VkBl Nr. 2 1951

Verkehrsblatt Nr. 2 1951

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Verkehrsblalt
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
                                                            (VkBl)

                                                                                            I»




                                       l    INHALTSVERZEICHNIS                              II
                                                                                            I»




                                                     Amtlicher Teil

              Nr.                                           VkBl 1951                                            Seite

              6     13. 1. 1951     Generalvertretung der Französischen Eisenbahnen in Deutschland                14
              7      6. 1. 1951     § 26 BOKraft; Überbesetzung von Omnibussen im Spitzenverkehr                  14
              8     12. 4' 1951     Abblenden der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei Begegnung
                                    mit, Eisenbahnzügen                                                           14
              9
                    6. 1. 1951     Güterfernverkehr mit West-Berlinr hier: Errichtung bzw. An
                                   fahren von Kontrollpunkten                                                     14
              10 12. 12. 1950 Warenbegleitscheine für Kraftfahrzeuge                                              15
              11
                  4. 1. 1951 Straßensperrung auf der Bundesstraße Nr. 203                   .                     15
              12 30. 12. 1950 Fährbetrieb, über den Rhein bei Leimersheim im Zuge der Land
                              Straße I. Ordnung Nr. 385, Strom-km 372,100                                         15
              13 12. 1. 1951 Straßensperrungen, deren Dauer einen Monat überschreitet                             16
              14 11.
                     1. 1951 Benutzung der Fähren durch die Angehörigen der Alliierten
                             Mächte ohne persönliche Zahlung von Fährgeldern                                      18
              15
                  3. 1. 1951 Beschlüsse des Frachtenausschusses für den Rhein vom 5. 12.1950                      18
              ISa 31. 1. 1951 Aufbietung in Verlust geratener Kraftfahrzeug(Anhänger)briefe                      28a
              15b 31.
                      1. 1951 - Aufbietung in Verlust geratener Kraftfahrzeug(Anhänger)scheine                   28c
              15c 31.
                      1. 1951 Aufbietung in Verlust geratener Führerscheine . . .                                281



                                              Nichtamtlicher Teil

              Zeitsdiriftensdiau:                       Seite        Bttdiersdiau;                              Seite
                  Übersicht                                19            Neuerscheinungen '.                       24
                  Auslese .                                22
                                                                         Buchbesprechungen .                       24
                                        Rechtsprechung                                26




5. Jahrgang                                Ausgegeben zu Bonn am 31. Januar 1951                                          Heft 2




Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die lieternden
                                                                                                                  Postämter wenden
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Heft 2 — 1951                                                14                                   VkBl Amtliche rTell




                                            AMTLICHER TEIL


Nr.6 Generalvertretung der Französischen Eisen                          besondere die Rücksicht auf entgegenkommende
                                                                        Verkehrsteilnehmer, es erfordert. Die Verpflichtung
     bahnen in Deutschland,                                             besteht gegenüber Fußgängern nur, soweit sie in
                        Bonn (Rh.), den 13. Januar 1951                 geschlossenen Abteilungen marschieren. Beim
                        — A3 Abav (1) 1077 —                            Halten vor Eisenbahnübergängen in Schienenhöhe
                                                                        ist stets abzublenden."
  Die Französischen Eisenbahnen haben in Frankfurt (M.),
Börsenstraße 2—4, eine Generalvertretung für Deut^h-                Es kann dahingestellt bleiben, ob Eisenbahnzüge als
land --- Leiter Herr Rene Baldie          eröffnet. Die           „entgegenkommende Verkehrsteilnehmer" zu gelten
Generalvertretung steht den deutschen Dienststellen so            habeni denn abgesehen von diesem beispielsweise her
wie Firmen oder Privatpersonen zur Auskunftserteilung             vorgehobenen Sonderfall gilt für den Fall entgegen
über Eisenbahntransporte in Frankreich zur Verfügung.             kommender Eisenbahnzüge die allgemeine Regel, wo
                                                                  nach abzublenden ist, „wenn die Sicherheit des Verkehrs
                         Der Bundesminister für Verkehr           neben der Straße es erfordert".
                         In Vertretung des Staatssekretärs          Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist nach § 49
(VkBl. 1951, S. 14)               Dr. Schiller                    StVO strafbar; hat die Unterlassung des Abblendens
                                                                  eine Transportgefährdung im Sinne der §§ 315, 316
                                                                  StGB zur Folge, so kann der Täter mit Zuchthaus oder
                                                                  mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft werden.
Nr. 7 § 26 BOKraft, Überbesetzung von Omnibussen                    Die für den Straßenverkehr zuständigen obersten
                                                                  Landesbehörden werden gebeten, in geeigneter Weise
      im Spitzenverkehr.                                          die kraftfahrenden Kreise über diesen Sachverhalt zu
                      Offenbach (M.), den 6. Januar 1951          unterrichten und zur Einhaltung der Vorschrift über das
                      StV 7    534/711/5(1 —                      Abblenden Zu veranlassen.
  Nach § 26 BOKraft dürfen die Omnibusse und Omnibus                                      Der Bundesminister für Verkehr
anhänger höchstens mit soviel Personen besetzt werden,                                               Im Auftrag
als nach der Zahl der zugelassenen Sitz- und Stehplätze
erlaubt ist. Diese Zahl ergibt sich aus- der zulässigen                                             Stra u1in o
Gesamtbelastung eines Fahrzeugs und der Tragfähigkeit
des Fahrgestells und der Reifen; sie muß nach § 26 Abs. 3
BOKraft an gut sichtbarer Stelle und gut lesbar im Fahr
zeug angeschrieben sein.                                          Nr. 9 Güterfernverkehr mit West-Berlin; hier: Er
  Die Inanspruchnahme der im Linienverkehr verwen                       richtung bzw. Anfahren von Kontrollpunkten.
deten Omnibusse und Omnibusanhänger unterliegt er                                       Offenbach (M.), den 6. Januar 1951
fahrungsgemäß starken Schwankungen, die insbeson                                        StV 3 — 481/62/50 —
dere zu den Geschäftsanfangs- und Schlußzeiten in Er
scheinung treten. Es ist deshalb der Antrag gestellt                Nachfolgend veröffentliche ich die Anordnung der
worden, die im Linienverkehr verwendeten Fahrzeuge                Alliierten Kommandantur BK/O (50) 70 vom 2. August
weitgehend von den Vorschriften des § 26 BOKraft frei             1950 über die Kontrolle des Ost/West-Handels und
zustellen. Eine solche allgemeine Ausnahme ist jedoch in          -Warenverkehrs sowie die Bekanntmachung des Ma
Anbetracht des unterschiedlichen technischen Zustandes            gistrats von Groß-Berlin vom 21. November 1950 über
der Fahrzeuge sowie wegen der unterschiedlichen Straßen-          den Warentransport im Straßenverkehr zwischen Berlin
und Verkehrsverhältnisse auf den einzelnen Linien                 und der Bundesrepublik Deutschland.
nicht vertretbar. Dagegen habe ich keine Bedenken, daß                                     Der Bundesminister für Verkehr
die für den Verkehr zuständigen obersten Länderbehör
den in besonders gelagerten Einzelfällen auf Grund des                                               Im Auftrag
§ 89 BOKraft Ausnahmen genehmigen, wenn die Antrag                                                  Straulino
steller die Gewähr für die Erfüllung der mit der Ge               (VkBl. 1951, S. 14)
nehmigung verbundenen Auflagen bieten.
                          Der Bundesminister für Verkehr          Alliierte Kommandantur Berlin
                                    Im Auftrag                                            BK/O (50),70 vom 2. August 1950
(VkBl. 1951, S. 14)                Straulino                      Betrifft; Kontrolle des Ost/West-Handels und
                                                                            -Warenverkehrs
                                                                    Es ist die Absicht der Alliierten 'Kommandantur, eine
                                                                  Kontrolle über den Warenverkehr auf Straßen, Bahn-
 Nr. 8 Abblenden der Scheinwerfer von Kraftfahr
                                                                  und Wasserwegen nach und von Berlin einzurichten
        zeugen bei Begegnung mit Eisenbahnzügen.                  zwecks
                    Offenbach (M.), den 12. Januar 1951           a) Feststelluiig des Umfangs des Warenverkehrs und
                    StV 2 Nr. 6/65/51                                dessen Zusammenstellung, um zu gewährleisten, daß
                                                                     er lediglich aus zugelassenen Warengattungen besteht;
   Die Bundesbahn hat darauf hingewiesen, die Sicherheit
 des Eisenbahnverkehrs werde auf gewissen Strecken da              b) Gewährleistung, daß die nach Berlin abgefertigten
 durch beeinträchtigt, daß auf den zur Strecke gleichlaufen           Waren tatsächlich in Berlin aiikommen;
 den Straßen die Scheinwerfer der Kraftfahrzeuge gegen
                                                                   c) Gewährleistung, daß Waren aus Berlin für die West
 über entgegenkommenden Zügen nicht oder nicht recht                  zonen tatsächlich in den Westzonen ankommen.
 zeitig abgeblendet werden.
                                                                     Zur Erreichung Obiger Ziele ordnet die Alliierte Kom
          § 33 Abs. 1 StVO besagt;                                 mandantur Berlin daher an;
          „Führer von Kraftfahrzeugen haben die Schein
        werfer rechtzeitig abzublenden, wenn die Sicher              1. Eine der Oberbehörde in den Westzonen gleich
        heit des Verkehrs auf oder neben der Straße, ins-          stehende deutsche Behörde ist in Berlin zu errichten mit
2

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  der Aufgabe, dafür zu sorgen, daß ausschließlich zuge             Nr. 10    Warenbegleitscheine für Kraftfahrzeuge.
  lassene Warengättungen zum Versand gelangen;
                                                                                       Offenbach (M.), den 12. Dezember 1950
    2. Permanente Kontrollpunkte an nachstehenden Stellen                              StV 3 —124/622/50
  in Berlin sind zu errichten:
                                                                   Die Treuhandstelle für den Interzonenhandel beim Deut
        I. in Dreilinden, an der Autobahn,                       schen Industrie- und Handelstag hat die Frage der Aus
       II. Route 103, an der Heerstraße,                         stellung von Warenbegleitscheinen für Kraftfahrzeuge —
                                                                 insbesondere mit Probekennzeichen ausgestattete      im
      III. an der Spandauer Schleuse,
                                                                 Benehmen mit den zuständigen ostzonalen Stellen geklärt
      IV. an der Charlottenburger Schleuse,                      und den Landeswirtschaftsverwaltungen der Länder die
       V. am Teltow-Kanal, unmittelbar im US-Sektor,             Sachlage wie folgt bekanntgegeben:
      VI. an der Oberschleuse, Kreuzung Landwehrkanal               ,,a) Verbringung vom Bundesgebiet nach West-Berlin:
          und Spree,                                                      Für Kraftfahrzeuge, die als Handelsware mit roten
     VII. an der Kreuzung des Neuköllner und Teltow-                    Uberführungsnummern nach West-Berlin verbracht
          Kanals,                                                       werden, ist, wie bei jeder Handelsware, ein Waren
                                                                        begleitschein erforderlich.
    VIII. an der Kreuzung des Teufelsee-Kanals und der
          nördlichen Havel,                                               Kraftfahrzeuge, die polizeilich zugelassen sind und
                                                                        nur als Transportmittel dienen, können die Kontroll
      IX. am Güterbahnhof Grunewald.
                                                                        punkte der Demarkationslinie ohne Warenbegleit
    3. Zusätzlich und nach Bedarf sind auch solche vor-                 schein passieren, wenn sie im Interzonenpaß ein
  übergehenden Kontrollpunkte innerhalb der Westsek                     getragen sind,
  toren Berlins zu errichten und Streifpatrouillen hinauszu          b) Verbringung vom Bundesgebiet nach dem Währungs
  schicken, die zur weiteren Durchführung dieser Anord                  gebiet der DM-Ost.
  nung notwendig erscheinen.                                              Die zuständigen Behörden des Währungsgebietes
                                                                        der DM-Ost bestätigen, daß Warenbegleitscheine
    4. Alle Warenbegleitscheine betreffend Waren, die
                                                                        auch erforderlich sind für Kraftfahrzeuge, die als
  ihren Ursprung in den Westsektoren haben und zum
                                                                        Handelsware mit roten Nummern aus dem Bundes
  Bahntransport bestimmt sind, müssen vom Magistrat ge                  gebiet in das Währungsgebiet der DM-Ost verbracht
  nehmigt und von Magistratsangestellten an der Ver                     werden sollen."
  ladestelle gegen Frachtbrief kontrolliert werden.
                                                                  Ich bitte um Kenntnisnahme und Unterrichtung Ihrer
    5. Besprechungen mit den Bundesbehörden sind einzu           Verkehrskontrolleure.
  leiten zwecks Einführung der Koordinierung der Kon                                                     Im Auftrag
  trolle über Warentransport auf Straßen, Bahn- und             (VkBl. 1951, S. 15)                     Strau1ino
  Wasserwegen zwischen Berlin und den Westzonen.

   6. Etwaige Durchführungsbestimmungen zu dieser An            Nr. 11    Straßensperrung auf der Bundesstraße
 ordnung sind der Alliierten Kommandantur zwecks Zu                        Nr. 203.
 stimmung vorzulegen.                                                                    Offenbach (M.), den 4. Januar 1951
                                                                                         StB 4 — 550/811/50
   7. Ein Verbot von Warentransport auf anderen Straßen
 von oder nach den Westzonen, nach oder aus Berlin als            Die Landesregierung Schleswig-Holstein — der Landes-
                                                                mmister für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr; Straßenbau
 auf denen, welche über die im obigen Paragraphen 2 I           verwaltung — in Kiel teilt mit:
 und II angeführten Kontrollstellen führen, ist zu erlassen.
                                                                  Die Bundesstraße Nr. 203 zwischen Rendsburg und
          Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin        Heide ist von Fockbeck bis Elsdorf wegen Straßenbau
                             W. J. P u g h ,                    arbeiten bis zum 31. März 1951 für den Gesamtverkehr
                                                                gesperrt.
                  Stellv, vorsitzführender Stabschef
                                                                    Umleitung:
                                                                    a) in Richtung Fockbeck über Gemeindestraße Elsdorf—
                  Bekanntmachung                                       Bargstall — Sophiendamm — Oha — B 202 bis Fock-
                                                                       Deck,
  über den Warentransport im Straßenverkehr zwischen
                                                                    b) m Richtung Elsdorf über B 202 Fockbeck — Hohn —
        Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.                     Gemeindestraße Westermühlen bis Elsdorf.

   Auf Grund der Anordnung der Alliierten Kommandan                                         Der Bundesminister für Verkehr
 tur BK/O (50) 70 vom 2. August 1950, Ziff. 7 (VOBl. I                                               Im Auftrag
 S. 373) wird bekanntgemacht:                                  (VkBl. 1951, S. 15)                   Dr. Kunde
   Der Warentransport im Straßenverkehr
                                                                Nr. 12       Fährbetrieb über den Rhein bei Leimers
     a) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin,
                                                                             heim im Zuge der Landstraße I. Ordnuna
     b) zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland                   Nr. 385, Stromkm 372.100.
  muß ausschließlich über eine der nachstehend festgelegten
  Straßen in Berlin und über eine der nachstehend fest                               Offenbach (M.), den 30. Dezember 1950
                                                                                     W 5/2—1511/50
  gelegten Kontrollstellen durchgeführt werden:
   1         ü 1-   -1.   j                                           Ministerium für Inneres und Wirtschaft
●        m                    Avus-Autobahnzubringer bis       abteilung Wirtschaft und Verkehr — des Landes Rhefn
       zum Kleeblatt (Kreuzung Potsdamer Chaussee — Be-        land-Pfalz teilt mit:                        “ Rhein-

     über den Avus-AutobahMub^rü^gr, unTüberd/e*Lnl            j Orfil/na                                       Landstraße
    iS'zeh,e'r!i"„/r^            “                             BeSÄlef                                                   '»
                       '                                         Die Fahre hat eine Tragfähigkeit von 40 t. Der nor-
 2. nach und von Berlin über die Heerstraße (Verlän-                 Liegplatz der Fähre ist am linken Rheinufer Die
    g^erung der Fernverkehrsstraße 103) und über die           ^a^re verkehrt an Sonn- und Werktagen von V2 Stunde
    Kontrollstelle Berlin - Heerstraße, Ostrand Staaken        7°^ Sonnenaufgang bis V2 Stunde nach Sonnenunterqana-
    (Bezirk Spandau).                                          frühere und spätere Fahrten nach besonderer Verein-
  _ T                                                          bdruncj.
          d,ü 21. Nbvembe, ,S50.                                 De, B.W.b de. Führe e.lolg. gemäß den Bestimm..-
                                                               gen
                                   Der Magistrat               _   des § 62 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.
                                                                                        Der Bundesminister für Verkehr
                          Abteilung Verkehr und Betriebe
                                                                                                    Im Auftrag
(VkBl. 1951, S. 14)                Hausmann                    (VkBl. 1951, S. 15)                Feyerabend
3

Heft 2 — 1951                                               16                                  VkBl Amtlicher Teil



                                            Nr. 13     Straßensperrungen.

Nach dem Stand vom 1. Januar 1951 bestehen im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen folgende Straßensperrun
                                      gen, deren Dauer einen Monat überschreitet.

                                                                                 Offenbach (M), den 12. Januar 1951
                                                                                 StB 4 — 6/824/51



                   Bezeichnung                                                Dauer                                Mehr
                                        Gesperrte Strecke        Gesperrt
   Nr.           des Straßenzuges                                               der              Umleitung         länge
                                           Gemarkung                für
                    von — nach                                               Sperrung                                 km



I. Nordrhein-Westfalen
  B 1       Salzkotten — Pader        Paderborn (Brücken-        Verkehr      b. a. w.     über Elsen                 8,0
            born                      wiederherstellung)         über 12 t
  B 57      Köln — Aachen             Umgehungsstraße            Gesamt-      b. a. w.     über alte B 57             2,0
                                      Linnich                    Verkehr
  B 57      M.-Gladbach—Krefeld       M. Gladbach (Niers         Gesamt-      b. a. w.     örtlich über Behelfs     0,180
                                      brücke)                    Verkehr                   brücke
  B 60      Duisburg — Landes         Ortslage Wachtendonk       Fahrzeuge    b. a. w.     über Straelen              10,5
            grenze Venlo                                         über 3 t
  B 61      Lünen — Hamm —            Ortslage Bad Oeyn          Gesamt-      b. a. w.     über Gohfeld                3,6
            Minden i. W.              hausen                     Verkehr
  B 65      Osnabrück — Minden        Lübbecke                   Gesamt-      b. a. w.     örtlich
            — Bückeburg                                          Verkehr
            Oberhausen — Dorsten      Dorsten                    Gesamt-      b. a. w.     Autobahn                   17,5
  B 223
                                                                 Verkehr

  B 226     Buer — Bochum             Brücken über Emscher       Gesamt-      b. a. w.     östlich über Reckling      17,0
                                      u. Rhein-Herne-Kanal       Verkehr                   hausen — Herten,
                                                                                           westlich über Gelsen       11,0
                                                                                           kirchen, Wanne-Eikel
                                      Möhne-Talsperre            Gesamt       b. a. w.     über Stockum, Möhne        10,5
  B 229         Soest — Arnsberg
                                                                 verkehr                   Randweg
                                      Ruhrbrücke bei Wetter      Gesamt       b. a. w.     über Volmarstein           12,0
  B 234         Wuppertal — Unna
                                                                 verkehr
                Aachen — Köln                                    Gesamt       b. a. w.     örtlich
   B 264                              Düren (Johannisbrücke
                                      über die Ruhr)             verkehr



II. Niedersachsen
                                      Bad Nenndorf —             Verkehr       b. a. w.    B 65 üb. Stadthagen —       2,0
   Auto         Hannover — Ruhr
   bahn                               Kleinenbremen              über 50 t                 Bückeburg — Kleinen
                gebiet                                                                     bremen
                                                                 Gesamt        b. a. w.    B 80 — Behelfsbrücke        3,0
   Auto         Göttingen — Kassel    Hedemünden (Werra-
                                                                 verkehr                   über die Werra (Steil
   bahn                               Brücke)
                                                                                           strecke bei Laubach!!)
                                                                                           od.über Hann.-Münden        13,0
                                                                  Gesamt       b. a. w.     über Sarstedt               1,0
   B 6          Hildesheim — Hanno     a) Sarstedt
                ver                                               verkehr
                                                                  Gesamt       b. a. w.     über Stadtstraßen           0,6
                                       b) Hildesheim
                                                                  verkehr
                                                                  Gesamt       b. a. w.     Bramsche — Wallen           5,0
   B 218        Lingen — Bramsche —    Bramsche (Brücke über
                Minden                 Mittellandkanal)           verkehr                   horst — Engter
                                                                  Gesamt       b. a. w.     ü. Hildesheim/Galgen        2,0
   B 243        Hildesheim — Seesen    Marienburg, südost-
                                       wärts von Hildesheim       verkehr                   berg, Domäne Marien-
                                                                                           I bürg


 III. Schleswig-Holstein
                                                                  Durch         b. a. w.    über L I O Sande —
    B 5          Sande (Holst.) —      Leck (Aubrücke)
                                                                                            Leck —B 199
                 Klixbüll                                         gangs
                                                                  verkehr                   Leck — Klixbüll
                                       Fockbeck — Elsdorf         Gesamt      31.3.51       a) in Richtung Fockbeck
    B 203        Rendsburg — Heide
                                                                  verkehr                   über Elsdorf — Barg-
                                                                                            stall — Sophiendamm
                                                                                            — Oha — B 202
                                                                                            b) in Richtung Elsdorf
                                                                                            über B 202 Fockbeck —
                                                                                            Hohn — Westermühlen
4

VkBl Amtlicher Teil                                       17                                                Heft 2 — 1951



               Bezeichnung                                                   Dauer                                Mehr
                                    Gesperrte Strecke           Gesperrt
   Nr.       des Straßenzuges                                                  der             Umleitung          länge
                                       Gemarkung                  für
                von — nach                                                  Sperrung                               km


IV. Bayern
  B 16     Günzburg — Donau       Günzburg —                                 b. a. w.    über Autobahnbrücke       12,0
                                                                Fahrzeuge
           wörth                  Gundelfingen                  über 9 t                 bei Leipheim —
                                                                                         Langenau — Sontheim
 B 25      Feuchtwangen —         Insingen — Lohr —             Gesamt       b. a. w.                               0,7
                                                                                         üb.Insingen — Diebach
           Rothenburg — Uffen-    Haltenmühle                   verkehr                  Gebsattel — Siechhaus
           heim
  B 5      Regen —■ Passau        Regen — Obermitter            Gesamt       b. a. w.    über Metten — Ober         3,0
                                  dorf (Talbrücke)              verkehr                  mitterdorf oder über
                                                                                         Reitmühle
  B 300    Augsburg ■— Memmin     Krumbach — B 19                            b. a. w.    übef Krumbach —
                                                                Fahrzeuge                                          27,0
           gen                    (Günzbrücke b. Baben          über 6 t                 Weißenhorn — Baben
                                  hausen)                                                hausen od. über Baben
                                                                                         hausen —● Holzgünz —
                                                                                         Memmingen

V. Hessen
 B 7       Kassel — Creuzburg     ötmannshausen —                            b. a. w.
                                                                Fahrzeuge               a) in Nord-Süd-Richtg.;     2,0
                                  Hoheneiche (Wehre             über 5 t                Bahnh. Reichensachsen
                                  brücke)                                               — L I O — Hoheneiche
                                                                                        — B7
                                                                                        b) in Süd-Nord-Richtg.:    19,0
                                                                                        Hoheneiche — LI O —
                                                                                        Eschwege — B 249 —
                                                                                        Niederhone
 B 42     Mainz — Lorchhausen    Mainz — Lorchhausen           Lkw.          b. a. w.   Autobahn
          Köln                                                 über 5 t                 Frankfurt (M.) — Köln
 B 49      Limburg — Gießen      Wetzlar —                     Lkw.          b. a. w.   Dutenhofen — Garben         6,2
                                 Ortsdurchfahrt                                         heim

VI. Württemberg-Baden
 Auto     Wendlingen — Stutt     Sulzbachtalbrücke             Gesamt        b. a. w.   über Denkendort             0,6
 bahn     gart/Süd               bei Denkendorf                verkehr
 B 3      Karlsruhe — Frank      a) Hensheim — Heidel          Fahrzeuge     b. a. w.   Autobahn Darmstadt         15,0
          furt (M.)              berg (Apfelbachbrücke         über 16 t                — Heidelberg
                                 in Großsachsen)
                                 b) Heidelberg — Bruch         Fahrzeuge     b. a. w.   Autobahn Heidelberg        8,0
                                 sal (Rohrgrabendurch          über 9 t                 — Bruchsal
                                 laß in Rohrbach)
                                 c) Heidelberg — Bruch         Fahrzeuge    b. a. w.    Autobahn Heidelberg        3,0
                                 sal (Leimbachbrücke in        über 16 t                — Bruchsal
                                 Wiesloch)
                                 d) Heidelberg—Bruch           Fahrzeuge    b. a. w.    Autobahn Heidelberg        8,0
                                 sal (Kahlbachdurchlaß         über 16 t                — Bruchsal
                                 bei Rauenberg)
 B 36     Mannheim — Karls       Neudorf — Karlsruhe           Fahrzeuge    b. a. w.    a) für Fahrzeuge über      3,5
          ruhe                                                 über 8 t                 8 t bis 16 t über Neu
                                                                                        dorf—B 35—LIO bis
                                                                                        Einmündung B 36
                                                                                        b) für Fahrzeuge über      9,0
                                                                                        16 t über Neudorf —
                                                                                        B35     Autob. Bruch-
                                                                                        sal — Karlsruhe — BIO
 B 39                                                                                   — Mühlburg
          Speyer — Heilbronn     Speyer — Walldorf             Gesamt       b. a. w.    Rheinfähre Speyer, Zu
                                 (Rheinbrücke Speyer)          verkehr
                                                                                        fahrt nur für Fahrzeuge
                                                                                        bis 12 t; für Fahrzeuge
                                                                                        bis 30 t üb. Rheinfähre
                                                                                        Rheinhausen
 B 44     Mannheim — Lampert     Mannheim — Bürstadt                        b. a. w.
                                                               Fahrzeuge                Friedrich-Ebert-Brücke
          heim                   (Jungbuschbrücke in           über 12 t                in Mannheim
                                 Mannheim)
B 290     Tauberbischofsheim —   Tauberbischofsheim —          Gesamt       b. a. w.    über Gemeindestraßen       1,5
          Mergentheim            Königshofen                   verkehr
                                 (Grünbachbrücke in
                                 Gerlachsheim)
B 292     Eichtersheim — Waib-   Sinsheim                      Gesamt       b. a. w.    über Gemeindestraßen
          stadt                  (Elsenzbrücke)                verkehr
5

Heft 2 — 1951                                                18                                      VkBI Amtlicher Teil



                                                                                   Dauer                                Mehr
                  Bezeichnung
                                       Gesperrte Strecke            Gesperrt                                            länge
   Nr.          des Straßenzuges                                                    der              Umleitung
                                                                       für
                  von — nach              Gemarkung                               Sperrung                               km


VII. Rheinland-Pfalz
  B 9       Bonn — Mainz             Rolandswerth —                Lkw,            b. a. w.    über B 257, B 50 und
                                     Bingerbrück (Einbahn          über 5 t                    andere
                                     straße f. Lkw.-Verkehr
                                     in Nord-Süd-Richtung)
  B 42      Beuel — Rüdesheim        Rheinbreitbach—Kaub           Lkw.            b. a. w.    über Autobahn
                                     (Einbahnstraße f.Lkw.-        über 5 t                    Frankfurt (M.) — Köln
                                     Verkehr in Süd-Nord-
                                     Richtung)
  B 51      Prüm (Eifel) — Olzheim   Prüm — Dausfeld —             Gesamt         31.3.51      nördl. Prüm über L I O
                                     Hermespand — Will             verkehr                     Nr. 1 und Nr. 201 über
                                     werath                                                    Halbemeile nach Olz
                                                                                               heim
  B 54      Wiesbaden — Diez         Hahnstädten                   a) Durch        b. a. w.    a) von Hahn üb. B 275
                                                                   gangs                       — Neuhof    LIO Kir-
                                                                   verkehr                     berg — Limburg
                                                                   b) Orts                     b) von Hahnstädten
                                                                   verkehr                     über LI O Katzeneln
                                                                   (für Fahr                   bogen — B 274 — Zoll
                                                                   zeuge über                  haus — B 54
                                                                   1,5 t)
                                                                                              Der Bundesminister für Verkehr
                                                                                                        Im Auftrag
                                                                                                       Dr. Kunde


Nr. 14 Benutzung der Fähren durch die Angehörigen                 den Weisungen der im Bereich zuständigen Wasser- und
                                                                  Schiffahrtsdirektionen einzureichen.
       der Aliiierten Mächte ohne persönliche Zah
         lung von Fährgeldern.                                                                Der Bundesminister für Verkehr

                       Offenbach (M.), den 11. Januar 1951                                             Im Auftrag
                       W 5/7/1-928/50.                            (VkBI. 1951, S. 18)                Feyerabend

  Es wird bekanntgegeben;
                                                                  Nr. 15     Beschlüsse des Frachtenausschusses für den
  Die Alliierte Hohe Kommission hat im Einvernehmen                          Rhein vom 5. 12. 1950.
mit der deutschen Bundesregierung die Abgeltung der
Fährleistung für die Benutzung der Fähren durch An                                             Wesseling, den 3. Januar 1951
gehörige der Alliierten Mächte vereinheitlicht.                     Auf Grund von bestätigten Beschlüssen des Frachten
                                                                  ausschusses für den Rhein sind folgende Tarife in Kraft
  Die Angehörigen der Alliierten Mächte (vgl. Gesetz
Nr. 2 vom 21. 9. 1949 der Hohen Alliierten Kommission)            gesetzt worden:
haben ab 1. August 1950 Anspruch auf unentgeltliche                     Vorschlag 400/2 — Flettfrachten für Massengut
Übersetzung auf allen im Gebiet der deutschen Bundes                           gültig ab 1. 4. 1950—31. 12. 1950.
republik verkehrenden Fähren.                                       Der volle Wortlaut des obengenannten Beschlusses
                                                                  wird im FTB Frachten- und Tarifanzeiger der Binnen
  Die eigens registrierten (D.O., T.O.A usw.) Fahrzeuge
der Alliierten Mächte und die von den Angehörigen der             schiffahrt, Jahrgang 3, Nr. 2, veröffentlicht. Der FTB ist
Alliierten Mächte unterhaltenen Wagen, ungeachtet ihrer           von der Schriftleitung der Binnenschiffahrts-Nachrichten,
                                                                  Minden, Marienstraße 86, gegen Voreinsendung von 2 DM
Registrierung, werden ebenfalls unentgeltlich befördert,
desgleichen ihre Chauffeure und Insassen.                         (für die Einzelnummer) auf das Postscheck-Konto Hanno-
                                                                  ver 2 71 63 des Zentralvereins der deutschen Binnenschiff
  Ab 12. November 1950 kann die Zugehörigkeit zu den              fahrt e. V., Minden, Marienstraße 86, zu beziehen.
Alliierten Mächten nur ausgewiesen werden:
                                                                                              Frachtenausschuß für den Rhein
   durch das Tragen der Uniform dieser Mächte,                                                        Der Vorsitzende
   oder für die französischen und britischen Besatzungs
                                                                                                      Dr. W. Geile
   mächte durch das Vorzeigen der Karte; „Genehmigung
   für Transportvergünstigung" — die gleichzeitige Vor
   zeigung einer Kennkarte mit Fotografie kann verlangt                                 Vorschlag 400/2
   werden —,                                                                     Flettfrachten für Massengut
   oder für die amerikanische Besatzungsmacht durch das                       Gültig vom 1. 4. 1950—31. 12. 1950
   Vorzeigen der PX-Karte — die gleichzeitige Vorzeigung            1. Ab frei Schiff Ladestelle Zeche Graf Bismarck und
   einer Kennkarte mit Fotografie kann verlangt werden.           Nordstern bis frei Ankunftsschiff Hafen Mülheim-Ruhr;
                                                                  Schifferanteilfracht       0,85 DM je t ./. 5 »/o Provision
   Die Entschädigung der Fährbesitzer wird im Einverneh-
 men zwischen den Besatzungsbehörden und dem Bundes-              Organisations-Gebühren 0,02 DM je t
                                                                  Ubernahmesatz:             0,87 DM
                                                                                                  ''jeJ t
 Verkehrsministerium geregelt.
                                                                    2. Laden und Löschen:
   Die Abgeltung der Inanspruchnahme von Fährdieristen              V2 gesetzliche Lade- und Löschzeit gemäß Verordnung
 durch Angehörige der Alliierten Mächte erfolgt halbjähr          des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom
 lich nachträglich durch die Wasser- und Schiffahrts              26. Mai 1944, Abs. I/A.
 direktionen.                                                                              Frachtenausschuß für den Rhein
   Die Fährunternehmer sind gehalten, die tatsächliche                                             Wesseling, Bezirk Köln
 Benutzung der Fähren durch Angehörige der Alliierten                                                 Der Vorsitzende
 Mächte durch sorgfältige Aufschreibungen festzuhalten                                                 Dr. W. Geile
                                                                  (VkBI. 1951, S. 18)
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