VkBl Nr. 12 1995

Verkehrsblatt Nr. 12 1995

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VkBl. Amtlicher Teil                                     407                                              Heft 12 – 1995

Nr. 118 Allgemeines Rundschreiben Straßen-                     (2) Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
        bau Nr. 17/1995                                        Maßstab für die Beurteilung der Dringlichkeit von Maß-
        Sachgebiet 02.0:  Planung und Ent-                     nahmen ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen,
        wurf; Allgemeines                                      wobei die im Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vor-
                                                               liegenden Fakten, insbesondere auch die voraussichtli-
                              Bonn, den 31. Mai 1995
                                                               che Höhe der Kosten zu berücksichtigen sind. Bei der
                              StB 30/38.43.00/2 Va 95
                                                               Umsetzung der mit den Maßnahmen des Bedarfsplanes
Oberste Straßenbaubehörden                                     verfolgten investitionspolitischen Ziele ist insbesondere
der Länder                                                     auch dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit Rech-
nachrichtlich:                                                 nung zu tragen.
Bundesministerium der Finanzen                                 (3) Einsparungsmöglichkeiten
Bundesanstalt für Straßenwesen                                 Die Zusammenstellung von Einsparungsmöglichkeiten
Bundesrechnungshof                                             (Anhang 1; bereits mitgeteilt mit Schreiben vom 8. 9.
                                                               1993 StB 30/06.26.10/79 Va 93) und die hierzu aufge-
DEGES Deutsche Einheit
                                                               führten allgemeinen Hinweise sind zu beachten.
Fernstraßenplanungs- und -bau-GmbH
                                                               (4) Beobachtung der Kostenentwicklung
BMV– Außenstelle Berlin
                                                               Künftig werde ich die Kostenentwicklung der Maßnah-
Planung und Entwurf;                                           men verstärkt beobachten. Bei Maßnahmen mit erheb-
– Kostenmanagement bei Maßnahmen des Bedarfs-                  lichen Kostensteigerungen sind Folgerungen in bezug
    planes für die Bundesfernstraßen                           auf
Mein Schreiben vom 8. September 1993                           – Bedarf und Dringlichkeit gemäß Bedarfsplan,
– StB 30/06.26.10/79 Va 93 –                                   – Einplanung in Finanzierungs- und Bauprogramme,
                                                               – Einstellung in den Haushalt
Anlagen: 2
                                                               zu prüfen und ggfs. – mit Ihrer Beteiligung – umzusetzen.
Mit Bezugsschreiben vom 8. September 1993 habe ich
auf die Notwendigkeit einer stärkeren Prüfung der              (5) Vorlage von Projektkostenunterlagen
Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Planung             a) Zur Verfolgung der Kostenentwicklung für die Maß-
und dem Bau von Bundesfernstraßen hingewiesen.                     nahmen des Bedarfsplans und für die gemäß § 3
Ausgangssituation waren mehrere Fälle ungewöhnlich                 bzw. § 6 Fernstraßenausbaugesetz gleichgestellten
hoher Überschreitungen von Kosten, die Grundlage für               Maßnahmen mit Gesamtkosten über 20,0 Mio. DM
Entscheidungen im Haushalts- und Finanzbereich                     (ARS 40/92) bitte ich mir künftig für die nachstehen-
waren.                                                             den Kostenprüfstationen jeweils aktuelle Projekt-
Die Finanzsituation im Bereich des Bundes gibt Anlaß,              kostennachweise vorzulegen.
ein besonderes Kostenmanagement bei Maßnahmen                  b) Kostenprüfstationen sind der Zeitpunkt
des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen einzufüh-              1. der Entscheidung über die Einleitung eines
ren. Die Regelungen entsprechen im wesentlichen der                    Raumordnungs-Verfahrens (ROV) oder eines
heutigen Praxis.                                                       nach Landesrecht entsprechenden Verfahrens,
Ich führe sie nunmehr für den Bereich der Bundes-                  2. des Antrags auf Linienbestimmung gem. § 16
straßenverwaltung ein und bitte um Beachtung.                          Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. § 2 Ver-
Ich verweise außerdem auf den als Anlage beigefügten                   kehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz,
Kurzbericht über das gemeinsame Kolloquium                         3. der Vorlage des Entwurfs nach RE,
„Einsparungsmöglichkeiten im Straßenbau“ am 27./28.                4. der beabsichtigten Feststellung oder beabsichtig-
April 1994 in Gummersbach. Die ausführliche Fassung                    ten Genehmigung des Plans, wenn er kostenstei-
wird Ihnen direkt durch die Forschungsgesellschaft für                 gernde Änderungen gegenüber dem Entwurf
Straßen- und Verkehrswesen in einer Auflage übersandt,                 nach RE enthält,
die für eine Weitergabe von 3–4 Exemplaren an jede                 5. der beabsichtigten Erteilung des Bauauftrags.
Ihrer nachgeordneten Dienststellen ausreicht.                  c) Die Bezugsgröße gegenüber den aktuellen Kosten ist
                         Bundesministerium für Verkehr             die Kostenangabe der letzten Bedarfsplanfortschrei-
                                    Im Auftrag                     bung bzw. die aus der letzten Kostenüberprüfung.
                                Dr.-Ing. H u b e r                 Bezugskosten und aktuelle Kosten sind jeweils ver-
                                                                   gleichend gegenüberzustellen. Die Kostenentwick-
                                                                   lung einer Maßnahme bzw. Verkehrseinheit ist, begin-
                             Anlage 1 zum ARS 17/95                nend von den Angaben der letzten Bedarfs-
                             vom 31. Mai 1995                      planfortschreibung, festzuhalten, so daß sie nachvoll-
                             StB 30/38.43.00/2 Va 95               ziehbar bleibt und der Bezug zu den Bedarfsplan-
Kostenmanagement bei Maßnahmen des Bedarfs-                        kosten jederzeit hergestellt werden kann.
planes für die Bundesfernstraßen                               (6) Vorlage weiterer Unterlagen
(1) Allgemeines                                                Folgende Abstimmungen bzw. Unterrichtungen mit dem/
Der hohe Straßenbaubedarf, die angespannte Haus-               an das BMV sind für weitere Planungszwischenschritte
haltslage sowie die allgemeinen Kostenentwicklungen            erforderlich:
erfordern im Bundesfernstraßenbau ein besonderes               – Unterrichtung über das Ergebnis der Umweltver-
Kostenmanagement.                                                  träglichkeitsstudie.



                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 12 – 1995                                               408                            VkBl. Amtlicher Teil

– Abstimmung und Festlegung der Vorzugsvarianten                   Sofern auf der Basis neuer Kostendaten aktuelle Nutzen-
  vor Einleitung des ROV oder des nach Landesrecht                 /Kostenberechnungen vorliegen, bitte ich, die
  entsprechenden Verfahrens.                                       Ergebnisse den Unterlagen jeweils beizufügen.
– Unterrichtung über die Einleitung und die Ergebnisse             (8) Erweiterter Anwendungsbereich
  des ROV oder des nach Landesrecht entsprechen-                   Für die übrigen Maßnahmen der Bundesfernstraßen bitte
  den Verfahrens.                                                  ich landesintern in Anlehnung an diese Regelungen
(7) Umfang und Zeitpunkt der Vorlagen                              gleichermaßen zu verfahren.
Zu den unter Abschnitt 5, Buchstabe b) genannten
Kostenprüfstationen bitte ich mir ab sofort folgende                                                          Anhang 1
Unterlagen vorzulegen:                                                                       der Anlage 1 zum ARS 17/95
Zu Nr. 1.: Auszüge der Raumordnungsunterlagen mit                                       Bonn, den 8. September 1993
           einer aktuellen Kostenschätzung der Varian-                                  StB 30/06.26.10/79 Va 93
           ten. Die Vorlageunterlagen bitte ich wie folgt
                                                                   Oberste Straßenbaubehörden
           zusammenzustellen:
                                                                   der Länder
           – Übersichtsplan,
                                                                   DEGES
           – Erläuterungsbericht,
           – Variantenbeurteilung mit vergleichender               Einsparungen im Bundesfernstraßenbau
               Darstellung aller zu diesem Zeitpunkt ent-          Leiterbesprechung am 29. 6. 1993 in Bonn
               scheidungsrelevanten Belange einschließ-            Leiterkonferenz Straßenbau am 30./31. 8. 1993 in
               lich aktueller Kostenschätzungen unter              Augsburg
               Verwendung des entsprechenden Vor-
               drucks aus dem ARS 13/1990.                         Anlage: Zusammenstellung „Einsparungsmöglichkei-
                                                                               ten bei Bundesfernstraßen“
Zu Nr. 2.: Die gem. § 16 FStrG vorzulegenden Unter-
           lagen sollen jeweils aktualisierte Kostenschät-         In den unter Bezug genannten Besprechungen wurde im
           zungen enthalten, sofern sich neue Erkennt-             Zusammenhang mit den notwendigen Einsparungen im
           nisse aus dem Raumordnungs-Verfahren oder               Bundesfernstraßenbau die stärkere Prüfung der Wirt-
           dem nach Landesrecht entsprechenden Ver-                schaftlichkeit des Planens und Bauens von Bundesfern-
           fahren ergeben haben. Ansonsten genügt die              straßen erörtert. Dabei hatte ich darauf hingewiesen, daß
           Feststellung, daß sich die Kosten gegenüber             alle Bereiche der Planung, der Bauausführung und der
           den Angaben zum Raumordnungs-Verfahren                  Unterhaltung mit dem Ziel der Ausschöpfung aller Ein-
           nicht geändert haben.                                   sparungsmöglichkeiten überprüft werden.
                                                                   In der anliegenden Zusammenstellung sind 30 Sachgebiete
Zu Nr. 3.: Kostenberechnungen nach AKS bei der Vor-
                                                                   aufgelistet, die aus der Sicht des BMV Möglichkeiten zu
           lage der Entwürfe entsprechend der bisheri-
                                                                   Einsparungen bieten. Ich bitte Sie, die Hinweise und
           gen Praxis.
                                                                   Anregungen der Anlage ab sofort zu beachten und anzu-
Zu Nr. 4.: Für wesentliche Kostenänderungen, die sich              wenden. Ferner bitte ich, die in den Technischen
           im Rahmen der weiteren Planungsabstim-                  Regelwerken enthaltenen Spielräume mit der Zielrichtung
           mung und im Planfeststellungsverfahren bei              größter Sparsamkeit auszunutzen (siehe Punkt 28).
           Planungs- und etwaigen Kostenteilungsände-
                                                                   Der Erfolg der Einsparbemühungen hängt wesentlich
           rungen ergeben, bitte ich vor der Genehmi-
                                                                   von Ihrer Mithilfe ab. Insofern begrüße ich die in mehre-
           gung oder Feststellung des Plans meinen
                                                                   ren Ländern eingeleiteten Initiativen und Vorschläge.
           Gesehenvermerk einzuholen. Wesentlich sind
           Kostenänderungen, wenn die bisher von mir               Die Überlegungen zu diesem Themenkomplex sind noch
           anerkannten Kosten einer Maßnahme (z. B.                nicht abgeschlossen. Mitteilung über weitere Ergebnisse
           Verkehrseinheit einer BAB) um mehr als 5 %              und deren Konsequenzen erfolgt zu gegebener Zeit.
           überschritten werden. Dabei sind neben den                                         Bundesministerium für Verkehr
           aufgrund von Planänderungen sich evtl. nur                                                    Im Auftrag
           für einen Teil der Maßnahme ergebenden                                                    Dr.-Ing. H u b e r
           neuen Kosten auch die Auswirkungen auf wei-
           tere Teile der Maßnahme zu berücksichtigen              Bundesministerium            Bonn, den 31. August 1993
           (Aktualisierung der Gesamtkosten einer                  für Verkehr                  Ruf: 50 00
           Maßnahme).                                              Abteilung Straßenbau
           Ich bitte, mich von der Einleitung des Plan-            Einsparungsmöglichkeiten bei Bundesfernstraßen
           feststellungs- bzw. -genehmigungs-Verfahrens            Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Planes und
           und vor Feststellung oder Genehmigung des               des Bauens von Bundesfernstraßen ist eine ständige
           Plans zu unterrichten und dabei zu bestätigen,          Aufgabe des Bundes und der Straßenbauverwaltungen
           daß die zugrundeliegenden Planunterlagen                der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes. Dabei ist
           mit dem RE-Entwurf bzw. dessen Änderun-                 insbesondere die gesetzliche Zweckbestimmung der
           gen, die Gesehenvermerk erhalten haben,                 Bundesfernstraßen für den „weiträumigen Verkehr“ bei
           übereinstimmen.                                         allen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Zu Nr. 5: Vorlage einer aktualisierten Unterlage mit be-           Es ist eine ständige gemeinsame Aufgabe, die Möglich-
          rechneten Kosten gem. AKS und ARS 13/90.                 keiten der Rationalisierung und Kosteneinsparung bei



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                         409                                              Heft 12 – 1995

der Weiterentwicklung der Bauweisen und Bauverfahren                      Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beein-
sowie bei der Festlegung oder Veränderung von                             trächtigt werden.
Planungsparametern auszuschöpfen.                                     6. Einschränkung des Radwegebaues
Einsparungsmöglichkeiten erfordern häufig eine Ausein-                    an Bundesstraßen:
andersetzung mit entgegenstehenden Kriterien. Insbe-                      Entmischung des Verkehrs zur Erhöhung der
sondere die Verkehrssicherheit und der Umweltschutz                       Verkehrssicherheit wichtig, aber Bedarfsnachweis
sind hochrangige Ziele, die nicht in Frage gestellt werden                unverzichtbar; Prüfung, ob Netzzusammenhang
können. Gleichwohl geht es auch dabei stets um die                        besteht und Radwege abseits der Bundesstraßen
Abwägung von Aufwand und Erfolg. Bei der Verkehrs-                        geführt werden können.
sicherheit sind Stärke und Zusammensetzung des Ver-                   7. Stufenweiser Bau von Bundesautobahnen:
kehrs, die Funktion und die Lage der Strecke im Netz, die                 Abwägung zwischen kurzfristiger Einsparung
Betriebsbedingungen und die örtlichen Gegebenheiten zu                    (30 %) und langfristigen Mehrkosten (20-30 %);
berücksichtigen. Die hieraus sich ergebenden Spielräume                   hieraus nur in Ausnahmefällen vorteilhaft.
sind zu nutzen. Auch für die Umweltstandards gilt das                 8. Dicke von Straßenbefestigungen:
Effizienzziel. Es geht um die Erfüllung gesetzlicher                      Regelungen des
Normen und rechtlicher Verpflichtungen auf der Basis der                    ARS Nr. 30/1991 vom 16. 12. 1991
erforderlichen Nachweise und Begründungen. Darüber                        und des
hinausgehenden Forderungen Dritter kann auf Kosten des                       RS StB 28/StB 29/38.50.05/5 Va 90
Bundes als Baulastträger nicht entsprochen werden.                           vom 7. 2. 1991
Der hohe Straßenbaubedarf bei gleichzeitiger Stagnation                   für den Zwischenausbau für mögliche Dickenre-
der Mittel für den Bundesfernstraßenbau ist Veranlas-                     duzierungen ausschöpfen.
sung für eine verstärkte Überprüfung der Möglichkeiten                    Erhöhte Achslasten nach europäischer Harmo-
für Kostensenkungen und deren Ausschöpfung. Dazu                          nisierung lassen z. Z. keinen weitergehenden
wurde eine Reihe von Maßnahmen untersucht. Weitere                        Spielraum zu.
Prüfungen sind eingeleitet. Bereits jetzt können aus Sicht
                                                                      9. Reduzierung des Aufwandes für die Gestaltung
des BMV einige Schlußfolgerungen getroffen werden,
                                                                          von Kunstbauwerken und Lärmschutzanlagen:
die im folgenden zusammengestellt sind:
                                                                          Verzicht auf besondere Gestaltung, wenn dadurch
                                                                          Mehrkosten entstehen; Kostentragung für Her-
A. Überprüfung der Standards                                              stellung und Erhaltung durch Dritte bei externen
   1. Querschnitte auf BAB:                                               Gestaltungswünschen.
      Spielräume und Sparmaße des                                     10. Standardisierung von Brückenbauwerken:
        ARS Nr. 25/1991 vom 30. 9. 1991                                   Möglichkeiten der Verwendung von Spannbeton-
      und des                                                             fertigteilträgern im Rahmen der Einsatzgrenzen
        ARS Nr. 27/1982 vom 5. 10. 1992                                   nutzen:
      nutzen, allerdings unter Berücksichtigung der                       Bereits geregelt:
      Belange der Behelfs-Verkehrsführung in Bau-                           ARS Nr. 23/1993 vom 23. 7. 1993
      stellenbereichen.                                               11. Typisierung von Brückenbauwerken:
   2. Ausnutzung von Zwischenquerschnitten für                            Möglichkeiten der Anwendung von Typen-Bau-
      Bundesfernstraßen:                                                  werksentwürfen nutzen.
      Nutzung der Spielräume für (2 + 1)-Querschnitte                     Bereits geregelt:
      anstelle 4streifiger Straßen sowie weiterer spar-                      ARS Nr. 37/1992 für Wirtschaftswege-Überfüh-
      samer Gestaltungsmöglichkeiten gemäß dem im                         rungen
      Entwurf vorliegenden ARS 1993. Hierbei sind die                     Prüfung von wirtschaftlichen Bauweisen ggf.
      Vorgaben des Bedarfsplanes besonders zu be-                         durch Fertigteilbrücken
      rücksichtigen.                                               B. Handhabung des Ermessens bei
   3. Verzicht auf Standstreifen:                                     Planungsentscheidungen
      Standstreifen sind wesentlicher Beitrag zur                     12. Keine vorzeitigen Zusagen
      Sicherheit; daher Prüfung im Einzelfall unter Be-                   zu Lasten des Baulastträgers:
      rücksichtigung von Sicherheitsaspekten: an 2bah-                    Keine Zusagen vor Abschluß der Abwägung aller
      nigen Straßen bei Verkehrsstärken unter 25 000                      Varianten und der Zusammenstellung aller Belange,
      Kfz ggf. Verzicht in Verbindung mit überwachten                     insbesondere der Kriterien Verkehr, Wirtschaftlich-
      Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Verkehrs-                         keit, Raumordnung und Umweltschutz. Keine isolier-
      beeinflussungsmaßnahmen möglich.                                    ten Vorentscheidungen, insbesondere keine Fest-
   4. Vereinfachung von Knotenpunkten:                                    legungen im Rahmen der Umweltverträglichkeits-
      Überprüfung der kreuzungsfreien Lösungen bei                        studien (UVS); Festlegungen von größerer Kosten-
      einbahnigen Bundesstraßen, Ersatz durch plan-                       relevanz nur in Abstimmung mit dem Bund.
      gleiche Knoten, die in der Regel eine Lichtsignal-              13. Konsequente Einhaltung der abgestimmten
      steuerung erforderlich machen.                                      Planung:
   5. Straßenausstattung:                                                 Änderungen bereits genehmigter Planung mit
      Spielräume bei Ausführung, Schildergrößen, Bau-                     Bund rechtzeitig abstimmen; auch bei Mehrkosten
      stoffragen, Erneuerungsturnus, Ausschreibungen                      Nachweis der Unabweisbarkeit erforderlich; not-
      nutzen. Jedoch ergeben sich dort Grenzen, wo                        falls Inkaufnahme von Verzögerungen; Bau-



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
13

Heft 12 – 1995                                             410                           VkBl. Amtlicher Teil

       würdigkeit der Maßnahme sollte der jeweiligen                22. Abstufung von Bundesstraßen:
       Ausgangslage entsprechen.                                        Konsequenter Abschluß der eingeleiteten Aktivi-
   14. Lärmschutz und Ausgleichs-/                                      täten
       Ersatzmaßnahmen:                                             23. Weniger (zusätzliche) Anschlußstellen an BAB:
       Die Maßnahmen dürfen nur in dem Umfang                           Strengere Prüfung der Notwendigkeit aus der
       durchgeführt werden, in dem rechtliche Ver-                      Sicht der Baulastaufgabe des Bundes
       pflichtungen bestehen. Eingehende Prüfung der                24. Keine Ausweitung der Baulastträger-
       Notwendigkeit des Umfanges und der Angemes-                      Verpflichtungen:
       senheit im Einzelfall; Forderungen von Natur-                    Zurückweisung von Forderungen, die keine recht-
       schutzbehörden müssen dokumentiert und ge-                       liche Stütze haben wie z. B. Parkplätze, Zubringer
       prüft werden.                                                    zu großen Verkehrserzeugern.
   15. Einschränkungen bei Ingenieurbauwerken:                      25. In Zweifelsfällen Zurückstellung von Maßnahmen
       Stärkere Prüfung der Notwendigkeit von Ingenieur-                bis zur nächsten gesetzlichen Überprüfung
       bauwerken (Brücken, Grün- und Landschafts-                       z. B. bei zeitgleicher Planung Autobahn/Bundes-
       brücken, Tunnel, Trogbauwerke, Einhausungen,                     straße oder Eisenbahnkreuzungsmaßnahme/Be-
       Stützwände) hinsichtlich Anzahl und Größe (Län-                  darfsplanmaßnahme nur das vorrangigere Projekt
       ge, Höhe); Länge bei (Tal)Brücken, Tunnels, Grün-                vorantreiben; bei Zweifeln hinsichtlich Dringlich-
       brücken, Troglagen, Einhausungen; dabei Be-                      keit oder Querschnittserfordernis keine Präjudi-
       rücksichtigung der Aufgaben des Baulastträgers                   zien schaffen.
       und Grenze der rechtlichen Verpflichtungen.
                                                                 D. Sonstige Maßnahmen
C. Konzentration auf Baulastaufgaben                                26. Rationalisierungsmaßnahmen/
   16. Rückführung nicht-obligatorischer                                Aufgabenübertragung auf Dritte:
       Zuwendungen (§ 5 a FStrG, § 17 EKrG):                            Konsequente Ausnutzung aufgrund der techni-
       Weiterführung der restriktiven Praxis der letzten                schen Entwicklung. Verstärkte Nutzung aller Mög-
       Jahre, Ausnahmen nur noch in besonders gela-                     lichkeiten der Rationalisierung bei der Organi-
       gerten Einzelfällen denkbar.                                     sation und Durchführung des Betriebs- und Unter-
   17. Beendigung der Übergangsregelung bei der                         haltungsdienstes; vermehrter Einsatz von Privat-
       nachlaufenden Lärmvorsorge (sog. Über-                           unternehmen.
       gangsregelung) und der gesetzlich nicht vor-                 27. Qualitätssicherung:
       geschriebenen         Lärmvorsorgemaßnahmen                      Strenge und qualitätsorientierte Wahrnehmung der
       (sog. Härtefallregelung)                                         Aufsichtspflichten, so daß kostensenkende Wirkung
       Bereits geregelt: strikte Anwendung des                          auf spätere Unterhaltung und Erneuerung.
         RS StB 15/14.80.13-60/35 Va 92 II                          28. Konsequente Ausnutzung der
         vom 1. 2. 1993                                                 Richtlinien-Spielräume:
       und                                                              Die Richtlinien-Grenzwerte und Ausnahmerege-
         RS StB 15/14.80.13-60/4 Va 93 II                               lungen sind auszunutzen, insbesondere Aus-
         vom 30. 8. 1993.                                               schöpfung von Einsparungsmöglichkeiten durch
   18. Strengere Maßstäbe bei                                           Variation der Ausgangsparameter (z. B. Entwurfs-
       Lärmsanierungsmaßnahmen:                                         geschwindigkeit, Gradientenneigung, Ausrun-
       z. B. durch                                                      dungs- und Kurvenradien u. a.).
       – in der Regel nur passive Maßnahmen;                        29. Herabsetzung der Grenzwerte bei
       – Zurückstellung von Maßnahmen bei geringer                      Planungsparametern:
           Überschreitung der Grenzwerte oder relativ                   Ständige Überprüfung des vorhandenen Regel-
           hochwertigen Fenstern.                                       werkes aufgrund der technischen Entwicklung
   19. Prüfung von Varianten (z. B. aktive-passive Maß-                 und neuer Erkenntnisse; Sonderuntersuchung
       nahmen des Lärmschutzes) und verstärkter                         unter Einschaltung der BASt und FGSV eingelei-
       Einbau von lärmmindernden Straßenbelägen:                        tet. Ziel: Kosteneinsparungsmöglichkeiten unter
       Siehe hierzu                                                     Beachtung der Verkehrssicherheit, Wirtschaftlich-
         RS StB 11/14.86.22-01/92 Va 92                                 keit und Dauerhaftigkeit.
         vom 3. 9. 1992                                             30. Ausländische Erfahrungen nutzen:
         RS StB 11/14.86.22-01/68 Va 91
                                                                        Analyse der Erfahrungen in Frankreich, Däne-
         vom 16. 9. 1991
                                                                        mark und USA sind eingeleitet worden.
   20. Kein Rückbau zu Lasten des Bundes in
       abzustufenden Ortsdurchfahrten:
       Bereits geregelt; strikte Anwendung des                                          Anlage 2
         RS StB 15/38.20.10-01/38 Va 92                                                 zum Schreiben vom 31. Mai 1995
         vom 29. 12. 1992                                                               StB 30/06.26.10/2 Va 95
   21. Reduzierung von Umbauten an Bundesstraßen:                     Einsparungsmöglichkeiten im Straßenbau
       Bereits geregelt; strikte Anwendung des                    Kurzbericht über ein Kolloquium am 27./28. April 1994
         RS StB 15/38.20.10-01/38 Va 92                                             in Gummersbach
         vom 29. 12. 1992                                                         (Durth/Lippolt/Huber)



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
14

VkBl. Amtlicher Teil                                         411                                             Heft 12 – 1995

Bestandsaufnahme und Perspektiven                                  sam, da durch die Verlagerung der Ausgaben an anderer
In den kommenden Jahren stehen im Straßenwesen die                 Stelle Einbußen hingenommen werden müssen.
für Planung und Durchführung von Baumaßnahmen be-
                                                                   Der Vorsitzende der FGSV, Herr Präsident Dipl.-Ing.
nötigten öffentlichen Gelder nicht im erforderlichen Um-
                                                                   Holm (Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau,
fang zur Verfügung. Bei einem erwarteten geringeren
                                                                   Hannover), skizzierte das Programm des Kolloquiums,
Wirtschaftswachstum und aufgrund zusätzlicher Belas-
                                                                   wonach die 13 Beiträge vier Gebieten zugeordnet wer-
tungen des Staatshaushaltes in anderen Bereichen wird
                                                                   den können.
der finanzielle Gestaltungsspielraum der Straßenbau-
verwaltungen zunehmend enger. Um die Möglichkeiten                 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – überhöhte
der Kostensenkung bei Planung und Bau zu erörtern,                 Förderungen?
luden das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und die
                                                                   Im ersten Komplex berichteten vier Referenten über die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
                                                                   Ermittlung, Darstellung und Bewertung von Kompen-
(FGSV) zu einem gemeinsamen Kolloquium zum Thema
                                                                   sationsmaßnahmen bei der Entwurfsbearbeitung sowie
„Einsparungsmöglichkeiten im Straßenbau“ am 27. und
                                                                   über die Abgrenzung zwischen sinnvollen und extremen
28. April 1994 nach Gummersbach ein. Angesprochen
                                                                   Forderungen durch Dritte. In diesem Zusammenhang
waren die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer
                                                                   wurde auf Möglichkeiten zur Ablehnung solch überhöhter
und die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
                                                                   Forderungen im Rahmen des Planfeststellungsver-
-bau GmbH (DEGES). Der Leiter der Abteilung Stra-
                                                                   fahrens eingegangen.
ßenbau im BMV, Herr MD Dr.-Ing. Huber, erklärte es als
Ziel der Veranstaltung, „aus der Praxis für die Praxis“ zu         Der Begriff „extreme Forderung“ ist grundsätzlich schwie-
Anregungen und Lösungsmöglichkeiten zu kommen.                     rig zu fassen, da gerade die Gestaltung der konstruktiven
                                                                   Ingenieurbauwerke stark dem Zeitgeschmack unterliegt.
In seiner Begrüßungsansprache dankte Herr Huber
zunächst der FGSV für die Organisation des Kolloquiums             Herr Ltd. Baudirektor Walther (Niedersächsisches Lan-
und Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Durth (TH Darmstadt) für die            desamt für Straßenbau, Hannover) unterschied in sei-
Übernahme der Leitung der Veranstaltung. Anschließend              nem Vortrag in baukostentreibende, grunderwerbsstei-
erläuterte er die Gründe für die Durchführung dieses               gernde und damit akzeptanzmindernde sowie in verfah-
Kolloquiums und seine Ziele.                                       renskostensteigernde Forderungen. Anhand der darge-
                                                                   stellten Beispiele wurde auch deutlich, daß es derzeit
Eingangs wurde von Herrn Huber hervorgehoben, daß                  keinen gesellschaftlich akzeptablen Maßstab für die
die Straßenbauverwaltung mit ihrer Arbeit wie kaum eine            Umrechnung der Eingriffsflächen in wirtschaftliche und
andere Behörde im Licht der Öffentlichkeit steht.                  ökologisch vertretbare Ausgleichsflächen gibt.
Unabhängig davon, um welche Baumaßnahmen es sich
                                                                   Zwei Möglichkeiten für die Ermittlung von Ausgleichs-
handelt, liegt die planerische Umsetzung und konstrukti-
                                                                   und Ersatzmaßnahmen wurden von den Herren LBDir.
ve Ausbildung in jedem Fall in der Zuständigkeit des
                                                                   Dipl.-Ing. Windhager (Landschaftsverband Westfalen-
Vorhabenträgers, d.h. der federführenden Straßenbau-
                                                                   Lippe, Münster) und MR Dipl.-Ing. Schultz-Pernice
behörde. Es gehört zu den selbstverständlichen
                                                                   (Oberste Baubehörde, München) vorgestellt.
Pflichten, dabei mit den öffentlichen Geldern wie bisher
sorgsam umzugehen. Trotzdem gibt es noch Einspa-                   Da in der Eingriffsregelung des Bundes-Naturschutz-
rungsmöglichkeiten, aus deren Vielfalt eine Auswahl vor-           gesetzes von 1976 eine Anzahl der dort enthaltenen
gestellt werden soll.                                              Begriffe nicht näher bestimmt ist (z. B. erheblich, aus-
                                                                   gleichend), werden in der Regel einzelfallbezogene
Dazu gehören nicht nur die großen Maßnahmen, bei                   Ansätze notwendig. Erschwerend für eine allgemeingülti-
denen erhebliche Einsparungspotentiale vorhanden sind,             ge Vorgehensweise sind zudem die regional unter-
sondern auch vielerlei Änderungen im Detail technischer            schiedlichen Interessenschwerpunkte der für Natur- und
Regelwerke, die in der Summe der Anwendungen                       Landschaftsschutz zuständigen Behörden. Wenngleich
Kostensenkungen erzielen. Dabei wird es manchmal not-              das Einsparungspotential bei den Ausgleichs- und
wendig sein, sich von traditionellen Qualitätsansprüchen           Ersatzmaßnahmen relativ gering ist, so erlauben doch
und Entwurfsprinzipien zu lösen.                                   beide, den Kostenrahmen nach oben sinnvoll zu begren-
                                                                   zen.
Ein Ansatzpunkt in der Planungsphilosophie sollte darin
bestehen, künftig einer planfeststellungsfähigen Lösung            Während des Planfeststellungsverfahrens besteht die
stärker den Vorzug vor der „Konsensplanung“ zu geben.              Möglichkeit, überzogene Forderungen zu unterbinden.
Forderungen derer, die die Kostenfolge ihrer Forde-                LVerDir. Lendermann (Landschaftsverband Westfalen-
rungen nicht tragen müssen, bleiben für den Planer                 Lippe, Münster) legte dar, daß für die Durchführung des
Forderungen Dritter und nicht mehr. Es kann nicht nach             Projektes ein planfeststellungsfähiger Beschluß ausrei-
dem Motto gehen „Mir ist kein Opfer zu groß, das die               chend ist, dessen schnelles Zustandekommen die kon-
anderen bringen“. Forderungen Dritter ändern nichts an             sensfähige Lösung unbestritten erleichtert. Nach § 8 des
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der                      Bundesnaturschutzgesetzes muß ein funktionaler
Planfeststellungsbehörde. Bei einer Konsensplanung um              Zusammenhang zwischen negativen Eingriffsfolgen und
jeden Preis werden Baumaßnahmen zunehmend mit                      der Kompensation bestehen. Sind z. B. Beeinträchti-
übergroßen Zugeständnissen an die Träger öffentlicher              gungen des Landschaftsbildes und -raumes nicht er-
Belange oder an Bürgerinitiativen verbunden, die in vie-           kennbar, ist die Durchführung von Ausgleichs- und
len Fällen nicht länger möglich sind. Der erzielte                 Ersatzmaßnahmen für dieses Schutzgebiet nicht zwin-
Zeitgewinn ist gesamtwirtschaftlich gesehen nicht wirk-            gend notwendig. Folgemaßnahmen müssen nur dann



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 12 – 1995                                              412                             VkBl. Amtlicher Teil

durchgeführt werden, wenn sie durch die Baumaßnahme               der Gesamtheit Bau-, Unterhaltungs-, Betriebs- und
überhaupt erst erforderlich sind, sie dürfen jedoch über          Nutzerkosten wirtschaftlich sein müssen.
Abschlußmaßnahmen nicht hinausgehen.                              Gestaltungsgrundsätze sind dabei vor allem eine robuste
So hat z. B. die Errichtung eines neuen Brücken-                  Konstruktion, geringe Bauausführungsrisiken, Funktions-
bauwerkes einschließlich der Wiederherstellung der                tüchtigkeit und Dauerhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit, leiche
Anschlüsse nicht zwingend den Abriß der alten Brücke              Prüfbarkeit, Erhaltungsfreundlichkeit und Verkehrs-
zur Folge.                                                        sicherheit. Dabei begrüßte Herr Standfuß ausdrücklich
Darüber hinaus verwies Herr Lendermann unter dem                  die Bereitschaft zu einer schönen und interessanten
Gesichtspunkt des Sparens auf die Möglichkeit, häufiger           Gestaltung, aber immer mit einem ausgeprägten Kosten-
passiven Lärmschutz durchzuführen, sofern der Baulast-            bewußtsein und behutsam in der Wahl und Form, Farbe
träger nach Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu ver-               und Baustoff.
pflichtet ist, aber nur wenige Gebäude von der                    Auch LBDir. Dr.-Ing. Metzler (Münster) ging auf die Ge-
Baußmaßnahme betroffen sind.                                      staltung von Brückenbauwerken unter dem Gesichts-
                                                                  punkt annehmbarer Kosten ein. Neben den Beschaf-
Einsparungen durch Anwendung von Zwischenquer-                    fungskosten sind immer auch die Kosten für Instand-
schnitten                                                         haltung, Betrieb, Transport, Verwaltung und Aussonde-
Zwei Vorträge befaßten sich mit Einsparungsmöglich-               rung bei der Wahl der Bauwerkskonstruktion zu sehen.
keiten durch die verstärkte Anwendung von Zwischen-               Sicherlich lassen die Begriffe „Gestaltung“ und „annehm-
querschnitten. Herr Ltd. RDir. Dipl.-Ing. Hartkopf                bar“ viele Interpretationsmöglichkeiten zu, vor allem, weil
(Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach)               die Gestaltung den veränderlichen Ansprüchen des
stellte dabei die Untersuchungsergebnisse der Projekt-            Zeitgeschmacks und Möglichkeiten der Technik unter-
gruppe „Zwischenquerschnitte“ vor. Er empfahl, u. a. den          liegt. Eine ingenieurmäßig sinnvolle Kraftabtragung führt
Querschnitt b2+1 bis zu Verkehrsbelastungen von                   aber in der Regel auch zu zeitlos harmonischen und
15 000 Kfz/24 h einzusetzen.                                      dabei kostensparenden Lösungen.
Straßen mit diesem dreistreifigen Querschnitt müssen im           Erhebliche Reibungsverluste entstehen derzeit dadurch,
Interesse der Verkehrssicherheit als Kraftfahrstraße aus-         daß die Entwurfsingenieure der Brückenbauwerke zu
gebildet werden und sollten vorzugsweise planfreie                spät in die Gesamtplanung einbezogen werden. Diese
Knoten haben. Damit bietet sich dieser Querschnitt auch           Situation ist durch frühzeitige Absprachen und gegensei-
als erste Stufe für einen späteren Ausbau zur Autobahn            tige Information vermeidbar.
an. Der Haupteinsatzbereich des zweibahnig vierstreifi-           Lärmschutzwände haben ausschließlich die Funktion, die
gen Zwischenquerschnittes x4m liegt bei Verkehrsbe-               vom Verkehrslärm ausgehenden Belästigungen für den
lastungen von 15 000 bis etwa 20 000 Kfz/24 h. Sollte             betroffenen Bürger zu vermindern. Aus diesem Grunde ist
der DTV über 30 000 Kfz/24 h liegen, sind Standstreifen           auf eine unaufdringliche und naturnahe Gestaltung durch
unverzichtbar, also Autobahnquerschnitte erforderlich.            den Einsatz von landschaftstypischen Materialien (z. B.
Herr Ltd. MR Stievermann (Bayerischer Oberster                    Holz, Buntsandstein, vegetative Konstruktionen) und Farben
Rechnungshof, München) bestätigt aus der Sicht eines              zu achten. Frau OBRin Gerhartz (Straßenbauamt Diez) gab
Landes die Vorteile der Zwischenquerschnitte vor allem            eine Reihe von konkreten Hinweisen zur billigeren
hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit und Wirtschaftlich-         Gestaltung der Wandkonstruktionen und ihrer Gründungen.
keit anhand einiger Beispiele aus Bayern und ging auch            Bemerkenswert sind vor allem die in Rheinland-Pfalz
auf Fragen des Straßenbetriebsdienstes ein. Ein erheb-            gegenüber der ZTV „Lärmschutzwände“ reduzierten
lich höherer Reinigungsaufwand ergibt sich beim x4m               Annahmen für die Windlasten am geplanten Standort.
an den Betonschutzwänden, dagegen ist beim Quer-                  Unbestritten sind aufwendige Lösungen mit einer
schnitt b2+1 der Mehraufwand gegenüber herkömm-                   Vielzahl von verschiedenen Wandelementen infolge
lichen Landstraßenquerschnitten in der Reinigung,                 interessanter Gestaltung.
Grünpflege und im Winterdienst beim Streuen relativ
                                                                  Solche Lärmschutzwände haben nicht nur hohe An-
gering.
                                                                  schaffungskosten, sondern auch einen großen Unter-
Gerade die anschließende Diskussion um den Einsatz                haltungsaufwand durch die notwendige Vorhaltung ver-
von Zwischenquerschnitten zeigte, daß in der Planung              schiedener Elemente für den Reparaturfall.
oftmals nur die direkten Straßenbaulastträgerkosten im
                                                                  Wirtschaftliche Entwurfskonzepte für Gründungskon-
Vordergrund stehen, die volkswirtschaftliche Betrachtung
                                                                  struktionen, Durchlässe und Widerlager wurden von
der Vorteile eines sicheren und flüssigeren Verkehrs-
                                                                  Dipl.-Ing. Voß (DEGES, Berlin) vorgestellt.
ablaufs aber häufig nicht beachtet wird.
                                                                  Dabei ging er besonders auf die Zusammenarbeit zwi-
Konstruktion und Gestaltung von Ingenieurbauwerken                schen Bauwerksplanern und Baugrundgutachtern ein. Er
Im dritten Themenkomplex handelten vier Beiträge von              betonte die Notwendigkeit von Baugrund- und Grün-
Einsparungsmöglichkeiten bei der konstruktiven und                dungsgutachten für wirtschaftliche Tragwerke und die
gestalterischen Ausbildung von Ingenieurbauwerken (z.             Bedeutung einer kooperativen Zusammenarbeit. Sonder-
B. Brücken, Gründungskonstruktionen, Lärmschutz-                  vorschläge als Nebenangebot helfen oftmals, den
wände).                                                           Entwurf noch kostengünstiger zu gestalten.
MR Dipl.-Ing. Standfuß (BMV, Bonn) bekräftigte am                 Kostengünstiger Einsatz von Kreisverkehrsplätzen
Beispiel einer Vielzahl von Schäden, vor allem an großen          Abschließend wurde von vier Referenten der Einsatz
und damit auch unterhaltungsaufwendigen Brücken aus               plangleicher Knoten unter besonderer Berücksichtigung
den 50er Jahren, die Forderung nach Bauwerken, die in             von Kreisverkehrsplätzen diskutiert. Diese können auf-



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                        413                                              Heft 12 – 1995

grund geringerer Wartezeiten und des Ein-Richtungsver-               1.2 Planfeststellungsfähige Lösung
kehrs den Verkehrsablauf noch sicherer und wirtschaft-                   Maßstab sollte die planfeststellungsfähige Lösung
licher machen. Getrennt nach ihrer Lage in Innerorts-,                   und nicht eine Konsenslösung um jeden Preis sein,
Ortsrand- oder Außerortsbereich liegen bisher allerdings                 die allen Einwänden so lange Raum gibt und so viele
unterschiedliche Erfahrungen vor.                                        Diskussionen widmet, bis alle zustimmen.
                                                                         Zu letzterer sind wir erstens nicht verpflichtet,
Für die Überarbeitung der Entwurfsrichtlinien für die
                                                                         zweitens kann selbst noch so guter Wille nicht
Anlage plangleicher Knoten (RAS-K-1 1988) wurden von
                                                                         verhindern, daß gutgemeinte Zugeständnisse nur
der Ruhr-Universität Bochum (Univ.-Prof. Dr.-Ing. Brilon)
                                                                         zur Verlagerung der Null-Linie für neue Forderun-
Kreisverkehrsplätze auf Außerortsstraßen untersucht.
                                                                         gen beim gleichen oder beim nächsten Projekt
MR Dr.-Ing. Behrendt (BMV, Bonn) stellte die
                                                                         mißbraucht werden.
Ergebnisse vor und nannte Einsatz- sowie Gestaltungs-
kriterien. Der wirtschaftliche Einsatzbereich liegt bei              1.3 Gesetzliche Erfordernisse
Belastungen von 15 000 bis 25 000 Kfz/24 h bei einstrei-                 Wir sind zur Erfüllung der gesetzlichen Er-
figen und von 18 000 bis 35 000 Kfz/24 h bei zweistreifi-                fordernisse verpflichtet. Alles, was darüber hin-
gen Zufahrten. Vor der allgemeinen Einführung der                        ausgeht, ist freiwillig und findet schon dadurch
Kreisverkehrsplätze in die Richtlinien wird der BMV noch                 eine natürliche Grenze. Wir sind für die projektbe-
weitere Forschungsergebnisse zur Verkehrssicherheit                      zogenen Eingriffsfolgen verantwortlich und wer-
von versuchsweise gestalteten Kreiseln abwarten.                         den alle Anstrengungen für deren Berücksichti-
Um einen bewußten Bruch in der Streckencharakteristik                    gungen unternehmen. Wir werden uns dabei auch
vorzunehmen, werden zunehmend Kreisverkehrsplätze                        an übergreifenden Konzepten beteiligen, aber mit
als optische Bremse am Ortsrandbereich angeordnet.                       Verpflichtungen, die sich stets an den Eingriffs-
                                                                         folgen orientieren.
MR Dr. Siebel (Oberste Baubehörde, München) ging auf                     Wir sind nicht zur Sanierung früherer Veränderungen
ihre Vorteile ein und führte die Randbedingungen auf.                    verpflichtet, etwa zur Sanierung von Eingriffen, die
Sicherheitserhöhend sind beispielsweise die rechtzeitige                 vor 50 Jahren beim Autobahnbau erfolgten.
Erkennbarkeit und Übersichtlichkeit des Kreisels aus                 1.4 Effizienzziel auch für Verkehrssicherheit und Um-
größerer Entfernung und gleichzeitig die Anordnung                       weltschutz
einer Sichtblende im Innenradius (Erdhügel, Pflanzen).                   Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind hoch-
Diese bewirkt bei Annäherung eine Verminderung der                       rangige Ziele, die nicht infrage gestellt werden
Geschwindigkeit aufgrund kürzerer Sichtweiten im                         können. Gleichwohl geht es auch dabei stets um
Knoten.                                                                  die Abwägung von Aufwand und Erfolg.
Anschauliche Beispiele und detaillierte Einsatzkriterien                 Bei der Verkehrssicherheit sind Stärke und Zu-
für Kreisverkehrsplätze in Nordrhein-Westfalen, vor                      sammensetzung des Verkehrs, die Funktion und
allem im Innerortsbereich, gab Herr Ltd. LBDir. Nikolaus                 die Lage der Strecke im Netz, die Betriebsbedin-
(Euskirchen). Im Gegensatz zu Außerortskreiseln sollte                   gungen und die örtlichen Gegebenheiten zu be-
im innerstädtischen Knoten auch Mischverkehr, also                       rücksichtigen.
Radfahrer in der Kreisfahrbahn, möglich sein.                            Auch für die Umweltstandards gilt das Effizienz-
                                                                         ziel. Es geht um die Erfüllung gesetzlicher
Folgerungen für die Praxis                                               Normen und rechtlicher Verpflichtungen auf der
Verbunden mit einem Dank an die Referenten, Gäste                        Basis der erforderlichen Nachweise und Begrün-
und Organisatoren faßt Herr Huber am Ende der Tagung                     dungen. Darüber hinausgehenden Forderungen
die für ihn wichtigsten Diskussionsergebnisse zusam-                     Dritter kann auf Kosten des Bundes als Baulast-
men:                                                                     träger nicht entsprochen werden.
Es war möglich, grundsätzliche Defizite und Änderungs-            2. Konkrete Schritte
ansätze in der Straßenplanung offenzulegen, aber auch             2.1 Planerische Maßnahmen
viele konkrete Detailmaßnahmen für Einsparungen vor-
                                                                       – Stufenweiser Bau,
zuschlagen.
                                                                       – Ausnutzung von Zwischenquerschnitten.
Für Einsparungen im Straßenbau können wir nach seiner                  – Inkaufnahme von Unvollkommenheiten, wie z. B.
Meinung folgende Beiträge leisten:                                       ● Wechsel der Streckencharakteristik,
                                                                         ● punktuelle Tempolimits,
1. Grundposition                                                         ● Zwischenlösungen, Provisorien,
   1.1 Professionalität                                                  ● volle Ausschöpfung der Ausnahmebereiche
       Die Straßenbauverwaltung ist Herr des Verfah-                       der Richtlinien.
       rens. Gegenüber dem eigenen Lösungsvorschlag               2.2 Praktische Hilfen auf Gegenseitigkeit
       sollte man stets auch selbstkritisch bleiben, aber              – Frühzeitige Absprache Bund/Land über Pla-
       ebenso kritisch gegenüber überzogenen/extre-                      nungskonzept und Abstimmung der kostenbe-
       men Forderungen Dritter sein dürfen, d. h. keine                  stimmenden Parameter wie Brücken/Tunnel,
       Blauäugigkeit, keine Gutachtergläubigkeit. Be-                    Zahl und Lage der Anschlußstellen, Entwurfsge-
       scheidenheit tut gut, bei sich selbst wie auch bei                schwindigkeit ect. Nach dieser Abstimmung
       anderen. Maßstab sollte durch Professionalität                    gegenseitige Unterstützung auch bei schwieri-
       geprägt sein.                                                     gen landesinternen Auseinandersetzungen.



                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 12 – 1995                                              414                             VkBl. Amtlicher Teil

      – Wir halten auch Verzögerungen aus. Wir sollten            3.2   Ethos der Bezahlbarkeit
         uns nicht den „Schwarzen Peter“ zuschieben las-                Ebenso war stets zeitlos gültig, ist gültig und wird
         sen, sondern denjenigen benennen, der durch                    stets gültig bleiben das Kriterium der Wirtschaft-
         ungerechtfertigte Forderungen Verzögerungen                    lichkeit. Wohl kaum einer Generation blieben die
         auslöst.                                                       Zwänge dieses Erfordernisses erspart.
      Dem Druck auf die Verwaltung, endlich ein teures                  Mit begrenzten Mitteln seinen Verpflichtungen
      Zugeständnis zu machen, sollte entgegengewirkt                    nachzukommen, gehört zur Normalität, und der
      werden. Wir sollten versuchen, auf den Fordernden                 wirtschaftliche Umgang mit Steuergeldern zu den
      dahingehend       einzuwirken,    endlich   durch                 Pflichten des Straßenbauers in der Verwaltung.
      Augenmaß beim Umgang mit Steuergeldern ein
                                                                  3.3   Zerreißprobe bei stärker werdendem Zielkonflikt
      wichtiges Projekt zu deblockieren.
                                                                        Verantwortungsethos und das Ethos der Bezahl-
2.3   Anregungen für Handreichungen                                     barkeit können in Einzelfällen zu schwierigen Ziel-
      – Beispielsammlungen etwa für gelungene Ge-                       konflikten führen. Dabei stellen sich in der Makro-
        staltungen z. B. im Brückenbau und beim Lärm-                   betrachtung eines Gesamtbudgets die Dinge an-
        schutz mit der Überschrift „Ästhetik muß nicht                  ders dar als im Mikrokosmos eines Einzelobjektes.
        teuer sein“.                                                    Wenn es beispielsweise gelingt, die Kosten eines
      – Liste mit Gedächtnisstützen, die uns an leicht                  Großprojektes von 1 Mrd. DM um 5 % zu senken,
        vermeidbare Fehler erinnern:                                    so schafft dies Spielraum für den zusätzlichen Bau
        ● z. B. ein Widerlager, das nach wenigen Jahren                 einer oder mehrerer Umgehungsstraßen im Um-
          durch Bepflanzung nicht mehr einsehbar ist,                   fang von 50 Mio. DM. In der gesamtwirtschaftlichen
          bedarf keiner Verblendung,                                    Betrachtung muß der Nutzendifferenz des Groß-
        ● z. B. Lärmschutzwände, die nur von der Tierwelt
                                                                        projektes im Falle einer Kostensenkung von 1 Mrd.
          bewundert werden, müssen nicht den Kriterien                  DM auf 950 Mio. DM der Gesamtnutzen zweier
          eines Schönheitswettbewerbs entsprechen.                      Ortsumgehungen für 50 Mio. DM gegenübergestellt
                                                                        werden. Ich glaube, mit dieser Einbindung in das
2.4   Anregungen für motivations-/innovationsfördernde                  gesamte Bauprogramm läßt sich manche Ein-
      Maßnahmen                                                         sparmaßnahme leichter aushalten als bei isolierter
      – HOAI-Strukturen ändern; Kostensenkung, d. h.,                   Einzelbetrachtung. Wir sollten diesen Zusammen-
        preisgünstige Entwürfe sollen belohnt werden.                   hang nie aus dem Blickfeld verlieren.
        Zur Zeit wird ein Ingenieurbüro für einen über-           3.4   Leidensdruck als Auslösesignal für Phantasie und
        teuerten Entwurf noch durch ein hohes Honorar                   Innovation
        nach HOAI belohnt.                                              Im öffentlichen Bauwesen konnte selten aus dem
      – VSVI-Preis: Kostengünstige Gestaltungsideen                     Vollen geschöpft werden. Es gibt die allseits bekann-
        sollten ausgezeichnet werden.                                   te Formel „Not macht erfinderisch“. Immer dann,
      – Strukturen mit kostensenkenden Anreizen för-                    wenn wir unter dem Zielkonflikt leiden, wenn er uns
        dern. Falsche Strukturen sind solche, die Verhal-               zur Qual wird oder gar zu zerreißen droht, sollten wir
        tensweisen nach dem Prinzip „Mir ist kein Opfer                 nicht verzagen, sondern den Leidensdruck als Aus-
        zu groß, das andere für mich bringen“ fördern.                  lösesignal für eine Prüfung von besonderem
        Richtige Strukturen sind solche nach dem Prin-                  Schwierigkeitsgrad empfinden und werten.
        zip „Wer bestellt, bezahlt“. Eine Lärmschutz-                   Schwierige Aufgaben sind Kennzeichen unserer
        wand kann besonders schön gestaltet werden,                     Zeit. Wir sollten sie als Chance zur Bewährung und
        wenn der Fordernde sich an den Kosten betei-                    zur Auszeichnung, kurzum als Herausforderung,
        ligt.                                                           ansehen. Gemessen an vielen Schwierigkeiten in
        Eine Gemeinde, die eine Brücke mit Geländern                    anderen Bereichen unserer Gesellschaft dürfte es
        vom Kunstschlosser und mit Kandelabern                          sich immer noch um eine akzeptable Heraus-
        schmücken möchte, kann dies haben, aber bitte                   forderung handeln. Lassen Sie uns so ehrgeizig
        auf eigene Kosten.                                              sein, die Prüfung bestehen zu wollen, indem wir uns
                                                                        den Anforderungen der Zeit gewachsen erweisen.
3.    Zielkonflikt zwischen Verantwortungsethos und                     Nicht „in Schönheit sterben“ ist die Devise. Was wir
      Ethos der Bezahlbarkeit als besondere Heraus-                     wollen, ist, der Gesellschaft mit bezahlbaren Lö-
      forderung                                                         sungen eine nützliche, funktionsgerechte und
3.1   Verantwortungsethos des Ingenieurs                                ästhetisch akzeptable Anlage zum Gebrauch be-
      Der Straßenplaner fühlt sich mit seinem Werk ein-                 reitzustellen.
      gebunden in Kultur, Geschichte, Wirtschaft, Natur                 Nach diesem Fazit von Herrn Dr. Huber kam in der
      und Landschaft. Er sieht sich als Glied einer                     abschließenden Wertung am Ende des Kollo-
      Generationsfolge, dem ein wichtiger Teilbereich der               quiums zum Ausdruck, daß es lohnend ist, alle
      Infrastruktur anvertraut worden ist.                              Einsparungsmöglichkeiten zu erschließen und aus-
      Er hat von seinen Vorgängern immer etwas über-                    zuschöpfen, und daß diese Arbeit mit begründetem
      nommen, das er erhält, umgestaltet oder dem er                    Optimismus angegangen werden kann.
      etwas Wertvolles hinzufügt und das er am Ende                     Herr Durth dankte den Vortragenden und Disku-
      seines Berufslebens guten Gewissens an seinen                     tanten für die freie und unvoreingenommene Aus-
      Nachfolger weiterreichen kann.                                    sprache, die für die Baulastträger, Auftragsverwal-



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                         415                                              Heft 12 – 1995

     tung und Rechnungshöfe gleichermaßen neue                     Zuge von Straßen in Ihrer Zuständigkeit hiernach verfah-
     Einblicke und gegenseitiges Verständnis gebracht              ren.
     habe. Die große Kompetenz der Vorträge und der                Über Ihre Erfahrungen mit den nach diesen Regelungen
     Teilnehmer überhaupt würde sicher dazu beitragen,             eingerichteten Kreisverkehrsplätzen bitte ich, mir bis zum
     das Anliegen des gemeinsamen Kolloquiums                      1. Oktober 1997 zu berichten.
     schnell und wirksam in die Praxis umzusetzen.
                                                                   Mehrfertigungen dieses Allgemeinen Rundschreibens
     Herr Holm schloß die Veranstaltung und bat die                einschließlich Anlage sind beim Bundesministerium für
     Teilnehmer, die Ergebnisse dieses Erfahrungsaus-              Verkehr erhältlich.
     tausches in ihren Verwaltungen an die Projektbe-
                                                                                            Bundesministerium für Verkehr
     arbeiter weiterzugeben. Die Forschungsgesell-
                                                                                                       Im Auftrag
     schaft wird ihrerseits die Referate zusammenfas-
                                                                                                   Dr.-Ing. H u b e r
     sen und in einem Sonderheft veröffentlichen. Herr
     Holm appellierte an die leitenden Vertreter der Stra-
                                                                   (VkBl. 1995 S. 415)
     ßenbauverwaltungen, verstärkt eigene Fachleute
     mit der Beurteilung kostengünstigerer Lösungen zu
     betrauen, anstatt sich immer mehr von den
     Leistungen Dritter (z. B. Gutachtern) abhängig zu
     machen. Seinen besonderen Dank richtete Herr                    Berichtigung
     Holm an Herrn Durth für die Leitung der Ver-
     anstaltung.
                                                                   Nr. 120 Druckfehlerberichtigung
(VkBl. 1995 S.407)                                                 In der unter Nr. 95 im Verkehrsblatt Heft Nr. 9/1995 ver-
                                                                   öffentlichten Bekanntmachung der Neufassung der Nr.
Nr. 119 Allgemeines Rundschreiben Straßen-                         12 – Schiffssicherheitsverordnung – des Kapitels V des
        bau Nr. 18/1995                                            Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs für Verstöße auf den
        Sachgebiet 02.2: Planung und                               Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen (BVKatBin-See) ist in
                                                                   der in Spalte 7 der lfd. Nr. 12.41 angegebene Buß-
                          Entwurf;
                                                                   geldrahmen in „300 bis 5000“ zu ändern.
                          Entwurfsrichtlinien
                    07.1: Straßenverkehrs-                         Bonn, den 8. Juni 1995
                                                                   See 15/48.30.02/1995
                          technik und Stra-
                          ßenausstattung;                                                   Bundesministerium für Verkehr
                          Bemessung und                                                                Im Auftrag
                                                                                                     Schuster
                          Gestaltung der                           (VkBl. 1995 S. 415)
                          Straßen und Wege
                                Bonn, den 6. Juni 1995
                                StB 13/38.50.10/1 U 95
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder
nachrichtlich:
Bundesrechnungshof
Bundesanstalt für Straßenwesen
DEGES
BMV– Außenstelle Berlin
Kreisverkehrsplätze an Bundesstraßen außerhalb
bebauter Gebiete
Mein Schreiben – StB 13/38.50.10/18 Va 94 – vom 27.
Januar 1994
Anlage 1: (nicht im Verkehrsblatt veröffentlicht)
Der mit meinem Bezugsschreiben übersandte Entwurf
für Einsatz- und Gestaltungsempfehlungen für außerört-
liche Kreisverkehrsplätze ist aufgrund der eingegange-
nen Stellungnahmen überarbeitet worden. Bei künftigen
Planungen und bei der Aufstellung von Entwürfen für
Keisverkehrsplätze im Zuge von Bundesstraßen in der
Baulast des Bundes bitte ich, die in der Anlage „Einsatz
und Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen an Bundes-
straßen außerhalb bebauter Gebiete“ getroffenen
Regelungen zu beachten.
Im Interesse einer einheitlichen Gestaltung würde ich es
begrüßen, wenn Sie auch für Kreisverkehrsplätze im



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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