VkBl Nr. 9 2019
Verkehrsblatt Nr. 9 2019
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
73. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2019 Heft 9
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2019 Seite Nr. Datum VkBl. 2019 Seite
Zentralabteilung Wasserstraßen, Schifffahrt
58 08. 04. 2019 Bekanntmachung der teilweisen Neufas- 62 08. 04. 2019 Schifffahrtspolizeiliche Bekanntmachung
sung der Übermittlungsstandards für das Fahreignungs- nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der Wassermotorräderverord-
register (FAER) Standards zur Datenübermittlung mit nung über zum Ziehen von Wasserskiläufern geeignete
dem Fahreignungsregister (FAER), Version 1.1 (Stand: Wassermotorräder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322
01. Oktober 2018). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
63 08. 04. 2019 Bekanntmachung einer Ergänzung der
Übersicht über amtliche Berechtigungsscheine gemäß
Bundesfernstraßen § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführer-
scheinverordnung vom 3. Mai 2017 (BGBL. I S. 101) . . . 322
59 26. 02. 2019 Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 4/2019
Sachgebiet 02.3: Planung und Entwurf; Aufgebote
Entwurfsgestaltung
Sachgebiet 07.1: Straßenverkehrstechnik und 63a 15. 05. 2019 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 323
Straßenausstattung; Bemessung und
Gestaltung der Straßen und Wege. . . 318
Nichtamtlicher Teil
Straßenverkehr Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329
60 16. 04. 2019 Verzeichnis der in der Bundesrepublik
Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kraftfahr-
zeug-Haftpflichtversicherer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319
Eisenbahnen
61 25. 03. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest-
stellung für das Bauvorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Planfeststellungsabschnitt 1.3, Leverkusen-Rheindorf–
Langenfeld-Berghausen Strecke 2650 Köln-Deutz–
Hamm (Westf), km 17,100–km 24,050 . . . . . . . . . . . . . . 320
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 9 – 2019 318 VkBl. Amtlicher Teil
Zentralabteilung Bundesfernstraßen
Nr. 58 Bekanntmachung der teilweisen Neu- Nr. 59 Allgemeines Rundschreiben
fassung der Übermittlungsstandards Straßenbau Nr. 4/2019
für das Fahreignungsregister (FAER) Sachgebiet 02.3: Planung und
Entwurf; Entwurfs-
Standards zur Datenübermittlung mit dem gestaltung
Fahreignungsregister (FAER), Version 1.1 Sachgebiet 07.1: Straßenverkehrs-
(Stand: 01. Oktober 2018) technik und Stra-
ßenausstattung;
Vom: 08.04.2019
Bemessung und
Nachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den Gestaltung der
mitteilungspflichtigen und auskunftsberechtigten Stellen Straßen und Wege
übergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4
Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Da- StB 11/7122.1/4/2985041
tenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister – VwV Bonn, den 26. Februar 2019
VZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die teil- Oberste Straßenbaubehörden
weise Neufassung der Übermittlungsstandards FAER der Länder
vom 01. Oktober 2018 bekannt.
nachrichtlich:
Die Übermittlungsstandards gelten ab dem 03. Mai 2019.1
Bundesanstalt für Straßenwesen
Die neuen Versionen haben den Stand vom 01. Oktober
2018. Die Übermittlungsstandards sind auf der Internet- Bundesrechnungshof
seite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de ein- DEGES Deutsche Einheit
gestellt. Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Flensburg, den 08. April 2019 Betreff: Richtlinien für das Sicherheitsaudit von
Straßen (RSAS)
Kraftfahrt-Bundesamt
Der Präsident Bezug: 1. Allgemeines Rundschreiben
Ekhard Zinke Straßenbau Nr. 18/2002
vom 13.08.2002,
S 28/16.57.10-2.0.2/5 F 2002
(VkBl. 2019 S. 318) 2. Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 26/2010
vom 03.11.2010,
StB 11/7122.1/4-1252057
3. Schreiben StB 11/7122.3/4/2667541
vom 21.10.2016
4. Allgemeines Rundschreiben Straßen-
bau Nr. 16/2012 vom 02.10.2012, StB
14/7131.3/060/1707887
Anlage: 1. RSAS (nicht mit abgedruckt)
Mit ARS 18/2002 (Bezug 1.) habe ich die „Empfehlungen
für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS)“, Ausgabe
1
Die Standards für die Übermittlung von Mitteilungen an das Fahr- 2002 der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen
eignungsregister (FAER) – Datenstruktur Mitteilungen der Bußgeld-
behörden (B 3450), Datenstruktur Mitteilungen der Justiz (B 3451),
(FGSV) übersandt und zur Anwendung empfohlen. Die Er-
Plausibilitätsprüfungen für A- und B-Mitteilungen (B 3452), Plausibi- fahrungen bei der Anwendung in den letzten Jahren und
litätsprüfungen für D- und E-Mitteilungen (B 3453), Plausibilitätsprü- auch die wissenschaftliche Evaluation im Projekt FE
fungen für F- und G-Mitteilungen (B 3454), Art der Maßnahme der
Fahrerlaubnisbehörde (B 3455), Schlüsseltabelle der Entschei- 82.0535, Heft V 307 der Schriftenreihe der Bundesanstalt
dungsgründe (B 3456), Anwenderhandbuch Beschreibung des für Straßenwesen (BASt) belegen den Bedarf an dem Ver-
Webservice (B 3457) – sowie die Standards für Unterrichtungen aus fahren des Sicherheitsaudits und dessen Nutzen für die
dem Fahreignungsregister (FAER) Beschreibung des Webservices
(B 3458) können von Verkehrsblatt-Abonnenten zum Sonderpreis Verbesserung der Verkehrssicherheit.
bezogen werden. Dieses Angebot ist bis zum 31.12. des Folgejahres
nach Veröffentlichung dieser Verkehrsblatt-Ausgabe gültig und nur Seit der Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG des Euro-
einmalig abrufbar. Alle Preise auf Anfrage. päischen Parlaments und des Rates gemäß ARS 26/2010
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 319 Heft 9 – 2019
(Bezug 2.) ist das Sicherheitsaudit fester Bestandteil des Zur Auditierung im Vorfeld von Erhaltungsmaßnahmen
Sicherheitsmanagements für die Straßeninfrastruktur und habe ich die BASt mit der Durchführung und wissen-
für die Straßen des Transeuropäischen Straßennetzes schaftlichen Begleitung von Pilotaudits beauftragt. Im
(TEN-T) verbindlich anzuwenden. Rahmen der Begleitforschung sollen bis zu 20 Bestands-
audits finanziert und analysiert werden. Dazu bitte ich um
Im Zuge dieser Entwicklung hat die FGSV die ESAS über- Übersendung Ihrer Interessensbekundungen an die BASt
arbeitet und als „Richtlinien für das Sicherheitsaudit an unter Ref-V1@bast.de.
Straßen (RSAS)“ zu einem Regelwerk erster Ordnung auf-
gestuft. Die Entwurfsfassung wurde Ihnen mit Bezugs- Die in den ESAS bisher enthaltenen Checklisten sind nicht
schreiben 3. übersandt. Ihre Stellungnahmen wurden bei mehr Bestandteil der RSAS. Die BASt stellt zur Unter-
der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt und soweit stützung der Auditoren Defizitlisten auf ihrer Website be-
möglich eingearbeitet. reit, die anhand der aktuellen Sicherheitsforschung lau-
fend ergänzt wird.
Ich gebe hiermit die RSAS bekannt und bitte Sie, diese
Das ARS Nr. 18/2002 hebe ich hiermit auf.
bei der Auditierung von Maßnahmen auf Bundesfernstra-
ßen in der Baulast des Bundes anzuwenden. Ich bitte mir Die Regelungen des ARS Nr. 26/2010 zu den ESAS bitte
bis zum 26.08.2019 eine Kopie Ihres Einführungserlasses ich nicht mehr anzuwenden.
zu übersenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
Hierbei bitte ich Folgendes zu beachten: ich, die RSAS auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich
liegenden Straßen anzuwenden. Ich würde es begrüßen,
Das Sicherheitsaudit in der Planung ist nach den RE 2012 wenn Sie die Anwendung auch für Straßen in der Baulast
(ARS 16/2012, Bezug 4.) für Vorhaben an Bundesfern- anderer Träger empfehlen.
straßen bei der Vorplanung und der Entwurfs-/Genehmi-
Die RSAS können beim FGSV-Verlag, Wesselinger Stra-
gungsplanung anzuwenden. Ich bitte mir hierzu die Audit-
ße 17, 50999 Köln bezogen werden.
berichte einschließlich der Stellungnahmen mit den
Unterlagen zum Gesehenvermerk vorzulegen.
Bundesministerium für
Über den Regelungsbereich der RE 2012 hinaus sind Si- Verkehr und digitale Infrastruktur
cherheitsaudits gemäß der Richtlinie 2008/96/EG auf Im Auftrag
Straßen des Transeuropäischen Straßennetzes (TEN-T) Dr. Stefan Krause
zudem in den Phasen Ausführungsentwurf, Fertigstellung
und erster Betriebsphase verbindlich durchzuführen.
(VkBl. 2019 S. 318)
Die RSAS enthalten erstmalig ein Sicherheitsaudit im Be-
stand. Dieses kann anlassbezogen sowohl präventiv als
auch reaktiv durchgeführt werden. Anwendungsgebiete
sind unter anderem Sicherheitsüberprüfungen unfallauf- Straßenverkehr
fälliger Streckenabschnitte oder der bestehenden Stra-
ßeninfrastruktur im Vorfeld von anstehenden Ersatzneu-
bauten oder Erhaltungsmaßnahmen. Letztere werden Nr. 60 Verzeichnis der in der Bundesrepub-
derzeit häufig allein bestandsorientiert durchgeführt, da- lik Deutschland zum Geschäftsbe-
durch werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Ver- trieb befugten Kraftfahrzeug-Haft-
kehrssicherheit im Zuge der Erhaltungsmaßnahme nicht pflichtversicherer
ausgeschöpft. Bei zukünftigen Erhaltungsmaßnahmen
sollen durch Sicherheitsaudits im Bestand anlassbezogen Berlin, den 16. April 2019
die bestehenden Verbesserungspotenziale in der Stra- StV 21/7362.3/1-3138952
ßeninfrastruktur mit maßvollem Aufwand identifiziert und
im Zuge der Erhaltungsmaßnahme umgesetzt werden. Nachstehend wird bekannt gegeben, dass das belgische
Versicherungsunternehmen QBE Europe SA/NV im Rah-
Das Sicherheitsaudit im Bestand deckt sich auch mit den men seiner Niederlassungstätigkeit in Deutschland auch
Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Änderung die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten darf.
der RL 2008/96/EG, welche eine Sicherheitsüberprüfung
von auffälligen Streckenabschnitten vorsehen. QBE Europe SA/NV Direktion für Deutschland
Breite Straße 31
Ich beabsichtige, Sicherheitsaudits im Bestand weiter zu 40213 Düsseldorf
verfolgen und nach einer Erprobungsphase in geeigneter
Form für die Bundesfernstraßen verbindlich einzuführen. Dem Versicherungsunternehmen wurde die Registernum-
mer 5208 zugeteilt.
Vor diesem Hintergrund beabsichtige ich, Erfahrungen
mit der Anwendung des Sicherheitsaudits im Bestand zu Bundesministerium für
sammeln. Ich bitte bereits jetzt sowohl um pilothafte Au- Verkehr und digitale Infrastruktur
ditierung von Unfallschwerpunkten sowie von Strecken- Im Auftrag
abschnitten mit hohem Sicherheitspotenzial, an denen Guido Zielke
bauliche Maßnahmen sinnvoll erscheinen, als auch von
Erhaltungsmaßnahmen. Bitte berichten Sie mir von Ihren
Erfahrungen bis zum 26.02.2021. (VkBl. 2019 S. 319)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 9 – 2019 320 VkBl. Amtlicher Teil
6,10 m aufgeweitet werden. Im gleichen Abschnitt soll der
Eisenbahnen Abstand zwischen dem neuen und dem bestehenden
Gleis der Strecke 2670 auf 4,00 m reduziert werden.
Nr. 61 Öffentliche Bekanntmachung der
Im Bereich der Eisenbahnüberführung über die Bundes-
Planfeststellung für das Bauvorhaben autobahn 542 (Bahn-km 19,180) soll der Gleisabstand
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planfest- wieder vergrößert werden, so dass das neue Gleis nicht
stellungsabschnitt 1.3, Leverkusen- auf der Fuge zwischen dem vorhandenen und dem dane-
Rheindorf–Langenfeld-Berghausen ben neu zu errichtenden Überbau angeordnet wird.
Strecke 2650 Köln-Deutz–Hamm
Im Bf Langenfeld sollen die Weichen der bestehenden
(Westf), km 17,100–km 24,050
Gleisverbindung im Bereich von Bahn-km 19,95 bis 20,40
zurückgebaut und durch Lückenschluss im Stammgleis er-
Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-
setzt werden. Das Überholgleis 55/50 (neu: 5) soll zu einem
amtes, Außenstelle Köln (Planfeststellungsbehörde), vom
zuglangen Überholungsgleis mit einer Nutzlänge von
25.03.2019, Az. 601ppa/002-2011#001, ist der Plan für
750 m verlängert werden. Die zulässige Ein- und Ausfahr-
das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 des Allgemei-
geschwindigkeit soll darüber hinaus auf Vmax=80 km/h
nen Eisenbahngesetzes (AEG) festgestellt worden.
angehoben werden. Ab Bahn-km 19,9 soll der Gleisab-
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit stand des Überholungsgleises auf 5,8 m erhöht werden,
Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des fest- während bis Bahn-km 19,9 die Lage des Gleises 5 erhal-
gestellten Plans liegen in der Zeit vom 20.05.2019 bis ten bleibt. Zwischen Bahn-km 20,25 und 20,60 soll die
03.06.2019 (einschließlich) im Referat Stadtplanung und Lage des bestehenden Gleises Düsseldorf–Köln lediglich
Denkmalschutz der Stadt Langenfeld, Rathaus, Kon- geringfügig modifiziert werden, um zukünftig die zulässige
rad-Adenauer-Platz 1, Raum 287, während der Dienst- Geschwindigkeit auf 140 km/h anheben zu können. Zwi-
stunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. schen Bahn-km 20,83 und 21,45 sollen die zurück gebau-
ten Gleisverbindungen zwischen den Gleisen der Strecke
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der 2650 und 2670 für eine zulässige Geschwindigkeit von
Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni- Vmax=80 km/h niveaugleich wieder hergestellt werden.
gen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Werkstattstraße Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sollen auch Baumaß-
102, 50733 Köln, angefordert werden. Ebenfalls ist eine nahmen an Brückenbauwerken durchgeführt werden. So
elektronische Anforderung möglich. Hierzu ist eine E-Mail sollen die Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die BAB A
an folgende Adresse zu senden: Sb1-esn-kln@eba.bund. 542 und die EÜ über die Fußgängerunterführung Katzberg-
de. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der straße linksseitig verbreitert werden. Die EÜ über die Fuß-
Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegen- gängerunterführung Hitdorfer Straße soll durch einen Tor-
über, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. sionsbalken für eine Schallschutzwand ergänzt werden.
Darüber hinaus sollen im Planfeststellungsabschnitt 911 m
Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig bestehende Schallschutzwände abgebrochen und 1817 m
vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anre- neu errichtet werden. Als notwendige Folgemaßnahme des
gungen entschieden worden. Neubaus des vierten Gleises muss eine Ferngasleitung der
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlus- Open Grid Europe GmbH umverlegt werden.
ses umfasst im Wesentlichen: Weitere Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entneh-
Feststellung des Plans men.
Der Plan für das Vorhaben Zum Schutz der an die Bahntrasse angrenzenden Bebau-
ung sind abschnittsweise aktive und/oder passive Lärm-
Rhein-Ruhr-Express (RRX) schutzmaßnahmen vorgesehen.
Planfeststellungsabschnitt 1.3, Leverkusen-Rheindorf–
Langenfeld-Berghausen Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Aus-
Strecke 2650 Köln-Deutz–Hamm (Westf), km 17,100–24,050 gleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
wird mit den in diesem Planfeststellungsbeschluss auf-
Planunterlagen
geführten Änderungen, Vorbehalten, Nebenbestimmun-
gen und Hinweisen festgestellt. Der festgestellte Plan umfasst 7 Ordner Planunterlagen
mit den darin näher bezeichneten Unterlagen.
Gegenstand der Planfeststellung
Wasserrechtliche Erlaubnisse
Der bereits im PFA 1.2 begonnene Bau des vierten Glei-
ses soll im PFA 1.3 bis Bahn-km 21,45, kurz hinter dem Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden die erforder-
S-Bahn-Verkehrshalt im Bf Langenfeld (Rheinland) fort- lichen wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt.
geführt werden, da in diesem Abschnitt die Strecke 2670
zurzeit nur eingleisig ist. Aus dem PFA 1.2 kommend, soll Nebenbestimmungen und Hinweise
das neue Gleis zunächst in einem Abstand von 6,4 m
neben dem bestehenden Gleis angeordnet werden, weil Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-
das bestehende Gleis hier nur in einem Abstand von mungen zu:
4,00 m neben dem linken Gleis der Strecke 2650 verläuft. – Abweichungen vom Regelwerk
Zwischen Bahn-km 18,35 und 18,75 soll der Abstand zwi-
schen dem bestehenden Gleis und der Strecke 2650 auf – Allgemein zu beachtende Vorschriften,
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 321 Heft 9 – 2019
– Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, den. Das elektronische Dokument muss entweder mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwor-
– Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz,
tenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
– Immissionsschutz, Person signiert und über einen sicheren Übermittlungs-
weg eingereicht werden. Sichere Übermittlungswege sind
– Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das
– Denkmalschutz, besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder
eine absenderbestätigte DE-Mail. Eine normale E-Mail
– Öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, genügt nicht.
– Straßen, Wege und Zufahrten Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik
– Kampfmittel, Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten
– Inanspruchnahme von Grundeigentum und sonstigen durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes,
Rechten Dritter Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln und
– Bahnen der Stadt Monheim den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie
soll einen bestimmten Antrag enthalten.
– Arbeitsschutz,
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab
– Standsicherheit, Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-
– Landwirtschaft den Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen
und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vor-
– Unterrichtungspflichten. gebracht werden, können durch das Gericht zurückge-
wiesen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Vorbehalte zu:
Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Be-
– Forderungen der Open Grid Europe GmbH, teiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch
Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbe-
– Forderungen der Air Liquide Deutschland GmbH.
vollmächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst in § 67
Abs. 2 Satz 1 VwGO genannten Personen zugelassen.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Hinweise zu: Behörden und juristische Personen des öffentlichen
– RWE Rhein-Ruhr-Netzservice GmbH, Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öf-
fentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse kön-
– Inbetriebnahmegenehmigungen, nen sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum
– Bodendenkmalschutz. Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum
Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen
Entscheidung über Einwendungen und Forderungen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-
Die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendun- menschlüsse vertreten lassen.
gen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie
die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann
Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit sich selbst vertreten. Die Anfechtungsklage gegen den
sie nicht durch Nebenbestimmungen im Planfeststel- vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat gemäß
lungsbeschluss, durch Änderungen oder Ergänzungen § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine aufschiebende Wirkung.
der Planunterlagen und/oder durch Zusagen der Vorha- Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
benträgerin berücksichtigt worden sind oder sie sich im der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-
Laufe des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens stellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO
auf andere Weise erledigt haben. kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung die-
ses Planfeststellungsbeschlusses beim
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Bundesverwaltungsgericht
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss Simsonplatz 1
kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim 04107 Leipzig
Bundesverwaltungsgericht gestellt und begründet werden. Treten erst später für den
Simsonplatz 1 Antrag relevante Tatsachen ein, verschiebt sich die Mo-
04107 Leipzig natsfrist gemäß § 18e Abs. 4 AEG.
erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letz- Köln, den 25. März 2019
te Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfah-
rensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss Eisenbahn-Bundesamt
gesondert zugestellt wurde. Außenstelle Köln
Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Im Auftrag
Rabe
Die Klage kann auch als elektronisches Dokument an das
für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des
Gerichts oder an die DE-Mail-Adresse übermittelt wer- (VkBl. 2019 S. 320)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 9 – 2019 322 VkBl. Amtlicher Teil
Muster Berechtigungsschein:
Nr. 62 Schifffahrtspolizeiliche Bekannt-
machung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der
Wassermotorräderverordnung über
zum Ziehen von Wasserskiläufern
geeignete Wassermotorräder
Die amtliche Liste der zum Ziehen von Wasserskiläufern
geeigneten Wassermotorräder (VkBl. 2012 S. 491), zuletzt
ergänzt VkBl. 2018 S. 573, wird wie folgt ergänzt:
Bonn, den 08. April 2019
WS 25/6262.3/12
lfd. Nr. Wassermotorrad Hersteller
Typ/Modell
Y-033 WaveRunner EX Yamaha
Y-034 WaveRunner EX Deluxe
Y-035 WaveRunner EX Sport
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag
Nicole Richter
(VkBl. 2019 S. 322) Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag
Andrea Weiß
(VkBl. 2019 S. 322)
Nr. 63 Bekanntmachung einer Ergänzung
der Übersicht über amtliche Berech-
tigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2
Nummer 2 und 3 der Sportbootfüh-
rerscheinverordnung vom 3. Mai
2017 (BGBL. I S. 101)
Bonn, den 08. April 2017
WS 25/6262.9/2-11-4
Die Übersicht Nr. 1 „Amtlicher Berechtigungsschein nach
§ 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV“ (VkBl. 2017 S. 744 zuletzt
geändert VkBl. 2019 S. 306) wird wie folgt ergänzt:
1. Der lfd. Nummer 80 wird folgende Nummer 81 angefügt:
Lfd. Nr. Bezeichnung Ausstellende Behörde
„81 Dienstberechtigungsschein Bürgermeister der Stadt
für Wasserfahrzeuge der Höxter, Leiter der Freiwilli-
Freiwilligen Feuerwehr gen Feuerwehr“
Höxter
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil