VkBl Nr. 18 2013

Verkehrsblatt Nr. 18 2013

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
                der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                                                 I N H A LTS V E R Z E I C H N I S


  67. Jahrgang                                       Ausgegeben zu Bonn am 30. September 2013                                                                             Heft 18

  Amtlicher Teil
  Nr.           Datum            VkBl. 2013                                              Seite   Nr.          Datum           VkBl. 2013                                           Seite

  Umweltpolitik und Infrastruktur,                                                               Straßenbau
  Grundsatzfragen des Ressorts
                                                                                                 189 05. 09. 2013 Allgemeines Rundschreiben
  182 05. 09. 2013 Bekanntmachung der Gegenzeichnung der                                             Straßenbau Nr. 18/2013
      Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1                                          Sachgebiet 07.4: Straßenverkehrstechnik und
      ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und                                                              Straßenausstattung;
      Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur                                                         Leit- und Schutzeinrichtungen. . . . . .                    936
      Vernichtung vorgesehen sind. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               918
                                                                                                 190 27. 08. 2013
  183 02. 09. 2013 Änderung der Anordnung über die Ver-                                              Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen,
      tretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäfts-                                                             Vergabe- und Vertragsunterlagen;
      bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und                                                        16.4: Abwicklung von Verträgen;
      Stadtentwicklung (Vertretungsordnung Bundesver-                                                                  Straßenbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         937
      waltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung –
      VertrOBVBS                                                                         919
                                                                                                 Wasserstraßen, Schifffahrt
  184 09. 08. 2013 Ausgestaltung der Generaldirektion Was-
      serstraßen und Schifffahrt (GDWS) . . . . . . . . . . . . . . . .                  919     191 27. 08. 2013 Vergütungsordnung der BfG für Leistun-
                                                                                                     gen für Dritte (VL-BfG-Dritte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      937
  Landverkehr                                                                                    192 03. 09. 2013 Bekanntmachung einer Ergänzung der
                                                                                                     Übersicht über amtliche Berechtigungsscheine und Be-
  185 09. 09. 2013 Bekanntmachung der Planfeststellung für
                                                                                                     fähigungsnachweise nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 und
      das Bauvorhaben „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn –
                                                                                                     3, Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der Sportbootfüh-
      Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung), Teilab-
      schnitt Weimar (a) – Mellingen (e), km 1,5+25 – 7,4+00
                                                                                                     rerscheinverordnung-Binnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          940
      der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf“ . . . . . . . . . . . . . .                    921
  186 04. 09. 2013 Änderung des Fragenkatalogs für die                                           Aufgebote
      theoretische Fahrerlaubnisprüfung vom 16.02.2004
      (VkBl. S. 159) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   922     192a   30. 09. 2013 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                942
  187 12. 08. 2013 Bekanntmachung der Zweiten Verordnung
      zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und
      anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften . . . . . .                        930
  188 22. 08. 2013 Europäische Konferenz der Verkehrsminis-                                      Nichtamtlicher Teil
      ter (CEMT) – Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung
      der CEMT-Genehmigungen ab 01. Oktober 2013 . . . . .                               933     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   945




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1

Heft 18 – 2013                                            918                                    VkBl. Amtlicher Teil




                                                                    •The consignor shall enter in the transport docu­
                                                                     ment:
                                                                     “Carriage agreed according to section 1.5.1 of
                                                                     ADR (M 266)”.
Nr. 182 Bekanntmachung der Gegenzeich­                      (3) All other relevant requirements of ADR are to be com­
        nung der Multilateralen Vereinbarung                    plied with.
        M266 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über                  (4) This agreement shall be valid until 1 August 2018 for
        die Beförderung von explosiven                          the carriage on the territories of those ADR Contract­
        Stoffen und Gegenständen mit                            ing Parties signatory to this agreement. If it is revoked
        Explosivstoff der Streitkräfte, die                     before then by one of the signatories, it shall remain
        zur Vernichtung vorgesehen sind                         valid until the above mentioned date only for carriage
                                                                on the territories of those ADR Contracting Parties
                                                                signatory to this agreement which have not revoked
                         Bonn, den 05. September 2013           it.
                         UI 33/3642.40/266

Die von Schweden am 1. August 2013 vorgeschlagene                         Multilaterale Vereinbarung M 266
Multilaterale Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1               nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung
ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und                  von explosiven Stoffen und Gegenständen
Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur              mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur
Vernichtung vorgesehen sind,                                               Vernichtung vorgesehen sind
ist am 2. September 2013 von Deutschland gegenge­
zeichnet worden.                                                (1) Abweichend von den Vorschriften der Unterabschnit­
                                                                    te 5.2.1.1 und 5.2.2.1 des ADR brauchen explosive
Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in                    Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der Klasse
Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren               1, die den Streitkräften einer Vertragspartei gehören
Zeichnerstaaten anwendbar.                                          und die vor dem 1. Januar 1990 in Übereinstimmung
Die ADR­Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegen­             mit den damals geltenden Bestimmungen des ADR
gezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse              verpackt wurden, nicht mit Kennzeichnungen und
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html                  Gefahrzetteln nach den Vorschriften des ADR ver­
                                                                    sehen sein. Stattdessen sollen sie gemäß Unterab­
abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nach­              schnitt 5.1.2.1 des ADR gekennzeichnet und bezettelt
folgend in englischer Sprache mit einer deutschen Über­             sein.
setzung veröffentlicht.
                                                                (2) Diese Ausnahme gilt unter folgenden Bedingungen:
                         Bundesministerium für Verkehr,             • Die explosiven Stoffe und Gegenstände mit Ex­
                           Bau und Stadtentwicklung                      plosivstoff sind zur Vernichtung bestimmt.
                                  Im Auftrag                        • Die Beförderung erfolgt als geschlossene Ladung.
                                  Silvia Prinz                      • Der Absender hat im Beförderungspapier zu ver­
                                                                         merken:
                                                                         „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1
            Multilateral Agreement M 266                                 des ADR (M 266)“.
              under section 1.5.1 of ADR
                                                                (3) Alle anderen einschlägigen Anforderungen des ADR
      on the carriage of explosive substances
                                                                    sind zu erfüllen.
     and articles belonging to the Armed Forces
                 sent to be destroyed                           (4) Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. August 2018 für
                                                                    Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR­Ver­
(1) By derogation from the provisions of section 5.2.1.1            tragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet
    and 5.2.2.1 of ADR, explosive substances and arti­              haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der
    cles of Class 1 belonging to the Armed Forces of a              Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorge­
    Contracting Party, that were packed prior to 1 Janu­            nannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Ho­
    ary 1990 in accordance with the requirements of ADR             heitsgebieten derjenigen ADR­Vertragsparteien, die
    at that time, need not be marked and labelled in ac­            diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerru­
    cordance with ADR. In turn, they shall be marked and            fen haben.
    labelled in accordance with section 5.1.2.1 of ADR.
(2) The derogation is applicable under the following con­
    ditions:                                                    (VkBl. 2013 S. 918)
    •   The explosive substances and articles are to be
        sent to destruction.
    •   The carriage is effected as full load.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                     919                                             Heft 18 – 2013

Nr. 183 Änderung der Anordnung über die                      außen unter der Behördenbezeichnung „GDWS Außen­
        Vertretung der Bundesrepublik                        stelle …“ auf. Die Neuregelung in § 3 Abs. 2 Satz 2 stellt
        Deutschland im Geschäftsbereich                      dies nun im Hinblick auf die Vertretungsbefugnis aus­
        des Bundesministeriums für Ver­                      drücklich klar.
        kehr, Bau und Stadtentwicklung                       Zu Buchstabe b):
        (Vertretungsordnung Bundes­                          Der neue Satz 3 dient zur Klarstellung. Auch bei einer De­
        verwaltung für Verkehr, Bau und                      legation der Vertretungsbefugnis kann die Generaldirek­
        Stadtentwicklung – VertrOBVBS)                       tion Wasserstraßen und Schifffahrt diese im Einzelfall
                                                             selbst ausüben.
                         Bonn, den 02. September 2013        Zu Buchstabe c):
                         Z 20/2612.2/2                       Redaktionelle Folgeänderung.
                                                             Zu Ziffer 2:
Die Vertretungsordnung in der Fassung vom 01.05.2005         Die Streichung dient der Vereinfachung. Der Präsident der
(Verkehrsblatt 2005, Seite 391), zuletzt geändert am         Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann den
24.06.2013 (Verkehrsblatt 2013, Seite 733) wird wie folgt    im Sinne von § 6 Abs. 2 handelnden Mitarbeitern eine Ge­
geändert:                                                    neralvollmacht ausstellen; die Mitarbeiter in den Fachde­
                                                             zernaten der einzelnen Außenstellen der Generaldirektion
1.   § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:                     handeln nämlich im Auftrag des Präsidenten der General­
     a) § 3 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:            direktion und nicht im Auftrag des Leiters der jeweiligen
        „Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff­      Außenstelle – dieser ist ausschließlich Dienstvorgesetzter.
        fahrt kann die Vertretungsbefugnis auf ihre
        Außenstellen und mit Ausnahme von § 1 Abs. 1                                   Bundesministerium für Verkehr,
        Nr. 3, der Befugnis zur Änderung von Verträgen                                          Bau und
        zum Nachteil des Bundes und der Befugnis zum                                        Stadtentwicklung
        Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen                                           Im Auftrag
        auf die ihr unmittelbar nachgeordneten Wasser­                                           Schunk
        und Schifffahrtsämter sowie Wasserstraßen­
        Neubauämter übertragen.“
     b) In § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 3 ein­       (VkBl. 2013 S. 919)
        gefügt:
        „Sie bleibt befugt, die Vertretungsbefugnis jeder­
        zeit selbst auszuüben“.
     c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
                                                             Nr. 184 Ausgestaltung der Generaldirektion
2.   In § 6 Abs. 2, 1. Halbsatz werden die Wörter „für
     den einzelnen Rechtsstreit oder die jeweilige
                                                                     Wasserstraßen und Schifffahrt
     Rechtsangelegenheit“ gestrichen.                                (GDWS)

                                                                                           Z 32/2215.17/31
Begründung:                                                                                Bonn, den 09. August 2013
Zu Ziffer 1:
Zu Buchstabe a):                                             Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Die Änderung ist eine Folge der Errichtung der General­
direktion Wasserstraßen und Schifffahrt. Die Änderung ist    Betreff:    Ausgestaltung der Generaldirektion
notwendig, da von der Wasserstraßen­ und Schifffahrts­                   Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
verwaltung über die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben
hinaus weitere Aufgaben in den Außenstellen der Gene­        Bezug:      GDWS­Errichtungserlass Staatssekretär
raldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wahrgenom­                    Odenwald vom 29.04.2013
men werden. Um zu vermeiden, dass in Zukunft – im Hin­
blick auf § 18 ZPO und § 52 Nr. 2 VwGO – ausschließlich                                 I.
der Gerichtsstandort Bonn zuständig ist – die Außenstel­
len der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt       Zur Ausgestaltung der mit Organisationserlass des
sowie die Beschäftigten behalten grundsätzlich ihre bis­     Staatssekretärs Odenwald vom 29.04.2013 eingerichte­
herigen Funktionen und Zuständigkeiten – ist die Festle­     ten Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als
gung einer ausdrücklichen örtlichen Zuständigkeit der        zentrale Mittelbehörde des Bundesministeriums für Ver­
Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und          kehr, Bau und Stadtentwicklung mit fünf Abteilungen
Schifffahrt notwendig. Dies setzt voraus, dass die Außen­    • Zentrale Aufgaben
stellen deutliche Merkmale einer Eigenständigkeit aufwei­    • Schifffahrt
sen. Diese Voraussetzung ist gegeben. Bei den Außen­
                                                             • Wasserstraßen
stellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
handelt es sich um Dienststellen mit selbständiger Ent­      • Recht (einschließlich Planfeststellung)
scheidungsbefugnis. Sie treten im Rechtsverkehr nach         • Umwelt, Technik, Wassertourismus



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
3

Heft 18 – 2013                                              920                                   VkBl. Amtlicher Teil

hat die Lenkungsgruppe „Umsetzung der WSV­Reform“               Die Dezernate S und M (Verkehrstechnik) sind in die Auf-
(LG) in ihrer Sitzung am 12.06.2013 den Aufbau der Ab­          gabenerledigung der Abteilung einzubinden.
teilung „Zentrale Aufgaben“ festgelegt:                         In der Aufbauphase sind die Unterabteilungen adäquat
Grobstruktur der Abteilung „Zentrale Aufgaben (Abt. Z)“         personell zu besetzen.
Die Leitung der GDWS wird beauftragt, die Abteilung             Abteilung „Recht“ (R)
„Zentrale Aufgaben“ (Abt. Z) unverzüglich aufzubauen und        In der Zielstruktur untergliedert sich die Abteilung „Recht“
die Voraussetzungen für eine personelle Besetzung zu            in zwei Unterabteilungen mit übergeordneten (WSV-
schaffen. Sie verfügt zunächst über die nachfolgenden Or-       weiten) Rechtsaufgaben (Unterabteilung “allgemeine
ganisationseinheiten:                                           Rechtsangelegenheiten“) und Wasserstraßen bezogenen
• Organisation einschl. Innerer Dienst und Immobilien-          Rechtsangelegenheiten einschließlich der Planfest-
     management                                                 stellung (Unterabteilung „Planfeststellung/Wasserwe-
• IT der WSV                                                    gerecht“). Die bestehenden Dezernate R und P der
                                                                Außenstellen der GDWS sind in die Aufgabenerledigung
• Personalmanagement
                                                                einzubinden.
     – Personalverwaltung, -gewinnung und -entwicklung
                                                                In der Aufbauphase sind beide Unterabteilungen adäquat
     – Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsschutz        mit Aufbaupersonal zu besetzen. Darüber hinaus sind
• Haushalt und Controlling                                      auch die Aufgabenbereiche Vertragsrecht und Vergabe-
Die Organisationseinheiten können über Unterstrukturen          recht adäquat personell zu besetzen.
verfügen.                                                       Abteilung „Umwelt, Technik und Wassertourismus“ (U)
Die Organisationseinheiten „Arbeitsschutz, betrieblicher        Die Abteilung Umwelt, Technik und Wassertourismus (U)
Gesundheitsschutz“ sowie „Controlling“ werden für die           wird in der Zielstruktur als zweizügige Abteilung mit den
Leitung der GDWS als Stabsstelle, für die WSV insgesamt         Unterabteilungen „Umwelt, Wassertourismus“ und „Tech-
als Linienorganisation tätig.                                   nik“ aufgebaut.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird als Stabstelle       Die Dezernate M der Außenstellen sind in die Aufgaben-
mit den Aufgaben:                                               erledigung einzubinden. In der Aufbauphase sind die Auf-
– Presse/Öffentlichkeitsarbeit GDWS                             gabenbereiche „Umwelt“, „Technik“ und „Wassertouris-
                                                                mus/Nutzungskonzepte“ adäquat mit Aufbaupersonal zu
– Fachaufsicht Ämter                                            besetzen. Darüber hinaus sind die Aufgaben „Verdin-
– Grundsätze                                                    gungswesen“ und „Umwelt und Naturschutz – Durchgän-
bei dem Leiter der GDWS eingerichtet.                           gigkeit –“ kurzfristig personell zu besetzen.“
Die Außenstellen der GDWS sind bei der Aufgabenver-             Die Organisationseinheiten können über Unterstrukturen
teilung zu berücksichtigen und in die Aufbau- und Ablauf-       verfügen.
organisation zu integrieren.
                                                                                            III.
                         II.                                    Die Beschlüsse der LG zu I. und II. sind zügig umzusetzen.
Den Aufbau der Fachabteilungen hat die LG in ihrer Sit-         Entsprechend IX. 2. des GDWS­Errichtungserlasses wird
zung am 03.07.2013 festgelegt:                                  das BMVBS die GDWS in ihrer Aufbauphase fachlich wie
                                                                administrativ unterstützen. Der Bedarf an Unterstützung
Abteilung „Wasserstraßen“ (W)
                                                                durch das BMVBS ist von der GDWS schriftlich zu bean­
In der Zielstruktur untergliedert sich die Abteilung „Was-
                                                                tragen. Alle Maßnahmen zum Aufbau der GDWS­Zentrale
serstraßen“ der GDWS in die Unterabteilungen „Planung“
                                                                in Bonn sind maßgeblich von der WSV zu gewährleisten.
und „Management“. Der Unterabteilung „Planung“ oblie-
gen die strategischen und konzeptionellen mittelbehörd-                                     IV.
lichen Aufgaben (Langfristplanung, Ressourcensteuerung,
Nutzungskonzepte). Der Unterabteilung „Management“              Über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse der LG
obliegen die operativen Steuerungsaufgaben der nachge-          und dieses Erlasses bitte ich mir zum 01.11.2013 zu be­
ordneten WSV-Dienststellen. Die Dezernate der Außen-            richten. Zur Festlegung der inneren Aufbaustruktur der
stellen sind in die Aufgabenerledigung der Abteilung ein-       GDWS bis auf Dezernatsebene bitte ich mir diese vor Be­
zubinden.                                                       schlussfassung durch die LG vorzulegen, damit von Z 32
                                                                eine Abstimmung dazu mit der Abteilung Wasserstraßen,
In der Aufbauphase sind beide Unterabteilungen sowie            Schifffahrt vorgenommen werden kann.
die „Langfristplanung“ und die „Ressourcensteuerung“
adäquat mit Aufbaupersonal zu besetzen.                         Ich bitte, diesen Erlass den Außenstellen der GDWS be­
                                                                kannt zu geben und die Außenstellen insbesondere in der
Abteilung „Schifffahrt“ (S)                                     Startphase zum Aufbau der GDWS­Zentrale vermehrt ein­
In der Zielstruktur untergliedert sich die Abteilung „Schiff-   zusetzen.
fahrt“ der GDWS in die Unterabteilungen „Binnenschiff-
fahrt“, „Seeschifffahrt“ und „Verkehrstechnik“. Die Unter-                                Bundesministerium für Verkehr,
gliederungen der Unterabteilungen „Binnenschifffahrt“                                       Bau und Stadtentwicklung
und „Seeschifffahrt“ erfolgen nach funktionalen, die der                                           Im Auftrag
Unterabteilung „Verkehrstechnik“ nach regionalen Krite-                                        gez. Michael Deres
rien. Der Leiter/die Leiterin der Unterabteilung „Verkehrs-
technik“ ist gleichzeitig Leiter/in einer Organisationsein-
heit innerhalb der Unterabteilung Verkehrstechnik.              (VkBl. 2013 S. 919)



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
4

VkBl. Amtlicher Teil                                    921                                            Heft 18 – 2013

                                                           –   Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz
                                                           –   Maßnahmen zum Schutz vor Baulärm und baube-
                                                               dingten Erschütterungen,
Nr. 185 Bekanntmachung der Planfest­
        stellung für das Bauvorhaben                       –   Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des
                                                               Grundwassers,
        „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn –
        Chemnitz (Mitte­Deutschland­Ver­                   –   Planung von landschaftspflegerischen Begleitmaß-
        bindung), Teilabschnitt Weimar (a) –                   nahmen
        Mellingen (e), km 1,5+25 – 7,4+00
        der Strecke 6307 Weimar – Gera Hbf“                B. Rechtsbehelfsbelehrung
                                                           Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss
Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-       kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
amtes, Außenstelle Erfurt vom 30.08.2013 Az.: 53110-       Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar, Kaufstraße
531ppa/007-2316#007 ist der Plan für das vorgenannte       2 – 4, 99423 Weimar erhoben werden. Die Klage ist bei
Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz         dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den
(AEG) festgestellt worden.                                 Kläger, die Beklagte [Bundesrepublik Deutschland, ver-
                                                           treten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau
Der festgestellte Plan beinhaltet im Wesentlichen:         und Stadtentwicklung (BMVBS), dieses vertreten durch
–   den Neubau des 2. Streckengleises einschließlich       den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außen-
    Unterbau (Einbau von Tragschichten) und Entwässe-      stelle Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 114, 99084 Erfurt] und
    rungsanlagen,                                          den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie
–   den Neubau des Außenbahnsteiges 2 im Haltepunkt        soll einen bestimmten Antrag enthalten.
    Oberweimar einschließlich der Zuwegung,                Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die
–   die punktuelle Erneuerung des bestehenden Stre-        zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und
    ckengleises mit Absenkung der Gradiente im Bereich     Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel,
    der SÜ Weichberger Straße einschließlich Unterbau      die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, kön-
    (Einbau von Tragschichten) und Entwässerungsanla-      nen durch das Gericht zurückgewiesen werden.
    gen,                                                   Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Betei-
–   den Neubau der Weiche 10 und die Erneuerung der        ligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Pro-
    Weiche 11 im Bf. Weimar,                               zessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevoll-
–   den Rückbau der Weiche 11W01 sowie der Neubau          mächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer
    der Weichen 11W01 und 11W02 im Bf. Mellingen,          staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines
                                                           Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen
–   die Erneuerung der Ingenieurbauwerke (Brücken,         Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
    Durchlässe, Stützbauwerke) und                         Wirtschaftsraum oder der Schweiz mit Befähigung zum
–   Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaß-       Richteramt zugelassen.
    nahmen.
                                                           Behörden und juristische Personen des öffentlichen
A. Verfügender Teil des Beschlusses (auszugsweise)         Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öf-
                                                           fentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse kön-
Auf Antrag der DB Netz AG vom 31.08.2011, vertreten        nen sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum
durch die DB ProjektBau GmbH, wird der Plan für das        Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum
Vorhaben “Ausbaustrecke (ABS) Paderborn – Chemnitz         Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen
(Mitte-Deutschland-Verbindung), Teilabschnitt Weimar (a)   des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur
– Mellingen (e), km 1,5+25 – 7,4+00 der Strecke 6307       Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-
Weimar - Gera Hbf“ mit den in diesem Beschluss aufge-      menschlüsse vertreten lassen.
führten Ergänzungen, Änderungen, Erlaubnissen und
Nebenbestimmungen festgestellt.                            Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen
                                                           sein, die nach dem 03.10.1990 zum Richter, Staatsanwalt
Bedenken gegen den Plan, die von den Trägern öffentli-     oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst be-
cher Belange, Stellen und anerkannten Vereinigungen ge-    schäftigt oder als Rechtsanwalt zugelassen wurden.
äußert wurden und die Einwendungen werden, soweit
ihnen nicht entsprochen oder sie nicht zurückgenommen      Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann
wurden, zurückgewiesen.                                    sich selbst vertreten.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-        Die Anfechtungsklage gegen die vorstehende Planfest-
mungen mit Auflagen zum Wohl der Allgemeinheit, zum        stellung hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine auf-
Schutz der Umwelt und zur Vermeidung nachteiliger Wir-     schiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der auf-
kungen auf Rechte anderer.                                 schiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die
Diese betreffen im Wesentlichen                            vorstehende Planfeststellung nach § 80 Abs. 5 Satz 1
                                                           der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur in-
–   die bautechnische Sicherheit,                          nerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Plan-
–   die Sicherung von Leitungen, das Verhalten beim Auf-   feststellung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in
    finden von Kampfmitteln, die Behandlung von Abfall-    Weimar, Kaufstraße 2 – 4, 99423 Weimar gestellt und be-
    und Reststoffen,                                       gründet werden.



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
5

Heft 18 – 2013                                            922                                        VkBl. Amtlicher Teil

C. Zustellung/Auslegung des Beschlusses                      Nr. 186 Änderung des Fragenkatalogs für die
Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlus-             theoretische Fahrerlaubnisprüfung
ses liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes           vom 16.02.2004 (VkBl. S. 159)
in der Stadt Weimar und in der Verwaltungsgemeinschaft
Mellingen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.                                                   Bonn, 04. September 2013
                                                                                               LA 21/7324.5/20-01/2008504
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen
können wie folgt eingesehen werden:
                                                             Die Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Stadt Weimar                                                 und Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft der
Stadtentwicklungsamt, Haus 3, Zimmer 303                     Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr 21
Schwanseestraße 17                                           – TÜV | DEKRA arge tp 21 – hat den Fragenkatalog für die
99423 Weimar                                                 theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Mit die-
Der Planfeststellungsbeschluss kann im Zeitraum              ser Änderung werden weitere Fragen mit dynamischen
07.10.2013 – 21.10.2013 eingesehen werden:                   Situationsdarstellungen in die theoretische Fahrerlaubnis-
                                                             prüfung eingeführt. Mit Bekanntmachung vom 31.07.2013
montags          08.30 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr,
                                                             (BAnz AT 13.09.2013 B4) wurden folgende Fragen in den
dienstags        08.30 –12.00 und 13.00 –18.00 Uhr,
                                                             Fragenkatalog aufgenommen, die ab dem 01.04.2014 in
mittwochs        08.30 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr,
                                                             der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zum Einsatz
donnerstags      08.30 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr,
                                                             kommen. Da es sich bei den Fragen um filmische Dar-
freitags         08.30 –12.00 Uhr.
                                                             stellungen handelt, wird hier nur das Startbild angegeben.
Verwaltungsgemeinschaft Mellingen                            Nachstehend gebe ich im Benehmen mit den zuständigen
Bauamt                                                       Obersten Landesbehörden die Änderungen des Fragen-
Karl-Alexander-Straße 134a                                   katalogs bekannt.
99441 Mellingen
Der Planfeststellungsbeschluss kann im Zeitraum                                               Bundesministerium für Verkehr,
07.10.2013 – 21.10.2013 eingesehen werden:                                                      Bau und Stadtentwicklung
                                                                                                       Im Auftrag
montags          10.00 –12.00 und 13.00 –15.30 Uhr,
                                                                                                 Renate Bartelt-Lehrfeld
dienstags        10.00 –12.00 und 13.00 –18.00 Uhr,
mittwochs        10.00 –12.00 und 13.00 –15.30 Uhr,
donnerstags      10.00 –12.00 und 13.00 –15.30 Uhr,          Folgende Fragen wurden neu aufgenommen:
freitags         10.00 –11.30 Uhr.
                                                                  (Hinweis: X = richtige Antwort; O = falsche Antwort)
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der
Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen, die           Amtl. Frage-Nr.   Frage
Einwendungen erhoben haben, gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG             Annex-Nr.         Startbild
als zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss kann bis         Kategorie         Antwort
                                                                Fehlerpunkte
zum Ablauf der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten
einmonatigen Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und         1.1.02­117        Warum müssen Sie hier verzögern?
denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich         2.1.4
beim Eisenbahn-Bundesamt angefordert werden. Wäh-               G, Mofa
rend des Auslegungszeitraumes kann der Planfeststel-            5
lungsbeschluss auch über die Internetseite des Eisen-
bahn-Bundesamtes www.eisenbahn-bundesamt.de
eingesehen werden.

Erfurt, den 09. September 2013

                                  Eisenbahn-Bundesamt
                                     Außenstelle Erfurt
                                        Im Auftrag
                                      gez. Wehmann
                                                                                  Wegen
                                                                                  X - des Kindes
                                                                                  O - des Motorrades
(VkBl. 2013, S. 921)                                                              O - des Geländewagens




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
6

VkBl. Amtlicher Teil                                    923                                               Heft 18 – 2013

Amtl. Frage-Nr.   Frage                                       Amtl. Frage-Nr.   Frage
Annex-Nr.         Startbild                                   Annex-Nr.         Startbild
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Fehlerpunkte                                                  Fehlerpunkte

1.1.02­118        Warum müssen Sie hier langsam und           1.1.06­113        Wie verhalten Sie sich in dieser
G, Mofa           bremsbereit fahren?                         2.1.4             Situation?
5                                                             G
                                                              5




                  X Weil die Verkehrssituation                                  X Ich bleibe hinter dem Radfahrer
                    unübersichtlich ist                                         O Ich überhole den Radfahrer
                  X Weil ein Kind auf die Straße geht                           O Ich hupe, damit der Radfahrer Platz
                  O Weil der schwarze Pkw anfährt                                 macht
1.1.03­115        Sie wollen die Autobahn verlassen,          1.1.06­115        Wie sollten Sie sich jetzt verhalten?
G                 worauf müssen Sie besonders ach­            2.1.4
4                 ten?                                        G
                                                              5




                                                                                X Verzögern
                                                                                X Äußerst rechts fahren
                  X Auf das rote Motorrad                                       O Beschleunigen
                  O Auf den gelben Lkw
                                                              1.1.06­116        Wie verhalten Sie sich?
                  O Auf den weißen Transporter
                                                              2.1.4
1.1.05­104        Warum müssen Sie hier Ihre                  G
2.1.2             Geschwindigkeit verringern?                 5
G
5




                                                                                X Überholvorgang abbrechen und
                                                                                  vorerst hinter dem Lkw bleiben
                                                                                O Beschleunigen und Überholvorgang
                  Wegen                                                           zügig fortsetzen
                  X - des überholenden Kraftfahrzeugs                           O Geschwindigkeit beibehalten
                  O - des geringen Verkehrsaufkommens                             und Überholvorgang vorsichtig
                  O - der unterbrochenen Mittellinie                              fortsetzen




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
7

Heft 18 – 2013                                             924                                    VkBl. Amtlicher Teil

 Amtl. Frage-Nr.   Frage                                         Amtl. Frage-Nr.   Frage
 Annex-Nr.         Startbild                                     Annex-Nr.         Startbild
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 Fehlerpunkte                                                    Fehlerpunkte

 1.1.06­117        Wie verhalten Sie sich?                       1.1.06­119        Wie verhalten Sie sich?
 2.1.4                                                           G
 G                                                               5
 5




                   X Ich überhole den blauen Pkw und                               X Ich überhole den Transporter und
                     wechsle dann in den mittleren                                   wechsle dann in den mittleren Fahr-
                     Fahrstreifen                                                    streifen
                   O Ich überhole den Transporter und                              O Ich wechsle sofort den Fahrstreifen
                     wechsle dann in den mittleren                                   nach rechts
                     Fahrstreifen                                                  O Ich fordere den Nachfolgenden
                   O Ich fordere den Nachfolgenden durch                             durch leichtes Bremsen auf, mehr
                     leichtes Bremsen auf, mehr Abstand                              Abstand herzustellen
                     herzustellen
                                                                 1.1.06­120        Warum müssen Sie hier verzögern?
 1.1.06­118        Wie verhalten Sie sich?                       2.1.4
 G                                                               G
 5                                                               3




                                                                                   X Wegen des überholenden Pkw
                   X Beschleunigen und Überholvorgang                              O Weil maximal 80 km/h erlaubt sind
                     zügig fortsetzen                                              O Wegen der Zugmaschine
                   O Überholvorgang abbrechen und wie-
                                                                 1.1.07­016        Warum müssen Sie vor dem
                     der nach rechts einscheren
                                                                 2.1.4             Rechtsabbiegen warten?
                   O Geschwindigkeit allmählich verrin-
                                                                 G
                     gern, aber den Überholvorgang fort-
                                                                 5
                     setzen




                                                                                   Wegen
                                                                                   X - des Fußgängers
                                                                                   X - des Radfahrers
                                                                                   O - des Transporters




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
8

VkBl. Amtlicher Teil                                       925                                               Heft 18 – 2013

Amtl. Frage-Nr.   Frage                                          Amtl. Frage-Nr.   Frage
Annex-Nr.         Startbild                                      Annex-Nr.         Startbild
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Fehlerpunkte                                                     Fehlerpunkte

1.1.07­132        Weshalb müssen Sie hier warten?                1.2.05­112        Wie sollten Sie sich in dieser
2.1.4                                                            G                 Situation verhalten?
G                                                                5
5




                  Wegen
                  X - des Transporters                                             Überholvorgang
                  X - des Fußgängers                                               X - abbrechen und rechts einordnen
                  O - des Radfahrers                                               O - fortsetzen und beschleunigen
                                                                                   O - mit gleichbleibender Geschwindig-
1.1.07­133        Warum sollten Sie jetzt Ihre                                         keit fortsetzen
2.1.4             Geschwindigkeit verringern?
G                                                                1.2.05­113        Sie wollen den blauen Pkw
5                                                                G                 überholen. Wie verhalten Sie sich?
                                                                 5




                  X Weil ich für andere Verkehrs-
                    teilnehmer schlecht zu sehen bin                               X Beschleunigen, da ich nur mit we-
                  O Weil der Straßenverlauf dies                                     sentlich höherer Geschwindigkeit
                    erfordert                                                        überholen darf
                  O Weil eine Geschwindigkeits-                                    O Geschwindigkeit beibehalten, da
                    begrenzung erkennbar ist                                         diese zum Überholen ausreichend ist
1.1.07­135        Wie verhalten Sie sich?                                          O Zunächst nicht überholen, da sich
2.1.4                                                                                ein Motorrad im toten Winkel
G                                                                                    befindet
4                                                                1.2.05­114        Worauf müssen Sie sich jetzt
                                                                 G                 einstellen?
                                                                 5




                  X Fahrstreifen beibehalten und an der
                    Kreuzung links abbiegen
                  O Deutlich nach rechts lenken, um eine
                    Lücke im rechten Fahrstreifen zu
                    schaffen                                                       X Dass der blaue Pkw zum Überholen
                  O Den Fahrstreifen nach rechts                                     ansetzt
                    wechseln, nachdem alle Fahrzeuge                               X Dass der grüne Lkw höchstens
                    auf dem rechten Fahrstreifen                                     80 km/h fährt
                    vorbeigefahren sind                                            O Dass der weiße Lkw beschleunigt




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 18 – 2013                                             926                                     VkBl. Amtlicher Teil

 Amtl. Frage-Nr.   Frage                                         Amtl. Frage-Nr.   Frage
 Annex-Nr.         Startbild                                     Annex-Nr.         Startbild
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 1.2.06­003        Wie sollten Sie sich jetzt verhalten?         1.2.07­002        Wie verhalten Sie sich in dieser
 2.1.1                                                           2.1.1             Situation?
 G                                                               G
 5                                                               4




                   X Warten bis zu erkennen ist, ob sich
                     Gegenverkehr nähert                                           X Ich verzögere, damit der Transporter
                   O Weiterfahren, um möglichen                                      vor mir einscheren kann
                     Gegenverkehr nicht aufzuhalten                                O Ich beschleunige, damit der Trans-
                   O Weiterfahren, da möglicher                                      porter hinter mir einscheren kann
                     Gegenverkehr bereits warten muss                              O Ich fahre gleichmäßig weiter, weil der
                                                                                     Fahrer des Transporters abbremsen
 1.2.06­004        Warum sollten Sie hier besonders                                  muss
 2.1.1             langsam fahren?
 G                                                               1.2.07­106        Wie verhalten Sie sich?
 5                                                               2.1.1
                                                                 G
                                                                 4




                   Weil                                                            X Ich verzögere, damit das andere
                   X - der Lkw die Fahrspur verengt                                  Fahrzeug vor mir einfädeln kann
                   X - Personen die Fahrbahn betreten                              O Ich fahre unverändert weiter, da ich
                   O - ich mich einer Ampelkreuzung nä-                              auf der durchgehenden Fahrbahn
                        here                                                         Vorfahrt habe
 1.2.06­005        Wie verhalten Sie sich richtig?                                 O Ich wechsle den Fahrstreifen
 2.1.1                                                                               umgehend nach links, um Platz
 G                                                                                   zum Einfädeln zu machen
 5                                                               1.2.07­107        Wodurch könnte eine gefährliche
                                                                 2.1.1             Situation entstehen?
                                                                 G
                                                                 5




                   X Warten, weil der Seitenabstand zum
                     Radfahrer sonst zu gering ist
                   O Mit mäßiger Geschwindigkeit weiter-
                     fahren, weil der Seitenabstand zum
                     Radfahrer sehr gering ist                                     Durch ein Ausscheren des
                   O Gleichmäßig weiterfahren, weil der                            X - gelben Lkws
                     Seitenabstand zum Radfahrer                                   O - blauen Lkws
                     ausreichend ist                                               O - Pkws




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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