VkBl Nr. 18 2015

Verkehrsblatt Nr. 18 2015

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VkBl. Amtlicher Teil                                                  563                                                     Heft 18 – 2015

 KN                  Korrekturanweisung                                      KN                  Korrekturanweisung
                         Achse des Verbaus, die Tiefe wird gemessen         115 151 Ändern       : Im FT 3.1 „innerhalb der Baustelle“ statt
                         von der vorgeschriebenen Oberkante des                                    „Baustellenbereich“
                         Verbaus bis zur planmäßigen Baugruben-             115 170 Ändern       : Im FT 3.1 „innerhalb der Baustelle“ statt
                         sohle bzw. Böschungslinie am Verbau.“                                     „Baustellenbereich“
108 320 Streichen :      Im KFT 4.1 „bis“                                   115 211 Ändern       : Im FT 7.01 „innerhalb der Baustelle“ statt
108 325 Streichen :      Im GT „je Grabenwand“                                                     „Baustellenbereich“
        Einfügen :       Im GT „die Sichtfläche des Verbaus je Gra-
                         benwand. Die Länge wird gemessen in der            Leistungsbereich 117, Ausgabe 06/06 (Korrektur 05/07)
                         Achse des Verbaus, die Tiefe wird gemessen
                         von der vorgeschriebenen Oberkante des             117 218 Ändern       : Im GT „Wandachse“ statt „Profilachse“
                         Verbaus bis zur planmäßigen Baugruben-             117 223 Ändern       : Im GT „Wandachse“ statt „Profilachse“
                         sohle bzw. Böschungslinie am Verbau.“              117 233 Ändern       : Im GT „Wandachse“ statt „Profilachse“
108 330 Einfügen     :   Im GT „ Abgerechnet wird die Sichtfläche
                         des Verbaus. Die Länge wird gemessen in            Leistungsbereich 118, Ausgabe 08/04 (Korrektur 09/13)
                         der Achse des Verbaus, die Tiefe wird ge-
                         messen von der vorgeschriebenen Ober-              118 0   Ändern    : Hinweise zum LB „LB 102“ statt „LB 106“
                         kante des Verbaus bis zur planmäßigen              118 013 Streichen : In FT 6.1 „Für überwachungsbedürftigen
                         Baugrubensohle bzw. Böschungslinie am                                  Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
                         Verbau.“                                                               führen.“
108 335 Einfügen     :   Im GT „die Länge, gemessen in der Achse                              : Im FT 6.2 „ Für überwachungsbedürftigen
                         des Verbaus,“                                                          Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
108 340 Streichen :      KN                                                                     führen. Verwertung nach Unterlagen des
108 345 Streichen :      KN                                                                     AG nachweisen.“
                  :      Im FT 5.02 „innerhalb der Baustelle“ statt                 Einfügen : Im FT 6.2 „Für nicht gefährlichen Abfall
                         „im Baustellenbereich“                                                 Nachweis nach Unterlagen des AG führen“
                     :   Im KFT 5.02 „i.“                                           Streichen   Im KFT 6.2 „n. Unterlagen“
                                                                                    Einfügen    Im KFT 6.2„u. Nachweis“
Leistungsbereich 110, Ausgabe 08/04 (Korrektur 06/06)                               Ändern    : Anmerkung : Nach FT 6.3 „LB 102“ statt
                                                                                                „LB 106“
110 461 Ändern       : Im KFT 2.2 „5-10 cm“ statt „5-20 cm“                 118 018 Streichen : In FT 8.1 „Für überwachungsbedürftigen
                                                                                                Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
Leistungsbereich 113, Ausgabe 09/13                                                             führen.“
(Korrektur 07/15 s. Einlegeblatt 114a)                                                        : Im FT 8.2 „ Für überwachungsbedürftigen
                                                                                                Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
113 428 Ändern       :   Im FT 2.1 „3,5 statt „4“                                               führen. Verwertung nach Unterlagen des
                     :   Im KFT 2.1 „3,5 statt „4“                                              AG nachweisen.“
                     :   Im FT 2.4 „85“ statt „100“                                 Einfügen : Im FT 8.2 „ Für nicht gefährlichen Abfall
                     :   Im KFT 2.4 „85“ statt „100“                                            Nachweis nach Unterlagen des AG führen
113 707 Ändern           Im FT 1.1 „Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                          Streichen : Im KFT 8.2 „n. Unterlagen“
                         Im KFT 1.1 „ Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                        Einfügen : Im KFT 8.2„u. Nachweis“
113 727 Ändern           Im FT 1.1 „Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                          Ändern    : Anmerkung : Nach FT 8.3 „LB 102“ statt
                         Im KFT 1.1 „ Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                                    „LB 106“
113 732 Ändern           Im FT 1.1 „Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                  118 023 Streichen : In FT 6.1 „Für überwachungsbedürftigen
                         Im KFT 1.1 „ Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                                    Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
                                                                                                führen.“
113 737 Ändern           Im FT 1.1 „Bk 1,8“ statt „BK 3,2“
                                                                                              : Im FT 6.2 „ Für überwachungsbedürftigen
                         Im KFT 1.1 „ Bk 1,8“ statt „BK 3,2“                                    Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
113 837 Einfügen         Im FT 4.2 nach „aufbereiten“                                           führen. Verwertung nach Unterlagen des
                         „Eignungsnachweis nach Unterlagen                                      AG nachweisen.“
                         des AG aufstellen und vorlegen“                            Einfügen : Im FT 6.2 „ Für nicht gefährlichen Abfall
                                                                                                Nachweis nach Unterlagen des AG führen
Leistungsbereich LB 114                                                             Streichen : Im KFT 6.2 „n. Unterlagen“
(Korrektur 07/15 s. Einlegeblatt 40 und 41)                                         Einfügen : Im KFT 6.2 „u. Nachweis“
Leistungsbereich 115, Ausgabe 10/10 (Korrektur 10/11)                               Ändern    : Anmerkung : Nach FT 6.3 „LB 102“ statt
                                                                                                „LB 106“
115 110 Ändern       : Im FT 3.1 „innerhalb der Baustelle“ statt            118 313 Einfügen : Im GT Traggerüst der Bemessungsklasse B
                       „Baustellenbereich“
                                                                            118 318 Einfügen : Im GT Traggerüst der Bemessungsklasse B
115 120 Ändern       : Im FT 3.1 „innerhalb der Baustelle“ statt
                       „Baustellenbereich“                                  118 348 Streichen   KN
115 131 Ändern       : Im FT 3.1 „innerhalb der Baustelle“ statt            118 413 Einfügen : Im GT Traggerüst der Bemessungsklasse B
                       „Baustellenbereich“                                  118 418 Einfügen : Im GT Traggerüst der Bemessungsklasse B
115 141 Ändern       : Im FT 3.1 „innerhalb der Baustelle“ statt            118 918 Ändern    : Im FT 4.1 „B“ statt „S“
                       „Baustellenbereich“                                                    : Im KFT 4.1 „B“ statt „S“



                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 18 – 2015                                                         564                                       VkBl. Amtlicher Teil

 KN                  Korrekturanweisung                                      KN                 Korrekturanweisung
Leistungsbereich 119, Ausgabe 06/01 (Korrektur 10/12)                    Leistungsbereich 120, Ausgabe 06/01 (Korrektur 05/07)
119 011 Streichen :      Im FT 5.1 „Mittl.“                              120 011 Ändern         : Im FT 3.01 „Masse“ statt „Gewicht“
                  :      Im FT 5.2 „Mittl.“                                                     : Im FT 3.02 „Masse“ statt „Gewicht“
                  :      Im FT 5.3 „Mittl.“
                  :      Im FT 5.4 „Mittl.“                              Leistungsbereich 121, Ausgabe 06/03 (Korrektur 07/15)
                  :      Im FT 5.5 „Mittl.“
                                                                         121 218 Einfügen : FT 3.0
                  :      Im FT 5.9 „Mittl.“
                                                                                          : FT 3.1 „Übergangskonstruktion
                  :      Im FT 6.1 „Für überwachungsbedürftigen                             lärmgemindert.“
                         Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis
                         führen.“                                                         : KFT 3.1 „lärmgemindert“
                     :   Im FT 6.4 „Für überwachungsbedürftigen                           : FT 3.9 „Übergangskonstruktion …“
                         Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis                         : KFT 3.9 „ … Freitext …“
                         führen.“                                                Ändern   : FT-Gruppe 3 wird FT-Gruppe 4
          Einfügen   :   FT 6.7 „Sämtliche Steine und übriges Ab-                         : FT-Gruppe 4 wird FT-Gruppe 5
                         bruchgut entsorgen, Entsorgung wird ge-
                                                                                          : FT-Gruppe 5 wird FT-Gruppe 6
                         sondert vergütet“
                     :   KFT 6.7 „Entsorgung ges.“
                                                                         Leistungsbereich 122, Ausgabe 12/09 (Korrektur 10/10)
                     :   Anmerkung „ Mit ‚ENTSORGUNG‘ (LB 102)
                     :   FT 7.00                                         122 232 Einfügen       : Im FT 3.3 „Entrostung. Oberflächenvorbe-
                     :   FT 7.01 „Für nicht gefährlichen Abfall                                   reitungsgrad = Pst 3“
                         Nachweis nach Unterlagen des AG führen.“
                  :      KFT 7.01 „Nachweis führen“                      Leistungsbereich 125, Ausgabe 12/99
119 016 Streichen :      Im FT 6.1 „Mittl.“                              (Korrektur 05/07 s. Einlegeblatt Seite „12a“)
                  :      Im FT 6.2 „Mittl.“                              125 135 Streichen      : Im GT „Der Einheitspreis gilt unabhängig
                  :      Im FT 6.3 „Mittl.“                                                       von der Anzahl der abgerechneten Monate.“
                  :      Im FT 6.4 „Mittl.“                              125 140 Streichen      : Im GT „Der Einheitspreis gilt unabhängig
                  :      Im FT 6.5 „Mittl.“                                                       von der Anzahl der abgerechneten Tage.“
                  :      Im FT 6.9 „Mittl.“                              125 150 Streichen      : Im GT „Der Einheitspreis gilt unabhängig
                  :      Im FT 7.01 „Für überwachungsbedürftigen                                  von der Anzahl der abgerechneten Tage.“
                         Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis        125 155 Streichen      : Im GT „Der Einheitspreis gilt unabhängig
                         führen.“                                                                 von der Anzahl der abgerechneten Tage.“
          Ändern    :    FT 7.02 in FT 7.2                               125 250 Streichen      : Im FT 3.01 „Mittl.“
                    :    FT 7.03 in FT 7.3                                                      : Im FT 3.02 „Mittl.“
          Streichen :    Im FT 7.04 „Für überwachungsbedürftigen                                : Im FT 3.03 „Mittl.“
                         Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis                               : Im FT 3.04 „Mittl.“
                         führen.“
                                                                                                : Im FT 3.05 „Mittl.“
          Ändern     :   FT 7.04 in FT 7.4
                                                                                                : Im FT 3.99 „Mittl.“
                     :   FT 7.05 in FT 7.5
                     :   FT 7.06 in FT 7.6                               125 325 Ändern         : Im FT 7.99 „Masse“ statt „Gewicht“
          Einfügen   :   FT 7.7 „Sämtliche Steine und übriges Ab-        125 620 Ändern         : Im FT 5.01 „Nennflächenmasse“ statt
                         bruchgut entsorgen, Entsorgung wird ge-                                  „Nennflächengewicht“
                         sondert vergütet“                                                      : Im FT 5.99 „Nennflächenmasse“ statt
                     :   KFT 7,7 „Entsorgung ges.“                                                „Nennflächengewicht“
                     :   Anmerkung „ Mit ‚ENTSORGUNG‘ (LB 102)
                     :   FT 8.0                                          Leistungsbereich 128, Ausgabe 05/07 (Korrektur 10/11)
                     :   FT 8.1 „Für nicht gefährlichen Abfall Nach-     128 101 Ändern         : Im FT 6.1 „Baubereich“ statt „Baustellen-
                         weis nach Unterlagen des AG führen.“                                     bereich“
                  :      KFT 8.1 „Nachweis führen“                       128 103 Ändern         : Im FT 6.1 „Baubereich“ statt „Baustellen-
119 252 Streichen :      Im FT 3.9 „Qualität, Oberfläche, Farbton                                 bereich“
                         und Abmessungen“                                128 201 Ändern         : Im GT „Innerhalb der Baustelle
119 612 Ändern       :   Im FT 4.1 „C25/30“ statt „B 25 mit hohem                                 flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                         Frost- und Tausalzwiderstand“                   128 203 Ändern         : Im GT „Innerhalb der Baustelle
                     :   Im KFT 4.1 „C25/30“ statt „B25 Frost/Tau“                                flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
119 622 Ändern       :   Im FT 3.1 „C25/30“ statt „B 25 mit hohem        128 205 Ändern         : Im GT „Innerhalb der Baustelle
                         Frost- und Tausalzwiderstand“                                            flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                     :   Im KFT 3.1 „C25/30“ statt „B25 Frost/Tau“       128 215 Ändern         : Im FT 7.01 „Innerhalb der Baustelle
119 632 Ändern       :   Im FT 5.1 „C25/30“ statt „B 25 mit hohem                                 flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                         Frost- und Tausalzwiderstand“                   128 217 Ändern         : Im FT 8.1 „Innerhalb der Baustelle
                     :   Im KFT 5.1 „C25/30“ statt „B25 Frost/Tau“                                flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“



                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
12

VkBl. Amtlicher Teil                                               565                                               Heft 18 – 2015

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128 219 Ändern       : Im FT 8.1 „Innerhalb der Baustelle            133 015 Streichen :    Im FT 7.1 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 7.2 „Mittl.“
128 221 Ändern       : Im FT 6.1 „Innerhalb der Baustelle                              :    Im FT 7.3 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                                                                                       :    Im FT 7.4 „Mittl.“
128 229 Ändern       : Im FT 7.01 „Innerhalb der Baustelle
                                                                                       :    Im FT 7.5 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
128 231 Ändern       : Im FT 3.01 „Innerhalb der Baustelle                             :    Im FT 7.6 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 7.7 „Mittl.“
128 233 Ändern       : Im FT 7.01 „Innerhalb der Baustelle                             :    Im FT 7.8 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 7.9 „Mittl.“
128 235 Ändern       : Im FT 3.01 „Innerhalb der Baustelle           133 020 Streichen :    Im FT 5.01 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 5.02 „Mittl.“
128 237 Ändern       : Im FT 8.1 „Innerhalb der Baustelle                              :    Im FT 5.03 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                                                                                       :    Im FT 5.04 „Mittl.“
128 239 Ändern       : Im FT 4.1 „Innerhalb der Baustelle
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 5.05 „Mittl.“
128 241 Ändern       : Im FT 7.01 „Innerhalb der Baustelle                             :    Im FT 5.06 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 5.07 „Mittl.“
128 243 Ändern       : Im FT 7.01 „Innerhalb der Baustelle                             :    Im FT 5.09 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“     133 025 Streichen :    Im FT 3.01 „Mittl.“
128 245 Ändern       : Im GT „Innerhalb der Baustelle                                  :    Im FT 3.02 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 3.03 „Mittl.“
128 247 Ändern       : Im GT „Innerhalb der Baustelle                                  :    Im FT 3.04 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                                                                                       :    Im FT 3.05 „Mittl.“
128 301 Ändern       : Im GT „Innerhalb der Baustelle
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 3.06 „Mittl.“
128 303 Ändern       : Im GT „Innerhalb der Baustelle                                  :    Im FT 3.07 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                       :    Im FT 3.08 „Mittl.“
128 403 Ändern       : Im FT 7.01 „Innerhalb der Baustelle                             :    Im FT 3.09 „Mittl.“
                       flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“     133 030 Streichen :    Im FT 4.1 „Mittl.“
                                                                                       :    Im FT 4.2 „Mittl.“
Leistungsbereich 130, Ausgabe 12/09 (Korrektur 10/11)
                                                                                       :    Im FT 4.3 „Mittl.“
130 012 Ändern    : Im FT 8.1 „Baubereich flächenhaft“ statt                           :    Im FT 4.4 „Mittl.“
                    „Baustellenbereich“                                                :    Im FT 4.5 „Mittl.“
130 303 Ändern    : Im FT 7.1 „Innerhalb der Baustelle                                 :    Im FT 4.6 „Mittl.“
                    flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“
                                                                                       :    Im FT 4.7 „Mittl.“
130 312 Ändern    : Im FT 7.1 „Innerhalb der Baustelle
                    flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                          :    Im FT 4.8 „Mittl.“
130 317 Ändern    : Im FT 6.1 „Innerhalb der Baustelle                                 :    Im FT 4.9 „Mittl.“
                    flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“        133 035 Ändern    :    Im FT 1.1 „Schrankmasse“ statt „Schrank-
130 327 Ändern    : Im FT 6.1 „Innerhalb der Baustelle                                      gewicht“
                    flächenhaft“ statt „im Baustellenbereich“                           :   Im KFT 1.1 „Masse“ statt „Gewicht“
130 367 Streichen : Im FT 7.2“ ‚Baugruben, Leitungsgräben‘                              :   Im FT 1.2 „Schrankmasse“ statt „Schrank-
                    (LB 108) und ‚Kunstbauten aus Beton und                                 gewicht“
                    Stahlbeton‘ (LB 118).“                                              :   Im KFT 1.2 „Masse“ statt „Gewicht“
130 417 Ändern    : Im KFT 3.08 „3“ statt „2“                                           :   Im FT 1.3 „Schrankmasse“ statt „Schrank-
                                                                                            gewicht“
Leistungsbereich 131, Ausgabe 08/02 (Korrektur 03/05)                                   :   Im KFT 1.3 „Masse“ statt „Gewicht“
131 501 Ändern        : Im GT „von der BASt anerkannte“ statt                           :   Im FT 1.4 „Schrankmasse“ statt „Schrank-
                        „vom AG anerkannten“                                                gewicht“
Leistungsbereich 133, Ausgabe 10/82 (Korrektur 10/10)                                   :   Im KFT 1.4 „Masse“ statt „Gewicht“
133 010 Streichen : Im FT 4.1 „Mittl.“                                        Streichen :   Im FT 4.1 „Mittl.“
                      : Im FT 4.2 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.2 „Mittl.“
                      : Im FT 4.3 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.3 „Mittl.“
                      : Im FT 4.4 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.4 „Mittl.“
                      : Im FT 4.5 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.5 „Mittl.“
                      : Im FT 4.6 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.6 „Mittl.“
                      : Im FT 4.7 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.7 „Mittl.“
                      : Im FT 4.8 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.8 „Mittl.“
                      : Im FT 4.9 „Mittl.“                                              :   Im FT 4.9 „Mittl.“



                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
13

Heft 18 – 2015                                      566                                   VkBl. Amtlicher Teil

 KN               Korrekturanweisung                      KN            Korrekturanweisung
133 115 Streichen :   Im FT 7.01 „Mittl.“             133 225 Streichen :   Im FT 5.01 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.02 „Mittl.“                               :   Im FT 5.02 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.03 „Mittl.“                               :   Im FT 5.03 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.04 „Mittl.“                               :   Im FT 5.04 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.05 „Mittl.“                               :   Im FT 5.05 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.06 „Mittl.“                               :   Im FT 5.06 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.07 „Mittl.“                               :   Im FT 5.07 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.08 „Mittl.“                               :   Im FT 5.08 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.09 „Mittl.“                               :   Im FT 5.09 „Mittl.“
133 125 Streichen :   Im FT 7.01 „Mittl.“             133 315 Streichen :   Im FT 8.1 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.02 „Mittl.“                               :   Im FT 8.2 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.03 „Mittl.“                               :   Im FT 8.3 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.04 „Mittl.“                               :   Im FT 8.4 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.05 „Mittl.“                               :   Im FT 8.5 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.06 „Mittl.“                               :   Im FT 8.6 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.07 „Mittl.“                               :   Im FT 8.7 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.08 „Mittl.“                               :   Im FT 8.8 „Mittl.“
                  :   Im FT 7.09 „Mittl.“                               :   Im FT 8.9 „Mittl.“
133 135 Streichen :   Im FT 8.1 „Mittl.“              133 325 Streichen :   Im FT 4.1 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.2 „Mittl.“                                :   Im FT 4.2 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.3 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.3 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.4 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.4 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.5 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.5 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.6 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.6 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.7 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.7 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.8 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.8 „Mittl.“
                  :   Im FT 8.9 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 4.9 „Mittl.“
133 140 Streichen :   FT 3.21
                                                      133 410 Streichen :   FT 3.2
                  :   KFT 3.21
                                                                        :   KFT 3.2
133 145 Streichen :   Im FT 6.1 „Mittl.“
                                                      133 420 Streichen :   FT 1.9
                  :   Im FT 6.2 „Mittl.“
                                                                        :   KFT 1.9
                  :   Im FT 6.3 „Mittl.“
                                                      133 425 Streichen :   Im FT 5.01 „Mittl.“
                  :   Im FT 6.4 „Mittl.“
                                                                        :   Im FT 5.02 „Mittl.“
                  :   Im FT 6.5 „Mittl.“
                  :   Im FT 6.6 „Mittl.“                                :   Im FT 5.03 „Mittl.“
                  :   Im FT 6.7 „Mittl.“                                :   Im FT 5.04 „Mittl.“
                  :   Im FT 6.8 „Mittl.“                                :   Im FT 5.05 „Mittl.“
                  :   Im FT 6.9 „Mittl.“                                :   Im FT 5.06 „Mittl.“
133 155 Streichen :   Im FT 3.01 „Mittl.“                               :   Im FT 5.07 „Mittl.“
                  :   Im FT 3.02 „Mittl.“                               :   Im FT 5.08 „Mittl.“
                  :   Im FT 3.03 „Mittl.“                               :   Im FT 5.09 „Mittl.“
                  :   Im FT 3.04 „Mittl.“             133 510 Streichen :   FT 2.2
                  :   Im FT 3.05 „Mittl.“                               :   KFT 2.2
                  :   Im FT 3.06 „Mittl.“                               :   FT 3.2
                  :   Im FT 3.07 „Mittl.“                               :   KFT 3.2
                  :   Im FT 3.08 „Mittl.“                               :   FT 4.3
                  :   Im FT 3.09 „Mittl.“                               :   KFT 4.3
133 215 Streichen :   Im FT 5.01 „Mittl.“             133 515 Streichen :   Im FT 6.1 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.02 „Mittl.“                               :   Im FT 6.2 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.03 „Mittl.“                               :   Im FT 6.3 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.04 „Mittl.“                               :   Im FT 6.4 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.05 „Mittl.“                               :   Im FT 6.5 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.06 „Mittl.“                               :   Im FT 6.6 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.07 „Mittl.“                               :   Im FT 6.7 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.08 „Mittl.“                               :   Im FT 6.8 „Mittl.“
                  :   Im FT 5.09 „Mittl.“                               :   Im FT 6.9 „Mittl.“



                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
14

VkBl. Amtlicher Teil                                          567                                                    Heft 18 – 2015

 KN                  Korrekturanweisung                             KN                 Korrekturanweisung
Leistungsbereich 134, Ausgabe 02/79 (Korrektur 05/07)           Leistungsbereich 135, Ausgabe 11/93 (Korrektur 05/07)
134 010 Ändern       : Im FT 1.1 „Kabelmasse“ statt „Kabel-     135 810 Streichen : Im GT „Der Einheitspreis gilt unabhängig
                       gewicht“                                                         von der Anzahl der vergüteten Monate.“
                     : Im KFT 1.1 „Masse“ statt „Gewicht“       Abkürzungsverzeichnis : KN= Katalognummer
                     : Im FT 1.2 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                             GT= Grundtext
                       gewicht“                                                         FT= Folgetext
                     : Im KFT 1.2 „Masse“ statt „Gew.“                                  KFT= Kurzfolgetext
                     : m FT 1.3 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                              AE = Abrechnungseinheit
                       gewicht“
                     : Im KFT 1.3 „Masse“ statt „Gew.“          Leistungsbereich 101, Ausgabe 05/07 (Korrektur 07/15)
                     : Im FT 1.4 „Kabelmasse“ statt „Kabel-     Einlegeblatt Seite „13a“
                       gewicht“
                     : Im KFT 1.4 „Masse“ statt „Gew.“          101 613 Psch Bestandsunterlagen herst. und lief.
134 015 Ändern       : Im FT 2.1 „Kabelmasse“ statt „Kabel-
                       gewicht“                                               Bestandsunterlagen gemäß ZTV-Ing,
                                                                              Teil 1, Abschnitt 2, für jedes Teil-
                     : Im KFT 2.1 „Masse“ statt „Gewicht“                     bauwerk herstellen und liefern.
                     : Im FT 2.2 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                   Die Bauwerksdaten sind mit einem
                       gewicht“                                               Erfassungsprogramm auf der
                     : Im KFT 2.2 „Masse“ statt „Gew.“                        Datenbasis der ASB-Ing zu erfassen.
                     : Im FT 2.3 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                   Digitalisierte Bilder, Pläne und
                       gewicht“                                               Dokumente sind einzubinden.
                     : Im KFT 2.3 „Masse“ statt „Gew.“                        Ein Ausdruck des Bauwerksbuches
                     : Im FT 2.4 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                   aus den erfassten Daten ist beizu-
                       gewicht“                                               fügen. Übergabe der Daten an den
                                                                              AG in dem Übergabeformat der
                     : Im KFT 2.4 „Masse“ statt „Gew.“
                                                                              ASB-Ing (.CAB-Datei)auf den mit
134 110 Ändern       : Im FT 2.1 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                   dem AG abgestimmten Datenträger
                       gewicht“                                               (CD oder DVD).
                     : Im KFT 2.1 „Masse“ statt „Gewicht“                     Übergabe der Bestandsunterlagen
                     : Im FT 2.2 „Kabelmasse“ statt „Kabel-                   an den AG hat spätestens mit der
                       gewicht“                                               Vorlage des Antrages auf Abnahme
                     : Im KFT 2.2 „Masse“ statt „Gew.“                        der Leistung zu erfolgen.
                     : Im FT 2.3 „Kabelmasse“ statt „Kabel-
                       gewicht“
                                                                Leistungsbereich 101, Ausgabe 05/07 (Korrektur 09/13)
                     : Im KFT 2.3 „Masse“ statt „Gew.“
                     : Im FT 2.4 „Kabelmasse“ statt „Kabel-     Einlegeblatt Seite „11a“
                       gewicht“
                                                                101 737 St Gegenpol f.Kprüfg. verlegen
                     : Im KFT 2.4 „Masse“ statt „Gew.“
134 130 Ändern       : Im FT 5.3 „Starkstromkabel“ statt                    Gegenpol für Kontrollprüfung nach
                       „Schwachstromkabel mit symmetrischen                 TP D-StB für die elektromagnetische
                       und Schwachstromkabel mit koaxialen                  Dickenmessung verlegen, Lage ein-
                       Verseilelementen.“                                   messen und dokumentieren.
134 920 Ändern       : Im FT 2.1 „Masse“ statt „Gewicht“
                     : Im KFT 2.1 „Masse“ statt „Gew.“               1.01   Gegenpol = AL 30x50, D = 0,1 mm.       AL 30x50, 0,1
                     : Im FT 2.2 „Masse“ statt „Gewicht“             1.02   Gegenpol = AL 30x50, D = 0,15 mm.      AL 30x50, 0,15
134 920 Ändern       : Im KFT 2.2 „Masse“ statt „Gew.“               1.03   Gegenpol = AL 30x50, D = 0,3 mm.       AL 30x50, 0,3
                     : Im FT 2.3 „Masse“ statt „Gewicht“             1.04   Gegenpol = AL 30x50, D = 0,1 mm.       AL 30x50, 0,1
                     : Im KFT 2.3 „Masse“ statt „Gew.“               1.05   Gegenpol = AL 30x60, D = 0,15 mm.      AL 30x60, 0,15
                     : Im FT 2.4 „Masse“ statt „Gewicht“             1.06   Gegenpol = AL 30x60, D = 0,3 mm.       AL 30x60, 0,3
                     : Im KFT 2.4 „Masse“ statt „Gew.“
                                                                     1.07   Gegenpol = AL 30x70, D = 0,1 mm.       AL 30x70, 0,1
                     : Im FT 2.5 „Masse“ statt „Gewicht“
                                                                     1.08   Gegenpol = AL 30x70, D = 0,15 mm.      AL 30x70, 0,15
                     : Im KFT 2.5 „Masse“ statt „Gew.“
                     : Im FT 2.6 „Masse“ statt „Gewicht“             1.09   Gegenpol = AL 30x70, D = 0,3 mm.       AL 30x70, 0,3
                     : Im KFT 2.6 „Masse“ statt „Gew.“               1.10   Gegenpol = AL 30x70, beschichtet,      AL besch. 30x70
                     : Im FT 2.7 „Masse“ statt „Gewicht“                    D = 0,3 mm.
                     : Im KFT 2.7 „Masse“ statt „Gew.“               1.11   Gegenpol = AL 30x100, D = 0,1 mm.      AL 30x100, 0,1
                     : Im FT 2.8 „Masse“ statt „Gewicht“             1.12   Gegenpol = AL 30x100, D = 0,15 mm.     AL 30x100, 0,15
                     : Im KFT 2.8 „Masse“ statt „Gew.“               1.13   Gegenpol = AL 30x100, D = 0,3 mm.      AL 30x100, 0,3
                     : Im FT 2.9 „Masse“ statt „Gewicht“             1.14   Gegenpol = AL 30x100, beschichtet,     AL besch. 30x100
                     : Im KFT 2.9 „Masse“ statt „Gew.“                      D = 0,3 mm.



                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
15

Heft 18 – 2015                                                          568                                            VkBl. Amtlicher Teil

 KN                    Korrekturanweisung                                     KN                      Korrekturanweisung

   1.15     Gegenpol = AL 16,5x16,5, D = 0,1 mm. AL 16,5x16,5,0,1                  4.0
   1.16     Gegenpol = AL 16,5x16,5, D = 0,15 mm. AL 16,5x16,5,0,15                4.1      Ausfachung aus Holz.                  Holz
   1.17     Gegenpol = AL 16,5x16,5, D = 0,3 mm. AL 16,5x16,5,0,3                  4.9      Ausfachung …                          … Freitext …
   1.18     Gegenpol = AL 33x33, D = 0,1 mm.      AL 33x33, 0,1
                                                                                   5.0
   1.19     Gegenpol = AL 33x33, D = 0,15 mm. AL 33x33, 0,15
                                                                                   5.1 / Ausführung wasserdicht nach              Wasserdicht
   1.20     Gegenpol = AL 33x33, D = 0,3 mm.      AL 33x33, 0,3                          Unterlagen des AG.
   1.21     Gegenpol = AL RO 07, D = 0,5 mm.      AL RO 07, 0,5
   1.22     Gegenpol = AL RO 07, D = 1,0 mm.      AL RO 07, 1,0                    6.1     Verbau freistehend.               Freistehend
   1.23     Gegenpol = AL RO 12, D = 0,5 mm.      AL RO 12, 0,5                    6.2     Gurtung und Verankerung nach Wahl Verankerung AN
                                                                                           des AN herstellen.
   1.24     Gegenpol = AL RO 12, D = 1,0 mm.      AL RO 12, 1,0
                                                                                   6.3     Verbau verankert. Erford. Gurtung Verankerung ges.
   1.25     Gegenpol = AL RO 30, D = 0,5 mm.      AL RO 30, 0,5
                                                                                           und Verankerung werden gesondert
   1.26     Gegenpol = AL RO 30, D = 1,0 mm.      AL RO 30, 1,0                            vergütet.
   1.27     Gegenpol = ST RO 30.                  ST RO 30, 0,65                       *** Mit ‚Gründungen‘ LB 117
   1.99     Gegenpol …                            … Freitext …
                                                                                   7.0
   3.01     Unterlage = Asphaltschicht.             Asphalt                        7.1      Einbringen durch Bohren.              Bohren
   3.02     Unterlage = hydraulisch gebundene       hydr.Geb. Schicht              7.9      Einbringen …                          … Freitext …
            Schicht.
   3.03     Unterlage = Fräsfläche.                 Fräsfläche                     8.1       Verbau vorhalten, ausbauen und ent- Vorh., ausb.
   3.04     Unterlage = Schicht ohne Bindemittel.   Schicht o.Bindem                         fernen.
   3.99     Unterlage …                             … Freitext …                   8.2       Verbau vorhalten, ausbauen und ent- ausb. Anker bel.
                                                                                             fernen. Ankerkopf abschneiden,
                                                                                             Anker belassen.
Leistungsbereich 108, Ausgabe 08/08 (Korrektur 10/12)                              8.3       Verbau belassen.                    Verbau belassen
                                                                                   8.4       Verbau belassen, Verankerung lösen. Anker lösen
Einlegeblatt Seite „21a“
                                                                                   8.5       Verbau vorhalten, Ausfachung aus- Träger bel.
808 312 m2 Baugrubenverbau herstellen                                                        bauen. Träger belassen.
         / Baugrubenverbau nach Unterlagen des                                           *** Nur mit FT 3.1
           AG entsprechend statischen und kons-
           truktiven Erfordernissen herstellen.
           Abgerechnet wird die Sichtfläche des                           Leistungsbereich 113, Ausgabe 09/13 (Korrektur 06/14)
           Verbaus. Die Länge wird gemessen
           in der Achse des Verbaus, die Tiefe                            Einlegeblatt Seite „114a“
           wird gemessen von der vorgeschrie-
           benen Oberkante des Verbaus bis zur                                113 982 t AASuB herstellen
           planmäßigen Baugrubensohle bzw.
                                                                                            Asphaltausgleichsschicht unter
           Böschungslinie am Verbau.
                                                                                            Betondecke (AASuB) aus Asphalttrag-
                                                                                            schichtmischgut AC 16 T N mit
      1.1    Baugrube für Widerlager.               Widerlager
                                                                                            Bindemittel 70/100 herstellen.
      1.2    Baugrube für Widerlager und Flügel-    Widerl./Flügelwd.                       Hohlraumgehalt Vmax. 5,5 Vol.-
             wand.                                                                          Prozent an der eingebauten Schicht.
      1.3    Baugrube für Stütze bzw. Pfeiler.      Stütze/Pfeiler                          Dicke an der dünnsten Stelle
                                                                                            mindestens 6 cm.
      1.4    Baugrube für Stützwand.                Stützwand
      1.5    Baugrube für gesamtes Bauwerk.         Bauwerk                   113 987 m2 ATSuB herstellen
      1.9    Baugrube für …                         … Freitext …                            Asphalttragschicht unter Betonde-
                                                                                            cken(ATSuB) mit Bindemittel 70/100
      2.1    Baugrubentiefe bis 1,25 m.             Tiefe bis 1,25 m                        herstellen. Hohlraumgehalt Vmax.
      2.2    Baugrubentiefe über 1,25 bis 1,75 m.   Tiefe 1,25-1,75 m                       5,5 Vol.-Prozent an der eingebauten
      2.3    Baugrubentiefe über 1,75 bis 2,50 m.   Tiefe 1,75-2,50 m                       Schicht
      2.4    Baugrubentiefe über 2,50 bis 5,00 m.   Tiefe 2,50-5,00 m              1.1      Asphalttragschichtmischgut            AC 32 T N
      2.9    Baugrubentiefe …                       … Freitext …                            AC 32 T N.
                                                                                   1.2      Asphalttragschichtmischgut            AC 22 T N
      3.0                                                                                   AC 22 T N.
      3.1     Art des Verbaus = Trägerbohlwand      Trägerbohlwand
                                                                                   2.1      Einbaudicke 10 cm in Verkehrs-        Dicke 10 cm
          *** Mit FT 4.1 oder 4.9                                                           flächen der Belastungsklassen
      3.9     Art des Verbaus …                     … Freitext …                            BK100 bis Bk3,2




                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
16

VkBl. Amtlicher Teil                                                 569                                                       Heft 18 – 2015

 KN                     Korrekturanweisung                                 KN                      Korrekturanweisung

      2.2     Einbaudicke 8 cm in Verkehrsflächen Dicke 8 cm                   1.01   Baustoffgemisch für Frost-      Baustoff FSS
              der Belastungsklassen BK1,8                                             schutzschichten aus natürlichen 45 mm
                                                                                      Gesteinskörnungen, D max 45 mm.
113 992 m2 AZSuB herstellen                                                    1.02 / Baustoffgemisch nach Unterlagen Baust. Unterl.AG
                                                                                      des AG.
              Asphaltzwischenschicht unter                                     1.99 Baustoffgemisch …                 … Freitext …
              Betondecken (AZSuB) mit
              Bindemittel 70/100 herstellen.                               114 551 m2 Aufbereiten der Ausgangsstoffe
    1.01      Asphaltdeckschichtmischgut AC 11 D AC 11 D N                               Aufgefräste Fahrbahnkonstruktion
              N Einbaudicke 4 cm. Hohlraumgehalt                                         einschließlich ggf. aufgebrachter
              Vmax 4,0 Vol.-Prozent an der                                               Ergänzungsgesteinskörnungen auf
              eingebauten Schicht. Kategorie                                             Stückgröße 0/45 mm aufbereiten.
              PSV NR.                                                                    Bearbeitungstiefe bis UK herzu-
    1.02      Asphaltdeckschichtmischgut AC 16 T AC 16 T N                               stellender Kaltrecyclingschicht.
              N Einbaudicke 5 cm. Hohlraumgehalt                                         Das für die Kaltrecyclingschicht
              Vmax 5,5 Vol.-Prozent an der                                               vorgesehene Material ist dabei in
              eingebauten Schicht.                                                       gesamter Tiefe zu homogenisieren.

                                                                           114 556 m2 Profilgerechte Oberfläche herstellen
Leistungsbereich 114, Ausgabe 09/13 (Korrektur 07/15)                                    Homogenisierte Fläche gemäß
                                                                                         Sollprofil vorprofilieren und ver-
Einlegeblatt Seite „40“                                                                  dichten. Profilgerechte Lage der
                                                                                         fertigen KRC-Schicht +2/-2 cm.
114 536 St Eignungsnachweis für KRC erstellen
            / Eignungsnachweis für KRC in situ                             114 561 m2 Kaltrecyclingschicht herstellen
              erstellen entsprechend Merkblatt
              für Kaltrecycling in situ im Stra-                                       / Kaltrecyclingschicht in situ her-
              ßenoberbau(MKRC). Der Einheits-                                             stellen. Die Lieferung von Binde-
              preis beinhaltet die Entnahme der                                           mitteln wird gesondert vergütet.
              auf der Baustellen vorhandenen                                              Das Liefern von ggf. erforderli-
              und zur Bearbeitung im Kaltre-                                              chen Gesteinskörnungen wird
              cyclingverfahren vorgesehenen                                               gesondert vergütet. Die Lieferung
              Baustoffe durch Probefräsung                                                des Wassers gehört zum Leis-
              bzw. durch Schürfen bis zur ge-                                             tungsumfang. Fahrbahnbreite und
              planten Bearbeitungstiefe. Vor-
                                                                                          vorhandener Oberbau nach Unter-
              handener Oberbau nach Unter-
              lagen des AG.
                                                                                          lagen des AG. Anforderungen an
                                                                                          die fertige Leistung gem. M KRC,
114 541 m2 Vorhandene Fahrbahnbefestigung                                                 Tabelle 2.
           auffräsen                                                                  *** Mit ‚Eignungsnachweis für KRC
                                                                                          erstellen‘, mit ‚Binde-
              Fahrbahnbefestigung, bestehend
              aus gebundenen und ggf. unge-                                           *** mittel liefern‘, ggf. mit
              bundenen Schichten, auffräsen.                                              ‚Gesteinskörnungen liefern‘,
                                                                                      *** ggf. mit ‚OB-eA herstellen‘
      1.1     Frästiefe 22 cm.                     Frästiefe 22 cm                        (LB 113)
      1.2     Frästiefe 20 cm.                     Frästiefe 20 cm
                                                                                1.1      In Verkehrsflächen der Belas-        Bk1,8 bis Bk0,3
      1.3     Frästiefe 18 cm.                     Frästiefe 18 cm                       tungsklassen Bk1,8 bis Bk0,3.
      1.4     Frästiefe 16 cm.                     Frästiefe 16 cm              1.9      Flächen …                            … Freitext …
      1.5     Frästiefe 14 cm.                     Frästiefe 14 cm
                                                                                2.1      Schichtdicke im verdichteten         Schichtd. 22 cm
      1.9     Frästiefe …                          … Freitext …                          Zustand 22 cm.
      2.1     Gebundene Schicht(en) aus Asphalt. Aufb. Asphalt                  2.2      Schichtdicke im verdichteten         Schichtd. 20 cm
                                                                                         Zustand 20 cm.
    2.2       Gebundene Schicht(en) pechhaltig. Aufb. pechh.
                                                                                2.3      Schichtdicke im verdichteten         Schichtd. 18 cm
      2.9     Schicht(en) aus …                    … Freitext …                          Zustand 18 cm.
114 546 t Gesteinskörnungen liefern                                             2.4      Schichtdicke im verdichteten         Schichtd. 16 cm
                                                                                         Zustand 16 cm.
          Gesteinskörnungen als Ergän-
                                                                                2.5      Schichtdicke im verdichteten         Schichtd. 14 cm
          zungsgestein liefern und auf der
                                                                                         Zustand 14 cm.
          zu bearbeitenden Fläche gleich-
          mäßig verteilen. Abgerechnet wird                                     2.9      Schichtdicke im verdichteten         … Freitext …
          nach Lieferscheinen.                                                           Zustand …




                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
17

Heft 18 – 2015                                                        570                                            VkBl. Amtlicher Teil

 KN                    Korrekturanweisung                                   KN                       Korrekturanweisung
Einlegeblatt Seite „41“                                                          4.9     Wasserdurchlässigkeit kf-Wert … … Freitext …

      3.0                                                                        5.0
      3.1    Vorhandener Oberbau pechhaltig. Aufb. pechh.                        5.1     Kerben in der frischen Schicht im Kerben,-
             Einbaugerät mit Zwangsmischer.                                              Fugenraster der Betondecke        Betonrast.
      3.9    Einbaugerät ….                        … Freitext …                          herstellen.
                                                                                 5.9     Kerben in der frischen Schicht … … Freitext …
114 566 t Hydraulisches Bindemittel liefern
                                                                                 6.1     DBT nachbehandeln und schützen Wasserh.
             Hydraulisches Bindemittel gem.                                              durch Aufbringen und Feucht-   Abdeck.
             Merkblatt M-KRC liefern. Abge-                                              halten einer wasserhaltenden
             rechnet wird die gem. Eignungs-                                             Abdeckung.
             nachweis ermittelte Menge.
                                                                                 6.2     DBT nachbehandeln und schützen Folie abdecken
114 571 t Bitumenemulsion liefern                                                        durch Abdecken der Oberfläche
                                                                                         sofort nach Herstellung mit Folie.
             Bitumenemulsion C60B1-BEM                                           6.9     DBT nachbehandeln …                      … Freitext …
             liefern.

114 576 t Bindemittel für Schaumbitumen                                 Leistungsbereich 125, Ausgabe 12/99 (Korrektur 05/07)
          liefern
                                                                        Einlegeblatt Seite „12a“
             Bindemittel für die Herstellung von
             Schaumbitumen liefern. Abgerech-                               125 230 m3 Ausbr. b. Wasserandr. herst. (Zul.)
             net wird die gem. Eignungsnachweis
             ermittelte Menge.
                                                                                       / Ausbruch bei Überschreiten der
      1.1    Straßenbaubitumen 70/100              70/100                                Grenzwassermenge gemäß Unter-
                                                                                         lagen des AG profilgerecht herstellen.
      1.2    Straßenbaubitumen 50/70               50/70
                                                                                         Vergütet wird der Mehraufwand bei
                                                                                         den Ausbruch- und Sicherungsarbei-
114 581 m2 Dränbetontragschicht herstellen
                                                                                         ten durch Zutritt von Bergwasser
             Dränbetontragschicht (DBT) mit                                              über die Grenzwassermenge hinaus.
             von außen zugänglichem Hohl-
             raumgehalt mindestens 15 Vol.von                                    1.1     Bauwerk = Tunnel.                        Tunnel
             Hundert herstellen.
                                                                                 1.2     Bauwerk = Stollen.                       Stollen
      1.1    Als Unterlage für Pflaster Bk3,2      Pfl. BK3,2 BK1,8              1.3     Bauwerk = Schacht.                       Schacht
             und Bk1,8.
                                                                                 1.4     Bauwerk = Kaverne.                       Kaverne
          *** Mit FT 2.1
                                                                                 1.5     Bauteil = Querstollen.                   Querstollen
      1.2    Als Unterlage für Pflaster Bk1,0   Pfl. BK1,0 BK0,3
             und Bk0,3.                                                          1.6     Bauteil = Nische.                        Nische
          *** Mit FT 2.2                                                         1.7     Bauteil = Profilvergrößerung.            Profilvergröß.
      1.3    Als Entwässerungsstreifen im       Entw.-streifen                   1.8     Bauteil = Graben und Rinne.              Graben u. Rinne
             Übergangsbereich bei der streifen-                                  1.9     Bauteil …                                … Freitext …
             weisen Erneuerung von Beton-
             decken mit einer Breite von 30 cm.
      1.4    Als Unterlage für Betondecke in Busfläche                           2.0
             Abstellflächen für Busse.                                           2.1     Bereich = Kalotte.                       Kalotte
      1.5    Als Unterlage für Betondecke in    Kreisverkehr                     2.2     Bereich = Strosse.                       Strosse
             Kreisverkehrsflächen.
                                                                                 2.3     Bereich = Kalotte und Strosse.           Kal. + Strosse
      1.9    Als Unterlage …                    … Freitext …
                                                                                 2.4     Bereich = Kern.                          Kern
      2.1    Dicke = 20 cm.                        Dicke 20 cm                   2.5     Bereich = Sohle.                         Sohle
      2.2    Dicke = 15 cm .                       Dicke 15 cm                   2.6     Bereich = Fundament.                     Fundament
      2.9    Dicke …                               … Freitext …                  2.9     Bereich …                                … Freitext …

      3.1    Festigkeitsklasse = C12/15.           C12/15
      3.2    Festigkeitsklasse = C16/20.           C16/20                       3.01     Vortriebsklasse 1.                       Vortriebskl.1
                                                                                3.02     Vortriebsklasse 2.                       Vortriebskl.2
      4.1    Wasserdurchlässigkeit kf-Wert         kf 1 x 10-3 m/s
                                                                                3.03     Vortriebsklasse 3.                       Vortriebskl.3
             mindestens 1 x 10-3 m/s (stark
             durchlässig).                                                      3.04     Vortriebsklasse 4.                       Vortriebskl.4




                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
18

VkBl. Amtlicher Teil                                                571                                           Heft 18 – 2015

 KN                    Korrekturanweisung                             Nr. 155 Allgemeines Rundschreiben
                                                                              Straßenbau Nr. 14/2015
   3.05      Vortriebsklasse 4 A.               Vortriebskl.4A                Sachgebiet 02.2: Planung und
   3.06      Vortriebsklasse 5.                 Vortriebskl.5                                  Entwurf; Entwurfs-
                                                                                               richtlinien
   3.07      Vortriebsklasse 5 A.               Vortriebskl.5A
   3.08      Vortriebsklasse 6.                 Vortriebskl.6
                                                                                               StB 11/7122.3/4-HBS-1740126
   3.09      Vortriebsklasse 6 A.               Vortriebskl.6A                                 Bonn, den 26. August 2015
   3.10      Vortriebsklasse 7.                 Vortriebskl.7
   3.11      Vortriebsklasse 7 A.               Vortriebskl.7A        Oberste Straßenbaubehörden
   3.21      Vortriebsklasse TBM 1.             Vortr.kl.TBM 1        der Länder
   3.22      Vortriebsklasse TBM 2.             Vortr.kl.TBM 2        nachrichtlich:
   3.23      Vortriebsklasse TBM 3.             Vortr.kl.TBM 3        Für die Straßenverkehrs-Ordnung und die Verkehrspolizei
                                                                      zuständigen obersten Landesbehörden
   3.24      Vortriebsklasse TBM 4.             Vortr.kl.TBM 4
                                                                      Bundesrechnungshof
   3.25      Vortriebsklasse TBM 5.             Vortr.kl.TBM 5
                                                                      Bundesanstalt für Straßenwesen
   3.31      Vortriebsklasse SM 1.              Vortriebskl.SM 1
                                                                      DEGES Deutsche Einheit
   3.32      Vortriebsklasse SM 2.              Vortriebskl.SM 2
                                                                      Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
   3.33      Vortriebsklasse SM 3.              Vortriebskl.SM 3
                                                                      Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
   3.99      Vortriebsklasse …                  … Freitext …
                                                                      VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

      5.0
                                                                      Betreff:    Handbuch für die Bemessung von
      5.1 / Unterklasse 1 nach Unterlagen des   Unterkl. 1                        Straßenverkehrsanlagen (HBS)
            AG.
      5.2 / Unterklasse 2 nach Unterlagen des   Unterkl. 2            Bezug:      1.   Schreiben
            AG.                                                                        StB 11/7122.3/4-HBS-1740126
      5.3 / Unterklasse 3 nach Unterlagen des   Unterkl. 3                             vom 25.09.2012
            AG.                                                                   2.   ARS 16/2012
      5.4 / Unterklasse 4 nach Unterlagen des   Unterkl. 4                             StB 14/7131.3/060/1707887
            AG.                                                                        vom 02.10.2012
      5.5 / Unterklasse 5 nach Unterlagen des   Unterkl. 5                        3.   ARS 21/2008
            AG.                                                                        S 10/7113.4/1-930162
      5.9 / Unterklasse …                       … Freitext …                           vom 28.10.2008
                                                                                  4.   ARS 10/2002
                                                                                       S 28/16.57.10-6.0/5 F 2002
      6.1    Überschreiten der Grenzwassermenge 0,5 l/s üb. GW                         vom 28.05.2002
             bis 0,5 l/s
      6.2    Überschreiten der Grenzwassermenge 0,5–1 l/s über GW     Anlage:     Handbuch für die Bemessung von Straßenver-
             um mehr als 0,5 bis 1 l/s.                                           kehrsanlagen, Ausgabe 2015, der Forschungs-
      6.3    Überschreiten der Grenzwassermenge 1 –2 l/s über GW                  gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
             um mehr als 1 bis 2 l/s.                                             e. V. (wird ohne Anlage abgedruckt)
      6.4    Überschreiten der Grenzwassermenge 2 – 5 l/s über GW     Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-
             um mehr als 2 bis 5 l/s.                                 wesen e. V. (FGSV) hat das Handbuch für die Bemessung
      6.5    Überschreiten der Grenzwassermenge 5 –10 l/s über GW     von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Ausgabe 2001 –
             um mehr als 5 bis10 l/s.                                 unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Er-
                                                                      kenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis sowie der
      6.6    Überschreiten der Grenzwassermenge 10–15 l/s über GW     zwischenzeitlich abgeschlossenen Umstrukturierung des
             um mehr als 10 bis 15 l/s.
                                                                      entwurfstechnischen Regelwerks – grundlegend über-
      6.9    Überschreiten der Grenzwassermenge … Freitext …          arbeitet und das HBS, Ausgabe 2015, vorgelegt.
             …
                                                                      Ihre Stellungnahmen zum Entwurf des HBS, den ich Ihnen
                                                                      mit Bezugsschreiben 1. übersandt hatte, wurden berück-
                                                                      sichtigt und soweit möglich in dem vorliegenden HBS ein-
                                                                      gearbeitet.
(VkBl. 2015 S. 557)
                                                                      Ich gebe hiermit das HBS, Ausgabe 2015, bekannt und
                                                                      bitte Sie, dieses für die Bundesfernstraßen in der Baulast
                                                                      des Bundes einzuführen und ab sofort allen Planungen
                                                                      und Entwürfen für den Neubau sowie den Um- und Aus-
                                                                      bau von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
                                                                      zugrunde zu legen.



                                      Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
19

Heft 18 – 2015                                              572                                   VkBl. Amtlicher Teil

Dabei bitte ich Folgendes zu beachten:                          9.   Das HBS enthält ein neues Verfahren zur Bewertung
1. Mit den im HBS beschriebenen Verfahren wird die                   der Verkehrsqualität von Anlagen für den Radverkehr,
   Qualität des Verkehrsablaufs ausschließlich aus ver-              das zurzeit noch auf einer geringen empirischen Ba-
   kehrstechnischer Sicht bestimmt. Die Ergebnisse                   sis beruht. Soweit aufgrund hoher zu erwartender
   dienen im Rahmen der technisch-wirtschaftlichen                   Verkehrsnachfrage eine verkehrstechnische Bemes-
   Nachweisführung gemäß der Richtlinien zum Pla-                    sung zweckmäßig erscheint, rege ich die Erprobung
   nungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von              des Verfahrens an, um – vor dem Hintergrund des
   Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) der Begrün-                 zunehmenden Radverkehrsaufkommens insbeson-
   dung der gewählten technischen Lösung. Die im Pla-                dere in den Städten – auf diese Weise die Validierung
   nungsprozess erforderliche Abwägung mit anderen                   zu unterstützen.
   Beurteilungsmerkmalen und Zielen (Verkehrssicher-            Im Interesse einer einheitlichen Planung empfehle ich,
   heit, Umweltverträglichkeit, Baulastträgerkosten etc.)       das HBS, Ausgabe 2015, auch für die Straßen Ihres Ge-
   ist nicht Gegenstand des HBS.                                schäftsbereiches einzuführen und anzuwenden. Ich wür-
                                                                de es begrüßen, wenn Sie die Anwendung des HBS 2015
2.   Die für Strecken und Knotenpunkte erforderlichen
                                                                auch für Straßen in der Baulast anderer Träger empfeh-
     Nachweise der Qualität des Verkehrsablaufs bitte ich
                                                                len.
     gemäß den RE in die Entwurfsunterlagen zu integrie-
     ren und mir im Rahmen der gemeinsamen Projekt-             Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2002
     abstimmungen vorzulegen (Bezugsschreiben 2.).              vom 28.05.2002 (Bezugsschreiben 4.), hebe ich hiermit
                                                                auf.
3.   Der verkehrstechnischen Bemessung bitte ich grund-
     sätzlich aktuelle Verkehrsprognosen, insbesondere          Das HBS, Ausgabe 2001, ist nicht mehr anzuwenden.
     unter Berücksichtigung bundesweit prognostizierter         Ich bitte um Übersendung Ihres Einführungserlasses bis
     überregionaler Verkehre, zugrunde zu legen.                zum 26.11.2015.
4.   Anstelle von Modellprognosen können bei Um- und            Über die Erfahrungen bei der Anwendung bitte ich mir bis
     Ausbaumaßnahmen im Ausnahmefall Trendprogno-               zum 30.09.2017 zu berichten.
     sen in Betracht kommen, sofern die im HBS beschrie-        Das HBS, Ausgabe 2015, ist beim FGSV-Verlag, Wesse-
     benen Voraussetzungen vorliegen.                           linger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.
5.   Für die verkehrstechnische Bemessung bitte ich
     künftig in der Regel die Verkehrsstärke in der 50.                                      Bundesministerium für
     höchst belasteten Stunde des Jahres als maßgeben-                                   Verkehr und digitale Infrastruktur
     de stündliche Verkehrsstärke MSV (bzw. Bemes-                                                  Im Auftrag
     sungsverkehrsstärke qB) zugrunde zu legen. Diese                                           Dr. Stefan Krause
     wird im Rahmen der Straßenverkehrszählung SVZ
     bzw. der Jahresauswertung der automatischen Dau-
     erzählstellen regelmäßig von der Bundesanstalt für
                                                                (VkBl. 2015 S. 571)
     Straßenwesen für Abschnitte im bestehenden Netz
     der Bundesfernstraßen ermittelt und veröffentlicht.
6.   Beim Neu-, Um- und Ausbau bitte ich mindestens die
     Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QSV) D zu ge-
     währleisten. Sofern sich bei der Planung eines Neu-
     bauvorhabens eine QSV besser als D ergibt, bitte ich
     nachzuweisen, dass bei einer sparsameren Variante,
     die mit den Vorgaben für die zugrunde liegende Stra-
     ßenkategorie verträglich ist, die QSV D nicht erreicht     Nr. 156 Richtlinie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 der
     wird. Im Fall des Um- und Ausbaus kann dieser Nach-                Schiffssicherheitsverordnung über
     weis auch dadurch erbracht werden, dass der heuti-
                                                                        Sicherheitsanforderungen an Fracht-
     ge Zustand mit der prognostizierten Verkehrsnach-
     frage nicht der QSV D entspricht.                                  schiffe, die nicht internationalen
                                                                        Schiffssicherheitsregelungen im
7.   Bei der Abfolge von Elementen von Straßenverkehrs-                 Sinne des Schiffssicherheits-
     anlagen ist stets nachzuweisen, dass jedes der Ein-
                                                                        gesetzes unterliegen
     zelelemente mindestens die QSV D erfüllt. Ist für nur
     ein Element dieser Nachweis nicht möglich, so ist die
     Mindestverkehrsqualität der Gesamtanlage nicht er-                                   Bonn, den 11. September 2015
     reicht.                                                                              WS 23/62361.2/6-SchSV-FR
8.   Mit den neuen Verfahren zur Bewertung der Angebots-
     qualität von Netzabschnitten wird die in den Richtlinien   Nachstehend gebe ich die Richtlinie nach § 6 Abs. 1 der
     für integrierte Netzgestaltung (RIN), Ausgabe 2008, der    Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderun-
     FGSV beschriebene Methodik bereitgestellt. Soweit          gen an Frachtschiffe, die nicht internationalen Schiffssi-
     gemäß ARS 21/2008 (Bezugsschreiben 3.) eine Be-            cherheitsregelungen im Sinne des Schiffssicherheitsge-
     wertung nach den RIN erforderlich ist, bitte ich die       setzes unterliegen (Sicherheitsrichtlinie für Frachtschiffe)
     neuen Verfahren anzuwenden und mir – im Kontext mit        bekannt.
     der zurzeit laufenden Überarbeitung der RIN – über         Diese Richtlinie konkretisiert Anforderungen an die
     Ihre Erfahrungen zu berichten.                             Schiffssicherheit von Schiffen, die nicht dem internatio-



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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