VkBl Nr. 6 2004

Verkehrsblatt Nr. 6 2004

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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                          149                                              Heft 6 – 2004

         Zusätzliche Arbeiten, wie z. B. Kippen des Fahrer-     3.2   Bremsen
         hauses, sind nicht zu fordern, auch wenn dies für      3.2.1 Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkeit
         die Aufgabe notwendig ist. In diesen Fällen wird
                                                                3.2.2 Prüfen der Druckwarneinrichtung
         diese Aufgabe durch eine andere aus dem glei-
         chen Sachgebiet ersetzt.                               3.2.3 Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststel-
                                                                      len
         Die Aufgaben können in beliebiger Reihenfolge
         ausgeführt werden. Sie gelten nur, soweit die Ein-     3.2.4 Prüfen, ob Pedalwege frei sind.
         richtungen am Prüfungsfahrzeug vorhanden sind.         3.2.5 Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse
         Kann eine Aufgabe deshalb nicht durchgeführt           3.2.6 Wirkung des Lufttrockners prüfen; bei älteren
         werden, so ist sie durch eine Aufgabe einer anderen          Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen
         Karte aus dem gleichen Sachgebiet zu ersetzen.
         Werden Kontrollen unter dem Fahrzeug durchge-          3.3    Räder, Reifen, Federung, Lenkung
         führt, muss der Motor abgeschaltet sein und es         3.3.1 Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeug-
         muss sichergestellt sein, dass keine Bedienungs-              scheins
         einrichtungen betätigt werden.
                                                                3.3.2 Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwin-
         Der amtlich anerkannte Sachverständige oder                   digkeit der Reifen anhand des Fahrzeugscheins
         Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) über-
                                                                3.3.3 Prüfen des Reifenzustandes / Reifendruckes (Pro-
         gibt dem Bewerber eine Aufgabenkarte. Führt der
                                                                       fil, Beschädigung, Fremdkörper)
         Bewerber die Aufgabe eines Sachgebietes nicht
         fehlerfrei aus, stellt der aaSoP eine weitere Aufga-   3.3.4 Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern
         be aus dem gleichen Sachgebiet einer anderen           3.3.5 Prüfen der Felgen auf Beschädigung
         Karte.                                                 3.3.6 Prüfung Reserverad, Sicherung, Zustand
         Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustel-      3.3.7 Sichtprüfung der Federung
         len, ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfol-
         gen kann (keine mündliche Zusatzprüfung).              3.3.8 Funktion der Lenkhilfe prüfen (stehender, laufen-
                                                                       der Motor)
                                                                3.3.9 Lenkungsspiel prüfen
2        Bewertung der Abfahrtkontrolle                         3.3.10 Ölstand der Servolenkung prüfen.
         Die Abfahrtkontrolle ist nicht bestanden, wenn
                                                                3.4     Elektrische Ausstattung / Beleuchtungsein-
         a) aus der übergebenen Aufgabenkarte zwei Auf-                 richtungen / Kontrolleinrichtungen
            gaben nicht richtig ausgeführt werden oder
                                                                3.4.1   Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuch-
         b) bei nur einem Fehler eine zweite Frage aus                  ten vorne, Funktion prüfen
            dem gleichen Sachgebiet einer anderen Auf-
                                                                3.4.2   Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rück-
            gabenkarte nicht richtig bearbeitet wird.
                                                                        strahler prüfen
         Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die
                                                                3.4.3   Hupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkie-
         Prüfungsfahrt einschließlich der Grundfahraufga-
                                                                        rungsleuchten, Funktion prüfen
         ben trotzdem durchzuführen.
                                                                3.4.4   Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen
         Bei Klasse T gilt dies auch für das Verbinden und
         Trennen von Fahrzeugen (siehe Anlage 9).               3.4.5   Reihenfolge des An- und Abklemmens beim
                                                                        Fremdstart benennen
                                                                3.4.6   Kontrolllampen benennen – Blinker / Warnblink-
3        Sachgebiete und Aufgaben                                       licht / Fernlicht / Handbremse / ABS / Temperatur-
                                                                        anzeigen oder Kontrollsysteme aktivieren und an
3.1   EG-Kontrollgerät
                                                                        zwei Beispielen erläutern
3.1.1 Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes für das
      EG-Kontrollgerät                                          3.4.7   Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen
3.1.2 Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät                3.5   Motor / Betriebsstoffe
3.1.3 Erläutern der Bedeutung der Kontrolllampen am             3.5.1 Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kon-
      EG-Kontrollgerät bzw. erläutern, wie ein Ausfall                trolle des Kühlflüssigkeitsstandes
      des Geräts signalisiert wird                              3.5.2 Kontrolle des Motorölstandes
3.1.4 Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät             3.5.3 Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung,
3.1.5 Überprüfen eines Schaublattes des EG-Kontroll-                  Kraftstoffvorrat prüfen
      geräts
                                                                3.5.4 Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten
      a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?                         (z.B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)
      b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?                  3.5.5 Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerfer-
      c) Nach wie viel Stunden wurde die erste Pause                  waschanlage kontrollieren
          eingelegt?                                            3.5.6 Einstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prü-
      d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?                 fen ggf. reinigen
3.1.6 Ausfüllen des Schaublattes des EG-Kontrollgeräts          3.5.7 Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfil-
      am Ende einer Fahrt                                             teranlage



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2004                                         150                                 V k B l . A m t l i c h e r Te i l

3.6   Ausrüstung / Aufbau / Zusatzeinrichtung             Karte 2
3.6.1 Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste      1.2   Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät
      (Vorhandensein)                                     2.2   Prüfen der Druckwarneinrichtung
3.6.2 Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)      3.2   Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwin-
3.6.3 Verbandkasten (Unterbringung)                             digkeit der Reifen anhand des Fahrzeugscheins
3.6.4 Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane,       4.3   Hupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkie-
      Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustands-              rungsleuchten, Funktion prüfen
      kontrolle)                                          5.1   Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kon-
3.6.5 Sichtprüfung der Anhängekupplung                          trolle des Kühlflüssigkeitsstandes
3.6.6 Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit,       6.2   Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)
      Beschädigung)                                       7.1   Überprüfung der Notausstiege und Nothämmer
3.6.7 Plane / Spriegel (Zustand und Befestigung kon-
      trollieren, prüfen ob Plane frei von Wasser oder    Karte 3
      u.U. von Schnee und Eis)                            1.3   Erläutern der Bedeutung der Kontrolllampen am
                                                                EG-Kontrollgerät bzw. erläutern, wie ein Ausfall
3.7    Handfertigkeiten                                         des Geräts signalisiert wird
3.7.1 Überprüfung der Notausstiege und Nothämmer          2.5   Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse
3.7.2 Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns       3.4   Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern
       einer Glühlampe im Scheinwerfer (gilt nicht für    4.1   Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuch-
       Gasentladungslampe)                                      ten vorne, Funktion prüfen
3.7.3 Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns       5.2   Kontrolle des Motorölstandes
       einer Glühlampe in Brems-, Blink- oder Schluss-
       leuchte                                            6.3   Verbandkasten (Unterbringung)
3.7.4 Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit       7.2   Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns
       Regelung der Lautstärke und Umschalten zwi-              einer Glühlampe im Scheinwerfer (gilt nicht für
       schen Fahrer- und Beifahrermikrofon                      Gasentladungslampe)
3.7.5 Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch     Karte 4
       von außen)                                         1.4   Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät
3.7.6 Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmä-     2.4   Prüfen, ob Pedalwege frei sind
       ßigen Absicherns eines liegengebliebenen Fahr-
       zeugs                                              3.3   Prüfen des Reifenzustandes / Reifendruckes (Pro-
                                                                fil, Beschädigung, Fremdkörper)
3.7.7 Erläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung
       der Türen                                          4.3   Hupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkie-
                                                                rungsleuchten, Funktion prüfen
3.7.8 Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers
                                                          5.3   Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung,
3.7.9 Kontrolle / Wechsel einer Sicherung bzw. Handha-          Kraftstoffvorrat prüfen
       bung des Sicherungsautomaten bei Ausfall einer
                                                          6.1   Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste
       zu benennenden Beleuchtungseinrichtung
                                                                (Vorhandensein)
3.7.10 Bedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage er-
                                                          7.5   Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch
       klären
                                                                von außen)

                                                          Karte 5
4      Aufgabenkarten                                     1.5   Überprüfen eines Schaublattes des EG-Kontroll-
Karte 1                                                         geräts
1.1   Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes für das         a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?
      EG-Kontrollgerät                                          b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
2.1   Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkeit                c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause
                                                                    eingelegt?
3.1   Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeug-
      scheines                                                  d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefah-
                                                                    ren?
4.2   Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rück-
      strahler prüfen                                     2.3   Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen
5.1   Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kon-     3.5   Prüfen der Felgen auf Beschädigung
      trolle des Kühlflüssigkeitsstandes                  4.1   Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuch-
6.1   Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste            ten vorne, Funktion prüfen
      (Vorhandensein)                                     5.4   Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten
7.4   Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit             (z.B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)
      Regelung der Lautstärke und Umschalten zwi-         6.6   Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit,
      schen Fahrer- und Beifahrermikrofon                       Beschädigung)



                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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7.3      Erläutern oder Demonstrieren des Auswechselns      7.9    Kontrolle/Wechsel einer Sicherung bzw. Handha-
         einer Glühlampe in Brems-, Blink- oder Schluss-           bung des Sicherungsautomaten bei Ausfall einer
         leuchte                                                   zu benennenden Beleuchtungseinrichtung

Karte 6                                                     Karte 10
1.6   Ausfüllen des Schaubblattes des EG-Kontrollge-        1.5   Überprüfen eines Schaublattes des EG-Kontroll-
      räts am Ende einer Fahrt                                    geräts
2.3   Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststel-           a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?
      len                                                         b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
3.6   Prüfung Reserverad, Sicherung, Zustand                      c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause
4.6   Kontrolllampen benennen – Blinker / Warnblink-                  eingelegt?
      licht / Fernlicht / Handbremse / ABS / Temperatur-          d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?
      anzeigen oder Kontrollsysteme aktivieren und an       2.4   Prüfen, ob Pedalwege frei sind.
      zwei Beispielen erläutern
                                                            3.7   Sichtprüfung der Federung
5.2   Kontrolle des Motorölstandes
                                                            4.6   Kontrolllampen benennen – Blinker / Warnblink-
6.5   Sichtprüfung der Anhängekupplung                            licht / Fernlicht / Handbremse / ABS / Temperatur-
7.6   Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmä-             anzeigen oder Kontrollsysteme aktivieren und an
      ßigen Absicherns eines liegengebliebenen Fahr-              zwei Beispielen erläutern
      zeugs                                                 5.7   Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfil-
                                                                  teranlage
Karte 7
                                                            6.2   Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)
1.1   Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes für das
      EG-Kontrollgerät                                      7.10 Bedienung der Heizung und Lüftungsanlage erklären
2.2   Prüfen der Druckwarneinrichtung
3.8   Funktion der Lenkhilfe (stehender, laufender Motor)
4.5   Reihenfolge des An- und Abklemmens beim               Anlage 8 zur Prüfungsrichtlinie
      Fremdstart benennen                                       Verbinden und Trennen von Fahrzeugen für
5.4   Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten                  die Klassen BE, C1E, DE und D1E
      (z.B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)                        (Anlage 7 Nr. 2.1.3 FeV)
6.4   Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane,
                                                            1      Allgemeine Hinweise
      Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustands-
      kontrolle)                                            Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbständig
7.7   Erläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung        Fahrzeuge verbinden und trennen kann.
      der Türen                                             Für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen besteht
                                                            eine Auswahl von zwei Aufgaben. Die bei den Aufgaben
Karte 8                                                     aufgeführten Positionen sind vollständig auszuführen,
1.2   Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät            soweit die Einrichtungen an den Prüffahrzeugen vorhan-
2.6   Wirkung des Lufttrockners prüfen; bei älteren         den sind. Vor dem Verbinden darf das Zugfahrzeug nicht
      Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen       in einer Linie vor dem Anhänger stehen.
3.9   Lenkungsspiel prüfen                                  Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den amtlich aner-
                                                            kannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
4.4   Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen
                                                            zeugverkehr entsprechend den bei der Prüfung bereitge-
5.5   Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerfer-           stellten Fahrzeugen.
      waschanlage kontrollieren
                                                            Bei den Klassen C1E, DE und D1E hat der Bewerber vor
6.7   Plane / Spriegel (Zustand und Befestigung kon-        der Rückwärtsfahrt eine geeignete Person aufzufordern,
      trollieren, prüfen ob frei von Wasser oder u.U. von   ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor
      Schnee und Eis)                                       Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu
7.8   Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers         warnen. Er hat bis zu einer Entfernung von ca. 2 m selbst-
                                                            ständig und ohne weitere Hilfe an den Anhänger heran-
Karte 9                                                     zufahren. Ab diesem Abstand darf bei allen Klassen eine
1.4   Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät         Einweisung erfolgen. Der Bewerber hat die Fahrt zu
2.5   Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse        unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person
                                                            nicht mehr sieht.
3.10 Ölstand der Servolenkung prüfen
4.7   Schlussleuchten, Umrissleuchten hinten, Funktion
      prüfen
                                                            2      Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
                                                                   mit Kugelkopfkupplung
5.6   Einstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prü-
      fen, ggf. reinigen                                    2.1. Anhänger ankuppeln
6.6   Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit,         Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung
      Beschädigung)                                         beliebig



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
23

Heft 6 – 2004                                           152                                  V k B l . A m t l i c h e r Te i l

1.     Zugfahrzeug heranfahren                              Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den amtlich aner-
2.     Feststellbremse am Anhänger lösen                    kannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                                                            zeugverkehr entsprechend den für die Prüfung bereitge-
3.     – Anhänger ankuppeln
                                                            stellten Fahrzeugen. Vor dem Verbinden darf das
4.     – Abreißseil einhängen                               Zugfahrzeug nicht in einer Linie vor dem Anhänger stehen
       – Sicherung der Kupplung prüfen                      (gilt nicht für die Klasse T).
       – Stützrad einfahren und sichern                     Vor der Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete
       – Unterlegkeile verstauen                            Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrs-
                                                            teilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld
       – Elektroanschluss herstellen                        entzogen sind, zu warnen. Er hat bis zu einer Entfernung
5.     Funktion der elektrischen Einrichtungen des An-      von ca. 2 m selbstständig und ohne weitere Hilfe an den
       hängers prüfen                                       Anhänger heranzufahren. Ab diesem Abstand darf eine
6.     Funktion der Druckluftbremsanlage des Anhän-         Einweisung erfolgen. Der Bewerber hat die Fahrt zu
       gers (Sichtkontrolle) prüfen                         unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person
                                                            nicht mehr sieht.
2.2. Anhänger abkuppeln
Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung   2.     Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
beliebig
1.     Zugfahrzeug sichern                                  2.1   Mehrachsanhänger und Starrdeichselanhän-
2.     Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile)          ger ankuppeln (Klassen CE und T)
3.     Stützrad ausfahren                                   Innerhalb der Ziffern 2 und 5 ist die Reihenfolge der Aus-
                                                            führung beliebig
4.     – Kupplung öffnen
                                                            1.    Heranfahren mit dem Zugfahrzeug an den Anhän-
       – Elektroanschluss trennen                                 ger bis auf einen Abstand von etwa 2 m. Überprü-
       – Abreißseil aushängen                                     fen, ob Anhänger gesichert ist, ggf. sichern (Fest-
5.     Deichsel hochkurbeln                                       stellbremse, Unterlegkeil(e))
                                                            2.     – ggf. Zuggabel bzw. Stützeinrichtung auf Höhe
                                                                      einstellen
3      Verbinden und Trennen von Fahrzeugen                       – Kupplung öffnen
       mit selbsttätiger Kupplung, mit Druck-
                                                                  – am Mehrachsanhänger Löseventil betätigen
       luftbremse oder mit eigener Lenkung
                                                            3.    Zurückstoßen (sichernde Person / Einweiser)
Bei diesen Fahrzeugen ist sinngemäß wie bei Klasse CE
                                                            4.    Kupplung kontrollieren (eingerastet, gesichert)
(siehe Anlage 9) zu verfahren.
                                                            5.    – Höheneinstellung lösen (falls erforderlich) bzw.
                                                                      Stützeinrichtung einfahren
4      Bewertung des Verbindens und Tren-
                                                                  – Druckluftschläuche anschließen (erst Brems-,
       nens von Fahrzeugen
                                                                      dann Vorratsschlauch)
Die ausgewählte Aufgabe ist zu wiederholen, wenn sie              – Elektroanschlüsse herstellen
nicht fehlerfrei ausgeführt wird. Wird sie auch bei der
                                                                  – ggf. Stellung des Bremskraftreglers prüfen
Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, ist dieser Prü-
fungsteil nicht bestanden.                                  6.    Unterlegkeil(e) verstauen, sichern
Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die Prü-   7.    Feststellbremse lösen (Anhänger)
fungsfahrt einschließlich Grundfahraufgaben trotzdem        8.    Funktion der Bremse (Sichtkontrolle oder Brems-
durchzuführen.                                                    probe) und der elektrischen Einrichtungen des An-
                                                                  hängers prüfen

                                                            2.2   Mehrachsanhänger (einschließlich Starrdeich-
Anlage 9 zur Prüfungsrichtlinie                                   selanhänger) abkuppeln (Klassen CE und T)
     Verbinden und Trennen von Fahrzeugen                   Innerhalb der Ziffern 2, 3 und 6 ist die Reihenfolge der
            für die Klassen CE und T                        Ausführung beliebig
             (Anlage 7 Nr. 2.1.3 FeV)                       1.    Zugfahrzeug sichern
1      Allgemeine Hinweise                                  2.    – Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterleg-
                                                                      keil(e))
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbständig                – ggf. Zuggabel feststellen bzw. Stützeinrichtung
Fahrzeuge verbinden und trennen kann.                                 ausfahren
Für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen besteht        3.    – Druckluftschläuche trennen (erst Vorrats-,
eine Auswahl von vier Aufgaben bei Klasse CE bzw. von                 dann Bremsschlauch)
zwei Aufgaben bei Klasse T. Die bei den Aufgaben aufge-
                                                                  – Elektroanschlüsse trennen
führten Positionen sind vollständig auszuführen, soweit
die Einrichtungen an den Prüfungsfahrzeugen vorhanden       4.    Kupplung öffnen
sind.                                                       5.    Vorwärts fahren



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                          153                                              Heft 6 – 2004

6.       –    Höheneinstellung lösen (falls erforderlich)     schen Prüfung. Dabei gelten die nachstehenden Anfor-
         –    Kupplung schließen                              derungen.

2.3   Sattelanhänger aufsatteln (Klasse CE)                   2      Fahrtechnische Vorbereitung
Innerhalb der Ziffern 2 und 5 ist die Reihenfolge der Aus-
führung beliebig                                              2.1     Vor Beginn der Fahrt ist auf die richtige Einstellung
1.    Heranfahren mit der Sattelzugmaschine an den            des Sitzes einschließlich der Kopfstütze und ggf. auch
      Anhänger bis auf einen Abstand von etwa 2 m.            des Lenkrades, das Anlegen des Sicherheitsgurts, die
      Überprüfen, ob Anhänger gesichert ist, ggf. sichern     ordnungsgemäße Einstellung der Rückspiegel und ord-
      (Feststellbremse, Unterlegkeile beide Richtungen)       nungsgemäß geschlossene Türen zu achten. Bei Zwei-
                                                              rädern ist auf das richtige Tragen der geeigneten Schutz-
2.     – Verschlusshandhebel der Kupplung geöffnet?           kleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke,
      – Höhe Sattelkupplung/Sattelplatte einstellen           mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z.B. Stiefel)
3.     Zurückstoßen (sichernde Person)                        zu achten. Der Bewerber muss mit den Bedienungsein-
4.    Kupplung kontrollieren (Einrasten des Verschluss-       richtungen vertraut sein. Werden Assistenzsysteme be-
      handhebels)                                             nutzt, so muss er diese eigenständig bedienen.
5.     – Verschlusshandhebel sichern
                                                              2.2    Sicherheitskontrolle
      – Stützvorrichtung einfahren und sichern
                                                              2.2.1 In den Klassen A, A1, B und M sind in jeder Prü-
      – Druckluftschläuche anschließen (erst Brems-,
                                                              fung die folgenden Sicherheitskontrollen stichprobenartig
          dann Vorratsschlauch)
                                                              durchzuführen:
      – Elektroanschlüsse herstellen
                                                              Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von (so-
6.     Unterlegkeile verstauen und sichern                    weit vorhanden und ohne Werkzeuge oder Hilfsmittel
7.     Feststellbremse lösen (Anhänger)                       möglich):
8.    Funktion der Bremse (Sichtkontrolle oder Brems-         •      Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifen-
      probe) und der elektrischen Einrichtungen des An-              druck)
      hängers prüfen.                                         •      Not-Aus-Schalter (nur Klasse A, A1 und M)
                                                              •      Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan) (nur
2.4    Sattelanhänger absatteln (Klasse CE)                          Klasse A, A1 und M)
Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung     Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe:
beliebig                                                      •      Ein- und Ausschalten
                                                              •      Funktion prüfen von:
1.     Sattelzugmaschine sichern                                     ■   Standlicht
2.     Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile              ■   Abblendlicht
       beide Richtungen)                                             ■   Fernlicht
3.     Stützvorrichtung ausfahren                                    ■   Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuch-
4.     – Verschlusshandhebel öffnen                                      tung
                                                                     ■   Nebelschlussleuchte(n)
       – Druckluftschläuche trennen (erst Vorrats-,                  ■   Warnblinkanlage
          dann Bremsschlauch)                                        ■   Blinker
       – Elektroanschlüsse trennen                                   ■   Hupe
5.     Vorwärts fahren                                               ■   Bremsleuchte(n)
                                                              •      Kontrollleuchten benennen
                                                              Rückstrahler:
3        Bewertung des Verbindens und Tren-
                                                              •      Vorhandensein
         nens von Fahrzeugen                                  •      Beschädigung
Die ausgewählte Aufgabe ist zu wiederholen, wenn sie          Lenkung:
nicht fehlerfrei ausgeführt wird. Wird sie auch bei der       •      Lenkschloss entriegeln
Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, gilt dieser Prü-    •      Überprüfung des Lenkspiels (nur Klasse B)
fungsteil als nicht bestanden.                                Bremsanlage:
Die Prüfungsfahrt einschließlich Grundfahraufgaben ist        Funktionsprüfung von
trotzdem durchzuführen. Bei Klasse T gilt dies auch für       •      Betriebsbremse
die Abfahrtkontrolle (siehe Anlage 7).                        •      Feststellbremse (nur Klasse B)
                                                              Flüssigkeitsstände:
                                                              •      Motoröl
Anlage 10 zur Prüfungsrichtlinie                              •      Kühlmittel
                                                              •      Scheibenwaschflüssigkeit (nur Klasse B)
        Anforderungen an die Prüfungsfahrt
              (Anlage 7 Nr. 2.1.5 FeV)                        2.2.2 In den Klassen BE, CE, C1E, DE und D1E sind fol-
                                                              gende Sicherheitskontrollen am Anhänger durchzuführen
1        Allgemeine Hinweise
                                                              (soweit vorhanden):
Die Prüfungsfahrt ist wesentlicher Bestandteil der prakti-    Kontrolle der / des



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2004                                              154                                 V k B l . A m t l i c h e r Te i l

•      Sicherung der Ladung                                    10    Abstand halten vom vorausfahrenden
•      Aufbaus                                                       Fahrzeug
•      Plane
•      Frachttüren                                             Der Bewerber muss den notwendigen Sicherheitsab-
•      Ladeeinrichtung                                         stand vom vorausfahrenden Fahrzeug bei allen Ge-
                                                               schwindigkeiten einhalten.
3      Lenkradhaltung
                                                               11    Überholen und Vorbeifahren
Auf eine korrekte Lenkradhaltung während der Prüfungs-
fahrt ist zu achten.                                           11.1 Überholen
                                                               Das Überholen ist nach Möglichkeit zu prüfen. Beim
4      Verhalten beim Anfahren                                 Überholen ist auf Folgendes zu achten:
Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige         •     Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug
Verkehr sorgfältig zu beobachten. Mit Fahrzeugen der                 höchstens bis zum Sicherheitsabstand
Klasse B soll in der Ebene der 1. Gang nur zum Anfahren        •     Beobachten des Verkehrsraums vor dem voraus-
benutzt und i.d.R. nach etwa einer Fahrzeuglänge in den              fahrenden Fahrzeug
2. Gang geschaltet werden.                                     •     Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der
                                                                     Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick
5      Gangwechsel                                                   zur Überprüfung des “Toten Winkels”
                                                               •     Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
Auf rechtzeitigen Gangwechsel ist zu achten. Der Bewer-
ber soll frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen          •     Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden
und bei Fahrzeugen der Klasse B, abhängig vom Fahr-                  Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenver-
zeugtyp, bis 50 km/h in der Regel mindestens die ersten              kehrs
vier Gänge verwenden; auch weitere Gänge sollen frü-           •     Zügiges Überholen mit ausreichendem Seitenab-
hestmöglich benutzt werden. Die Angaben in den Bedie-                stand
nungsanleitungen sind zu berücksichtigen.                      •     Betätigen des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
                                                               •     Einordnen ohne Behinderung des Überholten
6      Steigungen und Gefällstrecken
Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handha-         11.2 Überholtwerden
bung des Fahrzeugs in Steigungen und Gefällstrecken            Beim Überholtwerden darf die Geschwindigkeit nicht er-
beherrscht, insbesondere das Anfahren in einer Steigung        höht werden.
(bis ca. 10 %) mit abgestimmter Bedienung von Gas,
Kupplung und Bremsen. Das Nichtbenutzen der Fest-              11.3 Vorbeifahren
stellbremse gilt nicht als Fehler, sofern das Fahrzeug nicht   An parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hin-
wesentlich zurückrollt.                                        dernissen ist mit ausreichenden Abständen bei ange-
                                                               messener Geschwindigkeit und genügender Verkehrsbe-
7      Automatische Kraftübertragung                           obachtung ggf. unter Benutzung des Blinkers vorbei-
                                                               zufahren.
Der Bewerber muss mit den Besonderheiten einer auto-
matischen Kraftübertragung vertraut sein.
                                                               12    Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen,
                                                                     Kreisverkehren und Bahnübergängen
8      Verkehrsbeobachtung und Beachtung
       der Verkehrszeichen und -einrichtungen                  Es ist auf Folgendes zu achten:
Der Bewerber muss während der Fahrt auch den nach-             •       Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
folgenden Verkehr über die Rückspiegel beobachten so-          •       Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
wie Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtzeitig er-         •       Rechtzeitige Bremsbereitschaft
kennen und angemessen darauf reagieren. Durch die              •       Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden.
Fahrzeugbedienung sowie durch Anweisungen des aa-                      Unnötiges Zögern ist zu vermeiden
SoP darf er sich nicht ablenken lassen.
                                                               •       Einfahren in Vorfahrtstraßen ohne wesentliche Be-
                                                                       hinderung
9      Fahrgeschwindigkeit                                     •       Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor
Die Geschwindigkeit ist an die jeweilige Verkehrslage an-              abgestellt werden
zupassen.
Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig.
                                                               13    Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Auch bei der Anpassung an den Verkehrsfluss darf die
zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten            Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahr-
werden. Kurzfristige unwesentliche Überschreitungen            streifens nach links sind der Innen- und der linke Außen-
sind nicht zu beanstanden.                                     spiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und
Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen           dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der
zu vermeiden.                                                  Innenspiegel und der rechte Außenspiegel zu benutzen.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                         155                                             Heft 6 – 2004

Nach ausreichender Verkehrsbeobachtung ist rechtzeitig         •      Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit ande-
zu blinken.                                                           rer Verkehrsteilnehmer
Soweit erforderlich, ist in bestimmten Verkehrssituatio-       •      Deutliches Fahren, z. B. rechtzeitig
nen (z. B. beim Abbiegen, wenn Radwege oder Gleisan-                  ■   Geschwindigkeit anpassen
lagen vorhanden sind oder beim Fahrstreifenwechsel)                   ■   Blinken
eine zusätzliche Beobachtung des Verkehrs insbeson-                   ■   Einordnen
dere durch Überprüfen des „Toten Winkels“ durchzufüh-          •      Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbe-
ren.                                                                  schaffenheit (z. B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
Vor dem Abbiegen sind der entgegenkommende und der             •      Angepasste Geschwindigkeit und zweckmäßige
nachfolgende Verkehr sowie der Querverkehr zu beob-
                                                                      Gangwahl in Steigungen und Gefällen
achten. Zu achten ist auf rechtzeitiges und klar erkenn-
bares Einordnen auch in Einbahnstraßen ggf. unter Be-          •      Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern
achtung des Fahrradgegenverkehrs.                              •      Vor einem absehbaren Anhalten, z.B. an einer
Beim Abbiegen ist auf langsamere Verkehrsteilnehmer                   Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas
(z. B. Radfahrer) zu achten. Beim Abbiegen darf das Fahr-             und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen
zeug nicht unnötig weit auf den Fahrstreifen des Gegen-               und das Fahrzeug rollen lassen
verkehrs geraten. Unnötiges Ausholen ist zu beanstan-          •      Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermei-
den.                                                                  den
Unnötige Fahrstreifenwechsel sind zu vermeiden.
                                                               15.2   Richtige Fahrbahnbenutzung
14       Verhalten gegenüber Fußgängern sowie                  •      Beachten des Rechtsfahrgebots
         an Straßenbahn- und Bushaltestellen                   •      Einhalten eines ausreichenden Abstands zu Fahr-
                                                                      bahnrand
14.1 Verhalten gegenüber Fußgängern
                                                               •      Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des
Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur                Fahrstreifens
mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen
                                                               •      Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzöge-
Seitenabstand nähern, dass sie beim Überqueren der
                                                                      rungsstreifen
Straße das Gefühl der Sicherheit behalten.
                                                               •      Richtiger Fahrstreifenwechsel
Auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist be-
sonders zu achten.
                                                               15.3   Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten
14.2 Verhalten an Straßenbahn- und Bushaltestellen             •      Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit Sicht-,
Der Bewerber darf an Straßenbahnen und Linien- bzw.                   Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es
Schulbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vor-          zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst-
beifahren. Auf vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit,                bzw. Richtgeschwindigkeit
Überholverbote bei Annäherung an die Haltestelle und das       •      Anpassen an Fahrbahnverlauf und -beschaffenheit
richtige Verhalten gegenüber Omnibussen, die von der Hal-             (z.B. Kurven, Wechsel des Fahrbahnbelags)
testelle losfahren wollen, ist besonders zu achten.
                                                               •      Nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
                                                               •      Abstand halten
15       Fahren außerhalb geschlossener Ort-                   •      Ausnutzen von Überholmöglichkeiten
         schaften
Die außerorts gestellten Anforderungen sind:
                                                               16     Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt
•     Vorausschauendes Fahren
•     Richtige Fahrbahnbenutzung                               Am Ende der Prüfungsfahrt ist das Fahrzeug / die Fahr-
                                                               zeugkombination verkehrsgerecht abzustellen, um ggf.
•     Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten
                                                               sicher be- oder entladen zu können bzw. Personen sicher
                                                               ein- oder aussteigen zu lassen.
15.1     Vorausschauendes Fahren
                                                               Es ist auf Folgendes zu achten:
•        Beobachten des Verkehrsraums und der Fahr-
         bahnränder                                            •       Sicherung gegen Wegrollen durch Einlegen eines
                                                                       Ganges und/oder Betätigen der Feststellbremse
•        Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch
                                                                       (doppelte Sicherung beim Abstellen in Stei-
         Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls
         durch Überprüfen des „Toten Winkels“                          gung/Gefälle),
•        Beobachten von einmündenden und kreuzenden            •       Bei Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertra-
         Straßen bereits aus größerer Entfernung                       gung Sicherung gegen Wegrollen entsprechend
                                                                       der Empfehlung des Herstellers (Betriebsanlei-
•        Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende                  tung)
         Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstel-
         len, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Än-       •       Sicherung gegen unbefugte Benutzung
         derungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hin-          •       Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen
         dernisse                                                      der Tür



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2004                                                             156                                  V k B l . A m t l i c h e r Te i l

Anlage 11 zur Prüfungsrichtlinie                                            Anlage 12 zur Prüfungsrichtlinie
            Anforderungen an den Prüfort                                          Richtlinie für die Begutachtung von
                und seine Umgebung                                                   Personenkraftwagen auf ihre
                (§ 17 Abs. 3 bis 5 FeV)                                             Eignung als Prüfungsfahrzeuge
                                                                            1      Anwendungsbereich

Tabelle der Fahraufgaben                                                    1.1    Geltungsbereich
                                                                            Diese Richtlinie gilt für Personenkraftwagen und dient der
                                                                            Begutachtung eines Fahrzeugtyps auf seine Eignung als
Anforderungen                                    Geforderte Häufigkeit      Prüfungsfahrzeug für die Prüfung von Bewerbern um ei-
                                                 der Situation bei
                                                 5 Fahrprüfungen
                                                                            ne Fahrerlaubnis nach § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung
                                                                            (FeV). Voraussetzung ist die Erfüllung der Anlage 7 der
                                                  1    2   5    7    10     FeV.
1. Anfahren (Einfädeln) im fließenden                           X
   Verkehr vom Fahrbahnrand aus                                             1.2    Fahrzeuge
2. Befahren von Straßen mit einem Verkehrsauf-                  X           „Fahrzeugtyp“ im Sinne dieser Richtlinie sind Fahrzeuge,
   kommen von mindestens 100 Fahrzeuge/h                                    die hinsichtlich Gestaltung und Abmessungen des Innen-
3. Befahren von Einbahnstraßen mit der                     X                raums sowie hinsichtlich der Sitzplätze des Prüfenden
   Möglichkeit des Linksabbiegens                                           und des Fahrlehrers, der Sicht, des Fahrwerks, der Hei-
4. Durchführen von Fahrstreifenwechseln                              X
                                                                            zung und der Lüftung keine wesentlichen Unterschiede
   (außerhalb des Kreuzungsbereiches)                                       aufweisen.
5. Befahren von Straßen mit mehreren                       X                1.3   Begutachtung
   markierten Fahrstreifen für eine Richtung
                                                                            Fahrzeuge werden durch einen amtlich anerkannten
6. Heranfahren an und passieren von                             X           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver-
   Fußgängerüberwegen
                                                                            kehr auf Antrag nach dieser Richtlinie begutachtet. Das
7. Passieren von Haltestellen öffentlicher                 X                Ergebnis wird in einem Datenblatt vermerkt, das im Allge-
   Verkehrsmittel                                                           meinen anlässlich der Typprüfung des Fahrzeugs erstellt
8. Befahren von Kreuzungen mit der                                   X      und dem Verband der Technischen Überwachungs-Verei-
   Regelung „rechts vor links“                                              ne (VdTÜV) übersandt wird.
9. Einfahren (Einfädeln) in Vorfahrtstraßen                     X
                                                                            1.4    Nicht geeignete Fahrzeuge
10. Befahren von Kreuzungen mit Verkehrs-                  X
    zeichen 206 („Stoppschild“)                                             Fahrzeuge mit nachträglich verringerten Federwegen
                                                                            sind als Prüfungsfahrzeuge nicht geeignet.
11. Befahren von Kreuzungen, die durch                          X
    Lichtzeichen geregelt sind
12. Linksabbiegen auf Fahrbahnen mit                                 X      2      Allgemeine Vorschriften
    Gegenverkehr
                                                                            2.1    Fahrzeuge
13. Rechts-/Links-Abbiegen unter beson-                X
                                                                            Als Prüfungsfahrzeuge sind Fahrzeuge zu verwenden, die
    derer Berücksichtigung von Rad-
    fahrern auf Radwegen oder Seiten-                                       mindestens zwei Türen auf der rechten Seite haben.
    streifen
                                                                            2.2    Sitze
14. Befahren von Kreuzungen und Einmün-                    X
    dungen mit abknickender Vorfahrt                                        Bei einer Umrüstung des Beifahrersitzes auf einen ande-
                                                                            ren Sitz müssen die Forderungen der Ziffer 3 eingehalten
15. Fahren außerorts (Kurven und unüber-               X
                                                                            werden. Insbesondere darf der Fußraum für den Prüfen-
    sichtliche Stellen)
                                                                            den nicht eingeschränkt werden.
16. Fahren außerorts                                   X
    (mit Überholmöglichkeiten)                                              2.3   Kontrolleinrichtungen
17. Grundfahraufgaben außerhalb des                        X                Die Kontrolleinrichtungen für die Fahrtrichtungsanzeigen
    fließenden Verkehrs (z. B. Seitenstraße                                 müssen vom Beifahrersitz und vom Sitz des Prüfenden
    oder Sackgasse) ausgenommen für
    Prüfungen der Klassen A, A1 und M*)
                                                                            aus wahrnehmbar sein. Die Kontrolle der gefahrenen Ge-
                                                                            schwindigkeit muss für den Prüfenden möglich sein.
18. Autobahn in erreichbarer Nähe                 X
                                                                            2.4     Doppelbedienungseinrichtung
                                                                            Das Prüfungsfahrzeug (Musterfahrzeug zur Überprüfung
                                                                            der Richtlinieneinhaltung) muss mit einer der „Richtlinie
                                                                            für die Begutachtung von Doppelbedienungseinrichtun-
                                                                            gen in Kraftfahrzeugen zur Ausbildung von Bewerbern
*) Zur Anerkennung als Prüfort für Prüfungen der Klassen A, A1 und M
   muss eine ausreichende Prüfungsfläche für die Durchführung der           um eine Fahrerlaubnis“ (VkBl 1980 S. 418) entsprechen-
   Grundfahraufgaben vorhanden sein.                                        den Doppelbedienungseinrichtung ausgerüstet sein.



                                       Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                        157                                                        Heft 6 – 2004

2.5    Sicht                                                  höchsten Punkt der unbelasteten hinteren Sitzfläche
Es muss gewährleistet sein, dass der aaSoP alle für den       muss mindestens 340 mm betragen. Die Sitzhöhe darf
Ablauf der praktischen Prüfung wichtigen Verkehrsvor-         um bis zu 40 mm unterschritten werden, wenn eine Fuß-
gänge beobachten kann (Anlage 7 Nr. 2.2.16 FeV). Bei          raumlänge L3 von mindestens 450 mm vorhanden ist.
Verwendung von getönten Scheiben und / oder Folien            3.2.6 Rückenlehnenhöhe (Skizze, Maß H5)
sollen die Anforderungen der Richtlinie 92/22 EWG An-
                                                              Der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der unbelas-
hang II B (ECE-Regelung 43) an die vorderen Seiten-
                                                              teten Sitzfläche und der Oberkante der Rückenlehne bzw.
scheiben – in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt
                                                              der Kopfstütze muss mindestens 800 mm betragen.
der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs 1) – auch bei
den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe nicht         3.2.7 Sitztiefe (Skizze, Maß L4)
unterschritten werden. Abweichungen hiervon sind aus-         Die Sitztiefe muss mindestens 460 mm 2) betragen.
nahmsweise dann möglich, wenn bei der Überprüfung
der Eignung als Prüfungsfahrzeug der zuständige Sach-
                                                              3.3    Sitzplatz des Fahrlehrers
verständige oder Prüfer nach Nr. 1.3 eine ausreichende
Sicht für den aaSoP für gegeben erachtet.                     Nach Einstellung des Fahrlehrersitzes gemäß 3.2.1 müs-
                                                              sen für den Fahrlehrer mindestens folgende Platzverhält-
Die Sicht aus dem Fahrzeug darf nicht durch nachträglich
                                                              nisse verbleiben:
eingebaute Sitze eingeschränkt werden.
                                                              3.3.1 Mindestbeinfreiheit (Skizze, Maß L1)
2.6     Schutz gegen Heckaufprall                             Der Abstand zwischen den unbetätigten Doppelpedalen
Zwischen hinterer Sitzlehne und der hinteren Fahrzeugbe-      und dem vorderen Ende der Sitzfläche muss mindestens
grenzung muss eine Knautschzone von wenigstens L5 =           440 mm 3) betragen.
700 mm (siehe Skizze) sein, sofern nicht die Erfüllung der
                                                              3.3.2 Mindestknie- und Mindestschienbeinfreiheit
Anforderungen der ECE-Regelung 32 „Einheitliche Bedin-
                                                                    (Skizze, Maß L7)
gungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hin-
sichtlich des Verhaltens der Struktur des angestoßenen        Der Abstand zwischen Armaturenbrettunterkante und Be-
Fahrzeugs bei einem Heckaufprall“ nachgewiesen wird.          ginn der Sitzfläche des Vordersitzes muss mindestens
                                                              250 mm betragen.

3        Anforderungen                                        3.3.3 Mindestfußfreiheit (Skizze, Maß H7)
                                                              Zur Betätigung der Doppelpedale muss ein Freiraum von
3.1     Allgemeines                                           mindestens 260 mm gemessen vom Fußraumboden ver-
3.1.1 Die Innenraummaße des Fahrzeugs werden für              bleiben.
den Fahrlehrer und den Prüfenden, ausgehend vom Sitz-
platz des Prüfenden, vermessen. Der Platz des Prüfenden       3.3.4 Rückenlehnenhöhe (Skizze, Maß H1)
ist hinten rechts.                                            Der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der unbelas-
                                                              teten Sitzfläche und der Oberkante der Rückenlehne bzw.
3.2      Sitzplatz des Prüfenden                              der Kopfstütze muss mindestens 800 mm betragen.
3.2.1 Einstellung des Fahrlehrersitzes in Fahrzeug-           3.3.5 Kopfraum (Skizze, Maß H2)
       längsrichtung                                          Der senkrechte Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der
Die Position des Fahrlehrersitzes ist so zu wählen, dass      unbelasteten Sitzfläche und dem nicht eingedrückten
die Mindestanforderungen für den Sitzplatz des Prüfen-        Fahrzeughimmel muss mindestens 900 mm betragen.
den erfüllt werden. Die von vorne gezählte Rastenstellung     3.3.6 Sitztiefe (Skizze, Maß L2)
sowie die Positionen von ggf. vorhandener Höhen- und
Neigungsverstellung sind im Datenblatt festzuhalten.          Die Sitztiefe muss mindestens 485 mm 3) betragen.

3.2.2 Mindestkniefreiheit (Skizze, Maß L6)
                                                              4       Übergangsbestimmungen
Die Entfernung zwischen der Rückseite der Rückenlehne
des rechten Vordersitzes und dem Beginn der Sitzfläche        Die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie als geeignet
des Rücksitzes muss mindestens 200 mm 2) betragen.            begutachteten Fahrzeuge dürfen weiter als Prüfungsfahr-
Dabei muss die Rückenlehne des Vordersitzes in einem          zeuge verwendet werden.
Winkel von 25° +/– 3° zur Senkrechten (siehe Skizze,
Winkel W41) eingestellt sein.
3.2.3 Fußraum (Skizze, Maße B3, H3 und L3)
Die Länge des Fußraums muss mindestens 400 mm betra-
gen (L3); davon dürfen sich höchstens 150 mm unter dem
Beifahrersitz befinden (L8). In diesem Bereich muss für die
Füße ein Freiraum von mindestens 100 mm Höhe (H3) über
eine Breite von mindestens 300 mm (B3) vorhanden sein.
3.2.4 Kopfraum (Skizze, Maß H6)                               Skizze zu 4
Der senkrechte Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der
unbelasteten Sitzfläche und dem nicht eingedrückten           1) ECE-R 43 Anhang 3 Werte für die erforderliche Lichtdurchlässigkeit:
Fahrzeughimmel muss mindestens 885 mm betragen.                  75% für Windschutzscheiben; 70% für Seiten- und Heckscheiben.
                                                              2) Die Soll-Werte für L4 oder L6 können geringfügig unterschritten wer-
3.2.5 Sitzhöhe (Skizze, Maß H4)                                  den, wenn L4 + L6 ≥ 660 mm ist.
                                                              3) Die Soll-Werte für L1 oder L2 können geringfügig überschritten wer-
Der Abstand zwischen dem Fußraumboden und dem                    den, wenn L1 + L2 ≥ 925 mm ist.




                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2004                                                                       158                                                 V k B l . A m t l i c h e r Te i l

Datenblatt für die Begutachtung von Per-                                              2.3   Bei der Vermessung be-
sonenkraftwagen auf ihre Eignung als Prü-                                                   nutzte, von vorn gezählte
fungsfahrzeuge                                                                              Raste des Fahrlehrer-
                                                                                            sitzes (Raste 1entspricht
Prüfgrundlage:                         Richtlinie für die Begutach-                         vorderster Stellung):     _____________________________________________
                                       tung von Personenkraftwa-                            Höhenverstellung des
                                       gen auf ihre Eignung als Prü-                        Fahrlehrersitzes
                                       fungsfahrzeuge                                       (Beschreibung):           _____________________________________________
                                                                                            Neigungsverstellung des
Angaben zum vermessenen Fahrzeug                                                            Fahrlehrersitzes
Fahrzeughersteller:              ______________________________________________             (Beschreibung):           _____________________________________________
ABE-Nr.:                         ______________________________________________       2.4 Abmessungen
Typ:                             ______________________________________________             L3 L4 L5 L6 L8 B3 H3 H4 H5 H6
                                                                                      Maß
Verkaufsbezeichnung:             ______________________________________________             (mm) (mm) (mm) (mm) (mm) (mm) (mm) (mm) (mm) (mm)
Ausführung des vermessenen                                                            Ist-
Fahrzeugs, insbesondere Zahl                                                          Werte
der Türen auf der rechten Seite: _____________________________________________        Soll-
Schiebedach:                     ______________________________________________       Werte 400 4601) 700 2001) 150 300 100 3403) 800 885
Die Prüfergebnisse gelten
auch für die Ausführungen:       _____________________________________________        ECE-R32 erfüllt:
                                                                                      bei L5 < 700 mm                                 ❏ ja             ❏ nein

Prüfergebnisse
                                                                                      3     Sitzplatz des Fahrlehrers
1    Allgemeines
                                                                                            Abmessungen
1.1 Zahl der Türen
     (≥ 2 rechts):                  _____________________________________________           L1 L2 L7 H1 H2 H7
                                                                                      Maß
1.2 Bauartbedingte                                                                          (mm) (mm) (mm) (mm) (mm) (mm)
     Höchstgeschwindig-                                                               Ist-
     keit (≥ 130 km/h):             _____________________________________________     Werte
1.3 Kontrollanzeigen                                                                  Soll-
     der Fahrtrichtungs-                                                              Werte 4402) 4852) 250 800 900 260
     anzeiger vom Beifahrer-
     sitz und vom Sitz des
                                                                                      4       Bemerkungen
     Prüfenden aus
     wahrnehmbar:                        ❏ ja                ❏ nein
1.4 Kontrolle der gefahrenen
     Geschwindigkeit für den
     Prüfenden möglich:                  ❏ ja                ❏ nein
1.5 Freiraum in mm zwischen
     Rücksitz-Vorderkante und
                                                                                      Zusammenfassung
     Beifahrersitz-Hinterkante (L6):_____________________________________________
                                                                                      Das vermessene Fahrzeug entspricht der Richtlinie für die
1.6 Doppelbedienungs-
                                                                                      Begutachtung von Personenkraftwagen auf ihre Eignung
     einrichtung
                                                                                      als Prüfungsfahrzeuge vom……………………
     Hersteller:                    _____________________________________________
                                                                                      Dieses Datenblatt umfasst die Seiten 1 bis 3.
     Typ:                           _____________________________________________
     Genehmigungs-Nr.:              _____________________________________________
                                                                                      ____________________________________________________________
     oder
                                                                                      Ort                   Datum
     Maß H7 (Fußfreiheit des
     Fahrlehrers):                  _____________________________________________
                                                                                      ____________________________________________________________
                                                                                      Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für
2      Sitzplatz des Prüfenden
                                                                                      den Kraftfahrzeugverkehr
2.1    Fahrlehrersitz Serien-
       ausstattung:                     ❏ ja                ❏ nein
       Fahrlehrersitz Sonder-
                                                                                      1) Die Soll-Werte für L4 oder L6 können geringfügig unterschritten
       ausstattung (Beschreibung): _____________________________________________         werden, wenn L4 + L6 ≥ 660 mm ist.
2.2    Rückenlehnenwinkel W41                                                         2) Die Soll-Werte für L1 oder L2 können geringfügig überschritten wer-
                                                                                         den, wenn L1 + L2 ≥ 925 mm ist.
       des Fahrlehrersitzes                                                           3) Die Sitzhöhe H4 darf um bis zu 40 mm unterschritten werden, wenn
       (25° +/– 3°):               _____________________________________________         eine Fußraumlänge L3 von mindestens 450 mm vorhanden ist.




                                          Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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