VkBl Nr. 3 1995

Verkehrsblatt Nr. 3 1995

/ 36
PDF herunterladen
VkBl. Amtlicher Teil                                            105                                                  Heft 3 – 1995

WK      Wittstock, Kreis                                              WTL Wittlage, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                    (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises
        Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin)                                  Osnabrück, Dienststelle Wittlage)
WLG     Wolgast, Kreis                                                WÜM Waldmünchen, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                    (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises
        Ostvorpommern in Anklam)                                          Cham, Dienststelle Waldmünchen)
WMS     Wolmirstedt, Kreis                                            WZ  Wetzlar, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Ohre-                      (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Lahn-
        Kreises in Haldensleben)                                          Dill-Kreises in Wetzlar)
WOH     Wolfhagen Bz. Kassel, Kreis                                   WZL Wanzleben, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                    (Abwicklung durch Zulassungsstelle des
        Kassel, Dienststelle Wolfhagen)                                   Bördekreises in Oschersleben)
WOL     Wolfach, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des                        ZE    Zerbst, Kreis
        Ortenaukreises, Dienststelle Wolfach)                               (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises
WOR     Wolfratshausen, Kreis                                               Anhalt-Zerbst in Coswig)
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                ZEL   Zell Mosel, Kreis
        Bad Tölz-Wolfratshausen, Dienststelle Wolfrats-                     (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises
        hausen)                                                             Cochem-Zell in Cochem)
WOS     Wolfstein, Kreis                                              ZIG   Ziegenhain Bz. Kassel, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                      (Abwicklung durch Zulassungsstelle des
        Freyung-Grafenau in Freyung)                                        Schwalm-Eder-Kreises, Dienststelle Ziegenhain)
WRN     Waren, Kreis                                                  ZS    Zossen, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                      (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises
        Müritz in Waren)                                                    Teltow-Fläming in Zossen)
WS      Wasserburg a. lnn, Kreis                                      ZZ    Zeitz, Kreis
        (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Kreises                      (Abwicklung durch Zulassungsstelle des Burgen-
        Rosenheim, Dienststelle Wasserburg a. Inn)                          landkreises in Naumburg)

                                                                                                                          Anlage II
                                                                                                                      (§ 23 Abs. 2)
                           Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben-
                      und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen*)
1. Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü sowie der Buchstaben I, O und Q können alle übrigen Buchstaben des
   Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von 2 Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt
   werden.
2. Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen
   Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere
   für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus bau-
   lichen Gründen nicht in Betracht kommt.

3. Einteilung                                                                         Zahl der Fahrzeugerkennungsnummern
                                                           Gruppe I**)
     a) A 1 – A 999 bis Z 1 – Z 999                                            = 23 x 999            =        22 977 Fahrzeuge
     b) AA 1 – AA 99 bis ZZ 1 – ZZ 99                                          = 23 x 23 x 99        =        52 371 Fahrzeuge
                                                                                                              75 348 Fahrzeuge
                                                             Gruppe II
     Zusätzlich, wenn die Gruppe I nicht ausreicht
     AA 100 – AA 999 bis ZZ 100 – ZZ 999                                       = 23 x 23 x 900       =      476 100 Fahrzeuge
                                                                                                            551 448 Fahrzeuge
                                                       Gruppe III
     Zusätzlich, wenn die Gruppen I und II nicht ausreichen
     a) A 1000 – A 9999 bis Z 1000 – Z 9999                                    = 23 x 9000           =      207 000 Fahrzeuge
                                                                                                            758 448 Fahrzeuge
     b) AA 1000 – AA 9999 bis ZZ 1000 – ZZ 9999                                = 23 x 23 x 9000      =    4 761 000 Fahrzeuge
                                                                                                          5 519 448 Fahrzeuge

*)  Falls wegen gleicher Unterscheidungszeichen für den Stadt- und Landkreis oder zusätzlich eingerichteter Verwaltungsstellen beson-
    dere Nummerngruppen zugeteilt sind, sind diese in der Anlage I besonders angegeben.
**) Sofern die Buchstaben B, F, G und Kombinationen mit diesen Buchstaben nach Gruppe I für einen Stadt- oder Landkreis, der bis-
    her nicht über Erkennungsnummern aus der Gruppe I verfügte, zugeteilt wurden, ist dies in der Anlage I besonders angegeben.

                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
21

Heft 3 – 1995                                                106                              VkBl. Amtlicher Teil

                       Anhang 2                                    1.3   Verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleiner-
                                                Anlage Va                te Kennzeichen nach Abschnitt 2.3)
                                            (§ 60 Abs. 1b)
1.    Schriftmuster (fälschungserschwerende Schrift –
      FE-Schrift –)
      Die Beschriftung muß den Schriftmustern „Schrift
      für Kfz-Kennzeichen“ entsprechen. Die Schrift-
      muster können bei der Bundesanstalt für Straßen-
      wesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Glad-
      bach, bezogen werden.
      Bei der Fertigung der Kennzeichen dürfen die
      nachstehenden Toleranzen nicht über- oder unter-
      schritten werden.
      Kennzeichen nach den Abschnitten 2.1 und 2.2:
      a) Schrifthöhe + 2,0 mm bis – 1,0 mm,
      b) Strichbreite der Beschriftung ± 1,0 mm,
                                                                   2.    Kennzeichen
      c) Strichbreite des Randes
         + 2,0 mm bis – 1,0 mm.                                          In den auf den Kennzeichen vorgesehenen Feldern
                                                                         sind Plaketten anzubringen
      Kennzeichen nach Abschnitt 2.3:
                                                                         a) nach § 47a auf dem vorderen Kennzeichenoben,
      a) Schrifthöhe + 1,0 mm bis – 0,5 mm,
                                                                         b) nach § 29 auf dem hinteren Kennzeichen oben,
      b) Strichbreite der Beschriftung ± 0,5 mm,
                                                                         c) nach § 23 auf dem vorderen und hinteren Kenn-
      c) Strichbreite des Randes                                            zeichen jeweils unten.
         + 1,0 mm bis – 0,5 mm.
1.1   Mittelschrift 75 mm



                                                                   2.1   Einzeiliges Kennzeichen




                                                                   * Mindestmaß 8 mm
                                                                   ** 8 mm bis 10 mm.




1.2   Engschrift 75 mm
                                                                   2.2   Zweizeiliges Kennzeichen




                                                                   * Mindestmaß 8 mm.
                                                                   ** 8 mm bis 10 mm.
                                                                   *** Bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm.




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
22

VkBl. Amtlicher Teil                                      107                                              Heft 3 – 1995

      Bei dreistelligen Unterscheidungszeichen dürfen           3.1   Einzeiliges Kennzeichen
      die Plaketten entsprechend unter dem Euro-Feld
      angebracht werden. Zur Herstellung eines kürzeren
      Kennzeichens kann bei ein- oder zweistelligen
      Unterscheidungszeichen ebenso verfahren wer-
      den.



2.3   Zweizeiliges Kennzeichen (verkleinert)
      Nur für Leichtkrafträder, Zugmaschinen mit einer
      durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig-
      keit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit
      einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-
      schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn
      diese mit einem Geschwindigkeitsschild entspre-
      chend § 58 für die betreffende Geschwindigkeit
      gekennzeichnet sind.




                                                                3.2   Zweizeiliges Kennzeichen




* Mindestmaß 8 mm
** 8 mm bis 10 mm.
*** 5 mm bis 20 mm.




3.    Euro-Feld
      Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine
      Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig.
      Ausgestaltung des Sternenkranzes:
      Die Geometrie des Sternenkranzes ergibt sich aus-
      folgender Abbildung:


                                                                3.3   Zweizeiliges Kennzeichen (verkleinert)




      Der Durchmesser des Sternenkranzes entspricht
      dem 6fachen des Durchmessers des einzelnen
      Sterns.
      Die Ausführung des Erkennungsbuchstabens „D“
      erfolgt nach DIN 1451 Teil 2.



                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
23

Heft 3 – 1995                                                  108                            VkBl. Amtlicher Teil

4.    Ergänzungsbestimmungen                                         5.4   Nach Abschnitt 6.1.2 (Farben) ist die Farbe des
      Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern ohne                   blauen Euro-Feldes gemäß Anlage Va zur StVZO
      Bindestrich) auf einem Kennzeichen sind unzuläs-                     zu prüfen.
      sig.                                                           5.5   Nach Abschnitt 6.3.3 (Rückstrahlwerte) sind die
      Für Kennzeichen nach 2.1 und 2.2 ist die                             Rückstrahlwerte des blauen Euro-Feldes gemäß
      Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa                    Anlage Va zur StVZO zu prüfen.
      vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorge-                 6.    Anerkennung von Prüfungen aus anderen Mit-
      sehene Anbringungsstelle für Kennzeichen läßt                        gliedstaaten der Europäischen Union und des
      dies nicht zu. In diesem Fall darf die Engschrift ver-               Europäischen Wirtschaftsraumes
      wendet werden. Die Verwendung von Mittel- und                        Es werden auch Prüfungen anerkannt, die von den
      Engschrift auf einem Kennzeichen ist unzulässig.                     zuständigen Prüfstellen anderer Mitgliedstaaten
      Der waagerechte Abstand der Beschriftung ein-                        der Europäischen Union oder Mitgliedstaaten des
      schließlich der Plaketten zum schwarzen Rand                         Europäischen Wirtschaftsraumes entsprechend
      bzw. zum Euro-Feld muß auf beiden Seiten gleich                      § 60 durchgeführt und bescheinigt werden.
      sein.
      Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die                                        Begründung
      etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vor-              I. Allgemeines
      gesehene Anbringungsstelle dies zuläßt. In keinem
                                                                     1. Wesentliche Inhalte der Verordnung
      Fall dürfen die in Abschnitt 2 enthaltenen
      Größtmaße überschritten werden.                                   Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Zu-
                                                                        lassungs-Ordnung (StVZO). Im einzelnen sind zu
      Ist es der Zulassungsstelle nicht möglich, für ein
                                                                        nennen:
      Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen,
      das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle an-                    – Änderungen der Regelungen über die amtlichen
      gebracht werden kann, so hat der Halter Verände-                      deutschen Kraftfahrzeugkennzeichen in der Stra-
      rungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die An-                           ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Einfüh-
      bringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens                        rung eines EU-einheitlichen Kraftfahrzeugkenn-
      ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht un-                       zeichens (Euro-Kennzeichen), Einführung einer
      verhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifels-                     neuen, fälschungserschwerenden Schrift für
      fällen kann die Zulassungsstelle die Vorlage eines                    Kraftfahrzeugkennzeichen,
      Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachver-                     – Änderung der Unterscheidungszeichen für Kraft-
      ständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen.                     fahrzeugkennzeichen auf Grund der Kreisgebiets-
5.    Ergänzungen zur DIN 74 069, Ausgabe Mai 1989                          reformen in den Ländern Brandenburg, Mecklen-
                                                                            burg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
5.1   Nach Abschnitt 5.1.2 (Farben) gelten für das Euro-
      Feld (blauer Untergrund, 12 kreisförmig angeord-               2. In den Jahren 1988 und 1989 wurden unter Vorsitz
      nete gelbe Sterne) folgende Anforderungen:                        der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
      Farben im Neuzustand nach DIN 6171 Teil                           Kriterien für ein Gemeinschaftsmodell eines Kraft-
      1/03.89,Tabelle 3. Blau (BL) retroflektierend Typ 1               fahrzeugkennzeichens festgelegt. Gestützt auf den
      und Gelb (GE) retroreflektierend Typ 1.                           Gedanken, amtliche Kennzeichen einzuführen, an-
                                                                        hand deren Fahrzeuge als der Gemeinschaft zuge-
      Der Leuchtdichtefaktor für den blauen Untergrund
                                                                        hörig zu erkennen sind, wurde vorgeschlagen, die
      beträgt gemäß Tabelle 1. der DIN 6171 Teil 1/03.89
                                                                        Europaflagge als Zeichen der Europäischen Union
      mindestens 0,01; er darf maximal den Wert 0,06
                                                                        auf dem Kraftfahrzeugkennzeichen der in den
      erreichen.
                                                                        Mitgliedstaaten zugelassenen Kraftfahrzeuge anzu-
5.2   Nach Abschnitt 5.3.3 (Rückstrahlwerte) gelten für                 bringen.
      den blauen Untergrund des Euro-Feldes folgende
                                                                        Das Kennzeichen soll wie folgt aussehen:
      Anforderungen:
                                                                        – Maximale Abmessungen für einzeilige Kenn-
      Bei 1/3° Beobachtungswinkel, Normlichtart A
                                                                            zeichen (Länge 520 mm, Höhe 110 mm) und
                                           spezifische                      zweizeilige Kennzeichen (Länge 340 mm, Höhe
      Prü-                  Anleucht-    Rückstrahlwerte                    200 mm).
             Prüfzustand
      fung                   winkel       cd. 1x-1 m-2                  – Links soll auf jedem Kennzeichen ein einheitliches
                                          min.     max.                     Euro-Feld von blauer Farbe und 40 bis 45 mm
                                                                            Breite angebracht werden. Dieses Feld enthält im
      blau   bei              +    5°      2,5                              oberen Teil einen Kranz, bestehend aus 12 golde-
             Anlieferung      +   30°      1         20
                                                                            nen Sternen (Euro-Symbol). Im unteren Teil wird
      gelb                    +    5°      30                               der Nationalitätsbuchstabe des jeweiligen Mitglied-
                              +   30°      15        60
                                                                            staates eingeführt (D für Deutschland, F für
      blau   nach             + 5°         2,5                              Frankreich, etc.). Dieser Nationalitätsbuchstabe
             Bewitterung      + 30°        1         20                     kann jedoch nicht das nach den internationalen
                                                                            Straßenverkehrs-Übereinkommen vorgeschriebe-
5.3   Nach Abschnitt 6.1.1 (Maße und Schriftbild) sind                      ne Nationalitätszeichen (in einem besonderen ova-
      die Maße und das Schriftbild gemäß Anlage Va zur                      len Feld befindlich, weißer Untergrund, schwarze
      StVZO zu prüfen.                                                      Beschriftung) ersetzen. Das Nationalitätszeichen



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
24

VkBl. Amtlicher Teil                                         109                                               Heft 3 – 1995

      ist nach wie vor zusätzlich bei Fahrten im Ausland              Engschrift vorgesehen. Bei Verwendung der Eng-
      am Fahrzeug mitzuführen.                                        schrift wird der für das Euro-Feld benötigte Platz auch
                                                                      bei Kennzeichen, die aus acht Stellen (Buchstaben
   – Untergrund weiß oder gelb und retroreflektierend.
                                                                      oder Zahlen) bestehen, sichergestellt.
     Zugrunde gelegt werden die Reflexwerte und wei-
     tere Kriterien aus der betreffenden ISO-Norm.                    Erfaßt werden sämtliche amtlichen Kennzeichen (d.
                                                                      h., sämtliche Kennzeichen mit schwarzer oder grüner
   – Beschriftung ist schwarz. Höhe der Schriftzeichen                Beschriftung) sowie die roten Kennzeichen (§ 28
     70 bis 80 mm, Strichstärke 10 bis 12 mm.                         StVZO). Nicht unter die Regelung fallen die Ver-
   – Frei bleiben die Mitgliedstaaten in der Gestaltung               sicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO sowie die
     der Kombinationen der Zahlen und/oder Buch-                      Ausfuhrkennzeichen nach § 7 Abs. 2 der Verordnung
     staben für die Beschriftung des Kennzeichens.                    über internationalen Kraftfahrzeugverkehr.
     Hier können und sollen die Mitgliedstaaten ihre                  Außerdem ist die Neuregelung nicht für die Bundes-
     individuellen Systeme beibehalten. Einerseits                    wehrfahrzeuge (Y-Kennzeichen) vorgesehen. Das
     wird ein einheitliches Erscheinungsbild des Kenn-                gleiche gilt für die Kennzeichen nach der 15.
     zeichens angestrebt;.auf der anderen Seite muß                   Ausnahmeverordnung zur StVZO (X-Kennzeichen).
     jedoch im Straßenverkehr noch unterschieden
     werden können, aus welchen Mitgliedstaaten das                   Das Euro-Kennzeichen mit der neuen Schrift wird in
     Euro-Kennzeichen stammt. Anderenfalls kann es                    der neuen Anlage Va verankert. Als technische Norm
     zu Schwierigkeiten bei der Indentifizierung des                  wird die bisher national eingeführte DIN 74 069
     Fahrzeugs kommen.                                                (Ausgabe Mai 1989) in ihren Grundzügen hinsichtlich
                                                                      der Reflexwerte beibehalten und entsprechend der
   – Als Materialien sollen Aluminium oder Plastik                    veränderten Gestaltung der Kennzeichenschilder
     zugelassen werden.                                               angepaßt. Diese Anpassung erfolgt zunächst in der
   Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip steht es nach                      Anlage Va unmittelbar duch Verordnung. Später wird
   Auskunft der EU-Kommission (ABl. EG Nr. C 86/27 v.                 die DIN 74 069 im üblichen Normsetzungsverfahren
   26. März 1993) jedem Mitgliedstaat frei, das von der               geändert. Die Beurteilung der Reflexion der Kenn-
   Kommission empfohlene Modell anzunehmen. Irland                    zeichen anhand der von der EG empfohlenen ISO-
   und Portugal haben dies bereits getan. Luxemburg                   Norm wird auf Grund von Expertisen, insbesondere
   hat bereits seit 1987 sein Kennzeichen mit Euro-Feld               der Bundesanstalt für Straßenwesen, als nicht opti-
   und Euro-Symbol versehen, jedoch ohne den                          mal angesehen. Die Reflexwerte nach der ISO-Norm
   Nationalitätsbuchstaben „L“.                                       sind zu hoch. Deshalb werden die bisher bereits in
                                                                      Deutschland geltenden Werte nach der DIN 74 069
3. Die vorliegende Novellierung soll für die Einführung               beibehalten.
   des Euro-Kennzeichens an Fahrzeugen, die in
                                                                      Kennzeichenschilderherstellern aus anderen EU-
   Deutschland zugelassen sind, die rechtlichen
                                                                      Mitgliedstaaten steht unter Beachtung der DIN 74069
   Voraussetzungen schaffen.
                                                                      und des Nachweises der Erfüllung dieser DIN – auch
   Die Einführung erfolgt zunächst fakultativ. Das heißt,             durch eine zuständige Prüfstelle ihres Mitgliedstaates
   dem Fahrzeughalter soll die Wahl und die Ent-                      – der Zugang zum deutschen Markt offen. Prüfungen,
   scheidung vorbehalten bleiben, ob er das neue Euro-                die von zuständigen Prüfstellen in anderen EU- und
   Kennzeichen oder das bisherige Kennzeichen an sei-                 EWR-Mitgliedstaaten durchgeführt und bescheinigt
   nem Fahrzeug verwenden will. Nach ein bis zwei                     sind, werden in Deutschland anerkannt (vgl. Nr. 6 der
   Jahren wird der Verordnungsgeber auf Grund der                     neuen Anlage Va StVZO).
   inzwischen gemachten Erfahrungen prüfen, ob das                    Dem Halter bleibt es bei Entrichtung der vorgesehe-
   Euro-Kennzeichen obligatorisch eingeführt werden                   nen Gebühr nach der Gebührennummer 228 der
   soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Euro-                    Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen
   Kennzeichens soll die während der Diskussion um                    im Straßenverkehr unbenommen, auf seinen Antrag
   das fälschungssichere Kennzeichen in den Jahren                    die bisherigen Kennzeichen unter Beibehaltung der
   1978 bis 1980 von der Bundesanstalt für Straßen-                   Erkennungsnummer gegen neue Euro-Kennzeichen
   wesen entwickelte neue Schrift eingeführt werden.                  umzutauschen.
   Diese Schrift sieht eine individuelle Gestaltung eines
   jeden Buchstabens bzw. einer jeden Zahl vor, um                 4. Die zwischenzeitlich vorab geregelten Änderungen
   nachträgliche Verfälschungen auszuschließen oder                   der Liste der Unterscheidungszeichen der Verwal-
   mindestens wesentlich zu erschweren (man kann z.                   tungsbezirke sowie die auf Grund der Kreisgebiets-
   B. nicht mehr ohne weiteres aus einer 3 eine 8 oder                reformen in den Bundesländern Brandenburg,
   aus einem P ein R machen). Die neue Schrift hat fast               Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ein-
   den gleichen Grad an Lesbarkeit und eine bessere                   geführten neuen Unterscheidungszeichen wurden in
   Identifizierbarkeit wie die bisherige Schrift. Außerdem            die Anlage I aufgenommen. Die bisher zugeteilten
   ist die neue Schrift – gegenüber der heutigen – in der             Unterscheidungszeichen bleiben weiterhin gültig und
   Höhe gestaucht und in der Strichstärke etwas redu-                 „laufen aus“.
   ziert. Die Zahlen sind gegenüber den Buchstaben in                 Die Anlage II wurde neu gefaßt. Zum einen mußten
   der Breite reduziert. Dadurch wird Platz auf dem                   durch die Einbeziehung der Buchstaben B, F und G
   Kennzeichenschild gewonnen, ohne daß der Ge-                       die Berechnungen auf eine neue Grundlage gestellt
   samteindruck des Schriftbildes beeinträchtigt wird.                werden. Zum anderen wurde der Inhalt der bisheri-
   Die Ausführung der Schrift ist als Mittelschrift oder              gen Anlage III in die Anlage II aufgenommen, und



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
25

Heft 3 – 1995                                                    110                         VkBl. Amtlicher Teil

   zwar in die neuen Nummern 1 und 2. Damit wurde die                  bracht wird. Die Abstempelung des Kennzeichens
   Buchstabentafel in der bisherigen Anlage III entbehr-               durch einen Dienststempel ist seit langem nicht mehr
   lich, so daß die ganze Anlage III aufgehoben werden                 Praxis. Seit vielen Jahren werden nur noch Plaketten
   konnte.                                                             zur Abstempelung verwendet. Besondere Materialien
5. Kosten bei Bund, Ländern und Gemeinden entstehen                    oder eine besondere Herstellungstechnik für die
   nicht. Die Preise für die neuen Euro-Kennzeichen                    Plakette werden durch die Neuregelung nicht festge-
   können geringfügig ansteigen, zumal für die Ver-                    legt.
   wendung der neuen fälschungserschwerenden                           Durch die Änderung von Absatz 4 wird die Halter-
   Schrift entsprechende Prägewerkzeuge, die durch                     verantwortung für die Stempelplakette präziser be-
   die Schilderbetriebe neu beschafft werden müssen,                   schrieben, als dies bislang der Fall war.
   erforderlich sind. Da die Euro-Kennzeichen zunächst
                                                                       Zu Nummer 3 (§ 29)
   nicht obligatorisch, sondern auf Antrag zugeteilt wer-
                                                                       Zu a)
   den, liegt es damit in der Entscheidung des Ver-
                                                                       Der Hinweis wird ergänzt um die neue Anlage Va
   brauchers bzw. des Halters, die geringfügig höheren
                                                                       (Euro-Kennzeichen).
   Aufwendungen zu erbringen.
                                                                       Zu b)
   Die Mehrkosten des Euro-Kennzeichens, dessen Er-                    Die Verpflichtung der Stelle, die die Plakette zuteilt,
   werb dem Verbraucher freisteht, sind im Verhältnis zu               zur ordnungsgemäßen und mißbrauchsicheren An-
   den allgemeinen Lebenshaltungskosten so gering,                     bringung der Plakette wird rechtlich verankert.
   daß keine meßbaren Auswirkungen auf das Preis-                      Zu c)
   niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,                    Durch die Änderung von Absatz 3 wird die rechtliche
   zu erwarten sind.                                                   Verantwortung des Halters konkretisiert, ihm obliegt
                                                                       es lediglich, die einmal angebrachte Plakette in ihrem
                                                                       vorschriftsmäßigen Zustand zu erhalten. Sie muß „im
II. Zu den Einzelbestimmungen                                          Ganzen“ befestigt und der Gültigkeitszeitraum lesbar
1. Zu Artikel 1 (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-                       sein.
    nung)                                                              Unter vorschriftsmäßigem Zustand ist die vorge-
    Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)                                     schriebene Beschaffenheit sowie die vorgeschriebe-
                                                                       ne Anbringung zu verstehen.
    Redaktionelle Änderung.
    Zu Nummer 2 (§ 23 Abs. 2)                                          Zu Nummer 4 (§ 47a)
    Redaktionelle Änderung wegen der Neufassung der                    Vgl. Begründung zu Nummer 3b) und 3c).
    Anlage II und der Streichung der Anlage III                        Änderung durch den Bundesrat:
    Änderung durch den Bundesrat:                                      Zu Nummer 4 Buchstabe 4 (§ 47a Abs. 3 Satz 1)
    Zu Nummer 2 Buchstabe b (§ 23 Abs. 4)                              Begründung:
    Begründung:                                                        Es soll damit klargestellt werden, wer für die An-
    Durch die Änderung erfolgt die Einbeziehung des betref-            bringung der (Abgasuntersuchungs-)Plaketten zu-
    fenden Landeswappens in das Kfz-Kennzeichen. Dies                  ständig ist. Dazu wird die Regelung übernommen, die
    entspricht einem Wunsch des Bundesrates. Hierzu wird               im analogen Fall der § 29 – StVZO – Plakette bereits
    die bislang schon vorhandene Stempelplakette vergrö-               besteht.
    ßert und weiterentwickelt. Anstelle der bisherigen Kreis-          Zu Nummer 5 (§ 60)
    bzw. Stadtwappen wird das jeweilige Landeswappen in
    die Plakette gesetzt. In einigen Bundesländern ist in              Der eingefügte Absatz 1b schafft die Rechtsgrund-
    einer Anzahl von Fällen bereits heute das Landeswap-               lage für die neu eingeführten Euro-Kennzeichen. Ihre
    pen in der Stempelplakette enthalten. Diese Lösung ist             Zuteilung erfolgt für eine Übergangszeit nicht obliga-
    auch für den betreffenden Fahrzeughalter am kosten-                torisch, sondern zunächst nur fakultativ auf Antrag.
    günstigsten, der im Rahmen der Zulassungsgebühren                  Damit bleibt es dem Fahrzeughalter überlassen, zu
    letztlich die Mehrkosten zu tragen hat. Außerdem enthält           entscheiden, ob er an seinem Fahrzeug ein her-
    die Plakette den Namen der betreffenden Zulassungs-                kömmliches oder ein Euro-Kennzeichen führen will.
    stelle (Kreis oder Stadt). Hierdurch wird wie bisher die           Zu einem späteren Zeitpunkt wird über die obligatori-
    das betreffende Kennzeichen erteilende Zulassungs-                 sche Einführung entschieden.
    behörde mit ihrem Namen auf der Plakette genannt. Da               Zu Nummer 6 (§ 69a)
    die neue Plakette größer ist als die bisherige (der Durch-
    messer beträgt nunmehr 45 mm gegenüber bislang 35                  Es erfolgt eine Anpassung der Bußgeldvorschriften
    mm), entfällt bei einzeiligen Kennzeichen aus Platz-               an die neuen Regelungen.
    gründen der bisherige Bindestrich. Die Funktion des                Zu Nummer 7 (§ 72 Abs. 2 Übergangsvorschrift zu
    Bindestrichs (Aufteilung der Buchstaben und Zahlen in              § 23 Abs. 4)
    zwei Gruppen) wird jedoch durch die bisherige Prüf-                Einfügung durch den Bundesrat:
    oder AU-Plakette sowie durch die sich darunter befindli-           Begründung:
    che vergrößerte Stempelplakette wahrgenommen.                      Um den Herstellern der Plaketten genügend Zeit zu
    Im übrigen ist durch die Neufassung zum Ausdruck                   geben, ein flächendeckendes Angebot mit den neuen
    gebracht, daß die Abstempelung des Kennzeichens                    Plaketten in ganz Deutschland sicherzustellen, wird
    künftig nur noch in Form einer Stempelplakette er-                 eine Frist von etwa 6 Monaten vorgesehen.



                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
26

VkBl. Amtlicher Teil                                        111                                            Heft 3 – 1995

  Dies bedeutet auch, daß der Halter, der sich ab 1. Juli         – vom 6. Dez.         1993 im VkBl. 1993 S. 819
  1995 für ein Euro-Kennzeichen entscheidet, dieses               – vom 6. Mai          1994 im VkBl. 1994 S. 390
  mit der neuen Plakette zugeteilt erhält.                        – vom 15. Juli        1994 im VkBl. 1994 S. 450.
  Plaketten bisheriger Art dürfen vom 15. Januar 1995             Diese Vorgriffsregelungen wurden in die neue Fas-
  bis 30. Juni 1995 an Euro-Kennzeichen verwendet                 sung der Anlage I eingearbeitet.
  werden. Bei einzeiligen Kennzeichen ist der bisherige
  Trennungsstrich weggefallen. Dies kann jedoch in                In der Neufassung wurden die unterschiedlichen
  Kauf genommen werden.                                           Listen der Unterscheidungszeichen für alte und neue
                                                                  Länder aufgehoben und jeweils (nach zuzuteilenden
  Möchte der Halter noch ein Kennzeichen nach                     und auslaufenden Unterscheidungszeichen) verein-
  Anlage V (also ein Kennzeichen bisheriger Art ohne              igt. Außerdem wurden redaktionelle Unstimmigkeiten
  Euro-Feld), so dürfen auch noch Stempelplaketten                beseitigt.
  bisheriger Art verwendet werden. Dadurch besteht
  auch Gelegenheit, die Plaketten bisheriger Art noch             Einfügung durch den Bundesrat: (Anlage I
  aufzubrauchen.                                                  Abschnitt a und b)
  Zu Nummer 8 (§ 72 Abs. 2 Übergangsvorschrift zu                 (Änderung Unterscheidungszeichen Brandenburg)
  § 60 Abs. 1b)                                                   Begründung:
  Mit der Übergangsvorschrift werden Ergänzungs-                  Bei den Änderungen handelt es sich um Richtigstel-
  prüfungen für die Hersteller von Euro-Kennzeichen-              lungen bezüglich der Zuständigkeiten der Zulas-
  Vorprodukten und von Prägewerkzeugen für die neue               sungsstellen im Land Brandenburg. Dadurch wird die
  Schrift vorgeschrieben.                                         Anlage I zu § 23 Abs. 2 StVZO an die tatsächlichen
  Die Ergänzungsprüfung für Platinenhersteller, die               Verhältnisse im Land Brandenburg angepaßt. Diese
  bereits die Genehmigung zur Herstellung bisheriger              Anpassungen sind notwendig geworden, da sich mit
  Platinen besitzen, beschränkt sich auf die Prüfung              der Kreisgebietsreform sowie mit entsprechenden
  des Reflexstoffes des blauen Feldes.                            Beschlüssen der Landkreise die Zuständigkeiten der
  Beschriftungswerkzeuge für eine Beschriftung mit der            Zulassungsstellen in einigen Kreisen verändert
  durch Anlage Va eingeführten neuen Schrift für Euro-            haben.
  Kennzeichen dürfen nur verwendet werden, wenn                   (Änderung Unterscheidungszeichen Mecklenburg-
  diese nach DIN 74 069 auf Übereinstimmung mit den               Vorpommern)
  Schriftmustern der Bundesanstalt für Straßenwesen
                                                                  Begründung:
  geprüft wurden.
                                                                  Durch die Kreisgebietsreform bedingt erhielt der neue
  Bei der Verwendung geprüfter Vorprodukte ist eine
                                                                  Landkreis Ostvorpommern (frühere Kreise Anklam,
  gesonderte sofortige Prüfung der Produkte der Kenn-
                                                                  Greifswald, Wolgast) das Kennzeichen ANK zuge-
  zeichenhersteller nicht erforderlich. Nummer 3 legt
                                                                  teilt. Anliegen des Landkreises ist es, möglichst kurz-
  deshalb fest, daß für bisher zugelassene Kenn-
                                                                  fristig ein der Landkreisbezeichnung angepaßtes
  zeichenhersteller die Prüfung der produzierten Euro-
                                                                  Kennzeichen zu bekommen.
  Kennzeichen erst zu dem Zeitpunkt erfolgen muß, zu
  dem ohnehin die nächste Prüfung fällig ist. Die zum             Die Landesregierung unterstützt dieses Begehren, da
  nächstfälligen Prüfungszeitpunkt durchzuführende                damit eine einheitliche Verfahrensweise der Land-
  Prüfung der Euro-Kennzeichen schließt die Prüfung               kreisbezeichnung im amtlichen Kennzeichen doku-
  der Herstellung bisheriger Kennzeichenschilder ein.             mentiert wird, was u. a. zu einer spürbaren Verwal-
  Für Kennzeichenhersteller, die weiterhin ausschließ-            tungsvereinfachung führt.
  lich die bisherigen Kennzeichen fertigen wollen, kann           Die durch Bekanntmachung vom 28. Sept. 1988 neu-
  die Genehmigung auf diese beschränkt werden.                    gefaßte Anlage II wurde bislang durch die Verord-
  Mit den Übergangsregelungen wird der Prüfungs-                  nung vom 24. April 1992 (BGBl. I S. 969) geändert.
  aufwand und damit auch die Belastung der Hersteller             Auf Grund der Einbeziehung der Buchstaben B, F
  auf den notwendigen Umfang beschränkt. Insbe-                   und G in die Erkennungsnummer und die Streichung
  sondere für Hersteller von Kennzeichenschildern ent-            der Anlage III erfolgt auch eine Anpassung der Anlage
  steht kein unzumutbarer zusätzlicher Aufwand.                   II, da sich die Zahl der Fahrzeugerkennungsnummern
  Zu Nummer 9 Anhang 1 (Anlagen I bis III)                        erhöht. Außerdem wird die Gruppe I wegen teilweise
                                                                  besonderer Aufteilung der Buchstaben zwischen
  Anlage I wurde als Ganzes das letzte Mal durch die              Stadt- und Landkreis mit einem entsprechenden
  Verordnung vom 24. Juli 1989 (BGBl. I S. 1510) fest-            Hinweis auf die Angaben in Anlage I versehen.
  gelegt und durch die Verordnungen vom 26. Oktober
  1990 (BGBl. I S. 2327) sowie vom 11. Dezember                   Die bisherige Anlage III wird gestrichen, Ihr bisheri-
  1990 (BGBl. I S. 2701) geändert.                                ger Inhalt wird, soweit dieser noch maßgeblich ist, in
                                                                  die Anlage II übernommen. Im Interesse der Verein-
  Außerdem wurden inzwischen folgende Vorgriffs-                  fachung wurde auf die Abbildung der bisherigen
  regelungen im Verkehrsblatt (VkBl.) bekanntgemacht:             Buchstabentafel verzichtet. Statt dessen wurde zum
  – vom 15. Juli          1991 im VkBl. 1991 S. 598               Ausdruck gebracht, wie die Buchstaben verwendet
  – vom 28. Nov.          1991 im VkBl. 1991 S. 787               werden sollen und welche Buchstaben ausgeschlos-
  – vom 24. Febr.         1992 im VkBl. 1992 S. 80                sen sind. Kurze Erkennungsnummern (zwei- oder
  – vom 15. Okt.          1992 im VkBl. 1992 S. 597               dreistellige Kombinationen) sollen nicht als Wunsch-
  – vom 30. Dez.          1992 im VkBl. 1993 S. 64                kennzeichen ausgegeben werden. Insbesondere für



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
27

Heft 3 – 1995                                              112                        VkBl. Amtlicher Teil

   Krafträder und Importfahrzeuge, bei denen die An-             Zu Nummer 10 Anhang 2 (Anlage Va Abschnitt 4
   bringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus             nach Satz 6)
   baulichen Gründen nicht in Betracht kommt, sollen
   kurze Erkennungsnummern vorbehalten bleiben.                  Ergänzung durch den Bundesrat:
                                                                 Begründung:
   Zu Nummer 10 Anhang 2 (Anlage Va)
                                                                 Bei vielen Importfahrzeugen, insbesondere bei Pkw,
   Abbildung der Euro-Kennzeichen                                die für den nordamerikanischen Markt gebaut worden
   Änderung durch den Bundesrat:                                 sind, reicht die vom Hersteller vorgesehene An-
   Begründung:                                                   bringungsstelle nicht aus, um ein vorschriftsmäßiges
                                                                 deutsches Kennzeichen nach Abschnitt 2.1 oder 2.2
   Die Abbildungen in der Anlage Va müssen hinsicht-
                                                                 der Anlage Va anzubringen. Häufig ist der Platz nur
   lich der Stempelplakette dem neuen Maß (45 mm
                                                                 für ein verkleinertes Kennzeichen nach Abschnitt 2.3
   Durchmesser) angepaßt werden.
                                                                 (sog. Leichtkraftradkennzeichen) geeignet, das an
   Die Ausgestaltung der neuen Kennzeichen sowie ihre            solchen Fahrzeugen nicht zulässig ist. Zum Teil wer-
   Beschriftung regelt die neue Anlage Va. Die neu ein-          den auch Fahrzeuge nachträglich entsprechend ge-
   geführte fälschungserschwerende Schrift ist, im               ändert.
   Gegensatz zu der bisher verwendeten, nicht mehr
                                                                 Im Interesse der besseren Lesbarkeit und damit der
   durch eine DIN-Norm geregelt, da sie kaum in ande-
                                                                 Verkehrssicherheit sind die amtlich anerkannten
   ren Bereichen Anwendung finden wird. Eine Be-
                                                                 Sachverständigen und die Kfz-Zulassungsstellen ge-
   schreibung der Schrift durch Gitternetz oder Be-
                                                                 halten, in diesen Fällen grundsätzlich die Nach-
   maßung ist auf Grund ihrer Gestaltung nicht möglich.
                                                                 rüstung einer Kennzeichenhalterung für vorschrifts-
   Die Schriftmuster können demzufolge nur nach
                                                                 mäßige Kennzeichen zu fordern. Ausnahmen für sog.
   Vorlage im Maßstab 1:1 gefertigt werden. Bezugs-
                                                                 Leichtkraftradkennzeichen sollen nicht genehmigt
   quelle für die Vorlagen ist die Bundesanstalt für
                                                                 werden. Die in Abschnitt 4 Satz 7 der Verordnung vor-
   Straßenwesen.
                                                                 gesehene Regelung würde diese im Interesse der
   Form und Abmessungen der Anbringungsstellen für               Verkehrssicherheit gebotene Verfahrensweise unter-
   die amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von                binden.
   Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sind
                                                                 Die neue Anlage Va ergänzt gleichzeitig die DIN
   in der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20.
                                                                 74 069, Ausgabe Mai 1989 (Retroreflektierende
   März 1970 (ABl. EG vom 6. April 1970 Nr. L 76 Seite
                                                                 Kennzeichenschilder für Kraftfahrzeuge und deren
   25 ff.) festgelegt. Eine entsprechende Regelung für
                                                                 Anhängerfahrzeuge), um die für die Prüfung der
   land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf
                                                                 Euro-Kennzeichen zusätzlich erforderlichen Kriterien.
   Rädern sieht die Richtlinie 74/151/EWG vom 4.
                                                                 Die Ergänzung der DIN wurde aus Praktikabilitäts-
   März 1974 (ABl. EG vom 28. März 1974 Nr. L 84
                                                                 gründen gleichzeitig mit der Änderung der StVZO
   Seite 25 ff.) vor.
                                                                 vorgenommen.
   Die Größe der Anbringungsstelle des amtlichen
   Kennzeichens an der Rückseite von zwei- und dreirä-           Zu Nummer 10 Anhang 2 (Anlage Va Abschnitt 6)
   drigen Kraftfahrzeugen ist in der Richtlinie 93/94/
                                                                 Abschnitt 6 enthält die aus EG-rechtlichen Bestim-
   EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 (ABl. EG vom
                                                                 mungen notwendige Regelung, daß auch gleichwerti-
   14. Dezember 1993 Nr. L 311 Seite 83 ff.) geregelt.
                                                                 ge Prüfungen von Kennzeichenschildern aus ande-
   Danach hat die Anbringungsstelle für u. a. Kraft-             ren EU- und EWR-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
   räder eine Breite von 280 mm und eine Höhe von
                                                                 Änderung durch den Bundesrat („entsprechend“
   210 mm.
                                                                 § 60):
   Ein gesondertes zweizeiliges Kennzeichen für
                                                                 Begründung:
   Krafträder (im Größtmaß gegenüber den übrigen
   zweizeiligen Kennzeichen reduziertes) ist – weil ent-         Im Rahmen der Konsultierung hat die EU-Kommis-
   behrlich – nicht mehr als Kennzeichenmuster aufge-            sion um diese Änderung gebeten, damit Grundlage
   führt.                                                        der Prüfung auch inhaltlich gleichwertige Vorschriften
                                                                 anderer Mitgliedstaaten sein können.
   Im übrigen hat die Bundesanstalt für Straßenwesen
   den Auftrag zu untersuchen, ob und inwieweit eine
   generelle Verkleinerung des Kraftradkennzeichens              Zu Artikel 2 (Verordnung über internationalen
   möglich und vertretbar ist.                                   Kraftfahrzeugverkehr)
   Zu Nummer 10 Anhang 2 (Anlage Va Abschnitt                    Einfügung durch den Bundesrat:
   2.2)                                                          Begründung:
   Ergänzung durch den Bundesrat (Erläuterungen zu               Zu 1: Folge der Streichung der Anlage III und der
   der Angabe Größtmaß 340):                                            Einbeziehung der Buchstaben B, F, G in die
                                                                        Anlage II StVZO.
   Begründung:                                                   Zu 2: Auch für das Ausfuhrkennzeichen soll die
   Klarstellung, daß das in der Begründung zu Artikel 1                 neue fälschungserschwerende Schrift des
   Nr. 10 der Verordnung für diese Kraftfahrzeuge ange-                 Euro-Kennzeichens gelten. Das blaue Euro-
   gebene Maß für die Breite der Anbringungsstelle                      Feld soll jedoch wegen des schon vorhande-
   gleichzeitig das Größtmaß für das Kennzeichen ist.                   nen roten Ausfuhrmerkzeichens entfallen.



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
28

VkBl. Amtlicher Teil                                      113                                             Heft 3 – 1995

3. Zu Artikel 3 (Gebührenordnung für Maßnahmen im               11   4       Wie lange können Haschisch und seine
   Straßenverkehr)                                                           Abbauprodukte im Urin nachgewiesen
   Einfügung durch den Bundesrat:                                            werden?
   Begründung:                                                           x   Auch noch nach Wochen
                                                                             Höchstens 24 Stunden
   Die Gebühren-Nr. 228 mußte geändert werden, da
   die neue Stempelplakette mit Landeswappen gegen-             12   4       Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?
   über der bisherigen teurer ist (um ca. 1 DM).                             Personen, die
   Außerdem wurde die Gebühren-Nr. 228 redaktionell                      x   – regelmäßig Drogen (wie z. B.
   neu gefaßt. Bei Zuteilung der neuen Stempelplakette                           Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen,
   im Rahmen des Zulassungsverfahrens (Gebühren-                                 auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt
   Nr. 221) werden die Kosten auch der neuen Plakette                            nicht fahruntüchtig sind
   noch von der 50,-DM-Pauschale abgedeckt.                              x   – täglich nur eine Haschisch-Zigarette
                                                                                 rauchen
4. Zu Artikel 4
                                                                13   4       Jemand hat soeben eine Haschisch-
   Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten.                                Zigarette geraucht. Darf er anschlie-
(VkBl. 1995 S. 87)                                                           ßend ein Kraftfahrzeug führen?
                                                                         x   Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
                                                                             Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-
                                                                             Zigarette unbedenklich ist
Nr. 28       Änderung des Fragenkatalogs (Anla-                 14   4       Wann ist ein Drogenabhängiger zum Füh-
             ge 2 der Prüfungsrichtlinie vom 22.                             ren von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?
             Januar 1987, VkBl. 1987 S. 198)                             x   Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nach-
                             Bonn, den 19. Januar 1995                       weisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist,
                             StV 11/36.10.15-06                              daß er nicht rückfällig wird
                                                                             Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift
Der Bund-Länder-Fachausschuß „Fahrerlaubniswesen“                            genommen hat
hat auf seiner Sitzung am 15./16. 12. 1994 neue Fragen,                      Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift
Antworten und Abbildungen zu den Themen „Drogen“,                            genommen hat
„Grünpfeil“ und „Sicherung von Kindern“ behandelt und
                                                                15   4       Wie wird der berauschende Wirkstoff
beschlossen, die neuen Fragen ab 1. Juli 1995 in die
                                                                             von Haschisch im Körper abgebaut?
Prüfpraxis einzusetzen. Desgleichen ist aufgrund einer
Rechtsänderung im Rahmen der Neunzehnten Verord-                         x   Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
nung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschrif-                      Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
ten vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3127) die Antwort                       Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde
in der Frage 2 des Abschnitts Nr. 0.2.22 geändert sowie         16   4       Warum ist bereits der einmalige
die Frage 6 des Abschnitts Nr. 3.2.23 überarbeitet wor-                      Konsum von Drogen (wie z. B.
den.                                                                         Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?
                         Bundesministerium für Verkehr                       Er kann
                                    Im Auftrag                           x   – zur Fahruntüchtigkeit führen
                                     Grupe                               x   – einen mehrere Stunden dauernden
                                                                                 Rausch hervorrufen
          Änderungen des Fragenkataloges                        17   4       Welche Folgen kann es haben, wenn
(Hinweis: x = richtige Antwort, = falsche Antwort)                           man unter Einwirkung von Drogen (wie
                                                                             z. B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein
0.1.2 Unfallfaktoren infolge vorübergehender oder                            Kraftfahrzeug führt?
        ständiger Fahruntüchtigkeit
                                                                         x   Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
0.1.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel sowie                     x   Geld und/oder Freiheitsstrafe
        Medikamente                                                      x   Anordnung einer medizinisch-psychologi-
                                                                             schen Untersuchung
Neue Fragen zum Thema Drogen
                                                                18   4       Was kann Haschischkonsum bewirken?
Nr. P Antw.
                                                                         x   Rausch mit gefährlichen Sinnestäuschun-
9   4       Was können Drogen bewirken?
                                                                             gen und Herabsetzung des Reaktionsver-
        x Rauschzustände                                                     mögens
        x Abhängigkeit, Sucht                                            x   Rausch mit Verwirrtheitszuständen und
            Anhaltende Verbesserung der körperlichen                         Depressionen
            und geistigen Leistungsfähigkeit                                 Verbesserte Zeiteinschätzung
                                                                19   4       Welche Auswirkungen kann Haschisch-
10   4         Bei welchen Drogen kann schon einma-                          konsum haben?
               liger Konsum zu vorübergehender Fahr-
                                                                         x   Das Gefahrenbewußtsein kann abnehmen
               untüchtigkeit führen?
                                                                         x   Fehler bei der Verarbeitung von Informa-
         x     Haschisch, Marihuana                                          tionen können zunehmen
         x     Heroin, Kokain, Amphetamine                               x   Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit
         x     LSD                                                           und Entfernung können eintreten



                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
29

Heft 3 – 1995                                                114                             VkBl. Amtlicher Teil

20   4       Welche Auswirkungen kann Haschisch-                   3.2.23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
             konsum haben?                                         Thema: Sicherung von Kindern
         x Störungen von Aufmerksamkeit und Kon-                   Änderung der bestehenden Frage
             zentration
                                                                   Nr. P Antw.
             Die Blendempfindlichkeit nimmt ab
0.2.22 Ladung                                                      6    4        Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein Klein-
                                                                                 kind mitnehmen?
Änderung der bestehenden Frage
                                                                             x   In einer für das Kind geeigneten Rück-
Nr. P Antw.
                                                                                 halteeinrichtung mit Prüfzeichen
2    2          Wie breit darf Fahrzeug einschließlich                           Auf dem Schoß einer erwachsenen Person
                Ladung höchstens sein (ausgenommen                               In einer Baby-Tragetasche auf den hinte-
                Fahrzeuge mit land- oder forstwirt-                              ren Sitzen
                schaftlichen Erzeugnissen)?                        Neue Fragen
         x      2,55 m                                             9  4        Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein fünfjäh-
                                                                               riges Kind mitnehmen?
0.2.37 Wechsellichtzeichen,      Dauerlichtzeichen    und
                                                                           x In einem für das Kind geeigneten Kinder-
       Grünpfeil
                                                                               sitz mit Prüfzeichen
Neue Fragen                                                                    Auf einem hinteren Sitz mit serienmäßigem
Nr. P Antw.                                                                    Dreipunktgurt
                                                                               Auf der hinteren Sitzbank mit angelegtem
16   4          Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeil-
                                                                               Beckengurt
                schild erlaubt?
                                                                   10 4        Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein elfjähri-
         x      Rechtsabbiegen aus dem
                                                                               ges Kind von 140 cm Größe mitneh-
                rechten Fahrstreifen nach vor-
                                                                               men?
                herigem Anhalten, sofern nie-
                mand behindert oder gefähr-                                x Auf einer Sitzerhöhung mit Prüfzeichen
                det wird                                                       und mit angelegtem Dreipunktgurt
                Rechtsabbiegen ohne anzu-                                      Mit angelegtem Dreipunktgurt
                halten                                                         Auf der hinteren Sitzbank mit angelegtem
                Rechtsabbiegen nur wenn die                                    Beckengurt
                Ampel grün zeigt                                   11 4        Was ist bei der Verwendung eines Kinder-
                                      (Wechsellichtzeichen                     sitzes mit Prüfzeichen zu beachten?
                                      mit Grünpfeilschild)                 x Der Kindersitz muß für die Größe und das
                                                                               Gewicht des Kindes geeignet sein
17   4          Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeil-                  x Der Kindersitz muß für die Anbringung auf
                schild nach rechts abgebogen werden?                           dem vorgesehenen Fahrzeugsitz geeignet
         x      Wenn eine Gefährdung ande-                                     sein
                rer Verkehrsteilnehmer, insbe-                                 Außer dem Prüfzeichen ist nichts weiter zu
                sondere Fußgänger und Fahr-                                    beachten
                zeuge im Querverkehr, ausge-
                schlossen ist                                      (VkBl. 1995 S. 113)
         x      Wenn eine Behinderung ande-
                rer Verkehrsteilnehmer, insbe-
                sondere Fußgänger und Fahr-
                zeuge im Querverkehr, ausge-
                schlossen ist                                          Binnenschiffahrt
                Wenn nur einzelne Fußgänger
                geringfügig behindert werden                       Nr. 29    Schiffahrtspolizeiliche Verordnung
                                      (Wechsellichtzeichen                   zur vorübergehenden Abweichung
                                      mit Grünpfeilschild)                   von der Binnenschiffs-Untersu-
                                                                             chungsordnung über
18   4          Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeil-                       – Elektronischer Magnetkompaß mit
                schild vor dem Abbiegen nach rechts
                                                                               Digitalanzeige (§ 39) **)
                anzuhalten?
         x      An der Haltlinie                                   Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Binnenschiffahrtsaufga-
         x      Wenn keine Haltlinie vorhan-                       bengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
                den ist, vor der Kreuzung                          4. August 1986 (BGBl. I S. 1270) in Verbindung mit § 10
                oder Einmündung                                    Absatz 2 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom
                                                                   17. März 1988 (BGBl. I S. 237) verordnen die Wasser-
                Es muß nicht angehalten wer-                       und Schiffahrtsdirektionen Nord und Nordwest:
                den
                                    (Wechsellichtzeichen
                                    mit Grünpfeilschild)           **) Wiederholung ohne Änderung




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
30

Zur nächsten Seite