VkBl Nr. 2 1951
Verkehrsblatt Nr. 2 1951
Verkehrsblalt
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
(VkBl)
I»
l INHALTSVERZEICHNIS II
I»
Amtlicher Teil
Nr. VkBl 1951 Seite
6 13. 1. 1951 Generalvertretung der Französischen Eisenbahnen in Deutschland 14
7 6. 1. 1951 § 26 BOKraft; Überbesetzung von Omnibussen im Spitzenverkehr 14
8 12. 4' 1951 Abblenden der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei Begegnung
mit, Eisenbahnzügen 14
9
6. 1. 1951 Güterfernverkehr mit West-Berlinr hier: Errichtung bzw. An
fahren von Kontrollpunkten 14
10 12. 12. 1950 Warenbegleitscheine für Kraftfahrzeuge 15
11
4. 1. 1951 Straßensperrung auf der Bundesstraße Nr. 203 . 15
12 30. 12. 1950 Fährbetrieb, über den Rhein bei Leimersheim im Zuge der Land
Straße I. Ordnung Nr. 385, Strom-km 372,100 15
13 12. 1. 1951 Straßensperrungen, deren Dauer einen Monat überschreitet 16
14 11.
1. 1951 Benutzung der Fähren durch die Angehörigen der Alliierten
Mächte ohne persönliche Zahlung von Fährgeldern 18
15
3. 1. 1951 Beschlüsse des Frachtenausschusses für den Rhein vom 5. 12.1950 18
ISa 31. 1. 1951 Aufbietung in Verlust geratener Kraftfahrzeug(Anhänger)briefe 28a
15b 31.
1. 1951 - Aufbietung in Verlust geratener Kraftfahrzeug(Anhänger)scheine 28c
15c 31.
1. 1951 Aufbietung in Verlust geratener Führerscheine . . . 281
Nichtamtlicher Teil
Zeitsdiriftensdiau: Seite Bttdiersdiau; Seite
Übersicht 19 Neuerscheinungen '. 24
Auslese . 22
Buchbesprechungen . 24
Rechtsprechung 26
5. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 31. Januar 1951 Heft 2
Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die lieternden
Postämter wenden
Heft 2 — 1951 14 VkBl Amtliche rTell
AMTLICHER TEIL
Nr.6 Generalvertretung der Französischen Eisen besondere die Rücksicht auf entgegenkommende
Verkehrsteilnehmer, es erfordert. Die Verpflichtung
bahnen in Deutschland, besteht gegenüber Fußgängern nur, soweit sie in
Bonn (Rh.), den 13. Januar 1951 geschlossenen Abteilungen marschieren. Beim
— A3 Abav (1) 1077 — Halten vor Eisenbahnübergängen in Schienenhöhe
ist stets abzublenden."
Die Französischen Eisenbahnen haben in Frankfurt (M.),
Börsenstraße 2—4, eine Generalvertretung für Deut^h- Es kann dahingestellt bleiben, ob Eisenbahnzüge als
land --- Leiter Herr Rene Baldie eröffnet. Die „entgegenkommende Verkehrsteilnehmer" zu gelten
Generalvertretung steht den deutschen Dienststellen so habeni denn abgesehen von diesem beispielsweise her
wie Firmen oder Privatpersonen zur Auskunftserteilung vorgehobenen Sonderfall gilt für den Fall entgegen
über Eisenbahntransporte in Frankreich zur Verfügung. kommender Eisenbahnzüge die allgemeine Regel, wo
nach abzublenden ist, „wenn die Sicherheit des Verkehrs
Der Bundesminister für Verkehr neben der Straße es erfordert".
In Vertretung des Staatssekretärs Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist nach § 49
(VkBl. 1951, S. 14) Dr. Schiller StVO strafbar; hat die Unterlassung des Abblendens
eine Transportgefährdung im Sinne der §§ 315, 316
StGB zur Folge, so kann der Täter mit Zuchthaus oder
mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft werden.
Nr. 7 § 26 BOKraft, Überbesetzung von Omnibussen Die für den Straßenverkehr zuständigen obersten
Landesbehörden werden gebeten, in geeigneter Weise
im Spitzenverkehr. die kraftfahrenden Kreise über diesen Sachverhalt zu
Offenbach (M.), den 6. Januar 1951 unterrichten und zur Einhaltung der Vorschrift über das
StV 7 534/711/5(1 — Abblenden Zu veranlassen.
Nach § 26 BOKraft dürfen die Omnibusse und Omnibus Der Bundesminister für Verkehr
anhänger höchstens mit soviel Personen besetzt werden, Im Auftrag
als nach der Zahl der zugelassenen Sitz- und Stehplätze
erlaubt ist. Diese Zahl ergibt sich aus- der zulässigen Stra u1in o
Gesamtbelastung eines Fahrzeugs und der Tragfähigkeit
des Fahrgestells und der Reifen; sie muß nach § 26 Abs. 3
BOKraft an gut sichtbarer Stelle und gut lesbar im Fahr
zeug angeschrieben sein. Nr. 9 Güterfernverkehr mit West-Berlin; hier: Er
Die Inanspruchnahme der im Linienverkehr verwen richtung bzw. Anfahren von Kontrollpunkten.
deten Omnibusse und Omnibusanhänger unterliegt er Offenbach (M.), den 6. Januar 1951
fahrungsgemäß starken Schwankungen, die insbeson StV 3 — 481/62/50 —
dere zu den Geschäftsanfangs- und Schlußzeiten in Er
scheinung treten. Es ist deshalb der Antrag gestellt Nachfolgend veröffentliche ich die Anordnung der
worden, die im Linienverkehr verwendeten Fahrzeuge Alliierten Kommandantur BK/O (50) 70 vom 2. August
weitgehend von den Vorschriften des § 26 BOKraft frei 1950 über die Kontrolle des Ost/West-Handels und
zustellen. Eine solche allgemeine Ausnahme ist jedoch in -Warenverkehrs sowie die Bekanntmachung des Ma
Anbetracht des unterschiedlichen technischen Zustandes gistrats von Groß-Berlin vom 21. November 1950 über
der Fahrzeuge sowie wegen der unterschiedlichen Straßen- den Warentransport im Straßenverkehr zwischen Berlin
und Verkehrsverhältnisse auf den einzelnen Linien und der Bundesrepublik Deutschland.
nicht vertretbar. Dagegen habe ich keine Bedenken, daß Der Bundesminister für Verkehr
die für den Verkehr zuständigen obersten Länderbehör
den in besonders gelagerten Einzelfällen auf Grund des Im Auftrag
§ 89 BOKraft Ausnahmen genehmigen, wenn die Antrag Straulino
steller die Gewähr für die Erfüllung der mit der Ge (VkBl. 1951, S. 14)
nehmigung verbundenen Auflagen bieten.
Der Bundesminister für Verkehr Alliierte Kommandantur Berlin
Im Auftrag BK/O (50),70 vom 2. August 1950
(VkBl. 1951, S. 14) Straulino Betrifft; Kontrolle des Ost/West-Handels und
-Warenverkehrs
Es ist die Absicht der Alliierten 'Kommandantur, eine
Kontrolle über den Warenverkehr auf Straßen, Bahn-
Nr. 8 Abblenden der Scheinwerfer von Kraftfahr
und Wasserwegen nach und von Berlin einzurichten
zeugen bei Begegnung mit Eisenbahnzügen. zwecks
Offenbach (M.), den 12. Januar 1951 a) Feststelluiig des Umfangs des Warenverkehrs und
StV 2 Nr. 6/65/51 dessen Zusammenstellung, um zu gewährleisten, daß
er lediglich aus zugelassenen Warengattungen besteht;
Die Bundesbahn hat darauf hingewiesen, die Sicherheit
des Eisenbahnverkehrs werde auf gewissen Strecken da b) Gewährleistung, daß die nach Berlin abgefertigten
durch beeinträchtigt, daß auf den zur Strecke gleichlaufen Waren tatsächlich in Berlin aiikommen;
den Straßen die Scheinwerfer der Kraftfahrzeuge gegen
c) Gewährleistung, daß Waren aus Berlin für die West
über entgegenkommenden Zügen nicht oder nicht recht zonen tatsächlich in den Westzonen ankommen.
zeitig abgeblendet werden.
Zur Erreichung Obiger Ziele ordnet die Alliierte Kom
§ 33 Abs. 1 StVO besagt; mandantur Berlin daher an;
„Führer von Kraftfahrzeugen haben die Schein
werfer rechtzeitig abzublenden, wenn die Sicher 1. Eine der Oberbehörde in den Westzonen gleich
heit des Verkehrs auf oder neben der Straße, ins- stehende deutsche Behörde ist in Berlin zu errichten mit
VkBl AmtlicherTeil 15 Heft 2 — 1951
der Aufgabe, dafür zu sorgen, daß ausschließlich zuge Nr. 10 Warenbegleitscheine für Kraftfahrzeuge.
lassene Warengättungen zum Versand gelangen;
Offenbach (M.), den 12. Dezember 1950
2. Permanente Kontrollpunkte an nachstehenden Stellen StV 3 —124/622/50
in Berlin sind zu errichten:
Die Treuhandstelle für den Interzonenhandel beim Deut
I. in Dreilinden, an der Autobahn, schen Industrie- und Handelstag hat die Frage der Aus
II. Route 103, an der Heerstraße, stellung von Warenbegleitscheinen für Kraftfahrzeuge —
insbesondere mit Probekennzeichen ausgestattete im
III. an der Spandauer Schleuse,
Benehmen mit den zuständigen ostzonalen Stellen geklärt
IV. an der Charlottenburger Schleuse, und den Landeswirtschaftsverwaltungen der Länder die
V. am Teltow-Kanal, unmittelbar im US-Sektor, Sachlage wie folgt bekanntgegeben:
VI. an der Oberschleuse, Kreuzung Landwehrkanal ,,a) Verbringung vom Bundesgebiet nach West-Berlin:
und Spree, Für Kraftfahrzeuge, die als Handelsware mit roten
VII. an der Kreuzung des Neuköllner und Teltow- Uberführungsnummern nach West-Berlin verbracht
Kanals, werden, ist, wie bei jeder Handelsware, ein Waren
begleitschein erforderlich.
VIII. an der Kreuzung des Teufelsee-Kanals und der
nördlichen Havel, Kraftfahrzeuge, die polizeilich zugelassen sind und
nur als Transportmittel dienen, können die Kontroll
IX. am Güterbahnhof Grunewald.
punkte der Demarkationslinie ohne Warenbegleit
3. Zusätzlich und nach Bedarf sind auch solche vor- schein passieren, wenn sie im Interzonenpaß ein
übergehenden Kontrollpunkte innerhalb der Westsek getragen sind,
toren Berlins zu errichten und Streifpatrouillen hinauszu b) Verbringung vom Bundesgebiet nach dem Währungs
schicken, die zur weiteren Durchführung dieser Anord gebiet der DM-Ost.
nung notwendig erscheinen. Die zuständigen Behörden des Währungsgebietes
der DM-Ost bestätigen, daß Warenbegleitscheine
4. Alle Warenbegleitscheine betreffend Waren, die
auch erforderlich sind für Kraftfahrzeuge, die als
ihren Ursprung in den Westsektoren haben und zum
Handelsware mit roten Nummern aus dem Bundes
Bahntransport bestimmt sind, müssen vom Magistrat ge gebiet in das Währungsgebiet der DM-Ost verbracht
nehmigt und von Magistratsangestellten an der Ver werden sollen."
ladestelle gegen Frachtbrief kontrolliert werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Unterrichtung Ihrer
5. Besprechungen mit den Bundesbehörden sind einzu Verkehrskontrolleure.
leiten zwecks Einführung der Koordinierung der Kon Im Auftrag
trolle über Warentransport auf Straßen, Bahn- und (VkBl. 1951, S. 15) Strau1ino
Wasserwegen zwischen Berlin und den Westzonen.
6. Etwaige Durchführungsbestimmungen zu dieser An Nr. 11 Straßensperrung auf der Bundesstraße
ordnung sind der Alliierten Kommandantur zwecks Zu Nr. 203.
stimmung vorzulegen. Offenbach (M.), den 4. Januar 1951
StB 4 — 550/811/50
7. Ein Verbot von Warentransport auf anderen Straßen
von oder nach den Westzonen, nach oder aus Berlin als Die Landesregierung Schleswig-Holstein — der Landes-
mmister für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr; Straßenbau
auf denen, welche über die im obigen Paragraphen 2 I verwaltung — in Kiel teilt mit:
und II angeführten Kontrollstellen führen, ist zu erlassen.
Die Bundesstraße Nr. 203 zwischen Rendsburg und
Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin Heide ist von Fockbeck bis Elsdorf wegen Straßenbau
W. J. P u g h , arbeiten bis zum 31. März 1951 für den Gesamtverkehr
gesperrt.
Stellv, vorsitzführender Stabschef
Umleitung:
a) in Richtung Fockbeck über Gemeindestraße Elsdorf—
Bekanntmachung Bargstall — Sophiendamm — Oha — B 202 bis Fock-
Deck,
über den Warentransport im Straßenverkehr zwischen
b) m Richtung Elsdorf über B 202 Fockbeck — Hohn —
Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. Gemeindestraße Westermühlen bis Elsdorf.
Auf Grund der Anordnung der Alliierten Kommandan Der Bundesminister für Verkehr
tur BK/O (50) 70 vom 2. August 1950, Ziff. 7 (VOBl. I Im Auftrag
S. 373) wird bekanntgemacht: (VkBl. 1951, S. 15) Dr. Kunde
Der Warentransport im Straßenverkehr
Nr. 12 Fährbetrieb über den Rhein bei Leimers
a) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin,
heim im Zuge der Landstraße I. Ordnuna
b) zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland Nr. 385, Stromkm 372.100.
muß ausschließlich über eine der nachstehend festgelegten
Straßen in Berlin und über eine der nachstehend fest Offenbach (M.), den 30. Dezember 1950
W 5/2—1511/50
gelegten Kontrollstellen durchgeführt werden:
1 ü 1- -1. j Ministerium für Inneres und Wirtschaft
● m Avus-Autobahnzubringer bis abteilung Wirtschaft und Verkehr — des Landes Rhefn
zum Kleeblatt (Kreuzung Potsdamer Chaussee — Be- land-Pfalz teilt mit: “ Rhein-
über den Avus-AutobahMub^rü^gr, unTüberd/e*Lnl j Orfil/na Landstraße
iS'zeh,e'r!i"„/r^ “ BeSÄlef '»
' Die Fahre hat eine Tragfähigkeit von 40 t. Der nor-
2. nach und von Berlin über die Heerstraße (Verlän- Liegplatz der Fähre ist am linken Rheinufer Die
g^erung der Fernverkehrsstraße 103) und über die ^a^re verkehrt an Sonn- und Werktagen von V2 Stunde
Kontrollstelle Berlin - Heerstraße, Ostrand Staaken 7°^ Sonnenaufgang bis V2 Stunde nach Sonnenunterqana-
(Bezirk Spandau). frühere und spätere Fahrten nach besonderer Verein-
_ T bdruncj.
d,ü 21. Nbvembe, ,S50. De, B.W.b de. Führe e.lolg. gemäß den Bestimm..-
gen
Der Magistrat _ des § 62 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.
Der Bundesminister für Verkehr
Abteilung Verkehr und Betriebe
Im Auftrag
(VkBl. 1951, S. 14) Hausmann (VkBl. 1951, S. 15) Feyerabend
Heft 2 — 1951 16 VkBl Amtlicher Teil
Nr. 13 Straßensperrungen.
Nach dem Stand vom 1. Januar 1951 bestehen im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen folgende Straßensperrun
gen, deren Dauer einen Monat überschreitet.
Offenbach (M), den 12. Januar 1951
StB 4 — 6/824/51
Bezeichnung Dauer Mehr
Gesperrte Strecke Gesperrt
Nr. des Straßenzuges der Umleitung länge
Gemarkung für
von — nach Sperrung km
I. Nordrhein-Westfalen
B 1 Salzkotten — Pader Paderborn (Brücken- Verkehr b. a. w. über Elsen 8,0
born wiederherstellung) über 12 t
B 57 Köln — Aachen Umgehungsstraße Gesamt- b. a. w. über alte B 57 2,0
Linnich Verkehr
B 57 M.-Gladbach—Krefeld M. Gladbach (Niers Gesamt- b. a. w. örtlich über Behelfs 0,180
brücke) Verkehr brücke
B 60 Duisburg — Landes Ortslage Wachtendonk Fahrzeuge b. a. w. über Straelen 10,5
grenze Venlo über 3 t
B 61 Lünen — Hamm — Ortslage Bad Oeyn Gesamt- b. a. w. über Gohfeld 3,6
Minden i. W. hausen Verkehr
B 65 Osnabrück — Minden Lübbecke Gesamt- b. a. w. örtlich
— Bückeburg Verkehr
Oberhausen — Dorsten Dorsten Gesamt- b. a. w. Autobahn 17,5
B 223
Verkehr
B 226 Buer — Bochum Brücken über Emscher Gesamt- b. a. w. östlich über Reckling 17,0
u. Rhein-Herne-Kanal Verkehr hausen — Herten,
westlich über Gelsen 11,0
kirchen, Wanne-Eikel
Möhne-Talsperre Gesamt b. a. w. über Stockum, Möhne 10,5
B 229 Soest — Arnsberg
verkehr Randweg
Ruhrbrücke bei Wetter Gesamt b. a. w. über Volmarstein 12,0
B 234 Wuppertal — Unna
verkehr
Aachen — Köln Gesamt b. a. w. örtlich
B 264 Düren (Johannisbrücke
über die Ruhr) verkehr
II. Niedersachsen
Bad Nenndorf — Verkehr b. a. w. B 65 üb. Stadthagen — 2,0
Auto Hannover — Ruhr
bahn Kleinenbremen über 50 t Bückeburg — Kleinen
gebiet bremen
Gesamt b. a. w. B 80 — Behelfsbrücke 3,0
Auto Göttingen — Kassel Hedemünden (Werra-
verkehr über die Werra (Steil
bahn Brücke)
strecke bei Laubach!!)
od.über Hann.-Münden 13,0
Gesamt b. a. w. über Sarstedt 1,0
B 6 Hildesheim — Hanno a) Sarstedt
ver verkehr
Gesamt b. a. w. über Stadtstraßen 0,6
b) Hildesheim
verkehr
Gesamt b. a. w. Bramsche — Wallen 5,0
B 218 Lingen — Bramsche — Bramsche (Brücke über
Minden Mittellandkanal) verkehr horst — Engter
Gesamt b. a. w. ü. Hildesheim/Galgen 2,0
B 243 Hildesheim — Seesen Marienburg, südost-
wärts von Hildesheim verkehr berg, Domäne Marien-
I bürg
III. Schleswig-Holstein
Durch b. a. w. über L I O Sande —
B 5 Sande (Holst.) — Leck (Aubrücke)
Leck —B 199
Klixbüll gangs
verkehr Leck — Klixbüll
Fockbeck — Elsdorf Gesamt 31.3.51 a) in Richtung Fockbeck
B 203 Rendsburg — Heide
verkehr über Elsdorf — Barg-
stall — Sophiendamm
— Oha — B 202
b) in Richtung Elsdorf
über B 202 Fockbeck —
Hohn — Westermühlen
VkBl Amtlicher Teil 17 Heft 2 — 1951
Bezeichnung Dauer Mehr
Gesperrte Strecke Gesperrt
Nr. des Straßenzuges der Umleitung länge
Gemarkung für
von — nach Sperrung km
IV. Bayern
B 16 Günzburg — Donau Günzburg — b. a. w. über Autobahnbrücke 12,0
Fahrzeuge
wörth Gundelfingen über 9 t bei Leipheim —
Langenau — Sontheim
B 25 Feuchtwangen — Insingen — Lohr — Gesamt b. a. w. 0,7
üb.Insingen — Diebach
Rothenburg — Uffen- Haltenmühle verkehr Gebsattel — Siechhaus
heim
B 5 Regen —■ Passau Regen — Obermitter Gesamt b. a. w. über Metten — Ober 3,0
dorf (Talbrücke) verkehr mitterdorf oder über
Reitmühle
B 300 Augsburg ■— Memmin Krumbach — B 19 b. a. w. übef Krumbach —
Fahrzeuge 27,0
gen (Günzbrücke b. Baben über 6 t Weißenhorn — Baben
hausen) hausen od. über Baben
hausen —● Holzgünz —
Memmingen
V. Hessen
B 7 Kassel — Creuzburg ötmannshausen — b. a. w.
Fahrzeuge a) in Nord-Süd-Richtg.; 2,0
Hoheneiche (Wehre über 5 t Bahnh. Reichensachsen
brücke) — L I O — Hoheneiche
— B7
b) in Süd-Nord-Richtg.: 19,0
Hoheneiche — LI O —
Eschwege — B 249 —
Niederhone
B 42 Mainz — Lorchhausen Mainz — Lorchhausen Lkw. b. a. w. Autobahn
Köln über 5 t Frankfurt (M.) — Köln
B 49 Limburg — Gießen Wetzlar — Lkw. b. a. w. Dutenhofen — Garben 6,2
Ortsdurchfahrt heim
VI. Württemberg-Baden
Auto Wendlingen — Stutt Sulzbachtalbrücke Gesamt b. a. w. über Denkendort 0,6
bahn gart/Süd bei Denkendorf verkehr
B 3 Karlsruhe — Frank a) Hensheim — Heidel Fahrzeuge b. a. w. Autobahn Darmstadt 15,0
furt (M.) berg (Apfelbachbrücke über 16 t — Heidelberg
in Großsachsen)
b) Heidelberg — Bruch Fahrzeuge b. a. w. Autobahn Heidelberg 8,0
sal (Rohrgrabendurch über 9 t — Bruchsal
laß in Rohrbach)
c) Heidelberg — Bruch Fahrzeuge b. a. w. Autobahn Heidelberg 3,0
sal (Leimbachbrücke in über 16 t — Bruchsal
Wiesloch)
d) Heidelberg—Bruch Fahrzeuge b. a. w. Autobahn Heidelberg 8,0
sal (Kahlbachdurchlaß über 16 t — Bruchsal
bei Rauenberg)
B 36 Mannheim — Karls Neudorf — Karlsruhe Fahrzeuge b. a. w. a) für Fahrzeuge über 3,5
ruhe über 8 t 8 t bis 16 t über Neu
dorf—B 35—LIO bis
Einmündung B 36
b) für Fahrzeuge über 9,0
16 t über Neudorf —
B35 Autob. Bruch-
sal — Karlsruhe — BIO
B 39 — Mühlburg
Speyer — Heilbronn Speyer — Walldorf Gesamt b. a. w. Rheinfähre Speyer, Zu
(Rheinbrücke Speyer) verkehr
fahrt nur für Fahrzeuge
bis 12 t; für Fahrzeuge
bis 30 t üb. Rheinfähre
Rheinhausen
B 44 Mannheim — Lampert Mannheim — Bürstadt b. a. w.
Fahrzeuge Friedrich-Ebert-Brücke
heim (Jungbuschbrücke in über 12 t in Mannheim
Mannheim)
B 290 Tauberbischofsheim — Tauberbischofsheim — Gesamt b. a. w. über Gemeindestraßen 1,5
Mergentheim Königshofen verkehr
(Grünbachbrücke in
Gerlachsheim)
B 292 Eichtersheim — Waib- Sinsheim Gesamt b. a. w. über Gemeindestraßen
stadt (Elsenzbrücke) verkehr
Heft 2 — 1951 18 VkBI Amtlicher Teil
Dauer Mehr
Bezeichnung
Gesperrte Strecke Gesperrt länge
Nr. des Straßenzuges der Umleitung
für
von — nach Gemarkung Sperrung km
VII. Rheinland-Pfalz
B 9 Bonn — Mainz Rolandswerth — Lkw, b. a. w. über B 257, B 50 und
Bingerbrück (Einbahn über 5 t andere
straße f. Lkw.-Verkehr
in Nord-Süd-Richtung)
B 42 Beuel — Rüdesheim Rheinbreitbach—Kaub Lkw. b. a. w. über Autobahn
(Einbahnstraße f.Lkw.- über 5 t Frankfurt (M.) — Köln
Verkehr in Süd-Nord-
Richtung)
B 51 Prüm (Eifel) — Olzheim Prüm — Dausfeld — Gesamt 31.3.51 nördl. Prüm über L I O
Hermespand — Will verkehr Nr. 1 und Nr. 201 über
werath Halbemeile nach Olz
heim
B 54 Wiesbaden — Diez Hahnstädten a) Durch b. a. w. a) von Hahn üb. B 275
gangs — Neuhof LIO Kir-
verkehr berg — Limburg
b) Orts b) von Hahnstädten
verkehr über LI O Katzeneln
(für Fahr bogen — B 274 — Zoll
zeuge über haus — B 54
1,5 t)
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Dr. Kunde
Nr. 14 Benutzung der Fähren durch die Angehörigen den Weisungen der im Bereich zuständigen Wasser- und
Schiffahrtsdirektionen einzureichen.
der Aliiierten Mächte ohne persönliche Zah
lung von Fährgeldern. Der Bundesminister für Verkehr
Offenbach (M.), den 11. Januar 1951 Im Auftrag
W 5/7/1-928/50. (VkBI. 1951, S. 18) Feyerabend
Es wird bekanntgegeben;
Nr. 15 Beschlüsse des Frachtenausschusses für den
Die Alliierte Hohe Kommission hat im Einvernehmen Rhein vom 5. 12. 1950.
mit der deutschen Bundesregierung die Abgeltung der
Fährleistung für die Benutzung der Fähren durch An Wesseling, den 3. Januar 1951
gehörige der Alliierten Mächte vereinheitlicht. Auf Grund von bestätigten Beschlüssen des Frachten
ausschusses für den Rhein sind folgende Tarife in Kraft
Die Angehörigen der Alliierten Mächte (vgl. Gesetz
Nr. 2 vom 21. 9. 1949 der Hohen Alliierten Kommission) gesetzt worden:
haben ab 1. August 1950 Anspruch auf unentgeltliche Vorschlag 400/2 — Flettfrachten für Massengut
Übersetzung auf allen im Gebiet der deutschen Bundes gültig ab 1. 4. 1950—31. 12. 1950.
republik verkehrenden Fähren. Der volle Wortlaut des obengenannten Beschlusses
wird im FTB Frachten- und Tarifanzeiger der Binnen
Die eigens registrierten (D.O., T.O.A usw.) Fahrzeuge
der Alliierten Mächte und die von den Angehörigen der schiffahrt, Jahrgang 3, Nr. 2, veröffentlicht. Der FTB ist
Alliierten Mächte unterhaltenen Wagen, ungeachtet ihrer von der Schriftleitung der Binnenschiffahrts-Nachrichten,
Minden, Marienstraße 86, gegen Voreinsendung von 2 DM
Registrierung, werden ebenfalls unentgeltlich befördert,
desgleichen ihre Chauffeure und Insassen. (für die Einzelnummer) auf das Postscheck-Konto Hanno-
ver 2 71 63 des Zentralvereins der deutschen Binnenschiff
Ab 12. November 1950 kann die Zugehörigkeit zu den fahrt e. V., Minden, Marienstraße 86, zu beziehen.
Alliierten Mächten nur ausgewiesen werden:
Frachtenausschuß für den Rhein
durch das Tragen der Uniform dieser Mächte, Der Vorsitzende
oder für die französischen und britischen Besatzungs
Dr. W. Geile
mächte durch das Vorzeigen der Karte; „Genehmigung
für Transportvergünstigung" — die gleichzeitige Vor
zeigung einer Kennkarte mit Fotografie kann verlangt Vorschlag 400/2
werden —, Flettfrachten für Massengut
oder für die amerikanische Besatzungsmacht durch das Gültig vom 1. 4. 1950—31. 12. 1950
Vorzeigen der PX-Karte — die gleichzeitige Vorzeigung 1. Ab frei Schiff Ladestelle Zeche Graf Bismarck und
einer Kennkarte mit Fotografie kann verlangt werden. Nordstern bis frei Ankunftsschiff Hafen Mülheim-Ruhr;
Schifferanteilfracht 0,85 DM je t ./. 5 »/o Provision
Die Entschädigung der Fährbesitzer wird im Einverneh-
men zwischen den Besatzungsbehörden und dem Bundes- Organisations-Gebühren 0,02 DM je t
Ubernahmesatz: 0,87 DM
''jeJ t
Verkehrsministerium geregelt.
2. Laden und Löschen:
Die Abgeltung der Inanspruchnahme von Fährdieristen V2 gesetzliche Lade- und Löschzeit gemäß Verordnung
durch Angehörige der Alliierten Mächte erfolgt halbjähr des ehemaligen Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom
lich nachträglich durch die Wasser- und Schiffahrts 26. Mai 1944, Abs. I/A.
direktionen. Frachtenausschuß für den Rhein
Die Fährunternehmer sind gehalten, die tatsächliche Wesseling, Bezirk Köln
Benutzung der Fähren durch Angehörige der Alliierten Der Vorsitzende
Mächte durch sorgfältige Aufschreibungen festzuhalten Dr. W. Geile
(VkBI. 1951, S. 18)