VkBl Nr. 16 1976
Verkehrsblatt Nr. 16 1976
VkBl Amtlicher Teil 543 Heft 16 — 1976
Nr. 272 Allgemeines Rundsdireiben Straßenbau bahnigen Bundesfernstraßen betragen und daß die
Nr. 11/1976 Kosten, die sich insgesamt durch den zweistufigen
Sachgebiet 2: Bemessung und Gestaltung Bau ergeben, nicht mehr als etwa 20 ®/o über diesen
der Bundesfernstraßen
Gesamtkosten liegen.
Bonn, den 19. Juli 1976
Wegen des vorzeitigen Grunderwerbs verweise ich auf
. StB 10/4/2/13/38.43.00
mein Schreiben StB 13 - Lg - 185 Vms 67 III vom 26. 4.
1967.
An
Im übrigen bitte ich zu beachten, daß beim vorzeiti
die obersten Straßenbaubehörden der Länder gen Grunderwerb die Grunderwerbssteuer anfallen
mit Nebenabdrucken kann, wenn das Grundstück nicht innerhalb von 10 Jah
ren nach dem Erwerb für Bauzwecke in Anspruch ge
für die Autobahnämter und
nommen wird.
für die Straßenbauämter
Der Bundesminister für Verkehr
n a ch r i c h 11 i c h : Im Auftrag
An
Dr.-Ing. E. h! T h u 1
die Bundesanstalt für
Vorläufige Richtlinien
Straßenwesen
Brühler Str. 51 für den stufenweisen Bau
von zweibahnigen Bundesfernstraßen
5000 Köln 1
(RSB)
den Herrn Präsidenten Ausgabe Juli 1976
des Bundesrechnungshofes
Berliner Str. 51
Inhalt:
6000 Frankfurt/Main 1
die Forschungsgesellschaft Vorbemerkung
für das Straßenwesen e. V. 1 — Begriffserklärung und Anwendung
Maastrichter Str. 45
Technische Fragen
5000 Köln
2 — Anwendung vorhandener Richtlinien
Betr.: „Vorläufige Richtlinien für den stufenweisen Bau
von zweibahnigen Bundesfernstraßen" (RSB) 3 — Querschnitt
Ausgabe Juli 1976 1. Baustufe des RQ 29
Bezug: 1. Gemeinsame Besprechung vom 25. 5. 1976 1. Baustufe des RQ 26
2. Mein Schreiben StB 10/4/2/13/38.43.00/10 008 Kronenbreiten
Vms 76 vom 24. 3. 1976 Zusätzliche Fahrstreifen
Anlg.: ... Ausfertigung(en) der Richtlinien Querneigung
Der überprüfte Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 4 — Linienführung
(Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Überholsichtweite
den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren
1971—1985) enthält zweibahnige Bundesfernstraßen mit 5 — Knoten
Streckenabschnitten, bei denen unterschiedliche Dring Anschlußstellenrampen
lichkeiten für die beiden Fahrbahnen festgelegt sind. Halbe Kleeblätter
Diese Bundesfernstraßen werden in der Regel*) stufen
Behelfsmäßiger Anschluß
weise (d. h. zunächst nur eine Fahrbahn und später die
andere Fahrbahn) zu bauen sein. Trennstreifen
Für den stufenweisen Bau von zweibahnigen Bundes Verknotung zweibahniger
fernstraßen bitte ich die beigefügten „Vorläufigen Richt Bundesfernstraßen
linien für den stufenweisen Bau von zweibahnigen Bun 6 — Bauwerke
desfernstraßen" anzuwenden, die ich hiermit einführe.
Überführungen
Ihre Erfahrungen mit den Richtlinien bitte ich mir mit
zuteilen. ünterführungen
Die Richtlinien behandeln die Grundsätze der bau- Talbrücken
und verkehrstechnischen Gestaltung der ersten Baustufe 7 — WirtschaftsT^ege
einer im Endzustand zweibahnigen Bundesfernstraße so
wie die damit zusammenhängenden Rechtsfragen. 8 — Rastplätze, Nebenbetriebe und
Nebenanlagen
Haushaltsmittel für den stufenweisen Bau von zwei
bahnigen Bundesfernstraßen dürfen nur in Anspruch ge 9 — Bauleistungen für die erste Baustufe
nommen werden, wenn Entwürfe dafür meinen Gesehen
10 — Verkehrsregelung
vermerk erhalten haben. Im Erläuterungsbericht zum
RE-Entwurf ist zusätzlich näher auf folgende Punkte ein Rechtsfragen
zugehen:
11 — Grundsatz
1. Bautechnische Möglichkeiten des stufenweisen Aus
baues, 12 — Planung und Bestimmung der
2. Leistungsfähigkeit der ersten Baustufe für verschie Linienführung nach § 16 FStrG
dene Verkehrsqualitäten, ' 13 — Planfeststellung
3. Kostenverhältnis zwischen 1. und 2. Baustufe unter
14 — Kreuzungen
Berücksichtigung des zwischen den beiden Baustufen
liegenden Zeitraumes. In der Regel soll zwischen den 15 — Grunderwerb
Verkehrsübergaben der 1. Baustufe und der 2. Bau
16 — Widmung und Beschilderung
stufe (Endzustand) ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren
liegen. Für den Regelfall ist angenommen, daß die Vorbemerkung
Kosten für die 1. Baustufe etwa 70®/o der Gesamt
1 —Begriffserklärung und Anwendung
baukosten der in einem Arbeitsgang gebauten zwei-
Unter dem stufenweisen Bau von zweibahnigen
Bundesfernstraßen im Sinne dieser Richtlinien
•) (Hierzu verweise icli auf ein in Kürze ersdieinendes all
Heft 16 1976 544 VkBl Amtlicher Teil
1. daß zunächst nur eine Fahrbahn einer zwei-
bahnigen Bundesfernstraße gebaut und als
Kraftfahrstraße mit 2 Fahrstreifen betrieben
wird und
2. daß die zweite Fahrbahn erst später gebaut
wird.
Wenn zweibahnige.Bundesfernstraßen stufenweise
gebaut werden sollen, gelten diese Richtlinien.
mm—\o.w
13.00 •
Technische Fragen
Abb.3
2 — Anwendung vorhandener Richtlinien Erste Baustufe des Regelquerschnittes RQ 26
Für die technische Gestaltung von stufenweise zu
bauenden zweibahnigen Bundesfernstraßen sind
die einschlägigen Richtlinien maßgebend, sofern
nicht nachfolgend anderes festgelegt wird.
Beim stufenweisen Bau von zweibahnigen Bundes
fernstraßen ergeben sich gegenüber dem Bau der
in einem Arbeitsgang zweibahnig zu bauenden
Bundesfernstraßen Unterschiede
— im Querschnitt,
— in der Linienführung,'
wo
^.öoü-3.50-1-3.50 3.50-4^3.50-ii2.00 1.50
— in den Knoten, to.oo 3.004^ 10.00
■ 13^00 • 13,00
— in den Bauwerken,
26,00
— in den Rastplätzen, Nebenbetrieben und Ne-
benanlagfen, . Abb.4
— in der Verkehrsregelung. Regelquerschnitt RQ 26 (Endzustand)
3 — Querschnitt (3) Die unter 3 — (1) und 3 — (2) für d^e erste
(1) Die erste Baustufe des RQ 29 ist In der Regel Baustufe angegebenen Kronenbreiten gelten so
ein Querschnitt mit 14,00 m Kronenbreite und wohl für Damm- als auch für Einschnittstrecken.
einer befestigten Breite vcin 11,00 m (Abb. 1). (4) Damit die Leistungsfähigkeit eines Streckenab
schnittes in Steigungsbereichen nicht beeinträch
tigt wird, ist-die Notwendigkeit zusätzlicher Fahr
streifen zu prüfen.
1. Bei Steigungen über 3,5 ®/o (bei gleichsinnigen,
aber unterschiedlichen Steigungen gilt der mit
der Länge gewichtete Durchschnittswert) und
einer Höhendifferenz von mehr als 50 bis 150
m (in der Regel die Höhendifferenz zwischen
14-3.754-US Jh Wannentiefpunkt und Kuppenscheitel) ist ein
zusätzlicher Fahrstreifen erforderlich.
— a) Die erste Baustufe des RQ 29 uncf des RQ
Abb. 1
26 mit einem zusätzlichen Fahrstreifen ist
dann ein Querschnitt mit 14,00 m Kronen
Erste Baustufe des Regelquerschhittes RQ 29 breite und 'einer befestigten Breite von
11,00 m (Abb. 5).
& ^
0-il-3.75-.[-3.75—i»- I 3.75-1-3.75-412030
^
- 14,50 - -H—
- 29.00 -
- 14.50 •
-.[-3.75-1-3.50 4-3,254'- ^
Abb.2 .0.50
Regelquerschnitt RQ 29 (Endzustand)
Abb.5
(2) Die erste Baustufe des RQ 26 ist in ddr Regel Erste Baustufe der Regelquerschnitte RQ 29
ein Querschnitt mit 13,00 m Kronenbreite und und RQ 26 mit einem zusätzlichen Fahr
VkBl Amtlicher Teil 545 Heft 16 1976
— b) Für den RQ 29 im Endzustand ergibt sich lyeite vorhanden ist. Der Anteil der vorhandenen
der normale RQ 29. Überholsichtweite (a;ngestrebt werden sollte etwa
— c) Für den RQ. 26 im Endzustand ergibt sich ein Drittel der Streckenlänge) ist in jedem Falle
der Sonderquerschnitt SQ 27 (Abb.6). nachzuweisen. Hierbei ist von einer zulässigen
Geschwindigkeit von 100 km/h auszugehen.
5 — Knoten
(1) Anschlußstellenrampen sind schon in der er
sten Baustufe so anzuordnen, daß sie für die
zweite Baustufe in ihrer Lage möglichst nicht ver
ändert werden müssen.
.ooiil-3.50--1-3,50 3,50-i-3,50 4i. (2) Dier Rampen von Anschlußstellen, die als hal
be Kleeblätter gebaut werden, sind nach Möglich
keit versetzt so anzuordnen, daß jeweils die Aus
fahrt in Fahrtrichtung des Kraftfahrers zuerst er
reicht wird.
Abb.6 (3) Die Anschlußstellenrampen, die auf der Seite
der künftigen zweiten Fahrbahn liegen, sind be
Sonderquerschnitt SQ 27 »(Endzustand), ent helfsmäßig so an die Fahrbahn der ersten Baustu
wickelt aus dem in Abb. 5 dargestellten fe anzuschließen, daß die spätere Verbindung mit
Querschnitt
der künftigen zweiten Fahrbahn ohne unangemes
senen Aufwand durchgeführt werden kann.
2. Sofern jedoch in Steigungsstrecken von über (4) Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind im
3,5 ^/o eine Höhendifferenz von mehr als 150 m Bereich von Einfädelungsstreifen die durchgehen
überwunden werden muß öder andere beson den Fahrstreifen durch Trennstreifen mit Schräg
ders gelagerte Fälle vorliegen, ist jeweils im strichen zu trennen. Hierbei betragen
Einzelfall über den Querschnitt zu entscheiden.
die Gesamtbreite der Trennstreifen 0,75 m
(5) Da die erste Baustufe einer zweibahnigen Bun-
desfernstraße für längere Zeit im Gegenverkehr die Breite der begrenzenden Randstridie 0,12 m
betrieben wird, sollte eine Quemeigung nach der die Breite der Schrägstriche 0,25 m
Kurvenaußenseite nicht angewendet werden. Aus der gegenseitige Abstand der Schräg
nahmen sind nur bei Radien größer als 8000 m striche 0,67 m
zulässig. die Neigung der Schrägstriche 1 :2
4 — Linienführung
In den Zwischenräumen der Schrägstriche sind
Zweibahnige Bundesfernstraßen, die stufenweise weiße Markierungsknöpfe mit Rückstrahlern in
gebaut werden sollen, sind grundsätzlich zunächst beide Verkehrsrichtungen mittig anzuordnen;
für den Endzustand zu entwerfen. Dadurch soll
Im übrigen wird auf das Schreiben BMV StB
sichergestellt werden, daß nach der Verwirkli
chung der zweiten Baustufe ein Gesamtbauwerk
4/Sty 4-38.60.65.50/4016 Vms 76 vom 10. 3. 1976
verwiesen.
vorhanden ist, das sich hinsichtlich der Qualität
der Benutzbarkeit von einer in einem Arbeitsgang Weitere Einzelheiten zeigt Abb. 7.
gebauten zweibahnigen Bundesfernstraße nicht (5) über die Gestaltung von Verknotungen zweier
unterscheidet. / im Endzustand zweibabniger Bundesfernstraßen,
Die Trassierungselemente der Linie sollen so ge von denen eine oder beide zunächst nur in einer
wählt werden, daß während des Betriebes als ein- ersten Baustufe gebaut werden, wird im Einzelfall
bahnige Strecke ein Mindestmaß an überholsicht- entschieden.
Heft 16 — 1976 546 VkBl Amtlicher Teil
Erste Baustufe einer Anschlußstelle (halbes Kleeblatt)
Die Querschnitte sind für den RQ 26 dargestellt x
Die Querschnitte für den RQ 29 ergeben sich sinngemäß
BAB-Achse RQ 26 (endgültig)
Regelquer^chnitt RQ26
(Endzustand)
■1;50-1-2.00-I4— 3.50 1—3.S0 —14i;50+1,50-1-1—3,S( 3,50 0,50
14-2,Oo4i;50
0.S0 in nn
O.SO 9m
-26,00-
Schnitt A-A
Übersichtsskizze
- unmaßstäblich-
1. Baustufe des RQ 26
■Querschnitt außerhalb von i;50-
M|_ -3,75 1 3.75- -IM
Anschlußstellenbereichen .
Schnitt 6'B
Trennstreifen
41— 3,00 —U 3,50 l-J 3,50 -4.;
Schnitt C-C
U_1
3^50 —N 3^50 —Ii 1,75 U.SO
Schnitt D'O
Trennstreifen
4 I I D 0
1,50 ■(•1,50
025
31J50 —I—I
0,75
3,50 0,25
II- 3,00 025
—1|-1,50
Schnitt E-E
-3.20--^3,50 3,50—h •150+1.50- 3,50—H—3,20-
^11,50 5^51— 3.00 — 11,50-^2—m
Schnitt (E)-(E)
(Endzustand)
'unmittelbarer Anschluß aus drucktechnisdien Gründen auf der nächsten Seite.
VkBl Amtlicher Teil 547 Heft 16 — 1976
|5
M 01 —« «■-
11 60.0
Trennstreifen
Trennstreifen
- BodenrUckstrahler
^ ^ I I ü D
D '—il— 3^00 —i -1
-14.75-
-17,75-
Schnitt F-F
Trennstreifen
^ I I ^
3.00 —H 3,50 h-1 3.50 H-1.75
0125 0.25 ^^^.0,75 0l25
-16,25-
Schnitt 6-G
Trennstreifen
^ I I ^
■1,50■ 1—
0,25
3,50 1—1— 3,50
0,75
II— 3^00 —I- -1.50
Q?5 ^ 0,25 '
(H)H H(H) 14,50
t Schnitt H-H
2sao
1,501-1.50
Schnitt (H)-(H)
(Endzustand)
l.ßaustufe des RQ26
Querschnitt außerhalb von
Anschlußstellenberelchen
Schnitt I-
2,00 -H 3.50 - 1,50+1,50 - 3,50 H- 2,00
a50 015O
inn—SSL-
Schnitt K-K
ÜlLl Regelquerschnitt RQ 26
(Endzustand)
Abb. 7
6 — Bauwerke rungen sind so zu gestalten, daß eine Verbreite
(1) Überführungen von Verkehrswegen über zwei- rung und ein Umbau für den Endzustand tech
bahnige Bundesfernstraßen sind schon in der er nisch einwandfrei und mit geringstmöglichem
sten Baustufe für den Endzustand beider Fahrbah Aufwand durchgeführt werden können.
nen zu errichten. (3) Bei Talbrücken ist sinngemäß wie bei 6 — (2)
(2) Unterführungen von Verkehrswegen unter zu verfahren.
zweibahnigen Bundesfernstraßen sind in der er
sten Baustufe grundsätzlich nur für eine Fahrbahn 7 — Wirtschaftswege
herzustellen. Das gilt auch für Widerlager, Pfeiler Wirtschaftswege sind so zu planen, daß unter Be
usw. und ihre Gründungen. Ausnahmen sind nur rücksichtigung der Besonderheiten des stufenwei
bei besonders schwierigen technischen und wirt sen Baues die insgesamt wirtschaftlichste Lösung
Heft 16 — 1976 548 VkBl Amtlicher Teil
8 — Rastplätze, Nebenbetriebe und Nebehanlagen — dem Grunderwerb sowie
(1) Rastplätze sind in der Regel in einem Abstand — der Widmung und Beschilderung
von etwa 12 km anzulegen. Sie sind nach Mög auf. Sie sind danach zu beantworten, ob die stu^
lichkeit in endgültiger Lage vorzusehen. Rastplät-, fenweise zu bauende Bundesfernstraße im Endzu
ze auf der Seite der später zu bauenden zweiten stand als Bundesautobahn oder als Bundesstraße
Fahrbahn sind behelfsmäßig anzuschließen. Die betriebeh werden soll.
Anbindung an die durchgehende Fahrbahn soll 12 — Planung und Bestimmung der Linienführung nach
der von Anschlußstellen entsprechen. Bei der §16 FStrG
Standortfestlegung ist darauf zu achten, daß die
Ver- und Entsorgungsanlagen für evtl. später zu Wenn die stufenweise zu bauende Bundesfernstra
errichtende PWC-Anlagen oder ähnliches mit ße im Endzustand als Bupdesautobahn betrieben
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand hergestellt werden soll, so ist sie von vornherein auch schon
werden können. Auch für die Zeit der ersten Bau im Verfahren nach § 16 FStrG als Bundesautobahn
stufe ist ein Vollausbau der Rastplätze anzustre mit den im Endzustand vorgesehenen Querschnit
ben. ten zu behandeln. Es ist zweckmäßig, bei der
Vorbereitung der Planung, insbesondere bei der
(2) über die Errichtung von Nebenbetrieben und Abstimmung mit-den anderen Behörden (Nr. 6 der
Nebenanlagen wird von Fall zu Fall entschieden.
§ 16-Hinweise), auf den beabsichtigten stufenwei-
9 — Bauleistungen für die erste Baustufe sen Bau hinzuweisen. Außerdem ist in dem Er
läuterungsbericht darauf einzugehen, der mit den
(1) Die Bauleistungen sind auf das erforderliche Planungsunterlagen dem Bundesminister für Ver
Maß zu beschränken.
kehr vorzulegen ist (Nr. 7 der § 16-Hinweise).
(2) Ausnahmen sind nui dann zulässig, wenn ihre
Zurückstellung unwirtschaftlich oder aus anderen 13 Planfeststellung
Gründen nachweislich unzweckmäßig wäre oder In der Regel wird es geboten s^in, die Planfest
erhebliche Verkehrsbehinderungen bei der zwei stellung bereits für den Endzustand, also die voll
ten Baustufe zur Folge hätte. Dabei sind vor al ständige Straße, durchzuführen. Dadurch wird
lem Arbeiten für Untergrundsanierungen, Arbei eine spätere Planfeststellung für die zweite Fahr
ten für Böschungssicherungen durch konstruktive bahn entbehrlich. Mit der Durchführung des Pla
Maßnahmen und ingenieurbiologische Arbeiten zu nes für eine Zweibahnige Bundesfernstraße ist im
berücksichtigen. Das gleiche gilt für Arbeiten für Sinne des § 18 Abs. 2 FStrG begonnen, wenn mit
die Entwässerung, insbesondere in Wassergewin- dem Bau der ersten Fahrbahn angefangeti worden
nungsgebieten. ist. Soll die Bundesfernstraße im Endzustand als
(3) Böschungen, die nach der Erweiterüngsseite Bundesautobahn betrieben werden, so ist sie auch
liegen und keine konstruktiven und ingenieurbio in der Planfeststellung als solche Zu bezeichnen.
logischen Maßnahmen erfordern, sind nur anzusä Anlagen im Interesse des öffentlidieh Wohles oder
en und nicht zu bepflanzen. zum Schutz der benachbarten Grundstücke (z. B.
(4) Der Fahrbahnöberbau ist für die gesamte Brei? Schallschutzeihrichtungen nach § 41 BImSchG)
te einheitlich zu bemessen und in einer Höhenla sind für den Endzustand festzustellen. Im Plan-
ge anzuordnen, die es gestattet, ihn' später ohne feststellimgsbeschluß kann zugelassen werden,
konstruktive Nachteile für Brücken, Ein- und daß ihre Ausführung den Erfordernissen des stu
Ausfahrten aller Art, EinlaufSchächte und ähnli fenweisen Baues angepaßt wird.
ches zu verstärken.
14 -- Kreuzungen
(5) Die bautechnische Gestaltung von Fahrbahn
decken aus Beton wird im Einzelfall geregelt. Werden Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen
oder Anlagen zunächst nur für eine Fahrbahn der
(6) Der Fahrbahnoberbau von vorläufigen An-
sc:hlüssen ist nur für die erste Baustufe zu bemes Bundesfernstraße ausgeführt (Vgl. Nr^ 6), so wer
den nur diese Aufwendungen zur Kostenmasse
sen.
des Neubaues der Kreuzimg zu rechnen sein (ein
(7) Wenn bereits in der ersten Baustufe eine schließlich etwa zweckmäßiger Vorarbeiten an
Streckenfernmelde-Anlage hergestellt werden soll, Widerlagern und Pfeilern für die zweite Fahr
so sind die Kabel auf der Seite der Fahrbahn der bahn). Die spätere Erweiterung der Kreuzung um
ersten Baustufe zu verlegen, die im Endzustand die zweite Fahrbahn wird als Kreuzungsänderung
Außenseite der zweibahnigen Bundesfernstraße zu behandeln sein. Kommt es für die Verteilung
ist. Falls Notfufsäulen vorgesehen sind, sind sie der Kreuzungskosten auf die Fahrbahnbreite an
an der gleichen Seite anzuordnen. (z. B. § 12 Abs.2 FStrG), so ist bei der Bundesfern
straße diejenige Fahrbahnbreite maßgebend, die
10 — Verkelirsregelung bei der Ausführung der Kreuzung in der 1. Bau
(1) Die verkehrstechnische Querschnittsaufteilung stufe tatsächlich berücksichtigt wird.
geht aus den Abbildungen zu den Abschnitten 3
— (1) bis 3 — (4) und 5 hervor. 15 — Gninderwerb
(2) Im Bereich von Anschlußstellen wird es in der Der Grunderwerb kann für den Endzustand durch
Regel zur Erhaltung der größtmöglichen Ver geführt werden, insbesondere wenn
kehrssicherheit erforderlich sein, die zugelassene — der Erwerb auch für die zweite Fahrbahn ge
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h zu beschrän boten ist (vgl. Nr. 6 und 9) oder
ken, ein Überholverbot und dementsprechend eine -r- es sich um Flächen desselben Eigentümers
durchgehende Fahrstreifenbegrenzung anzuord handelt oder
nen.
— die Übernahme wegen einer Veränderungs-
(3) Wegen der Straßen- und verkehrsrechtlichen Sperre gefordert werden kann oder
Behandlung der ersten Baustufe wird auf den Ab
schnitt „Rechtsfragen" verwiesen. — wirtschaftliche Gesichtspunkte den Erwerb
zweckmäßig erscheinen lassen.
Rechtsfragen Bei Flurbereinigungsverfahren kann der Grunder
11 — Grundsatz werb für den Endzustand durchgeführt werden.
Der stufenweise Bau von zweibahnigen /Bundes- ig Widmung und Beschilderung
femstraßen wirft rechtliche Fragen im Zusammen
(1) Stufenweise zu bauende Bundesfernstraßen
hang mit
werden nach Fertigstellung der ersten Baustufe
— der Bestimmung der Linie nadi § 16 FStrG, durch Widmung in die Straßengruppe eingestuft,
VkBl Amtlicher Teil 549 Heft 16 — 1976
worden sind. Dies gilt auch, wenn von Bundes
autobahnen zunächst als erste Baustufe nur eine
Fahrbahn gebaut und in Betrieb genommen wird,
sofern diese Fahrbahn die nach § 1 Abs. 3 FStrG
vorgeschriebenen Merkmale (nur für Schnellver Nr. 274 Emfühning Tedinischer Lieferbedingungen
kehr mit Kraftfahrzeugen, frei von höhengleichen für Wasserbausteine
Kreuzungen, Anschlußstellen für Zu- und Abfahrt) Bonn, den 9. August 1976
aufweist. Getrennte Fahrbahnen für den Rich W 6/70.22/108
tungsverkehr sind nicht zwingend vorgeschrieben. An
Durch die Widmung wird rechtzeitig der umfas die Ober- und Mittelbehörden der Wasser- und Schiff
sende Rechtsschutz für Anbau, Zufahrten und Ne fahrtsverwaltung im Geschäftsbereich der Abteilung
benbetriebe erreicht. Wasserstraßen mit Nebenabdrucken für die Unterbehör
(2) In der Regel wird es zweckmäßig sein, die er den
ste Fahrbahn bis zur Vollendung der gesamten
die Rhein-Main-Donau AG
zweibahnigen Bundesfem$traße als Kraftfahrstra
ße (Zeichen 331 StVO) zu betreiben und im übri 8000 München 40
gen gelb-schwarz so zu beschildern, wie es der
Verkehr auf der einen Fahrbahn erfordert. nachrichtlich:
(3) Die für Autobahnen vorgeschriebene blau-wei
An
ße Beschilderung ist bei Betrieb einer Fahrbahn
im Gegenverkehr nach Vollendung der ersten den Senator für Bau- und Wohnungswesen
Baustufe nicht zu verwenden, weil der Verkehrs 1000 Berlin 31
teilnehmer beim Antreffen, von Verkehrszeichen die Behörde für Wirtschaft und Verkehr
330, 332—334 StVO mit Recht eine Bundesauto der Freien Hansestadt Hamburg
bahn mit zwei Richtungsfahrbahnen erwartet und
sein Verhalten danach einrichten würde. Sie ist
2000 Hamburg 11
trotz Widmung zur Bundesautobahn auch nicht außerdem nachrichtlich:
vorgeschrieben, wie Nr. IV VwV-StVG zu Zei
chen 330 ergibt. Im übrigen regelt § 18 StVO u. a. An
das Verhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstra die Neckar AG
ßen unabhängig von dem straßenrechtlichen Be
griff der Bundesautobahn. 7000 Stuttgart 1
(VkBl 1976 S. 543) die Untere Fulda GmbH
3000 Hannover
Nr. 273 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau die Nordwest-Kanal GmbH
Nr. 12/1976 3000 Hannover
Sachgebiet 5: Brücken- und Ingenieurbau
Sachgebiet 3: Erdbau die Elbe-Mittelland-Kanal GmbH
Bonn, den 26. Juli 1976 2000 Hamburg 4
StB 3/38.53.10
die Rheinisch-Westfälische-Kanal GmbH
An 4400 Münster
die obersten Straßenbaubehörden der Länder
den Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Betr.: Verzeichnis der Institute für Erd- und Grundbau 6000 Frankfurt/M.
(vormals Institute für Baugrundfragen)
Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 4/1971 Betr.: Einführung Technischer Lieferbedingungen für
— StB 3 — Ibn — 3007 Vms71—vom 11. 2. 1971 Wasserbausteine
Das mit meinem Allgemeinen Rundschreiben Straßen Anlg.: — 1 —
bau Nr. 4/1971 vom 11. 2. 1971 bekanntgegebene „Ver
zeichnis der Institute für Baugrundfragen" (Stand 1. 8.
1969) wird nunmehr durch das „Institut für Bautechnik Die beiliegenden Technischen Lieferbedingungen für
in Berlin" bearbeitet und ist z. Z. durch das „Verzeichnis Wasserbausteine werden im Geschäftsbereich der Abtei
der Institute für Erd- und Grundbau" — Ausgabe März lung Wasserstraßen des Bundesministers für Verkehr
1976 — ersetzt. eingeführt. Sie sind künftig allen einschlägigen Verga
Die Fortschreibung erfolgt durch Veröffentlichung im ben zugrundezulegen.
ämtlichen Teil der „Mitteilungen des Institutes für Bau Ich weise darauf hin, daß von den Größenklassen
technik". nach Abschnitt 3.3 nur abgewichen werden darf, wenn
Die Aufnahme eines Institutes in das „Verzeichnis der im Einzelfall Sondergrößen benötigt werden oder mit
Institute für Erd- und Grundbau" beinhaltet die Feststel anderen Abmessungen die technischen Anforderungen
lung, daß das Institut den Nachweis dafür erbracht hat, mit gleichzeitig nachweisbaren wirtschaftlichen Nutzen»
die Bauaufsichtsbehörden, die Prüfämter für Baustatik besser erfüllt werden können.
und die Prüfingenieure für Baustatik auf dem Gebiet Falls im Rahmen der Güteüberwachung festgestellt
der Bodenmechanik und des Grundbaues beraten zu
wird, daß die in den Technischen Lieferbedingungen
können.
festgelegten Anforderungen an die Wasserbausteine
Die mit der Aufnahme in das „Verzeichnis" ausgespro- nicht erfüllt werden, ist die Bundesanstalt für Wasser
( chene Befähigung wird auch für den Geschäftsbereich bau einzuschalten, sofern diese die Prüfungen nicht oh
der Bundesfernstraßen anerkannt. nehin durchführt.
Ich behalte mir jedoch vor, in besonderen Fällen für
den Bereich der Bundesfernstraßen Abweichendes auf
Die Technischen Lieferbedingungen für Wasserbau
steine werden von der Drucksachenstelle bei der Was
grund des § 4 Bundesfemstraßengesetz zu bestimmen.
ser- und Schiffahrtsdirektion Mitte in Hannover vorrätig
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 4/1971 gehalten. Die benötigte Anzahl ist der Drucksachenstel
— StB 3 — Ibn — 3007 Vms 71 vom 11. 2. 1971 wird le bis zum 1. 9. 1976 mitzuteilen.
hiermit aufgehoben.
Der Bundesminister für Verkehr Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag Im Auftrag
(VkBl 1976 S. 549) Stell Burghart
Heft 16 — 1976 550 VkBl Amtlicher Teil
Tedmisdie Lieferbedingungen für Wasserbausteine Für Schüttsteine werden folgende Größen
— Ausgabe 1976 — klassen festgelegt:
Größenklasse Abmessungen
1. Geltungsbereich
iii cm
Die nachstehenden Technischen Lieferbedingungen
gelten für die Lieferung von in- und ausländischen I 10 — 15
Wasserbausteinen — ausgenommen Betonformsteinen II 15 — 25
—, die für Sicherungen an Gewässern verwendet III 15 — 45
werden. IV 20 — 60
V2) 35 —100
2. Stoffe
1) Die gegebenen Grenzwerte einer Klasse gelten
Als Wasserbausteine kommen Felsgestein sowie / für die jeweils größte Länge der Einzelsteine,
künstliche Steine aus Hochofen-, Metallhütten- und gemessen in der ungünstigsten Richtung in der
Hauptdiagonalen.
Stahlwerkschlacke in Betracht.
2) Klasse V gilt nur für Schüttsteine aus Fels
Hochofenschlacke wird bei der Herstellung von Roh gestein.
eisen im Hochofen als künstliche Gesteinsschmelze
Die Größen der Wasserbausteine müssen in
gewonnen.
nerhalb der für die einzelnen Klassen ange
Metallhüttenschlacke entsteht beim Erschmelzen von gebenen Grenzabmessungen möglichst
Kupfer, Blei oder Chrom und bei der Gewinnung von gleichmäßig abgestuft sein.
Zinkoxyd.
3.3.2 Bestimmung der Abmessungen
Stahlwerkschlacke entsteht bei der Erzeugung von
Rohstahl als künstliche Gesteinsschmelze. Als Was Es reicht im allgemeinen aus, stichprobenar
serbausteine kommen nur Schlacken aus dem Blas
tig etwa 10 Steine nachzumessen und im üb
stahl- (z. B. LD-Prozeß) und Herdofenverfahren (z. B. rigen die Steingrößen nach Augenschein ab
SM- und E-Ofen-Prozeß) in Betracht. zuschätzen. In Zweifelsfällen ist eine Durch
schnittsprobe bis zu 50 Steinen auszumessen.
Hochofen-, Metallhütten- und Stahlwerkschlacken
sind nur in kristalliner Form als Wasserbausteine Die Steinlängen sind mit einer Genauigkeit
verwendbar. von ± 1 cm zu bestimmen.
Nicht zu den Hochofen-, Metallhütten- und Stahl 3.3.3 Zulässige Abweichungen der Abmessungen
werkschlacken im Sinne dieser Technischen Lieferbe Eine Lieferung darf bis zu 10 Gew.-®/o Was
dingungen gehören die als Verbrennungsrückstände serbausteine mit Überlängen und bis zu
anfallenden Aschen und Schlacken von Kraftwerken 15 Gew.-®/o solche mit Unterlängen enthalten.
und Müllverbrennungsanlagen. Der Anteil von Steinen mit Längen unter
5 cm darf höchstens 5 Gew.-®/o betragen.
3. Anforderungen an Wasserbausteine Um beim Einbau von Schüttsteinen eine
3.1 Allgemeine Güteanforderungen gute Verkeilung zu erreichen, darf der An
teil ungünstig geformter Steine bis zu
Wasserbausteine müssen eine hohe Rohdichte ha 25 Gew.-®/o einer Lieferung betragen. Ungün
ben und verwitterungsbeständig sein. Sie müssen stig geformt sind Steine, bei denen das Ver
gegen chemische Einflüsse des Grund- und Ober hältnis der kleinsten zur größten Steinlänge
flächenwassers unempfindlich und gegen mecha 1 :3 überschreitet.
nische Beanspruchung widerstandsfähig sein. Ihre
Verwendung darf sich nicht nachteilig auf den 3.4 Trockenrohdichte und Druckfestigkeit
Gütezustand von Gewässern auswirken. Die Trockenrohdichte von Felsgestein sowie
Hochofen-, Metallhütten- und Stahlwerkschlacke
3.2 Beschaffenheit nach Augenschein ist nach DIN 52 102 zu bestimmen. Die Anforde
Wasserbausteine müssen scharfe Kanten, rauhe rungen richten sich ebenso wie bei der Druckfe
Flächen, eine kubische Form und ein gleichmäßig stigkeit nach örtlichen Bedingungen. Die Trocken
dichtes Gefüge haben. Aus Findlingen gebrochene rohdichte darf den Wert von 2,3 kg/dm® nicht un
Steine dürfen bei Verwendung als Schüttsteine an terschreiten.
einer Seite unbearbeitet bleiben.
Die Druckfestigkeit ist nach DIN 52 105 zu bestim
Aus Felsgestein gewonnene, behauene Pflaster men. Sie muß im lufttrockenen Zustand der Pro
steine müssen außerdem quaderförmig sein und ben mindestens 80 N/mm^ betragen.
ebene Oberflächen haben. Unbehauene (bruchrau 3.5 Verwitterungsbeständigkeit
he) Pflastersteine müssen eine quaderähnliche
parallelflächige Form aufweisen. Zur Beurteilung der Verwitterungsbeständigkeit
gemäß DIN 52 106 ist die Wassefaufnähme unter
Felsgestein muß frei von schädlichen Rissen,
Atmosphärendruck nach DIN 52 103 zu bestimmen.
Schieferungen und mergeligen, sandigen oder to
nigen Einlagerungen sein. Felsgestein, bei dem Ist die Wasseraufnähme unter Atmosphärendruck
derartige Mängel festzustellen sind, darf nur ver < 0,5 Gew.-®/o und treten bei der Wasserlagerung
wendet werden, wenn diese lediglich vereinzelt keine Risse oder sonstige Anzeichen von Schäden
auftreten und die Eignung des Felsgesteins, insbe auf, so gelten die Wasserbausteine als verwitte
sondere die Frostbeständigkeit, nachgewiesen ist. rungsbeständig. Ein Frostversuch ist dann in der
Regel nicht erforderlich.
Hachofen-, Metallhütten- und Stahlwerkschlacken
dürfen keine Verunreinigungen wie Steine, Zie Ist die Wasseraufnahme unter Atmosphärendruck
gel, Lehm, Kohle und andere Fremdstoffe enthal > 0,5 Gew.-®/o, so sind Frostversuche nach dem
ten. Der Anteil an schaumigen, blasigen und gla Luftfrostverfahren durchzuführen.
sigen Schlackenstücken darf zusammen Nach dem Luftfrostverfahren werden mindestens
10 Gew.-®/o nicht überschreiten. 5 Wasserbausteine mit einem Stückgewicht von
10 bis 20 kg befrostet. Die Wasserbausteine wer
3.3 Abmessungen den je nach Verwendungsort in Leitungs- oder
Meerwasser entsprechend der Versuchsausfüh
3.3.1 Abmessungen von Pflaster- und Schüttsteinen rung nach DIN 52 103 gesättigt, in Plastikfolie ein
Die Abmessungen von Pflaster- und Schütt gepackt und in den Frostraum gebracht. Die Tem
steinen werden nach dem Verwendungszweck peratur ist so zu regeln, daß in etwa 5 Stunden
und den einwirkenden Kräften aus Strö mindestens eine Kerntemperatur von —15° C er
mung, Schiffsschraubenstrahl, Wellen und reicht ist und diese Temperatur 2 Stunden lang
Eis festgelegt. beibehalten wird. Anschließend werden die Prüf-
VkBl Amtlicher Teil 551 Heft 16 — 1976
körper in einem Wasserbad von Leitungs- oder chung ist der Auftraggeber so rechtzeitig zu un
Meerwasser bei 4- 15° bis 20° C aufgetaut, wobei terrichten, daß er den Vorgang überwachen kann.
die Wassermenge mindestens das 5fadie Volumen Die Kosten für die Güteüberwachung trägt der
der Prüfkörper aufweisen muß. Auftragnehmer.
Nach 25 Frost-Tau-Wechseln sind die Probesteine Prüfungen und Überwachungen durch den Auf
auf Gewichtsverlust und Veränderungen zu unter traggeber entbinden den Auftragnehmer nicht von
suchen. Die Proben haben die Frostprüfung be der Durchführung der Eigen- und Fremdüberwa
standen, wenn der' Gewichtsverlust unter 0,5 chung und der Verantwortung für die geforderte
Gew.-®/o bleibt und keine Schäden wie Risse und Qualität der gelieferten Stoffe.
Abplatzungen aufgetreten sind. Bei negativem
Prüfungsergebnis sind die Steine als Wasserbau
Bei unzureichenden oder nicht eindeutigen Prüf
steine nicht verwendbar.
ergebnissen hat der Auftragnehmer die Prüfungen
auf seine Kosten zu wiederholen. Bei Zweifeln
3.6 Raumbeständigkeit über die Güteeigenschaften einer Lieferung hat
Die Raumbeständigkeit ist bei Hochofen- und der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftragge
Stahlwerkschlacke nachzuweisen. Für Hochofen bers ergänzende Prüfungen bei einer vom Auf
schlacke ist der Nachweis gegen Kalk- und Eisen traggeber bestimmten Prüfstelle durchzuführen.
zerfall erforderlich. Der Auftraggeber trägt die Kosten der ergän
zenden Prüfungen, wenn diese die Nichteignung
Zur Prüfung des Kalkzerfalls werden frische der Lieferung ergeben. —
Bruchflächen von gewaschenen Schlackenstücken
im ultravioletten Licht beobachtet. Der Auftragnehmer hat den Vertretern des Auf
traggebers jederzeit die Besichtigung des Gewin-
Als zerfallverdächtig gelten Schlacken, die auf nimgs- und Herstellungsortes der Wasserbaustei
violettem Untergrund zahlreiche oder zu Nestern ne zu gestatten.
vereinigte größere und kleinere helleuchtende
Punkte oder Flecken von gelber, bronzener oder Anlage
zimtgleicher Farbe zeigen. Beständig sind Schlak- Eignungsprüfung und Güteüberwachung
ken, die einheitlich violett in verschiedenen Tö von .Wasserbausteinen
nungen leuchten, und solche, die helleuchtende
Punkte in nur geringer Zahl und in gleichmäßiger Lfd. Art des Eig Güteüberwachung
Verteilung zeigen. Nr. Nachweises nungs Eigen Fremd
Für die Prüfung des Eisenzerfalles von Hochofen prüfung über über
schlacke werden mindestens 10 Schlackenstücke wachung wachung
natürlicher Größe 2 Tage lang bei Raumtempera
tur in Wasser gelagert. Die Schlackenstücke dür einmal alle
fen in dieser Zeit nicht zerfallen oder rissig wer im Pro 2 Jahre
den. duktions
monat
Zur Prüfung der Raumbeständigkeit von Stahl
werkschlacke werden mindestens 10 Schlacken Petrographische
stücke natürlicher Größe bei Raumtemperatur Beurteilung *),
20 Tage lang in Wasser gelagert. Die Schlacken chemische Zusam
stücke dürfen in dieser Zeit nicht zerfallen oder mensetzung **),
rissig werden. Beschreibung der
4. Eignungsprüfung und Güteüberwachung Lagerstätte *)
nach DIN 52 101
4.1 Vor Abschluß des Liefervertrages ist durch das
Zeugnis einer amtlich anerkannten Prüfstelle die Bestimmen der
Eignung der Wasserbausteine nachzuweisen. Der Abmessungen X X X
Umfang der Eignungsprüfung richtet sich nach
den Bestimmungen in Abschnitts und der Anlage. Trockenrohdichte
nach DIN 52 102 X X
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden mit
Ausnahme der Prüfung gemäß Zeile 1 der Anlage Druckfestigkeit
durch die Fremdüberwachung im Rahmen der nach DIN 52 105 X X
Güteüberwachung überprüft. Prüfergebnisse aus
der Fremdüberwachung können für das Zeugnis Wasseraufnahme
der Eignungsprüfung verwendet werden. unter Atmo
Die Eignung ist auch nachzuweisen, wenn wäh sphärendruck
rend der Lieferung der Steinbruch gewechselt nach DIN 52 103 X X
oder bei Schlacken das Material nach einem ge
Frostversuch
änderten Verfahren erzeugt oder die Rohstoffbasis
nach dem Luft
verändert wird.
frostverfahren X
Die Kosten der Eignungsprüfung trägt der Auf
tragnehmer. Nachweis der
Raumbeständig
4.2 Güteüberwachung keit von Hoch
Die Güteüberwachung besteht aus Eigen- und ofen- und Stahl
Fremdüberwachung. werkschlacke X X
Zur Eigenüberwachung gehört gemäß Anlage das
Bestimmen der Abmessungen von Wasserbaustei •) nicht für künstliche Steine
nen, das mindestens einmal im Produktionsmonat *•) nicht für Felsgestein
durchzuführen ist. (VkBl 1976 S. 549)
Für die Fremdüberwachung hat der Auftragneh
mer einen Überwachungsvertrag mit einer amtlich
Beriditigung
anerkannten Prüfstelle abzuschließen. Der Umfang
der Fremdüberwachung richtet sich nach den Be Im VkBl (Heft 15/1976, Seite 471, Nr. 242) ist die „Ver
stimmungen in Abschnitt 3 und der Anlage. ordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung" zu
ergänzen:
Die Proben für die Eigen- und Fremdüberwachung
werden im Lieferwerk entnommen, über den Zeit Vom 5. August 1976.
punkt der Probenahmen für die Fremdüberwa Sdiriftleitung des Verkehrsblatt