VkBl Nr. 7 1998
Verkehrsblatt Nr. 7 1998
VkBl. Amtlicher Teil 291 Heft 7 – 1998
Bedingungen für die Anwendung von (2) Ich führe die „Beschreibung und Bauanweisung für
Wellstahlrohren, Ausgabe 1997 die SB 30-Brücke, Ausgabe 1997“ für den Geschäfts-
bereich der Bundesfernstraßen ein und bitte hiernach
zu verfahren.
Ergänzung Nr. 1
(3) Für die Anwendung gebe ich noch folgende Hinweise:
(1) Zu Abschnitt 2 – Geltungsbereich – – In Anlehnung an die Beschreibung und Bauan-
Neuer Text für Absatz 1: weisung für die D-Brücke wurde auch hier be-
sonderer Wert auf die Darstellung der Bauvor-
Diese Bedingungen gelten für Wellstahlrohre mit bereitung und der Montage gelegt.
Wellungen bis 200 mm Wellenlänge und 55 mm
Wellentiefe und für trapezförmige Stahlbleche mit 55 – Auch für dieses Handbuch wurde die Form der
bis 60 mm Höhe und mindestens 5 versetzbaren Loseblattsammlung gewählt, damit zukünftige
Flanschen je 600 mm Querschnittsbreite für die in 3.1 Änderungen bzw. Ergänzungen schnell und ein-
dargestellten Querschnitte mit lichten Weiten I = 1,5 fach vorgenommen werden können.
bis 8,0 m und einer Überschüttungshöhe hü ≤ 15,0 m. – Alle Einstufungstabellen für die zivilen Brücken-
(2) Zu Abschnitt 9.1 – Abgrenzung des Rohrbettungs- klassen nach DIN 1072 sind in statischer Hinsicht
bereiches – geprüft und können ohne neuerliche Prüfung für
weitergehende Nachweise verwendet werden.
r1
Die in Absatz 3 enthaltene Formel lautet: hs ≥ – Die Beschreibung und Bauanweisung der SB 30-
2 Brücke, Ausgabe 1997, wird Ihnen mit besonde-
rem Schreiben übersandt. Eine Abgabe des SB
30-Handbuches an Dritte ist nicht vorgesehen.
(VkBl. 1998 S. 290)
Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich
es begrüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zustän-
digkeitsbereich entsprechend verfahren würde.
Die Abteilung Wasserstraßen meines Hauses wird für
Nr. 81 Allgemeines Rundschreiben ihren Geschäftsbereich sinngemäß verfahren.
Straßenbau Nr. 15/1998
Sachgebiet 05.3: Brücken- und
Bundesministerium für Verkehr
Ingenieurbau;
Im Auftrag
Bauweisen Dr.-Ing. Huber
Bonn, den 18. März 1998
StB 25/82.30.43/38 Va 98
(VkBl. 1998 S. 291)
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder
Betreff: Zivile Verteidigung im Aufgabenbe-
reich des Bundesministeriums für Ver- Berichtigung
kehr Nr. 82 Berichtigung der Bekanntmachung zu
Bezug: Beschreibung und Bauanweisung für die SB Nr. 198 des Verkehrsblattes S. 718
30-Brücke, Ausgabe 1997 – Heft 19/1997
(1) Mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands Die bekanntgegebene Satzungsänderung betrifft nicht
wurde das Straßenbrückengerät SB 30, das Mitte der die Satzung der Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal
70er Jahre durch die Firma Stahlbau Niesky entwickelt I, sondern die Satzung der Lotsenbrüderschaft Nord-
und gefertigt wurde, für Aufgaben der zivilen Verteidi- Ostsee-Kanal I/Kiel/Lübeck/Flensburg.
gung in den Bestand des Bundesministeriums für Ver- Kiel, 16. März 1998
kehr (BMV) übernommen.
Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Im Auftrag des BMV wurde das SB 30-Gerät, das für
Nord
rein militärische Zwecke konzipiert war, durch Geh-
wege mit Geländer und Absturzsicherung ergänzt Im Auftrag
und durch die Herstellung von 15 m-Hauptträger- Heinrich
elementen verstärkt. Seit 1992 wird das SB 30-Gerät (VkBl. 1998 S. 291)
in dieser für zivile Zwecke weiterentwickelten Form
im Rahmen von Baumaßnahmen eingesetzt.
Damit ergab sich die Notwendigkeit, für das SB 30-
Nr. 83 Berichtigung
Gerät eine Beschreibung und Bauanweisung zu erar- zur Nr. 42 des Verkehrsblattes
beiten, die dem verantwortlichen Ingenieur in den Heft 3/1998
Straßenbauverwaltungen, Ingenieurbüros und in der Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für
Bauwirtschaft erstmalig ein Nachschlagewerk zum die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen –
Bau dieses Gerätes an die Hand gibt. ZTV-Lsw 88
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 7 – 1998 292 VkBl. Amtlicher Teil
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 4/1998 – Des weiteren bitte ich, auf Seite 6 der ZTV-Lsw 88 im
StB 11/14.86.22-02/106 Va 97 vom 14. Januar 1998 Verzeichnis der Tabellen zu ergänzen:
Durch das ARS Nr. 4/1998 ist in die ZTV-Lsw 88 eine „Tab. 10: Trägerabstände in m“
neue Tabelle mit Trägerabständen beim Belastungsver-
such eingefügt worden, die statt mit „Tabelle 10“ verse- Bundesministerium für Verkehr
hentlich mit „Tabelle 9“ bezeichnet wurde. Die falsche Im Auftrag
Bezeichnung „Tabelle 9“ taucht im Text fünfmal auf. Ich Dr.-Ing. B r e u e r
bitte, sie an den betreffenden Stellen durch die korrekte
Bezeichnung „Tabelle 10“ zu ersetzen. (VkBl. 1998 S. 291)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil