VkBl Nr. 16 1976

Verkehrsblatt Nr. 16 1976

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VkBl Amtlicher Teil                                                543                                              Heft 16 — 1976


Nr. 272 Allgemeines            Rundsdireiben           Straßenbau          bahnigen Bundesfernstraßen betragen und daß die
              Nr. 11/1976                                                  Kosten, die sich insgesamt durch den zweistufigen
              Sachgebiet 2: Bemessung und Gestaltung                       Bau ergeben, nicht mehr als etwa 20 ®/o über diesen
                               der Bundesfernstraßen
                                                                           Gesamtkosten liegen.
                                     Bonn, den 19. Juli 1976
                                                                         Wegen des vorzeitigen Grunderwerbs verweise ich auf
                                  . StB 10/4/2/13/38.43.00
                                                                       mein Schreiben StB 13 - Lg - 185 Vms 67 III vom 26. 4.
                                                                       1967.
An
                                                                         Im übrigen bitte ich zu beachten, daß beim vorzeiti
die obersten Straßenbaubehörden der Länder                             gen Grunderwerb die Grunderwerbssteuer anfallen
mit Nebenabdrucken                                                     kann, wenn das Grundstück nicht innerhalb von 10 Jah
                                                                       ren nach dem Erwerb für Bauzwecke in Anspruch ge
für die Autobahnämter und
                                                                       nommen wird.
für die Straßenbauämter
                                                                                                 Der Bundesminister für Verkehr
n a ch r i c h 11 i c h :                                                                                    Im Auftrag
An
                                                                                                         Dr.-Ing. E. h! T h u 1
die Bundesanstalt für
                                                                       Vorläufige Richtlinien
Straßenwesen
Brühler Str. 51                                                        für den stufenweisen Bau
                                                                       von zweibahnigen Bundesfernstraßen
5000 Köln 1
                                                                       (RSB)
den Herrn Präsidenten                                                  Ausgabe Juli 1976
des Bundesrechnungshofes
Berliner Str. 51
                                                                       Inhalt:
6000 Frankfurt/Main 1
die Forschungsgesellschaft                                             Vorbemerkung
für das Straßenwesen e. V.                                              1 — Begriffserklärung und Anwendung
Maastrichter Str. 45
                                                                       Technische Fragen
5000 Köln
                                                                        2 — Anwendung vorhandener Richtlinien
Betr.: „Vorläufige Richtlinien für den stufenweisen Bau
       von zweibahnigen Bundesfernstraßen" (RSB)                         3 — Querschnitt
       Ausgabe Juli 1976                                                         1. Baustufe des RQ 29
Bezug: 1. Gemeinsame Besprechung vom 25. 5. 1976                                 1. Baustufe des RQ 26
        2. Mein      Schreiben StB         10/4/2/13/38.43.00/10 008             Kronenbreiten
              Vms 76 vom 24. 3. 1976                                             Zusätzliche Fahrstreifen
Anlg.: ... Ausfertigung(en) der Richtlinien                                      Querneigung
  Der überprüfte Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen                   4 — Linienführung
(Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über                                Überholsichtweite
den    Ausbau      der    Bundesfernstraßen       in   den   Jahren
1971—1985) enthält zweibahnige Bundesfernstraßen mit                     5 — Knoten
Streckenabschnitten, bei denen unterschiedliche Dring                            Anschlußstellenrampen
lichkeiten für die beiden Fahrbahnen festgelegt sind.                            Halbe Kleeblätter
Diese Bundesfernstraßen werden in der Regel*) stufen
                                                                                 Behelfsmäßiger Anschluß
weise (d. h. zunächst nur eine Fahrbahn und später die
andere Fahrbahn) zu bauen sein.                                                  Trennstreifen

  Für den stufenweisen Bau von zweibahnigen Bundes                               Verknotung zweibahniger
fernstraßen bitte ich die beigefügten „Vorläufigen Richt                         Bundesfernstraßen
linien für den stufenweisen Bau von zweibahnigen Bun                     6 — Bauwerke
desfernstraßen" anzuwenden, die ich hiermit einführe.
                                                                                 Überführungen
Ihre Erfahrungen mit den Richtlinien bitte ich mir mit
zuteilen.                                                                        ünterführungen
  Die Richtlinien        behandeln   die    Grundsätze der bau-                  Talbrücken
und verkehrstechnischen Gestaltung der ersten Baustufe                   7 — WirtschaftsT^ege
einer im Endzustand zweibahnigen Bundesfernstraße so
wie die damit zusammenhängenden Rechtsfragen.                            8 — Rastplätze, Nebenbetriebe und
                                                                                Nebenanlagen
  Haushaltsmittel für den stufenweisen Bau von zwei
bahnigen Bundesfernstraßen dürfen nur in Anspruch ge                     9 — Bauleistungen für die erste Baustufe
nommen werden, wenn Entwürfe dafür meinen Gesehen
                                                                       10 — Verkehrsregelung
vermerk erhalten haben. Im Erläuterungsbericht zum
RE-Entwurf ist zusätzlich näher auf folgende Punkte ein                Rechtsfragen
zugehen:
                                                                       11 — Grundsatz
1. Bautechnische Möglichkeiten des stufenweisen Aus
     baues,                                                              12 — Planung und Bestimmung der
2. Leistungsfähigkeit der ersten Baustufe für verschie                           Linienführung nach § 16 FStrG
     dene Verkehrsqualitäten,        '                                 13 — Planfeststellung
3. Kostenverhältnis zwischen 1. und 2. Baustufe unter
                                                                       14 — Kreuzungen
     Berücksichtigung des zwischen den beiden Baustufen
     liegenden Zeitraumes. In der Regel soll zwischen den              15 — Grunderwerb
     Verkehrsübergaben der 1. Baustufe und der 2. Bau
                                                                       16 — Widmung und Beschilderung
     stufe (Endzustand) ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren
     liegen. Für den Regelfall ist angenommen, daß die                 Vorbemerkung
     Kosten für die 1. Baustufe etwa 70®/o der Gesamt
                                                                         1 —Begriffserklärung und Anwendung
     baukosten der in einem Arbeitsgang gebauten zwei-
                                                                               Unter dem stufenweisen Bau von zweibahnigen
                                                                               Bundesfernstraßen   im    Sinne   dieser   Richtlinien
•) (Hierzu verweise icli auf ein in Kürze ersdieinendes all
51

Heft 16      1976                                                            544                              VkBl Amtlicher Teil


     1. daß zunächst nur eine Fahrbahn einer zwei-
           bahnigen       Bundesfernstraße          gebaut           und   als
           Kraftfahrstraße         mit 2 Fahrstreifen                betrieben
           wird und

     2. daß die zweite Fahrbahn erst später gebaut
           wird.

     Wenn zweibahnige.Bundesfernstraßen stufenweise
     gebaut werden sollen, gelten diese Richtlinien.

                                                                                   mm—\o.w
                                                                                                13.00 •


Technische Fragen
                                                                                   Abb.3

2 — Anwendung vorhandener Richtlinien                                              Erste Baustufe des Regelquerschnittes RQ 26
     Für die technische Gestaltung von stufenweise zu
     bauenden zweibahnigen Bundesfernstraßen sind
     die einschlägigen Richtlinien maßgebend, sofern
     nicht nachfolgend anderes festgelegt wird.
     Beim stufenweisen Bau von zweibahnigen Bundes
     fernstraßen ergeben sich gegenüber dem Bau der
     in einem Arbeitsgang zweibahnig zu bauenden
      Bundesfernstraßen Unterschiede

      — im Querschnitt,
      — in der Linienführung,'
                                                                                   wo
                                                                                        ^.öoü-3.50-1-3.50             3.50-4^3.50-ii2.00   1.50
      — in den Knoten,                                                                              to.oo     3.004^ 10.00
                                                                                               ■ 13^00 •                           13,00
      — in den Bauwerken,
                                                                                                              26,00
      — in den Rastplätzen, Nebenbetrieben und Ne-
        benanlagfen,  .                                                            Abb.4

      — in der Verkehrsregelung.                                                   Regelquerschnitt RQ 26 (Endzustand)


3 — Querschnitt                                                                    (3) Die unter 3 — (1) und 3 — (2) für d^e erste
     (1) Die erste Baustufe des RQ 29 ist In der Regel                             Baustufe angegebenen Kronenbreiten gelten so
      ein Querschnitt mit 14,00 m Kronenbreite und                                 wohl für Damm- als auch für Einschnittstrecken.
      einer befestigten Breite vcin 11,00 m (Abb. 1).                              (4) Damit die Leistungsfähigkeit eines Streckenab
                                                                                   schnittes in Steigungsbereichen nicht beeinträch
                                                                                   tigt wird, ist-die Notwendigkeit zusätzlicher Fahr
                                                                                   streifen zu prüfen.

                                                                                   1. Bei Steigungen über 3,5 ®/o (bei gleichsinnigen,
                                                                                      aber unterschiedlichen Steigungen gilt der mit
                                                                                        der Länge gewichtete Durchschnittswert) und
                                                                                        einer Höhendifferenz von mehr als 50 bis 150
                                                                                        m (in der Regel die Höhendifferenz zwischen
          14-3.754-US Jh                                                                Wannentiefpunkt und Kuppenscheitel) ist ein
                                                                                        zusätzlicher Fahrstreifen erforderlich.

                                                                                   — a) Die erste Baustufe des RQ 29 uncf des RQ
      Abb. 1
                                                                                           26 mit einem zusätzlichen Fahrstreifen ist
                                                                                           dann ein Querschnitt mit 14,00 m Kronen
      Erste Baustufe des Regelquerschhittes RQ 29                                          breite und 'einer befestigten Breite von
                                                                                           11,00 m (Abb. 5).




                   &           ^

             0-il-3.75-.[-3.75—i»- I            3.75-1-3.75-412030
                                                                                                  ^
                   - 14,50 -        -H—
                                    - 29.00 -
                                                   - 14.50 •
                                                                                             -.[-3.75-1-3.50 4-3,254'- ^
     Abb.2                                                                                                                 .0.50

Regelquerschnitt RQ 29 (Endzustand)
                                                                                           Abb.5

     (2) Die erste Baustufe des RQ 26 ist in ddr Regel                                     Erste Baustufe der Regelquerschnitte RQ 29
     ein Querschnitt mit 13,00 m Kronenbreite und                                          und RQ 26 mit einem zusätzlichen Fahr
52

VkBl Amtlicher Teil                                     545                                          Heft 16     1976


     — b) Für den RQ 29 im Endzustand ergibt sich                 lyeite vorhanden ist. Der Anteil der vorhandenen
            der normale RQ 29.                                    Überholsichtweite (a;ngestrebt werden sollte etwa
     — c) Für den RQ. 26 im Endzustand ergibt sich                ein Drittel der Streckenlänge) ist in jedem Falle
          der Sonderquerschnitt SQ 27 (Abb.6).                    nachzuweisen. Hierbei ist von einer zulässigen
                                                                  Geschwindigkeit von 100 km/h auszugehen.
                                                              5 — Knoten
                                                                  (1) Anschlußstellenrampen sind schon in der er
                                                                  sten Baustufe so anzuordnen, daß sie für die
                                                                  zweite Baustufe in ihrer Lage möglichst nicht ver
                                                                  ändert werden müssen.
       .ooiil-3.50--1-3,50       3,50-i-3,50 4i.                  (2) Dier Rampen von Anschlußstellen, die als hal
                                                                  be Kleeblätter gebaut werden, sind nach Möglich
                                                                  keit versetzt so anzuordnen, daß jeweils die Aus
                                                                  fahrt in Fahrtrichtung des Kraftfahrers zuerst er
                                                                  reicht wird.

            Abb.6                                                 (3) Die Anschlußstellenrampen, die auf der Seite
                                                                  der künftigen zweiten Fahrbahn liegen, sind be
           Sonderquerschnitt SQ 27 »(Endzustand), ent             helfsmäßig so an die Fahrbahn der ersten Baustu
            wickelt aus dem in Abb. 5 dargestellten               fe anzuschließen, daß die spätere Verbindung mit
           Querschnitt
                                                                  der künftigen zweiten Fahrbahn ohne unangemes
                                                                  senen Aufwand durchgeführt werden kann.
    2. Sofern jedoch in Steigungsstrecken von über                (4) Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind im
       3,5 ^/o eine Höhendifferenz von mehr als 150 m             Bereich von Einfädelungsstreifen die durchgehen
        überwunden werden muß öder andere beson                   den Fahrstreifen durch Trennstreifen mit Schräg
        ders gelagerte Fälle vorliegen, ist jeweils im            strichen zu trennen. Hierbei betragen
        Einzelfall über den Querschnitt zu entscheiden.
                                                                     die Gesamtbreite der Trennstreifen      0,75 m
    (5) Da die erste Baustufe einer zweibahnigen Bun-
    desfernstraße für längere Zeit im Gegenverkehr                   die Breite der begrenzenden Randstridie 0,12 m
    betrieben wird, sollte eine Quemeigung nach der                  die Breite der Schrägstriche            0,25 m
    Kurvenaußenseite nicht angewendet werden. Aus                    der gegenseitige Abstand der Schräg
    nahmen sind nur bei Radien größer als 8000 m                     striche                                   0,67 m
    zulässig.                                                        die Neigung der Schrägstriche               1 :2
4 — Linienführung
                                                                  In den Zwischenräumen der Schrägstriche sind
    Zweibahnige Bundesfernstraßen, die stufenweise                weiße Markierungsknöpfe mit Rückstrahlern in
    gebaut werden sollen, sind grundsätzlich zunächst             beide Verkehrsrichtungen mittig anzuordnen;
    für den Endzustand zu entwerfen. Dadurch soll
                                                                  Im übrigen wird auf das Schreiben BMV StB
     sichergestellt werden, daß nach der Verwirkli
     chung der zweiten Baustufe ein Gesamtbauwerk
                                                                  4/Sty 4-38.60.65.50/4016 Vms 76 vom 10. 3. 1976
                                                                  verwiesen.
     vorhanden ist, das sich hinsichtlich der Qualität
     der Benutzbarkeit von einer in einem Arbeitsgang             Weitere Einzelheiten zeigt Abb. 7.
     gebauten zweibahnigen Bundesfernstraße nicht                 (5) über die Gestaltung von Verknotungen zweier
     unterscheidet.                /                              im Endzustand zweibabniger Bundesfernstraßen,
     Die Trassierungselemente der Linie sollen so ge              von denen eine oder beide zunächst nur in einer
     wählt werden, daß während des Betriebes als ein-             ersten Baustufe gebaut werden, wird im Einzelfall
     bahnige Strecke ein Mindestmaß an überholsicht-              entschieden.
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Heft 16 — 1976                                                     546                                                           VkBl Amtlicher Teil


                         Erste Baustufe einer Anschlußstelle (halbes Kleeblatt)
                                             Die Querschnitte sind für den RQ 26 dargestellt       x
                                              Die Querschnitte für den RQ 29 ergeben sich sinngemäß
                                                                  BAB-Achse RQ 26 (endgültig)


                                                                                                Regelquer^chnitt RQ26
                                                                                                       (Endzustand)




                                                                       ■1;50-1-2.00-I4— 3.50 1—3.S0 —14i;50+1,50-1-1—3,S(                           3,50 0,50
                                                                                                                                                          14-2,Oo4i;50
                                                                                  0.S0 in nn
                                                                                                     O.SO     9m


                                                                                                           -26,00-

                                                                                                       Schnitt A-A
                                  Übersichtsskizze
                                    - unmaßstäblich-

                                                                      1. Baustufe des RQ 26
                                                                      ■Querschnitt außerhalb von                   i;50-
                                                                                                                           M|_    -3,75         1      3.75-   -IM
                                                                       Anschlußstellenbereichen .



                                                                                                                                  Schnitt 6'B




                                                                                                                                   Trennstreifen




                                                                                                         41— 3,00 —U 3,50 l-J 3,50 -4.;

                                                                                                                            Schnitt C-C




                                                                                                                 U_1
                                                                                                                                 3^50 —N 3^50 —Ii 1,75 U.SO

                                                                                                                                      Schnitt D'O




                                                                                                                                   Trennstreifen


                                                                                                                                 4        I I         D             0
                                                                                                            1,50 ■(•1,50
                                                                                                                           025
                                                                                                                                 31J50 —I—I
                                                                                                                                         0,75
                                                                                                                                              3,50         0,25
                                                                                                                                                               II- 3,00 025
                                                                                                                                                                        —1|-1,50


                                                                                                                      Schnitt E-E




                                                                          -3.20--^3,50           3,50—h •150+1.50-                                  3,50—H—3,20-
                                                                                 ^11,50                 5^51— 3.00 —                                11,50-^2—m

                                                                                                       Schnitt (E)-(E)
                                                                                                        (Endzustand)




 'unmittelbarer Anschluß aus drucktechnisdien Gründen auf der nächsten Seite.
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    |5
     M 01   —«      «■-




    11       60.0
                                          Trennstreifen

                                                                                                                                       Trennstreifen
                                                          - BodenrUckstrahler
                                                                                                                      ^               ^        I I        ü              D
                                                                                                                                                               D '—il— 3^00 —i -1
                                                                                                                                             -14.75-
                                                                                                                                             -17,75-

                                                                                                                                     Schnitt F-F


                                                                                                                                        Trennstreifen


                                                                                                                                     ^         I I       ^
                                                                                                                      3.00 —H        3,50      h-1      3.50       H-1.75
                                                                                                               0125        0.25             ^^^.0,75              0l25
                                                                                                                                       -16,25-

                                                                                                                                Schnitt 6-G




                                                                                                                                          Trennstreifen

                                                                                                                                      ^        I I       ^

                                                                                                                       ■1,50■ 1—
                                                                                                                              0,25
                                                                                                                                   3,50        1—1— 3,50
                                                                                                                                               0,75
                                                                                                                                                                   II— 3^00 —I- -1.50
                                                                                                                                                                  Q?5 ^ 0,25 '
                 (H)H            H(H)                                                                                                                  14,50

                    t                                                                                                                       Schnitt H-H
                                   2sao




                                                                                                                 1,501-1.50




                                                                                                             Schnitt (H)-(H)
                                                                                                               (Endzustand)




                                                                                l.ßaustufe des RQ26

                                                                                Querschnitt außerhalb von
                                                                                Anschlußstellenberelchen




                                                                                                                                       Schnitt I-




                                                                                     2,00 -H   3.50 -            1,50+1,50                            - 3,50 H- 2,00
                                                                                         a50                                  015O
                                                                                                                                                      inn—SSL-


                                                                                                            Schnitt K-K
                          ÜlLl                                                                          Regelquerschnitt RQ 26
                                                                                                            (Endzustand)
   Abb. 7




6 — Bauwerke                                                                       rungen sind so zu gestalten, daß eine Verbreite
    (1) Überführungen von Verkehrswegen über zwei-                                 rung und ein Umbau für den Endzustand tech
    bahnige Bundesfernstraßen sind schon in der er                                 nisch einwandfrei und mit geringstmöglichem
    sten Baustufe für den Endzustand beider Fahrbah                                Aufwand durchgeführt werden können.
    nen zu errichten.                                                              (3) Bei Talbrücken ist sinngemäß wie bei 6 — (2)
    (2) Unterführungen von Verkehrswegen unter                                     zu verfahren.
    zweibahnigen Bundesfernstraßen sind in der er
    sten Baustufe grundsätzlich nur für eine Fahrbahn                       7 — Wirtschaftswege
    herzustellen. Das gilt auch für Widerlager, Pfeiler                         Wirtschaftswege sind so zu planen, daß unter Be
    usw. und ihre Gründungen. Ausnahmen sind nur                                rücksichtigung der Besonderheiten des stufenwei
    bei besonders schwierigen technischen und wirt                                 sen Baues die insgesamt wirtschaftlichste Lösung
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Heft 16 — 1976                                          548                                VkBl Amtlicher Teil


8 — Rastplätze, Nebenbetriebe und Nebehanlagen                        — dem Grunderwerb sowie

     (1) Rastplätze sind in der Regel in einem Abstand                — der Widmung und Beschilderung
     von etwa 12 km anzulegen. Sie sind nach Mög                      auf. Sie sind danach zu beantworten, ob die stu^
     lichkeit in endgültiger Lage vorzusehen. Rastplät-,              fenweise zu bauende Bundesfernstraße im Endzu
     ze auf der Seite der später zu bauenden zweiten                  stand als Bundesautobahn oder als Bundesstraße
     Fahrbahn sind behelfsmäßig anzuschließen. Die                    betriebeh werden soll.
     Anbindung an die durchgehende Fahrbahn soll              12 —    Planung und Bestimmung der Linienführung nach
     der von Anschlußstellen entsprechen. Bei der                     §16 FStrG
     Standortfestlegung ist darauf zu achten, daß die
     Ver- und Entsorgungsanlagen für evtl. später zu                  Wenn die stufenweise zu bauende Bundesfernstra
     errichtende PWC-Anlagen oder ähnliches mit                       ße im Endzustand als Bupdesautobahn betrieben
     wirtschaftlich vertretbarem Aufwand hergestellt                  werden soll, so ist sie von vornherein auch schon
     werden können. Auch für die Zeit der ersten Bau                  im Verfahren nach § 16 FStrG als Bundesautobahn
     stufe ist ein Vollausbau der Rastplätze anzustre                 mit den im Endzustand vorgesehenen Querschnit
     ben.                                                             ten zu behandeln. Es ist zweckmäßig, bei der
                                                                      Vorbereitung der Planung, insbesondere bei der
     (2) über die Errichtung von Nebenbetrieben und                   Abstimmung mit-den anderen Behörden (Nr. 6 der
     Nebenanlagen wird von Fall zu Fall entschieden.
                                                                      § 16-Hinweise), auf den beabsichtigten stufenwei-
9 — Bauleistungen für die erste Baustufe                              sen Bau hinzuweisen. Außerdem ist in dem Er
                                                                      läuterungsbericht darauf einzugehen, der mit den
     (1) Die Bauleistungen sind auf das erforderliche                 Planungsunterlagen dem Bundesminister für Ver
     Maß zu beschränken.
                                                                      kehr vorzulegen ist (Nr. 7 der § 16-Hinweise).
     (2) Ausnahmen sind nui dann zulässig, wenn ihre
     Zurückstellung unwirtschaftlich oder aus anderen         13      Planfeststellung
     Gründen nachweislich unzweckmäßig wäre oder                      In der Regel wird es geboten s^in, die Planfest
     erhebliche Verkehrsbehinderungen bei der zwei                    stellung bereits für den Endzustand, also die voll
     ten Baustufe zur Folge hätte. Dabei sind vor al                  ständige Straße, durchzuführen. Dadurch wird
     lem Arbeiten für Untergrundsanierungen, Arbei                    eine spätere Planfeststellung für die zweite Fahr
     ten für Böschungssicherungen durch konstruktive                  bahn entbehrlich. Mit der Durchführung des Pla
     Maßnahmen und ingenieurbiologische Arbeiten zu                   nes für eine Zweibahnige Bundesfernstraße ist im
     berücksichtigen. Das gleiche gilt für Arbeiten für               Sinne des § 18 Abs. 2 FStrG begonnen, wenn mit
     die Entwässerung, insbesondere in Wassergewin-                   dem Bau der ersten Fahrbahn angefangeti worden
     nungsgebieten.                                                   ist. Soll die Bundesfernstraße im Endzustand als
     (3) Böschungen, die nach der Erweiterüngsseite                   Bundesautobahn betrieben werden, so ist sie auch
     liegen und keine konstruktiven und ingenieurbio                  in der Planfeststellung als solche Zu bezeichnen.
     logischen Maßnahmen erfordern, sind nur anzusä                   Anlagen im Interesse des öffentlidieh Wohles oder
     en und nicht zu bepflanzen.                                      zum Schutz der benachbarten Grundstücke (z. B.
     (4) Der Fahrbahnöberbau ist für die gesamte Brei?                Schallschutzeihrichtungen nach § 41 BImSchG)
     te einheitlich zu bemessen und in einer Höhenla                  sind für den Endzustand festzustellen. Im Plan-
     ge anzuordnen, die es gestattet, ihn' später ohne                feststellimgsbeschluß kann zugelassen werden,
     konstruktive Nachteile für Brücken, Ein- und                     daß ihre Ausführung den Erfordernissen des stu
     Ausfahrten aller Art, EinlaufSchächte und ähnli                  fenweisen Baues angepaßt wird.
     ches zu verstärken.
                                                              14 --   Kreuzungen
     (5) Die bautechnische Gestaltung von Fahrbahn
     decken aus Beton wird im Einzelfall geregelt.                    Werden Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen
                                                                      oder Anlagen zunächst nur für eine Fahrbahn der
     (6) Der Fahrbahnoberbau von vorläufigen An-
     sc:hlüssen ist nur für die erste Baustufe zu bemes               Bundesfernstraße ausgeführt (Vgl. Nr^ 6), so wer
                                                                      den nur diese Aufwendungen zur Kostenmasse
     sen.
                                                                      des Neubaues der Kreuzimg zu rechnen sein (ein
     (7) Wenn bereits in der ersten Baustufe eine                     schließlich etwa zweckmäßiger Vorarbeiten an
     Streckenfernmelde-Anlage hergestellt werden soll,                Widerlagern und Pfeilern für die zweite Fahr
     so sind die Kabel auf der Seite der Fahrbahn der                 bahn). Die spätere Erweiterung der Kreuzung um
     ersten Baustufe zu verlegen, die im Endzustand                   die zweite Fahrbahn wird als Kreuzungsänderung
     Außenseite der zweibahnigen Bundesfernstraße                     zu behandeln sein. Kommt es für die Verteilung
     ist. Falls Notfufsäulen vorgesehen sind, sind sie                der Kreuzungskosten auf die Fahrbahnbreite an
     an der gleichen Seite anzuordnen.                                (z. B. § 12 Abs.2 FStrG), so ist bei der Bundesfern
                                                                      straße diejenige Fahrbahnbreite maßgebend, die
10 — Verkelirsregelung                                                bei der Ausführung der Kreuzung in der 1. Bau
     (1) Die verkehrstechnische Querschnittsaufteilung                stufe tatsächlich berücksichtigt wird.
     geht aus den Abbildungen zu den Abschnitten 3
     — (1) bis 3 — (4) und 5 hervor.                          15 — Gninderwerb

     (2) Im Bereich von Anschlußstellen wird es in der                Der Grunderwerb kann für den Endzustand durch
     Regel zur Erhaltung der größtmöglichen Ver                       geführt werden, insbesondere wenn
     kehrssicherheit erforderlich sein, die zugelassene               — der Erwerb auch für die zweite Fahrbahn ge
     Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h zu beschrän                        boten ist (vgl. Nr. 6 und 9) oder
     ken, ein Überholverbot und dementsprechend eine                  -r- es sich um Flächen desselben Eigentümers
     durchgehende Fahrstreifenbegrenzung anzuord                         handelt oder
     nen.
                                                                      — die Übernahme wegen einer Veränderungs-
     (3) Wegen der Straßen- und verkehrsrechtlichen                      Sperre gefordert werden kann oder
     Behandlung der ersten Baustufe wird auf den Ab
     schnitt „Rechtsfragen" verwiesen.                                — wirtschaftliche Gesichtspunkte den Erwerb
                                                                         zweckmäßig erscheinen lassen.
Rechtsfragen                                                          Bei Flurbereinigungsverfahren kann der Grunder
11 — Grundsatz                                                        werb für den Endzustand durchgeführt werden.
     Der stufenweise Bau von zweibahnigen /Bundes-            ig      Widmung und Beschilderung
     femstraßen wirft rechtliche Fragen im Zusammen
                                                                      (1) Stufenweise zu       bauende   Bundesfernstraßen
     hang mit
                                                                      werden nach Fertigstellung der ersten Baustufe
     — der Bestimmung der Linie nadi § 16 FStrG,                      durch Widmung in die Straßengruppe eingestuft,
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VkBl Amtlicher Teil                                              549                                            Heft 16 — 1976


            worden sind. Dies gilt auch, wenn von Bundes
            autobahnen zunächst als erste Baustufe nur eine
            Fahrbahn gebaut und in Betrieb genommen wird,
            sofern diese Fahrbahn die nach § 1 Abs. 3 FStrG
            vorgeschriebenen Merkmale (nur für Schnellver             Nr. 274 Emfühning Tedinischer Lieferbedingungen
            kehr mit Kraftfahrzeugen, frei von höhengleichen                     für Wasserbausteine
            Kreuzungen, Anschlußstellen für Zu- und Abfahrt)                                           Bonn, den 9. August 1976
            aufweist. Getrennte     Fahrbahnen für     den   Rich                                      W 6/70.22/108
            tungsverkehr sind nicht zwingend vorgeschrieben.          An
            Durch die Widmung wird rechtzeitig der umfas              die Ober- und Mittelbehörden der Wasser- und Schiff
            sende Rechtsschutz für Anbau, Zufahrten und Ne            fahrtsverwaltung im Geschäftsbereich der Abteilung
            benbetriebe erreicht.                                     Wasserstraßen mit Nebenabdrucken für die Unterbehör
            (2) In der Regel wird es zweckmäßig sein, die er          den
            ste Fahrbahn bis zur Vollendung der gesamten
                                                                      die Rhein-Main-Donau AG
            zweibahnigen Bundesfem$traße als Kraftfahrstra
            ße (Zeichen 331 StVO) zu betreiben und im übri            8000 München 40
            gen gelb-schwarz so zu beschildern, wie es der
            Verkehr auf der einen Fahrbahn erfordert.                 nachrichtlich:
            (3) Die für Autobahnen vorgeschriebene blau-wei
                                                                      An
            ße Beschilderung ist bei Betrieb einer Fahrbahn
            im Gegenverkehr nach Vollendung der ersten                den Senator für Bau- und Wohnungswesen
            Baustufe nicht zu verwenden, weil der Verkehrs            1000 Berlin 31
            teilnehmer beim Antreffen, von Verkehrszeichen            die Behörde für Wirtschaft und Verkehr
            330, 332—334 StVO mit Recht eine Bundesauto               der Freien Hansestadt Hamburg
            bahn mit zwei Richtungsfahrbahnen erwartet und
            sein Verhalten danach einrichten würde. Sie ist
                                                                      2000 Hamburg 11
            trotz Widmung zur Bundesautobahn auch nicht               außerdem nachrichtlich:
            vorgeschrieben, wie Nr. IV VwV-StVG zu Zei
            chen 330 ergibt. Im übrigen regelt § 18 StVO u. a.        An
            das Verhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstra            die Neckar AG
            ßen unabhängig von dem straßenrechtlichen Be
            griff der Bundesautobahn.                                 7000 Stuttgart 1

  (VkBl 1976 S. 543)                                                  die Untere Fulda GmbH
                                                                      3000 Hannover

   Nr. 273 Allgemeines Rundschreiben               Straßenbau         die Nordwest-Kanal GmbH
                Nr. 12/1976                                           3000 Hannover
                Sachgebiet 5: Brücken- und Ingenieurbau
                Sachgebiet 3: Erdbau                                  die Elbe-Mittelland-Kanal GmbH

                                      Bonn, den 26. Juli 1976         2000 Hamburg 4
                                      StB 3/38.53.10
                                                                      die Rheinisch-Westfälische-Kanal GmbH
   An                                                                 4400 Münster
   die obersten Straßenbaubehörden der Länder
                                                                      den Präsidenten des Bundesrechnungshofes
   Betr.:     Verzeichnis der Institute für Erd- und Grundbau         6000 Frankfurt/M.
             (vormals Institute für Baugrundfragen)
   Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 4/1971             Betr.: Einführung Technischer         Lieferbedingungen für
              — StB 3 — Ibn — 3007 Vms71—vom 11. 2. 1971                      Wasserbausteine

     Das mit meinem Allgemeinen Rundschreiben Straßen                 Anlg.: — 1 —
   bau Nr. 4/1971 vom 11. 2. 1971 bekanntgegebene „Ver
   zeichnis der Institute für Baugrundfragen" (Stand 1. 8.
   1969) wird nunmehr durch das „Institut für Bautechnik                  Die beiliegenden Technischen Lieferbedingungen für
   in Berlin" bearbeitet und ist z. Z. durch das „Verzeichnis         Wasserbausteine werden im Geschäftsbereich der Abtei
   der Institute für Erd- und Grundbau" — Ausgabe März                lung Wasserstraßen des Bundesministers für Verkehr
   1976 — ersetzt.                                                    eingeführt. Sie sind künftig allen einschlägigen Verga
     Die Fortschreibung erfolgt durch Veröffentlichung im             ben zugrundezulegen.
   ämtlichen Teil der „Mitteilungen des Institutes für Bau                Ich weise darauf hin, daß von den Größenklassen
   technik".                                                          nach Abschnitt 3.3 nur abgewichen werden darf, wenn
     Die Aufnahme eines Institutes in das „Verzeichnis der            im Einzelfall Sondergrößen benötigt werden oder mit
   Institute für Erd- und Grundbau" beinhaltet die Feststel           anderen Abmessungen die technischen Anforderungen
   lung, daß das Institut den Nachweis dafür erbracht hat,            mit gleichzeitig nachweisbaren wirtschaftlichen Nutzen»
   die Bauaufsichtsbehörden, die Prüfämter für Baustatik              besser erfüllt werden können.
   und die Prüfingenieure für Baustatik auf dem Gebiet                  Falls im Rahmen der Güteüberwachung festgestellt
   der Bodenmechanik und des Grundbaues beraten zu
                                                                      wird, daß die in den Technischen Lieferbedingungen
   können.
                                                                      festgelegten     Anforderungen   an    die   Wasserbausteine
     Die mit der Aufnahme in das „Verzeichnis" ausgespro-             nicht erfüllt werden, ist die Bundesanstalt für Wasser
( chene Befähigung wird auch für den Geschäftsbereich                 bau einzuschalten, sofern diese die Prüfungen nicht oh
   der Bundesfernstraßen anerkannt.                                   nehin durchführt.
     Ich behalte mir jedoch vor, in besonderen Fällen für
   den Bereich der Bundesfernstraßen Abweichendes auf
                                                                          Die Technischen Lieferbedingungen für Wasserbau
                                                                      steine werden von der Drucksachenstelle bei der Was
   grund des § 4 Bundesfemstraßengesetz zu bestimmen.
                                                                      ser- und Schiffahrtsdirektion Mitte in Hannover vorrätig
     Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 4/1971               gehalten. Die benötigte Anzahl ist der Drucksachenstel
   — StB 3 — Ibn — 3007 Vms 71 vom 11. 2. 1971 wird                   le bis zum 1. 9. 1976 mitzuteilen.
   hiermit aufgehoben.
                               Der Bundesminister für Verkehr                                   Der Bundesminister für Verkehr
                                          Im Auftrag                                                         Im Auftrag
   (VkBl 1976 S. 549)                       Stell                                                           Burghart
57

Heft 16 — 1976                                               550                               VkBl Amtlicher Teil



   Tedmisdie Lieferbedingungen für Wasserbausteine                         Für Schüttsteine werden folgende Größen
                 — Ausgabe 1976 —                                          klassen festgelegt:

                                                                                 Größenklasse             Abmessungen
1. Geltungsbereich
                                                                                                              iii cm
   Die nachstehenden       Technischen Lieferbedingungen
   gelten für die Lieferung von in- und ausländischen                                     I                 10 — 15
   Wasserbausteinen — ausgenommen Betonformsteinen                                       II                 15   — 25
   —, die für Sicherungen an Gewässern verwendet                                         III                15   — 45
   werden.                                                                               IV                 20   — 60
                                                                                         V2)                35   —100
2. Stoffe
                                                                            1) Die gegebenen Grenzwerte einer Klasse gelten
   Als Wasserbausteine kommen Felsgestein sowie                    /          für die jeweils größte Länge der Einzelsteine,
   künstliche Steine aus Hochofen-, Metallhütten- und                         gemessen in der ungünstigsten Richtung in der
                                                                              Hauptdiagonalen.
   Stahlwerkschlacke in Betracht.
                                                                            2) Klasse V gilt nur für Schüttsteine aus Fels
   Hochofenschlacke wird bei der Herstellung von Roh                          gestein.
   eisen im Hochofen als künstliche Gesteinsschmelze
                                                                            Die Größen der Wasserbausteine müssen in
   gewonnen.
                                                                            nerhalb der für die einzelnen Klassen ange
   Metallhüttenschlacke entsteht beim Erschmelzen von                       gebenen     Grenzabmessungen      möglichst
   Kupfer, Blei oder Chrom und bei der Gewinnung von                         gleichmäßig abgestuft sein.
   Zinkoxyd.
                                                                       3.3.2 Bestimmung der Abmessungen
   Stahlwerkschlacke entsteht bei der Erzeugung von
   Rohstahl als künstliche Gesteinsschmelze. Als Was                         Es reicht im allgemeinen aus, stichprobenar
   serbausteine kommen nur Schlacken aus dem Blas
                                                                             tig etwa 10 Steine nachzumessen und im üb
   stahl- (z. B. LD-Prozeß) und Herdofenverfahren (z. B.                     rigen die Steingrößen nach Augenschein ab
   SM- und E-Ofen-Prozeß) in Betracht.                                      zuschätzen. In Zweifelsfällen ist eine Durch
                                                                            schnittsprobe bis zu 50 Steinen auszumessen.
   Hochofen-, Metallhütten- und Stahlwerkschlacken
   sind nur in kristalliner Form als Wasserbausteine                        Die Steinlängen sind mit einer Genauigkeit
   verwendbar.                                                              von ± 1 cm zu bestimmen.
   Nicht zu den Hochofen-, Metallhütten- und Stahl                     3.3.3 Zulässige Abweichungen der Abmessungen
   werkschlacken im Sinne dieser Technischen Lieferbe                        Eine Lieferung darf bis zu 10 Gew.-®/o Was
   dingungen gehören die als Verbrennungsrückstände                          serbausteine mit Überlängen und bis zu
   anfallenden Aschen und Schlacken von Kraftwerken                         15 Gew.-®/o solche mit Unterlängen enthalten.
   und Müllverbrennungsanlagen.                                            Der Anteil von Steinen mit Längen unter
                                                                           5 cm darf höchstens 5 Gew.-®/o betragen.
3. Anforderungen an Wasserbausteine                                         Um   beim      Einbau   von   Schüttsteinen    eine
   3.1 Allgemeine Güteanforderungen                                         gute Verkeilung zu erreichen, darf der An
                                                                            teil ungünstig geformter Steine bis zu
      Wasserbausteine müssen eine hohe Rohdichte ha                        25 Gew.-®/o einer Lieferung betragen. Ungün
      ben und verwitterungsbeständig sein. Sie müssen                       stig geformt sind Steine, bei denen das Ver
      gegen chemische Einflüsse des Grund- und Ober                         hältnis der kleinsten zur größten Steinlänge
      flächenwassers unempfindlich und gegen mecha                          1 :3 überschreitet.
      nische Beanspruchung widerstandsfähig sein. Ihre
      Verwendung darf sich nicht nachteilig auf den                3.4 Trockenrohdichte und Druckfestigkeit
      Gütezustand von Gewässern auswirken.                             Die Trockenrohdichte von Felsgestein               sowie
                                                                       Hochofen-, Metallhütten- und Stahlwerkschlacke
   3.2 Beschaffenheit nach Augenschein                                 ist nach DIN 52 102 zu bestimmen. Die Anforde
      Wasserbausteine müssen scharfe Kanten, rauhe                     rungen richten sich ebenso wie bei der Druckfe
      Flächen, eine kubische Form und ein gleichmäßig                  stigkeit nach örtlichen Bedingungen. Die Trocken
      dichtes Gefüge haben. Aus Findlingen gebrochene                  rohdichte darf den Wert von 2,3 kg/dm® nicht un
      Steine dürfen bei Verwendung als Schüttsteine an                 terschreiten.
      einer Seite unbearbeitet bleiben.
                                                                       Die Druckfestigkeit ist nach DIN 52 105 zu bestim
      Aus Felsgestein gewonnene, behauene Pflaster                     men. Sie muß im lufttrockenen Zustand der Pro
      steine müssen außerdem quaderförmig sein und                     ben mindestens 80 N/mm^ betragen.
      ebene Oberflächen haben. Unbehauene (bruchrau                3.5 Verwitterungsbeständigkeit
      he) Pflastersteine müssen eine quaderähnliche
      parallelflächige Form aufweisen.                                 Zur Beurteilung der Verwitterungsbeständigkeit
                                                                       gemäß DIN 52 106 ist die Wassefaufnähme unter
      Felsgestein muß frei von schädlichen Rissen,
                                                                       Atmosphärendruck nach DIN 52 103 zu bestimmen.
      Schieferungen und mergeligen, sandigen oder to
      nigen Einlagerungen sein. Felsgestein, bei dem                   Ist die Wasseraufnähme unter Atmosphärendruck
      derartige Mängel festzustellen sind, darf nur ver                < 0,5 Gew.-®/o und treten bei der Wasserlagerung
      wendet werden, wenn diese lediglich vereinzelt                   keine Risse oder sonstige Anzeichen von Schäden
      auftreten und die Eignung des Felsgesteins, insbe                auf, so gelten die Wasserbausteine als verwitte
      sondere die Frostbeständigkeit, nachgewiesen ist.                rungsbeständig. Ein Frostversuch ist dann in der
                                                                       Regel nicht erforderlich.
      Hachofen-, Metallhütten- und Stahlwerkschlacken
      dürfen keine Verunreinigungen wie Steine, Zie                    Ist die Wasseraufnahme unter Atmosphärendruck
      gel, Lehm, Kohle und andere Fremdstoffe enthal                   > 0,5 Gew.-®/o, so sind Frostversuche nach dem
      ten. Der Anteil an schaumigen, blasigen und gla                  Luftfrostverfahren durchzuführen.
      sigen         Schlackenstücken      darf      zusammen           Nach dem Luftfrostverfahren werden mindestens
       10 Gew.-®/o nicht überschreiten.                                5 Wasserbausteine mit einem Stückgewicht von
                                                                       10 bis 20 kg befrostet. Die Wasserbausteine wer
   3.3 Abmessungen                                                     den je nach Verwendungsort in Leitungs- oder
                                                                       Meerwasser      entsprechend   der    Versuchsausfüh
      3.3.1 Abmessungen von Pflaster- und Schüttsteinen                rung nach DIN 52 103 gesättigt, in Plastikfolie ein
            Die Abmessungen von Pflaster- und Schütt                   gepackt und in den Frostraum gebracht. Die Tem
              steinen werden nach dem Verwendungszweck                 peratur ist so zu regeln, daß in etwa 5 Stunden
              und   den   einwirkenden    Kräften   aus   Strö         mindestens eine Kerntemperatur von —15° C er
              mung, Schiffsschraubenstrahl,      Wellen    und         reicht ist und diese Temperatur 2 Stunden lang
              Eis festgelegt.                                          beibehalten wird. Anschließend werden die Prüf-
58

VkBl Amtlicher Teil                                             551                                                   Heft 16 — 1976


     körper in einem Wasserbad von Leitungs- oder                            chung ist der Auftraggeber so rechtzeitig zu un
     Meerwasser bei 4- 15° bis 20° C aufgetaut, wobei                        terrichten, daß er den Vorgang überwachen kann.
     die Wassermenge mindestens das 5fadie Volumen                           Die Kosten für die Güteüberwachung trägt der
     der Prüfkörper aufweisen muß.                                           Auftragnehmer.
     Nach 25 Frost-Tau-Wechseln sind die Probesteine                         Prüfungen und Überwachungen durch den Auf
     auf Gewichtsverlust und Veränderungen zu unter                          traggeber entbinden den Auftragnehmer nicht von
     suchen. Die Proben haben die Frostprüfung be                            der Durchführung der Eigen- und Fremdüberwa
     standen, wenn       der' Gewichtsverlust     unter   0,5                chung und der Verantwortung für die geforderte
     Gew.-®/o bleibt und keine Schäden wie Risse und                         Qualität der gelieferten Stoffe.
     Abplatzungen      aufgetreten sind. Bei negativem
     Prüfungsergebnis sind die Steine als Wasserbau
                                                                             Bei unzureichenden oder nicht eindeutigen Prüf
     steine nicht verwendbar.
                                                                             ergebnissen hat der Auftragnehmer die Prüfungen
                                                                             auf seine Kosten zu wiederholen. Bei Zweifeln
  3.6 Raumbeständigkeit                                                      über die Güteeigenschaften einer Lieferung hat
      Die Raumbeständigkeit ist bei Hochofen- und                            der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftragge
     Stahlwerkschlacke       nachzuweisen. Für    Hochofen                   bers ergänzende Prüfungen bei einer vom Auf
     schlacke ist der Nachweis gegen Kalk- und Eisen                         traggeber   bestimmten      Prüfstelle   durchzuführen.
     zerfall erforderlich.                                                   Der Auftraggeber trägt die Kosten der ergän
                                                                             zenden Prüfungen, wenn diese die Nichteignung
     Zur Prüfung des Kalkzerfalls werden frische                             der Lieferung ergeben. —
     Bruchflächen von gewaschenen Schlackenstücken
     im ultravioletten Licht beobachtet.                                     Der Auftragnehmer hat den Vertretern des Auf
                                                                             traggebers jederzeit die Besichtigung des Gewin-
     Als zerfallverdächtig gelten Schlacken, die auf                         nimgs- und Herstellungsortes der Wasserbaustei
     violettem Untergrund zahlreiche oder zu Nestern                         ne zu gestatten.
     vereinigte größere und kleinere helleuchtende
     Punkte oder Flecken von gelber, bronzener oder                                                                          Anlage
     zimtgleicher Farbe zeigen. Beständig sind Schlak-                         Eignungsprüfung und Güteüberwachung
     ken, die einheitlich violett in verschiedenen Tö                                    von .Wasserbausteinen
     nungen leuchten, und solche, die helleuchtende
     Punkte in nur geringer Zahl und in gleichmäßiger                 Lfd.          Art des             Eig      Güteüberwachung
     Verteilung zeigen.                                               Nr.         Nachweises           nungs     Eigen    Fremd
     Für die Prüfung des Eisenzerfalles von Hochofen                                                   prüfung    über       über
     schlacke   werden       mindestens   10 Schlackenstücke                                                     wachung wachung
     natürlicher Größe 2 Tage lang bei Raumtempera
     tur in Wasser gelagert. Die Schlackenstücke dür                                                              einmal      alle
     fen in dieser Zeit nicht zerfallen oder rissig wer                                                           im Pro    2 Jahre
     den.                                                                                                        duktions
                                                                                                                  monat
     Zur Prüfung der Raumbeständigkeit von Stahl
     werkschlacke     werden     mindestens    10 Schlacken                    Petrographische
     stücke natürlicher Größe bei Raumtemperatur                               Beurteilung *),
     20 Tage lang in Wasser gelagert. Die Schlacken                            chemische Zusam
     stücke dürfen in dieser Zeit nicht zerfallen oder                         mensetzung **),
     rissig werden.                                                            Beschreibung der
4. Eignungsprüfung und Güteüberwachung                                         Lagerstätte *)
                                                                               nach DIN 52 101
  4.1 Vor Abschluß des Liefervertrages ist durch das
      Zeugnis einer amtlich anerkannten Prüfstelle die                         Bestimmen der
      Eignung der Wasserbausteine nachzuweisen. Der                            Abmessungen               X            X       X
     Umfang der Eignungsprüfung richtet sich nach
     den Bestimmungen in Abschnitts und der Anlage.                            Trockenrohdichte
                                                                               nach DIN 52 102           X                    X
     Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden mit
     Ausnahme der Prüfung gemäß Zeile 1 der Anlage                             Druckfestigkeit
     durch die Fremdüberwachung im Rahmen der                                  nach DIN 52 105           X                    X
     Güteüberwachung überprüft. Prüfergebnisse aus
     der Fremdüberwachung können für das Zeugnis                               Wasseraufnahme
     der Eignungsprüfung verwendet werden.                                     unter Atmo
     Die Eignung ist auch nachzuweisen, wenn wäh                               sphärendruck
     rend der Lieferung der Steinbruch gewechselt                              nach DIN 52 103           X                    X
     oder bei Schlacken das Material nach einem ge
                                                                               Frostversuch
     änderten Verfahren erzeugt oder die Rohstoffbasis
                                                                               nach dem Luft
     verändert wird.
                                                                               frostverfahren                                  X
     Die Kosten der Eignungsprüfung trägt der Auf
     tragnehmer.                                                               Nachweis der
                                                                               Raumbeständig
  4.2 Güteüberwachung                                                          keit von Hoch
      Die Güteüberwachung besteht aus Eigen- und                               ofen- und Stahl
      Fremdüberwachung.                                                        werkschlacke               X                    X
      Zur Eigenüberwachung gehört gemäß Anlage das
      Bestimmen der Abmessungen von Wasserbaustei                     •) nicht für künstliche Steine
     nen, das mindestens einmal im Produktionsmonat               *•) nicht für Felsgestein
     durchzuführen ist.                                           (VkBl 1976 S. 549)
     Für die Fremdüberwachung hat der Auftragneh
     mer einen Überwachungsvertrag mit einer amtlich
                                                                                                Beriditigung
     anerkannten Prüfstelle abzuschließen. Der Umfang
     der Fremdüberwachung richtet sich nach den Be                Im VkBl (Heft 15/1976, Seite 471, Nr. 242) ist die „Ver
     stimmungen in Abschnitt 3 und der Anlage.                    ordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung" zu
                                                                  ergänzen:
     Die Proben für die Eigen- und Fremdüberwachung
     werden im Lieferwerk entnommen, über den Zeit                Vom 5. August 1976.
     punkt der Probenahmen für die Fremdüberwa                                                     Sdiriftleitung des Verkehrsblatt
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