VkBl Nr. 6 2006

Verkehrsblatt Nr. 6 2006

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VkBl. Amtlicher Teil                                               205                                                       Heft 6 – 2006

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177/0   141193              In den Rechtsgrundlagen zwischen             188/0   141705; 141706;       – In den Tatbestandstexten wurde
                            „§ 49 StVO; und § 24 StVG“ ein                       141707; 141708;         hinter „Zulässige Geschwindig-
                            „Leerzeichen“ eingefügt                              141236; 141237;         keit: *)… km/h“ das Semikolon
                                                                                 141238; 141712;         (;) durch einen Punkt (.) ersetzt
                            (redaktionelle Überarbeitung)                        141713
                                                                                                       (redaktionelle Überarbeitung)
177/0   141208              Höhe der Geldbuße; von „10 EUR“
                            auf „25 EUR“ geändert                        189/0   141714; 141715;       – In den Tatbestandstexten wurde
                                                                                 141716; 141717;         hinter „Zulässige Geschwindig-
                            (Änderung der BKatV: s. auch BLFA-                   141718; 141239;         keit: *)… km/h“ das Semikolon
                            OWiG I/04 TOP 4)                                     141240; 141241;         (;) durch einen Punkt (.) ersetzt
178/0   141616; 141619      In dem Feld Rechtsgrundlagen wur-                    141721
                            de: „§ 4 Abs. 1 BKatV“ eingefügt                                           (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                         190/0   141722; 141723;       – In den Tatbestandstexten wurde
                            (Tatbestandstexte redaktionell rich-
                                                                                 141724; 141725;         hinter „Zulässige Geschwindig-
                            tig gestellt)
                                                                                 141726; 141727          keit: *)… km/h“ das Semikolon
179/0   141212 bis 141640 – In den Tatbestandstexten wurde                                               (;) durch einen Punkt (.) ersetzt
                            hinter „Zulässige Geschwindig-
                            keit: *)… km/h“ das Semikolon                                              (redaktionelle Überarbeitung)
                            (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                    141727                – In dem Feld Rechtsgrundlagen
                            (redaktionelle Überarbeitung)                                                wurde: „11.1.10 BKat“ in
                                                                                                         „11.3.10 BKat“ geändert
180/0   141641 bis 141647 – In den Tatbestandstexten wurde
                            hinter „Zulässige Geschwindig-                                             (Tatbestandstexte redaktionell rich-
                            keit: *)… km/h“ das Semikolon                                              tig gestellt)
                            (;) durch einen Punkt (.) ersetzt            191/0   Vorschriftzeichen -   – Unter dem Absatz: „Halten und
                            (redaktionelle Überarbeitung)                        § 41 Abs. 3 StVO        Parken § 41 Abs. 2 StVO:“ nach
                                                                                 (Verweisungen)          den Worten: „- auf einem ge-
181/0   141648 bis 141220 – In den Tatbestandstexten wurde                                               meinsamen“ das Wort „/ge-
                            hinter „Zulässige Geschwindig-                                               trennten“ eingefügt
                            keit: *)… km/h“ das Semikolon
                            (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                                          (redaktionelle Überarbeitung)
                            (redaktionelle Überarbeitung)                                              – In den Tatbestandstexten wurde:
                                                                         193/0   141253; 141254;
                                                                                 141259; 141268;         „(Zeichen 295 oder 296)“ durch:
182/0   141654 bis 141660 – In den Tatbestandstexten wurde                                               „(Zeichen 295/296 *))“ ersetzt
                            hinter „Zulässige Geschwindig-                       141269
                            keit: *)… km/h“ das Semikolon                                              – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                            (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                                            angepasst
                            (redaktionelle Überarbeitung)                                              (redaktionelle Überarbeitung)
183/0   141224; 141225;     – In den Tatbestandstexten wurde                                           In den Tatbestandstexten wurde:
        141665; 141666,       hinter „Zulässige Geschwindig-             194/0   141277; 141278;
                                                                                 141500                „(Zeichen 295 oder 296)“ durch:
        141667; 141668        keit: *)… km/h“ das Semikolon                                            „(Zeichen 295/296 *))“ ersetzt
                              (;) durch einen Punkt (.) ersetzt
                                                                                                       Das Feld: „Bemerkungen“ wurde an-
                            (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                                       gepasst
184/0   141669; 141670;     – In den Tatbestandstexten wurde
        141671; 141227;       hinter „Zulässige Geschwindig-                                           (redaktionelle Überarbeitung)
        141228; 141677        keit: *)… km/h“ das Semikolon                                            Tatbestand in der Druckdatei ge-
                              (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                  141509
                                                                                                       löscht
                            (redaktionelle Überarbeitung)                                              („Doppel“ zu 141254 )
185/0   141678; 141679;     – In den Tatbestandstexten wurde
        141680; 141681;       hinter „Zulässige Geschwindig-             197/0   Richtzeichen        – Unter dem Absatz: „Halten und
        141682; 141683;       keit: *)… km/h“ das Semikolon                      – § 42 Abs. 4a StVO   Parken § 41 Abs. 2 StVO:“ nach
        141230; 141686        (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                  (Verweisungen)        den Worten: „- auf einem ge-
                                                                                                       meinsamen“ das Wort „/ge-
                            (redaktionelle Überarbeitung)                                              trennten“ eingefügt
186/0   141689; 141690;     – In den Tatbestandstexten wurde                                           (redaktionelle Überarbeitung)
        141691; 141692;       hinter „Zulässige Geschwindig-
        141693; 141694        keit: *)… km/h“ das Semikolon              198/0   142103; 142104;       In den Tatbestandstexten wurde:
                              (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                  142106; 142107        „(Zeichen 325/326)“ in „(Zeichen
                                                                                                       325, 326)“ geändert
                            (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                                       (redaktionelle Überarbeitung)
187/0   141695; 141233;     – In den Tatbestandstexten wurde
        141234; 141702;       hinter „Zulässige Geschwindig-             199/0   142000; 142109;       In den Tatbestandstexten wurde:
        141703; 141704        keit: *)… km/h“ das Semikolon                      142110; 142600;       „(Zeichen 325/326)“ in „(Zeichen
                              (;) durch einen Punkt (.) ersetzt                  142601                325, 326)“ geändert
                            (redaktionelle Überarbeitung)                                              (redaktionelle Überarbeitung)




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
21

Heft 6 – 2006                                                     206                                    VkBl. Amtlicher Teil

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213/0      205000;         – In dem Tatbestandstext wurde:                      328606             – In dem Tatbestandstext wurde:
                             „ein Mofa bzw. einen motorisier-                                        „Prüfungs-, Probe- oder Über-
                             ten Krankenfahrstuhl“ in „ein Mo-                                       führungsfahrt“ und „rotes Kenn-
                             fa/einen motorisierten Kranken-                                         zeichen/Kurzzeitkennzeichen *)“
                             fahrstuhl *)“ geändert                                                  in „Prüfungsfahrt/Probefahrt/
                                                                                                     Überführungsfahrt *)“ und „rotes
           205006;         – In dem Tatbestandstext wurde:                                           Kennzeichen/Kurzzeitkennzechen
                             „eine Mofa-Ausbildung bzw. die                                          **)“ geändert
                             Ausbildung zum Führen von mo-
                             torisierten Krankenfahrstühlen“ in                 328600             – In dem Tatbestandstext wurde:
                             „eine Mofa-Ausbildung/die Aus-                                          „Prüfungs-, Probe- oder Über-
                             bildung zum Führen von motori-                                          führungsfahrt“ und „vorne oder
                             sierten Krankenfahrstühlen *)“                                          hinten“ sowie „rotes Kennzei-
                             und „die erforderliche Fahrlehrer-                                      chen/Kurzzeitkennzeichen *)“ in
                             laubnis zu besitzen, oder ohne                                          „Prüfungsfahrt/Probefahrt/Über-
                             von ihr Gebrauch machen zu                                              führungsfahrt *)“ und „vorne/hin-
                             können“ in „die erforderliche                                           ten **) sowie „rotes Kennzei-
                             Fahrlehrerlaubnis zu besitzen/von                                       chen/Kurzzeitkennzeichen ***)“
                             der Fahrlehrerlaubnis Ge-                                               geändert
                             brauch machen zu können **)“
                             geändert                                           328112             – In dem Tatbestandstext wurde:
                                                                                                     „rote Kennzeichen oder das
           205012;         – In dem Tatbestandstext wurde:                                           Fahrzeugscheinheft“ in „rote
                             „eines Mofas bzw. eines motori-                                         Kennzeichen/Fahrzeugscheinheft
                             sierten Krankenfahrstuhls“ in „ei-                                      *)“ geändert
                             nes Mofas/motorisierten Kran-
                             kenfahrstuhls *)“ geändert                         328118             – In dem Tatbestandstext wurde:
                                                                                                     „das Fahrzeugscheinheft oder
           205100          – In dem Tatbestandstext wurde:
                                                                                                     den besonderen Fahrzeugschein“
                             „eines Mofas bzw. eines motori-
                                                                                                     in „das Fahrzeugscheinheft/den
                             sierten Krankenfahrstuhls“ in
                                                                                                     besonderen Fahrzeugschein *)“
                             „eines Mofas/motorisierten Kran-
                                                                                                     und „nicht oder nicht ordnungs-
                             kenfahrstuhls *)“ und „die Prüf-
                                                                                                     gemäß“ in „nicht/nicht ordnungs-
                             bescheinigung oder den Führer-
                                                                                                     gemäß **)“ geändert
                             schein“ in „die
                             Prüfbescheinigung/den Führer-                      328124             – In dem Tatbestandstext wurde:
                             schein **)“ geändert                                                    „Führen, Aufbewahren oder
                           – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                           Aushändigen“ in „Führen/Aufbe-
                             angepasst                                                               wahren/Aushändigen *)“ und
                                                                                                     „Prüfungs-, Probe- oder Überfüh-
                           (redaktionelle Überarbeitung)                                             rungsfahrten“ in „Prüfungsfahr-
221/0      317000          – Der Tatbestandstext wurde neu                                           ten/Probefahrten/Überführungs-
                             formuliert                                                              fahrten **)“ geändert

                           – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                      328136             – In dem Tatbestandstext wurde:
                             angepasst                                                               „nicht oder nicht richtig“ in
                                                                                                     „nicht/nicht richtig *)“ geändert
                           (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                                   – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
224/0      319100          – In dem Tatbestandstext wurde:                                           angepasst
                             „Betriebserlaubnis oder Bauart-
                             genehmigung“ in „Betriebser-                                          (redaktionelle Überarbeitung)
                             laubnis/Bauartgenehmigung *)“
                             geändert                                   230/0   329101 bis 329608 – Tatbestandstexte redaktionell
                                                                                                    richtiggestellt
                           – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                             angepasst                                                             – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                                                                                                     angepasst
                           (redaktionelle Überarbeitung)
228/0      327148          – In dem Tatbestandstext wurde:
                                                                                                   (Durch Erlass der obersten Landes-
                             „nicht oder nicht vorschriftsmä-
                                                                                                   behörden vorab geregelt (Änderun-
                             ßig“ in „nicht/nicht vorschrifts-
                                                                                                   gen am 15.06.2004 im Internet be-
                             mäßig *)“ geändert
                                                                                                   kannt gegeben).)

                           – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde              230/1   329113 bis 329610 – Tatbestandstexte redaktionell
                             angepasst                                                              richtiggestellt
                           (redaktionelle Überarbeitung)                                           (Durch Erlass der obersten Landes-
                                                                                                   behörden vorab geregelt (Änderun-
229/0      328100          – In dem Tatbestandstext wurde:                                         gen am 15.06.2004 im Internet be-
                             „Prüfungs-, Probe- oder Über-                                         kannt gegeben).)
                             führungsfahrt“ und „...Fahrzeug-
                             schein oder kein besonderes...“                    329018             – In dem Tatbestandstext wurde:
                             in „Prüfungsfahrt/Probefahrt/                                           „Prüfplakette oder -marke“ in
                             Überführungsfahrt *)“ und                                               „Prüfplakette/Prüfmarke *)“ ge-
                             „...Fahrzeugschein/kein beson-                                          ändert; hinter „Zustand“ wurden
                             deres... **)“ geändert                                                  „**)“ gesetzt




                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
22

VkBl. Amtlicher Teil                                           207                                                    Heft 6 – 2006

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        329024           – In dem Tatbestandstext wurde:             239/0   331618 bis 331626 – In den Tatbestandstexten wurden
                           „Fahrzeugschein oder den Nach-                                        die Worte: „bzw. dessen Anhän-
                           weis über die Betriebserlaubnis“                                      gers“ eingefügt
                           in „Fahrzeugschein/Nachweis
                           über die Betriebserlaubnis *)“                                       – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                           und „Prüfplakette oder -marke“                                         angepasst
                           in „Prüfplakette/Prüfmarke **)“                   331619; 331625     – In den Tatbestandstexten wurde
                           geändert;                                                              hinter „beeinträchtigt wurde“ ein
                         – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                          „,“ (Komma) eingefügt
                           angepasst                                         331625; 331626     – In den Angaben: „Rechtsgrundla-
                                                                                                  gen“ „§ 19 OWiG“ ergänzt
                         (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                                (Tatbestandstexte redaktionell rich-
231/0   329612           – In dem Tatbestandstext wurde:                                        tig gestellt)
                           „das Verbot oder die Beschrän-
                           kung“ in „das Verbot/die Be-              240/0   331660; 331666;    – In den Tatbestandstexten wurde:
                           schränkung *)“ und „Prüfplakette                  331672; 331678       „des Kraftfahrzeugs oder der
                           oder -marke“ in „Prüfplakette/                                         Fahrzeugkombination“ in „des
                           Prüfmarke **)“geändert;                                                Kraftfahrzeugs/der Fahrzeugkom-
                                                                                                  bination *)“ geändert
        329030           – In dem Tatbestandstext wurde:
                           „Prüfplakette oder -marke“ in                     331690             – In dem Tatbestandstext wurde:
                           „Prüfplakette/Prüfmarke *)“ ge-                                        „des Kraftfahrzeugs oder eines
                           ändert                                                                 Anhängers“ in „des Kraftfahr-
                                                                                                  zeugs/eines Anhängers *)“ geän-
                         – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                          dert
                           angepasst
                                                                             331696             – In dem Tatbestandstext wurde:
                         (redaktionelle Überarbeitung)                                            „des kennzeichnungspflichtigen
234/0   330612           – In dem Tatbestandstext wurde:                                          Kraftfahrzeugs mit gefährlichen
                           „das Kraftfahrzeug (außer Mofa)                                        Gütern oder des Kraftomnibusses
                           oder den Anhänger“ in „das                                             mit Fahrgästen“ in „des kenn-
                           Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den                                         zeichnungspflichtigen Kraftfahr-
                           Anhänger *)“geändert                                                   zeugs mit gefährlichen
                                                                                                  Gütern/des Kraftomnibusses mit
                         – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                          Fahrgästen *)“ geändert
                           angepasst
                                                                                                – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                         (redaktionelle Überarbeitung)                                            angepasst

235/0   330100           – In dem Tatbestandstext wurde:                                        (redaktionelle Überarbeitung)
                           „das Kraftfahrzeug oder die Fahr-         241/3   331748; 331749     Tatbestände gelöscht
                           zeugkombination“ in „das Kraft-
                           fahrzeug/die Fahrzeugkombina-                                        (27. VO zur Änderung der StVZO)
                           tion *)“geändert
                                                                     241/4   331754: 331755;    Tatbestände gelöscht
                         – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                     331760; 331761;
                           angepasst                                         331766; 331767;
                                                                             331772; 331773
                         (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                             331754: 331755;    Tatbestände neu erfasst
236/0   331000           – In dem Tatbestandstext wurde:                     331760; 331761;    (27. VO zur Änderung der StVZO)
                           „das Kraftfahrzeug oder die Fahr-                 331766; 331767
                           zeugkombination“ in „das Kraft-
                           fahrzeug/die Fahrzeugkombina-             241/5   331778; 331779     Tatbestände gelöscht
                           tion *)“geändert                                                     (27. VO zur Änderung der StVZO)
                         – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                     Leerseite          Durch Löschung (leere Rückseite)
                           angepasst                                                            entstanden
                         (redaktionelle Überarbeitung)               267/0   331980             – In dem Tatbestandstext wurde:
237/0   331506; 331512   – In den Tatbestandstexten wurde:                                        „nicht oder nicht ordnungsge-
                           „des Kraftfahrzeugs (außer Mofa)                                       mäß“ in „nicht/nicht ordnungsge-
                           oder des Anhängers“ in „des                                            mäß *)“ geändert
                           Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/An-                                      – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                           hängers *)“geändert                                                    angepasst
                         – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                        (redaktionelle Überarbeitung)
                           angepasst
                                                                     268/0   331332             – Der Tatbestandstext wurde red-
                         (redaktionelle Überarbeitung)                                            aktionell überarbeitet
238/0   331618           Seitenumbruch                                                          – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                                                                                                  angepasst
                         Das Feld: Bemerkungen wurde
                         berichtigt                                                             (redaktionelle Überarbeitung)




                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
23

Heft 6 – 2006                                                      208                                    VkBl. Amtlicher Teil

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269/0      331994            – In dem Tatbestandstext wurde:             293/0   334762; 334763;    In den Tatbestandstexten wurde vor
                               „das Gesamtgewicht oder die zu-                   334764             dem Wort: „obwohl“ ein „Komma“
                               gelassenen Achslasten“ in „das                                       eingefügt
                               Gesamtgewicht/die zugelassenen
                               Achslasten *)“ geändert                                              (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                         306/0   335000             – In dem Tatbestandstext wurde
                             – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                               angepasst                                                              hinter: „vorgeschrieben/betriebs-
                                                                                                      bereiten“ ein „*)“ eingefügt und:
                             (redaktionelle Überarbeitung)                                            „Sicherheitsgurte oder andere
                                                                                                      Rückhaltesysteme“ durch „Si-
270/0      332600            – In dem Tatbestandstext wurde:                                          cherheitsgurte/Rückhaltesysteme
                               „das Kraftfahrzeug, den Anhän-                                         **)“ ersetzt
                               ger oder die Fahrzeugkombina-
                               tion“ in „das Kraftfahrzeug/den                                      – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                               Anhänger/die Fahrzeugkombina-                                          angepasst
                               tion *)“ geändert, sowie hinter
                               „Abmessungen **) eingefügt                                           (redaktionelle Überarbeitung)

                             – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde             308/0   335024             – Tatbestand neu eingefügt
                               angepasst
                                                                                                    – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                             (redaktionelle Überarbeitung)                                            angepasst
272/0      332000            – In dem Tatbestandstext wurde:                                        (redaktionelle Überarbeitung: An-
                               „ohne vorgeschriebene seitliche                                      wenderwunsch)
                               Schutzvorrichtung oder mit einer
                               nicht vorschriftsmäßigen Schutz-          312/0   336012             – In dem Tatbestandstext wurde:
                               vorrichtung“ in „ohne vorge-                                           „ohne bzw. mit unzureichender“
                               schriebene seitliche Schutzvor-                                        in „ohne/mit unzureichender *)“
                               richtung/mit einer nicht                                               geändert
                               vorschriftsmäßigen Schutzvor-
                                                                                                    – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                               richtung *)“ geändert
                                                                                                      angepasst
                             – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                               angepasst                                                            (redaktionelle Überarbeitung)

                             (redaktionelle Überarbeitung)               316/0   340000             – In dem Tatbestandstext wurde:
                                                                                                      „mangelhaft waren bzw. fehlten“
273/0      332606            – In dem Tatbestandstext wurde:                                          in „mangelhaft waren/fehlten *)“
                               „das Kraftfahrzeug oder die Fahr-                                      geändert
                               zeugkombination“ in „das Kraft-
                               fahrzeug/die Fahrzeugkombina-                                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                               tion *)“ geändert                                                      angepasst

                             – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                        (redaktionelle Überarbeitung)
                               angepasst
                                                                         317/0   341006             – In dem Tatbestandstext wurde
                             (redaktionelle Überarbeitung)                                            das Wort „das“ durch „dessen“
                                                                                                      ersetzt
288/0      334726            Im Tatbestandstext wurde vor dem
                             Wort: „obwohl“ ein „Komma“ einge-                   341600 bis 341606 – In den Tatbestandstexten wurden
                             fügt                                                                    die Worte: „bzw. dessen Anhän-
                                                                                                     ger“ eingefügt
                             (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                 341601; 341604     – In den Tatbestandstexten wurde
289/0      334727; 334728;   In den Tatbestandstexten wurde vor                                       hinter „wurde“ ein „,“ (Komma)
           334729; 334730;   dem Wort: „obwohl“ ein „Komma“                                           eingefügt
           334731            eingefügt
                                                                                                    – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                             (redaktionelle Überarbeitung)                                            angepasst
290/0      334738; 334739;   In den Tatbestandstexten wurde vor                                     (Tatbestandstexte redaktionell rich-
           334740; 334741    dem Wort: „obwohl“ ein „Komma“                                         tig gestellt)
                             eingefügt
                                                                         318/0   341607 bis 341611 – In den Tatbestandstexten wurden
                             (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                                     die Worte: „bzw. dessen Anhän-
291/0      334742; 334743    In den Tatbestandstexten wurde vor                                      ger“ eingefügt
                             dem Wort: „obwohl“ ein „Komma“
                             eingefügt                                           341607; 341610     – In den Tatbestandstexten wurde
                                                                                                      hinter „wurde“ ein „,“ (Komma)
                             (redaktionelle Überarbeitung)                                            eingefügt
292/0      334750; 334751;   In den Tatbestandstexten wurde vor                                     – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
           334752            dem Wort: „obwohl“ ein „Komma“                                           angepasst
                             eingefügt
                                                                                                    (Tatbestandstexte redaktionell rich-
                             (redaktionelle Überarbeitung)                                          tig gestellt)




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
24

VkBl. Amtlicher Teil                                             209                                                   Heft 6 – 2006

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332/0   347012          – In dem Tatbestandstext wurde:                348/0   357600; 357601;   – Tatbestände gelöscht
                          „seitliche oder hintere“ in „seitli-                 357603; 357604;
                          che/hintere *)“ geändert                             357606; 357607;
                                                                               357609; 357610;
                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                        357612; 357613
                          angepasst
                                                                               357600; 357601;   – Tatbestände neu erfasst
                        (redaktionelle Überarbeitung)                          357603; 357604;   (27. VO zur Änderung der StVZO)
                                                                               357606; 357607
334/0   349130 und      Das Feld: „Bemerkungen“ wurde be-
        349136          richtigt                                       348/1   357615: 357616    Tatbestände gelöscht; Seite ent-
                                                                                                 fernt
                        (Tatbestandstexte redaktionell rich-
                        tig gestellt)                                                            (27. VO zur Änderung der StVZO)
341/0   353100          – In dem Tatbestandstext wurde:                348/2   Leerseite         Durch Löschung (leere Rückseite);
                          „das Kraftfahrzeug bzw. den An-                                        Seite entfernt
                          hänger“ in „das Kraftfahrzeug/
                          den Anhänger *)“ und „Vorschrift             350/0   360600            – In dem Tatbestandstext wurde:
                          *)“ in „Vorschrift **)“ geändert                                         „Glas, Folie oder ähnlichen Ab-
                                                                                                   deckungen“ in „Glas/Folie/Ab-
                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                            deckungen *)“ geändert
                          angepasst
                                                                               360124            – In dem Tatbestandstext wurde:
                        (redaktionelle Überarbeitung)                                              „Kennzeichen oder Nationalitäts-
342/0   353106          – In dem Tatbestandstext wurde:                                            zeichen“ in „Kennzeichen/Natio-
                          „das Kraftfahrzeug bzw. den An-                                          nalitätszeichen *)“ geändert
                          hänger“ in „das Kraftfahrzeug/
                                                                                                 – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                          den Anhänger *)“ und „Vorschrift
                                                                                                   angepasst
                          *)“ in „Vorschrift **)“ geändert
                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde
                                                                                                 (redaktionelle Überarbeitung)
                          angepasst                                    360/0   602100            In den Angaben: Rechtsgrundlagen,
                        (redaktionelle Überarbeitung)                                            „§ 3 Abs. 2,“ gestrichen

343/0   353112          – In dem Tatbestandstext wurde:                                          (Rechtsgrundlagen redaktionell
                          „das Kraftfahrzeug bzw. den An-                                        richtig gestellt)
                          hänger“ in „das Kraftfahrzeug/               360/0   610100            In den Angaben: „Rechtsgrundlagen“
                          den Anhänger *)“ und „Vorschrift                                       „§ 10 Abs. 1,“ in „§ 10,“ geändert
                          *)“ in „Vorschrift **)“ geändert
                                                                                                 (Rechtsgrundlagen redaktionell
                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                          richtig gestellt)
                          angepasst
                                                                       375/0   Tabelle: 703003   Hinter TBNR 103677 in der Spalte
                        (redaktionelle Überarbeitung)                                            „FV“: „2 M“ eingetragen
344/0   353118          – In dem Tatbestandstext wurde:
                          „das Kraftfahrzeug bzw. den An-
                                                                                                 (Durch Erlass der obersten Landes-
                          hänger“ in „das Kraftfahrzeug/
                                                                                                 behörden vorab geregelt (Änderun-
                          den Anhänger *)“ und „Vorschrift
                                                                                                 gen am 15.06.2004 im Internet be-
                          *)“ in „Vorschrift **)“ geändert
                                                                                                 kannt gegeben).)

                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                383/0   Tabelle: 704000   EURO-Beträge und Fahrverbote
                          angepasst                                            Tabelle: 704001   aktualisiert
                                                                               Tabelle: 704002
                        (redaktionelle Überarbeitung)                          Tabelle: 704003   (Änderung der BKatV: 40. StVRÄndV
                                                                                                 vom 22.12.05 (BGBl. 2005 Teil I Nr.
345/0   354000          – In dem Tatbestandstext wurde:                                          76 S. 3716 ff. vom 30.12.2005)
                          „fehlte oder mangelhaft“ in
                          „fehlte/mangelhaft war *)“ geän-             384/0   Tabelle: 704004   EURO-Beträge und Fahrverbote
                          dert                                                 Tabelle: 704005   aktualisiert

                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                                          (Änderung der BKatV: 40. StVRÄndV
                          angepasst                                                              vom 22.12.05 (BGBl. 2005 Teil I Nr.
                                                                                                 76 S. 3716 ff. vom 30.12.2005)
                        (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                       385/0   Tabelle: 712001   Die Überschrift wurde den Texten der
346/0   355000          – In dem Tatbestandstext wurde:                                          Tatbestandsnummern angepasst
                          „unzulässig oder mangelhaft“ in
                          „unzulässig/mangelhaft war *)“                                         (redaktionelle Überarbeitung)
                          geändert
                                                                       387/0   Tabelle: 712010   – Die Überschriften wurde den
                        – Das Feld: „Bemerkungen“ wurde                        Tabelle: 712012     Texten der Tatbestandsnummern
                          angepasst                                            Tabelle: 712036     angepasst
                        (redaktionelle Überarbeitung)                                            (redaktionelle Überarbeitung)




                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
25

Heft 6 – 2006                                                           210                                        VkBl. Amtlicher Teil

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388/0      Tabelle: 712013      Die Überschrift wurde den Texten der          442/0      Stichwortverzeich-   Seitenumbruch
           Tabelle: 712014      Tatbestandsnummern angepasst                             nis: Buchst.: „Z“
           Tabelle: 712015
           Tabelle: 712016      (redaktionelle Überarbeitung)

389/0      Ab Tabelle: 712018 – Seitenumbruch

                Tabelle: 712019 – Die Überschriften wurde den
                Tabelle: 712020   Texten der Tatbestandsnummern
                Tabelle: 712023   angepasst
390/0      Ab Tabelle: 712024 (redaktionelle Überarbeitung)               (VkBl. 2006 S. 196)
                Tabelle: 712027 – Seitenumbruch
                                – Die Überschriften wurde den
                                  Texten der Tatbestandsnummern
                                  angepasst
393/0      Tabelle: 713001      (redaktionelle Überarbeitung)
           Tabelle: 713003      Die Überschriften wurde den Texten
                                der Tatbestandsnummern angepasst
394/0      Tabelle: 713005      (redaktionelle Überarbeitung)
           Tabelle: 713006      Die Überschriften wurde den Texten
           Tabelle: 713007      der Tatbestandsnummern angepasst
           Tabelle: 713008
           Tabelle: 713009      (redaktionelle Überarbeitung)
395/0      Tabelle: 713011      Die Überschriften wurde den Texten
                                der Tatbestandsnummern angepasst
                                (redaktionelle Überarbeitung)
408/0      Tabelle: 734033      In der Überschrift das Wort „zuläsi-
                                gen“ in „zulässigen“ geändert
                                (redaktionelle Überarbeitung)
412/0      Tabelle: 734070      In der Überschrift das Wort „zulässi-
                                genGesamtgewicht“ in „zulässigen
                                Gesamtgewicht“ geändert
                                                                              Nr. 46     ECE-Regelung Nr. 91
                                (redaktionelle Überarbeitung)                            Seitenmarkierungsleuchten
428/0      Stichwortverzeich-   Unter dem Begriff: „Feuerlöscher“                        ECE-Regelung Nr. 93
           nis: Buchst.: „F“    die TBNR:“335024“ aufgenommen.                           Vordere Unterfahrschutzein-
                                Die Rechtsgrundlage eingetragen                          richtungen
                                (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                                                        Bonn, den 25. Januar 2006
429/0      Stichwortverzeich-   Unter dem Begriff: „Gehweg“ als
                                                                                                        S 02/37.18.03-91/93/ 3 Va 06
           nis: Buchst.: „G“    „Kfz.-Führer“ in „Kfz-Führer“ geän-
                                dert                                          Mit Beschluss 97/836/EG des Rates der Europäischen
                                (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                              Union vom 27. November 1997 über den Beitritt der Eu-
                                                                              ropäischen Gemeinschaft zu dem „Geänderten Überein-
430/0      Stichwortverzeich-   Unter dem Begriff: „Handy“ die                kommen von 1958“ (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78) ist
           nis: Buchst.: „H“    TBNR:“123012 - 123018“ durch die              die Europäische Gemeinschaft der Regelung Nr. 91 der
                                TBNR: „123500 - 123012“ersetzt
                                                                              Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Euro-
                                (redaktionelle Überarbeitung)                 pa über die Genehmigung von Seitenmarkierungsleuch-
431/0      Stichwortverzeich-   Das Wort „Kurzkennzeichen“ in                 ten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger und der ECE-
           nis: Buchst.: „K“    Kurzzeitkennzeichen“ geändert                 Regelung Nr. 93 der Wirtschaftskommission der
                                                                              Vereinten Nationen für Europa über die Genehmigung
441/0      Stichwortverzeich-   Unter dem Begriff: „Wartepflicht an
           nis: Buchst.: „W“    Bahnübergang“ die TBNR:“119606 -              von Einrichtungen für den vorderen Unterfahrschutz bei-
                                119100“ durch die TBNR: „119500 -             getreten.
                                119626“ ersetzt                               Für Deutschland wurde dem Generalsekretär der Verein-
                                (redaktionelle Überarbeitung)                 ten Nationen als Behörde, die die Genehmigungen nach
                                                                              den ECE-Regelungen Nr. 91 und Nr. 93 erteilt, das
441/0      Stichwortverzeich-   Unter dem Begriff: „Winterreifen“ die
           nis: Buchst.: „W“    TBNR:“102012 - 102702“ aufge-                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                nommen. Die Rechtsgrundlagen ein-
                                getragen                                                     24932 Flensburg
                                (redaktionelle Überarbeitung)
                                                                              benannt.



                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
26

VkBl. Amtlicher Teil                                    211                                                        Heft 6 – 2006

Als zuständige Technische Dienste, die die Prüfungen für                      Technologiezentrum/Typprüfstelle der
die Genehmigungen nach der ECE-Regelung Nr. 91                                TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
durchführen, wurden benannt:                                                  Königsberger Staße 20d
                                                                              67245 Lambsheim.
             LTIK Lichttechnisches Institut der
             Universität Karlsruhe
                                                           Die ECE-Regelung Nr. 91 in der aktuellen Fassung der
             Prüfstelle für Lichttechnische
             Einrichtungen an Fahrzeugen                   Revision 1 sowie ihre Änderung 1 und Änderung 2
             Kaiserstraße 12                               (Sonderdruck B 3591 und die ECE-Regelung Nr. 93
                                                           (Sonderdruck B 3593) werden in englisch- und
             76128 Karlsruhe                               deutschsprachiger Fassung als Sonderdruck*), der
                                                           über den Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139
             TÜV Automotive GmbH
                                                           Dortmund, auch auf CD-ROM entsprechend den Ver-
             TÜV SÜD Gruppe
                                                           triebsbedingungen bezogen werden kann, bekannt ge-
             Westendstraße 199
                                                           macht.
             80339 München

             Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile                                         Bundesministerium für Verkehr,
             im Technologiezentrum Verkehrssicherheit                                        Bau und Stadtentwicklung
             der TÜV Kraftfahrt GmbH                                                                Im Auftrag
             TÜV Rheinland Group                                                                  Wolfgang Hahn
             Am Grauen Stein
             51105 Köln

             TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
             TÜV Rheinland Group                              (VkBl. 2006 S. 210)
             Rhinstraße 46
             12681 Berlin

             TÜV Rheinland Italia S.r.l.
             TÜV Rheinland Group
             Via Gavardina di Sopra traversa n. 42
             I-25010 Ponte San Marco.

Als zuständige Technische Dienste für die ECE-Regelung
Nr. 93 wurden benannt:                                     Nr. 47         IV. Nachtrag zum Tarif für die
                                                                          Schifffahrtsabgaben auf der Mosel
             DEKRA Automobil Test Center                                  zwischen Thionville (Diedenhofen)
             der DEKRA Automobil GmbH                                     und Koblenz (Coblence)
             Senftenberger Straße 30
             01998 Klettwitz                                                                       Bonn, den 08. März 2006
                                                                                                   LS 25/6255.2/3
             TÜV Automotive GmbH
             TÜV SÜD Gruppe
             Westendstraße 199                             Der IV. Nachtrag zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf
                                                           der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz
             80339 München
                                                           (Coblence) vom 02. Februar 2006 wurde im Bundesan-
             TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG              zeiger Nr. 47 vom 08. März 2006, Seite 1501, verkündet.
             Institut für Fahrzeugtechnik                  Der IV. Nachtrag des Tarifs tritt am 1. April 2006 in Kraft.
             und Mobilität
             Adlerstraße 7
                                                                                           Bundesministerium für Verkehr,
             45307 Essen                                                                     Bau und Stadtentwicklung
                                                                                                    Im Auftrag
             Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile im
                                                                                                  Josef Wüscht
             Technologiezentrum Verkehrssicherheit
             der TÜV Kraftfahrt GmbH
             TÜV Rheinland Group
             Am Grauen Stein                                  (VkBl. 2006 S. 211)
             51105 Köln

             Automotive                                    *)   Die Bezieher des Verkehrsblattes erhalten vom Verkehrsblatt-Verlag
                                                                unter Angabe der vollständigen Abonnenten-Nummer auf Anforde-
             TÜV Technische Überwachung                         rung ein Exemplar des Sonderdruckes B 3591 (ECE-Regelung
             Hessen GmbH                                        Nr. 91) zum Sonderpreis von 6,00 € und ein Exemplar des Sonder-
             Rüdesheimer Straße 119                             druckes B 3593 ECE-Regelung Nr. 93) zum Sonderpreis von 4,00 €.
                                                                Weitere Exemplare können zum Preis von 8,10 € (B 3591 ECE-Re-
             64285 Darmstadt                                    gelung Nr. 91) und 6,10 € (B 3593 ECE-Regelung Nr. 93) bezogen
                                                                werden.




                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
27

Heft 6 – 2006                                                212                                 VkBl. Amtlicher Teil

Nr. 48     XII. Nachtrag                                       4.   die Befristungsvermerke der Tarifstellen 107, 220,
           zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben                    258, 281 und 303 zu ändern in „befristet bis 31. März
           auf den norddeutschen Bundeswas-                         2007“,
           serstraßen im Binnenbereich                         5.   in der Tarifstelle 214 (Erze) in der Spalte Güterart und
Der Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeut-             Geltungsbereich die Güternummern „4520, 4550,
schen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich vom 20.                  4591, 4599“ sowie den Befristungsvermerk zu strei-
November 2001 (VkBl. 2001 S. 613) in der Fassung des                chen,
XI. Nachtrags vom 31. März 2005 (VkBl. 2005 S. 373) wird       6.   in der Tarifstelle 217 (Eisen und Stahl) in der Spalte
wie folgt geändert:                                                 Güterart und Geltungsbereich die Güternummern
                                                                    „4630, 5124, 5150, 5221, 5510“, die Verkehrsbezie-
                              §1
                                                                    hung „von Häfen des Dortmund-Ems-Kanal nördlich
Im Teil C (Tarifsätze) ist in der Tarifstelle 075 (Fahrgast-        Bergeshövede“, den Tarifsatz für Güter der Güter-
schifffahrt) die Zahl „2005“ im Befristungsvermerk in               klasse III/IV zu streichen sowie den Befristungsver-
„2006“ zu ändern.                                                   merk zu ändern in „befristet bis 31. März 2007“,

                         §2                                    7.   in der Tarifstelle 219 (Eisen und Stahl) in der Spalte
Im Teil D (Ausnahmesätze für Güter) sind                            Güterart und Geltungsbereich die Güternummern
                                                                    „5312, 5313, 5411, 5441 und 5442“ sowie den Be-
1.   in der Tarifstelle 099 (Verzeichnis der begünstigten           fristungsvermerk zu streichen,
     Güter)
                                                               8.   in der Tarifstelle 222 (Schamotte) in der Spalte Gü-
     – die Güterarten „Abfälle von Kupfer, -legierungen“,           terart und Geltungsbereich die Güternummern „6142
        „Aluminium“, „Container“, „Eisen- und Stahl-                und 6924“, den Tarifsatz für Güter der Güterklasse VI
        schrott nicht zur Verhüttung“, „Mulcoa“, „Purusit“          sowie den Befristungsvermerk zu streichen,
        und „Schamotte, -brocken“ zu streichen,
     – nach der Güterart „Betonbausteine“ die Güterart         9.   in der Tarifstelle 232 (Zellulose) in der Spalte Güter-
       „Betonfertigbauteile“ und in der Spalte der Ver-             art und Geltungsbereich nach den Worten „einschl.
       kehrsbeziehung 4b die Zahl „455“ einzufügen,                 Magdeburg“ die Worte „und des Elbe-Seitenkanals“
                                                                    sowie den Befristungsvermerk zu streichen,
     – bei der Güterart „Düngemittel“ in der Spalte der
       Verkehrsbeziehung 7b die Zahl „756“ zu streichen,       10. in der Tarifstelle 252 (Getreide) in der Spalte Güterart
     – bei der Güterart „Eisen und Stahl“ in der Spalte            und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung „von
       der Verkehrsbeziehung 2a die Zahl „215“ und in              Häfen des Dortmund-Ems-Kanal oberhalb der Ab-
       der Spalte der Verkehrsbeziehung 2b die Zahl                stiegsbauwerke Henrichenburg“ zu streichen,
       „272“ zu streichen,
                                                               11. in der Tarifstelle 255 (Futtermittel) in der Spalte Gü-
     – bei der Güterart „Eisensulfat“ in der Spalte der            terart und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehungen
       Verkehrsbeziehung 4a die Zahl „412“ zu streichen,           „von Häfen der Unteren Havel-Wasserstraße, der El-
     – bei der Güterart „Getreide“ in der Spalte der Ver-          be zwischen El-km 0 und Geesthacht (El-km 585,90),
       kehrsbeziehung 3a die Zahl „302“ zu streichen,              der Saale oder der Oberweser“ zu streichen,
     – bei der Güterart „Holz“ in der Spalte der Verkehrs-     12. in der Tarifstelle 270 (Eisen- u. Stahlschrott) in der
       beziehung 2b die Zahl „254“ zu streichen,                   Spalte Güterart und Geltungsbereich die Verkehrs-
     – bei der Güterart „Kupfer“ in der Spalte der Ver-            beziehung „von Häfen des Elbe-Seitenkanals“ zu
       kehrsbeziehung 2a die Zahl „215“ zu streichen,              streichen,
     – bei der Güterart „Mineralöl, -erzeugnisse“ in der       13. in der Tarifstelle 273 (Eisen und Stahl) in der Spalte
       Spalte der Verkehrsbeziehung 4b die Zahl „454“              Güterart und Geltungsbereich die Güternummern
       zu streichen,                                               „5121, 5150, 5510 und 9412“, die Verkehrsbeziehun-
     – bei der Güterart „Ölsaaten“ in der Spalte der Ver-          gen „von Häfen der Spree-Oder-Wasserstraße, der
       kehrsbeziehung 3b die Zahl „452“ zu streichen,              Havel-Oder-Wasserstraße und Elbe zwischen El-
     – bei der Güterart „Salze“ in der Spalte der Ver-             km 0 und Geesthacht (El-km 585,90)“ zu streichen
       kehrsbeziehung 2b die Zahl „277“ zu streichen,              sowie den Befristungsvermerk zu ändern in „befristet
                                                                   bis 31. März 2007“,
     – bei der Güterart „Zement“ in der Spalte der Ver-
       kehrsbeziehung 2a die Zahl „225“ und in der Spal-       14. in der Tarifstelle 274 (Eisen und Stahl) in der Spalte
       te der Verkehrsbeziehung 2b die Zahl „280“ zu               Güterart und Geltungsbereich die Güternummern
       streichen,                                                  „5221, 5313, 5411 und 5441“, den Tarifsatz für Gü-
                                                                   ter der Güterklasse I/II zu streichen sowie den Befris-
2.   die Tarifstellen 215, 225, 254, 272, 277, 280, 302,           tungsvermerk zu ändern in „befristet bis 31. März
     412, 454 und 756 zu streichen,                                2007“,

3.   die Befristungsvermerke in den Tarifstellen 103, 105,     15. in der Tarifstelle 275 (Walzdraht) in der Spalte Güter-
     206, 221, 227, 257, 259, 278, 279, 305, 414, 611 so-          art und Geltungsbereich die Worte „im Verkehr von
     wie 617 zu streichen,                                         Häfen oberhalb Geesthacht nach Häfen am Mittel-



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
28

VkBl. Amtlicher Teil                                       213                                                            Heft 6 – 2006

    landkanal einschl. Magdeburg und südlich Berges-           25. in der Tarifstelle 410 (Eisen u.Stahl) in der Spalte
    hövede“ zu ersetzen durch die Worte „im Verkehr von            Güterart und Geltungsbereich die Güternummern
    Häfen an der Unteren-Havelwasserstraße zum                     „5311, 5312, 5313, 5411, 5441, 5442 und 5620“, den
    Rhein“,                                                        Tarifsatz für Güter der Güterklasse I/II zu streichen
                                                                   sowie den Befristungsvermerk zu ändern in „befristet
16. in der Tarifstelle 284 (Kalirohsalze) in der Spalte Gü-        bis 31. März 2007“,
    terart und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehungen
    „von Häfen des Elbe-Seitenkanals oder der Oberwe-          26. in der Tarifstelle 452 (Getreide) in der Spalte Güterart
    ser“ zu streichen,                                             und Geltungsbereich die Güternummer „1811“, zu
                                                                   streichen,
17. in der Tarifstelle 285 (Kalirohsalze) in der Spalte Gü-
    terart und Geltungsbereich die Worte „im Verkehr           27. nach der Tarifstelle 454 (Benzin) die neue Tarifstelle
    von Häfen an der Saale, am Mittellandkanal zwischen            455 (Betonfertigbauteile) einzufügen:
    Minden (einschl.) und Rothensee einschl. Magdeburg
    und des Elbe-Seitenkanals nach Häfen am Mittel-              Tarif-             Güterart               Für Güter der Güterklasse
    landkanal zwischen Minden (einschl.) und der                 stelle               und               I/II     III/IV    V        VI
    Schleuse Anderten, der Mittelweser und westlich               (TS)          Geltungsbereich         Ct         Ct      Ct       Ct
    Minden“ zu ersetzen durch die Worte „im Verkehr              455      Betonfertigbauteile
    von Häfen am Mittellandkanal zwischen Minden                          (Gkl. V: aus Nr. 6912)
    (einschl.) und Rothensee einschl. Magdeburg zum
    Rhein“,                                                               im Verkehr von Häfen an
                                                                          der Mittelweser
18. in der Tarifstelle 286 (Kalkammonsalpeter) in der                     – befristet bis zum
    Spalte Güterart und Geltungsbereich nach den Wor-                       31. März 2007 –
    ten „Häfen an der Mittelweser und nach Häfen“ die                       .........................                   0,102
    Worte „nördlich und“ zu streichen,

19. in der Tarifstelle 287 (Thomaskali) in der Spalte Gü-      28. in der Tarifstelle 605 (Getreide) in der Spalte Güterart
    terart und Geltungsbereich die Worte „im Verkehr               und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehungen „nach
    von Häfen am Mittellandkanal östlich der Schleuse              Häfen des Elbe-Seitenkanals und der Oberweser“ zu
    Anderten einschl. Magdeburg nach Häfen am Mittel-              streichen,
    landkanal zwischen Minden (einschl.) und der
                                                               29. in der Tarifstelle 607 (Futtermittel) in der Spalte
    Schleuse Anderten, der Mittelweser und westlich
                                                                   Güterart und Geltungsbereich die Güternummern
    Minden“ zu ersetzen durch die Worte „im Verkehr
    von Häfen am Mittellandkanal östlich der Schleuse              „1711, 1712, 1792 und 1793“ sowie den Tarifsatz für
    Anderten einschl. Magdeburg zum Rhein“,                        Güter der Güterklasse VI zu streichen,

                                                               30. in der Tarifstelle 608 (Kohlen) in der Spalte Güterart
20. in der Tarifstelle 290 (Chemische Erzeugnisse) in der
                                                                   und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung „nach
    Spalte Güterart und Geltungsbereich nach den Wor-
                                                                   Häfen des Elbe-Seitenkanals“ sowie den Befris-
    ten „von Häfen südlich“ die Worte „und nördlich“ zu
                                                                   tungsvermerk zu streichen,
    streichen,
                                                               31. in der Tarifstelle 609 (Benzin) in der Spalte Güterart
21. in der Tarifstelle 352 (Raps) in der Spalte Güterart und       und Geltungsbereich die Güternummer „3212“ zu
    Geltungsbereich die Verkehrsbeziehungen „von Hä-               streichen,
    fen der Saale und Inlandshäfen oberhalb Elbe-km
    585,90“ zu streichen sowie den Befristungsvermerk          32. in der Tarifstelle 612 (Dieselkraftstoff) in der Spalte
    zu ändern in „befristet bis 31. März 2007“,                    Güterart und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung
                                                                   „nach Häfen am Dortmund-Ems-Kanal oberhalb der
22. in der Tarifstelle 404 (Getreide) nach den Worten              Abstiegsbauwerke Henrichenburg“ sowie den Befris-
    „einschl. Magdeburg“ das Komma zu streichen, das               tungsvermerk zu streichen,
    Wort „und“ zu setzen, die Worte „sowie nach Häfen
    südlich Bergeshövede“ zu streichen sowie den Be-           33. in der Tarifstelle 613 (Erze) in der Spalte Güterart und
    fristungsvermerk zu ändern in „befristet bis 31. März          Geltungsbereich die Güternummern „4101, 4520,
    2007“,                                                         4591, 4592, 4593 und 4599“ zu streichen,

23. in der Tarifstelle 405 (Futtermittel) in der Spalte Gü-    34. in der Tarifstelle 615 (AHL) in der Spalte Güterart und
    terart und Geltungsbereich die Güternummern                    Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung „nach Häfen
    „1711, 1712 und 1793“ sowie den Tarifsatz für Güter            am Elbe-Seitenkanal“ zu streichen sowie den Befris-
    der Güterklasse VI zu streichen,                               tungsvermerk zu ändern in „befristet bis 31.März
                                                                   2007“,
24. in der Tarifstelle 407 (Benzin) in der Spalte Güterart
    und Geltungsbereich die Güternummern „3211 und             35. in der Tarifstelle 616 (Kupfer) in der Spalte Güterart
    3212“, die Verkehrsbeziehung „nach Häfen des Elbe-             und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung „und
    Seitenkanals“ sowie den Tarifsatz für Güter der Gü-            zum Rhein“ zu streichen sowie den Befristungsver-
    terklasse I/II zu streichen,                                   merk zu ändern in „befristet bis 31. März 2007“,



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
29

Heft 6 – 2006                                              214                                   VkBl. Amtlicher Teil

36. in der Tarifstelle 657 (Kalirohsalze) in der Spalte Gü-             ENTSCHLIESSUNG MSC.192(79)
    terart und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehungen                 (angenommen am 6. Dezember 2004)
    „von Häfen an der Saale und des Elbe-Seitenkanals“                   ANNAHME DER GEÄNDERTEN
    zu streichen,                                                        LEISTUNGSANFORDERUNGEN
37. in der Tarifstelle 705 (Getreide) in der Spalte Güterart                 FÜR RADARANLAGEN
    und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung „nach            DER SCHIFFSSICHERHEITSAUSSCHUSS,
    Häfen der Oberweser“ zu streichen,                         in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Überein-
                                                               kommens über die Internationale Seeschifffahrts-Orga-
38. in der Tarifstelle 707 (Zellulose) in der Spalte Güter-
                                                               nisation die Aufgaben des Ausschusses betreffend,
    art und Geltungsbereich die Verkehrsbeziehung
    „nach Häfen am Elbe-Seitenkanal“ zu streichen.             sowie in Anbetracht der Entschließung A.886(21), mit der
                                                               die Versammlung dem Schiffssicherheitsausschuss die
                           §3                                  Funktion übertragen hat, Leistungsanforderungen für
Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung vom 01. April 2006, § 1      Funk- und Navigationsausrüstung im Namen der IMO an-
tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2006, § 2 Punkt 9 mit         zunehmen und zu ändern,
Wirkung vom 01. September 2005, § 2 Punkt 27 mit Wir-          im Hinblick auf die Entschließungen A.222(VII), A.278(VIII),
kung vom 01. März 2006 in Kraft.                               A.477(XII), MSC.64(67), Anlage 4, A.820(19) und A.823(19),
                                                               welche Leistungsanforderungen für in der Vergangenheit
Münster, den 20. Februar 2006                                  hergestellte und eingebaute Schiffsradaranlagen enthal-
S-323.2/1                                                      ten,
                      Wasser- und Schifffahrtsdirektion        sowie im Hinblick darauf, dass Schiffsradaranlagen in
                                   West                        Verbindung mit bzw. als Teil anderer mitführungspflichti-
                                Im Auftrag                     ger Ausrüstung eingesetzt werden, z. B. automatische
                                  Lindert                      Zielverfolgung, ARPA, AIS, ECDIS usw.,
                                                               in Anerkennung der Notwendigkeit einer Vereinheitli-
                                                               chung der Anforderungen für Schiffsradaranlagen und
                                                               insbesondere für die Anzeige und Darstellung naviga-
                                                               tionsbezogener Informationen,
(VkBl. 2006 S. 212)
                                                               nach Abwägung der vom Unterausschuss „Sicherung der
                                                               Seefahrt“ auf seiner 50. Sitzung abgegebenen Empfeh-
                                                               lung zu geänderten Leistungsanforderungen für Radar-
                                                               anlagen,
                                                               1. nimmt die in der Anlage zur vorliegenden Entschlie-
                                                                  ßung enthaltene geänderte Empfehlung zu den Leis-
                                                                  tungsanforderungen für Radaranlagen an;
Nr. 49     Bekanntmachung                                      2. empfiehlt den Regierungen sicherzustellen, dass ab
           der IMO Entschließung                                  dem 1. Juli 2008 eingebaute Radaranlagen mindes-
           ANNAHME DER GEÄNDERTEN                                 tens den Leistungsanforderungen in der Anlage zur
           LEISTUNGSANFORDERUNGEN                                 dieser Entschließung entsprechen.
           FÜR RADARANLAGEN
Durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrogra-
phie (BSH) wird hiermit die nachstehend genannte Ent-
schließung der
                                                                                                                ANLAGE
       Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
       (International Maritime Organisation - IMO)
                                                                                 GEÄNDERTE
in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
                                                                         LEISTUNGSANFORDERUNGEN
MSC.192(79) vom 06. Dezember 2004                                            FÜR RADARANLAGEN
Entschließung
                                                                              INHALTSVERZEICHNIS
       ANNAHME DER GEÄNDERTEN
       LEISTUNGSANFORDERUNGEN                                  1 Leistungsumfang
       FÜR RADARANLAGEN ( MSC.192(79))                         2 Geltungsbereich der Leistungsanforderungen
Diese Leistungsanforderungen werden ab 01.07. 2009             3 Regelwerke
wirksam und haben bis dahin empfehlenden Charakter.            4 Begriffsbestimmungen
                                                               5 Betriebsanforderungen für Radaranlagen
Hamburg, den 25.01.2006                                        6 Ergonomische Aspekte
                            Bundesamt für Seeschifffahrt
                                                               7 Konstruktion und Einbau
                                und Hydrographie
                                  Prof. Dr. Ehlers             8 Schnittstellen
                             Präsident und Professor           9 Sicherungssysteme



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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