VkBl Nr. 7 1998

Verkehrsblatt Nr. 7 1998

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VkBl. Amtlicher Teil                                          291                                               Heft 7 – 1998

     Bedingungen für die Anwendung von                              (2) Ich führe die „Beschreibung und Bauanweisung für
       Wellstahlrohren, Ausgabe 1997                                    die SB 30-Brücke, Ausgabe 1997“ für den Geschäfts-
                                                                        bereich der Bundesfernstraßen ein und bitte hiernach
                                                                        zu verfahren.
                  Ergänzung Nr. 1
                                                                    (3) Für die Anwendung gebe ich noch folgende Hinweise:
(1) Zu Abschnitt 2 – Geltungsbereich –                                  –    In Anlehnung an die Beschreibung und Bauan-
    Neuer Text für Absatz 1:                                                 weisung für die D-Brücke wurde auch hier be-
                                                                             sonderer Wert auf die Darstellung der Bauvor-
    Diese Bedingungen gelten für Wellstahlrohre mit                          bereitung und der Montage gelegt.
    Wellungen bis 200 mm Wellenlänge und 55 mm
    Wellentiefe und für trapezförmige Stahlbleche mit 55                –    Auch für dieses Handbuch wurde die Form der
    bis 60 mm Höhe und mindestens 5 versetzbaren                             Loseblattsammlung gewählt, damit zukünftige
    Flanschen je 600 mm Querschnittsbreite für die in 3.1                    Änderungen bzw. Ergänzungen schnell und ein-
    dargestellten Querschnitte mit lichten Weiten I = 1,5                    fach vorgenommen werden können.
    bis 8,0 m und einer Überschüttungshöhe hü ≤ 15,0 m.                 –    Alle Einstufungstabellen für die zivilen Brücken-
(2) Zu Abschnitt 9.1 – Abgrenzung des Rohrbettungs-                          klassen nach DIN 1072 sind in statischer Hinsicht
                        bereiches –                                          geprüft und können ohne neuerliche Prüfung für
                                                                             weitergehende Nachweise verwendet werden.
                                                   r1
    Die in Absatz 3 enthaltene Formel lautet: hs ≥                      –    Die Beschreibung und Bauanweisung der SB 30-
                                                    2                        Brücke, Ausgabe 1997, wird Ihnen mit besonde-
                                                                             rem Schreiben übersandt. Eine Abgabe des SB
                                                                             30-Handbuches an Dritte ist nicht vorgesehen.
(VkBl. 1998 S. 290)
                                                                        Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich
                                                                        es begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zustän-
                                                                        digkeitsbereich entsprechend verfahren würde.
                                                                        Die Abteilung Wasserstraßen meines Hauses wird für
Nr. 81     Allgemeines Rundschreiben                                    ihren Geschäftsbereich sinngemäß verfahren.
           Straßenbau Nr. 15/1998
           Sachgebiet 05.3: Brücken- und
                                                                                             Bundesministerium für Verkehr
                            Ingenieurbau;
                                                                                                     Im Auftrag
                            Bauweisen                                                              Dr.-Ing. Huber
                                Bonn, den 18. März 1998
                                StB 25/82.30.43/38 Va 98
                                                                    (VkBl. 1998 S. 291)
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder

Betreff:   Zivile Verteidigung im Aufgabenbe-
           reich des Bundesministeriums für Ver-                      Berichtigung
           kehr                                                     Nr. 82    Berichtigung der Bekanntmachung zu
Bezug:     Beschreibung und Bauanweisung für die SB                           Nr. 198 des Verkehrsblattes S. 718
           30-Brücke, Ausgabe 1997                                            – Heft 19/1997
(1) Mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands              Die bekanntgegebene Satzungsänderung betrifft nicht
    wurde das Straßenbrückengerät SB 30, das Mitte der              die Satzung der Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal
    70er Jahre durch die Firma Stahlbau Niesky entwickelt           I, sondern die Satzung der Lotsenbrüderschaft Nord-
    und gefertigt wurde, für Aufgaben der zivilen Verteidi-         Ostsee-Kanal I/Kiel/Lübeck/Flensburg.
    gung in den Bestand des Bundesministeriums für Ver-             Kiel, 16. März 1998
    kehr (BMV) übernommen.
                                                                                          Wasser- und Schiffahrtsdirektion
    Im Auftrag des BMV wurde das SB 30-Gerät, das für
                                                                                                      Nord
    rein militärische Zwecke konzipiert war, durch Geh-
    wege mit Geländer und Absturzsicherung ergänzt                                                  Im Auftrag
    und durch die Herstellung von 15 m-Hauptträger-                                                Heinrich
    elementen verstärkt. Seit 1992 wird das SB 30-Gerät             (VkBl. 1998 S. 291)
    in dieser für zivile Zwecke weiterentwickelten Form
    im Rahmen von Baumaßnahmen eingesetzt.
    Damit ergab sich die Notwendigkeit, für das SB 30-
                                                                    Nr. 83    Berichtigung
    Gerät eine Beschreibung und Bauanweisung zu erar-                         zur Nr. 42 des Verkehrsblattes
    beiten, die dem verantwortlichen Ingenieur in den                         Heft 3/1998
    Straßenbauverwaltungen, Ingenieurbüros und in der               Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für
    Bauwirtschaft erstmalig ein Nachschlagewerk zum                 die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen –
    Bau dieses Gerätes an die Hand gibt.                            ZTV-Lsw 88



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 7 – 1998                                               292                                      VkBl. Amtlicher Teil

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 4/1998 –                 Des weiteren bitte ich, auf Seite 6 der ZTV-Lsw 88 im
StB 11/14.86.22-02/106 Va 97 vom 14. Januar 1998                  Verzeichnis der Tabellen zu ergänzen:
Durch das ARS Nr. 4/1998 ist in die ZTV-Lsw 88 eine               „Tab. 10: Trägerabstände in m“
neue Tabelle mit Trägerabständen beim Belastungsver-
such eingefügt worden, die statt mit „Tabelle 10“ verse-                                 Bundesministerium für Verkehr
hentlich mit „Tabelle 9“ bezeichnet wurde. Die falsche                                             Im Auftrag
Bezeichnung „Tabelle 9“ taucht im Text fünfmal auf. Ich                                       Dr.-Ing. B r e u e r
bitte, sie an den betreffenden Stellen durch die korrekte
Bezeichnung „Tabelle 10“ zu ersetzen.                             (VkBl. 1998 S. 291)




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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