ist;
           oberflächen;                                                  7.1.2   im Diagramm der statischen Stabilität muß die
6.2.4      Rauminhalte und Raummittelpunkte;                                     Restfläche zwischen der Kurve der krängenden
                                                                                 Hebelarme und der Kurve der aufrichtenden
6.2.5      Kurve oder Tafel des Überflutungswinkels, wenn
                                                                                 Hebelarme entweder bis zu dem zur maximalen
           dieser kleiner als 40° ist, für den zulässigen
                                                                                 Differenz zwischen den Ordinaten der beiden
           Deplacementbereich;
                                                                                 Kurven gehörenden Krängungswinkei, bis 40
6.2.6      Kurven oder Tafeln der hydrostatischen Daten                          Grad Krängungswinkel oder bis zum „Überflu-
           für den Bereich der Betriebstiefgänge;                                tungswinkel (ø1)“ – je nachdem, welcher Wert
6.2.7      Pantokarenen, die für den Zweck der Vorschrif-                        der kleinste ist – in allen Beladungszuständen
           ten in Nr. A 7 ausreichen und Kurven für 12° und                      mindestens gleich 0,075 m rad. sein;
           40° enthalten.                                                7.1.3   unter Berücksichtigung eines Korrekturwerts für die
6.3        Unterlagen, die von der Verwaltung oder einer                         von freien Flüssigkeitsoberflächen in Tanks ausge-
           im Namen der Verwaltung handelnden Vertrags-                          henden Wirkungen darf die metazentrische
           regierung genehmigt sind, müssen enthalten:                           Anfangshöhe 0,3 Meter nicht unterschreiten.
6.3.1      Kurven oder Tafeln der Rauminhalte, der vertika-              7.2     Vor dem Laden von Schüttgetreide muß der
           len Raummittelpunkte und die angenommenen                             Kapitän, sofern dies von der Vertragsregierung
           volumetrischen Krängungsmomente für jeden                             des Landes, in dem der Ladehafen liegt, verlangt
           ganz oder teilweise gefüllten Raumabschnitt                           wird, die Fähigkeit des Schiffes nachweisen,
           oder jede entsprechende Raumkombination ein-                          während der ganzen Reise die in diesem
           schließlich der Einflüsse losnehmbarer Einrich-                       Abschnitt vorgeschriebenen Stabilitätsbedin-
           tungen;                                                               gungen einzuhalten.
6.3.2      Tafeln oder Kurven der höchstzulässigen Krän-                 7.3     Nach dem Laden hat der Kapitän sicherzustel-
           gungsmomente für verschiedene Werte des                               len, daß das Schiff aufrecht schwimmt, bevor es
           Deplacements und verschiedene vertikale Mas-                          in See geht.
           senmittelpunkte, um dem Kapitän den Nachweis
           der Einhaltung der Bestimmungen der Nr. A 7.1
           zu ermöglichen; dies ist nur für Schiffe erforder-
           lich, deren Kiellegung nach dem Inkrafttreten
           dieses Codes erfolgt ist;
6.3.3      Einzelheiten der Abmessungen etwaiger los-
           nehmbarer Einrichtungen und gegebenenfalls
           der zur Befolgung der Vorschriften in Nr. A 7, A 8
           und A 9 notwendigen Vorkehrungen;
6.3.4      Beladungsanweisungen in Form von Hinweisen,
           welche die Vorschriften dieses Codes
           zusammenfassen;
6.3.5      ein ausgearbeitetes Beispiel als Anleitung für
           den Kapitän;
6.3.6      für Abfahrt und Ankunft zu erwartende typische
           Beladungszustände und, soweit notwendig, die                          Erläuterungen zu Abbildung A 7:
           ungünstigsten Zustände während der Reise.*)                                          Angenommenes volumetrisches
7          Stabilitätsvorschriften                                                              Krängungsmoment aus der Quer-
7.1        Unter Berücksichtigung der sich beim Überge-                                         verschiebung
           hen des Getreides ergebenden Krängungsmo-                             1. λ0 =
           mente gemäß Teil B dieses Codes und Abbil-                                           Staufaktor X Deplacement
           dung A 7 ist nachzuweisen, daß das Stabilitäts-                          λ40 = 0,8 • λ0
           verhalten eine Schiffes, das Schüttgetreide be-                                      Staufaktor = Volumen je Massen-
           fördert, während der ganzen Reise mindestens                                         einheit der Getreideladung
           den folgenden Bedingungen genügt:
                                                                                                Deplacement = Leerschiffsmasse,
7.1.1      Der beim Übergehen des Getreides auftretende                                         Brennstoff, Frischwasser, Vorräte
           Krängungswinkel darf nicht größer sein als 12                                        usw. und Ladung.
                                                                                 2. Bei Anwendung dieser Vorschriften ist eine
*) Es wird empfohlen, Beladungszustände für drei beispielhafte                      möglichst genaue Kurve der aufrichtenden
      Staufaktoren anzugeben, beispielsweise für 1,25 Kubikmeter                    Hebelarme aus einer ausreichenden Zahl von
      pro Tonne, für 1,50 Kubikmeter pro Tonne und 1,75                             Pantokarenen – darunter denen für 12 Grad
      Kubikmeter pro Tonne.                                                         und 40 Grad – zu ermitteln.



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Heft 24 – 1993                                                838                             VkBl. Amtlicher Teil

8       Stabilitätsvorschriften für vorhandene Schiffe                     ergibt, je nachdem welcher Wert größer ist,
8.1     Bei Anwendung dieses Abschnittes bedeutet der                      wobei
        Ausdruck „vorhandenes Schiff“ „ein Schiff, des-                    L = Die Summe der Längen aller vollen
        sen Kiel vor dem 25. Mai 1980 gelegt wurde“.                              Raumabschnitte (Meter)
8.2     Bei einem vorhandenen Schiff, das nach Maß-                        B = die Breite des Schiffes (Meter)
        gabe von bereits gemäß Regel VI/12 von                             SF = den Staufaktor (Kubikmeter pro Tonne)
        SOLAS 1960, IMO-Entschließung A.184 (VI)                           Vd = die nach Abschnitt B 1 errechnete mittlere
        oder IMO-Entschließung A.264 (VIII) genehmig-                             Leerraumtiefe (Meter – Achtung: nicht Milli-
        ten Unterlagen beladen worden ist, wird ohne                              meter!)
        weiteres unterstellt, es besitze Intaktstabilitäts-
                                                                           ∆ = das Deplacement (Tonnen)
        werte, die mindestens den Vorschriften von Ab-
        schnitt A 7 dieses Codes entsprechen. Geneh-                       bedeutet;
        migungen, durch die solche Beladungen erlaubt               9.1.6 der Kapitän weist der Verwaltung oder der im
        werden, sind im Sinne von Nr. 7.2 dieses Codes                     Namen der Verwaltung handelnden Vertragsre-
        ein ausreichender Nachweis.                                        gierung des Ladehafens nach, daß das Schiff in
8.3     Vorhandene Schiffe, die keine nach Abschnitt A                     dem vorgesehenen Beladungszustand die Vor-
        3 dieses Codes ausgestellte Genehmigung mit-                       schriften dieses Abschnitts erfüllt.
        führen, dürfen die Bestimmungen von Abschnitt               10     Stauen von Schüttgetreide
        A 9 anwenden; dabei unterliegen sie keiner mas-             10.1   Die freien Getreideoberflächen sind durch
        semäßigen Beschränkung für die Beförderung                         Trimmen, soweit erforderlich und angemessen,
        von Schüttgetreide.                                                einzuebnen, um dadurch die Wirkung des Über-
                                                                           gehens des Getreides möglichst zu verringern.
9       Nicht-obligatorische Stabilitätsvorschriften                10.2   In einem „vollen Raumabschnitt, getrimmt“ ist
        für Schiffe ohne Genehmigung, die Teil-                            Schüttgetreide so zu trimmen, daß alle Hohl-
        ladungen von Schüttgetreide befördern                              räume unter den Decks und Lukendeckeln mög-
                                                                           lichst ausgefüllt sind.
9.1     Einem Schiff, das keine nach Abschnitt A 3 aus-
        gestellte Genehmigung an Bord hat, kann den-                10.3   In einem „vollen Raumabschnift, ungetrimmt“ ist
        noch gestattet werden, Schüttgetreide unter fol-                   der Bereich des Lukenschachtes so weit wie
        genden Bedingungen zu laden:                                       möglich mit Schüttgetreide zu füllen, das außer-
                                                                           halb des Lukenschachtbereiches seinen natür-
9.1.1   Die Gesamtmasse des Schüttgetreides darf ein                       lichen Schüttwinkel aufweisen darf. Ein „voller
        Drittel der Tragfähigkeit des Schiffes nicht über-                 Raumabschnitt“ kann entsprechend eingestuft
        steigen;                                                           werden, sofern folgendes zutrifft:
9.1.2   alle „vollen Raumabschnitte, getrimmt“ sind mit             10.3.1 Die Verwaltung, welche die Genehmigung erteilt,
        Mittellängsschotten über die gesamte Raum-                         kann nach Maßgabe des Abschnittes B 6
        länge zu versehen, die sich von der Unterseite                     Ausnahmen von den Vorschriften über das Trim-
        des Decks oder der Lukendeckel unterhalb der                       men zulassen, wenn sie überzeugt ist, daß die
        Decklinie nach unten bis zu einer Tiefe von                        sich aus dem freien Getreidefluß in einem gege-
        wenigstens einem Achtel der größten Raum-                          benenfalls mit Füllrohren, perforierten Decks
        breite bzw. 2,40 Meter, je nachdem, welcher                        oder dergleichen versehenen Raumabschnitt
        Wert größer ist, erstrecken, sofern nicht die                      ergebende Geometrie des Unterdeckleerraums
        Muldenstauung gemäß Abschnitt A 14 anstelle                        bei der Berechnung der Leerräume ausreichend
        eines Mittellängsschotts im Lukenbereich zuge-                     berücksichtigt worden ist,
        lassen werden kann, ausgenommen bei                                oder
        Leinsamen und anderen Samen mit ähnlichen
        Eigenschaften;                                              10.3.2   der Raumabschnitt ist „besonders geeignet“, wie in
                                                                             Nr. A 2.7 beschrieben; in diesem Fall kann von der
9.1.3   die Luken von „vollen Raumabschnitten, ge-                           Vorschrift zum Trimmen der Ladung an den Rän-
        trimmt“ sind zu schließen und die Lukendeckel                        dern des Raumabschnittes Befreiung erteilt werden.
        sind zu sichern;
                                                                    10.4     Wenn sich über einem mit Getreide beladenen
9.1.4   die freien Getreideoberflächen in „teilweise ge-                     Unterraum kein Schüttgetreide oder andere
        füllten Raumabschnitten“ sind eben zu trimmen                        Ladung befindet, sind die Lukendeckel in zuläs-
        und nach den Vorschriften der Abschnitte A 16,                       siger Weise zu sichern, wobei das Gewicht der
        A 17 oder A 18 zu sichern;                                           Lukendeckel und die fest eingebauten
9.1.5   während der ganzen Reise muß die metazentri-                         Lukensicherungen zu berücksichtigen sind.
        sche Höhe nach der Korrektur für den Einfluß                10.5     Wird Schüttgetreide über geschlossenen
        der freien Flüssigkeitsoberflächen in Tanks den                      Zwischendeckslukendeckeln gestaut, die nicht
        Wert 0,30 Meter oder den Wert haben, der sich                        getreidedicht sind, so sind die Lukendeckel
        aus der Formel                                                       durch Abkleben der Fugen oder Abdecken der
                                                                             gesamten Luke mit Persennigen, Abdeckklei-
        GMR =
                 L x B x Vd (0,25 B – 0,645   √ Vd x B)                      dern oder anderem geeignetem Material getrei-
                           SF x ∆ x 0,0875                                   dedicht zu machen.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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10.6    In „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ müssen           11.3      Andere Werkstoffe
        nach dem Laden alle freien Getreideoberflächen                      Für die Schotte können andere Werkstoffe als
        eingeebnet sein.                                                    Holz oder Stahl zugelassen werden, wenn ihre
10.7    Wird die durch Übergehen des Getreides be-                          mechanischen Eigenschaften gebührend beach-
        wirkte schädliche Krängung nicht nach diesem                        tet werden.
        Code berücksichtigt, so muß die Oberfläche des            11.4      Stützen
        Schüttgetreides in einem „teilweise gefüllten             11.4.1    Sofern nicht geeignete Mittel ein Herausspringen
        Raumabschnitt“ durch Überstauung gemäß Ab-                          der Stützen aus ihren Spuren verhindern, muß
        schnitt A 16 gesichert werden, um ein Überge-                       die Tiefe der Spur an dem Stützenende minde-
        hen zu verhindern. Wahlweise kann stattdessen                       stens 75 Millimeter betragen. Falls das obere
        in „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ die                        Stützenende nicht sicher gehalten wird, ist die
        Oberfläche des Schüttgetreides auch durch                           oberste Strebe oder das oberste Stag so hoch
        Drahtgeflecht oder Laschungen gemäß Ab-                             wie praktisch ausführbar zu befestigen.
        schnitt A 17 oder A 18 gesichert werden.
                                                                  11.4.2    Für das Einsetzen der Schottplanken notwendi-
10.8    Untere Laderäume und über ihnen liegende                            ge und den Stützenquerschnitt schwächende
        Zwischendecksräume können wie ein einziger                          Ausschnitte sind so anzuordnen, daß die ört-
        Raumabschnitt beladen werden, sofern bei                            lichen Spannungen nicht unangemessen hoch
        Berechnung der Krängungsmomente der Fluß                            werden.
        des Getreides in die unteren Räume entspre-               11.4.3    Das maximale Biegemoment, das auf eine ein
        chend berücksichtigt wird.                                          einseitig belastetes Schott haltende Stütze aus-
10.9    In „vollen Raumabschnitten, getrimmt“, in „vollen                   geübt wird, muß normalerweise unter der
        Raumabschnitten, ungetrimmt“ und in „teilweise                      Annahme berechnet werden, daß die Stützen-
        gefüllten Raumabschnitten“ können Längs-                            enden beweglich gelagert sind. Ist eine Ver-
        schotte angebracht werden, um die durch Über-                       waltung jedoch davon überzeugt, daß tatsäch-
        gehen des Getreides bewirkte schädliche                             lich eine gewisse Einspannung erreichbar ist, so
        Krängung zu begrenzen, vorausgesetzt,                               kann eine Verringerung des maximalen Biege-
                                                                            moments entsprechend dem Grad der Einspan-
10.9.1 das Schott ist getreidedicht;
                                                                            nung der Stützenenden berücksichtigt werden.
10.9.2 die Bauweise entspricht den Vorschriften der               11.5      Zusammengesetzte Elemente
       Abschnitte A 11, A 12 und A 13;
                                                                            Werden Stützen, Binder oder andere Stütz-
10.9.3 das Schott reicht in Zwischendecks von Deck zu                       glieder aus zwei getrennten, auf beiden Seiten
       Deck und in anderen Laderäumen von der                               eines Schotts angeordneten und mittels Bolzen
       Unterseite des Decks oder der Lukendeckel                            in angemessenem Abstand verbundenen Teilen
       nach unten gemäß den Angaben in Anmerkung                            gebildet, so ist als wirksames Widerstands-
       2 der Nr. B 2.8.2, Anmerkung 3 der Nr. B 2.9                         moment die Summe der Widerstandsmomente
       bzw. Nr. B 5.2.                                                      der beiden Einzelquerschnitte anzunehmen.
                                                                  11.6      Teilschotte
11      Festigkeit der Getreideeinrichtungen                                Wenn sich Schotte nicht über die ganze Höhe
11.1    Holz                                                                des Laderaums erstrecken, müssen sie und ihre
                                                                            Stützen so wirksam wie solche, die sich über die
        Das für Getreideeinrichtungen verwendete Holz                       ganze Höhe des Raumes erstrecken, gehalten
        muß gesund und von guter Qualität sein und                          oder verstagt werden.
        sich seiner Art nach als für diesen Zweck geeig-
                                                                  12        Beidseitig belastete Schotte
        net erwiesen haben. Die tatsächlichen Abmes-
        sungen des Holzes müssen mit den unten fest-              12.1      Losnehmbare Schotte
        gelegten Maßen übereinstimmen. Wetterbestän-              12.1.1    Losnehmbare Schotte müssen mindestens 50
        diges, mit wasserfestem Leim verleimtes Sperr-                      Millimeter dick, getreidedicht und soweit notwen-
        holz darf, wenn es so angeordnet wird, daß die                      dig durch Zwischenstützen gehalten sein.
        Richtung der Fasern der äußeren Lagen recht-              12.1.2    Die Stützenabschnitte dürfen unabhängig von
        winklig zu den tragenden Stützen oder Bindern                       der Dicke der Schottplanken folgende Werte
        liegt, verwendet werden, wenn seine Festigkeit                      annehmen:
        der von Massivholz der vorgeschriebenen Ab-
        messungen entspricht.                                     Dicke                      Größter
11.2    Zulässige Spannungen                                                                 Stützenabstand
                                                                  50   Millimeter            2,50 Meter
        Bei der Berechnung der Abmessungen von ein-
                                                                  60   Millimeter            3,00 Meter
        seitig belasteten Schotten sind die Werte der
                                                                  70   Millimeter            3,50 Meter
        Tafeln A 13-1 bis A 13-6 zu benutzen und die fol-
                                                                  80   Millimeter            4,00 Meter
        genden zulässigen Spannungen anzunehmen:
        für Stahlschotte: 19,6 kN/cm2                                       Werden größere Dicken als diese verwendet, so
        für Holzschotte: 1,57 kN/cm2                                        ändert sich der größte Stützenabstand mit wach-
        (1 Newton entspricht 0,102 kg).                                     sender Dicke linear.



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 24 – 1993                                               840                             VkBl. Amtlicher Teil

12.1.3 Die Enden der Schottplanken sind in Spuren von                     den sicher befestigt sein und sich am Schiffs-
       mindestens 75 Millimeter Tiefe sicher aufzuneh-                    körper, mit Ausnahme der Außenhaut, abstüt-
       men.                                                               zen.
12.2   Andere Werkstoffe                                           12.4.2 Vorbehaltlich der Nr. A 12.4.3 und A 12.4.4 muß
       Die Festigkeit der Schotte aus anderen                             die Mindeststärke hölzerner Streben betragen:
       Werkstoffen als Holz muß der für Schottplanken
       nach Nr. A 12.1 entsprechen.                                Länge der                Kanthölzer           Rundhölzer
                                                                   Strebe (m)               Kantenlänge          Durchmesser
12.3   Stützen
                                                                                            (mm)                 (mm)
12.3.1 Stahlstützen für beidseitig belastete Schotte
       müssen folgendes Widerstandsmoment haben:                   bis 3                    150   x   100         40
                                                                   über 3   bis   5         150   x   150         165
       W = a x W1,
                                                                   über 5   bis   6         150   x   150         180
       wobei                                                       über 6   bis   7         200   x   150         190
       W = Widerstandsmoment in Kubikzentimetern                   über 7   bis   8         200   x   150         200
       a = waagerechter Abstand zwischen den                       über 8                   200   x   150         215
              Stützen in Metern
                                                                          Streben mit einer Länge von 7 und mehr Metern
       bedeutet.                                                          sind auf etwa halber Länge sicher zu unterstüt-
       Das Widerstandsmoment je Meter Stützenab-                          zen.
       stand W1 in Kubikzentimetern je Meter muß min-              12.4.3 Weicht der waagerechte Abstand der Stützen
       destens dem nach der Formel                                        wesentlich von 4 Metern ab, so können die
       W1 = 14,8 (h1 – 1,2) cm3/m                                         Trägheitsmomente der Streben direkt proportio-
       errechneten Wert entsprechen, wobei h1 die                         nal geändert werden.
       größte freie Stützenhöhe zwischen zwei benach-              12.4.4 Beträgt die Neigung der Strebe gegen die
       barten Stagen oder zwischen Stag und                               Waagerechte mehr als 10 Grad, so ist die
       Stützenende in Metern ist. Wenn dieser Abend                       nächstgrößere Strebe, wie nach Nr. A 12.4.2
       kleiner als 2,40 Meter ist, so ist für das bezoge-                 gefordert, anzubringen; die Neigung der Strebe
       ne Widerstandsmoment mit dem Wert 2,40                             darf jedoch 45 Grad nicht überschreiten.
       Meter zu rechnen.                                           12.5   Stage
12.3.2 Die Widerstandsmomente für Holzstützen sind                        Wo Stage zur Halterung beidseitig belasteter
       durch Multiplikation der entsprechenden Wider-                     Schotte verwendet werden, sind sie waagerecht
       standsmomente für Stahl mit 12,5 zu bestim-                        oder wenigstens annähernd waagerecht anzu-
       men. Werden Stützen aus anderen Werkstoffen                        bringen, sie müssen aus Stahldrahtseil bestehen
       verwendet, so müssen ihre Widerstandsmo-                           und an den Enden gut gesichert sein. Die Dicken
       mente mindestens denen für Stahlstützen multi-                     der Strahtseile sind unter der Annahme zu be-
       pliziert mit dem Verhältnis der für Stahl und für                  stimmen, daß von den Stagen gehaltene
       den verwendeten Werkstoff zulässigen Span-                         Schotte und Stützen mit 4,9 kN/m2 gleichförmig
       nungen entsprechen. In diesen Fällen ist auch                      belastet sind. Die so angenommene zulässige
       die relative Steifigkeit jeder Stütze zu prüfen, um                Belastung des Stages darf ein Drittel seiner
       sicherzustellen, daß die Durchbiegung nicht                        Bruchfestigkeit nicht überschreiten.
       unzulässig groß wird.
12.3.3 Der waagerechte Abstand zwischen den Stützen
       darf dabei die in Nr. A 12.1.2 angegebenen                  13     Einseitig belastete Schotte
       Werte nicht überschreiten.                                  13.1   Längsschotte
12.4   Streben                                                            Die Last (P) in Newton je Meter Schottlänge ist
12.4.1 Werden hölzerne Streben verwendet, so müs-                         wie folgt anzunehmen:
       sen sie aus einem Stück bestehen, an den En-                13.1.1 Tafel A 13-1

Tafel A 13-1
                                                         B (m)
h (m)          2           3             4              5                   6           7                   8           10
1.50       8.336         8.826         9.905         12.013               14.710      17.358            20.202      25.939
2.00      13.631        14.759        16.769         19.466               22.506      25.546            28.733      35.206
2.50      19.466        21.182        23.830         26.870               30.303      33.686            37.265      44.473
3.00      25.644        27.900        30.891         34.323               38.099      41.874            45.797      53.740
3.50      31.823        34.568        37.952         41.727               45.895      50.014            54.329      63.008
4.00      38.148        41.286        45.013         49.180               53.691      58.202            62.861      72.275
4.50      44.473        47.955        52.073         56.584               61.488      66.342            71.392      81.542
5.00      50.847        54.623        59.134         64.037               69.284      74.531            79.924      90.810
6.00      63.498        68.009        73.256         78.894               84.877      90.859            96.988     109.344




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                         841                                                     Heft 24 – 1993

h=     Höhe des Getreides in Metern von der Unterkan-                          hältnis B/h gebildet, in die Tafel übertragen und
       te des Schottes. Ist der Laderaum gefüllt, gilt als                     folgende Formel benutzt wird:
       Höhe h der Abstand zwischen der Unterkante                              P = f x h2
       des Schottes und dem darüberliegenden Deck
       im Bereich des Schottes. Bei einem Luken-                   13.1.4 Tafel A 13-2
       schacht, oder wenn der Abstand zwischen
       Schott und Lukenschacht 1 Meter oder weniger                      B/h               f                B/h              f
       beträgt, gilt als Höhe h die Füllhöhe im Luken-                   0.2             1.687              2.0            3.380
       schacht.                                                          0.3             1.742              2.2            3.586
B=     Breitenausdehnung des Schüttgetreides in                          0.4             1.809              2.4            3.792
       Metern.                                                           0.5             1.889              2.6            3.998
13.1.2 Bei Zwischenwerten der Größen B und h kann                        0.6             1.976              2.8            4.204
       innerhalb der Tafel A 13-1 linear interpoliert wer-               0.7             2.064              3.0            4.410
       den, sofern der Wert von h höchstens 6,0 Meter                    0.8             2.159              3.5            4.925
       beträgt.                                                          1.0             2.358              4.0            5.440
13.1.3 Überschreitet die Größe h den Wert von 6,0                        1.2             2.556              5.0            6.469
       Metern, so kann die Belastung (P) der Schotte,                    1.4             2.762              6.0            7.499
       ausgedrückt in Newton pro Längenmeter, aus                        1.6             2.968              8.0            9.559
       Tafel A 13-2 ermittelt werden, indem das Ver-                     1.8             3.174


13.2   Querschotte
       Die Last (P) in Newton je Meter Schottlänge ist wie folgt anzunehmen:
13.2.1 Tafel A 13-3

                                                          L (m)
 h (m)       2          3        4         5          6              7             8           10      12          14            16
  1.50      6.570      6.767    7.159    7.649      8.189       8.728            9.169     9.807     10.199       10.297    10.297
  2.00     10.199     10.787   11.474   12.209     12.994      13.729           14.416    15.445     16.083       16.279    16.279
  2.50     14.318     15.347   16.426   17.456     18.437      19.417           20.349    21.673     22.408       22.604    22.604
  3.00     18.878     20.251   21.624   22.948     24.222      25.399           26.429    27.900     28.684       28.930    28.930
  3.50     23.781     25.546   27.164   28.733     30.155      31.430           32.558    34.127     35.010       35.255    35.255
  4.00     28.930     30.989   32.901   34.667     36.187      37.559           38.736    40.403     41.286       41.531    41.580
  4.50     34.274     36.530   38.638   40.501     42.120      43.542           44.767    46.582     47.562       47.856    47.905
  5.00     39.717     42.218   44.473   46.434     48.151      49.622           50.897    52.809     53.839       54.182    54.231
  6.00     50.749     53.593   56.094   58.301     60.164      61.782           63.204    65.263     66.440       66.832    66.930

h=       Höhe des Getreides in Metern von der Unterkante                                       Tafel A 13-4
         des Schottes. Ist der Laderaum gefüllt, gilt als
                                                                         B/h               f                B/h              f
         Höhe h der Abstand zwischen der Unterkante des
         Schottes und dem darüberliegenden Deck im                       0.2             1.334              2.0            1.846
         Bereich des Schottes. Bei einem Lukenschacht,                   0.3             1.395              2.2            1.853
         oder wenn der Abstand zwischen Schott und                       0.4             1.444              2.4            1.857
         Lukenschacht 1 Meter oder weniger beträgt, gilt                 0.5             1.489              2.6            1.859
         als Höhe h die Füllhöhe im Lukenschacht.                        0.6             1.532              2.8            1.859
                                                                         0.7             1.571              3.0            1.859
L=       Längenausdehnung des Schüttgetreides in Metern.                 0.8             1.606              3.5            1.859
                                                                         1.0             1.671              4.0            1.859
13.2.2 Bei Zwischenwerten der Größen L und h kann                        1.2             1.725              5.0            1.859
       innerhalb der Tafel A 13-3 linear interpoliert wer-               1.4             1.769              6.0            1.859
       den, sofern der Wert von h höchstens 6,0 Meter                    1.6             1.803              8.0            1.859
       beträgt.                                                          1.8             1.829
13.2.3 Überschreitet die Größe h den Wert von 6,0                         Höhe angenommen werden. In diesen Fällen
       Metern, so kann die Belastung (P) der Schotte,                     sind die Auflagekräfte am oberen und unteren
       ausgedrückt in Newton pro Längenmeter, aus                         Ende eines senkrechten Trägers oder einer
       Tafel A 13-4 ermittelt werden, indem das                           senkrechten Stütze nicht gleich. Die Auflage-
       Verhältnis L/h gebildet, in die Tafel übertragen                   kräfte am oberen Ende, ausgedrückt als
       und folgende Formel benutzt wird:                                  Prozentsatz der Gesamtlast, die von einem
       P = f x h2                                                         senkrechten Träger bzw. einer senkrechten
                                                                          Stütze aufgenommen wird, sind aus den Tafeln A
13.2.4 Tafel A 13-4                                                       13-5 und A 13-6 zu entnehmen.
13.3     Die Gesamtlast je Längeneinheit der Schotte,              13.3.1 Tafel A 13-5: Einseitig belastete Längsschotte;
         dargestellt in den Tafeln A 13-1 bis A 13-4 kann,                Auflagekraft am oberen Ende einer Stütze als
         falls erforderlich, als Trapezlast über der                      Prozentsatz der Last aus Nr. A 13.1.


                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
25

Heft 24 – 1993                                                 842                                   VkBl. Amtlicher Teil

                                                           B (m)
h (m)          2               3              4            5                 6                 7                8           10
 1.50      43.3               45.1           45.9      46.2                 46.2              46.2            46.2          46.2
 2.00      44.5               46.7           47.6      47.8                 47.8              47.8            47.8          47.8
 2.50      45.4               47.6           48.6      48.8                 48.8              48.8            48.8          48.8
 3.00      46.0               48.3           49.2      49.4                 49.4              49.4            49.4          49.4
 3.50      46.5               48.8           49.7      49.8                 49.8              49.8            49.8          49.8
 4.00      47.0               49.1           49.9      50.1                 50.1              50.1            50.1          50.1
 4.50      47.4               49.4           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2
 5.00      47.7               49.4           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2
 6.00      47.9               49.5           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2
 7.00      47.9               49.5           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2
 8.00      47.9               49.5           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2
 9.00      47.9               49.5           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2
10.00      47.9               49.5           50.1      50.2                 50.2              50.2            50.2          50.2

         B=          Breitenausdehnung des Schüttgetrei-                      Für andere Werte von h oder B sind die Auf-
                     des in Meter.                                            lagekräfte durch lineare Interpolation oder Extra-
                                                                              polation zu bestimmen.
13.3.2 Tafel A 13-6: Einseitig belastete Querschotte;
       Auflagekraft am oberen Ende einer Stütze als
       Prozentsatz der Last aus Nr. A 13.2

                                                               L (m)
 h (m)         2          3            4          5    6               7            8          10        12          14       16
 1.50         37.3      38.7          39.7    40.6    41.4           42.1          42.6       43.6       44.3        44.8    45.0
 2.00         39.6      40.6          41.4    42.1    42.7           43.1          43.6       44.3       44.7        45.0    45.2
 2.50         41.0      41.8          42.5    43.0    43.5           43.8          44.2       44.7       45.0        45.2    45.2
 3.00         42.1      42.8          43.3    43.8    44.2           44.5          44.7       45.0       45.2        45.3    45.3
 3.50         42.9      43.5          43.9    44.3    44.6           44.8          45.0       45.2       45.3        45.3    45.3
 4.00         43.5      44.0          44.4    44.7    44.9           45.0          45.2       45.4       45.4        45.4    45.4
 5.00         43.9      44.3          44.6    44.8    45.0           45.2          45.3       45.5       45.5        45.5    45.5
 6.00         44.2      44.5          44.8    45.0    45.2           45.3          45.4       45.6       45.6        45.6    45.6
 7.00         44.3      44.6          44.9    45.1    45.3           45.4          45.5       45.6       45.6        45.6    45.6
 8.00         44.3      44.6          44.9    45.1    45.3           45.4          45.5       45.6       45.6        45.6    45.6
 9.00         44.3      44.6          44.9    45.1    45.3           45.4          45.5       45.6       45.6        45.6    45.6
 10.00        44.3      44.6          44.9    45.1    45.3           45.4          45.5       45.6       45.6        45.6    45.6

         L=          Längenausdehnung des Schüttgetrei-                       Für andere Werte von h oder L sind die Auflage-
                     des in Meter.                                            kräfte durch lineare Interpolation oder Extra-
                                                                              polation zu bestimmen.




13.3.3 Die Beanspruchung der Endbefestigungen der                             45 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
       senkrechten Träger oder Stützen dürfen nach                            A 13.2
       der größten Last, die jeweils an den Enden auf-                        Größte Last am unteren Ende =
       treten kann, berechnet werden. Diese Lasten
                                                                              60 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
       sind wie folgt anzunehmen:
                                                                              A 13.2
       Längsschotte:
       Größte Last am oberen Ende =
                                                                     13.3.4 Die Dicke waagerechter hölzerner Planken darf
       50 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.
                                                                            ebenfalls unter Berücksichtigung der senkrech-
       A 13.1
                                                                            ten Verteilung der Last nach Tafeln A 13–5 und
       Größte Last am unteren Ende =                                        A 13–6 bestimmt werden; in diesen Fällen ist
       55 v. H. der dazugehörigen Gesamtlast von Nr.


                                                                                          √
       A 13.1
                                                                                                   pxk
       Querschotte:                                                           t = 10 a
                                                                                              h x 2091,8
       Größte Last am oberen Ende =



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                         843                                            Heft 24 – 1993

        wobei                                                      15     Bündeln von Schüttgetreide
        t  =     Dicke der Planken in Millimetern                         Anstelle der Muldenstauung in einem „vollen
        a =      Stützweiten der Planken, d. h. Abstand                   Raumabschnitt, getrimmt“ mit Sackgetreide oder
                 zwischen den Stützen in Metern                           anderer geeigneter Ladung, kann unter folgen-
                                                                          den Bedingungen ein Getreidebündel verwendet
       h = Höhe des Getreides von der Unter-
                                                                          werden:
                 kante des Schottes in Metern
                                                                   15.1   Die Abmessungen und die Mittel für das Fixieren
       p = Gesamtlast pro Längeneinheit nach
                                                                          des Bündels sind die gleichen wie die in Nr. A
                 den Tafeln in Newton
                                                                          14.2 und A 14.3 für die Mulden aufgeführten.
       k = Faktor, abhängig von der senkrechten
                                                                   15.2   Die Mulde ist mit einem von der Verwaltung
                 Verteilung der Last
                                                                          zugelassenen Gewebe auszuschlagen, das eine
       bedeutet.                                                          Zugfestigkeit von mindestens 2687 N, bezogen
       Wird die senkrechte Verteilung der Last gleich-                    auf einen Streifen von 5 Zentimetern hat und
       förmig, d. h. als Rechtecklast, angenommen, so                     geeignete Mittel besitzt, um das Bündel oben
       ist k = 1,0. Für trapezförmige Verteilung ist                      sicher zu verschließen.
       k = 1,0 + 0,06 (50–R)                                       15.3   Abweichend von Nr. A 15.2 kann auch ein von
       wobei                                                              der Verwaltung zugelassenes Gewebe mit einer
                                                                          Zugfestigkeit von mindestens 1344 N, bezogen
       R = Auflagekraft nach Tafel A 13–5 oder A                          auf einen Streifen von 5 Zentimetern, verwendet
                 13–6 bedeutet.                                           werden, wenn die Mulde wie folgt ausgebildet
13.3.5 Stage oder Streben                                                 wird:
       Die Abmessungen der Stage und Streben sind                  15.3.1 Von der Verwaltung zugelassene Laschungen
       so festzulegen, daß die aus den Tafeln A 13-1                      sind mit einem Abstand von höchstens 2,40
       bis A 13-4 entnommenen Lasten höchstens ein                        Metern querschiffs in die von Schüttgetreide
       Drittel der Bruchlasten betragen.                                  gebildete Mulde einzulegen. Diese Laschungen
                                                                          müssen so lang sein, daß sie oberhalb des
14     Muldenstauung
                                                                          Bündels festgezurrt und gesichert werden kön-
14.1   Zur Verringerung des Krängungsmomentes                             nen.
       kann anstelle eines Längsschottes im Luken-
                                                                   15.3.2 Darüber ist mindestens 25 Millimeter dickes
       schachtbereich eine Muldenstauung angewen-
                                                                          Stauholz oder anderes geeignetes Material
       det werden, jedoch nur in einem „vollen Raum-
                                                                          gleicher Festigkeit und von 150 bis 300 Milli-
       abschnitt, getrimmt“ gemäß Nr. A 2.2. Bei Lein-
                                                                          meter Breite in Schiffslängsrichtung zu legen,
       samen oder sonstigem Saatgut mit ähnlichen
                                                                          um ein Einschneiden oder Durchscheuern des
       Eigenschaften darf Muldenstauung anstelle
                                                                          darüber gebreiteten Gewebes zu verhindern.
       eines Längsschottes nicht angewendet werden;
       ein angebrachtes Längsschott muß die Vor-                   15.4   Die Mulde ist danach mit Schüttgetreide zu füllen
       schriften nach Nr. 10.9 erfüllen.                                  und oben sicher zu verzurren; bei Verwendung
                                                                          eines nach Nr. A 15.3 zugelassenen Gewebes ist
14.2   Die Tiefe der Mulde, gemessen vom Boden der
                                                                          weiteres Stauholz über das zusammengeschla-
       Mulde bis zur Deckslinie, muß folgende Werte
                                                                          gene Gewebe zu legen, bevor die Mulde durch
       haben:
                                                                          Festzurren der Laschungen gesichert wird.
14.2.1 bei Schiffen mit einer Breite auf Spanten bis 9,10
                                                                   15.5   Wird mehr als eine Gewebebahn zum Aus-
       Meter mindestens 1,20 Meter;
                                                                          schlagen der Mulde verwendet, so sind die
14.2.2 bei Schiffen mit einer Breite auf Spanten von                      Bahnen unten entweder durch Zusammennähen
       18,30 und mehr Metern mindestens 1,80 Meter;                       oder durch doppelte Überlappung zu verbinden.
14.2.3 bei Schiffen mit einer Breite auf Spanten zwi-              15.6   Die Muldenstauung muß oben mit der Unter-
       schen 9,10 und 18,30 Meter ist die Mindesttiefe                    kante der eingelegten Schiebebalken abschlie-
       der Mulde durch Interpolation zu bestimmen.                        ßen; zwischen die Schiebebalken kann geeigne-
14.3   Der obere Rand der Mulde wird von der Unterdeck-                   tes Stückgut oder Schüttgetreide auf das
       Konstruktion der Luke, d. h. von den Lukenlängs-                   Getreidebündel gestaut werden.
       trägern oder Lukensüllen und den Lukenend-
       balken, gebildet. Die Mulde und der Lukenschacht
       darüber sind durch Sackgetreide oder andere                 16      Überstauung
       geeignete Ladung, die auf einem Abdeckkleid oder            16.1    Wird Sackgetreide oder andere geeignete
       ähnlichem dicht gestaut sich gegen die angrenzen-                   Ladung zur Sicherung „teilweise gefüllter
       den Verbände abstützt, vollständig aufzufüllen. Die                 Raumabschnitte“ verwendet, so muß die freie
       Abstützung an den Verbänden muß dabei minde-                        Getreideoberfläche eingeebnet und mit
       stens die Hälfte der in Nr. A 14.2 genannten Werte                  Abdeckkleidern oder Gleichwertigem oder mit
       betragen. Ist ein zum Abstützen geeigneter Schiffs-                 einem geeigneten Rost abgedeckt werden. Die
       körperverband nicht vorhanden, ist die Mulde in                     Roste müssen aus Trägern im Abstand von
       ihrer Lage durch Stahldraht, Ketten oder doppeltes                  höchstens 1,20 Meter und aus 25 Millimeter
       Stahlband gemäß Nr. A 17.1.4 in Abständen von                       dicken darüberliegenden Brettern mit Abständen
       höchstens 2,40 Meter zu fixieren.                                   von höchstens 100 Millimetern bestehen. Roste



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
27

Heft 24 – 1993                                                 844                           VkBl. Amtlicher Teil

        können auch aus anderem Werkstoff hergestellt                       450 Millimeter unterhalb der voraussichtlich end-
        werden, wenn er von einer Verwaltung als                            gültigen Getreideoberfläche an den Spanten
        gleichwertig angesehen wird.                                        sicher zu befestigen.
16.2    Der Rost oder das Abdeckkleid muß mit dicht                  17.6   Die Laschungen dürfen höchstens 2,40 Meter
        gestautem Sackgetreide in einer Höhe von min-                       Abstand voneinander haben und müssen durch
        destens einem Sechzehntel der größten Breite                        je einen Träger, der über die längsschiffs liegen-
        der freien Getreideoberfläche oder 1,20 Meter, je                   de Lage genagelt ist, unterstützt werden. Dieser
        nachdem, welcher Wert größer ist, abgedeckt                         Träger muß aus Holz von mindestens 25
        sein.                                                               Millimeter Dicke und 150 Millimeter Breite beste-
16.3    Das Sackgetreide ist in einwandfreiem, gut                          hen und über die volle Breite des Raumab-
        gefüllten und sicher verschlossenen Säcken zu                       schnitts reichen.
        befördern.                                                   17.7   Während der Reise sind die Laschungen regel-
16.4    Anstelle von Sackgetreide kann andere geeigne-                      mäßig zu überprüfen und, wo notwendig, nach-
        te, dicht gestaute Ladung, die mindestens die                       zuspannen.
        gleiche Flächenlast wie gemäß Nr. A 16.2
        gestautes Sackgetreide ausübt, verwendet wer-                18     Sichern mit Drahtgeflecht
        den.                                                                Wird zur Vermeidung von Getreidekrängungs-
                                                                            momenten in „teilweise gefüllten Raumab-
17      Laschung                                                            schnitten“ eine Laschung verwendet, so kann
        Wird zur Vermeidung von Krängungsmomenten                           anstelle des in Abschnitt A 17 beschriebenen
        in „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ eine                       Verfahrens wie folgt verfahren werden:
        Laschung verwendet, so ist folgende Sicherung                18.1   Die Getreideladung ist soweit zu trimmen und
        vorzusehen:                                                         einzuebnen, daß sie ganz leicht entlang der
17.1    Das Getreide ist so zu trimmen, daß es mitt-                        Mittellängsachse des Raumabschnitts ansteigt.
        schiffs etwas überhöht ist, und dann mit Jute-               18.2   Die gesamte Getreideoberfläche ist mit Abdeck-
        gewebe, Persenningen oder Gleichwertigem                            kleidern aus Jute, mit Persenningen oder mit
        abzudecken.                                                         Gleichwertigem abzudecken. Das Abdeck-
17.2    Jutegewebe oder Persenninge müssen sich                             material muß eine Zugfestigkeit von mindestens
        wenigstens 1,80 Meter überlappen.                                   1344 N, bezogen auf einen Streifen von 5
17.3    Zwei dichte Lagen von etwa 25 Millimeter dicken                     Zentimetern, haben.
        und 150 bis 350 Millimeter breiten Brettern sind             18.3   Zwei Lagen eines Drahtgeflechts sind auf das
        so übereinander zu nageln, daß die untere quer                      Jute-Abdeckkleid oder die sonstige Abdeckung
        und die obere längs zur Schiffsachse liegt.                         zu legen. Die untere Lage ist querschiffs, die
        Abweichend davon kann auch nur eine Lage von                        obere längsschiffs zu legen. Die einzelnen
        50 Millimeter dicken Brettern in Längsrichtung                      Drahtgeflechtmatten müssen sich mindestens
        auf 50 Millimeter dicke und mindestens 150                          75 mm überlappen. Die obere Lage Drahtge-
        Millimeter breite Unterlagen genagelt werden.                       flecht ist so über die untere Lage zu legen, daß
        Die Unterlagen müssen sich bei einem Abstand                        die von den beiden Lagen gebildeten Rechtecke
        von höchstens 2,40 Meter über die volle Breite                      jeweils etwa 75 Millimeter auf 75 Millimeter mes-
        des Raumabschnitts erstrecken. Vorrichtungen,                       sen. Das Drahtgeflecht von der Art, wie es im
        bei denen andere von der Verwaltung als gleich-                     Stahlbetonbau verwendet wird, muß aus
        wertig angesehene Werkstoffe verwendet wer-                         Stahldraht mit 3 Millimeter Durchmesser und
        den, können ebenfalls anerkannt werden.                             einer Bruchfestigkeit von mindestens 52 kN/ cm2
17.4    Für die Laschung kann Stahl-Drahtseil (19                           gefertigt und zu Quadraten zusammenge-
        Millimeter Durchmesser oder gleichwertig), dop-                     schweißt sein, die 150 Millimeter auf 150
        peltes Stahlband (50 Millimeter x 1,3 Millimeter)                   Millimeter groß sind. Drahtgeflecht mit Walz-
        mit einer Bruchlast von mindestens 49 kN oder                       zunder darf verwendet werden, nicht jedoch
        Kette gleicher Festigkeit, die jeweils mit einer 32-                Drahtgeflecht mit losem, abblätterndem Rost.
        mm-Spannschraube straff zu spannen sind, ver-                18.4   Die Seitenbegrenzungen des Drahtgeflechts an
        wendet werden. Anstelle der 32-mm-Spann-                            der Backbord- und an der Steuerbordseite des
        schraube kann für Stahlband auch ein Spannzug                       Raumabschnitts sind mit Holzplanken einzufas-
        mit Sperre verwendet werden, sofern die zum                         sen, die 150 Millimeter auf 50 Millimeter messen.
        Spannen erforderlichen passenden Spann-                      18.5   Die zum Niederhalten des Drahtgeflechts die-
        schlüssel verfügbar sind. Bei der Verwendung                        nenden Laschungen müssen sich von einer
        von Stahlband sind die Enden durch mindestens                       Seite bis zu anderen Seite quer über den
        drei Stauchklemmen zu sichern. Bei der Verwen-                      Raumabschnitt erstrecken und dürfen unterein-
        dung von Drahtseil sind für die Herstellung eines                   ander nicht mehr als 2,40 Meter Abstand haben;
        Auges mindestens vier Seilklemmen zu benut-                         die vorderste und die hinterste Laschung darf
        zen.                                                                jedoch nicht mehr als 300 Millimeter Abstand
17.5    Vor Abschluß der Beladung sind die Laschungen                       vom vorderen bzw. hinteren Laderaumschott
        zuverlässig mit einem 25-mm-Schäkel oder                            haben. Vor Abschluß der Beladung ist jede
        einer Spannklemme gleicher Festigkeit ungefähr                      Laschung zuverlässig mit einem 25-Millimeter-



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                        845                                             Heft 24 – 1993

        Schäkel oder einer Spannklemme gleicher                   Tafel B 1–1
        Festigkeit ungefähr 450 Millimeter unterhalb der
                                                                      Abstand zwischen
        voraussichtlich endgültigen Getreideoberfläche
                                                                       Lukenende oder            Bezugsleerraumtiefe
        an den Spanten sicher zu befestigen. Von dieser
                                                                       Lukenseite und                   Vd1
        Stelle aus ist die Laschung über die Oberkante
                                                                     Raumbegrenzung (m)                (mm)
        der Seitenbegrenzungsplanke nach Nr. 18.4 zu
        führen; dadurch soll der von der Laschung aus-                          0,5                       570
        gehende nach unten gerichtete Druck verteilt                            1,0                       530
        werden. Zwei Lagen Holzplanken von 150                                  1,5                       500
        Millimeter Breite und 25 Millimeter Dicke sind                          2,0                       480
        querschiffs unter jede Laschung zu legen; sie                           2,5                       450
        müssen sich über die gesamte Breite des                                 3,0                       440
        Raumabschnitts erstrecken.                                              3,5                       430
18.6    Für die Laschungen muß Stahldrahtseil (19 Milli-                        4,0                       430
        meter Durchmesser oder gleichwertig), doppel-                           4,5                       430
        tes Stahlband (50 Millimeter x 1,3 Millimeter mit                       5,0                       430
        einer Bruchlast von mindestens 49 kN) oder                              5,5                       450
        Kette von gleicher Festigkeit, die jeweils mit                          6,0                       470
        einer 32-Millimeter-Spannschraube straff zu                             6,5                       490
        spannen sind, verwendet werden. Anstelle der                            7,0                       520
        32-Millimeter-Spannschraube kann für Stahl-                             7,5                       550
        band auch ein Spannzug mit Sperre verwendet                             8,0                       590
        werden, sofern die zu Spannen erforderlichen                      Bemerkungen zu Tafel B 1–1:
        passenden Spannschlüssel verfügbar sind. Bei
        der Verwendung von Stahlband sind die Enden                       1) Für Abstände von mehr als 8,00 Meter ist die
        durch mindestens drei Stauchklemmen zu                               Bezugsleerraumtiefe (Vd1) für jeweils 1 Meter
        sichern. Bei der Verwendung von Drahtseil sind                       Zunahme um jeweils 80 Millimeter linear zu
        für die Herstellung eines Auges mindestens vier                      vergrößern.
        Seilklemmen zu benutzen.                                          2) In den Ecken eines Raumabschnittes ist der
18.7    Während der Reise sind die Laschungen regel-                         lotrechte Abstand vom Lukenlängsträger oder
        mäßig zu überprüfen und, wo notwendig, nach-                         vom Lukenendbalken zur Begrenzung des
        zuspannen.                                                           Raumabschnittes – je nachdem, welcher
                                                                             Wert größer ist – als Abstand zur Begrenzung
                                                                             des betreffenden Raumabschnittes anzuneh-
                                                                             men. Als „Trägerhöhe“ (d) ist die Höhe des
                                                                             Lukenlängsträgers oder des Lukenendbal-
                                                                             kens anzunehmen – je nachdem, welcher
                        Teil B                                               Wert kleiner ist.
    Berechnung angenommener Krängungsmomente                              3) Ist ein erhöhtes Deck außerhalb einer Luke
                 und allgemeine Annahmen                                     vorhanden, so wird die durchschnittliche
                                                                             Leerraumtiefe, gemessen von der Unterseite
1       Allgemeine Annahmen                                                  des erhöhten Decks, aus der Bezugsleer-
                                                                             raumtiefe in Abhängigkeit von der Höhe des
1.1     Bei Schiffen, die Schüttgetreide befördern, gilt                     Lukenendbalkens zuzüglich der Höhe des er-
        für die Berechnung der durch übergehende La-                         höhten Decks berechnet.
        dung hervorgerufenen schädlichen Krängungs-
        momente folgendes:                                        1.1.2   Zusätzlich zu etwaigen offenen Leerräumen im
                                                                          Lukendeckel ist bei vollen Luken eine durch-
1.1.1   Für „volle Raumabschnitte“, die nach Nr. A 10.2                   schnittliche Leerraumtiefe von 150 Millimetern
        getrimmt sind, sind unter solchen Begrenzungs-                    anzunehmen, die entweder vom untersten Teil
        flächen, die weniger als 30 Grad gegen die                        des Lukendeckels oder von der Oberkante des
        Waagerechte geneigt sind, hierzu parallel ver-                    Lukenlängssülls bis zur Getreideoberfläche zu
        laufende Leerräume anzunehmen, deren mittle-                      messen ist, je nachdem, welcher Teil tiefer liegt.
        re Tiefe nach der Formel                                  1.1.3   Für „volle Raumabschnitte, ungetrimmt“, die
        Vd =      Vd1 + 0,75 (d – 600) mm                                 nach Nr. A 10.3.1 von der Vorschrift zum Trim-
        berechnet wird, wobei                                             men der Getreideladung außerhalb des Luken-
                                                                          schachtbereiches befreit sind, gilt die Annahme,
        Vd =      durchschnittliche Leerraumtiefe in Mil-                 daß die Getreideoberfläche nach Ladeende mit
                  limetern,                                               einer Neigung von 30 Grad gegen die Waage-
        Vd1 =     Bezugsleerraumtiefe nach Tafel B 1–1,                   rechte nach allen Richtungen in den Leerraum
        d =       vorhandene Unterzughöhe in Milli-                       unter dem darüberliegenden Deck hineinfließt.
                  metern bedeutet.                                1.1.4   Für „volle Raumabschnitte, ungetrimmt“, die
        Vd ist mindestens mit 100 Millimetern anzuneh-                    nach Nr. A 10.3.2 von der Vorschrift zum Trim-
        men.                                                              men der Getreideladung außerhalb des Luken-



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 24 – 1993                                                846                          VkBl. Amtlicher Teil

          schachtbereiches befreit sind, gilt die Annahme,          1.4   In einem „vollen Raumabschnitt, ungetrimmt“ ist als
          daß die Getreideoberfläche nach Ladeende mit                    Massenmittelpunkt der Ladung der volumetrische
          einer Neigung von 30 Grad gegen die Waage-                      Mittelpunkt des gesamten Laderaumes anzusehen,
          rechte gegen die Unterkante des Lukenendbal-                    ohne daß Leerräume in irgendeiner Weise berück-
          kens von der Einfüllstelle weg nach allen                       sichtigt werden. In allen Fällen ist als Masse der
          Richtungen hin fließt. Sind jedoch in den Luken-                Ladung der Rauminhalt der Ladung (ermittelt nach
          endbalken Füllöcher gemäß Tafel B 1–2 vorhan-                   den Annahmen in Nr. B 1.1.3 und B 1.1.4) geteilt
          den, gilt die Annahme, daß die Getreideober-                    durch den Staufaktor anzusehen.
          fläche nach Ladeende mit einer Neigung von 30             1.5   In „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ ist die
          Grad gegen die Waagerechte von einer Linie am                   sich ergebende ungünstige Höhenlage der Ge-
          Lukenendbalken, die das Mittel aus allen Bergen                 treideoberflächen wie folgt auszugleichen:
          und Tälern der tatsächlichen Getreideoberfläche
                                                                                     Gesamtkrängungsmoment =
          nach Abbildung B 1 bildet, nach allen Richtun-
                                                                                1,12 x errechnetes Krängungsmoment.
          gen hin fließt.
                                                                    1.6   Es können auch andere ebenso wirkungsvolle
          Tafel B 1–2
                                                                          Methoden angewandt werden, um den nach den
 Mindestdurch-            Fläche          Höchstabstand                   Nrn. B 1.3 und B 1.5 vorgeschriebenen
 messer (mm)              (cm2)                (m)                        Ausgleich zu erreichen.
                                                                    2     Angenommenes volumetrisches Krängungs-
          90                63,6              0,60
                                                                          moment eines vollen Raumabschnitts,
         100                78,5              0,75
                                                                          getrimmt
         110                95,0               0,90
         120               113,1              1,07                        Allgemeines
         130               133,0              1,25                  2.1   Die schematischen Darstellungen der Bewe-
         140               154,0              1,45                        gung der Getreideoberfläche stellen Schnitte
         150               177,0              1,67                        dar, die jeweils querschiffs durch den betreffen-
         160               201,0              1,90                        den Raumteil gelegt sind, dessen Gesamt-
         170               227,0              2,00                        krängungsmoment durch Multiplikation des
      oder mehr                            (Höchstwert)                   Flächenkrängungsmoments mit der Länge des
                                                                          betreffenden Raumteils errechnet wird.
1.2       Das Verhalten, das für die Getreideoberfläche in
                                                                    2.2   Das als Folge eines etwaigen Übergehens des
          „teilweise gefüllten Raumabschnitten“ anzuneh-
                                                                          Getreides anzunehmende Krängungsmoment ist
          men ist, ist in Abschnitt B 5 beschrieben.
                                                                          dasjenige, das sich aus der endgültigen Form
1.3       Bei Stabilitätsberechnungen zum Nachweis der                    und der Lage der Leerräume nach dem Über-
          Einhaltung der Stabilitätsbedingungen nach Ab-                  gang des Getreides von der höheren zur niedri-
          schnitt A 7 ist anzunehmen, daß im „vollen                      geren Seite ergibt.
          Raumabschnitt, getrimmt“ der Massenmittel-                2.3   Nach dem Übergehen ist eine unter 15 Grad
          punkt der Ladung im volumetrischen Mittelpunkt                  gegen die Waagerechte geneigte Getreideober-
          des gesamten Laderaums liegt. Gestattet die                     fläche anzunehmen.
          Verwaltung, den Einfluß der angenommenen
          Unterdeckleerräume auf die Höhenlage des                  2.4   Bei der Berechnung der Schnittfläche des an
          Massenmittelpunkts der Ladung in „vollen                        einen Längsträger angrenzenden größtmögli-
          Raumabschnitten, getrimmt“ zu berücksichtigen,                  chen Leerraums sind die Einflüsse waagerech-
          so muß die sich aus der Querverschiebung des                    ter Flächen wie Flanschen oder Gurtplatten
          Getreides ergebende ungünstigere Höhenlage                      außer acht zu lassen.
          der Getreideoberflächen wie folgt ausgeglichen            2.5   Die Gesamtflächen der Schnitte durch die ur-
          werden:                                                         sprünglichen und die endgültigen Leerräume
                     Gesamtkrängungsmoment =                              müssen gleich sein.
                1,06 x errechnetes Krängungsmoment.                 2.6   Längsschiffs verlaufende Verbände, die getrei-
                                                                          dedicht sind, können als über ihre gesamte
          In allen Fällen ist als Masse der Ladung in einem
                                                                          Länge wirksam angesehen werden, sofern sie
          „vollen Raumabschnitt, getrimmt“ der Inhalt des
                                                                          nicht als Mittel zur Verringerung der Auswir-
          gesamten Laderaums geteilt durch den Stau-
                                                                          kungen des Übergehens des Getreides vorgese-
          faktor anzusehen.
                                                                          hen sind; in diesem Fall gelten die Vorschriften
                                                                          der Nr. 10.9.
                                                                    2.7   Eine nicht durchlaufende Längsunterteilung
                                                                          kann als über ihre gesamte Länge wirksam an-
                                                                          gesehen werden.
                                                                          Annahmen
                                                                          Unter den folgenden Absätzen wird angenom-
                                                                          men, daß sich das Gesamtkrängungsmoment
                                                                          eines Raumabschnitts als Summe der Einzel-
                                                                          rechnungen für die folgenden Teile des Raum-
                                                                          abschnitts ergibt:



                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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