VkBl Nr. 6 2006

Verkehrsblatt Nr. 6 2006

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VkBl. Amtlicher Teil                                   215                                                      Heft 6 – 2006

1          LEISTUNGSUMFANG                                                       TABELLE 1
Radaranlagen tragen durch Anzeige der Position ande-            Leistungsanforderungen für Schiffe/Fahrzeuge
rer Überwasserfahrzeuge, Hindernisse und Gefahren,                    unterschiedlicher Größe/Kategorie,
Navigationsobjekte und Küstenlinien relativ zum eige-                       die unter SOLAS fallen
nen Schiff zur Navigationssicherheit und Kollisionsver-
meidung bei.                                                    Schiffs-/       <500 BRZ        500 BRZ bis      Alle
Zu diesem Zweck sollen Radarvideo- und Zielverfol-             Fahrzeug-                        <10.000 BRZ Schiffe/Fahr-
gungsdaten, von der eigenen Schiffsposition abgelei-             größe                           und Hoch-     zeuge
tete Positionsdaten (EPFS) sowie geographisch ko-                                              geschwindig- ≥10.000 BRZ
dierte Daten von Radaranlagen integriert und                                                   keitsfahrzeuge
angezeigt werden. Ergänzend zum Radar sollen AIS –                                              <10.000 BRZ
Informationen integriert und angezeigt werden. Zur           Mindestdurch-        180 mm          250 mm           320 mm
Unterstützung der Navigation und Positionsbestim-            messer des
mung können auch ausgewählte Ausschnitte aus                 Bildschirm-
elektronischen Seekarten und Vektorkarteninformatio-         Arbeitsbereichs
nen dargestellt werden.
                                                             Mindestgröße       195 x 195 mm    270 x 270 mm    340 x 340 mm
Radaranlagen in Verbindung mit anderen Sensordaten           des Bildschirms
oder gemeldeten Informationen (z. B. AIS) sollen die Si-
cherheit der Seeschifffahrt und den Schutz der Umwelt        Autom.                  -               -               Ja
dadurch verbessern, dass sie die folgenden Funktions-        Zielerfassung
anforderungen erfüllen:                                      Mindestkapazitat       20              30               40
– deutliche Anzeige von Land und anderen festen Hin-         erfasster
    dernissen in den Küstengewässern und in Hafenzu-         AIS-Ziele
    fahrten;
                                                             Mindestkapazität       20              30               40
– deutliche Abbildung des Verkehrs und bessere Si-           aktivierter
    tuationserkennung;                                       AIS-Ziele
– im Schiff/Schiff-Modus Kollisionsvermeidung mit er-
                                                             Mindestkapazität       100             150              200
    kannten und gemeldeten Gefahren;
                                                             inaktiver
– Entdeckung kleiner schwimmender und fester Hin-            AIS-Ziele
    dernisse, um Kollisionen zu vermeiden und die Si-
    cherheit des eigenen Schiffs zu gewährleisten;           Probemanöver            -               -               Ja

– Entdeckung schwimmender und fester Seezeichen
    (siehe Tabelle 2, Anm. 3).                             3          REGELWERKE
                                                           Eine Liste der einschlägigen Regelwerke befindet sich in
2           GELTUNGSBEREICH           DER       LEIS-
                                                           Anhang 1.
            TUNGSANFORDERUNGEN
Die vorliegenden Leistungsanforderungen gelten für         4         BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
alle im SOLAS - Übereinkommen von 1974 in seiner           Begriffsbestimmungen befinden sich in Anhang 2.
jeweils geltenden Fassung vorgeschriebenen Schiffs-
radaranlagen jeglicher Konfiguration unabhängig            5          BETRIEBSANFORDERUNGEN AN
von:                                                                  RADARANLAGEN
– Schiffstyp                                               Radaranlagen sollen in Konstruktion und Leistung den
– dem verwendeten Frequenzband und                         Anforderungen der Anwender und dem Stand der Navi-
                                                           gationstechnik entsprechen. Sie sollen innerhalb des si-
– der Art der Anzeigevorrichtung,                          cherheitsrelevanten Bereichs um das eigene Schiff herum
sofern in Tabelle 1 keine besonderen Anforderungen         Ziele effektiv orten und eine schnelle, zuverlässige Situa-
enthalten sind und Zusatzanforderungen für bestimmte       tionsbewertung ermöglichen.*
Arten von Schiffen (entsprechend SOLAS, Kapitel V und
X) erfüllt werden.                                         5.1       Frequenz
Radaranlagen sollen zusätzlich zu den Allgemeinen An-      5.1.1     Frequenzspektrum
forderungen in Entschließung A.694(17)* die folgenden      Radaranlagen sollen auf den von der ITU zugewiesenen
Leistungsanforderungen erfüllen.                           Frequenzbändern für Seeradar senden und den Anforde-
Aufgrund des engen Zusammenwirkens unterschied-            rungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst sowie
licher Navigationsanlagen und -Systeme sind die vor-       den einschlägigen ITU-R-Empfehlungen entsprechen.
liegenden Anforderungen unbedingt in Verbindung            5.1.2     Anforderungen an Radarsensoren
mit anderen einschlägigen IMO-Standards zu be-             Diese Leistungsanforderungen gelten sowohl für X- als
trachten.                                                  auch S-Band-Radaranlagen:

                                                           * Siehe MSC/Circ.878 - MEPC/Circ.346 über vorläufige Richtlinien für
                                                             die Anwendung des Human Element Analysing Process (HEAP) auf
* IEC-Veröffentlichung 60945                                 das IMO-Regelungsverfahren.




                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2006                                                 216                                               VkBl. Amtlicher Teil

–  X-Band (9,2-9,5 GHz) mit hoher Trennung, guter Emp-
   findlichkeit und Zielverfolgung                                    Zielbeschreibung             Zieleigen-          Reichweite in sm6
                                                                                                     schaft
– S-Band (2,9-3,1 GHz), das die Zielortung und Zielver-
   folgung auch unter ungünstigen Verhältnissen wie Ne-             Küstenlinien               bis 6             8              8
   bel, Regen und Seegangsechos gewährleistet.
Das jeweils genutzte Frequenzband ist anzugeben.                    Küstenlinien               bis 3             6              6

5.1.3      Interferenzempfindlichkeit                               SOLAS-Schiffe              10                11             11
Die Radaranlage soll bei typischen Interferenzbedingun-             (>5.000 BRZ)
gen zufriedenstellend funktionieren.                                SOLAS-Schiffe              5                 8              8
                                                                    (>500 BRZ)
5.2       Radarreichweiten- und Peilgenauigkeit
An die Reichweiten- und Peilgenauigkeit von Radaranla-              Kleinfahrzeug mit Radar-   4,0               5,0            3,7
gen werden folgende Anforderungen gestellt:                         reflektor entsprechend
                                                                    IMO-Leistungsanforder-
          Reichweite     bis 30 m oder 1 % des ein-
                                                                    ungen1
                         gestellten Bereichs, wobei je-
                         weils der größere Wert gilt                Seezeichen mit             3,5               4,9            3,6
          Peilung        bis 1°.                                    Winkelreflektor2
                                                                    Typisches Seezeichen3      3,5               4,6            3,0
5.3        Entdeckungsleistung und
           Enttrübungsfunktionen                                    Kleinfahrzeug mit einer    2,0               3,4            3,0
Alle vorhandenen Zielortungssysteme sollen eingesetzt               Länge von 10 m, ohne
werden.                                                             Radarreflektor4
5.3.1      Entdeckung
                                                                5.3.1.2     Entdeckung im Nahbereich
5.3.1.1    Entdeckung bei klarer Sicht
                                                                Die Entdeckung von Zielen im Nahbereich unter den in
Die Anforderungen an die Radaranlage hinsichtlich der           Tabelle 2 aufgeführten Bedingungen soll mit den Anfor-
Entdeckung von Küstenlinien und Zielen im Fernbereich,          derungen in Abschnitt 5.4 vereinbar sein.
in Abwesenheit von Seegangstrübung, Niederschlag und
Evaporation duct (Überreichweiten, z. B. durch extreme          5.3.1.3     Entdeckung bei Vorhandensein
Luftfeuchtigkeit) basieren auf normalen Ausbreitungsbe-                     von Stör-Echos
dingungen und einer Antennenhöhe von 15 m über dem              Leistungseinschränkungen aufgrund von Niederschlägen
Meeresspiegel.                                                  und Stör-Echos führen zu einer gegenüber den Angaben
Auf der Grundlage                                               in 5.3.1.1 und Tabelle 2 verschlechterten Zielentdeckung.
– einer Zielanzeige bei mindestens 8 von 10 Antennen-           5.3.1.3.1 Die Radaranlage soll so beschaffen sein, dass
    umdrehungen oder entsprechender Leistung                    sie eine gleichbleibend optimale Entdeckungsleistung
                                                                bietet, die nur durch die physischen Grenzen der Aus-
und
                                                                breitung begrenzt ist.
– einer Wahrscheinlichkeit von 10-4 für einen Radarfehl-
                                                                5.3.1.3.2 Die Radaranlage soll die Möglichkeit bieten,
    alarm
                                                                die Erkennbarkeit von Zielen im Nahbereich bei Vorhan-
sollen die Anforderungen für X- und S-Band-Radar in Ta-         densein von Stör-Echos zu verbessern.
belle 2 erfüllt werden.
                                                                5.3.1.3.3 Auf verschlechterte Entdeckungseigenschaf-
                                                                ten (gegenüber den Zahlen in Tabelle 2) bei verschiede-
Die Entdeckungsleistung soll mit der kleinsten zum Lie-         nen Reichweiten und Zielgeschwindigkeiten aufgrund der
ferumfang der Radaranlage gehörenden Antenne er-
bracht werden.
                                                                1    Geänderte IMO-Leistungsanforderungen für Radarreflektoren (Ent-
Da hohe relative Geschwindigkeiten zwischen eigenem                  schließung MSC.164(78)) – Radarrückstrahlfläche (RCS) 7,5 m2 für
Schiff und Ziel möglich sind, soll die Anlage für normale            X-Band, 0,5 m2 für S-Band.
                                                                2
(<30 kn) und hohe (>30 kn) Eigenschiffsgeschwindigkei-               Für den Winkelreflektor (bei der Messung eingesetzt) wird beim X-
                                                                     Band 10 m2, beim S-Band 1,0 m2 angenommen.
ten (bzw. 100 kn und 140 kn relative Geschwindigkeit) ge-       3    Das typische Seezeichen wird bei X-Band-Radar mit 5,0 m2, bei S-
eignet und geprüft sein.                                             Band mit 0,5 m2 angenommen; bei typischen Fahrwassermarkie-
                                                                     rungen mit einer RCS von 1,0 m2 (X-Band) bzw. 0,1 m2 (S-Band) und
                      TABELLE 2                                      einer Höhe von 1 Meter gilt eine Entdeckungsreichweite von 2,0
            Mindestentdeckungsreichweite                             bzw. 1,0 sm.
                                                                4    RCS bei 10-m-Kleinfahrzeug wird mit 2,5 m2 bei X-Band und 1,4 m2
           in Abwesenheit von Störreflexen                           bei S-Band angenommen (als komplexes Ziel angenommen).
                                                                5    Reflektoren gelten als Punktziele, Schiffe als komplexe Ziele und
                                                                     Küstenlinien als flächenförmig aufgelöste Ziele (typische Werte für
    Zielbeschreibung    Zieleigen-        Reichweite in sm6          eine Felsenküste, jedoch vom Profil abhängig).
                          schaft                                6    In der Praxis hängt die Reichweite von diversen Faktoren ab, u. a.
                                                                     atmosphärischen Bedingungen (z. B. evaporation duct (s. o.)), Ziel-
Zielbeschreibung5      Höhe über dem X-Band        S-Band            geschwindigkeit und -aussehen, Zielmaterial und -struktur. Durch
                                                                     diese und andere Faktoren kann sich die angegebene Reichweite
                       Meeresspiegel, sm           sm                verbessern oder verschlechtern. Zwischen dem georteten Ziel und
                       Meter                                         dem eigenen Schiff kann das Radarecho durch Multipath-Effekte
                                                                     verbessert oder verschlechtert werden, abhängig von Faktoren wie
Küstenlinien           bis 60        20            20                centroid height (Schwerpunkthöhe) von Antenne/Ziel, Zielstruktur,
                                                                     Seegang und Radarfrequenzband.




                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                        217                                              Heft 6 – 2006

folgenden Bedingungen soll in der Bedienungsanleitung           und ruhigem Wetter soll das Seezeichen in Tabelle 2 ab
deutlich hingewiesen werden:                                    einem horizontalen Mindestabstand von 40 m von der An-
     – leichter Regen (4 mm/Stunde) und starker Regen           tennenposition bis zu einer Entfernung von 1 sm zu ent-
        (16 mm/Stunde);                                         decken sein, ohne andere Einstellungen als die Reich-
                                                                weite zu verändern.
     – Seegang der Stärke 2 und 5 sowie
                                                                5.4.2     Sind mehrere Antennen vorhanden, so soll für
     – Kombination solcher Bedingungen.
                                                                jede gewählte Antenne eine automatische Kompensation
5.3.1.3.4 Die Leistungsbestimmung bei Vorhandensein             von Reichweitenfehlern erfolgen.
von Störechos und insbesondere die Entdeckungsreich-
weite, basierend auf der Störecho-Definition in 5.3.1.3.3,      5.5        Auflösungsvermögen
ist im Vergleich zu einem Benchmark-Ziel entsprechend           Das Auflösungsvermögen für Entfernung und Peilung soll
dem Test Standard zu prüfen und zu bewerten.                    bei ruhigen Bedingungen in einem Entfernungsbereich
5.3.1.3.5 Auf Leistungsverschlechterungen aufgrund ei-          von 1,5 sm oder weniger und bei 50 % bis 100 % des ein-
ner langen transmission line (Übertragungsleitung Kabel,        gestellten Entfernungsbereichs gemessen werden.
Hohlleiter), der Antennenhöhe oder sonstiger Umstände           5.5.1      Entfernung
soll in der Bedienungsanleitung deutlich hingewiesen
                                                                Die Radaranlage soll in der Lage sein, zwei punktförmige
werden.
                                                                Ziele derselben Peilung, die 40 m voneinander entfernt
5.3.2       Verstärkung und Enttrübung                          sind, als zwei Einzelobjekte zu erkennen.
5.3.2.1     Es soll eine Möglichkeit vorhanden sein, Stör-      5.5.2      Peilung
signale einschließlich Seegangs-/Regentrübung und Stö-          Die Radaranlage soll in der Lage sein, zwei punktförmige
rungen durch sonstige Niederschlagsformen, Wolkenbil-           Ziele in derselben Entfernung, deren Peilung sich um 2,5°
dung, Sandstürme sowie Interferenzen durch andere               unterscheidet, als zwei Einzelobjekte zu erkennen.
Radaranlagen weitest möglich zu reduzieren.
5.3.2.2     Es soll eine Justierungsmöglichkeit für die         5.6        Rollen und Stampfen
Empfindlichkeit vorhanden sein, mit der Verstärkung und         Roll- und Stampfbewegungen des eigenen Schiffes bis
signal threshold level (Empfangssignal-Schwellwert) ein-        zu ±10° dürfen nicht zu einer wesentlichen Verschlechte-
gestellt werden können.                                         rung der Zielentdeckungsleistung der Anlage führen.
5.3.2.3     Wirkungsvolle manuelle und automatische             5.7        Optimierung und Einstellung
Enttrübungsfunktionen sollen vorhanden sein.                               der Radarleistung
5.3.2.4     Eine kombinierte manuelle/automatische Ent-         5.7.1      Es ist durch geeignete Mittel zu gewährleisten,
trübungsfunktion ist zulässig.                                  dass die Radaranlage die optimale Leistung erbringt. Je
5.3.2.5     Die aktuelle Einstellung aller Verstärkungs-/       nach eingesetzter Radartechnik soll eine manuelle und
Enttrübungsfunktionen soll ständig deutlich angezeigt           wahlweise zusätzlich eine automatische Einstellmöglich-
werden.                                                         keit vorhanden sein.
5.3.3 Signalverarbeitung                                        5.7.2      Sind keine Ziele vorhanden, so soll eine Anzei-
5.3.3.1     Es soll möglich sein, die Zieldarstellung auf der   ge bestätigen, dass die Anlage mit optimaler Leistung
Anzeige zu optimieren.                                          läuft.
5.3.3.2     Die Aktualisierung des Radarbilds soll in ange-     5.7.3      Es soll während des Betriebs der Anlage mög-
messenen Zeitintervallen und mit minimaler Verzögerung          lich sein (per Automatik oder manuell), einen größeren
                                                                Leistungsabfall gegenüber einem beim Einbau der Anla-
erfolgen, um die Anforderungen an die Zielentdeckung zu
                                                                ge eingestellten Kalibrierwert festzustellen.
erfüllen.
5.3.3.3     Die Bildaktualisierung soll gleichmäßig und         5.8       Betriebsbereitschaft
fortlaufend erfolgen.                                           Die Radaranlage soll spätestens 4 Minuten nach dem
5.3.3.4     In der Bedienungsanleitung sollen Grundkon-         Einschalten betriebsbereit sein. Es soll eine Standby-
zept, Eigenschaften und Einschränkungen der Signalver-          Funktion ohne Radaraussendung vorhanden sein. Im
arbeitung erläutert werden.                                     Standby-Betrieb soll die Radaranlage spätestens nach
5.3.4       SART- und Radarbakenfunktion                        5 Sekunden betriebsbereit sein.
5.3.4.1     X-Band-Radaranlagen sollen Radarbaken auf           5.9        Radarmessungen – Consistent Common
dem entsprechenden Frequenzband orten können.                              Reference Point (CCRP)
5.3.4.2     X-Band-Radaranlagen sollen SARTs (Seenot-           5.9.1      Vom eigenen Schiff aus vorgenommene Mes-
Transponder = Search and Rescue Radar Transponder)              sungen (z. B. Messringe, Zielentfernung und Zielpeilung,
und Radarzielverstärker orten können.                           Cursor, Zielverfolgungsdaten) sollen einen gemeinsamen
5.3.4.3      Signalverarbeitungsfunktionen einschließlich       festen Bezugspunkt (CCRP) haben (z. B. den Steuer-
Polarisierungsmodi, welche die Ortung einer X-Band-Ra-          stand). Es soll eine Kompensationsmöglichkeit für den
darbake oder eines SART beeinträchtigen können, sollen          Versatz zwischen der Antennenposition und dem CCRP
abschaltbar sein. Der Status soll angezeigt werden.             zum Zeitpunkt des Einbaus vorhanden sein. Bei Vorhan-
                                                                densein mehrerer Antennen soll es möglich sein, den Ver-
5.4       Mindestreichweite                                     satz für jede Radarantenne individuell zu kompensieren.
5.4.1     Bei nicht in Fahrt befindlichem eigenem Schiff,       Bei der Einstellung eines Radarsensors soll der entspre-
einer Antennenhöhe von 15 m über dem Meeresspiegel              chende Versatz automatisch berücksichtigt werden.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
33

Heft 6 – 2006                                            218                                   VkBl. Amtlicher Teil

5.9.2      In bestimmten Entfernungsbereichen soll der       5.14       Vorauslinie (HL – Heading Line)
maßstabsgerechte Umriss des eigenen Schiffes darge-          5.14.1     Eine graphische Linie vom festen Bezugspunkt
stellt werden können. CCRP und Position der gewählten        (CCRP) zur Peilskala soll den Ist-Kurs des Schiffes an-
Radarantenne sollen auf der Grafik zu erkennen sein.         zeigen.
5.9.3      Bei zentriertem Radarbild soll die Position des   5.14.2     Die Vorauslinie soll sich elektronisch mit einer
CCRP in der Mitte der Peilskala liegen. Die Grenzen der      Genauigkeit von max. 0,1° einstellen lassen. Bei Vorhan-
Dezentrierung sollen sich auf die Position der verwende-     densein mehrerer Radarantennen (siehe 5.35) soll der
ten Antenne beziehen.                                        Einbauwinkelfehler gespeichert werden und bei Verwen-
5.9.4      Entfernungungsmessungen sind in Seemeilen         dung der entsprechenden Antenne automatisch berück-
(sm) anzugeben. Zusätzlich können kleinere Entfernungs-      sichtigt werden.
bereiche mit metrischer Messeinteilung versehen sein.        5.14.3     Die Vorauslinie soll vorübergehend ausgeblen-
Alle angezeigten Entfernungsmessungen sollen eindeu-         det werden können. Diese Funktion kann mit der Aus-
tig sein.                                                    blendung anderer graphischer Anzeigen verbunden sein.
5.9.5      Radarziele sollen auf einer linearen Entfer-
nungsskala angezeigt werden. Die Verwendung einer            5.15        Elektronische Peillinien
verzögerten Entfernungsbereichsdarstellung ist nicht zu-                 (EBL – Electronic Bearing Line)
lässig.                                                      5.15.1      Es sollen mindestens zwei elektronische Peilli-
                                                             nien (EBL) vorhanden sein, mit denen punktförmige Ob-
5.10       Entfernungsbereiche                               jekte auf dem Arbeitsbildschirm mit einem maximalen
5.10.1     Die Anlage soll über die Entfernungsbereiche      Systemfehler von 1° am Bildschirmrand gepeilt werden
0,25, 0,5, 0,75, 1,5, 3, 6, 12 und 24 sm verfügen. Außer     können.
diesen vorgeschriebenen Bereichen sind weitere Entfer-       5.15.2      Die elektronischen Peillinien sollen die Peilung
nungsbereiche zulässig. Kleine metrische Entfernungs-        relativ zum Ist-Kurs des Schiffes und relativ zur nord-
bereiche sind zusätzlich zu den vorgeschriebenen Berei-      orientierten Anzeige ermöglichen. Der Peilungsbezug
chen zulässig.                                               (d. h. Ist-Kurs oder relativ) soll deutlich zu erkennen sein.
5.10.2     Der gewählte Entfernungsbereich soll ständig      5.15.3      Der Ausgangspunkt der elektronischen Peilli-
angezeigt werden.                                            nie soll vom gemeinsamen Bezugspunkt (CCRP) zu je-
                                                             dem beliebigen Punkt auf dem Arbeitsbildschirm verla-
5.11        Feste Entfernungsmessringe                       gert werden können und soll sich schnell und einfach auf
5.11.1      Der gewählte Entfernungsbereich soll eine ge-    den CCRP zurückstellen lassen.
eignete Anzahl fester Entfernungsmessringe mit gleichem      5.15.4      Der Ausgangspunkt der elektronischen Peilli-
Abstand haben. Auf der Anzeige soll der jeweils einge-       nie soll sich festsetzen lassen oder mit der Geschwindig-
stellte Entfernungsbereich zu erkennen sein.                 keit des eigenen Schiffes bewegt werden können.
5.11.2      Die Systemgenauigkeit fester Entfernungs-        5.15.5      Der Anwender soll die elektronische Peillinie
messringe soll innerhalb von % der maximalen Reich-          frei in beide Richtungen drehen können, ohne dass die
weite des eingestellten Entfernungsbereichs bzw. 30 m        geforderte Messgenauigkeit der Anlage dadurch beein-
liegen, wobei jeweils der größere Wert gilt.                 trächtigt wird.
                                                             5.15.6      Jede aktive Peillinie soll eine numerische An-
5.12       Variabler Entfernungsmessring
                                                             zeige mit einer Auflösung haben, welche die geforderte
           (VRM – variable range marker)
                                                             Meßgenauigkeit der Anlage gewährleistet.
5.12.1     Es sollen mindestens zwei variable Entfer-
nungsmessringe vorhanden sein. Jeder aktive variable         5.16       Parallele Indexlinien (PI – Parallel Indexline)
Messring soll eine numerische Anzeige haben und in sei-      5.16.1     Mindestens vier parallele Indexlinien mit der
ner Auflösung mit dem verwendeten Entfernungsbereich         Möglichkeit, diese einzeln zu kürzen und abzuschalten,
kompatibel sein.                                             sollen vorhanden sein.
5.12.2     Die variablen Messringe sollen den Anwender       5.16.2     Abstand und Seitenpeilung (Range and bea-
in die Lage versetzen, die Entfernung eines Objekts im Ar-   ring) einer parallelen Indexlinie sollen sich einfach und
beitsbildschirmbereich mit einem maximalen Systemfeh-        schnell einstellen lassen. Abstand und Seitenpeilung der
ler von 1 % des eingestellten Entfernungsbereichs bzw.       gewählten Indexlinie sollen abrufbar sein.
30 m zu bestimmen, wobei jeweils der größere Wert gilt.
                                                             5.17       Versatzmessung von Entfernung
5.13       Peilskala                                                    und Peilung
5.13.1     Der Arbeitsbildschirmbereich soll am Rand mit     Es soll möglich sein, die Entfernung und Peilung einer Po-
einer Peilskala versehen sein. Die Peilskala soll die Pei-   sition auf dem Bildschirm relativ zu einer beliebigen an-
lung vom festen Bezugspunkt (CCRP) aus darstellen.           deren Position auf dem Arbeitsbildschirm zu messen.
5.13.2     Die Peilskala soll sich außerhalb des Arbeits-
                                                             5.18       Anwender-Cursor
bildschirmbereichs befinden. Sie soll mindestens in Ab-
ständen von 30° beziffert sein und mit Teilstrichen in 5°-   5.18.1     Der Anwender soll mit Hilfe eines Cursors jede
Abständen versehen sein. Die 5°- und 10°-Teilstriche         Position auf dem Arbeitsbildschirm schnell und genau an-
sollen deutlich zu unterscheiden sein. Es können 1°-Teil-    steuern können.
striche vorhanden sein, wenn sie deutlich voneinander        5.18.2     Entfernung und Peilung der Cursorposition,
unterschieden werden können.                                 gemessen vom festen Bezugspunkt aus (CCRP), und der



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
34

VkBl. Amtlicher Teil                                      219                                                Heft 6 – 2006

Längen- und Breitengrad sollen ständig entweder ab-           5.21.3     Bei True-Motion-Darstellung soll sich die ge-
wechselnd oder gleichzeitig angezeigt werden.                 wählte Antennenposition automatisch bis zu einem Ra-
5.18.3     Mit dem Cursor sollen Ziele, Graphiken oder        dius von 50 % auf einen Punkt einstellen, von dem aus
Objekte auf dem Arbeitsbildschirm aufgerufen und ent-         die maximale Sicht in Vorausrichtung gewährleistet ist.
fernt werden können. Außerdem sollen mit Hilfe des Cur-       Eine frühere Einstellung der Antennenposition soll mög-
sors Modi und Funktionen gewählt, Parameter geändert          lich sein.
und Menus außerhalb des Arbeitsbildschirmbereichs ge-
                                                              5.2.2      Grund- und Seestabilisierung
steuert werden können.
                                                              5.22.1     Es sollen Grund- und Seestabilisierungsmodi
5.18.4     Der Cursor soll sich leicht auf dem Bildschirm
                                                              vorhanden sein.
bewegen lassen.
                                                              5.22.2     Stabilisierungsmodus und Stabilisierungsquel-
5.18.5     Die Genauigkeit von Entfernung und Peilung         le sollen deutlich angezeigt werden.
der Cursorposition soll den einschlägigen Anforderungen
für variable Entfernungsmessringe (VRM) und elektroni-        5.22.3     Die Herkunft der Eigenschiffsgeschwindigkeit
sche Peillinien (EBL) entsprechen.                            soll angezeigt werden; sie soll von einem zugelassenen
                                                              Sensor stammen, der den IMO-Anforderungen für den je-
5.19       Azimutstabilisierung                               weiligen Stabilisierungsmodus entspricht.
5.19.1     Die Kursinformationen sollen von einem Krei-       5.23        Nachleuchtschleppen und vorherige
selkompass oder gleichwertigen Sensor stammen, des-                       Positionen (Trails und Past Position)
sen Leistung mindestens den einschlägigen IMO-Leis-
                                                              5.23.1      Es sollen Nachleuchtschleppen variabler Län-
tungsanforderungen entspricht.
                                                              ge (Zeit) vorhanden sein, mit Angabe von Zeit und Modus
5.19.2     Unter Ausschluss der Begrenzungen des Sta-         der Spur. Es soll möglich sein, für alle True-Motion-Dar-
bilisierungssensors und des verwendeten Übertragungs-         stellungen vom Reset-Zustand aus wahre oder relative
systems soll bei der für den betreffenden Schiffstyp          Nachleuchtschleppen einzustellen.
anzunehmenden Drehgeschwindigkeit die Azimutaus-
                                                              5.23.2      Nachleuchtschleppen und Ziele sollen vonein-
richtung der Radardarstellung bis auf 0,5° genau sein.
                                                              ander zu unterscheiden sein.
5.19.3     Die Ist-Kursdaten sollen mit einer numerischen
                                                              5.23.3      Im Anschluss an
Auflösung angezeigt werden, die eine genaue Ausrich-
tung mit dem Kreiselkompass des Schiffes ermöglicht.                      – die Einstellung des nächstkleineren oder
                                                                             -größeren Entfernungsbereichs
5.19.4     Die Ist-Kursdaten sollen auf den gemeinsamen
Bezugspunkt (CCRP) bezogen sein.                                          – die Änderung und Rücksetzung der Radar-
                                                                             bildposition
5.20      Anzeigemodus des Radarbilds                                     – eine Änderung zwischen wahren und rela-
5.20.1    Ein True-Motion-Anzeigemodus soll vorhan-                          tiven Nachleuchtschleppen
den sein. Die automatische Nachstellung der Eigen-            sollen die skalierten Nachleuchtschleppen und/oder vor-
schiffsposition kann aufgrund der Bildschirmposition          herigen Positionen beibehalten werden und 2 Umdre-
oder zeitbezogen erfolgen oder beides. Erfolgt die Nach-      hungen lang (oder entsprechend) dargestellt werden kön-
stellung mindestens bei jeder Umdrehung oder entspre-         nen.
chend, so soll dies der True-Motion-Darstellung mit fest-
em Ausgangspunkt entsprechen (praktisch entsprechend          5.24       Darstellung der Zielinformationen
dem vorherigen relativen Bewegungsmodus).                     5.24.1     Die Ziele sollen entsprechend den IMO-Leis-
5.20.2    Nordstabilisierte und sollkursstabilisierte Dar-    tungsanforderungen für die Darstellung navigationsbezo-
stellungen sollen vorhanden sein. Die vorausorientierte       gener Informationen auf den Anzeigevorrichtungen von
(Head-Up) Darstellung kann vorhanden sein, wenn der           Schiffsnavigationsanlagen gemäß SN/Circ.243 darge-
Darstellungsmodus der True-Motion-Darstellung mit             stellt werden.
festem Ausgangspunkt entspricht (praktisch entspre-           5.24.2     Die Zielinformationen können sowohl von der
chend dem vorherigen relativen Head-up-Modus).                Radar-Zielverfolgung als auch vom automatischen
5.20.3    Der jeweilige Bewegungs- und Orientierungs-         Schiffsidentifizierungssystem (AIS - Automatic Identifica-
modus soll angezeigt werden.                                  tion System) stammen.
                                                              5.24.3     Die Funktionsweise der Radarzielverfolgungs-
5.21        Dezentrierung                                     funktion sowie die Verarbeitung gemeldeter AIS-Informa-
5.21.1      Eine manuelle Dezentrierung soll vorhanden        tionen werden in den vorliegenden Leistungsanforderun-
sein, die eine Einstellung der gewählten Antennenposition     gen definiert.
auf beliebige Punkte mindestens im halben Radiusbe-           5.24.4     Die Anzahl der dargestellten Ziele im Verhältnis
reich um die Mitte des Arbeitsbildschirms ermöglicht.         zur Größe des Bildschirms ist in Tabelle 1 definiert. Es soll
5.21.2      Bei dezentrierter Darstellung soll die gewählte   eine Anzeige vorhanden sein, die auf eine bevorstehen-
Antennenposition auf beliebige Punkte auf dem Display         de Zielkapazitätsüberschreitung der Radarzielverfolgung
eingestellt werden können, die mindestens im Bereich bis      oder AIS-Zielverarbeitung/-Anzeige hinweist.
50 % und höchstens 75 % des Radius um die Bild-               5.24.5     Die Anwenderschnittstelle und das Datenfor-
schirmmitte liegen. Eine Möglichkeit zur automatischen        mat für die Anwendung, Darstellung und Anzeige von
Positionierung des eigenen Schiffs auf maximale Sicht         AIS- und Radarzielverfolgungsinformationen sollen mög-
voraus kann vorhanden sein.                                   lichst einheitlich sein.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2006                                             220                                        VkBl. Amtlicher Teil

5.25         Zielverfolgung und -erfassung                    forderliche Genauigkeit liefern, wenn das zu verfolgende
5.25.1       Allgemeines                                      Ziel den „Steady State“ erreicht hat. (Steady state ist im
                                                              Anhang 2 erklärt!)
Radarziele werden vom Radarsensor (Empfänger) er-
fasst. Die Signale können per Enttrübungseinstellung ge-      5.25.4.7.1 Bei Schiffen mit einer wahren Geschwindigkeit
filtert (reduziert) werden. Radarziele können manuell oder    von bis zu 30 Kn soll das Zielverfolgungssystem späte-
automatisch erfasst und mit Hilfe der automatischen Ziel-     stens nach einer Minute Zielverfolgung im stabilen Zu-
verfolgungseinrichtung verfolgt werden.                       stand den relativen Bewegungstrend und nach 3 Minuten
                                                              die vorausberechnete Bewegung des Ziels anzeigen. Fol-
5.25.1.1 Die Berechnungen für die automatische Ziel-          gende Genauigkeiten sind gefordert (95 % Wahrschein-
verfolgung sollen auf der Messung der relativen Position      lichkeit):
des Radarziels und der Eigenschiffsbewegung basieren.
                                                                                     TABELLE 3
5.25.1.2 Andere vorhandene Informationsquellen kön-
nen zur Optimierung der Zielverfolgung eingesetzt wer-                    Genauigkeit der Zielverfolgung
den.                                                                   (Angaben für 95 % Wahrscheinlichkeit)
5.25.1.3 Die Zielverfolgung soll mindestens in den 3, 6           Dauer Relativer Relative    CPA      TCPA    Wahrer    Wahre
und 12 sm-Bereichen möglich sein. Der Zielverfolgungs-             des     Kurs     Ge-       (sm)    (Minu-    Kurs       Ge-
bereich soll mindestens 12 sm betragen.                          stabilen (Grad) schwin-                ten)   (Grad)   schwin-
5.25.1.4 Die Radaranlage soll Ziele verfolgen können,           Zustands          digkeit                                digkeit
die sich mit der höchsten relativen Geschwindigkeit ent-        (Minuten)           (kn)                                  (kn)
sprechend ihrer Klassifikation für normale oder hohe Ei-
genschiffsgeschwindigkeiten bewegen (siehe 5.3).                1 Minute:   11    1,5 oder    1,0       -        -          -
5.25.2       Zielverfolgungskapazität                           Trend             10 % (der
                                                                                  jeweils
5.25.2.1 Zusätzlich zu den Anforderungen für die Ver-                             größere
arbeitung von AIS-Zielen soll gewährleistet sein, dass                            Wert)
eine Mindestanzahl von Radarzielen entsprechend Ta-
belle 1 verfolgt und zuverlässig dargestellt werden kann.       3 Minu-      3    0,8 oder    0,3      0,5       5      0,5 oder
5.25.2.2 Eine bevorstehende Überschreitung der Ziel-            ten: Be-          1 % (der                              1 % (der
verfolgungskapazität soll angezeigt werden. Die Leistung        wegung            jeweils                               jeweils
der Radaranlage darf durch Überschreitung der Zielver-                            größere                               größere
folgungskapazität nicht beeinträchtigt werden.                                    Wert)                                 Wert)

5.25.3 Erfassung                                              Während oder kurz nach der Zielerfassung, einem Manö-
5.25.3.1 Eine manuelle Radarzielerfassung, die in der         ver des eigenen Schiffs oder des Ziels oder einer Störung
Lage ist, mindestens die in Tabelle 1 genannte Anzahl von     bei der Zielverfolgung kann die Genauigkeit erheblich ver-
Zielen zu erfassen, soll vorhanden sein.                      ringert sein; sie hängt auch von der Eigenschiffsbewe-
5.25.3.2 Eine automatische Erfassung soll vorhanden           gung und Sensorgenauigkeit ab.
sein, soweit laut Tabelle 1 erforderlich. Der Anwender soll   Gemessene Entfernung und Peilung des Ziels sollen auf
in der Lage sein, die Grenzen des automatischen Erfas-        50 m (oder ±1% seiner Entfernung) bzw. 2° genau sein.
sungsbereichs festzulegen.                                    Die Prüfnorm soll detaillierte Zielsimulationen enthalten,
5.25.4       Zielverfolgung                                   mit denen sich die Genauigkeit der Erfassung von Zielen
5.25.4.1 Ist ein Ziel erfasst worden, so soll sein Bewe-      mit einer relativen Geschwindigkeit von bis zu 100 kn
gungstrend innerhalb einer Minute und seine vorausbe-         feststellen lässt. Einzelne Genauigkeitsangaben in der
rechnete Bewegung innerhalb von drei Minuten angezeigt        obigen Tabelle können geändert werden, um in Anpas-
werden.                                                       sung an die jeweilige Testsituation die Zielbewegung re-
                                                              lativ zur Eigenschiffsbewegung zu berücksichtigen.
5.25.4.2 Das Zielverfolgungssystem soll alle erfassten
Ziele automatisch verfolgen und ihre Daten aktualisieren.     5.25.4.7.2 Bei Schiffen mit Geschwindigkeiten über 30 kn
                                                              (in der Regel Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge) und bis zu
5.25.4.3 Radarziele, die auf dem Bildschirm klar zu er-
                                                              70 kn sind zusätzliche steady-state Messungen erforder-
kennen sind, sollen mindestens während 5 von 10 auf-
                                                              lich, damit die Erfassungsgenauigkeit von Zielen mit einer
einanderfolgenden Umläufen (oder entsprechend) vom
                                                              relativen Geschwindigkeit bis zu 140 kn nach 3 Minuten
System erfasst werden.
                                                              steady-state Zielverfolgung gewährleistet ist.
5.25.4.4 Das Zielverfolgungssystem soll über Zielvektor
                                                              5.25.4.8 Eine Referenzfunktion unter Verwendung ei-
und Datenglättung verfügen, wobei Manöver des Ziels
                                                              nes landfesten stationären Ziels soll vorhanden sein. Die
möglichst früh zu erkennen sein sollen.
                                                              für diesen Zweck verwendeten Ziele sind mit dem in
5.25.4.5 Zielverfolgungsfehler und Zielvertauschung           SN/Circ.243 definierten Symbol zu kennzeichnen.
sind durch geeignete Gerätekonstruktion auf ein Mini-
mum zu reduzieren.                                            5.26       Ziele des automatischen
5.25.4.6 Es sollen getrennte Einstellmöglichkeit vorhan-                 Identifizierungssystems (AIS)
den sein, mit denen die Verfolgung einzelner oder aller       5.26.1     Allgemeines
Ziele annulliert werden kann.                                 Durch AIS erfasste Ziele können entsprechend anwen-
5.25.4.7 Unter Berücksichtigung der entsprechend den          derdefinierten Parametern gefiltert werden. Die Ziele kön-
einschlägigen IMO-Leistungsanforderungen zulässigen           nen aktiviert oder inaktiv sein. Aktivierte Ziele werden
Sensorfehler soll die automatische Zielverfolgung die er-     ähnlich den verfolgten Radarzielen behandelt.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                                       221                                              Heft 6 – 2006

5.26.2     AIS-Zielkapazität                                                 5.27.1     AIS-Ziele sind als Normaleinstellung auf dem
Zusätzlich zu den Anforderungen an die Radarzielverfol-                      Bildschirm inaktiv darzustellen.
gung soll eine Mindestanzahl inaktiver und aktivierter                       5.27.2     Kurs und Geschwindigkeit eines verfolgten Ra-
AIS-Ziele mit voller Funktionalität entsprechend Tabelle 1                   darziels oder gemeldeten AIS-Ziels sind durch einen Vek-
angezeigt werden können. Vor Überschreiten der Verar-                        tor darzustellen, der die voraussichtliche Bewegung an-
beitungs-/Anzeigekapazität für AIS-Ziele soll eine Anzei-                    zeigt. Die Vektorzeit soll einstellbar sein und für die
ge erscheinen.                                                               Darstellung aller Ziele gelten, gleich welchen Ursprungs.
5.26.3     Filtern inaktiver AIS-Ziele                                       5.27.3     Vektormodus, -zeit und -stabilisierung sollen
Um eine Qualitätsverschlechterung der Gesamtdar-                             permanent angezeigt werden.
stellung zu vermeiden, soll es möglich sein, die Darstel-                    5.27.4     Die Symbole für erfasste Radar- und AIS-Ziele
lung inaktiver AIS-Ziele in Verbindung mit einer Anzeige                     sollen mit Hilfe des einheitlichen gemeinsamen Bezugs-
des Filterstatus zu filtern (d. h. nach Zielentfernung,                      punkts (CCRP) mit anderen Informationen auf derselben
CPA/TCPA, AIS-Zielgruppe A/B usw.). Es darf nicht die                        Bildschirmdarstellung ausgerichtet werden.
Möglichkeit bestehen, einzelne AIS-Ziele vom Bildschirm                      5.27.5     Auf großmaßstäbigen Anzeigen mit kleinem
zu entfernen.                                                                Entfernungsbereich soll der Umriss eines aktivierten AIS-
5.26.4     Aktivierung von AIS-Zielen                                        Ziels maßstabsgerecht dargestellt werden können. Die
                                                                             vorherigen Positionen aktivierter Ziele sollen angezeigt
Es soll möglich sein, inaktive AIS-Ziele zu aktivieren und                   werden können.
aktive AIS-Ziele zu deaktivieren. Sind Zonen für die auto-
matische Aktivierung von AIS-Zielen vorhanden, so sol-                       5.28        AIS und Radarzieldaten
len diese mit vorhandenen Zonen für die automatische                         5.28.1      Es soll möglich sein, die Daten jedes verfolgten
Radarzielerfassung übereinstimmen. Außerdem sollen in-                       Radar- oder AIS-Ziels alphanumerisch darzustellen. Das
aktive AIS-Ziele bei Erfüllung anwenderdefinierter Para-                     Ziel, für das alphanumerische Daten angezeigt werden,
meter automatisch aktiviert werden (z. B. Zielentfernung,                    ist durch das dafür vorgesehene Symbol zu kennzeich-
CPA/TCPA, AIS-Zielklasse A/B usw.).                                          nen. Werden die Daten für mehr als ein Ziel abgerufen, so
5.26.5     Status der AIS-Darstellung                                        ist eine eindeutige Zuordnung der Daten zu den entspre-
                       TABELLE 4                                             chenden Symbolen erforderlich. Es soll deutlich zu er-
                                                                             kennen sein, ob die Zieldaten vom Radar- oder AIS-Sys-
   Der AIS-Status soll wie folgt dargestellt werden:                         tem stammen.
                                                                             5.28.2      Für jedes angewählte Radarziel sind die fol-
                                                                             genden Daten in alphanumerischer Form anzuzeigen: Da-
Funktion                     Darzustellende Fälle         Darstellung
                                                                             tenquelle(n), Entfernung des Ziels, Peilung des Ziels, vor-
AIS                 AIS-Verarbeitung AIS-Verarbeitung Alphanumerisch         ausberechnete Entfernung des Ziels bei kleinstem
AN/AUS              AN / graphische AN / graphische oder graphisch           Passierabstand (CPA), vorausberechnete Zeit zum CPA
                    Darstellung AUS Darstellung AN                           (TCPA), wahrer Kurs des Ziels, wahre Geschwindigkeit
                                                                             des Ziels.
Herausfiltern in-   Filterstatus       Filterstatus       Alphanumerisch
aktiver AIS-Ziele                                         oder graphisch
                                                                             5.28.3      Für jedes angewählte AIS-Ziel sind die folgen-
                                                                             den Daten in alphanumerischer Form anzuzeigen: Daten-
Zielaktivierung                        Aktivierungs-      Graphisch          quelle, Identifizierung des Schiffs, Navigationsstatus, ggf.
                                       kriterien                             Positionsdaten und deren Qualität, Entfernung, Peilung,
                                                                             COG, SOG, CPA und TCPA. Ist-Kurs und gemeldete
CPA/TCPA-Alarm Funktion AN/AUS Funktion AN/AUS Alphanumerisch
                                                                             Drehgeschwindigkeit des Ziels sollen ebenfalls abgefragt
                                               oder graphisch
                                                                             werden können. Weitere Informationen über das Ziel sol-
                    Inaktive Ziele     Inaktive Ziele                        len auf Anfrage angezeigt werden.
                    eingeschlossen     eingeschlossen                        5.28.4      Falls die erhaltenen AIS-Daten unvollständig
                                                                             sind, sollen fehlende Daten im Zieldatenfeld deutlich als
Zielverlust-Alarm Funktion AN/AUS Funktion AN/AUS Alphanumerisch
                                                                             „nicht vorhanden“ gekennzeichnet werden.
                                                  oder graphisch
                                                                             5.28.5      Die Daten sollen so lange angezeigt und fort-
                    Filterkriterien    Filterkriterien                       laufend aktualisiert werden, bis ein anderes Ziel für die
                    Zielverlust        Zielverlust                           Datenabfrage angewählt oder das Fenster geschlossen
Zielverknüpfung     Funktion AN/AUS Funktion AN/AUS Alphanumerisch           worden ist.
                                                                             5.28.6      Auf Anforderung sollen die AIS-Daten des ei-
                    Verknüpfungs-      Verknüpfungskri-                      genen Schiffs angezeigt werden können.
                    kriterien          terien
                                                                             5.29       Alarmauslösung
                    Standardziel-      Standardziel-
                    priorität          priorität                             Die Alarmursache ist bei allen Alarmkriterien deutlich an-
                                                                             zuzeigen.
5.27       Graphische AIS-Darstellung                                        5.29.1     Wenn die berechneten CPA- und TCPA-Werte
Die Ziele sind durch die Symbole darzustellen, die in den                    eines verfolgten Ziels oder aktivierten AIS-Ziels unterhalb
                                                                             eingestellter Grenzwerte liegen:
von der IMO angenommenen „Leistungsanforderungen
für die Darstellung navigationsbezogener Informationen                                  – soll ein CPA/TCPA-Alarm ausgelöst wer-
auf den Anzeigevorrichtungen von Schiffsnavigationsan-                                      den
lagen“ und in SN/Circ.243 festgelegt sind.                                              – soll das Ziel deutlich angezeigt werden.



                                        Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
37

Heft 6 – 2006                                               222                                   VkBl. Amtlicher Teil

5.29.2     Für Radar- und AIS-Ziele sollen identische           5.31       Probemanöver
CPA- und TCPA-Grenzwerte eingestellt werden. Als                Soweit laut Tabelle 1 erforderlich, soll das System in der
Normaleinstellung soll bei allen aktivierten AIS-Zielen die     Lage sein, die vorausberechneten Auswirkungen von Ei-
Auslösung von CPA/TCPA-Alarm eingestellt sein. Der              genschiffsmanövern in einer Gefahrensituation zu simu-
Anwender soll auch bei inaktiven Zielen die Auslösung           lieren. Dafür sollen die dynamischen Eigenschaften des
des CPA/TCPA-Alarms einstellen können.                          eigenen Schiffs im System vorhanden sein. Die Simula-
5.29.3     Ist eine anwenderdefinierte Erfassungs-/Akti-        tion eines Probemanövers soll eindeutig als solche ge-
vierungszone vorhanden, so ist jedes noch nicht erfas-          kennzeichnet sein. Folgende Anforderungen sollen erfüllt
ste/aktivierte Ziel beim Eindringen in die Zone bzw. bei        werden:
seiner Entdeckung darin deutlich mit dem entsprechen-                      – Die Simulation von Kurs und Geschwindig-
den Symbol zu kennzeichnen, und es muss ein Alarm                              keit des eigenen Schiffs soll variabel sein.
ausgelöst werden. Der Anwender soll Entfernungen und
Umrisse der Zone festlegen können.                                         – Die Zeit bis zum Manöver soll als Count-
                                                                               down dargestellt sein.
5.29.4     Das System soll den Anwender alarmieren, so-
bald ein verfolgtes Radarziel verschwindet, das nicht auf-                 – Während der Simulation soll die Zielverfol-
grund einer Entfernungs- oder anderen Parametereinstel-                        gung weiterlaufen, und die realen Zieldaten
lung entfernt worden ist.                                                      sollen weiterhin angezeigt werden.
5.29.5     Die Zielverlust-Alarmfunktion soll für AIS-Ziele                – Probemanöver sollen bei allen verfolgten
ein- oder ausgeschaltet werden können. Es soll deutlich                        Zielen und mindestens allen aktivierten
zu erkennen sein, wenn der Zielverlust-Alarm ausge-                            AIS-Zielen angewandt werden.
schaltet ist.
                                                                5.32        Darstellung von graphischen
Wenn bei einem verschwundenen AIS-Ziel die folgenden                        Informationen, navigation lines
Bedingungen zutreffen:                                                      Navigations-Hilfslinien und Fahrtrouten
           – Der AIS-Zielverlust-Alarm ist eingeschaltet.       5.32.1      Der Anwender soll die Möglichkeit haben, einfa-
           – Das Ziel ist entsprechend den Filterkriterien      che graphische Informationen/navigation lines (s. o.)/Fahrt-
               für verlorene Ziele von Interesse.               routen bezogen auf das eigene Schiff oder eine geogra-
           – Zu einem bestimmten Zeitpunkt, je nach             phische Position manuell zu erstellen und zu ändern, zu
               eingestelltem Intervall für AIS-Zielmeldun-      speichern, zu laden und anzuzeigen. Der Anwender soll die
               gen, ist keine Meldung eingegangen.              Daten in einem einfachen Schritt vom Bildschirm entfernen
                                                                können.
Dann soll
                                                                5.32.2        Die graphischen Informationen/navigation
           – die letzte bekannte Position deutlich als
                                                                lines (s. o.)/Fahrtrouten können durch Linien, Symbole
               verlorenes Ziel gekennzeichnet und ein
                                                                und Bezugspunkte dargestellt werden.
               Alarm ausgelöst werden;
                                                                5.32.3      Das Aussehen von Linien, Farben und Symbo-
           – die Kennzeichnung als verlorenes Ziel ver-
                                                                len ist in SN/Circ.243 geregelt.
               schwinden, sobald das Signal wieder emp-
               fangen wird oder nachdem der Alarm be-           5.32.4      Die graphischen Informationen/navigation lines
               stätigt worden ist;                              (s.o.)/Fahrtrouten dürfen die Darstellung der Radarinfor-
                                                                mationen nicht deutlich verschlechtern.
           – eine Möglichkeit vorhanden sein, bestimm-
               te alte Daten aus früheren Meldungen ab-         5.32.5      Die graphischen Informationen/navigation lines
               zurufen.                                         (s. o.)/Fahrtrouten sollen bei Abschalten des Geräts er-
                                                                halten bleiben.
5.30          AIS- und Radarzielverknüpfung                     5.32.6      Die graphischen Informationen/navigation lines
Eine auf einheitlichen Kriterien basierende automatische        (s. o.)/Fahrtrouten sollen beim Auswechseln eines Gerä-
Zielverknüpfungsfunktion verhindert, dass zwei Zielsym-         temoduls übertragbar sein.
bole für dasselbe Ziel dargestellt werden.
5.30.1        Sind Zieldaten sowohl vom AIS-System als          5.33      Darstellung von Seekarten
auch von der Radarzielverfolgung vorhanden und werden           5.33.1    Die Radaranlage kann so ausgestattet sein,
die Verknüpfungskriterien (z. B. Position, Bewegung) er-        dass elektronische Seekarten (ENC) und sonstige Vek-
füllt, d. h. die AIS- und Radardaten bilden ein einziges Ziel   torkartendaten auf dem Arbeitsbildschirm dargestellt
ab, so soll als Standardeinstellung automatisch das Sym-        werden können, um eine kontinuierliche Positionsüber-
bol für ein aktiviertes AIS-Ziel sowie alphanumerische          wachung in Echtzeit zu ermöglichen. Der Anwender soll
AIS-Zieldaten angezeigt werden.                                 die Kartendaten in einem einfachen Schritt vom Bild-
5.30.2        Der Anwender soll die Möglichkeit haben, die      schirm entfernen können.
Radarzielverfolgungsdaten als Standarddarstellung zu            5.33.2    Als primäre Informationsquelle sind ENC-In-
wählen und sich zwischen Radarzielverfolgung und al-            formationen entsprechend den einschlägigen IHO-Anfor-
phanumerischen AIS-Daten zu entscheiden.                        derungen zu verwenden. Der Status sonstiger Informatio-
5.30.3        Kommt es bei einem verknüpften Ziel zu einer      nen ist permanent zu kennzeichnen. Informationen über
ausreichend großen Abweichung zwischen AIS- und Ra-             Quellen und Aktualisierungen sollen verfügbar sein.
dardaten, so sind diese als getrennte Ziele zu betrachten.      5.33.3      Es sollen mindestens die Elemente des EC-
Es soll dann ein aktiviertes AIS-Ziel und ein verfolgtes Ra-    DIS Standard Display individuell nach Kategorie oder
darziel dargestellt werden, und es soll kein Alarm ausge-       Schicht ausgewählt werden können, jedoch nicht als Ein-
löst werden.                                                    zelobjekte.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                         223                                             Heft 6 – 2006

5.33.4     Für die Karteninformationen sollen dieselben          Radar-Standby/RUN, Reichweiteneinstellung, Verstär-
Bezugs- und Koordinatenkriterien gelten wie für Ra-              kung, Tuningfunktion (falls vorhanden), Regenenttrübung,
dar/AIS, und zwar einschließlich Bezugsebene, Maßstab,           Seegangsenttrübung, AIS-Funktion an/aus, Alarmbestä-
Orientierung, CCRP und Stabilisierungsmodus .                    tigung, Cursor, Einstellmöglichkeit für EBL/VRM, Bild-
5.33.5     Die Anzeige der Radarinformationen soll Prio-         schirmhelligkeit und Radarzielerfassung.
rität haben. Die Karteninformationen sind so darzustellen,       6.1.5      Die Hauptfunktionen sollen sich am Hauptge-
dass es nicht zu einer wesentlichen Verdeckung oder Be-          rät und zusätzlich von einer entfernten Position aus ein-
einträchtigung der Radarinformationen kommt. Kartenin-           stellen lassen.
formationen sollen deutlich als solche zu erkennen sein.
                                                                 6.2        Bildschirmdarstellung
5.33.6     Eine Fehlfunktion der Quelle der Kartendaten
                                                                 6.2.1      Die Bildschirmdarstellung soll den von der IMO
darf den Betrieb der Radar/AIS-Anlage nicht beeinträch-
                                                                 angenommenen „Leistungsanforderungen für die Dar-
tigen.
                                                                 stellung navigationsbezogener Informationen auf den An-
5.33.7     Symbole und Farben sollen den von der IMO             zeigevorrichtungen von Schiffsnavigationsanlagen“ ent-
angenommenen „Leistungsanforderungen für die Dar-                sprechen.
stellung navigationsbezogener Informationen auf den              6.2.2      Die verwendeten Farben, Symbole und graphi-
Anzeigevorrichtungen von Schiffsnavigationsanlagen“              schen Elemente sollen SN/Circ. 243 entsprechen.
(SN/Circ.243) entsprechen.
                                                                 6.2.3      Die Bildschirmgrößen sollen den Angaben in
5.34       Alarme und Anzeigen                                   Tabelle 1 entsprechen.
Alarme und Anzeigen sollen den von der IMO angenom-              6.3        Bedienungsanleitung
menen „Leistungsanforderungen für die Darstellung navi-                     und Gerätebeschreibung
gationsbezogener Informationen auf den Anzeigevorrich-
                                                                 6.3.1 Sprache der Gerätebeschreibung
tungen von Schiffsnavigationsanlagen“ entsprechen.
                                                                 Bedienungsanleitung und Gerätebeschreibung des Her-
5.34.1     Der Anwender soll beim „Einfrieren“ des Bilds         stellers sollen gut verständlich abgefasst sein und min-
eine Warnmeldung erhalten.                                       destens in englischer Sprache vorhanden sein.
5.34.2     Bei Ausfall eines Signals oder Sensors wie            6.3.2 Bedienungsanleitung
Kreiselkompass, Fahrtmesser, Azimut, Video, sync and
                                                                 Die Bedienungsanleitung soll eine fachlich einwandfreie
heading marker (Sync-Signal und Vorausmarke) soll ein
                                                                 und gut verständliche Beschreibung der Radarbedie-
Alarm ausgelöst werden. Die Systemfunktionalität ist auf
                                                                 nungsfunktionen enthalten, u. a.:
einen Fallback-Modus (Rückfall-Modus) zu begrenzen
und ggf. ist die Darstellung zu unterdrücken (siehe Fall-        – richtige Einstellung bei unterschiedlichen Wetterbe-
back-Modi (Rückfall-Modi), Abschnitt 9).                             dingungen;
                                                                 – Überwachung der Radarleistung;
5.35       Integration von multiple radars                       – Verhalten bei Ausfall oder Fallback (Fehler-Rückfall);
           (mehreren Radaranlagen)
                                                                 – Einschränkungen der Anzeige- und Zielverfolgungs-
5.35.1     Das System soll gegen Systemausfall durch                 funktion und -genauigkeit einschließlich möglicher
Ausfall einzelner Komponenten geschützt sein. Im Fall ei-            Verzögerungen;
nes integration failure (Integrationsfehlers) ist ein Fail-Sa-
                                                                 – Nutzung von Ist-Kurs und SOG/COG-Informationen
fe-Zustand anzuwenden.
                                                                     zur Kollisionsvermeidung;
5.35.2     Die Herkunft sowie eventuelle Verarbeitung            – Begrenzung und Bedingungen der Zielverknüpfung;
oder Kombination von Radarsignalen ist anzuzeigen.
                                                                 – Auswahlkriterien für die automatische Aktivierung und
5.35.3     Der Systemstatus für jedes Anzeigesystem soll             Unterdrückung von Zielen;
angezeigt werden können.
                                                                 – Methoden zur Anzeige von AIS-Zielen und bestehen-
6           Ergonomische Kriterien                                   de Einschränkungen;
6.1         Bedienelemente                                       – Beschreibung der Probemanöverfunktion einschließ-
                                                                     lich. Simulation der Eigenschiffs-Manövriereigen-
6.1.1       Die Radaranlage soll leicht zu bedienen sein.            schaften, sofern vorhanden;
Die Bedienelemente sollen eine einheitliche Anwender-
schnittstelle haben und leicht zu erkennen und zu hand-          – Alarme und Anzeigen
haben sein.                                                      – Einbauanleitung entsprechend Abschnitt 7.5;
6.1.2       Die Radaranlage soll sich am Hauptbildschirm         – Genauigkeit von Radarreichweite und Peilung;
oder an einer Steuerposition ein- u. ausschalten lassen.         – besondere Maßnahmen (z. B. Feinabstimmung) zur
6.1.3       Die Bedienung kann über Bedienelemente am                Entdeckung von SARTs;
Gerät, über den Bildschirm oder eine Kombination davon           – Rolle und besondere Bedeutung von CCRP bei Rad-
erfolgen. Die Hauptfunktionen sollen über Bedienelemen-              armessungen.
te am Gerät oder soft keys (Soft-Keys) eingestellt werden,       6.3.3 Gerätebeschreibung des Herstellers
wobei eine entsprechende Statusanzeige an gut sichtba-           6.3.3.1    In der Gerätebeschreibung des Herstellers sol-
rer Stelle vorhanden sein soll.                                  len die Radaranlage sowie Faktoren, die die Radarerfas-
6.1.4       Es folgt eine Aufzählung der primären Radar-         sung beeinträchtigen können – einschließlich etwaiger
funktionen, die leicht und unmittelbar zu bedienen sein          Verzögerungszeiten bei der Signalverarbeitung – be-
sollen:                                                          schrieben werden.



                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 6 – 2006                                            224                                 VkBl. Amtlicher Teil

6.3.3.2    Es sollen darin auch die Grundlage der AIS-Fil-   tenne soll einen ausreichenden Abstand von allen Auf-
terkriterien und der Kriterien für die AIS/Radarzielver-     bauten haben, die Signalreflexionen verursachen können,
knüpfung beschrieben werden.                                 z. B. andere Antennen, Decksaufbauten oder Ladung.
6.3.3.3    In der Gerätebeschreibung sollen der Geräte-      Ferner sind bei der Wahl der Antennenhöhe die Zielent-
einbau einschließlich ergänzender Empfehlungen zur Auf-      deckungsleistung bezüglich der Entfernung, in der das
stellung sowie Faktoren, welche die Geräteleistung oder      Ziel entdeckt wird, und die Zielerkennung bei Seegangs-
-zuverlässigkeit beeinträchtigen können, ausführlich be-     trübung zu berücksichtigen.
schrieben werden.                                            7.5.2      Anzeigevorrichtung
7          KONSTRUKTION UND EINBAU                           Die Anzeigevorrichtung ist so anzubringen, dass der An-
                                                             wender in Vorausrichtung blickt, keine Beeinträchtigung
7.1        Wartungsfreundliche Konstruktion
                                                             der Rundumsicht eintritt und möglichst wenig Tageslicht
7.1.1.     Durch entsprechende Konstruktion der Radar-       auf den Bildschirm fällt.
anlage sind eine möglichst einfache Fehlerdiagnose und
maximale Verfügbarkeit zu gewährleisten.                     7.6        Betrieb der Anlage
7.1.2      Die Radaranlage soll eine Aufzeichnung der        7.6.1      Die Radaranlage soll so beschaffen sein, dass
Gesamtzahl der Betriebsstunden von Bauteilen mit be-         sie von entsprechend ausgebildeten Anwendern leicht zu
grenzter Lebensdauer ermöglichen.                            bedienen ist.
7.1.3      In der Gerätebeschreibung sollen Angaben zur
                                                             7.6.2     Für Übungszwecke soll eine Zielsimulations-
Routinewartung und spezielle Informationen über Bautei-
                                                             einrichtung vorhanden sein.
le mit begrenzter Lebensdauer enthalten sein.

7.2       Anzeigevorrichtung                                 8          SCHNITTSTELLEN
Die Anzeigevorrichtung soll den von der IMO angenom-         8.1        Eingangsdaten
menen „Leistungsanforderungen für die Darstellung navi-      Die Radaranlage soll Eingangsdaten von den folgenden
gationsbezogener Informationen auf den Anzeigevorrich-       Systemen empfangen können:
tungen von Schiffsnavigationsanlagen“ (SN/Circ.243) und
den Anforderungen in Tabelle 1 entsprechen.                             –   Kreiselkompass oder Steuerkurstransmit-
                                                                            ter (THD);
7.3       (Sender-Austastung)                                           –   Fahrtmessanlage (SDME);
Die Radaraussendung soll in einem vorher eingestellten
                                                                        –   Electronic-Position-Fixing-System (EPFS);
Sektor (ausgetastet) werden können. Die Einstellung des
Sektors ist beim Einbau der Anlage vorzunehmen. Der                     –   Automatisches Schiffsidentifizierungssys-
Status der (Sektoraustastung) soll angezeigt werden.                        tem (AIS) oder
                                                                        –   sonstige von der IMO anerkannte Sensoren
7.4         Antenne
                                                                            oder Netze, die gleichwertige Informatio-
7.4.1       Die Antenne soll so beschaffen sein, dass sie                   nen liefern.
bei relativen Windgeschwindigkeiten, wie sie auf dem
Schiffstyp auftreten können, auf dem sie installiert ist,    Die Radaranlage ist den anerkannten internationalen Nor-
problemlos in Betrieb genommen und betrieben werden          men* entsprechend an die in den vorliegenden Leistungs-
kann.                                                        anforderungen vorgeschriebenen Sensoren anzuschlie-
                                                             ßen.
7.4.2       Das kombinierte Radarsystem soll eine für den
jeweiligen Schiffstyp geeignete Informationsaktualisie-      8.2        Integrität und Latenz der Eingangsdaten
rungsrate (information update rate) haben.                   8.2.1      Das Radarsystem soll keine als ungültig ge-
7.4.3       Mit den bestehenden Antennennebenkeulen          kennzeicheten Daten verarbeiten. Wenn die schlechte
soll die in den vorliegenden Leistungsanforderungen de-      Qualität von Eingangsdaten bekannt ist, so soll dies deut-
finierte Anlagenleistung erreicht werden.                    lich angezeigt werden.
7.4.4       Antennendrehung und -strahlung sollen sich       8.2.2     Die Datenintegrität ist vor Verwendung durch
während Wartungsarbeiten und während des Aufenthalts         Vergleich mit anderen angeschlossenen Sensoren oder
von Personen im Bereich der up-mast units (Masteinhei-       plausiblen Grenzwerten zu prüfen.
ten) abschalten lassen.
                                                             8.2.3    Es ist eine möglichst geringe Latenz der Ein-
7.5.       Einbau der Radaranlage                            gangsdaten anzustreben.
Die Gerätebeschreibung des Herstellers soll eine Anlei-
tung für den Einbau der Radaranlage enthalten, in der die    8.3        Ausgangsdaten
folgenden Themen behandelt werden:                           8.3.1     Die von Radarausgangs-Schnittstellen an an-
7.5.1      Antenne                                           dere Systeme übertragenen Daten sollen internationalen
Abschattungssektoren sollen möglichst klein sein und         Normen entsprechen.*
sich nicht im Bereich zwischen recht voraus und 22.5°        8.3.2     Die Radaranlage soll Ausgangsdaten der An-
achterlicher als querab befinden; vor allem sollten sie      zeige an den Schiffsdatenschreiber (VDR) übertragen.
nicht genau recht voraus liegen (relative Peilung 000°).
Die Antenne ist so einzubauen, dass die Leistung der Ra-
daranlage nicht wesentlich verschlechtert wird. Die An-      * IEC-Publikation 61162




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