VkBl Nr. 4 2013

Verkehrsblatt Nr. 4 2013

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VkBl. Amtlicher Teil                                       169                                       Heft 4 – 2013

                                                       ANHANG 1
                                   VORLAGE DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN

                                       1   ANGABEN ÜBER DEN FLAGGENSTAAT
1     Name des Flaggenstaates:
2     Vollständig Kontaktdaten für die bestimmte einzige Anlaufstelle:
Name und Titel:
Anschrift:
Telefon-Nummer:
Fax-Nummer:
E-mail-Adresse:
3     Vom Flaggenstaat anerkannte Organisation:


                              2    ANGABEN ÜBER DIE ANERKANNTE ORGANISATION
1     Name der anerkannten Organisation:
2     Vollständig Kontaktdaten für die bestimmte einzige Anlaufstelle:
Name und Titel:
Anschrift:
Telefon-Nummer:
Fax-Nummer:
E-mail-Adresse:
3        Regel-Anwendungsbereich:                        Öltankschiffe                Massengutschiffe


                               3   ZUSAmmENFASSUNG DER SELBST-BEWERTUNG
                                                        Vollständig         Nicht
              Funktionale Anforderung                   abgedeckt        abgedeckt
                                                                                         Bemerkungen
                                                         in Regeln        in Regeln
Entwurf
1        Festgelegte Lebenserwartung
2        Umweltbedingungen
3        Strukturelle Festigkeit
4        Ermüdungslebensdauer
5        Restfestigkeit
6        Korrosionsschutz
6.1      Lebensdauer von Beschichtungen
6.2      Korrosionszuschlag
7        Strukturelle Redundanz
8        Wasserdichtigkeit und Wetterdichtigkeit
9        Berücksichtigung des menschlichen Faktors
10       Entwurfs-Transparenz
Bau
11       Qualitätssicherungsvorgänge beim Bau
12       Bauüberwachung
Berücksichtigung des betrieblichen Aspekts
13       Kontrolle und Instandhaltung
14       Zugänglichkeit der Struktur
Berücksichtigung des Recycling­Aspekts
15       Recycling
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Heft 4 – 2013                                              170                                       VkBl. Amtlicher Teil

                                      4    Ergebnistabelle der Regelverknüpfungen
1           (Titel und Text der entsprechenden funktionalen Anforderungen)
1.1         (Text der Angabe des Zieles)

                Informations- und
                                                   Eingereichte Regel (2)         Art der Regelung (3)     Fundstelle (4)
            Dokumentations-Anforderung
    1.2.1                (Text) (1)

Begründung (sofern anwendbar) (5):

                                                    Zusammengefasster                Durch Regeln             Regel-
               Bewertungskriterium
                                                      Kommentar (7)                    erfüllt (8)        verknüpfung (9)
    1.3.1                (Text) (6)                                                     (ja/nein)

Ausführliche technische Erklärung (10):

                Informations- und
                                                   Eingereichte Regel (2)         Art der Regelung (3)     Fundstelle (4)
            Dokumentations-Anforderung
 1.2..(n)                (Text) (1)

Begründung (sofern anwendbar) (5):

                                                    Zusammengefasster                Durch Regeln             Regel-
               Bewertungskriterium
                                                      Kommentar (7)                    erfüllt (8)        verknüpfung (9)
 1.3.(n)                 (Text) (6)                                                     (ja/nein)

Ausführliche technische Erklärung (10):

Anmerkungen:                                                   (8) Es ist anzugeben, ob das maßgebliche Bewertungs-
Für jede funktionale Anforderung ist Abschnitt 4 der Vor-          kriterium durch die Regeln entsprechend der Selbst-
lage der eingereichten Unterlagen für jedes Informations-          Bewertung erfüllt ist.
und Dokumentations-Element und sein zugehöriges Be-            (9) Es sind alle Stellen in den Regeln anzugeben, an
wertungskriterium auszufüllen.                                     denen das maßgebliche Kriterium Anwendung findet.
(1) Eine Kopie des Textes der in den Richtlinien aufge-        (10) Es ist eine technische Erklärung zu erstellen, die er-
    stellten, maßgeblichen Informations- und Dokumen-               kennen lässt, weshalb das Bewertungskriterium als
    tations-Anforderung ist einzufügen.                             erfüllt oder weshalb es als nicht erfüllt gilt.
(2) Es ist der Dateiname, der Internet-Link oder der Titel
    des Papierausdrucks anzugeben, aus denen die zur                                     ANHANG 2
    Verfügung gestellte Information/Dokumentation in                        FORMBLATT FÜR DIE BERICHTE
    den Dokumentationsunterlagen zu ersehen ist.                               DES GBS­AUDIT­TEAMS
(3) Es ist die Art der zur Verfügung gestellten Informa-
                                                               1     Kurzfassung
    tion/Dokumentation (Öffentliche Vorschrift, interne
    Anweisung, einheitliche Anforderung, Richtlinie usw.)            1.1   Fachgebiet des Audits
    anzugeben.                                                       1.2   Zweck des Prüfungs-Audits (z. B. Audit-Plan)
(4) Es ist die Fundstelle in den Regeln anzugeben, wo die            1.3   Funde des Audits
    Information auffindbar ist.                                      1.4   Empfehlung des GBS-Audit-Teams
(5) Es ist die erforderliche Begründung zu erstellen. Wird       2   Vorlage von Einzelangaben
    eine Begründung nicht gefordert, so ist in jedem Fall
    eine ausführliche technische Erklärung zu unterbrei-             2.1 Antragstellende Verwaltung(en)
    ten.                                                             2.2 Name der anerkannten Organisation (sofern zu-
                                                                         treffend)
(6) Eine Kopie des Textes des in den Richtlinien aufge-
    stellten Bewertungskriteriums für die maßgebliche                2.3 Titel und Änderungsdatum der eingereichten Re-
    Informations- und Dokumentations-Anforderung ist                     geln
    einzufügen.                                                      2.4 Einreichungsdatum
(7) Es ist ein kurzer Kommentar einzufügen, der erklärt,             2.5 Art des Berichtes (Zwischenbericht/Abschluss-
    weshalb das maßgebliche Bewertungskriterium er-                      bericht)
    füllt ist.                                                       2.6 Mitglieder des GBS-Audit-Teams
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VkBl. Amtlicher Teil                                    171                                           Heft 4 – 2013

3     Audit­Zusammenfassung

                                                         über­        Nicht über­          zusammenfassende
               Funktionale Anforderung               einstimmend     einstimmend              Bemerkungen
 Entwurf
 1       Festgelegte Lebenserwartung
 2       Umweltbedingungen
 3       Strukturelle Festigkeit
 4       Ermüdungslebensdauer
 5       Restfestigkeit
 6       Korrosionsschutz
 6.1     Lebensdauer von Beschichtungen
 6.2     Korrosionszuschlag
 7       Strukturelle Redundanz
 8       Wasserdichtigkeit und Wetterdichtigkeit
 9       Berücksichtigung des menschlichen Faktors
 10      Entwurfs-Transparenz
 Bau
 11      Qualitätssicherungsvorgänge beim Bau
 12      Bauüberwachung
 Berücksichtigung des betrieblichen Aspekts
 13      Kontrolle und Instandhaltung
 14      Zugänglichkeit der Struktur
 Berücksichtigung des Recycling­Aspekts
 15      Recycling

4     Formblatt für Funde des Audits

 Funde
 Anerkannte Organisation:                                     Funktionale Anforderungen:

 Datum des Audits:

 Nichtkonformitäts-Nr.:                                       Beobachtungs-Nr.:
 Funde:




 Anwendbare Vorschrift der Audit-Grundsätze:




 Auditor:                                                                    Datum:
 Teamleiter:                                                                 Datum:
 Anerkannte Organisation:                                                    Empfangsdatum:

(VkBl. 2013, S. 153)
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Heft 4 – 2013                                                 172                                VkBl. Amtlicher Teil

Nr. 47     Bekanntmachung der Entschließung                     3.      fordert Regierungen des Weiteren auf zu erwägen,
           des Schiffssicherheitsausschusses                            die einschlägigen, auf dieser Entschließung basie-
           A.891(21) „Empfehlungen zur Ausbil-                          renden Zeugnisse und Dokumente anzuerkennen;
           dung von Personal auf beweglichen                    4.      ermächtigt den Schiffssicherheitsausschuss, die
           Offshore-Plattformen (MOUs)“                                 anliegenden Richtlinien unter Beobachtung zu
                                                                        halten und, soweit erforderlich, zu ändern;
                         Hamburg, den 07. Februar 2013          5.      hebt die Entschließungen A.538(13), A.712(17)
                         Az.: 11-3-0                                    und A.828(19) auf.


Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
                                                                                        ANLAGE
wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsaus-
schusses A.891(21), „Empfehlungen zur Ausbildung von
                                                                       EMPFEHLUNGEN ZUR AUSBILDUNG VON
Personal auf beweglichen Offshore-Plattformen (MOUs)“,
                                                                      PERSONAL AUF BEWEGLICHEN OFFSHORE-
in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
                                                                             PLATTFORMEN (MOUs)
                           Berufsgenossenschaft für
                                                                1       UMFANG
                        Transport und Verkehrswirtschaft
                          Dienststelle Schiffssicherheit        1.1     Diese Empfehlungen bilden einen internationalen
                                   U. Schmidt                           Standard für die Ausbildung des gesamten Perso-
                               Dienststellenleiter                      nals auf beweglichen Offshore-Plattformen, der
                                                                        darauf abzielt, ergänzend zu den Anforderungen
                                                                        des Internationalen Übereinkommens von 1978
                                          A 21/Res.891                  über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
                                          4. Februar 2000               Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
                                                                        Seeleuten (STCW-Übereinkommen) in der jeweils
            ENTSCHLIESSUNG A.891(21)                                    geltenden Fassung und des Codes über Normen
         angenommen am 25. November 1999                                für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungs-
                                                                        zeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
      EMPFEHLUNGEN ZUR AUSBILDUNG VON                                   (STCW-Code), ein adäquates Niveau für die Si-
     PERSONAL AUF BEWEGLICHEN OFFSHORE-                                 cherheit menschliches Lebens und von Sachwer-
            PLATTFORMEN (MOUs)                                          ten auf See sowie für den maritimen Umwelt-
                                                                        schutz sicherzustellen.
Die Vollversammlung,                                            1.2     Die Bestimmungen dieser Empfehlungen präjudi-
        unter Hinweis auf Artikel 15 Buchstabe j des Über-              zieren in keiner Weise die Rechte von Küstenstaa-
einkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Or-                  ten aus dem Völkerrecht, ihre eigenen zusätzli-
ganisation betreffend die Aufgaben der Vollversammlung                  chen Anforderungen bezüglich der Ausbildung,
in Bezug auf Vorschriften und Richtlinien betreffend die                Fähigkeiten und Zeugniserteilung von Personal
Schiffssicherheit sowie die Verhütung und Eindämmung                    aufzustellen, das an Bord von Plattformen bei der
der Meeresverschmutzung durch Schiffe,                                  Erkundung oder Ausbeutung natürlicher Boden-
                                                                        schätze in denjenigen Teilen des Meeresbodens
       in der Erwägung, dass von Personal auf bewegli-
                                                                        und dessen Untergrundes eingesetzt ist oder ein-
chen Offshore-Plattformen (MOUs) oft verlangt wird,
                                                                        gesetzt werden soll, über den diese Staaten Ho-
unter potenziell gefährlichen Bedingungen zu arbeiten
                                                                        heitsrechte auszuüben berechtigt sind.
und dieses besser in der Lage sein wird, sich selbst und
andere bei einem Notfall zu schützen, wenn es adäquat           2       AUSDRÜCKE UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
ausgebildet ist,
                                                                2.1     Im Sinne dieser Empfehlungen haben die verwen-
       in der Erkenntnis der Notwendigkeit einer Ausbil-                deten Ausdrücke folgende Bedeutung:
dung zur Schiffssicherheit und zur Notfallvorsorge für das
gesamte auf MOUs arbeitende Personal,                                   .1 der Ausdruck „bewegliche Offshore-Platt-
                                                                             formen (Mobile offshore units = MOUs)“
       nach Prüfung der vom Schiffssicherheitsaus-                           bezeichnet Wasserfahrzeuge, die leicht an
schuss auf seiner neunundsechzigsten Tagung ausge-                           einen anderen Ort gebracht werden können
sprochenen Empfehlung,                                                       und eine industrielle Funktion erfüllen kön-
1.       beschließt die in der Anlage zur vorliegenden Ent-                  nen, die andere Offshore-Einsätze mit sich
         schließung abgedruckten Empfehlungen zur Aus-                       bringt, als sie herkömmlicherweise von im
         bildung von Personal auf beweglichen Offshore-                      Kapitel I des SOLAS-Übereinkommens von
         Plattformen (MOUs);                                                 1974 behandelten Schiffen geleistet werden.
2.       fordert die betroffenen Regierungen auf; die in                     Solche MOUs umfassen mindestens die fol-
         diesen Empfehlungen definierten Befähigungen                        genden Typen:
         so schnell wie dies praktikabel ist umzusetzen                      .1 Säulenstabilisierte Plattformen sind
         und dem Personal, das qualifiziert ist und die in                       Plattformen, bei denen das Hauptdeck
         dieser Entschließung empfohlene Ausbildung ab-                          mit dem Unterwasserrumpf oder den
         geschlossen hat, Zeugnisse sowie alle sonstigen                         Sockeln durch Säulen oder Senkkästen
         entsprechenden Dokumente auszustellen;                                  verbunden ist.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                     173                                         Heft 4 – 2013

           .2   Plattformen ohne eigenen Antrieb sind               –   Schiffsförmige Taucherbasisschiffe in
                Plattformen, die nicht für Fahrten ohne                 Einrumpfbauweise.
                Begleitfahrzeug zertifiziert sind;             .6   der Ausdruck „Schiffssicherheitsausbil-
           .3   Hubplattformen sind Plattformen mit                 dung“ bezeichnet eine Ausbildung im Hin-
                beweglichen Beinen, durch die der                   blick auf die Sicherheit menschlichen Lebens
                Schwimmkörper über die Meeresober-                  auf See, einschließlich des Überlebens als
                fläche angehoben werden kann;                       Einzelner und in einer Gruppe.
           .4   Plattformen mit eigenem Antrieb sind           .7   der Ausdruck „Notfallvorsorgeausbildung“
                Plattformen, die für Fahrten ohne Be-               bezeichnet eine Ausbildung, die den Einzel-
                gleitfahrzeug zertifiziert sind;                    nen darauf vorbereitet, vorhergesehenen
           .5   Absenkbare Plattformen sind Plattfor-               Notfallsituationen angemessen und sicher zu
                men mit einem schiffsartigen, pontonar-             begegnen.
                tigen oder neuartigen Rumpf (außer             .8   der Ausdruck „Leiter der Offshoreanlage
                Hubplattformen), die für ihren Einsatz auf          (Offshore installation manager = OIM)“ be-
                dem Meeresboden abgesetzt sind; und                 zeichnet eine befähigte Person, die vom Eigner
           .6   Schiffsähnliche Plattformen sind Platt-             schriftlich zur verantwortlichen Person ernannt
                formen mit einem schiffs- oder pon-                 ist, die die vollständige und höchste Befehls-
                tonartigen Verdrängungsrumpf in Ein-                gewalt über die Plattform besitzt und für das
                oder Mehrrumpfbauart, die für den                   gesamte Personal an Bord verantwortlich ist.
                Einsatz im schwimmenden Zustand vor-           .9   der Ausdruck „Seemännischer Leiter“ be-
                gesehen sind.                                       zeichnet eine Person, die den OIM in be-
      .2   der Ausdruck „Bewegliche Offshore-Bohr-                  stimmten wesentlichen seemännischen An-
           plattform“ bezeichnet eine Plattform, die für            gelegenheiten unterstützt. Der Seemännische
           Bohreinsätze zur Erforschung oder zum Ab-                Leiter kann auf einigen MOUs als Sparten-
           bau von Bodenschätzen unterhalb des Mee-                 leiter Stabilität oder als Bargekapitän be-
           resbodens, wie z. B. flüssige oder gasförmi-             zeichnet werden.
           ge Kohlenwasserstoffe, Schwefel oder Salz           .10 der Ausdruck „Spezialist für die Ballastrege-
           geeignet ist.                                           lung“ bezeichnet die mit der Verantwortung
      .3   der Ausdruck „Bohrschiff“ bezeichnet eine               für die normale Routineregelung von Trimm,
           schiffsförmige, an der Wasseroberfläche                 Tiefgang und Stabilität betraute Person.
           schwimmende bewegliche Offshore-Bohr-               .11 der Ausdruck „Instandhaltungsleiter“ be-
           plattform in Einrumpfbauweise.                          zeichnet die Person, die mit der Verantwor-
                                                                   tung für die Überprüfung, für den Betrieb und
      .4   der Ausdruck „Bewegliche Offshore-
                                                                   gegebenenfalls für erforderliche Erprobungen
           Wohnplattform“ bezeichnet eine Plattform,
                                                                   aller vom Eigner der MOU spezifizierten Ma-
           deren Hauptaufgabe die Unterbringung von
                                                                   schinen und Einrichtungen betraut ist. Der In-
           Personal im Offshoreeinsatz ist.
                                                                   standhaltungsleiter kann auf einigen MOUs
      .5   der Ausdruck „Sonstige bewegliche Off-                  auch als Leiter der Maschinenanlage, Sparten-
           shore-Plattform“ bezeichnet eine Plattform,             leiter Technik oder als Plattformmechaniker
           die an einzelnen oder kombinierten Aktivitä-            bezeichnet werden.
           ten wie den folgenden beteiligt sein kann:
                                                               .12 der Ausdruck „Spezialpersonal“ bezeichnet
           –    Bau                                                alle Personen an Bord einer beweglichen Off-
           –    Instandhaltung (einschließlich der In-             shore-Plattform, die im Zusammenhang mit
                standhaltung von Bohrlöchern);                     dem speziellen Zweck der Plattform oder mit
                                                                   speziellen auf der Plattform durchgeführten
           –    Hebeeinsätze;
                                                                   Arbeiten mitgeführt werden und die weder
           –    Verlegen von Rohren und damit zusam-               Seeleute sind noch unmittelbar oder mittel-
                menhängende Einsätze;                              bar zahlende Fahrgäste.
           –    Vorsorge für Notfälle / unvorhergesehe-        .13 der Ausdruck „Seemännische Besatzung“
                ne Ereignisse, einschließlich Brandbe-             bezeichnet den OIM, den Seemännischen
                kämpfung;                                          Leiter, den Spezialisten für die Ballastrege-
           –    Offshore-Produktionsanlagen; und                   lung und den Instandhaltungsleiter sowie
                                                                   sonstige nautische und technische Offiziere,
           –    Tauchen.                                           Funker und Schiffsleute, wie sie in Regel I/1
           Fahrzeuge wie die folgenden gehören                     des STCW-Übereinkommens in der jeweils
           nicht zu den beweglichen Offshore-                      geltenden Fassung definiert sind.
           Plattformen:                                        .14 der Ausdruck „Betriebsweise“ bezeichnet
           –    Versorgungsschiffe;                                den Zustand oder die Art und Weise, in dem
           –    Bereitschaftsfahrzeuge;                            oder in der eine Plattform am Einsatzort oder
                                                                   bei der Überführung betrieben werden darf
           –    Ankerziehschlepper;                                oder funktioniert. Die Betriebsweisen einer
           –    Seismische Forschungsschiffe; und                  Plattform schließen Folgendes ein:



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 4 – 2013                                                  174                                 VkBl. Amtlicher Teil

                .1   Betriebszustände: Zustände, bei denen         3     VERANTWORTLICHKEITEN VON UNTER-
                     sich eine Plattform zur Durchführung von            NEHMEN UND PERSONAL
                     Einsätzen am Einsatzort befindet, ein-
                                                                   3.1   Jedes Unternehmen, das mit Pflichten auf beweg-
                     schließlich Bohr- und Produktionsaktivi-
                                                                         lichen Offshore-Plattformen betrautes Personal,
                     täten, und bei denen die sich überlagern-
                                                                         Leiter von Offshoreanlagen und Offshore-Personal
                     den Umwelt- und Betriebsbelastungen
                                                                         beschäftigt, ist dafür verantwortlich sicherzustel-
                     innerhalb der für solche Einsätze vorge-
                                                                         len, dass den in diesen Empfehlungen niederge-
                     gebenen einschlägigen Bemessungs-
                                                                         legten Standards volle und umfassende Geltung
                     grenzwerte liegen. Die Plattform darf
                                                                         verschafft wird. Zusätzlich müssen, je nach Not-
                     dabei, wie für die Bauart zutreffend, ent-
                                                                         wendigkeit, weitere Maßnahmen ergriffen werden,
                     weder schwimmen oder auf dem Mee-
                                                                         um sicherzustellen, dass das Personal sachkundig
                     resboden abgestützt sein.
                                                                         und informiert zum sicheren Betrieb der Plattform
                .2   Notfallzustände: Zustände, bei denen                beitragen kann.
                     eine Plattform größeren Umweltbelas-          3.2   Der Eigner der beweglichen Offshore-Plattform
                     tungen ausgesetzt sein kann als sie im              muss dem Leiter der Offshoreanlage schriftliche
                     Betriebshandbuch der Plattform festge-              Anweisungen geben, die die zu befolgenden Ver-
                     legt sind. Dabei wird angenommen, dass              fahren festlegen, um:
                     Routinearbeiten aufgrund der Schwere
                     der Umweltbelastungen abgebrochen                   .1   angemessene Ausbildungsunterlagen für das
                     worden sind. Die Plattform darf dabei,                   gesamte auf MOUs arbeitende Personal be-
                     wie für die Bauart zutreffend, entweder                  reitzustellen, die angeben, dass Ausbildung
                     schwimmen oder auf dem Meeresboden                       gemäß diesem Standard und, soweit an-
                     abgestützt sein.                                         wendbar, gemäß dem Internationalen Über-
                                                                              einkommen von 1978 über Normen für die
                .3   Überführungszustände: Zustände, bei                      Ausbildung, die Erteilung von Befähigungs-
                     denen eine Plattform sich von einem Ein-                 zeugnissen und den Wachdienst von Seeleu-
                     satzort zum anderen bewegt.                              ten (STCW-Übereinkommen) in der jeweils
                                                                              geltenden Fassung erfolgt ist; und
                .4   Kombinierte Einsätze: Gemeinsam mit
                     oder in unmittelbarer Nähe zu einer ande-           .2   die Ausbildungsprotokolle an Bord aufzube-
                     ren beweglichen Offshore-Plattform oder                  wahren.
                     Offshoreanlage durchgeführte Einsätze,        3.3   Der OIM muss eine sachkundige Person benen-
                     bei denen die Zustände auf der anderen              nen, die dafür verantwortlich ist sicherzustellen,
                     Plattform oder Anlage die Sicherheit der            dass jede neu mit Aufgaben betraute Person die
                     Plattform unmittelbar berühren können,              Gelegenheit bekommt, wesentliche Informationen
                     z. B. eine bewegliche Offshore-Bohrplatt-           in einer für sie verständlichen Sprache zu erhalten.
                     form, die an einer festinstallierten Platt-
                     form festgemacht ist.                         4     SEEMÄNNISCHE BESATZUNG AUF
                                                                         BEWEGLICHEN OFFSHORE-PLATTFORMEN
        .15 der Ausdruck „Sicherheitsrolle“ bezeichnet
                                                                         MIT EIGENEM ANTRIEB UND, SOFERN
            die durch ein internationales Übereinkommen
                                                                         ERFORDERLICH, AUF SONSTIGEN
            oder eine internationale Empfehlung, welches
                                                                         PLATTFORMEN
            bzw. welche für die Plattform gilt, vorge-
            schriebene Liste. Falls kein Übereinkommen             4.1   Die gesamte Seemännische Besatzung auf beweg-
            und keine Empfehlung gilt, bezeichnet er eine                lichen Offshore-Plattformen mit eigenem Antrieb
            ähnliche Liste, die wesentliche Informationen                und, sofern erforderlich, auf sonstigen Plattformen
            über im Notfall zu ergreifende Maßnahmen                     muss die Anforderungen des STCW-Übereinkom-
            angibt, insbesondere die Stelle, zu der sich                 mens in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
            jede Person begeben muss und die Pflichten,
                                                                   4.2   Zusätzlich zur Erfüllung der im obigen Absatz 4.1
            die diese Person erfüllen muss, einschließlich
                                                                         genannten Anforderungen müssen alle Mitglieder
            der Zuweisung individueller Verantwortlich-
                                                                         der Seemännischen Besatzung eine bordseitige
            keiten für die Sicherheit anderer.
                                                                         Ausbildung und Unterweisung zu den Arten von
        .16 der Ausdruck „Verwaltung“ bezeichnet die                     Notfällen erhalten, die sich auf dem besonderen
            Regierung des Staates, dessen Flagge die                     Typ von beweglicher Offshore-Plattform ereignen
            MOU zu führen berechtigt ist.                                könnten, auf dem sie Dienst tun.

        .17 der Ausdruck „Küstenstaatsverwaltung“                  5     MINDESTSTANDARDS FÜR DIE EINFÜH-
            bezeichnet die Regierung des betreffenden                    RUNG, DIE UNTERWEISUNG ZUR GRUNDLE-
            Küstenstaates in Fällen, in denen eine                       GENDEN SICHERHEITSAUSBILDUNG UND
            MOU den an die Küste angrenzenden Mee-                       DIE BEFÄHIGUNGEN DES GESAMTEN PER-
            resboden und dessen Untergrund erkundet                      SONALS
            oder ausbeutet, über die der Küstenstaat
                                                                   5.1   Kategorien von Offshore-Personal
            hoheitliche Rechte bezüglich der Erkun-
            dung und Ausbeutung von Bodenschätzen                        Offshore-Personal wird aus praktischen Gründen
            ausübt.                                                      in vier Kategorien eingeteilt:



                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
26

VkBl. Amtlicher Teil                                       175                                                 Heft 4 – 2013

        Kategorie A:     Besucher und nicht regelmäßig be-             .8   die grundlegende Organisationsstruktur und
                         schäftigtes Spezialpersonal, die                   Befehlskette der Plattform zu verstehen.
                         bzw. das für einen begrenzten Zeit-   5.2.2   Im Falle von Personen, die nicht über Nacht an
                         raum an Bord sind bzw. ist, der üb-           Bord bleiben, dürfen die in den obigen Absätzen
                         licherweise drei Tage nicht über-             5.2.1.4 bis 5.2.1.8 spezifizierten Bestimmungen
                         schreitet, und keine Aufgaben im              zur Ausbildung, Information und Unterweisung im
                         Zusammenhang mit den normalen                 Umfang verringert werden oder entfallen, sofern
                         Einsätzen der Plattform haben bzw.            solche Personen sachkundige Begleiter erhalten,
                         hat.                                          während sie auf der Plattform sind.
        Kategorie B: Anderes Spezialpersonal ohne zu-          5.2.3   Ein allgemeiner Lehrgang zur Offshore-Sicher-
                         gewiesene Verantwortung für die               heitsausbildung oder eine an Land erhaltene
                         Sicherheit und das Überleben An-              Unterweisung können dieser Anforderung genü-
                         derer.                                        gen, sofern dieser bzw. diese durch die oben in
        Kategorie C: Regelmäßig beschäftigtes Spezial-                 5.2.1.3 und 5.2.1.8 spezifizierte Ausbildung, Infor-
                         personal mit zugewiesener Verant-             mation oder Unterweisung ergänzt wird.
                         wortung für die Sicherheit und das    5.2.4   Eine Einführungsausbildung muss in Zeitabstän-
                         Überleben Anderer.                            den von nicht mehr als fünf Jahren erteilt werden.
        Kategorie D: Mitglieder der Seemännischen Be-
                                                               5.2.5   Von jedem Einzelnen muss verlangt werden, dass
                         satzung.
                                                                       er den Nachweis dafür erbringt, innerhalb der vo-
5.2     Einführungsausbildung                                          rangegangenen fünf Jahre eine Einführungsaus-
        (für das gesamte Personal)                                     bildung erhalten zu haben.
5.2.1   Bevor ihm Pflichten im Zusammenhang mit den            5.3     Ausbildung für das gesamte regelmäßig
        üblichen Einsätzen der Plattform zugewiesen                    beschäftigte Personal und für anderes
        werden können, muss jedes Mitglied des Perso-                  Spezialpersonal
        nals (Kategorien A, B, C und D) eine Offshore-
                                                               5.3.1   Bevor ihm Pflichten im Zusammenhang mit den
        Orientierung, eine Einführungsausbildung oder
                                                                       üblichen Einsätzen der Plattform zugewiesen wer-
        ausreichende Information und Unterweisung zu
                                                                       den können, muss jedes Mitglied des regelmäßig
        persönlichen Überlebenstechniken und zur
                                                                       beschäftigten Personals und anderen Spezialper-
        Arbeitsplatzsicherheit erhalten. Solch eine Ein-
                                                                       sonals ohne zugewiesene Verantwortung für die
        führungsausbildung, Information oder Unterwei-
                                                                       Sicherheit und das Überleben Anderer. (d. h. der
        sung muss sicherstellen, dass die Mitglieder des
                                                                       Kategorien B, C und D) eine Ausbildung im per-
        Personals fähig sind:
                                                                       sönlichen Überleben, in Brandverhütung und
        .1 sich mit anderen Personen an Bord über ele-                 Brandbekämpfung, in elementarer erster Hilfe, in
             mentare Sicherheitsangelegenheiten zu ver-                persönlicher Sicherheit und in sozialer Verantwor-
             ständigen und die Sicherheitsinformationen                tung erhalten, wie sie in den Tabellen 5.3.1 bis
             in Symbolen, Zeichen und Alarmsignalen zu                 5.3.5 niedergelegt ist. Es muss jede Anstrengung
             verstehen, insbesondere im Hinblick darauf,               unternommen werden, diese Ausbildung vor
             dass sie wissen, was zu tun ist, wenn:                    Fahrtantritt ins Offshoregebiet zu erteilen.
             .1 eine Person über Bord fällt,                   5.3.2   Die folgende Ausbildung muss von qualifizierten
             .2 Feuer, Rauch oder Schwefelwasserstoff                  und erfahrenen Personen, je nach Zweckmäßigkeit
                  bemerkt wird; oder                                   an Land und/oder auf der Plattform, erteilt werden:
             .3 der Feueralarm, der Alarm zum Verlassen                .1   Einführung und Orientierung hinsichtlich all-
                  des Schiffes, der Giftgasalarm oder                       gemeiner Gegebenheiten der MOU, zentraler
                  ein sonstiger Generalalarm ausgelöst wird;                Prozesse, der Betriebssysteme, Ausrüstung
        .2 Rettungswesten und, sofern vorhanden, Ein-                       und Verfahren, Organisation, Sicherheitsphi-
             tauchanzüge aufzufinden und anzulegen;                         losophie und Vorsorgepläne sowie der vor-
                                                                            beugenden Sicherheitssysteme wie die
        .3 Sammel- und Einbootungsstationen sowie
                                                                            Arbeitsgenehmigungsverfahren, das unter-
             Notfall-Fluchtwege zu erkennen;
                                                                            nehmenseigene Gesundheitssystem und die
        .4 einen Alarm auszulösen und über ein Grund-                       unternehmenseigene medizinische Versor-
             wissen zum Gebrauch tragbarer Feuerlö-                         gung sowie hinsichtlich sonstiger sicher-
             scher zu verfügen;                                             heitsbezogener Angelegenheiten.
        .5 sofortige Maßnahmen bei einem Unfall oder                   .2   Praktische Vertrautheit mit Pflichten im Notfall.
             einem sonstigen medizinischen Notfall an
             Bord zu ergreifen;                                        .3   Verständnis der absoluten Notwendigkeit,
                                                                            jede ungewöhnliche Situation einer verant-
        .6 die auf der Plattform eingebauten Feuertü-                       wortlichen Person zur Kenntnis zu bringen.
             ren, wetterdichten und wasserdichten Türen,
             außer denjenigen für Öffnungen des Rump-                  .4   Kenntnis der verfügbaren Methoden und Ver-
             fes, zu schließen und zu öffnen;                               fahren zur Evakuierung.
        .7 die grundlegenden Praktiken für sicheres                    .5   Kenntnis der Alarmverfahren für Notfallsitua-
             Arbeiten und das Arbeitserlaubnissystem der                    tionen.
             Plattform zu befolgen; und                                .6   Kenntnis von Sicherheitsverfahren.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
27

Heft 4 – 2013                                                        176                                     VkBl. Amtlicher Teil

        .7      soweit zutreffend, Ausbildung zu Schwefel-                           lebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote,
                wasserstoffen (H2S).                                                 außer schnelle Bereitschaftsboote, wie in
        .8      soweit zutreffend, Einsätze und Notfälle, an                         Tabelle A-VI/2-1 des STCW-Codes angege-
                denen Taucher beteiligt sind.                                        ben;
5.3.3   Es muss ein regelmäßiges Programm von Übun-                             .2 diejenigen, denen der Betrieb schneller Be-
        gen und Übungsappellen aufgestellt werden, um                                reitschaftsboote obliegt, in der Befähigung
        Ausbildung zu erteilen und/oder diese zu ergän-                              für schnelle Bereitschaftsboote, wie in Ta-
        zen sowie für Auswertung und Beurteilung zu sor-                             belle A-VI/2-2 des STCW-Codes angege-
        gen. Im Anhang wird eine Anleitung bezüglich                                 ben;
        Übungen und Übungsappellen gegeben.                                     .3 diejenigen mit Verantwortung für die Platt-
                                                                                     form und diejenigen, die für die Leitung von
5.3.4   Von jedem Einzelnen muss verlangt werden, dass
                                                                                     Brandbekämpfungseinsätzen benannt sind,
        er durch einen Nachweis der Befähigung, durch
                                                                                     in der Befähigung für fortschrittliche Brand-
        Prüfung oder durch fortlaufende Beurteilung als
                                                                                     bekämpfung, wie in Tabelle A-VI/3 des
        Teil eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
                                                                                     STCW-Codes angegeben;
        den Nachweis dafür erbringt, innerhalb der voran-
        gegangenen fünf Jahre den geforderten Standard                          .4 diejenigen, die zur Leistung von Erster Hilfe
        für die Befähigung erlangt zu haben, die in Spalte                           benannt sind, in der Befähigung zu medizini-
        1 der Tabellen 5.3.1 bis 5.3.5 aufgeführten Auf-                             scher Erster Hilfe, wie in Tabelle A-VI/4-1 des
        gaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten zu er-                             STCW-Codes angegeben; und
        füllen. Im Anhang wird eine Anleitung bezüglich                         .5 eine Person, die mit der Verantwortung für
        der Nutzung von Übungen für die Beurteilung von                              die medizinische Versorgung an Bord der
        Befähigungen gegeben.                                                        Plattform betraut ist, in der Befähigung zur
5.4     Spezielle Ausbildung                                                         Übernahme der Verantwortung für die medi-
                                                                                     zinische Versorgung, wie in Tabelle A-VI/4-2
5.4.1   Personal der Kategorien C und D muss eine spe-                               des STCW-Codes angegeben.
        zielle Ausbildung entsprechend den auf der Sicher-
        heitsrolle zugewiesenen individuellen Pflichten er-            5.4.3    Da die spezielle Ausbildung möglicherweise nicht
        teilt werden.                                                           auf der Plattform erteilt werden kann, muss Sorg-
                                                                                falt darauf verwendet werden, sicherzustellen,
5.4.2   In Abhängigkeit von den ihnen zugewiesenen Auf-                         dass neu mit Aufgaben betrautes Personal mit zu-
        gaben müssen die Mitglieder des Personals in                            gewiesener Verantwortung für das Überleben An-
        folgendem unterwiesen und ausgebildet werden:                           derer ausreichend Erfahrung, Unterweisung, In-
        .1      diejenigen mit Verantwortung für ein Über-                      formation oder Ausbildung im Hinblick auf die von
                lebensfahrzeug in der Befähigung für Über-                      ihnen zu benutzende Ausrüstung besitzen.
                                                  Tabelle 5.3.1
                Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung zum persönlichen Überleben

Befähigung              Kenntnisse, Verständnis                        Methoden zum Nachweis            Kriterien zur Bewertung
                        und Befähigung                                 der Befähigung                   der Befähigung
Notsignale              Das Personal muss eine erste Orientierung      Prüfung oder Beurteilung von An- Bei Übungen und in Notfällen
                        über die Arten und das Erkennen von Not-       haltspunkten, die bei der Beteili- werden dem Notsignal gemäße
                        signalen erhalten                              gung an Übungen und Übungs-        Maßnahmen ergriffen
                        Das Personal muss mit den Aushängen der        appellen gewonnen wurden, mit
                        Sicherheitsrolle als Quelle zum Erkennen von   zufriedenstellendem Ergebnis
                        Notsignalen vertraut gemacht werden
                        Im Falle kombinierter Einsätze muss das
                        Personal ergänzende Informationen über
                        zusätzliche Alarme und Verfahren erhalten
Antreten des Personals Während der Orientierung an Bord werden         Prüfung oder Beurteilung von An- Bei Übungen und in Notfällen
am Sammelplatz         dem gesamten Personal die hauptsächlichen       haltspunkten, die bei der Beteili- werden dem Notsignal gemäße
                       sicheren Sammelbereiche gezeigt.                gung an Übungen und Übungs-        Maßnahmen ergriffen
                       Das Personal muss mit der ausgehängten          appellen gewonnen wurden, mit
                       Sicherheitsrolle vertraut gemacht werden        zufriedenstellendem Ergebnis
Gebrauch von            Das Personal erhält eine Unterweisung zur   Anlegen einer Rettungsweste         Die Rettungsweste wird korrekt
Rettungswesten          Lage, zu den Arten, zur Überprüfung und zum                                     angelegt
                        Anlegen von Rettungswesten
Gebrauch von Eintauch- Falls erforderlich erhält das Personal eine     Anlegen eines Eintauchanzugs     Die Eintauchanzüge werden
anzügen                Unterweisung zur Lage, Art, Überprüfung und                                      korrekt angelegt
                       zum Anlegen von Eintauchanzügen, falls
                       erforderlich
Verfahren mit Rettungs- Das Personal wird im ordentlichen Einsteigen Besetzen eines Rettungsbootes      Das Rettungsboot wird korrekt
booten                  in Rettungsboote und im Gebrauch von         bei einer Übung und Angurten       besetzt
                        Sicherheitsgurten unterwiesen




                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                                  177                                                      Heft 4 – 2013

Befähigung                 Kenntnisse, Verständnis                      Methoden zum Nachweis                Kriterien zur Bewertung
                           und Befähigung                               der Befähigung                       der Befähigung
Evakuierungsmethoden Das Personal wird in der Wahl und dem Ge-          Prüfung oder Beurteilung von An- Nachweis von korrekten Maß-
                     brauch verfügbarer Evakuierungsmethoden            haltspunkten, die bei der Beteili- nahmen während Übungen und
                     unterwiesen. Dies kann einschließen:               gung an Übungen und Übungs-        Übungsappellen
                          – Hubschrauber                                appellen gewonnen wurden, mit
                                                                        zufriedenstellendem Ergebnis
                          – Laufgänge oder Brücken
                          – Bereitschaftsfahrzeug
                          – Rettungsboot
                          – Rettungsfloß
                          – Leitern/Fluchtvorrichtungen
                          – Springen aus der Höhe
                              (nicht ratsam)
Besetzen von Rettungs-     Das Personal wird in der Besetzung eines     Prüfung oder Beurteilung von An- Nachweis von korrekten Maß-
flößen oder schwim-        Rettungsfloßes oder schwimmenden Ret-        haltspunkten, die bei der Beteili- nahmen während Übungen und
menden Rettungs-           tungsgerätes unterwiesen, sowohl auf         gung an Übungen und Übungs-        Übungsappellen
geräten                    Decksniveau als auch von See aus.            appellen gewonnen wurden, mit
                                                                        zufriedenstellendem Ergebnis
Überlebenstechniken        Das Personal wird, soweit zutreffend, in     Prüfung oder Beurteilung von An- Nachweis von korrekten Maß-
im Wasser                  folgendem unterwiesen:                       haltspunkten, die bei der Beteili- nahmen während Übungen und
                                – Gebrauch von Lichtern und Pfeifen     gung an Übungen und Übungs-        Übungsappellen
                                    sowie von sonstigen Signalmitteln   appellen gewonnen wurden, mit
                                                                        zufriedenstellendem Ergebnis
                                – richtige Körperhaltung, um die
                                    Körperwärme zu bewahren und
                                    Unterkühlung zu verhindern
                                – wie man ein umgekipptes
                                    Rettungsfloß aufrichtet
                                – Besetzen eines Rettungs-
                                    fahrzeuges vom Wasser aus
Einsatz von Rettungs- Das Personal wird in den Verfahren zum            Prüfung oder Beurteilung von An- Nachweis von korrekten Maß-
ringen und zugehöriger Einsatz von Rettungsringen und zugehöriger       haltspunkten, die bei der Beteili- nahmen während Übungen und
Ausrüstung             Ausrüstung unterwiesen                           gung an Übungen und Übungs-        Übungsappellen
                       Das Personal wird in den Verfahren zum           appellen gewonnen wurden, mit
                       Auslösen eines Alarms unterwiesen                zufriedenstellendem Ergebnis



                                                  Tabelle 5.3.2
                  Spezifikation des Mindeststandards für Brandverhütung und Brandbekämpfung

Befähigung                 Kenntnisse, Verständnis                      Methoden zum Nachweis                Kriterien zur Bewertung
                           und Befähigung                               der Befähigung                       der Befähigung
Minimieren des Risikos     Das Personal muss eine Unterweisung          Prüfung oder Beurteilung von An-     Die ersten Maßnahmen während
von Bränden und Auf-       erhalten, die das Folgende einschließt,      haltspunkten, die bei der Beteili-   Übungen oder bei der Reaktion
rechterhalten einer Ein-   ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:       gung an Übungen und Übungs-          auf Notfälle stimmen mit den
satzbereitschaft zur       .1 Grundlagen von Feuer und Explosion        appellengewonnen wurden, mit         festgelegten Verfahren überein
Begegnung von Notfall-          (das Feuerdreieck)                      zufriedenstellendem Ergebnis
situationen, die mit
Bränden verbunden          .2 Zündarten und -quellen
sind                       .3 Entzündbare Stoffe, Brandgefahren und
                                Brandausbreitung
                           .4 Notwendigkeit ständiger Wachsamkeit
                           .5 Brandklassen und anwendbare Lösch-
                                mittel
                           Das Personal muss eine erste Orientierung
                           und Einführung erhalten, die das Folgende
                           einschließt, ohne jedoch darauf beschränkt
                           zu sein:
                           .1 bordseitige Organisation der Brandbe-
                                kämpfung und Sicherheitsrolle
                           .2 Lage von Brandbekämpfungsausrüs-
                                tung und Notfall-Fluchtwegen




                                    Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 4 – 2013                                                         178                                           VkBl. Amtlicher Teil

Befähigung               Kenntnisse, Verständnis                          Methoden zum Nachweis                Kriterien zur Bewertung
                         und Befähigung                                   der Befähigung                       der Befähigung
                         .3   Brand- und Rauchmeldung sowie
                              selbsttätige Alarmsysteme an Bord
                         .4 Bei der Entdeckung von Rauch oder
                              Feuer zu ergreifende Maßnahmen
                         .5 im Falle kombinierter Einsätze ergän-
                              zende Unterweisung in zusätzlichen
                              Alarmen und Verfahren
                         Das einzelne Mitglied des Personals muss
                         eine Unterweisung in den Maßnahmen er-
                         halten, die es entsprechend seinem Status
                         an Bord zu ergreifen hat
Bekämpfen und            Das Personal muss eine Einführung erhalten,      Prüfung oder Beurteilung von An-     Die Maßnahmen während Übun-
Löschen von Bränden      die das Folgende einschließt:                    haltspunkten, die bei der Beteili-   gen oder bei der Reaktion auf
                         .1 Wahl und Gebrauch von Brandbekämp-            gung an Übungen und Übungs-          Notfälle stimmen mit den fest-
                              fungsausrüstung und ihre Lage an Bord       appellen gewonnen wurden, mit        gelegten Verfahren überein
                                                                          zufriedenstellendem Ergebnis
                         .2 Wahl und Gebrauch von persönlicher
                              Schutzausrüstung
                         .3 Methoden der Brandbekämpfung und
                              -begrenzung
                         .4 Löschmittel


                                                    Tabelle 5.3.3
                   Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung zu elementarer Erster Hilfe

Befähigung               Kenntnisse, Verständnis                          Methoden zum Nachweis                Kriterien zur Bewertung
                         und Befähigung                                   der Befähigung                       der Befähigung
Ergreifen geeigneter     Beurteilung der Bedürfnisse von Verletzten und   Beurteilung von Anhaltspunkten,      Die Art und Weise sowie der Zeit-
Maßnahmen bei der        der Gefahren für die eigene Sicherheit           die aus einer genehmigten Unter-     punkt der Alarmauslösung ist den
Konfrontation mit        Berücksichtigung des Körperbaus und der          weisung oder während der Teil-       Umständen des Unfalls oder me-
einem Unfall oder        Körperfunktionen                                 nahme an einem anerkannten           dizinischen Notfalls angemessen
sonstigem medizi-                                                         Lehrgang gewonnen wurden             Ergreifen unverzüglicher Maß-
nischen Notfall          Kenntnis von im Notfall zu ergreifenden So-
                         fortmaßnahmen, einschließlich der Fähigkeit:                                          nahmen zur Beurteilung der
                                                                                                               Natur und des Ausmaßes von
                         .1 den Verletzten zu lagern                                                           Verletzungen und zur Setzung von
                         .2 Wiederbelebungstechniken anzuwen-                                                  Prioritäten bei der Behandlung.
                              den                                                                              Anwenden angemessener Erste
                         .3 Blutungen zu stoppen                                                               Hilfe Maßnahmen auf erkannte
                         .4 geeignete Maßnahmen zur ersten                                                     Verletzungen gemäß der erteilten
                              Betreuung unter Schock stehender                                                 Ausbildung
                              Personen zu ergreifen                                                            Das Risiko weiterer Gesundheits-
                         .5 geeignete Maßnahmen im Falle von                                                   schäden beim Helfer und beim
                              Verbrennungen und Verbrühungen zu                                                Verletzten wird zu jeder Zeit so
                              ergreifen, einschließlich von durch                                              gering wie möglich gehalten
                              Stromschlag verursachten Unfällen
                         .6 einen Verletzten zu retten und zu
                              transportieren
                         .7 Verbände zu improvisieren und Material
                              aus dem Erste-Hilfe-Kasten zu verwenden


                                                Tabelle 5.3.4
         Spezifikation des Mindeststandards für die Befähigung im Hinblick auf persönliche Sicherheit

Befähigung               Kenntnisse, Verständnis                          Methoden zum Nachweis                Kriterien zur Bewertung
                         und Befähigung                                   der Befähigung                       der Befähigung
Einhalten von            Arten von Notfällen, die auftreten können, wie   Prüfung oder Beurteilung von An-     Die Maßnahmen während Übun-
Notfallverfahren         Kollision, Brand, Untergang                      haltspunkten, die bei der Beteili-   gen oder bei der Reaktion auf
                         Allgemeine Kenntnis von Vorsorgeplänen zur       gung an Übungen und Übungs-          Notfälle stimmen mit den fest-
                         Reaktion auf Notfälle und der darin geregelten   appellen gewonnen wurden, mit        gelegten Verfahren überein
                         individuellen Verantwortlichkeit                 zufriedenstellendem Ergebnis




                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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