VkBl Nr. 11 2014
Verkehrsblatt Nr. 11 2014
VkBl. Amtlicher Teil 469 Heft 11 – 2014
1. beschließt die in der Anlage wiedergegebenen ge- 4.7 Zusätzliche Überprüfung
änderten Richtlinien für die Umsetzung des ISM-Code 4.8 Audits der Maßnahmen zur Organisation eines
durch die Verwaltungen; sicheren Schiffsbetriebs
2. fordert alle Regierungen mit Nachdruck auf, sich bei 4.9 Beantragung eines Audits
der Umsetzung des ISM-Code an die geänderten
4.10 Vorprüfung (Dokumentenprüfung)
Richtlinien zu halten;
4.11 Vorbereitung des Audits
3. ersucht alle Regierungen, die Organisation über et-
waige Schwierigkeiten zu unterrichten, auf die sie bei 4.12 Durchführung des Audits
der Benutzung der in der Anlage wiedergegebenen 4.13 Der Auditbericht
geänderten Richtlinien gestoßen sind; 4.14 Abhilfemaßnahmen im Anschluss an das Audit
4. ermächtigt den Schiffssicherheitsausschuss und den 4.15 Verantwortungsbereiche des Unternehmens bei
Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt, die in den Audits der Organisation von Sicherheitsmaß-
der Anlage wiedergegebenen geänderten Richtlinien nahmen
fortlaufend zu überprüfen und, sofern erforderlich, zu
4.16 Verantwortungsbereiche der Stelle, welche die
ändern;
Zeugniserteilung nach dem ISM-Code durchführt
5. hebt Entschließung A.1022(26) mit Wirkung vom
4.17 Verantwortungsbereiche des Auditorenteams
1. Juli 2014 auf.
Anhang – NORMEN FÜR DIE ZEUGNISERTEILUNG
NACH DEM ISM-CODE
Anlage
1 EINFÜHRUNG
Geänderte Richtlinien für die Umsetzung des
ISM-Code durch die Verwaltungen 2 MANAGEMENT STANDARD
Inhaltsverzeichnis 3 KOMPETENZ STANDARD
3.1 Ausarbeitung der Ablaufpläne für Zeugnis-
1 EINFÜHRUNG erteilungen nach dem ISM-Code
1.1 Der ISM-Code 3.2 Grundlegende Fachkenntnisse für die Durch-
führung der Überprüfung
1.2 Verbindliche Anwendung des ISM-Code
3.3 Fachkenntnisse für erstmalige Überprüfun-
1.3 Zuständigkeiten für Überprüfung und Zeugnis-
gen und für Überprüfungen zum Zwecke der
erteilung
Zeugnisverlängerung
2 ZWECK UND GELTUNG 3.4 Fachkenntnisse für jährliche Überprüfungen,
2.1 Begriffsbestimmungen Zwischenüberprüfungen und vorläufige Über-
prüfungen
2.2 Zweck und Geltung
4 QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN
3 ÜBERPRÜFUNG DER ERFÜLLUNG DES
ISM-CODE 5 VERFAHREN UND ANWEISUNGEN FÜR DIE
3.1 Allgemeines ZEUGNISERTEILUNG
3.2 Die Eignung eines Systems zur Organisation von
Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen der allge-
meinen Ziele bei der Organisation von Sicher- 1 Einleitung
heitsmaßnahmen 1.1 Der ISM-Code
3.3 Die Eignung eines Systems zur Organisation von 1.1.1 Der Internationale Code für Maßnahmen zur Or-
Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen konkreter ganisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur
Anforderungen in den Bereichen Sicherheit und Verhütung der Meeresverschmutzung (Internatio-
Verhütung der Umweltverschmutzung naler Code für die Organisation eines sicheren
Schiffsbetriebs – ISM-Code) ist von der Organi-
4 VERFAHREN DER ZEUGNISERTEILUNG UND
sation mit Entschließung A.741(18) beschlossen
ÜBERPRÜFUNG
und mit dem Inkrafttreten von SOLAS-Kapitel IX
4.1 Die einzelnen Schritte bei der Zeugniserteilung über Maßnahmen zur Organisation eines siche-
und Überprüfung ren Schiffsbetriebs am 1. Juli 1998 verbindlich
4.2 Vorläufige Überprüfung geworden. Der ISM-Code enthält internationale
4.3 Erstmalige Überprüfung Normen für die Organisation eines sicheren
Schiffsbetriebs und für die Verhütung der Mee-
4.4 Jährliche Überprüfung des Zeugnisses über die resverschmutzung.
Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
1.1.2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner
4.5 Zwischenüberprüfung des Zeugnisses über die zweiundneunzigsten Tagung im Juni 2013 mit
Organisation von Sicherheitsmaßnahmen Entschließung MSC.353(92) Änderungen der Ab-
4.6 Überprüfung zum Zwecke der Zeugnisverlänge- schnitte 3, 6, 12, 14 und Fußnoten des ISM-Code
rung beschlossen. Als Folge hiervon war es erforder-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 11 – 2014 470 VkBl. Amtlicher Teil
lich, die Richtlinien für die Umsetzung des Inter- – „Festlegungen zu den Aufgaben anerkannter
nationalen Code für die Organisation eines siche- Organisationen, die im Auftrag der Verwaltung
ren Schiffsbetriebes (ISM-Code) durch die tätig sind, auf den Gebieten der Besichtigung und
Verwaltungen (Entschließung A.1022(26) neu zu Zeugniserteilung“, die beide mit dem Inkrafttre-
fassen, die durch diese geänderten Richtlinien ten von SOLAS-Regel XI/1 verbindlich geworden
ersetzt werden. sind, sowie Entschließung A.847(20) – „Richtli-
1.1.3 Der ISM-Code schreibt vor, dass Unternehmen nien zur Unterstützung von Flaggenstaaten bei
für den Bereich der Schiffssicherheit Ziele ent- der Umsetzung von IMO Rechtsinstrumenten“
sprechend der Begriffsbestimmung in Ziffer 1.2 sind anzuwenden, wenn Verwaltungen Stellen
(Zielsetzung) des ISM-Code festlegen und außer- dazu ermächtigen, in ihrem Auftrag Zeugnisse
dem ein System zur Organisation von Sicherheits- über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
maßnahmen ausarbeiten, umsetzen und auf- sowie Zeugnisse über die Organisation von Si-
rechterhalten, das die in Ziffer 1.4 (Betriebliche cherheitsmaßnahmen auszustellen.
Anforderungen an ein System für die Organisation
von Sicherheitsmaßnahmen) des ISM-Code auf- 2 ZWECK UND GELTUNG
geführten betrieblichen Anforderungen enthält. 2.1 Begriffsbestimmungen
1.1.4 Durch die Anwendung des ISM-Code soll die Ent- Die in den geänderten Richtlinien verwandten
wicklung einer Sicherheitskultur in der Schifffahrt Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung wie die im
unterstützt und gefördert werden. Ausschlagge- ISM-Code angegebene.
bende Faktoren für die erfolgreiche Entwicklung 2.2 Zweck und Geltung
einer Kultur, die Sicherheit und Umweltschutz för-
dert, sind unter anderem Engagement, Wertmaß- Diese geänderten Richtlinien legen elementare
stäbe, Überzeugungen und Klarheit über das Sys- Grundsätze fest für:
tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen. 1. die Überprüfung, ob das System zur Organi-
1.2 Verbindliche Anwendung des ISM-Code sation von Sicherheitsmaßnahmen eines für
den Betrieb von Schiffen verantwortlichen
1.2.1 Ein angemessener Sicherheitsstandard bedarf
Unternehmens beziehungsweise das System
einer geeigneten Managementstruktur im Land-
zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
betrieb und an Bord. Daher ist seitens der für die
eines oder mehrerer von einem Unternehmen
Organisation des Schiffsbetriebs Verantwortli-
betrieblich geführter Schiffe mit dem ISM-Code
chen ein systematisches Vorgehen erforderlich.
im Einklang steht;
Ziel der verbindlichen Anwendung des ISM-Code
ist die Sicherstellung 2. die Durchführung der vorläufigen, erstmali-
1. der Erfüllung verbindlicher Regeln und Rechts- gen, jährlichen und Erneuerungs-Überprü-
vorschriften für einen sicheren Schiffsbetrieb fungen für das Zeugnis über die Erfüllung der
und den Umweltschutz sowie einschlägigen Vorschriften sowie die Durch-
führung der vorläufigen, erstmaligen, Zwi-
2. deren wirksame Umsetzung und Durchsetzung schen- und Erneuerungs- Überprüfungen für
durch die Verwaltungen. das Zeugnis über die Organisation von Si-
1.2.2 Zur wirksamen Durchsetzung durch die Verwal- cherheitsmaßnahmen und für die Ausstel-
tungen gehört, dass überprüft wird, ob das Sys- lung/Bestätigung dazugehöriger Dokumen-
tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnah- te; und
men (Safety Management System – SMS) die im
3. den Umfang einer zusätzlichen Überprüfung.
ISM-Code festgelegten Anforderungen erfüllt
und ob die verbindlichen Regeln und Rechtsvor- 3 Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code
schriften eingehalten werden.
3.1 Allgemeines
1.2.3 Durch die verbindliche Anwendung des ISM-Code
soll die Berücksichtigung einschlägiger empfohle- 3.1.1 Zur Erfüllung der Vorschriften des ISM-Code sol-
ner Codes, Richtlinien und Normen von der Orga- len die Unternehmen ein dokumentiertes System
nisation, von Verwaltungen, Klassifikationsgesell- zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
schaften und Schifffahrtsverbänden sichergestellt ausarbeiten, umsetzen und aufrechterhalten, da-
und gefördert werden. mit sichergestellt ist, dass die Unternehmenspoli-
tik in den Bereichen Sicherheit und Umwelt-
1.3 Zuständigkeiten für Überprüfung und Zeug-
schutz umgesetzt wird. Die Unternehmenspolitik
niserteilung
soll die im ISM-Code genannten Zielsetzungen
1.3.1 Die Verwaltung ist zuständig für die Überprüfung beinhalten.
der Erfüllung des ISM-Code und für die Ausstellung
3.1.2 Die Verwaltungen sollen die Erfüllung der Vor-
von Zeugnissen über die Erfüllung der einschlägi-
schriften des ISM-Code überprüfen, indem sie
gen Vorschriften (Documents of Compliance –
feststellen, ob
DOC) an Unternehmen sowie von Zeugnissen über
die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (Sa- 1. das System des Unternehmens zur Organi-
fety Management Certificates – SMC) an Schiffe. sation von Sicherheitsmaßnahmen mit den
1.3.2 Die Entschließungen A.739(18) –„Richtlinien für Vorschriften des ISM-Code übereinstimmt;
die Ermächtigung von Organisationen, die im 2. durch das System zur Organisation von Si-
Auftrag der Verwaltung tätig sind“ – und A.789(19) cherheitsmaßnahmen sichergestellt wird,
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dass die Ziele nach Ziffer 1.2.3 des ISM-Code die Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob die
erreicht werden. Vorschriften des ISM-Code erfüllt werden, soll die
3.1.3 Um die Übereinstimmung oder Nichtübereinstim- Eignung eines Systems zur Organisation von Si-
mung einzelner Elemente des Systems zur Orga- cherheitsmaßnahmen zum Erfüllen der im
nisation von Sicherheitsmaßnahmen mit den Vor- ISM-Code festgelegten konkreten Anforderungen
schriften des ISM-Code feststellen zu können, in Form von konkreten Normen in den Bereichen
kann es erforderlich sein, Beurteilungskriterien Sicherheit und Verhütung der Umweltverschmut-
festzulegen. Den Verwaltungen wird empfohlen, zung sein. Die konkreten Sicherheits- und Um-
die Festlegung solcher Kriterien in der Form von weltschutz-Normen sind in Ziffer 1.2.3 des
vorgeschriebenen Lösungen für Organisations- ISM-Code festgelegt.
systeme möglichst zu vermeiden. 3.3.2 Sämtliche Aufzeichnungen, die geeignet sind, die
Beurteilungskriterien in der Form von vorgeschrie- Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code zu er-
benen Anforderungen können sich dahin gehend leichtern, sollen bei Untersuchungen einer ein-
auswirken, dass die Organisation von Sicher- gehenden Prüfung zugänglich sein. Dies kann
heitsmaßnahmen für den Schiffsbetrieb darin be- auch Aufzeichnungen von übertragenen Aufga-
steht, dass Unternehmen Lösungen umsetzen, ben aus dem System zur Organisation von Si-
die von anderen erdacht worden sind; in einem cherheitsmaßnahmen einschließen. Zu diesem
solchen Fall kann es für ein Unternehmen schwie- Zweck soll die Verwaltung sicherstellen, dass das
rig sein, die Lösungen zu finden, die für das be- Unternehmen den Auditoren die gesetzlich vor-
treffende Unternehmen, den betreffenden be- geschriebenen sowie die Klassifikationsunterla-
trieblichen Vorgang oder das betreffende Schiff gen zur Verfügung stellt, die sich auf die Maß-
am besten geeignet sind. Aus diesem Grund soll- nahmen des Unternehmens zur Sicherstellung
ten besondere Tätigkeiten schiffsspezifisch sein der dauerhaften Erfüllung verbindlicher Regeln
und sich in vollem Umfang in Handbüchern, Ver- und Rechtsvorschriften beziehen.
fahren und Anweisungen widerspiegeln. 3.3.3 Bestimmte verbindliche Vorschriften sind unter
3.1.4 Deshalb wird den Verwaltungen empfohlen, si- Umständen nicht Gegenstand gesetzlich vorge-
cherzustellen, dass bei solchen Beurteilungen schriebener Besichtigungen oder von Besichti-
eher danach gefragt wird, ob ein System zur Or- gungen für Zwecke der Klassifikation, zum Bei-
ganisation von Sicherheitsmaßnahmen beim Er- spiel:
reichen bestimmter Ziele erfolgreich ist, als da- 1. den Zustand von Schiff und Ausrüstung zwi-
nach, ob es mit detaillierten Vorschriften zusätzlich schen den Besichtigungen unverändert zu
zu den im ISM-Code enthaltenen übereinstimmt; erhalten; und
Ziel muss die Verringerung der Notwendigkeit
2. bestimmte betriebliche Vorschriften.
sein, Kriterien zur Erleichterung der Beurteilung
der Frage festzulegen, ob ein Unternehmen den 3.3.4. In solchen Fällen können bestimmte Vorkehrun-
Code erfüllt. gen erforderlich sein, um die Erfüllung der ein-
schlägigen Vorschriften des ISM-Code sicherzu-
3.2 Die Eignung eines Systems zur Organisation
stellen und die objektiven Nachweise für die
von Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen der
Überprüfung zu sichern, beispielsweise
allgemeinen Ziele bei der Organisation von
Sicherheitsmaßnahmen 1. schriftlich festgelegte Verfahrensweisen und
Anweisungen;
Der ISM-Code legt die allgemeinen Ziele bei der
Organisation von Sicherheitsmaßnahmen nach 2. schriftliche Unterlagen über die von den lei-
Ziffer 1.2.2. fest. Durch die Überprüfung sollen tenden Schiffsoffizieren im täglichen Schiffs-
die Unternehmen beim Erreichen dieser Ziele, betrieb durchgeführten Überprüfungen,
welche eine klare Orientierung beim Ausarbeiten wenn diese von Bedeutung dafür sind, dass
von Elementen des Systems zur Organisation die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
von Sicherheitsmaßnahmen im Einklang mit dem sichergestellt wird; und
ISM-Code bieten, gefördert und unterstützt wer- 3. relevante Aufzeichnungen von Schiffen, die
den. Jedoch kann die Eignung eines Systems zur vom Unternehmen betrieben werden, z. B.
Organisation von Sicherheitsmaßnahmen zum Flaggenstaatkontrollen, Hafenstaatkontrol-
Erreichen dieser Ziele nicht über die Frage hinaus len, Klassen- und Unfallberichte.
beurteilt werden, ob das System zur Organisation
3.3.5 Die Überprüfung der Erfüllung verbindlicher Re-
von Sicherheitsmaßnahmen die Vorschriften des
geln und Rechtsvorschriften, die einen Teil im
ISM-Code erfüllt. Die Ziele sollen daher nicht die
Gesamtvorgang der Zeugniserteilung nach dem
Grundlage für detaillierte Auslegungen bilden, mit
ISM-Code darstellt, ist weder eine Wiederholung
denen die Erfüllung oder Nichterfüllung der Vor-
von noch ein Ersatz für Besichtigungen, die für
schriften des ISM-Code festgestellt wird.
andere Schiffszeugnisse vorgeschrieben sind.
3.3 Die Eignung eines Systems zur Organisation Die Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code
von Sicherheitsmaßnahmen zum Erfüllen kon- enthebt weder das Unternehmen noch den Kapi-
kreter Anforderungen in den Bereichen Sicher- tän noch irgendeine sonstige an der Geschäfts-
heit und Verhütung der Umweltverschmutzung führung des Unternehmens oder am Betrieb des
3.3.1 Das Hauptkriterium, das für die Formulierung von Schiffes beteiligte Stelle oder Person seiner be-
Auslegungen herangezogen werden soll, die für ziehungsweise ihrer Verantwortung.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 11 – 2014 472 VkBl. Amtlicher Teil
3.3.6 Die Verwaltungen sollen sicherstellen, dass das 4.2.5 Das Verfahren der vorläufigen Überprüfung eines
Unternehmen: Schiffes sollte von der Verwaltung vorgenommen
1. bei der Ausarbeitung und Aufrechterhaltung werden, um sicherzustellen, dass das Schiff über
des Systems zur Organisation von Sicher- ein System zur Organisation von Sicherheitsmaß-
heitsmaßnahmen die Empfehlungen nach nahmen nach Ziffer 14.4 des ISM-Code verfügt.
Ziffer 1.2.3.2 des ISM-Code berücksichtigt 4.2.6 Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der
hat; und vorläufigen Überprüfung wird für das Unterneh-
2. Verfahrensweisen entwickelt hat, durch die men ein vorläufiges Zeugnis über die Erfüllung
sichergestellt wird, dass diese Empfehlun- der einschlägigen Vorschriften ausgestellt; Aus-
gen im Landbetrieb und an Bord umgesetzt fertigungen dieses Zeugnisses sollen allen
werden. Standorten des Landbetriebes sowie allen Schif-
fen der Flotte des Unternehmens zur Verfügung
4 VERFAHREN DER ZEUGNISERTEILUNG gestellt werden. Bei jedem Schiff, das beurteilt
UND ÜBERPRÜFUNG und für das ein vorläufiges Zeugnis über die Or-
ganisation von Sicherheitsmaßnahmen ausge-
4.1 Die einzelnen Schritte bei der Zeugnisertei-
stellt worden ist, soll eine Ausfertigung dieses
lung und Überprüfung
Zeugnisses auch an die Zentrale des Unterneh-
4.1.1 Das Verfahren der Erteilung eines Zeugnisses mens übermittelt werden.
über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
an ein Unternehmen sowie eines Zeugnisses 4.3 Erstmalige Überprüfung
über die Organisation von Sicherheitsmaßnah- 4.3.1 Das Unternehmen soll die Erteilung von Zeugnis-
men an ein Schiff umfasst im Normalfall folgende sen nach dem ISM-Code bei der Verwaltung be-
Einzelschritte: antragen.
1. vorläufige Überprüfung; 4.3.2 Eine von der Verwaltung vorgenommene Beurtei-
2. erstmalige Überprüfung; lung des Systems zur Organisation von Sicher-
heitsmaßnahmen im Landbetrieb würde eine Be-
3. jährliche Überprüfung oder Zwischenüber- urteilung der Büros, wo dieses System angewandt
prüfung; wird, und möglicherweise von weiteren Stand-
4. Überprüfung zum Zwecke der Zeugnisver- orten, welche übertragene Aufgaben aus dem
längerung; und System zur Organisation von Sicherheitsmaß-
5. zusätzliche Überprüfung. nahmen einschließen könnten, erforderlich ma-
chen, je nachdem, wie das betreffende Unter-
4.1.2. Diese Überprüfungen werden auf Antrag des nehmen aufgebaut ist und welche Aufgaben in
Unternehmens an die Verwaltung oder an die von den verschiedenen Standorten wahrgenommen
der Verwaltung für die Durchführung der Zeug- werden.
niserteilung nach dem ISM-Code anerkannte
Stelle oder auf Antrag der Verwaltung durch eine 4.3.3 Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be-
andere Vertragspartei des SOLAS-Übereinkom- urteilung des Systems zur Organisation von Si-
mens durchgeführt. cherheitsmaßnahmen im Landbetrieb kann mit
den Vorkehrungen/Planungen für die Beurteilung
Diese Überprüfungen schließen ein Audit des
der Schiffe des Unternehmens begonnen wer-
Systems zur Organisation von Sicherheitsmaß-
den.
nahmen ein.
4.3.4 Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be-
4.2 Vorläufige Überprüfung
urteilung wird für das Unternehmen ein Zeugnis
4.2.1 Vorläufige Zeugnisse können nur unter bestimm- über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
ten Voraussetzungen, welche im ISM-Code fest- ausgestellt; Ausfertigungen dieses Zeugnisses
gelegt sind, ausgestellt werden und sollen die sollen an alle Standorte des Landbetriebes sowie
Umsetzung des Systems zur Organisation von an alle Schiffe der Flotte des Unternehmens zur
Sicherheitsmaßnahmen erleichtern. Verfügung gestellt werden. Bei jedem Schiff, das
4.2.2 Das Unternehmen soll die Erteilung vorläufiger beurteilt und für das ein Zeugnis über die Orga-
Zeugnisse bei der Verwaltung beantragen. nisation von Sicherheitsmaßnahmen ausgestellt
worden ist, soll eine Ausfertigung dieses Zeug-
4.2.3 Das von der Verwaltung vorgenommene Über-
nisses auch an die Zentrale des Unternehmens
prüfungsverfahren von vorläufigen Zeugnissen
übermittelt werden.
über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
des Systems zur Organisation von Sicherheits- 4.3.5 In Fällen, wo Zeugnisse von einer anerkannten
maßnahmen erfordert eine Beurteilung der Stelle ausgestellt werden, sollen Ausfertigungen
Unternehmensbüros nach Ziffer 14.1 des aller Zeugnisse auch an die Verwaltung gesandt
ISM-Code. werden.
4.2.4 Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be- 4.3.6 Das Audit des Systems zur Organisation von Si-
urteilung des Systems zur Organisation von Si- cherheitsmaßnahmen für das Unternehmen und
cherheitsmaßnahmen im Landbetrieb kann mit für ein Schiff umfasst dieselben grundlegenden
den Vorkehrungen/Planungen für die Beurteilung Schritte. Der Zweck eines Audits ist die Beant-
der zutreffenden Schiffe der Flotte des Unterneh- wortung der Frage, ob ein Unternehmen oder ein
mens begonnen werden. Schiff die Vorschriften des ISM-Code erfüllt.
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VkBl. Amtlicher Teil 473 Heft 11 – 2014
Die Audits umfassen 4.4.3 Hat der Landbetrieb des Unternehmens mehr als
einen Standort und/oder Aufgaben aus dem Sys-
1. Überprüfungen, ob das System des Unter- tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
nehmens zur Organisation von Sicherheits- an Andere übertragen, so soll bei den jährlichen
maßnahmen die Vorschriften des ISM-Code Beurteilungen versucht werden, sicherzustellen,
erfüllt, insbesondere durch den objektiven dass während der Gültigkeitsdauer des Zeugnis-
Nachweis, dass das System des Unterneh- ses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
mens zur Organisation von Sicherheitsmaß- schriften alle Standorte beurteilt werden.
nahmen bereits mindestens drei Monate lang
4.4.4 Während der jährlichen Überprüfung soll die Ver-
angewandt worden ist und dass ein System
waltung prüfen, ob das Unternehmen alle Schiffs-
zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
typen aus dem Zeugnis über die Erfüllung der
bereits mindestens drei Monate lang an Bord
einschlägigen Vorschriften betreibt. Geeignete
mindestens eines Schiffes von jedem der
Maßnahmen sollen ergriffen werden, wenn das
Schiffstypen angewandt worden ist, den das
Unternehmen aufgehört hat einzelne Schiffsty-
Unternehmen betreibt, und
pen zu betreiben.
2. Überprüfungen, ob durch das System zur 4.5 Zwischenüberprüfung des Zeugnisses über
Organisation von Sicherheitsmaßnahmen si- die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
chergestellt ist, dass die in Ziffer 1.2.3 des 4.5.1 Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zeug-
ISM-Code genannten Ziele erfüllt werden. nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
Hierzu gehört insbesondere die Feststellung, schriften sollen Zwischenaudits der Maßnahmen
ob das dem für den Betrieb des Schiffes zu- zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs
ständige Unternehmen ausgestellte Zeugnis durchgeführt werden. Zweck dieser Audits ist die
über die Erfüllung der einschlägigen Vor- Überprüfung des wirksamen Funktionierens des
schriften für den betreffenden Schiffstyp gilt, Systems zur Organisation von Sicherheitsmaß-
sowie die Beurteilung des schiffseigenen nahmen sowie die Prüfung der Frage, ob trotz
Systems zur Organisation von Sicherheits- eventueller Änderungen am System zur Organi-
maßnahmen zwecks Prüfung der Frage, ob sation von Sicherheitsmaßnahmen die Vorschrif-
es die Vorschriften des ISM-Code erfüllt und ten des ISM-Code erfüllt werden. In bestimmten
ob er tatsächlich umgesetzt wird. Es sollen Fällen, insbesondere in der Anfangsphase des
objektive Nachweise dafür vorgelegt werden, Schiffsbetriebs nach Einführung des Systems zur
dass das System des Unternehmens zur Or- Organisation von Sicherheitsmaßnahmen, kann
ganisation von Sicherheitsmaßnahmen be- die Verwaltung unter Umständen die Auffassung
reits mindestens drei Monate lang an Bord vertreten, es sei erforderlich, häufiger Zwischen-
des Schiffes und an Land wirksam funktio- überprüfungen durchzuführen. Außerdem kann
niert hat; zu diesen objektiven Nachweisen die vorgefundene Art von Tatbeständen der
gehören unter anderem Aufzeichnungen aus Nichterfüllung der Vorschriften des ISM-Code
den Unterlagen der vom Unternehmen intern einen Grund für die häufigere Durchführung von
durchgeführten Audits. Zwischenüberprüfungen darstellen.
4.4 Jährliche Überprüfung des Zeugnisses über 4.5.2 Ist nur eine einzige Zwischenüberprüfung durch-
die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften zuführen, so soll sie zwischen dem zweiten und
dem dritten Jahrestag der Ausstellung des Zeug-
4.4.1 Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zeug- nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor- schriften stattfinden.
schriften sind jährliche Audits der Maßnahmen
4.6 Überprüfung zum Zwecke der Zeugnisverlän-
zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs
gerung
durchzuführen; diese sollen sich auf die Überprü-
fung und Feststellung der Korrektheit der gesetz- Überprüfungen zum Zwecke der Zeugnisverlän-
lich vorgeschriebenen sowie der Klassifikations- gerung sind durchzuführen, bevor die Gültig-
unterlagen für mindestens ein Schiff von jedem keitsdauer des betreffenden Zeugnisses über die
der Schiffstypen erstrecken, für den das Zeugnis Erfüllung der einschlägigen Vorschriften bezie-
über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften hungsweise des Zeugnisses über die Organisa-
gilt. Zweck dieser Audits ist die Überprüfung des tion von Sicherheitsmaßnahmen abläuft. Eine
wirksamen Funktionierens des Systems zur Or- solche Überprüfung zum Zwecke der Zeugnis-
ganisation von Sicherheitsmaßnahmen sowie die verlängerung erfasst alle Bereiche des Systems
Prüfung der Frage, ob trotz eventueller Änderun- zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen
gen am System zur Organisation von Sicherheits- und alle Tätigkeiten, auf welche die Vorschriften
maßnahmen die Vorschriften des ISM-Code er- des ISM-Code Anwendung finden. Überprüfun-
füllt werden. gen zum Zwecke der Zeugnisverlängerung kön-
nen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten
4.4.2 Die jährliche Überprüfung ist innerhalb eines Zeit- vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zeug-
raums von drei Monaten vor und nach dem Jah- nisses über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
restag der Ausstellung des Zeugnisses über die schriften beziehungsweise des Zeugnisses über
Erfüllung der einschlägigen Vorschriften durch- die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen be-
zuführen. gonnen werden und sollen vor dem Ablauf der
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 11 – 2014 474 VkBl. Amtlicher Teil
Gültigkeitsdauer des betreffenden Zeugnisses ausreicht. Stellt sich bei dieser Prüfung heraus,
abgeschlossen sein. dass das System nicht ausreicht, so muss das
4.7. Zusätzliche Überprüfung Audit so lange verschoben werden, bis das
Unternehmen Abhilfe geschaffen hat.
4.7.1 Die Verwaltung kann, wenn klare Gründe vorlie-
gen, ein zusätzliches Audit anordnen, um zu 4.11 Vorbereitung des Audits
überprüfen, ob das System zur Organisation von 4.11.1 Der Auditor soll relevante Sicherheitsnachweise
Sicherheitsmaßnahmen immer noch effektiv des Unternehmens prüfen und diese bei der Vor-
funktioniert. Zusätzliche Überprüfungen können bereitung der Auditplanung mit berücksichtigen,
in Situationen über das normale Verfahren hinaus z. B. Flaggenstaatbesichtigungen, Hafenstaat-
durchgeführt werden, wie zum Beispiel bei Fest- kontrollen und Klassen- und Unfallberichte.
haltungen bei Hafenstaatkontrollen, oder im Fall 4.11.2 Der benannte leitende Auditor soll sich mit dem
der Reaktivierung nach Unterbrechung des Ein- Unternehmen in Verbindung setzen und einen
satzes aufgrund einer Außerbetriebsetzung oder Plan für die Durchführung des Audits vorlegen.
um zu überprüfen, ob wirksame Korrekturmaß-
4.11.3 Der Auditor soll die Arbeitsunterlagen zur Verfü-
nahmen ergriffen wurden und/oder ordnungsge-
gung stellen, nach denen das Audit durchgeführt
mäß umgesetzt worden sind. Zusätzliche Über-
werden soll, damit die Beurteilungen, Ermittlun-
prüfungen können die landseitige Organisation
gen und Prüfungen nach den genormten Verfah-
und/oder Organisationssysteme an Bord betref-
ren, Anweisungen und Formvordrucken, die zur
fen. Die Verwaltung sollte den Umfang und die
Sicherstellung einheitlicher Auditverfahren ge-
Tiefe der Überprüfung bestimmen, welche von
schaffen worden sind, erleichtert wird.
Fall zu Fall variieren kann. Zusätzliche Überprü-
fungen sollten innerhalb der Frist abgeschlossen 4.11.4 Das Audit-Team soll in der Lage sein, sich mit
werden, welche unter Berücksichtigung der den Personen und Stellen, die dem Audit unter-
Richtlinien von der Organisation vereinbart wur- zogen werden, so zu verständigen, dass Inhalte
de. Die Verwaltung sollte die Überprüfungser- von Mitteilungen beiderseits verstanden werden.
gebnisse weiter verfolgen und wenn nötig geeig- 4.12 Durchführung des Audits
nete Maßnahmen ergreifen. 4.12.1 Das Audit soll mit einer Eröffnungssitzung begin-
4.7.2 Nach dem zufriedenstellenden Abschluss der Be- nen, in der sich die Auditorengruppe der Unter-
urteilung an Bord soll das Zeugnis über die Orga- nehmensleitung vorstellt und einen Überblick
nisation von Sicherheitsmaßnahmen für die zu- über die Verfahren für die Durchführung des Au-
sätzliche Überprüfung bestätigt werden. dits gibt, in der weiterhin festgestellt wird, ob alle
4.8 Audits der Maßnahmen zur Organisation eines vereinbarten Einrichtungen und Hilfsmittel zur
sicheren Schiffsbetriebs Verfügung stehen, in der die Dauer des Audits
und das Datum für die Schlusssitzung festgelegt
Das in den nachstehenden Absätzen dargestellte sowie möglicherweise noch unklare Einzelheiten
Verfahren für Audits der Maßnahmen zur Organi- im Zusammenhang mit dem Audit geklärt werden.
sation eines sicheren Schiffsbetriebs umfasst alle
Schritte, die auch zur erstmaligen Überprüfung 4.12.2 Das Audit-Team soll das System zur Organisa-
gehören. Die Audits der Maßnahmen zur Organi- tion von Sicherheitsmaßnahmen auf der Grund-
sation eines sicheren Schiffsbetriebs für die vor- lage der vom Unternehmen vorgelegten Unter-
läufigen, jährlichen, Zwischen- und zusätzlichen lagen und der objektiven Nachweise für seine
Überprüfungen und für die Überprüfungen zum wirksame Umsetzung beurteilen.
Zwecke der Zeugnisverlängerung sollen nach 4.12.3 Nachweise sollen durch Befragungen und durch
denselben Grundsätzen erfolgen, auch wenn ihr das Prüfen von Unterlagen gesammelt werden.
Umfang unterschiedlich ist. Auch Beobachtungen des Geschäftsbetriebs
4.9 Beantragung eines Audits und der Bedingungen, unter denen er abläuft,
können herangezogen werden, wenn dies für die
4.9.1 Das Unternehmen soll seinen Antrag auf ein Audit Feststellung der Wirksamkeit des Systems zur
an die Verwaltung oder an die von der Verwaltung Organisation von Sicherheitsmaßnahmen bei der
für die Ausstellung von Zeugnissen über die Er- Erfüllung der besonderen vom ISM-Code vorge-
füllung der einschlägigen Vorschriften bezie- schriebenen Sicherheits- und Umweltschutz-
hungsweise von Zeugnissen über die Organisa- Normen erforderlich ist.
tion von Sicherheitsmaßnahmen anerkannte
Stelle richten. 4.12.4 Die im Verlauf eines Audits gemachten Beobach-
tungen sollen dokumentiert werden. Nach Über-
4.9.2 Die Verwaltung oder die anerkannte Stelle be- prüfung der Tätigkeiten soll das Audit-Team die
stellt dann den leitenden Auditor und, falls erfor- gesammelten Nachweise prüfen. Dies soll ge-
derlich, das Audit-Team. nutzt werden um zu bestimmen, was als Nicht-
4.10 Vorprüfung (Dokumentenprüfung) erfüllung von erheblichem Gewicht, Nichterfül-
Grundlage für die Planung des Audits soll die lung oder Beobachtung gemeldet wird und soll
Prüfung des Handbuchs für die Organisation von getrennt nach den allgemeinen und den beson-
Sicherheitsmaßnahmen durch den Auditor sein; deren Bestimmungen des ISM-Code in dem Be-
diese Prüfung dient der Feststellung, ob das Sys- richt dargestellt werden.
tem zur Organisation von Sicherheitsmaßnah- 4.12.5 Nach Beendigung des Audits, jedoch vor der Er-
men zur Erfüllung der Vorschriften des ISM-Code stellung des Auditberichts, soll das Audit-Team
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mit der Unternehmensleitung und den für die ein- ten im Zusammenhang mit Schiffssicherheit und
schlägigen Aufgaben zuständigen Mitarbeitern Umweltschutz.
zusammenkommen. Bei dieser Zusammenkunft 4.15.2 Das Unternehmen ist verantwortlich für
sollen die Beobachtungen so erläutert werden,
1. die Unterrichtung der betreffenden Mitarbei-
dass sichergestellt ist, dass die Ergebnisse des
ter und derjenigen, die übertragene Aufga-
Audits einwandfrei verstanden werden.
ben aus dem System zur Organisation von
4.13 Der Auditbericht Sicherheitsmaßnahmen übernommen ha-
4.13.1 Der Auditbericht soll unter Leitung des leitenden ben, über Ziele und Zweck der Zeugnisertei-
Auditors erstellt werden, der für die Genauigkeit lung nach dem ISM-Code;
und Vollständigkeit des Berichts die Verantwor- 2. die Ernennung verantwortlicher Mitarbeiter
tung trägt. zur begleitenden Unterstützung der Mitglie-
4.13.2 Zum Auditbericht gehören der Auditplan, Angaben der des Teams, das mit der Zeugniserteilung
zu den einzelnen Mitgliedern des Audit-Teams, die befasst ist;
Angabe des Anfangs- und Schlussdatums des 3. die Bereitstellung der Mittel, die von den mit
Audits, die Bezeichnung des Unternehmens, Be- der Zeugniserteilung befassten Personen
obachtungen etwaiger Fälle der Nichterfüllung der und Stellen benötigt werden, um Effektivität
einschlägigen Vorschriften sowie Bemerkungen und Effizienz des Überprüfungsverfahrens
zur Wirksamkeit des Systems zur Organisation sicherzustellen;
von Sicherheitsmaßnahmen bei der Erfüllung der 4. die Ermöglichung des Zugangs und die Be-
festgelegten Ziele. reitstellung von aussagekräftigen Unterlagen
4.13.3 Das Unternehmen soll eine Abschrift des Audit- auf Verlangen der mit der Zeugniserteilung
berichts erhalten. Dem Unternehmen soll nahe- befassten Personen und Stellen;
gelegt werden, dem Schiff eine Abschrift der das 5. die Zusammenarbeit mit der die Überprüfung
Schiff betreffenden Auditberichte zur Verfügung durchführenden Gruppe, damit die mit der
zu stellen. Zeugniserteilung verbundenen Ziele erreicht
4.14 Abhilfemaßnahmen im Anschluss an das Audit werden können.
4.14.1 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, bei 4.15.3 Wo Nichterfüllungen von erheblichem Gewicht
Nichterfüllung der einschlägigen Vorschriften die festgestellt werden, sollen Verwaltungen und an-
erforderlichen Abhilfemaßnahmen beziehungs- erkannte Organisationen nach den Verfahren des
weise Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache MSC/Circ.1059 – MEPC/Circ.401 (Procedures
dieser Nichterfüllung zu treffen. Gelingt es nicht, concerning observed ISM Code major non-con-
bei Nichterfüllung besonderer Vorschriften des formities) handeln.
ISM-Code Abhilfe zu schaffen, so kann dies die 4.16 Verantwortungsbereiche der Stelle, welche
Gültigkeit des Zeugnisses über die Erfüllung der die Zeugniserteilung nach dem ISM-Code
einschlägigen Vorschriften und des dazugehöri- durchführt
gen Zeugnisses über die Organisation von Si- Die Stelle, welche die Zeugniserteilung nach dem
cherheitsmaßnahmen beeinträchtigen. ISM-Code durchführt, ist dafür verantwortlich,
4.14.2 Die Abhilfemaßnahmen und mögliche anschlie- sicherzustellen, dass das Überprüfungsverfahren
ßende Nachprüfungs-Audits sollen innerhalb des im Einklang mit dem ISM-Code und den vorlie-
dafür vereinbarten Zeitraumes abgeschlossen genden Richtlinien durchgeführt wird. Hierzu
werden. Der Zeitraum für Abhilfemaßnahmen soll zählt auch die Überwachung aller Aspekte der
im Normalfall drei Monate nicht überschreiten. Zeugniserteilung in Übereinstimmung mit dem
Das Unternehmen soll die Nachprüfungs-Audits Anhang zu den vorliegenden Richtlinien durch die
wie vereinbart beantragen. Leitung dieser Stelle.
4.14.3 Das Versäumnis ausreichende Korrekturmaß- 4.17 Verantwortungsbereiche des Auditorenteams
nahmen in Übereinstimmung mit den Anforde- 4.17.1 Unabhängig davon, ob die Überprüfungen im Zu-
rungen des ISM-Code zu treffen, einschließlich sammenhang mit der Zeugniserteilung von einem
der Maßnahmen, die ein Wiederauftreten verhin- Team durchgeführt werden oder nicht, soll eine
dern, können als erhebliche Nichterfüllung be- Person die Überprüfung leiten. Dieser Leiter soll
trachtet werden. bevollmächtigt sein, hinsichtlich der praktischen
Durchführung der Überprüfung und sämtlicher
4.15 Verantwortungsbereiche des Unternehmens
Beobachtungen letztgültige Entscheidungen zu
bei den Audits der Organisation von Sicher-
treffen. Zu seinen Verantwortungsbereichen ge-
heitsmaßnahmen
hören
4.15.1 Die Tatsache der Überprüfung der Erfüllung der 1. die Erstellung des Plans für die Überprüfung
Vorschriften des ISM-Code enthebt Unterneh- und
men, Unternehmensleitung und diejenigen, die
übertragene Aufgaben aus dem System zur Or- 2. die Vorlage des Berichts über die Überprü-
ganisation von Sicherheitsmaßnahmen durch- fung.
führen sowie Schiffsoffiziere und Mannschaften 4.17.2 Die an der Überprüfung beteiligten Personen tra-
nicht ihrer Verpflichtungen bezüglich der Erfül- gen die Verantwortung dafür, dass die für die
lung inner- und überstaatlicher Rechtsvorschrif- Überprüfung geltenden Vorschriften eingehalten
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 11 – 2014 476 VkBl. Amtlicher Teil
werden; dabei stellen sie die Vertraulichkeit der den Verfahren und in der praktischen Durchfüh-
Unterlagen sicher, die mit der Zeugniserteilung rung der Zeugniserteilung nach dem ISM-Code
im Zusammenhang stehen, und behandeln die verfügen.
ihnen anvertrauten Angaben mit Diskretion. 3.2 Grundlegende Fachkenntnisse für die Durch-
führung der Überprüfung
3.2.1 Personen, die an der Überprüfung der Erfüllung
ANHANG der Vorschriften des ISM-Code mitwirken sollen,
sollen über eine Ausbildung mit formalem Ab-
NORMEN FÜR DIE ZEUGNISERTEILUNG schluss verfügen, der mindestens folgende Qua-
NACH DEM ISM-CODE lifikationen umfasst:
1. an einer Ausbildungsstätte des tertiären Sek-
1 EINLEITUNG
tors (nach mindestens zweijährigem Stu-
Das mit der Zeugniserteilung nach dem ISM-Code dium) auf einem relevanten ingenieur- oder
betraute Auditorenteam und die Stelle, von der naturwissenschaftlichen Fachgebiet erwor-
diese Gruppe gegebenenfalls betreut wird, sollen bene Qualifikationen, die entweder von der
die in diesem Anhang dargestellten besonderen Verwaltung oder von der anerkannten Stelle
Vorschriften erfüllen. anerkannt sind;
2 MANAGEMENT STANDARD 2. an einer Ausbildungsstätte der Marine oder
Seefahrtschule erworbene Qualifikationen
2.1 Alle Stellen, die an der Überprüfung der Erfüllung und einschlägige Seedienstzeiten als Schiffs-
des ISM-Code beteiligt sind, sollen in ihren eige- offizier mit entsprechendem Befähigungs-
nen Reihen über Kompetenz in nachstehenden zeugnis.
Bereichen verfügen:
3.2.2 Sie sollen Training erhalten haben, durch welches
1. in der Sicherstellung der Erfüllung der Regeln sichergestellt ist, dass sie über ausreichende
und Rechtsvorschriften für die von dem Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um
Unternehmen betriebenen Schiffe ein- die Überprüfung der Erfüllung der Vorschriften
schließlich der Regeln und Rechtsvorschrif- des ISM-Code durchführen zu können, insbe-
ten im Zusammenhang mit der Erteilung von sondere in den Bereichen
Befähigungszeugnissen an Seeleute;
1. Kenntnis und Verständnis des ISM-Code;
2. in den Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zu-
2. verbindliche Regeln und Rechtsvorschriften;
lassung, Besichtigung und Zeugniserteilung;
3. Aufgabenbereiche, die von den Unterneh-
3. in den Aufgabengebieten, die nach dem vom
men nach Vorschrift des ISM-Code berück-
ISM-Code vorgeschriebenen System der Or-
sichtigt werden sollen;
ganisation von Sicherheitsmaßnahmen zu
berücksichtigen sind; 4. Beurteilungsmethoden bei Untersuchungen,
Befragungen, Auswertung und Berichterstat-
4. in praktischen Erfahrungen mit dem Schiffs-
tung;
betrieb.
5. technische oder betriebliche Aspekte der Or-
2.2 Das Übereinkommen schreibt vor, dass von Ver- ganisation von Sicherheitsmaßnahmen;
waltungen für die in ihrem Auftrag erfolgende Aus-
stellung von Zeugnissen über die Erfüllung der ein- 6. Grundkenntnisse des Schiffsbetriebs und
schlägigen Vorschriften beziehungsweise von des Bordbetriebs;
Zeugnissen über die Organisation von Sicherheits- 7. Teilnahme an mindestens einem Audit eines
maßnahmen anerkannte Stellen die Entschließun- Systems zur Organisation von Sicherheits-
gen A.739(18) – „Richtlinien für die Ermächtigung maßnahmen im Zusammenhang mit der See-
von Stellen, die im Auftrag der Verwaltung tätig schifffahrt.
sind“ – und A.789(19) –„Festlegungen zu den Auf- 3.2.3 Diese Fachkenntnisse sollen in Form schriftlicher
gaben anerkannter Stellen, die im Auftrag der Ver- oder mündlicher Prüfungen oder in anderer an-
waltung tätig sind, auf den Gebieten der Besichti- nehmbarer Art und Weise nachgewiesen werden.
gung und Zeugniserteilung“ – erfüllen.
3.3 Fachkenntnisse für erstmalige Überprüfungen
2.3 Stellen, die Überprüfungen der Erfüllung der Be- und für Überprüfungen zum Zwecke der
stimmungen des ISM-Code durchführen, sollen Zeugnisverlängerung
sicherstellen, dass zwischen Mitarbeitern, die
3.3.1 Zusätzlich zu den grundlegenden Fachkenntnis-
eine Beratungstätigkeit ausüben, und Mitarbei-
sen nach Ziffer 3.2 müssen die Personen, die
tern, die am Verfahren der Zeugniserteilung mit-
erstmalige Überprüfungen oder Überprüfungen
wirken, keine Abhängigkeiten bestehen.
zum Zwecke der Verlängerung eines Zeugnisses
3 KOMPETENZ STANDARD über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften
oder eines Zeugnisses über die Organisation von
3.1 Ausarbeitung der Ablaufpläne für Zeugniser- Sicherheitsmaßnahmen durchführen, über die
teilungen nach dem ISM-Code Fachkenntnisse verfügen, die erforderlich sind,
Die Ausarbeitung der Ablaufpläne für Zeugniser- um vollständig beurteilen zu können, ob das
teilungen nach dem ISM-Code soll durch Perso- Unternehmen beziehungsweise das Schiff die
nen erfolgen, die über praktische Kenntnisse in Vorschriften des ISM-Code erfüllt, das heißt,
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 477 Heft 11 – 2014
1. um festzustellen, ob die einzelnen Elemente 4 QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN
des Systems zur Organisation von Sicher- Die Stellen, welche die Zeugniserteilung nach
heitsmaßnahmen den Vorschriften des dem ISM-Code durchführen, sollen ein doku-
ISM-Code entsprechen oder nicht; mentiertes System für die Qualifikation der Per-
2. um die Wirksamkeit des Systems des Unter- sonen, die Überprüfungen der Erfüllung des
nehmens oder des Schiffes für die Organisa- ISM-Code durchführen sollen, und für die ständi-
tion von Sicherheitsmaßnahmen festzustel- ge Aktualisierung der Sach- und Fachkunde die-
len, um so die Erfüllung der Regeln und ser Personen, praktizieren. Dieses System soll
Rechtsvorschriften sicherzustellen, wie sie sowohl theoretische Ausbildungsveranstaltun-
aus den Aufzeichnungen über die gesetzlich gen zu sämtlichen fachkundlichen Anforderun-
vorgeschriebenen Besichtigungen und über gen und die zum Verfahren der Zeugniserteilung
die Besichtigungen für Zwecke der Klassifi- gehörenden Verfahrensweisen als auch prakti-
kation hervorgehen; sche Ausbildungsveranstaltungen mit Betreuern
3. um die Wirksamkeit des Systems zur Orga- umfassen; der erfolgreiche Abschluss der Aus-
nisation von Sicherheitsmaßnahmen bei der bildung soll durch einen Nachweis dokumentiert
Sicherstellung der Erfüllung sonstiger Regeln werden.
und Rechtsvorschriften, die nicht durch die
5 VERFAHREN UND ANWEISUNGEN FÜR
gesetzlich vorgeschriebenen Besichtigungen
DIE ZEUGNISERTEILUNG
und die Besichtigungen für Zwecke der Klas-
sifikation abgedeckt sind, und bei der Her- Die Stellen, welche die Zeugniserteilung nach
stellung eines Zustandes, in dem die Über- dem ISM-Code durchführen, sollen ein doku-
prüfung der Erfüllung dieser Regeln und mentiertes System praktizieren, durch das si-
Rechtsvorschriften möglich ist, zu beurteilen; chergestellt ist, dass das Verfahren der Zeugnis-
erteilung nach Maßgabe der Norm in diesem
4. um zu beurteilen, ob die von der Organisation,
Anhang durchgeführt wird. Dieses System soll
von Verwaltungen, Klassifikationsgesellschaf-
unter anderem Verfahrensweisen und Anweisun-
ten und Schifffahrtsverbänden empfohlenen
gen für nachstehende Bereiche umfassen:
sicheren Verfahrensweisen berücksichtigt
worden sind. 1. vertragliche Vereinbarungen mit Unterneh-
men;
3.3.2 Dieses Fachwissen lässt sich durch Teams er-
reichen, deren Mitglieder zusammen über die 2. Planung, zeitlicher Ablauf und Durchführung
vorgeschriebene Fachkunde verfügen. von Überprüfungen;
3.3.3 Personen, die Überprüfungen der Erfüllung der 3. Erstellung von Berichten über die Ergebnisse
Vorschriften des ISM-Code in Form von erstma- von Überprüfungen;
ligen Überprüfungen oder Überprüfungen zum 4. Verfahren der Ausstellung von Zeugnissen
Zwecke der Zeugnisverlängerung in leitender über die Erfüllung der einschlägigen Vor-
Funktion durchführen sollen, sollen über mindes- schriften, Zeugnissen über die Organisation
tens fünf Jahre Erfahrung auf Gebieten verfügen, von Sicherheitsmaßnahmen, Vorläufigen
die für die technischen oder betrieblichen Aspek- Zeugnissen über die Erfüllung der einschlä-
te der Organisation von Sicherheitsmaßnahmen gigen Vorschriften und Vorläufigen Zeugnis-
von Belang sind, und sollen an mindestens drei sen über die Organisation von Sicherheits-
erstmaligen Überprüfungen oder Überprüfungen maßnahmen;
zum Zwecke der Zeugnisverlängerung mitgewirkt 5. Abhilfe- und sonstige Folgemaßnahmen
haben. Die Mitwirkung an der Überprüfung der nach Überprüfungen, insbesondere Maß-
Erfüllung anderer organisationsbezogener Nor- nahmen, die in Fällen erheblicher Nichterfül-
men kann als gleichwertig mit der Mitwirkung an lung der einschlägigen Vorschriften zu treffen
der Überprüfung der Erfüllung des ISM-Code be- sind.
trachtet werden.
3.4 Fachkenntnisse für jährliche Überprüfungen,
Zwischenüberprüfungen und vorläufige Über-
prüfungen (VkBl. 2014, S. 468)
Personen, die jährliche Überprüfungen, Zwi-
schenüberprüfungen und vorläufige Überprüfun-
gen durchführen sollen, sollen die grundlegenden
Vorschriften für die Personen erfüllen, die an
Überprüfungen mitwirken, und sollen an mindes-
tens zwei jährlichen Überprüfungen, Zwischen-
überprüfungen oder vorläufigen Überprüfungen
mitgewirkt haben. Sie sollen besondere Anwei-
sungen erhalten haben, die benötigt werden, um
sicherzustellen, dass sie über die erforderliche
Fachkunde verfügen, um die Wirksamkeit des
Systems des Unternehmens für die Organisation
von Sicherheitsmaßnahmen festzustellen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil