VkBl Nr. 13 2017

Verkehrsblatt Nr. 13 2017

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VkBl. Amtlicher Teil                                          621                                            Heft 13 – 2017

                 .1   die Wirkung von Wind und Wellen be-                            gung von 10 v. H. Vorräten und Treib-
                      rücksichtigt wird; und                                         stoff; und
                 .2   die größte dynamische Rollamplitude                       .3   Zwischenzustand mit 50 v. H. Vorrä-
                      des Schiffes nach dem Verlust der                              ten und Treibstoff.
                      Last nicht zum Eintauchen unge-
                                                                       3.4.1.9 Für Schiffe im Hebebetrieb müssen Lade-
                      schützter Öffnungen führt.
                                                                               fälle im Stabilitätshandbuch enthalten
        2.9.9    Betriebliche Vorkehrungen gegen                               sein, die die betrieblichen Beschränkun-
                 Kentern                                                       gen des Schiffes widerspiegeln. Gege-
                                                                               benenfalls muss die Verwendung von
        2.9.9.1 Schiffe müssen Bedingungen mit reso-
                                                                               Gegenballast klar dokumentiert werden
                nantem Rollen meiden, wenn sie sich im
                                                                               und die Angemessenheit der Stabilität des
                Hebebetrieb befinden.“
                                                                               Schiffes im Falle des plötzlichen Verlustes
                                                                               der Hakenlast muss nachgewiesen wer-
    Kapitel 3 – Hinweise zur Erstellung von Stabilitäts-                       den.
                        unterlagen
                                                                       3.4.1.10 Die jeweils zutreffenden der in den Absät-
3.4     Zu überprüfende Standardladefälle                                       zen 2.9.3, 2.9.4, 2.9.5 oder 2.9.7 aufge-
                                                                                stellten Kriterien müssen bei allen Lade-
3.4.1 Ladefälle                                                                 fällen, bei denen ein Heben beabsichtigt
6       Die folgenden neuen Absätze 3.4.1.7 bis 3.4.1.10                        ist, erfüllt werden, wobei sich die Haken-
        werden hinter dem bestehenden Absatz 3.4.1.6                            last in den ungünstigsten Lagen befindet.
        hinzugefügt:                                                            Für jeden Ladefall müssen das Gewicht
                                                                                und der Schwerpunkt der angehobenen
        „3.4.1.7 Für ein Schiff im Ankerziehbetrieb müs-                        Last, die Hebevorrichtung und gegebe-
                 sen, zusätzlich zu den Standardladefällen                      nenfalls der Gegenballast enthalten sein.
                 für ein Frachtschiff in Absatz 3.4.1.2, die                    Die ungünstigste Lage kann aus dem
                 folgenden Ladefälle Standardladefälle                          Lastdiagramm entnommen werden und
                 sein:                                                          wird dort gefunden, wo die Summe der
                 .1   Betriebsladefall beim größten Tief-                       Momente um die Querachse und um die
                      gang, bei dem Ankerziehbetrieb erfol-                     Hochachse am größten ist. Die Prüfung
                      gen kann, mit den krängenden Hebel-                       zusätzlicher, den verschiedenen Baum-
                      armen gemäß der Definition in                             stellungen und (gegebenenfalls) Gegen-
                      Absatz 2.7.2 für die Leinenzugkraft,                      ballast mit unterschiedlichen Füllständen
                      die das Schiff aufbringen kann mit                        entsprechender Ladefälle kann erforder-
                      mindestens 67 v. H. Vorräten und                          lich sein.“
                      Treibstoff, bei dem alle relevanten         3.4.2 Annahmen für die Berechnung von Ladefällen
                      Stabilitätskriterien, wie sie in Ab-
                      satz 2.7.4 festgelegt sind, eingehalten     7    Im Absatz 3.4.2.3 wird der folgende Satz am Ende
                      werden;                                          eingefügt:
                 .2   Betriebsladefall beim kleinsten Tief-            „Fährt ein Schiff in Bereichen, in denen mit einer
                      gang, bei dem Ankerziehbetrieb erfol-            Vereisung gerechnet werden kann, sind Zuschläge
                      gen kann, mit den krängenden Hebel-              für Vereisung nach Maßgabe der Vorschriften des
                      armen gemäß der Definition in                    Kapitels 6 (Vereisung) zu berücksichtigen.“
                      Absatz 2.7.2 für die Leinenzugkraft,        8    Der Unterabsatz 3.4.2.7.5 wird gestrichen.
                      die das Schiff aufbringen kann mit 10
                      v. H. Vorräten und Treibstoff, bei dem      9    Der Unterabsatz 3.4.2.8.2 wird gestrichen und die
                      alle relevanten Stabilitätskriterien, wie        übrigen Unterabsätze werden entsprechend um-
                      sie in Absatz 2.7.4 festgelegt sind,             nummeriert.
                      eingehalten werden.
                                                                  10   Die folgenden neuen Absätze 3.4.2.9 bis 3.4.2.11
        3.4.1.8 Für ein Schiff im Hafen-, Küsten- oder                 werden wie folgt hinzugefügt:
                Hochseeschleppbetrieb und/oder im As-
                                                                       „3.4.2.9 Für Schiffe im Hafen-, Küsten- oder Hoch-
                sistenzbetrieb müssen, zusätzlich zu den
                                                                                seeschleppbetrieb, im Assistenzbetrieb,
                Standardladefällen für ein Frachtschiff in
                                                                                im Ankerziehbetrieb oder im Hebebetrieb
                Absatz 3.4.1.2, die folgenden Ladefälle in
                                                                                müssen bei der Berechnung von Ladefäl-
                den Standardladefällen enthalten sein:
                                                                                len Zuschläge gemacht werden für das zu
                 .1   größter Betriebstiefgang, bei dem                         erwartende Gewicht von Ladung an und
                      Schlepp- oder Assistenzbetrieb                            unter Deck, für Kette in Kettenkästen, für
                      durchgeführt wird, unter Berücksich-                      die zu erwartende Art von Draht oder Tau
                      tigung voller Vorräte und Treibstoff;                     auf Stautrommeln und für Draht auf den
                                                                                Winden.
                 .2   kleinster Betriebstiefgang, bei dem
                      Schlepp- oder Assistenzbetr≠ieb                  3.4.2.10 Für Schiffe im Ankerziehbetrieb muss die
                      durchgeführt wird, unter Berücksichti-                    Einhaltung der relevanten Stabilitätskrite-

                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                              622                                   VkBl. Amtlicher Teil

                 rien für jedes Schlepp-Pfostenpaar und                             und Warnbereichen (Grenze zwischen
                 die zugehörigen zulässigen Zugkräfte der                           Grün und Gelb) sowie zwischen den
                 Leine, einschließlich jeglicher baulichen                          Warnbereichen und Arbeitsstoppbe-
                 Teile oder Einrichtungen, die die Bewe-                            reichen (Grenze zwischen Gelb und
                 gung der Leine beschränken können, er-                             Rot) verwendet werden.“
                 folgen.
                                                                3.6   Stabilitätshandbuch
      3.4.2.11 Für Schiffe im Ankerziehbetrieb müssen
                                                                12    Die folgenden neuen Absätze 3.6.3 bis 3.6.5 wer-
               die Bezugsladefälle in Absatz 3.4.1.8 die
                                                                      den hinter dem bestehenden Absatz 3.6.2 einge-
               Stabilitätskriterien in Absatz 2.7.4 min-
                                                                      fügt:
               destens für das kleinste α von 5 Grad er-
               füllen, wenn die auslegungsgemäße Zug-                 „3.6.3   Das Stabilitätshandbuch für Schiffe im An-
               kraft Fd, auf das Schlepp-Pfostenpaar,                          kerziehbetrieb muss zusätzliche Angaben
               das der Schiffslängsachse am nächsten                           enthalten über:
               liegt, aufgebracht wird.“
                                                                               .1   den größten Pfahlzug, die Zugkraft
3.5   Berechnung von Stabilitätskurven                                              der Winde und die Haltekraft der
                                                                                    Bremse;
11    Der folgende neue Abschnitt 3.5.4 wird hinter dem
      bestehenden Abschnitt 3.5.3 hinzugefügt:                                 .2   Einzelheiten der Einrichtung zum
                                                                                    Ankerziehen, wie z. B. Lage des Be-
      „3.5.4     Berechnung von Stabilitätskurven für                               festigungspunktes des Drahtes, Bau-
                 Schiffe im Ankerziehbetrieb, die dem                               art und Anordnung der Schlepp-Pfos-
                 Abschnitt 2.7 unterliegen                                          ten, Heckrolle, alle Punkte oder
                                                                                    Elemente, an denen eine Zugkraft auf
      3.5.4.1 Für die den vorgesehenen Ankerziehbe-
                                                                                    das Schiff einwirkt;
              trieb abdeckenden Tiefgangs- (oder Ver-
              drängungs-) und Trimmwerte sind Kurven                           .3   Erkennen kritischer Einströmöffnun-
              (oder Tabellen) der zulässigen Zugkräfte                              gen;
              als Funktion des zulässigen KG (oder GM)
                                                                               .4   Hinweise zu den zulässigen Zugkräf-
              bereitzustellen. Die Kurven (oder Tabellen)
                                                                                    ten für jede Betriebsart und jedes
              müssen unter den folgenden Annahmen
                                                                                    Schlepp-Pfostenpaar, einschließlich
              erstellt werden:
                                                                                    jeglicher baulichen Teile oder Einrich-
                 .1   KG ist das dem genehmigten Stabili-                           tungen, die die Bewegung der Leine
                      tätshandbuch entnommene größte                                beschränken können, als Funktion al-
                      zulässige KG;                                                 ler relevanten Stabilitätskriterien; und
                 .2   es müssen Angaben zur Kurve oder                         .5   Empfehlungen zur Nutzung von Roll-
                      Tabelle der zulässigen Zugkräfte für                          dämpfungssystemen.
                      jedes Schlepp-Pfostenpaar, ein-                 3.6.4    Das Stabilitätshandbuch für Schiffe im
                      schließlich jeglicher baulichen Teile                    Hafen-, Küsten- oder Hochseeschleppbe-
                      oder Einrichtungen, die die Bewe-                        trieb und/oder im Assistenzbetrieb muss
                      gung der Leine beschränken können,                       zusätzliche Angaben enthalten über:
                      als Funktion der Stabilitätsgrenzkurve
                      enthalten sein;                                          .1   den größten Pfahlzug;

                 .3   sofern dies wünschenswert ist, muss                      .2   die Einzelheiten der Auslegung der
                      für jeden speziellen Ladefall eine Kur-                       Schleppeinrichtung, einschließlich
                      ve oder Tabelle der zulässigen Zug-                           der Lage und der Bauart der (des) An-
                      kräfte bereitgestellt werden;                                 griffspunkte(s) der Schleppleine, wie
                                                                                    z. B. Schlepphaken, Schleppblock,
                 .4   die für den Tiefgang (oder die Ver-                           Klüse oder jeder andere, diesem
                      drängung), den Trimm und KG (oder                             Zweck dienende Punkt;
                      GM) zu berücksichtigenden Werte
                      sind diejenigen vor der Einwirkung der                   .3   das Erkennen der kritischen Einström-
                      Zugkraft; und                                                 öffnungen;
                                                                               .4   Empfehlungen für die Nutzung von
                 .5   sofern Tabellen zur Verfügung gestellt
                                                                                    Rolldämpfungssystemen;
                      werden, die die in Absatz 3.8.2 ange-
                      sprochenen Betriebs-, Warn- und                          .5   falls irgendein Draht usw. Teil des
                      Arbeitsstoppbereiche gegeneinander                            Leerschiffsgewichtes ist, müssen kla-
                      abgrenzen („Grüne“, „Gelbe“ oder                              re Hinweise zur Menge und Größe ge-
                      „Bernsteinfarbene“ bzw. „Rote“ Farb-                          geben werden;
                      kennzeichnung), dürfen die mit bauli-
                                                                               .6   den größten und kleinsten Tiefgang
                      chen Gegebenheiten des Hecks, ein-
                                                                                    im Schlepp- und im Assistenzbetrieb,
                      schließlich der Leitrollen, verbundenen
                      Abgrenzungswinkel zur Festlegung                         .7   Anweisungen für die Nutzung der Vor-
                      der Grenzen zwischen den Betriebs-                            richtung zum schnellen Slippen; und

                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
22

VkBl. Amtlicher Teil                                       623                               Heft 13 – 2017

             .8   für Schiffe im Assistenzbetrieb müs-           .7   Anweisungen wie z. B. Verfahren zur
                  sen die folgenden zusätzlichen Be-                  Aufnahme und Abgabe von Ballast
                  triebshinweise enthalten sein:                      zum Aufrichten des Schiffes nach
                                                                      einem unfallbedingten Abfallen der
                  .1   eine Tabelle mit den zulässigen
                                                                      Last;
                       Grenzwerten für den Krängungs-
                       winkel gemäß den in Absatz 2.7.3.4        .8   Erkennen kritischer Einströmöffnun-
                       als Funktion von Ladefall und                  gen;
                       Assistenzgeschwindigkeit enthal-
                                                                 .9   Empfehlungen zur Nutzung von Roll-
                       tenen Kriterien; und
                                                                      dämpfungssystemen;
                  .2   Anweisungen zu den verfügbaren
                                                                 .10 Zeichnung des Kranes mit Angabe
                       Mitteln, um den Krängungswinkel
                                                                     des Gewichtes und des Schwerpunk-
                       innerhalb der zulässigen Grenzen
                                                                     tes, einschließlich vom Kranhersteller
                       zu halten.
                                                                     festgesetzter Beschränkungen für
     3.6.5   Für Schiffe im Hebebetrieb, die dem Ab-                 Krängung/Trimm;
             schnitt 2.9 unterliegen, müssen im Stabili-
                                                                 .11 ein Lastdiagramm des Kranes, mit an-
             tätshandbuch zusätzliche Unterlagen ent-
                                                                     gemessenen Abschlägen für die Wel-
             halten sein:
                                                                     lenhöhe;
             .1   größtes Krängungsmoment für jede
                                                                 .12 Lastdiagramm für Hebebetrieb, das
                  Richtung des Hebens/der Neigung als
                                                                     die Bandbreite der beim Heben auf-
                  eine Funktion des Krängungsmo-
                                                                     tretenden Betriebstiefgänge abdeckt
                  ments durch Gegenballast, sofern
                                                                     und eine Zusammenfassung der Sta-
                  solcher verwendet wird, des Tief-
                                                                     bilitätsergebnisse einschließt;
                  gangs und des Schwerpunktes in der
                  Senkrechten;                                   .13 getrennt davon muss zur Information
                                                                     ein vom Hersteller geliefertes Kran-
             .2   sofern fester Gegenballast verwendet
                                                                     handbuch bereitgestellt werden;
                  wird, müssen die folgenden Angaben
                  enthalten sein:                                .14 die Tabelle der Grenzwerte für die
                                                                     Last, die Ausladung und die Lade-
                  .1   Gewicht des festen Gegenbal-
                                                                     baumneigung der Hebeeinrichtung,
                       lasts; und
                                                                     einschließlich Angabe von Grenzwin-
                  .2   Schwerpunkt des festen Gegen-                 keln für Schrägzug in der und senk-
                       ballasts in Längs- und Querrich-              recht zu der Ladebaumebene und
                       tung und in der Senkrechten                   Grenzen des Schwenkbereiches so-
                       (LCG, TCG, VCG);                              wie Bezug auf die Schiffslängsachse;
             .3   Ladefälle über die Bandbreite der              .15 eine Tabelle, die Trimm und Krängung
                  Tiefgänge, bei denen Hebebetrieb mit               des Schiffes in Beziehung setzt zur
                  der größten lotrechten Komponente                  Last, zur Ausladung, zum Schwenk-
                  der zu hebenden Last durchgeführt                  winkel und Grenzen sowie zu den
                  werden kann. Soweit zutreffend müs-                Grenzen für Schrägzug in der und
                  sen für jeden Ladefall Kurven der auf-             senkrecht zu der Ladebaumebene;
                  richtenden Hebelarme vor und nach
                                                                 .16 Verfahren zur Berechnung der Winkel
                  dem Ablegen der Last angegeben
                                                                     für Schrägzug in der und senkrecht zu
                  werden;
                                                                     der Ladebaumebene sowie des
             .4   Beschränkungen des Kranbetriebes,                  Schwerpunktes des Schiffes in der
                  einschließlich zulässiger Krängungs-               Senkrechten (VCG) bei darauf einwir-
                  winkel, falls solche angegeben sind;               kender Last;
             .5   betriebliche Beschränkungen, wie z. B.:        .17 sofern ein Anzeigesystem für das
                                                                     Lastmoment eingebaut ist, die damit
                  .1   größte sichere Arbeitslast (SWL);
                                                                     zusammenhängenden Daten und die
                  .2   größte Betriebsausladung aller                im System enthaltenen Kennzahlen;
                       Ladebäume und Hebeeinrichtun-
                                                                 .18 sofern die Schrägzüge in der und
                       gen;
                                                                     senkrecht zu der Ladebaumebene an
                  .3   größtes Lastmoment; und                       der Hebeeinrichtung (Kran) den größ-
                                                                     ten Winkel beim Gleichgewichtszu-
                  .4   Umweltbedingung, die Auswirkun-               stand des Schiffes bestimmen, muss
                       gen auf die Stabilität des Schiffes           das Stabilitätshandbuch eine Bemer-
                       hat;                                          kung enthalten, die die Hebeeinrich-
             .6   Anweisungen bezüglich des normalen                 tung als den die Stabilität während
                  Kranbetriebes, einschließlich solcher              des Hebebetriebes begrenzenden
                  für die Verwendung von Gegenballast;               Faktor kenntlich macht; und


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                              624                              VkBl. Amtlicher Teil

                 .19 Angaben zum Einsatz von (Stabili-                    .2   ausführliche Daten über die zulässi-
                     täts-)Pontons zur Unterstützung des                       gen Zugkräfte, Stabilitätsgrenzkurven
                     Hebebetriebes, sofern solche vorhan-                      und Empfehlungen zur Berechnung
                     den sind.                                                 von Ladefällen für das Schiff, ein-
                                                                               schließlich Musterberechnungen.
                 Die Angaben in obigen Unterabsätzen .2
                 bis .19 dürfen in anderen an Bord des            3.8.2   Ein Einsatzplan muss vom Kapitän des
                 Schiffes befindlichen schiffsspezifischen                Schiffes gebilligt und in Kopie vor dem Ein-
                 Unterlagen enthalten sein. In diesem Fall                satzbeginn an einem Ort außerhalb des
                 muss im Stabilitätshandbuch ein Verweis                  Schiffes verwahrt werden. Richtlinien und
                 auf diese Unterlagen enthalten sein.“                    Verfahren zur Festlegung eines schrittwei-
                                                                          sen Einsatzplanes für einen bestimmten
      und die bestehenden Absätze 3.6.3, 3.6.4 und 3.6.5
                                                                          Einsatz müssen Anweisungen enthalten für:
      werden entsprechend als Absätze 3.6.6, 3.6.7 und
      3.6.8 umnummeriert.                                                 .1   Ermittlung und Berechnung von Lade-
                                                                               fällen für alle wesentlichen Einsatz-
3.8   Betriebshandbücher für bestimmte Schiffstypen
                                                                               phasen unter Berücksichtigung der
13    Die folgenden neuen Abschnitte 3.8 und 3.9 wer-                          erwarteten Verbräuche von Treibstoff
      den hinter dem bestehenden Abschnitt 3.7 einge-                          und Vorräten, der Veränderungen der
      fügt:                                                                    Decksladung und der Auswirkungen
                                                                               des Ausbringens oder Einholens des
      „3.8       Betriebs- und Planungshandbücher                              Drahtes auf die Winden und Ketten-
                 für Schiffe im Ankerziehbetrieb, die                          kästen;
                 dem Abschnitt 2.7 unterliegen.
                                                                          .2   Planung von Ballastvorgängen;
      3.8.1      Zur Unterstützung des Kapitäns muss ein
                 Betriebs- und Planungshandbuch an Bord                   .3   Festlegung der günstigsten Abfolge
                 gegeben werden, das Richtlinien für die                       der Verbräuche und das Erkennen der
                 Planung und Durchführung bestimmter                           zu den stärksten Belastungen führen-
                 Einsätze enthält. Die Richtlinien müssen                      den Situationen;
                 Angaben enthalten, die ausreichen, um
                                                                          .4   Erkennen der Möglichkeit oder der
                 den Kapitän dazu zu befähigen, die anzu-
                                                                               Unzulässigkeit der Nutzung der Roll-
                 wendenden in diesem Code enthaltenen
                                                                               dämpfungssysteme in allen Betriebs-
                 Anforderungen bei der Planung und dem
                                                                               phasen;
                 Betrieb des Schiffes zu erfüllen. Soweit
                 zutreffend müssen darin die folgenden                    .5   Betrieb mit offenen Kettenkästen,
                 Angaben enthalten sein:                                       z. B. zusätzliche Ladefälle für deren
                                                                               asymmetrische Füllung oder sonstige
                 .1   Einrichtungen zum Ankerziehen, ein-
                                                                               Maßnahmen zur Verringerung der
                      schließlich:
                                                                               Möglichkeit einer Flutung;
                      -   Anordnung von Einzelheiten der
                                                                          .6   Sammeln aktualisierter Wettervorher-
                          Decksausrüstung zum Ankerzie-
                                                                               sagen und für Festlegen von Umwelt-
                          hen (Winden, Drahtstopper,
                                                                               bedingungen für den Ankerziehbe-
                          Schlepp-Pfosten usw.);
                                                                               trieb;
                      -   üblicher Anordnung von Ladung
                                                                          .7   die Verwendung von Stabilitätsgrenz-
                          an Deck (Anker, Drähte, Ketten
                                                                               kurven und vorgesehener Zugkräfte;
                          usw.);
                                                                          .8   die Festlegung von Grenzwerten, bei
                      -   Kettenkästen, die beim Ausbrin-
                                                                               deren Überschreitung die Arbeit ab-
                          gen von Verankerungen genutzt
                                                                               gebrochen werden muss:
                          werden;
                                                                               .a   zulässige Zugkräfte und Betriebs-
                      -   Ankerzieh-/Schleppwinde;
                                                                                    sektoren für α;,
                      -   Beistopperwinden;
                                                                               .b Krängungswinkel gemäß den
                      -   Heckrolle, einschließlich der seit-                     Stabilitätskriterien; und
                          lichen Begrenzungen an beiden
                                                                               .c   Umweltbedingungen;
                          Enden;
                                                                          .9   Umsetzung und Festlegung von Ver-
                      -   Hebeeinrichtungen, sofern vor-
                                                                               fahren für Korrekturen und für Notfäl-
                          handen und sofern sie eine me-
                                                                               le;
                          chanische Begrenzung gemäß
                          Absatz 3.4.2.10 bilden; und                     .10 Festlegung:
                      -   typischer Drahtverläufe zwischen                     .a   eines Betriebsbereiches, in dem
                          Winden und Heckrolle mit Dar-                             der normale Betrieb bis zur zuläs-
                          stellung der Sektoren, für die Ein-                       sigen Zugkraft stattfindet, (d. h.
                          schränkungen gelten; und                                  ein „Grüner“ Bereich);

                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
24

VkBl. Amtlicher Teil                                           625                                                        Heft 13 – 2017

                .b eines Warnbereiches (d. h. eines                                              Grad oder bei dem Punkt liegen
                   „Gelben“ oder „Bernsteinfarbe-                                                darf, an dem der Draht vom Deck
                   nen“ Bereichs), in dem der Be-                                                abhebt. Dessen ungeachtet darf
                   trieb gedrosselt oder unterbro-                                               Einsätzen in angemessener Weise
                   chen werden kann, um die                                                      Rechnung getragen werden, die
                   Möglichkeiten des Schiffes für                                                sich von üblichen Ankerziehein-
                   eine Rückkehr in den Betriebs-                                                sätzen unterscheiden, bei denen
                   oder „Grünen“ Bereich abzuwä-                                                 die Einsatzplanung die Schiffssi-
                   gen: der Warnbereich darf nicht                                               cherheit gewährleistet; und
                   kleiner sein als ein Winkel von 10
                   Grad, sofern die Tabelle 3.8.3                                           .11 Beispiele für die Darstellung der
                   nichts anderes festlegt; und                                                 zulässigen Zugkräfte werden in
                                                                                                der Anlage 3 zum Teil B gegeben.
                .c      eines „Arbeitsstopp“ Bereiches
                        (d. h. eines „Roten“ Bereiches), in                  3.8.3     Die folgende Tabelle bietet eine Hilfestel-
                        dem der Einsatz abgebrochen                                    lung für die Festlegung der zulässigen
                        werden muss, für den bei üblichen                              Zugkräfte und der Bereiche auf Grundlage
                        Einsätzen die Grenze zwischen                                  der Verfügbarkeit von Zugüberwachung
                        Gelb und Rot bei nicht mehr als 45                             und bordeigenem Stabilitätsrechner:

            Tabelle 3.8.3

             Verfügbarkeit von Zugüber-     Zugüberwachung ist nicht         Zugüberwachung ist verfüg-      Sowohl Zugüberwachung
             wachung und bordeigenem        verfügbar                        bar, jedoch kein Stabilitäts-   als auch ein Stabilitätsrech-
             Stabilitätsrechner                                              rechner verfügbar               ner sind verfügbar
             Zulässige Zugkraft Fp          Größte Zugkraft Fp, die in-      Fp wie im Stabilitätshand-      Fp gemäß der mit dem Sta-
                                            nerhalb des Betriebsberei-       buch, in den Richtlinien zur    bilitätsrechner für den vor-
                                            ches auslegungsgemäß im          Einsatzplanung oder im spe-     liegenden Ladefall erfolgten
                                            Draht wirken kann.               zifischen Einsatzplan be-       Berechnung.
                                                                             schrieben.
             Tabelle der zulässigen Werte   Der erste Wert für α muss 5°     Es können Tabellen erstellt     Im Stabilitätshandbuch be-
                                            betragen. Die einzige zuläs-     werden für verschiedene         reitgestellte Tabellen oder
                                            sige Zugkraft ist die ausle-     Tiefgangs-, Trimm-, KG-         Kurven dürfen verwendet
                                            gungsgemäß größte Zug-           oder GM-Werte oder für          werden, wo Fp im gesamten
                                            kraft in der Leine, Fd.          spezielle vorbestimmte La-      uneingeschränkten Be-
                                            Die Werte in der Tabelle ge-     defälle. Die Werte in der Ta-   triebsbereich die größte zu
                                            ben Fd für solche Winkel α       belle müssen den Bereich        erwartende Drahtzugkraft
                                            an, für die gilt: Fp ≥ Fd.       von α = 0 bis α = 90º ab-       übersteigt; andernfalls müs-
                                            Der Warnbereich umfasst          decken. Eine Tabelle muss       sen für den vorliegenden
                                            die Bereiche, in denen gilt:     den Wert von Fp an kriti-       Ladefall errechnete Tabellen
                                            Fd > Fp ≥ die größte Zug-        schen Punkten angeben und       oder Kurven entwickelt wer-
                                            kraft der Schleppwinde.          die Tabelle muss für jedes      den.
                                                                             Schlepp-Pfostenpaar bereit-
                                            Der Arbeitsstoppbereich um-      gestellt werden.
                                            fasst den gesamten übrigen
                                            Bereich, in dem gilt: Fp < die
                                            größte Zugkraft der Schlepp-
                                            winde. Falls das Kriterium
                                            bei α = 5° nicht erfüllt wird,
                                            darf ohne Änderungen an
                                            der Winde kein Ankerziehen
                                            durchgeführt werden.
             Bereiche                       Der Betriebsbereich muss         Die Bereiche können entwe-      Die Bereiche können entwe-
                                            als der Sektor zwischen          der auf Grundlage der in den    der auf Grundlage der in den
                                            den beiden nach außen-           Richtlinien zur Einsatzpla-     Richtlinien zur Einsatzpla-
                                            bords gemessenen Werten          nung enthaltenen üblichen       nung enthaltenen üblichen
                                            von α bestimmt werden, für       betrieblichen Praxis ent-       betrieblichen Praxis ent-
                                            die gilt: Fp ≥ Fd.               wickelt werden, z. B. so,       wickelt werden, z. B. so,
                                                                             dass der Betriebsbereich        dass der Betriebsbereich
                                            Der Warnbereich muss als         auf der Heckrolle liegt, der    auf der Heckrolle liegt, der
                                            der Sektor bestimmt wer-         Warnbereich nicht weiter als    Warnbereich nicht weiter als
                                            den, der zwischen dem α,         15 Grad über die Heckrolle      15 Grad über die Heckrolle
                                            für das gilt: Fp = Fd und        hinaus reicht und darüber       hinaus reicht und darüber
                                            dem α, für das gilt:             hinaus der rote Bereich gilt,   hinaus der rote Bereich gilt,
                                                                             oder sie können für einen       oder sie können für einen
                                            Fp = die größte Zugkraft der     bestimmten Betrieb entwi-       bestimmten Betrieb entwi-
                                            Schleppwinde, liegt.0            ckelt werden, bei dem der       ckelt werden, bei dem der


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                                   626                                            VkBl. Amtlicher Teil

                  Verfügbarkeit von Zugüber-   Zugüberwachung ist nicht       Zugüberwachung ist verfüg-        Sowohl Zugüberwachung
                  wachung und bordeigenem      verfügbar                      bar, jedoch kein Stabilitäts-     als auch ein Stabilitätsrech-
                  Stabilitätsrechner                                          rechner verfügbar                 ner sind verfügbar
                  Bereiche                     Der Arbeitsstoppbereich        Betriebsbereich durch die         Betriebsbereich durch die
                                               muss alle übrigen Bereiche     um 10º verminderten Werte         um 10º verminderten Werte
                                               abdecken. Die Sektoren         der nach außenbords ge-           der nach außenbords ge-
                                               müssen im Stabilitätshand-     messenen Werte von α be-          messenen Werte von α be-
                                               buch, in den Richtlinien zur   stimmt wird, für die gilt:        stimmt wird, für die gilt:
                                               Einsatzplanung oder in dem     Fp = größte zu erwartende         Fp = größte zu erwartende
                                               speziellen Einsatzplan an-     Drahtzugkraft, sofern α grö-      Drahtzugkraft, sofern α grö-
                                               gegeben werden. Das Sek-       ßer ist als 20º. Falls dieses α   ßer ist als 20º. Falls dieses α
                                               tordiagramm kann für meh-      kleiner ist als 20º, ist der      kleiner ist als 20º, ist der
                                               rere Ladefälle erstellt        Betriebsbereich als der Sek-      Betriebsbereich als der Sek-
                                               werden. Falls das begren-      tor bestimmt, der zwischen        tor bestimmt, der zwischen
                                               zende α kleiner als 5° ist,    halben Werten der nach            halben Werten der nach
                                               darf ohne Änderungen an        außenbords gemessenen             außenbords gemessenen
                                               der Winde kein Ankerziehen     Werte von α liegt, für die        Werte von α liegt, für die
                                               durchgeführt werden.           gilt: Fp = größte zu erwar-       gilt: Fp = größte zu erwar-
                                                                              tende Drahtzugkraft. In je-       tende Drahtzugkraft. In je-
                                                                              dem Fall ist der Warnbereich      dem Fall ist der Warnbereich
                                                                              festgelegt zwischen der           festgelegt zwischen der
                                                                              Grenze des Betriebsberei-         Grenze des Betriebsberei-
                                                                              ches und dem Wert von α,          ches und dem Wert von α,
                                                                              bei dem gilt: Fp = größte zu      bei dem gilt: Fp = größte zu
                                                                              erwartende Drahtzugkraft.         erwartende Drahtzugkraft.
                                                                              Für jeden Fall muss der Be-       Für jeden Fall muss der Be-
                                                                              triebsbereich für die zu er-      triebsbereich für die zu er-
                                                                              wartende Drahtzugkraft an-        wartende Drahtzugkraft an-
                                                                              gegeben werden.                   gegeben werden.

      3.9        Betriebs- und Planungshandbücher                                        .1   Ermittlung und Berechnung von Lade-
                 für Schiffe im Hebebetrieb, die dem                                          fällen für alle wesentlichen Einsatz-
                 Abschnitt 2.9 unterliegen.                                                   phasen unter Berücksichtigung der
                                                                                              Veränderungen der Decksladung und
      3.9.1      Ein Einsatzplan muss vom Kapitän des
                                                                                              der Auswirkungen des Ausbringens
                 Schiffes gebilligt und in Kopie vor dem Ein-
                                                                                              oder Einholens der Leine auf die Win-
                 satzbeginn an einem Ort außerhalb des
                                                                                              den (insbesondere wenn das Heben
                 Schiffes verwahrt werden. Zur Unterstüt-
                                                                                              bei großer Wassertiefe erfolgt);
                 zung des Kapitäns muss ein Betriebs- und
                 Planungshandbuch an Bord bereitgestellt                                 .2   die Planung von Ballast- oder Gegen-
                 werden, das Richtlinien für die Planung und                                  ballastvorgängen;
                 Durchführung spezieller Einsätze enthält.
                                                                                         .3   Erkennen der Möglichkeit der Nut-
      3.9.2      Die Richtlinien müssen ausreichende An-                                      zung der Rolldämpfungssysteme in
                 gaben enthalten, um den Kapitän zur Pla-                                     allen Betriebsphasen;
                 nung und zum Betrieb des Schiffes gemäß
                 den in diesem Code enthaltenen einschlä-                                .4   Sammeln neuester Wettervorhersa-
                 gigen Anforderungen zu befähigen. So-                                        gen, um die Umweltbedingungen für
                 weit zutreffend müssen darin die folgen-                                     den beabsichtigten Hebebetrieb fest-
                 den Angaben enthalten sein:                                                  zusetzen;
                 .1   Hebeeinrichtungen, Leistungsvermö-                                 .5   gegebenenfalls Verwendung von Sta-
                      gen und Verfahren für den Betrieb des                                   bilitätsgrenzkurven;
                      Hebesystems; und
                                                                                         .6   Festlegung von Grenzwerten, bei de-
                 .2   Ausführliche Daten zum Hebevermö-                                       ren Überschreitung die Arbeit abge-
                      gen des Schiffes, zu betrieblichen Be-                                  brochen werden muss:
                      schränkungen, zu Beschränkungen
                      der Aufnahmefähigkeit von Ladung,                                       .1    Krängungswinkel gemäß den
                      zu Stabilitätsgrenzkurven und zu                                              Stabilitätskriterien; und
                      Empfehlungen für die Berechnung                                         .2    Umweltbedingungen; und
                      von Ladefällen für das Schiff, ein-
                      schließlich Beispielrechnungen.                                    .7   Umsetzung und Festlegung von Ver-
                                                                                              fahren für Korrekturen und für Notfäl-
      3.9.3      Richtlinien und Verfahren zur Festlegung
                                                                                              le.“
                 eines schrittweisen Einsatzplanes für
                 einen bestimmten Einsatz müssen Anwei-                       und der bestehende Abschnitt 3.8 wird umnumme-
                 sungen enthalten für:                                        riert als Abschnitt 3.10.

                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                                                             627                                                                                Heft 13 – 2017

               Kapitel 4 – Computergestützte                                                                                                Teil B – Anlagen
                 Stabilitätsberechnungen
                                                                                                      15           Am Ende von Teil B wird eine neue Anlage 3 wie
4.1   Stabilitätsrechner                                                                                           folgt hinzugefügt:
4.1.4 Funktionale Anforderungen                                                                                                                       „Anlage 3
14    Der folgende neue Absatz 4.1.4.2 wird hinter dem
      bestehenden Absatz 4.1.4.1 eingefügt:                                                                        Empfohlenes Modell für die grafische oder tabel-
                                                                                                                   larische Darstellung zulässiger Zugkräfte zur Ver-
      „4.1.4.2 Für Schiffe im Ankerziehbetrieb müssen                                                                      wendung beim Ankerziehbetrieb.
               Planungswerkzeuge gemäß den Anforde-
               rungen des Betriebshandbuchs bereitge-                                                              Die Aufnahme eines empfohlenen Modells für die
               stellt werden. Es müssen Angaben z. B. zu                                                           Darstellung zulässiger Zugkräfte als Funktion von α
               Ballast- und Verbrauchsabfolgen, zur zu-                                                            könnte für einen universellen Informationsstandard
               lässigen Zugkraft, zu Arbeitsbereichen, zu                                                          von Vorteil sein. Diese einheitliche Darstellung wird
               Krängungswinkeln und zur Verwendung                                                                 seine Verbreitung und die Vertrautheit der Betreiber
               von Rolldämpfungseinrichtungen ge-                                                                  mit dem Schiff und seiner Ausrüstung fördern.
               macht werden.“
                                                                                                                   Hier wird ein Beispiel für eine mögliche grafische
      und die bestehenden Absätze 4.1.4.2 bis 4.1.4.7                                                              Darstellung der zulässigen Zugkraft sowohl in Form
      werden entsprechend in 4.1.4.3 bis 4.1.4.8 um-                                                               einer Tabelle als auch in Form eines Diagramms
      nummeriert.                                                                                                  eingefügt.



                       TABELLE DER ZULÄSSIGEN DRAHTZUGKRAFT AM BEISPIEL EINES ANKERZIEHSCHLEPPERS
                Trimm (M)        -0,5   0,0   0,5        -0,5   0,0    0,5      -0,5    0,0   0,5     -0,5   0,0    0,5        -0,5   0,0    0,5      -0,5    0,0    0,5    -0,5    0,0    0,5
                Winkel α
           Vorzeichen.
              Tiefgang (M)

                                                                Zwischen den Schlepp-Pfosten in der Schiffslängsachse
                 4,8

                 5,8

                 6,8

                                                                          Zwischen den äußeren Schlepp-Pfosten
                 4,8

                 5,8

                 6,8

                                                                      Schlepp-Pfosten an der Kante der Ladungsschiene
                 4,8

                 5,8

                 6,8
                             Max. Drahtzugkraft: 600 t      Max. Bremskraft: 700 t     Max. dynamische Bremse: 700 t      Resultierende Zugkraft, für die der Draht ausgelegt sein muss Fd = 700 t
       Vorlastiger Trimm hat negatives Vorzeichen. Interpolation nur zwischen Tiefgängen. Liegt Die zulässigen Zugkräfte sind in Tonnen angegeben. Die erforderliche Zugkraft darf weder
       der Trimm zwischen den Tabellenwerten, ist die kleinere zulässige Zugkraft zu verwenden diejenige der Winde überschreiten, noch die in obiger Tabelle angegbenen Werte.
       Die Tabelle dient der Planung und Überwachung des Ankerziehbetriebs. Für jede                  Falls Drahtwinkel in den gelben Bereich fallen und die Zugkraft im Draht den zulässigen Wert
       Ankerbewegung können spezielle Ladefälle erforderlich sein.                                    überschreitet, sind Korrekturmaßnahmen erforderlich.
       Für Ankerbewegungen, bei denen große Drahtzugkräfte erwartet werden, muss der                 Falls Drahtwinkel in den roten Bereich fallen und die Zugkraft im Draht den zulässigen Wert
       Trimm möglichst gering oder vorlastig gehalten werden.                                        überschreitet, Betrieb abbrechen, Zugkraft in der Leine verringern.
       Der Drahtwinkel (alpha α) bezieht sich auf die Schiffslängsachse und ist immer nach           Falls die geplante Zugkraft im Draht die obigen grünen Werte überschreitet, sind weitere
       außen gerichtet, Wird ein Winkel überschritten, ist der nächstgrößere zu verwenden            Berechnungen erforderlich. Es darf kein Betrieb bei großen Winkeln geplant werden.
       Der graue Bereich zeigt an, wo der Drahtwinkel geometrisch unmöglich ist. Die                 Die Beladung des Schiffes muss dem genehmigten Stabilitätshandbuch entsprechen und alle

                                                                                                                                                                                                       
       zulässigen Zugkräfte sind nur als Beispiele angegeben.                                        angenommenen Sicherheitsspannen einschliessen.


      Abbildung A3-1: Tabelle der zulässigen Zugkraft für Schiff mit 3 Schlepp-Punkten




                                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 13 – 2017                                      628                    VkBl. Amtlicher Teil




      Abbildung A3-2: Darstellung der Betriebs-,
      Warn- und Arbeitsstoppbereiche (jeweils als
      „Grüne“, „Gelbe“ und „Rote“ Bereiche ge-
      kennzeichnet)




      Abbildung A3-3: Sektordiagramm der zulässi-
      gen Zugkraft auf Grundlage von Standardwer-
      ten für Alpha (5°, 10°, 15°, 90°)“

                       ***



(VkBl. 2017 S. 608)




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