VkBl Nr. 18 2013
Verkehrsblatt Nr. 18 2013
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
67. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 30. September 2013 Heft 18
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2013 Seite Nr. Datum VkBl. 2013 Seite
Umweltpolitik und Infrastruktur, Straßenbau
Grundsatzfragen des Ressorts
189 05. 09. 2013 Allgemeines Rundschreiben
182 05. 09. 2013 Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Straßenbau Nr. 18/2013
Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 Sachgebiet 07.4: Straßenverkehrstechnik und
ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Straßenausstattung;
Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Leit- und Schutzeinrichtungen. . . . . . 936
Vernichtung vorgesehen sind. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 918
190 27. 08. 2013
183 02. 09. 2013 Änderung der Anordnung über die Ver- Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen,
tretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäfts- Vergabe- und Vertragsunterlagen;
bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und 16.4: Abwicklung von Verträgen;
Stadtentwicklung (Vertretungsordnung Bundesver- Straßenbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 937
waltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung –
VertrOBVBS 919
Wasserstraßen, Schifffahrt
184 09. 08. 2013 Ausgestaltung der Generaldirektion Was-
serstraßen und Schifffahrt (GDWS) . . . . . . . . . . . . . . . . 919 191 27. 08. 2013 Vergütungsordnung der BfG für Leistun-
gen für Dritte (VL-BfG-Dritte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 937
Landverkehr 192 03. 09. 2013 Bekanntmachung einer Ergänzung der
Übersicht über amtliche Berechtigungsscheine und Be-
185 09. 09. 2013 Bekanntmachung der Planfeststellung für
fähigungsnachweise nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 und
das Bauvorhaben „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn –
3, Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der Sportbootfüh-
Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung), Teilab-
schnitt Weimar (a) – Mellingen (e), km 1,5+25 – 7,4+00
rerscheinverordnung-Binnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 940
der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf“ . . . . . . . . . . . . . . 921
186 04. 09. 2013 Änderung des Fragenkatalogs für die Aufgebote
theoretische Fahrerlaubnisprüfung vom 16.02.2004
(VkBl. S. 159) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 922 192a 30. 09. 2013 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 942
187 12. 08. 2013 Bekanntmachung der Zweiten Verordnung
zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften . . . . . . 930
188 22. 08. 2013 Europäische Konferenz der Verkehrsminis- Nichtamtlicher Teil
ter (CEMT) – Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung
der CEMT-Genehmigungen ab 01. Oktober 2013 . . . . . 933 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 945
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 18 – 2013 918 VkBl. Amtlicher Teil
•The consignor shall enter in the transport docu
ment:
“Carriage agreed according to section 1.5.1 of
ADR (M 266)”.
Nr. 182 Bekanntmachung der Gegenzeich (3) All other relevant requirements of ADR are to be com
nung der Multilateralen Vereinbarung plied with.
M266 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über (4) This agreement shall be valid until 1 August 2018 for
die Beförderung von explosiven the carriage on the territories of those ADR Contract
Stoffen und Gegenständen mit ing Parties signatory to this agreement. If it is revoked
Explosivstoff der Streitkräfte, die before then by one of the signatories, it shall remain
zur Vernichtung vorgesehen sind valid until the above mentioned date only for carriage
on the territories of those ADR Contracting Parties
signatory to this agreement which have not revoked
Bonn, den 05. September 2013 it.
UI 33/3642.40/266
Die von Schweden am 1. August 2013 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M 266
Multilaterale Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung
ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und von explosiven Stoffen und Gegenständen
Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur
Vernichtung vorgesehen sind, Vernichtung vorgesehen sind
ist am 2. September 2013 von Deutschland gegenge
zeichnet worden. (1) Abweichend von den Vorschriften der Unterabschnit
te 5.2.1.1 und 5.2.2.1 des ADR brauchen explosive
Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der Klasse
Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren 1, die den Streitkräften einer Vertragspartei gehören
Zeichnerstaaten anwendbar. und die vor dem 1. Januar 1990 in Übereinstimmung
Die ADRVertragsparteien, die diese Vereinbarung gegen mit den damals geltenden Bestimmungen des ADR
gezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse verpackt wurden, nicht mit Kennzeichnungen und
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html Gefahrzetteln nach den Vorschriften des ADR ver
sehen sein. Stattdessen sollen sie gemäß Unterab
abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nach schnitt 5.1.2.1 des ADR gekennzeichnet und bezettelt
folgend in englischer Sprache mit einer deutschen Über sein.
setzung veröffentlicht.
(2) Diese Ausnahme gilt unter folgenden Bedingungen:
Bundesministerium für Verkehr, • Die explosiven Stoffe und Gegenstände mit Ex
Bau und Stadtentwicklung plosivstoff sind zur Vernichtung bestimmt.
Im Auftrag • Die Beförderung erfolgt als geschlossene Ladung.
Silvia Prinz • Der Absender hat im Beförderungspapier zu ver
merken:
„Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1
Multilateral Agreement M 266 des ADR (M 266)“.
under section 1.5.1 of ADR
(3) Alle anderen einschlägigen Anforderungen des ADR
on the carriage of explosive substances
sind zu erfüllen.
and articles belonging to the Armed Forces
sent to be destroyed (4) Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. August 2018 für
Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADRVer
(1) By derogation from the provisions of section 5.2.1.1 tragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet
and 5.2.2.1 of ADR, explosive substances and arti haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der
cles of Class 1 belonging to the Armed Forces of a Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorge
Contracting Party, that were packed prior to 1 Janu nannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Ho
ary 1990 in accordance with the requirements of ADR heitsgebieten derjenigen ADRVertragsparteien, die
at that time, need not be marked and labelled in ac diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerru
cordance with ADR. In turn, they shall be marked and fen haben.
labelled in accordance with section 5.1.2.1 of ADR.
(2) The derogation is applicable under the following con
ditions: (VkBl. 2013 S. 918)
• The explosive substances and articles are to be
sent to destruction.
• The carriage is effected as full load.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 919 Heft 18 – 2013
Nr. 183 Änderung der Anordnung über die außen unter der Behördenbezeichnung „GDWS Außen
Vertretung der Bundesrepublik stelle …“ auf. Die Neuregelung in § 3 Abs. 2 Satz 2 stellt
Deutschland im Geschäftsbereich dies nun im Hinblick auf die Vertretungsbefugnis aus
des Bundesministeriums für Ver drücklich klar.
kehr, Bau und Stadtentwicklung Zu Buchstabe b):
(Vertretungsordnung Bundes Der neue Satz 3 dient zur Klarstellung. Auch bei einer De
verwaltung für Verkehr, Bau und legation der Vertretungsbefugnis kann die Generaldirek
Stadtentwicklung – VertrOBVBS) tion Wasserstraßen und Schifffahrt diese im Einzelfall
selbst ausüben.
Bonn, den 02. September 2013 Zu Buchstabe c):
Z 20/2612.2/2 Redaktionelle Folgeänderung.
Zu Ziffer 2:
Die Vertretungsordnung in der Fassung vom 01.05.2005 Die Streichung dient der Vereinfachung. Der Präsident der
(Verkehrsblatt 2005, Seite 391), zuletzt geändert am Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann den
24.06.2013 (Verkehrsblatt 2013, Seite 733) wird wie folgt im Sinne von § 6 Abs. 2 handelnden Mitarbeitern eine Ge
geändert: neralvollmacht ausstellen; die Mitarbeiter in den Fachde
zernaten der einzelnen Außenstellen der Generaldirektion
1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: handeln nämlich im Auftrag des Präsidenten der General
a) § 3 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: direktion und nicht im Auftrag des Leiters der jeweiligen
„Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff Außenstelle – dieser ist ausschließlich Dienstvorgesetzter.
fahrt kann die Vertretungsbefugnis auf ihre
Außenstellen und mit Ausnahme von § 1 Abs. 1 Bundesministerium für Verkehr,
Nr. 3, der Befugnis zur Änderung von Verträgen Bau und
zum Nachteil des Bundes und der Befugnis zum Stadtentwicklung
Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen Im Auftrag
auf die ihr unmittelbar nachgeordneten Wasser Schunk
und Schifffahrtsämter sowie Wasserstraßen
Neubauämter übertragen.“
b) In § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 3 ein (VkBl. 2013 S. 919)
gefügt:
„Sie bleibt befugt, die Vertretungsbefugnis jeder
zeit selbst auszuüben“.
c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
Nr. 184 Ausgestaltung der Generaldirektion
2. In § 6 Abs. 2, 1. Halbsatz werden die Wörter „für
den einzelnen Rechtsstreit oder die jeweilige
Wasserstraßen und Schifffahrt
Rechtsangelegenheit“ gestrichen. (GDWS)
Z 32/2215.17/31
Begründung: Bonn, den 09. August 2013
Zu Ziffer 1:
Zu Buchstabe a): Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Die Änderung ist eine Folge der Errichtung der General
direktion Wasserstraßen und Schifffahrt. Die Änderung ist Betreff: Ausgestaltung der Generaldirektion
notwendig, da von der Wasserstraßen und Schifffahrts Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
verwaltung über die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben
hinaus weitere Aufgaben in den Außenstellen der Gene Bezug: GDWSErrichtungserlass Staatssekretär
raldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wahrgenom Odenwald vom 29.04.2013
men werden. Um zu vermeiden, dass in Zukunft – im Hin
blick auf § 18 ZPO und § 52 Nr. 2 VwGO – ausschließlich I.
der Gerichtsstandort Bonn zuständig ist – die Außenstel
len der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Zur Ausgestaltung der mit Organisationserlass des
sowie die Beschäftigten behalten grundsätzlich ihre bis Staatssekretärs Odenwald vom 29.04.2013 eingerichte
herigen Funktionen und Zuständigkeiten – ist die Festle ten Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als
gung einer ausdrücklichen örtlichen Zuständigkeit der zentrale Mittelbehörde des Bundesministeriums für Ver
Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und kehr, Bau und Stadtentwicklung mit fünf Abteilungen
Schifffahrt notwendig. Dies setzt voraus, dass die Außen • Zentrale Aufgaben
stellen deutliche Merkmale einer Eigenständigkeit aufwei • Schifffahrt
sen. Diese Voraussetzung ist gegeben. Bei den Außen
• Wasserstraßen
stellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
handelt es sich um Dienststellen mit selbständiger Ent • Recht (einschließlich Planfeststellung)
scheidungsbefugnis. Sie treten im Rechtsverkehr nach • Umwelt, Technik, Wassertourismus
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2013 920 VkBl. Amtlicher Teil
hat die Lenkungsgruppe „Umsetzung der WSVReform“ Die Dezernate S und M (Verkehrstechnik) sind in die Auf-
(LG) in ihrer Sitzung am 12.06.2013 den Aufbau der Ab gabenerledigung der Abteilung einzubinden.
teilung „Zentrale Aufgaben“ festgelegt: In der Aufbauphase sind die Unterabteilungen adäquat
Grobstruktur der Abteilung „Zentrale Aufgaben (Abt. Z)“ personell zu besetzen.
Die Leitung der GDWS wird beauftragt, die Abteilung Abteilung „Recht“ (R)
„Zentrale Aufgaben“ (Abt. Z) unverzüglich aufzubauen und In der Zielstruktur untergliedert sich die Abteilung „Recht“
die Voraussetzungen für eine personelle Besetzung zu in zwei Unterabteilungen mit übergeordneten (WSV-
schaffen. Sie verfügt zunächst über die nachfolgenden Or- weiten) Rechtsaufgaben (Unterabteilung “allgemeine
ganisationseinheiten: Rechtsangelegenheiten“) und Wasserstraßen bezogenen
• Organisation einschl. Innerer Dienst und Immobilien- Rechtsangelegenheiten einschließlich der Planfest-
management stellung (Unterabteilung „Planfeststellung/Wasserwe-
• IT der WSV gerecht“). Die bestehenden Dezernate R und P der
Außenstellen der GDWS sind in die Aufgabenerledigung
• Personalmanagement
einzubinden.
– Personalverwaltung, -gewinnung und -entwicklung
In der Aufbauphase sind beide Unterabteilungen adäquat
– Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsschutz mit Aufbaupersonal zu besetzen. Darüber hinaus sind
• Haushalt und Controlling auch die Aufgabenbereiche Vertragsrecht und Vergabe-
Die Organisationseinheiten können über Unterstrukturen recht adäquat personell zu besetzen.
verfügen. Abteilung „Umwelt, Technik und Wassertourismus“ (U)
Die Organisationseinheiten „Arbeitsschutz, betrieblicher Die Abteilung Umwelt, Technik und Wassertourismus (U)
Gesundheitsschutz“ sowie „Controlling“ werden für die wird in der Zielstruktur als zweizügige Abteilung mit den
Leitung der GDWS als Stabsstelle, für die WSV insgesamt Unterabteilungen „Umwelt, Wassertourismus“ und „Tech-
als Linienorganisation tätig. nik“ aufgebaut.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird als Stabstelle Die Dezernate M der Außenstellen sind in die Aufgaben-
mit den Aufgaben: erledigung einzubinden. In der Aufbauphase sind die Auf-
– Presse/Öffentlichkeitsarbeit GDWS gabenbereiche „Umwelt“, „Technik“ und „Wassertouris-
mus/Nutzungskonzepte“ adäquat mit Aufbaupersonal zu
– Fachaufsicht Ämter besetzen. Darüber hinaus sind die Aufgaben „Verdin-
– Grundsätze gungswesen“ und „Umwelt und Naturschutz – Durchgän-
bei dem Leiter der GDWS eingerichtet. gigkeit –“ kurzfristig personell zu besetzen.“
Die Außenstellen der GDWS sind bei der Aufgabenver- Die Organisationseinheiten können über Unterstrukturen
teilung zu berücksichtigen und in die Aufbau- und Ablauf- verfügen.
organisation zu integrieren.
III.
II. Die Beschlüsse der LG zu I. und II. sind zügig umzusetzen.
Den Aufbau der Fachabteilungen hat die LG in ihrer Sit- Entsprechend IX. 2. des GDWSErrichtungserlasses wird
zung am 03.07.2013 festgelegt: das BMVBS die GDWS in ihrer Aufbauphase fachlich wie
administrativ unterstützen. Der Bedarf an Unterstützung
Abteilung „Wasserstraßen“ (W)
durch das BMVBS ist von der GDWS schriftlich zu bean
In der Zielstruktur untergliedert sich die Abteilung „Was-
tragen. Alle Maßnahmen zum Aufbau der GDWSZentrale
serstraßen“ der GDWS in die Unterabteilungen „Planung“
in Bonn sind maßgeblich von der WSV zu gewährleisten.
und „Management“. Der Unterabteilung „Planung“ oblie-
gen die strategischen und konzeptionellen mittelbehörd- IV.
lichen Aufgaben (Langfristplanung, Ressourcensteuerung,
Nutzungskonzepte). Der Unterabteilung „Management“ Über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse der LG
obliegen die operativen Steuerungsaufgaben der nachge- und dieses Erlasses bitte ich mir zum 01.11.2013 zu be
ordneten WSV-Dienststellen. Die Dezernate der Außen- richten. Zur Festlegung der inneren Aufbaustruktur der
stellen sind in die Aufgabenerledigung der Abteilung ein- GDWS bis auf Dezernatsebene bitte ich mir diese vor Be
zubinden. schlussfassung durch die LG vorzulegen, damit von Z 32
eine Abstimmung dazu mit der Abteilung Wasserstraßen,
In der Aufbauphase sind beide Unterabteilungen sowie Schifffahrt vorgenommen werden kann.
die „Langfristplanung“ und die „Ressourcensteuerung“
adäquat mit Aufbaupersonal zu besetzen. Ich bitte, diesen Erlass den Außenstellen der GDWS be
kannt zu geben und die Außenstellen insbesondere in der
Abteilung „Schifffahrt“ (S) Startphase zum Aufbau der GDWSZentrale vermehrt ein
In der Zielstruktur untergliedert sich die Abteilung „Schiff- zusetzen.
fahrt“ der GDWS in die Unterabteilungen „Binnenschiff-
fahrt“, „Seeschifffahrt“ und „Verkehrstechnik“. Die Unter- Bundesministerium für Verkehr,
gliederungen der Unterabteilungen „Binnenschifffahrt“ Bau und Stadtentwicklung
und „Seeschifffahrt“ erfolgen nach funktionalen, die der Im Auftrag
Unterabteilung „Verkehrstechnik“ nach regionalen Krite- gez. Michael Deres
rien. Der Leiter/die Leiterin der Unterabteilung „Verkehrs-
technik“ ist gleichzeitig Leiter/in einer Organisationsein-
heit innerhalb der Unterabteilung Verkehrstechnik. (VkBl. 2013 S. 919)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 921 Heft 18 – 2013
– Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz
– Maßnahmen zum Schutz vor Baulärm und baube-
dingten Erschütterungen,
Nr. 185 Bekanntmachung der Planfest
stellung für das Bauvorhaben – Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des
Grundwassers,
„Ausbaustrecke (ABS) Paderborn –
Chemnitz (MitteDeutschlandVer – Planung von landschaftspflegerischen Begleitmaß-
bindung), Teilabschnitt Weimar (a) – nahmen
Mellingen (e), km 1,5+25 – 7,4+00
der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf“ B. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss
Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes- kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
amtes, Außenstelle Erfurt vom 30.08.2013 Az.: 53110- Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar, Kaufstraße
531ppa/007-2316#007 ist der Plan für das vorgenannte 2 – 4, 99423 Weimar erhoben werden. Die Klage ist bei
Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den
(AEG) festgestellt worden. Kläger, die Beklagte [Bundesrepublik Deutschland, ver-
treten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau
Der festgestellte Plan beinhaltet im Wesentlichen: und Stadtentwicklung (BMVBS), dieses vertreten durch
– den Neubau des 2. Streckengleises einschließlich den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außen-
Unterbau (Einbau von Tragschichten) und Entwässe- stelle Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 114, 99084 Erfurt] und
rungsanlagen, den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie
– den Neubau des Außenbahnsteiges 2 im Haltepunkt soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Oberweimar einschließlich der Zuwegung, Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die
– die punktuelle Erneuerung des bestehenden Stre- zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und
ckengleises mit Absenkung der Gradiente im Bereich Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel,
der SÜ Weichberger Straße einschließlich Unterbau die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, kön-
(Einbau von Tragschichten) und Entwässerungsanla- nen durch das Gericht zurückgewiesen werden.
gen, Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Betei-
– den Neubau der Weiche 10 und die Erneuerung der ligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Pro-
Weiche 11 im Bf. Weimar, zessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevoll-
– den Rückbau der Weiche 11W01 sowie der Neubau mächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer
der Weichen 11W01 und 11W02 im Bf. Mellingen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen
– die Erneuerung der Ingenieurbauwerke (Brücken, Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Durchlässe, Stützbauwerke) und Wirtschaftsraum oder der Schweiz mit Befähigung zum
– Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaß- Richteramt zugelassen.
nahmen.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen
A. Verfügender Teil des Beschlusses (auszugsweise) Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öf-
fentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse kön-
Auf Antrag der DB Netz AG vom 31.08.2011, vertreten nen sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum
durch die DB ProjektBau GmbH, wird der Plan für das Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum
Vorhaben “Ausbaustrecke (ABS) Paderborn – Chemnitz Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen
(Mitte-Deutschland-Verbindung), Teilabschnitt Weimar (a) des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur
– Mellingen (e), km 1,5+25 – 7,4+00 der Strecke 6307 Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-
Weimar - Gera Hbf“ mit den in diesem Beschluss aufge- menschlüsse vertreten lassen.
führten Ergänzungen, Änderungen, Erlaubnissen und
Nebenbestimmungen festgestellt. Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen
sein, die nach dem 03.10.1990 zum Richter, Staatsanwalt
Bedenken gegen den Plan, die von den Trägern öffentli- oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst be-
cher Belange, Stellen und anerkannten Vereinigungen ge- schäftigt oder als Rechtsanwalt zugelassen wurden.
äußert wurden und die Einwendungen werden, soweit
ihnen nicht entsprochen oder sie nicht zurückgenommen Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann
wurden, zurückgewiesen. sich selbst vertreten.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim- Die Anfechtungsklage gegen die vorstehende Planfest-
mungen mit Auflagen zum Wohl der Allgemeinheit, zum stellung hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine auf-
Schutz der Umwelt und zur Vermeidung nachteiliger Wir- schiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der auf-
kungen auf Rechte anderer. schiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die
Diese betreffen im Wesentlichen vorstehende Planfeststellung nach § 80 Abs. 5 Satz 1
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur in-
– die bautechnische Sicherheit, nerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Plan-
– die Sicherung von Leitungen, das Verhalten beim Auf- feststellung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in
finden von Kampfmitteln, die Behandlung von Abfall- Weimar, Kaufstraße 2 – 4, 99423 Weimar gestellt und be-
und Reststoffen, gründet werden.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2013 922 VkBl. Amtlicher Teil
C. Zustellung/Auslegung des Beschlusses Nr. 186 Änderung des Fragenkatalogs für die
Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlus- theoretische Fahrerlaubnisprüfung
ses liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes vom 16.02.2004 (VkBl. S. 159)
in der Stadt Weimar und in der Verwaltungsgemeinschaft
Mellingen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bonn, 04. September 2013
LA 21/7324.5/20-01/2008504
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen
können wie folgt eingesehen werden:
Die Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Stadt Weimar und Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der
Stadtentwicklungsamt, Haus 3, Zimmer 303 Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21
Schwanseestraße 17 – TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fragenkatalog für die
99423 Weimar theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Mit die-
Der Planfeststellungsbeschluss kann im Zeitraum ser Änderung werden weitere Fragen mit dynamischen
07.10.2013 – 21.10.2013 eingesehen werden: Situationsdarstellungen in die theoretische Fahrerlaubnis-
prüfung eingeführt. Mit Bekanntmachung vom 31.07.2013
montags 08.30 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr,
(BAnz AT 13.09.2013 B4) wurden folgende Fragen in den
dienstags 08.30 –12.00 und 13.00 –18.00 Uhr,
Fragenkatalog aufgenommen, die ab dem 01.04.2014 in
mittwochs 08.30 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr,
der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zum Einsatz
donnerstags 08.30 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr,
kommen. Da es sich bei den Fragen um filmische Dar-
freitags 08.30 –12.00 Uhr.
stellungen handelt, wird hier nur das Startbild angegeben.
Verwaltungsgemeinschaft Mellingen Nachstehend gebe ich im Benehmen mit den zuständigen
Bauamt Obersten Landesbehörden die Änderungen des Fragen-
Karl-Alexander-Straße 134a katalogs bekannt.
99441 Mellingen
Der Planfeststellungsbeschluss kann im Zeitraum Bundesministerium für Verkehr,
07.10.2013 – 21.10.2013 eingesehen werden: Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag
montags 10.00 –12.00 und 13.00 –15.30 Uhr,
Renate Bartelt-Lehrfeld
dienstags 10.00 –12.00 und 13.00 –18.00 Uhr,
mittwochs 10.00 –12.00 und 13.00 –15.30 Uhr,
donnerstags 10.00 –12.00 und 13.00 –15.30 Uhr, Folgende Fragen wurden neu aufgenommen:
freitags 10.00 –11.30 Uhr.
(Hinweis: X = richtige Antwort; O = falsche Antwort)
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der
Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen, die Amtl. Frage-Nr. Frage
Einwendungen erhoben haben, gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG Annex-Nr. Startbild
als zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss kann bis Kategorie Antwort
Fehlerpunkte
zum Ablauf der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten
einmonatigen Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und 1.1.02117 Warum müssen Sie hier verzögern?
denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich 2.1.4
beim Eisenbahn-Bundesamt angefordert werden. Wäh- G, Mofa
rend des Auslegungszeitraumes kann der Planfeststel- 5
lungsbeschluss auch über die Internetseite des Eisen-
bahn-Bundesamtes www.eisenbahn-bundesamt.de
eingesehen werden.
Erfurt, den 09. September 2013
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Erfurt
Im Auftrag
gez. Wehmann
Wegen
X - des Kindes
O - des Motorrades
(VkBl. 2013, S. 921) O - des Geländewagens
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 923 Heft 18 – 2013
Amtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage
Annex-Nr. Startbild Annex-Nr. Startbild
Kategorie Antwort Kategorie Antwort
Fehlerpunkte Fehlerpunkte
1.1.02118 Warum müssen Sie hier langsam und 1.1.06113 Wie verhalten Sie sich in dieser
G, Mofa bremsbereit fahren? 2.1.4 Situation?
5 G
5
X Weil die Verkehrssituation X Ich bleibe hinter dem Radfahrer
unübersichtlich ist O Ich überhole den Radfahrer
X Weil ein Kind auf die Straße geht O Ich hupe, damit der Radfahrer Platz
O Weil der schwarze Pkw anfährt macht
1.1.03115 Sie wollen die Autobahn verlassen, 1.1.06115 Wie sollten Sie sich jetzt verhalten?
G worauf müssen Sie besonders ach 2.1.4
4 ten? G
5
X Verzögern
X Äußerst rechts fahren
X Auf das rote Motorrad O Beschleunigen
O Auf den gelben Lkw
1.1.06116 Wie verhalten Sie sich?
O Auf den weißen Transporter
2.1.4
1.1.05104 Warum müssen Sie hier Ihre G
2.1.2 Geschwindigkeit verringern? 5
G
5
X Überholvorgang abbrechen und
vorerst hinter dem Lkw bleiben
O Beschleunigen und Überholvorgang
Wegen zügig fortsetzen
X - des überholenden Kraftfahrzeugs O Geschwindigkeit beibehalten
O - des geringen Verkehrsaufkommens und Überholvorgang vorsichtig
O - der unterbrochenen Mittellinie fortsetzen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2013 924 VkBl. Amtlicher Teil
Amtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage
Annex-Nr. Startbild Annex-Nr. Startbild
Kategorie Antwort Kategorie Antwort
Fehlerpunkte Fehlerpunkte
1.1.06117 Wie verhalten Sie sich? 1.1.06119 Wie verhalten Sie sich?
2.1.4 G
G 5
5
X Ich überhole den blauen Pkw und X Ich überhole den Transporter und
wechsle dann in den mittleren wechsle dann in den mittleren Fahr-
Fahrstreifen streifen
O Ich überhole den Transporter und O Ich wechsle sofort den Fahrstreifen
wechsle dann in den mittleren nach rechts
Fahrstreifen O Ich fordere den Nachfolgenden
O Ich fordere den Nachfolgenden durch durch leichtes Bremsen auf, mehr
leichtes Bremsen auf, mehr Abstand Abstand herzustellen
herzustellen
1.1.06120 Warum müssen Sie hier verzögern?
1.1.06118 Wie verhalten Sie sich? 2.1.4
G G
5 3
X Wegen des überholenden Pkw
X Beschleunigen und Überholvorgang O Weil maximal 80 km/h erlaubt sind
zügig fortsetzen O Wegen der Zugmaschine
O Überholvorgang abbrechen und wie-
1.1.07016 Warum müssen Sie vor dem
der nach rechts einscheren
2.1.4 Rechtsabbiegen warten?
O Geschwindigkeit allmählich verrin-
G
gern, aber den Überholvorgang fort-
5
setzen
Wegen
X - des Fußgängers
X - des Radfahrers
O - des Transporters
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 925 Heft 18 – 2013
Amtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage
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Kategorie Antwort Kategorie Antwort
Fehlerpunkte Fehlerpunkte
1.1.07132 Weshalb müssen Sie hier warten? 1.2.05112 Wie sollten Sie sich in dieser
2.1.4 G Situation verhalten?
G 5
5
Wegen
X - des Transporters Überholvorgang
X - des Fußgängers X - abbrechen und rechts einordnen
O - des Radfahrers O - fortsetzen und beschleunigen
O - mit gleichbleibender Geschwindig-
1.1.07133 Warum sollten Sie jetzt Ihre keit fortsetzen
2.1.4 Geschwindigkeit verringern?
G 1.2.05113 Sie wollen den blauen Pkw
5 G überholen. Wie verhalten Sie sich?
5
X Weil ich für andere Verkehrs-
teilnehmer schlecht zu sehen bin X Beschleunigen, da ich nur mit we-
O Weil der Straßenverlauf dies sentlich höherer Geschwindigkeit
erfordert überholen darf
O Weil eine Geschwindigkeits- O Geschwindigkeit beibehalten, da
begrenzung erkennbar ist diese zum Überholen ausreichend ist
1.1.07135 Wie verhalten Sie sich? O Zunächst nicht überholen, da sich
2.1.4 ein Motorrad im toten Winkel
G befindet
4 1.2.05114 Worauf müssen Sie sich jetzt
G einstellen?
5
X Fahrstreifen beibehalten und an der
Kreuzung links abbiegen
O Deutlich nach rechts lenken, um eine
Lücke im rechten Fahrstreifen zu
schaffen X Dass der blaue Pkw zum Überholen
O Den Fahrstreifen nach rechts ansetzt
wechseln, nachdem alle Fahrzeuge X Dass der grüne Lkw höchstens
auf dem rechten Fahrstreifen 80 km/h fährt
vorbeigefahren sind O Dass der weiße Lkw beschleunigt
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Heft 18 – 2013 926 VkBl. Amtlicher Teil
Amtl. Frage-Nr. Frage Amtl. Frage-Nr. Frage
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Fehlerpunkte Fehlerpunkte
1.2.06003 Wie sollten Sie sich jetzt verhalten? 1.2.07002 Wie verhalten Sie sich in dieser
2.1.1 2.1.1 Situation?
G G
5 4
X Warten bis zu erkennen ist, ob sich
Gegenverkehr nähert X Ich verzögere, damit der Transporter
O Weiterfahren, um möglichen vor mir einscheren kann
Gegenverkehr nicht aufzuhalten O Ich beschleunige, damit der Trans-
O Weiterfahren, da möglicher porter hinter mir einscheren kann
Gegenverkehr bereits warten muss O Ich fahre gleichmäßig weiter, weil der
Fahrer des Transporters abbremsen
1.2.06004 Warum sollten Sie hier besonders muss
2.1.1 langsam fahren?
G 1.2.07106 Wie verhalten Sie sich?
5 2.1.1
G
4
Weil X Ich verzögere, damit das andere
X - der Lkw die Fahrspur verengt Fahrzeug vor mir einfädeln kann
X - Personen die Fahrbahn betreten O Ich fahre unverändert weiter, da ich
O - ich mich einer Ampelkreuzung nä- auf der durchgehenden Fahrbahn
here Vorfahrt habe
1.2.06005 Wie verhalten Sie sich richtig? O Ich wechsle den Fahrstreifen
2.1.1 umgehend nach links, um Platz
G zum Einfädeln zu machen
5 1.2.07107 Wodurch könnte eine gefährliche
2.1.1 Situation entstehen?
G
5
X Warten, weil der Seitenabstand zum
Radfahrer sonst zu gering ist
O Mit mäßiger Geschwindigkeit weiter-
fahren, weil der Seitenabstand zum
Radfahrer sehr gering ist Durch ein Ausscheren des
O Gleichmäßig weiterfahren, weil der X - gelben Lkws
Seitenabstand zum Radfahrer O - blauen Lkws
ausreichend ist O - Pkws
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