VkBl Nr. 1 2016
Verkehrsblatt Nr. 1 2016
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
70. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Januar 2016 Heft 1
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2016 Seite Nr. Datum VkBl. 2016 Seite
Grundsatzangelegenheiten 5 08. 12. 2015 Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 22/2015
1 15. 12. 2015 Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Sachgebiet 10.1: Straßenbetriebsdienst;
Multilateralen Vereinbarung M292 nach Abschnitt 1.5.1 Betriebsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
ADR über die Beförderung von beschädigten Lithium-
Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376
von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingun- Wasserstraßen, Schifffahrt
gen befördert werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
6 14. 12. 2015 Bekanntmachung der Vereinbarung zwi-
schen dem Bundesministerium für Verkehr und digita-
Landverkehr le Infrastruktur und dem Bundesministerium des In-
nern über die Beschaffung und den Betrieb von
2 14. 12. 2015 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest- Lufttransportkapazitäten für die maritime Notfallvor-
stellung für das Vorhaben „Elektrifizierung der Strecke sorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Ulm – Friedrichshafen – Lindau, Planfeststellungsab-
schnitt 5 im Landkreis Lindau mit Neubau des Schalt- 7 09. 12. 2015 Bekanntmachung des Rundschreibens
postens Lindau bei Bahn-km 22,4 sowie Anpassungs- des Schiffsicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/
maßnahmen an den bestehenden Bahnübergängen“, Rundschreiben 1453/Rev.1 „Richtlinien für die Über-
von Bahn-km 15,046 bis 22,512, der Strecke 4530 mittlung von Informationen und das Ausfüllen der Form-
Friedrichshafen – Lindau (Bodensee-Gürtelbahn) in der vorgaben für die Darstellung der Eigenschaften von
Stadt Lindau am Bodensee und in den Gemeinden Was- Ladungen, die nicht im Internationalen Code über die
serburg, Nonnenhorn und Bodolz . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC) aufge-
führt sind und für die Darstellung der Bedingungen für
3 01. 12. 2015 Verzeichnis der Fahrlehrerausbildungs- ihre Beförderung“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
stätten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Aufgebote
Straßenbau
7a 15. 01. 2016 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 27
4 09. 12. 2015 Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 20/2015
Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Nichtamtlicher Teil
Vergabewesen;
Vergabe- und Vertragsunterlagen . . . . 7 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Beilagenhinweis:
Der heutigen Ausgabe unserer Zeitschrift ist eine Verlagsbeilage
(Verkehrsblatt-Sammelordner 2016) beigefügt.
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 1 – 2016 2 VkBl. Amtlicher Teil
conditions approved by the competent authority of
an ADR Contracting Party; this competent authority
may also recognise an approval issued by the com-
Nr. 1 Bekanntmachung der Gegenzeich- petent authority of a country which is not an ADR
nung der Multilateralen Vereinbarung Contracting Party, provided this approval was is-
sued in accordance with the procedures applicable
M292 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über
under ADR, the IMDG Code or the ICAO Technical
die Beförderung von beschädigten Instructions.
Lithium-Batterien, die unter den ge-
mäß Sondervorschrift 376 von der (2) This Agreement shall be valid until 31 December 2016
for the carriage on the territories of the ADR Contract-
zuständigen Behörde genehmigten
ing Parties signatory to this Agreement. If it is revoked
Bedingungen befördert werden before that date by one of the signatories, it shall re-
main valid until the above mentioned date only for
Bonn, den 15. Dezember 2015 carriage in the territories of those ADR contracting
G 24/3642.40/292 parties signatory to this Agreement which have not
revoked it.
Die von Deutschland am 3. Dezember 2015 vorgeschla-
gene Multilaterale Vereinbarung M292 nach Abschnitt
1.5.1 ADR über die Beförderung von beschädigten Li- Multilaterale Vereinbarung M292
thium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift
376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedin- nach Abschnitt 1.5.1 ADR
gungen befördert werden, ist am 11. Dezember 2015 von über die Beförderung von beschädigten Lithium-Bat-
Österreich gegengezeichnet worden. terien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376
Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in von der zuständigen Behörde genehmigten Bedin-
Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren gungen befördert werden
Zeichnerstaaten anwendbar.
Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegen- (1) Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.3
gezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse des ADR dürfen Lithium-Ionen-Zellen oder -Batte-
rien und Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, bei
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html
denen festgestellt wurde, dass sie gemäß Sonder-
abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nach- vorschrift 376 so beschädigt oder defekt sind, dass
folgend in englischer Sprache mit einer deutschen Über- sie nicht mehr dem nach den anwendbaren Vor-
setzung veröffentlicht. schriften des Handbuchs Prüfungen und Kriterien
geprüften Typ entsprechen und die unter normalen
Bundesministerium für Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zer-
Verkehr und digitale Infrastruktur legung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, ge-
Im Auftrag fährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährli-
Silvia Prinz chen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer
Gase oder Dämpfe neigen, nur unter den von der
zuständigen Behörde einer ADR-Vertragspartei ge-
nehmigten Bedingungen befördert werden, wobei
Multilateral Agreement M292 diese zuständige Behörde auch eine von der zustän-
digen Behörde eines Landes, das keine ADR-Ver-
under section 1.5.1 of ADR tragspartei ist, erteilte Genehmigung anerkennen
concerning the carriage of damaged lithium kann, vorausgesetzt, diese wurde in Übereinstim-
batteries that are carried in accordance with the mung mit den gemäß dem ADR, dem IMDG-Code
conditions approved by the competent authority oder den technischen Anweisungen der ICAO an-
under special provision 376 wendbaren Verfahren erteilt.
(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2016
(1) By derogation from the provisions of chapter 3.3 of
für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-
ADR, lithium ion cells or batteries and lithium metal
Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeich-
cells or batteries which have been identified as be-
net haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem
ing damaged or defective in accordance with special
der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vor-
provision 376 such that they no longer conform to
genannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den
the type tested in accordance with the applicable
Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien,
provisions of the Manual of Tests and Criteria and
die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht wi-
which are liable to disassemble rapidly, react dan-
derrufen haben.
gerously, produce flame or the dangerous evolution
of heat or the dangerous emission of toxic, corrosive
or flammable gases or vapours under normal condi-
tions of carriage shall not be carried except under (VkBl. 2016 S. 2)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 3 Heft 1 – 2016
den bestehenden Bahnübergängen“ der Strecke 4530
Friedrichshafen – Lindau, Bahn-km 15,046 bis Bahn-km
22,512 in der Stadt Lindau am Bodensee und in den
Nr. 2 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden Wasserburg, Nonnenhorn und Bodolz wird
Planfeststellung für das Vorhaben mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen,
„Elektrifizierung der Strecke Ulm Änderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten und
Schutzanlagen festgestellt.
– Friedrichshafen – Lindau, Planfest-
stellungsabschnitt 5 im Landkreis Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-
Lindau mit Neubau des Schaltpos- mungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und
zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte ande-
tens Lindau bei Bahn-km 22,4 sowie
rer. Die Nebenbestimmungen betreffen insbesondere den
Anpassungsmaßnahmen an den Naturschutz, die Landschaftspflege, den Immissions-
bestehenden Bahnübergängen“, schutz, den Bodenschutz, die Abfallwirtschaft, den Ge-
von Bahn-km 15,046 bis 22,512, der wässerschutz, die Wasserwirtschaft sowie den Denkmal-
Strecke 4530 Friedrichshafen – Lin- schutz.
dau (Bodensee-Gürtelbahn) in der Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen
Stadt Lindau am Bodensee und in Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußer-
den Gemeinden Wasserburg, Non- ten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurück-
nenhorn und Bodolz gewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie
sich nicht auf andere Weise erledigt haben.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesam- Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:
tes, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 Mün- • Elektrifizierung des vorhandenen Gleises von Bahn-
chen (Planfeststellungsbehörde), vom 28. Oktober 2015, km 15,046 bis 22,512: Vorgesehen ist eine Oberlei-
Az.: 61131-611ppa/011-2300#001 ist der Plan für das vor- tungsanlage in der Regelausführung mit Einzelmas-
genannte Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines Eisen- ten. Dabei werden jeweils außerhalb der Gleise
bahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhabenträgerin ist Maste im Regelabstand von 3,70 m von der Gleis-
die DB Netz AG. achse gestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetz sofort • Überspannung der Gleise in den Bahnhöfen Nonnen-
vollziehbar. horn und Enzisweiler.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen
• Nachrüstung der querenden Straßen- und Fußgän-
Zeichnungen und Erklärungen liegt ab 20. Januar 2016
gerbrücken mit einem Berührungsschutz.
bis einschließlich 3. Februar 2016
• Anpassung der bestehenden Bahnübergänge bei
- in der Stadt Lindau am Bodensee, Stadtverwaltung
Bahn-km 16,040, Bahn-km 16,260, Bahn-km 16,825,
Lindau (B) im Foyer des Stadtbauamtes, Bregenzer
Bahn-km 17,225, Bahn-km 17,635, Bahn-km 18,864
Straße 8, 88131 Lindau (B) während der Dienststun-
und Bahn-km 20,750.
den: Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr • Neubau eines Schaltpostens Lindau bei Bahn-km
22,4 mit einer Zufahrt sowie Aufstell- und Montage-
- in der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) im Rathaus
flächen.
der Gemeinde Wasserburg, Lindenplatz 1 in 88142
Wasserburg (B), Bauverwaltung, 1. Stock, Zimmer- Bestandteil der Planung ist neben den o. g. Maßnahmen
Nr. 11 während der Dienststunden: Montag bis Frei- auch die Durchführung von landschaftspflegerischen Be-
tag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von gleitmaßnahmen auf Grundstücken im Rand- und Nah-
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bereich der Strecke. Vorübergehende und dauerhafte
Grundstücksinanspruchnahmen sind erforderlich.
- in der Gemeinde Nonnenhorn in den Ausweichräu-
men des Rathauses der Gemeinde Nonnenhorn, Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Conrad-Forster-Straße 10 in 88149 Nonnenhorn
während der allgemeinen Dienstzeiten: von Montag Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss
bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montags kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
bis Mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße 23 in
Donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 80539 München erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zu-
stellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt
- in der Gemeinde Bodolz im Rathaus der Gemeinde nicht für die Vorhabenträgerin und diejenigen Beteiligten,
Bodolz, Zimmer 6, Rathausstraße 20, 88131 Bodolz, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zuge-
während der Dienststunden: Montag bis Freitag von stellt wurde. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 Uhr erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bun-
bis 18:00 Uhr desrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes-
für jedermann zur allgemeinen Einsichtnahme aus. ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),
dieses vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahn-
Der verfügende Teil des Beschlusses lautet: Bundesamtes, Außenstelle München, Arnulfstr. 9/11,
Der Plan für das Vorhaben „Elektrifizierung der Strecke 80335 München) und den Gegenstand des Klagebegeh-
Ulm – Friedrichshafen – Lindau, Planfeststellungsabschnitt 5 rens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag ent-
im Landkreis Lindau mit Neubau des Schaltpostens Lin- halten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs
dau bei Bahn-km 22,4 sowie Anpassungsmaßnahmen an Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tat-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 1 – 2016 4 VkBl. Amtlicher Teil
sachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Nr. 3 Verzeichnis der
Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht Fahrlehrerausbildungsstätten
werden, können durch das Gericht zurückgewiesen wer-
den. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof müs-
Flensburg, den 01. Dezember 2015
sen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfever-
KBA 240-731
fahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.
Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte sowie die
sonst nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 7 VwGO Nachstehend gebe ich die Neufassung des Verzeichnis-
genannten Personen und Organisationen zugelassen. Be- ses der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstät-
hörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ten vom 01. Dezember 2015 bekannt:
einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen
Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich Verzeichnis der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbil-
durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt dungsstätten
oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt
Stand: 01. Dezember 2015
anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentli-
chen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung 1. Verkehrs-Institut Erkens GmbH
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüs- Münsterstraße 241
se vertreten lassen. Ein als Bevollmächtigter zugelassener 40470 Düsseldorf
Beteiligter kann sich selbst vertreten. Die Anfechtungs-
klage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbe- 2. Fahrlehrerfachschule Seela
schluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine auf- Messeweg 10 d
schiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der 38104 Braunschweig
aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen
3. Kompetenzzentrum Fahrlehrerfachschule
den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80
Caspar UG – haftungsbeschränkt –
Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats
Johann-Philipp-Reis Str. 2
nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses
55469 Simmern
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße
23 in 80539 München gestellt und begründet werden. 4. Verkehrsinstitut München Hunger GmbH
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Martin-Luther-Straße 22
Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni- 81539 München
gen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der
5. Fahrlehrerausbildungsstätte
Planfeststellungsbehörde angefordert werden. Er kann
Hans Breier
des Weiteren im Internet unter www.eisenbahn-bundes-
Mainzer Straße 39
amt.de eingesehen werden.
66111 Saarbrücken
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der
Auslegungsfrist allen Betroffenen und Einwendern, denen 6. Fahrlehrerakademie
der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt Wolfgang Löw
worden ist, als zugestellt. Vorstadtstraße 13
66793 Saarwellingen
München, den 14. Dezember 2015
7. Fahrlehrer-Akademie
Verkehrs-Institut GmbH
Eisenbahn-Bundesamt
Furtwänglerstraße 52
Außenstelle München
33604 Bielefeld
Im Auftrag
Neises 8. Audimax GmbH
Bildung und Events
Mühlenstraße 33/34
(VkBl. 2016 S. 3) 13187 Berlin
9. Fahrlehrer Akademie Karlsruhe
Inh.: Ernst von Baeckmann
Scheibenbergstraße 1
76189 Karlsruhe
10. vpa Verkehrsfachschule GmbH
Hahnweidstr. 101
73230 Kirchheim/Teck
11. PS-Profi Fahrschule GmbH
Hohenstaufenstraße 67
10781 Berlin
12. Verkehrsinstitut Altenburg-Harry Bittner e. K.
Fahrlehrerfachschule
Parkstraße 1a
04600 Altenburg
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 5 Heft 1 – 2016
13. Die smarte Fahrschule GmbH 29. VPA
Fahrlehrerausbildungsstätte Verkehrspädagogische Akademie
Klosterstr. 27/28 Beilngries
13581 Berlin Neumarkter Straße 6
92339 Beilngries
14. Verkehrsakademie PS Gehrmann GmbH
Bayreuther Str. 3 30. Fahrlehrerausbildungsstätte Reimertshofer
10787 Berlin Gewerkenstraße 11
44628 Herne
15. Verkehrsinstitut Reinhold
Mündelheimer Weg 25 31. Aus- und Weiterbildungsgesellschaft mbH
40472 Düsseldorf VIS (Verkehrs-Institut-Strausberg)
16. VerkehrsAusbildungsZentrum VAZ GmbH Hegermühlenstraße 9c
Hans-Obser-Straße 10 15344 Strausberg
94469 Deggendorf
32. Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte
17. DVPI Fahrlehrerfachschule Michael Freudenberg
Frankfurt am Main GmbH Neustädter Straße 68
Lärchenstraße 139 a 01877 Bischofswerda
65933 Frankfurt am Main
33. Pädagogische Fahrlehrerausbildungsstätte
18. DEULA Hildesheim GmbH Elmar Willmann
Lerchenkamp 42-48 Hanfgärten 5
31137 Hildesheim 78073 Bad Dürrheim-Biesingen
19. ALT:B Akademie Logistik Transport & Beruf 34. DEULA Schleswig-Holstein GmbH
Liebigstr. 2–20 Fahrlehrerfachschule
22113 Hamburg Aus- und Weiterbildung in Verkehrsberufen
Am Kamp 13
20. Fahrlehrerfachschule Edi GmbH
24768 Rendsburg
Schwarzmühlenstr. 104
45884 Gelsenkirchen 35. Fahrlehrerzentrum Ingolstadt FZI GmbH
21. Fahrlehrerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Manchinger Straße 119
Hundsburgallee 12 85053 Ingolstadt
18069 Rostock
36. Wolfgang Löw
22. VI Verkehrsinstitut GmbH Thüringen Fahrlehrerausbildungsstätte
Rennsteigstraße 2–6 Flugplatz, Gebäude 20
98544 Zella-Mehlis 66482 Zweibrücken
23. Fahrlehrer Campus 37. „Silvercar“ Fahrschule Erfurt
Günter Dunkel Ulrich Müller Fahrlehrerausbildungsstätte
Bonner Straße 64 Leipziger Platz 13
50374 Erftstadt 99085 Erfurt
24. Fahrlehrerausbildungsstätte 38. FAN „Fahrlehrerausbildungsstätte Nolte“
cool2drive Bahnhofstraße 3
Schneppenheimerweg 46 A 21423 Winsen/Luhe
53881 Euskirchen
39. Verkehrsinstitut Schielein
25. Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik Günter und Jürgen Schielein GbR
Nordrhein-Westfalen e. V. Löwenberger Straße 14
– BVWL Nordrhein-Westfalen e. V. – 90475 Nürnberg
Haferlandweg 8
48155 Münster 40. GFU Fahrlehrerausbildungsstätte und
26. VK VerkehrsKolleg GmbH Fahrschulen GmbH
Brückenstr. 16 Zum Felsacker
51379 Leverkusen 66773 Schwalbach
27. Fahrlehrer-Fachschule Gala 41. EVT Trafoier GmbH
Holsteiner Straße 4 Fichtenweg 49
06493 Ballenstedt/Harz 99198 Kerpsleben
28. Fischer Academy GmbH 42. BS & P Verkehrsfachschule Westfalen GmbH
An der Zwötzener Brücke 1 Schulze-Delitzsch-Str. 2a
07551 Gera 59348 Lüdinghausen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 1 – 2016 6 VkBl. Amtlicher Teil
43. Fahrlehrerausbildungsstätte Comes 57. TÜV Rheinland Akademie GmbH
Aalemannufer 5 Niederlassung Neubrandenburg
13587 Berlin Fahrlehrerausbildungs- und Fortbildungsstätte
Warliner Straße 6
44. AVL Ausbildungszentrum für 17034 Neubrandenburg
Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Georg-Schumann-Straße 257 58. Fahrschule Krüssmann
04159 Leipzig Max-Eyth-Straße 60
46149 Oberhausen
45. GFB Berufliche Bildung Metalltechnik und
Bausanierung GmbH 59. CF-Fahrlehrerfachschule
Burkhardtstraße 31 Ehrenfeldgürtel 125
07819 Triptis 50823 Köln
46. VerkehrsCampus Merkert GmbH 60. Verkehrspädagogisches Institut
Fahrlehrer- und Verkehrsausbildung blue-car
Pfotenhauer Str. 46 Kirchplatz 2
01307 Dresden 98673 Eisfeld
61. GBS mbH Passau
47. Verkehrsbildungszentrum Unna GmbH
Niederlassung Mockern
Rudolf-Diesel-Str. 51
Weststraße 4
59423 Unna
04603 Saara OT Mockern
48. Fahrlehrerausbildungsstätte 62. IBF Internationales Bildungs- und
Fahrschule Baade Fahrschulzentrum GmbH
Büdnerstraße 09 Germaniastraße 18-20
19057 Schwerin 12099 Berlin
49. KASB Akademie Bildungszentrum für 63. DRIVE Päd. GmbH
Verkehrsberufe GmbH Senefelder Str. 32
Coburger Straße 21a 10437 Berlin
96052 Bamberg
64. Bildungszentrum und Fahrschule Orange GmbH
50. Fahrlehrerausbildungsstätte der Karl-Marx-Str. 198
Ferienfahrschule Sächsische Schweiz GmbH 12055 Berlin
Lohmener Str. 11
01796 Pirna-Copitz 65. DKA GmbH
Schulstraße 16
51. Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle GmbH 66793 Saarwellingen
Fahrlehrerausbildungsstätte und Fahrschule
Kirchnerstraße 4 66. Fahrschule Lege GmbH Akademie für
06112 Halle/S Verkehrspädagogik
Fahrlehrerausbildungsstätte
52. Verkehrsinstitut Chemnitz GmbH Am Brink 2
Werner-Seelenbinder-Straße 11a 21423 Stelle-Ashausen
09120 Chemnitz
67. Ausbildungszentrum für Logistik und
53. GBS Gesellschaft für Berufsausbildung Verkehr GmbH - ALV
im Straßenverkehrswesen mbH Am Markt 26
Dr.-Ernst-Derra-Straße 6 22941 Bargteheide
94036 Passau 68. SVG Fahrschule Hamburg GmbH
Bullerdeich 36
54. Gullivers Fahrlehrerausbildungsstätte –
20537 Hamburg
Ausbildungsfahrschule und Fahrschule UG
Cicerostr. 16a 69. alpha Bildungsstätte
10709 Berlin Lübecker Str. 71
39126 Magdeburg
55. Fahrlehrerausbildungsstätte
Dr. Richard Herrmann 70. SVG Aus- und Weiterbildungszentrum
Feldberger Ring 5 Hessen GmbH - Fahrlehrerausbildungsstätte
12619 Berlin Steinstr. 7–9
35641 Schöffengrund
56. BZ Fahrlehrer-Akademie
– Fahrlehrerausbildungsstätte Tönisvorst – 71. Verkehrsfachschule Rheinland
Tempelsweg 40 Gierslinger Str. 5
47918 Tönisvorst 53859 Niederkassel
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 7 Heft 1 – 2016
72. Fahrlehrer- und Verkehrsfachschule Köln
Max-Planck-Straße 12
50858 Köln Nr. 4 Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 20/2015
73. DVPi Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH
Grandkuhlenweg 1
Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht
22549 Hamburg und Vergabewesen;
Vergabe- und
74. Trackademy GmbH Vertragsunterlagen
Lilienthalstr. 17a
85399 Hallbergmoos StB 14/7134.5/005-2523186
Bonn, den 09. Dezember 2015
75. Verkehrspsychologisches Institut – GALA –
Fahrlehrer-Fachschule Oberste Straßenbaubehörden
Am Sauerbach 12 der Länder
06493 Ballenstedt
nachrichtlich:
76. RED-STAR-Akademie Bundesanstalt für Straßenwesen
Verkehrshof 6a Bundesrechnungshof
14478 Potsdam
DEGES Deutsche Einheit
77. „Fahrlehrer Ausbildung Center Blaustein/Ulm“ Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Hummelstr. 9
89134 Blaustein Betreff: Standardleistungskatalog für den
78. ATC Ausbildungs- und Trainingscenter Helten Straßen- und Brückenbau (STLK);
Kirchstr. 5 – Herausgabe der Leistungsbereiche (LB)
83308 Trostberg
LB 119 Mauerwerk für Ingenieurbauten
79. Die Ferienfahrschule Zöllner GmbH (3. Auflage 2015)
Benkendorffstraße 20 LB 120 Ingenieurbauten aus Stahl
30855 Langenhagen (4. Auflage 2015)
80. GFU Fahrlehrerausbildungsstätte LB 806 Erdbau, korrigierter Gelb-
und Fahrschulen GmbH entwurf (Homogenbereiche),
Am Markt 13 Stand: Dezember 2015
66265 Heusweiler
Bezug: Meine Allgemeinen Rundschreiben
81. SVDV mbH Straßenbau
STRELA-FAHRLEHRERFACHSCHULE STRALSUND 1. Nr. 04/2015 vom 08.02.2015
amtlich anerkannte Ausbildungsstätte StB 14/7138.4/021-2361349 -
Barther Straße 69 2. Nr. 23/2010 vom 14.09.2010
18437 Stralsund S 12/7138.4/021-1279194 -
3. Nr. 12/2015 vom 17.08.2015
Kraftfahrt-Bundesamt StB 14/7134.5/005-2448896 -
Ekhard Zinke 4. Nr. 23/2013 vom 26.11.2013
StB 14/7134.5/005-2089717 -
5. Nr. 19/2015 vom 30.10.2015
(VkBl. 2016 S. 4) StB 14/7133.12/010-2505938 -
6. Mein Rundschreiben vom 02.09.2014
StB 14/7134.5/005-2285324 –
Anlagen: 1. STLK-Ausgabestand 12/15
2. STLK-Korrekturliste 12/15
3. LB 119
4. LB 120
5. Gelbentwurf LB 806
I.
Der Querschnittsausschuss QA 6 „Standardleistungska-
talog für den Straßen- und Brückenbau“ der Forschungs-
gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat
unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 1 – 2016 8 VkBl. Amtlicher Teil
und der Spitzenverbände der Bauwirtschaft die Leis- Die von der FGSV erstellte CD-ROM mit dem Aus-
tungsbereiche LB 119 Mauerwerk für Kunstbauten und gabestand Dezember 2015 enthält die aktuell gültige
LB 120 Kunstbauten aus Stahl des STLK fortgeschrieben. digitale Fassung für die Datenverarbeitung (AVA-Pro-
Der bereits veröffentlichte LB 806 Erdbau, Gelbentwurf gramme) des STLK.
Stand: Oktober 2013 (s. Bezug Nr. 4.) wurde nach Aus- (2) Druckfehlerberichtung und Korrekturen: Die bei der
wertung der Stellungnahmen der Länder durch den Quer- Anwendung des STLK in den bisher herausgegebe-
schnittskreis QK 6.1 Erdbau, Entwässerung der FGSV, im nen Leistungsbereichen festgestellten Druckfehler
QA 6 beraten und vor der Verabschiedung des endgülti- bzw. vorzunehmenden Korrekturen sind in der „Liste
gen Leistungsbereiches wegen der Einführung der Homo- der in der STLK-Buchausgabe vorzunehmenden Kor-
genbereiche anstelle von Bodenklassen nochmals über- rekturen, Stand: Dezember 2015“ (STLK-Korrektur-
arbeitet und korrigiert. liste 12/15) (siehe Anlage 2) zusammengestellt.
Erstmalig wird dieser Gelbentwurf, Stand: Dezember
Die CD-ROM Ausgabestand Dezember 2015 enthält
2015, als Buchausgabe erscheinen.
bereits alle Korrekturen.
II. Die korrigierten Leistungsbereiche LB 125 Tunnelbau
(1) Die Änderungen im Einzelnen: und LB 134 Kabelverlegung enthalten wegen der An-
wendung der neuen DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
LB 119 Mauerwerk für Ingenieurbauten:
die geänderten Betonbezeichnungen.
Der Leistungsbereich LB 119 (s. Anlage 3) wurde
fachtechnisch neu aufgestellt und dem aktuellen Re- (3) Ich weise auf den aktuell gültigen Ausgabestand De-
gelwerk angepasst. zember 2015 hin und bitte, diesen bei der Aufstellung
von neuen Bauvertragsunterlagen im Bundesfern-
Der LB wurde in „Mauerwerk für Ingenieurbauten“
umbenannt. straßenbau ab sofort zu verwenden.
LB 120 Ingenieurbauten aus Stahl: Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfeh-
Der Leistungsbereich LB 120 (s. Anlage 4) wurde le ich, den STLK auch für die in Ihrem Zuständigkeits-
fachtechnisch neu aufgestellt und dem aktuellen Re- bereich liegenden Straßen anzuwenden.
gelwerk angepasst. Es wurden zwei neue Abschnitte (4) Von Ihrem Einführungserlass bitte ich mir eine Kopie
für die Instandhaltung aufgenommen: Abschnitt 3 IN- zu übersenden.
STANDSETZUNGSARBEITEN und Abschnitt 4 VOR-
BEREITENDE ARBEITEN. Um diese beiden Abschnit- IV.
te wurde der vorliegende Gelbentwurf, Stand: Für die urheberrechtsfreien Gelbentwürfe (800er-Num-
September 2013 nach Auswertung der Stellungnah- merierung), mit Ausnahme der Buchausgabe des LB 806,
men der Länder ergänzt. des STLK ist zu beachten, dass ab sofort der LB 819
Der LB wurde in „Ingenieurbauten aus Stahl“ umbe- Mauerwerk für Ingenieurbauten und LB 820 Ingenieur-
nannt. bauten aus Stahl und die dazugehörigen Dateien der
LB 806 Erdbau, korrigierter Gelbentwurf (Homo- Gelbentwürfe (s. Bezug 4. und 6.) nicht mehr zu verwen-
genbereiche): den sind.
Der LB 806 (s. Anlage 5) enthält nunmehr die Be-
schreibung von Homogenbereichen mit Standard- V.
leistungstexten. (1) Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau
(Siehe hierzu auch ARS Nr. 19/2015 vom 30.10.2015 Nr. 12/2015 vom 17.08.2015 (siehe Bezug 3.) hebe
(s. Bezug 5.) und Ergänzungsband 2015 zur VOB Teil ich auf.
C, Ausgabe 2012.) (2) Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir weiterhin bei
Als Hilfestellung zur Erfassung, Beschreibung und der Anwendung des STLK eventuell festgestellte Feh-
Anwendung der Homogenbereiche enthält die Buch- ler mitteilen würden.
ausgabe ein Kompendium „Vereinheitlichung der (3) Herstellung und Vertrieb des STLK veranlasst der
Boden- und Felsklassen in den VOB/Teil C-Nor- FGSV Verlag GmbH,
men in Homogenbereiche“. Wesselinger Str. 17, 50999 Köln
Dieser Gelbentwurf wird bereits vor erneuter Einho- Tel.: 02236/38 46 30, Fax: 02236/38 46 40
lung von Stellungnahmen der Straßenbaubehörden E-Mail: info@fgsv-verlag.de,
der Länder und den Verbänden vorzeitig veröffent- Internet: www.fgsv-verlag.de.
licht und zur Anwendung im Bundesfernstraßenbau
freigegeben. Die Hinweise zur Anwendung des LB (4) Eine Grundausstattung der im Betreff genannten neu-
806 sind zu beachten. en Leistungsbereiche (100er-Nummerierung) und des
Gelbentwurfes LB 806, Stand: Dezember 2015, als
(2) Über Ihre Erfahrungen mit der Anwendung des Gelb- STLK-Buchausgabe ist in der Anlage beigefügt.
entwurfs LB 806, Stand: Dezember 2015, bitte ich mir
bis zum 31.12.2016 zu berichten. Weitere Exemplare der STLK-Buchausgabe sowie
die Lizenzen für die DV-Anwendung des STLK kön-
III. nen beim FGSV Verlag (auch von Dritten) bezogen
(1) Die für den STLK im „Verzeichnis der eingeführten werden.
und DV-technisch aktuellen Leistungsbereiche,
Stand: Dezember 2015“ (STLK-Ausgabestand 12/15) Bundesministerium für
(s. Anlage 1) aufgeführten 35 Leistungsbereiche lie- Verkehr und digitale Infrastruktur
gen als Buchausgabe und auf Datenträgerausgabe Im Auftrag
als STLK/LB-Datei vor. Dr. Stefan Krause
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VkBl. Amtlicher Teil 9 Heft 1 – 2016
Anlage 1
zum ARS Nr. 20/2015
StB 14/7134.5/005-2523186
Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau
„Verzeichnis der eingeführten und DV-technisch aktuellen Leistungsbereiche, Dezember 2015“
STLK-Ausgabestand (12/15)
Ausgabe- Korrektur- Gelbentwurf
LB-Nr. Bezeichnung des Leistungsbereiches
jahr datum (Stand)
101 Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen (2. Auflage 2007) 07/15 (07/15) -
102 Entsorgung (1. Auflage 2012) 10/12 - -
103 Bodenerkundung (2. Auflage 2003) 06/03 - -
104 Pflanzenlieferung (1. Auflage 2006) 06/06 - -
105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen (2. Auflage 2003) 05/07 (05/07) -
106 Erdbau (4. Auflage 2001) 10/12 (10/12)
806 Korrigierter Gelbentwurf (Homogenbereiche) Stand Dezember 2015 12/15
107 Landschaftsbau (4. Auflage 2009) 10/11 (10/11) -
108 Baugruben, Leitungsgräben (4. Auflage 2008) 10/12 (10/12) -
109 Wasserhaltung (3. Auflage 2011) 10/11 - -
110 Entwässerung für Straßen (4. Auflage 2004) 06/06 (06/06) -
111 Entwässerung für Kunstbauten (4. Auflage 2005) 03/05 - -
112 Schichten ohne Bindemittel (3. Auflage 2014) 06/14 - -
113 Asphaltbauweisen (8. Auflage 2013) 07/15 (07/15) -
114 Betonbauweisen (5. Auflage 2014) 07/15 (07/15) -
115 Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen (4. Auflage 2010) 10/11 (10/11) -
116 Gerüste, Behelfsbrücken (4. Auflage 2013) 09/13 - -
117 Gründungen (4. Auflage 2006) 05/07 (05/07) -
118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton (4. Auflage 2004) 09/13 (09/13) -
119 Mauerwerk für Ingenieurbauten (3. Auflage 2015) 12/15 - -
120 Ingenieurbauten aus Stahl (4. Auflage 2015) 12/15 - -
121 Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten (4. Auflage 2003) 07/15 (07/15) -
122 Korrosionsschutz von Stahl (2. Auflage 2009) 10/10 (10/10) -
123 Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten (4. Auflage 2012) 10/12 - -
124 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (3. Auflage 2013) 09/13 - -
125 Tunnelbau (1. Auflage 1999) 05/07 (05/07) -
127 Lärmschutzkonstruktionen (3. Auflage 2011) 10/11 - -
128 Zäune, Holzgeländer (2. Auflage 2007) 10/11 (10/11) -
129 Fahrzeug-Rückhaltesysteme und Leiteinrichtungen (1. Auflage 2013) 09/13 - -
130 Verkehrsschilder (3. Auflage 2009) 10/11 (10/11) -
131 Fahrbahnmarkierungen (2. Auflage 2002) 03/05 (03/05) -
132 Lichtsignalanlagen (1. Auflage 2015) 07/15 - -
133 Straßenbeleuchtung (1. Auflage 1982) 10/10 (10/10) -
134 Kabelverlegung (1. Auflage 1979) 05/07 (05/07) -
135 Streckenfernmeldekabelmontage (1. Auflage 1993) 05/07 (05/07) -
Ausgabeformen des STLK
Die Standardleistungstexte des STLK liegen gedruckt in Buchform (STLK-Buchausgabe) sowie digitalisiert als STLK/
LB-Dateien auf Datenträger vor (STLK-Datenträgerausgabe). Die STLK-Buchausgabe besteht aus Einzelheften (Bro-
schüren) im DIN A 4-Format, die jeweils einen Leistungsbereich (LB) umfassen. Die STLK/LB-Dateien gibt es im origi-
nalen STLK-Format und umformatiert im StLB-Format.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 1 – 2016 10 VkBl. Amtlicher Teil
Ausgabestand Dezember 2015 KN Korrekturanweisung
Der Ausgabestand Dezember 2015 enthält gegenüber
dem Ausgabestand Juli 2015 : Leistungsbereich 101, Ausgabe 05/07
(Korrektur 07/15 s. Einlegeblatt 13a“)
a) Neue Leistungsbereiche:
- LB 119, LB 120 101 610 Ändern : Im FT 2.2 „5“ statt „4“
b) Fortgeführte Leistungsbereiche:
- keine Leistungsbereich 105, Ausgabe 08/03 (Korrektur 05/07)
c) Korrigierte Gelbentwürfe und Leistungsbereiche: 105 401 Ändern : Im FT 1.30 „Masse“ statt „Gewicht“
- LB 806 : Im FT 1.31 „Masse“ statt „Gewicht“
d) Zurückgezogene Gelbentwürfe und Leistungsbereiche : Im KFT 1.31 „500“ statt „900“
- LB 819, LB 820 : Im FT 1.32 „Masse“ statt „Gewicht“
: Im FT 1.33 „Masse“ statt „Gewicht“
e) Derzeit gültige Gelbentwürfe:
- LB 806 Erdbau (Homogenbereiche) : Im FT 1.34 „Masse“ statt „Gewicht“
: Im FT 1.35 „Masse“ statt „Gewicht“
: Im FT 1.36 „Masse“ statt „Gewicht“
105 406 Ändern : Im FT 1.30 „Masse“ statt „Gewicht“
Anlage 2 : Im FT 1.31 „Masse“ statt „Gewicht“
zum ARS Nr. 20/2015 : Im KFT 1.31 „500“ statt „900“
StB 14/7134.5/005-2523186
: Im FT 1.32 „Masse“ statt „Gewicht“
: Im FT 1.33 „Masse“ statt „Gewicht“
Standardleistungskatalog für den : Im FT 1.34 „Masse“ statt „Gewicht“
Straßen- und Brückenbau (STLK) : Im FT 1.35 „Masse“ statt „Gewicht“
„Liste der in der STLK-Buchausgabe vorzunehmenden : Im FT 1.36 „Masse“ statt „Gewicht“
Korrekturen, Stand: Dezember 2015“
STLK-Korrekturliste 12/15 Leistungsbereich 106, Ausgabe 10/01 (Korrektur 10/12)
Die nachstehend aufgelisteten Druckfehler bzw. vorzu- 106 005 Streichen : Im FT 7.1 „Mittlere“
nehmenden Korrekturen wurden bei der Anwendung des : Im FT 7.2 „Mittlere“
STLK in den herausgegebenen Leistungsbereichen fest- : Im FT 7.3 „Mittlere“
gestellt. Die STLK/LB-Dateien des aktuellen DV STLK- : Im FT 7.4 „Mittlere“
Ausgabestand Dezember 2015 enthalten bereits die : Im FT 7.5 „Mittlere“
nachfolgend aufgelisteten Korrekturen: 106 010 Streichen : Im FT 5.01 „Mittlere“
: Im FT 5.02 „Mittlere“
INHALT : Im FT 5.03 „Mittlere“
: Im FT 5.04 „Mittlere“
Leistungsbereich 101, Ausgabe 05/07 (Korrektur 07/15)
: Im FT 5.05 „Mittlere“
Leistungsbereich 105, Ausgabe 08/03 (Korrektur 05/07) 106 015 Streichen : Im FT 6.1 „Mittlere“
Leistungsbereich 106, Ausgabe 10/01 (Korrektur 10/12) : Im FT 6.2 „Mittlere“
Leistungsbereich 107, Ausgabe 12/09 (Korrektur 10/11) : Im FT 6.3 „Mittlere“
Leistungsbereich 108, Ausgabe 08/08 (Korrektur 10/12) : Im FT 6.4 „Mittlere“
: Im FT 6.5 „Mittlere“
Leistungsbereich 110, Ausgabe 08/04 (Korrektur 06/06) 106 020 Streichen : Im FT 4.1 „Mittlere“
Leistungsbereich 113, Ausgabe 09/13 (Korrektur 07/15) : Im FT 4.2 „Mittlere“
Leistungsbereich 114, Ausgabe 09/13 (Korrektur 07/15) : Im FT 4.3 „Mittlere“
Leistungsbereich 115, Ausgabe 10/10 (Korrektur 10/11) : Im FT 4.4 „Mittlere“
: Im FT 4.5 „Mittlere“
Leistungsbereich 117, Ausgabe 06/06 (Korrektur 05/07)
106 025 Streichen : Im FT 5.01 „Mittlere“
Leistungsbereich 118, Ausgabe 08/04 (Korrektur 09/13) : Im FT 5.02 „Mittlere“
Leistungsbereich 121, Ausgabe 06/03 (Korrektur 07/15) : Im FT 5.03 „Mittlere“
Leistungsbereich 122, Ausgabe 12/09 (Korrektur 10/10) : Im FT 5.04 „Mittlere“
: Im FT 5.05 „Mittlere“
Leistungsbereich 125, Ausgabe 12/99 (Korrektur 05/07)
106 030 Streichen : Im FT 4.1 „Mittlere“
Leistungsbereich 128, Ausgabe 05/07 (Korrektur 10/11) : Im FT 4.2 „Mittlere“
Leistungsbereich 130, Ausgabe 12/09 (Korrektur 10/11) : Im FT 4.3 „Mittlere“
Leistungsbereich 131, Ausgabe 08/02 (Korrektur 03/05) : Im FT 4.4 „Mittlere“
: Im FT 4.5 „Mittlere“
Leistungsbereich 133, Ausgabe 10/82 (Korrektur 10/10)
106 036 Streichen : Im FT 6.1 „Mittlere“
Leistungsbereich 134, Ausgabe 02/79 (Korrektur 05/07) : Im FT 6.2 „Mittlere“
Leistungsbereich 135, Ausgabe 11/93 (Korrektur 05/07) : Im FT 6.3 „Mittlere“
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil