VkBl Nr. 13 2017
Verkehrsblatt Nr. 13 2017
VkBl. Amtlicher Teil 611 Heft 13 – 2017
BP = der Pfahlzug, der dem dokumen- 2.7.3 Zulässige Zugkraft
tierten größten kontinuierlichen
2.7.3.1 Die zulässige Zugkraft als Funktion des in
Zug entspricht, der bei einem sta-
Absatz 2.7.2 definierten α darf nicht grö-
tischen Zugversuch bei der Seeer-
ßer sein als die durch Absatz 2.7.3.2 vor-
probung gemäß Anlage A des
gegebene Zugkraft,
Rundschreibens MSC/Circ.884
oder gemäß einer gleichwertigen, 2.7.3.2 Zulässige Zugkraft als Funktion von α
für die Verwaltung akzeptierbaren kann durch direkte Stabilitätsberechnun-
Norm ermittelt wurde; gen berechnet werden, sofern die folgen-
den Voraussetzungen erfüllt sind:
Fp = (Zulässige Zugkraft) die Drahtzug-
kraft, die auf das Schiff in seinem .1 der krängende Hebelarm muss für je-
Beladungszustand bei Führung des den Winkel α so angenommen wer-
Drahtes durch ein bestimmtes den, wie in Absatz 2.7.2 festgelegt;
Schlepp-Pfostenpaar einwirken
kann bei jedem α, bei dem alle Sta- .2 die Stabilitätskriterien im Absatz 2.7.4
bilitätskriterien erfüllt werden kön- müssen eingehalten werden;
nen. Fp darf unter keinen Umstän- .3 α darf, abgesehen von der durch Ab-
den größer als Fd angesetzt werden; satz 2.7.3.3 gestatteten Ausnahme,
nicht kleiner als 5 Grad angesetzt
Fd = (die auslegungsgemäß größte Zug-
werden; und
kraft im Draht) die größte Zugkraft
der Schleppwinde oder die größte .4 α muss in Schritten von höchstens 5
statische Haltekraft der Winden- Grad angegeben werden, mit der
bremse, je nachdem welche Kraft Ausnahme, dass größere Schritte ak-
größer ist; zeptiert werden können, sofern die
zulässige Zugkraft durch das Bilden
h = der senkrechte Abstand (m) zwi-
von Arbeitssektoren auf die größeren
schen der Wirkungslinie, in der die
α beschränkt ist.
Antriebskraft auf das Schiff wirkt
und entweder: 2.7.3.3 Für den Fall eines geplanten Einsatzes zur
Bergung eines festgekommenen Ankers,
• dem höchstgelegenen Teil am bei dem das Schiff über dem Anker posi-
Schlepp-Pfosten, oder tioniert ist und geringe oder keine Fahrt
• einem Punkt auf einer zwischen macht, darf für α ein geringerer Wert als
dem höchsten Drahtablauf- 5 Grad angesetzt werden.
punkt der Winde und der Ober- 2.7.4 Stabilitätskriterien
kante des Hecks oder jeglicher
mechanischen Begrenzung der 2.7.4.1 Für die Ladefälle, bei denen Ankerziehen
Bewegung des Drahtes in vorgesehen ist, aber noch nicht begonnen
Querschiffsrichtung verlaufen- hat, müssen die in Absatz 2.2 von Teil A
den Linie; vorgegebenen Stabilitätskriterien einge-
halten werden, oder, sofern die Merkmale
y = Der Abstand in Querschiffsrichtung eines Schiffes deren Einhaltung unmög-
(m) zwischen der Schiffslängsach- lich machen, die in Absatz 2.4 von Teil B
se und dem äußeren Punkt, an vorgegebenen gleichwertigen Stabilitäts-
dem die Drahtzugkraft in das Schiff kriterien. Während des Ankerziehbetrie-
eingeleitet wird, gegeben durch: bes, bei Einwirkung des Krängungsmo-
y0 + x tan α; aber nicht größer als mentes, müssen die Kriterien gemäß den
B/2; Absätzen 2.7.4.2 bis 2.7.4.4 eingehalten
werden.
B = die Breite auf Spanten (m);
2.7.4.2 Die Restfläche zwischen der Kurve der auf-
y0 = Der Abstand in Querschiffsrichtung richtenden Hebelarme und der Kurve der
(m) zwischen der Schiffslängsach- gemäß Absatz 2.7.2 berechneten krängen-
se und dem inneren Teil des den Hebelarme muss mindestens 0,070 m
Schlepp-Pfostens oder jeglicher × Radiant betragen. Die Bestimmung der
mechanischen Begrenzung der Fläche erfolgt vom ersten Schnittpunkt der
Bewegung des Drahtes in Quer- beiden Kurven, φe, bis zum Winkel des
schiffsrichtung; zweiten Schnittpunkts, φc, oder bis zum
Einströmwinkel, φf, je nachdem welcher
x = der Abstand in Schiffslängsrich-
Winkel kleiner ist.
tung (m) zwischen dem Heck und
dem Schlepp-Pfosten oder jegli- 2.7.4.3 Der größte zwischen der Kurve der auf-
cher mechanischen Begrenzung richtenden Hebelarme und der Kurve der
der Bewegung des Drahtes in gemäß Absatz 2.7.2 berechneten krän-
Querschiffsrichtung. genden Hebelarme verbleibende aufrich-
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tende Hebelarm GZ muss mindestens 0,2 keit, mindestens den Anforderungen der
m betragen. Regel 24 des Internationalen Freibord-
Übereinkommens von 1966 oder des Pro-
2.7.4.4 Der statische Winkel, φe, beim ersten
tokolls von 1988 zu dem Internationalen
Schnittpunkt der Kurve der aufrichtenden
Freibord-Übereinkommen von 1966 in
Hebelarme mit der Kurve der gemäß Ab-
seiner geänderten Fassung entsprechen.
satz 2.7.2 berechneten krängenden
Die Anordnung der Wasserpforten muss
Hebelarme darf nicht größer sein als:
sorgfältig erwogen werden, um sicherzu-
.1 der Winkel, bei dem der aufrichtende stellen, dass Wasser, das sich auf dem
Hebelarm 50 v. H. seines Höchstwer- Arbeitsdeck und in Nischen im Backend-
tes entspricht; schott angesammelt hat, am effektivsten
abläuft. Auf Schiffen, die in Gebieten be-
.2 oder der Winkel, bei dem das Deck trieben werden, in denen mit Vereisung zu
eintaucht; rechnen ist, dürfen die Wasserpforten
.3 oder 15°, nicht mit Klappen versehen sein.
je nachdem welcher Winkel der kleinste 2.7.5.4 Die Windensysteme müssen mit einer
ist. Notslippvorrichtung ausgerüstet sein.
2.7.4.5 Bei allen Betriebsbedingungen muss bei 2.7.5.5 Für Schiffe im Ankerziehbetrieb müssen
einer vorgegebenen, gemäß Absatz 2.7.2. die folgenden Empfehlungen für die Ein-
definierten Verdrängung ∆ 2 am Heck in der richtungen zum Ankerziehen berücksich-
Schiffslängsachse ein Mindestfreibord von tigt werden:
mindestens 0,005 L eingehalten werden. In
.1 Es müssen Begrenzungspfosten oder
dem Fall des durch Absatz 2.7.3.3 behan-
sonstige konstruktive Lösungen ein-
delten Einsatzes zur Ankerbergung kann
gebaut werden, die dazu bestimmt
ein geringerer Mindestfreibord akzeptiert
sind, ein weiteres Auswandern des
werden, sofern dem im Einsatzplan ge-
Drahtes nach außen zu verhindern;
bührend Rechnung getragen wurde.
und
2.7.5 Bauliche Vorkehrungen gegen
.2 das Arbeitsdeck muss mit kontrastie-
Kentern
renden Farben oder anderen Kenn-
2.7.5.1 Ein Stabilitätsrechner darf zur Bestim- zeichnungen, wie z. B. Leitpfosten,
mung der zulässigen Zugkräfte und zur Begrenzungspfosten oder ähnlich
Überprüfung der Einhaltung maßgeblicher leicht identifizierbaren Punkten mar-
Stabilitätskriterien verwendet werden. kiert werden, die die Betriebsbereiche
für die Schleppleine kennzeichnen,
Zwei Arten von Stabilitätsrechnern dürfen
um der Bedienperson bei der Über-
an Bord benutzt werden:
wachung zu helfen.
• entweder eine Software zur Überprü-
2.7.6 Betriebliche Vorkehrungen gegen
fung der vorgesehenen oder tatsäch-
Kentern
lichen Zugkraft auf der Grundlage der
Kurven der zulässigen Zugkräfte; oder 2.7.6.1 Für jeden Ankerziehbetrieb muss ein um-
• eine Software zur Durchführung direk- fassender Einsatzplan gemäß den in Ab-
ter Stabilitätsberechnungen, um die satz 3.8 gegebenen Richtlinien festgelegt
Einhaltung der maßgeblichen Krite- werden, in dem mindestens, aber nicht
rien für einen gegebenen Ladefall (vor ausschließlich, die folgenden Verfahren
der Einwirkung der Zugkraft), eine ge- und Notfallmaßnahmen festgelegt werden
gebene Zugkraft und einen (durch die müssen:
Winkel α und β definierten) gegebe- .1 Umweltbedingungen für den Betrieb;
nen Drahtverlauf zu überprüfen.
.2 Windenbetrieb und Verschiebungen
2.7.5.2 Zugang zum Maschinenraum, ausgenom- von Gewichten;
men Notzugang und Montageluken, muss
möglichst innerhalb der Back angeordnet .3 Einhaltung der Stabilitätskriterien für
sein. Jeder Zugang vom freiliegenden La- die verschiedenen erwarteten Lade-
dungsdeck zum Maschinenraum muss fälle;
mit zwei wetterdichten Verschlüssen ver- .4 zulässige Zugkräfte an den Winden
sehen sein. Räume unter dem freiliegen- als Funktion von α gemäß Absatz 3.8;
den Ladungsdeck müssen vorzugsweise
von einer Position innerhalb oder oberhalb .5 Verfahren für den Abbruch der Arbeit
des Aufbaudecks aus zugänglich sein. und für Korrekturen; sowie
2.7.5.3 Der Querschnitt der Wasserpforten in den .6 Bekräftigung der Verpflichtung des
Schanzkleidern an den Seiten des La- Kapitäns, wenn nötig Korrekturmaß-
dungsdecks muss, je nach Anwendbar- nahmen zu ergreifen.
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2.7.6.2 An Deck gestaute Ladung muss so ange- CT = • 0,5
ordnet werden, dass ein Blockieren der für Schiffe mit herkömmlichen, nicht
Wasserpforten oder ein plötzliches Ver- um die Vertikalachse schwenkba-
rutschen der Ladung an Deck vermieden ren Antriebsorganen;
wird.
• 0,90/(1 + l/L LL),
2.7.6.3 Gegenballasten zum Ausgleich der Krän- für Schiffe mit um die Vertikalachse
gung des Schiffes während des Anker- schwenkbaren Antriebsorganen, die
ziehbetriebes muss vermieden werden. an einem einzigen Punkt entlang der
2.8 Schiffe im Schlepp- und im Assistenz- Schiffslänge eingebaut sind. Jedoch
betrieb darf CT für über das Heck schlep-
pende Schiffe mit am Heck ange-
2.8.1 Anwendungsbereich ordneten um die Vertikalachse
Die nachfolgenden Vorschriften gelten für schwenkbaren Antriebsorganen
Schiffe im Hafenschleppbetrieb, im Küs- oder für über den Bug schleppende
ten- oder Hochseeschleppbetrieb und im Traktorschlepper nicht kleiner als 0,7
Assistenzbetrieb, deren Kiel am oder nach sein und nicht kleiner als 0,5 für über
dem 1. Januar 2020 gelegt wird oder die den Bug schleppende Schiffe mit
sich zu diesem Zeitpunkt in einem ent- am Heck angeordneten um die Ver-
sprechenden Bauzustand* befinden, so- tikalachse schwenkbaren Antriebs-
wie für Schiffe, die nach diesem Zeitpunkt organen oder für über das Heck
für den Einsatz im Schleppbetrieb umge- schleppende Traktorschlepper;
baut werden. Für Schlepper mit anderer Auslegung der
Antriebs- und/oder Schleppeinrichtungen
* Entsprechender Bauzustand bezeichnet den Zustand: muss der Wert von CT für jeden Einzelfall
.1 der den Baubeginn eines bestimmten Schiffes erkennen gemäß den Anforderungen der Verwal-
lässt; und
.2 in dem die Montage von mindestens 50 Tonnen oder tung festgesetzt werden.
1 v. H. des geschätzten Gesamtbedarfs an Baumaterial
begonnen hat, je nachdem welcher Wert kleiner ist. ∆ = Verdrängung, in (t);
2.8.2 Der krängende Hebelarm beim l = Abstand in Schiffslängsrichtung, in
Schleppbetrieb (m), zwischen dem Angriffspunkt
der Schleppleine und der vertikalen
2.8.2.1 Der krängende Hebelarm, bei dem sich Drehachse der Antriebseinheit(en)
die Schleppleine selbsttätig ausklinken bei der jeweils betrachteten
muss, wird berechnet wie im Folgenden Schleppsituation;
vorgegeben:
h = lotrechter Abstand, in (m), zwi-
.1 Ein querschiffs wirkendes Krängungs- schen dem Angriffspunkt der
moment wird erzeugt durch den größ- Schleppleine und der horizontalen
ten vom Antrieb und von den Steuer- Drehachse der Antriebseinheit(en)
systemen des Schiffes ausgeübten bei der jeweils betrachteten
Querschub und den entsprechenden, Schleppsituation,
entgegengerichteten Zug in der
Schleppleine. g = mit 9,81 anzusetzende Erdbe-
schleunigung, in (m/s2);
.2 Der krängende Hebelarm HLφ, in (m),
als eine Funktion des Krängungswin- r = der Abstand in Querschiffsrichtung
kels φ, muss gemäß folgender Formel zwischen der Schiffslängsachse
berechnet werden: und dem Angriffspunkt der Schlepp-
leine, in (m). r ist mit Null anzuset-
BP * CT * (h * cos φ – r * sin φ) zen, wenn der Angriffspunkt der
HLφ =
g*∆ Schleppleine in der Schiffslängs-
achse liegt.
Dabei ist:
LLL = Länge (L) gemäß der Begriffsbe-
BP = Pfahlzug, in (kN), der der größten stimmung im in Kraft befindlichen
nachgewiesenen Dauerzugkraft Internationalen Freibordüberein-
entspricht, die in einem gemäß den kommen.
einschlägigen IMO-Richtlinien* oder
in einem gemäß einer für die Ver- Der Angriffspunkt der Schleppleine ist der
waltung akzeptierbaren Norm Ort, an dem die Zugkraft der Schleppleine
durchgeführten statischen Pfahl- in das Schiff eingeleitet wird. Der Angriffs-
zugversuch erreicht wurde; punkt der Schleppleine kann ein Schlepp-
haken, ein Schleppblock, eine Klüse oder
* Verwiesen wird auf Anlage A zu den Guidelines ein gleichwertiger, diesem Zweck dienen-
for safe ocean towing (MSC/Circ.884). der Ausrüstungsgegenstand sein.
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2.8.2.2 Der krängende Hebelarm HLφ in (m), bei 2.8.3 Der krängende Hebelarm beim Assis-
dem der Schleppanhang ausgeklinkt wer- tenzbetrieb
den muss, wird gemäß der folgenden For-
mel berechnet: 2.8.3.1 Für die Ermittlung der Stabilitätswerte
während des Assistenzbetriebes wird das
C1 * C2 * γ * V 2 Ap * Schiff als in einem Gleichgewichtszustand
HLφ = (h * cos φ – r * sin φ + C3* d) / befindlich betrachtet, der durch das Zu-
(2 * g * ∆) sammenwirken der auf den Schiffskörper
Dabei ist: und die Anhänge wirkenden hydrodyna-
mischen Kräfte, der Schubkraft und der
C1 = Seitenkraftkoeffizient Zugkraft der Schleppleine bestimmt wird,
wie in Abbildung 2.8-1 dargestellt.
= 2,8 – 0,1
Ls
0,10 ≤ C1 ≤ 1,00
Lpp 2.8.3.2 Für jeden Gleichgewichtszustand sind die
C2 = Berichtigung von C1 für Krängungs- zugehörigen Werte der Steuerkraft, der
winkel Bremskraft, des Krängungswinkels und
des krängenden Hebelarms den Ergebnis-
= φ + 0,5 C2 ≥ 1,00 sen von Versuchen mit der Großausfüh-
3 * φD rung oder mit einem Modell oder numeri-
Winkel bis Seite Deck schen Simulationen gemäß einer für die
Verwaltung akzeptierbaren Methode zu
2f
jφ = arctan
entnehmen.
B 2.8.3.3 Für jeden maßgeblichen Ladefall ist die
C3 = Abstand zwischen dem Flächen- Ermittlung der Gleichgewichtszustände
schwerpunkt von AP und der Was- über die Bandbreite der auftretenden As-
serlinie als Bruchteil des Tiefgangs sistenzgeschwindigkeiten vorzunehmen,
bezogen auf den Krängungswinkel wobei die Geschwindigkeit des Assistenz
erhaltenden Schiffes durchs Wasser zu
= φ * 0,26 + 0,30 0,50 ≤ C3 ≤ 0,83 berücksichtigen ist.*
φD
γ = spezifisches Gewicht von Wasser, * Die Bandbreite der üblichen Assistenzgeschwindigkeiten
liegt zwischen 6 und 10 Knoten.
in (t/m3);
V = seitliche Geschwindigkeit, in (m/s), 2.8.3.4 Für jede relevante Kombination von Lade-
V ist mit 2,57 (5 Knoten) anzusetzen; fall und Assistenzgeschwindigkeit ist der
größte krängende Hebelarm für die Be-
AP = projizierte Lateralfläche des Unter- wertung der Stabilitätswerte zu verwen-
wasserschiffes, in (m2), den.
r = der Abstand in Querschiffsrichtung
zwischen der Schiffslängsachse und 2.8.3.5 Bei den Stabilitätsberechnungen ist der
dem Angriffspunkt der Schleppleine, krängende Hebelarm als konstant anzu-
in (m), r ist mit Null anzusetzen, wenn setzen.
der Angriffspunkt der Schleppleine
in der Schiffslängsachse liegt;
LS = der Abstand in Längsschiffsrich-
tung, in (m), vom hinteren Lot bis
zum Angriffspunkt der Schleppleine;
LPP = die Länge zwischen den Loten, in (m);
φ = Krängungswinkel;
f = Freibord mittschiffs, in (m);
B = Breite auf Spanten, in (m);
h = senkrechter Abstand von der Was-
serlinie bis zum Angriffspunkt der
Schleppleine, in (m);
d = tatsächlicher mittlerer Tiefgang, in
(m).
Der Angriffspunkt der Schleppleine ist der
Ort, an dem die Zugkraft der Schleppleine
in das Schiff eingeleitet wird. Der Angriffs-
punkt der Schleppleine kann ein Schlepp-
haken, ein Schleppblock, eine Klüse oder
ein gleichwertiger, diesem Zweck dienen- Abbildung 2.8-1: Gleichgewichtszustand eines
der Ausrüstungsgegenstand sein. Assistenzschleppers
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2.8.4 Stabilitätskriterien Dabei ist:
2.8.4.1 Zusätzlich zu den in Teil A, Abschnitt 2.2 Fläche A = Fläche unter der Kurve der
vorgegebenen Stabilitätskriterien oder aufrichtenden Hebelarme, ge-
den in Kapitel 4 der „Erläuterungen zum messen vom Krängungswin-
internationalen Code über Intaktstabilität kel φe bis zu einem Krän-
aller Schiffstypen von 2008“ vorgegebe- gungswinkel von 20 Grad
nen gleichwertigen Stabilitätskriterien (siehe Abbildung 2.8-2);
müssen dann, wenn die Merkmale des
Schiffes die Einhaltung von Teil A, Ab- Fläche B = Fläche unter der Kurve der
schnitt 2.2 unmöglich machen, die folgen- krängenden Hebelarme, ge-
den Stabilitätskriterien erfüllt werden: messen vom Krängungswin-
kel φe bis zu einem Krän-
2.8.4.2 Für Schiffe im Hafen-, Küsten- oder Hoch- gungswinkel von 20 Grad
seeschleppbetrieb muss die Fläche A zwi- (siehe Abbildung 2.8-2);
schen der Kurve der aufrichtenden Hebel-
arme und der Kurve der gemäß Absatz Fläche C = Fläche unter der Kurve der
2.8.2.1 (Selbstausklinken) berechneten aufrichtenden Hebelarme, ge-
krängenden Hebelarme, gemessen vom messen von der aufrechten
Krängungswinkel, φe, bis zum Winkel des Schwimmlage (φ = 0) bis φd
zweiten Schnittpunkts, φc, oder bis zum (siehe Abbildung 2.8-3);
Einströmwinkel φf, je nachdem welcher Fläche D = Fläche unter der Kurve der
Winkel kleiner ist, größer sein als die zwi- krängenden Hebelarme, ge-
schen der Kurve der krängenden Hebel- messen von der aufrechten
arme und der Kurve der aufrichtenden Schwimmlage (φ = 0) bis zum
Hebelarme eingeschlossene Fläche B, ge- Krängungswinkel φd (siehe
messen vom Krängungswinkel φ = 0 bis Abbildung 2.8-3);
zum Krängungswinkel, φe.
φe = Krängungswinkel der Gleichge-
Dabei ist:
wichtslage, der beim ersten
φe = Winkel des ersten Schnittpunkts Schnittpunkt der Kurve der krän-
der Kurve der krängenden Hebel- genden Hebelarme mit der Kurve
arme mit der Kurve der aufrichten- der aufrichtenden Hebelarme liegt;
den Hebelarme;
φd = der Krängungswinkel, der beim
φf = Einströmwinkel, wie er in Teil A, Ab- zweiten Schnittpunkt der Kurve der
satz 2.3.1.4 dieses Codes definiert krängenden Hebelarme mit der
ist. Öffnungen, die gemäß dem In- Kurve der aufrichtenden Hebelar-
ternationalen Freibordübereinkom- me liegt oder der Einströmwinkel
men mit wetterdichten Verschlüs- oder 40 Grad, je nachdem welcher
sen versehen sein müssen, aber Winkel der kleinste ist.
aus betrieblichen Gründen offen
bleiben müssen, müssen als Ein- Aufrichtender Hebelarm
strömpunkte in der Stabilitätsbe-
rechnung berücksichtigt werden;
Krängender
φc = Winkel des zweiten Schnittpunkts Hebelarm
der Kurven der krängenden Hebel-
arme und der aufrichtenden Hebel-
arme.
2.8.4.3 Für Schiffe im Hafen-, Küsten- oder Hoch-
seeschleppbetrieb muss der erste Schnitt-
punkt der Kurve der aufrichtenden Hebel- [Grad]
arme mit der Kurve der gemäß Absatz
2.8.2.2 (Ausklinken des Schleppanhangs) Aufrichtender Hebelarm
berechneten krängenden Hebelarme bei
einem Krängungswinkel erreicht werden,
der kleiner ist als der Einströmwinkel, φf. Krängender
Hebelarm
2.8.4.4 Für Schiffe im Assistenzbetrieb muss der
gemäß Absatz 2.8.3 bestimmte größte
krängende Hebelarm die folgenden Krite-
rien erfüllen:
.1 Fläche A ≥ 1,25 × Fläche B;
.2 Fläche C ≥ 1,40 × Fläche D; und [Grad]
.3 φe ≤ 15 Grad. Abbildung 2.8-2: Flächen A und B
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Aufrichtender Hebelarm Aufrichtender Hebelarm 2.8.6 Betriebliche Vorkehrungen gegen
Kentern
2.8.6.1 Die Anordnung von an Deck gestauter La-
Krängender Krängender
Hebelarm
dung muss so sein, dass ein Blockieren
Hebelarm
der Wasserpforten oder ein plötzliches
Verrutschen der Ladung an Deck vermie-
den wird. Sofern sich Ladung an Deck be-
findet, darf diese die Bewegung der
Schleppleine nicht behindern.
2.8.6.2 Bei allen Betriebsbedingungen muss am
Heck ein Mindestfreibord von mindestens
Aufrichtender Hebelarm Aufrichtender Hebelarm 0,005 x LLL eingehalten werden.
2.9 Schiffe im Hebebetrieb
Krängender Krängender 2.9.1 Anwendungsbereich
Hebelarm Hebelarm
2.9.1.1 Die nachfolgenden Vorschriften gelten für
Schiffe im Hebebetrieb, deren Kiel am
oder nach dem 1. Januar 2020 gelegt wird
oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem
entsprechenden Bauzustand* befinden
sowie für Schiffe, die nach diesem Zeit-
punkt für den Einsatz im Hebebetrieb um-
gebaut werden.
Abbildung 2.8-3: Flächen C und D
2.8.5 Bauliche Vorkehrungen gegen * Entsprechender Bauzustand bezeichnet den Zustand:
.1 der den Baubeginn eines bestimmten Schiffes erkennen
Kentern lässt und
.2 in dem die Montage von mindestens 50 Tonnen oder
2.8.5.1 Zugang zum Maschinenraum, ausgenom- 1 v. H. des geschätzten Gesamtbedarfs an Baumaterial
men Notzugang und Montageluken, muss begonnen hat, je nachdem welcher Wert kleiner ist.
möglichst innerhalb der Back angeordnet 2.9.1.2 Die Vorschriften dieses Abschnittes müs-
sein. Jeder Zugang vom freiliegenden La- sen auf Einsätze angewendet werden, die
dungsdeck zum Maschinenraum muss das Heben schiffseigener Strukturen be-
mit zwei wetterdichten Verschlüssen ver- inhalten oder auf Hebevorgänge, bei
sehen sein. Räume unter dem freiliegen- denen das größte durch das Heben ver-
den Ladungsdeck müssen vorzugsweise ursachte Krängungsmoment größer ist als
von einer Position innerhalb oder oberhalb das durch folgende Formel angegebene:
des Aufbaudecks aus zugänglich sein.
Dabei ist:
2.8.5.2 Der Querschnitt der Wasserpforten in den
Schanzkleidern an den Seiten des La- ML = Schwellenwert für das Krängungs-
dungsdecks muss, je nach Anwendbarkeit, moment, in (t.m), das durch die
mindestens den Anforderungen der Regel (Hebeeinrichtung und) Last an der
24 des Internationalen Freibord-Überein- Hebeeinrichtung hervorgerufen
kommens von 1966 oder des Protokolls wird;
von 1988 zu dem Internationalen Freibord- GM = die metazentrische Anfangshöhe,
Übereinkommen von 1966 in seiner geän- in (m), mit freier Oberflächenkorrek-
derten Fassung entsprechen. Die Anord- tur, einschließlich der Wirkung der
nung der Wasserpforten muss sorgfältig (Hebeeinrichtung und) Last an der
erwogen werden, um sicherzustellen, dass Hebeeinrichtung;
Wasser, das sich auf dem Arbeitsdeck und
in Nischen im Backendschott angesam- f = der Mindestfreibord, in (m), gemes-
melt hat, am effektivsten abläuft. Auf Schif- sen von der Oberseite des Wetter-
fen, die in Gebieten betrieben werden, in decks bis zur Wasserlinie;
denen mit Vereisung zu rechnen ist, dürfen
B = die Breite des Schiffes auf Span-
die Wasserpforten nicht mit Klappen ver-
ten, in (m); und
sehen sein.
Δ = die Verdrängung des Schiffes, ein-
2.8.5.3 Ein Schiff im Schleppbetrieb muss mit schließlich der angehobenen Last,
einer Vorrichtung zum schnellen Slippen in (t).
der Schleppleine ausgerüstet sein.*
Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten
auch für Schiffe in einem Hebebetrieb, bei
* Mit Schleppwindensystemen ausgerüstete Schiffe müssen
ebenfalls mit einer Vorrichtung zum schnellen Slippen der dem kein querschiffs wirkendes Krän-
Schleppleine ausgerüstet sein. gungsmoment auftritt und bei dem sich
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der Schwerpunkt des Schiffes in der .2 ist der seitliche Abstand (y) der Ab-
Senkrechten (VCG) aufgrund des angeho- stand in Querschiffsrichtung zwi-
benen Gewichtes um mehr als 1 v. H. nach schen dem Punkt, an dem die lotrecht
oben verlagert. wirkende Last auf das Schiff einwirkt,
und der Schiffslängsachse bei auf-
Die Berechnungen müssen für die un-
rechter Schwimmlage; und
günstigsten Ladefälle erfolgen, bei denen
die Hebeeinrichtung genutzt werden soll. .3 wird die senkrechte Höhe der Last
(KGload) als der senkrechte Abstand
2.9.1.3 Im Sinne dieses Abschnitts sind nicht-ex-
zwischen dem Punkt, an dem die lot-
ponierte Gewässer solche, bei denen die
recht wirkende Last auf das Schiff
Umwelteinflüsse auf den Hebebetrieb ver-
einwirkt, und der Grundlinie bei auf-
nachlässigbar sind. Andernfalls sind Ge-
rechter Schwimmlage angenommen.
wässer als exponiert zu betrachten. Im
Allgemeinen sind nicht-exponierte Ge- 2.9.3 Stabilitätskriterien
wässer ruhige Gewässerbereiche, d. h.
Flussmündungen, Reeden, Buchten, La- 2.9.3.1 Die hier enthaltenen Stabilitätskriterien
gunen, in denen die Windstreichlänge* oder gegebenenfalls die in den Absätzen
höchstens sechs Meilen beträgt. 2.9.4, 2.9.5 oder 2.9.7 enthaltenen Stabili-
tätskriterien müssen bei der ungünstigs-
* Die Windstreichlänge ist eine hindernisfreie waagerechte
ten Lage der Hebeeinrichtung und ihrer
Strecke, über die der Wind geradlinig über Wasser streichen Last für alle Ladefälle erfüllt werden, bei
kann. denen Hebebetrieb vorgesehen ist. Im
Sinne dieses Abschnitts müssen die
2.9.2 Last und Schwerpunkt in der Senk-
Hebeeinrichtung und ihre Last(en) und ihr
rechten für verschiedene Arten von
Schwerpunkt (COG) in die Verdrängung
Hebebetrieb
und den Schwerpunkt des Schiffes einge-
2.9.2.1 Beim Hebebetrieb unter Einsatz einer rechnet werden, wobei dann kein Krän-
Hebevorrichtung, die aus einem Kran, La- gungsmoment/krängender Hebelarm von
debaum, Ausleger, A-förmigen Rahmen außen wirkt.
oder ähnlichem besteht:
2.9.3.2 Alle während des Hebebetriebs benutzten
.1 muss die Größe der lotrecht wirken- Ladefälle müssen die in den Abschnitten
den Last (PL) der größten bei einer ge- 2.2 und 2.3 von Teil A vorgegebenen Sta-
gebenen Auslage der Hebeeinrich- bilitätskriterien erfüllen. Sofern die Merk-
tung zulässigen statischen Last male eines Schiffes die Einhaltung des Ab-
entsprechen; schnitts 2.2 von Teil A unmöglich machen,
müssen die in Kapitel 4 der „Erläuterungen
.2 ist der seitliche Abstand (y) der Ab-
zum internationalen Code über Intaktsta-
stand in Querschiffsrichtung zwi-
bilität aller Schiffstypen von 2008“ vorge-
schen dem Punkt, an dem die lotrecht
gebenen gleichwertigen Stabilitätskriterien
wirkende Last auf die Hebeeinrich-
angewendet werden. Während des Hebe-
tung einwirkt, und der Schiffslängs-
betriebes müssen auch, wie in Ab-
achse bei aufrechter Schwimmlage;
satz 2.9.1 bestimmt, die folgenden Stabili-
.3 wird die senkrechte Höhe der Last tätskriterien angewendet werden:
(KGload) als der senkrechte Abstand
.1 der Krängungswinkel beim Gleichge-
zwischen dem Punkt, an dem die lot-
wichtszustand, φ1, darf nicht größer
recht wirkende Last auf die Hebeein-
sein als der größte statische Krän-
richtung einwirkt, und der Grundlinie
gungswinkel, für den die Hebeein-
bei aufrechter Schwimmlage ange-
richtung ausgelegt ist und der bei der
nommen; und
Zulassung des Ladegeschirrs be-
.4 muss die Änderung der Schwer- rücksichtigt wurde;
punktslage der Hebeeinrichtung(en)
.2 während des Hebebetriebs in nicht-ex-
berücksichtigt werden.
ponierten Gewässern darf der Mindest-
2.9.2.2 Beim Hebebetrieb ohne Einsatz einer abstand zwischen der Wasseroberflä-
Hebevorrichtung, die aus einem Kran, La- che und dem obersten durchlaufenden
debaum, Ausleger, A-förmigen Rahmen Deck, das den wasserdichten Schiffs-
oder ähnlichem besteht, bei dem ganz körper abschließt, unter Berücksichti-
oder teilweise unter Wasser befindliche gung von Trimm und Krängung an kei-
Gegenstände über in oder nahe der ner Stelle der gesamten Schiffslänge
Deckshöhe gelegene Rollen oder Umlenk- weniger als 0,50 Meter betragen; und
punkte gehoben werden:
.3 während des Hebebetriebs in ex-
.1 muss die Größe der lotrecht wirken- ponierten Gewässern darf der Rest-
den Last (PL) der Bremshaltekraft der freibord nicht weniger als 1,00 Meter
Winde entsprechen; oder als 75 v. H. der größten während
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Heft 13 – 2017 618 VkBl. Amtlicher Teil
des Betriebes angetroffenen kenn- ve der Winddruckhebelarme,
zeichnenden Wellenhöhe HS, in (m), je nachdem welcher Winkel
betragen, je nachdem welcher Wert der kleinste ist, siehe Abbil-
größer ist. dung 2.9-1;
2.9.4 Hebebetrieb, der bei Vorliegen von AHL = die Fläche unter der Kurve der
Umwelt- oder Betriebsbeschränkun- Winddruckhebelarme auf-
gen durchgeführt wird grund der auf das Schiff und
die angehobene Last wirken-
2.9.4.1 Für Hebebetrieb bei Bedingungen, die in- den Windkraft bei der größten
nerhalb der in Absatz 2.9.4.1.1 nieder- in Absatz 2.9.4.1.1 spezifizier-
gelegten klar definierten Grenzen durch- ten Windgeschwindigkeit, sie-
geführt werden, dürfen anstelle der in he Abbildung 2.9-1.
Absatz 2.9.3 enthaltenen Kriterien die in
Absatz 2.9.4.1.2 niedergelegten Intaktkri-
terien angewendet werden.
.1 Die Grenzen der Umweltbedingungen
müssen mindestens das Folgende
angeben:
• die größte kennzeichnende Wel-
lenhöhe HS; und
• die größte Windgeschwindigkeit
(eine Minute andauernd in 10 Me-
tern Höhe über dem Meeresspie-
gel).
Die Grenzen der Einsatzbedingungen
müssen mindestens das Folgende Abbildung 2.9-1: Intaktkriterien bei Vor-
angeben: liegen von Umwelt- und Betriebsbe-
schränkungen
• Die längste Dauer des Hebevor-
gangs; .3 Die Fläche unter der Kurve der auf-
richtenden Netto-Hebelarme zwi-
• Beschränkungen der Schiffsge- schen dem Krängungswinkel beim
schwindigkeit; und Gleichgewichtszustand, φ1, und dem
• Verkehrsbeschränkungen / Ver- Einströmwinkel φF, oder dem Winkel
kehrslenkung. von 20°, je nachdem welcher Winkel
kleiner ist, muss mindestens 0,03 m
.2 Die folgenden Stabilitätskriterien rad betragen.
müssen gelten, wenn sich die ange-
hobene Last in der ungünstigsten 2.9.5 Plötzlicher Verlust der Hakenlast
Lage befindet: 2.9.5.1 Ein Schiff im Hebebetrieb, das Gegen-
.1 die Ecke des obersten durchlau- ballast verwendet, muss in der Lage
fenden Decks, das den wasser- sein, dem plötzlichen Verlust der Haken-
dichten Schiffskörper abschließt, last standzuhalten, wobei der ungüns-
darf nicht eintauchen; tigste Punkt zu berücksichtigen ist, an
dem die Hakenlast auf das Schiff ein-
.2 ARL ≥ 1,4 × AHL wirkt (d. h. das größte Krängungsmo-
ment). Zu diesem Zweck muss die Flä-
Dabei ist:
che auf der der angehobenen Last
ARL = die Fläche unter der um das gegenüberliegenden Seite des Schiffes
Krängungsmoment durch den (Fläche 2), wie in Abbildung 2.9-2 dar-
Kran und gegebenenfalls um gestellt, um den im folgenden angegebe-
das durch den Gegenballast nen Betrag größer sein, als die Restflä-
bewirkte aufrichtende Moment che auf der Seite, an der die Last
berichtigten Kurve der aufrich- angehoben wird (Fläche 1):
tenden Netto-Hebelarme im
Fläche 2 > 1,4 × Fläche 1, für Hebe-
Bereich vom Krängungswinkel
betrieb in
beim Gleichgewichtszustand,
exponierten
φ1, bis zu dem Einströmwinkel,
Gewässern.
φF, dem Winkel bei dem die
Stabilität verschwindet, φR, Fläche 2 > 1,0 × Fläche 1, für Hebebe-
oder dem zweiten Schnitt- trieb in nicht-
punkt der Kurve der aufrich- exponierten
tenden Hebelarme mit der Kur- Gewässern.
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VkBl. Amtlicher Teil 619 Heft 13 – 2017
2.9.6.2 Das aufgrund einer angehobenen Last auf
GZ2 das Schiff wirkende Krängungsmoment
und der zugehörige krängende Hebelarm
müssen unter Verwendung der folgenden
GZ1 Formeln berechnet werden:
ϕf ϕe2 HMφ = PL * y * cos φ
A1 HLφ = HMφ ÷ ∆
Dabei ist:
A2
HMφ = das Krängungsmoment, in (t.m),
aufgrund der angehobenen Last
bei φ;
PL = die lotrecht wirkende Komponente
der angehobenen Last in (t), wie in
Abbildung 2.9-2 2.9.2.1.1 definiert;
Dabei ist: y = der seitliche Abstand der angeho-
benen Last in (m), wie in 2.9.2.1.2
GZ1 = Kurve der aufrichtenden Netto- definiert,
Hebelarme (GZ) für den Zustand
vor dem Verlust der Last am Kran, φ = der Krängungswinkel;
berichtigt um Krängungsmoment HLφ = der krängende Hebelarm aufgrund
durch den Kran und gegebenen- der angehobenen Last bei φ, in
falls um das durch den Gegenbal- (m); und
last bewirkte aufrichtende Moment;
Δ = die Verdrängung des Schiffes mit
GZ2 = Kurve der aufrichtenden Netto- der angehobenen Last, in (t).
Hebelarme (GZ) für den Zustand
nach Verlust der Last am Kran, ge- 2.9.6.3 Zur Anwendung der in Absatz 2.9.7 ent-
gebenenfalls berichtigt um das haltenen Kriterien für den Fall des plötzli-
durch den Gegenballast bewirkte chen Verlustes der angehobenen Last bei
Quermoment; Verwendung von Gegenballast müssen
die den Gegenballast beinhaltenden krän-
φe2 = der Winkel, bei dem nach dem Ver- genden Hebelarme mittels folgender For-
lust der Last am Kran statisches meln berechnet werden:
Gleichgewicht herrscht;
(PL * y – CBM) * cos φ
φf = der Einströmwinkel oder der Krän- CHL1 =
∆
gungswinkel beim zweiten Schnitt-
punkt der Kurven der krängenden CBM * cos φ
CBHL2 =
Hebelarme und der aufrichtenden (∆ – PL )
Hebelarme, je nachdem welcher
Winkel kleiner ist; und Dabei ist:
Der Ausdruck „Netto-Hebelarm“ bedeu- CBM = das vom Gegenballast hervor-
tet, dass der tatsächliche Schwerpunkt gerufene Krängungsmoment, in
des Schiffes in Querrichtung als Funktion (t.m);
des Krängungswinkels in die Berechnung CHL1 = der kombinierte krängende He-
der GZ-Kurve eingeht. belarm, in (m), aufgrund der zu
hebenden Last und des Krän-
2.9.6 Alternative Methode
gungsmoments des Gegenbal-
2.9.6.1 Die Kriterien in Absatz 2.9.6 dürfen auf ein lastes bei einer Verdrängung,
Schiff im Hebebetrieb, wie es in Ab- die derjenigen des Schiffes mit
satz 2.9.1 bestimmt ist, alternativ zu den der zu hebenden Last ent-
jeweils zutreffenden Kriterien in den Ab- spricht; und
sätzen 2.9.3 bis 2.9.5 angewendet wer-
CBHL2 = der vom durch den Gegenballast
den. Im Sinne dieses Abschnittes und der
hervorgerufenen Krängungsmo-
in Absatz 2.9.7 niedergelegten Stabilitäts-
ment hervorgerufene krängende
kriterien wird die angehobene Last, die
Hebelarm, in (m), bei einer Ver-
eine Krängung des Schiffes verursacht,
drängung, die derjenigen des
für den Zweck der Stabilitätsberechnung
Schiffes ohne die zu hebende
in ein Krängungsmoment bzw. einen krän-
Last entspricht.
genden Hebelarm umgewandelt, das bzw.
der auf die Kurve der aufrichtenden Hebel- 2.9.6.4 Der Krängungswinkel beim Gleichge-
arme des Schiffes angewendet wird. wichtszustand φe, auf den in 2.9.7 Bezug
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genommen wird, bezeichnet den Winkel liegenden Seite des Schiffes (Fläche 2) in
des ersten Schnittpunkts der Kurve der Abbildung 2.9-3, um den im folgenden an-
aufrichtenden Hebelarme mit der Kurve gegebenen Betrag größer sein, als die
der krängenden Hebelarme. Restfläche auf der Seite, an der die Last
angehoben wird (Fläche 1) in Abbildung
2.9.7 Alternative Stabilitätskriterien 2.9-3:
2.9.7.1 Für die Ladefälle, bei denen Hebebetrieb Fläche 2 – Fläche 1 > K,
vorgesehen ist, aber noch nicht begonnen
hat, müssen die in den Abschnitten 2.2 Dabei ist:
und 2.3 von Teil A vorgegebenen Stabili-
K = 0,037 m rad, für einen Hebebetrieb
tätskriterien eingehalten werden. Sofern
in exponierten Ge-
die Merkmale eines Schiffes die Einhal-
wässern, und
tung des Abschnitts 2.2 von Teil A unmög-
lich machen, müssen die in Kapitel 4 der K = 0,0 m rad, für einen Hebebetrieb
„Erläuterungen zum internationalen Code in nicht-exponierten
über Intaktstabilität aller Schiffstypen von Gewässern.
2008“ vorgegebenen gleichwertigen Sta-
bilitätskriterien angewendet werden. AUFRICHTENDER ARM
Während des Hebebetriebes müssen, wie
in Absatz 2.9.1 bestimmt, die folgenden
Stabilitätskriterien angewendet werden:
.1 die Fläche der restlichen aufrichten- FLÄCHE1
den Hebelarme unterhalb der Kurve KRÄNGUNGSWINKEL
der aufrichtenden Hebelarme und
oberhalb der Kurve der krängenden
Hebelarme zwischen φe und 40° oder, FLÄCHE2
WINKEL DES STATISCHEN
falls dieser kleiner ist, dem Winkel, bei GLEICHGEWICHTS BEIM
ZUSAMMENWIRKEN DER
KRÄNGENDEN MOMENTE
dem der restliche aufrichtende Hebel- DURCH DIE HAKENLAST
UND DEN GEGENBALLAST
arm am größten ist, darf nicht kleiner
sein als: Abbildung 2.9-3
0,080 m rad, wenn der Hebebetrieb in GZ(1) = Die Kurve der aufrichtenden
exponierten Gewässern durchgeführt Hebelarme bei der Verdrän-
wird; oder gung, die derjenigen des
Schiffes ohne die Last am
0,053 m rad, wenn der Hebebetrieb in Haken entspricht;
nicht-exponierten Gewässern durch-
geführt wird; GZ(2) = Die Kurve der aufrichtenden
Hebelarme bei der Verdrän-
.2 zusätzlich ist der Winkel beim Gleich- gung, die derjenigen des
gewichtszustand auf den kleinsten Schiffes mit der Last am Ha-
der folgenden Werte zu begrenzen: ken entspricht;
.1 10 Grad; Fläche 2 = Die Restfläche zwischen
GZ(1) und CBHL2 bis zum
.2 den Winkel, bei dem das oberste
Einströmwinkel oder bis zum
durchlaufende Deck, das den
Winkel beim zweiten Schnitt-
wasserdichten Schiffskörper ab-
punkt von GZ(2) und CBHL2,
schließt, eintaucht; oder
je nachdem welcher Winkel
.3 den für die Hebevorrichtung zu- der kleinere ist.
lässigen Wert für Trimm/Krän-
Fläche1 = Die Restfläche unterhalb von
gung (Daten sind aus den vom
GZ(1) und oberhalb von
Hersteller eingeholten zulässigen
CBHL2 bis φe.
Werten für Schrägzug senkrecht
zu der und in der Ladebaumebe- 2.9.8 Modellversuche oder direkte Berech-
ne abzuleiten). nungen
2.9.7.2 Ein Schiff im Hebebetrieb, das Gegenbal- 2.9.8.1 Nach einer für die Verwaltung akzeptier-
last verwendet, muss in der Lage sein, baren Methodik durchgeführte Modellver-
dem plötzlichen Verlust der Last am Ha- suche oder direkte Berechnungen, die die
ken standzuhalten, wobei der ungünstigs- Überlebensfähigkeit des Schiffes nach
te Punkt, an dem die Last am Haken auf einem plötzlichen Verlust der Last am Ha-
das Schiff einwirkt (d. h. das größte Krän- ken nachweisen, dürfen als Alternative zur
gungsmoment bewirkt) zu berücksichti- Einhaltung der Anforderungen der Absät-
gen ist. Zu diesem Zweck muss die Fläche ze 2.9.5 oder 2.9.7.2 zugelassen werden,
auf der der angehobenen Last gegenüber- sofern:
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil