VkBl Nr. 11 2014

Verkehrsblatt Nr. 11 2014

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VkBl. Amtlicher Teil                                        469                                           Heft 11 – 2014

1.    beschließt die in der Anlage wiedergegebenen ge-         4.7     Zusätzliche Überprüfung
      änderten Richtlinien für die Umsetzung des ISM-Code      4.8     Audits der Maßnahmen zur Organisation eines
      durch die Verwaltungen;                                          sicheren Schiffsbetriebs
2.    fordert alle Regierungen mit Nachdruck auf, sich bei     4.9     Beantragung eines Audits
      der Umsetzung des ISM-Code an die geänderten
                                                               4.10    Vorprüfung (Dokumentenprüfung)
      Richtlinien zu halten;
                                                               4.11    Vorbereitung des Audits
3.    ersucht alle Regierungen, die Organisation über et-
      waige Schwierigkeiten zu unterrichten, auf die sie bei   4.12    Durchführung des Audits
      der Benutzung der in der Anlage wiedergegebenen          4.13    Der Auditbericht
      geänderten Richtlinien gestoßen sind;                    4.14    Abhilfemaßnahmen im Anschluss an das Audit
4.    ermächtigt den Schiffssicherheitsausschuss und den       4.15    Verantwortungsbereiche des Unternehmens bei
      Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt, die in                den Audits der Organisation von Sicherheitsmaß-
      der Anlage wiedergegebenen geänderten Richtlinien                nahmen
      fortlaufend zu überprüfen und, sofern erforderlich, zu
                                                               4.16    Verantwortungsbereiche der Stelle, welche die
      ändern;
                                                                       Zeugniserteilung nach dem ISM-Code durchführt
5.    hebt Entschließung A.1022(26) mit Wirkung vom
                                                               4.17    Verantwortungsbereiche des Auditorenteams
      1. Juli 2014 auf.
                                                               Anhang – NORMEN FÜR DIE ZEUGNISERTEILUNG
                                                                        NACH DEM ISM-CODE
                           Anlage
                                                               1       EINFÜHRUNG
      Geänderte Richtlinien für die Umsetzung des
          ISM-Code durch die Verwaltungen                      2       MANAGEMENT STANDARD

                    Inhaltsverzeichnis                         3       KOMPETENZ STANDARD
                                                                       3.1 Ausarbeitung der Ablaufpläne für Zeugnis-
1         EINFÜHRUNG                                                       erteilungen nach dem ISM-Code
1.1       Der ISM-Code                                                 3.2 Grundlegende Fachkenntnisse für die Durch-
                                                                           führung der Überprüfung
1.2       Verbindliche Anwendung des ISM-Code
                                                                       3.3 Fachkenntnisse für erstmalige Überprüfun-
1.3       Zuständigkeiten für Überprüfung und Zeugnis-
                                                                           gen und für Überprüfungen zum Zwecke der
          erteilung
                                                                           Zeugnisverlängerung
2         ZWECK UND GELTUNG                                            3.4 Fachkenntnisse für jährliche Überprüfungen,
2.1       Begriffsbestimmungen                                             Zwischenüberprüfungen und vorläufige Über-
                                                                           prüfungen
2.2       Zweck und Geltung
                                                               4       QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN
3         ÜBERPRÜFUNG DER ERFÜLLUNG DES
          ISM-CODE                                             5       VERFAHREN UND ANWEISUNGEN FÜR DIE
3.1       Allgemeines                                                  ZEUGNISERTEILUNG
3.2       Die Eignung eines Systems zur Organisation von
          Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen der allge-
          meinen Ziele bei der Organisation von Sicher-        1       Einleitung
          heitsmaßnahmen                                       1.1     Der ISM-Code
3.3       Die Eignung eines Systems zur Organisation von       1.1.1   Der Internationale Code für Maßnahmen zur Or-
          Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen konkreter                  ganisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur
          Anforderungen in den Bereichen Sicherheit und                Verhütung der Meeresverschmutzung (Internatio-
          Verhütung der Umweltverschmutzung                            naler Code für die Organisation eines sicheren
                                                                       Schiffsbetriebs – ISM-Code) ist von der Organi-
4         VERFAHREN DER ZEUGNISERTEILUNG UND
                                                                       sation mit Entschließung A.741(18) beschlossen
          ÜBERPRÜFUNG
                                                                       und mit dem Inkrafttreten von SOLAS-Kapitel IX
4.1       Die einzelnen Schritte bei der Zeugniserteilung              über Maßnahmen zur Organisation eines siche-
          und Überprüfung                                              ren Schiffsbetriebs am 1. Juli 1998 verbindlich
4.2       Vorläufige Überprüfung                                       geworden. Der ISM-Code enthält internationale
4.3       Erstmalige Überprüfung                                       Normen für die Organisation eines sicheren
                                                                       Schiffsbetriebs und für die Verhütung der Mee-
4.4       Jährliche Überprüfung des Zeugnisses über die                resverschmutzung.
          Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
                                                               1.1.2   Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner
4.5       Zwischenüberprüfung des Zeugnisses über die                  zweiundneunzigsten Tagung im Juni 2013 mit
          Organisation von Sicherheitsmaßnahmen                        Entschließung MSC.353(92) Änderungen der Ab-
4.6       Überprüfung zum Zwecke der Zeugnisverlänge-                  schnitte 3, 6, 12, 14 und Fußnoten des ISM-Code
          rung                                                         beschlossen. Als Folge hiervon war es erforder-



                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 11 – 2014                                            470                                   VkBl. Amtlicher Teil

        lich, die Richtlinien für die Umsetzung des Inter-            – „Festlegungen zu den Aufgaben anerkannter
        nationalen Code für die Organisation eines siche-             Organisationen, die im Auftrag der Verwaltung
        ren Schiffsbetriebes (ISM-Code) durch die                     tätig sind, auf den Gebieten der Besichtigung und
        Verwaltungen (Entschließung A.1022(26) neu zu                 Zeugniserteilung“, die beide mit dem Inkrafttre-
        fassen, die durch diese geänderten Richtlinien                ten von SOLAS-Regel XI/1 verbindlich geworden
        ersetzt werden.                                               sind, sowie Entschließung A.847(20) – „Richtli-
1.1.3   Der ISM-Code schreibt vor, dass Unternehmen                   nien zur Unterstützung von Flaggenstaaten bei
        für den Bereich der Schiffssicherheit Ziele ent-              der Umsetzung von IMO Rechtsinstrumenten“
        sprechend der Begriffsbestimmung in Ziffer 1.2                sind anzuwenden, wenn Verwaltungen Stellen
        (Zielsetzung) des ISM-Code festlegen und außer-               dazu ermächtigen, in ihrem Auftrag Zeugnisse
        dem ein System zur Organisation von Sicherheits-              über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
        maßnahmen ausarbeiten, umsetzen und auf-                      sowie Zeugnisse über die Organisation von Si-
        rechterhalten, das die in Ziffer 1.4 (Betriebliche            cherheitsmaßnahmen auszustellen.
        Anforderungen an ein System für die Organisation
        von Sicherheitsmaßnahmen) des ISM-Code auf-           2       ZWECK UND GELTUNG
        geführten betrieblichen Anforderungen enthält.        2.1     Begriffsbestimmungen
1.1.4   Durch die Anwendung des ISM-Code soll die Ent-                Die in den geänderten Richtlinien verwandten
        wicklung einer Sicherheitskultur in der Schifffahrt           Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung wie die im
        unterstützt und gefördert werden. Ausschlagge-                ISM-Code angegebene.
        bende Faktoren für die erfolgreiche Entwicklung       2.2     Zweck und Geltung
        einer Kultur, die Sicherheit und Umweltschutz för-
        dert, sind unter anderem Engagement, Wertmaß-                 Diese geänderten Richtlinien legen elementare
        stäbe, Überzeugungen und Klarheit über das Sys-               Grundsätze fest für:
        tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen.                1.   die Überprüfung, ob das System zur Organi-
1.2     Verbindliche Anwendung des ISM-Code                                sation von Sicherheitsmaßnahmen eines für
                                                                           den Betrieb von Schiffen verantwortlichen
1.2.1   Ein angemessener Sicherheitsstandard bedarf
                                                                           Unternehmens beziehungsweise das System
        einer geeigneten Managementstruktur im Land-
                                                                           zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
        betrieb und an Bord. Daher ist seitens der für die
                                                                           eines oder mehrerer von einem Unternehmen
        Organisation des Schiffsbetriebs Verantwortli-
                                                                           betrieblich geführter Schiffe mit dem ISM-Code
        chen ein systematisches Vorgehen erforderlich.
                                                                           im Einklang steht;
        Ziel der verbindlichen Anwendung des ISM-Code
        ist die Sicherstellung                                        2.   die Durchführung der vorläufigen, erstmali-
        1. der Erfüllung verbindlicher Regeln und Rechts-                  gen, jährlichen und Erneuerungs-Überprü-
             vorschriften für einen sicheren Schiffsbetrieb                fungen für das Zeugnis über die Erfüllung der
             und den Umweltschutz sowie                                    einschlägigen Vorschriften sowie die Durch-
                                                                           führung der vorläufigen, erstmaligen, Zwi-
        2. deren wirksame Umsetzung und Durchsetzung                       schen- und Erneuerungs- Überprüfungen für
             durch die Verwaltungen.                                       das Zeugnis über die Organisation von Si-
1.2.2   Zur wirksamen Durchsetzung durch die Verwal-                       cherheitsmaßnahmen und für die Ausstel-
        tungen gehört, dass überprüft wird, ob das Sys-                    lung/Bestätigung dazugehöriger Dokumen-
        tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnah-                        te; und
        men (Safety Management System – SMS) die im
                                                                      3.   den Umfang einer zusätzlichen Überprüfung.
        ISM-Code festgelegten Anforderungen erfüllt
        und ob die verbindlichen Regeln und Rechtsvor-        3       Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code
        schriften eingehalten werden.
                                                              3.1     Allgemeines
1.2.3   Durch die verbindliche Anwendung des ISM-Code
        soll die Berücksichtigung einschlägiger empfohle-     3.1.1   Zur Erfüllung der Vorschriften des ISM-Code sol-
        ner Codes, Richtlinien und Normen von der Orga-               len die Unternehmen ein dokumentiertes System
        nisation, von Verwaltungen, Klassifikationsgesell-            zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
        schaften und Schifffahrtsverbänden sichergestellt             ausarbeiten, umsetzen und aufrechterhalten, da-
        und gefördert werden.                                         mit sichergestellt ist, dass die Unternehmenspoli-
                                                                      tik in den Bereichen Sicherheit und Umwelt-
1.3     Zuständigkeiten für Überprüfung und Zeug-
                                                                      schutz umgesetzt wird. Die Unternehmenspolitik
        niserteilung
                                                                      soll die im ISM-Code genannten Zielsetzungen
1.3.1   Die Verwaltung ist zuständig für die Überprüfung              beinhalten.
        der Erfüllung des ISM-Code und für die Ausstellung
                                                              3.1.2   Die Verwaltungen sollen die Erfüllung der Vor-
        von Zeugnissen über die Erfüllung der einschlägi-
                                                                      schriften des ISM-Code überprüfen, indem sie
        gen Vorschriften (Documents of Compliance –
                                                                      feststellen, ob
        DOC) an Unternehmen sowie von Zeugnissen über
        die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (Sa-                1.   das System des Unternehmens zur Organi-
        fety Management Certificates – SMC) an Schiffe.                    sation von Sicherheitsmaßnahmen mit den
1.3.2   Die Entschließungen A.739(18) –„Richtlinien für                    Vorschriften des ISM-Code übereinstimmt;
        die Ermächtigung von Organisationen, die im                   2.   durch das System zur Organisation von Si-
        Auftrag der Verwaltung tätig sind“ – und A.789(19)                 cherheitsmaßnahmen sichergestellt wird,



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                        471                                              Heft 11 – 2014

             dass die Ziele nach Ziffer 1.2.3 des ISM-Code               die Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob die
             erreicht werden.                                            Vorschriften des ISM-Code erfüllt werden, soll die
3.1.3   Um die Übereinstimmung oder Nichtübereinstim-                    Eignung eines Systems zur Organisation von Si-
        mung einzelner Elemente des Systems zur Orga-                    cherheitsmaßnahmen zum Erfüllen der im
        nisation von Sicherheitsmaßnahmen mit den Vor-                   ISM-Code festgelegten konkreten Anforderungen
        schriften des ISM-Code feststellen zu können,                    in Form von konkreten Normen in den Bereichen
        kann es erforderlich sein, Beurteilungskriterien                 Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmut-
        festzulegen. Den Verwaltungen wird empfohlen,                    zung sein. Die konkreten Sicherheits- und Um-
        die Festlegung solcher Kriterien in der Form von                 weltschutz-Normen sind in Ziffer 1.2.3 des
        vorgeschriebenen Lösungen für Organisations-                     ISM-Code festgelegt.
        systeme möglichst zu vermeiden.                         3.3.2    Sämtliche Aufzeichnungen, die geeignet sind, die
        Beurteilungskriterien in der Form von vorgeschrie-               Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code zu er-
        benen Anforderungen können sich dahin gehend                     leichtern, sollen bei Untersuchungen einer ein-
        auswirken, dass die Organisation von Sicher-                     gehenden Prüfung zugänglich sein. Dies kann
        heitsmaßnahmen für den Schiffsbetrieb darin be-                  auch Aufzeichnungen von übertragenen Aufga-
        steht, dass Unternehmen Lösungen umsetzen,                       ben aus dem System zur Organisation von Si-
        die von anderen erdacht worden sind; in einem                    cherheitsmaßnahmen einschließen. Zu diesem
        solchen Fall kann es für ein Unternehmen schwie-                 Zweck soll die Verwaltung sicherstellen, dass das
        rig sein, die Lösungen zu finden, die für das be-                Unternehmen den Auditoren die gesetzlich vor-
        treffende Unternehmen, den betreffenden be-                      geschriebenen sowie die Klassifikationsunterla-
        trieblichen Vorgang oder das betreffende Schiff                  gen zur Verfügung stellt, die sich auf die Maß-
        am besten geeignet sind. Aus diesem Grund soll-                  nahmen des Unternehmens zur Sicherstellung
        ten besondere Tätigkeiten schiffsspezifisch sein                 der dauerhaften Erfüllung verbindlicher Regeln
        und sich in vollem Umfang in Handbüchern, Ver-                   und Rechtsvorschriften beziehen.
        fahren und Anweisungen widerspiegeln.                   3.3.3    Bestimmte verbindliche Vorschriften sind unter
3.1.4   Deshalb wird den Verwaltungen empfohlen, si-                     Umständen nicht Gegenstand gesetzlich vorge-
        cherzustellen, dass bei solchen Beurteilungen                    schriebener Besichtigungen oder von Besichti-
        eher danach gefragt wird, ob ein System zur Or-                  gungen für Zwecke der Klassifikation, zum Bei-
        ganisation von Sicherheitsmaßnahmen beim Er-                     spiel:
        reichen bestimmter Ziele erfolgreich ist, als da-                1.   den Zustand von Schiff und Ausrüstung zwi-
        nach, ob es mit detaillierten Vorschriften zusätzlich                 schen den Besichtigungen unverändert zu
        zu den im ISM-Code enthaltenen übereinstimmt;                         erhalten; und
        Ziel muss die Verringerung der Notwendigkeit
                                                                         2.   bestimmte betriebliche Vorschriften.
        sein, Kriterien zur Erleichterung der Beurteilung
        der Frage festzulegen, ob ein Unternehmen den           3.3.4.   In solchen Fällen können bestimmte Vorkehrun-
        Code erfüllt.                                                    gen erforderlich sein, um die Erfüllung der ein-
                                                                         schlägigen Vorschriften des ISM-Code sicherzu-
3.2     Die Eignung eines Systems zur Organisation
                                                                         stellen und die objektiven Nachweise für die
        von Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen der
                                                                         Überprüfung zu sichern, beispielsweise
        allgemeinen Ziele bei der Organisation von
        Sicherheitsmaßnahmen                                             1.   schriftlich festgelegte Verfahrensweisen und
                                                                              Anweisungen;
        Der ISM-Code legt die allgemeinen Ziele bei der
        Organisation von Sicherheitsmaßnahmen nach                       2.   schriftliche Unterlagen über die von den lei-
        Ziffer 1.2.2. fest. Durch die Überprüfung sollen                      tenden Schiffsoffizieren im täglichen Schiffs-
        die Unternehmen beim Erreichen dieser Ziele,                          betrieb durchgeführten Überprüfungen,
        welche eine klare Orientierung beim Ausarbeiten                       wenn diese von Bedeutung dafür sind, dass
        von Elementen des Systems zur Organisation                            die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
        von Sicherheitsmaßnahmen im Einklang mit dem                          sichergestellt wird; und
        ISM-Code bieten, gefördert und unterstützt wer-                  3.   relevante Aufzeichnungen von Schiffen, die
        den. Jedoch kann die Eignung eines Systems zur                        vom Unternehmen betrieben werden, z. B.
        Organisation von Sicherheitsmaßnahmen zum                             Flaggenstaatkontrollen, Hafenstaatkontrol-
        Erreichen dieser Ziele nicht über die Frage hinaus                    len, Klassen- und Unfallberichte.
        beurteilt werden, ob das System zur Organisation
                                                                3.3.5    Die Überprüfung der Erfüllung verbindlicher Re-
        von Sicherheitsmaßnahmen die Vorschriften des
                                                                         geln und Rechtsvorschriften, die einen Teil im
        ISM-Code erfüllt. Die Ziele sollen daher nicht die
                                                                         Gesamtvorgang der Zeugniserteilung nach dem
        Grundlage für detaillierte Auslegungen bilden, mit
                                                                         ISM-Code darstellt, ist weder eine Wiederholung
        denen die Erfüllung oder Nichterfüllung der Vor-
                                                                         von noch ein Ersatz für Besichtigungen, die für
        schriften des ISM-Code festgestellt wird.
                                                                         andere Schiffszeugnisse vorgeschrieben sind.
3.3     Die Eignung eines Systems zur Organisation                       Die Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code
        von Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen kon-                       enthebt weder das Unternehmen noch den Kapi-
        kreter Anforderungen in den Bereichen Sicher-                    tän noch irgendeine sonstige an der Geschäfts-
        heit und Verhütung der Umweltverschmutzung                       führung des Unternehmens oder am Betrieb des
3.3.1   Das Hauptkriterium, das für die Formulierung von                 Schiffes beteiligte Stelle oder Person seiner be-
        Auslegungen herangezogen werden soll, die für                    ziehungsweise ihrer Verantwortung.



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 11 – 2014                                             472                               VkBl. Amtlicher Teil

3.3.6    Die Verwaltungen sollen sicherstellen, dass das     4.2.5   Das Verfahren der vorläufigen Überprüfung eines
         Unternehmen:                                                Schiffes sollte von der Verwaltung vorgenommen
         1.   bei der Ausarbeitung und Aufrechterhaltung             werden, um sicherzustellen, dass das Schiff über
              des Systems zur Organisation von Sicher-               ein System zur Organisation von Sicherheitsmaß-
              heitsmaßnahmen die Empfehlungen nach                   nahmen nach Ziffer 14.4 des ISM-Code verfügt.
              Ziffer 1.2.3.2 des ISM-Code berücksichtigt     4.2.6   Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der
              hat; und                                               vorläufigen Überprüfung wird für das Unterneh-
         2.   Verfahrensweisen entwickelt hat, durch die             men ein vorläufiges Zeugnis über die Erfüllung
              sichergestellt wird, dass diese Empfehlun-             der einschlägigen Vorschriften ausgestellt; Aus-
              gen im Landbetrieb und an Bord umgesetzt               fertigungen dieses Zeugnisses sollen allen
              werden.                                                Standorten des Landbetriebes sowie allen Schif-
                                                                     fen der Flotte des Unternehmens zur Verfügung
4        VERFAHREN DER ZEUGNISERTEILUNG                              gestellt werden. Bei jedem Schiff, das beurteilt
         UND ÜBERPRÜFUNG                                             und für das ein vorläufiges Zeugnis über die Or-
                                                                     ganisation von Sicherheitsmaßnahmen ausge-
4.1      Die einzelnen Schritte bei der Zeugnisertei-
                                                                     stellt worden ist, soll eine Ausfertigung dieses
         lung und Überprüfung
                                                                     Zeugnisses auch an die Zentrale des Unterneh-
4.1.1    Das Verfahren der Erteilung eines Zeugnisses                mens übermittelt werden.
         über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
         an ein Unternehmen sowie eines Zeugnisses           4.3     Erstmalige Überprüfung
         über die Organisation von Sicherheitsmaßnah-        4.3.1   Das Unternehmen soll die Erteilung von Zeugnis-
         men an ein Schiff umfasst im Normalfall folgende            sen nach dem ISM-Code bei der Verwaltung be-
         Einzelschritte:                                             antragen.
         1.   vorläufige Überprüfung;                        4.3.2   Eine von der Verwaltung vorgenommene Beurtei-
         2.   erstmalige Überprüfung;                                lung des Systems zur Organisation von Sicher-
                                                                     heitsmaßnahmen im Landbetrieb würde eine Be-
         3.   jährliche Überprüfung oder Zwischenüber-               urteilung der Büros, wo dieses System angewandt
              prüfung;                                               wird, und möglicherweise von weiteren Stand-
         4.   Überprüfung zum Zwecke der Zeugnisver-                 orten, welche übertragene Aufgaben aus dem
              längerung; und                                         System zur Organisation von Sicherheitsmaß-
         5.   zusätzliche Überprüfung.                               nahmen einschließen könnten, erforderlich ma-
                                                                     chen, je nachdem, wie das betreffende Unter-
4.1.2.   Diese Überprüfungen werden auf Antrag des                   nehmen aufgebaut ist und welche Aufgaben in
         Unternehmens an die Verwaltung oder an die von              den verschiedenen Standorten wahrgenommen
         der Verwaltung für die Durchführung der Zeug-               werden.
         niserteilung nach dem ISM-Code anerkannte
         Stelle oder auf Antrag der Verwaltung durch eine    4.3.3   Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be-
         andere Vertragspartei des SOLAS-Übereinkom-                 urteilung des Systems zur Organisation von Si-
         mens durchgeführt.                                          cherheitsmaßnahmen im Landbetrieb kann mit
                                                                     den Vorkehrungen/Planungen für die Beurteilung
         Diese Überprüfungen schließen ein Audit des
                                                                     der Schiffe des Unternehmens begonnen wer-
         Systems zur Organisation von Sicherheitsmaß-
                                                                     den.
         nahmen ein.
                                                             4.3.4   Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be-
4.2      Vorläufige Überprüfung
                                                                     urteilung wird für das Unternehmen ein Zeugnis
4.2.1    Vorläufige Zeugnisse können nur unter bestimm-              über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
         ten Voraussetzungen, welche im ISM-Code fest-               ausgestellt; Ausfertigungen dieses Zeugnisses
         gelegt sind, ausgestellt werden und sollen die              sollen an alle Standorte des Landbetriebes sowie
         Umsetzung des Systems zur Organisation von                  an alle Schiffe der Flotte des Unternehmens zur
         Sicherheitsmaßnahmen erleichtern.                           Verfügung gestellt werden. Bei jedem Schiff, das
4.2.2    Das Unternehmen soll die Erteilung vorläufiger              beurteilt und für das ein Zeugnis über die Orga-
         Zeugnisse bei der Verwaltung beantragen.                    nisation von Sicherheitsmaßnahmen ausgestellt
                                                                     worden ist, soll eine Ausfertigung dieses Zeug-
4.2.3    Das von der Verwaltung vorgenommene Über-
                                                                     nisses auch an die Zentrale des Unternehmens
         prüfungsverfahren von vorläufigen Zeugnissen
                                                                     übermittelt werden.
         über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
         des Systems zur Organisation von Sicherheits-       4.3.5   In Fällen, wo Zeugnisse von einer anerkannten
         maßnahmen erfordert eine Beurteilung der                    Stelle ausgestellt werden, sollen Ausfertigungen
         Unternehmensbüros nach Ziffer 14.1 des                      aller Zeugnisse auch an die Verwaltung gesandt
         ISM-Code.                                                   werden.
4.2.4    Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be-      4.3.6   Das Audit des Systems zur Organisation von Si-
         urteilung des Systems zur Organisation von Si-              cherheitsmaßnahmen für das Unternehmen und
         cherheitsmaßnahmen im Landbetrieb kann mit                  für ein Schiff umfasst dieselben grundlegenden
         den Vorkehrungen/Planungen für die Beurteilung              Schritte. Der Zweck eines Audits ist die Beant-
         der zutreffenden Schiffe der Flotte des Unterneh-           wortung der Frage, ob ein Unternehmen oder ein
         mens begonnen werden.                                       Schiff die Vorschriften des ISM-Code erfüllt.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                       473                                             Heft 11 – 2014

        Die Audits umfassen                                    4.4.3   Hat der Landbetrieb des Unternehmens mehr als
                                                                       einen Standort und/oder Aufgaben aus dem Sys-
        1.   Überprüfungen, ob das System des Unter-                   tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
             nehmens zur Organisation von Sicherheits-                 an Andere übertragen, so soll bei den jährlichen
             maßnahmen die Vorschriften des ISM-Code                   Beurteilungen versucht werden, sicherzustellen,
             erfüllt, insbesondere durch den objektiven                dass während der Gültigkeitsdauer des Zeugnis-
             Nachweis, dass das System des Unterneh-                   ses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
             mens zur Organisation von Sicherheitsmaß-                 schriften alle Standorte beurteilt werden.
             nahmen bereits mindestens drei Monate lang
                                                               4.4.4   Während der jährlichen Überprüfung soll die Ver-
             angewandt worden ist und dass ein System
                                                                       waltung prüfen, ob das Unternehmen alle Schiffs-
             zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
                                                                       typen aus dem Zeugnis über die Erfüllung der
             bereits mindestens drei Monate lang an Bord
                                                                       einschlägigen Vorschriften betreibt. Geeignete
             mindestens eines Schiffes von jedem der
                                                                       Maßnahmen sollen ergriffen werden, wenn das
             Schiffstypen angewandt worden ist, den das
                                                                       Unternehmen aufgehört hat einzelne Schiffsty-
             Unternehmen betreibt, und
                                                                       pen zu betreiben.
        2.   Überprüfungen, ob durch das System zur            4.5     Zwischenüberprüfung des Zeugnisses über
             Organisation von Sicherheitsmaßnahmen si-                 die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
             chergestellt ist, dass die in Ziffer 1.2.3 des    4.5.1   Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zeug-
             ISM-Code genannten Ziele erfüllt werden.                  nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
             Hierzu gehört insbesondere die Feststellung,              schriften sollen Zwischenaudits der Maßnahmen
             ob das dem für den Betrieb des Schiffes zu-               zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs
             ständige Unternehmen ausgestellte Zeugnis                 durchgeführt werden. Zweck dieser Audits ist die
             über die Erfüllung der einschlägigen Vor-                 Überprüfung des wirksamen Funktionierens des
             schriften für den betreffenden Schiffstyp gilt,           Systems zur Organisation von Sicherheitsmaß-
             sowie die Beurteilung des schiffseigenen                  nahmen sowie die Prüfung der Frage, ob trotz
             Systems zur Organisation von Sicherheits-                 eventueller Änderungen am System zur Organi-
             maßnahmen zwecks Prüfung der Frage, ob                    sation von Sicherheitsmaßnahmen die Vorschrif-
             es die Vorschriften des ISM-Code erfüllt und              ten des ISM-Code erfüllt werden. In bestimmten
             ob er tatsächlich umgesetzt wird. Es sollen               Fällen, insbesondere in der Anfangsphase des
             objektive Nachweise dafür vorgelegt werden,               Schiffsbetriebs nach Einführung des Systems zur
             dass das System des Unternehmens zur Or-                  Organisation von Sicherheitsmaßnahmen, kann
             ganisation von Sicherheitsmaßnahmen be-                   die Verwaltung unter Umständen die Auffassung
             reits mindestens drei Monate lang an Bord                 vertreten, es sei erforderlich, häufiger Zwischen-
             des Schiffes und an Land wirksam funktio-                 überprüfungen durchzuführen. Außerdem kann
             niert hat; zu diesen objektiven Nachweisen                die vorgefundene Art von Tatbeständen der
             gehören unter anderem Aufzeichnungen aus                  Nichterfüllung der Vorschriften des ISM-Code
             den Unterlagen der vom Unternehmen intern                 einen Grund für die häufigere Durchführung von
             durchgeführten Audits.                                    Zwischenüberprüfungen darstellen.
4.4     Jährliche Überprüfung des Zeugnisses über              4.5.2   Ist nur eine einzige Zwischenüberprüfung durch-
        die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften                   zuführen, so soll sie zwischen dem zweiten und
                                                                       dem dritten Jahrestag der Ausstellung des Zeug-
4.4.1   Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zeug-                 nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
        nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-               schriften stattfinden.
        schriften sind jährliche Audits der Maßnahmen
                                                               4.6     Überprüfung zum Zwecke der Zeugnisverlän-
        zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs
                                                                       gerung
        durchzuführen; diese sollen sich auf die Überprü-
        fung und Feststellung der Korrektheit der gesetz-              Überprüfungen zum Zwecke der Zeugnisverlän-
        lich vorgeschriebenen sowie der Klassifikations-               gerung sind durchzuführen, bevor die Gültig-
        unterlagen für mindestens ein Schiff von jedem                 keitsdauer des betreffenden Zeugnisses über die
        der Schiffstypen erstrecken, für den das Zeugnis               Erfüllung der einschlägigen Vorschriften bezie-
        über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften              hungsweise des Zeugnisses über die Organisa-
        gilt. Zweck dieser Audits ist die Überprüfung des              tion von Sicherheitsmaßnahmen abläuft. Eine
        wirksamen Funktionierens des Systems zur Or-                   solche Überprüfung zum Zwecke der Zeugnis-
        ganisation von Sicherheitsmaßnahmen sowie die                  verlängerung erfasst alle Bereiche des Systems
        Prüfung der Frage, ob trotz eventueller Änderun-               zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
        gen am System zur Organisation von Sicherheits-                und alle Tätigkeiten, auf welche die Vorschriften
        maßnahmen die Vorschriften des ISM-Code er-                    des ISM-Code Anwendung finden. Überprüfun-
        füllt werden.                                                  gen zum Zwecke der Zeugnisverlängerung kön-
                                                                       nen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten
4.4.2   Die jährliche Überprüfung ist innerhalb eines Zeit-            vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zeug-
        raums von drei Monaten vor und nach dem Jah-                   nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
        restag der Ausstellung des Zeugnisses über die                 schriften beziehungsweise des Zeugnisses über
        Erfüllung der einschlägigen Vorschriften durch-                die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen be-
        zuführen.                                                      gonnen werden und sollen vor dem Ablauf der



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 11 – 2014                                            474                                     VkBl. Amtlicher Teil

        Gültigkeitsdauer des betreffenden Zeugnisses                   ausreicht. Stellt sich bei dieser Prüfung heraus,
        abgeschlossen sein.                                            dass das System nicht ausreicht, so muss das
4.7.    Zusätzliche Überprüfung                                        Audit so lange verschoben werden, bis das
                                                                       Unternehmen Abhilfe geschaffen hat.
4.7.1   Die Verwaltung kann, wenn klare Gründe vorlie-
        gen, ein zusätzliches Audit anordnen, um zu           4.11     Vorbereitung des Audits
        überprüfen, ob das System zur Organisation von        4.11.1   Der Auditor soll relevante Sicherheitsnachweise
        Sicherheitsmaßnahmen immer noch effektiv                       des Unternehmens prüfen und diese bei der Vor-
        funktioniert. Zusätzliche Überprüfungen können                 bereitung der Auditplanung mit berücksichtigen,
        in Situationen über das normale Verfahren hinaus               z. B. Flaggenstaatbesichtigungen, Hafenstaat-
        durchgeführt werden, wie zum Beispiel bei Fest-                kontrollen und Klassen- und Unfallberichte.
        haltungen bei Hafenstaatkontrollen, oder im Fall      4.11.2   Der benannte leitende Auditor soll sich mit dem
        der Reaktivierung nach Unterbrechung des Ein-                  Unternehmen in Verbindung setzen und einen
        satzes aufgrund einer Außerbetriebsetzung oder                 Plan für die Durchführung des Audits vorlegen.
        um zu überprüfen, ob wirksame Korrekturmaß-
                                                              4.11.3   Der Auditor soll die Arbeitsunterlagen zur Verfü-
        nahmen ergriffen wurden und/oder ordnungsge-
                                                                       gung stellen, nach denen das Audit durchgeführt
        mäß umgesetzt worden sind. Zusätzliche Über-
                                                                       werden soll, damit die Beurteilungen, Ermittlun-
        prüfungen können die landseitige Organisation
                                                                       gen und Prüfungen nach den genormten Verfah-
        und/oder Organisationssysteme an Bord betref-
                                                                       ren, Anweisungen und Formvordrucken, die zur
        fen. Die Verwaltung sollte den Umfang und die
                                                                       Sicherstellung einheitlicher Auditverfahren ge-
        Tiefe der Überprüfung bestimmen, welche von
                                                                       schaffen worden sind, erleichtert wird.
        Fall zu Fall variieren kann. Zusätzliche Überprü-
        fungen sollten innerhalb der Frist abgeschlossen      4.11.4   Das Audit-Team soll in der Lage sein, sich mit
        werden, welche unter Berücksichtigung der                      den Personen und Stellen, die dem Audit unter-
        Richtlinien von der Organisation vereinbart wur-               zogen werden, so zu verständigen, dass Inhalte
        de. Die Verwaltung sollte die Überprüfungser-                  von Mitteilungen beiderseits verstanden werden.
        gebnisse weiter verfolgen und wenn nötig geeig-       4.12     Durchführung des Audits
        nete Maßnahmen ergreifen.                             4.12.1   Das Audit soll mit einer Eröffnungssitzung begin-
4.7.2   Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be-                 nen, in der sich die Auditorengruppe der Unter-
        urteilung an Bord soll das Zeugnis über die Orga-              nehmensleitung vorstellt und einen Überblick
        nisation von Sicherheitsmaßnahmen für die zu-                  über die Verfahren für die Durchführung des Au-
        sätzliche Überprüfung bestätigt werden.                        dits gibt, in der weiterhin festgestellt wird, ob alle
4.8     Audits der Maßnahmen zur Organisation eines                    vereinbarten Einrichtungen und Hilfsmittel zur
        sicheren Schiffsbetriebs                                       Verfügung stehen, in der die Dauer des Audits
                                                                       und das Datum für die Schlusssitzung festgelegt
        Das in den nachstehenden Absätzen dargestellte                 sowie möglicherweise noch unklare Einzelheiten
        Verfahren für Audits der Maßnahmen zur Organi-                 im Zusammenhang mit dem Audit geklärt werden.
        sation eines sicheren Schiffsbetriebs umfasst alle
        Schritte, die auch zur erstmaligen Überprüfung        4.12.2   Das Audit-Team soll das System zur Organisa-
        gehören. Die Audits der Maßnahmen zur Organi-                  tion von Sicherheitsmaßnahmen auf der Grund-
        sation eines sicheren Schiffsbetriebs für die vor-             lage der vom Unternehmen vorgelegten Unter-
        läufigen, jährlichen, Zwischen- und zusätzlichen               lagen und der objektiven Nachweise für seine
        Überprüfungen und für die Überprüfungen zum                    wirksame Umsetzung beurteilen.
        Zwecke der Zeugnisverlängerung sollen nach            4.12.3   Nachweise sollen durch Befragungen und durch
        denselben Grundsätzen erfolgen, auch wenn ihr                  das Prüfen von Unterlagen gesammelt werden.
        Umfang unterschiedlich ist.                                    Auch Beobachtungen des Geschäftsbetriebs
4.9     Beantragung eines Audits                                       und der Bedingungen, unter denen er abläuft,
                                                                       können herangezogen werden, wenn dies für die
4.9.1   Das Unternehmen soll seinen Antrag auf ein Audit               Feststellung der Wirksamkeit des Systems zur
        an die Verwaltung oder an die von der Verwaltung               Organisation von Sicherheitsmaßnahmen bei der
        für die Ausstellung von Zeugnissen über die Er-                Erfüllung der besonderen vom ISM-Code vorge-
        füllung der einschlägigen Vorschriften bezie-                  schriebenen Sicherheits- und Umweltschutz-
        hungsweise von Zeugnissen über die Organisa-                   Normen erforderlich ist.
        tion von Sicherheitsmaßnahmen anerkannte
        Stelle richten.                                       4.12.4   Die im Verlauf eines Audits gemachten Beobach-
                                                                       tungen sollen dokumentiert werden. Nach Über-
4.9.2   Die Verwaltung oder die anerkannte Stelle be-                  prüfung der Tätigkeiten soll das Audit-Team die
        stellt dann den leitenden Auditor und, falls erfor-            gesammelten Nachweise prüfen. Dies soll ge-
        derlich, das Audit-Team.                                       nutzt werden um zu bestimmen, was als Nicht-
4.10    Vorprüfung (Dokumentenprüfung)                                 erfüllung von erheblichem Gewicht, Nichterfül-
        Grundlage für die Planung des Audits soll die                  lung oder Beobachtung gemeldet wird und soll
        Prüfung des Handbuchs für die Organisation von                 getrennt nach den allgemeinen und den beson-
        Sicherheitsmaßnahmen durch den Auditor sein;                   deren Bestimmungen des ISM-Code in dem Be-
        diese Prüfung dient der Feststellung, ob das Sys-              richt dargestellt werden.
        tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnah-           4.12.5   Nach Beendigung des Audits, jedoch vor der Er-
        men zur Erfüllung der Vorschriften des ISM-Code                stellung des Auditberichts, soll das Audit-Team



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                     475                                             Heft 11 – 2014

        mit der Unternehmensleitung und den für die ein-              ten im Zusammenhang mit Schiffssicherheit und
        schlägigen Aufgaben zuständigen Mitarbeitern                  Umweltschutz.
        zusammenkommen. Bei dieser Zusammenkunft             4.15.2   Das Unternehmen ist verantwortlich für
        sollen die Beobachtungen so erläutert werden,
                                                                      1. die Unterrichtung der betreffenden Mitarbei-
        dass sichergestellt ist, dass die Ergebnisse des
                                                                           ter und derjenigen, die übertragene Aufga-
        Audits einwandfrei verstanden werden.
                                                                           ben aus dem System zur Organisation von
4.13    Der Auditbericht                                                   Sicherheitsmaßnahmen übernommen ha-
4.13.1 Der Auditbericht soll unter Leitung des leitenden                   ben, über Ziele und Zweck der Zeugnisertei-
       Auditors erstellt werden, der für die Genauigkeit                   lung nach dem ISM-Code;
       und Vollständigkeit des Berichts die Verantwor-                2. die Ernennung verantwortlicher Mitarbeiter
       tung trägt.                                                         zur begleitenden Unterstützung der Mitglie-
4.13.2 Zum Auditbericht gehören der Auditplan, Angaben                     der des Teams, das mit der Zeugniserteilung
       zu den einzelnen Mitgliedern des Audit-Teams, die                   befasst ist;
       Angabe des Anfangs- und Schlussdatums des                      3. die Bereitstellung der Mittel, die von den mit
       Audits, die Bezeichnung des Unternehmens, Be-                       der Zeugniserteilung befassten Personen
       obachtungen etwaiger Fälle der Nichterfüllung der                   und Stellen benötigt werden, um Effektivität
       einschlägigen Vorschriften sowie Bemerkungen                        und Effizienz des Überprüfungsverfahrens
       zur Wirksamkeit des Systems zur Organisation                        sicherzustellen;
       von Sicherheitsmaßnahmen bei der Erfüllung der                 4. die Ermöglichung des Zugangs und die Be-
       festgelegten Ziele.                                                 reitstellung von aussagekräftigen Unterlagen
4.13.3 Das Unternehmen soll eine Abschrift des Audit-                      auf Verlangen der mit der Zeugniserteilung
       berichts erhalten. Dem Unternehmen soll nahe-                       befassten Personen und Stellen;
       gelegt werden, dem Schiff eine Abschrift der das               5. die Zusammenarbeit mit der die Überprüfung
       Schiff betreffenden Auditberichte zur Verfügung                     durchführenden Gruppe, damit die mit der
       zu stellen.                                                         Zeugniserteilung verbundenen Ziele erreicht
4.14    Abhilfemaßnahmen im Anschluss an das Audit                         werden können.
4.14.1 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, bei         4.15.3   Wo Nichterfüllungen von erheblichem Gewicht
       Nichterfüllung der einschlägigen Vorschriften die              festgestellt werden, sollen Verwaltungen und an-
       erforderlichen Abhilfemaßnahmen beziehungs-                    erkannte Organisationen nach den Verfahren des
       weise Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache                    MSC/Circ.1059 – MEPC/Circ.401 (Procedures
       dieser Nichterfüllung zu treffen. Gelingt es nicht,            concerning observed ISM Code major non-con-
       bei Nichterfüllung besonderer Vorschriften des                 formities) handeln.
       ISM-Code Abhilfe zu schaffen, so kann dies die        4.16     Verantwortungsbereiche der Stelle, welche
       Gültigkeit des Zeugnisses über die Erfüllung der               die Zeugniserteilung nach dem ISM-Code
       einschlägigen Vorschriften und des dazugehöri-                 durchführt
       gen Zeugnisses über die Organisation von Si-                   Die Stelle, welche die Zeugniserteilung nach dem
       cherheitsmaßnahmen beeinträchtigen.                            ISM-Code durchführt, ist dafür verantwortlich,
4.14.2 Die Abhilfemaßnahmen und mögliche anschlie-                    sicherzustellen, dass das Überprüfungsverfahren
       ßende Nachprüfungs-Audits sollen innerhalb des                 im Einklang mit dem ISM-Code und den vorlie-
       dafür vereinbarten Zeitraumes abgeschlossen                    genden Richtlinien durchgeführt wird. Hierzu
       werden. Der Zeitraum für Abhilfemaßnahmen soll                 zählt auch die Überwachung aller Aspekte der
       im Normalfall drei Monate nicht überschreiten.                 Zeugniserteilung in Übereinstimmung mit dem
       Das Unternehmen soll die Nachprüfungs-Audits                   Anhang zu den vorliegenden Richtlinien durch die
       wie vereinbart beantragen.                                     Leitung dieser Stelle.
4.14.3 Das Versäumnis ausreichende Korrekturmaß-             4.17     Verantwortungsbereiche des Auditorenteams
       nahmen in Übereinstimmung mit den Anforde-            4.17.1   Unabhängig davon, ob die Überprüfungen im Zu-
       rungen des ISM-Code zu treffen, einschließlich                 sammenhang mit der Zeugniserteilung von einem
       der Maßnahmen, die ein Wiederauftreten verhin-                 Team durchgeführt werden oder nicht, soll eine
       dern, können als erhebliche Nichterfüllung be-                 Person die Überprüfung leiten. Dieser Leiter soll
       trachtet werden.                                               bevollmächtigt sein, hinsichtlich der praktischen
                                                                      Durchführung der Überprüfung und sämtlicher
4.15    Verantwortungsbereiche des Unternehmens
                                                                      Beobachtungen letztgültige Entscheidungen zu
        bei den Audits der Organisation von Sicher-
                                                                      treffen. Zu seinen Verantwortungsbereichen ge-
        heitsmaßnahmen
                                                                      hören
4.15.1 Die Tatsache der Überprüfung der Erfüllung der                 1. die Erstellung des Plans für die Überprüfung
       Vorschriften des ISM-Code enthebt Unterneh-                         und
       men, Unternehmensleitung und diejenigen, die
       übertragene Aufgaben aus dem System zur Or-                    2. die Vorlage des Berichts über die Überprü-
       ganisation von Sicherheitsmaßnahmen durch-                          fung.
       führen sowie Schiffsoffiziere und Mannschaften        4.17.2   Die an der Überprüfung beteiligten Personen tra-
       nicht ihrer Verpflichtungen bezüglich der Erfül-               gen die Verantwortung dafür, dass die für die
       lung inner- und überstaatlicher Rechtsvorschrif-               Überprüfung geltenden Vorschriften eingehalten



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 11 – 2014                                            476                                  VkBl. Amtlicher Teil

        werden; dabei stellen sie die Vertraulichkeit der             den Verfahren und in der praktischen Durchfüh-
        Unterlagen sicher, die mit der Zeugniserteilung               rung der Zeugniserteilung nach dem ISM-Code
        im Zusammenhang stehen, und behandeln die                     verfügen.
        ihnen anvertrauten Angaben mit Diskretion.            3.2     Grundlegende Fachkenntnisse für die Durch-
                                                                      führung der Überprüfung
                                                              3.2.1   Personen, die an der Überprüfung der Erfüllung
                        ANHANG                                        der Vorschriften des ISM-Code mitwirken sollen,
                                                                      sollen über eine Ausbildung mit formalem Ab-
      NORMEN FÜR DIE ZEUGNISERTEILUNG                                 schluss verfügen, der mindestens folgende Qua-
            NACH DEM ISM-CODE                                         lifikationen umfasst:
                                                                      1. an einer Ausbildungsstätte des tertiären Sek-
1       EINLEITUNG
                                                                            tors (nach mindestens zweijährigem Stu-
        Das mit der Zeugniserteilung nach dem ISM-Code                      dium) auf einem relevanten ingenieur- oder
        betraute Auditorenteam und die Stelle, von der                      naturwissenschaftlichen Fachgebiet erwor-
        diese Gruppe gegebenenfalls betreut wird, sollen                    bene Qualifikationen, die entweder von der
        die in diesem Anhang dargestellten besonderen                       Verwaltung oder von der anerkannten Stelle
        Vorschriften erfüllen.                                              anerkannt sind;
2       MANAGEMENT STANDARD                                           2. an einer Ausbildungsstätte der Marine oder
                                                                            Seefahrtschule erworbene Qualifikationen
2.1     Alle Stellen, die an der Überprüfung der Erfüllung                  und einschlägige Seedienstzeiten als Schiffs-
        des ISM-Code beteiligt sind, sollen in ihren eige-                  offizier mit entsprechendem Befähigungs-
        nen Reihen über Kompetenz in nachstehenden                          zeugnis.
        Bereichen verfügen:
                                                              3.2.2   Sie sollen Training erhalten haben, durch welches
        1.   in der Sicherstellung der Erfüllung der Regeln           sichergestellt ist, dass sie über ausreichende
             und Rechtsvorschriften für die von dem                   Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um
             Unternehmen betriebenen Schiffe ein-                     die Überprüfung der Erfüllung der Vorschriften
             schließlich der Regeln und Rechtsvorschrif-              des ISM-Code durchführen zu können, insbe-
             ten im Zusammenhang mit der Erteilung von                sondere in den Bereichen
             Befähigungszeugnissen an Seeleute;
                                                                      1. Kenntnis und Verständnis des ISM-Code;
        2.   in den Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zu-
                                                                      2. verbindliche Regeln und Rechtsvorschriften;
             lassung, Besichtigung und Zeugniserteilung;
                                                                      3. Aufgabenbereiche, die von den Unterneh-
        3.   in den Aufgabengebieten, die nach dem vom
                                                                            men nach Vorschrift des ISM-Code berück-
             ISM-Code vorgeschriebenen System der Or-
                                                                            sichtigt werden sollen;
             ganisation von Sicherheitsmaßnahmen zu
             berücksichtigen sind;                                    4. Beurteilungsmethoden bei Untersuchungen,
                                                                            Befragungen, Auswertung und Berichterstat-
        4.   in praktischen Erfahrungen mit dem Schiffs-
                                                                            tung;
             betrieb.
                                                                      5. technische oder betriebliche Aspekte der Or-
2.2     Das Übereinkommen schreibt vor, dass von Ver-                       ganisation von Sicherheitsmaßnahmen;
        waltungen für die in ihrem Auftrag erfolgende Aus-
        stellung von Zeugnissen über die Erfüllung der ein-           6. Grundkenntnisse des Schiffsbetriebs und
        schlägigen Vorschriften beziehungsweise von                         des Bordbetriebs;
        Zeugnissen über die Organisation von Sicherheits-             7. Teilnahme an mindestens einem Audit eines
        maßnahmen anerkannte Stellen die Entschließun-                      Systems zur Organisation von Sicherheits-
        gen A.739(18) – „Richtlinien für die Ermächtigung                   maßnahmen im Zusammenhang mit der See-
        von Stellen, die im Auftrag der Verwaltung tätig                    schifffahrt.
        sind“ – und A.789(19) –„Festlegungen zu den Auf-      3.2.3   Diese Fachkenntnisse sollen in Form schriftlicher
        gaben anerkannter Stellen, die im Auftrag der Ver-            oder mündlicher Prüfungen oder in anderer an-
        waltung tätig sind, auf den Gebieten der Besichti-            nehmbarer Art und Weise nachgewiesen werden.
        gung und Zeugniserteilung“ – erfüllen.
                                                              3.3     Fachkenntnisse für erstmalige Überprüfungen
2.3     Stellen, die Überprüfungen der Erfüllung der Be-              und für Überprüfungen zum Zwecke der
        stimmungen des ISM-Code durchführen, sollen                   Zeugnisverlängerung
        sicherstellen, dass zwischen Mitarbeitern, die
                                                              3.3.1   Zusätzlich zu den grundlegenden Fachkenntnis-
        eine Beratungstätigkeit ausüben, und Mitarbei-
                                                                      sen nach Ziffer 3.2 müssen die Personen, die
        tern, die am Verfahren der Zeugniserteilung mit-
                                                                      erstmalige Überprüfungen oder Überprüfungen
        wirken, keine Abhängigkeiten bestehen.
                                                                      zum Zwecke der Verlängerung eines Zeugnisses
3       KOMPETENZ STANDARD                                            über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
                                                                      oder eines Zeugnisses über die Organisation von
3.1     Ausarbeitung der Ablaufpläne für Zeugniser-                   Sicherheitsmaßnahmen durchführen, über die
        teilungen nach dem ISM-Code                                   Fachkenntnisse verfügen, die erforderlich sind,
        Die Ausarbeitung der Ablaufpläne für Zeugniser-               um vollständig beurteilen zu können, ob das
        teilungen nach dem ISM-Code soll durch Perso-                 Unternehmen beziehungsweise das Schiff die
        nen erfolgen, die über praktische Kenntnisse in               Vorschriften des ISM-Code erfüllt, das heißt,



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                      477                                             Heft 11 – 2014

        1.   um festzustellen, ob die einzelnen Elemente      4       QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN
             des Systems zur Organisation von Sicher-                 Die Stellen, welche die Zeugniserteilung nach
             heitsmaßnahmen den Vorschriften des                      dem ISM-Code durchführen, sollen ein doku-
             ISM-Code entsprechen oder nicht;                         mentiertes System für die Qualifikation der Per-
        2. um die Wirksamkeit des Systems des Unter-                  sonen, die Überprüfungen der Erfüllung des
             nehmens oder des Schiffes für die Organisa-              ISM-Code durchführen sollen, und für die ständi-
             tion von Sicherheitsmaßnahmen festzustel-                ge Aktualisierung der Sach- und Fachkunde die-
             len, um so die Erfüllung der Regeln und                  ser Personen, praktizieren. Dieses System soll
             Rechtsvorschriften sicherzustellen, wie sie              sowohl theoretische Ausbildungsveranstaltun-
             aus den Aufzeichnungen über die gesetzlich               gen zu sämtlichen fachkundlichen Anforderun-
             vorgeschriebenen Besichtigungen und über                 gen und die zum Verfahren der Zeugniserteilung
             die Besichtigungen für Zwecke der Klassifi-              gehörenden Verfahrensweisen als auch prakti-
             kation hervorgehen;                                      sche Ausbildungsveranstaltungen mit Betreuern
        3. um die Wirksamkeit des Systems zur Orga-                   umfassen; der erfolgreiche Abschluss der Aus-
             nisation von Sicherheitsmaßnahmen bei der                bildung soll durch einen Nachweis dokumentiert
             Sicherstellung der Erfüllung sonstiger Regeln            werden.
             und Rechtsvorschriften, die nicht durch die
                                                              5       VERFAHREN UND ANWEISUNGEN FÜR
             gesetzlich vorgeschriebenen Besichtigungen
                                                                      DIE ZEUGNISERTEILUNG
             und die Besichtigungen für Zwecke der Klas-
             sifikation abgedeckt sind, und bei der Her-              Die Stellen, welche die Zeugniserteilung nach
             stellung eines Zustandes, in dem die Über-               dem ISM-Code durchführen, sollen ein doku-
             prüfung der Erfüllung dieser Regeln und                  mentiertes System praktizieren, durch das si-
             Rechtsvorschriften möglich ist, zu beurteilen;           chergestellt ist, dass das Verfahren der Zeugnis-
                                                                      erteilung nach Maßgabe der Norm in diesem
        4. um zu beurteilen, ob die von der Organisation,
                                                                      Anhang durchgeführt wird. Dieses System soll
             von Verwaltungen, Klassifikationsgesellschaf-
                                                                      unter anderem Verfahrensweisen und Anweisun-
             ten und Schifffahrtsverbänden empfohlenen
                                                                      gen für nachstehende Bereiche umfassen:
             sicheren Verfahrensweisen berücksichtigt
             worden sind.                                             1. vertragliche Vereinbarungen mit Unterneh-
                                                                          men;
3.3.2   Dieses Fachwissen lässt sich durch Teams er-
        reichen, deren Mitglieder zusammen über die                   2. Planung, zeitlicher Ablauf und Durchführung
        vorgeschriebene Fachkunde verfügen.                               von Überprüfungen;
3.3.3   Personen, die Überprüfungen der Erfüllung der                 3. Erstellung von Berichten über die Ergebnisse
        Vorschriften des ISM-Code in Form von erstma-                     von Überprüfungen;
        ligen Überprüfungen oder Überprüfungen zum                    4. Verfahren der Ausstellung von Zeugnissen
        Zwecke der Zeugnisverlängerung in leitender                       über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
        Funktion durchführen sollen, sollen über mindes-                  schriften, Zeugnissen über die Organisation
        tens fünf Jahre Erfahrung auf Gebieten verfügen,                  von Sicherheitsmaßnahmen, Vorläufigen
        die für die technischen oder betrieblichen Aspek-                 Zeugnissen über die Erfüllung der einschlä-
        te der Organisation von Sicherheitsmaßnahmen                      gigen Vorschriften und Vorläufigen Zeugnis-
        von Belang sind, und sollen an mindestens drei                    sen über die Organisation von Sicherheits-
        erstmaligen Überprüfungen oder Überprüfungen                      maßnahmen;
        zum Zwecke der Zeugnisverlängerung mitgewirkt                 5. Abhilfe- und sonstige Folgemaßnahmen
        haben. Die Mitwirkung an der Überprüfung der                      nach Überprüfungen, insbesondere Maß-
        Erfüllung anderer organisationsbezogener Nor-                     nahmen, die in Fällen erheblicher Nichterfül-
        men kann als gleichwertig mit der Mitwirkung an                   lung der einschlägigen Vorschriften zu treffen
        der Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code be-                    sind.
        trachtet werden.
3.4     Fachkenntnisse für jährliche Überprüfungen,
        Zwischenüberprüfungen und vorläufige Über-
        prüfungen                                             (VkBl. 2014, S. 468)
        Personen, die jährliche Überprüfungen, Zwi-
        schenüberprüfungen und vorläufige Überprüfun-
        gen durchführen sollen, sollen die grundlegenden
        Vorschriften für die Personen erfüllen, die an
        Überprüfungen mitwirken, und sollen an mindes-
        tens zwei jährlichen Überprüfungen, Zwischen-
        überprüfungen oder vorläufigen Überprüfungen
        mitgewirkt haben. Sie sollen besondere Anwei-
        sungen erhalten haben, die benötigt werden, um
        sicherzustellen, dass sie über die erforderliche
        Fachkunde verfügen, um die Wirksamkeit des
        Systems des Unternehmens für die Organisation
        von Sicherheitsmaßnahmen festzustellen.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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