VkBl Nr. 13 2017

Verkehrsblatt Nr. 13 2017

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VkBl. Amtlicher Teil                                     611                                         Heft 13 – 2017

            BP = der Pfahlzug, der dem dokumen-                2.7.3   Zulässige Zugkraft
                 tierten größten kontinuierlichen
                                                               2.7.3.1 Die zulässige Zugkraft als Funktion des in
                 Zug entspricht, der bei einem sta-
                                                                       Absatz 2.7.2 definierten α darf nicht grö-
                 tischen Zugversuch bei der Seeer-
                                                                       ßer sein als die durch Absatz 2.7.3.2 vor-
                 probung gemäß Anlage A des
                                                                       gegebene Zugkraft,
                 Rundschreibens MSC/Circ.884
                 oder gemäß einer gleichwertigen,              2.7.3.2 Zulässige Zugkraft als Funktion von α
                 für die Verwaltung akzeptierbaren                     kann durch direkte Stabilitätsberechnun-
                 Norm ermittelt wurde;                                 gen berechnet werden, sofern die folgen-
                                                                       den Voraussetzungen erfüllt sind:
            Fp = (Zulässige Zugkraft) die Drahtzug-
                 kraft, die auf das Schiff in seinem                   .1   der krängende Hebelarm muss für je-
                 Beladungszustand bei Führung des                           den Winkel α so angenommen wer-
                 Drahtes durch ein bestimmtes                               den, wie in Absatz 2.7.2 festgelegt;
                 Schlepp-Pfostenpaar einwirken
                 kann bei jedem α, bei dem alle Sta-                   .2   die Stabilitätskriterien im Absatz 2.7.4
                 bilitätskriterien erfüllt werden kön-                      müssen eingehalten werden;
                 nen. Fp darf unter keinen Umstän-                     .3   α darf, abgesehen von der durch Ab-
                 den größer als Fd angesetzt werden;                        satz 2.7.3.3 gestatteten Ausnahme,
                                                                            nicht kleiner als 5 Grad angesetzt
            Fd = (die auslegungsgemäß größte Zug-
                                                                            werden; und
                 kraft im Draht) die größte Zugkraft
                 der Schleppwinde oder die größte                      .4   α muss in Schritten von höchstens 5
                 statische Haltekraft der Winden-                           Grad angegeben werden, mit der
                 bremse, je nachdem welche Kraft                            Ausnahme, dass größere Schritte ak-
                 größer ist;                                                zeptiert werden können, sofern die
                                                                            zulässige Zugkraft durch das Bilden
            h    = der senkrechte Abstand (m) zwi-
                                                                            von Arbeitssektoren auf die größeren
                   schen der Wirkungslinie, in der die
                                                                            α beschränkt ist.
                   Antriebskraft auf das Schiff wirkt
                   und entweder:                               2.7.3.3 Für den Fall eines geplanten Einsatzes zur
                                                                       Bergung eines festgekommenen Ankers,
                   •   dem höchstgelegenen Teil am                     bei dem das Schiff über dem Anker posi-
                       Schlepp-Pfosten, oder                           tioniert ist und geringe oder keine Fahrt
                   •   einem Punkt auf einer zwischen                  macht, darf für α ein geringerer Wert als
                       dem höchsten Drahtablauf-                       5 Grad angesetzt werden.
                       punkt der Winde und der Ober-           2.7.4   Stabilitätskriterien
                       kante des Hecks oder jeglicher
                       mechanischen Begrenzung der             2.7.4.1 Für die Ladefälle, bei denen Ankerziehen
                       Bewegung des Drahtes in                         vorgesehen ist, aber noch nicht begonnen
                       Querschiffsrichtung verlaufen-                  hat, müssen die in Absatz 2.2 von Teil A
                       den Linie;                                      vorgegebenen Stabilitätskriterien einge-
                                                                       halten werden, oder, sofern die Merkmale
            y    = Der Abstand in Querschiffsrichtung                  eines Schiffes deren Einhaltung unmög-
                   (m) zwischen der Schiffslängsach-                   lich machen, die in Absatz 2.4 von Teil B
                   se und dem äußeren Punkt, an                        vorgegebenen gleichwertigen Stabilitäts-
                   dem die Drahtzugkraft in das Schiff                 kriterien. Während des Ankerziehbetrie-
                   eingeleitet wird, gegeben durch:                    bes, bei Einwirkung des Krängungsmo-
                   y0 + x tan α; aber nicht größer als                 mentes, müssen die Kriterien gemäß den
                   B/2;                                                Absätzen 2.7.4.2 bis 2.7.4.4 eingehalten
                                                                       werden.
            B    = die Breite auf Spanten (m);
                                                               2.7.4.2 Die Restfläche zwischen der Kurve der auf-
            y0   = Der Abstand in Querschiffsrichtung                  richtenden Hebelarme und der Kurve der
                   (m) zwischen der Schiffslängsach-                   gemäß Absatz 2.7.2 berechneten krängen-
                   se und dem inneren Teil des                         den Hebelarme muss mindestens 0,070 m
                   Schlepp-Pfostens oder jeglicher                     × Radiant betragen. Die Bestimmung der
                   mechanischen Begrenzung der                         Fläche erfolgt vom ersten Schnittpunkt der
                   Bewegung des Drahtes in Quer-                       beiden Kurven, φe, bis zum Winkel des
                   schiffsrichtung;                                    zweiten Schnittpunkts, φc, oder bis zum
                                                                       Einströmwinkel, φf, je nachdem welcher
            x    = der Abstand in Schiffslängsrich-
                                                                       Winkel kleiner ist.
                   tung (m) zwischen dem Heck und
                   dem Schlepp-Pfosten oder jegli-             2.7.4.3 Der größte zwischen der Kurve der auf-
                   cher mechanischen Begrenzung                        richtenden Hebelarme und der Kurve der
                   der Bewegung des Drahtes in                         gemäß Absatz 2.7.2 berechneten krän-
                   Querschiffsrichtung.                                genden Hebelarme verbleibende aufrich-

                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                               612                              VkBl. Amtlicher Teil

                 tende Hebelarm GZ muss mindestens 0,2                     keit, mindestens den Anforderungen der
                 m betragen.                                               Regel 24 des Internationalen Freibord-
                                                                           Übereinkommens von 1966 oder des Pro-
      2.7.4.4 Der statische Winkel, φe, beim ersten
                                                                           tokolls von 1988 zu dem Internationalen
              Schnittpunkt der Kurve der aufrichtenden
                                                                           Freibord-Übereinkommen von 1966 in
              Hebelarme mit der Kurve der gemäß Ab-
                                                                           seiner geänderten Fassung entsprechen.
              satz 2.7.2 berechneten krängenden
                                                                           Die Anordnung der Wasserpforten muss
              Hebelarme darf nicht größer sein als:
                                                                           sorgfältig erwogen werden, um sicherzu-
                 .1   der Winkel, bei dem der aufrichtende                 stellen, dass Wasser, das sich auf dem
                      Hebelarm 50 v. H. seines Höchstwer-                  Arbeitsdeck und in Nischen im Backend-
                      tes entspricht;                                      schott angesammelt hat, am effektivsten
                                                                           abläuft. Auf Schiffen, die in Gebieten be-
                 .2   oder der Winkel, bei dem das Deck                    trieben werden, in denen mit Vereisung zu
                      eintaucht;                                           rechnen ist, dürfen die Wasserpforten
                 .3   oder 15°,                                            nicht mit Klappen versehen sein.
                 je nachdem welcher Winkel der kleinste            2.7.5.4 Die Windensysteme müssen mit einer
                 ist.                                                      Notslippvorrichtung ausgerüstet sein.
      2.7.4.5 Bei allen Betriebsbedingungen muss bei               2.7.5.5 Für Schiffe im Ankerziehbetrieb müssen
              einer vorgegebenen, gemäß Absatz 2.7.2.                      die folgenden Empfehlungen für die Ein-
              definierten Verdrängung ∆ 2 am Heck in der                   richtungen zum Ankerziehen berücksich-
              Schiffslängsachse ein Mindestfreibord von                    tigt werden:
              mindestens 0,005 L eingehalten werden. In
                                                                           .1   Es müssen Begrenzungspfosten oder
              dem Fall des durch Absatz 2.7.3.3 behan-
                                                                                sonstige konstruktive Lösungen ein-
              delten Einsatzes zur Ankerbergung kann
                                                                                gebaut werden, die dazu bestimmt
              ein geringerer Mindestfreibord akzeptiert
                                                                                sind, ein weiteres Auswandern des
              werden, sofern dem im Einsatzplan ge-
                                                                                Drahtes nach außen zu verhindern;
              bührend Rechnung getragen wurde.
                                                                                und
      2.7.5      Bauliche Vorkehrungen gegen
                                                                           .2   das Arbeitsdeck muss mit kontrastie-
                 Kentern
                                                                                renden Farben oder anderen Kenn-
      2.7.5.1 Ein Stabilitätsrechner darf zur Bestim-                           zeichnungen, wie z. B. Leitpfosten,
              mung der zulässigen Zugkräfte und zur                             Begrenzungspfosten oder ähnlich
              Überprüfung der Einhaltung maßgeblicher                           leicht identifizierbaren Punkten mar-
              Stabilitätskriterien verwendet werden.                            kiert werden, die die Betriebsbereiche
                                                                                für die Schleppleine kennzeichnen,
                 Zwei Arten von Stabilitätsrechnern dürfen
                                                                                um der Bedienperson bei der Über-
                    an Bord benutzt werden:
                                                                                wachung zu helfen.
                 •    entweder eine Software zur Überprü-
                                                                   2.7.6   Betriebliche Vorkehrungen gegen
                      fung der vorgesehenen oder tatsäch-
                                                                           Kentern
                      lichen Zugkraft auf der Grundlage der
                      Kurven der zulässigen Zugkräfte; oder        2.7.6.1 Für jeden Ankerziehbetrieb muss ein um-
                 •    eine Software zur Durchführung direk-                fassender Einsatzplan gemäß den in Ab-
                      ter Stabilitätsberechnungen, um die                  satz 3.8 gegebenen Richtlinien festgelegt
                      Einhaltung der maßgeblichen Krite-                   werden, in dem mindestens, aber nicht
                      rien für einen gegebenen Ladefall (vor               ausschließlich, die folgenden Verfahren
                      der Einwirkung der Zugkraft), eine ge-               und Notfallmaßnahmen festgelegt werden
                      gebene Zugkraft und einen (durch die                 müssen:
                      Winkel α und β definierten) gegebe-                  .1   Umweltbedingungen für den Betrieb;
                      nen Drahtverlauf zu überprüfen.
                                                                           .2   Windenbetrieb und Verschiebungen
      2.7.5.2 Zugang zum Maschinenraum, ausgenom-                               von Gewichten;
              men Notzugang und Montageluken, muss
              möglichst innerhalb der Back angeordnet                      .3   Einhaltung der Stabilitätskriterien für
              sein. Jeder Zugang vom freiliegenden La-                          die verschiedenen erwarteten Lade-
              dungsdeck zum Maschinenraum muss                                  fälle;
              mit zwei wetterdichten Verschlüssen ver-                     .4   zulässige Zugkräfte an den Winden
              sehen sein. Räume unter dem freiliegen-                           als Funktion von α gemäß Absatz 3.8;
              den Ladungsdeck müssen vorzugsweise
              von einer Position innerhalb oder oberhalb                   .5   Verfahren für den Abbruch der Arbeit
              des Aufbaudecks aus zugänglich sein.                              und für Korrekturen; sowie
      2.7.5.3 Der Querschnitt der Wasserpforten in den                     .6   Bekräftigung der Verpflichtung des
              Schanzkleidern an den Seiten des La-                              Kapitäns, wenn nötig Korrekturmaß-
              dungsdecks muss, je nach Anwendbar-                               nahmen zu ergreifen.

                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                             613                                 Heft 13 – 2017

     2.7.6.2 An Deck gestaute Ladung muss so ange-                     CT =   • 0,5
             ordnet werden, dass ein Blockieren der                           für Schiffe mit herkömmlichen, nicht
             Wasserpforten oder ein plötzliches Ver-                          um die Vertikalachse schwenkba-
             rutschen der Ladung an Deck vermieden                            ren Antriebsorganen;
             wird.
                                                                              • 0,90/(1 + l/L LL),
     2.7.6.3 Gegenballasten zum Ausgleich der Krän-                           für Schiffe mit um die Vertikalachse
             gung des Schiffes während des Anker-                             schwenkbaren Antriebsorganen, die
             ziehbetriebes muss vermieden werden.                             an einem einzigen Punkt entlang der
     2.8       Schiffe im Schlepp- und im Assistenz-                          Schiffslänge eingebaut sind. Jedoch
               betrieb                                                        darf CT für über das Heck schlep-
                                                                              pende Schiffe mit am Heck ange-
     2.8.1     Anwendungsbereich                                              ordneten um die Vertikalachse
               Die nachfolgenden Vorschriften gelten für                      schwenkbaren Antriebsorganen
               Schiffe im Hafenschleppbetrieb, im Küs-                        oder für über den Bug schleppende
               ten- oder Hochseeschleppbetrieb und im                         Traktorschlepper nicht kleiner als 0,7
               Assistenzbetrieb, deren Kiel am oder nach                      sein und nicht kleiner als 0,5 für über
               dem 1. Januar 2020 gelegt wird oder die                        den Bug schleppende Schiffe mit
               sich zu diesem Zeitpunkt in einem ent-                         am Heck angeordneten um die Ver-
               sprechenden Bauzustand* befinden, so-                          tikalachse schwenkbaren Antriebs-
               wie für Schiffe, die nach diesem Zeitpunkt                     organen oder für über das Heck
               für den Einsatz im Schleppbetrieb umge-                        schleppende Traktorschlepper;
               baut werden.                                            Für Schlepper mit anderer Auslegung der
                                                                       Antriebs- und/oder Schleppeinrichtungen
     * Entsprechender Bauzustand bezeichnet den Zustand:               muss der Wert von CT für jeden Einzelfall
       .1 der den Baubeginn eines bestimmten Schiffes erkennen         gemäß den Anforderungen der Verwal-
          lässt; und
       .2 in dem die Montage von mindestens 50 Tonnen oder             tung festgesetzt werden.
          1 v. H. des geschätzten Gesamtbedarfs an Baumaterial
          begonnen hat, je nachdem welcher Wert kleiner ist.           ∆   = Verdrängung, in (t);

     2.8.2     Der krängende Hebelarm beim                             l   = Abstand in Schiffslängsrichtung, in
               Schleppbetrieb                                                (m), zwischen dem Angriffspunkt
                                                                             der Schleppleine und der vertikalen
     2.8.2.1 Der krängende Hebelarm, bei dem sich                            Drehachse der Antriebseinheit(en)
             die Schleppleine selbsttätig ausklinken                         bei der jeweils betrachteten
             muss, wird berechnet wie im Folgenden                           Schleppsituation;
             vorgegeben:
                                                                       h   = lotrechter Abstand, in (m), zwi-
               .1   Ein querschiffs wirkendes Krängungs-                     schen dem Angriffspunkt der
                    moment wird erzeugt durch den größ-                      Schleppleine und der horizontalen
                    ten vom Antrieb und von den Steuer-                      Drehachse der Antriebseinheit(en)
                    systemen des Schiffes ausgeübten                         bei der jeweils betrachteten
                    Querschub und den entsprechenden,                        Schleppsituation,
                    entgegengerichteten Zug in der
                    Schleppleine.                                      g   = mit 9,81 anzusetzende Erdbe-
                                                                             schleunigung, in (m/s2);
               .2   Der krängende Hebelarm HLφ, in (m),
                    als eine Funktion des Krängungswin-                r   = der Abstand in Querschiffsrichtung
                    kels φ, muss gemäß folgender Formel                      zwischen der Schiffslängsachse
                    berechnet werden:                                        und dem Angriffspunkt der Schlepp-
                                                                             leine, in (m). r ist mit Null anzuset-
                            BP * CT * (h * cos φ – r * sin φ)                zen, wenn der Angriffspunkt der
                    HLφ =
                                         g*∆                                 Schleppleine in der Schiffslängs-
                                                                             achse liegt.
               Dabei ist:
                                                                       LLL = Länge (L) gemäß der Begriffsbe-
               BP = Pfahlzug, in (kN), der der größten                       stimmung im in Kraft befindlichen
                    nachgewiesenen Dauerzugkraft                             Internationalen Freibordüberein-
                    entspricht, die in einem gemäß den                       kommen.
                    einschlägigen IMO-Richtlinien* oder
                    in einem gemäß einer für die Ver-                  Der Angriffspunkt der Schleppleine ist der
                    waltung akzeptierbaren Norm                        Ort, an dem die Zugkraft der Schleppleine
                    durchgeführten statischen Pfahl-                   in das Schiff eingeleitet wird. Der Angriffs-
                    zugversuch erreicht wurde;                         punkt der Schleppleine kann ein Schlepp-
                                                                       haken, ein Schleppblock, eine Klüse oder
               * Verwiesen wird auf Anlage A zu den Guidelines         ein gleichwertiger, diesem Zweck dienen-
                 for safe ocean towing (MSC/Circ.884).                 der Ausrüstungsgegenstand sein.

                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                                     614                                VkBl. Amtlicher Teil

      2.8.2.2 Der krängende Hebelarm HLφ in (m), bei                     2.8.3    Der krängende Hebelarm beim Assis-
              dem der Schleppanhang ausgeklinkt wer-                              tenzbetrieb
              den muss, wird gemäß der folgenden For-
              mel berechnet:                                             2.8.3.1 Für die Ermittlung der Stabilitätswerte
                                                                                 während des Assistenzbetriebes wird das
                       C1 * C2 * γ * V 2 Ap *                                    Schiff als in einem Gleichgewichtszustand
                 HLφ = (h * cos φ – r * sin φ + C3* d) /                         befindlich betrachtet, der durch das Zu-
                       (2 * g * ∆)                                               sammenwirken der auf den Schiffskörper
                 Dabei ist:                                                      und die Anhänge wirkenden hydrodyna-
                                                                                 mischen Kräfte, der Schubkraft und der
                 C1 = Seitenkraftkoeffizient                                     Zugkraft der Schleppleine bestimmt wird,
                                                                                 wie in Abbildung 2.8-1 dargestellt.
                     = 2,8           – 0,1 
                                Ls
                                                0,10 ≤ C1 ≤ 1,00
                               Lpp                                     2.8.3.2 Für jeden Gleichgewichtszustand sind die
                 C2 = Berichtigung von C1 für Krängungs-                         zugehörigen Werte der Steuerkraft, der
                      winkel                                                     Bremskraft, des Krängungswinkels und
                                                                                 des krängenden Hebelarms den Ergebnis-
                     =    φ + 0,5                    C2 ≥ 1,00                 sen von Versuchen mit der Großausfüh-
                          3 * φD                                               rung oder mit einem Modell oder numeri-
                         Winkel bis Seite Deck                                   schen Simulationen gemäß einer für die
                                                                                 Verwaltung akzeptierbaren Methode zu
                                         2f 
                         jφ = arctan 
                                                                                 entnehmen.
                                       B                               2.8.3.3 Für jeden maßgeblichen Ladefall ist die
                 C3 = Abstand zwischen dem Flächen-                              Ermittlung der Gleichgewichtszustände
                      schwerpunkt von AP und der Was-                            über die Bandbreite der auftretenden As-
                      serlinie als Bruchteil des Tiefgangs                       sistenzgeschwindigkeiten vorzunehmen,
                      bezogen auf den Krängungswinkel                            wobei die Geschwindigkeit des Assistenz
                                                                                 erhaltenden Schiffes durchs Wasser zu
                     =    φ * 0,26 + 0,30      0,50 ≤ C3 ≤ 0,83                berücksichtigen ist.*
                          φD 
                 γ   = spezifisches Gewicht von Wasser,                  * Die Bandbreite der üblichen Assistenzgeschwindigkeiten
                                                                           liegt zwischen 6 und 10 Knoten.
                       in (t/m3);
                 V   = seitliche Geschwindigkeit, in (m/s),              2.8.3.4 Für jede relevante Kombination von Lade-
                       V ist mit 2,57 (5 Knoten) anzusetzen;                     fall und Assistenzgeschwindigkeit ist der
                                                                                 größte krängende Hebelarm für die Be-
                 AP = projizierte Lateralfläche des Unter-                       wertung der Stabilitätswerte zu verwen-
                      wasserschiffes, in (m2),                                   den.
                 r   = der Abstand in Querschiffsrichtung
                       zwischen der Schiffslängsachse und                2.8.3.5 Bei den Stabilitätsberechnungen ist der
                       dem Angriffspunkt der Schleppleine,                       krängende Hebelarm als konstant anzu-
                       in (m), r ist mit Null anzusetzen, wenn                   setzen.
                       der Angriffspunkt der Schleppleine
                       in der Schiffslängsachse liegt;
                 LS = der Abstand in Längsschiffsrich-
                      tung, in (m), vom hinteren Lot bis
                      zum Angriffspunkt der Schleppleine;
                 LPP = die Länge zwischen den Loten, in (m);
                 φ   = Krängungswinkel;
                 f   = Freibord mittschiffs, in (m);
                 B   = Breite auf Spanten, in (m);
                 h   = senkrechter Abstand von der Was-
                       serlinie bis zum Angriffspunkt der
                       Schleppleine, in (m);
                 d   = tatsächlicher mittlerer Tiefgang, in
                       (m).
                 Der Angriffspunkt der Schleppleine ist der
                 Ort, an dem die Zugkraft der Schleppleine
                 in das Schiff eingeleitet wird. Der Angriffs-
                 punkt der Schleppleine kann ein Schlepp-
                 haken, ein Schleppblock, eine Klüse oder
                 ein gleichwertiger, diesem Zweck dienen-                Abbildung 2.8-1: Gleichgewichtszustand eines
                 der Ausrüstungsgegenstand sein.                         Assistenzschleppers

                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                     615                                  Heft 13 – 2017

     2.8.4    Stabilitätskriterien                             Dabei ist:
     2.8.4.1 Zusätzlich zu den in Teil A, Abschnitt 2.2        Fläche A = Fläche unter der Kurve der
             vorgegebenen Stabilitätskriterien oder                       aufrichtenden Hebelarme, ge-
             den in Kapitel 4 der „Erläuterungen zum                      messen vom Krängungswin-
             internationalen Code über Intaktstabilität                   kel φe bis zu einem Krän-
             aller Schiffstypen von 2008“ vorgegebe-                      gungswinkel von 20 Grad
             nen gleichwertigen Stabilitätskriterien                      (siehe Abbildung 2.8-2);
             müssen dann, wenn die Merkmale des
             Schiffes die Einhaltung von Teil A, Ab-           Fläche B = Fläche unter der Kurve der
             schnitt 2.2 unmöglich machen, die folgen-                    krängenden Hebelarme, ge-
             den Stabilitätskriterien erfüllt werden:                     messen vom Krängungswin-
                                                                          kel φe bis zu einem Krän-
     2.8.4.2 Für Schiffe im Hafen-, Küsten- oder Hoch-                    gungswinkel von 20 Grad
             seeschleppbetrieb muss die Fläche A zwi-                     (siehe Abbildung 2.8-2);
             schen der Kurve der aufrichtenden Hebel-
             arme und der Kurve der gemäß Absatz               Fläche C = Fläche unter der Kurve der
             2.8.2.1 (Selbstausklinken) berechneten                       aufrichtenden Hebelarme, ge-
             krängenden Hebelarme, gemessen vom                           messen von der aufrechten
             Krängungswinkel, φe, bis zum Winkel des                      Schwimmlage (φ = 0) bis φd
             zweiten Schnittpunkts, φc, oder bis zum                      (siehe Abbildung 2.8-3);
             Einströmwinkel φf, je nachdem welcher             Fläche D = Fläche unter der Kurve der
             Winkel kleiner ist, größer sein als die zwi-                 krängenden Hebelarme, ge-
             schen der Kurve der krängenden Hebel-                        messen von der aufrechten
             arme und der Kurve der aufrichtenden                         Schwimmlage (φ = 0) bis zum
             Hebelarme eingeschlossene Fläche B, ge-                      Krängungswinkel φd (siehe
             messen vom Krängungswinkel φ = 0 bis                         Abbildung 2.8-3);
             zum Krängungswinkel, φe.
                                                               φe = Krängungswinkel der Gleichge-
              Dabei ist:
                                                                    wichtslage, der beim ersten
              φe = Winkel des ersten Schnittpunkts                  Schnittpunkt der Kurve der krän-
                   der Kurve der krängenden Hebel-                  genden Hebelarme mit der Kurve
                   arme mit der Kurve der aufrichten-               der aufrichtenden Hebelarme liegt;
                   den Hebelarme;
                                                               φd = der Krängungswinkel, der beim
              φf   = Einströmwinkel, wie er in Teil A, Ab-          zweiten Schnittpunkt der Kurve der
                     satz 2.3.1.4 dieses Codes definiert            krängenden Hebelarme mit der
                     ist. Öffnungen, die gemäß dem In-              Kurve der aufrichtenden Hebelar-
                     ternationalen Freibordübereinkom-              me liegt oder der Einströmwinkel
                     men mit wetterdichten Verschlüs-               oder 40 Grad, je nachdem welcher
                     sen versehen sein müssen, aber                 Winkel der kleinste ist.
                     aus betrieblichen Gründen offen
                     bleiben müssen, müssen als Ein-                                   Aufrichtender  Hebelarm  
                     strömpunkte in der Stabilitätsbe-
                     rechnung berücksichtigt werden;
                                                                                                  Krängender
              φc = Winkel des zweiten Schnittpunkts                                                Hebelarm                
                   der Kurven der krängenden Hebel-
                   arme und der aufrichtenden Hebel-
                   arme.
     2.8.4.3 Für Schiffe im Hafen-, Küsten- oder Hoch-
             seeschleppbetrieb muss der erste Schnitt-
             punkt der Kurve der aufrichtenden Hebel-                       [Grad]  

             arme mit der Kurve der gemäß Absatz
             2.8.2.2 (Ausklinken des Schleppanhangs)                                    Aufrichtender  Hebelarm  
             berechneten krängenden Hebelarme bei
             einem Krängungswinkel erreicht werden,
             der kleiner ist als der Einströmwinkel, φf.                                          Krängender
                                                                                                   Hebelarm           
     2.8.4.4 Für Schiffe im Assistenzbetrieb muss der
             gemäß Absatz 2.8.3 bestimmte größte
             krängende Hebelarm die folgenden Krite-
             rien erfüllen:
              .1   Fläche A ≥ 1,25 × Fläche B;
              .2   Fläche C ≥ 1,40 × Fläche D; und                          [Grad]  


              .3   φe ≤ 15 Grad.                               Abbildung 2.8-2: Flächen A und B


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                                            616                                 VkBl. Amtlicher Teil

Aufrichtender  Hebelarm                                            Aufrichtender  Hebelarm       2.8.6     Betriebliche Vorkehrungen gegen
                                                                                                           Kentern
                                                                                                 2.8.6.1 Die Anordnung von an Deck gestauter La-
           Krängender                                                        Krängender
            Hebelarm
                                                                                                         dung muss so sein, dass ein Blockieren
                                                                              Hebelarm
                                                                                                         der Wasserpforten oder ein plötzliches
                                                                                                         Verrutschen der Ladung an Deck vermie-
                                                                                                         den wird. Sofern sich Ladung an Deck be-
                                                                                                         findet, darf diese die Bewegung der
                                                                                                         Schleppleine nicht behindern.
                                                                                                 2.8.6.2 Bei allen Betriebsbedingungen muss am
                                                                                                         Heck ein Mindestfreibord von mindestens
 Aufrichtender  Hebelarm                                           Aufrichtender  Hebelarm               0,005 x LLL eingehalten werden.
                                                                                                 2.9       Schiffe im Hebebetrieb

           Krängender                                                        Krängender          2.9.1     Anwendungsbereich
            Hebelarm                                                          Hebelarm
                                                                                                 2.9.1.1 Die nachfolgenden Vorschriften gelten für
                                                                                                         Schiffe im Hebebetrieb, deren Kiel am
                                                                                                         oder nach dem 1. Januar 2020 gelegt wird
                                                                                                         oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem
                                                                                                         entsprechenden Bauzustand* befinden
                                                                                                         sowie für Schiffe, die nach diesem Zeit-
                                                                                                         punkt für den Einsatz im Hebebetrieb um-
                                                                                                         gebaut werden.
                                              Abbildung 2.8-3: Flächen C und D
                            2.8.5             Bauliche Vorkehrungen gegen                        * Entsprechender Bauzustand bezeichnet den Zustand:
                                                                                                   .1 der den Baubeginn eines bestimmten Schiffes erkennen
                                              Kentern                                                 lässt und
                                                                                                   .2 in dem die Montage von mindestens 50 Tonnen oder
                            2.8.5.1 Zugang zum Maschinenraum, ausgenom-                               1 v. H. des geschätzten Gesamtbedarfs an Baumaterial
                                    men Notzugang und Montageluken, muss                              begonnen hat, je nachdem welcher Wert kleiner ist.
                                    möglichst innerhalb der Back angeordnet                      2.9.1.2 Die Vorschriften dieses Abschnittes müs-
                                    sein. Jeder Zugang vom freiliegenden La-                             sen auf Einsätze angewendet werden, die
                                    dungsdeck zum Maschinenraum muss                                     das Heben schiffseigener Strukturen be-
                                    mit zwei wetterdichten Verschlüssen ver-                             inhalten oder auf Hebevorgänge, bei
                                    sehen sein. Räume unter dem freiliegen-                              denen das größte durch das Heben ver-
                                    den Ladungsdeck müssen vorzugsweise                                  ursachte Krängungsmoment größer ist als
                                    von einer Position innerhalb oder oberhalb                           das durch folgende Formel angegebene:
                                    des Aufbaudecks aus zugänglich sein.
                                                                                                           Dabei ist:
                            2.8.5.2 Der Querschnitt der Wasserpforten in den
                                    Schanzkleidern an den Seiten des La-                                   ML =     Schwellenwert für das Krängungs-
                                    dungsdecks muss, je nach Anwendbarkeit,                                         moment, in (t.m), das durch die
                                    mindestens den Anforderungen der Regel                                          (Hebeeinrichtung und) Last an der
                                    24 des Internationalen Freibord-Überein-                                        Hebeeinrichtung hervorgerufen
                                    kommens von 1966 oder des Protokolls                                            wird;
                                    von 1988 zu dem Internationalen Freibord-                              GM = die metazentrische Anfangshöhe,
                                    Übereinkommen von 1966 in seiner geän-                                      in (m), mit freier Oberflächenkorrek-
                                    derten Fassung entsprechen. Die Anord-                                      tur, einschließlich der Wirkung der
                                    nung der Wasserpforten muss sorgfältig                                      (Hebeeinrichtung und) Last an der
                                    erwogen werden, um sicherzustellen, dass                                    Hebeeinrichtung;
                                    Wasser, das sich auf dem Arbeitsdeck und
                                    in Nischen im Backendschott angesam-                                   f      = der Mindestfreibord, in (m), gemes-
                                    melt hat, am effektivsten abläuft. Auf Schif-                                   sen von der Oberseite des Wetter-
                                    fen, die in Gebieten betrieben werden, in                                       decks bis zur Wasserlinie;
                                    denen mit Vereisung zu rechnen ist, dürfen
                                                                                                           B      = die Breite des Schiffes auf Span-
                                    die Wasserpforten nicht mit Klappen ver-
                                                                                                                    ten, in (m); und
                                    sehen sein.
                                                                                                           Δ      = die Verdrängung des Schiffes, ein-
                            2.8.5.3 Ein Schiff im Schleppbetrieb muss mit                                           schließlich der angehobenen Last,
                                    einer Vorrichtung zum schnellen Slippen                                         in (t).
                                    der Schleppleine ausgerüstet sein.*
                                                                                                           Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten
                                                                                                           auch für Schiffe in einem Hebebetrieb, bei
                            * Mit Schleppwindensystemen ausgerüstete Schiffe müssen
                              ebenfalls mit einer Vorrichtung zum schnellen Slippen der                    dem kein querschiffs wirkendes Krän-
                              Schleppleine ausgerüstet sein.                                               gungsmoment auftritt und bei dem sich

                                                          Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
16

VkBl. Amtlicher Teil                                             617                                         Heft 13 – 2017

               der Schwerpunkt des Schiffes in der                              .2   ist der seitliche Abstand (y) der Ab-
               Senkrechten (VCG) aufgrund des angeho-                                stand in Querschiffsrichtung zwi-
               benen Gewichtes um mehr als 1 v. H. nach                              schen dem Punkt, an dem die lotrecht
               oben verlagert.                                                       wirkende Last auf das Schiff einwirkt,
                                                                                     und der Schiffslängsachse bei auf-
               Die Berechnungen müssen für die un-
                                                                                     rechter Schwimmlage; und
               günstigsten Ladefälle erfolgen, bei denen
               die Hebeeinrichtung genutzt werden soll.                         .3   wird die senkrechte Höhe der Last
                                                                                     (KGload) als der senkrechte Abstand
     2.9.1.3 Im Sinne dieses Abschnitts sind nicht-ex-
                                                                                     zwischen dem Punkt, an dem die lot-
             ponierte Gewässer solche, bei denen die
                                                                                     recht wirkende Last auf das Schiff
             Umwelteinflüsse auf den Hebebetrieb ver-
                                                                                     einwirkt, und der Grundlinie bei auf-
             nachlässigbar sind. Andernfalls sind Ge-
                                                                                     rechter Schwimmlage angenommen.
             wässer als exponiert zu betrachten. Im
             Allgemeinen sind nicht-exponierte Ge-                     2.9.3    Stabilitätskriterien
             wässer ruhige Gewässerbereiche, d. h.
             Flussmündungen, Reeden, Buchten, La-                      2.9.3.1 Die hier enthaltenen Stabilitätskriterien
             gunen, in denen die Windstreichlänge*                             oder gegebenenfalls die in den Absätzen
             höchstens sechs Meilen beträgt.                                   2.9.4, 2.9.5 oder 2.9.7 enthaltenen Stabili-
                                                                               tätskriterien müssen bei der ungünstigs-
     * Die Windstreichlänge ist eine hindernisfreie waagerechte
                                                                               ten Lage der Hebeeinrichtung und ihrer
       Strecke, über die der Wind geradlinig über Wasser streichen             Last für alle Ladefälle erfüllt werden, bei
       kann.                                                                   denen Hebebetrieb vorgesehen ist. Im
                                                                               Sinne dieses Abschnitts müssen die
     2.9.2     Last und Schwerpunkt in der Senk-
                                                                               Hebeeinrichtung und ihre Last(en) und ihr
               rechten für verschiedene Arten von
                                                                               Schwerpunkt (COG) in die Verdrängung
               Hebebetrieb
                                                                               und den Schwerpunkt des Schiffes einge-
     2.9.2.1 Beim Hebebetrieb unter Einsatz einer                              rechnet werden, wobei dann kein Krän-
             Hebevorrichtung, die aus einem Kran, La-                          gungsmoment/krängender Hebelarm von
             debaum, Ausleger, A-förmigen Rahmen                               außen wirkt.
             oder ähnlichem besteht:
                                                                       2.9.3.2 Alle während des Hebebetriebs benutzten
               .1   muss die Größe der lotrecht wirken-                        Ladefälle müssen die in den Abschnitten
                    den Last (PL) der größten bei einer ge-                    2.2 und 2.3 von Teil A vorgegebenen Sta-
                    gebenen Auslage der Hebeeinrich-                           bilitätskriterien erfüllen. Sofern die Merk-
                    tung zulässigen statischen Last                            male eines Schiffes die Einhaltung des Ab-
                    entsprechen;                                               schnitts 2.2 von Teil A unmöglich machen,
                                                                               müssen die in Kapitel 4 der „Erläuterungen
               .2   ist der seitliche Abstand (y) der Ab-
                                                                               zum internationalen Code über Intaktsta-
                    stand in Querschiffsrichtung zwi-
                                                                               bilität aller Schiffstypen von 2008“ vorge-
                    schen dem Punkt, an dem die lotrecht
                                                                               gebenen gleichwertigen Stabilitätskriterien
                    wirkende Last auf die Hebeeinrich-
                                                                               angewendet werden. Während des Hebe-
                    tung einwirkt, und der Schiffslängs-
                                                                               betriebes müssen auch, wie in Ab-
                    achse bei aufrechter Schwimmlage;
                                                                               satz 2.9.1 bestimmt, die folgenden Stabili-
               .3   wird die senkrechte Höhe der Last                          tätskriterien angewendet werden:
                    (KGload) als der senkrechte Abstand
                                                                                .1   der Krängungswinkel beim Gleichge-
                    zwischen dem Punkt, an dem die lot-
                                                                                     wichtszustand, φ1, darf nicht größer
                    recht wirkende Last auf die Hebeein-
                                                                                     sein als der größte statische Krän-
                    richtung einwirkt, und der Grundlinie
                                                                                     gungswinkel, für den die Hebeein-
                    bei aufrechter Schwimmlage ange-
                                                                                     richtung ausgelegt ist und der bei der
                    nommen; und
                                                                                     Zulassung des Ladegeschirrs be-
               .4   muss die Änderung der Schwer-                                    rücksichtigt wurde;
                    punktslage der Hebeeinrichtung(en)
                                                                                .2   während des Hebebetriebs in nicht-ex-
                    berücksichtigt werden.
                                                                                     ponierten Gewässern darf der Mindest-
     2.9.2.2 Beim Hebebetrieb ohne Einsatz einer                                     abstand zwischen der Wasseroberflä-
             Hebevorrichtung, die aus einem Kran, La-                                che und dem obersten durchlaufenden
             debaum, Ausleger, A-förmigen Rahmen                                     Deck, das den wasserdichten Schiffs-
             oder ähnlichem besteht, bei dem ganz                                    körper abschließt, unter Berücksichti-
             oder teilweise unter Wasser befindliche                                 gung von Trimm und Krängung an kei-
             Gegenstände über in oder nahe der                                       ner Stelle der gesamten Schiffslänge
             Deckshöhe gelegene Rollen oder Umlenk-                                  weniger als 0,50 Meter betragen; und
             punkte gehoben werden:
                                                                                .3   während des Hebebetriebs in ex-
               .1   muss die Größe der lotrecht wirken-                              ponierten Gewässern darf der Rest-
                    den Last (PL) der Bremshaltekraft der                            freibord nicht weniger als 1,00 Meter
                    Winde entsprechen;                                               oder als 75 v. H. der größten während

                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                              618                             VkBl. Amtlicher Teil

                      des Betriebes angetroffenen kenn-                               ve der Winddruckhebelarme,
                      zeichnenden Wellenhöhe HS, in (m),                              je nachdem welcher Winkel
                      betragen, je nachdem welcher Wert                               der kleinste ist, siehe Abbil-
                      größer ist.                                                     dung 2.9-1;
      2.9.4      Hebebetrieb, der bei Vorliegen von                            AHL = die Fläche unter der Kurve der
                 Umwelt- oder Betriebsbeschränkun-                                   Winddruckhebelarme auf-
                 gen durchgeführt wird                                               grund der auf das Schiff und
                                                                                     die angehobene Last wirken-
      2.9.4.1 Für Hebebetrieb bei Bedingungen, die in-                               den Windkraft bei der größten
              nerhalb der in Absatz 2.9.4.1.1 nieder-                                in Absatz 2.9.4.1.1 spezifizier-
              gelegten klar definierten Grenzen durch-                               ten Windgeschwindigkeit, sie-
              geführt werden, dürfen anstelle der in                                 he Abbildung 2.9-1.
              Absatz 2.9.3 enthaltenen Kriterien die in
              Absatz 2.9.4.1.2 niedergelegten Intaktkri-
              terien angewendet werden.
                 .1   Die Grenzen der Umweltbedingungen
                      müssen mindestens das Folgende
                      angeben:
                      •    die größte kennzeichnende Wel-
                           lenhöhe HS; und
                      •    die größte Windgeschwindigkeit
                           (eine Minute andauernd in 10 Me-
                           tern Höhe über dem Meeresspie-
                           gel).
                      Die Grenzen der Einsatzbedingungen
                      müssen mindestens das Folgende                      Abbildung 2.9-1: Intaktkriterien bei Vor-
                      angeben:                                            liegen von Umwelt- und Betriebsbe-
                                                                          schränkungen
                      •    Die längste Dauer des Hebevor-
                           gangs;                                         .3   Die Fläche unter der Kurve der auf-
                                                                               richtenden Netto-Hebelarme zwi-
                      •    Beschränkungen der Schiffsge-                       schen dem Krängungswinkel beim
                           schwindigkeit; und                                  Gleichgewichtszustand, φ1, und dem
                      •    Verkehrsbeschränkungen / Ver-                       Einströmwinkel φF, oder dem Winkel
                           kehrslenkung.                                       von 20°, je nachdem welcher Winkel
                                                                               kleiner ist, muss mindestens 0,03 m
                 .2   Die folgenden Stabilitätskriterien                       rad betragen.
                      müssen gelten, wenn sich die ange-
                      hobene Last in der ungünstigsten            2.9.5   Plötzlicher Verlust der Hakenlast
                      Lage befindet:                              2.9.5.1 Ein Schiff im Hebebetrieb, das Gegen-
                      .1   die Ecke des obersten durchlau-                ballast verwendet, muss in der Lage
                           fenden Decks, das den wasser-                  sein, dem plötzlichen Verlust der Haken-
                           dichten Schiffskörper abschließt,              last standzuhalten, wobei der ungüns-
                           darf nicht eintauchen;                         tigste Punkt zu berücksichtigen ist, an
                                                                          dem die Hakenlast auf das Schiff ein-
                      .2   ARL ≥ 1,4 × AHL                                wirkt (d. h. das größte Krängungsmo-
                                                                          ment). Zu diesem Zweck muss die Flä-
                      Dabei ist:
                                                                          che auf der der angehobenen Last
                      ARL = die Fläche unter der um das                   gegenüberliegenden Seite des Schiffes
                            Krängungsmoment durch den                     (Fläche 2), wie in Abbildung 2.9-2 dar-
                            Kran und gegebenenfalls um                    gestellt, um den im folgenden angegebe-
                            das durch den Gegenballast                    nen Betrag größer sein, als die Restflä-
                            bewirkte aufrichtende Moment                  che auf der Seite, an der die Last
                            berichtigten Kurve der aufrich-               angehoben wird (Fläche 1):
                            tenden Netto-Hebelarme im
                                                                          Fläche 2 > 1,4 × Fläche 1, für Hebe-
                            Bereich vom Krängungswinkel
                                                                                                     betrieb in
                            beim Gleichgewichtszustand,
                                                                                                     exponierten
                            φ1, bis zu dem Einströmwinkel,
                                                                                                     Gewässern.
                            φF, dem Winkel bei dem die
                            Stabilität verschwindet, φR,                  Fläche 2 > 1,0 × Fläche 1, für Hebebe-
                            oder dem zweiten Schnitt-                                                trieb in nicht-
                            punkt der Kurve der aufrich-                                             exponierten
                            tenden Hebelarme mit der Kur-                                            Gewässern.

                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                     619                                            Heft 13 – 2017

                                                               2.9.6.2 Das aufgrund einer angehobenen Last auf
                                                  GZ2                  das Schiff wirkende Krängungsmoment
                                                                       und der zugehörige krängende Hebelarm
                                                                       müssen unter Verwendung der folgenden
                                           GZ1                         Formeln berechnet werden:

                   ϕf         ϕe2                                       HMφ = PL * y * cos φ
                                    A1                                  HLφ = HMφ ÷ ∆
                                                                        Dabei ist:
                        A2
                                                                        HMφ = das Krängungsmoment, in (t.m),
                                                                              aufgrund der angehobenen Last
                                                                              bei φ;
                                                                        PL   = die lotrecht wirkende Komponente
                                                                               der angehobenen Last in (t), wie in
              Abbildung 2.9-2                                                  2.9.2.1.1 definiert;

              Dabei ist:                                                y    = der seitliche Abstand der angeho-
                                                                               benen Last in (m), wie in 2.9.2.1.2
              GZ1 = Kurve der aufrichtenden Netto-                             definiert,
                    Hebelarme (GZ) für den Zustand
                    vor dem Verlust der Last am Kran,                   φ    = der Krängungswinkel;
                    berichtigt um Krängungsmoment                       HLφ = der krängende Hebelarm aufgrund
                    durch den Kran und gegebenen-                             der angehobenen Last bei φ, in
                    falls um das durch den Gegenbal-                          (m); und
                    last bewirkte aufrichtende Moment;
                                                                        Δ    = die Verdrängung des Schiffes mit
              GZ2 = Kurve der aufrichtenden Netto-                             der angehobenen Last, in (t).
                    Hebelarme (GZ) für den Zustand
                    nach Verlust der Last am Kran, ge-         2.9.6.3 Zur Anwendung der in Absatz 2.9.7 ent-
                    gebenenfalls berichtigt um das                     haltenen Kriterien für den Fall des plötzli-
                    durch den Gegenballast bewirkte                    chen Verlustes der angehobenen Last bei
                    Quermoment;                                        Verwendung von Gegenballast müssen
                                                                       die den Gegenballast beinhaltenden krän-
              φe2 = der Winkel, bei dem nach dem Ver-                  genden Hebelarme mittels folgender For-
                    lust der Last am Kran statisches                   meln berechnet werden:
                    Gleichgewicht herrscht;
                                                                                     (PL * y – CBM) * cos φ
              φf   = der Einströmwinkel oder der Krän-                  CHL1    =
                                                                                                   ∆
                     gungswinkel beim zweiten Schnitt-
                     punkt der Kurven der krängenden                                 CBM * cos φ
                                                                        CBHL2 =
                     Hebelarme und der aufrichtenden                                   (∆ – PL )
                     Hebelarme, je nachdem welcher
                     Winkel kleiner ist; und                            Dabei ist:

              Der Ausdruck „Netto-Hebelarm“ bedeu-                      CBM     = das vom Gegenballast hervor-
              tet, dass der tatsächliche Schwerpunkt                              gerufene Krängungsmoment, in
              des Schiffes in Querrichtung als Funktion                           (t.m);
              des Krängungswinkels in die Berechnung                    CHL1    = der kombinierte krängende He-
              der GZ-Kurve eingeht.                                               belarm, in (m), aufgrund der zu
                                                                                  hebenden Last und des Krän-
     2.9.6    Alternative Methode
                                                                                  gungsmoments des Gegenbal-
     2.9.6.1 Die Kriterien in Absatz 2.9.6 dürfen auf ein                         lastes bei einer Verdrängung,
             Schiff im Hebebetrieb, wie es in Ab-                                 die derjenigen des Schiffes mit
             satz 2.9.1 bestimmt ist, alternativ zu den                           der zu hebenden Last ent-
             jeweils zutreffenden Kriterien in den Ab-                            spricht; und
             sätzen 2.9.3 bis 2.9.5 angewendet wer-
                                                                        CBHL2 = der vom durch den Gegenballast
             den. Im Sinne dieses Abschnittes und der
                                                                                hervorgerufenen Krängungsmo-
             in Absatz 2.9.7 niedergelegten Stabilitäts-
                                                                                ment hervorgerufene krängende
             kriterien wird die angehobene Last, die
                                                                                Hebelarm, in (m), bei einer Ver-
             eine Krängung des Schiffes verursacht,
                                                                                drängung, die derjenigen des
             für den Zweck der Stabilitätsberechnung
                                                                                Schiffes ohne die zu hebende
             in ein Krängungsmoment bzw. einen krän-
                                                                                Last entspricht.
             genden Hebelarm umgewandelt, das bzw.
             der auf die Kurve der aufrichtenden Hebel-        2.9.6.4 Der Krängungswinkel beim Gleichge-
             arme des Schiffes angewendet wird.                        wichtszustand φe, auf den in 2.9.7 Bezug

                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                                620                                     VkBl. Amtlicher Teil

                 genommen wird, bezeichnet den Winkel                       liegenden Seite des Schiffes (Fläche 2) in
                 des ersten Schnittpunkts der Kurve der                     Abbildung 2.9-3, um den im folgenden an-
                 aufrichtenden Hebelarme mit der Kurve                      gegebenen Betrag größer sein, als die
                 der krängenden Hebelarme.                                  Restfläche auf der Seite, an der die Last
                                                                            angehoben wird (Fläche 1) in Abbildung
      2.9.7      Alternative Stabilitätskriterien                           2.9-3:
      2.9.7.1 Für die Ladefälle, bei denen Hebebetrieb                      Fläche 2 – Fläche 1 > K,
              vorgesehen ist, aber noch nicht begonnen
              hat, müssen die in den Abschnitten 2.2                        Dabei ist:
              und 2.3 von Teil A vorgegebenen Stabili-
                                                                            K    = 0,037 m rad, für einen Hebebetrieb
              tätskriterien eingehalten werden. Sofern
                                                                                                in exponierten Ge-
              die Merkmale eines Schiffes die Einhal-
                                                                                                wässern, und
              tung des Abschnitts 2.2 von Teil A unmög-
              lich machen, müssen die in Kapitel 4 der                      K    = 0,0       m rad, für einen Hebebetrieb
              „Erläuterungen zum internationalen Code                                               in nicht-exponierten
              über Intaktstabilität aller Schiffstypen von                                          Gewässern.
              2008“ vorgegebenen gleichwertigen Sta-
              bilitätskriterien angewendet werden.                                        AUFRICHTENDER  ARM  


              Während des Hebebetriebes müssen, wie
              in Absatz 2.9.1 bestimmt, die folgenden
              Stabilitätskriterien angewendet werden:
                 .1   die Fläche der restlichen aufrichten-                                                      FLÄCHE1

                      den Hebelarme unterhalb der Kurve                                                                       KRÄNGUNGSWINKEL


                      der aufrichtenden Hebelarme und
                      oberhalb der Kurve der krängenden
                      Hebelarme zwischen φe und 40° oder,                            FLÄCHE2
                                                                                                                     WINKEL  DES  STATISCHEN  

                      falls dieser kleiner ist, dem Winkel, bei                                                      GLEICHGEWICHTS  BEIM  
                                                                                                                     ZUSAMMENWIRKEN  DER  
                                                                                                                     KRÄNGENDEN  MOMENTE  
                      dem der restliche aufrichtende Hebel-                                                          DURCH  DIE  HAKENLAST  
                                                                                                                     UND  DEN  GEGENBALLAST  

                      arm am größten ist, darf nicht kleiner
                      sein als:                                             Abbildung 2.9-3

                      0,080 m rad, wenn der Hebebetrieb in                  GZ(1)        = Die Kurve der aufrichtenden
                      exponierten Gewässern durchgeführt                                   Hebelarme bei der Verdrän-
                      wird; oder                                                           gung, die derjenigen des
                                                                                           Schiffes ohne die Last am
                      0,053 m rad, wenn der Hebebetrieb in                                 Haken entspricht;
                      nicht-exponierten Gewässern durch-
                      geführt wird;                                         GZ(2)        = Die Kurve der aufrichtenden
                                                                                           Hebelarme bei der Verdrän-
                 .2   zusätzlich ist der Winkel beim Gleich-                               gung, die derjenigen des
                      gewichtszustand auf den kleinsten                                    Schiffes mit der Last am Ha-
                      der folgenden Werte zu begrenzen:                                    ken entspricht;
                      .1   10 Grad;                                         Fläche 2 = Die Restfläche zwischen
                                                                                       GZ(1) und CBHL2 bis zum
                      .2   den Winkel, bei dem das oberste
                                                                                       Einströmwinkel oder bis zum
                           durchlaufende Deck, das den
                                                                                       Winkel beim zweiten Schnitt-
                           wasserdichten Schiffskörper ab-
                                                                                       punkt von GZ(2) und CBHL2,
                           schließt, eintaucht; oder
                                                                                       je nachdem welcher Winkel
                      .3   den für die Hebevorrichtung zu-                             der kleinere ist.
                           lässigen Wert für Trimm/Krän-
                                                                            Fläche1 = Die Restfläche unterhalb von
                           gung (Daten sind aus den vom
                                                                                      GZ(1) und oberhalb von
                           Hersteller eingeholten zulässigen
                                                                                      CBHL2 bis φe.
                           Werten für Schrägzug senkrecht
                           zu der und in der Ladebaumebe-           2.9.8   Modellversuche oder direkte Berech-
                           ne abzuleiten).                                  nungen
      2.9.7.2 Ein Schiff im Hebebetrieb, das Gegenbal-              2.9.8.1 Nach einer für die Verwaltung akzeptier-
              last verwendet, muss in der Lage sein,                        baren Methodik durchgeführte Modellver-
              dem plötzlichen Verlust der Last am Ha-                       suche oder direkte Berechnungen, die die
              ken standzuhalten, wobei der ungünstigs-                      Überlebensfähigkeit des Schiffes nach
              te Punkt, an dem die Last am Haken auf                        einem plötzlichen Verlust der Last am Ha-
              das Schiff einwirkt (d. h. das größte Krän-                   ken nachweisen, dürfen als Alternative zur
              gungsmoment bewirkt) zu berücksichti-                         Einhaltung der Anforderungen der Absät-
              gen ist. Zu diesem Zweck muss die Fläche                      ze 2.9.5 oder 2.9.7.2 zugelassen werden,
              auf der der angehobenen Last gegenüber-                       sofern:

                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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